Unternehmensnachfolge - Handwerkskammer Aachen
Unternehmensnachfolge - Handwerkskammer Aachen
Unternehmensnachfolge - Handwerkskammer Aachen
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
44<br />
Gemeinsam die Übernahme umsetzen<br />
unproblematisch errichtet werden können (siehe<br />
Kapitel „Nicht nur der Haftung wegen: Rechtsform<br />
und Nachfolge“ S. 74).<br />
Auf jeden Fall sollte der Gesellschaftsvertrag eine<br />
Klausel enthalten, die Regelungen für den Todesfall<br />
von Gesellschaftern berücksichtigt.<br />
Übergabe zu Lebzeiten:<br />
Die vorweggenommene Erbfolge –<br />
Schenkung<br />
Übergibt der Inhaber zu Lebzeiten sein Unternehmen<br />
an einen seiner Erben, ist dies nicht nur die<br />
unternehmensfreundlichste, sondern auch die familienfreundlichste<br />
Lösung. Die Weichen werden rechtzeitig<br />
gestellt, um die Zukunft des Unternehmens zu<br />
sichern. Idealerweise kann sich der Junior in Ruhe auf<br />
seine Unternehmerrolle vorbereiten, der Senior kann<br />
seine Erfahrungen weitergeben. Wohlgemerkt: Dies<br />
ist der Idealfall, denn gerade diese Konstellation kann<br />
auch viel emotionalen Zündstoff beherbergen (siehe<br />
Kapitel „Reden und Handeln: Konflikte erkennen und<br />
klären“ S. 39). Dennoch bietet keine andere Nachfolge<br />
innerhalb der Familie so viele Möglichkeiten und so<br />
viel Zeit, alle Fragen und Unstimmigkeiten tatsächlich<br />
zu klären.<br />
Auch beim Familienunternehmen:<br />
Unternehmenskonzept<br />
Auch bei der Unternehmensübertragung innerhalb<br />
der Familie muss der Nachfolger gemeinsam mit<br />
Rechtsanwalt und Steuerberater ein überzeugendes<br />
Unternehmenskonzept erarbeiten. Die Erfahrungen<br />
des Übergebers müssen dabei mit einfließen. Allerdings<br />
muss spätestens hier allen Beteiligten bewusst<br />
sein, wer nach der Übertragung „das Sagen“ im Betrieb<br />
hat. Unter Umständen sollte frühzeitig ein Moderator,<br />
wie beispielsweise ein spezialisierter Unternehmensberater<br />
oder auch ein von allen Beteiligten akzeptierter<br />
befreundeter Dritter einbezogen werden, bevor<br />
der Familiensegen schief hängt. Notare sind verpflichtet,<br />
unparteiisch zu beraten. Durch ihr Amt und<br />
ihre Rechtskenntnisse in Gesellschafts-, Erb- und<br />
Familienrecht werden sie als neutrale Berater akzeptiert<br />
und können die verschiedenen Interessen koordinieren.<br />
Darüber hinaus müssen auch die Interessen<br />
möglicher Mit-Erben berücksichtigt werden, hierzu<br />
zählt vor allem der finanzielle Ausgleich.<br />
Spricht für Schenkung: hohe stille Reserven<br />
Für den Senior entsteht durch eine Schenkung<br />
kein Veräußerungsgewinn, den er versteuern muss.<br />
Die Schenkung ist besonders dann ratsam, wenn im<br />
Unternehmen hohe stille Reserven vorhanden sind.<br />
Dabei handelt es sich um Wertsteigerungen von<br />
Wirtschaftsgütern, die beim Verkauf realisiert werden.<br />
Zum Beispiel erzielen Grundstücke und Gebäude<br />
häufig Verkaufserlöse, die deutlich höher sind als die<br />
in den Büchern verbuchten Werte. Diese können<br />
durch Abschreibungen über viele Jahre weit unter<br />
ihrem Anschaffungswert liegen. Bei einer Veräußerung<br />
des Betriebes käme es wegen dieser Reserven zu<br />
hohen Gewinnen und womöglich entsprechend<br />
hohen Steuerzahlungen (siehe Kapitel „Finanzamt<br />
rechnet mit: Steuern und Nachfolge“ S. 81 ff.).<br />
Ausgleichszahlungen an Geschwister<br />
Sind mehrere Geschwister vorhanden und<br />
erhält nur ein Kind das Unternehmen, muss der<br />
Nachfolger eventuell mit Ausgleichszahlungen<br />
an seine Geschwister rechnen.<br />
Ehepartner, Kinder oder Eltern des Inhabers,<br />
die nicht Erbe werden, sind ausschließlich pflichtteilsberechtigt.<br />
Will man vermeiden, dass im Fall<br />
des Todes Pflichtteile geltend gemacht werden,<br />
bieten sich Vorabschenkungen an. Dabei werden<br />
aber alle Schenkungen der letzten zehn Jahre bei<br />
der Berechnung des Pflichtteils berücksichtigt.<br />
Bei bestimmten Schenkungen – etwa an die Ehefrau<br />
oder bei erheblichen Rückbehalten – praktisch zeitlich<br />
sogar unbegrenzt. Die Berechtigten können den<br />
halben Verkehrswert ihres eigentlichen Erbes verlangen,<br />
wobei die Schenkung jedoch zum Nachlass hinzugerechnet<br />
wird.<br />
Im Rahmen einer Schenkung müssen daher auf<br />
alle Fälle die Ansprüche möglicher anderer weichender<br />
Erben geklärt werden. Andernfalls könnten<br />
durch eventuelle erbrechtliche Ansprüche weiterer<br />
Familienangehöriger Ausgleichszahlungen auf<br />
den Nachfolger zukommen, die womöglich aus<br />
dem Betriebsvermögen entnommen werden müssen.<br />
Die Liquidität des Unternehmens kann dadurch<br />
erheblich eingeschränkt werden.<br />
Schenkungen mindern die gesetzlichen Ausgleichsansprüche<br />
von Pflichtteilsberechtigten