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Online Ausgabe - 3 - Rhein-Main mit Taunus

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Hauptthema<br />

Lust am Bauen<br />

Steigende Einbruchzahlen:<br />

Der Staat schützt <strong>mit</strong><br />

Die Zahl der Wohnungseinbrüche in Deutschland<br />

ist einem Bericht der Tageszeitung „Die Welt“ zufolge<br />

2015 erneut stark gestiegen. Demnach weise die<br />

Polizeiliche Kriminalstatistik über 167.000 erfasste Fälle<br />

aus, 9,9 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Der Staat hatte<br />

bereits zuvor auf die Entwicklung der letzten Jahre<br />

reagiert: Über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)<br />

stellt das Bundesbauministerium bis 2017 insgesamt 30<br />

Millionen Euro in Form von Zuschüssen zum Einbruchschutz<br />

bereit. Wie hoch kann der Zuschuss ausfallen<br />

und wie kann man ihn sich sichern?“<br />

Standard „Altersgerechtes Haus” durchführe, für den<br />

seien insgesamt sogar über 6.000 Euro vom Staat drin.<br />

Voraussetzung für den Investitionszuschuss ist, dass das<br />

entsprechende Angebot von einem Fachunternehmen<br />

stammt und die Systeme bestimmte DIN-Normen erfüllen.<br />

„Das Angebot muss deshalb zunächst bei der KfW<br />

eingereicht und von dieser genehmigt werden, erst dann<br />

kann die Maßnahme durchgeführt werden”, so Lauw.<br />

Eine Liste förderfähiger Maßnahmen findet man bei<br />

ABUS und bei der KfW.<br />

Angebot muss vom Fachunternehmen stammen<br />

„Förderfähig sind zehn Prozent der Investitionskosten<br />

bei Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz, der<br />

maximale staatliche Zuschuss beträgt 1.500 Euro”, so<br />

Florian Lauw, Sicherheitsexperte bei ABUS. Die Mindestinvestition,<br />

um an einen Zuschuss zu gelangen,<br />

liege bei 2.000 Euro. Gefördert würden zum Beispiel<br />

der Einbau von Alarmanlagen und Gegensprechanlagen,<br />

Videoüberwachung sowie der Einbau und die<br />

Nachrüstung von einbruchhemmenden Türen oder<br />

Fenstern. Wer eine förderfähige Maßnahme im Zusammenhang<br />

<strong>mit</strong> einer Modernisierung zum KfW-<br />

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