Online Ausgabe - 3 - Rhein-Main mit Taunus
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Hauptthema<br />
Lust am Bauen<br />
Steigende Einbruchzahlen:<br />
Der Staat schützt <strong>mit</strong><br />
Die Zahl der Wohnungseinbrüche in Deutschland<br />
ist einem Bericht der Tageszeitung „Die Welt“ zufolge<br />
2015 erneut stark gestiegen. Demnach weise die<br />
Polizeiliche Kriminalstatistik über 167.000 erfasste Fälle<br />
aus, 9,9 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Der Staat hatte<br />
bereits zuvor auf die Entwicklung der letzten Jahre<br />
reagiert: Über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)<br />
stellt das Bundesbauministerium bis 2017 insgesamt 30<br />
Millionen Euro in Form von Zuschüssen zum Einbruchschutz<br />
bereit. Wie hoch kann der Zuschuss ausfallen<br />
und wie kann man ihn sich sichern?“<br />
Standard „Altersgerechtes Haus” durchführe, für den<br />
seien insgesamt sogar über 6.000 Euro vom Staat drin.<br />
Voraussetzung für den Investitionszuschuss ist, dass das<br />
entsprechende Angebot von einem Fachunternehmen<br />
stammt und die Systeme bestimmte DIN-Normen erfüllen.<br />
„Das Angebot muss deshalb zunächst bei der KfW<br />
eingereicht und von dieser genehmigt werden, erst dann<br />
kann die Maßnahme durchgeführt werden”, so Lauw.<br />
Eine Liste förderfähiger Maßnahmen findet man bei<br />
ABUS und bei der KfW.<br />
Angebot muss vom Fachunternehmen stammen<br />
„Förderfähig sind zehn Prozent der Investitionskosten<br />
bei Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz, der<br />
maximale staatliche Zuschuss beträgt 1.500 Euro”, so<br />
Florian Lauw, Sicherheitsexperte bei ABUS. Die Mindestinvestition,<br />
um an einen Zuschuss zu gelangen,<br />
liege bei 2.000 Euro. Gefördert würden zum Beispiel<br />
der Einbau von Alarmanlagen und Gegensprechanlagen,<br />
Videoüberwachung sowie der Einbau und die<br />
Nachrüstung von einbruchhemmenden Türen oder<br />
Fenstern. Wer eine förderfähige Maßnahme im Zusammenhang<br />
<strong>mit</strong> einer Modernisierung zum KfW-<br />
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