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Unternehmensnachfolge - Handwerkskammer Aachen

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i<br />

Gemeinsam die Übernahme umsetzen<br />

Check: Schenkungsvertrag<br />

3 Wurde das Unternehmen ausführlich beschrieben (Rechtsform, Inhaber, Teilhaber, Lage,<br />

Inventarverzeichnis usw.)?<br />

3 Wurde das Unternehmen ohne Gegenleistung angeboten (z. B. im Rahmen einer vorweggenommenen<br />

Erbfolge)?<br />

3 Hat der Erwerber das Angebot angenommen?<br />

3 Darf bzw. soll der Name des Unternehmens weitergeführt werden?<br />

3 Bei Vollkaufleuten: Wurden Vereinbarungen zur offenen Vorsteuer und zu den<br />

Vorsteuererstattungsansprüchen getroffen?<br />

3 Wurde dem Vertrag eine Liste mit allen beweglichen Gegenständen beigefügt?<br />

3 Werden Forderungen und Verbindlichkeiten übernommen?<br />

3 Werden Bankkonten und -guthaben übernommen?<br />

3 Haftet der Übergeber bis zum Stichtag der Übertragung für Umsätze und Erträge?<br />

3 Tritt der Nachfolger in laufende Vertragsverhältnisse (z. B. Arbeitsverhältnisse,<br />

Versicherungsverhältnisse) ein?<br />

3 Haben die jeweiligen Vertragspartner zugestimmt?<br />

3 Was geschieht mit Gewährleistungsansprüchen Dritter, die aus dem Zeitraum vor der<br />

Übertragung resultieren, aber erst nach der Übertragung geltend gemacht werden?<br />

3 Übernimmt der Nachfolger Bank-Sicherheiten?<br />

3 Was geschieht, wenn nach dem Stichtag eine Betriebsprüfung durchgeführt wird, die nachträglich<br />

Fehler oder Nachlässigkeiten des Alt-Inhabers aufdeckt?<br />

3 Wurden Nießbrauchsregelungen vereinbart?<br />

3 Wurde die Zahlung einer dauernden Last (Rentenzahlungen, die unter vorher festgelegten Bedingungen<br />

abgeändert werden) vereinbart?<br />

3 Wurde die Abfindung der anderen Erben geregelt?<br />

3 Klauseln zur sofortigen Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung sind in Notarverträgen üblich.<br />

3 Wurde eine salvatorische Klausel aufgenommen, wonach die im Vertrag aufgeführten<br />

Klauseln ihre Gültigkeit behalten, auch wenn eine der Klauseln unwirksam wird?<br />

O<br />

Diese Unterlagen sollten vorliegen:<br />

3 Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, dass bis zum Übertragungsstichtag alle öffentlichen Abgaben<br />

für das/die Betriebsgrundstücke abgeführt wurden.<br />

3 Negativbescheinigung des Finanzamtes, dass bis zum Übertragungsstichtag keine betrieblichen Steuerschulden vorliegen.<br />

3 Bestätigung der Sozialversicherung, dass alle Beiträge abgeführt wurden.<br />

Beziehen Sie auf jeden Fall einen Rechtsanwalt oder Notar sowie einen Steuerberater in Ihre Vorbereitungen mit ein.

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