Juni 2016
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Schmalenbach 3 · 49143 Bissendorf<br />
Tel.:05402/4478<br />
Die nächste Ausgabe erscheint am<br />
29. Juli <strong>2016</strong><br />
Anzeigen- und Redaktionsschluss ist am<br />
05. Juli <strong>2016</strong><br />
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Kommunalwahlen<br />
am 11. September <strong>2016</strong><br />
Für die Kommunalvertretungen (Regionsversammlung, Kreistage,<br />
Stadt- und Gemeinderäte, Samtgemeinderäte, Stadtbezirksräte und<br />
Ortsräte) in Niedersachsen werden die Abgeordneten alle fünf Jahre<br />
gewählt. Der Termin für die nächsten Kommunalwahlen ist Sonntag,<br />
der 11. September <strong>2016</strong>.<br />
Auch die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde<br />
Bissendorf sind an diesem Tage in der Zeit von 8:00 – 18:00 Uhr<br />
aufgerufen, ihre Stimmen für die Wahl des Kreistages des Landkreises<br />
Osnabrück und für die Wahl des Gemeinderates der Gemeinde<br />
Bissendorf abzugeben.<br />
Der Landrat des Landkreises Osnabrück und der Bürgermeister der<br />
Gemeinde Bissendorf werden bei dieser Kommunalwahl nicht gewählt,<br />
da ihre Amtszeiten aufgrund der gesetzlichen Regelungen<br />
noch bis 2019 (Landrat) bzw. bis 2021 (Bürgermeister) laufen.<br />
Wahlberechtigt (so genanntes aktives Wahlrecht) sind Deutsche<br />
oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen<br />
Union, wenn sie am Wahltag 16 Jahre alt sind und<br />
<br />
sie wählen wollen, ihren Wohnsitz haben (z.B. im Landkreis für die<br />
Wahl des Kreistages),<br />
dung<br />
vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,<br />
<br />
haben.<br />
Die Wählerverzeichnisse werden von den Gemeinden geführt. In<br />
das Wählerverzeichnis werden die Wahlberechtigten in der Regel<br />
automatisch eingetragen. Dies allerdings nur, sofern sie nicht vergessen<br />
haben, sich in ihrer Gemeinde (rechtzeitig) anzumelden!<br />
Gewählt (so genanntes passives Wahlrecht) werden kann, wer am<br />
Wahltage:<br />
<br />
meinde<br />
für die Wahl des Gemeinderats) einen Wohnsitz hat und<br />
<br />
eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt und<br />
dung<br />
von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist.<br />
Für die Stimmabgabe werden im jeweiligen Wahlbereich Wahlbezirke<br />
gebildet. Die Gemeinde Bissendorf wird in 21 Wahlbezirke<br />
aufgeteilt. Jedem Wahlbezirk wird ein Wahlraum zugewiesen, in<br />
dem die Stimmabgabe und die Auszählung der Stimmen erfolgen.<br />
Wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält automatisch<br />
eine Wahlbenachrichtigung. Auf ihr ist angegeben, in welchem<br />
Wahlraum die Wählerin/der Wähler ihr/sein Wahlrecht ausüben<br />
kann. Wer verhindert ist den Wahlraum aufzusuchen, oder ohne<br />
sein Verschulden nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen ist,<br />
kann einen Wahlschein beantragen und von der Möglichkeit der<br />
Briefwahl Gebrauch machen.<br />
Bis zum 21. August <strong>2016</strong> erhält jede wahlberechtigte Person eine<br />
Wahlbenachrichtigungskarte. Darauf stehen der Wahlraum, die<br />
Nummer des Wahlbezirks und die Wählerverzeichnisnummer. Diese<br />
Karte sollten Sie zusammen mit einem gültigen Ausweis am Wahlsonntag<br />
mit ins Wahllokal nehmen.<br />
Wenn Sie keine Karte erhalten haben, dann können Sie sich im<br />
Wahlbüro der Gemeinde Bissendorf, Kirchplatz 1, 49143 Bissendorf<br />
erkundigen, woran dies liegen könnte. Kontakt: Telefonnummer<br />
05402 404-217 oder per E-Mail unter wahlen@bissendorf.de.<br />
Auf der Wahlbenachrichtigungskarte ist auch eine Infotelefon-<br />
Nummer angegeben, unter der Sie z.B. Informationen darüber erhalten,<br />
ob Ihr Wahllokal eingeschränkt oder uneingeschränkt barrierefrei<br />
ist und welche Hindernisse möglicherweise vorhanden sind.<br />
Bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde Bissendorf bleiben Sie wahl-