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Fachsem<strong>in</strong>ar Heute - Zukunft<br />
Stolperste<strong>in</strong>e <strong>in</strong> <strong>der</strong> Mehrwertsteuer<br />
<strong>in</strong> <strong>der</strong> Bau Branche<br />
18. März 2016
MWST Betrug wird <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a<br />
mit <strong>der</strong> Todesstrafe geahndet.<br />
Fachsem<strong>in</strong>ar Heute - Zukunft
Fachsem<strong>in</strong>ar Heute - Zukunft<br />
Die Schweiz ist davon noch entfernt…noch!<br />
3
Fachsem<strong>in</strong>ar Heute - Zukunft<br />
Programm<br />
• Steuersubjekt<br />
• Steuerobjekt<br />
• Entgelt<br />
• Ort <strong>der</strong> Leistungserbr<strong>in</strong>gung<br />
• Beg<strong>in</strong>n <strong>der</strong> obligatorischen Steuerpflicht<br />
• Vor <strong>der</strong> Steuer ausgenommene / befreite Leistungen<br />
• Vorsteuerabzug<br />
• Gemischte Verwendung<br />
• Vorsteuerkorrektur<br />
• Bezugsteuer<br />
• E<strong>in</strong>fuhrsteuer<br />
• Schadenersatz<br />
• MWST-Abrechnung<br />
4
Steuersubjekt<br />
Unternehmen - Def<strong>in</strong>ition<br />
Fachsem<strong>in</strong>ar Heute - Zukunft<br />
Mehrwertsteuerpflichtig ist je<strong>der</strong>, <strong>der</strong> e<strong>in</strong> Unternehmen betreibt. E<strong>in</strong> Unternehmen betreibt, wer:<br />
• e<strong>in</strong>e auf die nachhaltige Erzielung von E<strong>in</strong>nahmen aus Leistungen ausgerichtete berufliche<br />
o<strong>der</strong> gewerbliche Tätigkeit selbständig ausübt und<br />
• unter eigenem Namen nach aussen auftritt.<br />
Unternehmensform ist nicht entscheidend:<br />
• E<strong>in</strong>fache Gesellschaften, wie Arbeits- und Handwerkergeme<strong>in</strong>schaften<br />
Jedes Unternehmen, das <strong>in</strong>nerhalb von 12 Monaten m<strong>in</strong>destens CHF 100,000 Umsatz <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />
Schweiz erzielt, ist verpflichtet, sich mehrwertsteuerlich registrieren zu lassen.<br />
Alle an<strong>der</strong>en Unternehmen, die unternehmerisch tätig s<strong>in</strong>d und ihren Sitz <strong>in</strong> <strong>der</strong> Schweiz<br />
haben, können sich freiwillig mehrwertsteuerlich registrieren lassen. .<br />
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Fachsem<strong>in</strong>ar Heute - Zukunft<br />
Steuerobjekt<br />
Lieferungen und Dienstleistungen<br />
Def<strong>in</strong>ition Lieferungen<br />
• Verkauf e<strong>in</strong>es Gegenstandes<br />
• Bearbeiten e<strong>in</strong>es Gegenstandes<br />
• Vermietung / Leas<strong>in</strong>g e<strong>in</strong>es Gegenstandes<br />
Def<strong>in</strong>ition Dienstleistungen<br />
• Jede Leistung, die ke<strong>in</strong>e Lieferung ist<br />
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Fachsem<strong>in</strong>ar Heute - Zukunft<br />
Steuerobjekt<br />
Lieferungen und Dienstleistungen<br />
Beispiele für steuerbare Lieferungen<br />
• Verkauf / Vermietung von Betriebsmitteln (Geräte, Fahrzeuge, etc.)<br />
• Baugewerbliche Arbeiten aufgrund e<strong>in</strong>es Werkvertrages o<strong>der</strong> Auftrages<br />
• Ausführung von Arbeiten als Generalunternehmer<br />
• Erstellung provisorischer E<strong>in</strong>richtungen (wie z.B. Gerüste, Schalungen, Tribünen, Festhallen)<br />
Beispiele für Dienstleistungen<br />
• Ausarbeitung von Projekten, Plänen, Modellen, Kostenvoranschlägen o<strong>der</strong> Gutachten<br />
• Bauleistung und -überwachung sowie Bodenuntersuchungen<br />
• Vermittlung und Verwaltung von Grundstücken<br />
• Expertisen und Schätzungen über den wert von Liegenschaften<br />
• Überlassung von Grundstücken zum Gebrauch o<strong>der</strong> zur Nutzung<br />
• Übertragung und Bestellung von d<strong>in</strong>glichen Rechten an Grundstücken<br />
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Fachsem<strong>in</strong>ar Heute - Zukunft<br />
Ort <strong>der</strong> Leistungserbr<strong>in</strong>gung<br />
Lieferungen<br />
• Baugewerbliche Leistungen gelten als an dem Ort erbracht, an dem sich das Bauwerk<br />
bef<strong>in</strong>det.<br />
Dienstleistungen<br />
• Grundsatz: Empfängerortspr<strong>in</strong>zip<br />
• Im Zusammenhang mit Immobilien: grundsätzlich dort, wo das Grundstück gelegen ist,<br />
sofern es sich um e<strong>in</strong> konkretes Grundstück handelt<br />
8
Fachsem<strong>in</strong>ar Heute - Zukunft<br />
Entgelt<br />
Begriff<br />
• Vermögenswert, den <strong>der</strong> Leistungsempfänger o<strong>der</strong> an dessen Stelle e<strong>in</strong>e Drittperson für<br />
den Erhalt e<strong>in</strong>er Leistung aufwendet.<br />
• Das Entgelt muss nicht zw<strong>in</strong>gend aus e<strong>in</strong>er Geldzahlung bestehen (z.B. Kreditkarten,<br />
Verrechnung mit Gegengeschäften Lieferungen / Dienstleistungen, Begründung e<strong>in</strong>er<br />
neuen Schuld).<br />
• Zum Entgelt gehören <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e auch<br />
• <strong>der</strong> Ersatz aller Kosten, selbst wenn diese geson<strong>der</strong>t <strong>in</strong> Rechnung gestellt werden<br />
• die von <strong>der</strong> steuerpflichtigen Person geschuldeten öffentlich-rechtlichen Abgaben<br />
• Inkonvenienzentschädigungen<br />
Achtung: Nicht Bestandteil des Entgelts s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e Wert des Bodens (bei<br />
Transaktionen mit Liegenschaften).<br />
9
Fachsem<strong>in</strong>ar Heute - Zukunft<br />
Entgelt<br />
Entgeltsm<strong>in</strong><strong>der</strong>ungen<br />
Zu e<strong>in</strong>er Anpassung <strong>der</strong> Umsatzsteuerschuld führen Entgeltsm<strong>in</strong><strong>der</strong>ungen. Als solche gelten<br />
<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e:<br />
• Rabatte, Skonti, Debitorenverluste<br />
• Term<strong>in</strong>bussen für die Überschreitung vertraglicher Fristen<br />
• Die zum Voraus vere<strong>in</strong>barten Abzüge vom Werklohn für Bauwesenversicherung,<br />
Bauschäden, -re<strong>in</strong>igung, -wasser, -strom und -reklame<br />
• Mietz<strong>in</strong>sgarantien, sofern sie im Werkvertrag vere<strong>in</strong>bart und bei Nichterfüllen vom<br />
Vertragsnehmer bezahlt o<strong>der</strong> mit dem Werkpreis verrechnet werden.<br />
Achtung:<br />
• Für nachträgliche Än<strong>der</strong>ungen des Entgelts (ausgenommen Skonti) werden<br />
entsprechende Belege (Gutschriften, Zusatzrechnungen udgl.) erstellt.<br />
• E<strong>in</strong> handschriftlich korrigiertes Exemplar <strong>der</strong> ausgestellten Rechnung (z.B. berechtigt<br />
durch die Bauleitung o<strong>der</strong> den Architekten) genügt diesen Anfor<strong>der</strong>ungen.<br />
10
Beg<strong>in</strong>n <strong>der</strong> obligatorischen Steuerpflicht<br />
Grundsatz<br />
• Die Steuerpflicht beg<strong>in</strong>nt mit <strong>der</strong> Aufnahme <strong>der</strong> steuerbaren unternehmerischen Tätigkeit.<br />
• Indizien für die Aufnahme <strong>der</strong> Tätigkeit s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e:<br />
• Handelsregistere<strong>in</strong>trag e<strong>in</strong>er juristischen Person<br />
• Errichtung <strong>der</strong> Statuten e<strong>in</strong>es Vere<strong>in</strong>s<br />
• Unterzeichnung e<strong>in</strong>es Mietvertrages für e<strong>in</strong> Ladenlokal<br />
• Erstellen e<strong>in</strong>es Gesellschaftervertrags für e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>fache Gesellschaft<br />
Fachsem<strong>in</strong>ar Heute - Zukunft<br />
11
Fachsem<strong>in</strong>ar Heute - Zukunft<br />
Beg<strong>in</strong>n <strong>der</strong> obligatorischen Steuerpflicht<br />
Neuaufnahme <strong>der</strong> unternehmerischen Tätigkeit<br />
Bei Neuaufnahme (o<strong>der</strong> Ausweitung) <strong>der</strong> steuerbaren unternehmerischen Tätigkeit beg<strong>in</strong>nt die<br />
obligatorische Steuerpflicht<br />
• bereits im Zeitpunkt <strong>der</strong> Aufnahme (o<strong>der</strong> Ausweitung) <strong>der</strong> unternehmerischen Tätigkeit<br />
• Wenn absehbar ist, dass die massgebenden Umsatzlimite <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> nächsten<br />
12 Monate erreicht wird<br />
12
Beg<strong>in</strong>n <strong>der</strong> obligatorischen Steuerpflicht<br />
Kontrollrechnung<br />
• Wenn bei Aufnahme o<strong>der</strong> Erweiterung <strong>der</strong> Geschäftstätigkeit nicht absehbar ist, ob die<br />
Betragsgrenzen überschritten werden, ist spätestens nach Ablauf von drei Monaten e<strong>in</strong>e<br />
erneute Beurteilung wie folgt vorzunehmen:<br />
Zahlungse<strong>in</strong>gänge <strong>der</strong> ersten drei Monate<br />
+ Ausstehende Rechnungen (offene Debitoren)<br />
+ Noch nicht fakturierte angefangene Arbeiten<br />
= Totalbetrag<br />
x<br />
4 = massgeben<strong>der</strong> Umsatz für die Steuerpflicht<br />
Fachsem<strong>in</strong>ar Heute - Zukunft<br />
• Wird mit dieser Berechnung die Umsatzlimite erreicht, beg<strong>in</strong>nt die Steuerpflicht wahlweise<br />
rückwirkend mit <strong>der</strong> Aufnahme Geschäftstätigkeit o<strong>der</strong> mit dem Beg<strong>in</strong>n des vierten Monats.<br />
13
Beg<strong>in</strong>n <strong>der</strong> obligatorischen Steuerpflicht<br />
Bestehende unternehmerische Tätigkeit<br />
Fachsem<strong>in</strong>ar Heute - Zukunft<br />
Bei bestehenden (bis anh<strong>in</strong> von <strong>der</strong> Steuerpflicht befreiten Unternehmen) endet die Befreiung<br />
von <strong>der</strong> Steuerpflicht nach Ablauf des Geschäftsjahres, <strong>in</strong> welchem die massgeblichen<br />
Betragsgrenzen überschritten wurden.<br />
Maler KARL LÜOND (E<strong>in</strong>zelfirma; gegründet Anfang des Jahres n-4) hat <strong>in</strong> den letzten Jahren<br />
aus Malerarbeiten für <strong>in</strong>ländische Kunden folgende Umsätze erzielt:<br />
n-4 n-3 n-2 n-1 n<br />
60’000.- 85’000.- 110’000.- 130’000.- 135’000.-<br />
Die obligatorische Steuerpflicht von KARL LÜOND beg<strong>in</strong>nt am 1.1. des Jahres n-1.<br />
14
Fachsem<strong>in</strong>ar Heute - Zukunft<br />
Von <strong>der</strong> Steuer ausgenommene Leistungen<br />
Übersicht<br />
• Leistungen s<strong>in</strong>d nicht steuerbar<br />
• Auf den Vorleistungen besteht ke<strong>in</strong> Recht auf Vorsteuerabzug<br />
• Wer nur von <strong>der</strong> MWST ausgenommene Leistungen erbr<strong>in</strong>gt, wird nicht obligatorisch<br />
steuerpflichtig<br />
Von <strong>der</strong> Steuer ausgenommen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e:<br />
• Leistungen des klassischen Bankengeschäfts<br />
• Versicherungsleistungen<br />
• Bildungsleistungen<br />
• Vermietung, Verpachtung und Verkauf von Immobilien<br />
•Zahlreiche Leistungen im Immobilienbereich s<strong>in</strong>d steuerbar<br />
15
Option für die Versteuerung ausgenommener Leistungen<br />
Ausübung <strong>der</strong> Option<br />
Fachsem<strong>in</strong>ar Heute - Zukunft<br />
Grundsatz<br />
Die Option wird <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel durch offenen Ausweis <strong>der</strong> MWST <strong>in</strong> Rechnungen und Verträgen<br />
ausgeübt.<br />
Beispiel<br />
Die im MWST-Register e<strong>in</strong>getragene IMMO AG vermietet e<strong>in</strong> Gewerbehaus <strong>in</strong> Chur an die<br />
HANDELS AG. Im Mietvertrag weist sie darauf h<strong>in</strong>, dass sich <strong>der</strong> Mietpreis «<strong>in</strong>kl. 8.0%<br />
MWST» versteht.<br />
Der Mietertrag ist grundsätzlich von <strong>der</strong> MWST ausgenommen. Mit diesem H<strong>in</strong>weis hat die<br />
IMMO AG jedoch für die freiwillige Versteuerung <strong>der</strong> Mieterträge optiert.<br />
Ausnahme<br />
Kann nicht durch offenen Ausweis <strong>der</strong> Steuer optiert werden (weil noch ke<strong>in</strong>e Leistungen<br />
erbracht werden; z.B. Erstellung e<strong>in</strong>er Liegenschaft zwecks späterer Vermietung mit Option<br />
o<strong>der</strong> Erstellung e<strong>in</strong>er Geschäftsliegenschaft), so kann sie die Ausübung <strong>der</strong> Option auf an<strong>der</strong>e<br />
Weise <strong>der</strong> ESTV bekannt geben (Korrespondenz mit geeigneten Unterlagen)<br />
16
Option für die Versteuerung ausgenommener Leistungen<br />
Gründe für die Option<br />
Gründe für die Option s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e:<br />
Fachsem<strong>in</strong>ar Heute - Zukunft<br />
• Möglichkeit, Vorsteuern auf Vorleistungen abzuziehen<br />
Vermeidung e<strong>in</strong>er Schattensteuer ( verdeckt im Preis überwälzte nicht abzugsfähige<br />
Vorsteuer)<br />
• Aufteilung <strong>der</strong> Vorsteuer (abzugsfähig/nicht abzugsfähig) bei steuerpflichtigen Personen,<br />
die Erträge mit und ohne Anspruch auf Vorsteuerabzug erzielen (gemischte<br />
Verwendung), ist schwierig<br />
• Leistungsempfänger s<strong>in</strong>d steuerpflichtige Personen (mit Anspruch auf Vorsteuerabzug)<br />
• Möglichkeit <strong>der</strong> Versteuerung von Ausgangsumsätzen zum reduzierten Steuersatz und<br />
gleichzeitigem Vorsteuerabzug zum Normalsatz<br />
17
Option für die Versteuerung ausgenommener Leistungen<br />
Ausschluss <strong>der</strong> Option<br />
Generell ausgeschlossen ist die Option für:<br />
• Versicherungsumsätze<br />
• Umsätze des Geld- und Kapitalverkehrs<br />
• Kontokorrentgeschäft<br />
• Hypothekar- und Kreditgeschäft<br />
• Wertschriftenhandel<br />
• Umsätze aus Wetten, Lotterien und übrigen Glücksspielen mit Gelde<strong>in</strong>satz<br />
Fachsem<strong>in</strong>ar Heute - Zukunft<br />
18<br />
Ausgeschlossen ist die Option <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e auch für<br />
• die Vermietung o<strong>der</strong> Verpachtung von Grundstücken<br />
• den Verkauf von Grundstücken<br />
• die Bestellung von d<strong>in</strong>glichen Rechten an Grundstücken (z.B. E<strong>in</strong>räumen von Wego<strong>der</strong><br />
Durchleitungsrechten)<br />
soweit <strong>der</strong> Leistungsempfänger die Liegenschaft ausschliesslich für private, d.h. für<br />
Wohnzwecke nutzt.
Abgrenzung steuerbare / ausgenommene Immobilienlieferung zwecks<br />
Verkauf<br />
Steuerbare Leistung<br />
• Veräusserung e<strong>in</strong>es Grundstückes auf dem<br />
• Veräusserer e<strong>in</strong>en Neubau erstellt o<strong>der</strong> Umbau realisiert und<br />
• Kauf- o<strong>der</strong> Vorvertrag vor Baubeg<strong>in</strong>n abgeschlossen wird<br />
Fachsem<strong>in</strong>ar Heute - Zukunft<br />
Ausgenommene Leistung<br />
• Alle an<strong>der</strong>e Fälle<br />
Gleiche Qualifikation, wenn nicht Veräusserung, son<strong>der</strong>n e<strong>in</strong> Baurecht dem Käufer e<strong>in</strong>geräumt<br />
wird.<br />
Gehört <strong>der</strong> Boden, auf dem das Objekt erstellt wird, e<strong>in</strong>em Dritten o<strong>der</strong> dem Käufer, dann liegt<br />
immer e<strong>in</strong>e steuerbare Immobilienlieferung vor.<br />
ACHTUNG: Für Baubeg<strong>in</strong>n vor 1. Juli 2013 gelten an<strong>der</strong>e Regelungen.<br />
19
Von <strong>der</strong> Steuer befreite Leistungen<br />
Steuerliche Auswirkungen<br />
Fachsem<strong>in</strong>ar Heute - Zukunft<br />
• Leistungen unterliegen dem «Steuersatz» von 0%<br />
• Anspruch auf Vorsteuerabzug auf den Vorleistungen<br />
• Von <strong>der</strong> MWST befreite Leistungen s<strong>in</strong>d massgebend für die Abklärung <strong>der</strong> Steuerpflicht<br />
Steuerbefreit s<strong>in</strong>d beispielweise:<br />
• Lieferungen (direkt) <strong>in</strong>s Ausland (Exporte)<br />
• Lieferungen ab Zollfreilagern und offenen Zolllagern (OZL)<br />
• Grenzüberschreitende und/o<strong>der</strong> ausschliesslich auf ausländischem Territorium erbrachte<br />
Logistikdienstleistungen<br />
• E<strong>in</strong>e Steuerbefreiung ist immer von e<strong>in</strong>em Nachweis abhängig<br />
• Fehlt <strong>der</strong> Nachweis, unterliegen die betreffenden Leistungen <strong>der</strong> Steuer zu den<br />
gesetzlichen Steuersätzen<br />
20
Vorsteuerabzug<br />
Grundsatz<br />
Vorsteuer<br />
Ausgangssteuer<br />
Fachsem<strong>in</strong>ar Heute - Zukunft<br />
Recht auf Geltendmachung<br />
<strong>der</strong> Vorsteuer<br />
Steuerbarer Umsatz<br />
MWST als<br />
Kostenfaktor<br />
ke<strong>in</strong> Abzug<br />
möglich<br />
Ke<strong>in</strong> Recht auf Geltendmachung<br />
<strong>der</strong> Vorsteuer<br />
Ausgenommener Umsatz<br />
Konsument<br />
Steuersubjekt<br />
21
Vorsteuerabzug<br />
Materielle Grundsätze<br />
Fachsem<strong>in</strong>ar Heute - Zukunft<br />
• Jede unternehmerische Tätigkeit berechtigt zum Vorsteuerabzug, soweit sie nicht von <strong>der</strong><br />
MWST ausgenommen ist o<strong>der</strong> für private Zwecke verwendet wird<br />
• Vom Anspruch auf Vorsteuerabzug ausgeschlossen s<strong>in</strong>d Vorleistungen, die zur Erzielung<br />
ausgenommener Umsätze verwendet werden, sofern für <strong>der</strong>en Versteuerung nicht optiert<br />
wurde<br />
Nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen Tätigkeiten nicht unternehmerischer Art (<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e<br />
private Aktivitäten).<br />
Im Rahmen <strong>der</strong> steuerbaren Unternehmenstätigkeit kann als Vorsteuer abgezogen werden:<br />
• Die von im MWST-Register e<strong>in</strong>getragenen Leistungserbr<strong>in</strong>gern <strong>in</strong> Rechnung gestellte<br />
MWST (Inlandsteuer)<br />
• Die von <strong>der</strong> steuerpflichtigen Person deklarierte Bezugsteuer<br />
• Die von <strong>der</strong> EZV erhobene E<strong>in</strong>fuhrsteuer<br />
22
Fachsem<strong>in</strong>ar Heute - Zukunft<br />
Vorsteuerabzug<br />
Formelle Aspekte<br />
Grundsatz<br />
• Damit e<strong>in</strong> Vorsteuerabzug vorgenommen werden kann, braucht es e<strong>in</strong>e Rechnung, die<br />
mehrwertsteuerkonform (6 Punkte gemäss Art. 26 Abs. 2 MWSTG) ist.<br />
• Die Bezahlung <strong>der</strong> Vorsteuer muss nachgewiesen werden können<br />
Ausnahme<br />
• Enthält e<strong>in</strong>e Rechnung nicht alle Elemente von Art. 26 Abs. 2 MWSTG kann <strong>in</strong><br />
E<strong>in</strong>zelfällen dennoch e<strong>in</strong> Vorsteuerabzug erfolgen, wenn die steuerpflichtige Person<br />
nachweist, dass<br />
• Steuer auf sie überwälzt wurde;<br />
• sie die Steuer bezahlt hat.<br />
Vorsicht bei Akontozahlungen!<br />
23
Rechnungsstellung<br />
Form <strong>der</strong> Rechnung<br />
Die Rechnung muss <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel folgende Elemente enthalten:<br />
• Name und Ort des Leistungserbr<strong>in</strong>gers<br />
• MWST-Nr. des Leistungserbr<strong>in</strong>gers (CHE-123.456.789 MWST)<br />
• Name und Ort des Leistungsempfängers<br />
• Datum o<strong>der</strong> Zeitraum <strong>der</strong> Leistungserbr<strong>in</strong>gung, soweit diese nicht mit dem<br />
Rechnungsdatum übere<strong>in</strong>stimmen<br />
• Art, Gegenstand und Umfang <strong>der</strong> Leistung<br />
• das Entgelt für die Leistung<br />
• Den anwendbaren Steuersatz und den vom Entgelt geschuldeten Steuerbetrag (wird <strong>in</strong>kl.<br />
MWST fakturiert genügt die Angabe des Steuersatzes „<strong>in</strong>kl. 8.0% MWST“)<br />
24
Fachsem<strong>in</strong>ar Heute - Zukunft<br />
Gemischte Verwendung<br />
Begriff<br />
Verwendet die steuerpflichtige Person Gegenstände, Teile davon o<strong>der</strong> Dienstleistungen auch<br />
• ausserhalb ihrer unternehmerischen Tätigkeit o<strong>der</strong><br />
• <strong>in</strong>nerhalb ihrer unternehmerischen Tätigkeit<br />
sowohl<br />
• für Leistungen, die zum Vorsteuerabzug berechtigen, als auch<br />
• für Leistungen, die vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen s<strong>in</strong>d,<br />
so hat sie den Vorsteuerabzug nach dem Verhältnis <strong>der</strong> Verwendung zu korrigieren.<br />
25
Fachsem<strong>in</strong>ar Heute - Zukunft<br />
Gemischte Verwendung<br />
3-Topf-Methode<br />
Bei e<strong>in</strong>er gemischten Verwendung empfiehlt es sich, Vorsteuern nach <strong>der</strong> 3-Topf-Methode<br />
zuzuordnen:<br />
A<br />
vollumfänglich abzugsfähige Vorsteuern (Art. 28 MWSTG)<br />
B<br />
nicht abzugsfähige Vorsteuern (direkt auf nicht unternehmerische o<strong>der</strong> direkt auf<br />
von <strong>der</strong> MWST ausgenommene unternehmerische Tätigkeiten zuordenbar (Art.<br />
29 Abs. 1 MWSTG)<br />
C<br />
teilweise abzugsfähige Vorsteuern (nicht direkte auf e<strong>in</strong>e bestimmte Tätigkeit<br />
zuordenbar) gemischte Verwendung (Art. 30 MWSTG)<br />
Aufteilung nach e<strong>in</strong>em sachgerechten Schüssel (Immobilien i.d.R. gemäss<br />
Quadratmeter)<br />
26
Fachsem<strong>in</strong>ar Heute - Zukunft<br />
Annäherungsweise prozentualer Vorsteuerabzug<br />
Ingebrauchnahme <strong>der</strong> Infrastruktur bei Investoren<br />
• Sachgerechte Aufteilung <strong>der</strong> Vorsteuern für die gemischt verwendete Infrastruktur, z.B.<br />
aufgrund des erzielten Umsatzverhältnisses <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Steuer ausgenommenen und<br />
steuerbaren Immobilienlieferungen.<br />
• Vere<strong>in</strong>fachung aus Praktikabilitätsgründen:<br />
• Annäherungsweise Vorsteuerkorrektur: 0.02% <strong>der</strong> E<strong>in</strong>nahmen, die mit dem Verkauf<br />
<strong>der</strong> von <strong>der</strong> Steuer ausgenommenen Immobilienlieferungen (exkl. Wert des Bodens)<br />
erzielt wurden<br />
Ersteller / Veräusserer erbr<strong>in</strong>gt selber die Bauleistungen<br />
• Pauschale Ermittlung: Vorsteuerkorrektur wird mittels e<strong>in</strong>es Zuschlages von 33% auf den<br />
Vorsteuern <strong>der</strong> verwendeten Materialien/Drittarbeiten vorgenommen.<br />
27
Bezugsteuer<br />
E<strong>in</strong>leitung<br />
Unternehmen mit Sitz im Ausland s<strong>in</strong>d bei <strong>der</strong> Inlandsteuer von <strong>der</strong> Steuerpflicht befreit,<br />
soweit sie im Inland ausschliesslich Dienstleistungen erbr<strong>in</strong>gen, die <strong>der</strong> Bezugsteuer<br />
unterliegen.<br />
Erbr<strong>in</strong>gen ausländische Unternehmen Dienstleistungen wie<br />
• Werbung, Beratung<br />
• Buchführungs- und Treuhandleistungen<br />
• Elektronische Leistungen<br />
im Inland, müssen sie sich – unabhängig von <strong>der</strong> Höhe des auf diese Weise erzielten<br />
Umsatzes – nicht <strong>in</strong>s MWST-Register e<strong>in</strong>tragen lassen.<br />
Der Leistungsempfänger entrichtet die Bezugsteuer (Reverse Charge).<br />
Fachsem<strong>in</strong>ar Heute - Zukunft<br />
28
Fachsem<strong>in</strong>ar Heute - Zukunft<br />
E<strong>in</strong>fuhrsteuer<br />
Die E<strong>in</strong>fuhrsteuer dient<br />
• Gleichstellung von <strong>in</strong>ländischen und ausländischen Lieferanten<br />
• Verh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung von Wettbewerbsverzerrungen<br />
Soweit das MWSTG ke<strong>in</strong>e eigenen Bestimmungen aufstellt, ist für E<strong>in</strong>fuhrsteuer das Zollrecht<br />
massgebend Somit ist für die Erhebung <strong>der</strong> E<strong>in</strong>fuhrsteuer die Eidg. Zollverwaltung (EZV)<br />
zuständig.<br />
29
Fachsem<strong>in</strong>ar Heute - Zukunft<br />
E<strong>in</strong>fuhrsteuer<br />
Veranlagungsverfügung MWST<br />
• Voraussetzung für Vorsteuerabzug:<br />
• Orig<strong>in</strong>al muss vorhanden se<strong>in</strong><br />
• als Importeur aufgeführt<br />
• MWST <strong>in</strong> Rechnung gestellt und<br />
bezahlt<br />
30
Fachsem<strong>in</strong>ar Heute - Zukunft<br />
Privatanteile bei Geschäftsfahrzeugen<br />
Steuerlicher Vorgang<br />
Abrechnung <strong>der</strong> Privatanteile erfolgt grundsätzlich als Umsatz.<br />
Pauschale Berechnung<br />
Die effektive Ermittlung <strong>der</strong> auf Privatanteilen geschuldeten Steuer ist <strong>in</strong> <strong>der</strong> Praxis schwierig<br />
(Fahrtenbuch erfor<strong>der</strong>lich). In S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>er Vere<strong>in</strong>fachung kann <strong>der</strong> Steuerbetrag pauschal<br />
annäherungsweise ermittelt werden.<br />
31
Fachsem<strong>in</strong>ar Heute - Zukunft<br />
Privatanteile bei Geschäftsfahrzeugen<br />
Pauschale Berechnung (Vere<strong>in</strong>fachung)<br />
Die geschuldete Steuer auf dem Privatanteil kann wie folgt ausgehend vom Bezugspreis<br />
ermittelt werden:<br />
Fahrzeug<br />
Bezugspreis (exkl. MWST)<br />
Ford Mondeo CHF 32‘000.-<br />
Berechnung:<br />
pro Monat 0.8% (m<strong>in</strong>d. CHF 150.-) CHF 256.00<br />
pro Jahr 12 x CHF 256.- CHF 3’072.00<br />
Geschuldete Steuer 8.0% (108.0%) CHF 227.55<br />
32
Privatanteile bei Geschäftsfahrzeugen<br />
Deklaration<br />
3‘072.00<br />
3‘072.00 227.55<br />
33
Subventionen<br />
Folgende Bed<strong>in</strong>gungen müssen erfüllt se<strong>in</strong>:<br />
• Die Subvention wird von <strong>der</strong> öffentlichen Hand ausgerichtet.<br />
• Der Beitragszahler erhält ke<strong>in</strong>e konkrete Gegenleistung.<br />
• Die Subvention erfolgt grundsätzlich aufgrund e<strong>in</strong>er gesetzlichen Grundlage<br />
Beispiele<br />
• Geldzahlungen<br />
• Gewährung von Vorzugsbed<strong>in</strong>gungen bei Darlehen<br />
• E<strong>in</strong>räumung von Baurechten ohne o<strong>der</strong> mit reduziertem Mietz<strong>in</strong>s<br />
Mehrwertsteuerliche Auswirkungen<br />
• Subventionen gelten nicht als Entgelt.<br />
• Subventionen unterliegen nicht <strong>der</strong> Mehrwertsteuer.<br />
• Der Beitragsempfänger muss die Vorsteuer entsprechend kürzen.<br />
• Vere<strong>in</strong>fachung: freiwillige Versteuerung <strong>der</strong> Subvention zum Normalsatz.<br />
34
Schadenersatz<br />
Def<strong>in</strong>ition<br />
• Ausgleich e<strong>in</strong>es Schadens / Wie<strong>der</strong>herstellung <strong>der</strong> wirtschaftlichen Zustandes vor dem<br />
E<strong>in</strong>tritt des schädigenden Ereignisses.<br />
• Geschädigter hat vertraglichen o<strong>der</strong> gesetzlichen Anspruch auf Ersatz des Schadens<br />
• Vertragsverletzung (Nichterfüllung o<strong>der</strong> Schlechterfüllung e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>barten Leistung,<br />
Schuldnerverzug, Annahmeverzug des Gläubigers)<br />
• Unerlaubten Handlungen (Verschuldenshaftung, Kausalhaftung, Gefährdungshaftung)<br />
• Form <strong>der</strong> Entschädigung ist nicht relevant, kann <strong>in</strong> Form von Geld o<strong>der</strong> auch<br />
Naturalleistungen (z.B. Reparatur des beschädigten Gegenstandes) se<strong>in</strong><br />
MWST-Konsequenzen<br />
Fachsem<strong>in</strong>ar Heute - Zukunft<br />
• Schadenersatzzahlungen unterliegen nicht <strong>der</strong> MWST (Nicht-Entgelt, ke<strong>in</strong>e Leistung)<br />
• Ke<strong>in</strong>e Vorsteuerkürzung<br />
• Es wird empfohlen, auf <strong>der</strong> Rechnung «Schadenersatz ohne MWST» anzubr<strong>in</strong>gen (z.B.<br />
wenn geschädigte Person Schaden selbst behebt und dem Schädiger Rechnung stellt)<br />
• Vorsteuerabzug möglich auf den für die Reparatur benötigte Leistungen<br />
35
Schadenersatz<br />
Abgrenzung zu Leistung<br />
Fachsem<strong>in</strong>ar Heute - Zukunft<br />
Abgrenzung Schadenersatz / Leistung<br />
• Preisnachlass aufgrund Schlechterfüllung e<strong>in</strong>es Vertrages (z.B. Lieferung e<strong>in</strong>er<br />
mangelhaften Masch<strong>in</strong>e) Entgeltsm<strong>in</strong><strong>der</strong>ung!<br />
• Leistungsempfänger erleidet <strong>in</strong>folge Schlechterfüllung e<strong>in</strong>en Schaden (z.B. Produktionausfall<br />
als Folge e<strong>in</strong>er mangelhaften Masch<strong>in</strong>e) und erhält Ausgleich Schadenersatz<br />
• Unterlassen o<strong>der</strong> Dulden e<strong>in</strong>er Handlung / Zustandes Leistung (Dienstleistung)<br />
• Beispiel: Mieter erklärt sich gegen Betrages bereit, das Mietobjekt vor <strong>der</strong> vertraglich vere<strong>in</strong>barten<br />
Kündigungsfrist zu verlassen<br />
• Vere<strong>in</strong>bartes Konkurrenzverbot mit Angestellten:<br />
• Angestellter verletzt dieses Konkurrenzverbot. Das Gericht spricht dem Arbeitgeber e<strong>in</strong>e<br />
Entschädigung zu Schadenersatz<br />
• Arbeitgeber ist gegen Bezahlung e<strong>in</strong>es Betrages bereit, vom Konkurrenzverbot abzusehen <br />
Leistung<br />
• Der Autofahrer verliert die Herrschaft über se<strong>in</strong> Fahrzeug und beschädigt die<br />
Strassenlampe. Die Geme<strong>in</strong>de stellt ihm den verursachten Schaden <strong>in</strong> Rechnung.<br />
Schadenersatz<br />
36
Fachsem<strong>in</strong>ar Heute - Zukunft<br />
MWST-Abrechnung<br />
• Ziffer 200: Total <strong>der</strong> vere<strong>in</strong>barten Netto-Entgelte<br />
• Ziffer 205: Optierte Umsätze (freiwillig <strong>der</strong> MWST<br />
unterstellt)<br />
• Ziffer 220: Von <strong>der</strong> Steuer befreite Umsätze<br />
• Ziffer 221: Auslandsumsätze<br />
• Ziffer 225: Meldeverfahren<br />
• Ziffer 230: Ausgenommene Umsätze<br />
• Ziffer 235: Entgeltsm<strong>in</strong><strong>der</strong>ungen<br />
• Ziffer 280: Diverses<br />
• Ziffer 301/311/341: Steuerbare Umsätze<br />
• Ziffer 381: Bezugsteuer<br />
• Ziffer 400: Vorsteuer Material-/Dienstleistungsaufwand<br />
• Ziffer 405: Vorsteuer Investitionen, übr. Betr.aufwand<br />
• Ziffer 410: E<strong>in</strong>lageentsteuerung<br />
• Ziffer 415: Vorsteuerkorrekturen<br />
• Ziffer 420: Vorsteuerkürzungen<br />
• Ziffer 900: Nicht-Entgelte mit VOST-Kürzung<br />
• Ziffer 910: Nicht-Entgelte ohne VOST-Kürzung<br />
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Fachsem<strong>in</strong>ar Heute - Zukunft<br />
F<strong>in</strong>alisierung<br />
Korrektur von Mängeln <strong>in</strong> <strong>der</strong> Abrechnung<br />
Werden beim Erstellen des Jahresabschlusses Mängel <strong>in</strong> den Abrechnungen festgestellt,<br />
muss die steuerpflichtige Person spätestens <strong>in</strong> <strong>der</strong> Abrechnungsperiode, <strong>in</strong> die <strong>der</strong> 180.<br />
Tag seit Ende des Geschäftsjahres fällt, e<strong>in</strong>e Korrektur anbr<strong>in</strong>gen.<br />
Pflicht zur Umsatz- und Vorsteuerabstimmung<br />
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Fachsem<strong>in</strong>ar Heute - Zukunft
Ihr Referent<br />
Fachsem<strong>in</strong>ar Heute - Zukunft<br />
Florian Hanslik, Senior Manager<br />
Dr. iur, LL.M. DAS <strong>in</strong> MWST<br />
Email: florian.hanslik@primetax.ch<br />
Direkt: +41 58 252 22 15<br />
Florian Hanslik weist mehr als 15 Jahre Berufserfahrung aus, wobei er sich <strong>in</strong> den letzten 7 Jahren auf den Bereich nationaler und<br />
<strong>in</strong>ternationaler Indirekter Steuern spezialisierte, die er sich im Rahmen se<strong>in</strong>er Tätigkeit bei Big-4 Unternehmen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Schweiz erworben hat.<br />
Florian Hanslik ist diplomierter MWST-Experte. Neben Schweizer Mehrwertsteuerangelegenheiten liegt se<strong>in</strong> Interesse im Europäischen<br />
Mehrwertsteuerrecht, <strong>in</strong>dem er global tätige Unternehmen bei ihren nationalen und <strong>in</strong>ternationalen Transaktionen unterstützt.<br />
Vor se<strong>in</strong>er Tätigkeit <strong>in</strong> <strong>der</strong> Welt <strong>der</strong> Indirekten Steuern war Florian Hanslik im Europäischen Parlament <strong>in</strong> Brüssel, Belgien und <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />
Österreichischen Wirtschaftskammer <strong>in</strong> Wien angestellt.<br />
Florian Hanslik studierte an <strong>der</strong> Rechtswissenschaftlichen Fakultät <strong>in</strong> Wien, promovierte neben se<strong>in</strong>er Tätigkeit am Europa Institut an <strong>der</strong><br />
Universität Zürich an <strong>der</strong> Rechtswissenschaftlichen Fakultät an <strong>der</strong> Universität <strong>in</strong> Zürich und absolvierte e<strong>in</strong>en LL.M.-Nachdiplomstudiengang<br />
<strong>in</strong> „Internationalem Wirtschaftsrecht“ ebendort.<br />
Daneben publiziert Florian Hanslik regelmässig Artikel zu MWST und Zoll relevanten Themen, unterrichtet das Fach Mehrwertsteuer an <strong>der</strong><br />
Schweizer Treuhän<strong>der</strong> Schule und ist als Referent an diversen Fachveranstaltungen tätig.<br />
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