PrimeTax, MwSt. in der Baubranche
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Fachsem<strong>in</strong>ar Heute - Zukunft<br />
Entgelt<br />
Entgeltsm<strong>in</strong><strong>der</strong>ungen<br />
Zu e<strong>in</strong>er Anpassung <strong>der</strong> Umsatzsteuerschuld führen Entgeltsm<strong>in</strong><strong>der</strong>ungen. Als solche gelten<br />
<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e:<br />
• Rabatte, Skonti, Debitorenverluste<br />
• Term<strong>in</strong>bussen für die Überschreitung vertraglicher Fristen<br />
• Die zum Voraus vere<strong>in</strong>barten Abzüge vom Werklohn für Bauwesenversicherung,<br />
Bauschäden, -re<strong>in</strong>igung, -wasser, -strom und -reklame<br />
• Mietz<strong>in</strong>sgarantien, sofern sie im Werkvertrag vere<strong>in</strong>bart und bei Nichterfüllen vom<br />
Vertragsnehmer bezahlt o<strong>der</strong> mit dem Werkpreis verrechnet werden.<br />
Achtung:<br />
• Für nachträgliche Än<strong>der</strong>ungen des Entgelts (ausgenommen Skonti) werden<br />
entsprechende Belege (Gutschriften, Zusatzrechnungen udgl.) erstellt.<br />
• E<strong>in</strong> handschriftlich korrigiertes Exemplar <strong>der</strong> ausgestellten Rechnung (z.B. berechtigt<br />
durch die Bauleitung o<strong>der</strong> den Architekten) genügt diesen Anfor<strong>der</strong>ungen.<br />
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