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Der vdp-Mustervertrag für gewerbliche Großfinanzierungen

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14<br />

<strong>vdp</strong> Newsletter<br />

<strong>Der</strong> <strong>vdp</strong>-<strong>Mustervertrag</strong><br />

<strong>für</strong> <strong>gewerbliche</strong> <strong>Großfinanzierungen</strong><br />

<strong>Der</strong> <strong>gewerbliche</strong> Immobilienmarkt<br />

und der Markt <strong>für</strong> <strong>gewerbliche</strong> Immobilienfinanzierungen<br />

in Deutschland<br />

haben sich in den vergangenen Jahren<br />

sehr positiv entwickelt. Grund <strong>für</strong> den<br />

„Boom“ war insbesondere das starke Interesse<br />

ausländischer Investoren an den<br />

aus ihrer Sicht im internationalen Vergleich<br />

häufig unterbewerteten deutschen<br />

Immobilien. Auch <strong>für</strong> die nähere Zukunft<br />

gehen Analysten davon aus, dass Deutschland<br />

einer der beliebtesten Investitionsstandorte<br />

in Europa bleiben wird.<br />

Internationale Finanzierungsusancen<br />

...<br />

Im Rahmen der Entwicklung des<br />

Marktes <strong>für</strong> Immobilienfinanzierungen<br />

haben neue Formen der Refinanzierung<br />

immobilienmanager • 04 - 2008<br />

auch in Deutschland und so in Kontinentaleuropa<br />

zunehmend an Bedeutung gewonnen.<br />

Hierzu gehört insbesondere die<br />

sogenannte Verbriefung von Kreditforderungen<br />

(Securitization).<br />

<strong>Der</strong> zunehmende Einfluss internationaler<br />

Finanzierungsusancen sowie die<br />

Anforderungen des Kapitalmarkts und<br />

der Rating-Agenturen haben die Entwicklung<br />

neuer Finanzierungsstrukturen und<br />

Vertragstechniken erforderlich gemacht.<br />

Bei diesen Strukturen geht es vor allem<br />

darum, die Finanzierungsobjekte vor dem<br />

Zugriff anderer Gläubiger zu schützen<br />

(sogenanntes Ringfencing) und vertragliche<br />

Risikosteuerungsmechanismen zu<br />

implementieren, die es der darlehens-<br />

gebenden Bank ermöglichen, etwaige<br />

Schieflagen frühzeitig zu erkennen und<br />

gegebenenfalls gegensteuern zu können.<br />

Repräsentant<br />

und Stimme seiner<br />

Mitgliedsinstitute<br />

Aareal Bank … BayernLB … Berlin Hyp … COREALCREDIT BANK … DekaBank … Deutsche Hypo … Deutsche Postbank … Deutsche Schiffsbank …<br />

Dexia Kommunalbank … DG HYP … Düsseldorfer Hypothekenbank … Essen Hyp … Eurohypo … Hamburger Sparkasse … Helaba Landesbank Hessen-Thüringen …<br />

HSH Nordbank … Hypo Real Estate Bank … Hypo Real Estate Bank International … Hypo Real Estate Holding … HypoVereinsbank … IKB Deutsche Industriebank …<br />

Kreissparkasse Köln … LBBW … Münchener Hyp … NORD/LB … SachsenLB … SEB … Sparkasse KölnBonn … VALOVIS BANK … WarburgHyp …<br />

We s t d e u t s c h e I m m o b i l i e n B a n k … We s t L B … W L B A N K … Wü s t e n r o t B a n k …<br />

Die im Verband deutscher Pfandbriefbanken (<strong>vdp</strong>) zusammengeschlossenen 34 Mitglieds-<br />

institute sind Marktführer in der <strong>gewerbliche</strong>n Immobilienfinanzierung in Deutschland und<br />

gehören auch international zu den bedeutenden Playern am Markt. Als Alternative zu den um-<br />

fangreichen angelsächsischen Vertragsmustern hat der <strong>vdp</strong> jetzt erstmals einen <strong>Mustervertrag</strong><br />

entwickelt – unter Berücksichtigung der deutschen Rechtsordnung und in deutscher Sprache.<br />

... erfordern neu(artig)e<br />

Verträge<br />

Diese Finanzierungsmodelle und die<br />

damit einhergehenden Strukturierungs-<br />

und Vertragstechniken sind ursprünglich<br />

in den USA entwickelt und dann vom<br />

Londoner Finanzplatz übernommen<br />

worden. Die britische Loan Market Association<br />

(LMA) hat daraufhin einen einheitlichen<br />

<strong>Mustervertrag</strong> entwickelt, der<br />

bislang auch in Kontinentaleuropa verwendet<br />

wurde. Dieser Vertrag basiert allerdings<br />

auf angelsächsischen Rechtskonzepten<br />

und kann nicht unmittelbar<br />

ins deutsche Recht übernommen werden.<br />

Vor dem Hintergrund der Anforderungen<br />

des englischen Rechts weist der<br />

LMA-Vertrag darüber hinaus eine sehr


hohe Regelungsdichte und Komplexität<br />

auf, die mit Blick auf die deutsche Rechtsordnung<br />

nicht erforderlich ist und zu<br />

einem erheblichen Bearbeitungsmehraufwand<br />

führt.<br />

Insbesondere deutsch(sprachig)en<br />

Kunden fehlte damit bislang ein Vertragswerk<br />

nach deutschem Recht und in deutscher<br />

Sprache. Um diese Lücke zu schließen,<br />

hat der <strong>vdp</strong> in seinen Gremien einen<br />

<strong>Mustervertrag</strong> <strong>für</strong> <strong>gewerbliche</strong> Immo-<br />

bilienfinanzierungen entwickelt, der auch<br />

<strong>für</strong> eine anschließende Verbriefung der<br />

Finanzierung geeignet ist. Im Gegensatz<br />

zu den umfangreichen angelsächsisch geprägten<br />

Vertragsmustern ist der Muster-<br />

InternatIonale FInanzIerungsusancen<br />

erFordern neu(artIg)e Verträge<br />

darlehensnehmer<br />

(zweckgesellschaft)<br />

1<br />

Kreditinstitut<br />

Darlehensvertrag<br />

vertrag des <strong>vdp</strong> mit 38 Seiten vergleichsweise<br />

kurz. Das Muster zielt auf großvolumige<br />

Immobilienfinanzierungen, bei<br />

denen der Darlehensnehmer keine natürliche<br />

Person, sondern eine speziell <strong>für</strong> die<br />

Zwecke des Erwerbs und der Finanzierung<br />

<strong>gewerbliche</strong>r Immobilien gegründete<br />

Zweckgesellschaft ist (Special Purpose<br />

Vehicle, SPV).<br />

Regelungsbedürftige Inhalte<br />

<strong>Der</strong> <strong>Mustervertrag</strong> enthält alle Klauseln,<br />

die bei einem Gewerbekreditvertrag<br />

mit variablem Zinssatz in der Praxis regelungsbedürftig<br />

sind. Hierzu gehören<br />

Zusicherungen durch den Darlehens-<br />

nehmer, Finanzkennzahlen („Financial<br />

Covenants“) und allgemeine Auflagen.<br />

Vor dem Hintergrund der neuen Eigen-<br />

2<br />

Abtretung der<br />

Darlehensforderung<br />

zum Zwecke der<br />

Verbriefung<br />

kapitalunterlegungsvorschriften <strong>für</strong> Banken<br />

nach „Basel II“ kann es <strong>für</strong> kreditgebende<br />

Institute sinnvoll sein, das aus dem<br />

Darlehensvertrag resultierende Kredit-<br />

risiko gegebenenfalls auf einen Dritten<br />

zu übertragen. Dementsprechend ent-<br />

hält der Vertrag eine Klausel zur Ausplatzierung<br />

von Kreditrisiken, die den Anforderungen<br />

des Bankgeheimnisses Rechnung<br />

tragen soll.<br />

<strong>Der</strong> <strong>Mustervertrag</strong> enthält auch einige<br />

Formulierungsvarianten, die individuell<br />

je nach Einzelfall verwendet werden können.<br />

So findet sich in dem <strong>Mustervertrag</strong><br />

beispielsweise eine Regelung, wonach der<br />

Darlehensnehmer verpflichtet ist, die va-<br />

emissionsvehikel<br />

3<br />

Investor<br />

Emission von Wertpapieren (MBS)<br />

riable Zinsbelastung durch den Abschluss<br />

von Zinssicherungsgeschäften zu begrenzen.<br />

Alternativ besteht diese Verpflichtung<br />

nur unter bestimmten Voraussetzungen.<br />

Darüber hinaus gibt es optionale<br />

Klauseln. So ist die Frage, ob und<br />

gegebenenfalls in welcher Höhe die Bank<br />

Entgelte <strong>für</strong> ihre Dienste verlangen darf,<br />

die Entscheidung jedes einzelnen Verwenders.<br />

Weitere optionale Klauseln betreffen<br />

Finanzkennzahlen wie Zinsdeckungsgrad,<br />

Kapitaldienstfähigkeit und<br />

Verhältnis von Darlehen zu Marktwert.<br />

Regelungen, wonach bestimmte Leer-<br />

standsquoten nicht überschritten werden<br />

dürfen und eine bestimmte Restkapitalrendite<br />

einzuhalten ist, dienen ebenfalls<br />

der Sicherstellung des Cash Flows bzw. der<br />

Kapitaldienstfähigkeit, finden in der Praxis<br />

aber nur zum Teil Verwendung und<br />

sind daher ebenfalls optional ausgestaltet.<br />

Anforderungen an eine<br />

Verbriefung<br />

Um seinen Mitgliedsinstituten die<br />

Möglichkeit zu geben, Darlehen auch über<br />

eine Verbriefung zu refinanzieren, hat sich<br />

der <strong>vdp</strong> mit den Ratingagenturen Moody´s<br />

und Fitch abgestimmt. So berücksichtigt<br />

der <strong>Mustervertrag</strong> auch die wesentlichen<br />

Anforderungen der Ratingagenturen an<br />

eine Verbriefungsfähigkeit der Finanzierung.<br />

Um das Darlehen verbriefen zu können<br />

bedarf es beispielsweise der Zusicherung<br />

des Darlehensnehmers, dass keine<br />

Drittverbindlichkeiten bestehen, damit<br />

das Finanzierungsobjekt vor dem Zugriff<br />

anderer Gläubiger geschützt ist. Hierzu<br />

gehört etwa die Zusicherung, dass dem<br />

Darlehensnehmer keine Beihilfen gewährt<br />

wurden, dass keine Steuerschulden, Rechtsstreitigkeiten<br />

oder Umweltrisiken bestehen<br />

und dass er keine Angestellten hat.<br />

Fazit<br />

Mit dem <strong>vdp</strong>-<strong>Mustervertrag</strong> steht den<br />

Marktteilnehmern erstmals ein auf deutschem<br />

Recht basierendes Gerüst <strong>für</strong> <strong>gewerbliche</strong><br />

Immobilienfinanzierungen zur<br />

Verfügung. Diese Alternative zu den sehr<br />

umfangreichen angelsächsischen Musterverträgen<br />

könnte zum Standard jedenfalls<br />

auf dem deutschen Markt werden.<br />

DoWNloAD<br />

<strong>Der</strong> <strong>Mustervertrag</strong> (in deutscher und englischer<br />

Sprache) kann von der Webseite des<br />

Verbandes (www.pfandbrief.de) heruntergeladen<br />

werden. Darüber hinaus steht ein Leitfaden<br />

mit erläuternden Hinweisen zu den einzelnen<br />

Regelungen des <strong>Mustervertrag</strong>es zur<br />

Verfügung, der ebenfalls von der Webseite heruntergeladen<br />

werden kann.<br />

immobilienmanager • 04 - 2008 15

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