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PrimeTax, MwSt. in der Baubranche

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Fachsem<strong>in</strong>ar Heute - Zukunft<br />

Stolperste<strong>in</strong>e <strong>in</strong> <strong>der</strong> Mehrwertsteuer<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> Bau Branche<br />

18. März 2016


MWST Betrug wird <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a<br />

mit <strong>der</strong> Todesstrafe geahndet.<br />

Fachsem<strong>in</strong>ar Heute - Zukunft


Fachsem<strong>in</strong>ar Heute - Zukunft<br />

Die Schweiz ist davon noch entfernt…noch!<br />

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Fachsem<strong>in</strong>ar Heute - Zukunft<br />

Programm<br />

• Steuersubjekt<br />

• Steuerobjekt<br />

• Entgelt<br />

• Ort <strong>der</strong> Leistungserbr<strong>in</strong>gung<br />

• Beg<strong>in</strong>n <strong>der</strong> obligatorischen Steuerpflicht<br />

• Vor <strong>der</strong> Steuer ausgenommene / befreite Leistungen<br />

• Vorsteuerabzug<br />

• Gemischte Verwendung<br />

• Vorsteuerkorrektur<br />

• Bezugsteuer<br />

• E<strong>in</strong>fuhrsteuer<br />

• Schadenersatz<br />

• MWST-Abrechnung<br />

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Steuersubjekt<br />

Unternehmen - Def<strong>in</strong>ition<br />

Fachsem<strong>in</strong>ar Heute - Zukunft<br />

Mehrwertsteuerpflichtig ist je<strong>der</strong>, <strong>der</strong> e<strong>in</strong> Unternehmen betreibt. E<strong>in</strong> Unternehmen betreibt, wer:<br />

• e<strong>in</strong>e auf die nachhaltige Erzielung von E<strong>in</strong>nahmen aus Leistungen ausgerichtete berufliche<br />

o<strong>der</strong> gewerbliche Tätigkeit selbständig ausübt und<br />

• unter eigenem Namen nach aussen auftritt.<br />

Unternehmensform ist nicht entscheidend:<br />

• E<strong>in</strong>fache Gesellschaften, wie Arbeits- und Handwerkergeme<strong>in</strong>schaften<br />

Jedes Unternehmen, das <strong>in</strong>nerhalb von 12 Monaten m<strong>in</strong>destens CHF 100,000 Umsatz <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

Schweiz erzielt, ist verpflichtet, sich mehrwertsteuerlich registrieren zu lassen.<br />

Alle an<strong>der</strong>en Unternehmen, die unternehmerisch tätig s<strong>in</strong>d und ihren Sitz <strong>in</strong> <strong>der</strong> Schweiz<br />

haben, können sich freiwillig mehrwertsteuerlich registrieren lassen. .<br />

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Fachsem<strong>in</strong>ar Heute - Zukunft<br />

Steuerobjekt<br />

Lieferungen und Dienstleistungen<br />

Def<strong>in</strong>ition Lieferungen<br />

• Verkauf e<strong>in</strong>es Gegenstandes<br />

• Bearbeiten e<strong>in</strong>es Gegenstandes<br />

• Vermietung / Leas<strong>in</strong>g e<strong>in</strong>es Gegenstandes<br />

Def<strong>in</strong>ition Dienstleistungen<br />

• Jede Leistung, die ke<strong>in</strong>e Lieferung ist<br />

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Fachsem<strong>in</strong>ar Heute - Zukunft<br />

Steuerobjekt<br />

Lieferungen und Dienstleistungen<br />

Beispiele für steuerbare Lieferungen<br />

• Verkauf / Vermietung von Betriebsmitteln (Geräte, Fahrzeuge, etc.)<br />

• Baugewerbliche Arbeiten aufgrund e<strong>in</strong>es Werkvertrages o<strong>der</strong> Auftrages<br />

• Ausführung von Arbeiten als Generalunternehmer<br />

• Erstellung provisorischer E<strong>in</strong>richtungen (wie z.B. Gerüste, Schalungen, Tribünen, Festhallen)<br />

Beispiele für Dienstleistungen<br />

• Ausarbeitung von Projekten, Plänen, Modellen, Kostenvoranschlägen o<strong>der</strong> Gutachten<br />

• Bauleistung und -überwachung sowie Bodenuntersuchungen<br />

• Vermittlung und Verwaltung von Grundstücken<br />

• Expertisen und Schätzungen über den wert von Liegenschaften<br />

• Überlassung von Grundstücken zum Gebrauch o<strong>der</strong> zur Nutzung<br />

• Übertragung und Bestellung von d<strong>in</strong>glichen Rechten an Grundstücken<br />

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Fachsem<strong>in</strong>ar Heute - Zukunft<br />

Ort <strong>der</strong> Leistungserbr<strong>in</strong>gung<br />

Lieferungen<br />

• Baugewerbliche Leistungen gelten als an dem Ort erbracht, an dem sich das Bauwerk<br />

bef<strong>in</strong>det.<br />

Dienstleistungen<br />

• Grundsatz: Empfängerortspr<strong>in</strong>zip<br />

• Im Zusammenhang mit Immobilien: grundsätzlich dort, wo das Grundstück gelegen ist,<br />

sofern es sich um e<strong>in</strong> konkretes Grundstück handelt<br />

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Fachsem<strong>in</strong>ar Heute - Zukunft<br />

Entgelt<br />

Begriff<br />

• Vermögenswert, den <strong>der</strong> Leistungsempfänger o<strong>der</strong> an dessen Stelle e<strong>in</strong>e Drittperson für<br />

den Erhalt e<strong>in</strong>er Leistung aufwendet.<br />

• Das Entgelt muss nicht zw<strong>in</strong>gend aus e<strong>in</strong>er Geldzahlung bestehen (z.B. Kreditkarten,<br />

Verrechnung mit Gegengeschäften Lieferungen / Dienstleistungen, Begründung e<strong>in</strong>er<br />

neuen Schuld).<br />

• Zum Entgelt gehören <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e auch<br />

• <strong>der</strong> Ersatz aller Kosten, selbst wenn diese geson<strong>der</strong>t <strong>in</strong> Rechnung gestellt werden<br />

• die von <strong>der</strong> steuerpflichtigen Person geschuldeten öffentlich-rechtlichen Abgaben<br />

• Inkonvenienzentschädigungen<br />

Achtung: Nicht Bestandteil des Entgelts s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e Wert des Bodens (bei<br />

Transaktionen mit Liegenschaften).<br />

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Fachsem<strong>in</strong>ar Heute - Zukunft<br />

Entgelt<br />

Entgeltsm<strong>in</strong><strong>der</strong>ungen<br />

Zu e<strong>in</strong>er Anpassung <strong>der</strong> Umsatzsteuerschuld führen Entgeltsm<strong>in</strong><strong>der</strong>ungen. Als solche gelten<br />

<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e:<br />

• Rabatte, Skonti, Debitorenverluste<br />

• Term<strong>in</strong>bussen für die Überschreitung vertraglicher Fristen<br />

• Die zum Voraus vere<strong>in</strong>barten Abzüge vom Werklohn für Bauwesenversicherung,<br />

Bauschäden, -re<strong>in</strong>igung, -wasser, -strom und -reklame<br />

• Mietz<strong>in</strong>sgarantien, sofern sie im Werkvertrag vere<strong>in</strong>bart und bei Nichterfüllen vom<br />

Vertragsnehmer bezahlt o<strong>der</strong> mit dem Werkpreis verrechnet werden.<br />

Achtung:<br />

• Für nachträgliche Än<strong>der</strong>ungen des Entgelts (ausgenommen Skonti) werden<br />

entsprechende Belege (Gutschriften, Zusatzrechnungen udgl.) erstellt.<br />

• E<strong>in</strong> handschriftlich korrigiertes Exemplar <strong>der</strong> ausgestellten Rechnung (z.B. berechtigt<br />

durch die Bauleitung o<strong>der</strong> den Architekten) genügt diesen Anfor<strong>der</strong>ungen.<br />

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Beg<strong>in</strong>n <strong>der</strong> obligatorischen Steuerpflicht<br />

Grundsatz<br />

• Die Steuerpflicht beg<strong>in</strong>nt mit <strong>der</strong> Aufnahme <strong>der</strong> steuerbaren unternehmerischen Tätigkeit.<br />

• Indizien für die Aufnahme <strong>der</strong> Tätigkeit s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e:<br />

• Handelsregistere<strong>in</strong>trag e<strong>in</strong>er juristischen Person<br />

• Errichtung <strong>der</strong> Statuten e<strong>in</strong>es Vere<strong>in</strong>s<br />

• Unterzeichnung e<strong>in</strong>es Mietvertrages für e<strong>in</strong> Ladenlokal<br />

• Erstellen e<strong>in</strong>es Gesellschaftervertrags für e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>fache Gesellschaft<br />

Fachsem<strong>in</strong>ar Heute - Zukunft<br />

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Fachsem<strong>in</strong>ar Heute - Zukunft<br />

Beg<strong>in</strong>n <strong>der</strong> obligatorischen Steuerpflicht<br />

Neuaufnahme <strong>der</strong> unternehmerischen Tätigkeit<br />

Bei Neuaufnahme (o<strong>der</strong> Ausweitung) <strong>der</strong> steuerbaren unternehmerischen Tätigkeit beg<strong>in</strong>nt die<br />

obligatorische Steuerpflicht<br />

• bereits im Zeitpunkt <strong>der</strong> Aufnahme (o<strong>der</strong> Ausweitung) <strong>der</strong> unternehmerischen Tätigkeit<br />

• Wenn absehbar ist, dass die massgebenden Umsatzlimite <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> nächsten<br />

12 Monate erreicht wird<br />

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Beg<strong>in</strong>n <strong>der</strong> obligatorischen Steuerpflicht<br />

Kontrollrechnung<br />

• Wenn bei Aufnahme o<strong>der</strong> Erweiterung <strong>der</strong> Geschäftstätigkeit nicht absehbar ist, ob die<br />

Betragsgrenzen überschritten werden, ist spätestens nach Ablauf von drei Monaten e<strong>in</strong>e<br />

erneute Beurteilung wie folgt vorzunehmen:<br />

Zahlungse<strong>in</strong>gänge <strong>der</strong> ersten drei Monate<br />

+ Ausstehende Rechnungen (offene Debitoren)<br />

+ Noch nicht fakturierte angefangene Arbeiten<br />

= Totalbetrag<br />

x<br />

4 = massgeben<strong>der</strong> Umsatz für die Steuerpflicht<br />

Fachsem<strong>in</strong>ar Heute - Zukunft<br />

• Wird mit dieser Berechnung die Umsatzlimite erreicht, beg<strong>in</strong>nt die Steuerpflicht wahlweise<br />

rückwirkend mit <strong>der</strong> Aufnahme Geschäftstätigkeit o<strong>der</strong> mit dem Beg<strong>in</strong>n des vierten Monats.<br />

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Beg<strong>in</strong>n <strong>der</strong> obligatorischen Steuerpflicht<br />

Bestehende unternehmerische Tätigkeit<br />

Fachsem<strong>in</strong>ar Heute - Zukunft<br />

Bei bestehenden (bis anh<strong>in</strong> von <strong>der</strong> Steuerpflicht befreiten Unternehmen) endet die Befreiung<br />

von <strong>der</strong> Steuerpflicht nach Ablauf des Geschäftsjahres, <strong>in</strong> welchem die massgeblichen<br />

Betragsgrenzen überschritten wurden.<br />

Maler KARL LÜOND (E<strong>in</strong>zelfirma; gegründet Anfang des Jahres n-4) hat <strong>in</strong> den letzten Jahren<br />

aus Malerarbeiten für <strong>in</strong>ländische Kunden folgende Umsätze erzielt:<br />

n-4 n-3 n-2 n-1 n<br />

60’000.- 85’000.- 110’000.- 130’000.- 135’000.-<br />

Die obligatorische Steuerpflicht von KARL LÜOND beg<strong>in</strong>nt am 1.1. des Jahres n-1.<br />

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Fachsem<strong>in</strong>ar Heute - Zukunft<br />

Von <strong>der</strong> Steuer ausgenommene Leistungen<br />

Übersicht<br />

• Leistungen s<strong>in</strong>d nicht steuerbar<br />

• Auf den Vorleistungen besteht ke<strong>in</strong> Recht auf Vorsteuerabzug<br />

• Wer nur von <strong>der</strong> MWST ausgenommene Leistungen erbr<strong>in</strong>gt, wird nicht obligatorisch<br />

steuerpflichtig<br />

Von <strong>der</strong> Steuer ausgenommen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e:<br />

• Leistungen des klassischen Bankengeschäfts<br />

• Versicherungsleistungen<br />

• Bildungsleistungen<br />

• Vermietung, Verpachtung und Verkauf von Immobilien<br />

•Zahlreiche Leistungen im Immobilienbereich s<strong>in</strong>d steuerbar<br />

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Option für die Versteuerung ausgenommener Leistungen<br />

Ausübung <strong>der</strong> Option<br />

Fachsem<strong>in</strong>ar Heute - Zukunft<br />

Grundsatz<br />

Die Option wird <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel durch offenen Ausweis <strong>der</strong> MWST <strong>in</strong> Rechnungen und Verträgen<br />

ausgeübt.<br />

Beispiel<br />

Die im MWST-Register e<strong>in</strong>getragene IMMO AG vermietet e<strong>in</strong> Gewerbehaus <strong>in</strong> Chur an die<br />

HANDELS AG. Im Mietvertrag weist sie darauf h<strong>in</strong>, dass sich <strong>der</strong> Mietpreis «<strong>in</strong>kl. 8.0%<br />

MWST» versteht.<br />

Der Mietertrag ist grundsätzlich von <strong>der</strong> MWST ausgenommen. Mit diesem H<strong>in</strong>weis hat die<br />

IMMO AG jedoch für die freiwillige Versteuerung <strong>der</strong> Mieterträge optiert.<br />

Ausnahme<br />

Kann nicht durch offenen Ausweis <strong>der</strong> Steuer optiert werden (weil noch ke<strong>in</strong>e Leistungen<br />

erbracht werden; z.B. Erstellung e<strong>in</strong>er Liegenschaft zwecks späterer Vermietung mit Option<br />

o<strong>der</strong> Erstellung e<strong>in</strong>er Geschäftsliegenschaft), so kann sie die Ausübung <strong>der</strong> Option auf an<strong>der</strong>e<br />

Weise <strong>der</strong> ESTV bekannt geben (Korrespondenz mit geeigneten Unterlagen)<br />

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Option für die Versteuerung ausgenommener Leistungen<br />

Gründe für die Option<br />

Gründe für die Option s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e:<br />

Fachsem<strong>in</strong>ar Heute - Zukunft<br />

• Möglichkeit, Vorsteuern auf Vorleistungen abzuziehen<br />

Vermeidung e<strong>in</strong>er Schattensteuer ( verdeckt im Preis überwälzte nicht abzugsfähige<br />

Vorsteuer)<br />

• Aufteilung <strong>der</strong> Vorsteuer (abzugsfähig/nicht abzugsfähig) bei steuerpflichtigen Personen,<br />

die Erträge mit und ohne Anspruch auf Vorsteuerabzug erzielen (gemischte<br />

Verwendung), ist schwierig<br />

• Leistungsempfänger s<strong>in</strong>d steuerpflichtige Personen (mit Anspruch auf Vorsteuerabzug)<br />

• Möglichkeit <strong>der</strong> Versteuerung von Ausgangsumsätzen zum reduzierten Steuersatz und<br />

gleichzeitigem Vorsteuerabzug zum Normalsatz<br />

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Option für die Versteuerung ausgenommener Leistungen<br />

Ausschluss <strong>der</strong> Option<br />

Generell ausgeschlossen ist die Option für:<br />

• Versicherungsumsätze<br />

• Umsätze des Geld- und Kapitalverkehrs<br />

• Kontokorrentgeschäft<br />

• Hypothekar- und Kreditgeschäft<br />

• Wertschriftenhandel<br />

• Umsätze aus Wetten, Lotterien und übrigen Glücksspielen mit Gelde<strong>in</strong>satz<br />

Fachsem<strong>in</strong>ar Heute - Zukunft<br />

18<br />

Ausgeschlossen ist die Option <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e auch für<br />

• die Vermietung o<strong>der</strong> Verpachtung von Grundstücken<br />

• den Verkauf von Grundstücken<br />

• die Bestellung von d<strong>in</strong>glichen Rechten an Grundstücken (z.B. E<strong>in</strong>räumen von Wego<strong>der</strong><br />

Durchleitungsrechten)<br />

soweit <strong>der</strong> Leistungsempfänger die Liegenschaft ausschliesslich für private, d.h. für<br />

Wohnzwecke nutzt.


Abgrenzung steuerbare / ausgenommene Immobilienlieferung zwecks<br />

Verkauf<br />

Steuerbare Leistung<br />

• Veräusserung e<strong>in</strong>es Grundstückes auf dem<br />

• Veräusserer e<strong>in</strong>en Neubau erstellt o<strong>der</strong> Umbau realisiert und<br />

• Kauf- o<strong>der</strong> Vorvertrag vor Baubeg<strong>in</strong>n abgeschlossen wird<br />

Fachsem<strong>in</strong>ar Heute - Zukunft<br />

Ausgenommene Leistung<br />

• Alle an<strong>der</strong>e Fälle<br />

Gleiche Qualifikation, wenn nicht Veräusserung, son<strong>der</strong>n e<strong>in</strong> Baurecht dem Käufer e<strong>in</strong>geräumt<br />

wird.<br />

Gehört <strong>der</strong> Boden, auf dem das Objekt erstellt wird, e<strong>in</strong>em Dritten o<strong>der</strong> dem Käufer, dann liegt<br />

immer e<strong>in</strong>e steuerbare Immobilienlieferung vor.<br />

ACHTUNG: Für Baubeg<strong>in</strong>n vor 1. Juli 2013 gelten an<strong>der</strong>e Regelungen.<br />

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Von <strong>der</strong> Steuer befreite Leistungen<br />

Steuerliche Auswirkungen<br />

Fachsem<strong>in</strong>ar Heute - Zukunft<br />

• Leistungen unterliegen dem «Steuersatz» von 0%<br />

• Anspruch auf Vorsteuerabzug auf den Vorleistungen<br />

• Von <strong>der</strong> MWST befreite Leistungen s<strong>in</strong>d massgebend für die Abklärung <strong>der</strong> Steuerpflicht<br />

Steuerbefreit s<strong>in</strong>d beispielweise:<br />

• Lieferungen (direkt) <strong>in</strong>s Ausland (Exporte)<br />

• Lieferungen ab Zollfreilagern und offenen Zolllagern (OZL)<br />

• Grenzüberschreitende und/o<strong>der</strong> ausschliesslich auf ausländischem Territorium erbrachte<br />

Logistikdienstleistungen<br />

• E<strong>in</strong>e Steuerbefreiung ist immer von e<strong>in</strong>em Nachweis abhängig<br />

• Fehlt <strong>der</strong> Nachweis, unterliegen die betreffenden Leistungen <strong>der</strong> Steuer zu den<br />

gesetzlichen Steuersätzen<br />

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Vorsteuerabzug<br />

Grundsatz<br />

Vorsteuer<br />

Ausgangssteuer<br />

Fachsem<strong>in</strong>ar Heute - Zukunft<br />

Recht auf Geltendmachung<br />

<strong>der</strong> Vorsteuer<br />

Steuerbarer Umsatz<br />

MWST als<br />

Kostenfaktor<br />

ke<strong>in</strong> Abzug<br />

möglich<br />

Ke<strong>in</strong> Recht auf Geltendmachung<br />

<strong>der</strong> Vorsteuer<br />

Ausgenommener Umsatz<br />

Konsument<br />

Steuersubjekt<br />

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Vorsteuerabzug<br />

Materielle Grundsätze<br />

Fachsem<strong>in</strong>ar Heute - Zukunft<br />

• Jede unternehmerische Tätigkeit berechtigt zum Vorsteuerabzug, soweit sie nicht von <strong>der</strong><br />

MWST ausgenommen ist o<strong>der</strong> für private Zwecke verwendet wird<br />

• Vom Anspruch auf Vorsteuerabzug ausgeschlossen s<strong>in</strong>d Vorleistungen, die zur Erzielung<br />

ausgenommener Umsätze verwendet werden, sofern für <strong>der</strong>en Versteuerung nicht optiert<br />

wurde<br />

Nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen Tätigkeiten nicht unternehmerischer Art (<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e<br />

private Aktivitäten).<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> steuerbaren Unternehmenstätigkeit kann als Vorsteuer abgezogen werden:<br />

• Die von im MWST-Register e<strong>in</strong>getragenen Leistungserbr<strong>in</strong>gern <strong>in</strong> Rechnung gestellte<br />

MWST (Inlandsteuer)<br />

• Die von <strong>der</strong> steuerpflichtigen Person deklarierte Bezugsteuer<br />

• Die von <strong>der</strong> EZV erhobene E<strong>in</strong>fuhrsteuer<br />

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Fachsem<strong>in</strong>ar Heute - Zukunft<br />

Vorsteuerabzug<br />

Formelle Aspekte<br />

Grundsatz<br />

• Damit e<strong>in</strong> Vorsteuerabzug vorgenommen werden kann, braucht es e<strong>in</strong>e Rechnung, die<br />

mehrwertsteuerkonform (6 Punkte gemäss Art. 26 Abs. 2 MWSTG) ist.<br />

• Die Bezahlung <strong>der</strong> Vorsteuer muss nachgewiesen werden können<br />

Ausnahme<br />

• Enthält e<strong>in</strong>e Rechnung nicht alle Elemente von Art. 26 Abs. 2 MWSTG kann <strong>in</strong><br />

E<strong>in</strong>zelfällen dennoch e<strong>in</strong> Vorsteuerabzug erfolgen, wenn die steuerpflichtige Person<br />

nachweist, dass<br />

• Steuer auf sie überwälzt wurde;<br />

• sie die Steuer bezahlt hat.<br />

Vorsicht bei Akontozahlungen!<br />

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Rechnungsstellung<br />

Form <strong>der</strong> Rechnung<br />

Die Rechnung muss <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel folgende Elemente enthalten:<br />

• Name und Ort des Leistungserbr<strong>in</strong>gers<br />

• MWST-Nr. des Leistungserbr<strong>in</strong>gers (CHE-123.456.789 MWST)<br />

• Name und Ort des Leistungsempfängers<br />

• Datum o<strong>der</strong> Zeitraum <strong>der</strong> Leistungserbr<strong>in</strong>gung, soweit diese nicht mit dem<br />

Rechnungsdatum übere<strong>in</strong>stimmen<br />

• Art, Gegenstand und Umfang <strong>der</strong> Leistung<br />

• das Entgelt für die Leistung<br />

• Den anwendbaren Steuersatz und den vom Entgelt geschuldeten Steuerbetrag (wird <strong>in</strong>kl.<br />

MWST fakturiert genügt die Angabe des Steuersatzes „<strong>in</strong>kl. 8.0% MWST“)<br />

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Fachsem<strong>in</strong>ar Heute - Zukunft<br />

Gemischte Verwendung<br />

Begriff<br />

Verwendet die steuerpflichtige Person Gegenstände, Teile davon o<strong>der</strong> Dienstleistungen auch<br />

• ausserhalb ihrer unternehmerischen Tätigkeit o<strong>der</strong><br />

• <strong>in</strong>nerhalb ihrer unternehmerischen Tätigkeit<br />

sowohl<br />

• für Leistungen, die zum Vorsteuerabzug berechtigen, als auch<br />

• für Leistungen, die vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen s<strong>in</strong>d,<br />

so hat sie den Vorsteuerabzug nach dem Verhältnis <strong>der</strong> Verwendung zu korrigieren.<br />

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Fachsem<strong>in</strong>ar Heute - Zukunft<br />

Gemischte Verwendung<br />

3-Topf-Methode<br />

Bei e<strong>in</strong>er gemischten Verwendung empfiehlt es sich, Vorsteuern nach <strong>der</strong> 3-Topf-Methode<br />

zuzuordnen:<br />

A<br />

vollumfänglich abzugsfähige Vorsteuern (Art. 28 MWSTG)<br />

B<br />

nicht abzugsfähige Vorsteuern (direkt auf nicht unternehmerische o<strong>der</strong> direkt auf<br />

von <strong>der</strong> MWST ausgenommene unternehmerische Tätigkeiten zuordenbar (Art.<br />

29 Abs. 1 MWSTG)<br />

C<br />

teilweise abzugsfähige Vorsteuern (nicht direkte auf e<strong>in</strong>e bestimmte Tätigkeit<br />

zuordenbar) gemischte Verwendung (Art. 30 MWSTG)<br />

Aufteilung nach e<strong>in</strong>em sachgerechten Schüssel (Immobilien i.d.R. gemäss<br />

Quadratmeter)<br />

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Fachsem<strong>in</strong>ar Heute - Zukunft<br />

Annäherungsweise prozentualer Vorsteuerabzug<br />

Ingebrauchnahme <strong>der</strong> Infrastruktur bei Investoren<br />

• Sachgerechte Aufteilung <strong>der</strong> Vorsteuern für die gemischt verwendete Infrastruktur, z.B.<br />

aufgrund des erzielten Umsatzverhältnisses <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Steuer ausgenommenen und<br />

steuerbaren Immobilienlieferungen.<br />

• Vere<strong>in</strong>fachung aus Praktikabilitätsgründen:<br />

• Annäherungsweise Vorsteuerkorrektur: 0.02% <strong>der</strong> E<strong>in</strong>nahmen, die mit dem Verkauf<br />

<strong>der</strong> von <strong>der</strong> Steuer ausgenommenen Immobilienlieferungen (exkl. Wert des Bodens)<br />

erzielt wurden<br />

Ersteller / Veräusserer erbr<strong>in</strong>gt selber die Bauleistungen<br />

• Pauschale Ermittlung: Vorsteuerkorrektur wird mittels e<strong>in</strong>es Zuschlages von 33% auf den<br />

Vorsteuern <strong>der</strong> verwendeten Materialien/Drittarbeiten vorgenommen.<br />

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Bezugsteuer<br />

E<strong>in</strong>leitung<br />

Unternehmen mit Sitz im Ausland s<strong>in</strong>d bei <strong>der</strong> Inlandsteuer von <strong>der</strong> Steuerpflicht befreit,<br />

soweit sie im Inland ausschliesslich Dienstleistungen erbr<strong>in</strong>gen, die <strong>der</strong> Bezugsteuer<br />

unterliegen.<br />

Erbr<strong>in</strong>gen ausländische Unternehmen Dienstleistungen wie<br />

• Werbung, Beratung<br />

• Buchführungs- und Treuhandleistungen<br />

• Elektronische Leistungen<br />

im Inland, müssen sie sich – unabhängig von <strong>der</strong> Höhe des auf diese Weise erzielten<br />

Umsatzes – nicht <strong>in</strong>s MWST-Register e<strong>in</strong>tragen lassen.<br />

Der Leistungsempfänger entrichtet die Bezugsteuer (Reverse Charge).<br />

Fachsem<strong>in</strong>ar Heute - Zukunft<br />

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Fachsem<strong>in</strong>ar Heute - Zukunft<br />

E<strong>in</strong>fuhrsteuer<br />

Die E<strong>in</strong>fuhrsteuer dient<br />

• Gleichstellung von <strong>in</strong>ländischen und ausländischen Lieferanten<br />

• Verh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung von Wettbewerbsverzerrungen<br />

Soweit das MWSTG ke<strong>in</strong>e eigenen Bestimmungen aufstellt, ist für E<strong>in</strong>fuhrsteuer das Zollrecht<br />

massgebend Somit ist für die Erhebung <strong>der</strong> E<strong>in</strong>fuhrsteuer die Eidg. Zollverwaltung (EZV)<br />

zuständig.<br />

29


Fachsem<strong>in</strong>ar Heute - Zukunft<br />

E<strong>in</strong>fuhrsteuer<br />

Veranlagungsverfügung MWST<br />

• Voraussetzung für Vorsteuerabzug:<br />

• Orig<strong>in</strong>al muss vorhanden se<strong>in</strong><br />

• als Importeur aufgeführt<br />

• MWST <strong>in</strong> Rechnung gestellt und<br />

bezahlt<br />

30


Fachsem<strong>in</strong>ar Heute - Zukunft<br />

Privatanteile bei Geschäftsfahrzeugen<br />

Steuerlicher Vorgang<br />

Abrechnung <strong>der</strong> Privatanteile erfolgt grundsätzlich als Umsatz.<br />

Pauschale Berechnung<br />

Die effektive Ermittlung <strong>der</strong> auf Privatanteilen geschuldeten Steuer ist <strong>in</strong> <strong>der</strong> Praxis schwierig<br />

(Fahrtenbuch erfor<strong>der</strong>lich). In S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>er Vere<strong>in</strong>fachung kann <strong>der</strong> Steuerbetrag pauschal<br />

annäherungsweise ermittelt werden.<br />

31


Fachsem<strong>in</strong>ar Heute - Zukunft<br />

Privatanteile bei Geschäftsfahrzeugen<br />

Pauschale Berechnung (Vere<strong>in</strong>fachung)<br />

Die geschuldete Steuer auf dem Privatanteil kann wie folgt ausgehend vom Bezugspreis<br />

ermittelt werden:<br />

Fahrzeug<br />

Bezugspreis (exkl. MWST)<br />

Ford Mondeo CHF 32‘000.-<br />

Berechnung:<br />

pro Monat 0.8% (m<strong>in</strong>d. CHF 150.-) CHF 256.00<br />

pro Jahr 12 x CHF 256.- CHF 3’072.00<br />

Geschuldete Steuer 8.0% (108.0%) CHF 227.55<br />

32


Privatanteile bei Geschäftsfahrzeugen<br />

Deklaration<br />

3‘072.00<br />

3‘072.00 227.55<br />

33


Subventionen<br />

Folgende Bed<strong>in</strong>gungen müssen erfüllt se<strong>in</strong>:<br />

• Die Subvention wird von <strong>der</strong> öffentlichen Hand ausgerichtet.<br />

• Der Beitragszahler erhält ke<strong>in</strong>e konkrete Gegenleistung.<br />

• Die Subvention erfolgt grundsätzlich aufgrund e<strong>in</strong>er gesetzlichen Grundlage<br />

Beispiele<br />

• Geldzahlungen<br />

• Gewährung von Vorzugsbed<strong>in</strong>gungen bei Darlehen<br />

• E<strong>in</strong>räumung von Baurechten ohne o<strong>der</strong> mit reduziertem Mietz<strong>in</strong>s<br />

Mehrwertsteuerliche Auswirkungen<br />

• Subventionen gelten nicht als Entgelt.<br />

• Subventionen unterliegen nicht <strong>der</strong> Mehrwertsteuer.<br />

• Der Beitragsempfänger muss die Vorsteuer entsprechend kürzen.<br />

• Vere<strong>in</strong>fachung: freiwillige Versteuerung <strong>der</strong> Subvention zum Normalsatz.<br />

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Schadenersatz<br />

Def<strong>in</strong>ition<br />

• Ausgleich e<strong>in</strong>es Schadens / Wie<strong>der</strong>herstellung <strong>der</strong> wirtschaftlichen Zustandes vor dem<br />

E<strong>in</strong>tritt des schädigenden Ereignisses.<br />

• Geschädigter hat vertraglichen o<strong>der</strong> gesetzlichen Anspruch auf Ersatz des Schadens<br />

• Vertragsverletzung (Nichterfüllung o<strong>der</strong> Schlechterfüllung e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>barten Leistung,<br />

Schuldnerverzug, Annahmeverzug des Gläubigers)<br />

• Unerlaubten Handlungen (Verschuldenshaftung, Kausalhaftung, Gefährdungshaftung)<br />

• Form <strong>der</strong> Entschädigung ist nicht relevant, kann <strong>in</strong> Form von Geld o<strong>der</strong> auch<br />

Naturalleistungen (z.B. Reparatur des beschädigten Gegenstandes) se<strong>in</strong><br />

MWST-Konsequenzen<br />

Fachsem<strong>in</strong>ar Heute - Zukunft<br />

• Schadenersatzzahlungen unterliegen nicht <strong>der</strong> MWST (Nicht-Entgelt, ke<strong>in</strong>e Leistung)<br />

• Ke<strong>in</strong>e Vorsteuerkürzung<br />

• Es wird empfohlen, auf <strong>der</strong> Rechnung «Schadenersatz ohne MWST» anzubr<strong>in</strong>gen (z.B.<br />

wenn geschädigte Person Schaden selbst behebt und dem Schädiger Rechnung stellt)<br />

• Vorsteuerabzug möglich auf den für die Reparatur benötigte Leistungen<br />

35


Schadenersatz<br />

Abgrenzung zu Leistung<br />

Fachsem<strong>in</strong>ar Heute - Zukunft<br />

Abgrenzung Schadenersatz / Leistung<br />

• Preisnachlass aufgrund Schlechterfüllung e<strong>in</strong>es Vertrages (z.B. Lieferung e<strong>in</strong>er<br />

mangelhaften Masch<strong>in</strong>e) Entgeltsm<strong>in</strong><strong>der</strong>ung!<br />

• Leistungsempfänger erleidet <strong>in</strong>folge Schlechterfüllung e<strong>in</strong>en Schaden (z.B. Produktionausfall<br />

als Folge e<strong>in</strong>er mangelhaften Masch<strong>in</strong>e) und erhält Ausgleich Schadenersatz<br />

• Unterlassen o<strong>der</strong> Dulden e<strong>in</strong>er Handlung / Zustandes Leistung (Dienstleistung)<br />

• Beispiel: Mieter erklärt sich gegen Betrages bereit, das Mietobjekt vor <strong>der</strong> vertraglich vere<strong>in</strong>barten<br />

Kündigungsfrist zu verlassen<br />

• Vere<strong>in</strong>bartes Konkurrenzverbot mit Angestellten:<br />

• Angestellter verletzt dieses Konkurrenzverbot. Das Gericht spricht dem Arbeitgeber e<strong>in</strong>e<br />

Entschädigung zu Schadenersatz<br />

• Arbeitgeber ist gegen Bezahlung e<strong>in</strong>es Betrages bereit, vom Konkurrenzverbot abzusehen <br />

Leistung<br />

• Der Autofahrer verliert die Herrschaft über se<strong>in</strong> Fahrzeug und beschädigt die<br />

Strassenlampe. Die Geme<strong>in</strong>de stellt ihm den verursachten Schaden <strong>in</strong> Rechnung.<br />

Schadenersatz<br />

36


Fachsem<strong>in</strong>ar Heute - Zukunft<br />

MWST-Abrechnung<br />

• Ziffer 200: Total <strong>der</strong> vere<strong>in</strong>barten Netto-Entgelte<br />

• Ziffer 205: Optierte Umsätze (freiwillig <strong>der</strong> MWST<br />

unterstellt)<br />

• Ziffer 220: Von <strong>der</strong> Steuer befreite Umsätze<br />

• Ziffer 221: Auslandsumsätze<br />

• Ziffer 225: Meldeverfahren<br />

• Ziffer 230: Ausgenommene Umsätze<br />

• Ziffer 235: Entgeltsm<strong>in</strong><strong>der</strong>ungen<br />

• Ziffer 280: Diverses<br />

• Ziffer 301/311/341: Steuerbare Umsätze<br />

• Ziffer 381: Bezugsteuer<br />

• Ziffer 400: Vorsteuer Material-/Dienstleistungsaufwand<br />

• Ziffer 405: Vorsteuer Investitionen, übr. Betr.aufwand<br />

• Ziffer 410: E<strong>in</strong>lageentsteuerung<br />

• Ziffer 415: Vorsteuerkorrekturen<br />

• Ziffer 420: Vorsteuerkürzungen<br />

• Ziffer 900: Nicht-Entgelte mit VOST-Kürzung<br />

• Ziffer 910: Nicht-Entgelte ohne VOST-Kürzung<br />

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Fachsem<strong>in</strong>ar Heute - Zukunft<br />

F<strong>in</strong>alisierung<br />

Korrektur von Mängeln <strong>in</strong> <strong>der</strong> Abrechnung<br />

Werden beim Erstellen des Jahresabschlusses Mängel <strong>in</strong> den Abrechnungen festgestellt,<br />

muss die steuerpflichtige Person spätestens <strong>in</strong> <strong>der</strong> Abrechnungsperiode, <strong>in</strong> die <strong>der</strong> 180.<br />

Tag seit Ende des Geschäftsjahres fällt, e<strong>in</strong>e Korrektur anbr<strong>in</strong>gen.<br />

Pflicht zur Umsatz- und Vorsteuerabstimmung<br />

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39<br />

Fachsem<strong>in</strong>ar Heute - Zukunft


Ihr Referent<br />

Fachsem<strong>in</strong>ar Heute - Zukunft<br />

Florian Hanslik, Senior Manager<br />

Dr. iur, LL.M. DAS <strong>in</strong> MWST<br />

Email: florian.hanslik@primetax.ch<br />

Direkt: +41 58 252 22 15<br />

Florian Hanslik weist mehr als 15 Jahre Berufserfahrung aus, wobei er sich <strong>in</strong> den letzten 7 Jahren auf den Bereich nationaler und<br />

<strong>in</strong>ternationaler Indirekter Steuern spezialisierte, die er sich im Rahmen se<strong>in</strong>er Tätigkeit bei Big-4 Unternehmen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Schweiz erworben hat.<br />

Florian Hanslik ist diplomierter MWST-Experte. Neben Schweizer Mehrwertsteuerangelegenheiten liegt se<strong>in</strong> Interesse im Europäischen<br />

Mehrwertsteuerrecht, <strong>in</strong>dem er global tätige Unternehmen bei ihren nationalen und <strong>in</strong>ternationalen Transaktionen unterstützt.<br />

Vor se<strong>in</strong>er Tätigkeit <strong>in</strong> <strong>der</strong> Welt <strong>der</strong> Indirekten Steuern war Florian Hanslik im Europäischen Parlament <strong>in</strong> Brüssel, Belgien und <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

Österreichischen Wirtschaftskammer <strong>in</strong> Wien angestellt.<br />

Florian Hanslik studierte an <strong>der</strong> Rechtswissenschaftlichen Fakultät <strong>in</strong> Wien, promovierte neben se<strong>in</strong>er Tätigkeit am Europa Institut an <strong>der</strong><br />

Universität Zürich an <strong>der</strong> Rechtswissenschaftlichen Fakultät an <strong>der</strong> Universität <strong>in</strong> Zürich und absolvierte e<strong>in</strong>en LL.M.-Nachdiplomstudiengang<br />

<strong>in</strong> „Internationalem Wirtschaftsrecht“ ebendort.<br />

Daneben publiziert Florian Hanslik regelmässig Artikel zu MWST und Zoll relevanten Themen, unterrichtet das Fach Mehrwertsteuer an <strong>der</strong><br />

Schweizer Treuhän<strong>der</strong> Schule und ist als Referent an diversen Fachveranstaltungen tätig.<br />

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