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PrimeTax, MwSt. in der Baubranche

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Beg<strong>in</strong>n <strong>der</strong> obligatorischen Steuerpflicht<br />

Kontrollrechnung<br />

• Wenn bei Aufnahme o<strong>der</strong> Erweiterung <strong>der</strong> Geschäftstätigkeit nicht absehbar ist, ob die<br />

Betragsgrenzen überschritten werden, ist spätestens nach Ablauf von drei Monaten e<strong>in</strong>e<br />

erneute Beurteilung wie folgt vorzunehmen:<br />

Zahlungse<strong>in</strong>gänge <strong>der</strong> ersten drei Monate<br />

+ Ausstehende Rechnungen (offene Debitoren)<br />

+ Noch nicht fakturierte angefangene Arbeiten<br />

= Totalbetrag<br />

x<br />

4 = massgeben<strong>der</strong> Umsatz für die Steuerpflicht<br />

Fachsem<strong>in</strong>ar Heute - Zukunft<br />

• Wird mit dieser Berechnung die Umsatzlimite erreicht, beg<strong>in</strong>nt die Steuerpflicht wahlweise<br />

rückwirkend mit <strong>der</strong> Aufnahme Geschäftstätigkeit o<strong>der</strong> mit dem Beg<strong>in</strong>n des vierten Monats.<br />

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