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dorfziitig Februar 2005

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Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung/Feiertagsregelung<br />

Aufgrund der Kalenderkonstellation für das Jahr <strong>2005</strong> bleibt die Gemeindeverwaltung<br />

am Freitag nach Auffahrt (6. Mai) geschlossen. Auch zwischen Weihnachten<br />

und Neujahr <strong>2005</strong>/06 wird die Verwaltung in diesem Jahr geschlossen<br />

bleiben. Weitere Brückentage für das Jahr <strong>2005</strong>, zum Beispiel nach dem 1. Mai<br />

resp. 1. August, entfallen, da diese in diesem Jahr auf einen Sonntag respektive<br />

Montag fallen.<br />

Festsetzung der Gemeindeversammlung vom 14. März <strong>2005</strong><br />

Die erste ordentliche Gemeindeversammlung im Jahr <strong>2005</strong> findet am Montag,<br />

14. März <strong>2005</strong> um 20.00 Uhr im Breitisaal in Winkel statt. Zur Behandlung<br />

kommen folgende Traktanden:<br />

1. Bauplanung<br />

Privater Gestaltungsplan «Winkel-Oberrüti» von Oskar Meier auf den Grundstücken<br />

Kat.-Nr. 786 in Oberrüti<br />

2. Gesundheitswesen<br />

Spitalverband Bülach (bisher Kreisspital-Verband Bülach)<br />

Totalrevision der Zweckverbandsstatuten<br />

3. Bauplanung<br />

Initiative von Paul Spörri<br />

Gestaltungsplanpflicht für das Gebiet beim Gemeindehaus<br />

Eine Annahme der Initiative hätte gemäss dem Eventualantrag zur Folge, dass<br />

alle weiteren Arbeiten am Projekt «neues Gemeindehaus Winkel» solange sistiert<br />

bleiben, bis ein rechtskräftiger Gestaltungsplan vorliegt. Somit würde die Behandlung<br />

von Geschäft Nr. 4 hinfällig.<br />

4. Liegenschaften<br />

Projekt «Neues Gemeindehaus Winkel»<br />

Genehmigung eines Kredites von Fr. 300'000.– für die Ausarbeitung eines Projektes<br />

für ein neues Gemeindehaus in Winkel<br />

Von der Primarschulgemeinde wie auch von der bürgerlichen Abteilung liegen<br />

keine Geschäfte vor. Im Anschluss an die Gemeindeversammlung offerieren der<br />

Gemeinderat und die Primarschulpflege allen Teilnehmern einen Umtrunk. Die<br />

Stimmberechtigten werden mit separater Weisung informiert.<br />

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