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Das TorQuartier. - FG Finanz-Service

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Die rechtliche Konzeption<br />

3. WEG-VERWALTERVERTRAG<br />

FÜR DAS GEMEINSCHAFTS-<br />

EIGENTUM<br />

Nach dem Wohnungseigentumsgesetz<br />

(WEG) obliegt die Verwaltung des Ge-<br />

meinschaftseigentums einem von der Ei-<br />

gentümergemeinschaft bestellten Verwal-<br />

ter. Der Eigentümer wird in der Teilungs-<br />

erklärung (Anlage 2 der Bezugsurkunde)<br />

die Hausverwaltung GOGEMA Gesell-<br />

schaft für Immobilienmanagement mbH<br />

zum ersten Verwalter zunächst für 3 Jah-<br />

re bestellen und beauftragen und dazu ei-<br />

nen Verwaltervertrag abschließen, der im<br />

Wortlaut als Anlage 3 der Bezugsurkunde<br />

beigefügt ist.<br />

a) Beitritt und Laufzeit<br />

Der Verwaltervertrag beginnt mit dem<br />

Monatsersten, der auf Nutzen-Lasten-<br />

Wechsel der ersten Wohnungs-/Teileigen-<br />

tumseinheit erfolgt und gilt jeweils für den<br />

Zeitraum der Verwalterbestellung für die<br />

Dauer von drei Jahren. Eine vorzeitige Ab-<br />

berufung des Verwalters durch die Eigen-<br />

tümergemeinschaft ist nur aus wichtigem<br />

Grund möglich. In diesen Vertrag tritt der<br />

einzelne Erwerber rechtlich ohne weitere<br />

Erklärung ein, sobald er Wohnungseigen-<br />

tümer wird, wirtschaftlich kraft Kaufver-<br />

trag mit Übergang von Besitz, Nutzen und<br />

Lasten – ohne dass es weiterer Vereinba-<br />

rungen oder Erklärungen bedürfte. Rechts-<br />

beziehungen bestehen ausschließlich<br />

zwischen den einzelnen Wohnungseigen-<br />

tümern einerseits und dem WEG-Verwal-<br />

ter andererseits.<br />

b) Aufgaben und Pflichten<br />

Der WEG-Verwalter sorgt u. a. für die<br />

rechtzeitige Erstellung des Wirtschafts-<br />

planes und die ordnungsgemäße Instand-<br />

haltung des Eigentums. Die einzelnen<br />

Aufgaben und Befugnisse sowie Rechte<br />

und Pflichten ergeben sich aus dem Ver-<br />

waltervertrag. Für das Verhältnis der Woh-<br />

nungseigentümer untereinander und für<br />

die Verwaltung gelten die Beschlüsse der<br />

Wohnungseigentümer, insbesondere die<br />

vom Verwalter aufzustellende Hausord-<br />

nung, die Gemeinschaftsordnung sowie<br />

die Bestimmungen des WEG.<br />

c) Instandhaltungsrücklage<br />

und Hausverwaltervergütung<br />

Die Hausverwaltung GOGEMA Gesell-<br />

schaft für Immobilienmanagement mbH<br />

verwaltet u. a. die von der Wohnungseigen-<br />

tumsgemeinschaft zu bildende Instandhal-<br />

tungsrücklage (zurzeit angedacht sind mo-<br />

natlich EUR 0,25 pro m 2 Wohnfläche) und<br />

beruft die WEG-Versammlungen ein. Die<br />

WEG-Verwaltergebühr beträgt monatlich<br />

zurzeit EUR 29,50 zuzüglich der jeweils<br />

geltenden Mehrwertsteuer, mithin EUR<br />

35,11 je Wohnungs-/Teileigentumseinheit.<br />

Im Übrigen ergeben sich die Gebühren und<br />

Preise für besondere Leistungen und Maß-<br />

nahmen aus dem Verwaltervertrag. Eine<br />

Umlage dieser Kosten auf die Mieter ist<br />

nicht möglich.<br />

4. VERMIETERGEMEINSCHAFT,<br />

MIETVERWALTERVERTRAG<br />

UND MIETGARANTIE<br />

4.1 Vertrag über die<br />

Vermietergemeinschaft<br />

Zum Prospekterstellungszeitpunkt war<br />

geplant, die Erwerber der gemäß der Teil-<br />

ungserklärung zu bildenden Eigentums-<br />

einheiten (mit Ausnahme der Stellplätze<br />

sowie der Erwerber der Dachgeschosswoh-<br />

nungen) zu einer Vermietergemeinschaft<br />

zusammenzuschließen. Der entsprechende<br />

Vertrag wird der Bezugsurkunde als Anla-<br />

ge 6 beigefügt.<br />

Hintergrund und Zweck dieses Zusam-<br />

menschlusses ist, zeitlich begrenzt die wirt-<br />

schaftlichen Chancen und Risiken der<br />

Vermietung der neu hergestellten Wohn-<br />

anlage gemeinschaftlich zu tragen und die<br />

ungleichen Mieteinnahmen u. a. durch eine<br />

Mietsubvention zum Zwecke der Rendi-<br />

tesicherung auszugleichen. Dazu werden<br />

die Einnahmen aus der Vermietung (Miete<br />

zzgl. Betriebskosten) im Bindungszeitraum<br />

dieser Vereinbarung an die Vermieterge-<br />

meinschaft abgetreten, einheitlich ermit-<br />

telt und unter den Wohnungseigentümern<br />

im Verhältnis der jeweiligen vermietbaren<br />

Wohnfläche pro m 2 monatlich verteilt.<br />

Käufer und Verkäuferin beauftragen<br />

und bevollmächtigen sich dazu gegenseitig<br />

unter Befreiung von den Beschränkungen<br />

des Selbstkontrahierens alles zur Grün-<br />

dung und zum Beitritt des Käufers zu der<br />

Vermietergemeinschaft Erforderliche und<br />

trag – nebst zu erteilender Vollmacht – ge-<br />

mäß Anlage 7 der Bezugsurkunde sowie<br />

den unten erläuterten Mietgarantievertrag<br />

gemäß Anlage 5 der Bezugsurkunde zu<br />

schließen. Für den Fall der Weiterveräuße-<br />

rung des Wohnungseigentums verpflichtet<br />

sich der Käufer, seinem Rechtsnachfolger<br />

bezogen auf die Vermietergemeinschaft<br />

zum Beitritt zu verpflichten, und zwar in<br />

der Weise, dass dieser wiederum verpflich-<br />

tet ist, seinen Rechtsnachfolger in dersel-<br />

ben Weise zu binden.<br />

Die Gemeinschaft endet durch Zeitab-<br />

lauf zum 31.12.2015. Die Vermietergemein-<br />

schaft kann bis dahin nur aus wichtigem<br />

Grund gekündigt werden, wozu auf die in<br />

dem Vermietergemeinschaftsvertrag ent-<br />

haltenen Bedingungen verwiesen wird.<br />

4.2 Mietverwaltervertrag<br />

Zum Prospekterstellungszeitpunkt war<br />

geplant, zur Verwaltung der Vermieterge-<br />

meinschaft die Hausverwaltung GOGEMA<br />

Gesellschaft für Immobilienmanagement<br />

mbH zu beauftragen und während der<br />

bestehenden Vermietergemeinschaft bis<br />

zum 31.12.2015 vertraglich zu binden und<br />

zu bevollmächtigen. Der entsprechende<br />

Mietverwaltervertrag wird als Anlage 7<br />

der Bezugsurkunde beigefügt.<br />

Die Mietverwalterin nimmt hierbei<br />

ihre Tätigkeit betreffend die jeweiligen<br />

Einheiten mit deren Bezugsfertigstellung<br />

auf. Hierbei hat die Mietverwalterin für<br />

die jeweiligen Erwerber (bzw. die Vermie-<br />

auftragsgemäß wahrzunehmen gemäß<br />

den Vorgaben des Vertrages über die Ver-<br />

mietergemeinschaft in Verbindung mit der<br />

notariellen Bezugsurkunde und dem Kauf-<br />

Zweckmäßige zu veranlassen und den<br />

tergemeinschaft) alle Rechte und Pflichten die Mieter. Er ist schließlich zur Überwa-<br />

nachbeschriebenen Mietverwaltungsver- als Vermieter der jeweiligen Einheit(en) chung der Einhaltung von Mieterpflichten<br />

»<br />

vertrag.<br />

Der Mietverwalter wird dazu beauf-<br />

tragt und bevollmächtigt, Mietverträge<br />

abzuschließen, zu ändern, aufzuheben, zu<br />

kündigen, die Mieterhöhung namens und<br />

im Auftrag des jeweiligen Wohnungsei-<br />

gentümers vorzunehmen und alle sonsti-<br />

gen Erklärungen abzugeben und entgegen-<br />

zunehmen, das Mietinkasso vorzunehmen<br />

und quartalsmäßig, hilfsweise monatlich,<br />

nach Abzug der Kosten der WEG–Rück-<br />

lage an die Wohnungseigentümer auszu-<br />

kehren, Ansprüche selbst bzw. – soweit es<br />

sich um Rechtsberatung handelt – durch<br />

einen Anwalt durchzusetzen, Mietsicher-<br />

heiten entgegenzunehmen, zu verwalten,<br />

zu verrechnen und Mitteilung über ggf. be-<br />

stehenden Reparaturbedarf die jeweiligen<br />

Einheiten betreffend (auch bei Gewährleis-<br />

tungsansprüchen) zu machen.<br />

Im Notfall soll der Verwalter be-<br />

rechtigt sein, nach eigenem Ermessen zu<br />

handeln. Im Übrigen hat er sich bei Ein-<br />

zelreparaturen, die einen Betrag von EUR<br />

500,00 inkl. Umsatzsteuer übersteigen,<br />

vor Auftragserteilung vom jeweiligen<br />

Wohnungseigentümer (Auftraggeber) eine<br />

Genehmigung einzuholen. Der Mietver-<br />

walter erstellt die Jahresabrechnung über<br />

die Heiz- und Betriebskosten, betreffend<br />

die jeweiligen Einheiten, zur Umlage auf<br />

(Renovierung etc.) sowie zur Anforderung<br />

von Geldmitteln in (garantierter) Höhe des<br />

auftretenden Mietfehlbetrages vom Ver-<br />

äußerer unter Beachtung der Regelungen<br />

in der Bezugsurkunde verpflichtet.<br />

Der Mietverwalter erhält hierfür ab<br />

Bezugsfertigstellung Auslagenersatz und<br />

eine monatliche Grundvergütung pro<br />

Wohneinheit in Höhe von EUR 15,00 zu-<br />

züglich der jeweils geltenden Mehrwert-<br />

steuer, mithin derzeit EUR 17,85. Ver-<br />

gütung und Auslagen sind nicht auf den<br />

Mieter umlegbar und sind unabhängig vom<br />

WEG–Verwalterhonorar vom Erwerber zu<br />

leisten, wobei der Mietverwalter berech-<br />

tigt ist, die Vergütung der jeweiligen Mie-<br />

tausschüttung zu entnehmen.<br />

Zu den weiteren Inhalten wird auf die<br />

Regelungen in der Bezugsurkunde zur Ver-<br />

mietergemeinschaft, insbesondere auf die<br />

dortige Anlage 6, und zum Mietverwal-<br />

tervertrag (Anlage 7 der Bezugsurkunde)<br />

verwiesen.<br />

4.3 Mietgarantievertrag<br />

Die Verkäuferin verpflichtet sich auf Zeit<br />

gegenüber der vorbeschriebenen Vermie-<br />

tergemeinschaft zum Zwecke einer Ren-<br />

diteerhöhung auf Seiten des Erwerbers zu<br />

einer gebührenlosen, jedoch sachlich und<br />

der Höhe nach beschränkten Mietsubven-<br />

tion. Auf die entsprechenden Regelungen<br />

in der Bezugsurkunde und den als Anlage<br />

5 der Bezugsurkunde beigefügten Mietga-<br />

rantievertrag wird Bezug genommen.<br />

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