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Juni 2016

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12<br />

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Schmalenbach 3 · 49143 Bissendorf<br />

Tel.:05402/4478<br />

Die nächste Ausgabe erscheint am<br />

29. Juli <strong>2016</strong><br />

Anzeigen- und Redaktionsschluss ist am<br />

05. Juli <strong>2016</strong><br />

Auch ein kleiner Raum<br />

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Frank Wolter<br />

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49143 Bissendorf/Jeggen<br />

Tel.05402-4375<br />

Fax05402-1525<br />

Kommunalwahlen<br />

am 11. September <strong>2016</strong><br />

Für die Kommunalvertretungen (Regionsversammlung, Kreistage,<br />

Stadt- und Gemeinderäte, Samtgemeinderäte, Stadtbezirksräte und<br />

Ortsräte) in Niedersachsen werden die Abgeordneten alle fünf Jahre<br />

gewählt. Der Termin für die nächsten Kommunalwahlen ist Sonntag,<br />

der 11. September <strong>2016</strong>.<br />

Auch die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde<br />

Bissendorf sind an diesem Tage in der Zeit von 8:00 – 18:00 Uhr<br />

aufgerufen, ihre Stimmen für die Wahl des Kreistages des Landkreises<br />

Osnabrück und für die Wahl des Gemeinderates der Gemeinde<br />

Bissendorf abzugeben.<br />

Der Landrat des Landkreises Osnabrück und der Bürgermeister der<br />

Gemeinde Bissendorf werden bei dieser Kommunalwahl nicht gewählt,<br />

da ihre Amtszeiten aufgrund der gesetzlichen Regelungen<br />

noch bis 2019 (Landrat) bzw. bis 2021 (Bürgermeister) laufen.<br />

Wahlberechtigt (so genanntes aktives Wahlrecht) sind Deutsche<br />

oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen<br />

Union, wenn sie am Wahltag 16 Jahre alt sind und<br />

<br />

sie wählen wollen, ihren Wohnsitz haben (z.B. im Landkreis für die<br />

Wahl des Kreistages),<br />

dung<br />

vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,<br />

<br />

haben.<br />

Die Wählerverzeichnisse werden von den Gemeinden geführt. In<br />

das Wählerverzeichnis werden die Wahlberechtigten in der Regel<br />

automatisch eingetragen. Dies allerdings nur, sofern sie nicht vergessen<br />

haben, sich in ihrer Gemeinde (rechtzeitig) anzumelden!<br />

Gewählt (so genanntes passives Wahlrecht) werden kann, wer am<br />

Wahltage:<br />

<br />

meinde<br />

für die Wahl des Gemeinderats) einen Wohnsitz hat und<br />

<br />

eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt und<br />

dung<br />

von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist.<br />

Für die Stimmabgabe werden im jeweiligen Wahlbereich Wahlbezirke<br />

gebildet. Die Gemeinde Bissendorf wird in 21 Wahlbezirke<br />

aufgeteilt. Jedem Wahlbezirk wird ein Wahlraum zugewiesen, in<br />

dem die Stimmabgabe und die Auszählung der Stimmen erfolgen.<br />

Wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält automatisch<br />

eine Wahlbenachrichtigung. Auf ihr ist angegeben, in welchem<br />

Wahlraum die Wählerin/der Wähler ihr/sein Wahlrecht ausüben<br />

kann. Wer verhindert ist den Wahlraum aufzusuchen, oder ohne<br />

sein Verschulden nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen ist,<br />

kann einen Wahlschein beantragen und von der Möglichkeit der<br />

Briefwahl Gebrauch machen.<br />

Bis zum 21. August <strong>2016</strong> erhält jede wahlberechtigte Person eine<br />

Wahlbenachrichtigungskarte. Darauf stehen der Wahlraum, die<br />

Nummer des Wahlbezirks und die Wählerverzeichnisnummer. Diese<br />

Karte sollten Sie zusammen mit einem gültigen Ausweis am Wahlsonntag<br />

mit ins Wahllokal nehmen.<br />

Wenn Sie keine Karte erhalten haben, dann können Sie sich im<br />

Wahlbüro der Gemeinde Bissendorf, Kirchplatz 1, 49143 Bissendorf<br />

erkundigen, woran dies liegen könnte. Kontakt: Telefonnummer<br />

05402 404-217 oder per E-Mail unter wahlen@bissendorf.de.<br />

Auf der Wahlbenachrichtigungskarte ist auch eine Infotelefon-<br />

Nummer angegeben, unter der Sie z.B. Informationen darüber erhalten,<br />

ob Ihr Wahllokal eingeschränkt oder uneingeschränkt barrierefrei<br />

ist und welche Hindernisse möglicherweise vorhanden sind.<br />

Bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde Bissendorf bleiben Sie wahl-

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