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„Lyra“ Obernheim am Samstag, den 16. April 2011 um 20.00 Uhr in ...

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Seite 2<br />

Amtliche Bekanntmachungen<br />

Geme<strong>in</strong>de <strong>Obernheim</strong><br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Öffentliche Auslegung der 3. Änderung und Erweiterung<br />

des Bebauungsplanes Schuppengebiet „Staufenbergle“<br />

Der Geme<strong>in</strong>derat der Geme<strong>in</strong>de <strong>Obernheim</strong> hat <strong>in</strong> öffentlicher<br />

Sitzung <strong>am</strong> 5. <strong>April</strong>. <strong>2011</strong> <strong>den</strong> Entwurf für <strong>den</strong> Bebauungsplan 3.<br />

Änderung und Erweiterung Schuppengebiet „Staufenbergle“ gebilligt<br />

und beschlossen, diesen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch<br />

(BauGB) öffentlich auszulegen.<br />

Weiterh<strong>in</strong> hat der Geme<strong>in</strong>derat <strong>in</strong> der vorgenannten Sitzung die<br />

Örtlichen Bauvorschriften für <strong>den</strong> Geltungsbereich des oben genannten<br />

Bebauungsplanes 3. Änderung und Erweiterung Schuppengebiet<br />

„Staufenbergle“ zugestimmt und ebenfalls deren öffentliche<br />

Auslegung gem. § 74 Abs. 4 der Landesbauordnung (LBO) <strong>in</strong><br />

Verb<strong>in</strong>dung mit § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.<br />

Der Bebauungsplanentwurf und die örtlichen Bauvorschriften sowie<br />

das Ergebnis der Vorprüfung mit <strong>den</strong> Fachbehör<strong>den</strong> liegen<br />

ab 26. <strong>April</strong> <strong>2011</strong> für die Dauer e<strong>in</strong>es Monats bei der Geme<strong>in</strong>deverwaltung<br />

<strong>Obernheim</strong>, Sekretariat 1.OG, Hauptstraße 8, 72364<br />

<strong>Obernheim</strong> während der allgeme<strong>in</strong>en Öffnungszeiten öffentlich<br />

aus.<br />

Öffnungszeiten der Geme<strong>in</strong>deverwaltung <strong>Obernheim</strong>:<br />

vormittags nachmittags<br />

Montag 7.30 - 11.30 <strong>Uhr</strong> geschlossen<br />

Dienstag 7.30 - 11.30 <strong>Uhr</strong> geschlossen<br />

Mittwoch 7.30 - 11.30 <strong>Uhr</strong> geschlossen<br />

Donnerstag 7.30 - 11.30 <strong>Uhr</strong> 13.30 - 19.00 <strong>Uhr</strong><br />

Freitag 7.30 - 11.30 <strong>Uhr</strong> geschlossen<br />

Jedermann kann die Unterlagen während der Öffnungszeiten e<strong>in</strong>sehen<br />

und über deren Inhalt Auskunft verlangen.<br />

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB<br />

können Informationen über die allgeme<strong>in</strong>en Ziele und Zwecke<br />

sowie die wesentlichen Auswirkungen dieses Bebauungsplanes<br />

und der örtlichen Bauvorschriften e<strong>in</strong>geholt wer<strong>den</strong>.<br />

OBERNHEIMER MITTEILUNGEN VOM 15. <strong>April</strong> <strong>2011</strong> N<strong>um</strong>mer 15<br />

Während dieser Zeit besteht auch die Gelegenheit zur Erörterung<br />

sowie Gegenvorschläge und Änderungswünsche vorzubr<strong>in</strong>gen.<br />

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Geme<strong>in</strong>deverwaltung<br />

schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht<br />

wer<strong>den</strong>. Über diese entscheidet der Geme<strong>in</strong>derat <strong>in</strong> öffentlicher<br />

Sitzung. Es wird gebeten, bei schriftlichen Be<strong>den</strong>ken und Anregungen<br />

stets die volle Anschrift anzugeben.<br />

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der<br />

Beschlussfassung über <strong>den</strong> Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.<br />

Im übrigen wird darauf h<strong>in</strong>gewiesen, dass e<strong>in</strong> Antrag nach §<br />

47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist,<br />

soweit mit ihm E<strong>in</strong>wendungen geltend gemacht wer<strong>den</strong>, die vom<br />

Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend<br />

gemacht wur<strong>den</strong>, aber rechtzeitig hätten geltend gemacht<br />

wer<strong>den</strong> können.<br />

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes und der örtlichen<br />

Bauvorschriften für das Baugebiet 3. Änderung und Erweiterung<br />

Schuppengebiet „Staufenbergle“ s<strong>in</strong>d die folgen<strong>den</strong> Grundstücke<br />

der Gemarkung <strong>Obernheim</strong> ganz oder teilweise betroffen:<br />

Flst.-Nrn. 583, 582, 646, 647, 648, 649, 650, 583/1, 583/2, 583/3,<br />

583/4, 583/5, 583/6, 583/7, 583/8, 583/9, 583/10, 583/11, 583/12,<br />

583/13, 583/14, 583/15, 583/16, 583/17, 583/18, 583/19, 583/20,<br />

583/21, 583/22, 583/23, 583/24, 583/25, 583/26, 583/27, 583/28,<br />

583/29, 583/30, 588/1, 588/2, 588/3, 588/4, 588/5, 586, 589, 590<br />

und 591.<br />

Ziele und Zwecke der Planung:<br />

Im bisherigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes s<strong>in</strong>d lediglich<br />

noch 5 unbebaute Grundstücke vorhan<strong>den</strong>, die allerd<strong>in</strong>gs <strong>in</strong><br />

privater Hand liegen. Um <strong>den</strong> weiteren Bedarf zu decken, wur<strong>den</strong><br />

e<strong>in</strong> Teilstück des Flst. 585 und die Flst. 589 und 590 von der Geme<strong>in</strong>de<br />

erworben wer<strong>den</strong>. Dadurch wird e<strong>in</strong>e Erweiterung des<br />

Schuppengebietes im Nordosten und Nordwesten mit e<strong>in</strong>er Ges<strong>am</strong>tfl<br />

äche von ca. 0.95 ha möglich.<br />

Die Erschließung der neuen Flächen, kann weitgehend über das<br />

vorhan<strong>den</strong>e Wegenetz erfolgen. Um <strong>den</strong> steigen<strong>den</strong> Bedarf an<br />

Solarfl ächen abzudecken, sollen künftig im ges<strong>am</strong>ten Baugebiet<br />

Satteldächer und Pultdächer mit e<strong>in</strong>er Neigung von 15-35° möglich<br />

se<strong>in</strong>.<br />

<strong>Obernheim</strong>, <strong>den</strong> 15. <strong>April</strong> <strong>2011</strong><br />

gez.: Ungermann, Bürgermeister

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