Satzung des Bezirksfeuerwehrverbandes Hessen ... - KFV-Wetterau
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Der Verbandsvorstand besteht aus:<br />
1. dem Vorsitzenden,<br />
2. dem stellvertretenden Vorsitzenden,<br />
3. dem Schriftführer,<br />
4. dem Kassenverwalter,<br />
§ 12<br />
Verbandsvorstand<br />
5. den Vorsitzenden der Stadt- und Kreisfeuerwehrverbände nach § 3,<br />
6. den Kreisbrandinspektoren,<br />
7. dem Bezirksstabführer,<br />
8. den Leitern der Berufsfeuerwehren.<br />
Alle Mitglieder <strong>des</strong> Verbandsvorstan<strong>des</strong> müssen Mitglied eines Stadt- oder<br />
Kreisfeuerwehrverban<strong>des</strong> nach §3 (1a) sein. Sonstige fachkundige Personen können zur<br />
Vorstandssitzung eingeladen werden. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte <strong>des</strong><br />
Verban<strong>des</strong>. Vorstand im Sinne <strong>des</strong> §26 BGB sind der erste Vorsitzende und der zweite<br />
Vorsitzende. Jeder ist allein vertretungsberechtigt.<br />
Der Vorstand hat:<br />
§ 13<br />
Aufgaben <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong><br />
1. die Geschäfte <strong>des</strong> Verban<strong>des</strong> zu führen sowie über alle wichtigen Verwaltungsfragen zu<br />
beraten und zu beschließen,<br />
2. alle Tagungen <strong>des</strong> Bezirksverban<strong>des</strong> vorzubereiten und durchzuführen,<br />
3. alle Aufgaben im Sinne <strong>des</strong> § 2 der <strong>Satzung</strong> wahrzunehmen,<br />
4. Vorstandssitzungen haben je nach Bedarf stattzufinden. Die Einladung hat mit einer Frist<br />
von 14 Tagen zu erfolgen. Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst.<br />
Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. Über die Sitzung ist eine Niederschrift anzufertigen.<br />
Diese ist vom Vorsitzenden und Schriftführer zu unterschreiben.<br />
§ 14<br />
Vorsitzender<br />
1. Der Vorsitzende führt nach den Beschlüssen und Richtlinien <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> in <strong>des</strong>sen<br />
Namen die Geschäfte der laufenden Verwaltung.<br />
2. Im Falle seiner Verhinderung wird er vom stellvertretenden Vorsitzenden vertreten.