08.12.2012 Aufrufe

DFG - Verwendungsrichtlinien - DFG-Graduiertenkolleg 1660

DFG - Verwendungsrichtlinien - DFG-Graduiertenkolleg 1660

DFG - Verwendungsrichtlinien - DFG-Graduiertenkolleg 1660

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

(IYXWGLI<br />

*SVWGLYRKWKIQIMRWGLEJX<br />

:IV[IRHYRKWVMGLXPMRMIR<br />

+VEHYMIVXIROSPPIKW<br />

QMX 0IMXJEHIR J²V %FWGLPYWWFIVMGLXI<br />

YRH 6IKIPR KYXIV [MWWIRWGLEJXPMGLIV 4VE\MW<br />

(*+ :SVHVYGO --


Inhalt Seite<br />

1. Allgemeines 1<br />

2. Mittel für Stipendien und Gastwissenschaftler 1<br />

2.1 Stipendien 1<br />

2.2 Gastwissenschaftler(innen) 5<br />

3. Forschungsstudent(inn)en 5<br />

4. Verbrauchsmaterial, Kleingeräte 5<br />

5. Reisen 5<br />

6. Publikationskosten 6<br />

7. Nicht abrechenbare Kosten 7<br />

8. Umdisposition der bewilligten Mittel 7<br />

9. Geldanforderungen 8<br />

10. Rechnerischer Verwendungsnachweis, Prüfung 8<br />

10.1 Verwendungsnachweis 8<br />

10.2 Prüfung 8<br />

11. Widerruf, Rückforderung, Verzugszinsen 8<br />

12. Haftung 9<br />

13. Pflicht zur Beachtung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis 9<br />

14. Berichtspflicht 10<br />

15. Forschungsergebnisse, Verwertung 13<br />

15.1 Veröffentlichung von Forschungsergebnissen 13<br />

15.2 Wirtschaftliche Verwertung 13<br />

16. Regeln guter wissenschaftlicher Praxis 13<br />

Anhang: 16<br />

Hinweise zur Bewilligung der Stipendien in <strong>Graduiertenkolleg</strong>s 16


$OOJHPHLQHV<br />

Diese Richtlinien sind Bestandteil der Bewilligung. Sie gelten, soweit in der Bewilligung<br />

nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt ist. Sie sind sowohl von dem Sprecher/der<br />

Sprecherin des <strong>Graduiertenkolleg</strong>s (im folgenden Antragsteller(in) genannt), dem/der die<br />

Mittel für das <strong>Graduiertenkolleg</strong> gemeinsam mit der Hochschule bewilligt werden, als auch<br />

von der Hochschule bei der ersten Mittelanforderung anzuerkennen (<strong>DFG</strong>-Vordruck 41.035).<br />

Die bewilligten Mittel stehen nur für den in der Bewilligung genannten Zweck und<br />

betragsmäßig nur in dieser Höhe zur Verfügung. Zusätzliche Mittel können nicht bereitgestellt<br />

werden. Sie sind sparsam und wirtschaftlich zu verwenden. Sie sind an das laufende<br />

Haushaltsjahr gebunden, d.h. sie können nicht auf das jeweils folgende Haushalsjahr<br />

übertragen werden. 0LWWHODQIRUGHUXQJHQ GLH ELV ]XP 'H]HPEHU GHV -DKUHV QLFKW EHL GHU<br />

')* YRUOLHJHQ N|QQHQ QLFKW PHKU EHGLHQW ZHUGHQ ZHLO GLH EHZLOOLJWHQ 0LWWHO PLW $EODXI GHV<br />

+DXVKDOWVMDKUHV YHUIDOOHQ VLQG<br />

Die bewilligten Mittel sind über die Einnahme- und Ausgabetitel im Haushalt der Hochschule,<br />

der der/die Antragsteller(in) angehört, abzuwickeln. Sie sind nach den für die Hochschule<br />

geltenden haushalts- und kassenrechtlichen Bestimmungen zu bewirtschaften.<br />

Die Hochschule ist verpflichtet, die Mittel unverzüglich für das <strong>Graduiertenkolleg</strong> zur<br />

Verfügung zu stellen.<br />

Der/die Antragsteller(in) ist für die wissenschaftliche Durchführung des <strong>Graduiertenkolleg</strong>s<br />

verantwortlich. Er/Sie entscheidet gemeinsam mit den beteiligten Wissenschaftler(inn)en über<br />

die Verwendung der Mittel nach Maßgabe dieser Richtlinien und der Haushaltsvorschriften<br />

der Hochschule.<br />

0LWWHO I U 6WLSHQGLHQ XQG *DVWZLVVHQVFKDIWOHU<br />

Für die Inanspruchnahme der von der <strong>DFG</strong> bewilligten und von der Hochschule zu<br />

bewirtschaftenden Personalmittel gelten die nachfolgenden Regelungen für die Festsetzung<br />

und Zahlung der Stipendien sowie der Vergütung/Honorare der Gastwissenschaftler(innen)<br />

durch die Hochschule, wobei die Stipendiat(inn)en und Gastwissenschaftler(innen) in keiner<br />

Rechtsbeziehung zur <strong>DFG</strong> stehen:<br />

Die im Anhang stehenden "Hinweise zur Bewilligung der Stipendien in <strong>Graduiertenkolleg</strong>s"<br />

sind zu berücksichtigen.<br />

2.1 Stipendien<br />

• Stipendien sind steuerfrei gem. §3 Nr. 44 EStG. Sie begründen kein Arbeitsverhältnis. Sie<br />

unterliegen nicht der Sozialversicherungspflicht, da sie kein Entgelt i.S.v. § 14 SGB IV<br />

darstellen.


- 2 -<br />

• Die +|KH GHU 6WLSHQGLHQ ergibt sich aus der Anlage zu <strong>DFG</strong>-Vordruck 2.22 (W) bzw.<br />

(O). Über die dort genannten pauschalen Sätze hinaus können weitere Leistungen (z. B.<br />

Beiträge zur Sozialversicherung, Beihilfen in Krankheitsfällen usw.) nicht zu Lasten der<br />

Mittel des <strong>Graduiertenkolleg</strong>s übernommen werden. Die <strong>DFG</strong> empfiehlt, dass die Stipendiat(inn)en<br />

im eigenen Interesse eine Kranken-, Unfall-, Haftpflicht- und Risiko-<br />

Lebensversicherung auf eigene Kosten abschließen.<br />

Kindergeld ist in den Stipendien nicht enthalten; es ist ggf. bei dem für den Wohnort des<br />

Stipendiaten/der Stipendiatin zuständigen Arbeitsamt - Familienkasse -, im Falle der<br />

Beurlaubung bei der bisherigen Besoldungsstelle zu beantragen.<br />

• Die Vergabe von HUK|KWHQ 6WLSHQGLHQ deren Höhe sich aus der Anlage zu <strong>DFG</strong>-Vordruck<br />

2.22 (W) bzw.(O) ergibt, bedarf der Zustimmung der Geschäftsstelle.<br />

Zwei bzw. drei bewilligte Doktorandenstipendien können zu einem bzw. zwei erhöhten<br />

Doktorandenstipendien zusammen gefasst werden, wenn<br />

Ö die für alle <strong>Graduiertenkolleg</strong>s obligatorische überregionale Ausschreibung ergeben<br />

hat, dass qualifizierte Bewerbungen für Stipendien in normaler Höhe nicht zustande<br />

kommen, was für die Ingenieurwissenschaften, die Informatik (einschließlich der<br />

Wirtschaftsinformatik), die Physik, die Chemie und die angewandte Mathematik<br />

unterstellt wird, und<br />

Ö der/die für das Stipendium vorgesehene Bewerber(in) zu den 15% Jahrgangsbesten<br />

einer Hochschule gehört, was bei einer Abschlussnote von 1,5 und besser unterstellt<br />

wird, oder der/die Bewerber(in) nach dem Studienabschluss einen<br />

Forschungsaufenthalt im Ausland wahrgenommen oder an einem Forschungsprojekt<br />

mitgearbeitet bzw. andere spezifische, herausragende Qualifikationen vorzuweisen hat.<br />

Der Studienabschluss sollte möglichst an einer anderen als der Trägerhochschule des<br />

<strong>Graduiertenkolleg</strong>s erreicht worden sein.<br />

• Zusätzlich zu den Stipendien können in den folgenden Fällen )DPLOLHQ XQG<br />

.LQGHUEHWUHXXQJV]XVFKOlJH bewilligt werden, deren Höhe sich aus der Anlage ergibt:<br />

)DPLOLHQ]XVFKODJ<br />

Doktorand(inn)en und Stipendiat(inn)en in der Qualifizierungsphase erhalten auf Antrag<br />

einen Familienzuschlag, wenn sie verheiratet sind (mit oder ohne Kind/er) RGHU ihnen für<br />

mindestens ein Kind die Unterhaltspflicht obliegt.<br />

Postdoktorand(inn)en und Doktorand(inn)en mit einem erhöhten Stipendiensatz erhalten<br />

auf Antrag einen Familienzuschlag, wenn sie verheiratet sind (mit oder ohne Kind/er) und<br />

die Einnahmen des Ehepartners nicht mehr als 409,- EUR pro Monat betragen. Es sind die<br />

Brutto-Einnahmen aus Berufstätigkeit zugrunde zu legen; berücksichtigt werden u.a. auch<br />

Einnahmen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz und Arbeitslosengeld.<br />

Unverheiratete Postdoktorand(inn)en sowie Doktorand(inn)en mit einem erhöhten<br />

Stipendiensatz erhalten einen Familienzuschlag, wenn sie für mindestens ein Kind<br />

unterhaltspflichtig sind. Einnahmen aus Unterhaltszahlungen bzw. des anderen Elternteils<br />

bleiben unberücksichtigt.


- 3 -<br />

Der Familienzuschlag wird zusammen mit dem Stipendium ausgezahlt. Entsteht der<br />

Anspruch während der Laufzeit eines Stipendiums, so wird er einschließlich des Monats<br />

der Eheschließung bzw. der Geburt des Kindes gewährt.<br />

In Verbindung mit einem Teilzeitstipendium reduziert sich der Familienzuschlag<br />

entsprechend.<br />

Erhalten beide Ehegatten bzw. Elternteile ein Stipendium eines <strong>Graduiertenkolleg</strong>s, so wird<br />

der Familienzuschlag bei Vorliegen der oben genannten Voraussetzungen nur einmal<br />

ausgezahlt.<br />

Für die personenbezogenen Einzelfallbewilligungen der Familienzuschläge nach Maßgabe<br />

dieser <strong>Verwendungsrichtlinien</strong> ist das <strong>Graduiertenkolleg</strong> zusammen mit der Hochschule<br />

zuständig und verantwortlich.<br />

.LQGHUEHWUHXXQJV]XVFKODJ<br />

Doktorandinnen/Doktoranden und Postdoktorandinnen/Postdoktoranden sowie<br />

Stipendiatinnen/Stipendiaten in der Qualifizierungsphase erhalten für die Betreuung ihrer<br />

Kinder bis zu deren 12. Geburtstag auf Antrag einen Kinderbetreuungszuschlag.<br />

Als Kinder im Sinne der Bestimmungen über den Kinderbetreuungszuschlag gelten auch<br />

die in § 2 Abs. 1 BKGG (Bundeskindergeldgesetz) Genannten (z.B. Stief- oder<br />

Pflegekinder).<br />

Maßgeblich ist die Kinderzahl zum Beginn der Förderung. Ändert sich die Zahl der zu<br />

berücksichtigenden Kinder, wird die Änderung zum 1. des folgenden Monats wirksam.<br />

Der Kinderbetreuungszuschlag wird unabhängig vom Familieneinkommen gezahlt.<br />

Leistungen nach dem BErzGG (Bundeserziehungsgeldgesetz) und den<br />

Landeserziehungsgeldgesetzen werden auf den Kinderbetreuungszuschlag angerechnet.<br />

Wird ein Teilzeitstipendium in Anspruch genommen, so wird der<br />

Kinderbetreuungszuschlag entsprechend gekürzt, es sei denn, eines der zu betreuenden<br />

Kinder ist noch nicht drei Jahre alt und wird alleine von der Stipendiatin oder dem<br />

Stipendiaten erzogen.<br />

Der Kinderbetreuungszuschlag wird zusammen mit dem Stipendium ausgezahlt. Über die<br />

konkrete Verwendung des Kinderbetreuungszuschlags ist gegenüber der Hochschule ein<br />

Nachweis zu erbringen.<br />

Als Kinderbetreuungskosten kommen Ausgaben in Geld oder Geldwert (Wohnung, Kost,<br />

Waren und sonstige Sachleistungen) in Betracht, die die Stipendiatin oder der Stipendiat<br />

als Entgelt für Dienstleistungen zur Betreuung ihrer/seiner Kinder erbringt. Dazu gehören<br />

auch Kosten, die der Betreuungsperson erstattet werden, z.B. Fahrtkosten.<br />

Für die personenbezogenen Einzelfallbewilligungen der Kinderbetreuungszuschläge nach<br />

Maßgabe dieser <strong>Verwendungsrichtlinien</strong> ist das <strong>Graduiertenkolleg</strong> zusammen mit der<br />

Hochschule zuständig und verantwortlich.


- 4 -<br />

• 'LH 'RNWRUDQGHQVWLSHQGLHQ N|QQHQ YRQ GULWWHU 6HLWH ] % YRQ SULYDWHQ 6WLIWXQJHQ<br />

,QGXVWULH +RFKVFKXOH DXIJHVWRFNW ZHUGHQ, wobei die Summe aus Stipendium und<br />

Aufstockung die Höhe eines Postdoktorandenstipendiums der niedrigsten Stufe (West)<br />

nicht überschreiten darf.<br />

Mit der Aufstockung dürfen keine Verpflichtungen, Auflagen oder Einschränkungen<br />

verbunden sein.<br />

Der Aufstockungsbetrag wird bis zur Höhe eines Postdoktorandenstipendiums der<br />

niedrigsten Stufe (West) nicht auf das Doktorandenstipendium angerechnet.<br />

Der <strong>DFG</strong> müssen Aufstockungen von Doktorandenstipendien schriftlich zur Kenntnis<br />

gegeben werden.<br />

• (LJHQH (LQQDKPHQ GHV GHU 6WLSHQGLDW LQQ HQ aus nichtwissenschaftlicher Tätigkeit sind<br />

grundsätzlich auf den Grundbetrag, ggf. einschl. Steueranteil (brutto), anzurechnen.<br />

Unberücksichtigt bleiben Einnahmen<br />

⇒ aus wissenschaftlicher Tätigkeit, soweit sie während der Laufzeit eines<br />

Doktorandenstipendiums 3.000,- EUR im Jahr und während der Laufzeit eines<br />

Postdoktorandenstipendiums bzw. eines erhöhten Stipendiums 6.000,- EUR im Jahr<br />

nicht übersteigen,<br />

⇒ aus Vermögen.<br />

• Die /DXI]HLW HLQHV 'RNWRUDQGHQVWLSHQGLXPV beträgt bis zu zwei Jahre mit<br />

Verlängerungsmöglichkeit bis zu einem weiteren Jahr. Die maximale Förderdauer beträgt<br />

drei Jahre. Um eine Förderung von 2 Jahren zu gewährleisten, sollten - im Hinblick auf<br />

eine i. d. R. maximal 12 Monate umfassende Auslauffinanzierung - im 3. Jahr einer<br />

Förderperiode<br />

i. d. R. keine neuen Stipendien mehr vergeben werden.<br />

Die /DXI]HLW HLQHV 3RVWGRNWRUDQGHQVWLSHQGLXPV beträgt maximal 2 Jahre. Eine<br />

Auslauffinanzierung ist i. d. R. nicht möglich.<br />

Die /DXI]HLW HLQHV 4XDOLIL]LHUXQJVVWLSHQGLXPV beträgt maximal 12 Monate. Eine<br />

Auslauffinanzierung ist nicht möglich.<br />

'LH +|FKVWI|UGHUGDXHU GHV 6WLSHQGLXPV LVW DXI $QWUDJ GHU 6WLSHQGLDWLQ XP ELV ]X<br />

GUHL 0RQDWH ]X YHUOlQJHUQ ZHQQ QDFK GHU $QQDKPH GHV 6WLSHQGLXPV HLQ .LQG<br />

JHERUHQ ZLUG RGHU GLH /DXI]HLW GHU JHVHW]OLFKHQ 0XWWHUVFKXW]IULVW EHJLQQW<br />

• 7HLO]HLWVWLSHQGLHQ (bis zu 50% des Grundbetrags des Vollstipendiums, wobei der<br />

Sachkostenzuschuss in voller Höhe bestehen bleibt) können vergeben werden, um den<br />

Stipendiat(inn)en die Möglichkeit zu geben, sich neben ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit<br />

der Betreuung ihrer Kinder zu widmen. Eine Reduktion des Stipendiums ist auch möglich,<br />

wenn Familienmitglieder aus Alters- oder Krankheitsgründen zu betreuen sind. Die<br />

Laufzeit des Stipendiums verlängert sich entsprechend.


2.2 Gastwissenschaftler(innen)<br />

- 5 -<br />

Die Beschäftigung von Gastwissenschaftler(inne)n einschließlich der Festsetzung des<br />

üblichen Honorars richtet sich nach der bei der Hochschule geltenden Regelung. Der<br />

Vertragsabschluss obliegt der Hochschule.<br />

)RUVFKXQJVVWXGHQW LQQ HQ<br />

Die Vergütung von Forschungsstudent(inn)en (ohne staatliche oder akademische<br />

Abschlussprüfung) richtet sich nach der an der Hochschule geltenden Landes- bzw.<br />

Bundesregelung für studentische Hilfskräfte. Die wöchentliche Arbeitszeit darf höchstens 19<br />

Stunden betragen. Die Arbeitsstunden sind in einer Stundenliste festzuhalten.<br />

Die Beschäftigung von Forschungsstudent(inn)en für die Anfertigung von Arbeiten zum<br />

Studienabschluss ist nicht zulässig.<br />

9HUEUDXFKVPDWHULDO .OHLQJHUlWH<br />

Beschaffungen von Verbrauchsmaterial und Kleingeräten werden auf Vorschlag des<br />

<strong>Graduiertenkolleg</strong>s von der Hochschule vorgenommen. Beim Einkauf sind alle Preisnachlässe<br />

und Skonti auszunutzen.<br />

Kleingeräte sind wissenschaftliche Geräte, deren Anschaffungskosten (Kaufpreis<br />

einschließlich Mehrwertsteuer und Nebenkosten) einzeln 10.000,- EUR nicht übersteigen. Der<br />

Bestellung muss ein Preisvergleich zur Ermittlung des günstigsten Angebots vorausgehen.<br />

Die nicht zum Verbrauch bestimmten Gegenstände, die aus Mitteln der <strong>DFG</strong> beschafft oder<br />

hergestellt werden, gehen in das Eigentum des Landes über und sind nach dessen<br />

Bestimmungen zu inventarisieren und mit dem Vermerk "aus Mitteln der Deutschen<br />

Forschungsgemeinschaft" zu kennzeichnen.<br />

Einnahmen aus dem Verkauf von entbehrlich gewordenen Gegenständen sind umgehend an<br />

die <strong>DFG</strong> abzuführen.<br />

5HLVHQ<br />

Reisekosten können abgerechnet werden, soweit dafür ausdrücklich Mittel bewilligt worden<br />

sind und die Reise für die Arbeit des <strong>Graduiertenkolleg</strong>s unerlässlich war.<br />

Es ist das für die Hochschule geltende Landes- bzw. Bundesreisekostengesetz anzuwenden.<br />

Soweit in der Bewilligung niedrigere Sätze festgelegt sind, können nur diese berücksichtigt<br />

werden.<br />

Für ein institutseigenes Kraftfahrzeug können die Ausgaben für Kraftstoffe, für ein <strong>DFG</strong>-<br />

Leihfahrzeug die Betriebs- und Unterhaltungskosten abgerechnet werden.<br />

) U $XVODQGVDXIHQWKDOWH GHU 'RNWRUDQGLQQHQ XQG 'RNWRUDQGHQ VRZLH<br />

3RVWGRNWRUDQGLQQHQ XQG 3RVWGRNWRUDQGHQ GLH OlQJHU DOV 7DJH GDXHUQ werden die


- 6 -<br />

Aufenthaltskosten nicht nach dem Landes- bzw. Bundesreisekostenrecht, sondern nach den<br />

Auslandszuschlägen der <strong>DFG</strong> berechnet (www.dfg.de/foerder/grako/merkblaetter.html). Die<br />

Auslandszuschläge dürfen nicht überschritten, aber unterschritten werden.<br />

3XEOLNDWLRQVNRVWHQ<br />

Einem Kolleg können pro Jahr maximal 4.000,- EUR als Zuschuss zu den Kosten für frei<br />

gewählte Publikationsformen bewilligt werden. Diese Mittel können sowohl für eher traditionelle<br />

Publikationsformen wie klassische Monographien, Qualifikationsschriften und<br />

Sammelwerke, Beiträge in internationalen Zeitschriften, für die page charges erhoben werden,<br />

als auch für elektronische Publikationen eingesetzt werden.<br />

'LH 9HU|IIHQWOLFKXQJ HLQHU 'LVVHUWDWLRQ GDUI QXU XQWHU GHQ IROJHQGHQ 9RUDXVVHW]XQJHQ<br />

EH]XVFKXVVW ZHUGHQ<br />

Die Dissertation muss innerhalb des <strong>Graduiertenkolleg</strong>s erstellt worden sein. Davon wird<br />

ausgegangen, wenn der Sprecher/die Sprecherin die mindestens zweijährige Teilnahme eines<br />

Kollegiaten/einer Kollegiatin bestätigt.<br />

Die Dissertation darf nur dann gefördert werden, wenn die Arbeit eine ungewöhnliche<br />

Leistung im Sinne eines den relevanten Erkenntnisstand entscheidend erweiternden<br />

Forschungsbeitrags darstellt. Sie muss mindestens mit der Note "magna cum laude" bzw.<br />

"sehr gut" bewertet worden sein.<br />

'LH 0LWWHO I U 3XEOLNDWLRQHQ VLQG ]ZHFNJHEXQGHQ Sie stehen ausschließlich für die<br />

Bezuschussung der Veröffentlichung von aus dem <strong>Graduiertenkolleg</strong> unmittelbar<br />

hervorgegangenen wissenschaftlichen Ergebnissen zur Verfügung.<br />

'LH 0LWWHO I U 3XEOLNDWLRQHQ N|QQHQ QLFKW XPGLVSRQLHUW ZHUGHQ Der einem Kolleg<br />

konkret bewilligte Betrag für die Bezuschussung von Publikationskosten kann weder aus<br />

anderen Mittelpositionen heraus aufgestockt noch zu Gunsten anderer Positionen<br />

umdisponiert werden.<br />

'LH I U MHGHV +DXVKDOWVMDKU EHZLOOLJWHQ 3XEOLNDWLRQVPLWWHO N|QQHQ LQQHUKDOE HLQHU<br />

)|UGHUSHULRGH DQJHVSDUW ZHUGHQ =X GLHVHP =ZHFN ZHUGHQ GLH 8QLYHUVLWlW XQG GDV<br />

*UDGXLHUWHQNROOHJ DXIJHIRUGHUW GHU *HVFKlIWVVWHOOH GHU ')* MHZHLOV ]XP 6HSWHPEHU<br />

HLQHV +DXVKDOWVMDKUHV VFKULIWOLFK PLW]XWHLOHQ RE 3XEOLNDWLRQVPLWWHO LP ODXIHQGHQ<br />

+DXVKDOWVMDKU DQJHVSDUW ZRUGHQ VLQG XQG RE E]Z LQ ZHOFKHU +|KH VLH LP QlFKVWHQ<br />

+DXVKDOWVMDKU HUQHXW EHZLOOLJW ZHUGHQ VROOHQ<br />

/LHJW GHU ')* HLQH VROFKH $Q]HLJH QLFKW ELV ]XP 6HSWHPEHU HLQHV +DXVKDOWVMDKUHV YRU<br />

VR YHUIDOOHQ GLH 3XEOLNDWLRQVPLWWHO ]XP GHV MHZHLOLJHQ +DXVKDOWVMDKUHV<br />

Die erneute Bewilligung von angesparten Publikationsmitteln ist auch für die<br />

Auslauffinanzierungsphase möglich. Ein entsprechender Antrag ist mit dem Antrag auf<br />

Auslauffinanzierung zu verbinden.<br />

Die erneute Bewilligung angesparter Publikationsmittel für eine neue Förderperiode ist nur<br />

ausnahmsweise und mit ausdrücklicher Zustimmung der Geschäftsstelle der <strong>DFG</strong> möglich.


- 7 -<br />

Über die Verwendung der Publikationsmittel entscheiden die Kollegs nach Maßgabe der<br />

obigen Vorgaben in eigener Verantwortung. In Verbindung mit einem Fortsetzungsantrag<br />

bzw. im Abschlussbericht müssen sie hierüber Rechenschaft ablegen.<br />

1LFKW DEUHFKHQEDUH .RVWHQ<br />

Grundsätzlich nicht abgerechnet werden können:<br />

1. Persönliche Bezüge der das Kolleg tragenden Wissenschaftler(innen)<br />

2. Reisekosten für die das Kolleg tragenden Wissenschaftler(innen) (es sei denn, es handelt<br />

sich um Reisen im Rahmen des Studienprogramms, z.B. zu externen Workshops, oder es<br />

liegt ausnahmsweise eine ausdrückliche Bewilligung vor)<br />

3. Kosten für Bau- und Einrichtungsmaßnahmen, Miete<br />

4. Kosten für die allgemeine Institutseinrichtung (z.B. Büromöbel, Handwerkzeug,<br />

Schutzbekleidung), Büromaterial, Faxgeräte, Porto und Fernmeldegebühren<br />

5. Betriebs- und Wartungskosten (z.B. Strom, Gas, Wasser), Wartungsverträge<br />

6. Beiträge zu Sachversicherungen, Kosten für Schutzbriefe<br />

7. Kosten für Inanspruchnahme hochschuleigener Rechenzentren<br />

8. Kosten für Geräte, die (für das jeweilige Fach) zur zeitgemäßen Grundausstattung zu<br />

rechnen sind<br />

9. Kosten für die Vervollständigung oder Reparatur von Geräten, die nicht aus <strong>DFG</strong>-Mitteln<br />

beschafft worden sind<br />

8PGLVSRVLWLRQ GHU EHZLOOLJWHQ 0LWWHO<br />

Die bewilligten Mittel stehen grundsätzlich nur für den in der Bewilligung genannten Zweck<br />

und betragsmäßig nur in dieser Höhe zur Verfügung.<br />

In begründeten Fällen können ohne Rückfrage bei der <strong>DFG</strong> die bewilligten Ansätze einzelner<br />

Kostenarten zu Lasten der Ansätze für andere Kostenarten verstärkt werden. Dabei müssen die<br />

folgenden $XVQDKPHQ berücksichtigt werden:<br />

• Eine Verstärkung der bewilligten Koordinationsmittel über den jährlichen Höchstbetrag<br />

von 15.339,- EUR hinaus ist ausgeschlossen.<br />

• Eine Verstärkung der bewilligten Publikationsmittel über den jährlichen Höchstbetrag<br />

hinaus ist ausgeschlossen (die Ansparmöglichkeit bleibt hiervon unberührt).<br />

• Die Zahl der bewilligten Stipendien kann nur mit vorheriger Zustimmung der <strong>DFG</strong> erhöht<br />

werden.<br />

• Die Umdisposition zur Beschaffung von Geräten mit einem Anschaffungswert ab 2.500,-<br />

EUR bedarf einer ausdrücklichen Begründung und der vorherigen schriftlichen<br />

Zustimmung der <strong>DFG</strong>.<br />

Ablehnungen dürfen durch Umdispositionen nicht umgangen werden.


*HOGDQIRUGHUXQJHQ<br />

- 8 -<br />

Die Mittel sind bei Bedarf von der Hochschule jeweils für einen Zeitraum von bis zu 3<br />

Monaten bei der <strong>DFG</strong> anzufordern (<strong>DFG</strong>-Vordruck 41.035). Sie dürfen erst dann angefordert<br />

werden, wenn sie für fällige Zahlungen für das <strong>Graduiertenkolleg</strong> benötigt werden.<br />

Mittelanforderungen, die bis zum 31. Dezember des Jahres nicht bei der <strong>DFG</strong> vorliegen,<br />

können nicht mehr bedient werden, weil die bewilligten Mittel mit Ablauf des Haushaltsjahres<br />

verfallen sind.<br />

Mittel, die in absehbarer Zeit nicht benötigt werden, sind zur Vermeidung eines Zinsverlustes<br />

unverzüglich und unaufgefordert an die <strong>DFG</strong> zurück zu überweisen.<br />

5HFKQHULVFKHU 9HUZHQGXQJVQDFKZHLV 3U IXQJ<br />

10.1 Verwendungsnachweis<br />

Die Verwendung der Mittel für das <strong>Graduiertenkolleg</strong> ist nach dem Geschäftszeichen der<br />

Bewilligung jährlich gegenüber der <strong>DFG</strong> rechnerisch nachzuweisen. Dabei sind die<br />

Einnahmen und Ausgaben des abgelaufenen Kalenderjahres jeweils bis 15. April des<br />

folgenden Jahres nachzuweisen (<strong>DFG</strong>-Vordruck 41.044). Der abschließende<br />

Verwendungsnachweis ist spätestens 6 Monate nach Ablauf der in der Bewilligung<br />

vorgesehenen Laufzeit zu übersenden. Bei einem ordnungsgemäßen Verwendungsnachweis<br />

erfolgt keine schriftliche Mitteilung über die Anerkennung der nachgewiesenen Ausgaben.<br />

Die zweckentsprechende Verwendung der Mittel ist von dem/der Antragsteller(in) zu<br />

bescheinigen, die Richtigkeit des Verwendungsnachweises von der Stelle, die zuständig ist,<br />

die Hochschule im Bereich der Personal- und Wirtschaftsverwaltung zu vertreten.<br />

10.2 Prüfung<br />

Die <strong>DFG</strong>, der Bundesrechnungshof, der zuständige Landesrechnungshof und die<br />

Rechnungsprüfungsstelle der Hochschule sind berechtigt, die Verwendung der Mittel durch<br />

Einsicht in die Bücher und Belege und durch örtliche Besichtigung und Feststellung zu prüfen<br />

oder prüfen zu lassen und die Rechnungsbelege zur Prüfung anzufordern.<br />

:LGHUUXI 5 FNIRUGHUXQJ 9HU]XJV]LQVHQ<br />

Die <strong>DFG</strong> behält sich vor, die Bewilligung ganz oder teilweise zu widerrufen und einen<br />

Erstattungsanspruch geltend zu machen, wenn<br />

• wichtige Gründe dazu Anlass geben; das ist auch dann der Fall, wenn der <strong>DFG</strong> von ihren<br />

Geldgebern die erforderlichen Haushaltsmittel nicht zur Verfügung gestellt werden,<br />

• die Bewilligung durch unrichtige oder unvollständige Angaben erwirkt worden ist,<br />

• Auflagen nicht oder nicht innerhalb einer von der <strong>DFG</strong> gesetzten Frist erfüllt worden sind,


- 9 -<br />

• die Mittel nicht zweckentsprechend verwendet worden sind,<br />

• die ausgezahlten Mittel nicht rechtzeitig, nicht ordnungsgemäß oder nicht vollständig<br />

abgerechnet worden sind.<br />

Haben die Bewilligungsempfänger die Umstände, die zur Entstehung des<br />

Erstattungsanspruchs geführt haben, zu vertreten, ist dieser Anspruch vom Tage der Fälligkeit<br />

an mit 3 v.H. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank jährlich zu<br />

verzinsen.<br />

Werden die ausgezahlten Mittel nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums<br />

zweckentsprechend verwendet, behält die <strong>DFG</strong> sich vor, unabhängig davon, ob die<br />

Bewilligung widerrufen wird, Zinsen in Höhe von 3 v.H. über dem jeweiligen Basiszinssatz<br />

der Deutschen Bundesbank jährlich für die Zeit von der Auszahlung bis zur<br />

zweckentsprechenden Verwendung zu verlangen.<br />

+DIWXQJ<br />

Die Bewilligungsempfänger (s. Ziff. 1) haften für Schäden, die der <strong>DFG</strong> dadurch entstehen,<br />

dass die Bestimmungen der Bewilligung nicht beachtet werden.<br />

Der/die Antragsteller(in) ist verantwortlich für die Beachtung gesetzlicher und anderer<br />

Bestimmungen bei der Durchführung des <strong>Graduiertenkolleg</strong>s. Bei genehmigungspflichtigen<br />

Untersuchungen müssen die entsprechenden Genehmigungen vor Beginn der<br />

Forschungsarbeiten vorliegen, auf die Regelungen bei Untersuchungen am Menschen, bei<br />

Tierversuchen und gentechnologischen Experimenten wird besonders hingewiesen.<br />

Bei Untersuchungen am Menschen, an vom Menschen gewonnenen Proben und bei<br />

Forschungen mit personenbezogenen Daten von Patienten müssen die Empfehlungen des<br />

Weltärztebundes (Deklaration von Helsinki, in der vom Weltärztebund bei seiner 52.<br />

Generalversammlung im Oktober 2000 in Edinburgh/Schottland beschlossenen revidierten<br />

Fassung) beachtet werden Außerdem sind die Bestimmungen des Embryonenschutzgesetzes,<br />

des Arzneimittelgesetzes (§§ 40-42 AMG) und des Medizinproduktegesetzes (§§ 17-19 MPG)<br />

in den jeweils geltenden Fassungen zu beachten.<br />

3IOLFKW ]XU %HDFKWXQJ GHU 5HJHOQ JXWHU ZLVVHQVFKDIWOLFKHU 3UD[LV<br />

Bewilligungsempfänger verpflichten sich und ihre im Rahmen von <strong>DFG</strong>-Projekten<br />

geförderten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zur Beachtung der Regeln guter<br />

wissenschaftlicher Praxis (vgl. Ziff. 15).<br />

Im Falle wissenschaftlichen Fehlverhaltens können die nachstehend näher bezeichneten<br />

Maßnahmen beschlossen werden. Wissenschaftliches Fehlverhalten liegt insbesondere vor,<br />

wenn in einem wissenschaftserheblichen Zusammenhang bewusst oder grob fahrlässig<br />

Falschangaben gemacht werden, geistiges Eigentum anderer verletzt oder sonst wie deren<br />

Forschungstätigkeit beeinträchtigt wird. Entscheidend sind jeweils die Umstände des<br />

Einzelfalles.


- 10 -<br />

Die <strong>DFG</strong> kann je nach Art und Schwere des festgestellten Fehlverhaltens eine oder mehrere<br />

der folgenden Maßnahmen beschließen:<br />

a) schriftliche Rüge des Betroffenen;<br />

b) Ausschluss von der Antragsberechtigung bei der <strong>DFG</strong> für ein bis acht Jahre je nach<br />

Schweregrad des wissenschaftlichen Fehlverhaltens;<br />

c) Rücknahme von Förderentscheidungen (gänzlicher oder teilweiser Widerruf der<br />

Bewilligung, Rückruf von bewilligten Mitteln, Rückforderung verausgabter Mittel);<br />

d) Aufforderung des Betroffenen, die inkriminierte Veröffentlichung zurückzuziehen oder<br />

falsche Daten zu berichtigen (insbesondere durch Veröffentlichung eines Erratums) oder<br />

den Hinweis auf den Rückruf der Fördermittel durch die <strong>DFG</strong> in die inkriminierte<br />

Veröffentlichung aufzunehmen;<br />

e) Ausschluss von einer Tätigkeit als Gutachter und in Gremien der <strong>DFG</strong>;<br />

f) Aberkennung des aktiven und passiven Wahlrechts für die Organe und Gremien der <strong>DFG</strong>.<br />

%HULFKWVSIOLFKW<br />

Der/die Antragsteller(in) ist verpflichtet, der <strong>DFG</strong> zu den festgelegten Zeitpunkten bzw. beim<br />

Fortsetzungsantrag in Verbindung mit diesem zu berichten (vgl. <strong>DFG</strong>-Vordruck 1.30).<br />

) U $EVFKOXVVEHULFKWH JLOW GHU IROJHQGH /HLWIDGHQ<br />

Sechs Monate nach Ablauf der Förderung ist ein zusammenfassender Bericht vorzulegen, der<br />

unter anderem folgende Punkte behandeln sollte:<br />

a) Allgemeine Angaben (Thema, Sprecher(in), Laufzeit des Kollegs, beteiligte Fachgebiete<br />

und Arbeitsrichtungen).<br />

b) Auflistung aller während der gesamten Förderdauer am Kolleg beteiligten<br />

Doktorand(inn)en (Stipendiat(inn)en und Kollegiat(inn)en) mit tabellarischen Angaben<br />

zum/zur<br />

• Zeitpunkt und Ort des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses<br />

• Zeitpunkt der Abgabe der Dissertation, Zeitpunkt der Promotion, Alter bei Abschluss<br />

der Promotion<br />

• Förderzeitraum im <strong>Graduiertenkolleg</strong> (für Stipendiat(inn)en)<br />

• Tätigkeit nach dem Ende der Förderung (bei Stipendiat(inn)en) bzw. nach dem Ende<br />

der Mitgliedschaft im Kolleg (bei Kollegiat(inn)en)<br />

• Tätigkeit nach dem Abschluss der Promotion.<br />

c) Auflistung aller während der gesamten Förderdauer am Kolleg beteiligten<br />

Postdoktorand(inn)en, (Stipendiat(inn)en und Kollegiat(inn)en) mit tabellarischen Angaben<br />

zum/zur<br />

• Zeitpunkt und Ort der Promotion, Alter bei Abschluss der Promotion,<br />

• Förderzeitraum und Funktion im <strong>Graduiertenkolleg</strong>,


- 11 -<br />

• Tätigkeit nach dem Ende der Förderung (bei Stipendiat(inn)en) bzw. nach dem Ende<br />

der Mitgliedschaft (bei Kollegiat(inn)en).


- 12 -<br />

d) Auflistung aller während der Gesamtlaufzeit am Kolleg beteiligten<br />

Qualifizierungsstipendiat(inn)en mit tabellarischen Angaben zum/zur<br />

• Zeitpunkt und Ort des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses,<br />

• Förderzeitraum im <strong>Graduiertenkolleg</strong>,<br />

• Zeitpunkt des Erwerbs der Promotionszulassung,<br />

• Alter bei Erwerb der Promotionszulassung,<br />

• Angaben zum weiteren wissenschaftlichen Werdegang (Promotion mit oder ohne<br />

Stipendium?).<br />

e) Einzelberichte aller in der letzten Förderperiode am Kolleg beteiligten Kollegiat(inn)en<br />

(Doktorand(inn)en und Postdoktorand(inn)en) sowie ggf. Qualifizierungsstipendiat(inn)en<br />

mit kurzen Darstellungen der Forschungsergebnisse, Angabe der damit im Zusammenhang<br />

stehenden Publikationen, Auflistung der Teilnahme an Konferenzen sowie der<br />

Forschungsaufenthalte.<br />

f) Angaben zur Vergabe der Publikationsmittel in der letzten Förderperiode. (Welche<br />

Veröffentlichungen sind aus welchem Grund in welcher Höhe bezuschusst worden?)<br />

g) Angaben zur Vergabe der Koordinationsmittel. Wofür sind an wen in welcher Form<br />

(Werkvertrag, wissenschaftliche Hilfskraftstelle etc.) Koordinationsmittel vergeben<br />

worden?<br />

h) Bilanz des Kollegs<br />

• Beschreibung des Gesamtertrages (inwieweit sind die mit dem ursprünglichen<br />

Forschungsprogramm angestrebten Ziele erreicht worden?), Darstellung der<br />

Vernetzung der Dissertationen und Arbeiten im Kolleg, Einbettung der<br />

Postdoktorandenprojekte.<br />

• Bilanz des Studienprogramms (Angaben zu den einzelnen Veranstaltungen, zum<br />

Gastwissenschaftlerprogramm, zu den Aktivitäten der beteiligten<br />

Hochschullehrer(innen), der Doktorand(inn)en und Postdoktorand(inn)en sowie der<br />

Qualifizierungsstipendiat(inn)en und der Forschungsstudent(inn)en, zur internen<br />

Erfolgskontrolle und zu der Frage, in welcher Weise das forschungsorientierte<br />

Studienprogramm zur beabsichtigten Vertiefung und Straffung der Promotionsphase<br />

beigetragen hat).<br />

• Ggf. Bilanz einer Kooperation mit anderen wissenschaftlichen Einrichtungen der<br />

betreffenden Hochschule und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, mit<br />

anderen <strong>Graduiertenkolleg</strong>s, mit der Industrie und im internationalen Rahmen.<br />

• Angaben zum Einfluss des Kollegs auf eine Neugestaltung der Promotion oder<br />

verwandter Studiengänge an der antragstellenden Universität.<br />

• Eventuell Hinweise für die weitere Gestaltung des Programms "*UDGXLHUWHQNROOHJV".


)RUVFKXQJVHUJHEQLVVH 9HUZHUWXQJ<br />

- 13 -<br />

15.1 Veröffentlichung von Forschungsergebnissen<br />

Die <strong>DFG</strong> legt Wert darauf, dass Forschungsergebnisse publiziert oder, wenn daran ein<br />

wissenschaftliches Interesse besteht, in anderer Weise der Allgemeinheit zur Verfügung<br />

gestellt werden. Das gilt auch für Sammlungen usw., die mit Mitteln der <strong>DFG</strong> erstellt oder<br />

beschafft werden. Von Veröffentlichungen erbittet die <strong>DFG</strong> ein Belegexemplar.<br />

15.2 Wirtschaftliche Verwertung<br />

Forschungsergebnisse, die für eine wirtschaftliche Verwertung in Betracht kommen, sollen an<br />

geeignete Stellen, u.a. der Wirtschaft, herangetragen werden. Bei dem Erwerb und bei der<br />

Aufrechterhaltung von Schutzrechten oder der Suche nach einem Interessenten leistet die<br />

Patentstelle für die Deutsche Forschung der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der<br />

angewandten Forschung e.V. (Leonrodstraße 68, 80636 München, Tel. 089/1205-02) Hilfe.<br />

5HJHOQ JXWHU ZLVVHQVFKDIWOLFKHU 3UD[LV<br />

Nach Beschluss der Mitgliederversammlung der <strong>DFG</strong> vom 17.6.1998 sind bei der Inanspruchnahme<br />

von Mitteln der <strong>DFG</strong> die Grundsätze zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis einzuhalten.<br />

Hochschulen und andere Forschungseinrichtungen, die weiterhin <strong>DFG</strong>-Mittel in Anspruch nehmen<br />

möchten, müssen an ihrer Einrichtung entsprechend der Empfehlungen 1 bis 8 Regeln zur<br />

Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis etablieren.<br />

Forschungseinrichtungen, die nicht die Empfehlungen 1 bis 8 implementieren oder sich nicht an die<br />

Empfehlungen 1 bis 8 halten, können ab dem -XOL keine Fördermittel mehr bei der <strong>DFG</strong><br />

beantragen. Das heißt auch, dass Anträge von Angehörigen bzw. Beschäftigten von Einrichtungen,<br />

die der Umsetzung des Regelungswerkes noch nicht nachgekommen sind, nicht in Bearbeitung<br />

genommen werden können.<br />

Bereits bestehende Förderverhältnisse bleiben von dieser Regelung unberührt.<br />

(PSIHKOXQJ<br />

Regeln guter wissenschaftlicher Praxis müssen - allgemein und nach Bedarf spezifiziert für die<br />

einzelnen Disziplinen - Grundsätze, insbesondere für die folgenden Themen, umfassen:<br />

• allgemeine Prinzipien wissenschaftlicher Arbeit, zum Beispiel:<br />

− lege artis zu arbeiten,<br />

− Resultate zu dokumentieren,<br />

− alle Ergebnisse konsequent selbst anzuzweifeln,<br />

− strikte Ehrlichkeit im Hinblick auf die Beiträge von Partnern, Konkurrenten und<br />

Vorgängern zu wahren,<br />

• Zusammenarbeit und Leitungsverantwortung in Arbeitsgruppen,<br />

• die Betreuung des wissenschaftlichen Nachwuchses,<br />

• die Sicherung und Aufbewahrung von Primärdaten,<br />

• wissenschaftliche Veröffentlichungen.


(PSIHKOXQJ<br />

- 14 -<br />

Hochschulen und außeruniversitäre Forschungsinstitute müssen unter Beteiligung ihrer<br />

wissenschaftlichen Mitglieder Regeln guter wissenschaftlicher Praxis formulieren, sie allen ihren<br />

Mitgliedern bekannt geben und diese darauf verpflichten. Diese Regeln sollen fester Bestandteil der<br />

Lehre und der Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses sein.<br />

(PSIHKOXQJ<br />

Die Leitung jeder Hochschule und jeder Forschungseinrichtung trägt die Verantwortung für eine<br />

angemessene Organisation, die sichert, dass in Abhängigkeit von der Größe der einzelnen<br />

wissenschaftlichen Arbeitseinheiten die Aufgaben der Leitung, Aufsicht, Konfliktregelung und<br />

Qualitätssicherung eindeutig zugewiesen sind und gewährleistet ist, dass sie tatsächlich<br />

wahrgenommen werden.<br />

(PSIHKOXQJ<br />

Der Ausbildung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses muss besondere<br />

Aufmerksamkeit gelten. Hochschulen und Forschungseinrichtungen sollen Grundsätze für seine<br />

Betreuung entwickeln und die Leitungen der einzelnen wissenschaftlichen Arbeitseinheiten darauf<br />

verpflichten.<br />

(PSIHKOXQJ<br />

Hochschulen und Forschungseinrichtungen müssen unabhängige Vertrauenspersonen/Ansprechpartner<br />

vorsehen, an die sich ihre Mitglieder in Konfliktfällen, auch in Fragen vermuteten<br />

wissenschaftlichen Fehlverhaltens, wenden können.<br />

(PSIHKOXQJ<br />

Hochschulen und Forschungseinrichtungen sollen bei Prüfungen, bei der Verleihung akademischer<br />

Grade, Einstellungen und Berufungen Originalität und Qualität stets Vorrang zur Quantität<br />

zumessen. Dies soll vorrangig auch für die leistungs- und belastungsorientierte Mittelzuweisung in<br />

der Forschung gelten.<br />

(PSIHKOXQJ<br />

Primärdaten als Grundlagen für Veröffentlichungen müssen auf haltbaren und gesicherten Trägern<br />

in der Institution, wo sie entstanden, für zehn Jahre aufbewahrt werden.<br />

(PSIHKOXQJ<br />

Hochschulen und Forschungseinrichtungen müssen Verfahren zum Umgang mit Vorwürfen<br />

wissenschaftlichen Fehlverhaltens vorsehen. Diese müssen von dem dafür legitimierten Organ<br />

beschlossen sein und unter Berücksichtigung einschlägiger rechtlicher Regelungen einschließlich<br />

Disziplinarrechts folgendes umfassen:<br />

• eine Definition von Tatbeständen, die in Abgrenzung zu guter wissenschaftlicher Praxis<br />

(Empfehlung 1) als wissenschaftliches Fehlverhalten gelten, beispielsweise Erfindung und<br />

Fälschung von Daten, Plagiat, Vertrauensbruch als Gutachter oder Vorgesetzter,<br />

• Zuständigkeit, Verfahren (einschließlich Beweislastregeln) und Fristen für Ermittlungen zur<br />

Feststellung des Sachverhalts,


- 15 -<br />

• Regeln zur Anhörung Beteiligter oder Betroffener, zur Wahrung der Vertraulichkeit und zum<br />

Ausschluss von Befangenheit,<br />

• Sanktionen in Abhängigkeit vom Schweregrad nachgewiesenen Fehlverhaltens,<br />

• Zuständigkeit für die Festlegung von Sanktionen.


$QKDQJ<br />

- 16 -<br />

Hinweise zur Bewilligung der Stipendien in <strong>Graduiertenkolleg</strong>s<br />

1. Stipendien im Rahmen von <strong>Graduiertenkolleg</strong>s begründen kein Arbeitsverhältnis und stellen kein<br />

Entgelt im Sinne des § 14 SGB IV dar.<br />

2. Stipendien sollten in Form eines Bewilligungsschreibens der Universität gewährt werden, das die<br />

folgenden - essentiellen - Bestandteile enthalten sollte:<br />

• Art des Stipendiums (Doktoranden-/Postdoktoranden-/Qualifizierungsstipendium)<br />

• 'LH /DXI]HLW GHU 'RNWRUDQGHQVWLSHQGLHQ beträgt bis zu zwei Jahre mit einer<br />

Verlängerungsmöglichkeit bis zu einem weiteren Jahr. 'LH PD[LPDOH )|UGHUGDXHU EHWUlJW<br />

GUHL -DKUH. Im dritten Jahr einer Förderperiode sollten i. d. R. keine neuen Stipendiat(inn)en in<br />

ein Kolleg aufgenommen werden, um vor dem Hintergrund einer maximalen<br />

Auslauffinanzierung von zwölf Monaten eine unter 24 Monaten liegende Förderdauer<br />

auszuschließen (s. A 5). Im dritten Jahr der letzten Förderperiode dürfen nur in begründeten<br />

Ausnahmefällen Stipendien vergeben werden.<br />

'LH /DXI]HLW GHU 3RVWGRNWRUDQGHQVWLSHQGLHQ beträgt maximal zwei Jahre. Das<br />

Postdoktorandenstipendium kann im dritten Jahr einer Förderperiode neu vergeben werden.<br />

Eine Auslauffinanzierung wird i. d. R. nicht gewährt.<br />

'LH /DXI]HLW GHU 4XDOLIL]LHUXQJVVWLSHQGLHQ beträgt maximal ein Jahr. Eine<br />

Auslauffinanzierung wird nicht gewährt. Im Anschluss an ein Qualifizierungsstipendium kann<br />

ein Doktorandenstipendium vergeben werden.<br />

'LH +|FKVWI|UGHUGDXHU HLQHV 6WLSHQGLXPV LVW DXI $QWUDJ GHU 6WLSHQGLDWLQ XP ELV ]X GUHL<br />

0RQDWH ]X YHUOlQJHUQ ZHQQ QDFK GHU %HZLOOLJXQJ GHV 6WLSHQGLXPV HLQ .LQG JHERUHQ<br />

ZLUG RGHU GLH /DXI]HLW GHU JHVHW]OLFKHQ 0XWWHUVFKXW]IULVW EHJLQQW<br />

• Forschungsvorhaben<br />

• Zusammensetzung des Stipendienbetrages<br />

(Grundbetrag/Sachmittelzuschuss/Familienzuschlag/Kinderbetreuungszuschlag)<br />

• Hinweis auf die Anrechnung etwaiger Nebenverdienste<br />

• Hinweis auf die Steuerfreiheit des Stipendiums<br />

• Zahlungsbeginn<br />

• Zahlungsmodalitäten


- 17 -<br />

• Die mit der Annahme des Stipendiums verbundenen Verpflichtungen der Stipendiatin/des<br />

Stipendiaten:<br />

⇒ Einsatz der vollen Arbeitskraft für die geplanten Untersuchungen<br />

⇒ Berichtspflichten<br />

⇒ Teilnahme an den Aktivitäten des Kollegs<br />

⇒ Unterrichtung der Betreuerin/des Betreuers über die Beendigung bzw. den Abbruch der<br />

Untersuchung<br />

⇒ Verpflichtung zur Mitteilung der für die Berechnung des Stipendiums bedeutsamen<br />

Änderungen der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse<br />

• Widerrufsgründe<br />

Diese sind insbesondere gegeben, wenn<br />

⇒ die Bewilligung durch unrichtige und unvollständige Angaben erwirkt worden ist,<br />

⇒ Auflagen nicht oder nicht innerhalb gesetzter Fristen erfüllt worden sind,<br />

⇒ die Mittel nicht zweckentsprechend verwendet worden sind,<br />

⇒ der Universität von Seiten ihrer Geldgeber die erforderlichen Mittel nicht zur Verfügung<br />

gestellt werden.<br />

Postanschrift: Deutsche Forschungsgemeinschaft, 53170 Bonn<br />

Hausanschrift: Deutsche Forschungsgemeinschaft, Kennedyallee 40, 53175 Bonn<br />

Tel.: 0228/885(1); Telefax: 0228/885-2777<br />

E-Mail: postmaster@dfg.de; Internet: http://www.dfg.de Ö Rubrik "Antragstellung"

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!