Das TorQuartier. - FG Finanz-Service
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<strong>Das</strong> <strong>TorQuartier</strong>.<br />
Die technischen Details.
Die technischen<br />
Details<br />
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Baubeschreibung<br />
1. VORBEMERKUNGEN<br />
Die zwei viergeschossigen Berliner Wohn-<br />
häuser in der Torstraße 79 und 83 sowie<br />
die beiden fünfgeschossigen Wohnhäuser<br />
in der Zehdenicker Straße 28 in 10119<br />
Berlin bilden einen Häuserkomplex mit<br />
einem gemeinsamen Innenhof, auf dem<br />
Stellplätze und Garagen für PKW ange-<br />
ordnet sind. Die Straßenfassade in der<br />
Torstraße liegt in Ost-West-Richtung. Es<br />
entstehen insgesamt 38 Wohnungen, da-<br />
von sind 7 Wohnungen im ausgebauten<br />
Dachgeschoß gelegen.<br />
2. BESTAND<br />
Die Gebäude sind in den Jahren um 1850<br />
entstanden und wurden in der damals tra-<br />
ditionellen Bauweise erstellt. Dies bedeutet,<br />
dass die tragenden Wände aus Ziegelmau-<br />
erwerk bestehen und dass die Geschoss-<br />
decken bis auf Teilbereiche der Kellerde-<br />
cke in allen Ebenen Holzbalkendecken sind.<br />
Teile der Kellerdecke und die Treppenhaus-<br />
decken sind in Massivbauweise erstellt. Die<br />
bauliche Grundsubstanz befindet sich ins-<br />
gesamt in einem relativ guten Zustand. Bis<br />
heute wurden an den Gebäuden mehrfach<br />
bauliche Veränderungen und Sanierungen<br />
vorgenommen. Zuletzt wurden in einzel-<br />
nen Wohnungen diverse Instandhaltungs-<br />
arbeiten durchgeführt. Sämtliche Ausbau-<br />
teile der Wohnhäuser wie Fenster, Türen,<br />
Anstriche, die Treppenhäuser, die Außen-<br />
anlagen etc. sind in einem abgewohnten<br />
Zustand. Die Dachstühle und die Dach-<br />
eindeckungen sind sanierungsbedürftig.<br />
Es wird ein holzschutztechnischer Unter-<br />
suchungsbericht erstellt. Bezüglich der ge-<br />
samten Haustechnik, das heißt der Hei-<br />
zung, der Küchen und Bäder sowie der<br />
elektrischen Installationen, ist festzustel-<br />
len, dass diese technisch veraltet und teil-<br />
weise stark reparaturbedürftig sind. Die<br />
vorhandenen Leitungssysteme sind teil-<br />
weise schadhaft und werden, sofern not-<br />
wendig, erneuert. Mehrheitlich werden die<br />
vorhandenen Wohnungen derzeit noch mit<br />
Kohleöfen beheizt, vereinzelt sind in der<br />
Vergangenheit Gasöfen mit Außenwand-<br />
entlüftung oder Gasetagenheizungen ein-<br />
gebaut worden.<br />
3. MASSNAHMEN<br />
Die Wohnhäuser sollen komplett instand<br />
gesetzt und modernisiert werden. Dies<br />
bedeutet, dass alle erkennbaren Schäden<br />
beseitigt und wenn notwendig oder an-<br />
gebracht durch neue Bauteile ersetzt wer-<br />
den. Zusätzlich werden die Häuser durch<br />
Neuanstriche in ihrem Erscheinungsbild<br />
aufgewertet. In den Dachgeschossen sind<br />
attraktive Wohnungen mit Dachaustrit-<br />
ten geplant. Jede Wohnung vom 1. bis zum<br />
4. Obergeschoss soll mindestens einen Bal-<br />
kon oder eine Terrasse erhalten, die Erd-<br />
geschosswohnungen erhalten Terrassen.<br />
Außerdem sollen alle Wohnungen mit<br />
zeitgemäß ausgestatteten Bädern und Kü-<br />
chen (Einbauküchen jedoch nur gemäß<br />
gesonderter Vereinbarung, das heißt, die<br />
Küchen sind nicht Bestandteil der Bauaus-<br />
führung) eingerichtet werden. Dies macht<br />
die in der Planung erkennbaren Grund-<br />
rissänderungen erforderlich, welche sich<br />
jedoch nach Möglichkeit an den ursprüng-<br />
lichen Grundrissen der Wohnungen in den<br />
Häusern orientieren. In den Treppenhäu-<br />
sern der Torstraße 79, 83 und der Zehde-<br />
nicker Straße 28 (Aufgang I) wird jeweils<br />
ein innen oder außen liegender Aufzug ein-<br />
gebaut. Im Hof wird die vorhandene Beton-<br />
versiegelung überarbeitet. Die haustechni-<br />
schen Anlagen werden – wo erforderlich –<br />
erneuert. Die Gründungen der Gebäude<br />
bleiben unverändert im Bestand erhalten.<br />
4. BAUBESCHREIBUNG<br />
4.1 Dach<br />
Die Dacheindeckung einschließlich der<br />
Unterkonstruktion (wo erforderlich), so-<br />
wie sämtliche Zinkverwahrungen und<br />
Entwässerungsrinnen werden komplett<br />
erneuert. Die Steildachflächen werden, wo<br />
dies erforderlich ist, neu eingedeckt. Die<br />
Flachdachflächen werden mit Bitumen<br />
eingedeckt. Alle Schornsteinköpfe wer-<br />
den abgetragen, soweit sie nicht mehr ge-<br />
nutzt werden. Die Brandwände zu den<br />
Nachbargebäuden werden nach den Er-<br />
fordernissen der Bauordnung des Landes<br />
Berlin (BauOBln) saniert und soweit erfor-<br />
derlich neu aufgemauert oder in angren-<br />
zenden Bereichen mit feuerbeständigen<br />
Dachflächenverkleidungen ausgestattet<br />
und abgedeckt.<br />
4.2 Fassaden<br />
Der vorhandene Außenputz wird auf Fehl-<br />
stellen überprüft, schadhafte Stellen wer-<br />
den entfernt und erneuert. Die Gestaltung<br />
der Straßenfassade wird entsprechend<br />
dem Bestand in Anlehnung an die histo-<br />
rischen Baupläne vorgenommen und teil-<br />
weise ergänzt. Der Putz der Straßenfassade<br />
wird durchrepariert und unter Einbindung<br />
des Denkmalschutzes angemessen ergänzt.<br />
An den Hoffassaden wird der Putz, wo dies<br />
nötig ist, erneuert und mit Fenstereinfas-<br />
sungen, bestehend aus Nuten oder Faschen,<br />
verziert, sofern denkmalpflegerisch zuläs-<br />
sig. An den Fenstern wird die Umrandung<br />
3-seitig ausgeführt. Ringsum wird ein<br />
Sockel mit Nutenputz ausgebildet, dieser<br />
wird farblich abgesetzt, sofern denkmal-<br />
pflegerisch zulässig. Straßenseitig wird<br />
die Fassade entsprechend dem gesondert<br />
vom Initiator zu erstellenden Farbkon-<br />
zept gestrichen und unter Einbindung des<br />
Denkmalschutzes wiederhergestellt. Die<br />
Hoffassade wird hell gestaltet. Sämtliche<br />
Fensterbleche, Fallrohre und Rinnen wer-<br />
den erneuert.<br />
4.3 Modernisierung, Instandsetzung<br />
und Neubau (Dachgeschoss) der<br />
Wohnungen<br />
4.3.1 Decken<br />
Die Holzbalkendecken werden im Prin-<br />
zip wie im Bestand vorhanden erhalten.<br />
Die Ergebnisse des Holzschutzgutachtens<br />
sind zu beachten und baulich nach den<br />
Vorgaben aus dem vorhandenen Gutach-<br />
ten umzusetzen. Die Decken werden ins-<br />
gesamt in den kritischen Bereichen, das<br />
sind die Bäder und die Küchen, nochmals<br />
überprüft und falls erforderlich ebenfalls<br />
entsprechend den Empfehlungen des Holz-<br />
schutzgutachtens instand gesetzt bzw. er-<br />
neuert. Die Deckenfelder unter den künf-<br />
tigen Bädern sind entsprechend dem Stand<br />
der Technik mit Flüssigfolie herzustellen.<br />
Die konstruktive Einbindung der aufge-<br />
ständerten oder eingespannten neuen Bal-<br />
kone wird gemäß der Statik ausgeführt.<br />
Der Bestand der Holzbalkendecken vom<br />
1. OG bis zur Decke über dem 4. OG wird<br />
hinsichtlich des Schallschutzes gesichert<br />
bzw. wiederhergestellt. Hierbei wird kein<br />
Schallschutz nach DIN erreicht. Bei der<br />
Kellerdecke werden Stahlträger überprüft,<br />
entrostet und mit Rostschutz behandelt.<br />
In den Installationsschächten wird etagen-<br />
weise ein Deckenschott hergestellt oder<br />
die Schächte werden feuerbeständig aus-<br />
geführt. In Räumen, wo es erforderlich ist,<br />
werden die Decken ggf. komplett abgehängt.<br />
4.3.2 Decke über 4. OG<br />
Die Holzbalkendecke wird sofern möglich<br />
erhalten und entsprechend den gesetzli-<br />
chen Anforderungen schallschutztech-<br />
nisch verbessert. Die Ergebnisse der Statik<br />
und des Holzschutzgutachtens werden<br />
baulich entsprechend den Anforderungen<br />
gemäß der BauOBln umgesetzt.<br />
4.3.3 Mauerwerkswände<br />
<strong>Das</strong> bestehende Mauerwerk wird über-<br />
prüft, augenscheinlich vorhandene Schä-<br />
den werden fachgerecht ausgebessert.<br />
Ebenso wird der Wandputz überprüft, lose<br />
Bereiche abgeklopft und mit Reparatur-<br />
putz flächenbündig ergänzt. Teilweise wer-<br />
den nicht mehr benötigte, als Wandvorlage<br />
in den Raum ragende Schornsteinzüge<br />
abgerissen. Bei Schornsteinzügen, die in<br />
den Wänden verbleiben, werden geeignete<br />
Maßnahmen gegen nachteilige Folgen von<br />
Versottung getroffen.<br />
4.3.4 Außenwände Terrassen<br />
Es wird ein Putz oder eine Verkleidung an-<br />
gebracht. Der Farbanstrich erfolgt gemäß<br />
dem noch zu erstellenden Farbkonzept des<br />
Initiators für die Fassaden.<br />
4.3.5 Leichte Trennwände<br />
Verbleibende Trennwände werden hin-<br />
sichtlich ihrer Standfestigkeit überprüft<br />
und gegebenenfalls repariert, verstärkt<br />
oder erneuert. Neue Trennwände werden<br />
in Trockenbau oder Mauerwerk hergestellt.<br />
Sämtliche gefliesten Wände werden dop-<br />
pelt beplankt oder vorschriftsmäßig mit<br />
verkleinerten Ständerabständen ausgestat-<br />
tet. Die zweite Schicht wird mit einer im-<br />
prägnierten Feuchtraumplatte ausgeführt.<br />
4.3.6 Fußboden der Wohnräume, Flure<br />
und Essplatz (Küchen)<br />
Es wird Parkett oder Dielung gemäß Son-<br />
derausstattungsliste geschliffen und ver-<br />
siegelt verlegt. Die Böden werden abge-<br />
schliffen und versiegelt. Ebenso werden<br />
die Sockelleisten erhalten, stilgerecht er-<br />
gänzt oder erneuert. Im Erdgeschoss wird<br />
der gesamte Fußboden oberhalb der Roh-<br />
decke erneuert. Der neue Fußboden im<br />
Erdgeschoss wird mit einem Trittschall-<br />
schutz fachgerecht hergestellt.<br />
»<br />
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Baubeschreibung<br />
4.3.7 Fußboden Bäder und Küchen<br />
Der vorhandene Fußbodenaufbau wird<br />
fachgerecht erneuert. Vom 1. bis 4. OG<br />
wird ein neuer Fußboden auf Unterkon-<br />
struktion mit einer Streichisolierung und<br />
Fliesen (gemäß Sonderausstattungsliste)<br />
im Dünnbett eingebracht. Im Erdgeschoss<br />
erfolgt eine fachgerechte Aufarbeitung<br />
des Fußbodens unter Berücksichtigung<br />
des Trittschalls und der Wärmedämmung<br />
mit schwimmendem Estrich, Streichisolie-<br />
rung und Fliesen (gemäß Sonderausstat-<br />
tungsliste) im Dünnbett. Die Bodenfliesen<br />
werden orthogonal verlegt. In Küchen des<br />
1. bis 4. OG mit Koch- und Essbereich<br />
kann die Oberfläche der Fliesen zur an-<br />
grenzenden Dielung maximal einen Höhen-<br />
unterschied von 4,5 cm aufweisen.<br />
4.3.8 Ausstattung Bäder<br />
Die Bäder werden ausgestattet mit weißen<br />
Waschtischen, einem Tiefspül-WC aus<br />
Sanitärporzellan (weiß, wandhängend),<br />
einem Unterputz-Spülkasten im Instal-<br />
lationsblock mit Spülstopp und Spartaste<br />
sowie einem WC-Sitz in Weiß. Die Bade-<br />
wanne wird Weiß (mindestens 180 x 75 cm<br />
und mindestens 40 cm tief) als Stahlbade-<br />
wanne oder Acrylwanne im Styroporblock,<br />
oder gleichwertigem Unterbau, mit senk-<br />
rechter Front und verchromter Ab- und<br />
Überlaufgarnitur eingebaut. Duschwan-<br />
nen werden als geflieste Duschwanne ge-<br />
mäß Plan (mindestens 80 x 80 cm) ein-<br />
gebracht. Des Weiteren wird der Einbau<br />
einer Einhand-Waschtischbatterie und<br />
einer Aufputz-Badebatterie erfolgen. Die<br />
Duschen erhalten eine Handbrause mit<br />
Duschstange und Aufhängung. Die Mon-<br />
tage der Aufputz-Badebatterie erfolgt vor-<br />
zugsweise in der Mitte der Badewanne. In-<br />
nen liegende Bäder erhalten üblicherweise<br />
ein fest verglastes Oberlicht oberhalb der<br />
Wandfliesen, sofern das jeweilige Bad hin-<br />
ter einer Küche liegt. Über dem Wasch-<br />
tisch wird ein Spiegel angebracht. Neben<br />
dem Badspiegel werden Linestra-Leuchten<br />
angebracht.<br />
4.3.9 Wände und Decken der Bäder<br />
Der Fliesenbelag kann gemäß Sonderaus-<br />
stattungsliste vom Erwerber festgelegt<br />
werden. Die Fliesen werden grau oder<br />
weiß verfugt. Die Oberwände und Decken<br />
werden auf Glätte gespachtelt und weiß<br />
gestrichen. Die Silikonfugen werden in der<br />
Fliesenfugenfarbe ausgeführt. Die Grund-<br />
version sind weiße (Format 10 x 10 cm)<br />
und graue Fliesen (Format 10 x 10 cm) ent-<br />
sprechend dem Fliesendesignkonzept des<br />
Initiators.<br />
4.3.10 Balkone<br />
Der Anbau von Balkonen wird aus einer<br />
statisch nachgewiesenen Stahlkonstrukti-<br />
on mit einer Auskragung oder Aufstände-<br />
rung von maximal 1,20 m vorgenommen<br />
und mit einem Gehbelag aus Holzplanken<br />
(einheimische Hölzer) ausgelegt. Die Unter-<br />
sicht der Balkone wird geschlossen gestal-<br />
tet. Die Hofbalkone werden mit Balkonge-<br />
ländern gemäß dem vom Initiator noch<br />
gesondert zu erstellenden Gestaltungskon-<br />
zept ausgestattet. Es werden geschweißte<br />
und verzinkte Geländer mit Blumenkasten-<br />
haltern montiert. Alle Balkone erhalten eine<br />
von innen schaltbare Steckdose und eine<br />
von innen schaltbare Außenbeleuchtung.<br />
4.3.11 Dachaustritte im Dachgeschoss<br />
Die Begrenzung der Terrassen erfolgt<br />
durch vorhandenes Drempelmauerwerk<br />
oder Dachhaut mit Zinkblechabdeckung<br />
und verzinkten Blumenkastenhaltern oder<br />
verzinkten Geländern mit Blumenkasten-<br />
haltern. Der Dachaustrittboden wird aus<br />
Holzrosten (Holzart Bankirai) und Dich-<br />
tung auf Dämmung und Blindboden herge-<br />
stellt. Die Entwässerung erfolgt über eine<br />
Rinne oder einen Dachaustritteinlauf und<br />
einem Dachaustrittüberlauf. Die Entwässe-<br />
rungsebene erhält das nach DIN geforder-<br />
te Gefälle. Die Dachaustritte erhalten eine<br />
Wandleuchte und zwei schaltbare Steck-<br />
dosen (alles von innen schaltbar).<br />
4.3.12 Dachaustrittfenster und -türen,<br />
Gauben- und Dachflächenfenster<br />
Die Holz-Iso-Fenster, weiß endbeschich-<br />
tet, werden entsprechend der EnEV 2002<br />
eingebaut. Die innen liegenden Holz-Fens-<br />
terbänke (weiß lackiert) sind mindestens<br />
20 cm tief. Die außen liegenden Fenster-<br />
bänke erhalten eine Zinkblech-Abdeckung.<br />
Terrassenverglasungen werden auf eine<br />
maximal ca. 20 cm hohe Schwelle mit der<br />
Holzabdeckung innen und außen mit einer<br />
Zinkblechabwässerung eingebaut. Die Dach-<br />
flächenfenster werden als Schwingfens-<br />
4.3.13 Fenster und Balkontüren<br />
Die Fenster im gesamten Gebäudekom-<br />
plex werden durch neue Holz-Iso-Fenster<br />
entsprechend der EnEV 2002, gemäß Farb-<br />
konzept endbeschichtet, ersetzt. Gegebe-<br />
nenfalls werden nach den Vorgaben des<br />
Denkmalschutzes jedoch die bestehenden<br />
historischen Doppelfenster komplett oder<br />
zum Teil restauriert und erhalten. Die Bal-<br />
kontüren werden auch in den unteren Feld-<br />
ern verglast, sofern vom Denkmalschutz ge-<br />
nehmigt. Die eingebauten Fenster erhalten<br />
unten und oben Dreh-Kipp-Flügel. Werden<br />
historische Fenster erhalten, behalten die-<br />
se Fenster jedoch ihre jetzigen Öffnungs-<br />
richtungen als reine Drehflügel. Die Fenster-<br />
aufteilung erfolgt nach dem Ansichtsplan<br />
oder gesonderten Vorgaben des Denkmal-<br />
schutzes (straßenseitig sind die dargestell-<br />
ten Flügel beidseitig zu öffnen). Die Fenster,<br />
außer Dachflächenfenster und boden-tiefe<br />
Fenster, erhalten innen eine weiß lackier-<br />
te, mindestens 20 cm tiefe Holz-Fens-<br />
terbank und außen eine Abdeckung, die<br />
gegebenenfalls trittfest ist. Fenster, deren<br />
Brüstungshöhe weniger als 80 cm, von der<br />
Oberkante des Fußbodens innen gemessen ,<br />
beträgt, erhalten Absturzsicherungen in<br />
Form von Sicherungsstangen gemäß den<br />
Forderungen der BauOBln.<br />
4.3.14 Innentüren<br />
Es werden generell neue, glatte Holzzargen-<br />
Türen (lichte Höhe ca. 2,10 m) eingebaut.<br />
Die Innentüren sind weiß endbeschichtet<br />
Riegeln ausgestattet. Bei innen liegenden<br />
Bädern und Toiletten werden in die Türen<br />
Nachströmöffnungen mit 150 cm 2 Ge-<br />
samtquerschnitt (Farbe. Weiß) eingelassen.<br />
Die neuen Badtüren erhalten ca. 40 x 50<br />
cm große, mit Milchglas verglaste, Aus-<br />
schnitte. Neue Küchentüren erhalten zum<br />
Wohnbereich ausreichende, mit Klarglas<br />
verglaste, Ausschnitte. Die Schiebetüren<br />
werden als deckenhohe Holzelemente aus-<br />
ter mit Eindeckrahmen entsprechend der<br />
und erhalten Beschläge mit Kurzschild und kungsrissen nicht auszuschließen ist, wird Seite 55 aufgeführten Tabelle.<br />
EnEV 2002 ausgeführt. Buntbartlochung. Die Badtüren werden mit nicht gewährleistet, dass es sich um Neu-<br />
»<br />
geführt.<br />
4.3.15 Wohnungseingangstüren<br />
Die Wohnungseingangstüren werden kom-<br />
plett, entsprechend den gesetzlichen An-<br />
forderungen an Wohnungseingangstüren,<br />
erneuert. Die Eingangstüren zum Dachge-<br />
schoss sind neu. Die Türen erhalten innen<br />
und außen Sicherheitsbeschläge mit Lang-<br />
schild und Profilzylinderlochung. Der An-<br />
strich erfolgt zweifarbig, innen weiß und<br />
außen entsprechend dem Farbkonzept<br />
für die Treppenhäuser, welches vom Initia-<br />
tor gesondert festgelegt wird. Alle Woh-<br />
nungseingangstüren erhalten einen Spion.<br />
4.3.16 Malerarbeiten<br />
Die Decken und Wände werden soweit er-<br />
forderlich gespachtelt und weiß gestrichen.<br />
In den Küchen und Bädern werden die nicht<br />
gefliesten Wandbereiche gestrichen. Ge-<br />
mäß Sonderausstattungsliste kann eine<br />
Ausstattung mit Stuckprofilen erfolgen.<br />
Für die Verspachtelung der Innenwände,<br />
bei der das Auftreten von Haar- und Sen-<br />
baustandard handelt. Zur Sollbeschaf-<br />
fenheit gehört daher nicht die rissfreie<br />
Herstellung der Wand- und Deckenver-<br />
spachtelung.<br />
4.3.17 Heizung<br />
Es werden Kompakt-Plattenheizkörper<br />
nach Wärmebedarf eingebaut. Die senk-<br />
rechten Steigleitungen werden unter Putz<br />
verlegt. Die horizontalen Anbindungen<br />
werden nicht sichtbar entweder unter Putz<br />
oder im Fußboden bzw. in der Kellerdecke<br />
verlegt. Die sichtbaren Leitungen werden<br />
weiß oder silbrig lackiert. In den Bädern<br />
werden Handtuchtrockner eingebaut.<br />
4.3.18 Elektroinstallation<br />
Die Elektroinstallationen in den Wohnun-<br />
gen werden komplett mit Leitungen, Schal-<br />
tern, Steckdosen, Wand- und Deckenaus-<br />
lässen gemäß den geltenden Richtlinien<br />
erneuert. Die Ausstattung erfolgt entspre-<br />
chend der auf Seite 55 aufgeführten Tabel-<br />
le. Eingebaut werden weiße Schalter und<br />
Steckdosen. Die den Wohnungen zugeord-<br />
neten Kellerräume erhalten eine Steckdose<br />
und eine Lampe, die auf den Stromzähler<br />
des Nutzers geschaltet sind.<br />
4.3.19 Schwachstrominstallation<br />
Jede Wohnung erhält an der Haustür und<br />
an der Wohnungseingangstür eine Klingel<br />
in Verbindung mit einer Gegensprechanla-<br />
ge. Die Ausstattung hinsichtlich der Kabel-<br />
und Telefondosen erfolgt gemäß der auf<br />
50 51
Baubeschreibung<br />
4.4 Keller<br />
Es sind die notwendigen Abstellräume,<br />
Technik- und Versorgungsräume und je-<br />
weils ein Kellerverschlag pro Wohnung<br />
vorgesehen. In den Technikräumen muss<br />
der Keller eine lichte Höhe von 2,00 m<br />
aufweisen, sofern die für die Technik vor-<br />
gesehenen Räume niedriger sind, wird der<br />
Boden abgesenkt. Die restlichen Kellerflä-<br />
chen bleiben höhenmäßig im Bestand.<br />
4.4.1 Gemauerte Wände<br />
<strong>Das</strong> Mauerwerk im Keller wird, soweit mög-<br />
lich, außen bis zur Oberkante der Funda-<br />
mente freigelegt, gereinigt und mit Ze-<br />
mentputz egalisiert (nur an zugänglichen<br />
Kellerwänden). Im Keller werden die ge-<br />
mauerten Wände abgestrahlt, gereinigt<br />
und loser Fugenmörtel wird ausgekratzt<br />
und, wo notwendig, ergänzt.<br />
4.4.2 Trennwände<br />
Jede Wohnung erhält einen Kellerver-<br />
schlag in der Größe, die durch die Gege-<br />
benheiten möglich ist. Die Trennwände<br />
sind aus feuerverzinkten Stahlgittern aus-<br />
geführt.<br />
4.4.3 Fußboden<br />
Im gesamten Keller wird der vorhan-<br />
dene Estrich repariert, wenn erforderlich<br />
neuer Estrich eingebracht oder der Boden<br />
gepflastert.<br />
4.4.4 Kellerlichtschächte und Fenster<br />
Erneuerung der Kellerlichtschächte durch<br />
Fertigteillichtschächte mit Abdeckung<br />
und Erneuerung der Kellerfenster durch<br />
neue verzinkte Elemente.<br />
4.4.5 Zugangstüren<br />
Es werden grundsätzlich neue Stahltüren,<br />
entsprechend der BauOBln eingebaut.<br />
4.4.6 Heizkörper<br />
Die Räume im Keller werden nicht beheizt.<br />
4.4.7 Elektroinstallation<br />
Sämtliche Kellerbereiche werden ausrei-<br />
chend beleuchtet. Die Schalter werden mit<br />
Zeitschaltrelais ausgestattet. Jeder Keller-<br />
verschlag erhält eine Einzelbeleuchtung<br />
und eine Steckdose, die direkt über den<br />
Zähler des jeweiligen Nutzers laufen.<br />
4.4.8 Malerarbeiten<br />
Die sandgestrahlten Wände erhalten kei-<br />
nen Anstrich. <strong>Das</strong> Mauerwerk bleibt sicht-<br />
bar. Hiervon ausgenommen sind die Tech-<br />
nikräume. Dort werden die Wände mit<br />
Sanierputz/Zementputz ausgestattet und<br />
mit offenporigem Anstrich versehen. Alle<br />
Decken werden gereinigt und weiß, mit of-<br />
fenporigem Anstrich, versehen.<br />
4.5 Treppenhäuser,<br />
Ein- und Durchgänge<br />
Die Treppenhäuser werden sorgfältig über-<br />
arbeitet. In jedes Treppenhaus wird eine<br />
RWA-Anlage (Entrauchung) mit elektrisch<br />
gesteuertem Dachflächenfenster, entspre-<br />
chend der BauOBln eingebaut. Es befinden<br />
sich Auslösestellen deutlich sichtbar im<br />
Erdgeschoss und im Dachgeschoss. Die<br />
Anlagen werden den Anforderungen der<br />
Bauaufsicht und dem zuständigen Schorn-<br />
steinfegermeister genügen. Es wird je Aus-<br />
stieg eine passende Leiter (Material Alumi-<br />
nium) vorgehalten.<br />
4.5.1 Bodenbelag, Stufen und Podeste<br />
Es werden Kokosläufer (Farbe nach Ge-<br />
staltungskonzept des Initiators) mit Filz-<br />
unterlage, Treppenkanten-Kappen und<br />
Metallstangen ausgelegt.<br />
4.5.2 Bodenbelag Eingänge<br />
und Durchgänge<br />
Es wird Estrich mit Fliesen aus Feinstein-<br />
zeug bis zum Stufenantritt verlegt. Es wer-<br />
den Abtretmatten, die in den Fußboden<br />
eingelassen werden, verlegt. Der Eingangs-<br />
bereich wird insgesamt mit Sockelfliesen<br />
versehen.<br />
4.5.3 Geländer, Stufen<br />
und Sockelleisten<br />
Die Geländer werden repariert und in al-<br />
len Teilen stabil befestigt, fehlende Teile<br />
werden durch neue, dem Bestand ange-<br />
passte ersetzt. Ausgetretene Trittkanten<br />
der Treppenläufe werden neu angearbei-<br />
tet, schadhafte Podestdielen werden ausge-<br />
baut und erneuert. Alle Holzteile werden<br />
von losen Altanstrichen befreit und erhal-<br />
ten einen Schutzanstrich sowie eine Grun-<br />
4.5.4 Fenster<br />
Die Treppenhausfenster werden erneuert.<br />
Gegebenenfalls werden nach den Vorga-<br />
ben des Denkmalschutzes jedoch die be-<br />
stehenden historischen Fenster komplett<br />
oder zum Teil restauriert und erhalten.<br />
4.5.5 Eingangstüren und Tore<br />
Sämtliche Hauseingangs-, Durchgangs-<br />
und Kellertüren werden komplett über-<br />
arbeitet und soweit erforderlich ergänzt<br />
(nach dem Farbkonzept des Initiators).<br />
Anschließend werden sie nach einer ent-<br />
sprechenden Vorbehandlung lackiert. Die<br />
Türen erhalten, wo erforderlich, einen<br />
Türschließer. Im gesamten Haus wird<br />
eine einheitliche, zentrale Schließanlage<br />
installiert.<br />
4.5.6 Heizung<br />
Jedes Treppenhaus erhält einen Heizkör-<br />
per, falls dieser nach dem Wärmeschutz-<br />
nachweis erforderlich ist.<br />
4.5.7 Elektroinstallation<br />
Es wird je eine Wand- oder Deckenleuch-<br />
te pro Etagenpodest und Zwischenpodest<br />
und mindestens eine Wandleuchte pro<br />
Hauseingangsbereich eingebaut. Die Höfe<br />
werden mit Pollerleuchten beleuchtet. In<br />
den Durchgängen zum Innenhof werden<br />
Leuchten integriert. Gesteuert wird die<br />
gesamte Hofbeleuchtung (inklusive Durch-<br />
gang) über Bewegungsmelder und Taster.<br />
<strong>Das</strong> Hausnummernschild wird neben der<br />
straßenseitigen Erdgeschossfassaden wird<br />
zwischen jeder Fensterachse jeweils eine<br />
Leuchte (mit Dämmerungsschalter) inte-<br />
griert. Pro Etage wird eine abschließbare<br />
Außensteckdose verlegt.<br />
4.5.8 Schwachstrominstallation<br />
Es wird eine Wechselsprechanlage mit ei-<br />
nem Klingeltableau pro Hausflur instal-<br />
dierung und eine mindestens zweifache<br />
Durchfahrt angebracht und durch indianlagenverordnung. In allgemein zugängtungen werden aus SML-Rohr montiert.<br />
Lackierung. rekte Leuchtmittel angestrahlt. In die lichen Bereichen werden die Leitungen <strong>Das</strong> Abwasser, welches unterhalb der »<br />
liert.<br />
4.5.9 Briefkastenanlage<br />
Ausgeführt wird eine zentrale Unterputz-<br />
Briefkastenanlage im jeweiligen Eingangs-<br />
bereich der Treppenhäuser. Die Kästen ha-<br />
ben das notwendige Format nach DIN.<br />
4.5.10 Malerarbeiten<br />
Die Decken, die Wände, die Laufunter-<br />
sichten, die Wohnungseingangstüren, die<br />
Stufen und Geländer werden entsprechend<br />
dem Farbkonzept des Initiators gestrichen<br />
bzw. lackiert. Entlang der Sockelleisten<br />
wird ein Wischrand angebracht. Die Lauf-<br />
und Podestuntersichten sowie die Decken<br />
der Ein- und Durchgänge werden mit tuch-<br />
weißer Farbe gestrichen. Insgesamt wird<br />
ein 3-farbiges Farbkonzept erstellt.<br />
4.6 Haustechnik<br />
Die gesamten nicht mehr brauchbaren und<br />
störenden haustechnischen Anlagen der<br />
Gebäude werden entfernt. Die Isolierung<br />
der im Keller neu verlegten Leitungen er-<br />
folgt nach den Richtlinien der Heizungs-<br />
mit einer Grobkornfolie ummantelt. Die<br />
Leitungen in den Schächten sowie in den<br />
Mieterkellern erhalten eine alukaschierte<br />
Isolierung. Generell erfolgt die Erneue-<br />
rung wie nachfolgend beschrieben.<br />
4.6.1 Sanitärtechnik Bewässerung<br />
allgemein<br />
Die Einzelangaben sind unter dem Punkt<br />
4.3 vollständig aufgeführt. Die Wasser-<br />
zuleitung vom öffentlichen Netz in die<br />
Häuser wird erneuert und verstärkt. Die<br />
Häuser erhalten eine Warmwasserberei-<br />
tung mit entsprechenden Steigesträngen<br />
und Verteilung. Die Trinkwasserleitung<br />
des gesamten Gebäudekomplexes für<br />
Kalt- und Warmwasser und der Zirkulati-<br />
on werden aus einem zugelassenen Kunst-<br />
stoffrohrsystem neu verlegt. Im Keller<br />
werden in allgemein zugänglichen Berei-<br />
chen entleerbare Absperrventile an den<br />
Steigesträngen für die Bäder und Küchen<br />
eingebaut. Sämtliche Absperrventile und<br />
Wasserzähler in den Wohnungen werden<br />
in Unterputzausführung verlegt. Die Ab-<br />
sperrventile sind aus der gleichen Serie<br />
wie die jeweiligen im Raum vorhandenen<br />
Armaturen. Für die Außensprengventile<br />
in den Höfen werden separate Wasserzäh-<br />
ler montiert.<br />
4.6.2 Sanitärtechnik<br />
Entwässerung allgemein<br />
Die Einzelangaben sind unter dem Punkt<br />
4.3 vollständig aufgeführt. Die Falllei-<br />
52 53
Baubeschreibung<br />
Rückstauebene anfällt, wird über dieselbe<br />
Rückstauebene gehoben und dann in die<br />
Freispiegelleitungen abgeleitet.<br />
4.6.3 Sanitärtechnik Einrichtung<br />
Küchen und Bäder allgemein<br />
Die Einzelangaben sind unter dem Punkt<br />
4.3 vollständig aufgeführt. Die Bäder wer-<br />
den mit den üblichen Objekten, wie WC,<br />
Waschbecken und Badewanne oder Du-<br />
sche, sowie mit einem Waschmaschinen-<br />
anschluss (wenn möglich im separaten Ab-<br />
stellraum) ausgestattet.<br />
4.6.4 Heizungstechnik allgemein<br />
Die Gebäude werden über eine Zentral-<br />
heizung versorgt. Diese ist kombiniert mit<br />
einer zentralen Warmwasserbereitung,<br />
die als Speicherladesystem betrieben wird.<br />
Die Heizungsanlage wird zeit- und außen-<br />
temperaturabhängig geregelt. Die Ausle-<br />
gung der Heizungsanlage erfolgt auf Grund-<br />
lage der Wärmebedarfsberechnung. Alle<br />
Heizungsleitungen in den Wohnungen<br />
werden verdeckt verlegt. Die Heizkörper<br />
erhalten eine Ventilgarnitur mit Ther-<br />
mostatkopf.<br />
4.6.5 Raumlufttechnik<br />
Alle innen liegenden Bäder erhalten einen<br />
Unterputz-Einraumlüfter, die Schaltung<br />
erfolgt über den Lichtschalter, mit Verzö-<br />
gerung und Nachlauf. Zur Einhaltung des<br />
Brandschutzes werden nur komplett zugel-<br />
assene Brandschutzsysteme verwendet.<br />
4.6.6 Aufzüge<br />
An den Aufgängen der Torstraße 79, 83<br />
und dem Aufgang I in der Zehdenicker<br />
Straße 28 wird jeweils ein Personenauf-<br />
zug für 3 Personen eingebaut. Die Aufzüge<br />
starten im Erdgeschoss und haben in jeder<br />
Etage eine Haltestelle. Der Aufzug der<br />
Torstraße 79 hält nur an jedem zweiten<br />
Zwischenpodest. Die Geschossdecken<br />
werden, soweit konstruktiv möglich,<br />
schalltechnisch gemäß den Vorschriften<br />
von den Schachtwänden entkoppelt.<br />
4.6.7 Elektrotechnik allgemein<br />
Die Einzelangaben sind unter den Punkten<br />
4.3, 4.4, 4.5 (Elektro) vollständig aufge-<br />
führt. Die gesamte Elektroinstallation des<br />
Gebäudes wird erneuert. Die Leitungs-<br />
verlegung erfolgt in den Wohnungen und<br />
im Treppenhaus unter Putz, im Keller auf<br />
Putz in entsprechenden Installationsroh-<br />
ren. Die Installation erfolgt gemäß den gel-<br />
tenden gesetzlichen Bestimmungen. <strong>Das</strong><br />
Haus erhält, wenn notwendig, einen ne uen<br />
EVU-Hausanschluss. Die Montage der<br />
Zählerzentralisation erfolgt im Kellerge-<br />
schoss. In den Wohnungen werden die<br />
Sicherungskästen als Unterputz-Anlagen<br />
installiert. Die Kellergänge und Technik-<br />
räume im Keller erhalten eine neue Be-<br />
leuchtung entsprechend den geltenden<br />
gesetzlichen Vorschriften. Die Treppen-<br />
haus- und Kellerbeleuchtung wird über<br />
Zeitschaltrelais gesteuert. Jede Etage er-<br />
hält eine Leuchte. Der Eingangsbereich und<br />
Hof werden adäquat mit entsprechenden<br />
Leuchten ausgestattet. Es wird eine Türruf-<br />
Gegensprechanlage mit Türöffner instal-<br />
liert. Jede Wohnung erhält eine Wechsel-<br />
sprechstelle mit Klingeltonunterscheidung<br />
zwischen Hauseingang und Wohnungstür.<br />
<strong>Das</strong> Gebäude erhält Leerrohre für die spä-<br />
tere eventuelle komplette Telefon- und<br />
Fernsehverkabelung.<br />
5. AUSSENANLAGEN<br />
Der Bodenbelag im Innenhof wird über-<br />
arbeitet. Der Boden der Pflanzflächen wird<br />
einer Bodenbearbeitung unterzogen. Die<br />
Wegeflächen werden mit Betonpflaster<br />
ausgelegt. Es werden Regenwassergrund-<br />
leitungen (DN 150) mit Hofeinläufen in-<br />
stalliert. Es wird ein zentraler Müllstandort<br />
errichtet. Es wird ein Fahrradabstellplatz<br />
für die Bewohner angelegt. Im Hof werden<br />
Pollerleuchten, in den Fundamenten ver-<br />
ankert und aufgestellt. Teile der Höfe wer-<br />
den gemäß den Plänen den EG-Wohnun-<br />
gen als Sondernutzungsrechte zugeordnet.<br />
Die bestehenden Garagen werden instand<br />
gesetzt und mit einem extensiven Grün-<br />
dach versehen. Darüber hinaus werden<br />
weitere Stellplätze auf dem Hof erstellt.<br />
6. SONSTIGES<br />
Änderungen der Baubeschreibung, welche<br />
die Qualität nicht beeinflussen, die Rück-<br />
sicht nehmen auf Baubelange und die Auf-<br />
lagen der Baugenehmigung, die technisch<br />
notwendig, aufgrund von Mietern vorge-<br />
geben oder sinnvoll sind, bleiben vorbehal-<br />
ten. Zur Anwendung kommen die zurzeit<br />
gültigen Vorschriften der Landesbauord-<br />
nung von Berlin. Verbleibende bzw. aufge-<br />
ANFORDERUNGEN FÜR<br />
AUSSTATTUNGSWERT<br />
arbeitete Bauteile des Gebäudes entspre-<br />
chen der zum Zeitpunkt der Errichtung<br />
gültigen Landesbauordnung und haben,<br />
soweit sie von heutigen Anforderungen ab-<br />
weichen, Bestandsschutz. Die Auflagen der<br />
Denkmalschutzbehörde und der sonsti-<br />
gen Behörden gehen im Zweifel vor. Ände-<br />
rungen, die sich hieraus ergeben, sind vom<br />
Erwerber zu dulden und etwaige Schadens-<br />
ersatzansprüche können nicht geltend ge-<br />
macht werden. Die jeweilige Farbgebung<br />
wird durch den Initiator rechtzeitig im<br />
Sinne der Gesamtkonzeption festgelegt.<br />
Die Baumaßnahmen werden durch einen<br />
Sachverständigen kontrolliert.<br />
7. HINWEISE<br />
Grundlage der Ausführungen sind die Bau-<br />
beschreibung und die Planunterlagen des<br />
Bauantrages bzw. die Baugenehmigung, so-<br />
bald diese vorliegt. Die in den Plänen vor-<br />
genommene zeichnerische Möblierung<br />
stellt lediglich einen Vorschlag dar, ist je-<br />
doch ausdrücklich nicht Leistungbe-<br />
standteil. Gleiches gilt für die Küchen-<br />
einrichtungen und die Waschmaschinen.<br />
Veränderungen, die aufgrund behörd-<br />
licher Auflagen vorgenommen werden,<br />
sind zu tolerieren und gehen in der Aus-<br />
führung dieser Baubeschreibung vor ohne<br />
dass hieraus Ansprüche hergeleitet wer-<br />
den können. Die vorstehende Baubeschrei-<br />
bung entspricht den zur Zeit der Erstel-<br />
lung bestehenden Bauvorschriften. Die<br />
WOHNUNGEN<br />
Steckdosen Deckenauslässe Fernmeldedosen Antennendose<br />
Küche 6 1 1 1<br />
Essplatz * 3 1 1 1<br />
Hausarbeitsraum * 2 1 1<br />
Bad 4 2 ** 1<br />
WC 2 2 **<br />
Flur 2 2 1 1<br />
Wohnzimmer 5 1 1 1<br />
Zimmer 4 1 1 1<br />
Balkon 1 *** 1 ***<br />
Terrasse 2 *** 2 *** 1<br />
Gerätestromkreise Geschirrspülmaschine, Elektroherd, Waschmaschine, Wäschetrockner<br />
Stromkreisverteiler 4-reihig<br />
Baubeschreibung und alle Zeichnungen<br />
gelten vorbehaltlich aller Genehmigungen<br />
und Auflagen der zuständigen Behörden<br />
und Versorgungsbetriebe. Abweichungen<br />
und Änderungen, die zum Erhalt von Ge-<br />
nehmigungen, zur Erfüllung von Auflagen<br />
oder aus der Planung für die Versorgung<br />
mit Wasser, Strom, Wärme, Telefon, Ab-<br />
wasserbeseitigung und Ähnlichem erfor-<br />
derlich oder für die Belange des gesamten<br />
Bauvorhabens zweckmäßig sind, bleiben<br />
ausdrücklich vorbehalten, ohne dass dar-<br />
aus Ansprüche hergeleitet werden können.<br />
Alle angegebenen Flächen sind unverbind-<br />
liche Richtmaße. Für die Flächen und Maße<br />
ist jegliche Haftung ausgeschlossen. Die<br />
Darstellung in den Plänen eignet sich nicht<br />
für das Entnehmen von Maßen. Der Aus-<br />
tausch von Baumaterialien durch Gleich-<br />
wertiges bleibt ausdrücklich vorbehalten.<br />
Die Änderungen zur Aufteilung der Keller<br />
bleibt ausdrücklich vorbehalten. Die auf<br />
dem Innenhof eingezeichneten Parkflä-<br />
chen bleiben im Eigentum des Initiators,<br />
dem vorbehalten ist, diese einer Wohnung<br />
zuzuschlagen.<br />
* sofern im Grundriss vorgesehen<br />
** davon einer aus der Wand<br />
*** von innen schaltbar<br />
Diese Baubeschreibung unterliegt deut-<br />
schem Recht. Sie wurde in einer deutschen<br />
und einer englischen Version ausgefertigt.<br />
Im Zweifelsfalle oder bei Widersprüchen<br />
zwischen der deutschen und der englischen<br />
Version gilt die deutsche Version.<br />
54 55
Die rechtliche Konzeption<br />
DIE RECHTLICHE KONZEPTION<br />
Die hier angebotene Immobilieninvestiti-<br />
on ist mit dem Abschluss mehrerer Verträ-<br />
ge verbunden. Bei den Verträgen handelt<br />
es sich um ein Kaufvertragsangebot nebst<br />
einer noch zu beurkundenden Bezugsur-<br />
kunde mit 7 Anlagen des Notars Reinhard<br />
Mielke aus Berlin. Zum Prospekterstel-<br />
lungszeitpunkt lagen hierzu nur Entwürfe<br />
vor. Die wesentlichen Inhalte der Verträge<br />
werden vorbehaltlich noch möglicher Ver-<br />
änderungen im Folgenden kurz erläutert.<br />
Die Verträge selbst sind teilweise in der als<br />
Anlage zu diesem Prospekt beiliegenden<br />
Vertragssammlung im Muster abgedruckt.<br />
Gültigkeit haben ausschließlich die notari-<br />
ell beurkundeten Verträge.<br />
1. ÜBERBLICK<br />
Demnach wird die Grundstücksgesell-<br />
schaft Torstraße 79, 83/Zehdenicker Stra-<br />
ße 28 GmbH & Co. KG, vertreten durch<br />
die aureovir ASSET MANAGEMENT<br />
GmbH, diese vertreten durch den Ge-<br />
schäftsführer Steffen Goldmann (nachfol-<br />
gend nur Verkäuferin genannt) als Eigentü-<br />
merin des gegenständlichen Grundstücks<br />
Wohnungs- und Teileigentum gemäß der<br />
noch zu beurkundenden Teilungserklä-<br />
rung des Notars Reinhard Mielke aus Ber-<br />
lin bilden und schließt nach Angebot des<br />
Erwerbers mit diesem einen Bauträger-<br />
vertrag über WEG-Eigentum über eine<br />
Wohnungs- bzw. eine Teileigentumsein-<br />
heit mit Bauverpflichtung und Festpreis auf<br />
der Grundlage einer detaillierten Baube-<br />
schreibung (siehe Kaufvertragsangebot<br />
nebst Anlage 1 in der Bezugsurkunde).<br />
Zum Prospekterstellungszeitpunkt war<br />
geplant, dass mit Kaufvertragsabschluss<br />
alle Erwerber der nach Teilung zu bilden-<br />
den und im Kaufvertrag zu definierenden<br />
Einheit (mit Ausnahme der Stellplätze so-<br />
wie der Erwerber der Dachgeschosswoh-<br />
nungen) zeitlich befristet einer Vermie-<br />
tergemeinschaft beitreten (siehe Anlage 6<br />
in der Bezugsurkunde), welche zum<br />
Zwecke der Durchführung dieses Ver-<br />
trages mit der Immobilienverwaltung<br />
GOGEMA Gesellschaft für Immobilien-<br />
management mbH einen Mietverwalter-<br />
vertrag abschließt (siehe Anlage 7 in der<br />
Bezugsurkunde). Gleichzeitig garantiert<br />
die Verkäuferin diesen in der Vermieter-<br />
gemeinschaft zusammengeschlossenen Er-<br />
werbern zur Renditesicherung sachlich,<br />
zeitlich und der Höhe nach bedingt einen<br />
Mietzuschuss, wozu die Vermieterge-<br />
meinschaft einen Mietgarantievertrag<br />
abschließt (siehe Anlage 5 in der Bezugsur-<br />
kunde). Schließlich treten alle Erwerber<br />
als Mitglieder der zu bildenden Woh-<br />
nungseigentümergemeinschaft in einen<br />
WEG-Verwaltervertrag mit der Firma<br />
GOGEMA Gesellschaft für Immobili-<br />
enmanagement mbH ein (siehe Anlage 3<br />
in der Bezugsurkunde). Zum Prospekter-<br />
stellungszeitpunkt war geplant, dass die<br />
nicht der Vermietergemeinschaft bei-<br />
tretenden Erwerber mit Kaufvertragsab-<br />
schluss nach Teilung der zu bildenden und<br />
im Kaufvertrag zu definierenden Einheit<br />
in einen Sondereigentumsverwalterver-<br />
trag mit der Firma GOGEMA Gesellschaft<br />
für Immobilienmanagement mbH (siehe<br />
Anlage 4 in der Bezugsurkunde) eintreten.<br />
2. KAUFVERTRAG<br />
2.1. Angebot<br />
Der Erwerber unterbreitet der Verkäuferin<br />
ein notarielles Angebot zum Abschluss des<br />
nachbeschriebenen Kaufvertrages über<br />
die von ihm gewünschte, noch zu moderni-<br />
sierende Wohnung. An dieses Angebot ist<br />
der Erwerber 6 Wochen ab Beurkundung<br />
unwiderruflich gebunden. Danach kann<br />
das Angebot jederzeit schriftlich wider-<br />
rufen werden, es sei denn, die Verkäuferin<br />
hat das Angebot binnen dieser 6 Wochen<br />
bereits angenommen.<br />
2.2. Inhalt<br />
a) Grundstück<br />
Die Verkäuferin ist eingetragene Eigen-<br />
tümerin des nachfolgend bezeichneten<br />
Grundbesitzes.<br />
Grundbuch von Prenzlauer Berg, Blatt<br />
2766N des Amtsgerichts Tempelhof/<br />
Kreuzberg, Flur 19<br />
- Flurstück 4 Gebäude- und Freifläche Tor-<br />
straße 83, Zehdenicker Straße 28, Größe<br />
1.098 m 2<br />
- Flurstück 6, Gebäude- und Freifläche Tor-<br />
straße 79, Größe 338 m 2 .<br />
<strong>Das</strong> Grundstück war zum Zeitpunkt<br />
der Prospekterstellung wie folgt belastet:<br />
Abteilung II: lastenfrei<br />
Abteilung III:<br />
Lfd. Nr. 1: gelöscht;<br />
Eschborn, 18 % Zinsen, vollstreckbar nach<br />
§ 800 ZPO;<br />
Lfd. Nr. 3: EUR 5.856.000,00 Grund-<br />
schuld ohne Brief für die Eurohypo AG,<br />
Eschborn, 18 % Zinsen.<br />
Die Verkäuferin wird weitere Grund-<br />
pfandrechte zum Zwecke der Ankaufs-<br />
und Bauträgerfinanzierung in Höhe von<br />
insgesamt bis zu EUR 9.000.000,00 zur<br />
Eintragung bringen. Die Lastenfreistel-<br />
lung erfolgt im Zuge des Verkaufs nach<br />
Maßgabe der MaBV. Die Verkäuferin be-<br />
hält sich vor bzw. ist vom Käufer unwider-<br />
ruflich bevollmächtigt, Versorgungs- und<br />
ähnliche Verträge mit Wasser-, Abwasser-,<br />
Energieversorgungs-, Wärmeversorgungs-,<br />
Kabel-, Aufzugs- und ähnlichen Ver- und<br />
Entsorgungsbetreibern nach billigem Er-<br />
messen zu schließen sowie ggf. Dienstbar-<br />
keiten auf dem eigenen oder auf den Nach-<br />
bargrundstücken eintragen zu lassen, wie<br />
z. B. Feuerwehrzufahrten zu regeln. Ent-<br />
sprechende Dienstbarkeiten übernimmt<br />
der Käufer. Gleiches gilt für Baulasten.<br />
Hierzu erklärt die Verkäuferin im Kaufver-<br />
tragsangebot, dass Baulasten nicht vor-<br />
handen sind. Im Kaufvertrag wird darauf<br />
hingewiesen, dass das Grundstück mit drei<br />
Mietwohnhäusern bebaut ist, die teilweise<br />
unter Denkmalschutz stehen.<br />
Die denkmalschutzrechtlichen Ge-<br />
nehmigungen für die Sanierung der Wohn-<br />
gebäude lagen zum Prospekterstellungs-<br />
zeitpunkt noch nicht vor. Die zum Bau<br />
erforderlichen Anträge für das Vorhaben<br />
mit den Behörden abgestimmt sind, geht<br />
die Prospektherausgeberin davon aus, dass<br />
diese weitgehend wie prospektiert, ggf. le-<br />
diglich mit geringen Auflagen und Ände-<br />
rungen, umgesetzt werden können.<br />
Im Bereich des Gemeinschaftsgrund-<br />
stücks befinden sich im Hof Stellflächen/<br />
Garagen (siehe den der Teilungserklärung<br />
als Anlage 1 beigefügten Aufteilungsplan<br />
(AB-31) – Gebäude und Flächen, welche mit<br />
Garage und PKW-Stellplätze bezeichnet<br />
sind). Die Sondernutzungsrechte an den<br />
Garagen/Stellplätzen sind in den Teilungs-<br />
erklärungen der TE 39 ausschließlich zu-<br />
geordnet und von der Nutzung der anderen<br />
Wohnungseigentümer ausgeschlossen.<br />
b) WEG-Teilung und Kaufgegenstand<br />
Die Verkäuferin verpflichtet sich, den<br />
Kaufgegenstand nach Maßgabe der Be-<br />
zugsurkunde und der Teilungserklärung<br />
herzustellen und auszustatten. Die Ver-<br />
käuferin ist weiter unwiderruflich befugt<br />
und bevollmächtigt, die Teilungserklärung<br />
abzuändern.<br />
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung<br />
lag zum Prospekterstellungszeitpunkt<br />
noch nicht vor.<br />
Der Kaufvertrag hat den Kauf einer<br />
noch zu sanierenden bzw. noch auszubau-<br />
enden Sondereigentumseinheit nebst Mit-<br />
eigentumsanteil am Grundstück sowie<br />
Sondernutzungsrechte an Kellerräumen<br />
zum Inhalt.<br />
Der Kaufgegenstand wird im Übrigen<br />
diesen zum Eigennutz oder zur Vermie-<br />
tung erwirbt.<br />
c) Kaufpreis<br />
Der Kaufpreis ist ein Festpreis. Er ist für<br />
die Wohnungen u. a. aufgespalten nach<br />
Anteil an Grund und Boden, auf die Alt-<br />
bausubstanz und auf die ggf. nach § 7 i<br />
EStG begünstigten Herstellungskosten.<br />
Hinzuzurechnen sind in jedem Fall die<br />
Kosten für eine Einbauküche, welche ge-<br />
sondert ausgewiesen werden. Die Auf-<br />
schlüsselung der Kosten erfolgt auf der<br />
Grundlage von Erfahrungswerten. Ob die-<br />
se steuerlich anerkannt wird, kann nicht<br />
garantiert werden.<br />
Die genannten Kosten umfassen alle<br />
Kosten für die vertragsgemäße Herstel-<br />
lung, insbesondere Erschließungs- und<br />
sonstige Anliegerkosten sowie Beiträge<br />
für die erstmalige Erschließung, die Kosten<br />
der Außenanlagen, der Architekten- und<br />
Statikerhonorare, der Bauleitung und alle<br />
Baunebenkosten. Im Kaufpreis enthalten<br />
sind des Weiteren die Kosten der Projek-<br />
tierung, des Marketings und des Vertriebes.<br />
Hierzu zählt insbesondere auch die Innen-<br />
provision, die der Veräußerer an den Ka-<br />
pitalanlagevertrieb bezahlt. Nicht mit ab-<br />
gegolten sind die potenziell aufgrund des<br />
Mietgarantievertrages nebst Bürgschafts-<br />
sicherung zu erbringenden Leistungen.<br />
Die Kosten, Gebühren und Steuern zur<br />
Durchführung des Vertrages im Übrigen<br />
und die Kosten der Verkäuferin zur Mitwir-<br />
Lfd. Nr. 2: EUR 1.469.000,00 Grund-<br />
wurden im Übrigen seitens der Verkäufe- im Kaufvertrag exakt bezeichnet. Gleichkung bei der Kaufpreisfinanzierung, insschuld<br />
ohne Brief für die Eurohypo AG, rin gestellt. Da die geplanten Maßnahmen zeitig soll der Erwerber mitteilen, ob er besondere die Notargebühren, die Kos- »<br />
56 57
Die rechtliche Konzeption<br />
ten des Grundbuchamts, die Grund-<br />
erwerbsteuer und die <strong>Finanz</strong>ierungskosten<br />
(z. B. Bankbearbeitungs- und Schätzkosten,<br />
Darlehens- und eventuelle Bereitstellungs-<br />
und/oder Zwischenfinanzierungszinsen<br />
etc.) sowie die vom Erwerber ggf. an einen<br />
Vermittler zu zahlende Außenprovision,<br />
trägt der Erwerber gesondert. Gleiches<br />
gilt für vereinbarte Sonderwünsche, die<br />
den Aufwand erhöhen. Die Kosten für die<br />
Abnahme des Sondereigentums sowie der<br />
Prüfung der Bautenstände durch einen vom<br />
Verkäufer zu bestellenden Sachverständi-<br />
gen trägt der Käufer bis zu einer Höhe von<br />
EUR 500,00.<br />
Die gesondert zu bezahlende Einbau-<br />
küche gehört zum zwingenden Leistungs-<br />
umfang. Ausnahmen können sich aufgrund<br />
möglicher Sonderwünsche für Eigennutzer<br />
ergeben, womit sich der Gesamtkaufpreis<br />
bspw. um den für die Einbauküche veran-<br />
schlagten Preis vermindert.<br />
d) Kaufpreisfälligkeit<br />
Zur Sicherung der Ansprüche des Erwer-<br />
bers orientiert sich die Fälligkeit seiner<br />
Zahlungen nach der HausbauVO vom<br />
23.05.2001 und der Makler- und Bauträ-<br />
gerverordnung (MaBV). Demnach kann<br />
die Verkäuferin nach ihrer Wahl den Käu-<br />
fer entweder durch am Baufortschritt be-<br />
messene Fälligkeit von Kaufpreisteilzah-<br />
lungen nach § 3 MaBV oder bei abweichen-<br />
den Fälligkeiten durch eine Bürgschaft<br />
nach § 7 MaBV sichern.<br />
Der Kaufpreis ist also erst zu bezahlen,<br />
wenn der Kaufvertrag rechtswirksam ist,<br />
alle zu seiner Durchführung notwendigen<br />
Genehmigungen vorliegen und etwaige<br />
vertragliche Rücktrittsrechte der Verkäu-<br />
ferin erloschen sind sowie die bewilligte<br />
Auflassungsvormerkung im Grundbuch<br />
des Kaufgegenstandes eingetragen ist und<br />
die Löschung von den vom Käufer nicht<br />
übernommenen, im Range vor der Eigen-<br />
tumsvormerkung eingetragenen Belastun-<br />
gen durch ein Freistellungsversprechen<br />
der Grundpfandrechtsgläubiger sicher-<br />
gestellt ist, nicht jedoch vor Ablauf von<br />
6 Wochen seit Vertragsabschluss. Der an<br />
der MaBV orientierte Ratenzahlungsplan<br />
nach Bauabschnitten bzw. Baufortschritt<br />
ist im Einzelnen dem Kaufvertragsentwurf<br />
zu entnehmen. Bei der Anforderung der<br />
Raten ist eine schriftliche Bestätigung des<br />
Verkäufers oder des von ihm beauftragten<br />
Sachverständigen über den jeweiligen Bau-<br />
tenstand vorzulegen. Der Käufer gerät<br />
ohne Mahnung in Verzug, wenn er nicht<br />
innerhalb von 10 Tagen nach Vorliegen der<br />
allgemeinen Zahlungsvoraussetzung und<br />
Benachrichtigung bezüglich des Bauten-<br />
standes zahlt, und hat den rückständigen<br />
Betrag gemäß § 288 BGB zu verzinsen.<br />
Dem Käufer ist Sicherheit für die recht-<br />
zeitige Herstellung des Vertragsobjektes<br />
ohne wesentliche Mängel in Höhe von<br />
5 % gemäß § 632 a BGB zu leisten. Diese<br />
wird dadurch bewirkt, dass nach Wahl der<br />
Verkäuferin der Käufer 5 % bei der ersten<br />
Rate einbehält oder hierfür eine Bürg-<br />
schaft erhält.<br />
Alternativ zur vorgeschriebenen Fäl-<br />
ligkeitsregelung kann die Verkäuferin eine<br />
dem § 7 Abs. 1 MaBV entsprechende Bürg-<br />
schaft zur Sicherung eines etwaigen Rück-<br />
zahlungsanspruches des Erwerbers stellen,<br />
womit unabhängig von grundbuchrecht-<br />
lichen Verzögerungen der Kaufpreis frü-<br />
hestens 6 Wochen nach Vertragsabschluss<br />
und nach Fortschritt zu begleichen ist.<br />
Ggf. ist beabsichtigt, eine entsprechende<br />
Bürgschaft gleich zu Beginn für die be-<br />
reits vorhandene Altbausubstanz u. a. zu<br />
legen und den Kaufpreis damit in der hier-<br />
für vorgesehenen Höhe fällig zu stellen.<br />
Eine Aufrechnung mit etwaigen For-<br />
derungen des Erwerbers gegen Ansprüche<br />
des Verkäufers, insbesondere des Kauf-<br />
preisanspruches, ist ausgeschlossen, es sei<br />
denn, dass diese unbestritten oder rechts-<br />
kräftig festgestellt sind.<br />
e) Kaufpreisfinanzierungsnachweis<br />
und Grundstücksbelastungen<br />
Der Käufer verpflichtet sich gegenüber<br />
der Verkäuferin innerhalb von 6 Wochen<br />
nach Zustandekommen des Kaufvertrages<br />
den Nachweis über die <strong>Finanz</strong>ierung des<br />
Kaufpreises zu führen, nach Wahl mittels<br />
Eigenkapitalnachweis oder <strong>Finanz</strong>ierungs-<br />
zusage eines in der Europäischen Union<br />
geschäftsansässigen Kreditinstitutes. Aus<br />
diesem muss ersichtlich sein, dass die Ei-<br />
genmittel zur Verfügung stehen und etwa<br />
eingeplante Fremdmittel zugesagt sind.<br />
Sofern der Käufer dieser Verpflichtung<br />
nicht (rechtzeitig) nachkommt, kann die<br />
Verkäuferin den ggf. bereits wirksamen<br />
Die Verkäuferin bevollmächtigt den<br />
Käufer, die zur Sicherung der vom Käufer<br />
angenommenen Darlehen erforderlichen<br />
dinglichen Rechte (insbesondere Grund-<br />
schulden) zu bestellen. Entsprechende Be-<br />
lastungsvollmachten werden wechselseitig<br />
erteilt. Damit verbundene Kosten über-<br />
nimmt der Käufer. Zur Sicherung der Kauf-<br />
preiszahlung ist die Belastungsvollmacht<br />
mit Bedingungen und Auflagen verbunden,<br />
die den Zweck haben, dass Auszahlungen<br />
der finanzierenden Bank ausschließlich die<br />
Kaufpreisschuld tilgen. Im Übrigen ist die<br />
Kaufpreisfinanzierung ausschließlich Sa-<br />
che des Erwerbers. Der Käufer tritt sämt-<br />
liche Rechte und Ansprüche gegenüber<br />
<strong>Finanz</strong>ierungsgläubigern auf Auszahlung<br />
der Darlehen zur Kaufpreisfinanzierung<br />
unwiderruflich an die Verkäuferin ab. Vor-<br />
sorglich weist er diese bereits im Notarver-<br />
trag an, bis zur Höhe des Kaufpreises nur an<br />
die Verkäuferin oder nach dessen Weisung<br />
auf deren Bausonderkonto zu zahlen. Die<br />
Verkäuferin wird ggf. ihrerseits sämtliche<br />
Kaufpreisansprüche einschließlich der<br />
vorstehend an ihn abgetretenen Auszah-<br />
lungsansprüche an seine baufinanzierende<br />
Bank abtreten.<br />
f) Sanierungs- und Ausbauverpflich-<br />
tung sowie Fertigstellung<br />
Die Modernisierungs- und Ausbauver-<br />
pflichtung ergibt sich aus der als Anlage<br />
2 der Bezugsurkunde beiliegenden Tei-<br />
lungserklärung sowie der als Anlage 1 der<br />
Gegenstand des Grundstückskaufvertra-<br />
ges gemacht. Zum Prospekterstellungs-<br />
zeitpunkt war geplant, durch die TÜV<br />
SÜD Industrie <strong>Service</strong> GmbH u. a. die ge-<br />
samte Bauausführung durch baubegleiten-<br />
de Prüfungen auf Kosten der Verkäuferin<br />
überwachen zu lassen.<br />
Abweichungen von der vertraglich ge-<br />
schuldeten Beschaffenheit sind zulässig,<br />
wenn sie aufgrund behördlicher Auflagen<br />
rechtlich geboten sind oder wenn sie sich<br />
als technisch oder wirtschaftlich notwen-<br />
dig erweisen und dem Käufer zumutbar<br />
sind. Ferner sind Änderungen in Bezug auf<br />
Gebäudeteile, die nicht das Sondereigen-<br />
tum des Käufers betreffen, zulässig, soweit<br />
sie nicht den vertragsgemäßen Gebrauch<br />
des Gemeinschaftseigentums unzumutbar<br />
beeinträchtigen. Abweichungen dürfen<br />
Güte, Wert und Gebrauchsfähigkeit des<br />
Vertragsobjektes nicht mindern. Der Fest-<br />
preis ändert sich dadurch nicht. Auch ge-<br />
ringfügige Änderungen der Wohnfläche<br />
(bis zu 3 % des Kaufgegenstandes) und der<br />
Raumaufteilung haben keinen Einfluss auf<br />
den Preis und den sonstigen Vertragsin-<br />
halt. Kaufpreisminderungen oder -erhö-<br />
hungen erfolgen nur hinsichtlich der die<br />
Toleranzschwelle von 3 % übersteigenden<br />
Flächenabweichungen bezogen auf die Ge-<br />
samtfläche der Einheit. Die Berechnung<br />
der Wohnfläche erfolgt nach der DIN-<br />
Norm 277, mit der Maßgabe, dass Terras-<br />
sen und Balkone mit der vollen Fläche und<br />
Gartenflächen zu ¼ bei der Flächenberech-<br />
Es ist geplant, die Bezugsfertigkeit des<br />
Sondereigentums des Kaufgegenstands<br />
bis zum 30.10.2010 anzustreben und bis<br />
zum 31.12.2010 zu garantieren. Die Fertig-<br />
stellungszeit verlängert sich um denje-<br />
nigen Zeitraum, in dem das Bauvorhaben<br />
durch höhere Gewalt, unvorhersehbare<br />
Streiks, Ausführung von Sonderwünschen<br />
des Käufers, Zahlungsverzug des Käu-<br />
fers, vom Arbeitsamt bzw. durch berufs-<br />
ständische Vereinigungen bestimmte und<br />
anerkannte Schlechtwettertage, Umstän-<br />
de aus dem Risikobereich des Käufers<br />
oder durch nicht vom Verkäufer verur-<br />
sachte Baueinstellungen oder aufgrund<br />
öffentlich-rechtlicher oder gerichtlicher<br />
Entscheidungen verzögert wird. Der Fer-<br />
tigstellungstermin gilt nicht für das Ge-<br />
meinschaftseigentum, die Außenanlagen<br />
und Zuwegungen, welche entsprechend<br />
den jahreszeitlichen Gegebenheiten und<br />
nach Maßgabe des Baufortschrittes der<br />
Gesamtbaumaßnahme erstellt werden.<br />
Sonderwünsche des Erwerbers müssen<br />
schriftlich mit der Verkäuferin vereinbart<br />
werden und sind nur möglich, wenn der<br />
Baufortschritt es zulässt sowie die Bezugs-<br />
fertigkeit und fristgemäße Fertigstellung<br />
des Kaufgegenstandes nicht beeinträchtigt<br />
werden. Die durch Sonderwünsche zusätz-<br />
lich entstandenen Kosten trägt der Käufer<br />
sowie die durch diese verursachten Ver-<br />
zögerungen bei der Bezugsfertigkeit bzw.<br />
Fertigstellung des Kaufgegenstandes.<br />
Kaufvertrag rückabwickeln und Schaden-<br />
Bezugsurkunde beigefügten Baubeschreinung berücksichtigt werden.<br />
ersatz verlangen. bung. Die Baubeschreibung wird damit zum<br />
»<br />
58 59
Die rechtliche Konzeption<br />
g) Abnahme<br />
Abnahmetermine sind seitens der Ver-<br />
käuferin rechtzeitig, mindestens 3 Wo-<br />
chen vorher, schriftlich mitzuteilen. Zur<br />
Abnahme des Gemeinschaftseigentums<br />
beauftragt und bevollmächtigt der Käufer<br />
hierzu den vom Verkäufer auszuwählen-<br />
den Sachverständigen mit seiner Vertre-<br />
tung. Die Abnahme des Sondereigentums<br />
erfolgt wahlweise durch den Käufer oder<br />
den in seinem Namen beauftragten Sach-<br />
verständigen. Alternativ dazu kann bei or-<br />
dentlicher Fristsetzung und wiederholtem<br />
Nichterscheinen des Erwerbers zum Ab-<br />
nahmetermin bzw. einer rügelosen Inge-<br />
brauchnahme des Kaufgegenstandes unter<br />
gewissen Voraussetzungen eine Abnahme-<br />
fiktion eintreten.<br />
Die Kosten des Sachverständigen für<br />
die Abnahme des Sondereigentums trägt<br />
der Käufer bis zu einer Höhe von EUR<br />
500,00 inklusive Umsatzsteuer. Darüber<br />
hin-ausgehende Kosten des Sachverständi-<br />
gen sowie dessen Honorar für die Abnahme<br />
des Gemeinschaftseigentums sind von der<br />
Verkäuferin zu tragen bzw. werden von die-<br />
ser übernommen.<br />
h) Übergang des Vertragsbesitzes<br />
sowie der Rechte und Pflichten<br />
Übergang des Vertragsbesitzes, Eintritt<br />
in Rechte und Pflichten, die Gefahr, die<br />
Lasten, Nutzen und Abgaben und die den<br />
Grundbesitz betreffenden Versicherungen<br />
gehen auf den Käufer mit Abnahme über,<br />
welche vom Verkäufer von der Begleichung<br />
von Zahlungsrückständen oder deren<br />
Sicherstellung abhängig gemacht werden<br />
kann. Gleichzeitig gehen auch die Rechte<br />
und Pflichten des Eigentümers als Woh-<br />
nungs- bzw. Teileigentümer nach dem Woh-<br />
nungseigentumsgesetz, der Teilungserklä-<br />
rung und der Miteigentumsordnung auf ihn<br />
über. Ferner vereinbaren die Verkäuferin<br />
und der Erwerber ggf. zu diesem Stichtag<br />
den Übergang von Rechten und Pflichten<br />
der Vermietergemeinschaft. Auch in ggf.<br />
von der Verkäuferin abgeschlossene Ver-<br />
sorgungsverträge mit Wasser-, Abwasser-,<br />
Energieversorgungs-, Wärmeversorgungs-,<br />
Kabel-, Ver- und Entsorgungsbetreibern<br />
sowie Wartungsverträge und Versiche-<br />
rungen tritt der Erwerber am Übergabe-<br />
stichtag ein und genehmigt die jeweiligen<br />
Vertragsschlüsse.<br />
Die Verkäuferin wird als teilende Ei-<br />
gentümerin die Hausverwaltung GOGE-<br />
MA Gesellschaft für Immobilienmanage-<br />
ment mbH zum ersten Verwalter nach dem<br />
Wohnungseigentumsgesetz (WEG) bestel-<br />
len. Ab Übergabe des Vertragsbesitzes ist<br />
der Käufer zur Zahlung von Wohngeld (im<br />
Wesentlichen bestehend aus Betriebs- und<br />
Bewirtschaftungskosten, Instandhaltungs-<br />
rücklage, Verwalterhonorar sowie ggf. aus<br />
in der Wohnungseigentümergemeinschaft<br />
beschlossenen Sonderumlagen) verpflich-<br />
tet. Zur weiteren Erläuterung wird auf die<br />
nachfolgenden Ausführungen zum WEG-<br />
Verwaltervertrag für das Gemeinschafts-<br />
eigentum verwiesen.<br />
Die nicht der Vermietergemeinschaft<br />
beitretenden Erwerber der Dachgeschoss-<br />
wohnungen treten mit dem Tage des Besitz-<br />
und Lastenwechsels in den ggf. bestehen-<br />
den Sondereigentumsverwaltervertrag mit<br />
der GOGEMA Gesellschaft für Immobi-<br />
lienmanagement mbH ein. Zur weiteren<br />
Erläuterung wird auf die nachfolgenden<br />
Ausführungen zum SE-Verwaltervertrag<br />
für das Sondereigentum verwiesen.<br />
i) Gewährleistung<br />
Soweit nicht neu hergestellte Sachen ge-<br />
liefert und keine Werkleistungen erbracht<br />
werden, werden Mängelgewährleistungs-<br />
ansprüche ausgeschlossen. Dies ist ein<br />
üblicher Gewährleistungsausschluss für<br />
Grund und Boden für die vorhandene,<br />
nicht von der Modernisierung bzw. Neu-<br />
herstellung betroffene Bausubstanz. Mit<br />
dem Erwerb akzeptiert der Käufer auch,<br />
dass durch die erhaltenswerte strukturelle<br />
Grundsubstanz des Altbaus im Hinblick<br />
auf Schall-, Brand-, Wärme- und Feuchte-<br />
schutz derzeit geltende Normen bzw. der<br />
heutige Stand der Technik teilweise nicht<br />
erreicht werden kann.<br />
Die Verkäuferin haftet auf Schaden-<br />
ersatz bei Schäden aus der Verletzung des<br />
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,<br />
die auf einer grob fahrlässigen Pflichtver-<br />
letzung der Verkäuferin, der gesetzlichen<br />
Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen<br />
beruhen.<br />
Für alle erbrachten Leistungen, insbe-<br />
sondere Bauleistungen, stehen dem Käufer<br />
die Rechte nach den gesetzlichen Vor-<br />
schriften (BGB) zu. Danach verjähren An-<br />
Ansprüche des Erwerbers wegen Män-<br />
geln der etwa mit verkauften neuen tech-<br />
nischen Geräte und sonstigen beweglichen<br />
Sachen und Verschleißteile – soweit sie<br />
nicht Gebäudebestandteile geworden sind<br />
oder entsprechend ihrer üblichen Verwen-<br />
dungsweise im Bauwerk verwendet werden –<br />
verjähren in 2 Jahren – bei gebrauchten be-<br />
weglichen Sachen in einem Jahr – jeweils ab<br />
dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.<br />
Eine Haftung für die genauen Maße<br />
des Bauwerks zum Zwecke der Einrich-<br />
tungsplanung, für Beschränkungen auf-<br />
grund des Denkmalschutzes sowie für die<br />
vom Käufer verfolgten steuerlichen Ab-<br />
sichten wird seitens der Verkäuferin nicht<br />
übernommen. Die Verkäuferin weist in die-<br />
sem Zusammenhang darauf hin, dass bei<br />
modellhafter Gestaltung einer Kapitalan-<br />
lage die Verlustverrechnung mit anderen<br />
Einkunftsarten gem. § 15 b EStG ausge-<br />
schlossen sein kann und dass vereinzelt<br />
vertreten wird, dass dies beim gleichzeiti-<br />
gen Abschluss von Mietpool- und Mietga-<br />
rantieverträgen der Fall ist.<br />
j) Voraussetzungen und Folgen<br />
der Eigentumsübertragung<br />
Der Käufer bevollmächtigt die Verkäu-<br />
ferin, die Bestimmung des Kaufgegenstan-<br />
des und die Auflassung für den Kaufgegen-<br />
stand zu erklären und entgegenzunehmen<br />
und alle Erklärungen an das Grundbuch-<br />
amt abzugeben, die zur Eigentumsum-<br />
schreibung erforderlich sind. Die Eintra-<br />
Grunderwerbsteuer. Zur Sicherung des<br />
Anspruchs auf Eigentumsverschaffung<br />
wird im Grundbuch eine Auflassungsvor-<br />
merkung eingetragen. Spätestens ab Ein-<br />
tragung des Erwerbers als Eigentümer im<br />
Grundbuch unterliegt dieser selbst den<br />
denkmalschutzrechtlichen Beschränkun-<br />
gen, bspw. nach dem Denkmalschutz-<br />
gesetz Berlin.<br />
k) Vollmachten<br />
Im Vertrag sind verschiedene, zum Teil<br />
weitreichende Vollmachten enthalten.<br />
Zunächst werden die Notarangestellten<br />
im für die Vertragsdurchführung nötigen<br />
Umfang bevollmächtigt. Hierzu zählt auch,<br />
namens der Parteien Grundpfandrechte<br />
aller Art zu bestellen, ihre Eintragung zu<br />
bewilligen und zu beantragen, die Parteien<br />
der dinglichen Zwangsvollstreckung nach<br />
Maßgabe von § 800 ZPO zu unterwerfen<br />
sowie für den Käufer – mehrere als Gesamt-<br />
schuldner – abstrakte Schuldbekenntnisse<br />
in Höhe der Grundschuldbeträge nebst<br />
Zinsen und Nebenleistungen zu erklären<br />
und ihn insoweit der persönlichen Zwangs-<br />
vollstreckung nach § 794 ZPO zu unter-<br />
werfen, des Weiteren bankübliche Zweck-<br />
erklärungen abzugeben.<br />
Daneben ist die Verkäuferin unter<br />
Befreiung von den Beschränkungen des<br />
Selbstkontrahierungsverbotes und über<br />
den Tod des Vollmachtgebers hinaus so-<br />
wie mit dem Recht auf Erteilung einer<br />
Untervollmacht bevollmächtigt, u. a. die<br />
geschlossenheitsbescheinigung sowie Ver-<br />
träge mit Dritten, insbesondere Versor-<br />
gungsverträge zu schließen. Des Weiteren<br />
werden Vollmachten zur Bestellung und<br />
Übernahme von Dienstbarkeiten und Bau-<br />
lasten erteilt.<br />
l) Wirksamkeitsbedingungen<br />
und Rücktritt<br />
Die Rückgängigmachung des Vertrages<br />
bzw. der Vertragsrücktritt ist auf die ge-<br />
setzlichen Rücktrittsmöglichkeiten, vor-<br />
wiegend bei Vertragspflichtverletzungen<br />
einer Partei, beschränkt. Eine Ausnahme<br />
gilt für den Fall, dass der Käufer nicht in-<br />
nerhalb von 6 Wochen nach Zustande-<br />
kommen des Kaufvertrages den <strong>Finanz</strong>ie-<br />
rungsnachweis führen kann. Dann ist die<br />
Verkäuferin berechtigt, nach fruchtlosem<br />
Verstreichen einer zu setzenden Nachfrist<br />
vom Vertrag zurückzutreten und vom<br />
Käufer Schadenersatz zu verlangen. Ein<br />
Rücktrittsrecht besteht in der Regel nicht,<br />
wenn in der Person einer Partei Leistungs-<br />
erschwernisse eintreten, die die andere<br />
Partei nicht zu vertreten hat. Hierzu zäh-<br />
len bspw. Schwierigkeiten bei der Finan-<br />
zierung oder enttäuschte Erwartungen bei<br />
der Wertentwicklung bzw. bei steuerlichen<br />
Gestaltungsmöglichkeiten, da diese nicht<br />
garantiert werden können.<br />
sprüche aus Arbeiten an einem Bauwerk in<br />
gung des Eigentums im Grundbuch erfolgt Teilungserklärung in beliebiger Weise<br />
5 Jahren ab Abnahme. jedoch erst nach vollständiger Zahlung der abzuändern, ggf. mit Hilfe einer neuen Ab-<br />
»<br />
60 61
Die rechtliche Konzeption<br />
3. WEG-VERWALTERVERTRAG<br />
FÜR DAS GEMEINSCHAFTS-<br />
EIGENTUM<br />
Nach dem Wohnungseigentumsgesetz<br />
(WEG) obliegt die Verwaltung des Ge-<br />
meinschaftseigentums einem von der Ei-<br />
gentümergemeinschaft bestellten Verwal-<br />
ter. Der Eigentümer wird in der Teilungs-<br />
erklärung (Anlage 2 der Bezugsurkunde)<br />
die Hausverwaltung GOGEMA Gesell-<br />
schaft für Immobilienmanagement mbH<br />
zum ersten Verwalter zunächst für 3 Jah-<br />
re bestellen und beauftragen und dazu ei-<br />
nen Verwaltervertrag abschließen, der im<br />
Wortlaut als Anlage 3 der Bezugsurkunde<br />
beigefügt ist.<br />
a) Beitritt und Laufzeit<br />
Der Verwaltervertrag beginnt mit dem<br />
Monatsersten, der auf Nutzen-Lasten-<br />
Wechsel der ersten Wohnungs-/Teileigen-<br />
tumseinheit erfolgt und gilt jeweils für den<br />
Zeitraum der Verwalterbestellung für die<br />
Dauer von drei Jahren. Eine vorzeitige Ab-<br />
berufung des Verwalters durch die Eigen-<br />
tümergemeinschaft ist nur aus wichtigem<br />
Grund möglich. In diesen Vertrag tritt der<br />
einzelne Erwerber rechtlich ohne weitere<br />
Erklärung ein, sobald er Wohnungseigen-<br />
tümer wird, wirtschaftlich kraft Kaufver-<br />
trag mit Übergang von Besitz, Nutzen und<br />
Lasten – ohne dass es weiterer Vereinba-<br />
rungen oder Erklärungen bedürfte. Rechts-<br />
beziehungen bestehen ausschließlich<br />
zwischen den einzelnen Wohnungseigen-<br />
tümern einerseits und dem WEG-Verwal-<br />
ter andererseits.<br />
b) Aufgaben und Pflichten<br />
Der WEG-Verwalter sorgt u. a. für die<br />
rechtzeitige Erstellung des Wirtschafts-<br />
planes und die ordnungsgemäße Instand-<br />
haltung des Eigentums. Die einzelnen<br />
Aufgaben und Befugnisse sowie Rechte<br />
und Pflichten ergeben sich aus dem Ver-<br />
waltervertrag. Für das Verhältnis der Woh-<br />
nungseigentümer untereinander und für<br />
die Verwaltung gelten die Beschlüsse der<br />
Wohnungseigentümer, insbesondere die<br />
vom Verwalter aufzustellende Hausord-<br />
nung, die Gemeinschaftsordnung sowie<br />
die Bestimmungen des WEG.<br />
c) Instandhaltungsrücklage<br />
und Hausverwaltervergütung<br />
Die Hausverwaltung GOGEMA Gesell-<br />
schaft für Immobilienmanagement mbH<br />
verwaltet u. a. die von der Wohnungseigen-<br />
tumsgemeinschaft zu bildende Instandhal-<br />
tungsrücklage (zurzeit angedacht sind mo-<br />
natlich EUR 0,25 pro m 2 Wohnfläche) und<br />
beruft die WEG-Versammlungen ein. Die<br />
WEG-Verwaltergebühr beträgt monatlich<br />
zurzeit EUR 29,50 zuzüglich der jeweils<br />
geltenden Mehrwertsteuer, mithin EUR<br />
35,11 je Wohnungs-/Teileigentumseinheit.<br />
Im Übrigen ergeben sich die Gebühren und<br />
Preise für besondere Leistungen und Maß-<br />
nahmen aus dem Verwaltervertrag. Eine<br />
Umlage dieser Kosten auf die Mieter ist<br />
nicht möglich.<br />
4. VERMIETERGEMEINSCHAFT,<br />
MIETVERWALTERVERTRAG<br />
UND MIETGARANTIE<br />
4.1 Vertrag über die<br />
Vermietergemeinschaft<br />
Zum Prospekterstellungszeitpunkt war<br />
geplant, die Erwerber der gemäß der Teil-<br />
ungserklärung zu bildenden Eigentums-<br />
einheiten (mit Ausnahme der Stellplätze<br />
sowie der Erwerber der Dachgeschosswoh-<br />
nungen) zu einer Vermietergemeinschaft<br />
zusammenzuschließen. Der entsprechende<br />
Vertrag wird der Bezugsurkunde als Anla-<br />
ge 6 beigefügt.<br />
Hintergrund und Zweck dieses Zusam-<br />
menschlusses ist, zeitlich begrenzt die wirt-<br />
schaftlichen Chancen und Risiken der<br />
Vermietung der neu hergestellten Wohn-<br />
anlage gemeinschaftlich zu tragen und die<br />
ungleichen Mieteinnahmen u. a. durch eine<br />
Mietsubvention zum Zwecke der Rendi-<br />
tesicherung auszugleichen. Dazu werden<br />
die Einnahmen aus der Vermietung (Miete<br />
zzgl. Betriebskosten) im Bindungszeitraum<br />
dieser Vereinbarung an die Vermieterge-<br />
meinschaft abgetreten, einheitlich ermit-<br />
telt und unter den Wohnungseigentümern<br />
im Verhältnis der jeweiligen vermietbaren<br />
Wohnfläche pro m 2 monatlich verteilt.<br />
Käufer und Verkäuferin beauftragen<br />
und bevollmächtigen sich dazu gegenseitig<br />
unter Befreiung von den Beschränkungen<br />
des Selbstkontrahierens alles zur Grün-<br />
dung und zum Beitritt des Käufers zu der<br />
Vermietergemeinschaft Erforderliche und<br />
trag – nebst zu erteilender Vollmacht – ge-<br />
mäß Anlage 7 der Bezugsurkunde sowie<br />
den unten erläuterten Mietgarantievertrag<br />
gemäß Anlage 5 der Bezugsurkunde zu<br />
schließen. Für den Fall der Weiterveräuße-<br />
rung des Wohnungseigentums verpflichtet<br />
sich der Käufer, seinem Rechtsnachfolger<br />
bezogen auf die Vermietergemeinschaft<br />
zum Beitritt zu verpflichten, und zwar in<br />
der Weise, dass dieser wiederum verpflich-<br />
tet ist, seinen Rechtsnachfolger in dersel-<br />
ben Weise zu binden.<br />
Die Gemeinschaft endet durch Zeitab-<br />
lauf zum 31.12.2015. Die Vermietergemein-<br />
schaft kann bis dahin nur aus wichtigem<br />
Grund gekündigt werden, wozu auf die in<br />
dem Vermietergemeinschaftsvertrag ent-<br />
haltenen Bedingungen verwiesen wird.<br />
4.2 Mietverwaltervertrag<br />
Zum Prospekterstellungszeitpunkt war<br />
geplant, zur Verwaltung der Vermieterge-<br />
meinschaft die Hausverwaltung GOGEMA<br />
Gesellschaft für Immobilienmanagement<br />
mbH zu beauftragen und während der<br />
bestehenden Vermietergemeinschaft bis<br />
zum 31.12.2015 vertraglich zu binden und<br />
zu bevollmächtigen. Der entsprechende<br />
Mietverwaltervertrag wird als Anlage 7<br />
der Bezugsurkunde beigefügt.<br />
Die Mietverwalterin nimmt hierbei<br />
ihre Tätigkeit betreffend die jeweiligen<br />
Einheiten mit deren Bezugsfertigstellung<br />
auf. Hierbei hat die Mietverwalterin für<br />
die jeweiligen Erwerber (bzw. die Vermie-<br />
auftragsgemäß wahrzunehmen gemäß<br />
den Vorgaben des Vertrages über die Ver-<br />
mietergemeinschaft in Verbindung mit der<br />
notariellen Bezugsurkunde und dem Kauf-<br />
Zweckmäßige zu veranlassen und den<br />
tergemeinschaft) alle Rechte und Pflichten die Mieter. Er ist schließlich zur Überwa-<br />
nachbeschriebenen Mietverwaltungsver- als Vermieter der jeweiligen Einheit(en) chung der Einhaltung von Mieterpflichten<br />
»<br />
vertrag.<br />
Der Mietverwalter wird dazu beauf-<br />
tragt und bevollmächtigt, Mietverträge<br />
abzuschließen, zu ändern, aufzuheben, zu<br />
kündigen, die Mieterhöhung namens und<br />
im Auftrag des jeweiligen Wohnungsei-<br />
gentümers vorzunehmen und alle sonsti-<br />
gen Erklärungen abzugeben und entgegen-<br />
zunehmen, das Mietinkasso vorzunehmen<br />
und quartalsmäßig, hilfsweise monatlich,<br />
nach Abzug der Kosten der WEG–Rück-<br />
lage an die Wohnungseigentümer auszu-<br />
kehren, Ansprüche selbst bzw. – soweit es<br />
sich um Rechtsberatung handelt – durch<br />
einen Anwalt durchzusetzen, Mietsicher-<br />
heiten entgegenzunehmen, zu verwalten,<br />
zu verrechnen und Mitteilung über ggf. be-<br />
stehenden Reparaturbedarf die jeweiligen<br />
Einheiten betreffend (auch bei Gewährleis-<br />
tungsansprüchen) zu machen.<br />
Im Notfall soll der Verwalter be-<br />
rechtigt sein, nach eigenem Ermessen zu<br />
handeln. Im Übrigen hat er sich bei Ein-<br />
zelreparaturen, die einen Betrag von EUR<br />
500,00 inkl. Umsatzsteuer übersteigen,<br />
vor Auftragserteilung vom jeweiligen<br />
Wohnungseigentümer (Auftraggeber) eine<br />
Genehmigung einzuholen. Der Mietver-<br />
walter erstellt die Jahresabrechnung über<br />
die Heiz- und Betriebskosten, betreffend<br />
die jeweiligen Einheiten, zur Umlage auf<br />
(Renovierung etc.) sowie zur Anforderung<br />
von Geldmitteln in (garantierter) Höhe des<br />
auftretenden Mietfehlbetrages vom Ver-<br />
äußerer unter Beachtung der Regelungen<br />
in der Bezugsurkunde verpflichtet.<br />
Der Mietverwalter erhält hierfür ab<br />
Bezugsfertigstellung Auslagenersatz und<br />
eine monatliche Grundvergütung pro<br />
Wohneinheit in Höhe von EUR 15,00 zu-<br />
züglich der jeweils geltenden Mehrwert-<br />
steuer, mithin derzeit EUR 17,85. Ver-<br />
gütung und Auslagen sind nicht auf den<br />
Mieter umlegbar und sind unabhängig vom<br />
WEG–Verwalterhonorar vom Erwerber zu<br />
leisten, wobei der Mietverwalter berech-<br />
tigt ist, die Vergütung der jeweiligen Mie-<br />
tausschüttung zu entnehmen.<br />
Zu den weiteren Inhalten wird auf die<br />
Regelungen in der Bezugsurkunde zur Ver-<br />
mietergemeinschaft, insbesondere auf die<br />
dortige Anlage 6, und zum Mietverwal-<br />
tervertrag (Anlage 7 der Bezugsurkunde)<br />
verwiesen.<br />
4.3 Mietgarantievertrag<br />
Die Verkäuferin verpflichtet sich auf Zeit<br />
gegenüber der vorbeschriebenen Vermie-<br />
tergemeinschaft zum Zwecke einer Ren-<br />
diteerhöhung auf Seiten des Erwerbers zu<br />
einer gebührenlosen, jedoch sachlich und<br />
der Höhe nach beschränkten Mietsubven-<br />
tion. Auf die entsprechenden Regelungen<br />
in der Bezugsurkunde und den als Anlage<br />
5 der Bezugsurkunde beigefügten Mietga-<br />
rantievertrag wird Bezug genommen.<br />
62 63
Die rechtliche Konzeption<br />
a) Garantie<br />
Die Verkäuferin garantiert demnach je-<br />
dem Wohnungserwerber, welcher von An-<br />
fang an der Vermietergemeinschaft gemäß<br />
Anlage 6 der Bezugsurkunde beigetreten<br />
ist (nicht dem jeweiligen Wohnungseigen-<br />
tümer, dessen Mitgliedschaft wegen Selbst-<br />
nutzung ruht), über den Leistungszeitraum<br />
eine monatliche Nettokaltmietausschüt-<br />
tung in Höhe von EUR 9,10 für jeden m 2<br />
Wohnfläche.<br />
Der Garantiegeber steht demgemäß<br />
während der Garantiezeit für den Diffe-<br />
renzbetrag zwischen der dem jeweiligen<br />
Wohnungserwerber monatlich aus der<br />
Vermietergemeinschaft ausgeschütteten<br />
Nettokaltmiete und der garantierten Net-<br />
tokaltmiete ein und hat Geldmittel in Hö-<br />
he der etwaigen Fehlbeträge (Bedarfsfall)<br />
dem seitens der Vermietergemeinschaft<br />
zu bestellenden und zum Inkasso bevoll-<br />
mächtigten Mietverwalter zur Verfügung<br />
zu stellen.<br />
Umlagefähige Nebenkosten gemäß<br />
§ 27 der II. Berechnungsverordnung in<br />
Verbindung mit der Betriebskostenverord-<br />
nung und eventuelle sonstige vertraglich<br />
auf die Mieter umgelegte oder umlegbare<br />
Betriebs- und Nebenkosten sind nicht Ge-<br />
genstand der Mietsubvention; diese Kos-<br />
ten sind somit bei etwaigen Ausfällen von<br />
den Wohnungserwerbern selbst zu tragen<br />
und daher in ihre Renditeberechnung von<br />
Anfang an mit einzustellen. Eingehende<br />
Zahlungen der Mieter sind zunächst auf<br />
die vereinbarte Miete und sodann auf die<br />
Betriebs- und Nebenkosten zu verrechnen.<br />
Werden während der Laufzeit des Miet-<br />
garantievertrages höhere als die garan-<br />
tierten Mieteinnahmen erzielt, so werden<br />
Überschussbeträge zunächst mit ewaigen<br />
Garantiezahlungen der Garantiegeberin<br />
verrechnet. Die Verrechnung von die Ga-<br />
rantiemiete übersteigenden Überschüssen<br />
erfolgt über die Gesamtlaufzeit des Ver-<br />
trages. Soweit zum Ende der Laufzeit der<br />
Mietgarantieverträge, dem 31.12.2015,<br />
nach vorstehender Verrechnung noch<br />
Überschussbeträge verbleiben, so stehen<br />
diese Beträge dem Garantienehmer zu.<br />
b) Haftungsbegrenzung<br />
und Sicherheit<br />
Die Verkäuferin haftet gegenüber der<br />
Vermietergemeinschaft für Verbindlich-<br />
keiten aus der Inanspruchnahme auf ihre<br />
Leistungspflichten aus dem Subventions-<br />
versprechen bis zu dem im Mietgaran-<br />
tievertrag geregelten Höchstbetrag. Mit<br />
Verbrauch dieser Haftungsmasse endet die<br />
Einstands- und Zahlungsverpflichtung des<br />
Garantiegebers.<br />
Die Verkäuferin wird zur Besicherung<br />
der Haftungsmasse, spätestens zu Beginn<br />
des Leistungszeitraums, auf ihre Kosten<br />
für die Vermietergemeinschaft eine<br />
Höchstbetragsbürgschaft eines deutschen<br />
Kreditinstituts in Höhe der im Mietga-<br />
rantievertrag als Höchstbetrag genannten<br />
Summe stellen. Die Bürgschaftsurkunde<br />
ist beim Mietverwalter zu hinterlegen<br />
und darf erst mit Verbrauch der Haftungs-<br />
masse zurückgegeben werden; andern<br />
falls, also soweit die Haftungsmasse nicht<br />
bis zum 31.12.2015 verbraucht wurde, zu<br />
diesem Zeitpunkt.<br />
Der Umfang der Bürgschaft reduziert<br />
sich anteilig entsprechend den garantie-<br />
geberseits tatsächlich bereits erbrachten<br />
Garantiezahlungen. Der Garantiegeber ist<br />
demgemäß berechtigt, zum Ende eines je-<br />
den Wirtschaftsjahres, jeweils zum 01.01.,<br />
die zunächst hinterlegte Bürgschaft durch<br />
eine entsprechende Teilbürgschaft zu<br />
ersetzen. Ferner reduziert sich die Bürg-<br />
schaft zum 01.09.2014 (Beginn des 4<br />
Jahres) auf EUR 60.000,00, sofern nicht<br />
aufgrund vorstehender Regelung bereits<br />
geschehen.<br />
c) Mietvermittlung<br />
Der Garantiegeber verpflichtet sich gegen-<br />
über dem Garantienehmer, während der<br />
Laufzeit des Mietgarantievertrages fort-<br />
laufend für die Vermietung der Wohnung<br />
Sorge zu tragen, wobei er auch berechtigt<br />
ist, im Namen des Garantienehmers Miet-<br />
verträge zu schließen, deren monatliche<br />
Nettokaltmiete je m 2 unter dem garantier-<br />
ten Betrag liegt. Die Differenz zur garan-<br />
tierten Miete ist dann vom Garantiegeber<br />
an den Garantienehmer monatlich zu zah-<br />
len, wobei darüber hinausgehende Ansprü-<br />
che des Garantienehmers, bspw. wegen<br />
Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft<br />
oder verminderter Ertragsfähigkeit, aus-<br />
geschlossen sind.<br />
d) Garantievorbehalte<br />
Die Einstands- und Leistungsverpflich-<br />
tung des Garantiegebers greift nicht bzw.<br />
entfällt, insbesondere wenn die Gemein-<br />
schaft der Wohnungseigentümer den<br />
ersten Inhalt des Vertrages über die Ver-<br />
mietergemeinschaft und/oder die Gemein-<br />
schaftsordnung betreffend der Vermie-<br />
tungspflicht nicht begründen, aufheben<br />
oder inhaltlich dergestalt verändern, dass<br />
dies zu wirtschaftlichen Auswirkungen<br />
auf das Subventionsversprechen führt;<br />
ODER wenn die Vermietergemeinschaft<br />
nicht den Vertrag über die vorgesehene<br />
Mietverwaltung abschließt oder vorzeitig –<br />
ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes –<br />
beendet;<br />
ODER wenn der Erwerber günstige Be-<br />
dingungen zur Vermietung seiner Einheit<br />
vereitelt;<br />
ODER er diese sonst wie erschwert bzw.<br />
er die Nichtzahlung bzw. Teilzahlung bzw.<br />
das Nichtzustandekommen bzw. die Auf-<br />
hebung des Mietvertrages zu vertreten hat;<br />
ODER wenn der Erwerber seine Wohnein-<br />
heit nicht in einen zum vertragsgemäßen<br />
Gebrauch geeigneten Zustand während<br />
der Mietzeit erhält oder wertmindernde<br />
Veränderungen in Bezug auf Gestaltung<br />
und Ausstattung der Wohnung zu vertre-<br />
ten hat, mit Ausnahme, dass der Erwerber<br />
berechtigte Gewährleistungsansprüche<br />
gegenüber der Garantiegeberin geltend<br />
macht, welche durch diese nicht fristge-<br />
mäß behoben werden;<br />
ODER bei Vorliegen höherer Gewalt;<br />
ODER wenn die gegenwärtigen, bei Kauf-<br />
vertragsabschluss gültigen, mietrecht-<br />
lichen Regelungen, Verordnungen oder<br />
Satzungen für das vorliegende Subventi-<br />
onsversprechen wesentliche Verschlech-<br />
terungen zuungunsten der Vermieterseite<br />
erfahren;<br />
ODER im Falle der Veräußerung der<br />
Wohnungseinheit des Erwerbers oder des<br />
Selbstbezugs;<br />
ODER für Erwerber, deren Mitgliedschaft<br />
in der Vermietergemeinschaft zunächst<br />
wegen Selbstbezugs ruhte, wenn sie die<br />
Wohnung später vermieten und damit ak-<br />
tives Mitglied der Vermietergemeinschaft<br />
werden.<br />
e) Auszahlung<br />
Die Auszahlung der Mietgarantie im Be-<br />
darfsfall an den Mietverwalter der Ver-<br />
mietungsgemeinschaft erfolgt aus verwal-<br />
tungstechnischen Gründen monatsweise<br />
jeweils zum Monatsende, erstmals Ende<br />
November 2010, frühestens am Monat-<br />
sende des auf die Fertigstellung des Ob-<br />
jekts folgenden Monats.<br />
f) Leistungszeitraum<br />
Die Einstands- und Leistungsverpflichtung<br />
der Verkäuferin im Bedarfsfall beginnt<br />
mit dem Monatsersten des vierten auf die<br />
Bezugsfertigkeit folgenden Monats (Vor-<br />
laufzeit). Die Einstands- und Leistungsver-<br />
pflichtungen enden in jedem Fall im Zeit-<br />
punkt eines eventuellen Verbrauchs der Haf-<br />
tungsmasse, andernfalls spätestens zum<br />
31.12.2015.<br />
Die Mietgarantie bzw. die Mietsubven-<br />
tion ist im Einzelnen in der Bezugsurkunde<br />
sowie in der Anlage 5 zu dieser Urkunde<br />
detailliert geregelt, worin weitere Rechte<br />
und Pflichten statuiert sind und Vollmach-<br />
ten, insbesondere zur Vermietung und zur<br />
Prozessführung etc. an die Garantiegebe-<br />
rin erteilt werden. Hierauf wird ergänzend<br />
verwiesen.<br />
5. SONDEREIGENTUMS–<br />
VERWALTERVERTRAG<br />
Zum Prospekterstellungszeitpunkt war ge-<br />
plant, dass die nicht der Vermietergemein-<br />
schaft beitretenden Erwerber der Dach-<br />
geschosswohnungen mit dem Tage des<br />
Besitz- und Lastenwechsels in den beste-<br />
henden Sondereigentumsverwaltervertrag<br />
mit der GOGEMA Gesellschaft für Immo-<br />
bilienmanagement mbH gemäß dem Kauf-<br />
vertrag eintreten. Der Erwerber genehmigt<br />
den mit der Verwalterin abgeschlossenen<br />
Sondereigentumsverwaltervertrag und die<br />
erteilte Verwaltervollmacht. Die monat-<br />
liche Grundvergütung des Sondereigen-<br />
tumsverwalter soll EUR 15,00 zuzüglich<br />
der jeweils geltenden Mehrwertsteuer, mit-<br />
hin derzeit EUR 17,85 je Wohnungs-/Teil-<br />
eigentumseinheit betragen. Die Laufzeit<br />
des Vertrages beträgt zunächst 3 Jahre.<br />
Zum weiteren Inhalt wird auf die Rege-<br />
lungen in der Bezugsurkunde zum Sonde-<br />
reigentumsverwaltervertrag, insbesondere<br />
auf die dortige Anlage 4, verwiesen.<br />
64 65
Steuerliche Auswirkungen<br />
Nachfolgend werden die grundlegenden<br />
steuerlichen Auswirkungen im Zusam-<br />
menhang mit Immobilienerwerben nach<br />
der derzeit aktuellen Gesetzeslage dar-<br />
gestellt. Die Gebäude wurden ca. 1850<br />
erbaut und sollen bis Ende 2010 saniert<br />
werden.<br />
A. IMMOBILIENERWERB ZUR<br />
FREMDVERMIETUNG<br />
1. Voraussetzungen für die steuerliche<br />
Berücksichtigung<br />
Der Erwerb und die Nutzung einer Immo-<br />
bilie zur Fremdvermietung kann einkom-<br />
menssteuerlich nur dann berücksichtigt<br />
werden, wenn es sich um keine Liebhabe-<br />
rei handelt, sondern die Absicht besteht,<br />
auf Dauer gesehen nachhaltig Überschüsse<br />
zu erzielen.<br />
Von dieser Absicht wird nach ständiger<br />
Rechtsprechung bei einer auf Dauer ange-<br />
legten Vermietung ausgegangen (Schrei-<br />
ben des Bundesministeriums der <strong>Finanz</strong>en<br />
vom 08.10.2004). Sollte die <strong>Finanz</strong>ver-<br />
waltung daran Zweifel haben, trägt der<br />
Steuerpflichtige die objektive Beweislast.<br />
Hierfür kann eine Prognose erstellt wer-<br />
den, in der sich in dem ganzen Betrach-<br />
tungszeitraum ein Totalüberschuss aus den<br />
voraussichtlichen Einnahmen abzüglich<br />
der kalkulierten Werbungskosten ergibt.<br />
Der Prognosezeitraum orientiert sich<br />
laut dem Schreiben des Bundesministeri-<br />
ums der <strong>Finanz</strong>en vom 23.07.1992 an der<br />
„voraussichtlichen Vermögensnutzung“,<br />
die bei Gebäuden 100 Jahre betragen soll.<br />
Der Bundesfinanzhof hält dagegen in<br />
jüngeren Urteilen eine Kalkulation von<br />
über 50 Jahren für nicht angemessen, da<br />
diese spekulative Komponenten enthält.<br />
Darüber hinaus wird nach neuerer<br />
Rechtsprechung die Einkünfteerzielungs-<br />
absicht in Abhängigkeit von der Höhe der<br />
Mietzinsen beurteilt (Urteil des Bundesfi-<br />
nanzhofs vom 05.11.2002). Beträgt dem-<br />
nach bei einer langfristigen Vermietung der<br />
Mietzins mindestens 75 % der ortsüblichen<br />
Marktmiete, ist grundsätzlich vom Vorlie-<br />
gen einer Einkünfteerzielungsabsicht aus-<br />
zugehen. Liegt der vereinbarte Mietzins<br />
zwischen 56 % und 75 % der ortsüblichen<br />
Mieten, ist die Einkünfteerzielungsabsicht<br />
anhand einer Überschussprognose zu über-<br />
prüfen. Bei einer positiven Prognose ist das<br />
Vorliegen einer solchen Absicht zu bejahen.<br />
Andernfalls ist die Vermietungstätigkeit in<br />
einen entgeltlichen und einen unentgelt-<br />
lichen Teil aufzuteilen. Der unentgeltliche<br />
Teil ist steuerlich nicht relevant. Die ent-<br />
sprechenden anteiligen Werbungskosten<br />
können insoweit nicht abgezogen werden.<br />
Gleiches gilt, wenn der Mietzins unabhän-<br />
gig von der Überschussprognose weniger<br />
als 56 % der ortsüblichen Mieten beträgt<br />
(§ 21 Abs. 2 EStG).<br />
Am 22.12.2005 wurde vom Bundestag<br />
mit Zustimmung des Bundesrates das Ge-<br />
setz zur Beschränkung des Verlustabzugs<br />
im Zusammenhang mit Steuerstundungs-<br />
modellen beschlossen. Damit wurde unter<br />
anderem ein § 15 b ins Einkommensteuer-<br />
gesetz eingeführt. Dieser neue Paragraph<br />
gilt für Verluste aus Steuerstundungsmo-<br />
dellen, denen ein Steuerpflichtiger nach<br />
dem 10.11.2005 beitritt oder für die nach<br />
dem 10.11.2005 mit dem Außenvertrieb<br />
begonnen wurde. Bestandteil dieser Ge-<br />
setzesänderung ist eine Regelung, nach<br />
der Verluste aus sog. Steuerstundungsmo-<br />
dellen weder mit anderen positiven Ein-<br />
künften verrechnet noch nach § 10 d EStG<br />
abgezogen werden dürfen. Diese Verluste<br />
mindern jedoch die Einkünfte, die der<br />
Steuerpflichtige in den folgenden Jahren<br />
aus derselben Einkunftsquelle erzielt. Ein<br />
Steuerstundungsmodell liegt nach dieser<br />
Vorschrift vor, wenn aufgrund einer mo-<br />
dellhaften Gestaltung steuerliche Vorteile<br />
in Form von negativen Einkünften erzielt<br />
werden sollen. Diese Regelung soll jedoch<br />
nur Anwendung finden, wenn innerhalb<br />
der Verlustphase das Verhältnis der Sum-<br />
me der prognostizierten Verluste zur Höhe<br />
des gezeichneten und nach dem Konzept<br />
auch aufzubringenden Kapitals oder bei<br />
Einzelinvestitionen des eingesetzten Ei-<br />
genkapitals 10 vom Hundert übersteigt.<br />
Betroffen von dieser neuen Regelung sind<br />
insbesondere Medienfonds, Schiffsbetei-<br />
ligungen, geschlossene Immobilienfonds<br />
und ähnliche Konstruktionen.<br />
Nicht abschließend geklärt ist die Fra-<br />
ge, ob auch Fälle, in denen ein Bauträger<br />
Objekte mit Modernisierungszusage an<br />
Anleger veräußert, von § 15 b EStG er-<br />
fasst werden. Teilweise wird die Ansicht<br />
vertreten, dass in solchen Fällen aufgrund<br />
der vom Anbieter vorformulierten und<br />
prospektierten Verträge eine Modellhaf-<br />
§ 15 b EStG komme. Überwiegend wird<br />
diese Rechtsauffassung jedoch abgelehnt<br />
(vgl. bspw. Beck in DStR 06, 61 ff.). In der<br />
Gesetzesbegründung zu § 21 Abs. I Satz<br />
1 EStG – der § 15 b EStG auch für die Ein-<br />
künfte aus Vermietung und Verpachtung<br />
für anwendbar erklärt – heißt es, dass von<br />
der Neuregelung „Bauträgergestaltun-<br />
gen, in denen ein Bauträger ein Objekt in<br />
einem Sanierungsgebiet oder ein Denk-<br />
mal saniert, für die Sonderabschreibungen<br />
geltend gemacht werden können und<br />
bei denen vor Beginn der Sanierung die<br />
Grundstücke oder Eigentumswohnungen<br />
an Erwerber außerhalb einer Fondskons-<br />
truktion veräußert werden“ nicht betrof-<br />
fen seien. Zum gleichen Ergebnis gelangt<br />
ein Anwendungsschreiben des Bundesmi-<br />
nisteriums der <strong>Finanz</strong>en vom 17.07.2007,<br />
worin klargestellt wird, dass es zu einer<br />
Modellhaftigkeit einer solchen Gestaltung<br />
nur dann kommt, wenn der Erwerber neben<br />
dem „reinen“ Erwerb der Eigentumswoh-<br />
nung (hierzu ist auch noch der eventuell<br />
anfallende Sanierungsaufwand zu rech-<br />
nen) auch modellhafte Zusatz- oder Ne-<br />
benleistungen vom Bauträger (selbst, von<br />
dem Bauträger nahe stehenden Personen,<br />
von Gesellschaften, an denen der Bauträ-<br />
ger selbst oder diesem nahe stehende Per-<br />
sonen beteiligt sind oder auf Vermittlung<br />
des Bauträgers von Dritten) in Anspruch<br />
nimmt und wenn die Zusatz- und Neben-<br />
leistungen einen Steuerstundungseffekt<br />
ermöglichen sollen.<br />
und Nebenleistungen ein gesondertes Ent-<br />
gelt berechnet wird, denn andernfalls wür-<br />
den sie den Steuerstundungseffekt nicht<br />
ermöglichen. Dabei reicht bereits die Inan-<br />
spruchnahme einer einzigen modellhaften<br />
Zusatzleistung zur Annahme der Modell-<br />
haftigkeit der Anlage aus. Nicht zu den<br />
„schädlichen“ Zusatz- und Nebenleistungen<br />
gehören die Vereinbarungen über Leistun-<br />
gen, die die Bewirtschaftung und Verwal-<br />
tung betreffen. Hierzu gehören vor allem<br />
die Aufwendungen für die Hausverwaltung<br />
und die Tätigkeit des WEG-Verwalters.<br />
Auch der Abschluss eines sog. Mietpools<br />
wird seitens des <strong>Finanz</strong>ministeriums als<br />
unschädlich angesehen. Voraussetzung für<br />
die Unschädlichkeit ist jedoch, dass es sich<br />
nicht um Vorauszahlungen für mehr als 12<br />
Monate handelt. Zu den „schädlichen“ Ne-<br />
benleistungen gehören grundsätzlich auch<br />
Mietgarantien oder Bürgschaften für die<br />
Endfinanzierung. Voraussetzung für die<br />
Annahme einer „schädlichen“ Nebenleis-<br />
tung ist jedoch auch hier, dass diese gegen<br />
ein besonderes Entgelt gewährt werden. Im<br />
Umkehrschluss folgt hieraus, dass es nicht<br />
zur Modellhaftigkeit der Anlage kommt,<br />
wenn die Nebenleistung lediglich Bestand-<br />
teil des (einheitlichen) Kaufpreises der<br />
Eigentumswohnung ist. Zur Problematik,<br />
dass das BMF-Schreiben vom 17.07.2007<br />
die pauschale Aussage enthält, dass die<br />
Vermarktung mittels Prospekt immer ein<br />
Indiz für die Modellhaftigkeit und damit<br />
für die Anwendung von § 15 b EStG ist, ist<br />
Meinung hierbei nur um ein abstraktes In-<br />
diz handelt. Um zur Anwendung von § 15 b<br />
EStG zu kommen, bedarf es im Bereich des<br />
Erwerbs einer Eigentumswohnung vom<br />
Bauträger konkret der Inanspruchnahme<br />
von „schädlichen“ Nebenleistungen (siehe<br />
dazu den Aufsatz von Gragert „Verlust-<br />
verrechnungsbeschränkung für Steuer-<br />
stundungsmodelle“ in NWB Nr. 39 vom<br />
24.09.2007).<br />
Da zum § 15 b EStG bisher weder<br />
Rechtsprechung noch längerfristige An-<br />
wendungspraxis der <strong>Finanz</strong>verwaltung be-<br />
kannt ist, besteht bezüglich dieser Rechts-<br />
auffassung noch keine abschließende<br />
Rechtssicherheit.<br />
2. Abgrenzung zwischen Vermögens-<br />
verwaltung und Gewerbebetrieb<br />
Ist die Fremdvermietung nach den Ausfüh-<br />
rungen unter Absatz 1 steuerrelevant, ist<br />
ferner zu prüfen, ob es sich um Einkünfte<br />
aus Vermietung und Verpachtung (§ 21<br />
EStG) oder um Einkünfte aus Gewerbebe-<br />
trieb (§ 15 EStG) handelt.<br />
Eine private Vermögensverwaltung<br />
liegt dann vor, wenn der Investor eine Im-<br />
mobilie dauerhaft an Fremde zur Nutzung<br />
vermietet (Einkünfte aus Vermietung und<br />
Verpachtung). Die Grenze der privaten<br />
Vermögensverwaltung wird i. d. R. ge-<br />
wahrt, wenn hinsichtlich der Fremdver-<br />
mietung neben der Nutzungsüberlassung<br />
keine gewerblichen Dienstleistungen er-<br />
bracht werden.<br />
tigkeit anzunehmen sei und es damit zu<br />
Voraussetzung für die Anwendbarkeit festzuhalten, dass es sich bei einem Bau- Werden innerhalb von 5 Jahren mehr<br />
einer Verlustabzugsbeschränkung nach des § 15 b EStG ist also, dass für die Zusatz- trägerprojekt nach der wohl herrschenden als 3 Objekte veräußert, geht die <strong>Finanz</strong>- »<br />
66 67
Steuerliche Auswirkungen<br />
verwaltung davon aus, dass die Gren-<br />
ze der privaten Vermögensverwaltung<br />
überschritten wird (sog. Drei-Objekt-<br />
Grenze), da nicht mehr die Substanz-<br />
nutzung, sondern die Substanzwertstei-<br />
gerung in den Vordergrund getreten ist.<br />
Dadurch wird ein gewerblicher Grund-<br />
stückshandel begründet. Gewinne und<br />
Veräußerungsgewinne werden in Einkünf-<br />
te aus Gewerbebetrieb umqualifiziert. In<br />
Sonderfällen kann sich die Frist von 5 Jah-<br />
ren auf 10 Jahre verlängern. Durch neuere<br />
Urteile des Bundesfinanzhofs wurde die<br />
Rechtsprechung zur Drei-Objekt-Grenze<br />
relativiert, so dass bezüglich des gewerb-<br />
lichen Grundstückshandels zurzeit keine<br />
eindeutige Rechtsicherheit besteht.<br />
Sofern es sich um Einkünfte aus Ge-<br />
werbebetrieb handelt, unterliegen diese<br />
neben der Einkommen- auch der Gewer-<br />
besteuer und zwar unabhängig von der<br />
Behaltensdauer.<br />
Handelt es sich um Einkünfte aus Ver-<br />
mietung und Verpachtung unterliegt ein<br />
etwaiger Veräußerungsgewinn als sog.<br />
privates Veräußerungsgeschäft nach der<br />
derzeitigen Rechtslage nur dann der Ein-<br />
kommensteuer, wenn zwischen Anschaf-<br />
fung und Veräußerung der Immobilien<br />
nicht mehr als 10 Jahre liegen. Als Veräu-<br />
ßerungsgewinn wird grundsätzlich der<br />
Überschuss des Verkaufserlöses über den<br />
um die vorgenommenen Abschreibungen<br />
reduzierten Anschaffungs- und Herstel-<br />
lungskosten und den Veräußerungskosten<br />
angesetzt. Ausgenommen sind Immobi-<br />
lien, die im Zeitraum zwischen Anschaf-<br />
fung oder Fertigstellung und Veräußerung<br />
ausschließlich zu eigenen Wohnzwe-<br />
cken oder im Jahr der Veräußerung und<br />
in den beiden vorangegangenen Jahren zu<br />
eigenen Wohnzwecken genutzt wurden.<br />
In der Koalitionsvereinbarung vom<br />
11.11.2005 zwischen CDU/CSU und SPD<br />
ist eine Erweiterung der Steuerpflicht für<br />
solche privaten Veräußerungsgeschäfte<br />
vorgesehen. So wurde u. a. diskutiert, zum<br />
01. 01. 2007 auch über die o. g. 10-Jahres-<br />
Frist hinaus eine pauschale Versteuerung<br />
von solchen Veräußerungsgewinnen mit<br />
20 % vorzunehmen. Aussagen zur genauen<br />
Ausgestaltung dieser geplanten Gesetzes-<br />
änderung lassen sich derzeit nicht machen.<br />
Es muss damit gerechnet werden, dass die<br />
o. g. derzeitige gesetzliche Regelung nur<br />
zeitlich begrenzt fortbesteht.<br />
3. ÜBERSCHUSSERMITTLUNG<br />
Sollte der Vermieter seine Tätigkeit im<br />
Rahmen der Vermögensverwaltung aus-<br />
üben, erzielt er Einkünfte aus Vermietung<br />
und Verpachtung im Sinne des § 21 EStG.<br />
Die Ermittlung der Einkünfte aus Ver-<br />
mietung und Verpachtung erfolgt durch<br />
die Gegenüberstellung der (Miet-)Einnah-<br />
men und der im Zusammenhang mit der<br />
Vermietung angefallenen Werbungskos-<br />
ten (Überschussermittlung). Steuerliche<br />
Vorteile können dann eintreten, wenn sich<br />
ein Überhang von Werbungskosten ergibt<br />
und dieser mit anderen positiven Einkünf-<br />
ten des Investors mit steuerlicher Wirkung<br />
verrechnet werden kann.<br />
4. VERLUSTVERRECHNUNG<br />
Die Verlustverrechnung in dem Veranla-<br />
gungsjahr, in dem der Verlust entstanden<br />
ist, ist betragsmäßig ab dem Veranlagungs-<br />
jahr 2004 wieder unbegrenzt möglich.<br />
Im Veranlagungszeitraum können<br />
nicht verrechnete Verluste bis zu einem<br />
Betrag von EUR 511.500,00 in das Vor-<br />
jahr zurückgetragen werden oder sie wer-<br />
den in die Folgejahre unbegrenzt vorge-<br />
tragen. Bei Ehegatten, welche zusammen<br />
veranlagt werden, erhöht sich der Verlus-<br />
trücktrag auf bis zu EUR 1.023.000,00<br />
Der verbleibende Verlustvortrag ist in den<br />
folgenden Veranlagungsjahren bis zu EUR<br />
1 Mio. des Gesamtbetrages der Einkünfte<br />
und der darüber hinausgehende Anteil bis<br />
zu 60% des Gesamtbetrages der Einkünfte<br />
abzugsfähig (§ 10 d EStG). Nicht verrech-<br />
nete Verluste werden vorgetragen. Bei zu-<br />
sammen veranlagten Ehegatten erhöht sich<br />
der Betrag auf EUR 2 Mio.<br />
5. WERBUNGSKOSTEN BEI VER-<br />
MIETUNG UND VERPACHTUNG<br />
5.1 Allgemeines<br />
Gemäß § 9 Abs. 1 EStG sind Werbungskos-<br />
ten alle Aufwendungen zum Erwerb, zur<br />
Sicherung und Erhaltung von Einnahmen.<br />
Anschaffungs- und Herstellungskos-<br />
ten können im Rahmen der Überschusser-<br />
mittlung nur anteilig in Form von Abschrei-<br />
bungen berücksichtigt werden. Andere<br />
Aufwendungen (Fremdkapitalzinsen, sons-<br />
tige <strong>Finanz</strong>ierungskosten, Betriebskosten,<br />
im Veranlagungsjahr der Zahlung berück-<br />
sichtigungsfähig. Aufwendungen für In-<br />
standsetzungs- und Modernisierungsmaß-<br />
nahmen, die innerhalb von 3 Jahren nach<br />
Anschaffung des Gebäudes durchgeführt<br />
werden und 15 % der Anschaffungskosten<br />
übersteigen, zählen zu den Herstellungs-<br />
kosten (anschaffungsnahe Herstellungs-<br />
kosten), ansonsten i. d. R. zu den sofort<br />
abzugsfähigen Werbungskosten.<br />
5.2 Disagio und Damnum<br />
Disagio ist die Differenz zwischen dem<br />
Ausgabebetrag und dem Nennbetrag eines<br />
Darlehens.<br />
Bei den Einkünften aus Vermietung<br />
und Verpachtung darf ein (marktübliches)<br />
Disagio – unter weiteren Voraussetzun-<br />
gen – im Zeitpunkt der Zahlung als Wer-<br />
bungskosten abgezogen werden. Dieser<br />
Ansatz führt regelmäßig zu anfänglichen<br />
steuerlichen Verlusten, da hier Zinsauf-<br />
wendungen zeitlich vorverlagert werden.<br />
Dies gilt nur, solange das vereinbarte<br />
Disagio marktüblichen Vereinbarungen<br />
entspricht. <strong>Das</strong> Bundesfinanzministerium<br />
(BMF) legt mit Schreiben vom 20.10.2003<br />
fest, dass von einer Marktüblichkeit des<br />
Disagios auszugehen ist, wenn für ein Dar-<br />
lehen mit einem Zinsfestschreibungszeit-<br />
raum von mindestens 5 Jahren ein Disagio<br />
in Höhe von bis zu 5 % vereinbart worden<br />
ist. Diese Regelung ist erstmals für Darle-<br />
hensverträge anzuwenden, die nach dem<br />
31.12.2003 abgeschlossen wurden.<br />
Form, dass geleistete Vorauszahlungen für<br />
eine Nutzungsüberlassung von mehr als 5<br />
Jahren insgesamt auf den Zeitraum gleich-<br />
mäßig zu verteilen sind, für den sie geleis-<br />
tet werden (§ 11 Abs. 2 Satz 3 EStG). Nach<br />
dem Gesetzeswortlaut ist auch ein Disagio<br />
betroffen. <strong>Das</strong> o. g. BMF-Schreiben steht<br />
demnach im Widerspruch zum Gesetzes-<br />
wortlaut. Während der Beratungen zur Ge-<br />
setzgebung sollte das Disagio jedoch nicht<br />
in diese Gesetzesregelung einbezogen<br />
werden. Mit Schreiben vom 05.04.2005<br />
wurde daher vom Bundesministerium der<br />
<strong>Finanz</strong>en im Vorgriff auf eine gesetzliche<br />
Klarstellung bestimmt, dass es von der Fi-<br />
nanzverwaltung nicht beanstandet wird,<br />
wenn die Neuregelung des § 11 Abs. 2 Satz<br />
3 EStG nicht auf ein Disagio angewendet<br />
wird, das vor dem 01.01.2006 abgeflossen<br />
ist. Mit Schreiben des Bundesministeri-<br />
ums der <strong>Finanz</strong>en vom 15.12.2005 wurde<br />
diese Verwaltungsanweisung auch über<br />
den 31.12.2005 hinaus verlängert. Damit<br />
bleibt es bei der bisherigen Verwaltungs-<br />
praxis für entsprechende Disagios.<br />
Die beschriebenen Regelungen gelten<br />
entsprechend auch für ein Damnum.<br />
5.3 Normale Abschreibungen<br />
Die lineare jährliche Gebäudeabschreibung<br />
beträgt grundsätzlich 2 % der Anschaf-<br />
fungs- oder Herstellungskosten, soweit sie<br />
auf das Gebäude entfallen. Wurde das Ge-<br />
bäude vor dem 01.01.1925 fertig gestellt,<br />
erhöht sich der jährliche Abschreibungs-<br />
satz auf 2,5 %.<br />
Die Anschaffungskosten für eine Ein-<br />
bauküche können linear (gleichmäßig) über<br />
die Nutzungsdauer abgeschrieben werden.<br />
Bei Neubauten, soweit sie Wohnzwe-<br />
cken dienen, konnte bisher ggf. eine er-<br />
höhte degressive Abschreibung nach § 7<br />
Abs. 5 Nr. 3 EStG vorgenommen werden.<br />
Im Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches<br />
Sofortprogramm wurde die Möglich-<br />
keit der degressiven Abschreibung zum<br />
01.01.2006 abgeschafft. Die bisherige<br />
Regelung ist nur noch für Objekte an-<br />
zuwenden, die aufgrund eines nach dem<br />
31.12.2003 und vor dem 01.01.2006 ge-<br />
stellten Bauantrags hergestellt oder auf<br />
Grund eines nach dem 31.12.2003 und<br />
vor dem 01.01.2006 rechtswirksam abge-<br />
schlossenen obligatorischen Vertrags an-<br />
geschafft worden sind.<br />
5.4 Erhöhte Abschreibungen<br />
nach § 7 i EStG<br />
Bei einem im Inland belegenen Gebäude,<br />
das nach den jeweiligen landesrechtlichen<br />
Vorschriften ein Baudenkmal ist, können<br />
erhöhte Abschreibungen vorgenommen<br />
werden. Beim Erwerb von Eigentumswoh-<br />
Verwaltungskosten, Grundsteuer etc.)<br />
<strong>Das</strong> EU-Richtlinien-Umsetzungsgesetz<br />
nungen betragen diese erhöhten Abschrei-<br />
sind als sofort abziehbare Werbungskosten ändert das Einkommensteuergesetz in der<br />
bungen für den Teil der Anschaffungs- »<br />
68 69
Steuerliche Auswirkungen<br />
kosten, der auf die Herstellungskosten<br />
für Baumaßnahmen entfällt, die nach Art<br />
und Umfang der Erhaltung des Gebäudes<br />
als Baudenkmal oder zu seiner sinnvollen<br />
Nutzung erforderlich sind, im Jahr der<br />
Herstellung und in den folgenden 7 Jahren<br />
jeweils bis zu 9 % und in den folgenden 4<br />
Jahren jeweils bis zu 7 % alternativ zur li-<br />
nearen Abschreibung von 2 % bzw. 2,5 %<br />
(§ 7 i EStG, sog. Denkmal – AfA). Erhal-<br />
tene Zuschüsse mindern die o. g. An-<br />
schaffungskosten als Abschreibungsbe-<br />
messungsgrundlage. Die Abschreibung<br />
erfolgt im Jahr des Abschlusses der Bau-<br />
maßnahme und in den 11 darauf folgenden<br />
Jahren. Nicht in Anspruch genommene<br />
erhöhte Abschreibungen können in spä-<br />
teren Veranlagungszeiträumen nicht nach-<br />
geholt werden. Die Baumaßnahmen sind<br />
nur begünstigt, soweit sie nach Abschluss<br />
des notariellen Kaufvertrages durchge-<br />
führt werden.<br />
Die erhöhten Abschreibungen kön-<br />
nen nur in Anspruch genommen werden,<br />
wenn eine entsprechende Bescheinigung<br />
der nach Landesrecht zuständigen Stelle<br />
über die denkmalrechtlichen Vorausset-<br />
zungen und die Erforderlichkeit der Auf-<br />
wendungen vorliegt. Zweckmäßigerweise<br />
wird vor Beginn der Baumaßnahme eine<br />
vorläufige Bescheinigung eingeholt. Un-<br />
geachtet dessen ist umstritten, inwieweit<br />
die <strong>Finanz</strong>behörden an derartige Beschei-<br />
nigungen, bspw. des Denkmalschutz-<br />
amts, gebunden sind oder nicht. Strittig<br />
sind oftmals auch diejenigen Fälle, in<br />
denen die Modernisierungsmaßnahmen<br />
so umfassend sind, dass dadurch ein<br />
Neubau entsteht oder Umnutzungen,<br />
bspw. von Gewerbe – in Wohnnutzung.<br />
In solchen Fällen haben <strong>Finanz</strong>ämter oft-<br />
mals schon die Denkmalschutzabschrei-<br />
bung versagt.<br />
Da das <strong>Finanz</strong>amt nach Maßgabe der Ein-<br />
kommensteuerrichtlinien 2005 (R 7 i Abs.<br />
3) i. d R. die Aufteilung der Anschaffungs-<br />
kosten auf die Altbausubstanz bzw. auf die<br />
begünstigten Sanierungsaufwendungen<br />
überprüft, können sich ggf. zwischen den<br />
im Kaufvertrag genannten Sanierungsauf-<br />
wendungen und den steuerlich begünstig-<br />
ten Aufwendungen Abweichungen erge-<br />
ben.<br />
6. EINKOMMENSTEUERVORAUS-<br />
ZAHLUNG BZW. EINTRAGUNG<br />
EINES LOHNSTEUERFREIBE-<br />
TRAGES<br />
Die voraussichtlich ausgleichsfähigen Ver-<br />
luste können bereits im Einkommensteu-<br />
ervorauszahlungsverfahren (§ 37 EStG)<br />
oder in Form eines Freibetrages auf der<br />
Lohnsteuerkarte (§ 39 a Abs. 1 Nr. 5 b<br />
EStG) berücksichtigt werden. Dies gilt erst<br />
für Veranlagungszeiträume, die nach der<br />
Fertigstellung oder der Anschaffung der<br />
Immobilie beginnen. Wird ein Gebäude<br />
vor dem Kalenderjahr seiner Fertigstellung<br />
angeschafft, tritt an die Stelle der Anschaf-<br />
fung die Fertigstellung (§ 37 Abs. 3 Satz 8<br />
und 9 EStG).<br />
Für das Lohnsteuerermäßigungsver-<br />
fahren ist ein amtlich vorgeschriebener<br />
Vordruck zu verwenden. Der Antrag muss<br />
spätestens bis zum 30.11. des Kalender-<br />
jahres gestellt werden, für das die Lohn-<br />
steuerkarte gilt (§ 39 a Abs. 2 Satz 3 EStG).<br />
B. IMMOBILIENERWERB<br />
ZUR EIGENNUTZUNG<br />
Eigenheimzulage<br />
Sofern der Erwerber die Immobilie zu eige-<br />
nen Wohnzwecken nutzt, konnten bisher<br />
die Begünstigungen nach dem Eigenheim-<br />
zulagengesetz in Anspruch genommen<br />
werden. Im Gesetz zur Abschaffung der<br />
Eigenheimzulage wurden diese Vergüns-<br />
tigungen zum 01.01.2006 abgeschafft.<br />
Die bisherigen Regelungen sind nur noch<br />
anzuwenden, wenn der Anspruchsbe-<br />
rechtigte im Fall der Herstellung vor<br />
dem 01.01.2006 mit der Herstellung des<br />
Objekts begonnen oder im Fall der An-<br />
schaffung die Wohnung auf Grund eines<br />
vor diesem Zeitpunkt rechtswirksam ab-<br />
geschlossenen obligatorischen Vertrags<br />
oder eines gleichstehenden Rechtsakts an-<br />
geschafft hat.<br />
Sonderausgaben<br />
Bei einem Gebäude, das nach den jewei-<br />
ligen landesrechtlichen Vorschriften ein<br />
Baudenkmal ist, kann der Eigennutzer nach<br />
§ 10 f EStG die Aufwendungen für begün<br />
stigte Baumaßnahmen im Kalender-<br />
jahr des Abschlusses der Maßnah-<br />
me und in den neun folgenden Kalen-<br />
derjahren jeweils bis zu 9 % wie Sonder-<br />
ausgaben abziehen (§ 10 f Abs. 1 EStG),<br />
wenn alle Voraussetzungen des § 7 i EStG<br />
erfüllt sind (u. a. Vorliegen einer entspre-<br />
chenden Bescheinigung der zuständigen<br />
Behörde, vgl. Ausführungen zum § 7 i<br />
EStG unter A.5.4). Diese Regelung ist bei<br />
Eigentumswohnungen entsprechend anzu-<br />
wenden (§ 10 f Abs. 5 EStG).<br />
Der Abzugsbetrag wird nur gewährt,<br />
soweit mit den begünstigten Baumaßnah-<br />
men nach dem Abschluss des notariellen<br />
Kaufvertrages begonnen wird. Eine Nach-<br />
holung von nicht ausgenutzten Abzugs-<br />
beträgen in späteren Perioden ist nicht<br />
möglich. Der Sonderausgabenabzug wird<br />
nur insoweit gewährt, wie in dem jewei-<br />
ligen Kalenderjahr die Wohnung zu eige-<br />
nen Wohnzwecken genutzt wird (§ 10 f<br />
Abs. 1 Satz 2 EStG). Die Steuervergüns-<br />
tigung nach § 10 f EStG kann nur für ein<br />
begünstigtes Objekt gewährt werden. Bei<br />
Ehegatten können diese Abzugsbeträge<br />
insgesamt für zwei Objekte in Anspruch<br />
genommen werden.<br />
Einkommensteuervorauszahlung bzw.<br />
Eintragung eines Lohnsteuerfreibe-<br />
trages<br />
Hier gelten die Ausführungen unter<br />
Abschnitt 6 entsprechend.<br />
C. SONSTIGE STEUERLICHE<br />
AUSWIRKUNGEN<br />
Nach Zustandekommen des notariellen<br />
Kaufvertrages fällt zu der in Berlin gele-<br />
genen Immobilie Grunderwerbsteuer in<br />
Höhe von 4,5 % des Kaufpreises an. Die<br />
Grunderwerbsteuer entsteht auch bei der<br />
Veräußerung des Objekts. In der Regel hat<br />
der Erwerber diese Grunderwerbsteuer zu<br />
zahlen, wobei der Verkäufer gegenüber<br />
dem <strong>Finanz</strong>amt neben dem Käufer gesamt-<br />
schuldnerisch haftet. Darüber hinaus fällt<br />
laufend Grundsteuer an. Wird das Objekt<br />
vermietet, kann diese jedoch im Rahmen<br />
der Nebenkostenabrechnung auf den Mie-<br />
ter umgelegt werden.<br />
D. BERÜCKSICHTIGUNG<br />
INDIVIDUELLER STEUERLICHER<br />
RAHMENBEDINGUNGEN EINES<br />
INVESTORS<br />
Die steuerlichen Konsequenzen aus der<br />
Entscheidung zum Kauf einer Immobilie<br />
und ggf. auch später anstehende Entschei-<br />
dungen, wie die Anpassung der vertrag-<br />
lichen Rahmenbedingungen an veränderte<br />
Marktstrukturen oder die Veräußerung<br />
bzw. Nutzungsänderungen der Immobi-<br />
lie und die sich daraus ergebenden steu-<br />
erlichen Folgen, lassen sich verbindlich<br />
nur unter Berücksichtigung der individu-<br />
ellen Rahmenbedingungen des jeweiligen<br />
Investors ableiten. Die Prospektheraus-<br />
geberin empfiehlt daher jedem Erwerber<br />
vor Abschluss eines Kaufvertrages, einen<br />
Steuerberater seines Vertrauens zu Rate zu<br />
ziehen.<br />
70 71
Baubegleitende Objektkontrolle<br />
BAUBEGLEITENDE OBJEKTKONTROLLE<br />
UND ABNAHME DURCH DEN TÜV<br />
Mit der TÜV SÜD Industrie <strong>Service</strong> GmbH wird für das Bauvorhaben eine qualitätssi-<br />
chernde Baubegleitung vereinbart und in Auftrag gegeben. Im Rahmen dieser baubeglei-<br />
tenden Qualitätssicherung begehen Mitarbeiter des TÜV turnusmäßig die Baustelle,<br />
um auftretende Mängel rechtzeitig zu erkennen und Abhilfe zu empfehlen. Vorgesehen<br />
sind 8 bis 10 Baustellenbesuche. Ferner begleitet die TÜV SÜD Industrie <strong>Service</strong> GmbH<br />
den Auftraggeber bei der Schlussabnahme und erstellt einen entsprechenden Abnahme-<br />
bericht. Der Prüfumfang der TÜV SÜD Industrie <strong>Service</strong> GmbH beinhaltet die Mängel-<br />
erfassung und stellt Folgendes im Schlussbericht fest:<br />
1. dass das Objekt nach vorliegender, vereinbarter Baubeschreibung gebaut wurde, dass<br />
die in der Baubeschreibung aufgeführten Vorschriften eingehalten wurden, wobei darauf<br />
hinzuweisen ist, dass eine Überprüfung nur stichpunktartig erfolgen kann,<br />
2. dass die anerkannten Regeln der Technik eingehalten wurden und dass die VDE-<br />
Vorschriften und sonstige Sondervorschriften, wie zum Beispiel die des Fensterinstitutes<br />
Rosenheim, berücksichtigt wurden. Bei Altbauten gilt dies, soweit es die baulichen Gege-<br />
benheiten zulassen,<br />
3. dass keine erkennbaren Mängel vorhanden sind,<br />
4. rechtsgeschäftliche Abnahme des Gemeinschaftseigentums,<br />
5. Optional: rechtsgeschäftliche Abnahme des Sondereigentums.<br />
Die Vertragspartner<br />
1. INITIATOR, VERKÄUFER, BAUTRÄGER & MIETGARANT<br />
Grundstücksgesellschaft Torstraße 79, 83/ Zehdenicker Straße 28 GmbH & Co. KG<br />
vertreten durch die aureovir ASSET MANAGEMENT GmbH<br />
Katharina-Heinroth-Ufer 1 | 10787 Berlin<br />
Ein Unternehmen der Goldmann Group<br />
www.goldmann-group.de<br />
2. KAUFMÄNNISCHE BETREUUNG / MARKETING<br />
PROFI PARTNER AG<br />
Hausvogteiplatz 10 | 10117 Berlin<br />
www.profi-partner.de<br />
3. GENERALBAUUNTERNEHMEN<br />
BauMan Bau-Management Gesellschaft mbH<br />
Straße der Nationen 71 | 09113 Chemnitz<br />
www.bauman-chemnitz.de<br />
4. PLANUNG<br />
ARCHITEKTUR. MARK ARETZ | Dipl.-Ing. Architekt<br />
August-Bebel-Straße 58 | 04275 Leipzig<br />
5. TECHNISCHE QUALITÄTSKONTROLLE<br />
TÜV Süd Industrie <strong>Service</strong> GmbH<br />
Abteilung Bautechnik<br />
Westendstraße 199 | 80686 München<br />
www.tuev-sued.de<br />
6. VERWALTUNG<br />
GOGEMA Gesellschaft für Immobilienmanagement mbH<br />
Katharina-Heinroth-Ufer 1 | 10787 Berlin<br />
www.gogema.de<br />
72<br />
73
Haftungs- & Angabenvorbehalte<br />
Mit diesem Prospekt werden ausschließ-<br />
lich Auskünfte zu der angebotenen Immo-<br />
bilie erteilt. Seitens der Initiatorin, Pro-<br />
spektherausgeberin und Verkäuferin wird<br />
keine Rechts-, Steuer-, <strong>Finanz</strong>ierungs-, Ka-<br />
pitalanlage- oder Wirtschaftsberatung er-<br />
bracht. Eine Haftung für den Eintritt von<br />
Kosten-, Ertrags- und Steuerprognosen so-<br />
wie für die zukünftige Entwicklung der<br />
<strong>Finanz</strong>ierungs- und Bewirtschaftungskos-<br />
ten, insbesondere auch für ggf. von dritter<br />
Seite erstellte Berechnungsbeispiele etc.,<br />
kann nicht übernommen werden.<br />
Für den Inhalt dieses Prospektes sind<br />
nur die bis zum Prospekterstellungszeit-<br />
punkt bekannten oder erkennbaren Sach-<br />
verhalte maßgebend. Planungs- und Be-<br />
rechnungsgrundlagen stehen unter dem<br />
Vorbehalt der jederzeit potenziell mög-<br />
lichen Veränderung. Die derzeitige Bau-,<br />
Verwaltungs- und <strong>Finanz</strong>verwaltungspra-<br />
xis sowie Rechtsprechung können sich ver-<br />
ändern. Eventuell im Prospekt enthaltene<br />
Illustrationen und Fotos sind zum Teil nur<br />
als Vorschläge, Entwürfe und Muster zu<br />
verstehen und nicht als wesentliche Ele-<br />
mente im Sinne der Baubeschreibung. Die<br />
tatsächliche Gestaltung und Bauausfüh-<br />
rung kann hiervon abweichen. Die Rea-<br />
lisierung von Planungen steht unter dem<br />
Vorbehalt der Genehmigungsfähigkeit sei-<br />
tens der entsprechenden Behörden. Gül-<br />
tigkeit haben ausschließlich die notariell<br />
beurkundeten Verträge. Die Namensnen-<br />
nung der gesetzlichen Vertreter der Ge-<br />
sellschaften erfolgt ausschließlich zur In-<br />
formation der Vertretungsverhältnisse.<br />
Eine persönliche Vertrauenswerbung<br />
mit den genannten Personen wird damit<br />
nicht bezweckt. Gleiches gilt für die be-<br />
auftragten Vertragspartner. Verbindliche<br />
bzw. vom Prospekt abweichende Anga-<br />
ben darf und kann nur die Prospekther-<br />
ausgeberin machen. Dritte insbesondere<br />
mit dem Vertrieb und der Vermittlung<br />
befasste, Personen sind hierzu nicht legiti-<br />
miert. Kaufinteressenten wird zur weite-<br />
ren Aufklärung als Anlage eine Vertrags-<br />
mappe mit z. T. unverbindlichen Vertrags-<br />
mustern (Entwürfen) ausgehändigt. Der<br />
Prospekt ist nur im Zusammenhang mit<br />
dieser Anlage vollständig. Da auch die ab-<br />
zuschließenden Verträge Veränderungen<br />
in sachlicher und rechtlicher Hinsicht un-<br />
terliegen können, besitzen nur die letzt-<br />
endlich wechselseitig abgeschlossenen<br />
Verträge Gültigkeit. Die im Exposé ent-<br />
haltenen Angaben und Angebote sind<br />
demnach unverbindlich.<br />
Sämtliche Texte im Prospekt sind ur-<br />
heberrechtlich geschützt. Der Prospekt-<br />
aufbau und -inhalt orientiert sich am IDW-<br />
S 4 Standard der Wirtschaftsprüfer (Stand<br />
18.05.2006), ohne dass hieraus Ansprüche<br />
gegenüber der Prospektherausgeberin her-<br />
geleitet werden können. Aufgrund des un-<br />
ten angegebenen frühen Prospekterstell-<br />
ungszeitpunktes und des daraus resultie-<br />
renden Umstandes, dass zu diesem Zeit-<br />
punkt noch nicht sämtliche im Prospekt<br />
wiedergegebenen Daten, Fakten und<br />
Zahlen des Projektes feststanden und der<br />
Erwerber bei Interesse hierzu von den Pro-<br />
jektbeteiligten jederzeit über den jüngsten<br />
Stand der Dinge informiert werden kann,<br />
akzeptiert er, dass Ansprüche aus diesem<br />
Prospekt – soweit überhaupt gegeben –<br />
binnen 6 Monaten ab Kenntnis, spätestens<br />
jedoch 2 Jahre ab dem angegebenen Her-<br />
ausgabedatum verjähren, es sei denn, die<br />
Prospektherausgeberin hat im Prospekt<br />
vorsätzlich oder grob fahrlässig Falsch-<br />
angaben gemacht. Die Prospektheraus-<br />
geberin versichert dazu, dass sie nach<br />
bestem Wissen und Gewissen über alle für<br />
die Anlageentscheidung wesentlichen Um-<br />
stände im Prospekt vollständig und richtig<br />
aufgeklärt hat. Trotz gewissenhaftester<br />
Prüfung und sorgfältigster Erarbeitung<br />
können Irrtümer jedoch nicht ausgeschlos-<br />
sen werden.<br />
Der Prospekt wurde im Februar 2009<br />
erstellt und herausgegeben.
www.torquartier.de<br />
PROFI PARTNER AG | Hausvogteiplatz 10 | 10117 Berlin | www.profi-partner.de<br />
Ein Projekt der Goldmann Group