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Unternehmensnachfolge - Handwerkskammer Aachen

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Gemeinsam die Übernahme umsetzen<br />

, ,<br />

3 Wie ist es um die Liquidität des Unternehmens<br />

bestellt?<br />

3 Wie werden die Kredite besichert?<br />

3 Welche Bankverbindungen bestehen?<br />

3 Bestehen Verbindlichkeiten gegenüber<br />

Lieferanten, Gesellschaftern, Geschäftspartnern?<br />

3 Wer haftet für diese Verbindlichkeiten?<br />

3 Welche Forderungen hat das Unternehmen<br />

an wen und in welcher Höhe?<br />

3 Wurden alle Steuern fristgerecht bezahlt?<br />

Diese Unterlagen benötigen Sie:<br />

3 Bilanzen der letzten drei Jahre<br />

3 Gewinn-und-Verlust-Rechnung und Anhang der<br />

letzten drei Jahre<br />

3 Lagebericht der Geschäftsführung<br />

3 Prüfberichte des Abschlussprüfers für die<br />

letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre<br />

3 Kreditverträge und deren Besicherung,<br />

Bürgschaften, Garantieverpflichtungen oder<br />

Sicherheitsleistungen usw.<br />

3 Liste aller Bankkonten des Unternehmens unter<br />

Angabe des jeweiligen Saldos<br />

3 Steuerstatus des Unternehmens<br />

3 Vorlage der letzten Steuererklärungen und<br />

Steuerbescheide, soweit erlassen, für alle Jahre, die<br />

noch nicht der Betriebsprüfung unterlegen haben<br />

3 Vorlage des letzten Betriebsprüfungsberichts<br />

3 Übersicht über alle in den letzten fünf Jahren<br />

erhaltenen öffentlichen Fördermittel und Zuschüsse<br />

3 Negativbescheinigung des Finanzamtes, dass bis<br />

zum Übertragungsstichtag keine betrieblichen<br />

Steuerschulden vorliegen.<br />

.<br />

Ansprechpartner:<br />

3 Unternehmer<br />

3 Steuerberater<br />

3 Wirtschaftsprüfer<br />

3 Unternehmensberater<br />

3 Finanzamt<br />

3 Hausbank(en) des Unternehmers<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

und Beteiligungen<br />

Dem Kauf von Gesellschaftsanteilen müssen die<br />

Gesellschafter in der Regel zustimmen. Schon allein<br />

deswegen ist der Blick in die Satzung notwendig.<br />

Darüber hinaus sollte auch sichergestellt sein, dass<br />

der Verkäufer seine Gesellschaftsanteile entsprechend<br />

den GmbH-Regeln vollständig einbezahlt hat.<br />

Andernfalls haften Käufer und Verkäufer gemeinsam<br />

für nicht geleistete Einzahlungen.<br />

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