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bestpartner classic Basisrente - Heidelberger Leben

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Flexible Überschussrente<br />

Falls von Ihnen vor Rentenbeginn gewählt, werden die Überschüsse<br />

jedes Jahr neu in eine Bardividende (nicht garantierte Rente) und<br />

einen Beitrag für eine Bonusrente (garantierte Rente; siehe oben<br />

Dynamische Überschussrente) so aufgeteilt, dass die Höhe der<br />

Flexiblen Überschussrente (Summe aus Bardividende und<br />

Bonusrente) bei unveränderter Höhe der Überschussbeteiligung<br />

grundsätzlich gleich bleibt. Die Bardividende wird ebenfalls mit der<br />

zugrunde liegenden Rente fällig. Sobald die Bonusrenten die Höhe<br />

der Flexiblen Überschussrente erreicht haben, werden die<br />

Überschüsse zur dynamischen Rentenerhöhung verwendet. Die<br />

Bardividenden werden von uns vorfinanziert und bewirken nach den<br />

anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik eine Verminderung<br />

des Überschusses zum Ende des Jahres. Die anfängliche<br />

Rentenleistung ist dadurch höher als bei der Dynamischen<br />

Überschussrente. Bei einer Änderung der Überschussanteilsätze wird<br />

die Flexible Überschussrente neu berechnet; sie sinkt bei einer<br />

Verminderung und steigt bei einer Erhöhung der Überschussanteilsätze.<br />

Nach Eintritt des Todesfalls enden die Zahlungen der Bardividende<br />

ohne weitere Leistungen zum Ende des laufenden Rentenzahlungsabschnitts.<br />

Sofern der Todesfall innerhalb einer vereinbarten<br />

Rentengarantiezeit eingetreten ist und die Rente bis zum Ablauf der<br />

Rentengarantiezeit weitergezahlt wird, wird die Höhe der<br />

Bardividende neu ermittelt. Dadurch verringert sich die Höhe der<br />

Bardividende und damit die Flexible Überschussrente. Für die<br />

Bonusrente gelten die oben genannten Regelungen.<br />

Teildynamische Überschussrente<br />

Falls von Ihnen gewünscht, werden die Überschüsse teilweise für eine<br />

Dynamische Überschussrente und teilweise für eine Flexible Überschussrente<br />

verwendet. Die Dynamische Überschussrente ist für die<br />

gesamte Rentenbezugszeit garantiert, die Flexible Überschussrente<br />

kann in Abhängigkeit von der zukünftigen Überschussbeteiligung<br />

steigen oder sinken.<br />

Biometrische Rechnungsgrundlagen und Garantiezins<br />

(i) Bei der Tarifkalkulation haben wir die Sterbetafel der DAV 2004<br />

R für Männer und Frauen verwendet. Als Rechnungszins haben wir<br />

2,25 % angesetzt. Die Tafel sowie die dazugehörigen Herleitungen<br />

können unter www.aktuar.de eingesehen werden.<br />

§ 4 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?<br />

Ihr Versicherungsschutz beginnt, wenn der Vertrag abgeschlossen<br />

worden ist, jedoch nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten, im<br />

Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn. Allerdings<br />

entfällt unsere Leistungspflicht bei nicht rechtzeitiger Beitragszahlung<br />

(vgl. § 7 Abs. 2 und 3).<br />

Ein bei Antragstellung ggf. vereinbarter vorläufiger Versicherungsschutz<br />

wird hierdurch nicht berührt.<br />

§ 5 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht?<br />

Vorvertragliche Anzeigepflicht<br />

(1) Wir übernehmen den Versicherungsschutz im Vertrauen darauf,<br />

dass Sie alle vor Vertragsabschluss in Textform gestellten Fragen<br />

wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet haben (vorvertragliche<br />

Anzeigepflicht). Das gilt insbesondere für Fragen nach gegenwärtigen<br />

oder früheren Erkrankungen, gesundheitlichen Störungen und<br />

Beschwerden.<br />

Rücktritt<br />

(2) Wenn Umstände, die für die Übernahme des Versicherungsschutzes<br />

Bedeutung haben, von Ihnen nicht oder nicht richtig<br />

angegeben worden sind, können wir vom Vertrag zurücktreten. Dies<br />

gilt nicht, wenn uns nachgewiesen wird, dass die vorvertragliche<br />

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Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt worden<br />

ist. Bei grob fahrlässiger Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht<br />

haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn uns nachgewiesen wird,<br />

dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten<br />

Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.<br />

(3) Im Falle des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz.<br />

Haben wir den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalls erklärt,<br />

bleibt unsere Leistungspflicht jedoch bestehen, wenn uns nachgewiesen<br />

wird, dass der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand<br />

weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles<br />

noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht<br />

ursächlich war. Haben Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir<br />

nicht zur Leistung verpflichtet.<br />

(4) Wenn die Versicherung durch Rücktritt aufgehoben wird, wird<br />

der Rückkaufswert (vgl. § 10 Abs. 2) unter Berücksichtigung des dort<br />

genannten Abzugs sowie abzüglich eventuell rückständiger Beiträge<br />

fällig und der Vertrag als beitragsfreie Versicherung fortgeführt. Die<br />

Regelung des § 10 Abs. 2 zweiter Halbsatz gilt nicht. Die Rückzahlung<br />

der Beiträge können Sie nicht verlangen.<br />

Kündigung<br />

(5) Wir können den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem<br />

Monat kündigen, wenn unser Rücktrittsrecht bei einer Verletzung der<br />

vorvertraglichen Anzeigepflicht, die nicht auf Vorsatz oder grober<br />

Fahrlässigkeit beruht, ausgeschlossen ist. Auf das Kündigungsrecht<br />

bei lediglich unverschuldeter vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung<br />

verzichten wir. Bei fahrlässiger vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung<br />

bleibt unser Kündigungsrecht bestehen.<br />

(6) Wir haben kein Kündigungsrecht, wenn uns nachgewiesen wird,<br />

dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten<br />

Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.<br />

(7) Kündigen wir die Versicherung, wandelt sie sich mit der<br />

Kündigung in eine beitragsfreie Versicherung um (§ 10 Abs. 2).<br />

Vertragsanpassung<br />

(8) Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den<br />

Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, aber zu<br />

anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden die anderen<br />

Bedingungen auf unser Verlangen rückwirkend Vertragsbestandteil.<br />

Haben Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu vertreten, verzichten<br />

wir darauf, dass die anderen Bedingungen rückwirkend Vertragsbestandteil<br />

werden. In diesem Fall wird der Vertrag mit unveränderten<br />

Vertragsbedingungen fortgeführt. Auch der Beitrag wird in diesem Fall<br />

nicht erhöht.<br />

(9) Erhöht sich durch die Vertragsanpassung der Beitrag um mehr<br />

als 10 % oder schließen wir den Versicherungsschutz für den nicht<br />

angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines<br />

Monats nach Zugang unserer Mitteilung fristlos kündigen. In der<br />

Mitteilung werden wir Sie auf das Kündigungsrecht hinweisen.<br />

Ausübung unserer Rechte<br />

(10) Unsere Rechte auf Rücktritt, Kündigung oder Vertragsanpassung<br />

stehen uns nur zu, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung<br />

in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen<br />

haben. Wir müssen unsere Rechte innerhalb eines Monats schriftlich<br />

geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von<br />

der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte<br />

Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei Ausübung unserer Rechte<br />

müssen wir die Umstände angeben, auf die wir unsere Erklärung<br />

stützen. Innerhalb der Monatsfrist dürfen wir weitere Umstände zur<br />

Begründung unserer Erklärung angeben.<br />

(11) Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung<br />

und zur Vertragsanpassung nicht berufen, wenn wir den nicht<br />

angezeigten Umstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.<br />

(12) Die genannten Rechte können wir nur innerhalb von fünf Jahren<br />

seit Vertragsschluss ausüben. Haben Sie die Anzeigepflicht<br />

vorsätzlich oder arglistig verletzt, beträgt die Frist zehn Jahre.<br />

ML024/0408 7/24

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