Schweizerische Immobilien - Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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<strong>Immobilien</strong>erwerb<br />
Rechtsträger<br />
Der Erwerber hat die Möglichkeit als Rechtsträger des Grundeigentums folgende Rechtspersonen zu verwenden:<br />
- Natürliche Person<br />
- Juristische Person (AG oder GmbH)<br />
- Kapitalanlagegesellschaft nach dem Kapitalanlagegesetz<br />
- Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen (KkK)<br />
- Sicaf<br />
- Sicav<br />
- Ausländischer Rechtsträger<br />
Weiterführende Informationen<br />
www.steueroptimiertes-immobilien-investment.ch<br />
www.real-estate-private-equity.ch<br />
www.immobilien-transaktionen.ch/immobilieninvestitionen und die Revision vom Kapitalanlagegesetz<br />
Erwerbsform<br />
Der direkte <strong>Immobilien</strong>erwerb kann klassisch als Alleineigentum oder bei mehreren Erwerbern in den Formen des<br />
gemeinschaftlichen Eigentums erfolgen:<br />
- Alleineigentum<br />
- Gemeinschaftliches Eigentum<br />
- Miteigentum<br />
- Stockwerkeigentum<br />
- Gesamteigentum (Gütergemeinschaft, einfache Gesellschaft, KollG, KommG, etc.)<br />
Erwerbsarten<br />
Der rechtsgeschäftliche <strong>Immobilien</strong>erwerb erfolgt:<br />
- Singularsukzession<br />
- Grundstückkaufvertrag<br />
- Schenkungsvertrag<br />
- Tauschvertrag<br />
- Erbvertrag und/oder Testament<br />
- Universalsukzession<br />
- Unternehmensfusion<br />
- Unternehmensspaltung<br />
- Vermögensübertragung nach Fusionsgesetz<br />
- Erbgang<br />
Uebertragung eines <strong>Immobilien</strong>portefeuilles<br />
Weiterführende Informationen<br />
www.immobilienpaket.ch / www.property-package.ch<br />
www.vermoegensuebertragung.ch<br />
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