Unternehmensnachfolge - Handwerkskammer Aachen
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i<br />
Gemeinsam die Übernahme umsetzen<br />
Check: Schenkungsvertrag<br />
3 Wurde das Unternehmen ausführlich beschrieben (Rechtsform, Inhaber, Teilhaber, Lage,<br />
Inventarverzeichnis usw.)?<br />
3 Wurde das Unternehmen ohne Gegenleistung angeboten (z. B. im Rahmen einer vorweggenommenen<br />
Erbfolge)?<br />
3 Hat der Erwerber das Angebot angenommen?<br />
3 Darf bzw. soll der Name des Unternehmens weitergeführt werden?<br />
3 Bei Vollkaufleuten: Wurden Vereinbarungen zur offenen Vorsteuer und zu den<br />
Vorsteuererstattungsansprüchen getroffen?<br />
3 Wurde dem Vertrag eine Liste mit allen beweglichen Gegenständen beigefügt?<br />
3 Werden Forderungen und Verbindlichkeiten übernommen?<br />
3 Werden Bankkonten und -guthaben übernommen?<br />
3 Haftet der Übergeber bis zum Stichtag der Übertragung für Umsätze und Erträge?<br />
3 Tritt der Nachfolger in laufende Vertragsverhältnisse (z. B. Arbeitsverhältnisse,<br />
Versicherungsverhältnisse) ein?<br />
3 Haben die jeweiligen Vertragspartner zugestimmt?<br />
3 Was geschieht mit Gewährleistungsansprüchen Dritter, die aus dem Zeitraum vor der<br />
Übertragung resultieren, aber erst nach der Übertragung geltend gemacht werden?<br />
3 Übernimmt der Nachfolger Bank-Sicherheiten?<br />
3 Was geschieht, wenn nach dem Stichtag eine Betriebsprüfung durchgeführt wird, die nachträglich<br />
Fehler oder Nachlässigkeiten des Alt-Inhabers aufdeckt?<br />
3 Wurden Nießbrauchsregelungen vereinbart?<br />
3 Wurde die Zahlung einer dauernden Last (Rentenzahlungen, die unter vorher festgelegten Bedingungen<br />
abgeändert werden) vereinbart?<br />
3 Wurde die Abfindung der anderen Erben geregelt?<br />
3 Klauseln zur sofortigen Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung sind in Notarverträgen üblich.<br />
3 Wurde eine salvatorische Klausel aufgenommen, wonach die im Vertrag aufgeführten<br />
Klauseln ihre Gültigkeit behalten, auch wenn eine der Klauseln unwirksam wird?<br />
O<br />
Diese Unterlagen sollten vorliegen:<br />
3 Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, dass bis zum Übertragungsstichtag alle öffentlichen Abgaben<br />
für das/die Betriebsgrundstücke abgeführt wurden.<br />
3 Negativbescheinigung des Finanzamtes, dass bis zum Übertragungsstichtag keine betrieblichen Steuerschulden vorliegen.<br />
3 Bestätigung der Sozialversicherung, dass alle Beiträge abgeführt wurden.<br />
Beziehen Sie auf jeden Fall einen Rechtsanwalt oder Notar sowie einen Steuerberater in Ihre Vorbereitungen mit ein.