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Allgemeine Bauernzeitung - Ausgabe 02 - 2016 (Kärntner Bauernbund)

Landesobmann Mößler Bauernbund – Schutzbund für das Eigentum! Seite 2 und 3 Forstwege Spannungsfeld von „Mein“ und „Dein“ Seite 2 und 3 Natura2000 Nicht auf dem Rücken der Bauern! Seite 4-5 Daseinsversorgung am Land sicherstellen Seite 6 LK-Wahlrecht Seite 8 - 9 Auer "SVB-Rabatt ist notwendig" Seite 9 Die Alm: wolfsfreie Zone! Jüngste Wolfattacken sorgen für Unsicherheiten Seite 10 Mößler fordert: Konjunkturpaket für bäuerliche Landwirtschaft Seite 11

Landesobmann Mößler
Bauernbund – Schutzbund für das Eigentum! Seite 2 und 3

Forstwege Spannungsfeld von „Mein“ und „Dein“ Seite 2 und 3

Natura2000 Nicht auf dem Rücken der Bauern! Seite 4-5

Daseinsversorgung am Land sicherstellen Seite 6

LK-Wahlrecht Seite 8 - 9

Auer "SVB-Rabatt ist notwendig" Seite 9

Die Alm: wolfsfreie Zone! Jüngste Wolfattacken sorgen für
Unsicherheiten Seite 10

Mößler fordert: Konjunkturpaket für bäuerliche Landwirtschaft Seite 11

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LK-Wahlrecht<br />

Stärkung der bäuerlichen Familie<br />

Wer auf dem<br />

familiären<br />

Betrieb lebt<br />

und arbeitet,<br />

seinen Hauptberuf<br />

jedoch<br />

außerhalb<br />

des Betriebes<br />

ausübt, soll<br />

trotzdem die<br />

Möglichkeit<br />

haben zu<br />

wählen.<br />

Der bäuerliche Familienbetrieb ist<br />

das Leitmodell der Argrarpolitik des<br />

<strong>Bauernbund</strong>es. Die Familie trägt<br />

gemeinsam die Verantwortung und entscheidet<br />

gemeinsam. Diese Tradition findet<br />

auch im neuen Wahlrecht Berücksichtigung.<br />

All jene, die am Hof arbeiten, können nun<br />

auch über die Interessensvertretung mitentscheiden.<br />

Jungbäuerinnen/Jungbauern:<br />

Alle Wahlberechtigten, die am Wahltag das<br />

16. Lebensjahr vollendet haben, sind mit dem<br />

aktiven Wahlrecht ausgestattet. Dadurch sind<br />

alle Jungbäuerinnen und Jungbauern stimmberechtigt,<br />

sofern sie am Hof ihren Wohnsitz<br />

haben und mitarbeiten.<br />

Altbäuerinnen/Altbauern:<br />

ÜbergeberInnen, die mit den Betriebsnachfolgern<br />

in Hofgemeinschaft leben, dürfen<br />

wieder wählen gehen. Damit wird in Kärnten<br />

wieder eingeführt, was außer in Tirol in allen<br />

anderen Bundesländern als normal gilt und<br />

in Kärnten von SPÖ und FPÖ in den 1970er<br />

Jahren abgeschafft wurde.<br />

Bäuerinnen:<br />

Familienmitglieder, „die mit den kammerzugehörigen<br />

Personen in Hofgemeinschaft<br />

leben und ohne Rücksicht auf ein Entgelt<br />

berufsmäßig in deren land- und forstwirtschaftlichen<br />

Betrieben tätig sind“, sind wahlberechtigt.<br />

Die „überwiegende Tätigkeit in<br />

der Land- und Forstwirtschaft“ ist nicht mehr<br />

notwendig. Damit können jetzt auch jene<br />

Bäuerinnen und Jungbauern wählen, die<br />

wegen Hauptberufstätigkeit außerhalb der<br />

Landwirtschaft bisher nicht wählen konnten.<br />

Dieses Prinzip der nicht zwingenden Haupt-<br />

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