Allgemeine Bauernzeitung - Ausgabe 02 - 2016 (Kärntner Bauernbund)
Landesobmann Mößler Bauernbund – Schutzbund für das Eigentum! Seite 2 und 3 Forstwege Spannungsfeld von „Mein“ und „Dein“ Seite 2 und 3 Natura2000 Nicht auf dem Rücken der Bauern! Seite 4-5 Daseinsversorgung am Land sicherstellen Seite 6 LK-Wahlrecht Seite 8 - 9 Auer "SVB-Rabatt ist notwendig" Seite 9 Die Alm: wolfsfreie Zone! Jüngste Wolfattacken sorgen für Unsicherheiten Seite 10 Mößler fordert: Konjunkturpaket für bäuerliche Landwirtschaft Seite 11
Landesobmann Mößler
Bauernbund – Schutzbund für das Eigentum! Seite 2 und 3
Forstwege Spannungsfeld von „Mein“ und „Dein“ Seite 2 und 3
Natura2000 Nicht auf dem Rücken der Bauern! Seite 4-5
Daseinsversorgung am Land sicherstellen Seite 6
LK-Wahlrecht Seite 8 - 9
Auer "SVB-Rabatt ist notwendig" Seite 9
Die Alm: wolfsfreie Zone! Jüngste Wolfattacken sorgen für
Unsicherheiten Seite 10
Mößler fordert: Konjunkturpaket für bäuerliche Landwirtschaft Seite 11
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LK-Wahlrecht<br />
Stärkung der bäuerlichen Familie<br />
Wer auf dem<br />
familiären<br />
Betrieb lebt<br />
und arbeitet,<br />
seinen Hauptberuf<br />
jedoch<br />
außerhalb<br />
des Betriebes<br />
ausübt, soll<br />
trotzdem die<br />
Möglichkeit<br />
haben zu<br />
wählen.<br />
Der bäuerliche Familienbetrieb ist<br />
das Leitmodell der Argrarpolitik des<br />
<strong>Bauernbund</strong>es. Die Familie trägt<br />
gemeinsam die Verantwortung und entscheidet<br />
gemeinsam. Diese Tradition findet<br />
auch im neuen Wahlrecht Berücksichtigung.<br />
All jene, die am Hof arbeiten, können nun<br />
auch über die Interessensvertretung mitentscheiden.<br />
Jungbäuerinnen/Jungbauern:<br />
Alle Wahlberechtigten, die am Wahltag das<br />
16. Lebensjahr vollendet haben, sind mit dem<br />
aktiven Wahlrecht ausgestattet. Dadurch sind<br />
alle Jungbäuerinnen und Jungbauern stimmberechtigt,<br />
sofern sie am Hof ihren Wohnsitz<br />
haben und mitarbeiten.<br />
Altbäuerinnen/Altbauern:<br />
ÜbergeberInnen, die mit den Betriebsnachfolgern<br />
in Hofgemeinschaft leben, dürfen<br />
wieder wählen gehen. Damit wird in Kärnten<br />
wieder eingeführt, was außer in Tirol in allen<br />
anderen Bundesländern als normal gilt und<br />
in Kärnten von SPÖ und FPÖ in den 1970er<br />
Jahren abgeschafft wurde.<br />
Bäuerinnen:<br />
Familienmitglieder, „die mit den kammerzugehörigen<br />
Personen in Hofgemeinschaft<br />
leben und ohne Rücksicht auf ein Entgelt<br />
berufsmäßig in deren land- und forstwirtschaftlichen<br />
Betrieben tätig sind“, sind wahlberechtigt.<br />
Die „überwiegende Tätigkeit in<br />
der Land- und Forstwirtschaft“ ist nicht mehr<br />
notwendig. Damit können jetzt auch jene<br />
Bäuerinnen und Jungbauern wählen, die<br />
wegen Hauptberufstätigkeit außerhalb der<br />
Landwirtschaft bisher nicht wählen konnten.<br />
Dieses Prinzip der nicht zwingenden Haupt-<br />
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