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Enzkreis A FERTIG

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‣ Bedarfsgemeinschaft, Haushaltsgemeinschaft, Wohngemeinschaft,<br />

eheähnliche Gemeinschaft<br />

Was bedeutet das?<br />

­ Zu einer Hartz IV (Alg II) Bedarfsgemeinschaft (BG), gehören<br />

neben dem Antragsteller auch im Haushalt lebende Partner:<br />

Ehepartner, eingetragene Lebenspartnerschaften, eheähnliche<br />

(auch gleichgeschlechtliche) Paare, unverheiratete Kinder unter<br />

25 Jahren (auch die des Partners).<br />

­ Eine Haushaltsgemeinschaft besteht, wenn man mit Verwandten<br />

oder verschwägerten Personen zusammenlebt (wohnt) und<br />

gemeinsam wirtschaftet.<br />

­ Wohngemeinschaften (klassische WG’s), sind weder<br />

Bedarfs- noch Haushaltsgemeinschaften.<br />

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Ansprechpartner im<br />

Jobcenter.<br />

Für eine tadellose, rechtssichere Auskunft sollten Sie sich in<br />

jedem Fall an Ihren Ansprechpartner beim Jobcenter wenden.<br />

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