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Gemeindezeitung_2010.. - Spital am Semmering

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Mitteilungsblatt der Gemeinde <strong>Spital</strong> <strong>am</strong> <strong>Semmering</strong> 13<br />

Seniorenurlaubsaktion 2010<br />

Die Seniorenurlaubsaktion des Landes und der Sozialhilfeverbände fand wie in den Vorjahren auch heuer in ausgewählten<br />

Gasthöfen der Steiermark statt.<br />

12 Bewohner unseres Gemeindegebietes konnten vom 29.6. – 8.7.2010 an der beliebten Aktion teilnehmen.<br />

Bürgermeister Reinhard Reisinger und Vizebürgermeisterin Maria Fischer besuchten die Urlauber im wunderschönen<br />

Gasthof Scheer in Bad Gleichenberg.<br />

Seniorenweihnachtsfeier<br />

Die diesjährige Seniorenweihnachtsfeier fand <strong>am</strong> 9. Dezember im Gasthaus „Edlacherhof“ statt. Eingeladen waren alle<br />

Gemeindebürger die das 65. Lebensjahr vollendet haben.<br />

Die Veranstaltung wurde von der Johannes-Brahms-Musikschule, Schulkindern der Volksschule <strong>Spital</strong> <strong>am</strong> <strong>Semmering</strong><br />

sowie Herrn Sepp Köberl gestaltet.<br />

Allen Mitwirkenden ein aufrichtiges Dankeschön und besonders unserem Sepp für die jahrzehntelange, herzliche Um -<br />

rahmung der Weihnachtsfeier.<br />

Gemeinde-Heizkostenzuschuss 2010/2011<br />

Der Gemeinderat hat den Brennstoffzuschuss für den<br />

Winter 2010/2011 in der Höhe von e 170,– pro Haushalt be -<br />

schlossen.<br />

Alle Ausgleichszulagenempfänger, Mindestrentner, Bau -<br />

ern- oder Gewerberentner sowie Bezieher von sonstigen<br />

geringen Einkommen (Sozialhilfe, Arbeitslosengeld, Not -<br />

standshilfe etc.) können, sofern diese Bezüge die unten<br />

angeführten Grenzen nicht übersteigen, den Heizkostenzu -<br />

schuss bei Frau Winter im Gemeinde<strong>am</strong>t, Zimmer 4, beantragen.<br />

➢ Frist für die Beantragung ist der 31. März 2011.<br />

Bitte die Einkommensnachweise aller haushaltszugehörigen<br />

Personen (letzten Pensions -<br />

abschnitt, Arbeitslosen- oder Notstands hilfe -<br />

bezug etc.) und die Kontonummer (wenn vorhanden)<br />

mitbringen!<br />

Einkommensgrenzen<br />

(monatliches Haushaltsnettoeinkommen):<br />

für 1-Personen-Haushalte: € 784,29<br />

für Ehepaare bzw.<br />

Haushaltsgemeinschaften: € 1.175,57

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