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Hofgeismar Aktuell 2016 KW 42

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Stadtverband und Fraktion <strong>Hofgeismar</strong><br />

Offener Brief<br />

An die Bürgerinnen und Bürger der Stadt <strong>Hofgeismar</strong><br />

Durch öffentlichen Aufruf an die SPD-Mitglieder im Stadtparlament hat die CDU vor der letzten Sitzung des<br />

Stadtparlaments dazu aufgefordert, ihrem Gesuch für ein Vertreterbegehren zuzustimmen. Mit ihrem dann<br />

eingebrachten Antrag in der Stadtverordnetensitzung am 10.10.<strong>2016</strong>, ein Bürgerbegehren zum Windpark<br />

Heuberg auf den Weg zu bringen, wurde öffentlicher Druck und Stimmung gegen die SPD aufgebaut.<br />

Das Instrument eines Vertreterbegehrens wurde am 01.01.<strong>2016</strong> eingeführt und soll der Stadtverordnetenversammlung<br />

ermöglichen, anstelle einer eigenen Entscheidung die Durchführung eines Bürgerentscheids<br />

zu beschließen.<br />

Voraussetzung dafür ist aber, dass die Stadtverordnetenversammlung in der Angelegenheit noch keine<br />

eigene Entscheidung getroffen hat. Im vorliegenden Sachverhalt ist aber genau dies geschehen. Im Sep-<br />

<br />

wpd zur Errichtung eines Windparks Heuberg. Beschlossen wurde dies bei nur einer Gegenstimme, also<br />

auch großer Zustimmung der CDU.<br />

Der damalige CDU-Bürgermeister Sattler hat die Verträge am 11.09.2012 rechtskräftig unterschrieben.<br />

Nach rechtlicher Prüfung durch die Juristen des Hessischen Städte- und Gemeindebundes und der Kommunalaufsicht<br />

wurden eindeutige Stellungnahmen vorgelegt, nach denen diese Verträge, bedingt durch<br />

die Vertragsgestaltung, weder ordentliche noch außerordentliche Kündigungsmöglichkeiten zum jetzigen<br />

Zeitpunkt zulassen.<br />

Aus diesem Grund bewerteten sowohl Kommunalaufsicht, als auch der Städte- und Gemeindebund das<br />

geforderte Vertreterbegehren nicht nur für unzulässig, sondern sogar für gesetzwidrig!<br />

Untermauert werden die beiden Stellungnahmen durch die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Kassel<br />

vom 12.05.2006, wonach eine Forderung über ein Bürgerbegehren dann ein gesetzwidriges Ziel verfolgt,<br />

wenn sich die Kommune weder durch Rücktritt, Kündigung oder Rücknahme von einem verbindlichen<br />

Vertrag lösen kann.<br />

Trotz der eindeutigen Sachlage, dass das geforderte Bürgerbegehren ein gesetzwidriges Ziel verfolgt, zog<br />

die CDU ihren Antrag nicht zurück, sondern suggeriert den Bürgerinnen und Bürgern weiterhin dadurch<br />

vorsätzlich falsch, dass durch ein Bürgerbegehren geltendes Recht außer Kraft gesetzt werden könne.<br />

Alle Abgeordneten von CDU, WSD und FDP votierten bei namentlicher Abstimmung, in voller Kenntnis der<br />

juristischen Fakten für den Antrag und nahmen somit bewusst ein gesetzwidriges Handeln in Kauf.<br />

Das ist keine seriöse Politik!<br />

Peter Nissen<br />

Vorsitzender<br />

Regine Bresler<br />

Stellvertretende Vorsitzende

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