Der vdp-Mustervertrag für gewerbliche Großfinanzierungen
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<strong>vdp</strong> Newsletter<br />
<strong>Der</strong> <strong>vdp</strong>-<strong>Mustervertrag</strong><br />
<strong>für</strong> <strong>gewerbliche</strong> <strong>Großfinanzierungen</strong><br />
<strong>Der</strong> <strong>gewerbliche</strong> Immobilienmarkt<br />
und der Markt <strong>für</strong> <strong>gewerbliche</strong> Immobilienfinanzierungen<br />
in Deutschland<br />
haben sich in den vergangenen Jahren<br />
sehr positiv entwickelt. Grund <strong>für</strong> den<br />
„Boom“ war insbesondere das starke Interesse<br />
ausländischer Investoren an den<br />
aus ihrer Sicht im internationalen Vergleich<br />
häufig unterbewerteten deutschen<br />
Immobilien. Auch <strong>für</strong> die nähere Zukunft<br />
gehen Analysten davon aus, dass Deutschland<br />
einer der beliebtesten Investitionsstandorte<br />
in Europa bleiben wird.<br />
Internationale Finanzierungsusancen<br />
...<br />
Im Rahmen der Entwicklung des<br />
Marktes <strong>für</strong> Immobilienfinanzierungen<br />
haben neue Formen der Refinanzierung<br />
immobilienmanager • 04 - 2008<br />
auch in Deutschland und so in Kontinentaleuropa<br />
zunehmend an Bedeutung gewonnen.<br />
Hierzu gehört insbesondere die<br />
sogenannte Verbriefung von Kreditforderungen<br />
(Securitization).<br />
<strong>Der</strong> zunehmende Einfluss internationaler<br />
Finanzierungsusancen sowie die<br />
Anforderungen des Kapitalmarkts und<br />
der Rating-Agenturen haben die Entwicklung<br />
neuer Finanzierungsstrukturen und<br />
Vertragstechniken erforderlich gemacht.<br />
Bei diesen Strukturen geht es vor allem<br />
darum, die Finanzierungsobjekte vor dem<br />
Zugriff anderer Gläubiger zu schützen<br />
(sogenanntes Ringfencing) und vertragliche<br />
Risikosteuerungsmechanismen zu<br />
implementieren, die es der darlehens-<br />
gebenden Bank ermöglichen, etwaige<br />
Schieflagen frühzeitig zu erkennen und<br />
gegebenenfalls gegensteuern zu können.<br />
Repräsentant<br />
und Stimme seiner<br />
Mitgliedsinstitute<br />
Aareal Bank … BayernLB … Berlin Hyp … COREALCREDIT BANK … DekaBank … Deutsche Hypo … Deutsche Postbank … Deutsche Schiffsbank …<br />
Dexia Kommunalbank … DG HYP … Düsseldorfer Hypothekenbank … Essen Hyp … Eurohypo … Hamburger Sparkasse … Helaba Landesbank Hessen-Thüringen …<br />
HSH Nordbank … Hypo Real Estate Bank … Hypo Real Estate Bank International … Hypo Real Estate Holding … HypoVereinsbank … IKB Deutsche Industriebank …<br />
Kreissparkasse Köln … LBBW … Münchener Hyp … NORD/LB … SachsenLB … SEB … Sparkasse KölnBonn … VALOVIS BANK … WarburgHyp …<br />
We s t d e u t s c h e I m m o b i l i e n B a n k … We s t L B … W L B A N K … Wü s t e n r o t B a n k …<br />
Die im Verband deutscher Pfandbriefbanken (<strong>vdp</strong>) zusammengeschlossenen 34 Mitglieds-<br />
institute sind Marktführer in der <strong>gewerbliche</strong>n Immobilienfinanzierung in Deutschland und<br />
gehören auch international zu den bedeutenden Playern am Markt. Als Alternative zu den um-<br />
fangreichen angelsächsischen Vertragsmustern hat der <strong>vdp</strong> jetzt erstmals einen <strong>Mustervertrag</strong><br />
entwickelt – unter Berücksichtigung der deutschen Rechtsordnung und in deutscher Sprache.<br />
... erfordern neu(artig)e<br />
Verträge<br />
Diese Finanzierungsmodelle und die<br />
damit einhergehenden Strukturierungs-<br />
und Vertragstechniken sind ursprünglich<br />
in den USA entwickelt und dann vom<br />
Londoner Finanzplatz übernommen<br />
worden. Die britische Loan Market Association<br />
(LMA) hat daraufhin einen einheitlichen<br />
<strong>Mustervertrag</strong> entwickelt, der<br />
bislang auch in Kontinentaleuropa verwendet<br />
wurde. Dieser Vertrag basiert allerdings<br />
auf angelsächsischen Rechtskonzepten<br />
und kann nicht unmittelbar<br />
ins deutsche Recht übernommen werden.<br />
Vor dem Hintergrund der Anforderungen<br />
des englischen Rechts weist der<br />
LMA-Vertrag darüber hinaus eine sehr
hohe Regelungsdichte und Komplexität<br />
auf, die mit Blick auf die deutsche Rechtsordnung<br />
nicht erforderlich ist und zu<br />
einem erheblichen Bearbeitungsmehraufwand<br />
führt.<br />
Insbesondere deutsch(sprachig)en<br />
Kunden fehlte damit bislang ein Vertragswerk<br />
nach deutschem Recht und in deutscher<br />
Sprache. Um diese Lücke zu schließen,<br />
hat der <strong>vdp</strong> in seinen Gremien einen<br />
<strong>Mustervertrag</strong> <strong>für</strong> <strong>gewerbliche</strong> Immo-<br />
bilienfinanzierungen entwickelt, der auch<br />
<strong>für</strong> eine anschließende Verbriefung der<br />
Finanzierung geeignet ist. Im Gegensatz<br />
zu den umfangreichen angelsächsisch geprägten<br />
Vertragsmustern ist der Muster-<br />
InternatIonale FInanzIerungsusancen<br />
erFordern neu(artIg)e Verträge<br />
darlehensnehmer<br />
(zweckgesellschaft)<br />
1<br />
Kreditinstitut<br />
Darlehensvertrag<br />
vertrag des <strong>vdp</strong> mit 38 Seiten vergleichsweise<br />
kurz. Das Muster zielt auf großvolumige<br />
Immobilienfinanzierungen, bei<br />
denen der Darlehensnehmer keine natürliche<br />
Person, sondern eine speziell <strong>für</strong> die<br />
Zwecke des Erwerbs und der Finanzierung<br />
<strong>gewerbliche</strong>r Immobilien gegründete<br />
Zweckgesellschaft ist (Special Purpose<br />
Vehicle, SPV).<br />
Regelungsbedürftige Inhalte<br />
<strong>Der</strong> <strong>Mustervertrag</strong> enthält alle Klauseln,<br />
die bei einem Gewerbekreditvertrag<br />
mit variablem Zinssatz in der Praxis regelungsbedürftig<br />
sind. Hierzu gehören<br />
Zusicherungen durch den Darlehens-<br />
nehmer, Finanzkennzahlen („Financial<br />
Covenants“) und allgemeine Auflagen.<br />
Vor dem Hintergrund der neuen Eigen-<br />
2<br />
Abtretung der<br />
Darlehensforderung<br />
zum Zwecke der<br />
Verbriefung<br />
kapitalunterlegungsvorschriften <strong>für</strong> Banken<br />
nach „Basel II“ kann es <strong>für</strong> kreditgebende<br />
Institute sinnvoll sein, das aus dem<br />
Darlehensvertrag resultierende Kredit-<br />
risiko gegebenenfalls auf einen Dritten<br />
zu übertragen. Dementsprechend ent-<br />
hält der Vertrag eine Klausel zur Ausplatzierung<br />
von Kreditrisiken, die den Anforderungen<br />
des Bankgeheimnisses Rechnung<br />
tragen soll.<br />
<strong>Der</strong> <strong>Mustervertrag</strong> enthält auch einige<br />
Formulierungsvarianten, die individuell<br />
je nach Einzelfall verwendet werden können.<br />
So findet sich in dem <strong>Mustervertrag</strong><br />
beispielsweise eine Regelung, wonach der<br />
Darlehensnehmer verpflichtet ist, die va-<br />
emissionsvehikel<br />
3<br />
Investor<br />
Emission von Wertpapieren (MBS)<br />
riable Zinsbelastung durch den Abschluss<br />
von Zinssicherungsgeschäften zu begrenzen.<br />
Alternativ besteht diese Verpflichtung<br />
nur unter bestimmten Voraussetzungen.<br />
Darüber hinaus gibt es optionale<br />
Klauseln. So ist die Frage, ob und<br />
gegebenenfalls in welcher Höhe die Bank<br />
Entgelte <strong>für</strong> ihre Dienste verlangen darf,<br />
die Entscheidung jedes einzelnen Verwenders.<br />
Weitere optionale Klauseln betreffen<br />
Finanzkennzahlen wie Zinsdeckungsgrad,<br />
Kapitaldienstfähigkeit und<br />
Verhältnis von Darlehen zu Marktwert.<br />
Regelungen, wonach bestimmte Leer-<br />
standsquoten nicht überschritten werden<br />
dürfen und eine bestimmte Restkapitalrendite<br />
einzuhalten ist, dienen ebenfalls<br />
der Sicherstellung des Cash Flows bzw. der<br />
Kapitaldienstfähigkeit, finden in der Praxis<br />
aber nur zum Teil Verwendung und<br />
sind daher ebenfalls optional ausgestaltet.<br />
Anforderungen an eine<br />
Verbriefung<br />
Um seinen Mitgliedsinstituten die<br />
Möglichkeit zu geben, Darlehen auch über<br />
eine Verbriefung zu refinanzieren, hat sich<br />
der <strong>vdp</strong> mit den Ratingagenturen Moody´s<br />
und Fitch abgestimmt. So berücksichtigt<br />
der <strong>Mustervertrag</strong> auch die wesentlichen<br />
Anforderungen der Ratingagenturen an<br />
eine Verbriefungsfähigkeit der Finanzierung.<br />
Um das Darlehen verbriefen zu können<br />
bedarf es beispielsweise der Zusicherung<br />
des Darlehensnehmers, dass keine<br />
Drittverbindlichkeiten bestehen, damit<br />
das Finanzierungsobjekt vor dem Zugriff<br />
anderer Gläubiger geschützt ist. Hierzu<br />
gehört etwa die Zusicherung, dass dem<br />
Darlehensnehmer keine Beihilfen gewährt<br />
wurden, dass keine Steuerschulden, Rechtsstreitigkeiten<br />
oder Umweltrisiken bestehen<br />
und dass er keine Angestellten hat.<br />
Fazit<br />
Mit dem <strong>vdp</strong>-<strong>Mustervertrag</strong> steht den<br />
Marktteilnehmern erstmals ein auf deutschem<br />
Recht basierendes Gerüst <strong>für</strong> <strong>gewerbliche</strong><br />
Immobilienfinanzierungen zur<br />
Verfügung. Diese Alternative zu den sehr<br />
umfangreichen angelsächsischen Musterverträgen<br />
könnte zum Standard jedenfalls<br />
auf dem deutschen Markt werden.<br />
DoWNloAD<br />
<strong>Der</strong> <strong>Mustervertrag</strong> (in deutscher und englischer<br />
Sprache) kann von der Webseite des<br />
Verbandes (www.pfandbrief.de) heruntergeladen<br />
werden. Darüber hinaus steht ein Leitfaden<br />
mit erläuternden Hinweisen zu den einzelnen<br />
Regelungen des <strong>Mustervertrag</strong>es zur<br />
Verfügung, der ebenfalls von der Webseite heruntergeladen<br />
werden kann.<br />
immobilienmanager • 04 - 2008 15