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Transport, Schlachtung, Zerlegung, Kühlung - Wooly Pigs

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landwirtschaftskammer<br />

österreich<br />

www.lfi.at<br />

Qualitätshandbuch für Fleisch<br />

und Fleischerzeugnisse aus<br />

bäuerlicher Produktion<br />

Kapitel 4: <strong>Transport</strong>, <strong>Schlachtung</strong>,<br />

<strong>Zerlegung</strong>, <strong>Kühlung</strong><br />

© AMA Marketing


Qualitätshandbuch Fleisch und Fleischerzeugnisse<br />

aus bäuerlicher Produktion<br />

Dr. Martina Ortner, Dr. Franz Siegfried Wagner<br />

Inhaltsverzeichnis Kapitel 4, <strong>Transport</strong>, <strong>Schlachtung</strong>,<br />

<strong>Zerlegung</strong>, <strong>Kühlung</strong><br />

Dr. Holger Remer<br />

4. <strong>Transport</strong>, <strong>Schlachtung</strong>, <strong>Zerlegung</strong>, <strong>Kühlung</strong>.................................................... 4<br />

4.1. <strong>Transport</strong> und Unterbringung von lebenden Tieren .............................................................. 4<br />

Allgemeine Anforderungen ............................................................................................................. 4<br />

Anforderungen in Bezug auf die Tiere............................................................................................ 4<br />

Anforderungen in Bezug auf Tiere, bei Anlieferung in <strong>Transport</strong>behältern (Geflügel, Kaninchen) 5<br />

Ruhigstellen der Tiere vor dem Betäuben, Schlachten oder Töten................................................ 5<br />

4.2. Voraussetzungen für Betäubung und <strong>Schlachtung</strong> ............................................................... 6<br />

Tätigkeiten vor der <strong>Schlachtung</strong> ..................................................................................................... 6<br />

Räumliche Voraussetzungen.......................................................................................................... 6<br />

Stress bei der <strong>Schlachtung</strong>............................................................................................................. 6<br />

4.3 Betäubung.................................................................................................................................... 7<br />

Mechanische Betäubung ................................................................................................................ 7<br />

Elektrische Betäubung.................................................................................................................... 8<br />

Betäubung mit Kohlendioxid......................................................................................................... 11<br />

4.4. <strong>Schlachtung</strong>.............................................................................................................................. 11<br />

Werkzeuge.................................................................................................................................... 11<br />

Sicherheitskleidung....................................................................................................................... 11<br />

Arten der <strong>Schlachtung</strong> .................................................................................................................. 11<br />

Töten der Schlachttiere................................................................................................................. 12<br />

Rinderschlachtung ........................................................................................................................ 12<br />

Schweineschlachtung ................................................................................................................... 13<br />

Fleischuntersuchung..................................................................................................................... 13<br />

Schlachtnebenprodukte................................................................................................................ 14<br />

Herausgeber: LK Österreich, Schauflergasse 6, 1014 Wien, vermarktung@lk-oe.at<br />

Gefördert aus Mitteln der EU, des Bundes und der Länder Stand: September 2006


Kapitelübersicht und Gesamtinhaltsverzeichnis<br />

1. Qualität<br />

1.1. Begriff „Qualität“<br />

1.2. Dimensionen der Qualität<br />

1.3. Qualitätsansprüche der Konsumenten an Fleisch und Fleischprodukte<br />

1.4. Fleisch und Fleischprodukte in der Ernährung<br />

1.5. Qualitätssicherung am Bauernhof<br />

1.6. Instrumente der Qualitätssicherung im bäuerlichen Betrieb<br />

1.7. „Gutes vom Bauernhof“ – Qualitätssicherung in der bäuerlichen Produktion<br />

2. Rechtliche Rahmenbedingungen<br />

2.1. Gewerberecht<br />

2.2. Sozialversicherungsrecht<br />

2.3. Haftung, Schadenersatz, Versicherung<br />

2.4. Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG)<br />

2.5. Codex alimentarius austriacus<br />

2.6. Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LMKV)<br />

2.7. Zusatzstoffverordnung<br />

3. Fütterung und Rasse<br />

3.1. Einfluss von Fütterung und Rasse auf die Qualität von Frischfleisch<br />

3.2. Mastschweinefütterung als Beispiel für eine definierte Fleisch- und Fettqualität<br />

3.3. Einfluss der Rasse auf die Qualität von Frischfleisch und Dauerwaren (Schwein)<br />

3.4. Schweinerassen<br />

3.5. Qualitätsparameter Rinder<br />

4. <strong>Transport</strong>, <strong>Schlachtung</strong>, <strong>Zerlegung</strong>, <strong>Kühlung</strong><br />

4.1. <strong>Transport</strong> und Unterbringung von lebenden Tieren<br />

4.2. Voraussetzungen für Betäubung und <strong>Schlachtung</strong><br />

4.3. Betäubung<br />

4.4. <strong>Schlachtung</strong><br />

5. Frischfleisch<br />

5.1. Qualitätskriterien<br />

5.2. Fleischreifung<br />

5.3. Fleischfehler<br />

5.4. Verpackung und Lagerung<br />

5.5. Haltbarkeit und Verderb<br />

5.6. Etikettierung<br />

6. Fleischerzeugnisse<br />

6.1. Rohmaterialauswahl<br />

6.2. Beschreibung der Fleischerzeugnisse (Codex)<br />

6.3. Einteilung des Rohmaterials (Codex)<br />

6.4. Herstellungsrichtlinien für Würste und Pökelwaren (Codex)<br />

6.5. Haltbarkeit und Verderb<br />

6.6. Verpackung und Kennzeichnung<br />

6.7. Zusatzstoffe und Zusätze<br />

6.8. Grenzwerte<br />

6.9. Quantitative Kennzeichnung von Zutaten - QUID<br />

6.10. Fleischerzeugnisse von anderen Tierarten<br />

7. Pökeln<br />

7.1. Technologie des Pökelns<br />

7.2. Pökelstoffe und ihre Wirkung<br />

7.3. Pökelmethoden<br />

7.4. Herstellung der Pökellake<br />

7.5. Pökeldauer


Kapitelübersicht und Gesamtinhaltsverzeichnis<br />

8. Wursten<br />

8.1. Technologie des Wurstens<br />

8.2. Rohmaterialien für die Wurstherstellung<br />

8.3. Zerkleinerungstechniken bei Wurstwaren<br />

8.4. Wursthüllen<br />

8.5. Füllen<br />

8.6. Herstellung von Brühwürsten<br />

8.7. Herstellung von Rohwürsten<br />

8.8. Herstellung von Kochwürsten<br />

9. Reifen von Dauerwaren<br />

9.1. Einflussgrößen bei der Herstellung und Lagerung von Dauerwaren<br />

9.2. Haltbarkeit von Fleisch und Fleischerzeugnissen<br />

10. Räuchern<br />

10.1. Technologie des Räucherns<br />

10.2. Inhaltsstoffe und technologische Wirkung von Räucherrauch<br />

10.3. Entstehung des Räucheraromas<br />

10.4. Entstehung der Räucherfarbe<br />

10.5. Raucherzeugung<br />

10.6. Verschiedene Räucherverfahren<br />

10.7. Räucherkammer<br />

10.8. Räucherfehler und ihre möglichen Ursachen<br />

11. Sensorik<br />

11.1. Sensorische Qualität<br />

11.2. DLG-Prüfschemata<br />

12. Reinigung und Desinfektion<br />

12.1. Grundlagen der Reinigung<br />

12.2. Grundlagen der Desinfektion<br />

13. Herstellungsabläufe<br />

13.1. Hühner, Puten, Gänse, Enten, Wachteln<br />

13.2. Wild aus Gatterhaltung<br />

13.3. Schweinefleisch, Kaninchenfleisch<br />

13.4. Rindfleisch und Rindfleischprodukte<br />

13.5. Würste aus Rind-, Lamm-, Schweine-, Gatterwild-, Ziegenfleisch<br />

13.6. Gepökelte/Gesurte Fleischerzeugnisse aus Rind-, Lamm-, Schweine-, Gatterwild-, Ziegenfleisch<br />

13.7. Geselchte/Geräucherte Fleischerzeugnisse aus Rind-, Lamm-, Schweine-,Gatterwild-,<br />

Ziegenfleisch<br />

14. Rechtsgrundlagen für die Fleischvermarktung<br />

14.1. Übersicht der gesetzlichen Grundlagen<br />

14.2. Wichtige Internetadressen<br />

14.3. „Leitlinie für eine gute Betriebspraxis und die Anwendung der Grundsätze des HACCP in<br />

Schlachthöfen und <strong>Zerlegung</strong>sbetrieben für Schweine, Rinder, Schafe, Ziegen und Pferde<br />

sowie Herstellungsbetrieben von Fleischerzeugnissen“ – Anhang I<br />

14.4. „Lebensmittelcodex: Kapitel B 14 Fleisch und Fleischerzeugnisse“ – Anhang II


Kapitel 4 <strong>Transport</strong>, <strong>Schlachtung</strong>, <strong>Zerlegung</strong>, <strong>Kühlung</strong><br />

4. <strong>Transport</strong>, <strong>Schlachtung</strong>, <strong>Zerlegung</strong>, <strong>Kühlung</strong><br />

4.1. <strong>Transport</strong> und Unterbringung von lebenden Tieren<br />

Die Anforderungen für das Verbringen und Unterbringen der Tiere in Schlachthöfen sind im Anhang A<br />

der Tierschutz-Schlachtverordnung vorgegeben.<br />

Allgemeine Anforderungen<br />

• Schlachthöfe müssen über angemessene Ausrüstungen und Einrichtungen zum Entladen der<br />

Tiere aus <strong>Transport</strong>mitteln verfügen.<br />

• Die Tiere sind nach ihrer Ankunft im Schlachthof so schnell wie möglich zu entladen. Bei unvermeidlichen<br />

Verzögerungen sind Schutz vor extremen Witterungseinflüssen und angemessene<br />

Lüftung zu gewährleisten.<br />

• Tiere, bei denen aufgrund ihrer Art, ihres Geschlechts, ihres Alters oder ihrer Herkunft die Gefahr<br />

besteht, dass sie sich gegenseitig verletzen, müssen getrennt gehalten und untergebracht<br />

werden.<br />

• Das Allgemeinbefinden und der Gesundheitszustand der Tiere sind vom Betreuungspersonal<br />

mindestens jeden Morgen und jeden Abend zu kontrollieren.<br />

• Unbeschadet der Bestimmungen der Schlachttieruntersuchung gemäß Fleischuntersuchungsgesetz<br />

sind Tiere, die während des <strong>Transport</strong>s bzw. nach ihrer Ankunft im Schlachthof leiden<br />

oder Schmerzen erdulden mussten, sowie noch nicht entwöhnte Tiere unverzüglich zu<br />

schlachten. Ist dies nicht möglich, so sind die Tiere abzusondern und in kürzester Zeit, jedoch<br />

binnen höchstens zwei Stunden, zu schlachten. Laufunfähige Tiere dürfen nicht zum<br />

Schlachtplatz gezogen werden, sondern sind dort zu betäuben und zu töten, wo sie liegen<br />

geblieben sind, oder, sofern dies möglich ist und keine unnötigen Leiden verursacht, auf einem<br />

Karren oder Roller zum <strong>Schlachtung</strong>sraum zu transportieren.<br />

Anforderungen in Bezug auf die Tiere<br />

• Entladeinrichtungen müssen eine trittsichere Bodenfläche und erforderlichenfalls ein Schutzgeländer<br />

aufweisen. Laufstege, Rampen und Treibgänge müssen mit Schutzgeländern, Gittern<br />

oder anderen Schutzvorrichtungen versehen sein, damit die Tiere nicht stürzen oder entweichen<br />

können. Die Entladerampen müssen eine möglichst geringe Neigung, maximal 20 Grad<br />

haben.<br />

• Beim Entladen ist dafür Sorge zu tragen, dass die Tiere nicht in Angst oder Erregung versetzt<br />

oder misshandelt werden und dass sie nicht stürzen. Die Tiere dürfen nicht auf eine Art<br />

und Weise, durch die ihnen unnötige Schmerzen oder Leiden zugefügt werden, an Kopf, Hörnern,<br />

Ohren, Hals, Beinen, am Schwanz, am Fell oder Gefieder, hochgehoben werden. Erforderlichenfalls<br />

sind die Tiere einzeln zu führen.<br />

• Die Tiere sind behutsam zu treiben. Die Treibgänge müssen so gebaut und angelegt sein,<br />

dass eine Verletzung der Tiere möglichst vermieden, ein Entweichen unmöglich ist und ihr Herdentrieb<br />

ausgenutzt wird. Treibhilfen sind nur zum Leiten der Tiere und nur kurz zu verwenden.<br />

Elektrische Treibstöcke können nur bei bewegungsverweigernden ausgewachsenen<br />

Rindern und bewegungsverweigernden Schweinen verwendet werden. Die Stromstösse dürfen<br />

nicht länger als zwei Sekunden dauern und müssen in zumutbaren Abständen versetzt werden,<br />

vorausgesetzt die Tiere können sich vorwärts bewegen. Elektrische Treibstöcke dürfen nur<br />

an der Hinterviertelmuskulatur angesetzt werden.<br />

• Es ist verboten, Tiere auf besonders empfindliche Stellen zu schlagen oder dagegen zu stoßen.<br />

Es ist insbesondere untersagt, ihren Schwanz zu quetschen, zu drehen oder zu brechen<br />

und den Tieren in die Augen zu greifen. Den Tieren dürfen weder Hiebe noch Fußtritte versetzt<br />

werden.<br />

• Die Tiere sind erst unmittelbar vor der <strong>Schlachtung</strong> an den Schlachtplatz zu führen.<br />

• Schlachthöfe müssen über genügend Buchten für die angemessene Unterbringung der Tiere<br />

verfügen. Diese Buchten müssen den Tieren ausreichenden Witterungsschutz bieten.<br />

4 Qualitätshandbuch Fleisch und Fleischerzeugnisse


Kapitel 4 <strong>Transport</strong>, <strong>Schlachtung</strong>, <strong>Zerlegung</strong>, <strong>Kühlung</strong><br />

• Anforderungen an Warteställe in Schlachthöfen:<br />

a) möglichst trittsichere Böden, an denen sich die Tiere nicht verletzen können<br />

b) angemessenes Lüftungssystem, zum Ausgleich voraussehbarer Temperatur- und<br />

Luftfeuchtigkeitsschwankungen; Ist eine automatische Lüftung erforderlich, so ist für<br />

Störfälle ein betriebsbereites Hilfsaggregat vorzusehen.<br />

c) ausreichende Beleuchtung, damit die Inspektion aller Tiere jederzeit möglich ist<br />

(erforderlichenfalls bedarf es einer angemessenen künstlichen Ersatzbeleuchtung)<br />

d) gegebenenfalls Anbindevorrichtungen<br />

e) allenfalls ausreichende Mengen geeigneter Einstreu für Tiere, die über Nacht in der<br />

Stallung verbleiben<br />

• Verfügen Schlachthöfe neben den vorgenannten Stallungen auch über Ausläufe, so ist für angemessenen<br />

Wetterschutz zu sorgen (Schatten). Die Ausläufe sind in gutem Zustand zu halten,<br />

damit die Tiere weder physischen, chemischen oder sonstigen Gesundheitsrisiken ausgesetzt<br />

sind.<br />

• Tiere die nach der Entladung nicht sofort der <strong>Schlachtung</strong> zugeführt werden, sind so unterzubringen,<br />

dass sie ungehindert liegen und aufstehen können. Die Tiere sind über geeignete Vorrichtungen<br />

jederzeit mit sauberem Tränkwasser zu versorgen.<br />

• Tiere, die nicht binnen zwölf Stunden nach ihrer Anlieferung geschlachtet werden, sind<br />

mindestens einmal täglich weiter mit Futter zu versorgen. Werden die Tiere nicht<br />

angebunden, so sind Fressplätze vorzusehen, die ein ungestörtes Fressen ermöglichen.<br />

Anforderungen in Bezug auf Tiere, bei Anlieferung in <strong>Transport</strong>behältern (Geflügel, Kaninchen)<br />

• <strong>Transport</strong>behälter mit Tieren sind umsichtig zu behandeln und dürfen weder geworfen,<br />

fallengelassen noch umgestoßen werden. Sie sind möglichst in waagerechter Stellung ein- und<br />

auszuladen (ev. maschinell).<br />

• Tiere, die in <strong>Transport</strong>behältern mit nachgebenden oder perforierten Böden angeliefert werden,<br />

sind mit besonderer Vorsicht zu entladen, um Verletzungen zu vermeiden (gegebenenfalls<br />

einzeln ausladen).<br />

• Tiere, die in <strong>Transport</strong>behältern befördert werden, sind so schnell wie möglich zu schlachten.<br />

Anderenfalls müssen sie geeignet untergebracht, getränkt und gefüttert werden.<br />

Ruhigstellen der Tiere vor dem Betäuben, Schlachten oder Töten<br />

• Die Tiere sind auf eine angemessene Art ruhig zu stellen, um Schmerzen, Leiden,<br />

Aufregung, Verletzungen und Quetschungen zu vermeiden. Bei rituellen <strong>Schlachtung</strong>en von<br />

Rindern sind dafür geeignete mechanische Mittel notwendig.<br />

• Es ist untersagt, vor dem Betäuben und Töten die Beine der Tiere zusammenzubinden und die<br />

Tiere aufzuhängen. Ausgenommen sind Geflügel und Kaninchen, sofern geeignete<br />

Maßnahmen ergriffen werden, damit sich die zu betäubenden Tiere in einem ruhigen Zustand<br />

befinden. Nur so kann die Betäubung wirksam und ohne unnötige Verzögerung durchgeführt<br />

werden. Das Ruhighalten eines Tieres in einer Vorrichtung gilt nicht als Aufhängung.<br />

• Tiere, die durch mechanische oder elektrische Betäubungsgeräte am Kopf betäubt oder<br />

getötet werden, sind in eine solche Lage oder Stellung zu bringen, dass das Gerät problemlos,<br />

exakt und so lange wie nötig angesetzt und bedient werden kann. Für Einhufer und Rinder<br />

ist die Anwendung geeigneter Mittel zur Einschränkung der Kopfbewegungen zulässig.<br />

• Elektrische Betäubungsgeräte dürfen nicht dazu verwendet werden, die Tiere zu bändigen,<br />

ruhig zustellen oder zu veranlassen, sich zu bewegen.<br />

Qualitätshandbuch Fleisch und Fleischerzeugnisse 5


4.2. Voraussetzungen für Betäubung und <strong>Schlachtung</strong><br />

Tätigkeiten vor der <strong>Schlachtung</strong><br />

Kapitel 4 <strong>Transport</strong>, <strong>Schlachtung</strong>, <strong>Zerlegung</strong>, <strong>Kühlung</strong><br />

Neben der räumlichen Voraussetzung ist die beabsichtigte <strong>Schlachtung</strong> zeitgerecht beim Bürgermeister<br />

anzumelden, der den Fleischuntersuchungstierarzt zu verständigen hat. Der Fleischuntersuchungstierarzt<br />

führt die Lebendtieruntersuchung der Schlachttiere und die Inspektion der Schlachtstätte<br />

(gemäß §29 der Fleischuntersuchungsordnung BGBl Nr. 395/1994 in der gültigen Fassung) durch.<br />

Räumliche Voraussetzungen<br />

Für eine ordnungsgemäße <strong>Schlachtung</strong> sind zugelassene Schlachtanlagen erforderlich. Der Betrieb<br />

einer Schlachtanlage ist nur mit behördlicher Genehmigung möglich. Dazu ist ein Antrag beim Landeshauptmann<br />

bzw. bei der Bezirksverwaltungsbehörde zu stellen. Nach einer Begutachtung vor Ort<br />

wird eine Zulassungsnummer zugeteilt.<br />

Die Anforderungen an Räume und Ausstattung sind beschrieben in der „Leitline für eine gute Betriebspraxis<br />

und die Anwendung der Grundsätze der HACCP in Schlachthöfen und <strong>Zerlegung</strong>sbetrieben<br />

für Schweine, Rinder, Schafe, Ziegen und Pferde sowie Herstellungsbetrieben von Fleischerzeugnissen“<br />

(siehe Kap. 14 Leitlinien).<br />

Stress bei der <strong>Schlachtung</strong><br />

Angst ist eine universale Emotion, die das Tier vor dem Zugriff von Feinden schützt.<br />

Werden vom Tier erste schlechte Erfahrungen empfunden, so bedarf es eines langen Trainings bis<br />

der Stress, der mit dieser Erfahrung in Verbindung steht, wieder kompensiert werden kann. Das zentrale<br />

Angstsystem befindet sich im Corpus amygdaloideum, das sehr gut trainiert werden kann. Bei<br />

Tieren, die den Umgang mit Menschen gewohnt sind, ist das leicht erkennbar, sie zeigen nur wenig<br />

Abwehrreaktionen gegenüber den Menschen. Im Zustand der Angst werden Stresshormone, wie z.B.<br />

Cortison in die Blutbahn ausgeschüttet. Fleisch von Tieren, die vor der <strong>Schlachtung</strong> starkem Stress<br />

ausgesetzt waren, weist eine verminderte Haltbarkeit und schlechtere Verarbeitungseigenschaften<br />

auf.<br />

Aus Gründen der Tierschutz-Schlachtverordung (BGBl. II 488/2004) ist der schonende Umgang mit<br />

Schlachttieren vorgeschrieben. Bei Verbringen, Unterbringen, Schlachten und Töten müssen die Tiere<br />

von unberechtigten Schmerzen, Leiden und schwerer Angst verschont bleiben. Dafür sind der professionelle<br />

Umgang mit den Tieren und eine gute Ausrüstung unabdingbar. Personen die das Betäuben<br />

vornehmen, müssen über enstprechende Erfahrung verfügen und sachgerechtes Werkzeug einsetzen.<br />

Bei einer gut durchgeführten <strong>Schlachtung</strong> beim Rind ist nicht mehr Stress als beim Melken zu beobachten.<br />

Die unterschiedlichen Haltungsformen und die Gewöhnung der Tiere an den Menschen,<br />

bedingen unterschiedliche Reaktionen bei der Manipulation vor und während der <strong>Schlachtung</strong>. Tiere,<br />

die den Kontakt mit dem Mensch gewohnt sind, zeigen auch bei der <strong>Schlachtung</strong>, sofern diese korrekt<br />

abläuft, kein Angstverhalten.<br />

Tiere aus extensiven Haltungsformen haben naturgemäß vor dem Menschen mehr Respekt und kommen<br />

daher beim Einfangen, beim <strong>Transport</strong> bis zur Betäubung wesentlich eher in schwere Stresssituationen.<br />

Diese Reaktionen machen sich durch heftige Abwehrbewegungen bemerkbar. Daher ist eine<br />

gute Ausrüstung am landwirtschaftlichen Betrieb für das Einfangen, für den <strong>Transport</strong> und am<br />

Schlachtbetrieb für das Abladen bis zur Betäubung für die Gewinnung einer guten Fleischqualität unabdingbar.<br />

6 Qualitätshandbuch Fleisch und Fleischerzeugnisse


Kapitel 4 <strong>Transport</strong>, <strong>Schlachtung</strong>, <strong>Zerlegung</strong>, <strong>Kühlung</strong><br />

4.3 Betäubung<br />

Die Betäubung darf nur vorgenommen werden, wenn das Entbluten der Tiere unmittelbar danach<br />

möglich ist.<br />

Tiere müssen vor der <strong>Schlachtung</strong> betäubt werden. Dies ist einerseits eine Forderung des Tierschutzes<br />

und andererseits eine Maßnahme zur Sicherung der Fleischqualität. Die Betäubung soll Stress<br />

und physische Erregung des Tieres vor der <strong>Schlachtung</strong> verhindern. Dazu kommt als zusätzlicher<br />

Aspekt der Arbeitsschutz.<br />

Ziel der Betäubung ist das Erreichen einer raschen Empfindungslosigkeit des Schlachttieres, um Leiden<br />

und Schmerzen mit dem daraus entstehenden Stress zu vermeiden.<br />

Möglichkeiten der Betäubung:<br />

• Mechanische Betäubung<br />

• Elektrische Betäubung<br />

• Betäubung mit Kohlendioxid (Gasbetäubung)<br />

Mechanische Betäubung<br />

Bolzenschussapparat<br />

Der Bolzenschussapparat wird bei der <strong>Schlachtung</strong> am landwirtschaftlichen Betrieb am häufigsten<br />

verwendet. Bei dieser Betäubungsmethode durchschlägt ein scharfer Bolzen den zentralen Bereich<br />

des Gehirns.<br />

Die gebräuchlichen Schussapparate sind so aufgebaut, dass ein Schussbolzen durch eine Treibladung<br />

nach vorne schnellt. Die Energie kann durch verschiedene Treibladungen entstehen, wobei die<br />

Ladung auf das jeweilige Schlachttier anzupassen ist. Einerseits muss die Betäubung stark genug<br />

sein und andererseits dürfen Feder und Gummipuffer nicht beschädigt werden, damit der Schussbolzen<br />

wieder in die Ausgangsposition zurückgeführt werden kann.<br />

Es ist wichtig, dass die Treibladung an das jeweilige Schlachttier angepasst ist, damit eine ausreichende<br />

Betäubung gewährleistet ist und andererseits durch Überladungen die Feder und Gummipuffer,<br />

die den Schussbolzen wieder in die Ausgangsposition führen sollen, nicht beschädigt werden.<br />

Die Stärke der Treibladung ist bei einigen Geräten an der Färbung des Zündhütchens erkennbar.<br />

Zur optimalen Übertragung der Energie muss der Bolzenschuss fest und plan am Schädel aufgesetzt<br />

werden. Der Pflegezustand des Schussbolzens ist für den Einsatz ebenfalls entscheidend.<br />

Bei der Pflege des Schussapparates ist die Funktionstüchtigkeit der Rückholfeder, des Gummipuffers,<br />

die Scharfrandigkeit des Schussbolzens und der saubere Zustand von Verbrennungskammer samt<br />

Schlagbolzen zu überprüfen.<br />

Nach der Verwendung muss das Gerät von Pulver- und Verbrennungsrückständen gereinigt und geölt<br />

werden.<br />

Abb. 4.1-4.3 Bolzenschussapparat, richtiger Ansatz bei Rind und Schwein<br />

Qualitätshandbuch Fleisch und Fleischerzeugnisse 7


Bolzenschuss<br />

Kapitel 4 <strong>Transport</strong>, <strong>Schlachtung</strong>, <strong>Zerlegung</strong>, <strong>Kühlung</strong><br />

Die Geräte sind so anzusetzen, dass das Projektil die Gehirnrinde mit Sicherheit durchschlägt. Der<br />

richtige Ansatzpunkt liegt beim Rind direkt über dem Kreuzungspunkt der Verbindungslinien von<br />

den Augen zu den gegenüberliegenden Hörnern. Die Stelle muss genau getroffen werden, da die<br />

Region (Stammhirn) in der die Wirkung erzielt werden soll, sehr klein ist. Bei Rindern ist es untersagt<br />

in den Hinterkopf zu schießen.<br />

Bei Schweinen ist die korrekte Ansatzstelle für den Schussappart 5 cm über der Mittellinie der<br />

Augenverbindungslinie. Beim Schwein ist die Stirnhöhle sehr mächtig und es wird bei der<br />

Bolzenschussmethode meistens die innere knöcherne Gerhirnkapsel nur leicht angeschlagen anstatt<br />

der Zerstörung des Gehirnes bis in das Stammhirn. Die elektrische Betäubung ist daher beim Schwein<br />

geeigneter.<br />

Bei Schafen und Ziegen darf der Schussapparat nur dann am Hinterkopf angesetzt werden, wenn<br />

das Ansetzen auf der Stirnregion wegen der Hörner unmöglich ist. Der Schuss ist dann direkt hinter<br />

der Hörnerbasis zum Maul hin anzusetzen. Mit dem Blutentzug muss binnen fünfzehn Sekunden nach<br />

dem Schuss begonnen werden.<br />

Für Kaninchen dürfen auch Bolzenschussgeräte, die auf Basis von Treibladungen funktionieren,<br />

verwendet werden.<br />

Bei der Betäubung zur Tötung ohne Blutentzug darf der Bolzenschuss nur angewendet werden, wenn<br />

im Anschluss an den Bolzenschuss der Hirnstamm zerstört oder durch elektrische Herzdurchströmung<br />

ein Herzstillstand verursacht wird.<br />

Bei Verwendung eines Bolzenschussapparates ist darauf zu achten, dass der Bolzen nach dem<br />

Schuss wieder vollständig zurückgestellt wird. Der Bolzenrand muss scharfrandig sein und sich<br />

ohne Reibungsverluste bewegen lassen. Der Bolzen muss exakt passen und darf kein großes Spiel<br />

aufweisen. Schadhafte Federn, Gummi und Bolzen sind auszuwechseln. Die Pflege des<br />

Schussapparates ist für den exakten Gebrauch unabdingbar.<br />

Um unnötigen Stress zu vermeiden dürfen die Tiere erst dann in die Betäubungsboxen geführt und<br />

am Kopf fixiert werden, wenn sie sofort betäubt werden sollen.<br />

Stumpfer Schuss-Schlag (concussion stunning) und Kopfschlagbetäubung bei Kaninchen,<br />

Geflügel und Fischen<br />

a) Die stumpfe Schuss-Schlagbetäubung ist nur dann zulässig, wenn zwingende religiöse<br />

Gebote oder Verbote einer gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaft eine<br />

Bolzenschussbetäubung nicht erlauben.<br />

b) Die stumpfe Schuss-Schlagbetäubung darf nur mit mechanischen Geräten durchgeführt<br />

werden, die einen Schlag auf das Stirnbein versetzen, ohne eine Stirnbeinfraktur<br />

herbeizuführen. Die ausführende Person hat sicherzustellen, dass der Ansatz des Gerätes<br />

und die Ladungsstärke der Kartusche den Herstellerspezifikationen entsprechen und das<br />

Tier sofort in einen bis zum Tod anhaltenden Zustand der Empfindungs- und<br />

Wahrnehmungslosigkeit versetzt wird.<br />

c) Von lit. a und b kann bei einer kleinen Anzahl von Kaninchen, Geflügel und Fischen<br />

abgesehen werden. Dabei kann die Betäubung auch durch einen harten, stumpfen und<br />

entsprechend schweren Gegenstand durch einen gezielten Schlag auf die<br />

Hinterhauptsregion erfolgen, wenn sie im Einklang mit den allgemeinen Bestimmungen von<br />

§ 3 auf eine Art und Weise zu vorgenommen wird, dass die Tiere unmittelbar und bis zum<br />

Tod in einen Zustand der Empfindungs- und Wahrnehmungslosigkeit versetzt werden<br />

Elektrische Betäubung<br />

Als rasche und wirksame Betäubungsmethode hat sich beim Schwein die elektrische Betäubung<br />

durchgesetzt. Es sind unterschiedliche Geräte und Anlagen in Verwendung:<br />

Betäubungszange<br />

Diese Zange ist das am meisten verwendete Gerät zur Betäubung von Schweinen. Das scherenartige<br />

Gerät hat jeweils eine Elektrode am Ende jeden Astes. Durch den Kontakt mit der Körperoberfläche<br />

fließt Strom zwischen den beiden Elektroden. Die Wirkung beruht auf der Depolarisation der Nerven-<br />

8 Qualitätshandbuch Fleisch und Fleischerzeugnisse


Kapitel 4 <strong>Transport</strong>, <strong>Schlachtung</strong>, <strong>Zerlegung</strong>, <strong>Kühlung</strong><br />

zellen und führt damit zu einem epilepsieartigen Zustand.<br />

Weil der knöcherne Schädel als Isolator wirkt, muss der<br />

Strom daher bei den Schädelöffnungen eindringen. Deshalb<br />

müssen die Elektroden in der Nähe der Ohren aufgesetzt<br />

werden, wo Blutgefäße und Nerven in den Schädel ziehen.<br />

(Auch bei den Augen ist eine derartige Öffnung gegeben.)<br />

Ein Transformator wandelt die Spannung von 230 Volt auf<br />

70 bis 80 Volt um. Zur Verminderung des Übergangwiderstandes<br />

ist es vorteilhaft die Hautoberfläche der Schweine<br />

zu befeuchten.<br />

Bei Schafen sind Elektroden die durch die Wolle dringen<br />

können besonders wichtig oder es ist die Wolle im gegeben<br />

Fall zu entfernen.<br />

Dreipolige Betäubung<br />

Die dreipolige Betäubung findet in größeren Schlachthöfen<br />

Anwendung, weil die Schweine dafür in genau passende<br />

Betäubungsboxen gebracht werden müssen. Diese Methode<br />

ist sehr zuverlässig und der Blutentzug kann rasch erfolgen.<br />

Die Elektroden müssen so am Kopf angesetzt werden, dass der Strom durch das Gehirn fließen kann.<br />

Das Gehirn muss als erstes oder gleichzeitig mit dem Körper durchströmt werden. Es sind<br />

Vorkehrungen zu treffen, die einen guten Stromkontakt und Stromfluss durch das Gehirn und den<br />

Körper gewährleisten. Auch bei dieser Methode sind überschüssige Wolle zu entfernen und die<br />

Kontaktstellen auf der Haut zu befeuchten. Bei automatischer Betäubung muss die Elektrodeneinstellung<br />

an die Größe der Tiere angepasst werden; wobei die Tiere erforderlichenfalls nach ihrer<br />

Größe vorzusortieren sind.<br />

Anforderungen an die elektronische Betäubungsanlage, bei Einzelbetäubung:<br />

• Ausstattung mit einem Gerät zur Impedanzmessung, damit die Elektrobetäubung nicht betätigt<br />

werden kann, wenn der erforderliche Mindeststromdurchfluss nicht gewährleistet ist<br />

• akustisches oder optisches Signal zur Anzeige der Dauer der Stromeinwirkung<br />

• Spannungs- und Strommesser im Sichtfeld der ausführenden Person<br />

• Mindeststromstärke innerhalb der ersten Sekunde nach Tabelle 4.1. Die angeführten<br />

Mindeststromstärken gelten für die Verwendung eines 50–1000 Hz Sinus- oder<br />

Rechteckstromes:<br />

Tab. 4.1 Stromstärke bei Elektrobetäubungsanlage<br />

Tierkategorie Stromstärke (Ampère)<br />

Rind über 6 Monate 2,5<br />

Kalb 1,0<br />

Schaf 1,0<br />

Ziege 1,0<br />

Schwein 1,3<br />

Kaninchen 0,3<br />

Straußenvögel außer Kiwis 0,5<br />

Abb. 4.4 Betäubungszange<br />

Außer bei der Hochvoltbetäubung muss diese Stromstärke mindestens vier Sekunden lang gehalten<br />

werden. Werden Schweine zur Betäubung nicht einzeln ruhiggestellt, so muss die Stromflusszeit<br />

verdoppelt werden.<br />

Bei Rindern über sechs Monaten und bei Schweinen muss im Anschluss an die Betäubung, wenn<br />

nicht innerhalb von 10 Sekunden nach der Kopfdurchströmung die Entblutung erfolgt, eine Herzdurchstömung<br />

mit einem 50 Hz-Sinusstrom anschließen. Dabei muss bei Rindern eine Stromstärke<br />

von 2,5 A über einen Zeitraum von acht Sekunden und bei Schweinen eine Stromstärke von 1,0 A<br />

über den Zeitraum von vier Sekunden gehalten werden. Bei Geflügel kann eine Ganzkörperdurchströmung<br />

durchgeführt werden.<br />

Qualitätshandbuch Fleisch und Fleischerzeugnisse 9


Kapitel 4 <strong>Transport</strong>, <strong>Schlachtung</strong>, <strong>Zerlegung</strong>, <strong>Kühlung</strong><br />

Das Einwirken von Elektroschocks auf das Tier vor der Betäubung ist zu vermeiden.<br />

Die Anlage zur Elektrobetäubung muss über eine Vorrichtung verfügen, die den Anschluss eines<br />

Gerätes zur Anzeige der Betäubungsspannung und der Betäubungsstromstärke ermöglicht.<br />

Anforderungen an die Anlage zur Elektrobetäubung in Schlachtbetrieben, wo nicht im Wasserbecken<br />

betäubt wird:<br />

• Einrichtung die verhindert, dass die Betäubungsspannung auf die Elektroden geschaltet wird,<br />

wenn der gemessene Widerstand zwischen den Elektroden außerhalb des Bereichs für den<br />

erforderlichen Mindeststromdurchfluss liegt;<br />

• akustisches oder optisches Signal zur Anzeige der Mindeststromflusszeit (außer bei<br />

automatischer Betäubung);<br />

In Schlachthöfen in denen Tiere elektrisch betäubt werden, muss der Stromstärkeverlauf bei der<br />

Betäubung ständig aufgezeichnet werden. Die Aufzeichnungen sind mindestens ein Jahr lang<br />

aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen zur Einsichtnahme vorzulegen.<br />

Elektrische Betäubung im Wasserbad<br />

Wird die Betäubung von Geflügel in wassergefüllten Betäubungswannen vorgenommen, muss die<br />

Höhe der Wasseroberfläche regulierbar sein, damit die Tiere tief genug eingetaucht werden können.<br />

Tiere, die im Wasserbecken nicht betäubt wurden, sind unverzüglich von Hand zu betäuben oder zu<br />

töten.<br />

Das Wasserbecken zum Betäuben von Geflügel muss tief und groß genug sein. Das Wasser darf<br />

beim Eintauchen der Tiere nicht zu einer Seite überlaufen und mit nachfolgenden noch unbetäubten<br />

Tieren in Kontakt kommen. Die ins Wasser eingelassene Elektrode muss sich über die gesamte<br />

Länge des Wasserbeckens erstrecken.<br />

Die hierfür eingesetzte Stromstärke und die Dauer der Stromeinwirkung sind so einzustellen, dass der<br />

Zustand der Empfindungs- und Wahrnehmungslosigkeit bis zum Tod des Tieres gewährleistet ist.<br />

Wird Geflügel gruppenweise im Wasserbad betäubt, ist eine ausreichende Spannung Stromstärke zur<br />

Betäubung jeden Tieres zu gewährleisten.<br />

Es sind geeignete Vorkehrungen für einen guten Stromdurchfluss und einen guten Kontakt<br />

(Befeuchtung dieses Kontakts) zwischen den Füßen und den Aufhängehaken zu treffen.<br />

Erforderlichenfalls muss manuelles Eingreifen möglich sein.<br />

Anforderungen an Stromstärke (innerhalb der ersten Sekunde) und Durchflusszeit bei der Betäubung<br />

oder Tötung von Geflügel im Wasserbad (je Tier) siehe Tabelle 4.2:<br />

Tab 4.2 Stromstärke und -flusszeit im Wasserbad<br />

Tierkategorie Stromstärke (Ampère) Stromflusszeit (Sekunden)<br />

Tötung mit<br />

Blutentzug<br />

Tötung ohne<br />

Blutentzug<br />

Tötung mit<br />

Blutentzug<br />

Tötung ohne<br />

Blutentzug<br />

Truthuhn 0,15 0,25 4 10<br />

Ente, Gans 0,13 0,20 6 15<br />

Huhn 0,10 0,16 4 10<br />

Wachtel 0,06 0,10 4 10<br />

Bei der Betäubung von Fischen in Wasserbadbetäubungsanlagen müssen die Elektroden so groß und<br />

so angeordnet sein, dass in allen Bereichen der Betäubungsanlage eine gleichmäßige elektrische<br />

Durchströmung der Fische sichergestellt ist. Fische und Elektroden müssen vollständig mit Wasser<br />

bedeckt sein.<br />

10 Qualitätshandbuch Fleisch und Fleischerzeugnisse


Kapitel 4 <strong>Transport</strong>, <strong>Schlachtung</strong>, <strong>Zerlegung</strong>, <strong>Kühlung</strong><br />

Betäubung mit Kohlendioxid<br />

Die Betäubung mittels Kohlendioxid ist nur für größere Schlachthöfe relevant, weil dafür spezielle<br />

Ausstattungen in Form von Körben, in denen die Tiere in eine mit CO 2 begaste Grube gesenkt werden<br />

können, erforderlich sind.<br />

Fehler bei der Betäubung<br />

• unsachgemäße Anwendung der Betäubungsmittel<br />

• nicht korrekter Ansatz des Bolzenschussapartes (der Bereich in dem der Schussbolzen seine<br />

Wirkung erzielen muss ist sehr klein)<br />

4.4. <strong>Schlachtung</strong><br />

Unter „Schlachten“ ist das Töten des Tieres durch Blutentzug zum Zwecke der Fleischgewinnung zu<br />

verstehen.<br />

Die <strong>Schlachtung</strong> darf nur von sachkundigen Personen durchgeführt werden. Eine ordnungsgemäße<br />

<strong>Schlachtung</strong> ist für den psychologischen und qualitativen Wert des Produktes sehr wichtig. Sauberes Arbeiten<br />

ist vom ersten Schritt der Fleischgewinnung weg oberstes Gebot, denn Verschmutzungen bei allen<br />

anschließenden Verarbeitungsschritten sind nur mehr unzureichend entfernbar.<br />

Werkzeuge<br />

Messer<br />

Die Messer für die <strong>Schlachtung</strong> und <strong>Zerlegung</strong> müssen aus rostfreiem<br />

Stahl, ohne Holzgriff, leicht zu reinigen und sehr scharf sein.<br />

Für die <strong>Schlachtung</strong> verwendet man Stichmesser, mit langer und schmaler<br />

Klinge. Die Klingenlänge beträgt in der Regel 20 bis 30 cm und ist an<br />

der Basis ca. 35 mm breit.<br />

Zum Abhäuten kann man vorzugsweise ein Hautmesser verwenden.<br />

Als Messer für die <strong>Zerlegung</strong> werden Ausbeinmesser und Bankmesser<br />

verwendet.<br />

Hacken (Spalter)<br />

Für die Spaltung der Wirbelsäule haben sich Sägen (Band oder oszillierende<br />

Sägen) durchgesetzt. Gut geübte Fleischhauer beherrschen das<br />

Spalten der Tiere auch mit der Fleischhacke oder Praxe (= Hacke mit etwas<br />

längeren Schneide und unterschiedlich langem Stiel).<br />

Handsäge (Knochensäge)<br />

Die Handsäge ist ein unumgängliches Gerät zum Durchtrennen von Knochen<br />

und Knorpeln in Bereichen, wo ein gerader Schnitt erforderlich ist<br />

und die Teile nicht über Gelenke von einander getrennt werden können.<br />

Sicherheitskleidung<br />

Handschuhe dienen dem Schutz der nicht messerführenden Hand und<br />

Schürzen können Schnitt- und Stichverletzungen im Bereich von Bauch,<br />

Leiste und oberem Oberschenkel verhindern.<br />

Arten der <strong>Schlachtung</strong><br />

• Normalschlachtung:<br />

<strong>Schlachtung</strong> gesunder Tiere<br />

• <strong>Schlachtung</strong> aus besonderem Anlass:<br />

Jede von einem Tierarzt oder Verfügungsberechtigten angeordnete<br />

<strong>Schlachtung</strong> im Anschluss an einen Unfall oder auf Grund schwerer<br />

physiologischer und funktioneller Störungen.<br />

• Notschlachtung:<br />

<strong>Schlachtung</strong> aus besonderem Anlass außerhalb eines Schlachtbetriebes,<br />

wenn der Tierarzt oder der Verfügungsberechtigte der Auf-<br />

Abb. 4.5 Sicherheitsbekleidung,<br />

Fotos: Fa. Herbert Reichenpfader,<br />

Klagenfurt<br />

Qualitätshandbuch Fleisch und Fleischerzeugnisse 11


Kapitel 4 <strong>Transport</strong>, <strong>Schlachtung</strong>, <strong>Zerlegung</strong>, <strong>Kühlung</strong><br />

fassung ist, das Tier sei nicht transportfähig oder der <strong>Transport</strong> würde dem Tier unnötige Leiden<br />

verursachen. Die Untersuchung muss durchgeführt werden, allerdings darf diese auch durch<br />

einen anderen freiberuflich tätigen Tierarzt erfolgen. Nach der Notschlachtung ist der Tierkörper<br />

mit allen Teilen am nächstgelegenen, geeigneten Ort unter hygienisch einwandfreien Bedingungen<br />

bis zum Eintreffen des Fleischuntersuchungstierarztes aufzubewahren.<br />

Töten der Schlachttiere<br />

Blutentzug<br />

Bevor der Entblutungsschnitt gesetzt werden darf müssen die Tiere vollständig betäubt sein. Mit dem<br />

Entbluten sollte so rasch als möglich nach dem Betäubung begonnen werden, um ein Wiedererlangen<br />

der Empfindung zu verhindern.<br />

Die Entblutung soll schnell und vollständig erfolgen, weil das Restblut die Qualität des Fleisches negativ<br />

beeinflusst. Schlecht entblutetes Fleisch weist verminderte Haltbarkeit auf und entspricht nicht den<br />

Kundenwünschen. Durch das Öffnen der großen Blutgefäße am Vordereingang des Brustkorbes wird<br />

ein rasches Entbluten erreicht.<br />

Zur Entblutung eignen sich Hohlmesser, weil sie die Wunde ausreichend eröffnen und durch die seitliche<br />

Spreizung das Blut schnell genug ablaufen. Durch den hydrostatischen Druck läuft das Blut am<br />

hängenden Tier schneller und vollständiger ab als beim liegenden Tier. Das Herz wird beim Eröffnen<br />

der Blutgefäße nicht verletzt und unterstützt durch Pumpen das Ausbluten. Erfolgt der Entblutungsschnitt<br />

mit einem stumpfen Messer, können die Adern abreißen und sich einrollen, was die Entblutung<br />

behindern würde.<br />

Das Blut darf nicht in den Kanal geleitet werden.<br />

Möglichkeiten für einen effektiven Blutentzug:<br />

• Durchtrennen des Truncus brachiocephalicus im Bereich des vorderen Brustkorbrandes (Saustich)<br />

• Aufschneiden der Venen und/oder Arterien im Bereich des vorderen Halsabschnittes, rechts<br />

und links neben dem Kehlkopf. Bei Rindern wird dabei die Haut über dem Kehlkopf gespalten<br />

und die seitlich darunter liegenden Adern durchtrennt.<br />

• Bei Ziegen und Schafen bzw. auch bei Kälbern wird gelegentlich der Hals im Bereich des Kehlkopfes<br />

bis zur Halswirbelsäule durchtrennt.<br />

Aufarbeiten<br />

• Abhäuten oder Abledern bzw. Brühen und „Haaren“ der Schwarte beim Schwein<br />

• Eröffnen der Körperhöhlen<br />

• Ausweiden (ausnehmen)<br />

• Auslösen der einzelnen Innenorgane (Ausnehmen, Auswerfen, Ausscheiden)<br />

• Spalten der Karkasse<br />

Rinderschlachtung<br />

Stationäre <strong>Schlachtung</strong> oder Einzeltierschlachtung<br />

Nach der vollständigen Entblutung und dem sicheren Tod des Tieres erfolgt das Absetzen der Vorder-<br />

und Hinterfüße im Bereich des Carpal- und Tarsalgelenkes, bei der untersten Gelenksebene. Dann<br />

wird vom Sprunggelenk her die Haut Richtung Mittellinie an der hinteren inneren Seite bzw. bei den<br />

Vorderbeinen an der vorderen inneren Seite aufgeschärft. Das Messer muss so geführt werden, dass<br />

der Schnitt von innen erfolgt. Zuerst erfolgt das Abhäuten des Sprunggelenkes (Tarsalgelenk) damit<br />

das Rind auf dem Schragen in Rückenlage stabilisiert werden kann. Dann kann der Kopf abgesetzt<br />

und gehäutet werden. Anschließend wird ein Längsschnitt vom Kinn über die Brust zu Nabel und After<br />

durchgeführt. Danach erfolgt das Ablösen der Haut mit dem Messer oder mittels Hautabzugsmaschine.<br />

Euter bzw. männliche Geschlechtsteile werden abgelöst und entfernt bzw. nach hinten verlagert.<br />

Die Hand mit der die Haut zum Abziehen gespannt wird, darf das Fleisch nicht berühren.<br />

Anschließend wird die Körperhöhle entweder im Liegen oder Hängen eröffnet, wobei das Messer mit<br />

den Fingern geschont wird. Die Speiseröhre wird ausgelöst und verschlossen und nach dem Öffnen<br />

des Brustkorbes und des Beckens wird der After umschnitten und ebenfalls verschlossen. Danach<br />

wird der Verdauungstrakt aus der Körperhöhle am hängenden oder am liegenden Tier entnommen.<br />

Nach dem Herausschneiden des Zwerchfells werden Nieren, Leber, Lunge mit Herz entnommen und<br />

12 Qualitätshandbuch Fleisch und Fleischerzeugnisse


Kapitel 4 <strong>Transport</strong>, <strong>Schlachtung</strong>, <strong>Zerlegung</strong>, <strong>Kühlung</strong><br />

die Milz vom Pansen abgelöst. Der Schlepp (Schwanz) wird am ersten Gelenk nach der Beckenhöhle<br />

abgesetzt und die Karkasse genau in der Mitte der Wirbelsäule gespalten. Danach kann das Zuputzen<br />

der Schlachtkörper erfolgen, wobei das Fett (Nierenfett) herausgelöst, das Stichfleisch und eventuell<br />

vorhandener Schmutz entfernt und die Nabelgegend zugeschnitten werden.<br />

Das Schlachten der Pferde, Kälber, Schafe und Ziegen erfolgt in ähnlicher Weise wie beim Rind, die<br />

Kalbsschädel und Füße können auch bei Bedarf gebrüht werden.<br />

Schweineschlachtung<br />

Die Schweine werden nach dem Entbluten im Brühkessel bei einer Temperatur von 58 – max. 62°C<br />

gebrüht. Um ein Eindringen des Brühwassers in die Lungen zu verhindern, werden entweder Rachenstopfen<br />

oder Luftröhrenklammern verwendet, sofern das Brühen nicht im Hängen erfolgt. Nach dem<br />

Entfernen der Borsten in der Haarmaschine oder mit der Haarkette werden die Schweine nachpoliert<br />

oder mit dem Messer nachgeputzt und die Klauen abgezogen. Die Schweine werden anschließend an<br />

den Beugesehnen aufgehängt. Danach erfolgt das Eröffnen der Bauchhöhle und des Schlosses mit<br />

der Entnahme des Verdauungstraktes. Geübte Schlächter entfernen in diesem Zuge auch gleich die<br />

Gallenblase. Nach dem Abschneiden des Zwerchfelles wird der Brustkorb knapp neben dem Brustbein<br />

eröffnet und das Geschlinge in Einem entnommen. Nach dem Spalten der Karkasse werden die<br />

Hälften zugeputzt und der Filz (Nierenfett) soweit abgelöst, dass er nunmehr an der obersten Stelle<br />

mit der Schlachtkörperhälfte verbunden ist.<br />

Fleischuntersuchung<br />

Im Zuge der <strong>Schlachtung</strong> müssen die Bedingungen des Fleischuntersuchungsgesetzes (FUG)<br />

unbedingt beachtet werden, da es sonst zu Beanstandungen kommt.<br />

So sind auch im § 24 des FUG die Tätigkeiten vor der Fleischuntersuchung wie folgt festgelegt:<br />

1) Arbeitsschritte vor der Fleischuntersuchung:<br />

1. Abhäuten der Schlachttiere, ausgenommen Schweine und die zum Brühen bestimmten<br />

Köpfe und Unterfüße von Kälbern;<br />

2. Brühen und Enthaaren der Schweine;<br />

3. Abtrennung des Euters, des milchführenden Gesäuges von Schweinen, sowie der<br />

männlichen Geschlechtsorgane - ausgenommen Schweinehoden;<br />

4. Entnahme der Bauch-, Brust- und Beckeneingeweide; Herz und Lunge mit Luftröhre<br />

und Schlund haben im natürlichen Zusammenhang zu bleiben, bei Schweinen auch<br />

mit dem Kehlkopf und der Zunge; die Nieren sind aus der Bindegewebskapsel zu lösen,<br />

bei Kälbern ist die Niere durch einen Schnitt in die Bindegewebskapsel sichtbar<br />

zu machen;<br />

5. Spalten in der Längsachse von Einhufern und über sechs Monate alten Rindern sowie<br />

von über vier Wochen alten Schweinen - ausgenommen Spanferkel; bei Spanferkeln<br />

und anderen Tieren darf die Längsteilung nach Maßgabe des Bedarfes vom Untersuchungsorgan<br />

gefordert werden;<br />

6. Abtrennen des Kopfes bei Einhufern und bei Rindern (ausgenommen Kälber); Hörner<br />

sind abzusetzen; der Kopf von Einhufern ist in der Längsrichtung zu spalten;<br />

7. Abtrennen der Füße bei Rindern, Einhufern, Schafen und Ziegen; bei Schweinen<br />

Klauenhorn entfernen;<br />

8. Entfernen der Ohrenausschnitte (innerer knorpeliger Teil der äußeren Gehörgänge)<br />

und der Augen.<br />

2) Werden mehrere Tiere derselben Art geschlachtet, so sind die abgetrennten Teile und die herausgenommenen<br />

Eingeweide in der Nähe der Tierkörper derart zu verwahren, dass ihre Zugehörigkeit<br />

zu den einzelnen Tierkörpern außer Zweifel steht.<br />

3) Vor beendeter Untersuchung dürfen Teile eines geschlachteten Tieres weder entfernt noch einer<br />

weiteren Behandlung unterzogen werden. Dies gilt auch für Blut, das als Lebensmittel verwendet<br />

werden soll.<br />

4) In Schlachthäusern mit fließendem Schlachtablauf dürfen die Haut und die Unterfüße vor erfolgter<br />

Untersuchung entfernt werden.<br />

Qualitätshandbuch Fleisch und Fleischerzeugnisse 13


Schlachtnebenprodukte<br />

Kapitel 4 <strong>Transport</strong>, <strong>Schlachtung</strong>, <strong>Zerlegung</strong>, <strong>Kühlung</strong><br />

Auf die Verwertung der Schlachtnebenprodukte sollte größter Wert gelegt werden. Sämtliche Fette,<br />

Mägen, Vormägen, Häute, Felle, Därme können verwertet werden. Das Verwenden der Därme von<br />

Rindern ist nicht möglich.<br />

Die Verwendung der Produkte ist abhängig von den örtlichen Gegebenheiten und den Absatzmöglichkeiten.<br />

Das Bearbeiten der Schlachtnebenprodukte muss in einen eigenen Raum erfolgen oder zumindest<br />

zeitlich versetzt, sodass das Fleisch nicht negativ beeinflusst wird.<br />

14 Qualitätshandbuch Fleisch und Fleischerzeugnisse

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