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Das TorQuartier. - FG Finanz-Service

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<strong>Das</strong> <strong>TorQuartier</strong>.<br />

Die technischen Details.


Die technischen<br />

Details<br />

46 47


Baubeschreibung<br />

1. VORBEMERKUNGEN<br />

Die zwei viergeschossigen Berliner Wohn-<br />

häuser in der Torstraße 79 und 83 sowie<br />

die beiden fünfgeschossigen Wohnhäuser<br />

in der Zehdenicker Straße 28 in 10119<br />

Berlin bilden einen Häuserkomplex mit<br />

einem gemeinsamen Innenhof, auf dem<br />

Stellplätze und Garagen für PKW ange-<br />

ordnet sind. Die Straßenfassade in der<br />

Torstraße liegt in Ost-West-Richtung. Es<br />

entstehen insgesamt 38 Wohnungen, da-<br />

von sind 7 Wohnungen im ausgebauten<br />

Dachgeschoß gelegen.<br />

2. BESTAND<br />

Die Gebäude sind in den Jahren um 1850<br />

entstanden und wurden in der damals tra-<br />

ditionellen Bauweise erstellt. Dies bedeutet,<br />

dass die tragenden Wände aus Ziegelmau-<br />

erwerk bestehen und dass die Geschoss-<br />

decken bis auf Teilbereiche der Kellerde-<br />

cke in allen Ebenen Holzbalkendecken sind.<br />

Teile der Kellerdecke und die Treppenhaus-<br />

decken sind in Massivbauweise erstellt. Die<br />

bauliche Grundsubstanz befindet sich ins-<br />

gesamt in einem relativ guten Zustand. Bis<br />

heute wurden an den Gebäuden mehrfach<br />

bauliche Veränderungen und Sanierungen<br />

vorgenommen. Zuletzt wurden in einzel-<br />

nen Wohnungen diverse Instandhaltungs-<br />

arbeiten durchgeführt. Sämtliche Ausbau-<br />

teile der Wohnhäuser wie Fenster, Türen,<br />

Anstriche, die Treppenhäuser, die Außen-<br />

anlagen etc. sind in einem abgewohnten<br />

Zustand. Die Dachstühle und die Dach-<br />

eindeckungen sind sanierungsbedürftig.<br />

Es wird ein holzschutztechnischer Unter-<br />

suchungsbericht erstellt. Bezüglich der ge-<br />

samten Haustechnik, das heißt der Hei-<br />

zung, der Küchen und Bäder sowie der<br />

elektrischen Installationen, ist festzustel-<br />

len, dass diese technisch veraltet und teil-<br />

weise stark reparaturbedürftig sind. Die<br />

vorhandenen Leitungssysteme sind teil-<br />

weise schadhaft und werden, sofern not-<br />

wendig, erneuert. Mehrheitlich werden die<br />

vorhandenen Wohnungen derzeit noch mit<br />

Kohleöfen beheizt, vereinzelt sind in der<br />

Vergangenheit Gasöfen mit Außenwand-<br />

entlüftung oder Gasetagenheizungen ein-<br />

gebaut worden.<br />

3. MASSNAHMEN<br />

Die Wohnhäuser sollen komplett instand<br />

gesetzt und modernisiert werden. Dies<br />

bedeutet, dass alle erkennbaren Schäden<br />

beseitigt und wenn notwendig oder an-<br />

gebracht durch neue Bauteile ersetzt wer-<br />

den. Zusätzlich werden die Häuser durch<br />

Neuanstriche in ihrem Erscheinungsbild<br />

aufgewertet. In den Dachgeschossen sind<br />

attraktive Wohnungen mit Dachaustrit-<br />

ten geplant. Jede Wohnung vom 1. bis zum<br />

4. Obergeschoss soll mindestens einen Bal-<br />

kon oder eine Terrasse erhalten, die Erd-<br />

geschosswohnungen erhalten Terrassen.<br />

Außerdem sollen alle Wohnungen mit<br />

zeitgemäß ausgestatteten Bädern und Kü-<br />

chen (Einbauküchen jedoch nur gemäß<br />

gesonderter Vereinbarung, das heißt, die<br />

Küchen sind nicht Bestandteil der Bauaus-<br />

führung) eingerichtet werden. Dies macht<br />

die in der Planung erkennbaren Grund-<br />

rissänderungen erforderlich, welche sich<br />

jedoch nach Möglichkeit an den ursprüng-<br />

lichen Grundrissen der Wohnungen in den<br />

Häusern orientieren. In den Treppenhäu-<br />

sern der Torstraße 79, 83 und der Zehde-<br />

nicker Straße 28 (Aufgang I) wird jeweils<br />

ein innen oder außen liegender Aufzug ein-<br />

gebaut. Im Hof wird die vorhandene Beton-<br />

versiegelung überarbeitet. Die haustechni-<br />

schen Anlagen werden – wo erforderlich –<br />

erneuert. Die Gründungen der Gebäude<br />

bleiben unverändert im Bestand erhalten.<br />

4. BAUBESCHREIBUNG<br />

4.1 Dach<br />

Die Dacheindeckung einschließlich der<br />

Unterkonstruktion (wo erforderlich), so-<br />

wie sämtliche Zinkverwahrungen und<br />

Entwässerungsrinnen werden komplett<br />

erneuert. Die Steildachflächen werden, wo<br />

dies erforderlich ist, neu eingedeckt. Die<br />

Flachdachflächen werden mit Bitumen<br />

eingedeckt. Alle Schornsteinköpfe wer-<br />

den abgetragen, soweit sie nicht mehr ge-<br />

nutzt werden. Die Brandwände zu den<br />

Nachbargebäuden werden nach den Er-<br />

fordernissen der Bauordnung des Landes<br />

Berlin (BauOBln) saniert und soweit erfor-<br />

derlich neu aufgemauert oder in angren-<br />

zenden Bereichen mit feuerbeständigen<br />

Dachflächenverkleidungen ausgestattet<br />

und abgedeckt.<br />

4.2 Fassaden<br />

Der vorhandene Außenputz wird auf Fehl-<br />

stellen überprüft, schadhafte Stellen wer-<br />

den entfernt und erneuert. Die Gestaltung<br />

der Straßenfassade wird entsprechend<br />

dem Bestand in Anlehnung an die histo-<br />

rischen Baupläne vorgenommen und teil-<br />

weise ergänzt. Der Putz der Straßenfassade<br />

wird durchrepariert und unter Einbindung<br />

des Denkmalschutzes angemessen ergänzt.<br />

An den Hoffassaden wird der Putz, wo dies<br />

nötig ist, erneuert und mit Fenstereinfas-<br />

sungen, bestehend aus Nuten oder Faschen,<br />

verziert, sofern denkmalpflegerisch zuläs-<br />

sig. An den Fenstern wird die Umrandung<br />

3-seitig ausgeführt. Ringsum wird ein<br />

Sockel mit Nutenputz ausgebildet, dieser<br />

wird farblich abgesetzt, sofern denkmal-<br />

pflegerisch zulässig. Straßenseitig wird<br />

die Fassade entsprechend dem gesondert<br />

vom Initiator zu erstellenden Farbkon-<br />

zept gestrichen und unter Einbindung des<br />

Denkmalschutzes wiederhergestellt. Die<br />

Hoffassade wird hell gestaltet. Sämtliche<br />

Fensterbleche, Fallrohre und Rinnen wer-<br />

den erneuert.<br />

4.3 Modernisierung, Instandsetzung<br />

und Neubau (Dachgeschoss) der<br />

Wohnungen<br />

4.3.1 Decken<br />

Die Holzbalkendecken werden im Prin-<br />

zip wie im Bestand vorhanden erhalten.<br />

Die Ergebnisse des Holzschutzgutachtens<br />

sind zu beachten und baulich nach den<br />

Vorgaben aus dem vorhandenen Gutach-<br />

ten umzusetzen. Die Decken werden ins-<br />

gesamt in den kritischen Bereichen, das<br />

sind die Bäder und die Küchen, nochmals<br />

überprüft und falls erforderlich ebenfalls<br />

entsprechend den Empfehlungen des Holz-<br />

schutzgutachtens instand gesetzt bzw. er-<br />

neuert. Die Deckenfelder unter den künf-<br />

tigen Bädern sind entsprechend dem Stand<br />

der Technik mit Flüssigfolie herzustellen.<br />

Die konstruktive Einbindung der aufge-<br />

ständerten oder eingespannten neuen Bal-<br />

kone wird gemäß der Statik ausgeführt.<br />

Der Bestand der Holzbalkendecken vom<br />

1. OG bis zur Decke über dem 4. OG wird<br />

hinsichtlich des Schallschutzes gesichert<br />

bzw. wiederhergestellt. Hierbei wird kein<br />

Schallschutz nach DIN erreicht. Bei der<br />

Kellerdecke werden Stahlträger überprüft,<br />

entrostet und mit Rostschutz behandelt.<br />

In den Installationsschächten wird etagen-<br />

weise ein Deckenschott hergestellt oder<br />

die Schächte werden feuerbeständig aus-<br />

geführt. In Räumen, wo es erforderlich ist,<br />

werden die Decken ggf. komplett abgehängt.<br />

4.3.2 Decke über 4. OG<br />

Die Holzbalkendecke wird sofern möglich<br />

erhalten und entsprechend den gesetzli-<br />

chen Anforderungen schallschutztech-<br />

nisch verbessert. Die Ergebnisse der Statik<br />

und des Holzschutzgutachtens werden<br />

baulich entsprechend den Anforderungen<br />

gemäß der BauOBln umgesetzt.<br />

4.3.3 Mauerwerkswände<br />

<strong>Das</strong> bestehende Mauerwerk wird über-<br />

prüft, augenscheinlich vorhandene Schä-<br />

den werden fachgerecht ausgebessert.<br />

Ebenso wird der Wandputz überprüft, lose<br />

Bereiche abgeklopft und mit Reparatur-<br />

putz flächenbündig ergänzt. Teilweise wer-<br />

den nicht mehr benötigte, als Wandvorlage<br />

in den Raum ragende Schornsteinzüge<br />

abgerissen. Bei Schornsteinzügen, die in<br />

den Wänden verbleiben, werden geeignete<br />

Maßnahmen gegen nachteilige Folgen von<br />

Versottung getroffen.<br />

4.3.4 Außenwände Terrassen<br />

Es wird ein Putz oder eine Verkleidung an-<br />

gebracht. Der Farbanstrich erfolgt gemäß<br />

dem noch zu erstellenden Farbkonzept des<br />

Initiators für die Fassaden.<br />

4.3.5 Leichte Trennwände<br />

Verbleibende Trennwände werden hin-<br />

sichtlich ihrer Standfestigkeit überprüft<br />

und gegebenenfalls repariert, verstärkt<br />

oder erneuert. Neue Trennwände werden<br />

in Trockenbau oder Mauerwerk hergestellt.<br />

Sämtliche gefliesten Wände werden dop-<br />

pelt beplankt oder vorschriftsmäßig mit<br />

verkleinerten Ständerabständen ausgestat-<br />

tet. Die zweite Schicht wird mit einer im-<br />

prägnierten Feuchtraumplatte ausgeführt.<br />

4.3.6 Fußboden der Wohnräume, Flure<br />

und Essplatz (Küchen)<br />

Es wird Parkett oder Dielung gemäß Son-<br />

derausstattungsliste geschliffen und ver-<br />

siegelt verlegt. Die Böden werden abge-<br />

schliffen und versiegelt. Ebenso werden<br />

die Sockelleisten erhalten, stilgerecht er-<br />

gänzt oder erneuert. Im Erdgeschoss wird<br />

der gesamte Fußboden oberhalb der Roh-<br />

decke erneuert. Der neue Fußboden im<br />

Erdgeschoss wird mit einem Trittschall-<br />

schutz fachgerecht hergestellt.<br />

»<br />

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Baubeschreibung<br />

4.3.7 Fußboden Bäder und Küchen<br />

Der vorhandene Fußbodenaufbau wird<br />

fachgerecht erneuert. Vom 1. bis 4. OG<br />

wird ein neuer Fußboden auf Unterkon-<br />

struktion mit einer Streichisolierung und<br />

Fliesen (gemäß Sonderausstattungsliste)<br />

im Dünnbett eingebracht. Im Erdgeschoss<br />

erfolgt eine fachgerechte Aufarbeitung<br />

des Fußbodens unter Berücksichtigung<br />

des Trittschalls und der Wärmedämmung<br />

mit schwimmendem Estrich, Streichisolie-<br />

rung und Fliesen (gemäß Sonderausstat-<br />

tungsliste) im Dünnbett. Die Bodenfliesen<br />

werden orthogonal verlegt. In Küchen des<br />

1. bis 4. OG mit Koch- und Essbereich<br />

kann die Oberfläche der Fliesen zur an-<br />

grenzenden Dielung maximal einen Höhen-<br />

unterschied von 4,5 cm aufweisen.<br />

4.3.8 Ausstattung Bäder<br />

Die Bäder werden ausgestattet mit weißen<br />

Waschtischen, einem Tiefspül-WC aus<br />

Sanitärporzellan (weiß, wandhängend),<br />

einem Unterputz-Spülkasten im Instal-<br />

lationsblock mit Spülstopp und Spartaste<br />

sowie einem WC-Sitz in Weiß. Die Bade-<br />

wanne wird Weiß (mindestens 180 x 75 cm<br />

und mindestens 40 cm tief) als Stahlbade-<br />

wanne oder Acrylwanne im Styroporblock,<br />

oder gleichwertigem Unterbau, mit senk-<br />

rechter Front und verchromter Ab- und<br />

Überlaufgarnitur eingebaut. Duschwan-<br />

nen werden als geflieste Duschwanne ge-<br />

mäß Plan (mindestens 80 x 80 cm) ein-<br />

gebracht. Des Weiteren wird der Einbau<br />

einer Einhand-Waschtischbatterie und<br />

einer Aufputz-Badebatterie erfolgen. Die<br />

Duschen erhalten eine Handbrause mit<br />

Duschstange und Aufhängung. Die Mon-<br />

tage der Aufputz-Badebatterie erfolgt vor-<br />

zugsweise in der Mitte der Badewanne. In-<br />

nen liegende Bäder erhalten üblicherweise<br />

ein fest verglastes Oberlicht oberhalb der<br />

Wandfliesen, sofern das jeweilige Bad hin-<br />

ter einer Küche liegt. Über dem Wasch-<br />

tisch wird ein Spiegel angebracht. Neben<br />

dem Badspiegel werden Linestra-Leuchten<br />

angebracht.<br />

4.3.9 Wände und Decken der Bäder<br />

Der Fliesenbelag kann gemäß Sonderaus-<br />

stattungsliste vom Erwerber festgelegt<br />

werden. Die Fliesen werden grau oder<br />

weiß verfugt. Die Oberwände und Decken<br />

werden auf Glätte gespachtelt und weiß<br />

gestrichen. Die Silikonfugen werden in der<br />

Fliesenfugenfarbe ausgeführt. Die Grund-<br />

version sind weiße (Format 10 x 10 cm)<br />

und graue Fliesen (Format 10 x 10 cm) ent-<br />

sprechend dem Fliesendesignkonzept des<br />

Initiators.<br />

4.3.10 Balkone<br />

Der Anbau von Balkonen wird aus einer<br />

statisch nachgewiesenen Stahlkonstrukti-<br />

on mit einer Auskragung oder Aufstände-<br />

rung von maximal 1,20 m vorgenommen<br />

und mit einem Gehbelag aus Holzplanken<br />

(einheimische Hölzer) ausgelegt. Die Unter-<br />

sicht der Balkone wird geschlossen gestal-<br />

tet. Die Hofbalkone werden mit Balkonge-<br />

ländern gemäß dem vom Initiator noch<br />

gesondert zu erstellenden Gestaltungskon-<br />

zept ausgestattet. Es werden geschweißte<br />

und verzinkte Geländer mit Blumenkasten-<br />

haltern montiert. Alle Balkone erhalten eine<br />

von innen schaltbare Steckdose und eine<br />

von innen schaltbare Außenbeleuchtung.<br />

4.3.11 Dachaustritte im Dachgeschoss<br />

Die Begrenzung der Terrassen erfolgt<br />

durch vorhandenes Drempelmauerwerk<br />

oder Dachhaut mit Zinkblechabdeckung<br />

und verzinkten Blumenkastenhaltern oder<br />

verzinkten Geländern mit Blumenkasten-<br />

haltern. Der Dachaustrittboden wird aus<br />

Holzrosten (Holzart Bankirai) und Dich-<br />

tung auf Dämmung und Blindboden herge-<br />

stellt. Die Entwässerung erfolgt über eine<br />

Rinne oder einen Dachaustritteinlauf und<br />

einem Dachaustrittüberlauf. Die Entwässe-<br />

rungsebene erhält das nach DIN geforder-<br />

te Gefälle. Die Dachaustritte erhalten eine<br />

Wandleuchte und zwei schaltbare Steck-<br />

dosen (alles von innen schaltbar).<br />

4.3.12 Dachaustrittfenster und -türen,<br />

Gauben- und Dachflächenfenster<br />

Die Holz-Iso-Fenster, weiß endbeschich-<br />

tet, werden entsprechend der EnEV 2002<br />

eingebaut. Die innen liegenden Holz-Fens-<br />

terbänke (weiß lackiert) sind mindestens<br />

20 cm tief. Die außen liegenden Fenster-<br />

bänke erhalten eine Zinkblech-Abdeckung.<br />

Terrassenverglasungen werden auf eine<br />

maximal ca. 20 cm hohe Schwelle mit der<br />

Holzabdeckung innen und außen mit einer<br />

Zinkblechabwässerung eingebaut. Die Dach-<br />

flächenfenster werden als Schwingfens-<br />

4.3.13 Fenster und Balkontüren<br />

Die Fenster im gesamten Gebäudekom-<br />

plex werden durch neue Holz-Iso-Fenster<br />

entsprechend der EnEV 2002, gemäß Farb-<br />

konzept endbeschichtet, ersetzt. Gegebe-<br />

nenfalls werden nach den Vorgaben des<br />

Denkmalschutzes jedoch die bestehenden<br />

historischen Doppelfenster komplett oder<br />

zum Teil restauriert und erhalten. Die Bal-<br />

kontüren werden auch in den unteren Feld-<br />

ern verglast, sofern vom Denkmalschutz ge-<br />

nehmigt. Die eingebauten Fenster erhalten<br />

unten und oben Dreh-Kipp-Flügel. Werden<br />

historische Fenster erhalten, behalten die-<br />

se Fenster jedoch ihre jetzigen Öffnungs-<br />

richtungen als reine Drehflügel. Die Fenster-<br />

aufteilung erfolgt nach dem Ansichtsplan<br />

oder gesonderten Vorgaben des Denkmal-<br />

schutzes (straßenseitig sind die dargestell-<br />

ten Flügel beidseitig zu öffnen). Die Fenster,<br />

außer Dachflächenfenster und boden-tiefe<br />

Fenster, erhalten innen eine weiß lackier-<br />

te, mindestens 20 cm tiefe Holz-Fens-<br />

terbank und außen eine Abdeckung, die<br />

gegebenenfalls trittfest ist. Fenster, deren<br />

Brüstungshöhe weniger als 80 cm, von der<br />

Oberkante des Fußbodens innen gemessen ,<br />

beträgt, erhalten Absturzsicherungen in<br />

Form von Sicherungsstangen gemäß den<br />

Forderungen der BauOBln.<br />

4.3.14 Innentüren<br />

Es werden generell neue, glatte Holzzargen-<br />

Türen (lichte Höhe ca. 2,10 m) eingebaut.<br />

Die Innentüren sind weiß endbeschichtet<br />

Riegeln ausgestattet. Bei innen liegenden<br />

Bädern und Toiletten werden in die Türen<br />

Nachströmöffnungen mit 150 cm 2 Ge-<br />

samtquerschnitt (Farbe. Weiß) eingelassen.<br />

Die neuen Badtüren erhalten ca. 40 x 50<br />

cm große, mit Milchglas verglaste, Aus-<br />

schnitte. Neue Küchentüren erhalten zum<br />

Wohnbereich ausreichende, mit Klarglas<br />

verglaste, Ausschnitte. Die Schiebetüren<br />

werden als deckenhohe Holzelemente aus-<br />

ter mit Eindeckrahmen entsprechend der<br />

und erhalten Beschläge mit Kurzschild und kungsrissen nicht auszuschließen ist, wird Seite 55 aufgeführten Tabelle.<br />

EnEV 2002 ausgeführt. Buntbartlochung. Die Badtüren werden mit nicht gewährleistet, dass es sich um Neu-<br />

»<br />

geführt.<br />

4.3.15 Wohnungseingangstüren<br />

Die Wohnungseingangstüren werden kom-<br />

plett, entsprechend den gesetzlichen An-<br />

forderungen an Wohnungseingangstüren,<br />

erneuert. Die Eingangstüren zum Dachge-<br />

schoss sind neu. Die Türen erhalten innen<br />

und außen Sicherheitsbeschläge mit Lang-<br />

schild und Profilzylinderlochung. Der An-<br />

strich erfolgt zweifarbig, innen weiß und<br />

außen entsprechend dem Farbkonzept<br />

für die Treppenhäuser, welches vom Initia-<br />

tor gesondert festgelegt wird. Alle Woh-<br />

nungseingangstüren erhalten einen Spion.<br />

4.3.16 Malerarbeiten<br />

Die Decken und Wände werden soweit er-<br />

forderlich gespachtelt und weiß gestrichen.<br />

In den Küchen und Bädern werden die nicht<br />

gefliesten Wandbereiche gestrichen. Ge-<br />

mäß Sonderausstattungsliste kann eine<br />

Ausstattung mit Stuckprofilen erfolgen.<br />

Für die Verspachtelung der Innenwände,<br />

bei der das Auftreten von Haar- und Sen-<br />

baustandard handelt. Zur Sollbeschaf-<br />

fenheit gehört daher nicht die rissfreie<br />

Herstellung der Wand- und Deckenver-<br />

spachtelung.<br />

4.3.17 Heizung<br />

Es werden Kompakt-Plattenheizkörper<br />

nach Wärmebedarf eingebaut. Die senk-<br />

rechten Steigleitungen werden unter Putz<br />

verlegt. Die horizontalen Anbindungen<br />

werden nicht sichtbar entweder unter Putz<br />

oder im Fußboden bzw. in der Kellerdecke<br />

verlegt. Die sichtbaren Leitungen werden<br />

weiß oder silbrig lackiert. In den Bädern<br />

werden Handtuchtrockner eingebaut.<br />

4.3.18 Elektroinstallation<br />

Die Elektroinstallationen in den Wohnun-<br />

gen werden komplett mit Leitungen, Schal-<br />

tern, Steckdosen, Wand- und Deckenaus-<br />

lässen gemäß den geltenden Richtlinien<br />

erneuert. Die Ausstattung erfolgt entspre-<br />

chend der auf Seite 55 aufgeführten Tabel-<br />

le. Eingebaut werden weiße Schalter und<br />

Steckdosen. Die den Wohnungen zugeord-<br />

neten Kellerräume erhalten eine Steckdose<br />

und eine Lampe, die auf den Stromzähler<br />

des Nutzers geschaltet sind.<br />

4.3.19 Schwachstrominstallation<br />

Jede Wohnung erhält an der Haustür und<br />

an der Wohnungseingangstür eine Klingel<br />

in Verbindung mit einer Gegensprechanla-<br />

ge. Die Ausstattung hinsichtlich der Kabel-<br />

und Telefondosen erfolgt gemäß der auf<br />

50 51


Baubeschreibung<br />

4.4 Keller<br />

Es sind die notwendigen Abstellräume,<br />

Technik- und Versorgungsräume und je-<br />

weils ein Kellerverschlag pro Wohnung<br />

vorgesehen. In den Technikräumen muss<br />

der Keller eine lichte Höhe von 2,00 m<br />

aufweisen, sofern die für die Technik vor-<br />

gesehenen Räume niedriger sind, wird der<br />

Boden abgesenkt. Die restlichen Kellerflä-<br />

chen bleiben höhenmäßig im Bestand.<br />

4.4.1 Gemauerte Wände<br />

<strong>Das</strong> Mauerwerk im Keller wird, soweit mög-<br />

lich, außen bis zur Oberkante der Funda-<br />

mente freigelegt, gereinigt und mit Ze-<br />

mentputz egalisiert (nur an zugänglichen<br />

Kellerwänden). Im Keller werden die ge-<br />

mauerten Wände abgestrahlt, gereinigt<br />

und loser Fugenmörtel wird ausgekratzt<br />

und, wo notwendig, ergänzt.<br />

4.4.2 Trennwände<br />

Jede Wohnung erhält einen Kellerver-<br />

schlag in der Größe, die durch die Gege-<br />

benheiten möglich ist. Die Trennwände<br />

sind aus feuerverzinkten Stahlgittern aus-<br />

geführt.<br />

4.4.3 Fußboden<br />

Im gesamten Keller wird der vorhan-<br />

dene Estrich repariert, wenn erforderlich<br />

neuer Estrich eingebracht oder der Boden<br />

gepflastert.<br />

4.4.4 Kellerlichtschächte und Fenster<br />

Erneuerung der Kellerlichtschächte durch<br />

Fertigteillichtschächte mit Abdeckung<br />

und Erneuerung der Kellerfenster durch<br />

neue verzinkte Elemente.<br />

4.4.5 Zugangstüren<br />

Es werden grundsätzlich neue Stahltüren,<br />

entsprechend der BauOBln eingebaut.<br />

4.4.6 Heizkörper<br />

Die Räume im Keller werden nicht beheizt.<br />

4.4.7 Elektroinstallation<br />

Sämtliche Kellerbereiche werden ausrei-<br />

chend beleuchtet. Die Schalter werden mit<br />

Zeitschaltrelais ausgestattet. Jeder Keller-<br />

verschlag erhält eine Einzelbeleuchtung<br />

und eine Steckdose, die direkt über den<br />

Zähler des jeweiligen Nutzers laufen.<br />

4.4.8 Malerarbeiten<br />

Die sandgestrahlten Wände erhalten kei-<br />

nen Anstrich. <strong>Das</strong> Mauerwerk bleibt sicht-<br />

bar. Hiervon ausgenommen sind die Tech-<br />

nikräume. Dort werden die Wände mit<br />

Sanierputz/Zementputz ausgestattet und<br />

mit offenporigem Anstrich versehen. Alle<br />

Decken werden gereinigt und weiß, mit of-<br />

fenporigem Anstrich, versehen.<br />

4.5 Treppenhäuser,<br />

Ein- und Durchgänge<br />

Die Treppenhäuser werden sorgfältig über-<br />

arbeitet. In jedes Treppenhaus wird eine<br />

RWA-Anlage (Entrauchung) mit elektrisch<br />

gesteuertem Dachflächenfenster, entspre-<br />

chend der BauOBln eingebaut. Es befinden<br />

sich Auslösestellen deutlich sichtbar im<br />

Erdgeschoss und im Dachgeschoss. Die<br />

Anlagen werden den Anforderungen der<br />

Bauaufsicht und dem zuständigen Schorn-<br />

steinfegermeister genügen. Es wird je Aus-<br />

stieg eine passende Leiter (Material Alumi-<br />

nium) vorgehalten.<br />

4.5.1 Bodenbelag, Stufen und Podeste<br />

Es werden Kokosläufer (Farbe nach Ge-<br />

staltungskonzept des Initiators) mit Filz-<br />

unterlage, Treppenkanten-Kappen und<br />

Metallstangen ausgelegt.<br />

4.5.2 Bodenbelag Eingänge<br />

und Durchgänge<br />

Es wird Estrich mit Fliesen aus Feinstein-<br />

zeug bis zum Stufenantritt verlegt. Es wer-<br />

den Abtretmatten, die in den Fußboden<br />

eingelassen werden, verlegt. Der Eingangs-<br />

bereich wird insgesamt mit Sockelfliesen<br />

versehen.<br />

4.5.3 Geländer, Stufen<br />

und Sockelleisten<br />

Die Geländer werden repariert und in al-<br />

len Teilen stabil befestigt, fehlende Teile<br />

werden durch neue, dem Bestand ange-<br />

passte ersetzt. Ausgetretene Trittkanten<br />

der Treppenläufe werden neu angearbei-<br />

tet, schadhafte Podestdielen werden ausge-<br />

baut und erneuert. Alle Holzteile werden<br />

von losen Altanstrichen befreit und erhal-<br />

ten einen Schutzanstrich sowie eine Grun-<br />

4.5.4 Fenster<br />

Die Treppenhausfenster werden erneuert.<br />

Gegebenenfalls werden nach den Vorga-<br />

ben des Denkmalschutzes jedoch die be-<br />

stehenden historischen Fenster komplett<br />

oder zum Teil restauriert und erhalten.<br />

4.5.5 Eingangstüren und Tore<br />

Sämtliche Hauseingangs-, Durchgangs-<br />

und Kellertüren werden komplett über-<br />

arbeitet und soweit erforderlich ergänzt<br />

(nach dem Farbkonzept des Initiators).<br />

Anschließend werden sie nach einer ent-<br />

sprechenden Vorbehandlung lackiert. Die<br />

Türen erhalten, wo erforderlich, einen<br />

Türschließer. Im gesamten Haus wird<br />

eine einheitliche, zentrale Schließanlage<br />

installiert.<br />

4.5.6 Heizung<br />

Jedes Treppenhaus erhält einen Heizkör-<br />

per, falls dieser nach dem Wärmeschutz-<br />

nachweis erforderlich ist.<br />

4.5.7 Elektroinstallation<br />

Es wird je eine Wand- oder Deckenleuch-<br />

te pro Etagenpodest und Zwischenpodest<br />

und mindestens eine Wandleuchte pro<br />

Hauseingangsbereich eingebaut. Die Höfe<br />

werden mit Pollerleuchten beleuchtet. In<br />

den Durchgängen zum Innenhof werden<br />

Leuchten integriert. Gesteuert wird die<br />

gesamte Hofbeleuchtung (inklusive Durch-<br />

gang) über Bewegungsmelder und Taster.<br />

<strong>Das</strong> Hausnummernschild wird neben der<br />

straßenseitigen Erdgeschossfassaden wird<br />

zwischen jeder Fensterachse jeweils eine<br />

Leuchte (mit Dämmerungsschalter) inte-<br />

griert. Pro Etage wird eine abschließbare<br />

Außensteckdose verlegt.<br />

4.5.8 Schwachstrominstallation<br />

Es wird eine Wechselsprechanlage mit ei-<br />

nem Klingeltableau pro Hausflur instal-<br />

dierung und eine mindestens zweifache<br />

Durchfahrt angebracht und durch indianlagenverordnung. In allgemein zugängtungen werden aus SML-Rohr montiert.<br />

Lackierung. rekte Leuchtmittel angestrahlt. In die lichen Bereichen werden die Leitungen <strong>Das</strong> Abwasser, welches unterhalb der »<br />

liert.<br />

4.5.9 Briefkastenanlage<br />

Ausgeführt wird eine zentrale Unterputz-<br />

Briefkastenanlage im jeweiligen Eingangs-<br />

bereich der Treppenhäuser. Die Kästen ha-<br />

ben das notwendige Format nach DIN.<br />

4.5.10 Malerarbeiten<br />

Die Decken, die Wände, die Laufunter-<br />

sichten, die Wohnungseingangstüren, die<br />

Stufen und Geländer werden entsprechend<br />

dem Farbkonzept des Initiators gestrichen<br />

bzw. lackiert. Entlang der Sockelleisten<br />

wird ein Wischrand angebracht. Die Lauf-<br />

und Podestuntersichten sowie die Decken<br />

der Ein- und Durchgänge werden mit tuch-<br />

weißer Farbe gestrichen. Insgesamt wird<br />

ein 3-farbiges Farbkonzept erstellt.<br />

4.6 Haustechnik<br />

Die gesamten nicht mehr brauchbaren und<br />

störenden haustechnischen Anlagen der<br />

Gebäude werden entfernt. Die Isolierung<br />

der im Keller neu verlegten Leitungen er-<br />

folgt nach den Richtlinien der Heizungs-<br />

mit einer Grobkornfolie ummantelt. Die<br />

Leitungen in den Schächten sowie in den<br />

Mieterkellern erhalten eine alukaschierte<br />

Isolierung. Generell erfolgt die Erneue-<br />

rung wie nachfolgend beschrieben.<br />

4.6.1 Sanitärtechnik Bewässerung<br />

allgemein<br />

Die Einzelangaben sind unter dem Punkt<br />

4.3 vollständig aufgeführt. Die Wasser-<br />

zuleitung vom öffentlichen Netz in die<br />

Häuser wird erneuert und verstärkt. Die<br />

Häuser erhalten eine Warmwasserberei-<br />

tung mit entsprechenden Steigesträngen<br />

und Verteilung. Die Trinkwasserleitung<br />

des gesamten Gebäudekomplexes für<br />

Kalt- und Warmwasser und der Zirkulati-<br />

on werden aus einem zugelassenen Kunst-<br />

stoffrohrsystem neu verlegt. Im Keller<br />

werden in allgemein zugänglichen Berei-<br />

chen entleerbare Absperrventile an den<br />

Steigesträngen für die Bäder und Küchen<br />

eingebaut. Sämtliche Absperrventile und<br />

Wasserzähler in den Wohnungen werden<br />

in Unterputzausführung verlegt. Die Ab-<br />

sperrventile sind aus der gleichen Serie<br />

wie die jeweiligen im Raum vorhandenen<br />

Armaturen. Für die Außensprengventile<br />

in den Höfen werden separate Wasserzäh-<br />

ler montiert.<br />

4.6.2 Sanitärtechnik<br />

Entwässerung allgemein<br />

Die Einzelangaben sind unter dem Punkt<br />

4.3 vollständig aufgeführt. Die Falllei-<br />

52 53


Baubeschreibung<br />

Rückstauebene anfällt, wird über dieselbe<br />

Rückstauebene gehoben und dann in die<br />

Freispiegelleitungen abgeleitet.<br />

4.6.3 Sanitärtechnik Einrichtung<br />

Küchen und Bäder allgemein<br />

Die Einzelangaben sind unter dem Punkt<br />

4.3 vollständig aufgeführt. Die Bäder wer-<br />

den mit den üblichen Objekten, wie WC,<br />

Waschbecken und Badewanne oder Du-<br />

sche, sowie mit einem Waschmaschinen-<br />

anschluss (wenn möglich im separaten Ab-<br />

stellraum) ausgestattet.<br />

4.6.4 Heizungstechnik allgemein<br />

Die Gebäude werden über eine Zentral-<br />

heizung versorgt. Diese ist kombiniert mit<br />

einer zentralen Warmwasserbereitung,<br />

die als Speicherladesystem betrieben wird.<br />

Die Heizungsanlage wird zeit- und außen-<br />

temperaturabhängig geregelt. Die Ausle-<br />

gung der Heizungsanlage erfolgt auf Grund-<br />

lage der Wärmebedarfsberechnung. Alle<br />

Heizungsleitungen in den Wohnungen<br />

werden verdeckt verlegt. Die Heizkörper<br />

erhalten eine Ventilgarnitur mit Ther-<br />

mostatkopf.<br />

4.6.5 Raumlufttechnik<br />

Alle innen liegenden Bäder erhalten einen<br />

Unterputz-Einraumlüfter, die Schaltung<br />

erfolgt über den Lichtschalter, mit Verzö-<br />

gerung und Nachlauf. Zur Einhaltung des<br />

Brandschutzes werden nur komplett zugel-<br />

assene Brandschutzsysteme verwendet.<br />

4.6.6 Aufzüge<br />

An den Aufgängen der Torstraße 79, 83<br />

und dem Aufgang I in der Zehdenicker<br />

Straße 28 wird jeweils ein Personenauf-<br />

zug für 3 Personen eingebaut. Die Aufzüge<br />

starten im Erdgeschoss und haben in jeder<br />

Etage eine Haltestelle. Der Aufzug der<br />

Torstraße 79 hält nur an jedem zweiten<br />

Zwischenpodest. Die Geschossdecken<br />

werden, soweit konstruktiv möglich,<br />

schalltechnisch gemäß den Vorschriften<br />

von den Schachtwänden entkoppelt.<br />

4.6.7 Elektrotechnik allgemein<br />

Die Einzelangaben sind unter den Punkten<br />

4.3, 4.4, 4.5 (Elektro) vollständig aufge-<br />

führt. Die gesamte Elektroinstallation des<br />

Gebäudes wird erneuert. Die Leitungs-<br />

verlegung erfolgt in den Wohnungen und<br />

im Treppenhaus unter Putz, im Keller auf<br />

Putz in entsprechenden Installationsroh-<br />

ren. Die Installation erfolgt gemäß den gel-<br />

tenden gesetzlichen Bestimmungen. <strong>Das</strong><br />

Haus erhält, wenn notwendig, einen ne uen<br />

EVU-Hausanschluss. Die Montage der<br />

Zählerzentralisation erfolgt im Kellerge-<br />

schoss. In den Wohnungen werden die<br />

Sicherungskästen als Unterputz-Anlagen<br />

installiert. Die Kellergänge und Technik-<br />

räume im Keller erhalten eine neue Be-<br />

leuchtung entsprechend den geltenden<br />

gesetzlichen Vorschriften. Die Treppen-<br />

haus- und Kellerbeleuchtung wird über<br />

Zeitschaltrelais gesteuert. Jede Etage er-<br />

hält eine Leuchte. Der Eingangsbereich und<br />

Hof werden adäquat mit entsprechenden<br />

Leuchten ausgestattet. Es wird eine Türruf-<br />

Gegensprechanlage mit Türöffner instal-<br />

liert. Jede Wohnung erhält eine Wechsel-<br />

sprechstelle mit Klingeltonunterscheidung<br />

zwischen Hauseingang und Wohnungstür.<br />

<strong>Das</strong> Gebäude erhält Leerrohre für die spä-<br />

tere eventuelle komplette Telefon- und<br />

Fernsehverkabelung.<br />

5. AUSSENANLAGEN<br />

Der Bodenbelag im Innenhof wird über-<br />

arbeitet. Der Boden der Pflanzflächen wird<br />

einer Bodenbearbeitung unterzogen. Die<br />

Wegeflächen werden mit Betonpflaster<br />

ausgelegt. Es werden Regenwassergrund-<br />

leitungen (DN 150) mit Hofeinläufen in-<br />

stalliert. Es wird ein zentraler Müllstandort<br />

errichtet. Es wird ein Fahrradabstellplatz<br />

für die Bewohner angelegt. Im Hof werden<br />

Pollerleuchten, in den Fundamenten ver-<br />

ankert und aufgestellt. Teile der Höfe wer-<br />

den gemäß den Plänen den EG-Wohnun-<br />

gen als Sondernutzungsrechte zugeordnet.<br />

Die bestehenden Garagen werden instand<br />

gesetzt und mit einem extensiven Grün-<br />

dach versehen. Darüber hinaus werden<br />

weitere Stellplätze auf dem Hof erstellt.<br />

6. SONSTIGES<br />

Änderungen der Baubeschreibung, welche<br />

die Qualität nicht beeinflussen, die Rück-<br />

sicht nehmen auf Baubelange und die Auf-<br />

lagen der Baugenehmigung, die technisch<br />

notwendig, aufgrund von Mietern vorge-<br />

geben oder sinnvoll sind, bleiben vorbehal-<br />

ten. Zur Anwendung kommen die zurzeit<br />

gültigen Vorschriften der Landesbauord-<br />

nung von Berlin. Verbleibende bzw. aufge-<br />

ANFORDERUNGEN FÜR<br />

AUSSTATTUNGSWERT<br />

arbeitete Bauteile des Gebäudes entspre-<br />

chen der zum Zeitpunkt der Errichtung<br />

gültigen Landesbauordnung und haben,<br />

soweit sie von heutigen Anforderungen ab-<br />

weichen, Bestandsschutz. Die Auflagen der<br />

Denkmalschutzbehörde und der sonsti-<br />

gen Behörden gehen im Zweifel vor. Ände-<br />

rungen, die sich hieraus ergeben, sind vom<br />

Erwerber zu dulden und etwaige Schadens-<br />

ersatzansprüche können nicht geltend ge-<br />

macht werden. Die jeweilige Farbgebung<br />

wird durch den Initiator rechtzeitig im<br />

Sinne der Gesamtkonzeption festgelegt.<br />

Die Baumaßnahmen werden durch einen<br />

Sachverständigen kontrolliert.<br />

7. HINWEISE<br />

Grundlage der Ausführungen sind die Bau-<br />

beschreibung und die Planunterlagen des<br />

Bauantrages bzw. die Baugenehmigung, so-<br />

bald diese vorliegt. Die in den Plänen vor-<br />

genommene zeichnerische Möblierung<br />

stellt lediglich einen Vorschlag dar, ist je-<br />

doch ausdrücklich nicht Leistungbe-<br />

standteil. Gleiches gilt für die Küchen-<br />

einrichtungen und die Waschmaschinen.<br />

Veränderungen, die aufgrund behörd-<br />

licher Auflagen vorgenommen werden,<br />

sind zu tolerieren und gehen in der Aus-<br />

führung dieser Baubeschreibung vor ohne<br />

dass hieraus Ansprüche hergeleitet wer-<br />

den können. Die vorstehende Baubeschrei-<br />

bung entspricht den zur Zeit der Erstel-<br />

lung bestehenden Bauvorschriften. Die<br />

WOHNUNGEN<br />

Steckdosen Deckenauslässe Fernmeldedosen Antennendose<br />

Küche 6 1 1 1<br />

Essplatz * 3 1 1 1<br />

Hausarbeitsraum * 2 1 1<br />

Bad 4 2 ** 1<br />

WC 2 2 **<br />

Flur 2 2 1 1<br />

Wohnzimmer 5 1 1 1<br />

Zimmer 4 1 1 1<br />

Balkon 1 *** 1 ***<br />

Terrasse 2 *** 2 *** 1<br />

Gerätestromkreise Geschirrspülmaschine, Elektroherd, Waschmaschine, Wäschetrockner<br />

Stromkreisverteiler 4-reihig<br />

Baubeschreibung und alle Zeichnungen<br />

gelten vorbehaltlich aller Genehmigungen<br />

und Auflagen der zuständigen Behörden<br />

und Versorgungsbetriebe. Abweichungen<br />

und Änderungen, die zum Erhalt von Ge-<br />

nehmigungen, zur Erfüllung von Auflagen<br />

oder aus der Planung für die Versorgung<br />

mit Wasser, Strom, Wärme, Telefon, Ab-<br />

wasserbeseitigung und Ähnlichem erfor-<br />

derlich oder für die Belange des gesamten<br />

Bauvorhabens zweckmäßig sind, bleiben<br />

ausdrücklich vorbehalten, ohne dass dar-<br />

aus Ansprüche hergeleitet werden können.<br />

Alle angegebenen Flächen sind unverbind-<br />

liche Richtmaße. Für die Flächen und Maße<br />

ist jegliche Haftung ausgeschlossen. Die<br />

Darstellung in den Plänen eignet sich nicht<br />

für das Entnehmen von Maßen. Der Aus-<br />

tausch von Baumaterialien durch Gleich-<br />

wertiges bleibt ausdrücklich vorbehalten.<br />

Die Änderungen zur Aufteilung der Keller<br />

bleibt ausdrücklich vorbehalten. Die auf<br />

dem Innenhof eingezeichneten Parkflä-<br />

chen bleiben im Eigentum des Initiators,<br />

dem vorbehalten ist, diese einer Wohnung<br />

zuzuschlagen.<br />

* sofern im Grundriss vorgesehen<br />

** davon einer aus der Wand<br />

*** von innen schaltbar<br />

Diese Baubeschreibung unterliegt deut-<br />

schem Recht. Sie wurde in einer deutschen<br />

und einer englischen Version ausgefertigt.<br />

Im Zweifelsfalle oder bei Widersprüchen<br />

zwischen der deutschen und der englischen<br />

Version gilt die deutsche Version.<br />

54 55


Die rechtliche Konzeption<br />

DIE RECHTLICHE KONZEPTION<br />

Die hier angebotene Immobilieninvestiti-<br />

on ist mit dem Abschluss mehrerer Verträ-<br />

ge verbunden. Bei den Verträgen handelt<br />

es sich um ein Kaufvertragsangebot nebst<br />

einer noch zu beurkundenden Bezugsur-<br />

kunde mit 7 Anlagen des Notars Reinhard<br />

Mielke aus Berlin. Zum Prospekterstel-<br />

lungszeitpunkt lagen hierzu nur Entwürfe<br />

vor. Die wesentlichen Inhalte der Verträge<br />

werden vorbehaltlich noch möglicher Ver-<br />

änderungen im Folgenden kurz erläutert.<br />

Die Verträge selbst sind teilweise in der als<br />

Anlage zu diesem Prospekt beiliegenden<br />

Vertragssammlung im Muster abgedruckt.<br />

Gültigkeit haben ausschließlich die notari-<br />

ell beurkundeten Verträge.<br />

1. ÜBERBLICK<br />

Demnach wird die Grundstücksgesell-<br />

schaft Torstraße 79, 83/Zehdenicker Stra-<br />

ße 28 GmbH & Co. KG, vertreten durch<br />

die aureovir ASSET MANAGEMENT<br />

GmbH, diese vertreten durch den Ge-<br />

schäftsführer Steffen Goldmann (nachfol-<br />

gend nur Verkäuferin genannt) als Eigentü-<br />

merin des gegenständlichen Grundstücks<br />

Wohnungs- und Teileigentum gemäß der<br />

noch zu beurkundenden Teilungserklä-<br />

rung des Notars Reinhard Mielke aus Ber-<br />

lin bilden und schließt nach Angebot des<br />

Erwerbers mit diesem einen Bauträger-<br />

vertrag über WEG-Eigentum über eine<br />

Wohnungs- bzw. eine Teileigentumsein-<br />

heit mit Bauverpflichtung und Festpreis auf<br />

der Grundlage einer detaillierten Baube-<br />

schreibung (siehe Kaufvertragsangebot<br />

nebst Anlage 1 in der Bezugsurkunde).<br />

Zum Prospekterstellungszeitpunkt war<br />

geplant, dass mit Kaufvertragsabschluss<br />

alle Erwerber der nach Teilung zu bilden-<br />

den und im Kaufvertrag zu definierenden<br />

Einheit (mit Ausnahme der Stellplätze so-<br />

wie der Erwerber der Dachgeschosswoh-<br />

nungen) zeitlich befristet einer Vermie-<br />

tergemeinschaft beitreten (siehe Anlage 6<br />

in der Bezugsurkunde), welche zum<br />

Zwecke der Durchführung dieses Ver-<br />

trages mit der Immobilienverwaltung<br />

GOGEMA Gesellschaft für Immobilien-<br />

management mbH einen Mietverwalter-<br />

vertrag abschließt (siehe Anlage 7 in der<br />

Bezugsurkunde). Gleichzeitig garantiert<br />

die Verkäuferin diesen in der Vermieter-<br />

gemeinschaft zusammengeschlossenen Er-<br />

werbern zur Renditesicherung sachlich,<br />

zeitlich und der Höhe nach bedingt einen<br />

Mietzuschuss, wozu die Vermieterge-<br />

meinschaft einen Mietgarantievertrag<br />

abschließt (siehe Anlage 5 in der Bezugsur-<br />

kunde). Schließlich treten alle Erwerber<br />

als Mitglieder der zu bildenden Woh-<br />

nungseigentümergemeinschaft in einen<br />

WEG-Verwaltervertrag mit der Firma<br />

GOGEMA Gesellschaft für Immobili-<br />

enmanagement mbH ein (siehe Anlage 3<br />

in der Bezugsurkunde). Zum Prospekter-<br />

stellungszeitpunkt war geplant, dass die<br />

nicht der Vermietergemeinschaft bei-<br />

tretenden Erwerber mit Kaufvertragsab-<br />

schluss nach Teilung der zu bildenden und<br />

im Kaufvertrag zu definierenden Einheit<br />

in einen Sondereigentumsverwalterver-<br />

trag mit der Firma GOGEMA Gesellschaft<br />

für Immobilienmanagement mbH (siehe<br />

Anlage 4 in der Bezugsurkunde) eintreten.<br />

2. KAUFVERTRAG<br />

2.1. Angebot<br />

Der Erwerber unterbreitet der Verkäuferin<br />

ein notarielles Angebot zum Abschluss des<br />

nachbeschriebenen Kaufvertrages über<br />

die von ihm gewünschte, noch zu moderni-<br />

sierende Wohnung. An dieses Angebot ist<br />

der Erwerber 6 Wochen ab Beurkundung<br />

unwiderruflich gebunden. Danach kann<br />

das Angebot jederzeit schriftlich wider-<br />

rufen werden, es sei denn, die Verkäuferin<br />

hat das Angebot binnen dieser 6 Wochen<br />

bereits angenommen.<br />

2.2. Inhalt<br />

a) Grundstück<br />

Die Verkäuferin ist eingetragene Eigen-<br />

tümerin des nachfolgend bezeichneten<br />

Grundbesitzes.<br />

Grundbuch von Prenzlauer Berg, Blatt<br />

2766N des Amtsgerichts Tempelhof/<br />

Kreuzberg, Flur 19<br />

- Flurstück 4 Gebäude- und Freifläche Tor-<br />

straße 83, Zehdenicker Straße 28, Größe<br />

1.098 m 2<br />

- Flurstück 6, Gebäude- und Freifläche Tor-<br />

straße 79, Größe 338 m 2 .<br />

<strong>Das</strong> Grundstück war zum Zeitpunkt<br />

der Prospekterstellung wie folgt belastet:<br />

Abteilung II: lastenfrei<br />

Abteilung III:<br />

Lfd. Nr. 1: gelöscht;<br />

Eschborn, 18 % Zinsen, vollstreckbar nach<br />

§ 800 ZPO;<br />

Lfd. Nr. 3: EUR 5.856.000,00 Grund-<br />

schuld ohne Brief für die Eurohypo AG,<br />

Eschborn, 18 % Zinsen.<br />

Die Verkäuferin wird weitere Grund-<br />

pfandrechte zum Zwecke der Ankaufs-<br />

und Bauträgerfinanzierung in Höhe von<br />

insgesamt bis zu EUR 9.000.000,00 zur<br />

Eintragung bringen. Die Lastenfreistel-<br />

lung erfolgt im Zuge des Verkaufs nach<br />

Maßgabe der MaBV. Die Verkäuferin be-<br />

hält sich vor bzw. ist vom Käufer unwider-<br />

ruflich bevollmächtigt, Versorgungs- und<br />

ähnliche Verträge mit Wasser-, Abwasser-,<br />

Energieversorgungs-, Wärmeversorgungs-,<br />

Kabel-, Aufzugs- und ähnlichen Ver- und<br />

Entsorgungsbetreibern nach billigem Er-<br />

messen zu schließen sowie ggf. Dienstbar-<br />

keiten auf dem eigenen oder auf den Nach-<br />

bargrundstücken eintragen zu lassen, wie<br />

z. B. Feuerwehrzufahrten zu regeln. Ent-<br />

sprechende Dienstbarkeiten übernimmt<br />

der Käufer. Gleiches gilt für Baulasten.<br />

Hierzu erklärt die Verkäuferin im Kaufver-<br />

tragsangebot, dass Baulasten nicht vor-<br />

handen sind. Im Kaufvertrag wird darauf<br />

hingewiesen, dass das Grundstück mit drei<br />

Mietwohnhäusern bebaut ist, die teilweise<br />

unter Denkmalschutz stehen.<br />

Die denkmalschutzrechtlichen Ge-<br />

nehmigungen für die Sanierung der Wohn-<br />

gebäude lagen zum Prospekterstellungs-<br />

zeitpunkt noch nicht vor. Die zum Bau<br />

erforderlichen Anträge für das Vorhaben<br />

mit den Behörden abgestimmt sind, geht<br />

die Prospektherausgeberin davon aus, dass<br />

diese weitgehend wie prospektiert, ggf. le-<br />

diglich mit geringen Auflagen und Ände-<br />

rungen, umgesetzt werden können.<br />

Im Bereich des Gemeinschaftsgrund-<br />

stücks befinden sich im Hof Stellflächen/<br />

Garagen (siehe den der Teilungserklärung<br />

als Anlage 1 beigefügten Aufteilungsplan<br />

(AB-31) – Gebäude und Flächen, welche mit<br />

Garage und PKW-Stellplätze bezeichnet<br />

sind). Die Sondernutzungsrechte an den<br />

Garagen/Stellplätzen sind in den Teilungs-<br />

erklärungen der TE 39 ausschließlich zu-<br />

geordnet und von der Nutzung der anderen<br />

Wohnungseigentümer ausgeschlossen.<br />

b) WEG-Teilung und Kaufgegenstand<br />

Die Verkäuferin verpflichtet sich, den<br />

Kaufgegenstand nach Maßgabe der Be-<br />

zugsurkunde und der Teilungserklärung<br />

herzustellen und auszustatten. Die Ver-<br />

käuferin ist weiter unwiderruflich befugt<br />

und bevollmächtigt, die Teilungserklärung<br />

abzuändern.<br />

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung<br />

lag zum Prospekterstellungszeitpunkt<br />

noch nicht vor.<br />

Der Kaufvertrag hat den Kauf einer<br />

noch zu sanierenden bzw. noch auszubau-<br />

enden Sondereigentumseinheit nebst Mit-<br />

eigentumsanteil am Grundstück sowie<br />

Sondernutzungsrechte an Kellerräumen<br />

zum Inhalt.<br />

Der Kaufgegenstand wird im Übrigen<br />

diesen zum Eigennutz oder zur Vermie-<br />

tung erwirbt.<br />

c) Kaufpreis<br />

Der Kaufpreis ist ein Festpreis. Er ist für<br />

die Wohnungen u. a. aufgespalten nach<br />

Anteil an Grund und Boden, auf die Alt-<br />

bausubstanz und auf die ggf. nach § 7 i<br />

EStG begünstigten Herstellungskosten.<br />

Hinzuzurechnen sind in jedem Fall die<br />

Kosten für eine Einbauküche, welche ge-<br />

sondert ausgewiesen werden. Die Auf-<br />

schlüsselung der Kosten erfolgt auf der<br />

Grundlage von Erfahrungswerten. Ob die-<br />

se steuerlich anerkannt wird, kann nicht<br />

garantiert werden.<br />

Die genannten Kosten umfassen alle<br />

Kosten für die vertragsgemäße Herstel-<br />

lung, insbesondere Erschließungs- und<br />

sonstige Anliegerkosten sowie Beiträge<br />

für die erstmalige Erschließung, die Kosten<br />

der Außenanlagen, der Architekten- und<br />

Statikerhonorare, der Bauleitung und alle<br />

Baunebenkosten. Im Kaufpreis enthalten<br />

sind des Weiteren die Kosten der Projek-<br />

tierung, des Marketings und des Vertriebes.<br />

Hierzu zählt insbesondere auch die Innen-<br />

provision, die der Veräußerer an den Ka-<br />

pitalanlagevertrieb bezahlt. Nicht mit ab-<br />

gegolten sind die potenziell aufgrund des<br />

Mietgarantievertrages nebst Bürgschafts-<br />

sicherung zu erbringenden Leistungen.<br />

Die Kosten, Gebühren und Steuern zur<br />

Durchführung des Vertrages im Übrigen<br />

und die Kosten der Verkäuferin zur Mitwir-<br />

Lfd. Nr. 2: EUR 1.469.000,00 Grund-<br />

wurden im Übrigen seitens der Verkäufe- im Kaufvertrag exakt bezeichnet. Gleichkung bei der Kaufpreisfinanzierung, insschuld<br />

ohne Brief für die Eurohypo AG, rin gestellt. Da die geplanten Maßnahmen zeitig soll der Erwerber mitteilen, ob er besondere die Notargebühren, die Kos- »<br />

56 57


Die rechtliche Konzeption<br />

ten des Grundbuchamts, die Grund-<br />

erwerbsteuer und die <strong>Finanz</strong>ierungskosten<br />

(z. B. Bankbearbeitungs- und Schätzkosten,<br />

Darlehens- und eventuelle Bereitstellungs-<br />

und/oder Zwischenfinanzierungszinsen<br />

etc.) sowie die vom Erwerber ggf. an einen<br />

Vermittler zu zahlende Außenprovision,<br />

trägt der Erwerber gesondert. Gleiches<br />

gilt für vereinbarte Sonderwünsche, die<br />

den Aufwand erhöhen. Die Kosten für die<br />

Abnahme des Sondereigentums sowie der<br />

Prüfung der Bautenstände durch einen vom<br />

Verkäufer zu bestellenden Sachverständi-<br />

gen trägt der Käufer bis zu einer Höhe von<br />

EUR 500,00.<br />

Die gesondert zu bezahlende Einbau-<br />

küche gehört zum zwingenden Leistungs-<br />

umfang. Ausnahmen können sich aufgrund<br />

möglicher Sonderwünsche für Eigennutzer<br />

ergeben, womit sich der Gesamtkaufpreis<br />

bspw. um den für die Einbauküche veran-<br />

schlagten Preis vermindert.<br />

d) Kaufpreisfälligkeit<br />

Zur Sicherung der Ansprüche des Erwer-<br />

bers orientiert sich die Fälligkeit seiner<br />

Zahlungen nach der HausbauVO vom<br />

23.05.2001 und der Makler- und Bauträ-<br />

gerverordnung (MaBV). Demnach kann<br />

die Verkäuferin nach ihrer Wahl den Käu-<br />

fer entweder durch am Baufortschritt be-<br />

messene Fälligkeit von Kaufpreisteilzah-<br />

lungen nach § 3 MaBV oder bei abweichen-<br />

den Fälligkeiten durch eine Bürgschaft<br />

nach § 7 MaBV sichern.<br />

Der Kaufpreis ist also erst zu bezahlen,<br />

wenn der Kaufvertrag rechtswirksam ist,<br />

alle zu seiner Durchführung notwendigen<br />

Genehmigungen vorliegen und etwaige<br />

vertragliche Rücktrittsrechte der Verkäu-<br />

ferin erloschen sind sowie die bewilligte<br />

Auflassungsvormerkung im Grundbuch<br />

des Kaufgegenstandes eingetragen ist und<br />

die Löschung von den vom Käufer nicht<br />

übernommenen, im Range vor der Eigen-<br />

tumsvormerkung eingetragenen Belastun-<br />

gen durch ein Freistellungsversprechen<br />

der Grundpfandrechtsgläubiger sicher-<br />

gestellt ist, nicht jedoch vor Ablauf von<br />

6 Wochen seit Vertragsabschluss. Der an<br />

der MaBV orientierte Ratenzahlungsplan<br />

nach Bauabschnitten bzw. Baufortschritt<br />

ist im Einzelnen dem Kaufvertragsentwurf<br />

zu entnehmen. Bei der Anforderung der<br />

Raten ist eine schriftliche Bestätigung des<br />

Verkäufers oder des von ihm beauftragten<br />

Sachverständigen über den jeweiligen Bau-<br />

tenstand vorzulegen. Der Käufer gerät<br />

ohne Mahnung in Verzug, wenn er nicht<br />

innerhalb von 10 Tagen nach Vorliegen der<br />

allgemeinen Zahlungsvoraussetzung und<br />

Benachrichtigung bezüglich des Bauten-<br />

standes zahlt, und hat den rückständigen<br />

Betrag gemäß § 288 BGB zu verzinsen.<br />

Dem Käufer ist Sicherheit für die recht-<br />

zeitige Herstellung des Vertragsobjektes<br />

ohne wesentliche Mängel in Höhe von<br />

5 % gemäß § 632 a BGB zu leisten. Diese<br />

wird dadurch bewirkt, dass nach Wahl der<br />

Verkäuferin der Käufer 5 % bei der ersten<br />

Rate einbehält oder hierfür eine Bürg-<br />

schaft erhält.<br />

Alternativ zur vorgeschriebenen Fäl-<br />

ligkeitsregelung kann die Verkäuferin eine<br />

dem § 7 Abs. 1 MaBV entsprechende Bürg-<br />

schaft zur Sicherung eines etwaigen Rück-<br />

zahlungsanspruches des Erwerbers stellen,<br />

womit unabhängig von grundbuchrecht-<br />

lichen Verzögerungen der Kaufpreis frü-<br />

hestens 6 Wochen nach Vertragsabschluss<br />

und nach Fortschritt zu begleichen ist.<br />

Ggf. ist beabsichtigt, eine entsprechende<br />

Bürgschaft gleich zu Beginn für die be-<br />

reits vorhandene Altbausubstanz u. a. zu<br />

legen und den Kaufpreis damit in der hier-<br />

für vorgesehenen Höhe fällig zu stellen.<br />

Eine Aufrechnung mit etwaigen For-<br />

derungen des Erwerbers gegen Ansprüche<br />

des Verkäufers, insbesondere des Kauf-<br />

preisanspruches, ist ausgeschlossen, es sei<br />

denn, dass diese unbestritten oder rechts-<br />

kräftig festgestellt sind.<br />

e) Kaufpreisfinanzierungsnachweis<br />

und Grundstücksbelastungen<br />

Der Käufer verpflichtet sich gegenüber<br />

der Verkäuferin innerhalb von 6 Wochen<br />

nach Zustandekommen des Kaufvertrages<br />

den Nachweis über die <strong>Finanz</strong>ierung des<br />

Kaufpreises zu führen, nach Wahl mittels<br />

Eigenkapitalnachweis oder <strong>Finanz</strong>ierungs-<br />

zusage eines in der Europäischen Union<br />

geschäftsansässigen Kreditinstitutes. Aus<br />

diesem muss ersichtlich sein, dass die Ei-<br />

genmittel zur Verfügung stehen und etwa<br />

eingeplante Fremdmittel zugesagt sind.<br />

Sofern der Käufer dieser Verpflichtung<br />

nicht (rechtzeitig) nachkommt, kann die<br />

Verkäuferin den ggf. bereits wirksamen<br />

Die Verkäuferin bevollmächtigt den<br />

Käufer, die zur Sicherung der vom Käufer<br />

angenommenen Darlehen erforderlichen<br />

dinglichen Rechte (insbesondere Grund-<br />

schulden) zu bestellen. Entsprechende Be-<br />

lastungsvollmachten werden wechselseitig<br />

erteilt. Damit verbundene Kosten über-<br />

nimmt der Käufer. Zur Sicherung der Kauf-<br />

preiszahlung ist die Belastungsvollmacht<br />

mit Bedingungen und Auflagen verbunden,<br />

die den Zweck haben, dass Auszahlungen<br />

der finanzierenden Bank ausschließlich die<br />

Kaufpreisschuld tilgen. Im Übrigen ist die<br />

Kaufpreisfinanzierung ausschließlich Sa-<br />

che des Erwerbers. Der Käufer tritt sämt-<br />

liche Rechte und Ansprüche gegenüber<br />

<strong>Finanz</strong>ierungsgläubigern auf Auszahlung<br />

der Darlehen zur Kaufpreisfinanzierung<br />

unwiderruflich an die Verkäuferin ab. Vor-<br />

sorglich weist er diese bereits im Notarver-<br />

trag an, bis zur Höhe des Kaufpreises nur an<br />

die Verkäuferin oder nach dessen Weisung<br />

auf deren Bausonderkonto zu zahlen. Die<br />

Verkäuferin wird ggf. ihrerseits sämtliche<br />

Kaufpreisansprüche einschließlich der<br />

vorstehend an ihn abgetretenen Auszah-<br />

lungsansprüche an seine baufinanzierende<br />

Bank abtreten.<br />

f) Sanierungs- und Ausbauverpflich-<br />

tung sowie Fertigstellung<br />

Die Modernisierungs- und Ausbauver-<br />

pflichtung ergibt sich aus der als Anlage<br />

2 der Bezugsurkunde beiliegenden Tei-<br />

lungserklärung sowie der als Anlage 1 der<br />

Gegenstand des Grundstückskaufvertra-<br />

ges gemacht. Zum Prospekterstellungs-<br />

zeitpunkt war geplant, durch die TÜV<br />

SÜD Industrie <strong>Service</strong> GmbH u. a. die ge-<br />

samte Bauausführung durch baubegleiten-<br />

de Prüfungen auf Kosten der Verkäuferin<br />

überwachen zu lassen.<br />

Abweichungen von der vertraglich ge-<br />

schuldeten Beschaffenheit sind zulässig,<br />

wenn sie aufgrund behördlicher Auflagen<br />

rechtlich geboten sind oder wenn sie sich<br />

als technisch oder wirtschaftlich notwen-<br />

dig erweisen und dem Käufer zumutbar<br />

sind. Ferner sind Änderungen in Bezug auf<br />

Gebäudeteile, die nicht das Sondereigen-<br />

tum des Käufers betreffen, zulässig, soweit<br />

sie nicht den vertragsgemäßen Gebrauch<br />

des Gemeinschaftseigentums unzumutbar<br />

beeinträchtigen. Abweichungen dürfen<br />

Güte, Wert und Gebrauchsfähigkeit des<br />

Vertragsobjektes nicht mindern. Der Fest-<br />

preis ändert sich dadurch nicht. Auch ge-<br />

ringfügige Änderungen der Wohnfläche<br />

(bis zu 3 % des Kaufgegenstandes) und der<br />

Raumaufteilung haben keinen Einfluss auf<br />

den Preis und den sonstigen Vertragsin-<br />

halt. Kaufpreisminderungen oder -erhö-<br />

hungen erfolgen nur hinsichtlich der die<br />

Toleranzschwelle von 3 % übersteigenden<br />

Flächenabweichungen bezogen auf die Ge-<br />

samtfläche der Einheit. Die Berechnung<br />

der Wohnfläche erfolgt nach der DIN-<br />

Norm 277, mit der Maßgabe, dass Terras-<br />

sen und Balkone mit der vollen Fläche und<br />

Gartenflächen zu ¼ bei der Flächenberech-<br />

Es ist geplant, die Bezugsfertigkeit des<br />

Sondereigentums des Kaufgegenstands<br />

bis zum 30.10.2010 anzustreben und bis<br />

zum 31.12.2010 zu garantieren. Die Fertig-<br />

stellungszeit verlängert sich um denje-<br />

nigen Zeitraum, in dem das Bauvorhaben<br />

durch höhere Gewalt, unvorhersehbare<br />

Streiks, Ausführung von Sonderwünschen<br />

des Käufers, Zahlungsverzug des Käu-<br />

fers, vom Arbeitsamt bzw. durch berufs-<br />

ständische Vereinigungen bestimmte und<br />

anerkannte Schlechtwettertage, Umstän-<br />

de aus dem Risikobereich des Käufers<br />

oder durch nicht vom Verkäufer verur-<br />

sachte Baueinstellungen oder aufgrund<br />

öffentlich-rechtlicher oder gerichtlicher<br />

Entscheidungen verzögert wird. Der Fer-<br />

tigstellungstermin gilt nicht für das Ge-<br />

meinschaftseigentum, die Außenanlagen<br />

und Zuwegungen, welche entsprechend<br />

den jahreszeitlichen Gegebenheiten und<br />

nach Maßgabe des Baufortschrittes der<br />

Gesamtbaumaßnahme erstellt werden.<br />

Sonderwünsche des Erwerbers müssen<br />

schriftlich mit der Verkäuferin vereinbart<br />

werden und sind nur möglich, wenn der<br />

Baufortschritt es zulässt sowie die Bezugs-<br />

fertigkeit und fristgemäße Fertigstellung<br />

des Kaufgegenstandes nicht beeinträchtigt<br />

werden. Die durch Sonderwünsche zusätz-<br />

lich entstandenen Kosten trägt der Käufer<br />

sowie die durch diese verursachten Ver-<br />

zögerungen bei der Bezugsfertigkeit bzw.<br />

Fertigstellung des Kaufgegenstandes.<br />

Kaufvertrag rückabwickeln und Schaden-<br />

Bezugsurkunde beigefügten Baubeschreinung berücksichtigt werden.<br />

ersatz verlangen. bung. Die Baubeschreibung wird damit zum<br />

»<br />

58 59


Die rechtliche Konzeption<br />

g) Abnahme<br />

Abnahmetermine sind seitens der Ver-<br />

käuferin rechtzeitig, mindestens 3 Wo-<br />

chen vorher, schriftlich mitzuteilen. Zur<br />

Abnahme des Gemeinschaftseigentums<br />

beauftragt und bevollmächtigt der Käufer<br />

hierzu den vom Verkäufer auszuwählen-<br />

den Sachverständigen mit seiner Vertre-<br />

tung. Die Abnahme des Sondereigentums<br />

erfolgt wahlweise durch den Käufer oder<br />

den in seinem Namen beauftragten Sach-<br />

verständigen. Alternativ dazu kann bei or-<br />

dentlicher Fristsetzung und wiederholtem<br />

Nichterscheinen des Erwerbers zum Ab-<br />

nahmetermin bzw. einer rügelosen Inge-<br />

brauchnahme des Kaufgegenstandes unter<br />

gewissen Voraussetzungen eine Abnahme-<br />

fiktion eintreten.<br />

Die Kosten des Sachverständigen für<br />

die Abnahme des Sondereigentums trägt<br />

der Käufer bis zu einer Höhe von EUR<br />

500,00 inklusive Umsatzsteuer. Darüber<br />

hin-ausgehende Kosten des Sachverständi-<br />

gen sowie dessen Honorar für die Abnahme<br />

des Gemeinschaftseigentums sind von der<br />

Verkäuferin zu tragen bzw. werden von die-<br />

ser übernommen.<br />

h) Übergang des Vertragsbesitzes<br />

sowie der Rechte und Pflichten<br />

Übergang des Vertragsbesitzes, Eintritt<br />

in Rechte und Pflichten, die Gefahr, die<br />

Lasten, Nutzen und Abgaben und die den<br />

Grundbesitz betreffenden Versicherungen<br />

gehen auf den Käufer mit Abnahme über,<br />

welche vom Verkäufer von der Begleichung<br />

von Zahlungsrückständen oder deren<br />

Sicherstellung abhängig gemacht werden<br />

kann. Gleichzeitig gehen auch die Rechte<br />

und Pflichten des Eigentümers als Woh-<br />

nungs- bzw. Teileigentümer nach dem Woh-<br />

nungseigentumsgesetz, der Teilungserklä-<br />

rung und der Miteigentumsordnung auf ihn<br />

über. Ferner vereinbaren die Verkäuferin<br />

und der Erwerber ggf. zu diesem Stichtag<br />

den Übergang von Rechten und Pflichten<br />

der Vermietergemeinschaft. Auch in ggf.<br />

von der Verkäuferin abgeschlossene Ver-<br />

sorgungsverträge mit Wasser-, Abwasser-,<br />

Energieversorgungs-, Wärmeversorgungs-,<br />

Kabel-, Ver- und Entsorgungsbetreibern<br />

sowie Wartungsverträge und Versiche-<br />

rungen tritt der Erwerber am Übergabe-<br />

stichtag ein und genehmigt die jeweiligen<br />

Vertragsschlüsse.<br />

Die Verkäuferin wird als teilende Ei-<br />

gentümerin die Hausverwaltung GOGE-<br />

MA Gesellschaft für Immobilienmanage-<br />

ment mbH zum ersten Verwalter nach dem<br />

Wohnungseigentumsgesetz (WEG) bestel-<br />

len. Ab Übergabe des Vertragsbesitzes ist<br />

der Käufer zur Zahlung von Wohngeld (im<br />

Wesentlichen bestehend aus Betriebs- und<br />

Bewirtschaftungskosten, Instandhaltungs-<br />

rücklage, Verwalterhonorar sowie ggf. aus<br />

in der Wohnungseigentümergemeinschaft<br />

beschlossenen Sonderumlagen) verpflich-<br />

tet. Zur weiteren Erläuterung wird auf die<br />

nachfolgenden Ausführungen zum WEG-<br />

Verwaltervertrag für das Gemeinschafts-<br />

eigentum verwiesen.<br />

Die nicht der Vermietergemeinschaft<br />

beitretenden Erwerber der Dachgeschoss-<br />

wohnungen treten mit dem Tage des Besitz-<br />

und Lastenwechsels in den ggf. bestehen-<br />

den Sondereigentumsverwaltervertrag mit<br />

der GOGEMA Gesellschaft für Immobi-<br />

lienmanagement mbH ein. Zur weiteren<br />

Erläuterung wird auf die nachfolgenden<br />

Ausführungen zum SE-Verwaltervertrag<br />

für das Sondereigentum verwiesen.<br />

i) Gewährleistung<br />

Soweit nicht neu hergestellte Sachen ge-<br />

liefert und keine Werkleistungen erbracht<br />

werden, werden Mängelgewährleistungs-<br />

ansprüche ausgeschlossen. Dies ist ein<br />

üblicher Gewährleistungsausschluss für<br />

Grund und Boden für die vorhandene,<br />

nicht von der Modernisierung bzw. Neu-<br />

herstellung betroffene Bausubstanz. Mit<br />

dem Erwerb akzeptiert der Käufer auch,<br />

dass durch die erhaltenswerte strukturelle<br />

Grundsubstanz des Altbaus im Hinblick<br />

auf Schall-, Brand-, Wärme- und Feuchte-<br />

schutz derzeit geltende Normen bzw. der<br />

heutige Stand der Technik teilweise nicht<br />

erreicht werden kann.<br />

Die Verkäuferin haftet auf Schaden-<br />

ersatz bei Schäden aus der Verletzung des<br />

Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,<br />

die auf einer grob fahrlässigen Pflichtver-<br />

letzung der Verkäuferin, der gesetzlichen<br />

Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen<br />

beruhen.<br />

Für alle erbrachten Leistungen, insbe-<br />

sondere Bauleistungen, stehen dem Käufer<br />

die Rechte nach den gesetzlichen Vor-<br />

schriften (BGB) zu. Danach verjähren An-<br />

Ansprüche des Erwerbers wegen Män-<br />

geln der etwa mit verkauften neuen tech-<br />

nischen Geräte und sonstigen beweglichen<br />

Sachen und Verschleißteile – soweit sie<br />

nicht Gebäudebestandteile geworden sind<br />

oder entsprechend ihrer üblichen Verwen-<br />

dungsweise im Bauwerk verwendet werden –<br />

verjähren in 2 Jahren – bei gebrauchten be-<br />

weglichen Sachen in einem Jahr – jeweils ab<br />

dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.<br />

Eine Haftung für die genauen Maße<br />

des Bauwerks zum Zwecke der Einrich-<br />

tungsplanung, für Beschränkungen auf-<br />

grund des Denkmalschutzes sowie für die<br />

vom Käufer verfolgten steuerlichen Ab-<br />

sichten wird seitens der Verkäuferin nicht<br />

übernommen. Die Verkäuferin weist in die-<br />

sem Zusammenhang darauf hin, dass bei<br />

modellhafter Gestaltung einer Kapitalan-<br />

lage die Verlustverrechnung mit anderen<br />

Einkunftsarten gem. § 15 b EStG ausge-<br />

schlossen sein kann und dass vereinzelt<br />

vertreten wird, dass dies beim gleichzeiti-<br />

gen Abschluss von Mietpool- und Mietga-<br />

rantieverträgen der Fall ist.<br />

j) Voraussetzungen und Folgen<br />

der Eigentumsübertragung<br />

Der Käufer bevollmächtigt die Verkäu-<br />

ferin, die Bestimmung des Kaufgegenstan-<br />

des und die Auflassung für den Kaufgegen-<br />

stand zu erklären und entgegenzunehmen<br />

und alle Erklärungen an das Grundbuch-<br />

amt abzugeben, die zur Eigentumsum-<br />

schreibung erforderlich sind. Die Eintra-<br />

Grunderwerbsteuer. Zur Sicherung des<br />

Anspruchs auf Eigentumsverschaffung<br />

wird im Grundbuch eine Auflassungsvor-<br />

merkung eingetragen. Spätestens ab Ein-<br />

tragung des Erwerbers als Eigentümer im<br />

Grundbuch unterliegt dieser selbst den<br />

denkmalschutzrechtlichen Beschränkun-<br />

gen, bspw. nach dem Denkmalschutz-<br />

gesetz Berlin.<br />

k) Vollmachten<br />

Im Vertrag sind verschiedene, zum Teil<br />

weitreichende Vollmachten enthalten.<br />

Zunächst werden die Notarangestellten<br />

im für die Vertragsdurchführung nötigen<br />

Umfang bevollmächtigt. Hierzu zählt auch,<br />

namens der Parteien Grundpfandrechte<br />

aller Art zu bestellen, ihre Eintragung zu<br />

bewilligen und zu beantragen, die Parteien<br />

der dinglichen Zwangsvollstreckung nach<br />

Maßgabe von § 800 ZPO zu unterwerfen<br />

sowie für den Käufer – mehrere als Gesamt-<br />

schuldner – abstrakte Schuldbekenntnisse<br />

in Höhe der Grundschuldbeträge nebst<br />

Zinsen und Nebenleistungen zu erklären<br />

und ihn insoweit der persönlichen Zwangs-<br />

vollstreckung nach § 794 ZPO zu unter-<br />

werfen, des Weiteren bankübliche Zweck-<br />

erklärungen abzugeben.<br />

Daneben ist die Verkäuferin unter<br />

Befreiung von den Beschränkungen des<br />

Selbstkontrahierungsverbotes und über<br />

den Tod des Vollmachtgebers hinaus so-<br />

wie mit dem Recht auf Erteilung einer<br />

Untervollmacht bevollmächtigt, u. a. die<br />

geschlossenheitsbescheinigung sowie Ver-<br />

träge mit Dritten, insbesondere Versor-<br />

gungsverträge zu schließen. Des Weiteren<br />

werden Vollmachten zur Bestellung und<br />

Übernahme von Dienstbarkeiten und Bau-<br />

lasten erteilt.<br />

l) Wirksamkeitsbedingungen<br />

und Rücktritt<br />

Die Rückgängigmachung des Vertrages<br />

bzw. der Vertragsrücktritt ist auf die ge-<br />

setzlichen Rücktrittsmöglichkeiten, vor-<br />

wiegend bei Vertragspflichtverletzungen<br />

einer Partei, beschränkt. Eine Ausnahme<br />

gilt für den Fall, dass der Käufer nicht in-<br />

nerhalb von 6 Wochen nach Zustande-<br />

kommen des Kaufvertrages den <strong>Finanz</strong>ie-<br />

rungsnachweis führen kann. Dann ist die<br />

Verkäuferin berechtigt, nach fruchtlosem<br />

Verstreichen einer zu setzenden Nachfrist<br />

vom Vertrag zurückzutreten und vom<br />

Käufer Schadenersatz zu verlangen. Ein<br />

Rücktrittsrecht besteht in der Regel nicht,<br />

wenn in der Person einer Partei Leistungs-<br />

erschwernisse eintreten, die die andere<br />

Partei nicht zu vertreten hat. Hierzu zäh-<br />

len bspw. Schwierigkeiten bei der Finan-<br />

zierung oder enttäuschte Erwartungen bei<br />

der Wertentwicklung bzw. bei steuerlichen<br />

Gestaltungsmöglichkeiten, da diese nicht<br />

garantiert werden können.<br />

sprüche aus Arbeiten an einem Bauwerk in<br />

gung des Eigentums im Grundbuch erfolgt Teilungserklärung in beliebiger Weise<br />

5 Jahren ab Abnahme. jedoch erst nach vollständiger Zahlung der abzuändern, ggf. mit Hilfe einer neuen Ab-<br />

»<br />

60 61


Die rechtliche Konzeption<br />

3. WEG-VERWALTERVERTRAG<br />

FÜR DAS GEMEINSCHAFTS-<br />

EIGENTUM<br />

Nach dem Wohnungseigentumsgesetz<br />

(WEG) obliegt die Verwaltung des Ge-<br />

meinschaftseigentums einem von der Ei-<br />

gentümergemeinschaft bestellten Verwal-<br />

ter. Der Eigentümer wird in der Teilungs-<br />

erklärung (Anlage 2 der Bezugsurkunde)<br />

die Hausverwaltung GOGEMA Gesell-<br />

schaft für Immobilienmanagement mbH<br />

zum ersten Verwalter zunächst für 3 Jah-<br />

re bestellen und beauftragen und dazu ei-<br />

nen Verwaltervertrag abschließen, der im<br />

Wortlaut als Anlage 3 der Bezugsurkunde<br />

beigefügt ist.<br />

a) Beitritt und Laufzeit<br />

Der Verwaltervertrag beginnt mit dem<br />

Monatsersten, der auf Nutzen-Lasten-<br />

Wechsel der ersten Wohnungs-/Teileigen-<br />

tumseinheit erfolgt und gilt jeweils für den<br />

Zeitraum der Verwalterbestellung für die<br />

Dauer von drei Jahren. Eine vorzeitige Ab-<br />

berufung des Verwalters durch die Eigen-<br />

tümergemeinschaft ist nur aus wichtigem<br />

Grund möglich. In diesen Vertrag tritt der<br />

einzelne Erwerber rechtlich ohne weitere<br />

Erklärung ein, sobald er Wohnungseigen-<br />

tümer wird, wirtschaftlich kraft Kaufver-<br />

trag mit Übergang von Besitz, Nutzen und<br />

Lasten – ohne dass es weiterer Vereinba-<br />

rungen oder Erklärungen bedürfte. Rechts-<br />

beziehungen bestehen ausschließlich<br />

zwischen den einzelnen Wohnungseigen-<br />

tümern einerseits und dem WEG-Verwal-<br />

ter andererseits.<br />

b) Aufgaben und Pflichten<br />

Der WEG-Verwalter sorgt u. a. für die<br />

rechtzeitige Erstellung des Wirtschafts-<br />

planes und die ordnungsgemäße Instand-<br />

haltung des Eigentums. Die einzelnen<br />

Aufgaben und Befugnisse sowie Rechte<br />

und Pflichten ergeben sich aus dem Ver-<br />

waltervertrag. Für das Verhältnis der Woh-<br />

nungseigentümer untereinander und für<br />

die Verwaltung gelten die Beschlüsse der<br />

Wohnungseigentümer, insbesondere die<br />

vom Verwalter aufzustellende Hausord-<br />

nung, die Gemeinschaftsordnung sowie<br />

die Bestimmungen des WEG.<br />

c) Instandhaltungsrücklage<br />

und Hausverwaltervergütung<br />

Die Hausverwaltung GOGEMA Gesell-<br />

schaft für Immobilienmanagement mbH<br />

verwaltet u. a. die von der Wohnungseigen-<br />

tumsgemeinschaft zu bildende Instandhal-<br />

tungsrücklage (zurzeit angedacht sind mo-<br />

natlich EUR 0,25 pro m 2 Wohnfläche) und<br />

beruft die WEG-Versammlungen ein. Die<br />

WEG-Verwaltergebühr beträgt monatlich<br />

zurzeit EUR 29,50 zuzüglich der jeweils<br />

geltenden Mehrwertsteuer, mithin EUR<br />

35,11 je Wohnungs-/Teileigentumseinheit.<br />

Im Übrigen ergeben sich die Gebühren und<br />

Preise für besondere Leistungen und Maß-<br />

nahmen aus dem Verwaltervertrag. Eine<br />

Umlage dieser Kosten auf die Mieter ist<br />

nicht möglich.<br />

4. VERMIETERGEMEINSCHAFT,<br />

MIETVERWALTERVERTRAG<br />

UND MIETGARANTIE<br />

4.1 Vertrag über die<br />

Vermietergemeinschaft<br />

Zum Prospekterstellungszeitpunkt war<br />

geplant, die Erwerber der gemäß der Teil-<br />

ungserklärung zu bildenden Eigentums-<br />

einheiten (mit Ausnahme der Stellplätze<br />

sowie der Erwerber der Dachgeschosswoh-<br />

nungen) zu einer Vermietergemeinschaft<br />

zusammenzuschließen. Der entsprechende<br />

Vertrag wird der Bezugsurkunde als Anla-<br />

ge 6 beigefügt.<br />

Hintergrund und Zweck dieses Zusam-<br />

menschlusses ist, zeitlich begrenzt die wirt-<br />

schaftlichen Chancen und Risiken der<br />

Vermietung der neu hergestellten Wohn-<br />

anlage gemeinschaftlich zu tragen und die<br />

ungleichen Mieteinnahmen u. a. durch eine<br />

Mietsubvention zum Zwecke der Rendi-<br />

tesicherung auszugleichen. Dazu werden<br />

die Einnahmen aus der Vermietung (Miete<br />

zzgl. Betriebskosten) im Bindungszeitraum<br />

dieser Vereinbarung an die Vermieterge-<br />

meinschaft abgetreten, einheitlich ermit-<br />

telt und unter den Wohnungseigentümern<br />

im Verhältnis der jeweiligen vermietbaren<br />

Wohnfläche pro m 2 monatlich verteilt.<br />

Käufer und Verkäuferin beauftragen<br />

und bevollmächtigen sich dazu gegenseitig<br />

unter Befreiung von den Beschränkungen<br />

des Selbstkontrahierens alles zur Grün-<br />

dung und zum Beitritt des Käufers zu der<br />

Vermietergemeinschaft Erforderliche und<br />

trag – nebst zu erteilender Vollmacht – ge-<br />

mäß Anlage 7 der Bezugsurkunde sowie<br />

den unten erläuterten Mietgarantievertrag<br />

gemäß Anlage 5 der Bezugsurkunde zu<br />

schließen. Für den Fall der Weiterveräuße-<br />

rung des Wohnungseigentums verpflichtet<br />

sich der Käufer, seinem Rechtsnachfolger<br />

bezogen auf die Vermietergemeinschaft<br />

zum Beitritt zu verpflichten, und zwar in<br />

der Weise, dass dieser wiederum verpflich-<br />

tet ist, seinen Rechtsnachfolger in dersel-<br />

ben Weise zu binden.<br />

Die Gemeinschaft endet durch Zeitab-<br />

lauf zum 31.12.2015. Die Vermietergemein-<br />

schaft kann bis dahin nur aus wichtigem<br />

Grund gekündigt werden, wozu auf die in<br />

dem Vermietergemeinschaftsvertrag ent-<br />

haltenen Bedingungen verwiesen wird.<br />

4.2 Mietverwaltervertrag<br />

Zum Prospekterstellungszeitpunkt war<br />

geplant, zur Verwaltung der Vermieterge-<br />

meinschaft die Hausverwaltung GOGEMA<br />

Gesellschaft für Immobilienmanagement<br />

mbH zu beauftragen und während der<br />

bestehenden Vermietergemeinschaft bis<br />

zum 31.12.2015 vertraglich zu binden und<br />

zu bevollmächtigen. Der entsprechende<br />

Mietverwaltervertrag wird als Anlage 7<br />

der Bezugsurkunde beigefügt.<br />

Die Mietverwalterin nimmt hierbei<br />

ihre Tätigkeit betreffend die jeweiligen<br />

Einheiten mit deren Bezugsfertigstellung<br />

auf. Hierbei hat die Mietverwalterin für<br />

die jeweiligen Erwerber (bzw. die Vermie-<br />

auftragsgemäß wahrzunehmen gemäß<br />

den Vorgaben des Vertrages über die Ver-<br />

mietergemeinschaft in Verbindung mit der<br />

notariellen Bezugsurkunde und dem Kauf-<br />

Zweckmäßige zu veranlassen und den<br />

tergemeinschaft) alle Rechte und Pflichten die Mieter. Er ist schließlich zur Überwa-<br />

nachbeschriebenen Mietverwaltungsver- als Vermieter der jeweiligen Einheit(en) chung der Einhaltung von Mieterpflichten<br />

»<br />

vertrag.<br />

Der Mietverwalter wird dazu beauf-<br />

tragt und bevollmächtigt, Mietverträge<br />

abzuschließen, zu ändern, aufzuheben, zu<br />

kündigen, die Mieterhöhung namens und<br />

im Auftrag des jeweiligen Wohnungsei-<br />

gentümers vorzunehmen und alle sonsti-<br />

gen Erklärungen abzugeben und entgegen-<br />

zunehmen, das Mietinkasso vorzunehmen<br />

und quartalsmäßig, hilfsweise monatlich,<br />

nach Abzug der Kosten der WEG–Rück-<br />

lage an die Wohnungseigentümer auszu-<br />

kehren, Ansprüche selbst bzw. – soweit es<br />

sich um Rechtsberatung handelt – durch<br />

einen Anwalt durchzusetzen, Mietsicher-<br />

heiten entgegenzunehmen, zu verwalten,<br />

zu verrechnen und Mitteilung über ggf. be-<br />

stehenden Reparaturbedarf die jeweiligen<br />

Einheiten betreffend (auch bei Gewährleis-<br />

tungsansprüchen) zu machen.<br />

Im Notfall soll der Verwalter be-<br />

rechtigt sein, nach eigenem Ermessen zu<br />

handeln. Im Übrigen hat er sich bei Ein-<br />

zelreparaturen, die einen Betrag von EUR<br />

500,00 inkl. Umsatzsteuer übersteigen,<br />

vor Auftragserteilung vom jeweiligen<br />

Wohnungseigentümer (Auftraggeber) eine<br />

Genehmigung einzuholen. Der Mietver-<br />

walter erstellt die Jahresabrechnung über<br />

die Heiz- und Betriebskosten, betreffend<br />

die jeweiligen Einheiten, zur Umlage auf<br />

(Renovierung etc.) sowie zur Anforderung<br />

von Geldmitteln in (garantierter) Höhe des<br />

auftretenden Mietfehlbetrages vom Ver-<br />

äußerer unter Beachtung der Regelungen<br />

in der Bezugsurkunde verpflichtet.<br />

Der Mietverwalter erhält hierfür ab<br />

Bezugsfertigstellung Auslagenersatz und<br />

eine monatliche Grundvergütung pro<br />

Wohneinheit in Höhe von EUR 15,00 zu-<br />

züglich der jeweils geltenden Mehrwert-<br />

steuer, mithin derzeit EUR 17,85. Ver-<br />

gütung und Auslagen sind nicht auf den<br />

Mieter umlegbar und sind unabhängig vom<br />

WEG–Verwalterhonorar vom Erwerber zu<br />

leisten, wobei der Mietverwalter berech-<br />

tigt ist, die Vergütung der jeweiligen Mie-<br />

tausschüttung zu entnehmen.<br />

Zu den weiteren Inhalten wird auf die<br />

Regelungen in der Bezugsurkunde zur Ver-<br />

mietergemeinschaft, insbesondere auf die<br />

dortige Anlage 6, und zum Mietverwal-<br />

tervertrag (Anlage 7 der Bezugsurkunde)<br />

verwiesen.<br />

4.3 Mietgarantievertrag<br />

Die Verkäuferin verpflichtet sich auf Zeit<br />

gegenüber der vorbeschriebenen Vermie-<br />

tergemeinschaft zum Zwecke einer Ren-<br />

diteerhöhung auf Seiten des Erwerbers zu<br />

einer gebührenlosen, jedoch sachlich und<br />

der Höhe nach beschränkten Mietsubven-<br />

tion. Auf die entsprechenden Regelungen<br />

in der Bezugsurkunde und den als Anlage<br />

5 der Bezugsurkunde beigefügten Mietga-<br />

rantievertrag wird Bezug genommen.<br />

62 63


Die rechtliche Konzeption<br />

a) Garantie<br />

Die Verkäuferin garantiert demnach je-<br />

dem Wohnungserwerber, welcher von An-<br />

fang an der Vermietergemeinschaft gemäß<br />

Anlage 6 der Bezugsurkunde beigetreten<br />

ist (nicht dem jeweiligen Wohnungseigen-<br />

tümer, dessen Mitgliedschaft wegen Selbst-<br />

nutzung ruht), über den Leistungszeitraum<br />

eine monatliche Nettokaltmietausschüt-<br />

tung in Höhe von EUR 9,10 für jeden m 2<br />

Wohnfläche.<br />

Der Garantiegeber steht demgemäß<br />

während der Garantiezeit für den Diffe-<br />

renzbetrag zwischen der dem jeweiligen<br />

Wohnungserwerber monatlich aus der<br />

Vermietergemeinschaft ausgeschütteten<br />

Nettokaltmiete und der garantierten Net-<br />

tokaltmiete ein und hat Geldmittel in Hö-<br />

he der etwaigen Fehlbeträge (Bedarfsfall)<br />

dem seitens der Vermietergemeinschaft<br />

zu bestellenden und zum Inkasso bevoll-<br />

mächtigten Mietverwalter zur Verfügung<br />

zu stellen.<br />

Umlagefähige Nebenkosten gemäß<br />

§ 27 der II. Berechnungsverordnung in<br />

Verbindung mit der Betriebskostenverord-<br />

nung und eventuelle sonstige vertraglich<br />

auf die Mieter umgelegte oder umlegbare<br />

Betriebs- und Nebenkosten sind nicht Ge-<br />

genstand der Mietsubvention; diese Kos-<br />

ten sind somit bei etwaigen Ausfällen von<br />

den Wohnungserwerbern selbst zu tragen<br />

und daher in ihre Renditeberechnung von<br />

Anfang an mit einzustellen. Eingehende<br />

Zahlungen der Mieter sind zunächst auf<br />

die vereinbarte Miete und sodann auf die<br />

Betriebs- und Nebenkosten zu verrechnen.<br />

Werden während der Laufzeit des Miet-<br />

garantievertrages höhere als die garan-<br />

tierten Mieteinnahmen erzielt, so werden<br />

Überschussbeträge zunächst mit ewaigen<br />

Garantiezahlungen der Garantiegeberin<br />

verrechnet. Die Verrechnung von die Ga-<br />

rantiemiete übersteigenden Überschüssen<br />

erfolgt über die Gesamtlaufzeit des Ver-<br />

trages. Soweit zum Ende der Laufzeit der<br />

Mietgarantieverträge, dem 31.12.2015,<br />

nach vorstehender Verrechnung noch<br />

Überschussbeträge verbleiben, so stehen<br />

diese Beträge dem Garantienehmer zu.<br />

b) Haftungsbegrenzung<br />

und Sicherheit<br />

Die Verkäuferin haftet gegenüber der<br />

Vermietergemeinschaft für Verbindlich-<br />

keiten aus der Inanspruchnahme auf ihre<br />

Leistungspflichten aus dem Subventions-<br />

versprechen bis zu dem im Mietgaran-<br />

tievertrag geregelten Höchstbetrag. Mit<br />

Verbrauch dieser Haftungsmasse endet die<br />

Einstands- und Zahlungsverpflichtung des<br />

Garantiegebers.<br />

Die Verkäuferin wird zur Besicherung<br />

der Haftungsmasse, spätestens zu Beginn<br />

des Leistungszeitraums, auf ihre Kosten<br />

für die Vermietergemeinschaft eine<br />

Höchstbetragsbürgschaft eines deutschen<br />

Kreditinstituts in Höhe der im Mietga-<br />

rantievertrag als Höchstbetrag genannten<br />

Summe stellen. Die Bürgschaftsurkunde<br />

ist beim Mietverwalter zu hinterlegen<br />

und darf erst mit Verbrauch der Haftungs-<br />

masse zurückgegeben werden; andern<br />

falls, also soweit die Haftungsmasse nicht<br />

bis zum 31.12.2015 verbraucht wurde, zu<br />

diesem Zeitpunkt.<br />

Der Umfang der Bürgschaft reduziert<br />

sich anteilig entsprechend den garantie-<br />

geberseits tatsächlich bereits erbrachten<br />

Garantiezahlungen. Der Garantiegeber ist<br />

demgemäß berechtigt, zum Ende eines je-<br />

den Wirtschaftsjahres, jeweils zum 01.01.,<br />

die zunächst hinterlegte Bürgschaft durch<br />

eine entsprechende Teilbürgschaft zu<br />

ersetzen. Ferner reduziert sich die Bürg-<br />

schaft zum 01.09.2014 (Beginn des 4<br />

Jahres) auf EUR 60.000,00, sofern nicht<br />

aufgrund vorstehender Regelung bereits<br />

geschehen.<br />

c) Mietvermittlung<br />

Der Garantiegeber verpflichtet sich gegen-<br />

über dem Garantienehmer, während der<br />

Laufzeit des Mietgarantievertrages fort-<br />

laufend für die Vermietung der Wohnung<br />

Sorge zu tragen, wobei er auch berechtigt<br />

ist, im Namen des Garantienehmers Miet-<br />

verträge zu schließen, deren monatliche<br />

Nettokaltmiete je m 2 unter dem garantier-<br />

ten Betrag liegt. Die Differenz zur garan-<br />

tierten Miete ist dann vom Garantiegeber<br />

an den Garantienehmer monatlich zu zah-<br />

len, wobei darüber hinausgehende Ansprü-<br />

che des Garantienehmers, bspw. wegen<br />

Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft<br />

oder verminderter Ertragsfähigkeit, aus-<br />

geschlossen sind.<br />

d) Garantievorbehalte<br />

Die Einstands- und Leistungsverpflich-<br />

tung des Garantiegebers greift nicht bzw.<br />

entfällt, insbesondere wenn die Gemein-<br />

schaft der Wohnungseigentümer den<br />

ersten Inhalt des Vertrages über die Ver-<br />

mietergemeinschaft und/oder die Gemein-<br />

schaftsordnung betreffend der Vermie-<br />

tungspflicht nicht begründen, aufheben<br />

oder inhaltlich dergestalt verändern, dass<br />

dies zu wirtschaftlichen Auswirkungen<br />

auf das Subventionsversprechen führt;<br />

ODER wenn die Vermietergemeinschaft<br />

nicht den Vertrag über die vorgesehene<br />

Mietverwaltung abschließt oder vorzeitig –<br />

ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes –<br />

beendet;<br />

ODER wenn der Erwerber günstige Be-<br />

dingungen zur Vermietung seiner Einheit<br />

vereitelt;<br />

ODER er diese sonst wie erschwert bzw.<br />

er die Nichtzahlung bzw. Teilzahlung bzw.<br />

das Nichtzustandekommen bzw. die Auf-<br />

hebung des Mietvertrages zu vertreten hat;<br />

ODER wenn der Erwerber seine Wohnein-<br />

heit nicht in einen zum vertragsgemäßen<br />

Gebrauch geeigneten Zustand während<br />

der Mietzeit erhält oder wertmindernde<br />

Veränderungen in Bezug auf Gestaltung<br />

und Ausstattung der Wohnung zu vertre-<br />

ten hat, mit Ausnahme, dass der Erwerber<br />

berechtigte Gewährleistungsansprüche<br />

gegenüber der Garantiegeberin geltend<br />

macht, welche durch diese nicht fristge-<br />

mäß behoben werden;<br />

ODER bei Vorliegen höherer Gewalt;<br />

ODER wenn die gegenwärtigen, bei Kauf-<br />

vertragsabschluss gültigen, mietrecht-<br />

lichen Regelungen, Verordnungen oder<br />

Satzungen für das vorliegende Subventi-<br />

onsversprechen wesentliche Verschlech-<br />

terungen zuungunsten der Vermieterseite<br />

erfahren;<br />

ODER im Falle der Veräußerung der<br />

Wohnungseinheit des Erwerbers oder des<br />

Selbstbezugs;<br />

ODER für Erwerber, deren Mitgliedschaft<br />

in der Vermietergemeinschaft zunächst<br />

wegen Selbstbezugs ruhte, wenn sie die<br />

Wohnung später vermieten und damit ak-<br />

tives Mitglied der Vermietergemeinschaft<br />

werden.<br />

e) Auszahlung<br />

Die Auszahlung der Mietgarantie im Be-<br />

darfsfall an den Mietverwalter der Ver-<br />

mietungsgemeinschaft erfolgt aus verwal-<br />

tungstechnischen Gründen monatsweise<br />

jeweils zum Monatsende, erstmals Ende<br />

November 2010, frühestens am Monat-<br />

sende des auf die Fertigstellung des Ob-<br />

jekts folgenden Monats.<br />

f) Leistungszeitraum<br />

Die Einstands- und Leistungsverpflichtung<br />

der Verkäuferin im Bedarfsfall beginnt<br />

mit dem Monatsersten des vierten auf die<br />

Bezugsfertigkeit folgenden Monats (Vor-<br />

laufzeit). Die Einstands- und Leistungsver-<br />

pflichtungen enden in jedem Fall im Zeit-<br />

punkt eines eventuellen Verbrauchs der Haf-<br />

tungsmasse, andernfalls spätestens zum<br />

31.12.2015.<br />

Die Mietgarantie bzw. die Mietsubven-<br />

tion ist im Einzelnen in der Bezugsurkunde<br />

sowie in der Anlage 5 zu dieser Urkunde<br />

detailliert geregelt, worin weitere Rechte<br />

und Pflichten statuiert sind und Vollmach-<br />

ten, insbesondere zur Vermietung und zur<br />

Prozessführung etc. an die Garantiegebe-<br />

rin erteilt werden. Hierauf wird ergänzend<br />

verwiesen.<br />

5. SONDEREIGENTUMS–<br />

VERWALTERVERTRAG<br />

Zum Prospekterstellungszeitpunkt war ge-<br />

plant, dass die nicht der Vermietergemein-<br />

schaft beitretenden Erwerber der Dach-<br />

geschosswohnungen mit dem Tage des<br />

Besitz- und Lastenwechsels in den beste-<br />

henden Sondereigentumsverwaltervertrag<br />

mit der GOGEMA Gesellschaft für Immo-<br />

bilienmanagement mbH gemäß dem Kauf-<br />

vertrag eintreten. Der Erwerber genehmigt<br />

den mit der Verwalterin abgeschlossenen<br />

Sondereigentumsverwaltervertrag und die<br />

erteilte Verwaltervollmacht. Die monat-<br />

liche Grundvergütung des Sondereigen-<br />

tumsverwalter soll EUR 15,00 zuzüglich<br />

der jeweils geltenden Mehrwertsteuer, mit-<br />

hin derzeit EUR 17,85 je Wohnungs-/Teil-<br />

eigentumseinheit betragen. Die Laufzeit<br />

des Vertrages beträgt zunächst 3 Jahre.<br />

Zum weiteren Inhalt wird auf die Rege-<br />

lungen in der Bezugsurkunde zum Sonde-<br />

reigentumsverwaltervertrag, insbesondere<br />

auf die dortige Anlage 4, verwiesen.<br />

64 65


Steuerliche Auswirkungen<br />

Nachfolgend werden die grundlegenden<br />

steuerlichen Auswirkungen im Zusam-<br />

menhang mit Immobilienerwerben nach<br />

der derzeit aktuellen Gesetzeslage dar-<br />

gestellt. Die Gebäude wurden ca. 1850<br />

erbaut und sollen bis Ende 2010 saniert<br />

werden.<br />

A. IMMOBILIENERWERB ZUR<br />

FREMDVERMIETUNG<br />

1. Voraussetzungen für die steuerliche<br />

Berücksichtigung<br />

Der Erwerb und die Nutzung einer Immo-<br />

bilie zur Fremdvermietung kann einkom-<br />

menssteuerlich nur dann berücksichtigt<br />

werden, wenn es sich um keine Liebhabe-<br />

rei handelt, sondern die Absicht besteht,<br />

auf Dauer gesehen nachhaltig Überschüsse<br />

zu erzielen.<br />

Von dieser Absicht wird nach ständiger<br />

Rechtsprechung bei einer auf Dauer ange-<br />

legten Vermietung ausgegangen (Schrei-<br />

ben des Bundesministeriums der <strong>Finanz</strong>en<br />

vom 08.10.2004). Sollte die <strong>Finanz</strong>ver-<br />

waltung daran Zweifel haben, trägt der<br />

Steuerpflichtige die objektive Beweislast.<br />

Hierfür kann eine Prognose erstellt wer-<br />

den, in der sich in dem ganzen Betrach-<br />

tungszeitraum ein Totalüberschuss aus den<br />

voraussichtlichen Einnahmen abzüglich<br />

der kalkulierten Werbungskosten ergibt.<br />

Der Prognosezeitraum orientiert sich<br />

laut dem Schreiben des Bundesministeri-<br />

ums der <strong>Finanz</strong>en vom 23.07.1992 an der<br />

„voraussichtlichen Vermögensnutzung“,<br />

die bei Gebäuden 100 Jahre betragen soll.<br />

Der Bundesfinanzhof hält dagegen in<br />

jüngeren Urteilen eine Kalkulation von<br />

über 50 Jahren für nicht angemessen, da<br />

diese spekulative Komponenten enthält.<br />

Darüber hinaus wird nach neuerer<br />

Rechtsprechung die Einkünfteerzielungs-<br />

absicht in Abhängigkeit von der Höhe der<br />

Mietzinsen beurteilt (Urteil des Bundesfi-<br />

nanzhofs vom 05.11.2002). Beträgt dem-<br />

nach bei einer langfristigen Vermietung der<br />

Mietzins mindestens 75 % der ortsüblichen<br />

Marktmiete, ist grundsätzlich vom Vorlie-<br />

gen einer Einkünfteerzielungsabsicht aus-<br />

zugehen. Liegt der vereinbarte Mietzins<br />

zwischen 56 % und 75 % der ortsüblichen<br />

Mieten, ist die Einkünfteerzielungsabsicht<br />

anhand einer Überschussprognose zu über-<br />

prüfen. Bei einer positiven Prognose ist das<br />

Vorliegen einer solchen Absicht zu bejahen.<br />

Andernfalls ist die Vermietungstätigkeit in<br />

einen entgeltlichen und einen unentgelt-<br />

lichen Teil aufzuteilen. Der unentgeltliche<br />

Teil ist steuerlich nicht relevant. Die ent-<br />

sprechenden anteiligen Werbungskosten<br />

können insoweit nicht abgezogen werden.<br />

Gleiches gilt, wenn der Mietzins unabhän-<br />

gig von der Überschussprognose weniger<br />

als 56 % der ortsüblichen Mieten beträgt<br />

(§ 21 Abs. 2 EStG).<br />

Am 22.12.2005 wurde vom Bundestag<br />

mit Zustimmung des Bundesrates das Ge-<br />

setz zur Beschränkung des Verlustabzugs<br />

im Zusammenhang mit Steuerstundungs-<br />

modellen beschlossen. Damit wurde unter<br />

anderem ein § 15 b ins Einkommensteuer-<br />

gesetz eingeführt. Dieser neue Paragraph<br />

gilt für Verluste aus Steuerstundungsmo-<br />

dellen, denen ein Steuerpflichtiger nach<br />

dem 10.11.2005 beitritt oder für die nach<br />

dem 10.11.2005 mit dem Außenvertrieb<br />

begonnen wurde. Bestandteil dieser Ge-<br />

setzesänderung ist eine Regelung, nach<br />

der Verluste aus sog. Steuerstundungsmo-<br />

dellen weder mit anderen positiven Ein-<br />

künften verrechnet noch nach § 10 d EStG<br />

abgezogen werden dürfen. Diese Verluste<br />

mindern jedoch die Einkünfte, die der<br />

Steuerpflichtige in den folgenden Jahren<br />

aus derselben Einkunftsquelle erzielt. Ein<br />

Steuerstundungsmodell liegt nach dieser<br />

Vorschrift vor, wenn aufgrund einer mo-<br />

dellhaften Gestaltung steuerliche Vorteile<br />

in Form von negativen Einkünften erzielt<br />

werden sollen. Diese Regelung soll jedoch<br />

nur Anwendung finden, wenn innerhalb<br />

der Verlustphase das Verhältnis der Sum-<br />

me der prognostizierten Verluste zur Höhe<br />

des gezeichneten und nach dem Konzept<br />

auch aufzubringenden Kapitals oder bei<br />

Einzelinvestitionen des eingesetzten Ei-<br />

genkapitals 10 vom Hundert übersteigt.<br />

Betroffen von dieser neuen Regelung sind<br />

insbesondere Medienfonds, Schiffsbetei-<br />

ligungen, geschlossene Immobilienfonds<br />

und ähnliche Konstruktionen.<br />

Nicht abschließend geklärt ist die Fra-<br />

ge, ob auch Fälle, in denen ein Bauträger<br />

Objekte mit Modernisierungszusage an<br />

Anleger veräußert, von § 15 b EStG er-<br />

fasst werden. Teilweise wird die Ansicht<br />

vertreten, dass in solchen Fällen aufgrund<br />

der vom Anbieter vorformulierten und<br />

prospektierten Verträge eine Modellhaf-<br />

§ 15 b EStG komme. Überwiegend wird<br />

diese Rechtsauffassung jedoch abgelehnt<br />

(vgl. bspw. Beck in DStR 06, 61 ff.). In der<br />

Gesetzesbegründung zu § 21 Abs. I Satz<br />

1 EStG – der § 15 b EStG auch für die Ein-<br />

künfte aus Vermietung und Verpachtung<br />

für anwendbar erklärt – heißt es, dass von<br />

der Neuregelung „Bauträgergestaltun-<br />

gen, in denen ein Bauträger ein Objekt in<br />

einem Sanierungsgebiet oder ein Denk-<br />

mal saniert, für die Sonderabschreibungen<br />

geltend gemacht werden können und<br />

bei denen vor Beginn der Sanierung die<br />

Grundstücke oder Eigentumswohnungen<br />

an Erwerber außerhalb einer Fondskons-<br />

truktion veräußert werden“ nicht betrof-<br />

fen seien. Zum gleichen Ergebnis gelangt<br />

ein Anwendungsschreiben des Bundesmi-<br />

nisteriums der <strong>Finanz</strong>en vom 17.07.2007,<br />

worin klargestellt wird, dass es zu einer<br />

Modellhaftigkeit einer solchen Gestaltung<br />

nur dann kommt, wenn der Erwerber neben<br />

dem „reinen“ Erwerb der Eigentumswoh-<br />

nung (hierzu ist auch noch der eventuell<br />

anfallende Sanierungsaufwand zu rech-<br />

nen) auch modellhafte Zusatz- oder Ne-<br />

benleistungen vom Bauträger (selbst, von<br />

dem Bauträger nahe stehenden Personen,<br />

von Gesellschaften, an denen der Bauträ-<br />

ger selbst oder diesem nahe stehende Per-<br />

sonen beteiligt sind oder auf Vermittlung<br />

des Bauträgers von Dritten) in Anspruch<br />

nimmt und wenn die Zusatz- und Neben-<br />

leistungen einen Steuerstundungseffekt<br />

ermöglichen sollen.<br />

und Nebenleistungen ein gesondertes Ent-<br />

gelt berechnet wird, denn andernfalls wür-<br />

den sie den Steuerstundungseffekt nicht<br />

ermöglichen. Dabei reicht bereits die Inan-<br />

spruchnahme einer einzigen modellhaften<br />

Zusatzleistung zur Annahme der Modell-<br />

haftigkeit der Anlage aus. Nicht zu den<br />

„schädlichen“ Zusatz- und Nebenleistungen<br />

gehören die Vereinbarungen über Leistun-<br />

gen, die die Bewirtschaftung und Verwal-<br />

tung betreffen. Hierzu gehören vor allem<br />

die Aufwendungen für die Hausverwaltung<br />

und die Tätigkeit des WEG-Verwalters.<br />

Auch der Abschluss eines sog. Mietpools<br />

wird seitens des <strong>Finanz</strong>ministeriums als<br />

unschädlich angesehen. Voraussetzung für<br />

die Unschädlichkeit ist jedoch, dass es sich<br />

nicht um Vorauszahlungen für mehr als 12<br />

Monate handelt. Zu den „schädlichen“ Ne-<br />

benleistungen gehören grundsätzlich auch<br />

Mietgarantien oder Bürgschaften für die<br />

Endfinanzierung. Voraussetzung für die<br />

Annahme einer „schädlichen“ Nebenleis-<br />

tung ist jedoch auch hier, dass diese gegen<br />

ein besonderes Entgelt gewährt werden. Im<br />

Umkehrschluss folgt hieraus, dass es nicht<br />

zur Modellhaftigkeit der Anlage kommt,<br />

wenn die Nebenleistung lediglich Bestand-<br />

teil des (einheitlichen) Kaufpreises der<br />

Eigentumswohnung ist. Zur Problematik,<br />

dass das BMF-Schreiben vom 17.07.2007<br />

die pauschale Aussage enthält, dass die<br />

Vermarktung mittels Prospekt immer ein<br />

Indiz für die Modellhaftigkeit und damit<br />

für die Anwendung von § 15 b EStG ist, ist<br />

Meinung hierbei nur um ein abstraktes In-<br />

diz handelt. Um zur Anwendung von § 15 b<br />

EStG zu kommen, bedarf es im Bereich des<br />

Erwerbs einer Eigentumswohnung vom<br />

Bauträger konkret der Inanspruchnahme<br />

von „schädlichen“ Nebenleistungen (siehe<br />

dazu den Aufsatz von Gragert „Verlust-<br />

verrechnungsbeschränkung für Steuer-<br />

stundungsmodelle“ in NWB Nr. 39 vom<br />

24.09.2007).<br />

Da zum § 15 b EStG bisher weder<br />

Rechtsprechung noch längerfristige An-<br />

wendungspraxis der <strong>Finanz</strong>verwaltung be-<br />

kannt ist, besteht bezüglich dieser Rechts-<br />

auffassung noch keine abschließende<br />

Rechtssicherheit.<br />

2. Abgrenzung zwischen Vermögens-<br />

verwaltung und Gewerbebetrieb<br />

Ist die Fremdvermietung nach den Ausfüh-<br />

rungen unter Absatz 1 steuerrelevant, ist<br />

ferner zu prüfen, ob es sich um Einkünfte<br />

aus Vermietung und Verpachtung (§ 21<br />

EStG) oder um Einkünfte aus Gewerbebe-<br />

trieb (§ 15 EStG) handelt.<br />

Eine private Vermögensverwaltung<br />

liegt dann vor, wenn der Investor eine Im-<br />

mobilie dauerhaft an Fremde zur Nutzung<br />

vermietet (Einkünfte aus Vermietung und<br />

Verpachtung). Die Grenze der privaten<br />

Vermögensverwaltung wird i. d. R. ge-<br />

wahrt, wenn hinsichtlich der Fremdver-<br />

mietung neben der Nutzungsüberlassung<br />

keine gewerblichen Dienstleistungen er-<br />

bracht werden.<br />

tigkeit anzunehmen sei und es damit zu<br />

Voraussetzung für die Anwendbarkeit festzuhalten, dass es sich bei einem Bau- Werden innerhalb von 5 Jahren mehr<br />

einer Verlustabzugsbeschränkung nach des § 15 b EStG ist also, dass für die Zusatz- trägerprojekt nach der wohl herrschenden als 3 Objekte veräußert, geht die <strong>Finanz</strong>- »<br />

66 67


Steuerliche Auswirkungen<br />

verwaltung davon aus, dass die Gren-<br />

ze der privaten Vermögensverwaltung<br />

überschritten wird (sog. Drei-Objekt-<br />

Grenze), da nicht mehr die Substanz-<br />

nutzung, sondern die Substanzwertstei-<br />

gerung in den Vordergrund getreten ist.<br />

Dadurch wird ein gewerblicher Grund-<br />

stückshandel begründet. Gewinne und<br />

Veräußerungsgewinne werden in Einkünf-<br />

te aus Gewerbebetrieb umqualifiziert. In<br />

Sonderfällen kann sich die Frist von 5 Jah-<br />

ren auf 10 Jahre verlängern. Durch neuere<br />

Urteile des Bundesfinanzhofs wurde die<br />

Rechtsprechung zur Drei-Objekt-Grenze<br />

relativiert, so dass bezüglich des gewerb-<br />

lichen Grundstückshandels zurzeit keine<br />

eindeutige Rechtsicherheit besteht.<br />

Sofern es sich um Einkünfte aus Ge-<br />

werbebetrieb handelt, unterliegen diese<br />

neben der Einkommen- auch der Gewer-<br />

besteuer und zwar unabhängig von der<br />

Behaltensdauer.<br />

Handelt es sich um Einkünfte aus Ver-<br />

mietung und Verpachtung unterliegt ein<br />

etwaiger Veräußerungsgewinn als sog.<br />

privates Veräußerungsgeschäft nach der<br />

derzeitigen Rechtslage nur dann der Ein-<br />

kommensteuer, wenn zwischen Anschaf-<br />

fung und Veräußerung der Immobilien<br />

nicht mehr als 10 Jahre liegen. Als Veräu-<br />

ßerungsgewinn wird grundsätzlich der<br />

Überschuss des Verkaufserlöses über den<br />

um die vorgenommenen Abschreibungen<br />

reduzierten Anschaffungs- und Herstel-<br />

lungskosten und den Veräußerungskosten<br />

angesetzt. Ausgenommen sind Immobi-<br />

lien, die im Zeitraum zwischen Anschaf-<br />

fung oder Fertigstellung und Veräußerung<br />

ausschließlich zu eigenen Wohnzwe-<br />

cken oder im Jahr der Veräußerung und<br />

in den beiden vorangegangenen Jahren zu<br />

eigenen Wohnzwecken genutzt wurden.<br />

In der Koalitionsvereinbarung vom<br />

11.11.2005 zwischen CDU/CSU und SPD<br />

ist eine Erweiterung der Steuerpflicht für<br />

solche privaten Veräußerungsgeschäfte<br />

vorgesehen. So wurde u. a. diskutiert, zum<br />

01. 01. 2007 auch über die o. g. 10-Jahres-<br />

Frist hinaus eine pauschale Versteuerung<br />

von solchen Veräußerungsgewinnen mit<br />

20 % vorzunehmen. Aussagen zur genauen<br />

Ausgestaltung dieser geplanten Gesetzes-<br />

änderung lassen sich derzeit nicht machen.<br />

Es muss damit gerechnet werden, dass die<br />

o. g. derzeitige gesetzliche Regelung nur<br />

zeitlich begrenzt fortbesteht.<br />

3. ÜBERSCHUSSERMITTLUNG<br />

Sollte der Vermieter seine Tätigkeit im<br />

Rahmen der Vermögensverwaltung aus-<br />

üben, erzielt er Einkünfte aus Vermietung<br />

und Verpachtung im Sinne des § 21 EStG.<br />

Die Ermittlung der Einkünfte aus Ver-<br />

mietung und Verpachtung erfolgt durch<br />

die Gegenüberstellung der (Miet-)Einnah-<br />

men und der im Zusammenhang mit der<br />

Vermietung angefallenen Werbungskos-<br />

ten (Überschussermittlung). Steuerliche<br />

Vorteile können dann eintreten, wenn sich<br />

ein Überhang von Werbungskosten ergibt<br />

und dieser mit anderen positiven Einkünf-<br />

ten des Investors mit steuerlicher Wirkung<br />

verrechnet werden kann.<br />

4. VERLUSTVERRECHNUNG<br />

Die Verlustverrechnung in dem Veranla-<br />

gungsjahr, in dem der Verlust entstanden<br />

ist, ist betragsmäßig ab dem Veranlagungs-<br />

jahr 2004 wieder unbegrenzt möglich.<br />

Im Veranlagungszeitraum können<br />

nicht verrechnete Verluste bis zu einem<br />

Betrag von EUR 511.500,00 in das Vor-<br />

jahr zurückgetragen werden oder sie wer-<br />

den in die Folgejahre unbegrenzt vorge-<br />

tragen. Bei Ehegatten, welche zusammen<br />

veranlagt werden, erhöht sich der Verlus-<br />

trücktrag auf bis zu EUR 1.023.000,00<br />

Der verbleibende Verlustvortrag ist in den<br />

folgenden Veranlagungsjahren bis zu EUR<br />

1 Mio. des Gesamtbetrages der Einkünfte<br />

und der darüber hinausgehende Anteil bis<br />

zu 60% des Gesamtbetrages der Einkünfte<br />

abzugsfähig (§ 10 d EStG). Nicht verrech-<br />

nete Verluste werden vorgetragen. Bei zu-<br />

sammen veranlagten Ehegatten erhöht sich<br />

der Betrag auf EUR 2 Mio.<br />

5. WERBUNGSKOSTEN BEI VER-<br />

MIETUNG UND VERPACHTUNG<br />

5.1 Allgemeines<br />

Gemäß § 9 Abs. 1 EStG sind Werbungskos-<br />

ten alle Aufwendungen zum Erwerb, zur<br />

Sicherung und Erhaltung von Einnahmen.<br />

Anschaffungs- und Herstellungskos-<br />

ten können im Rahmen der Überschusser-<br />

mittlung nur anteilig in Form von Abschrei-<br />

bungen berücksichtigt werden. Andere<br />

Aufwendungen (Fremdkapitalzinsen, sons-<br />

tige <strong>Finanz</strong>ierungskosten, Betriebskosten,<br />

im Veranlagungsjahr der Zahlung berück-<br />

sichtigungsfähig. Aufwendungen für In-<br />

standsetzungs- und Modernisierungsmaß-<br />

nahmen, die innerhalb von 3 Jahren nach<br />

Anschaffung des Gebäudes durchgeführt<br />

werden und 15 % der Anschaffungskosten<br />

übersteigen, zählen zu den Herstellungs-<br />

kosten (anschaffungsnahe Herstellungs-<br />

kosten), ansonsten i. d. R. zu den sofort<br />

abzugsfähigen Werbungskosten.<br />

5.2 Disagio und Damnum<br />

Disagio ist die Differenz zwischen dem<br />

Ausgabebetrag und dem Nennbetrag eines<br />

Darlehens.<br />

Bei den Einkünften aus Vermietung<br />

und Verpachtung darf ein (marktübliches)<br />

Disagio – unter weiteren Voraussetzun-<br />

gen – im Zeitpunkt der Zahlung als Wer-<br />

bungskosten abgezogen werden. Dieser<br />

Ansatz führt regelmäßig zu anfänglichen<br />

steuerlichen Verlusten, da hier Zinsauf-<br />

wendungen zeitlich vorverlagert werden.<br />

Dies gilt nur, solange das vereinbarte<br />

Disagio marktüblichen Vereinbarungen<br />

entspricht. <strong>Das</strong> Bundesfinanzministerium<br />

(BMF) legt mit Schreiben vom 20.10.2003<br />

fest, dass von einer Marktüblichkeit des<br />

Disagios auszugehen ist, wenn für ein Dar-<br />

lehen mit einem Zinsfestschreibungszeit-<br />

raum von mindestens 5 Jahren ein Disagio<br />

in Höhe von bis zu 5 % vereinbart worden<br />

ist. Diese Regelung ist erstmals für Darle-<br />

hensverträge anzuwenden, die nach dem<br />

31.12.2003 abgeschlossen wurden.<br />

Form, dass geleistete Vorauszahlungen für<br />

eine Nutzungsüberlassung von mehr als 5<br />

Jahren insgesamt auf den Zeitraum gleich-<br />

mäßig zu verteilen sind, für den sie geleis-<br />

tet werden (§ 11 Abs. 2 Satz 3 EStG). Nach<br />

dem Gesetzeswortlaut ist auch ein Disagio<br />

betroffen. <strong>Das</strong> o. g. BMF-Schreiben steht<br />

demnach im Widerspruch zum Gesetzes-<br />

wortlaut. Während der Beratungen zur Ge-<br />

setzgebung sollte das Disagio jedoch nicht<br />

in diese Gesetzesregelung einbezogen<br />

werden. Mit Schreiben vom 05.04.2005<br />

wurde daher vom Bundesministerium der<br />

<strong>Finanz</strong>en im Vorgriff auf eine gesetzliche<br />

Klarstellung bestimmt, dass es von der Fi-<br />

nanzverwaltung nicht beanstandet wird,<br />

wenn die Neuregelung des § 11 Abs. 2 Satz<br />

3 EStG nicht auf ein Disagio angewendet<br />

wird, das vor dem 01.01.2006 abgeflossen<br />

ist. Mit Schreiben des Bundesministeri-<br />

ums der <strong>Finanz</strong>en vom 15.12.2005 wurde<br />

diese Verwaltungsanweisung auch über<br />

den 31.12.2005 hinaus verlängert. Damit<br />

bleibt es bei der bisherigen Verwaltungs-<br />

praxis für entsprechende Disagios.<br />

Die beschriebenen Regelungen gelten<br />

entsprechend auch für ein Damnum.<br />

5.3 Normale Abschreibungen<br />

Die lineare jährliche Gebäudeabschreibung<br />

beträgt grundsätzlich 2 % der Anschaf-<br />

fungs- oder Herstellungskosten, soweit sie<br />

auf das Gebäude entfallen. Wurde das Ge-<br />

bäude vor dem 01.01.1925 fertig gestellt,<br />

erhöht sich der jährliche Abschreibungs-<br />

satz auf 2,5 %.<br />

Die Anschaffungskosten für eine Ein-<br />

bauküche können linear (gleichmäßig) über<br />

die Nutzungsdauer abgeschrieben werden.<br />

Bei Neubauten, soweit sie Wohnzwe-<br />

cken dienen, konnte bisher ggf. eine er-<br />

höhte degressive Abschreibung nach § 7<br />

Abs. 5 Nr. 3 EStG vorgenommen werden.<br />

Im Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches<br />

Sofortprogramm wurde die Möglich-<br />

keit der degressiven Abschreibung zum<br />

01.01.2006 abgeschafft. Die bisherige<br />

Regelung ist nur noch für Objekte an-<br />

zuwenden, die aufgrund eines nach dem<br />

31.12.2003 und vor dem 01.01.2006 ge-<br />

stellten Bauantrags hergestellt oder auf<br />

Grund eines nach dem 31.12.2003 und<br />

vor dem 01.01.2006 rechtswirksam abge-<br />

schlossenen obligatorischen Vertrags an-<br />

geschafft worden sind.<br />

5.4 Erhöhte Abschreibungen<br />

nach § 7 i EStG<br />

Bei einem im Inland belegenen Gebäude,<br />

das nach den jeweiligen landesrechtlichen<br />

Vorschriften ein Baudenkmal ist, können<br />

erhöhte Abschreibungen vorgenommen<br />

werden. Beim Erwerb von Eigentumswoh-<br />

Verwaltungskosten, Grundsteuer etc.)<br />

<strong>Das</strong> EU-Richtlinien-Umsetzungsgesetz<br />

nungen betragen diese erhöhten Abschrei-<br />

sind als sofort abziehbare Werbungskosten ändert das Einkommensteuergesetz in der<br />

bungen für den Teil der Anschaffungs- »<br />

68 69


Steuerliche Auswirkungen<br />

kosten, der auf die Herstellungskosten<br />

für Baumaßnahmen entfällt, die nach Art<br />

und Umfang der Erhaltung des Gebäudes<br />

als Baudenkmal oder zu seiner sinnvollen<br />

Nutzung erforderlich sind, im Jahr der<br />

Herstellung und in den folgenden 7 Jahren<br />

jeweils bis zu 9 % und in den folgenden 4<br />

Jahren jeweils bis zu 7 % alternativ zur li-<br />

nearen Abschreibung von 2 % bzw. 2,5 %<br />

(§ 7 i EStG, sog. Denkmal – AfA). Erhal-<br />

tene Zuschüsse mindern die o. g. An-<br />

schaffungskosten als Abschreibungsbe-<br />

messungsgrundlage. Die Abschreibung<br />

erfolgt im Jahr des Abschlusses der Bau-<br />

maßnahme und in den 11 darauf folgenden<br />

Jahren. Nicht in Anspruch genommene<br />

erhöhte Abschreibungen können in spä-<br />

teren Veranlagungszeiträumen nicht nach-<br />

geholt werden. Die Baumaßnahmen sind<br />

nur begünstigt, soweit sie nach Abschluss<br />

des notariellen Kaufvertrages durchge-<br />

führt werden.<br />

Die erhöhten Abschreibungen kön-<br />

nen nur in Anspruch genommen werden,<br />

wenn eine entsprechende Bescheinigung<br />

der nach Landesrecht zuständigen Stelle<br />

über die denkmalrechtlichen Vorausset-<br />

zungen und die Erforderlichkeit der Auf-<br />

wendungen vorliegt. Zweckmäßigerweise<br />

wird vor Beginn der Baumaßnahme eine<br />

vorläufige Bescheinigung eingeholt. Un-<br />

geachtet dessen ist umstritten, inwieweit<br />

die <strong>Finanz</strong>behörden an derartige Beschei-<br />

nigungen, bspw. des Denkmalschutz-<br />

amts, gebunden sind oder nicht. Strittig<br />

sind oftmals auch diejenigen Fälle, in<br />

denen die Modernisierungsmaßnahmen<br />

so umfassend sind, dass dadurch ein<br />

Neubau entsteht oder Umnutzungen,<br />

bspw. von Gewerbe – in Wohnnutzung.<br />

In solchen Fällen haben <strong>Finanz</strong>ämter oft-<br />

mals schon die Denkmalschutzabschrei-<br />

bung versagt.<br />

Da das <strong>Finanz</strong>amt nach Maßgabe der Ein-<br />

kommensteuerrichtlinien 2005 (R 7 i Abs.<br />

3) i. d R. die Aufteilung der Anschaffungs-<br />

kosten auf die Altbausubstanz bzw. auf die<br />

begünstigten Sanierungsaufwendungen<br />

überprüft, können sich ggf. zwischen den<br />

im Kaufvertrag genannten Sanierungsauf-<br />

wendungen und den steuerlich begünstig-<br />

ten Aufwendungen Abweichungen erge-<br />

ben.<br />

6. EINKOMMENSTEUERVORAUS-<br />

ZAHLUNG BZW. EINTRAGUNG<br />

EINES LOHNSTEUERFREIBE-<br />

TRAGES<br />

Die voraussichtlich ausgleichsfähigen Ver-<br />

luste können bereits im Einkommensteu-<br />

ervorauszahlungsverfahren (§ 37 EStG)<br />

oder in Form eines Freibetrages auf der<br />

Lohnsteuerkarte (§ 39 a Abs. 1 Nr. 5 b<br />

EStG) berücksichtigt werden. Dies gilt erst<br />

für Veranlagungszeiträume, die nach der<br />

Fertigstellung oder der Anschaffung der<br />

Immobilie beginnen. Wird ein Gebäude<br />

vor dem Kalenderjahr seiner Fertigstellung<br />

angeschafft, tritt an die Stelle der Anschaf-<br />

fung die Fertigstellung (§ 37 Abs. 3 Satz 8<br />

und 9 EStG).<br />

Für das Lohnsteuerermäßigungsver-<br />

fahren ist ein amtlich vorgeschriebener<br />

Vordruck zu verwenden. Der Antrag muss<br />

spätestens bis zum 30.11. des Kalender-<br />

jahres gestellt werden, für das die Lohn-<br />

steuerkarte gilt (§ 39 a Abs. 2 Satz 3 EStG).<br />

B. IMMOBILIENERWERB<br />

ZUR EIGENNUTZUNG<br />

Eigenheimzulage<br />

Sofern der Erwerber die Immobilie zu eige-<br />

nen Wohnzwecken nutzt, konnten bisher<br />

die Begünstigungen nach dem Eigenheim-<br />

zulagengesetz in Anspruch genommen<br />

werden. Im Gesetz zur Abschaffung der<br />

Eigenheimzulage wurden diese Vergüns-<br />

tigungen zum 01.01.2006 abgeschafft.<br />

Die bisherigen Regelungen sind nur noch<br />

anzuwenden, wenn der Anspruchsbe-<br />

rechtigte im Fall der Herstellung vor<br />

dem 01.01.2006 mit der Herstellung des<br />

Objekts begonnen oder im Fall der An-<br />

schaffung die Wohnung auf Grund eines<br />

vor diesem Zeitpunkt rechtswirksam ab-<br />

geschlossenen obligatorischen Vertrags<br />

oder eines gleichstehenden Rechtsakts an-<br />

geschafft hat.<br />

Sonderausgaben<br />

Bei einem Gebäude, das nach den jewei-<br />

ligen landesrechtlichen Vorschriften ein<br />

Baudenkmal ist, kann der Eigennutzer nach<br />

§ 10 f EStG die Aufwendungen für begün<br />

stigte Baumaßnahmen im Kalender-<br />

jahr des Abschlusses der Maßnah-<br />

me und in den neun folgenden Kalen-<br />

derjahren jeweils bis zu 9 % wie Sonder-<br />

ausgaben abziehen (§ 10 f Abs. 1 EStG),<br />

wenn alle Voraussetzungen des § 7 i EStG<br />

erfüllt sind (u. a. Vorliegen einer entspre-<br />

chenden Bescheinigung der zuständigen<br />

Behörde, vgl. Ausführungen zum § 7 i<br />

EStG unter A.5.4). Diese Regelung ist bei<br />

Eigentumswohnungen entsprechend anzu-<br />

wenden (§ 10 f Abs. 5 EStG).<br />

Der Abzugsbetrag wird nur gewährt,<br />

soweit mit den begünstigten Baumaßnah-<br />

men nach dem Abschluss des notariellen<br />

Kaufvertrages begonnen wird. Eine Nach-<br />

holung von nicht ausgenutzten Abzugs-<br />

beträgen in späteren Perioden ist nicht<br />

möglich. Der Sonderausgabenabzug wird<br />

nur insoweit gewährt, wie in dem jewei-<br />

ligen Kalenderjahr die Wohnung zu eige-<br />

nen Wohnzwecken genutzt wird (§ 10 f<br />

Abs. 1 Satz 2 EStG). Die Steuervergüns-<br />

tigung nach § 10 f EStG kann nur für ein<br />

begünstigtes Objekt gewährt werden. Bei<br />

Ehegatten können diese Abzugsbeträge<br />

insgesamt für zwei Objekte in Anspruch<br />

genommen werden.<br />

Einkommensteuervorauszahlung bzw.<br />

Eintragung eines Lohnsteuerfreibe-<br />

trages<br />

Hier gelten die Ausführungen unter<br />

Abschnitt 6 entsprechend.<br />

C. SONSTIGE STEUERLICHE<br />

AUSWIRKUNGEN<br />

Nach Zustandekommen des notariellen<br />

Kaufvertrages fällt zu der in Berlin gele-<br />

genen Immobilie Grunderwerbsteuer in<br />

Höhe von 4,5 % des Kaufpreises an. Die<br />

Grunderwerbsteuer entsteht auch bei der<br />

Veräußerung des Objekts. In der Regel hat<br />

der Erwerber diese Grunderwerbsteuer zu<br />

zahlen, wobei der Verkäufer gegenüber<br />

dem <strong>Finanz</strong>amt neben dem Käufer gesamt-<br />

schuldnerisch haftet. Darüber hinaus fällt<br />

laufend Grundsteuer an. Wird das Objekt<br />

vermietet, kann diese jedoch im Rahmen<br />

der Nebenkostenabrechnung auf den Mie-<br />

ter umgelegt werden.<br />

D. BERÜCKSICHTIGUNG<br />

INDIVIDUELLER STEUERLICHER<br />

RAHMENBEDINGUNGEN EINES<br />

INVESTORS<br />

Die steuerlichen Konsequenzen aus der<br />

Entscheidung zum Kauf einer Immobilie<br />

und ggf. auch später anstehende Entschei-<br />

dungen, wie die Anpassung der vertrag-<br />

lichen Rahmenbedingungen an veränderte<br />

Marktstrukturen oder die Veräußerung<br />

bzw. Nutzungsänderungen der Immobi-<br />

lie und die sich daraus ergebenden steu-<br />

erlichen Folgen, lassen sich verbindlich<br />

nur unter Berücksichtigung der individu-<br />

ellen Rahmenbedingungen des jeweiligen<br />

Investors ableiten. Die Prospektheraus-<br />

geberin empfiehlt daher jedem Erwerber<br />

vor Abschluss eines Kaufvertrages, einen<br />

Steuerberater seines Vertrauens zu Rate zu<br />

ziehen.<br />

70 71


Baubegleitende Objektkontrolle<br />

BAUBEGLEITENDE OBJEKTKONTROLLE<br />

UND ABNAHME DURCH DEN TÜV<br />

Mit der TÜV SÜD Industrie <strong>Service</strong> GmbH wird für das Bauvorhaben eine qualitätssi-<br />

chernde Baubegleitung vereinbart und in Auftrag gegeben. Im Rahmen dieser baubeglei-<br />

tenden Qualitätssicherung begehen Mitarbeiter des TÜV turnusmäßig die Baustelle,<br />

um auftretende Mängel rechtzeitig zu erkennen und Abhilfe zu empfehlen. Vorgesehen<br />

sind 8 bis 10 Baustellenbesuche. Ferner begleitet die TÜV SÜD Industrie <strong>Service</strong> GmbH<br />

den Auftraggeber bei der Schlussabnahme und erstellt einen entsprechenden Abnahme-<br />

bericht. Der Prüfumfang der TÜV SÜD Industrie <strong>Service</strong> GmbH beinhaltet die Mängel-<br />

erfassung und stellt Folgendes im Schlussbericht fest:<br />

1. dass das Objekt nach vorliegender, vereinbarter Baubeschreibung gebaut wurde, dass<br />

die in der Baubeschreibung aufgeführten Vorschriften eingehalten wurden, wobei darauf<br />

hinzuweisen ist, dass eine Überprüfung nur stichpunktartig erfolgen kann,<br />

2. dass die anerkannten Regeln der Technik eingehalten wurden und dass die VDE-<br />

Vorschriften und sonstige Sondervorschriften, wie zum Beispiel die des Fensterinstitutes<br />

Rosenheim, berücksichtigt wurden. Bei Altbauten gilt dies, soweit es die baulichen Gege-<br />

benheiten zulassen,<br />

3. dass keine erkennbaren Mängel vorhanden sind,<br />

4. rechtsgeschäftliche Abnahme des Gemeinschaftseigentums,<br />

5. Optional: rechtsgeschäftliche Abnahme des Sondereigentums.<br />

Die Vertragspartner<br />

1. INITIATOR, VERKÄUFER, BAUTRÄGER & MIETGARANT<br />

Grundstücksgesellschaft Torstraße 79, 83/ Zehdenicker Straße 28 GmbH & Co. KG<br />

vertreten durch die aureovir ASSET MANAGEMENT GmbH<br />

Katharina-Heinroth-Ufer 1 | 10787 Berlin<br />

Ein Unternehmen der Goldmann Group<br />

www.goldmann-group.de<br />

2. KAUFMÄNNISCHE BETREUUNG / MARKETING<br />

PROFI PARTNER AG<br />

Hausvogteiplatz 10 | 10117 Berlin<br />

www.profi-partner.de<br />

3. GENERALBAUUNTERNEHMEN<br />

BauMan Bau-Management Gesellschaft mbH<br />

Straße der Nationen 71 | 09113 Chemnitz<br />

www.bauman-chemnitz.de<br />

4. PLANUNG<br />

ARCHITEKTUR. MARK ARETZ | Dipl.-Ing. Architekt<br />

August-Bebel-Straße 58 | 04275 Leipzig<br />

5. TECHNISCHE QUALITÄTSKONTROLLE<br />

TÜV Süd Industrie <strong>Service</strong> GmbH<br />

Abteilung Bautechnik<br />

Westendstraße 199 | 80686 München<br />

www.tuev-sued.de<br />

6. VERWALTUNG<br />

GOGEMA Gesellschaft für Immobilienmanagement mbH<br />

Katharina-Heinroth-Ufer 1 | 10787 Berlin<br />

www.gogema.de<br />

72<br />

73


Haftungs- & Angabenvorbehalte<br />

Mit diesem Prospekt werden ausschließ-<br />

lich Auskünfte zu der angebotenen Immo-<br />

bilie erteilt. Seitens der Initiatorin, Pro-<br />

spektherausgeberin und Verkäuferin wird<br />

keine Rechts-, Steuer-, <strong>Finanz</strong>ierungs-, Ka-<br />

pitalanlage- oder Wirtschaftsberatung er-<br />

bracht. Eine Haftung für den Eintritt von<br />

Kosten-, Ertrags- und Steuerprognosen so-<br />

wie für die zukünftige Entwicklung der<br />

<strong>Finanz</strong>ierungs- und Bewirtschaftungskos-<br />

ten, insbesondere auch für ggf. von dritter<br />

Seite erstellte Berechnungsbeispiele etc.,<br />

kann nicht übernommen werden.<br />

Für den Inhalt dieses Prospektes sind<br />

nur die bis zum Prospekterstellungszeit-<br />

punkt bekannten oder erkennbaren Sach-<br />

verhalte maßgebend. Planungs- und Be-<br />

rechnungsgrundlagen stehen unter dem<br />

Vorbehalt der jederzeit potenziell mög-<br />

lichen Veränderung. Die derzeitige Bau-,<br />

Verwaltungs- und <strong>Finanz</strong>verwaltungspra-<br />

xis sowie Rechtsprechung können sich ver-<br />

ändern. Eventuell im Prospekt enthaltene<br />

Illustrationen und Fotos sind zum Teil nur<br />

als Vorschläge, Entwürfe und Muster zu<br />

verstehen und nicht als wesentliche Ele-<br />

mente im Sinne der Baubeschreibung. Die<br />

tatsächliche Gestaltung und Bauausfüh-<br />

rung kann hiervon abweichen. Die Rea-<br />

lisierung von Planungen steht unter dem<br />

Vorbehalt der Genehmigungsfähigkeit sei-<br />

tens der entsprechenden Behörden. Gül-<br />

tigkeit haben ausschließlich die notariell<br />

beurkundeten Verträge. Die Namensnen-<br />

nung der gesetzlichen Vertreter der Ge-<br />

sellschaften erfolgt ausschließlich zur In-<br />

formation der Vertretungsverhältnisse.<br />

Eine persönliche Vertrauenswerbung<br />

mit den genannten Personen wird damit<br />

nicht bezweckt. Gleiches gilt für die be-<br />

auftragten Vertragspartner. Verbindliche<br />

bzw. vom Prospekt abweichende Anga-<br />

ben darf und kann nur die Prospekther-<br />

ausgeberin machen. Dritte insbesondere<br />

mit dem Vertrieb und der Vermittlung<br />

befasste, Personen sind hierzu nicht legiti-<br />

miert. Kaufinteressenten wird zur weite-<br />

ren Aufklärung als Anlage eine Vertrags-<br />

mappe mit z. T. unverbindlichen Vertrags-<br />

mustern (Entwürfen) ausgehändigt. Der<br />

Prospekt ist nur im Zusammenhang mit<br />

dieser Anlage vollständig. Da auch die ab-<br />

zuschließenden Verträge Veränderungen<br />

in sachlicher und rechtlicher Hinsicht un-<br />

terliegen können, besitzen nur die letzt-<br />

endlich wechselseitig abgeschlossenen<br />

Verträge Gültigkeit. Die im Exposé ent-<br />

haltenen Angaben und Angebote sind<br />

demnach unverbindlich.<br />

Sämtliche Texte im Prospekt sind ur-<br />

heberrechtlich geschützt. Der Prospekt-<br />

aufbau und -inhalt orientiert sich am IDW-<br />

S 4 Standard der Wirtschaftsprüfer (Stand<br />

18.05.2006), ohne dass hieraus Ansprüche<br />

gegenüber der Prospektherausgeberin her-<br />

geleitet werden können. Aufgrund des un-<br />

ten angegebenen frühen Prospekterstell-<br />

ungszeitpunktes und des daraus resultie-<br />

renden Umstandes, dass zu diesem Zeit-<br />

punkt noch nicht sämtliche im Prospekt<br />

wiedergegebenen Daten, Fakten und<br />

Zahlen des Projektes feststanden und der<br />

Erwerber bei Interesse hierzu von den Pro-<br />

jektbeteiligten jederzeit über den jüngsten<br />

Stand der Dinge informiert werden kann,<br />

akzeptiert er, dass Ansprüche aus diesem<br />

Prospekt – soweit überhaupt gegeben –<br />

binnen 6 Monaten ab Kenntnis, spätestens<br />

jedoch 2 Jahre ab dem angegebenen Her-<br />

ausgabedatum verjähren, es sei denn, die<br />

Prospektherausgeberin hat im Prospekt<br />

vorsätzlich oder grob fahrlässig Falsch-<br />

angaben gemacht. Die Prospektheraus-<br />

geberin versichert dazu, dass sie nach<br />

bestem Wissen und Gewissen über alle für<br />

die Anlageentscheidung wesentlichen Um-<br />

stände im Prospekt vollständig und richtig<br />

aufgeklärt hat. Trotz gewissenhaftester<br />

Prüfung und sorgfältigster Erarbeitung<br />

können Irrtümer jedoch nicht ausgeschlos-<br />

sen werden.<br />

Der Prospekt wurde im Februar 2009<br />

erstellt und herausgegeben.


www.torquartier.de<br />

PROFI PARTNER AG | Hausvogteiplatz 10 | 10117 Berlin | www.profi-partner.de<br />

Ein Projekt der Goldmann Group

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