bestpartner classic Basisrente - Heidelberger Leben
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Flexible Überschussrente<br />
Falls von Ihnen vor Rentenbeginn gewählt, werden die Überschüsse<br />
jedes Jahr neu in eine Bardividende (nicht garantierte Rente) und<br />
einen Beitrag für eine Bonusrente (garantierte Rente; siehe oben<br />
Dynamische Überschussrente) so aufgeteilt, dass die Höhe der<br />
Flexiblen Überschussrente (Summe aus Bardividende und<br />
Bonusrente) bei unveränderter Höhe der Überschussbeteiligung<br />
grundsätzlich gleich bleibt. Die Bardividende wird ebenfalls mit der<br />
zugrunde liegenden Rente fällig. Sobald die Bonusrenten die Höhe<br />
der Flexiblen Überschussrente erreicht haben, werden die<br />
Überschüsse zur dynamischen Rentenerhöhung verwendet. Die<br />
Bardividenden werden von uns vorfinanziert und bewirken nach den<br />
anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik eine Verminderung<br />
des Überschusses zum Ende des Jahres. Die anfängliche<br />
Rentenleistung ist dadurch höher als bei der Dynamischen<br />
Überschussrente. Bei einer Änderung der Überschussanteilsätze wird<br />
die Flexible Überschussrente neu berechnet; sie sinkt bei einer<br />
Verminderung und steigt bei einer Erhöhung der Überschussanteilsätze.<br />
Nach Eintritt des Todesfalls enden die Zahlungen der Bardividende<br />
ohne weitere Leistungen zum Ende des laufenden Rentenzahlungsabschnitts.<br />
Sofern der Todesfall innerhalb einer vereinbarten<br />
Rentengarantiezeit eingetreten ist und die Rente bis zum Ablauf der<br />
Rentengarantiezeit weitergezahlt wird, wird die Höhe der<br />
Bardividende neu ermittelt. Dadurch verringert sich die Höhe der<br />
Bardividende und damit die Flexible Überschussrente. Für die<br />
Bonusrente gelten die oben genannten Regelungen.<br />
Teildynamische Überschussrente<br />
Falls von Ihnen gewünscht, werden die Überschüsse teilweise für eine<br />
Dynamische Überschussrente und teilweise für eine Flexible Überschussrente<br />
verwendet. Die Dynamische Überschussrente ist für die<br />
gesamte Rentenbezugszeit garantiert, die Flexible Überschussrente<br />
kann in Abhängigkeit von der zukünftigen Überschussbeteiligung<br />
steigen oder sinken.<br />
Biometrische Rechnungsgrundlagen und Garantiezins<br />
(i) Bei der Tarifkalkulation haben wir die Sterbetafel der DAV 2004<br />
R für Männer und Frauen verwendet. Als Rechnungszins haben wir<br />
2,25 % angesetzt. Die Tafel sowie die dazugehörigen Herleitungen<br />
können unter www.aktuar.de eingesehen werden.<br />
§ 4 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?<br />
Ihr Versicherungsschutz beginnt, wenn der Vertrag abgeschlossen<br />
worden ist, jedoch nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten, im<br />
Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn. Allerdings<br />
entfällt unsere Leistungspflicht bei nicht rechtzeitiger Beitragszahlung<br />
(vgl. § 7 Abs. 2 und 3).<br />
Ein bei Antragstellung ggf. vereinbarter vorläufiger Versicherungsschutz<br />
wird hierdurch nicht berührt.<br />
§ 5 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht?<br />
Vorvertragliche Anzeigepflicht<br />
(1) Wir übernehmen den Versicherungsschutz im Vertrauen darauf,<br />
dass Sie alle vor Vertragsabschluss in Textform gestellten Fragen<br />
wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet haben (vorvertragliche<br />
Anzeigepflicht). Das gilt insbesondere für Fragen nach gegenwärtigen<br />
oder früheren Erkrankungen, gesundheitlichen Störungen und<br />
Beschwerden.<br />
Rücktritt<br />
(2) Wenn Umstände, die für die Übernahme des Versicherungsschutzes<br />
Bedeutung haben, von Ihnen nicht oder nicht richtig<br />
angegeben worden sind, können wir vom Vertrag zurücktreten. Dies<br />
gilt nicht, wenn uns nachgewiesen wird, dass die vorvertragliche<br />
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Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt worden<br />
ist. Bei grob fahrlässiger Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht<br />
haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn uns nachgewiesen wird,<br />
dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten<br />
Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.<br />
(3) Im Falle des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz.<br />
Haben wir den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalls erklärt,<br />
bleibt unsere Leistungspflicht jedoch bestehen, wenn uns nachgewiesen<br />
wird, dass der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand<br />
weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles<br />
noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht<br />
ursächlich war. Haben Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir<br />
nicht zur Leistung verpflichtet.<br />
(4) Wenn die Versicherung durch Rücktritt aufgehoben wird, wird<br />
der Rückkaufswert (vgl. § 10 Abs. 2) unter Berücksichtigung des dort<br />
genannten Abzugs sowie abzüglich eventuell rückständiger Beiträge<br />
fällig und der Vertrag als beitragsfreie Versicherung fortgeführt. Die<br />
Regelung des § 10 Abs. 2 zweiter Halbsatz gilt nicht. Die Rückzahlung<br />
der Beiträge können Sie nicht verlangen.<br />
Kündigung<br />
(5) Wir können den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem<br />
Monat kündigen, wenn unser Rücktrittsrecht bei einer Verletzung der<br />
vorvertraglichen Anzeigepflicht, die nicht auf Vorsatz oder grober<br />
Fahrlässigkeit beruht, ausgeschlossen ist. Auf das Kündigungsrecht<br />
bei lediglich unverschuldeter vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung<br />
verzichten wir. Bei fahrlässiger vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung<br />
bleibt unser Kündigungsrecht bestehen.<br />
(6) Wir haben kein Kündigungsrecht, wenn uns nachgewiesen wird,<br />
dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten<br />
Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.<br />
(7) Kündigen wir die Versicherung, wandelt sie sich mit der<br />
Kündigung in eine beitragsfreie Versicherung um (§ 10 Abs. 2).<br />
Vertragsanpassung<br />
(8) Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den<br />
Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, aber zu<br />
anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden die anderen<br />
Bedingungen auf unser Verlangen rückwirkend Vertragsbestandteil.<br />
Haben Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu vertreten, verzichten<br />
wir darauf, dass die anderen Bedingungen rückwirkend Vertragsbestandteil<br />
werden. In diesem Fall wird der Vertrag mit unveränderten<br />
Vertragsbedingungen fortgeführt. Auch der Beitrag wird in diesem Fall<br />
nicht erhöht.<br />
(9) Erhöht sich durch die Vertragsanpassung der Beitrag um mehr<br />
als 10 % oder schließen wir den Versicherungsschutz für den nicht<br />
angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines<br />
Monats nach Zugang unserer Mitteilung fristlos kündigen. In der<br />
Mitteilung werden wir Sie auf das Kündigungsrecht hinweisen.<br />
Ausübung unserer Rechte<br />
(10) Unsere Rechte auf Rücktritt, Kündigung oder Vertragsanpassung<br />
stehen uns nur zu, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung<br />
in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen<br />
haben. Wir müssen unsere Rechte innerhalb eines Monats schriftlich<br />
geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von<br />
der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte<br />
Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei Ausübung unserer Rechte<br />
müssen wir die Umstände angeben, auf die wir unsere Erklärung<br />
stützen. Innerhalb der Monatsfrist dürfen wir weitere Umstände zur<br />
Begründung unserer Erklärung angeben.<br />
(11) Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung<br />
und zur Vertragsanpassung nicht berufen, wenn wir den nicht<br />
angezeigten Umstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.<br />
(12) Die genannten Rechte können wir nur innerhalb von fünf Jahren<br />
seit Vertragsschluss ausüben. Haben Sie die Anzeigepflicht<br />
vorsätzlich oder arglistig verletzt, beträgt die Frist zehn Jahre.<br />
ML024/0408 7/24