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Beitrittserklärung MARITIM INVEST VIII

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<strong>INVEST</strong>MENT FONDSSCHIFFE<br />

Maritim Invest <strong>VIII</strong><br />

Der Zweitmarkt


Die inhaltliche Richtigkeit der im Prospekt gemachten Angaben ist nicht Gegenstand<br />

der Prüfung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.<br />

Die in diesem Emissionsprospekt abgebildeten Schiffe sind lediglich als grafischer Bestandteil des Beteiligungsangebotes zu verstehen.


INHALTSVERZEICHNIS<br />

Wichtige Hinweise 5<br />

Vorwort 9<br />

Maritim Invest <strong>VIII</strong> XX<br />

Beteiligungsangebot 11<br />

Eckdaten des Beteiligungsangebotes 11<br />

Strukturübersicht 13<br />

Beteiligungsangebot im Überblick 15<br />

Risiken der Beteiligung 18<br />

Zweitmarkt für Schiffsbeteiligungen 26<br />

Ankaufssituation von Schiffsbeteiligungen 27<br />

Anlagestrategie 28<br />

Maritim Invest – Eine Erfolgsgeschichte 31<br />

Partner XX<br />

Maritim Invest Beteiligungsgesellschaft 33<br />

Salomon & Partner 34<br />

Maritime Treuhand- und 35<br />

Verwaltungsgesellschaft XX<br />

Beteiligungsangebot in Zahlen XX<br />

Investitionsplanung (Prognose) 36<br />

Ergebnisprognose 38<br />

Rechtliche Grundlagen 41<br />

Steuerliche Grundlagen 47<br />

Beteiligungshinweise 55<br />

Beteiligte Partner 56<br />

Anhang 58<br />

Vertragsteil XX<br />

Gesellschaftsvertrag 64<br />

Treuhandvertrag 75<br />

Hinweise für Fernabsatzverträge 80<br />

Besondere Angaben nach VermVerkProspV 83<br />

Anlage<br />

63<br />

<strong>Beitrittserklärung</strong> 69


Wichtige Hinweise<br />

WICHTIGE HINWEISE<br />

Emittentin dieses Beteiligungsangebotes ist:<br />

Achte Maritim Invest Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG,<br />

Katharinenhof, Zippelhaus 2, 20457 Hamburg<br />

In diesem Verkaufsprospekt auch Maritim Invest <strong>VIII</strong> oder Beteiligungsgesellschaft genannt.<br />

Anbieterin des Beteiligungsangebotes ist:<br />

Maritim Invest Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG,<br />

Katharinenhof, Zippelhaus 2, 20457 Hamburg<br />

In diesem Verkaufsprospekt auch Maritim Invest genannt.<br />

Dieser Verkaufsprospekt wird von der Emittentin in Zusammenarbeit mit der Anbieterin herausgegeben.<br />

5


Erklärung<br />

WICHTIGE HINWEISE<br />

Die Anbieterin, die Maritim Invest Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Katharinenhof,<br />

Zippelhaus 2, 20457 Hamburg, vertreten durch ihre persönlich haftende<br />

Gesellschafterin, die Verwaltungsgesellschaft Maritim Invest mbH, diese vertreten<br />

durch ihren Geschäftsführer Herrn Matthias J. Brinckman, Hamburg, übernimmt<br />

die Verantwortung für den Inhalt des Verkaufsprospektes und erklärt, dass ihres<br />

Wissens die Angaben im Verkaufsprospekt richtig sind und keine wesentlichen<br />

Umstände ausgelassen wurden.<br />

Prospektverantwortlicher: Maritim Invest Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG<br />

Datum der Prospektaufstellung: 28. Februar 2006<br />

Matthias J. Brinckman<br />

Geschäftsführer<br />

7


8<br />

Matthias J. Brinckman,<br />

Geschäftsführung


Schiffsfonds aus zweiter Hand –<br />

ein vielversprechendes Investment<br />

VORWORT<br />

Nach drei Jahrzehnten erfolgreicher Tätigkeit im Markt der Schiffsbeteiligungen haben sich die<br />

Gesellschafter von Maritim Invest dem Aufbau eines liquiden Zweitmarktes für Schiffsbeteiligungen<br />

zugewandt. Bedingt durch unsere langjährigen Verbindungen zu leistungsfähigen Anlageberatern,<br />

führenden Beiräten, Emissionshäusern und Treuhandgesellschaften, konnte unter der<br />

Marke Maritim Invest dieses dem Markt der Schiffsbeteiligungen bisher fehlende Segment mit<br />

Leben erfüllt werden.<br />

Basis für den Erfolg von Maritim Invest war der Aufbau eines umfassenden Bewertungssystems<br />

für Schiffsbeteiligungen. Mittlerweile verfügt Maritim Invest über die wohl umfassendste Wertanalyse<br />

von Schiffsbeteiligungen in Deutschland. Das Bewertungssystem von Maritim Invest ist<br />

in der Branche anerkannt und ermittelt faire und objektive Ankaufswerte für Zweitmarktbeteiligungen.<br />

Die bisherigen Erfahrungen bestätigen die Idee hinter Maritim Invest: Sicher investieren – profitabel<br />

verkaufen. Bei den attraktiven Renditeaussichten für Investoren von Maritim Invest-Fonds,<br />

verbunden mit fairen Kursen für verkaufswillige Inhaber von Beteiligungen, hat sich bereits<br />

heute ein sehr interessanter und lebhafter Markt gebildet. Die zur Investition verfügbaren Eigenmittel<br />

der Maritim Invest-Fonds konnten bisher zeitnah in aussichtsreiche Schiffsbeteiligungen<br />

renommierter Emissionshäuser investiert werden.<br />

Die Maritim Invest-Fonds bilden ein attraktives Beteiligungsangebot insbesondere im Hinblick auf<br />

die Renditeerwartungen, die Sicherheit der investierten Mittel und die grundsätzliche Handelbarkeit<br />

der Beteiligungen. Hierbei darf jedoch nicht übersehen werden, dass Schiffsbeteiligungen neben<br />

den vorgenannten Vorteilen stark unternehmerisch geprägt sind. Profitieren auch Sie von unseren<br />

langjährigen Erfahrungen im Markt der Schiffsbeteiligungen – durch eine Beteiligung an Maritim<br />

Invest <strong>VIII</strong>.<br />

9


Beteiligungsangebot<br />

Bei der Fondsserie Maritim Invest handelt es<br />

sich um ein Beteiligungskonzept mit attraktiven<br />

Renditechancen und effektiven Sicherheitskomponenten<br />

bei nahezu steuerfreiem<br />

Ergebnis. Maritim Invest <strong>VIII</strong> erwirbt vorwiegend<br />

Kommanditanteile an Schiffsgesellschaften,<br />

in der Rechtsform der GmbH & Co. KG,<br />

die eine hohe Verzinsung des eingesetzten<br />

Kapitals erwarten lassen. Hierbei handelt es<br />

sich um Beteiligungen an solchen Schiffsgesellschaften,<br />

die bereits seit mehreren Jahren<br />

Handelsschiffe im internationalen Seeverkehr<br />

betreiben – sogenannte Zweitmarktbeteiligungen.<br />

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit,<br />

dass Maritim Invest <strong>VIII</strong> sich auch an<br />

anderen Schiffsinvestitionen wie z. B. Private<br />

Placements, Direktbeteiligungen an Schiffen<br />

bzw. an attraktiven Tonnagesteuer-Erstinvestitionen<br />

beteiligt. Durch den Ankauf einer<br />

Vielzahl von Anteilen an bestehenden Schiffsgesellschaften<br />

(mit unterschiedlichen Schiffsgrößen,<br />

Schiffstypen, Charterverträgen etc.)<br />

wird eine sinnvolle Risikostreuung erreicht. Es<br />

<strong>MARITIM</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>VIII</strong><br />

werden Beteiligungen an Gesellschaften erworben,<br />

die zur Tonnagesteuer optiert haben.<br />

Bedingt durch die Tonnagesteuer, kann die<br />

aus dem wirtschaftlichen Ergebnis resultierende<br />

Vermögensmehrung annähernd steuerfrei<br />

realisiert werden, so dass die Maritim Invest-<br />

Fonds in keinem Vermögensportfolio fehlen<br />

sollten.<br />

Im Einkauf liegt der Gewinn. In diesem altbekannten<br />

Kaufmannsgrundsatz liegt einer der<br />

Erfolgsfaktoren für das Beteiligungsangebot<br />

Maritim Invest <strong>VIII</strong>. Seriös konzipierte Schiffsbeteiligungen<br />

haben in der Vergangenheit<br />

überdurchschnittliche Renditen erzielt. Dennoch<br />

sind Schiffsbeteiligungen Investitionen<br />

in einen Markt, der in puncto Volatilität den<br />

Beteiligungen an anderen gewerblichen Unternehmungen<br />

in nichts nachsteht.<br />

Maritim Invest <strong>VIII</strong> wird überwiegend in Zweitmarktbeteiligungen<br />

großer Containerschiffe<br />

investieren. Angekauft werden Beteiligungen,<br />

Eckdaten des Beteiligungsangebotes<br />

Risikostreuung durch breites Portfolio<br />

von Anteilen an Schiffsgesellschaften<br />

Ca. 6 - 8 % durchschnittliche Vermögensmehrung<br />

p. a. erwartet (Prognose)<br />

Ca. 194 % Auszahlung während der<br />

Fondslaufzeit geplant (Prognose)<br />

Weitgehend steuerfreie Auszahlungen<br />

durch die Tonnagesteuer<br />

Kein Unterschiedsbetrag – daher keine<br />

Steuern bei Veräußerung<br />

Deutlich erhöhte Handelbarkeit gegenüber<br />

anderen geschlossenen Fonds<br />

Zwölf Jahre Laufzeit ab Vollinvestition<br />

geplant (Prognose)<br />

Investition in einen etablierten Wachstumsmarkt<br />

die in dem von Maritim Invest entwickelten<br />

Bewertungssystem analysiert wurden. Bei der<br />

Auswahl spielt neben den positiven Zukunftsaussichten<br />

insbesondere auch die Qualität der<br />

Emissionshäuser und Reeder eine besondere<br />

Rolle. Die bisher platzierten Maritim Invest-<br />

Fonds sind bereits an über 250 Schiffsfonds<br />

renommierter Emissionshäuser beteiligt. Die<br />

hieraus resultierenden Verbindungen, Erfahrungen<br />

und das weitere Ankaufspotenzial<br />

kommen den Anlegern von Maritim Invest <strong>VIII</strong><br />

direkt zugute. Das Beteiligungsangebot Maritim<br />

Invest <strong>VIII</strong> ist als Renditefonds für Kapitalanleger<br />

konzipiert. Es wird eine durchschnittliche<br />

Vermögensmehrung zwischen 6 und<br />

8 % p. a. prognostiziert, die auf Basis der Tonnagebesteuerung<br />

weitgehend steuerfrei<br />

bleibt. Insgesamt sind Auszahlungen während<br />

der rund zwölfjährigen Laufzeit ab Vollinvestition<br />

in Höhe von 194 % geplant. In den Auszahlungen<br />

ist die Rückführung des eingesetzten<br />

Kapitals enthalten.<br />

Langjähriges Know-how im Schiffsfondsbereich<br />

Aktives und professionelles Beteiligungsmanagement<br />

Keine Haftung über die Einlage hinaus<br />

11


Strukturübersicht<br />

Maritim Invest<br />

Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG<br />

Geschäftsbesorgungsvertrag<br />

Dienstleistungsverträge<br />

Wirtschaftsprüfer<br />

und Rechtsanwälte<br />

<strong>MARITIM</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>VIII</strong><br />

Achte Maritim Invest Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG<br />

(Beteiligungsgesellschaft/Emittentin)<br />

Verwaltungsgesellschaft<br />

Maritim Invest mbH<br />

Mittelverwendungskontrolleur<br />

Mittelverwendungsvertrag<br />

Gesellschaftsvertrag Kaufverträge<br />

Kaufverträge<br />

Schiffsbeteiligungs-Zweitmarkt<br />

Private Placements/Direktbeteiligungen Reedereien<br />

Handelsgesellschaft<br />

Börsenplattformen<br />

Handelsplattformen<br />

Vermittler<br />

Investoren<br />

<strong>Beitrittserklärung</strong><br />

Treuhandvertrag<br />

Maritime TreuhandundVerwaltungsgesellschaft<br />

mbH<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

Treuhandvertrag<br />

Geschäftsbesorgungsvertrag<br />

Kontokorrentkreditvertrag<br />

Kreditinstitut<br />

Darlehensgeber<br />

13


Beteiligungsangebot im Überblick<br />

Maritim Invest<br />

Als erstes deutsches Unternehmen hat Maritim<br />

Invest Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG<br />

unter der Marke Maritim Invest einen liquiden<br />

Zweitmarkt für Schiffsbeteiligungen etabliert.<br />

Grundlage für den Erfolg dieser Fondsserie war<br />

der Aufbau eines leistungsfähigen Bewertungssystems.<br />

Maritim Invest verfolgt konsequent die<br />

Umsetzung des „Investmentfonds-Gedankens“<br />

im Bereich der Schiffsbeteiligungen. Ziel ist eine<br />

Streuung der Investitionen in unterschiedliche<br />

Segmente insbesondere in der Containerschifffahrt.<br />

Maritim Invest <strong>VIII</strong> stellt eine risikoarme<br />

Beteiligungsmöglichkeit im Markt der Schiffsbeteiligungen<br />

dar.<br />

Investitionsgegenstand<br />

Es werden überwiegend Zweitmarktbeteiligungen<br />

großer Containerschiffe erworben.<br />

Angekauft werden Beteiligungen, die in dem<br />

von Maritim Invest entwickelten Bewertungssystem<br />

analysiert wurden. Bei der Auswahl<br />

spielt neben den positiven Zukunftsaussichten<br />

insbesondere auch die Qualität der Emissionshäuser<br />

und Reeder eine besondere Rolle. Darüber<br />

hinaus können auch Zweitmarktbeteiligungen<br />

in anderen Schifffahrtsbereichen (z. B.<br />

Bulker, Tanker) erworben werden. Die Entscheidung<br />

über die Portfoliostruktur treffen<br />

die Investoren von Maritim Invest <strong>VIII</strong> direkt im<br />

Rahmen einer Gesellschafterversammlung auf<br />

Vorschlag der Geschäftsführung. Gleiches gilt<br />

für die Investition von Eigenmitteln in andere<br />

lukrativ erscheinende Schiffsinvestitionen<br />

(z. B. Private Placements, Direktbeteiligungen<br />

etc.). Zeitgleich mit der Investition der Eigenmittel<br />

beginnt das aktive Portfoliomanage-<br />

M ARITIM <strong>INVEST</strong> <strong>VIII</strong><br />

ment durch die Treuhänderin. Im Rahmen dieser<br />

Tätigkeit wird die Möglichkeit der vorzeitigen<br />

Gewinnrealisierung überprüft.<br />

Auszahlungen<br />

Ab 2008 sind jährliche Auszahlungen in Höhe<br />

von 6 % auf 45 % steigend – einschließlich<br />

der geplanten Veräußerungserlöse – vorgesehen.<br />

Innerhalb der geplanten zwölfjährigen<br />

Fondslaufzeit sind Auszahlungen in Höhe von<br />

insgesamt 194 % vorgesehen. In den Auszahlungen<br />

ist die Rückführung des eingesetzten<br />

Kapitals enthalten.<br />

Vermögensmehrung<br />

Maritim Invest <strong>VIII</strong> kann bei den unterstellten,<br />

branchenüblichen Planungsansätzen eine<br />

durchschnittliche Vermögensmehrung in Höhe<br />

von 6 bis 8 % p. a. prognostizieren. Die jährliche<br />

Vermögensmehrung stellt den Gesamtüberschuss<br />

aus einer Beteiligung nach Kapitaleinsatz,<br />

bezogen auf die geplante Laufzeit ab<br />

Vollinvestition, dar.<br />

Sicherheit<br />

Beteiligungen an Schiffsfonds und damit auch<br />

Beteiligungen an Maritim Invest <strong>VIII</strong> sind<br />

unternehmerische Beteiligungen, deren tatsächliche<br />

Entwicklung grundsätzlich nicht vorhersehbar<br />

ist. Maritim Invest-Fonds sind somit<br />

für Anleger geeignet, die unternehmerisch<br />

investieren möchten, aber dabei ein erhöhtes<br />

Sicherheitsprofil anstreben. Sie verfügen gegenüber<br />

Einzelinvestments über folgende<br />

Sicherheitselemente:<br />

fortgeschrittene Entschuldung der Zielschiffe<br />

„Investmentfonds-Charakter“, d. h. Beteiligungen<br />

an einer Vielzahl unterschiedlicher<br />

Schiffsgesellschaften<br />

Eigenkapitalfonds – geringe Kreditverpflichtungen<br />

Veräußerungsmöglichkeiten<br />

Maritim Invest-Fonds zeichnen sich im Vergleich<br />

zu vielen anderen geschlossenen Fonds<br />

durch eine erhöhte Handelbarkeit aus. Sofern<br />

Anleger während der Laufzeit der Fonds ihre<br />

Beteiligung veräußern möchten, erfolgt gemeinsam<br />

mit dem Beirat eine Bewertung<br />

dieses Anteils. Die nachfolgenden Maritim<br />

Invest-Fonds können diese Anteile zu den so<br />

festgelegten Kursen übernehmen. Es besteht<br />

die Möglichkeit eines vorzeitigen Verkaufs<br />

der steuerlich „unproblematischen“ Maritim<br />

Invest-Anteile im Kreis der Maritim Invest-<br />

Anleger.<br />

Laufzeit<br />

Die Laufzeit von Maritim Invest <strong>VIII</strong> ist mit<br />

zwölf Jahren ab Vollinvestition geplant. Nach<br />

Ablauf dieser Zeit ist geplant, die Beteiligungen,<br />

die sich noch im Fonds befinden, bestmöglich<br />

zu veräußern. Dafür stehen die<br />

Plattformen der Emissionshäuser, Direktverkäufe<br />

an Anleger, Börsenplattformen, aber<br />

insbesondere die jeweils in der Investitionsphase<br />

befindlichen Maritim Invest-Fonds zur<br />

Verfügung.<br />

15


16<br />

Beteiligungsangebot im Überblick<br />

Marktentwicklung<br />

Eine negative Entwicklung der Schifffahrtsmärkte<br />

ist grundsätzlich nicht auszuschließen. Ratentiefs<br />

treffen Einzelschiffe nach Ablauf der Charter<br />

in vollem Umfang. Maritim Invest-Fonds<br />

haben durch ihren „Investmentfonds-Charakter“<br />

hier einen deutlichen Vorteil, da die Schiffe<br />

der Zielgesellschaften über mehrere Jahre zeitversetzt<br />

neu verchartert werden. Auch besteht<br />

in der „Maritim Invest-Flotte“ permanent ein<br />

erheblicher Tilgungsvorsprung gegenüber<br />

Schiffsneubauten. Diese planen derzeit durchschnittlich<br />

eine Tilgung über 15 Jahre. Maritim<br />

Invest <strong>VIII</strong> ist weitgehend eigenkapitalfinanziert<br />

und somit auch bei lang anhaltender Marktschwäche<br />

nicht in seiner Existenz gefährdet.<br />

Beteiligungsgesellschaft<br />

Die Investoren beteiligen sich als treugeberische<br />

Kommanditisten an der Achte Maritim Invest<br />

Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG. Die<br />

Beteiligungsgesellschaft ist beim Amtsgericht<br />

Hamburg unter HRA 102616 eingetragen. Persönlich<br />

haftende Gesellschafterin ist die Verwaltungsgesellschaft<br />

Maritim Invest mbH mit Sitz in<br />

Hamburg. Bei der Beteiligungsart handelt es<br />

sich um eine Kommanditbeteiligung/Treuhandbeteiligung<br />

an der Achte Maritim Invest Beteiligungsgesellschaft<br />

mbH & Co. KG.<br />

Treuhänderin<br />

Die treuhänderische Verwaltung des eingeworbenen<br />

Eigenkapitals, die laufende Information<br />

der Anleger sowie das Portfoliomanagement<br />

erfolgen durch die Maritime Treuhand-<br />

und Verwaltungsgesellschaft mbH,<br />

Hamburg.<br />

<strong>MARITIM</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>VIII</strong><br />

Rechte aus der Beteiligung<br />

Die Investoren sind am Ergebnis und an den<br />

Ausschüttungen der Achte Maritim Invest<br />

Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG beteiligt.<br />

Sie haben Stimm- und Kontrollrechte<br />

nach Maßgabe des Gesellschafts- und des<br />

Treuhandvertrages.<br />

Mindestbeteiligung<br />

Die Mindestzeichnungssumme beträgt<br />

€ 20.000,–. Zusätzlich ist ein Agio in Höhe von<br />

3 % der Zeichnungssumme zu zahlen. Höhere<br />

Beiträge müssen durch 1.000 teilbar sein.<br />

Einzahlung<br />

Das Zeichnungskapital ist wie folgt einzuzahlen:<br />

40 % zzgl. 3 % Agio nach Annahme und<br />

Aufforderung durch<br />

die Treuhänderin<br />

30 % am 1. Februar 2007<br />

30 % am 1. Juli 2007<br />

Fondsvolumen<br />

Auf Basis des Gesellschaftsvertrages kann ein<br />

Kommanditkapital von insgesamt bis zu<br />

€ 48,2 Mio. eingeworben werden. Es ist zunächst<br />

vorgesehen, das Kommanditkapital auf<br />

bis zu € 22,85 Mio. zu erhöhen. Sollte eine<br />

erhöhte Nachfrage von Investoren an dem<br />

Beteiligungsangebot Maritim Invest <strong>VIII</strong> vorliegen,<br />

ist die Treuhänderin insoweit auf Verlangen<br />

der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

gemäß § 4 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages<br />

berechtigt, das Kapital um bis zu weiteren<br />

€ 22,85 Mio. zu erhöhen. Darüber hinaus kann<br />

die persönlich haftende Gesellschafterin gemäß<br />

§ 4 Ziffer 6 des Gesellschaftsvertrages von der<br />

Treuhänderin verlangen, das Kommanditkapital<br />

um bis zu € 1.250.000,– bzw. bei entsprechender<br />

Erhöhung nach § 4 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages<br />

um bis zu € 2.500.000,– zu<br />

erhöhen. Die Treuhänderin ist mit Zustimmung<br />

der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

berechtigt, die Beteiligung vor Erreichen des<br />

Emissionskapitals zu schließen. Die exakte Höhe<br />

wird erst nach endgültiger Schließung ermittelt.<br />

Die Schließung des Fonds erfolgt ansonsten mit<br />

Vollplatzierung eines Kommanditkapitals in<br />

Höhe von € 48,2 Mio., spätestens aber zum 31.<br />

Dezember 2006. Eine Kürzung von Anteilen ist<br />

nicht vorgesehen.<br />

Steuerliche Ergebnisse<br />

Die steuerlichen Ergebnisse von Maritim Invest<br />

<strong>VIII</strong> ergeben sich im Wesentlichen unmittelbar<br />

aus den steuerlichen Ergebnissen der Untergesellschaften.<br />

Es ist vorgesehen, nur Beteiligungen<br />

an Schifffahrtsgesellschaften zu erwerben,<br />

die bereits zur Tonnagesteuer optiert haben.<br />

Daher kann von niedrigen steuerlichen Ergebnissen<br />

über die gesamte Laufzeit der Beteili-


gung ausgegangen werden. Es entsteht kein<br />

steuerlicher Unterschiedsbetrag. Die vorgenannten<br />

Aussagen zum steuerlichen Ergebnis<br />

beruhen auf dem steuerlichen Gutachten. Eine<br />

ausführliche Darstellung der steuerlichen<br />

Grundlagen befindet sich auf den Seiten 47 ff.<br />

dieses Prospektes.<br />

Mittelverwendungskontrolle<br />

Durch einen unabhängigen Mittelverwendungskontrolleur<br />

wird sichergestellt, dass die<br />

Verwendung des Fondskapitals während der<br />

Investitionsphase prospektgemäß erfolgt.<br />

Beirat<br />

Es wird ein Beirat, bestehend aus drei Personen,<br />

gebildet werden. Zwei Mitglieder werden von<br />

den Gesellschaftern direkt gewählt, ein Mitglied<br />

wird von der Geschäftsführung ernannt.<br />

<strong>MARITIM</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>VIII</strong><br />

Kapitaleinsatz und Rückfluss (Prognose)<br />

Die folgende Kapitaleinsatz- und Rückflussprognose stellt beispielhaft die Entwicklung einer Beteiligung<br />

in Höhe von € 103.000,– (inkl. 3 % Agio) dar.<br />

1) Kapitaleinsatz (inkl. Agio) 103.000,–<br />

2) Geplante Auszahlungen kumuliert 94.000,–<br />

Anteilige Veräußerungserlöse 100.000,–<br />

3) Mittelrückfluss vor Steuern 194.000,–<br />

Voraussichtliche Steuerzahlungen 1)<br />

0,–<br />

4) Mittelrückfluss nach Steuern 194.000,–<br />

5) Vermögenszuwachs gesamt nach Steuern 91 %<br />

6) Vermögenszuwachs p. a. nach Steuern 7,6 % 2)<br />

1) Siehe hierzu Seite 47 ff. (Steuerliche Grundlagen). 2) Bezogen auf den Beteiligungsbetrag ohne Agio.<br />

Die Portfoliostruktur von Maritim Invest <strong>VIII</strong><br />

wird durch Gesellschafterbeschluss der Beteiligungsgesellschaft<br />

festgelegt. Mit der Kapitaleinsatz-<br />

und Rückflussplanung soll dem<br />

Investor ein beispielhafter Fondsverlauf dargestellt<br />

werden. Die Entwicklung der Investi-<br />

Investitionsplanung (Prognose)<br />

Mittelverwendung T €<br />

1) Ankauf der Zweitmarktbeteiligungen (inkl. Erwerbsnebenkosten) 20.570<br />

2) Gründungs- und Beratungskosten, Mittelverwendungskontrolle,<br />

Gutachten, Handelsregister etc. 190<br />

3) Projektierung des Beteiligungsangebotes und Mitwirkung bei der Eigenkapitalvermittlung<br />

durch die Maritim Invest Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg 1.775<br />

4) Einrichtung der Treuhand- und Beteiligungsverwaltung durch die Maritime Treuhandund<br />

Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg 215<br />

5) Eigenkapitalvermittlung einschl. Emissionsunterlagen 2.250 1)<br />

Summe 2) 25.000<br />

Mittelherkunft<br />

6) Kommanditkapital 22.850 1)<br />

7) Kontokorrent 2.150<br />

Summe 2) 25.000<br />

1) Zuzüglich 3 % Agio in Höhe von T€ 685,5 für weitere Eigenkapitalbeschaffungskosten.<br />

2) Sollte die Gesamtinvestition hiervon abweichen, verändern sich die Positionen 1-7 entsprechend.<br />

€<br />

tion hängt primär von den künftigen Auszahlungen<br />

und Veräußerungserlösen der<br />

Schiffsbeteiligungen ab. Diese Beispielrechnung<br />

basiert auf Erfahrungen und Erwartungen.<br />

Es kann zu Abweichungen kommen, die<br />

das Ergebnis dieser Investition positiv oder<br />

negativ beeinflussen. Der wirtschaftliche<br />

Erfolg einer Beteiligung an Maritim Invest <strong>VIII</strong><br />

und damit die erzielbaren Ergebnisse werden<br />

im Wesentlichen durch die nachfolgenden<br />

Faktoren bestimmt:<br />

die Höhe der Ankaufspreise der Zweitmarktbeteiligungen<br />

die Höhe der Chartererlöse<br />

die Höhe der Betriebskosten<br />

die Höhe der Zinsaufwendungen<br />

die Höhe und den Zeitpunkt der späteren<br />

Verkaufserlöse der Schiffe/Beteiligungen<br />

die Währungsentwicklungen (insbesondere<br />

US-Dollar und japanischer Yen)<br />

17


18<br />

Risiken der Beteiligung<br />

Eine Beteiligung an der Achte Maritim Invest<br />

Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg,<br />

ist grundsätzlich mit einer Reihe von<br />

Risiken verbunden, die in diesem Kapitel dargestellt<br />

werden. Wenn die künftigen wirtschaftlichen,<br />

steuerlichen und rechtlichen<br />

Rahmenbedingungen von den Annahmen abweichen,<br />

kann dieses zu Ertrags- und Wertentwicklungsabweichungen<br />

führen. Durch<br />

die Addition mehrerer negativer Abweichungen<br />

kann es zu einem deutlich schlechteren<br />

Ergebnis als prospektiert kommen.<br />

Wertentwicklung der<br />

Beteiligungsgesellschaft<br />

Chartermarkt<br />

Zu der Wertentwicklung einer Beteiligung an<br />

Maritim Invest <strong>VIII</strong> trägt aufgrund der breiten<br />

Streuung eine Vielzahl von Faktoren bei. Die<br />

künftige Entwicklung der angekauften Zweitmarktbeteiligungen<br />

ist abhängig von der<br />

weltwirtschaftlichen Entwicklung, die sich<br />

teilweise in der Höhe der zu erzielenden Chartereinnahmen<br />

widerspiegelt. Von der Höhe<br />

der Chartereinnahmen der einzelnen Schiffsbeteiligungen<br />

hängt die unmittelbare Höhe<br />

der zu erwartenden Auszahlungen von Maritim<br />

Invest <strong>VIII</strong> ab. Es besteht das Risiko, dass<br />

sich die Bonität oder die Leistungsbereitschaft<br />

einer oder mehrerer Charterer der Schiffsgesellschaften<br />

verschlechtert oder sie ganz ausfallen<br />

oder dass im Falle vorzeitiger Vertragsbeendigung<br />

oder auch nach vertragsgemäßem<br />

Ablauf der Charterverträge eine weitere<br />

Vercharterung nicht, nur mit Verzögerung<br />

oder nur zu einer niedrigeren Charterrate<br />

erfolgen kann. Insbesondere ist zu beachten,<br />

<strong>MARITIM</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>VIII</strong><br />

dass die Charterraten marktbedingt Schwankungen<br />

unterworfen sind. Dies kann die Ergebnisse<br />

von Maritim Invest <strong>VIII</strong> negativ beeinflussen.<br />

Technischer Zustand<br />

Der allgemeine und technische Zustand der<br />

im Eigentum der Schiffsgesellschaften stehenden<br />

Schiffe wird nicht untersucht, wie es bei<br />

dem Kauf von Secondhand-Schiffen sonst<br />

üblich ist. Es ist daher möglich, dass erhöhte<br />

Instandhaltungskosten, längere Off-Hire-Zeiten<br />

oder höhere Kosten durch anfallende<br />

Dockungs- und Klassearbeiten entstehen, die<br />

das Ergebnis von Maritim Invest <strong>VIII</strong> negativ<br />

beeinflussen können.<br />

Schiffsbetriebskosten<br />

Die Performance einer Schiffsbeteiligung steht<br />

in engem Zusammenhang mit den Schiffsbetriebskosten.<br />

Letztere können in Folge von<br />

Preissteigerungen (z. B. für Trockendock- und<br />

Klassearbeiten an den Schiffen) und sonstigen<br />

Umständen höher als geplant ausfallen. Eine<br />

Überschreitung der in den Zielgesellschaften<br />

geplanten Werte geht zu Lasten der Beteiligungsgesellschaft.<br />

Zinsänderungsrisiko<br />

Die Kapitalmärkte sind Schwankungen unterworfen.<br />

Zinsbindungsperioden und Währungsgeschäfte<br />

werden unter Einschätzung<br />

der jeweiligen Marktsituation von den Geschäftsführungen<br />

der Zielgesellschaften vereinbart.<br />

Allgemeine Zinssteigerungen können<br />

die Ergebnisse der Zielgesellschaften und<br />

damit auch das Ergebnis von Maritim Invest<br />

<strong>VIII</strong> negativ beeinflussen.<br />

Währungsrisiken<br />

Der US-Dollar, der japanische Yen sowie der<br />

Schweizer Franken spielen im Rahmen der<br />

einzelnen Zielgesellschaften eine zentrale Rolle,<br />

da die Einnahmen und ein Teil der Ausgaben<br />

in diesen Währungen anfallen. Darüber<br />

hinaus werden die Veräußerungserlöse der<br />

Schiffe ebenfalls in der Regel in US$ realisiert.<br />

Bei vielen Schiffsbeteiligungen ist ein Teil der<br />

Fremdfinanzierung in japanischen Yen sowie<br />

in Schweizer Franken aufgenommen worden,<br />

da die Zinssätze in diesen Währungen deutlich<br />

niedriger sind als für US$-Darlehen.<br />

Kommt es zu starken Veränderungen der<br />

Wechselkurse des US$, des japanischen Yen<br />

oder des Schweizer Franken zum Euro, kann<br />

das Ergebnis der Zielgesellschaft und damit<br />

auch der Beteiligungsgesellschaft maßgeblich<br />

negativ beeinflusst werden.<br />

Versicherungen<br />

Schiffe werden gegen Risiken normalerweise in<br />

marktüblichem Umfang versichert. Selbstbehalte<br />

bei Schäden würden zu Lasten der<br />

Beteiligungsgesellschaft gehen. Es kann nicht<br />

ausgeschlossen werden, dass Schadensfälle von<br />

Schiffen der Zielgesellschaften nicht versichert<br />

sind bzw. werden können. Des Weiteren könnten<br />

Einnahmeausfälle auf Seiten der Zielgesellschaften<br />

nach Schadensfällen, da sie im Rahmen<br />

der jeweiligen Loss-of-Hire Versicherung<br />

unter den Selbstbehalt fallen und/oder die Leistungsfrist<br />

übersteigen, das Ergebnis der Zielgesellschaften<br />

belasten und somit unter Umständen<br />

auch Auszahlungen an Maritim Invest <strong>VIII</strong>.<br />

Eine detaillierte Überprüfung des Versicherungsschutzes<br />

der Zielgesellschaften erfolgt<br />

vor Ankauf der Zweitmarktbeteiligung nicht<br />

(siehe auch Haftung des Kapitalanlegers).


Blind Pool/Investition<br />

Zum Zeitpunkt der Prospekterstellung ist der<br />

Ankauf der Zweitmarktbeteiligungen durch<br />

Maritim Invest <strong>VIII</strong> noch nicht erfolgt. Es ist<br />

vorgesehen, sich an Fonds renommierter<br />

Emissionshäuser zu beteiligen. Die Entscheidung<br />

über die Portfoliostruktur treffen die<br />

Investoren von Maritim Invest <strong>VIII</strong> direkt im<br />

Rahmen einer Gesellschafterversammlung<br />

auf Vorschlag der Geschäftsführung. Gleiches<br />

gilt für Investitionen von Eigenmitteln in<br />

andere lukrativ erscheinende Schiffsinvestitionen<br />

(z. B. Private Placements, Direktbeteiligungen<br />

etc.).<br />

Es besteht die Möglichkeit von Fehleinschätzungen<br />

und -entscheidungen, welche zu<br />

Lasten der geplanten Ergebnisse gingen.<br />

Auch sind die Anzahl der Zweitmarktbeteiligungen<br />

und das jeweilige Kapitalvolumen<br />

<strong>MARITIM</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>VIII</strong><br />

zum Zeitpunkt der Prospekterstellung nicht<br />

bekannt, was Auswirkungen auf die Risikostreuung<br />

und das Fondsvolumen der Beteiligungsgesellschaft<br />

haben kann.<br />

Die in der Investitionsplanung genannten<br />

Aufwandspositionen basieren im Wesentlichen<br />

auf abgeschlossenen Verträgen. Sofern<br />

die kalkulierten Kosten der Investitionsphase<br />

(z. B. Beratungskosten) überschritten werden,<br />

würden sich die Liquiditätsreserven entsprechend<br />

verringern.<br />

Beteiligte Partner<br />

Die Qualitätskriterien der Anlagestrategie<br />

sollen sicherstellen, dass das Portfolio aus<br />

Anteilen an Schiffsgesellschaften renommierter<br />

Emissionshäuser besteht. Ungeachtet dessen<br />

trägt die Beteiligungsgesellschaft das Risi-<br />

ko von Insolvenz, Betrug oder sonstiger negativer<br />

Auswirkungen beteiligter Parteien. Trotz<br />

sorgfältiger Auswahl der beteiligten Vertragspartner<br />

und Mitwirkenden kann nicht ausgeschlossen<br />

werden, dass es während der<br />

Fondslaufzeit zu Auseinandersetzungen, Vertragsbrüchen<br />

bzw. -verletzungen und/oder<br />

Ausfällen von wichtigen Vertragspartnern<br />

kommt.<br />

Sollte es durch den Ausfall von Vertragspartnern<br />

notwendig sein, neue Dienstleister zu<br />

beauftragen, können dadurch eventuell höhere<br />

Aufwendungen entstehen, die Einfluss auf<br />

den geplanten Mittelrückfluss hätten.<br />

19


20<br />

Risiken der Beteiligung<br />

Beteiligungserwerb<br />

Die Gesellschaftsverträge der Zielgesellschaften<br />

regeln die Verfahrensweise für die Fälle, in<br />

denen der Kommanditist seinen Kommanditanteil<br />

veräußern und übertragen kann.<br />

Wesentliche Hürden für Anteilskäufe sind Fristen,<br />

die der Kommanditist der Zielgesellschaften<br />

beachten muss. Dies bedeutet, dass das<br />

Ausscheiden unter Umständen nur mit mehrmonatiger<br />

Wartefrist möglich ist. Zudem sind<br />

in den Zielgesellschaften unter Umständen<br />

Gesellschafterbeschlüsse erforderlich, welche<br />

<strong>MARITIM</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>VIII</strong><br />

entsprechende Gesellschafterversammlungen<br />

bzw. Umlaufverfahren bedingen. Hieraus können<br />

zeitliche Verzögerungen entstehen. Am<br />

Markt gibt es Fondskonstruktionen, bei denen<br />

der Komplementärin bzw. dem Vertragsreeder<br />

ein Vorkaufs- oder Andienungsrecht<br />

vorbehalten ist. Üblicherweise bedarf die<br />

Übertragung eines Kommanditanteils der<br />

Zustimmung der Komplementärin und/oder<br />

der Treuhandgesellschaft. Sollte die Zustimmung<br />

verweigert werden, können rechtliche<br />

Auseinandersetzungen die Folge sein. Im Fal-<br />

le der Verweigerung der Zustimmung besteht<br />

die Möglichkeit, dass die Beteiligungsgesellschaft<br />

mit dem veräußerungswilligen Kommanditisten<br />

der Zielgesellschaften ein Treuhandverhältnis<br />

vertraglich vereinbart. Dieses<br />

Treuhandverhältnis beinhaltet mindestens die<br />

schuldrechtliche Übertragung von sämtlichen<br />

Ausschüttungen und Veräußerungserlösen<br />

der jeweiligen Zielgesellschaften gegen Zahlung<br />

des Kaufpreises. Sollte es zur Insolvenz<br />

des Kommanditisten kommen, so würde dies<br />

zu Lasten der Beteiligungsgesellschaft gehen.<br />

Es besteht das Risiko, dass geeignete Zweitmarktbeteiligungen<br />

nicht, nur im geringen<br />

Maße oder nicht zum geplanten Zeitpunkt<br />

angekauft werden können.<br />

Anteilsfinanzierung<br />

Eine Anteilsfinanzierung ist nach dem Konzept<br />

dieses Beteiligungsangebotes nicht vorgesehen<br />

und wird weder von der Maritim<br />

Invest Beteiligungsgesellschaft mbH & Co.<br />

KG noch vom Vertriebsbeauftragten angeboten.<br />

Jeder Anleger hat jedoch grundsätzlich<br />

die Möglichkeit, eine persönliche<br />

Beteiligungsfinanzierung über seine Hausbank<br />

oder eine Bank seiner Wahl vorzunehmen.<br />

Hierbei besteht das Risiko, dass die prognostizierten<br />

Rückflüsse an die Anleger aufgrund<br />

verschlechterter Liquiditätslage der<br />

Beteiligungsgesellschaft nicht oder nur vermindert<br />

erfolgen und somit die Tilgung der<br />

Anteilsfinanzierung eventuell nicht planmäßig<br />

verlaufen kann. In diesem Fall muss der<br />

Anleger als Darlehensnehmer in der Lage<br />

sein, die Tilgung und/oder die Zinsen aus<br />

anderen Mitteln zu bezahlen.


Fungibilität<br />

Grundsätzlich ist eine Beteiligung an Maritim<br />

Invest <strong>VIII</strong> eine langfristige Investition. Unabhängig<br />

davon ist eine Übertragung oder eine<br />

Veräußerung einer Beteiligung nur mit Zustimmung<br />

der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

der Beteiligungsgesellschaft möglich.<br />

Die Übertragung von treugeberisch<br />

gehaltenen Anteilen bedarf der Zustimmung<br />

der Treuhänderin. Es ist darauf hinzuweisen,<br />

dass für den Verkauf von Maritim Invest-<br />

Fondsanteilen kein geregelter Markt besteht,<br />

so dass eine Beteiligungsveräußerung nur<br />

schwer zu verwirklichen sein wird. Es besteht<br />

somit das Risiko, dass bei einem Veräußerungswunsch<br />

kein eintrittsbereiter Erwerber<br />

für die Kommanditanteile gefunden werden<br />

kann oder eine Veräußerung nur zu einem<br />

geringeren Wert erfolgen kann.<br />

Kontokorrentkredit<br />

In der Konzeption des Beteiligungsangebotes<br />

ist ein Kontokorrentkredit in Höhe von<br />

€ 2,15 Mio. vorgesehen. Zum Zeitpunkt der<br />

Erstellung des Prospektes wurde noch keine<br />

entsprechende Kreditvereinbarung geschlossen.<br />

Es kann deshalb hinsichtlich Erteilung,<br />

Höhe sowie Zinsvereinbarung zu Abweichungen<br />

kommen, die die prognostizierten Ergebnisse<br />

negativ beeinflussen können.<br />

Eigenkapitalplatzierung<br />

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass<br />

die Einwerbung des Emissionskapitals nicht<br />

vollständig wie vorgesehen gelingt. In diesem<br />

Fall würden sich einige Aufwandspositionen,<br />

welche nicht von der Höhe des platzierten<br />

Kommanditkapitals abhängen (z. B. steuerliche<br />

Beratungskosten), verhältnismäßig stär-<br />

<strong>MARITIM</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>VIII</strong><br />

ker auswirken, als dies bei plangemäßer<br />

Eigenkapitaleinwerbung der Fall gewesen<br />

wäre. Dies hätte eine Verschlechterung der<br />

Wirtschaftlichkeit der Beteiligungsgesellschaft<br />

und somit eine Verminderung der Anlagerentabilität<br />

zur Folge. Sollten die Einzahlungen<br />

des Emissionskapitals nicht wie geplant<br />

erfolgen, können die Zielgesellschaften<br />

nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt<br />

akquiriert und angekauft werden. Dies kann<br />

die erzielbare Rendite des Anlegers negativ<br />

beeinflussen.<br />

Auszahlungen<br />

Sofern sich die wirtschaftliche Situation oder<br />

die Liquiditätslage der Beteiligungsgesellschaft<br />

schlechter als prognostiziert entwickelt,<br />

können die Auszahlungen ggf. ganz oder teilweise<br />

ausfallen.<br />

Laufzeit der Beteiligung/Veräußerung<br />

Im Rahmen der Ankaufsbewertung der Zweitmarktbeteiligungen<br />

wird unterstellt, dass die<br />

Zielgesellschaften ihre Schiffe nach durchschnittlich<br />

16 Jahren Gesamtlaufzeit veräußern.<br />

Sollte dies nicht erfolgen, ist alternativ ein<br />

Verkauf der Anteile an den Zielgesellschaften<br />

aus dem Portfolio vorgesehen, da ein günstiger<br />

Verkaufszeitpunkt für die Höhe des Gesamtergebnisses<br />

bei Schiffsbeteiligungen generell mit<br />

von entscheidender Bedeutung ist. Die Veräußerungserlöse<br />

können sowohl später als prognostiziert<br />

wie auch deutlich geringer als<br />

geplant ausfallen. Darüber hinaus ist geplant,<br />

nach Ablauf von ca. zwölf Jahren ab Vollinvestition<br />

ggf. noch im Maritim Invest-Fonds<br />

befindliche Zweitmarktbeteiligungen bestmöglich<br />

zu veräußern. Sollten die Zielgesellschaften<br />

ihre Schiffe bis zur Verschrottung fahren und<br />

die Zweitmarktbeteiligungen nicht veräußert<br />

werden, so wird sich die Laufzeit von Maritim<br />

Invest <strong>VIII</strong> bei nahezu steuerfreien Auszahlungen<br />

verlängern. Innerhalb der geplanten<br />

Ergebnisse aus der Betriebs- und Veräußerungsphase<br />

kann es zu negativen Abweichungen<br />

gegenüber der Prognose kommen. Dies<br />

ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen,<br />

dass keine verlässliche Aussage z. B. darüber<br />

getroffen werden kann, bis zu welchem Zeitpunkt<br />

die Anteile an den Zielgesellschaften im<br />

Bestand gehalten werden und welches Ergebnis<br />

bei Veräußerung erzielt wird.<br />

Kündigung<br />

Eine Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses<br />

ist frühestens zum 31. Dezember 2019<br />

möglich. Eine vorzeitige Kündigung ist nicht<br />

21


22<br />

Risiken der Beteiligung<br />

vorgesehen. Sollte es einem Investor nicht<br />

möglich sein, die Beteiligung vorzeitig zu veräußern,<br />

so wäre dieser entsprechend lange an<br />

die Beteiligungen gebunden.<br />

Rückabwicklung<br />

Bei fehlender Kapitalbeschaffungsmöglichkeit<br />

oder ungenügendem Erwerb von Zweitmarktanteilen<br />

könnte die Beteiligungsgesellschaft<br />

gezwungen sein, den Fonds rückabzuwickeln.<br />

Auch der Ausfall wichtiger Partner, z. B. des<br />

Fondsmanagements, und/oder die Aufhebung<br />

der Tonnagesteuer während der Investitionsphase<br />

kann zu einer ganzen oder teilweisen<br />

Rückabwicklung führen. In diesem Fall<br />

erhalten die Anleger ihre Investitionsmittel<br />

gemindert um die bereits angefallenen Vorkosten<br />

wieder zurück. Zielgesellschaften, die zu<br />

diesem Zeitpunkt bereits angekauft wurden,<br />

können eventuell nur mit deutlichen Preisabschlägen<br />

wieder veräußert werden. Die dadurch<br />

entstehende Reduzierung des Eigenkapitals<br />

tragen allein die Anleger.<br />

Haftung des Kapitalanlegers<br />

Die Haftung des Investors ist grundsätzlich auf<br />

die Höhe seiner Einlage zzgl. Agio begrenzt.<br />

Sobald diese Einlage vollständig eingezahlt ist,<br />

unterliegt der Investor keiner Nachschusspflicht.<br />

Werden die Kommanditeinlagen durch Entnahmen<br />

(Auszahlungen) unter die Hafteinlage<br />

gemindert, so lebt die Haftung bis zur Höhe der<br />

Hafteinlage wieder auf (§ 172 Abs. 4 i. V. m.<br />

§ 171 Abs. 1 HGB). Auch nach einem Ausscheiden<br />

haften Kommanditisten bis zu fünf Jahre in<br />

Höhe der Einlage für die im Zeitpunkt ihres Ausscheidens<br />

begründeten Verbindlichkeiten. Eine<br />

<strong>MARITIM</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>VIII</strong><br />

noch weiter gehende Haftung nach §§ 30 f.<br />

GmbHG bis maximal zur Höhe der insgesamt<br />

empfangenen Auszahlungen kommt in<br />

Betracht, wenn diese unter Verstoß gegen die<br />

Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages erfolgen,<br />

obwohl die Finanzlage der Beteiligungsgesellschaft<br />

dies nicht zulässt.<br />

Haftung der Beteiligungsgesellschaft<br />

Durch die Konstruktion der Ober- (Maritim<br />

Invest) und Untergesellschaften (Zielgesellschaften)<br />

besteht die Möglichkeit, dass die<br />

Kommanditeinlage, die die Beteiligungsgesellschaft<br />

in die Zielgesellschaften investiert<br />

hat, durch Entnahmen (Auszahlungen)<br />

an die Beteiligungsgesellschaft unter die<br />

Hafteinlage gemindert wird und so die Haftung<br />

der Beteiligungsgesellschaft für Verbindlichkeiten<br />

der Zielgesellschaften bis zur<br />

Höhe der Hafteinlage (§ 172 Absatz 4 i. V. m.<br />

§ 171 Abs. 1 HGB) wieder auflebt.<br />

Es besteht das Risiko, dass mit dem Betrieb<br />

des jeweiligen Schiffes der Zielgesellschaft<br />

Dritte im Ausland geschädigt werden und<br />

der zur Schädigung führende Sachverhalt<br />

nicht versicherbar ist oder der Versicherungsschutz<br />

aus irgendwelchen Gründen versagt<br />

oder nicht ausreichend ist. Es ist nicht ausgeschlossen,<br />

dass das mit der Sache befasste<br />

ausländische Gericht die Haftungsbeschränkung<br />

der Kommanditgesellschaft /Kommanditisten<br />

nach deutschem Recht nicht anerkennt.


Beschlussfassung<br />

Der einzelne Investor befindet sich bei Beschlussfassungen<br />

in der Beteiligungsgesellschaft<br />

bei üblichen Zeichnungssummen in der<br />

Minderheit und kann ggf. seine gesellschaftsrechtlichen<br />

Interessen nicht durchsetzen. Es<br />

kann darüber hinaus nicht ausgeschlossen<br />

werden, dass aufgrund der Zeichnung eines<br />

großen Gesellschaftsanteils durch einen Einzelinvestor<br />

dieser die Stimmenmehrheit in der<br />

Beteiligungsgesellschaft erhält und damit<br />

einen beherrschenden Einfluss ausüben kann.<br />

Veränderungen von steuerrechtlichen<br />

und rechtlichen Rahmenbedingungen<br />

Es ist nicht auszuschließen, dass sich die steuerrechtlichen<br />

und/oder die rechtlichen Rahmenbedingungen<br />

während der Laufzeit der<br />

Beteiligung verändern. Die steuerrechtlichen<br />

Grundlagen wurden durch die für die Beteiligungsgesellschaft<br />

tätigen Berater erarbeitet<br />

und stellen die aktuellen steuerrechtlichen Erkenntnisse<br />

dar. Eine verbindliche Auskunft<br />

über die steuerrechtliche Behandlung der Beteiligungsgesellschaft<br />

beim zuständigen Betriebsstättenfinanzamt<br />

wurde nicht beantragt.<br />

Abweichungen können auf das individuelle<br />

Ergebnis der Beteiligung bei dem jeweiligen<br />

Investor negative Auswirkungen haben.<br />

Einkommensteuerliche Risiken<br />

Das steuerliche Konzept des Beteiligungsangebotes<br />

wurde auf der Grundlage der derzeit<br />

geltenden Rechtslage, insbesondere der derzeit<br />

geltenden Regelungen zur pauschalen<br />

Gewinnermittlung nach § 5a EStG (Tonnagesteuer),<br />

entwickelt. Im Rahmen der Ergebnisprognose<br />

für den Anleger wurde durchgehend<br />

<strong>MARITIM</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>VIII</strong><br />

von einem Spitzensteuersatz von 42 % zuzüglich<br />

5,5 % Solidaritätszuschlag ausgegangen.<br />

Erhöhungen der Steuersätze in der Zukunft<br />

würden zu einer Erhöhung der individuellen<br />

Steuerbelastung führen. Eine etwaige Kirchensteuer<br />

eines Anlegers wurde im Rahmen der<br />

Berechnungen nicht berücksichtigt und erhöht<br />

bei kirchensteuerpflichtigen Anlegern in den<br />

Jahren, in denen sich positive steuerliche<br />

Ergebnisse aus der Beteiligung ergeben, die<br />

individuelle Steuerbelastung entsprechend.<br />

Die Konzeption dieses Beteiligungsangebots<br />

geht davon aus, dass die handelsrechtlichen<br />

Aufwendungen der Beteiligungsgesellschaft in<br />

der Investitionsphase steuerlich abzugsfähige<br />

Betriebsausgaben darstellen, die hieraus resultierenden<br />

negativen Einkünfte jedoch nach<br />

§ 15b EStG nicht mit anderen positiven Einkünften<br />

eines Anlegers ausgeglichen werden<br />

können. Sie können jedoch mit den späteren<br />

Gewinnen aus dieser Beteiligung verrechnet<br />

werden. Allerdings hat sich die Finanzverwaltung<br />

in ihren einschlägigen Erlassen hierzu<br />

noch nicht geäußert, so dass eine Handhabung<br />

durch die Finanzverwaltung nicht vorhergesagt<br />

werden kann. Sofern die Aufwendungen<br />

von der Finanzverwaltung abweichend<br />

von der hier vertretenen Auffassung als<br />

Anschaffungskosten der Schiffe im Eigentum<br />

der Schiffsgesellschaften oder als Sonderbetriebsausgaben<br />

bei den Schiffsgesellschaften<br />

beurteilt würden, wirken sich die Aufwendungen<br />

nicht steuermindernd aus, zumindest<br />

soweit die Schiffsgesellschaften ihren Gewinn<br />

pauschal nach § 5a EStG ermitteln.<br />

Nach der Konzeption des Beteiligungsangebotes<br />

ist vorgesehen, dass die Beteiligungsgesellschaft<br />

nach Einwerbung des Eigenkapitals<br />

ausschließlich Anteile an Schiffsgesellschaften<br />

erwirbt, die bereits zur pauschalen Gewinnermittlung<br />

nach § 5a EStG optiert haben. Die<br />

Prognoserechnung geht ferner davon aus,<br />

dass die Schiffsgesellschaften während der<br />

gesamten Laufzeit der Beteiligungsgesellschaft<br />

an der Tonnagesteuer festhalten.<br />

Nach dem Erwerb einer Beteiligung an einer<br />

Schiffsgesellschaft mit Gewinnermittlung<br />

nach § 5a EStG wird das steuerliche Ergebnis<br />

der Beteiligungsgesellschaft durch den Gewinnanteil<br />

aus der Mitunternehmerschaft an<br />

der jeweiligen Schiffsgesellschaft bestimmt.<br />

Durch die pauschale Gewinnermittlung ergeben<br />

sich niedrige positive steuerliche Ergebnisse,<br />

die allerdings auch dann entstehen,<br />

wenn die Schiffsgesellschaft tatsächlich keine<br />

positiven Ergebnisse erwirtschaftet.<br />

Wird ein Anteil an der Beteiligungsgesellschaft<br />

verkauft, geht die Beteiligungsgesellschaft<br />

davon aus, dass hierbei aufgedeckte<br />

stille Reserven in den Schiffsgesellschaften mit<br />

der pauschalen Gewinnermittlung nach § 5a<br />

EStG abgegolten sind und insoweit keiner besonderen<br />

Besteuerung unterliegen. Allerdings<br />

hat sich die Finanzverwaltung zu dieser<br />

Rechtsfrage noch nicht geäußert, so dass ein<br />

Gewinn aus der Veräußerung oder Aufgabe<br />

eines Anteils an der Beteiligungsgesellschaft<br />

bzw. der Aufgabe des Gewerbebetriebes der<br />

Beteiligungsgesellschaft abweichend von der<br />

hier vertretenen Auffassung der Besteuerung<br />

unterliegen könnte.<br />

Der Gewinn aus der Veräußerung eines<br />

Anteils an der Beteiligungsgesellschaft unterliegt<br />

nicht der pauschalen Gewinnermittlung<br />

nach § 5a EStG sondern der allgemeinen<br />

Besteuerung, soweit dieser Gewinn auf stille<br />

Reserven in solchen Schiffsgesellschaften ent-<br />

23


24<br />

fällt, die im Zeitpunkt der Anteilsveräußerung<br />

ihren Gewinn nicht mehr pauschal nach § 5a<br />

EStG ermitteln.<br />

Sofern die Regelungen zur Tonnagesteuer in<br />

der Zukunft geändert oder aufgehoben werden<br />

sollten oder die Inanspruchnahme der<br />

Tonnagesteuer bei den Schiffsgesellschaften<br />

aus wirtschaftlichen oder sonstigen Gründen<br />

nicht möglich oder nicht mehr sinnvoll sein<br />

und daher eine Rückkehr zur herkömmlichen<br />

Gewinnermittlung erfolgen sollte, kann dies<br />

voraussichtlich zu einer gegenüber der Prognoserechnung<br />

deutlich erhöhten steuerlichen<br />

Belastung der Anleger führen.<br />

Sofern festgestellte steuerliche Ergebnisse bei<br />

einem Anleger zu Steuernachzahlungen führen,<br />

sind ab dem 16. Monat nach Ablauf des<br />

Jahres, für das der Einkommensteuerbescheid<br />

ergeht, für jeden angefangenen Monat Zinsen<br />

in Höhe von 0,5 % an die Finanzverwaltung<br />

zu zahlen.<br />

<strong>MARITIM</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>VIII</strong><br />

Gewerbesteuerliche Risiken<br />

Erwirbt die Beteiligungsgesellschaft einen<br />

Anteil an einer Schiffsgesellschaft mit gewerbesteuerlichen<br />

Verlustvorträgen, gehen diese<br />

anteilig in Höhe des erworbenen nominellen<br />

Beteiligungsbetrages zum Gesamtkapital der<br />

Schiffsgesellschaft verloren. Sofern im<br />

Gesellschaftsvertrag der Schiffsgesellschaft<br />

eine Vorschrift enthalten ist, die zu einem<br />

Ausgleich eines bei der Schiffsgesellschaft<br />

eingetretenen Nachteils verpflichtet, führt<br />

dies zu liquiden Abflüssen bei der Beteiligungsgesellschaft<br />

in entsprechender Höhe.<br />

Wechselt eine Schiffsgesellschaft von der<br />

pauschalen Gewinnermittlung nach § 5a<br />

EStG zur herkömmlichen Gewinnermittlung<br />

nach § 5 EStG, unterliegen anschließend die<br />

bei dieser Schiffsgesellschaft entstehenden<br />

Gewinne, einschließlich etwaiger Gewinne<br />

aus der Veräußerung des Anteils der Beteiligungsgesellschaft<br />

an der betreffenden<br />

Schiffsgesellschaft, der Gewerbesteuer.<br />

Sofern im Gesellschaftsvertrag der Schiffsgesellschaft<br />

eine Vorschrift enthalten ist, die<br />

den Veräußerer zu einem Ausgleich des bei<br />

der Schiffsgesellschaft eingetretenen Gewerbesteuernachteils<br />

aus der Anteilsveräußerung<br />

verpflichtet, führt dies zu liquiden<br />

Abflüssen bei der Beteiligungsgesellschaft in<br />

entsprechender Höhe.<br />

Umsatzsteuerliche Risiken<br />

Die Beteiligungsgesellschaft ist nicht unternehmerisch<br />

tätig und daher nicht zum Vorsteuerabzug<br />

berechtigt. Werden gegenüber<br />

der Gesellschaft umsatzsteuerpflichtige Leistungen<br />

erbracht, die im Rahmen der Kalkulation<br />

als umsatzsteuerfreie Leistungen behandelt<br />

wurden, würde dies zu höheren Auf-<br />

wendungen der Gesellschaft führen und<br />

deren Liquidität entsprechend belasten.<br />

Erbschaft- und schenkungsteuerliche<br />

Risiken<br />

Eine unmittelbar gehaltene, im Handelsregister<br />

eingetragene Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft<br />

stellt steuerliches Betriebsvermögen<br />

dar. In diesem Fall bildet der anteilige<br />

Wert des Betriebsvermögens der Beteiligungsgesellschaft,<br />

abgeleitet aus den Steuerbilanzen<br />

der Schiffsgesellschaften, die Grundlage<br />

für etwaige erbschaft- und schenkungsteuerliche<br />

Feststellungen. Der anteilige positive<br />

Wert des Betriebsvermögens der Beteiligungsgesellschaft<br />

unterliegt nach derzeitiger<br />

Rechtslage gem. §§ 13a und 19a ErbStG verschiedenen<br />

steuerlichen Vergünstigungen in<br />

Form eines Freibetrags, eines Bewertungsabschlags<br />

sowie einer Tarifbegrenzung. Einzelheiten<br />

hierzu finden sich bei den steuerlichen<br />

Grundlagen ab Seite 47.<br />

Da sich das Bundesverfassungsgericht derzeit<br />

mit der Frage der Verfassungsmäßigkeit der<br />

unterschiedlichen Behandlung der Vermögensarten,<br />

insbesondere der Begünstigung<br />

von Betriebsvermögen gegenüber Privatvermögen,<br />

befasst, ist es möglich, dass die bisher<br />

gemäß § 13a ErbStG (Freibetrag und Bewertungsabschlag)<br />

sowie § 19a ErbStG (Tarifbegrenzung)<br />

geltenden Begünstigungen von<br />

Betriebsvermögen aufgrund einer Entscheidung<br />

des Bundesverfassungsgerichts oder im<br />

Zuge einer Neuregelung durch den Gesetzgeber<br />

beschränkt werden oder ganz entfallen.<br />

Die Qualifikation einer Beteiligung als<br />

Betriebsvermögen für Zwecke der Erbschaftund<br />

Schenkungsteuer gilt nach Auffassung


der Finanzverwaltung nicht für eine Beteiligung,<br />

die von einem Treuhänder treuhänderisch<br />

gehalten wird. Sollte der Erbfall eintreten,<br />

bevor der Anleger sich unmittelbar als<br />

Kommanditist an der Gesellschaft beteiligt,<br />

kann sich hieraus eine erhöhte steuerliche<br />

Belastung ergeben. Dies gilt entsprechend bei<br />

Schenkungen.<br />

Steuerlicher Vorbehalt<br />

Die in dem Prospekt enthaltenen steuerlichen<br />

Aspekte setzen neben der planmäßigen Realisierung<br />

der Investition auch den Planungen entsprechende<br />

Schiffsbetriebe der Schiffsgesellschaften<br />

voraus. Die abschließende Würdigung<br />

der steuerlich relevanten Sachverhalte wird erst<br />

im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung<br />

(Betriebsprüfung) erfolgen. Abweichungen von<br />

den Prospektaussagen sind darüber hinaus<br />

nicht nur unter dem Gesichtspunkt von Gesetzesänderungen<br />

denkbar, sondern können auch<br />

im Hinblick auf Änderungen in der Rechtsprechung<br />

und einem Wandel in der Beurteilung<br />

durch die Finanzverwaltung nicht ausgeschlossen<br />

werden.<br />

<strong>MARITIM</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>VIII</strong><br />

Zusammenfassung<br />

Wesentliche Risiken dieses Beteiligungsangebotes<br />

ergeben sich insbesondere aus:<br />

der Höhe der Ankaufspreise der Zweitmarktbeteiligungen<br />

der Höhe der Chartererlöse<br />

der Höhe der Betriebskosten<br />

der Höhe der Zinsaufwendungen<br />

der Höhe und dem Zeitpunkt der späteren<br />

Verkaufserlöse der Schiffe/Beteiligungen<br />

dem Kurs des US-Dollar, des japanischen<br />

Yen und des Schweizer Franken<br />

Die Planungen dieses Prospektes basieren<br />

auf Prognosen, die auf Erfahrungen und<br />

Erwartungen beruhen. Es kann zu zahlreichen<br />

Abweichungen kommen, die das<br />

Ergebnis dieser Investition negativ beeinflussen<br />

können. Die in diesem Kapitel dargestellten<br />

Risiken sind grundsätzlich<br />

prognosegefährdend, d. h. es kann nicht<br />

ausgeschlossen werden, dass bei Verwirklichung<br />

eines Risikos die betreffenden<br />

Prognosen nicht eintreten. Kumulieren<br />

sich mehrere Risiken, kann darüber<br />

hinaus auch die wirtschaftliche Substanz<br />

der Beteiligung angegriffen werden (anlagegefährdende<br />

Risiken). Zu den potenziell<br />

anlagegefährdenden Risiken zählen, auch<br />

wenn sie nicht kumuliert auftreten, insbesondere<br />

die Chartereinnahmen, der wirtschaftliche<br />

Ausfall wesentlicher Vertragspartner,<br />

nicht versicherte Schadensfälle<br />

sowie eine etwaige Fremdfinanzierung<br />

der Beteiligung. Auch die übrigen prognosegefährdenden<br />

Risiken können bei extremen<br />

Veränderungen der wirtschaftlichen<br />

Ausgangsbedingungen anlagegefährdend<br />

werden. Dies kann zu einem Totalverlust<br />

des eingezahlten Kapitals führen.<br />

Eine Gefährdung des Privatvermögens des<br />

Investors über den Totalverlust hinaus<br />

(sogenanntes anlegergefährdendes Risiko)<br />

kann sich grundsätzlich über eine Inanspruchnahme<br />

aus der Nichtanerkennung<br />

der beschränkten Kommanditistenhaftung<br />

im Ausland, aus einer etwaigen Fremdfinanzierung<br />

der Beteiligung oder unter<br />

steuerlichen Gesichtspunkten ergeben.<br />

Dieses Beteiligungsangebot ist somit<br />

nur für Investoren geeignet, die bei unerwartet<br />

negativer Entwicklung einen<br />

entstehenden Verlust bis zum Totalverlust<br />

der Kapitaleinlage und in extremen<br />

Fällen auch eine Haftung bis zur<br />

Höhe der empfangenen Auszahlungen<br />

hinnehmen könnten. Weitere wesentliche<br />

Risiken existieren nach Kenntnis der<br />

Anbieterin nicht.<br />

25


26<br />

ZWEITMARKT FÜR SCHIFFSBETEILIGUNGEN<br />

Zweitmarkt für Schiffsbeteiligungen<br />

Schiffsfonds stellen ein vergleichsweise traditionsreiches<br />

Marktsegment im Bereich der geschlossenen<br />

Fonds dar. Das Potenzial für einen<br />

Zweitmarkt liegt, gemessen am Eigenkapitalvolumen,<br />

von 1993 bis 2005 bei rund € 20 Mrd.<br />

Das Volumen wächst derzeit ständig.<br />

Die bisherigen Erfahrungswerte von Maritim<br />

Invest zeigen, dass ein wachsendes Interesse<br />

besteht, Schiffsbeteiligungen auch während<br />

der Laufzeit zu fairen Preisen zu veräußern.<br />

Maritim Invest <strong>VIII</strong> kann bereits auf Erfahrungswerte<br />

im Bereich des Ankaufs von Zweitmarktanteilen<br />

zurückgreifen. Bis dato haben die<br />

Maritim Invest-Fonds insgesamt in über 250<br />

verschiedene Schiffsgesellschaften investiert.<br />

Bedingt durch die bisherigen Maritim Invest-<br />

Fonds, hat sich ein Kontaktnetz zu Anlageberatern,<br />

Beiräten, Treuhändern und Emissionshäusern<br />

etabliert. Darüber hinaus wird das<br />

zunehmende Interesse an einem funktionierenden<br />

Zweitmarkt dadurch dokumentiert,<br />

dass sich namhafte Treuhänder bzw. Emissionshäuser<br />

und Börsen diesem Thema immer<br />

mehr zuwenden. Bei angemessenen Preisen<br />

bildet sich ein interessanter Zweitmarkt für<br />

Schiffsbeteiligungen.<br />

Eine wichtige Ankaufsquelle in diesem Zusammenhang<br />

wird eine von Salomon & Partner<br />

aufgebaute Handelsgesellschaft sein, die als<br />

Broker im Bereich der geschlossenen Fonds<br />

agieren wird. Kompetente Ansprechpartner,<br />

professionelle Beratung und eine umkomplizierte<br />

Abwicklung sind dafür eine Grundvoraussetzung.<br />

Des Weiteren wird diese Gesellschaft<br />

auf Basis einer internetbasierten Handelsplattform<br />

die Möglichkeit für einen fairen<br />

und transparenten Handel von Anteilen an<br />

geschlossenen Fonds nach dem Höchstgebotsverfahren<br />

– insbesondere im Bereich<br />

von Schiffen und Immobilien anbieten.<br />

Für die vorzeitige Auflösung langfristig<br />

gebundener Kapitalanlagen und damit auch<br />

für die zukünftig stärkere Rolle des Zweitmarkthandels<br />

von Fondsanteilen sprechen<br />

wirtschaftliche und faktische Gegebenheiten:<br />

Gewinnrealisierung bei positivem Marktumfeld<br />

Schwierigkeiten für den Mittelstand aufgrund<br />

des Rückzuges der Banken als Kreditgeber<br />

(Basel II)<br />

längere Fondslaufzeit als ursprünglich<br />

geplant<br />

Hinzu kommen die bisherigen Auslöser für<br />

eine Liquiditätsmobilisierung wie:<br />

Depotumschichtung<br />

Scheidung<br />

Erbfall<br />

Vermögensverfall<br />

Ein zusätzlicher, aber bis dato weitgehend<br />

unbekannter Faktor, der zu einer erheblichen<br />

Belebung des Zweitmarktes führen wird, ist<br />

der sogenannte Unterschiedsbetrag. Der individuelle<br />

Zeitpunkt der Veräußerung von<br />

Anteilen an Schiffsgesellschaften ist für die<br />

Gesamtrendite der Altinvestoren von außerordentlicher<br />

Bedeutung.<br />

Grundsätzlich sollte jeder Investor von Anteilen<br />

an Schiffsgesellschaften im Rahmen seiner<br />

jährlichen Disposition überprüfen, ob aus<br />

steuerlicher und/oder wirtschaftlicher Sicht<br />

ein Verkauf seiner Beteiligung sinnvoll ist.


ANKAUFSSITUATION VON SCHIFFSBETEILIGUNGEN<br />

Ankaufssituation von Schiffsbeteiligungen<br />

Mittlerweile hat Maritim Invest bereits sechs<br />

Fonds der Maritim Invest-Fondsserie realisiert<br />

und am Kapitalmarkt mit einem Eigenkapitalvolumen<br />

von rund € 125 Mio. platziert. Die<br />

bisher zur Verfügung stehende Liquidität<br />

konnte entsprechend dem geplanten Investitionsverlauf<br />

zeitnah in leistungsfähige Zweitmarktbeteiligungen<br />

investiert werden. Mit<br />

rund 1.000 Beteiligungsankäufen an über<br />

250 verschiedenen Schiffsgesellschaften hat<br />

Maritim Invest den Zweitmarkt für Schiffsbeteiligungen<br />

nicht nur begründet, sondern diesen<br />

auch nachhaltig geprägt. Die Ankaufssituation<br />

hat sich somit in den letzten beiden<br />

Jahren deutlich verbessert.<br />

Die bisherigen Ergebnisse von Maritim Invest<br />

sind in der Leistungsbilanz zum 30. Juni 2005<br />

ausführlich dokumentiert. Diese Leistungsbilanz<br />

wird jedem Interessierten auf Anfrage<br />

gern zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus<br />

ist die Leistungsbilanz zum 31. Dezember<br />

2005 in Vorbereitung.<br />

Beim Ankauf von Anteilen an Schiffsgesellschaften<br />

entstehen üblicherweise Anschaf-<br />

fungsnebenkosten, wie z. B. Maklerhonorare,<br />

sofern die Beteiligungen über Vermittler oder<br />

über die verschiedenen Handelsplattformen<br />

angekauft werden. Diese Maklerkosten belaufen<br />

sich im Durchschnitt zwischen 3 bis 5 %<br />

des Ankaufspreises. Erwirbt Maritim Invest <strong>VIII</strong><br />

Anteile an Schiffsgesellschaften über die von<br />

Salomon & Partner gegründete Handelsgesellschaft,<br />

so entstehen hier Gebühren in Höhe<br />

von 2,5 % bezogen auf den Kaufpreis der<br />

Beteiligung, wobei der Verkäufer ebenfalls<br />

2,5 % des Kaufpreises seiner Beteiligung entrichten<br />

muss.<br />

Bevor es zu einem Kauf von Anteilen an<br />

Schiffsgesellschaften durch Maritim Invest-<br />

Fonds kommt, findet eine Bewertung statt.<br />

Ein von Maritim Invest hierfür entwickeltes<br />

Bewertungssystem ermöglicht die Analyse<br />

und Bewertung von Anteilen an Schiffsgesellschaften<br />

zu fairen und objektiven Wertansätzen.<br />

Die Bewertungsabteilung beobachtet<br />

aktuell die Entwicklung von rund 1.000<br />

Schiffsgesellschaften. Dabei werden für 25<br />

Schiffstypen – vom kleinen Produktentanker<br />

bis zum Postpanamax-Containerschiff – stän-<br />

dig die Entwicklung der Marktpreise und<br />

Charterraten verfolgt. Die bewerteten Schiffe<br />

repräsentieren bei derzeitigen Marktpreisen<br />

Schiffswerte von insgesamt ca. US$ 30 Mrd.<br />

und ein platziertes Eigenkapitalvolumen von<br />

rund € 14 Mrd. Im Containerbereich wird der<br />

Wert einer Flotte von rund 2.000.000 TEU<br />

verfolgt. Zusätzlich werden Poolprognosen für<br />

mehr als 45 Containerschiffspools mit über<br />

300 Containerschiffen erstellt, die auch für<br />

Poolschiffe detaillierte Ertragsprognosen<br />

ermöglichen.<br />

Das so gewonnene Know-how bildet die Basis<br />

für die Verhandlungen zwischen Maritim<br />

Invest und den Verkäufern. Am Ende einer<br />

jeden Transaktion steht Folgendes eindeutig<br />

fest: eine aktuelle Bewertung, eine unkomplizierte<br />

Vertragsgestaltung, ein reibungsloser<br />

Ablauf, eine schnelle Zahlungsabwicklung<br />

und als Ergebnis ein fairer Kaufpreis für Verkäufer<br />

und Ankäufer. Dies zeichnet Maritim<br />

Invest aus.<br />

27


28<br />

Anlagestrategie<br />

„Im Einkauf liegt der Gewinn.“ Dieser traditionelle<br />

Kaufmannsgrundsatz bedeutet für Maritim<br />

Invest, dass auf der Basis einer exakt<br />

strukturierten und durchgeführten Analyse<br />

und Bewertung ein attraktives Portfolio an<br />

Beteiligungen zusammengestellt wird. Dies ist<br />

allerdings nur möglich mit einer umfassenden<br />

Marktkenntnis sowie einem leistungsfähigen<br />

Bewertungssystem. Dennoch sind Schiffsbeteiligungen<br />

Investitionen in einen Markt,<br />

der in puncto Volatilität anderen unternehmerischen<br />

Beteiligungen in nichts nachsteht.<br />

Maritim Invest Beteiligungsgesellschaft mbH<br />

& Co. KG, Hamburg, sondiert den Markt der<br />

Schiffsbeteiligungen nach geeigneten Zweitmarktangeboten.<br />

Grundlage für den Erfolg<br />

der Maritim Invest-Fonds sind ein leistungs-<br />

ANLAGESTRATEGIE<br />

fähiges Bewertungssystem sowie die langjährige<br />

Erfahrung von Maritim Invest im Markt<br />

der Schiffsbeteiligungen. Maritim Invest <strong>VIII</strong><br />

investiert vorrangig in Containerschiffe, die in<br />

dem von Maritim Invest entwickelten Bewertungssystem<br />

analysiert wurden. Darüber hinaus<br />

können auch Zweitmarktbeteiligungen in<br />

anderen Schifffahrtsbereichen erworben werden.<br />

Die Entscheidung über die Portfoliostruktur<br />

treffen die Investoren von Maritim Invest<br />

<strong>VIII</strong> direkt im Rahmen einer Gesellschafterversammlung<br />

auf Vorschlag der Geschäftsführung.<br />

Gleiches gilt für die Investition von<br />

Eigenmitteln in andere lukrativ erscheinende<br />

Schiffsinvestitionen (z. B. Private Placements,<br />

Direktbeteiligungen etc.). Bei der Auswahl der<br />

Zweitmarktbeteiligungen spielt neben den<br />

positiven Zukunftsaussichten der Schiffe der<br />

Investitionskriterien<br />

Folgende Kriterien sind beim Ankauf der Zweitmarktbeteiligungen maßgeblich für einen positiven Investitionsentscheid:<br />

Zielgesellschaften insbesondere die Qualität<br />

der Emissionshäuser und Reeder eine wesentliche<br />

Rolle.<br />

Zeitgleich mit der Investition der Eigenmittel<br />

beginnt das aktive Portfoliomanagement<br />

durch die Treuhänderin. Im Rahmen dieser<br />

Tätigkeit wird die Möglichkeit der vorzeitigen<br />

Gewinnrealisierung überprüft. Zum Zeitpunkt<br />

der Prospektaufstellung sind noch keine Beteiligungen<br />

erworben worden.<br />

Ankauf von Es ist beabsichtigt, überwiegend in Containerschiffe größer als 1.500 TEU zu investieren. Der Schwerpunkt im Ankauf liegt bei<br />

Zweitmarktbeteiligungen Schiffen im Alter von 3 bis 11 Jahren. Die Erfahrung zeigt, dass bei Schiffen, die drei bis fünf Jahre erfolgreich in Fahrt sind, die<br />

Risiken deutlich abnehmen.<br />

Bisherige Performance Die historische Betrachtung einer Beteiligung gibt wichtige Einblicke, wie das Investment bisher verlaufen ist.<br />

des Schiffes<br />

Leistungsfähiges Schiffs- Zum einen ist der Reeder bei der Bewertung einer Schiffsbeteiligung vergleichbar mit dem Standort einer Immobilie. Der wirtschaftund<br />

Fondsmanagement liche Erfolg einer Beteiligung hängt unmittelbar mit der Leistungsfähigkeit des Reeders zusammen. Zum anderen hat die Vergangenheit<br />

gezeigt, dass ein erfahrenes Fondsmanagement in schwierigen Zeiten (z. B. Insolvenz eines Charterers) durchaus in der<br />

Lage ist, in Not geratene Beteiligungsgesellschaften durch professionelles Verhalten zu stabilisieren und mittelfristig wieder auf<br />

Erfolgskurs zu bringen.<br />

Marktgängigkeit Unterschiedliche Schiffsgrößen und -typen beinhalten unterschiedliche Marktchancen. Ein wesentliches Erfolgskriterium bei<br />

des Schiffstyps der Auswahl der Schiffsgrößen und -typen ist die langjährige Erfahrung im Bereich der Schiffsbeteiligungen von Maritim Invest.<br />

Positive Zukunftserwartung Die anzukaufenden Zweitmarktbeteiligungen werden hinsichtlich der Erfüllung der Erfolgskriterien bezüglich künftiger<br />

Auszahlungen und Veräußerungserlöse überprüft.<br />

Tonnagesteuer Die pauschale Gewinnermittlung (Tonnagesteuer) ermöglicht nahezu steuerfreie Auszahlungen. Die Veräußerungserlöse<br />

fließen den Investoren steuerfrei zu. Maritim Invest <strong>VIII</strong> erwirbt Schiffsbeteiligungen, die für die Tonnagesteuer optiert haben.<br />

Direktinvestitionen Sofern die Gesellschafterversammlung bei Festlegung der Portfoliostruktur dies beschlossen hat, ist die Geschäftsführung berechtigt,<br />

sich an interessanten Schiffsinvestitionen leistungsfähiger Reedereien im Rahmen von Private Placements zu beteiligen.


Ziele von Maritim Invest<br />

Ziel der Maritim Invest-Fonds ist das Erwirtschaften<br />

von langfristigen und attraktiven<br />

Renditen durch den Erwerb einer Vielzahl von<br />

leistungsfähigen Zweitmarktbeteiligungen. Es<br />

ist nicht beabsichtigt, die Stimmrechte von<br />

Maritim Invest <strong>VIII</strong> gegen die berechtigten Interessen<br />

der weiteren Anleger der Zielgesellschaften<br />

zu richten. Bei einer deutlichen Ausweitung<br />

des Zweitmarktes und dem zunehmenden<br />

Erwerb der Beteiligungen durch institutionelle<br />

Investoren wie z. B. Maritim Invest<br />

sind die Besonderheiten des Marktes der<br />

geschlossenen Fonds im Sinne aller Beteiligten<br />

zu berücksichtigen.<br />

ANLAGESTRATEGIE<br />

Um die berechtigten Interessen der Anleger<br />

der Zielgesellschaften und der Vertragsreeder<br />

in angemessener Weise zu schützen, können<br />

Maritim Invest-Fonds bei der Ausübung ihrer<br />

Stimmrechte hinsichtlich sogenannter „sensibler<br />

Bereiche“ wie z. B. Verkauf der Schiffe<br />

und Auswechseln des Vertragsreeders ihr<br />

jeweiliges Stimmrecht auf Dritte, wie z. B.<br />

Wirtschaftsprüfer beziehungsweise Beiräte<br />

der Zielgesellschaften übertragen. Diese Übertragung<br />

der Stimmrechte wird jeweils mit<br />

einer Weisung erfolgen.<br />

Die Maritim Invest-Fonds können ihre Beteiligungen<br />

jederzeit über die von Salomon &<br />

Partner aufgebaute Handelsgesellschaft, die<br />

Fondsbörse Hamburg und über andere sich<br />

etablierende Handelsplattformen für Zweitmarktbeteiligungen<br />

handeln.<br />

Darüber hinaus können Schiffsbeteiligungen<br />

auch an Privatinteressenten bzw. nachfolgende<br />

Maritim Invest-Fonds veräußert werden.<br />

Somit wird sichergestellt, dass die Investoren<br />

von Maritim Invest das geplante Anlageziel<br />

erreichen, ohne die Zielgesellschaften wirtschaftlich<br />

zu benachteiligen.<br />

29


<strong>MARITIM</strong> <strong>INVEST</strong><br />

Maritim Invest – Eine Erfolgsgeschichte<br />

Als Salomon & Partner (siehe Seite 34) sich mit<br />

Maritim Invest als erstes deutsches Emissionshaus<br />

der Etablierung eines liquiden Zweitmarktes<br />

für Schiffsbeteiligungen widmete,<br />

war eine derartig positive Entwicklung noch<br />

nicht vorhersehbar.<br />

Salomon & Partner hat in der Vergangenheit<br />

vielversprechende Investitionsobjekte akquiriert<br />

und aus ihnen renditestarke Beteiligungskonzepte<br />

entwickelt. Die Gesellschafter von<br />

Salomon & Partner sind seit mehr als 30 Jahren<br />

erfolgreich im Bereich öffentlich finanzierter<br />

Beteiligungsangebote aktiv. Gemeinsam<br />

mit ihren Partnern haben sie mehrere leistungsfähige<br />

Emissionshäuser im Bereich der<br />

Schifffahrt gegründet, aufgebaut und zum<br />

Erfolg geführt. Die daraus gewonnenen Erfahrungen<br />

und Verbindungen führten als logische<br />

Konsequenz im Jahre 2002 zum Aufbau eines<br />

eigenständigen Zweitmarktes für Schiffsbeteiligungen<br />

unter der Marke Maritim Invest.<br />

Dieses innovative Beteiligungskonzept kombiniert<br />

attraktive Renditeaussichten für Investoren<br />

bei überschaubarem Risiko durch die konsequente<br />

Umsetzung des „Investmentfonds-<br />

Gedankens“ im Bereich der Schiffsbeteiligungen.<br />

Mittlerweile sind sechs attraktive Beteiligungsangebote<br />

der Maritim Invest-Fondsserie<br />

realisiert und ist ein Investitionskapital in Höhe<br />

von rund € 125 Mio. – geplant waren € 108<br />

Mio. – am Kapitalmarkt platziert worden. Insgesamt<br />

haben sich bislang knapp 2.900 Investoren<br />

an der Maritim Invest-Fondsserie beteiligt.<br />

Das zur Verfügung stehende Kapital der Maritim<br />

Invest-Fonds konnte jeweils zeitnah in<br />

attraktive Schiffsbeteiligungen investiert wer-<br />

den. Eine Handelbarkeit von Anteilen im<br />

Bereich der Schiffsbeteiligungen ist heute verbessert<br />

möglich. Die bisherige Entwicklung<br />

zeigt, dass sich die Idee hinter Maritim Invest<br />

bewährt hat: Sicher investieren – profitabel<br />

verkaufen.<br />

Mit rund 1.000 Beteiligungsankäufen hat sich<br />

Maritim Invest im Zweitmarkt der Schiffsbeteiligungen<br />

etabliert und diesen nachhaltig<br />

geprägt. Die bei den Vorläuferfonds Maritim<br />

Invest I-IV prognostizierten Auszahlungen<br />

wurden bisher in voller Höhe erreicht bzw.<br />

leicht überschritten.<br />

Die steuerlichen Ergebnisse der Vorläuferfonds<br />

Maritim Invest I und II sind erklärungsgemäß<br />

festgestellt worden und lagen im prospektierten<br />

Rahmen. Aussagen zu den steuerlichen<br />

Ergebnissen der Maritim Invest-Fonds<br />

III-VI können derzeit nicht gemacht werden,<br />

da das Veranlagungsverfahren noch nicht<br />

abgeschlossen ist.<br />

Die bisherigen Ergebnisse von Maritim Invest<br />

sind in der Leistungsbilanz zum 30. Juni 2005<br />

ausführlich dokumentiert. Diese Leistungsbilanz<br />

wird jedem Interessierten auf Anfrage<br />

gern zur Verfügung gestellt.<br />

Damit wird deutlich, welche Maßstäbe Maritim<br />

Invest als Konzeptionärin und Anbieterin<br />

für Zweitmarktfonds im Bereich der Schiffsbeteiligungen<br />

mit dieser Fondsserie bereits<br />

heute gesetzt hat.<br />

Die positive Entwicklung der Fondsserie wird<br />

insbesondere deutlich von rund 1.000 Schiffsgesellschaften,<br />

die im Rahmen des von Maritim<br />

Invest entwickelten Bewertungssystems bis<br />

heute analysiert und bewertet wurden. Maritim<br />

Invest verfügt mittlerweile über die umfangreichste<br />

Wertanalyse für Schiffsbeteiligungen<br />

mit einem insgesamt bewerteten Eigenkapital<br />

von rund € 14 Mrd. Seit 1993 wurde im<br />

Bereich der Schiffsbeteiligungen ein Eigenkapital<br />

von ca. € 20 Mrd. platziert. Der zunehmende<br />

Wunsch der Anleger nach einer freien Handelbarkeit<br />

dieser langfristig gebundenen Kapitalanlagen<br />

erfordert einen liquiden Zweitmarkt.<br />

Das daraus entstehende Wachstumspotenzial<br />

nutzt Maritim Invest in idealer Weise.<br />

31


Partner<br />

Maritim Invest Beteiligungsgesellschaft<br />

mbH & Co. KG<br />

Wer im Zweitmarkt für Schiffsbeteiligungen<br />

erfolgreich tätig sein will, benötigt präzise<br />

Kenntnisse der Märkte, ihrer Besonderheiten<br />

und nicht zuletzt der dort aktiven Partner.<br />

Schiffsbeteiligungen sind Investitionen in<br />

einen Markt, der in puncto Volatilität den<br />

anderen unternehmerischen Beteiligungen in<br />

nichts nachsteht. Zahlreiche Entwicklungen,<br />

wie etwa die der Charterraten, der Betriebskosten<br />

von Schiffen, der Zinsen, der Währungskurse,<br />

der Baupreise, der Bonität von<br />

Charterern etc. müssen daher sorgfältig ana-<br />

PARTNER<br />

lysiert bzw. prognostiziert werden. Ein Unternehmen,<br />

das im Zweitmarkt erfolgreich agieren<br />

will, muss genaue Einblicke in die Konzepte<br />

und die Wirtschaftlichkeit der Schiffsbeteiligungen<br />

aus erster Hand haben.<br />

Langjährige Verbindungen zu leistungsfähigen<br />

Anlageberatern, Banken, Beiräten, Emissionshäusern<br />

und Treuhandgesellschaften<br />

ermöglichen es der Maritim Invest Beteiligungsgesellschaft,<br />

ein attraktives Portfolio an<br />

Zweitmarktbeteiligungen für jedes Beteiligungsangebot<br />

der Maritim Invest-Fondsserie<br />

zusammenzustellen. Die Auswahl der anzu-<br />

kaufenden Beteiligungen wird anhand eines<br />

unternehmenseigenen Bewertungssystems<br />

unterstützt.<br />

Einen Überblick über die bewerteten Schiffsbeteiligungen<br />

ermöglicht das Ranking Maritim<br />

Invest. Es bildet die Basis für die Ankaufskurse<br />

der Maritim Invest-Fonds. Gelistet werden<br />

überwiegend Containerschiffe, die zur<br />

Tonnagesteuer optiert und eine Größe von<br />

über 1.500 TEU haben. Das Ranking Maritim<br />

Invest wird regelmäßig überarbeitet, ergänzt<br />

und veröffentlicht.<br />

33


34<br />

Partner<br />

Salomon & Partner Invest GmbH &<br />

Co. KG<br />

Die Gesellschafter von Salomon & Partner sind<br />

seit mehr als 30 Jahren im Bereich öffentlich<br />

finanzierter Beteiligungsangebote erfolgreich<br />

aktiv. Der Erfolg gewinnorientierter Kreativität<br />

ist leicht sichtbar an:<br />

dem Aufbau von fünf führenden deutschen<br />

Emissionshäusern für Schiffsbeteiligungen<br />

Kapitalmarktinnovationen wie z. B. Maritim<br />

Invest, dem erfolgreichen Zweitmarkt<br />

für Schiffsbeteiligungen<br />

Die Gesellschafter von Salomon & Partner<br />

haben gemeinsam mit ihren jeweiligen<br />

Partnern ein Investitionsvolumen<br />

von mehreren Milliarden Euro realisiert.<br />

Um die Rahmenbedingungen für einen<br />

transparenten Zweitmarkt weiter zu verbessern<br />

PARTNER<br />

und zu stärken, hat Salomon & Partner eine<br />

Handelsgesellschaft gegründet, die als Broker<br />

im Bereich der geschlossenen Fonds agieren<br />

wird. Diese Gesellschaft wird eine internetbasierte<br />

Handelsplattform für einen fairen und<br />

transparenten Handel von geschlossenen<br />

Fonds im Bereich der Schiffs- und Immobilienbeteiligungen<br />

bereitstellen. Professionelle<br />

Unterstützung bei der Bewertung von Fonds-<br />

anteilen sowie das zur Verfügung stellen aller<br />

notwenigen Informationen ist dafür eine<br />

Grundvoraussetzung. Dies bildet eine Grundlage<br />

für die Maritim Invest-Fonds auch in Zukunft<br />

zu marktgerechten Preisen Schiffsbeteiligungen<br />

erwerben zu können.


Maritime Treuhand- und<br />

Verwaltungsgesellschaft mbH<br />

Die Kommunikationsschnittstelle für die<br />

Investoren der Maritim Invest-Fonds ist die<br />

Maritime Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH, die die Anleger- und Treuhandverwaltung<br />

übernimmt. Sie vertritt die Interessen<br />

der Anleger über die gesamte Laufzeit der<br />

jeweiligen Beteiligungsgesellschaft. Zu ihrem<br />

Verantwortungsbereich gehören die treuhänderische<br />

Abwicklung neu konzipierter Beteiligungsangebote<br />

und die Führung der jeweiligen<br />

Treuhandkonten.<br />

Des Weiteren ist die Anleger- und Treuhandverwaltung<br />

Ansprechpartner der Investoren in<br />

PARTNER<br />

allen wirtschaftlichen und steuerlichen Fragen.<br />

Auch überprüft sie die Ergebnisse der<br />

einzelnen Beteiligungsgesellschaften und teilt<br />

diese ihren Treugebern mit. Die Anleger- und<br />

Treuhandverwaltung organisiert Gesellschafterversammlungen.<br />

Dazu gehört auch die<br />

Durchführung der Beschlussfassungen der<br />

einzelnen Beteiligungsgesellschaften.<br />

Auf Wunsch der Investoren vermittelt die<br />

Anleger- und Treuhandverwaltung auch Übertragungen<br />

und Veräußerungen von Gesellschaftsanteilen<br />

an Maritim Invest-Fonds.<br />

Im Rahmen des Portfoliomanagements verfolgt<br />

sie die Entwicklung der Beteiligungsan-<br />

gebote und der gezeichneten Anteile. Kernkompetenz<br />

der Anleger- und Treuhandverwaltung<br />

ist die regelmäßige, zeitnahe und fundierte<br />

Information der Anleger über den<br />

Stand der Beteiligungsgesellschaft. Dazu<br />

erstellt sie Dokumentationen, die aus dem<br />

Jahresabschluss, dem Bericht der Geschäftsführung<br />

und des Beirates bestehen. Die kompetente<br />

und schnelle Beantwortung aller Fragen<br />

der Anleger zählt zum Qualitätsanspruch<br />

und Qualitätsbewusstsein der Anleger- und<br />

Treuhandverwaltung.<br />

35


36<br />

Laut Gesellschaftsvertrag (§ 4 Ziffer 5) kann<br />

das Kommanditkapital auf Veranlassung der<br />

persönlich haftenden Gesellschafterin erhöht<br />

Zu 1.<br />

Aus dem Eigenkapital der Beteiligungsgesellschaft<br />

werden nach Begleichung der Fondskosten<br />

(Positionen 2 bis 5) die Schiffsbeteiligungen<br />

erworben. Weitere attraktive Zweitmarktbeteiligungen<br />

sowie Beteiligungsankäufe<br />

der vorausgegangenen Maritim Invest-<br />

Fonds (eigener Zweitmarkt) können aus dem<br />

geplanten Kontokorrentkredit finanziert<br />

BETEILIGUNGSANGEBOT IN ZAHLEN<br />

Investitionsplanung (Prognose)<br />

werden. Daraus ergibt sich eine Erhöhung des<br />

Investitionsvolumens von € 25 Mio. auf bis zu<br />

€ 50 Mio. Die unten aufgeführten Positionen<br />

werden. Insgesamt können somit bei voller<br />

Ausschöpfung der Kontokorrentkreditlinie<br />

bis zu € 20.570.000,– investiert werden.<br />

Maklerhonorare für die Vermittlung geeigneter<br />

Zweitmarktanteile sowie eventuelle Übertragungsgebühren<br />

der Treuhandgesellschaften<br />

der Zielgesellschaften sind hierin ebenfalls<br />

enthalten und mit durchschnittlich ca.<br />

4 % kalkuliert.<br />

würden sich in diesem Fall in ihrem prozentualen<br />

Verhältnis erhöhen (vgl. Seite 45 f. des Beteiligungsangebotes).<br />

Mittelverwendung T €<br />

1) Ankauf der Zweitmarktbeteiligungen (inkl. Erwerbsnebenkosten) 20.570<br />

2) Gründungs- und Beratungskosten, Mittelverwendungskontrolle,<br />

Gutachten, Handelsregister etc. 190<br />

3) Projektierung des Beteiligungsangebotes und Mitwirkung bei der Eigenkapitalvermittlung durch die<br />

Maritim Invest Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg 1.775<br />

4) Einrichtung der Treuhand- und Beteiligungsverwaltung durch die Maritime Treuhandund<br />

Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg 215<br />

5) Eigenkapitalvermittlung einschl. Emissionsunterlagen 2.250 1)<br />

Summe 2) 25.000<br />

Mittelherkunft<br />

6) Kommanditkapital 22.850 1)<br />

7) Kontokorrent 2.150<br />

Summe 2) 25.000<br />

1) Zuzüglich 3 % Agio in Höhe von T€ 685,5 für weitere Eigenkapitalbeschaffungskosten. 2) Sollte die Gesamtinvestition hiervon abweichen, verändern sich die Positionen 1-7 entsprechend.<br />

Zu 2.<br />

Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um<br />

Festpreise.<br />

Zu 3.<br />

Hierbei handelt es sich um Leistungen der Maritim<br />

Invest Beteiligungsgesellschaft mbH & Co.<br />

KG, Hamburg, gemäß § 6 des Gesellschaftsvertrages.<br />

Die Vergütungen werden entsprechend<br />

dem Platzierungsvolumen anteilig fällig.<br />

Zu 4.<br />

Die Maritime Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH, Hamburg, erhält für die Einrichtung<br />

der Treuhandverwaltung einen Betrag<br />

in Höhe von € 86.830,–. Für die Einrichtung<br />

der Portfolioverwaltung erhält sie einen<br />

Betrag in Höhe von € 127.960,–.


Zu 5.<br />

Das Emissionskapital wird durch Vertriebsbeauftragte<br />

der Beteiligungsgesellschaft platziert,<br />

mit denen entsprechende Vertriebsvereinbarungen<br />

getroffen werden. Ferner sind<br />

in dieser Position die Kosten für die Erstellung<br />

der Emissionsunterlagen enthalten. Bei<br />

den Aufwendungen für die Eigenkapitalvermittlungen<br />

handelt es sich um kalkulierte<br />

Kosten. Die Vergütungen für die Eigenkapitalvermittlungen<br />

werden entsprechend<br />

dem platzierten Emissionskapital sofort<br />

anteilig fällig.<br />

Zu 6.<br />

Gründungskommanditisten sind die Maritim<br />

Invest Beteiligungsgesellschaft mbH & Co.<br />

KG, Hamburg, und die Maritime Treuhand-<br />

und Verwaltungsgesellschaft mbH,<br />

Hamburg. Nach dem Gesellschaftsvertrag<br />

vom 28. Februar 2006 ist die Maritim Invest<br />

Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG mit<br />

einer Einlage von € 10.000,– und die Maritime<br />

Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH mit einer Einlage von € 5.000,– an der<br />

Beteiligungsgesellschaft beteiligt. Es ist vorgesehen,<br />

weiteres Kommanditkapital in Höhe<br />

von € 22.835.000,– einzuwerben.<br />

BETEILIGUNGSANGEBOT IN ZAHLEN<br />

Die Treuhänderin ist auf Veranlassung der persönlich<br />

haftenden Gesellschafterin gemäß<br />

§ 4 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages berechtigt,<br />

das Kapital um bis zu weiteren € 22,85<br />

Mio. zu erhöhen. Darüber hinaus kann die<br />

persönlich haftende Gesellschafterin gemäß<br />

§ 4 Ziffer 6 des Gesellschaftsvertrages von der<br />

Treuhänderin verlangen, das Kommanditkapital<br />

um bis zu € 1.250.000,– bzw. bei entsprechender<br />

Erhöhung nach § 4 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages<br />

um bis zu € 2.500.000,– zu<br />

erhöhen. Aus dieser Überplatzierung wird<br />

nach Zahlung der anteiligen Emissionskosten<br />

eine angemessene Liquiditätsreserve gebildet.<br />

Darüber hinaus können weitere Zweitmarktbeteiligungen<br />

erworben werden. Die Liquiditätsreserve<br />

kann auch zur Reduzierung der<br />

Kontokorrentlinie verwendet werden. Ferner<br />

dient sie zur Begleichung eventuell anfallender<br />

und nicht geplanter Aufwendungen sowie für<br />

die laufenden Aufwendungen der Beteiligungsgesellschaft<br />

bis zur Vollinvestition des<br />

Fonds. Darüber hinaus kann sie in Abstimmung<br />

mit dem Beirat zur Glättung von Ausschüttungen<br />

verwendet werden.<br />

Zu 7.<br />

Die Geschäftsführung ist berechtigt, einen<br />

Kontokorrentkredit bis zu € 2.150.000,– auf-<br />

zunehmen. Der Kontokorrentkredit kann zum<br />

Ankauf von weiteren Beteiligungen sowie zur<br />

Glättung von Auszahlungen in Anspruch<br />

genommen werden. Darüber hinaus können<br />

hieraus auch Beteiligungsankäufe von den<br />

Vorläuferfonds von Maritim Invest <strong>VIII</strong> finanziert<br />

werden (eigener Zweitmarkt). Durch die<br />

laufenden Auszahlungen aus den Zielgesellschaften<br />

ergibt sich jeweils nur eine teilweise<br />

Inanspruchnahme des Kontokorrentkredites.<br />

Demzufolge entsteht nur eine anteilige Zinsbelastung.<br />

Sollte der Kontokorrentkredit nicht<br />

oder nur teilweise in Anspruch genommen<br />

werden, so reduziert sich das Fondsvolumen<br />

von Maritim Invest <strong>VIII</strong> entsprechend (Mittelverwendung<br />

Position 1/Mittelherkunft Position<br />

7). Die Besicherung der Kreditlinie erfolgt<br />

im banküblichen Rahmen.<br />

Hinweis<br />

Da es sich bei diesem Beteiligungsangebot um<br />

einen Blind Pool handelt, bei dem die genauen<br />

Investitionsobjekte also noch nicht feststehen,<br />

ist eine exakte Angabe der Kosten und<br />

der geplanten Finanzierung in den Ziffern<br />

1 bis 7 des Investitionsplans nicht möglich.<br />

Abweichungen der angegebenen Gesamtkosten<br />

würden das Ergebnis beeinflussen.<br />

37


38<br />

Ergebnisprognose<br />

Die folgende Ergebnisprognose stellt beispielhaft<br />

die Entwicklung einer Beteiligung in<br />

Höhe von € 103.000,– (inkl. Agio) dar.<br />

. Zu versteuerndes Einkommen: € 250.000,–/Splitting<br />

. Steuersätze: durchgehend 42%<br />

. Kirchensteuer: keine<br />

. Solidaritätszuschlag: durchgehend 5,5 %<br />

Die Erfahrungen am Markt der Schiffsbeteiligungen<br />

zeigen, dass verlässliche Ergebnisplanungen<br />

aus dem langjährigen Betrieb und der<br />

späteren Veräußerung von Schiffen nicht<br />

möglich sind. Schiffsbeteiligungen sind unternehmerische<br />

Beteiligungen und unterliegen<br />

erfahrungsgemäß einer sehr hohen Volatilität.<br />

Mit der Ergebnisprognose soll dem Investor<br />

ein beispielhafter Fondsverlauf dargestellt<br />

werden. Das Ergebnis von Maritim Invest <strong>VIII</strong><br />

setzt sich aus den jährlich geplanten Auszahlungen<br />

und anteiligen Veräußerungserlösen<br />

der in den Zielgesellschaften befindlichen<br />

Schiffe zusammen.<br />

Die kalkulierten Ergebnisse basieren zum<br />

einen auf langfristigen Erfahrungen und branchenüblichen<br />

Planungsansätzen bei Schiffsbeteiligungen<br />

sowie den beim Ankauf der<br />

Zweitmarktbeteiligungen zugrunde gelegten<br />

BETEILIGUNGSANGEBOT IN ZAHLEN<br />

Ergebnisprognose 1) 2006 2007 2008 2009<br />

Einzahlung des Kommanditkapitals € -43.000 -60.000 - -<br />

Auszahlungen: in % - - 6 8<br />

- davon Betriebsphase € - - 6.000 8.000<br />

- davon Veräußerungsphase € - - - -<br />

Mittelrückfluss 2) € - - 6.000 8.000<br />

Kapitalbindung zum Jahresanfang € -43.000 -103.000 -97.000<br />

1) Die Darstellung bezieht sich jeweils auf volle Kalenderjahre.<br />

2) Eine Belastung durch die Tonnagesteuer entfällt aufgrund der Verrechenbarkeit mit den<br />

anfänglich entstandenen Verlusten (siehe Hierzu Seite 47ff., Steuerliche Grundlagen).<br />

Bewertungsansätzen. Darüber hinaus wurden<br />

bei der Erstellung der Ergebnisprognose die<br />

laufenden Verwaltungskosten und Gebühren<br />

berücksichtigt. Das Bewertungssystem von<br />

Maritim Invest basiert auf dem „Discounted<br />

Cash Flow“- Verfahren und ermittelt den<br />

gegenwärtigen Wert der zukünftig zu erwartenden<br />

Zahlungsströme der Zielgesellschaften.<br />

Für die Ermittlung der zugrunde liegenden<br />

Zahlungsströme verwendet Maritim<br />

Invest branchenübliche Ansätze bei der kalkulierten<br />

Durchschnittscharter, den Schiffsbetriebskosten,<br />

den Verwaltungskosten der<br />

Zielgesellschaft sowie bei dem zu erbringenden<br />

Kapitaldienst. Darüber hinaus werden die<br />

Schiffswerte anerkannter Schiffsmakler als<br />

Vergleichsmaßstab in das Bewertungssystem<br />

einbezogen. Die Portfoliostruktur von Maritim<br />

Invest <strong>VIII</strong> wird im Rahmen der Gesellschafterversammlung<br />

festgelegt. Die Entwicklung der<br />

Investition hängt primär von den künftigen<br />

Auszahlungen und Veräußerungserlösen der<br />

Zielgesellschaften ab.<br />

Der wirtschaftliche Erfolg einer Beteiligung an<br />

Maritim Invest <strong>VIII</strong> und damit die erzielbaren<br />

Ergebnisse werden im Wesentlichen durch die<br />

nachfolgenden Entwicklungen bestimmt:<br />

die Höhe der Ankaufspreise der Zweitmarktbeteiligungen<br />

die Höhe der Chartererlöse<br />

die Höhe der Betriebskosten<br />

die Höhe der Zinsaufwendungen<br />

die Höhe und den Zeitpunkt der späteren<br />

Verkaufserlöse der Schiffe/Beteiligungen<br />

den Kurs des US-Dollars, des japanischen<br />

Yen und des Schweizer Franken<br />

Die Ergebnisprognose basiert auf Erfahrungen<br />

und Erwartungen. Es kann daher zu Abweichungen<br />

kommen, die das Ergebnis positiv oder<br />

negativ beeinflussen können. Der Beteiligungsverlauf<br />

bei Maritim Invest <strong>VIII</strong> ist in drei Phasen<br />

gegliedert, die wie folgt zu beschreiben sind:


Investitionsphase<br />

Aus dem Eigenkapital der Beteiligungsgesellschaft<br />

wird, nach Zahlung der Emissionskosten,<br />

das Beteiligungsportfolio durch Ankauf<br />

der Zweitmarktbeteiligungen aufgebaut.<br />

Sofern Anleger der vorausgegangenen Maritim<br />

Invest-Fonds ihre Beteiligungen vorzeitig<br />

veräußern möchten (eigener Zweitmarkt),<br />

kann der Ankauf dieser Beteiligungen aus der<br />

Liquiditätsreserve finanziert werden. Die Entscheidung<br />

über die Portfoliostruktur treffen<br />

die Investoren von Maritim Invest <strong>VIII</strong> direkt im<br />

Rahmen einer Gesellschafterversammlung auf<br />

Vorschlag der Geschäftsführung. Gleiches gilt<br />

für die Investitionen von Eigenmitteln in andere<br />

lukrativ erscheinende Schiffsinvestitionen<br />

(z. B. Private Placements, Direktbeteiligungen<br />

etc.). Es ist geplant, dass das Eigenkapital von<br />

Maritim Invest <strong>VIII</strong> bis Ende 2007 weitgehend<br />

investiert sein wird.<br />

Betriebsphase<br />

Die Betriebsphase beginnt ab Vollinvestition<br />

und ist im Wesentlichen durch Auszahlungen<br />

der Zielgesellschaften geprägt. Auf Basis der<br />

geplanten Portfoliostruktur und der geplanten<br />

Annahmen ist mit jährlichen Auszahlungen<br />

in Höhe von ca. 6-8 % zu rechnen. Eine<br />

Steuerzahlung aufgrund der Tonnagesteuer<br />

BETEILIGUNGSANGEBOT IN ZAHLEN<br />

2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Summe 3)<br />

- - - - - - - - - - - -103.000 €<br />

8 10 10 20 19 19 17 16 16 45 - 194 %<br />

8.000 10.000 10.000 10.000 9.000 9.000 7.000 6.000 6.000 5.000 - 94.000 €<br />

- - - 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 40.000 - 100.000 €<br />

8.000 10.000 10.000 20.000 19.000 19.000 17.000 16.000 16.000 45.000 - 194.000 €<br />

-89.000 -81.000 -71.000 -61.000 -41.000 -22.000 -3.000 14.000 30.000 46.000 91.000<br />

3) In den Gesamtsummen der einzelnen Positionen kumulieren sich die Unsicherheiten der Jahreswerte.<br />

4) Mittelrückfluss abzüglich Kapitaleinsatz inkl. Agio, geteilt durch die Auszahlungsjahre.<br />

durchschnittlich geplante Vermögensmehrung nach Steuern: 4) 7,6 % p. a.<br />

der Zielgesellschaften entsteht nicht, da konzeptionsgemäß<br />

die in der Anfangsphase der<br />

Investition entstehenden Verluste mit den zukünftigen<br />

Tonnagesteuergewinnen verrechenbar<br />

sind (siehe hierzu Seite 47 ff., Steuerliche<br />

Grundlagen). Bei vollständiger Entschuldung<br />

der Schiffe der Zielgesellschaften steigen<br />

erfahrungsgemäß deren Auszahlungen auf ca.<br />

12-15 % p. a.<br />

Veräußerung<br />

Im Rahmen der Ankaufsbewertung der Zweitmarktbeteiligungen<br />

wird unterstellt, dass die<br />

Zielgesellschaften ihre Schiffe nach durchschnittlich<br />

16 Jahren Gesamtlaufzeit veräußern.<br />

Sollte dies nicht erfolgen, ist alternativ ein<br />

Verkauf der Beteiligungen aus dem Portfolio<br />

vorgesehen, da ein günstiger Verkaufszeitpunkt<br />

für die Höhe des Gesamtergebnisses bei<br />

Schiffsbeteiligungen generell mit von entscheidender<br />

Bedeutung ist. Die in der Prognoserechnung<br />

dargestellten Veräußerungserlöse können<br />

sowohl vom Zeitpunkt her wie auch in der<br />

Höhe abweichen. Aus den anteiligen Veräußerungserlösen<br />

wird ein Mittelrückfluss von ca.<br />

80–120 %, bezogen auf das Kommanditkapital<br />

von Maritim Invest <strong>VIII</strong>, erwartet. Die anteiligen<br />

Veräußerungserlöse bleiben bei den Investoren<br />

von Maritim Invest <strong>VIII</strong> auf Basis der Ton-<br />

nagebesteuerung steuerfrei. Darüber hinaus ist<br />

geplant, nach Ablauf von ca. zwölf Jahren ab<br />

Vollinvestition ggf. noch im Fonds befindliche<br />

Zweitmarktbeteiligungen bestmöglich zu veräußern.<br />

Sollten die Zielgesellschaften ihre<br />

Schiffe bis zur Verschrottung fahren und die<br />

Zweitmarktbeteiligungen nicht veräußert werden,<br />

so wird sich die Laufzeit von Maritim<br />

Invest <strong>VIII</strong> bei hohen, nahezu steuerfreien Auszahlungen<br />

verlängern. Ein Rückfluss der eingesetzten<br />

Mittel wird innerhalb von acht Jahren<br />

ab Vollinvestition erwartet.<br />

Resümee<br />

Innerhalb der geplanten Ergebnisse aus der<br />

Betriebs- und Veräußerungsphase kann es<br />

naturgemäß zu erheblichen Abweichungen<br />

kommen. Dies ist im Wesentlichen darauf<br />

zurückzuführen, dass per heute insbesondere<br />

keine verlässliche Aussage z. B. darüber<br />

getroffen werden kann, bis zu welchem Zeitpunkt<br />

die Zielgesellschaften ihre Schiffe im<br />

Bestand halten werden und welches Ergebnis<br />

bei Veräußerung erzielt wird. In den vorgesehenen<br />

Auszahlungen an die Investoren in<br />

Höhe von 194 % ist die Rückführung des eingesetzten<br />

Kapitals enthalten.<br />

39


Rechtliche Grundlagen<br />

Die Beteiligungsgesellschaft und<br />

ihre Gesellschafter<br />

Die Achte Maritim Invest Beteiligungsgesellschaft<br />

mbH & Co. KG, Hamburg, ist eine<br />

Kommanditgesellschaft. Gründungsgesellschafter<br />

sind die Verwaltungsgesellschaft<br />

Maritim Invest mbH als persönlich haftende<br />

Gesellschafterin, sowie die Maritime Treuhand-<br />

und Verwaltungsgesellschaft mbH<br />

und die Maritim Invest Beteiligungsgesellschaft<br />

mbH & Co. KG als Kommanditisten.<br />

Sie wurde am 21. September 2005 beim<br />

Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg<br />

unter HRA 102616 eingetragen. Ihr Unternehmensgegenstand<br />

ist die mittelbare oder<br />

unmittelbare Beteiligung (Erwerb, Verwaltung<br />

und Veräußerung) an Gesellschaften,<br />

die Schiffe betreiben, insbesondere an<br />

geschlossenen Schiffsfonds. Dies umfasst<br />

auch eine etwaige Beteiligung an Kommanditgesellschaften,<br />

die ausschließlich Anteile<br />

an Schiffsgesellschaften halten. Das<br />

Geschäftsjahr der Beteiligungsgesellschaft<br />

endet jeweils am 31. Dezember eines Kalenderjahres.<br />

Die Gesellschaft ist auf unbestimmte<br />

Zeit errichtet. Sie unterliegt deutschem<br />

Recht.<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin ist die<br />

Verwaltungsgesellschaft Maritim Invest mbH<br />

mit Sitz in Hamburg. Sie leistet keine Kapitaleinlage.<br />

Sie vertritt die Beteiligungsgesellschaft<br />

und ist mit der Geschäftsführung<br />

betraut. Das Stammkapital der persönlich<br />

haftenden Gesellschafterin in Höhe von<br />

€ 50.000,– ist in Bar voll eingezahlt. Die Satzung<br />

der Verwaltungsgesellschaft Maritim<br />

Invest mbH enthält in Bezug auf die Organisa-<br />

RECHTLICHE GRUNDLAGEN<br />

tions- und Haftungsstruktur der Komplementärin<br />

keine von der gesetzlichen Regelung<br />

abweichenden Bestimmungen.<br />

Das Kapital der Emittentin beträgt zum Zeitpunkt<br />

der Prospektaufstellung € 15.000,–.<br />

Die Kommanditanteile werden von den<br />

Gründungskommanditisten, die Maritim<br />

Invest Beteiligungsgesellschaft mbH & Co.<br />

KG, Hamburg, und die Maritime Treuhandund<br />

Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg,<br />

gehalten. Die Hauptmerkmale der Kommanditanteile<br />

der Gründungskommanditisten<br />

entsprechen denen der angebotenen Beteiligungen<br />

(siehe auch Seite 43). Nach dem<br />

Gesellschaftsvertrag vom 28. Februar 2006<br />

ist die Maritim Invest Beteiligungsgesellschaft<br />

mbH & Co. KG mit einer Kommanditeinlage<br />

von € 10.000,– und die Maritime Treuhandund<br />

Verwaltungsgesellschaft mbH mit einer<br />

Kommanditeinlage von € 5.000,– an der<br />

Beteiligungsgesellschaft beteiligt. Die Kommanditeinlagen<br />

der Gründungskommanditisten<br />

sind noch nicht eingezahlt.<br />

Die Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages<br />

weicht – wie bei sogenannten Publikumskommanditgesellschaften<br />

üblich – von den gesetzlichen<br />

Regelungen zur Kommanditgesellschaft<br />

ab. Dies betrifft die §§ 3 bis 21 des<br />

Gesellschaftsvertrages und gilt insbesondere<br />

für die Frage der Gewinnbeteiligung, der Entnahmeberechtigung,<br />

der Verteilung der<br />

Stimmrechte, der Verteilung des Gesellschaftsvermögens<br />

in der Liquidation sowie<br />

hinsichtlich der übrigen Mitwirkungsrechte<br />

der Gesellschafter. Die Haftungsstruktur im<br />

Bezug auf die persönlich haftende Gesell-<br />

schafterin weicht nicht von den gesetzlichen<br />

Regelungen ab. Allerdings haften persönlich<br />

haftende Gesellschafter nach der gesetzlichen<br />

Regelung grundsätzlich unbeschränkt, während<br />

die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

der Beteiligungsgesellschaft eine Gesellschaft<br />

mit beschränkter Haftung ist. Diese haftet nur<br />

mit ihrem Gesellschaftsvermögen.<br />

Die Salomon & Partner Invest GmbH & Co. KG<br />

ist alleiniger Kommanditist der Gründungskommanditistin<br />

und Anbieterin dieses Beteiligungsangebotes,<br />

der Maritim Invest Beteiligungsgesellschaft<br />

mbH & Co. KG, sowie<br />

Alleingesellschafter der Verwaltungsgesellschaft<br />

Maritim Invest mbH, der persönlich<br />

haftenden Gesellschafterin der Beteiligungsgesellschaft.<br />

Die Beteiligungsgesellschaft gehört<br />

damit als Konzernunternehmen im Sinne<br />

der §§ 290 ff. HGB, und bis zur Platzierung<br />

des Emissionskapitals auch im Sinne von § 15<br />

AktG, zur Unternehmensgruppe der Salomon<br />

& Partner Invest GmbH & Co. KG.<br />

Herr Matthias J. Brinckman als Geschäftsführer<br />

der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

der Anbieterin und der Beteiligungsgesellschaft<br />

ist auch als Geschäftsführer der Treuhänderin<br />

tätig. Hierdurch könnten Interessenkonflikte<br />

der Treuhänderin begründet werden.<br />

Herr Brinckman erhält keine gesonderte<br />

Vergütung für seine Tätigkeit im Zusammenhang<br />

mit der Geschäftsführung der Beteiligungsgesellschaft.<br />

Auch sonstige Bezüge wie<br />

Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen<br />

oder Provisionen erhält er nicht.<br />

41


42<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

Das Eigenkapitalvolumen des Fonds beträgt<br />

bis zu € 22,85 Mio. Die Treuhänderin ist nach<br />

§ 4 Ziffer 3 des Gesellschaftsvertrages der<br />

Beteiligungsgesellschaft ermächtigt, ihre<br />

Kommanditeinlage treuhänderisch für Dritte<br />

im eigenen Namen aber für deren Rechnung<br />

bis zu einem Betrag von € 22,75 Mio. zu<br />

erhöhen. Darüber hinaus ist die Treuhänderin<br />

gemäß § 4 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages<br />

berechtigt, auf Verlangen der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin das Kommanditkapital<br />

um bis zu weiteren € 22,85 Mio. zu erhöhen.<br />

Ferner kann die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin gemäß § 4 Ziffer 6 des Gesellschaftsvertrages<br />

von der Treuhänderin verlangen,<br />

das Kommanditkapital um bis zu<br />

€ 1.250.000,– bzw. bei entsprechender Erhöhung<br />

nach § 4 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages<br />

um bis zu € 2.500.000,– zu erhöhen. Die<br />

Schließung des Angebots ist bei vollständiger<br />

Platzierung des vorgesehenen Eigenkapitals,<br />

spätestens aber zum 31. Dezember 2006 vorgesehen.<br />

Erbringt ein Kommanditist oder ein über die<br />

Treuhänderin beteiligter Investor seine Einlage<br />

ganz oder teilweise nicht rechtzeitig, so ist<br />

die persönliche haftende Gesellschafterin<br />

RECHTLICHE GRUNDLAGEN<br />

berechtigt, den Kommanditisten bzw. die<br />

Treuhänderin, insoweit anteilig mit dem auf<br />

den treugeberisch beteiligten Investor entfallenden<br />

Kommanditanteil, aus der Beteiligungsgesellschaft<br />

auszuschließen. Außerdem<br />

ist die Beteiligungsgesellschaft im Fall der<br />

nicht rechtzeitigen Erbringung der Einlage<br />

zur Geltendmachung von Verzugszinsen<br />

berechtigt.<br />

Treuhänderin<br />

Die Treuhänderin erwirbt und verwaltet die<br />

von den beitretenden Investoren übernommenen<br />

Beteiligungen im eigenen Namen, jedoch<br />

für Rechnung der beigetretenen Investoren<br />

(§ 4 des Gesellschaftsvertrages). Zudem ist die<br />

Treuhänderin Ansprechpartner der Investoren<br />

bei allen die Beteiligung betreffenden Fragen.<br />

Sie informiert die Investoren über die wirtschaftlichen<br />

Verhältnisse der Beteiligungsgesellschaft<br />

und organisiert Gesellschafterversammlungen<br />

bzw. schriftliche Beschlussfassungen.<br />

Rechtsgrundlage für die Tätigkeit der<br />

Treuhänderin ist der Treuhandvertrag (siehe<br />

Seite 75-78). Die Treuhänderin vermittelt den<br />

Investoren das wirtschaftliche Eigentum an<br />

der Beteiligungsgesellschaft. Über die Treu-<br />

händerin sind die Investoren am Ergebnis und<br />

an den Entnahmen der Achte Maritim Invest<br />

Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG beteiligt.<br />

Sie haben Stimm- und Kontrollrechte<br />

nach Maßgabe des Gesellschafts- und Treuhandvertrages.<br />

Aus Haftungsgründen wird<br />

die Treuhänderin mit 10 % der von den Investoren<br />

gezeichneten Beteiligungen in das Handelsregister<br />

eingetragen. Jeder Investor hat<br />

das Recht, sich nach § 4 Ziffer 7 des Gesellschaftsvertrages<br />

unmittelbar selbst als Kommanditist<br />

mit einer Hafteinlage in Höhe von<br />

10 % der auf ihn entfallenden Pflichteinlage<br />

auf eigene Kosten im Handelsregister eintragen<br />

zu lassen. Das Treuhandverhältnis wird in<br />

diesem Fall als Verwaltungstreuhand fortgeführt.<br />

Die Treuhänderin ist berechtigt und verpflichtet,<br />

bis zum schriftlichen Widerruf die<br />

Stimmrechte gemäß den Weisungen der Treugeber<br />

auszuüben. Auf Wunsch der Anleger<br />

vermittelt die Treuhänderin auch die Veräußerung<br />

von Beteiligungen.<br />

Für die Einrichtung der Treuhandverwaltung<br />

erhält die Treuhänderin einmalig eine pauschale<br />

Vergütung in Höhe von 0,38 % inklusive<br />

gesetzlicher Umsatzsteuer des bis zum 31.<br />

Dezember 2006 gemäß § 4 Ziffer 3, 5 und 6<br />

des Gesellschaftsvertrages eingeworbenen<br />

Kommanditkapitals. Als laufende Vergütung<br />

erhält die Treuhänderin für das Jahr 2006 eine<br />

Vergütung in Höhe von 0,25 % zzgl. gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer, ab dem Kalenderjahr 2007<br />

jährlich einen Betrag in Höhe von 0,5 % des<br />

verwalteten Kommanditkapitals zzgl. gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer (mit Anpassung an die<br />

Kostenentwicklung alle drei Jahre in Höhe von<br />

2 % für jedes volle abgelaufene Geschäftsjahr).<br />

Die Treuhänderin erhält bei Liquidation


der Beteiligungsgesellschaft die jährliche Treuhandgebühr<br />

auch für das dem Beginn der<br />

Liquidation folgende Kalenderjahr.<br />

Etwaige Schadensersatzansprüche gegen die<br />

Treuhandkommanditistin verjähren innerhalb<br />

von zwei Jahren, nachdem der Treugeber von<br />

den haftungsbegründenden Tatsachen Kenntnis<br />

erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit<br />

hätte erlangen müssen, spätestens jedoch fünf<br />

Jahre nach der Entstehung des Anspruchs. Ein<br />

Schadensersatzanspruch aufgrund vorsätzlicher<br />

Pflichtverletzung der Treuhandkommanditistin<br />

verjährt ausschließlich nach den gesetzlichen<br />

Vorschriften.<br />

Ferner übernimmt die Treuhänderin auf Basis<br />

eines gesonderten, nachfolgend noch unter<br />

„Portfolioverwaltung“ dargestellten Geschäftsbesorgungsvertrages<br />

die Verwaltung und das<br />

Management des Beteiligungsportfolios der<br />

Beteiligungsgesellschaft.<br />

Interessenkonflikte der Treuhänderin können<br />

sich daraus ergeben, dass ihr Geschäftsführer<br />

Matthias J. Brinckman gleichzeitig als Geschäftsführer<br />

der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

der Anbieterin und der Beteiligungsgesellschaft<br />

tätig ist.<br />

Mitwirkungs- und weitere Rechte<br />

der Gesellschafter<br />

Oberstes Organ der Beteiligungsgesellschaft<br />

sind die Gesellschafter in ihrer Verbundenheit,<br />

die im Regelfall durch schriftliche Gesellschafterbeschlüsse<br />

und ggf. in Gesellschafterversammlungen<br />

insbesondere über die in § 11<br />

des Gesellschaftsvertrages genannten Grundlagengeschäfte<br />

der Beteiligungsgesellschaft<br />

entscheiden.<br />

RECHTLICHE GRUNDLAGEN<br />

Investoren, die über die Treuhänderin beitreten,<br />

können die für sie gemittelten Mitbestimmungsrechte<br />

in der Beteiligungsgesellschaft<br />

selbst wahrnehmen, ansonsten übt<br />

die Treuhänderin diese für sie aus. Ferner<br />

räumt der Gesellschaftsvertrag sowie auch<br />

der Treuhandvertrag den Investoren Informationsrechte<br />

ein, die den Gesellschaftern<br />

und Treugebern das Recht zur Einsichtnahme<br />

in Geschäftsunterlagen gewähren. Jeder<br />

zunächst als Treugeber beitretende Investor<br />

ist nach Maßgabe des Gesellschafts- und<br />

des Treuhandvertrages berechtigt, in das<br />

Handelsregister eingetragen zu werden. Der<br />

Gesellschaftsvertrag und der Treuhandvertrag<br />

sowie die dazugehörige <strong>Beitrittserklärung</strong>,<br />

auf deren Grundlage der Beitritt der<br />

Investoren erfolgt, regeln die Rechtsstellung<br />

der Investoren untereinander und im Verhältnis<br />

zur persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

und zur Treuhänderin.<br />

Beirat<br />

Der Gesellschaftsvertrag der Beteiligungsgesellschaft<br />

(§ 12) sieht die Einrichtung eines aus<br />

drei natürlichen Personen bestehenden Beirates<br />

vor. Zwei Beiratsmitglieder werden von der<br />

Gesellschafterversammlung gewählt, das dritte<br />

Beiratsmitglied wird von der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin benannt. Bis auf diese<br />

Weise ein Beirat gebildet wird, kann die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin einen vorläufigen,<br />

aus drei Personen bestehenden Beirat<br />

berufen. Der Beirat berät die Geschäftsführung<br />

der Beteiligungsgesellschaft in wesentlichen<br />

Angelegenheiten und überwacht sie. Für<br />

bestimmte, in § 8 Ziffer 3 des Gesellschaftsvertrages<br />

benannte Geschäfte, bedarf die<br />

Geschäftsführung der Beteiligungsgesellschaft<br />

der Zustimmung des Beirats. Die Rechte und<br />

Pflichten des Beirats sind im übrigen in § 12<br />

des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft<br />

geregelt. Es ist vorgesehen, dass der<br />

Beiratsvorsitzende für seine Tätigkeit eine Vergütung<br />

von jährlich € 5.000,– erhält. Die<br />

anderen Beiratsmitglieder erhalten für Ihre<br />

Tätigkeit jeweils eine jährliche Vergütung in<br />

Höhe von € 3.000,–. Die Mitglieder des Beirats<br />

stehen noch nicht fest, deshalb können<br />

diesbezüglich keine Angaben nach § 12<br />

Absatz 1 und 2 VermVerkProspV gemacht<br />

werden. Über weitere Aufsichtsgremien verfügt<br />

die Beteiligungsgesellschaft nicht.<br />

Haftung der beitretenden Kommanditisten<br />

Durch die Rechtsform der Kommanditgesellschaft<br />

ist die Haftung der beitretenden Investoren<br />

auf ihren jeweiligen Beteiligungsbetrag<br />

begrenzt. Die gesetzliche Haftung erlischt mit<br />

Einzahlung des Beteiligungskapitals (§§ 171<br />

ff. HGB), eine Nachschusspflicht besteht<br />

nicht. Nur wenn die Kapitaleinlagen durch<br />

Entnahmen (Barauszahlung) unter die Hafteinlage<br />

(10 % der Pflichteinlage des Investors)<br />

sinken, lebt die Haftung bis zur Höhe<br />

der übernommenen Hafteinlage wieder auf.<br />

Darüber hinaus hat der Investor keine weiteren<br />

Leistungen zu erbringen, insbesondere<br />

keine weiteren Zahlungen zu leisten.<br />

Wiederaufleben der Haftung bei<br />

der Beteiligungsgesellschaft<br />

Durch die Konstruktion der Ober- (Maritim<br />

Invest) und Untergesellschaften (Zielgesellschaften)<br />

besteht die Möglichkeit, dass die Kommanditeinlage,<br />

die die Beteiligungsgesellschaft in<br />

die Zielgesellschaften investiert hat, durch Entnahmen<br />

(Auszahlungen) an die Beteiligungsge-<br />

43


44<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

sellschaft unter die Hafteinlage gemindert wird<br />

und so die Haftung der Beteiligungsgesellschaft<br />

für Verbindlichkeiten der Zielgesellschaften bis zur<br />

Höhe der Hafteinlage (§ 172 Abs. 4 i. V. m. § 171<br />

Abs. 1. HGB) wieder auflebt.<br />

Übertragung der Beteiligung/Ausscheiden<br />

aus der Beteiligungsgesellschaft<br />

Treugeberisch oder direkt gehaltene Beteiligungen<br />

der beitretenden Investoren können<br />

jeweils zum Ende oder Beginn eines Geschäftsjahres<br />

ganz oder teilweise mit Zustimmung der<br />

persönlich haftenden Gesellschafterin bzw. der<br />

Treuhänderin an Dritte übertragen werden (vgl.<br />

§ 15 des Gesellschaftsvertrages sowie § 7 des<br />

Treuhandvertrages). Die Übertragung einer<br />

Kommanditeinlage und einer treugeberisch<br />

gehaltenen Beteiligung erfolgt bei Verkauf<br />

oder Schenkung durch Abtretung gemäß § 398<br />

BGB. Im Todesfall erfolgt der Übergang nach<br />

erb- und gesellschaftsrechtlichen Grundsätzen<br />

ohne weiteren Übertragungstatbestand auf die<br />

Erben des Investors. Es ist darauf hinzuweisen,<br />

dass für den Verkauf von Maritim Invest Fondsanteilen<br />

kein geregelter Markt besteht, sodass<br />

eine Beteiligungsveräußerung nur schwer zu<br />

verwirklichen sein wird. Eine ordentliche Kündigung<br />

des Gesellschafts- und Treuhandvertrages<br />

ist erstmals zum 31. Dezember 2019 möglich.<br />

Des Weiteren kann ein Gesellschafter nach § 17<br />

des Gesellschaftsvertrages aus wichtigem<br />

Grund aus der Beteiligungsgesellschaft ausgeschlossen<br />

werden. Liegt ein solcher wichtiger<br />

Grund in der Person eines treugeberisch beteiligten<br />

Investors vor, kann die Treuhänderin<br />

anteilig mit dem für diesen Investor gehaltenen<br />

Teil ihrer Kommanditeinlage aus der Gesell-<br />

RECHTLICHE GRUNDLAGEN<br />

schaft ausgeschlossen werden. Der Investor<br />

erhält in diesen Fällen eine Abfindung nach<br />

näherer Maßgabe des § 19 des Gesellschaftsvertrages.<br />

Rückabwicklung<br />

Bei fehlender Kapitalbeschaffungsmöglichkeit<br />

oder einem nicht ausreichenden Angebot<br />

geeigneter Investitionsmöglichkeiten für die<br />

Beteiligungsgesellschaft könnte das Erfordernis<br />

bestehen, die Beteiligungsgesellschaft rückabzuwickeln.<br />

Auch der Ausfall wichtiger Partner,<br />

z. B. des Fondsmanagements und/ oder die<br />

Aufhebung der Tonnagesteuer während der<br />

Investitionsphase kann eine ganze oder teilweise<br />

Rückabwicklung erforderlich machen. Im Fall<br />

einer vollständigen Rückabwicklung erhalten<br />

die Anleger ihre geleisteten Einlagen gemindert<br />

um die bereits angefallenen Vorkosten (zzgl.<br />

Agio), bei einer teilweisen Rückabwicklung<br />

anteilig, wieder zurück. Beteiligungen, die zu<br />

diesem Zeitpunkt bereits angekauft wurden,<br />

können eventuell nur mit deutlichen Preisabschlägen<br />

wieder veräußert werden. Die dadurch<br />

entstehende Reduzierung des Eigenkapitals tragen<br />

allein die Investoren sowie sonstige Gesellschafter<br />

der Beteiligungsgesellschaft.<br />

Portfolioverwaltung<br />

Auf Basis eines am 28. Februar 2006 mit der<br />

Beteiligungsgesellschaft abgeschlossenen Geschäftsbesorgungsvertrages<br />

übernimmt die Treuhänderin<br />

die Verwaltung und das Management<br />

des Beteiligungsportfolios der Beteiligungsgesellschaft<br />

(Portfolioverwaltung). Dabei ist die Treuhänderin<br />

berechtigt, Dritte mit der Durchführung<br />

der von ihr übernommenen Leistungen zu beauf-<br />

tragen. Ihre Tätigkeiten auf Basis dieses Vertrages<br />

umfassen etwa die Mitwirkung bei der Auswahl<br />

anzukaufender Zweitmarktbeteiligungen, die<br />

Wahrnehmung von Gesellschafterrechten innerhalb<br />

der Beteiligungen, die Information der<br />

Beteiligungsgesellschaft über die Entwicklung<br />

der erworbenen Beteiligungen, die Mitwirkung<br />

bei der Veräußerung von Beteiligungen und die<br />

Abwicklungsarbeit bei deren Veräußerung oder<br />

dem Totalverlust eines in einer Beteiligung<br />

befindlichen Schiffes. Für die Einrichtung der<br />

Portfolioverwaltung erhält die Treuhänderin eine<br />

Vergütung in Höhe von 0,56 % inkl. gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer des nach den Bestimmungen des<br />

Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft<br />

eingeworbenen Kommanditkapitals. Für<br />

die laufende Portfolioverwaltung erhält sie für<br />

das Kalenderjahr 2006 eine Vergütung in Höhe<br />

von 0,375 % zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer<br />

und ab dem Kalenderjahr 2007 jährlich eine Vergütung<br />

in Höhe von 0,75 % zzgl. gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer des von ihr nach Maßgabe des<br />

Treuhandvertrages verwalteten Kommanditkapitals.<br />

Die Vergütung wird nach Ablauf von drei<br />

vollen Geschäftsjahren der Beteiligungsgesellschaft<br />

um 2 % für jedes volle abgelaufene<br />

Geschäftsjahr erhöht. Bei Veräußerung oder<br />

Totalverlust eines in einer Zielgesellschaft der Beteiligungsgesellschaft<br />

befindlichen Schiffes sowie<br />

bei Veräußerung eines Anteils an einer Zielgesellschaft<br />

erhält die Treuhänderin für die damit verbundenen<br />

Abwicklungsarbeiten zusätzlich<br />

jeweils eine Vergütung in Höhe von 3 % zzgl.<br />

gesetzlicher Umsatzsteuer des anteiligen Brutto-<br />

Veräußerungserlöses bzw. der Versicherungsentschädigung.<br />

Eine Kündigung des Vertrages ist erstmals zum<br />

31. Dezember 2019 möglich, frühestens aber<br />

nach Veräußerung oder Vollbeendigung der<br />

letzten Beteiligung der Beteiligungsgesellschaft.


Vergütungen während der Investitionsphase<br />

Für die Einrichtung der Treuhandverwaltung<br />

erhält die Treuhänderin eine einmalige Einrichtungsgebühr<br />

in Höhe von 0,38 % inkl. gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer des bis zum 31. Dezember<br />

2006 eingeworbenen Kommanditkapitals – dieses<br />

versteht sich jeweils einschließlich der in<br />

§ 4 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrages genannten<br />

Kommanditeinlagen – was bei einem eingeworbenen<br />

Kommanditkapital von € 22,85 Mio.<br />

einem Betrag von € 86.830,– entspricht. Für<br />

die Einrichtung der Portfolioverwaltung erhält<br />

die Treuhänderin eine Vergütung in Höhe von<br />

0,56 % inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer des bis<br />

zum 31. Dezember 2006 eingeworbenen Kommanditkapitals,<br />

was bei einem eingeworbenen<br />

Kommanditkapital von € 22,85 Mio. einem<br />

Betrag von € 127.960,– entspricht. Für die Projektierung<br />

des Beteiligungsangebotes sowie für<br />

die Mitwirkung bei der Eigenkapitalvermittlung<br />

erhält die Maritim Invest Beteiligungsgesellschaft<br />

mbH & Co. KG, Hamburg, auf Grundlage<br />

eines Geschäftsbesorgungsvertrages vom<br />

28. Februar 2006 Vergütungen in Höhe von insgesamt<br />

7,77 % inkl. ggf. anfallender Umsatzsteuer<br />

des eingeworbenen Kommanditkapitals,<br />

was bei einem eingeworbenen Kommanditkapital<br />

von € 22,85 Mio. einem Betrag von<br />

€ 1.775.445,– entspricht. Die genannten Vergütungen<br />

sind spätestens zum 31. Dezember<br />

2006 fällig; verfügt die Beteiligungsgesellschaft<br />

vorher über ausreichende Liquidität, sind die<br />

Vergütungen vorher zu entrichten. Die kalkulierten<br />

Vertriebskosten belaufen sich auf insgesamt<br />

€ 2.250.000,– zzgl. 3 % Agio. Somit<br />

beträgt die voraussichtliche Gesamthöhe der<br />

Provisionen und der vorgenannten anderen<br />

Kosten einschließlich der Gründungs- und Beratungskosten,<br />

der Kosten für die Mittelverwendungskontrolle,<br />

der Handelsregisterkosten und<br />

RECHTLICHE GRUNDLAGEN<br />

der Kosten für die Erstellung des steuerlichen<br />

Gutachtens in Summe € 5.115.735,–. Sofern<br />

das Eigenkapital nur anteilig eingeworben wird,<br />

reduzieren sich diese Kosten prozentual entsprechend.<br />

Wird das Kommanditkapital gemäß<br />

§ 4 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages um bis zu<br />

weiteren € 22,85 Mio. erhöht, so erhöhen sich<br />

die genannten Kostenpositionen prozentual<br />

entsprechend. Bei einer Erhöhung des Kommanditkapitals<br />

gemäß § 4 Ziffer 6 des Gesellschaftsvertrages<br />

um bis zu € 2.500.000,–, so<br />

erhöhen sich die genannten Kostenpositionen,<br />

mit Ausnahme der Vergütung der Maritim<br />

Invest Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG<br />

für die Projektierung des Beteiligungsangebotes<br />

sowie die Mitwirkung bei der Eigenkapitalbeschaffung,<br />

prozentual entsprechend. Das Emissionskapital<br />

wird durch Vertriebsbeauftragte<br />

der Beteiligungsgesellschaft platziert.<br />

Laufende Kosten der Beteiligungsgesellschaft<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin erhält<br />

für die Geschäftsführung und die Übernahme<br />

der Haftung eine feste jährliche Vergütung in<br />

Höhe von € 12.000,– zzgl. Umsatzsteuer. Für<br />

die Treuhandverwaltung erhält die Treuhänderin<br />

für das Geschäftsjahr 2006 für die Treuhandverwaltung<br />

eine Vergütung in Höhe von<br />

0,25 %, bezogen auf das von ihr nach Maßgabe<br />

des Treuhandvertrages verwaltete Kommanditkapital<br />

zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Ab<br />

dem Geschäftsjahr 2007 erhält sie hierfür eine<br />

jährliche Vergütung in Höhe von 0,5 % bezogen<br />

auf das jeweils verwaltete Kommanditkapital<br />

zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Diese der<br />

Treuhänderin zustehende Vergütung erhöht<br />

sich jeweils nach Ablauf von drei vollen<br />

Geschäftsjahren um 2 % für jedes volle abgelaufene<br />

Geschäftsjahr. Für die laufende Portfo-<br />

lioverwaltung erhält die Treuhänderin zudem<br />

die oben unter „Portfolioverwaltung“ erwähnte<br />

Vergütung. Die jährlichen Kosten der Beteiligungsgesellschaft<br />

für Komplementärvergütung,<br />

Gesellschafterversammlung, steuerliche<br />

Beratung, Beirat und Jahresabschluss sind mit<br />

anfänglich € 100.000,– inkl. gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer kalkuliert. Die hier angegebenen<br />

Kosten basieren auf einem Investitionsvolumen<br />

in Höhe von € 25 Mio.<br />

Mittelverwendungskontrolle<br />

Eine Mittelverwendungskontrolle während der<br />

Investitionsphase wird durch entsprechende<br />

Vereinbarungen zwischen der Beteiligungsgesellschaft<br />

und einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

sichergestellt. Die Einlagen der Investoren<br />

werden auf ein Mittelverwendungskontrollkonto<br />

eingezahlt, über das die Beteiligungsgesellschaft<br />

nur gemeinsam mit der Treuhänderin<br />

und der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft verfügen<br />

kann. Der Mittelverwendungskontrolleur<br />

prüft die betragsmäßige Übereinstimmung der<br />

Verfügungen über das Fondskapital mit den<br />

Angaben des Emissionsprospektes, dem Investitionsplan<br />

und den entsprechenden Verträgen<br />

und Honorarvereinbarungen. Er ist zur Freigabe<br />

berechtigt und verpflichtet, wenn die Zahlungen<br />

an die dort genannten Empfänger in der<br />

dort genannten Höhe (ggf. zzgl. anfallender<br />

Umsatzsteuer) gehen. Die Kontrolle erstreckt<br />

sich nur auf die Investitionsphase und ist mit<br />

vollständiger Abwicklung der im Investitionsplan<br />

genannten Zahlungen und Auskehrung<br />

der verbleibenden Beträge an die Beteiligungsgesellschaft<br />

abgeschlossen. Der Mittelverwendungskontrolleur<br />

überprüft nicht die Werthaltigkeit<br />

der anzukaufenden Beteiligungen. Es gilt<br />

die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften übliche<br />

Haftungsbegrenzung.<br />

45


Steuerliche Grundlagen<br />

Die nachfolgende Darstellung der steuerlichen<br />

Grundlagen dient dazu, dem Anleger<br />

einen Überblick über die steuerlichen Aspekte<br />

der Beteiligung zu vermitteln. Es wird jedem<br />

Anleger empfohlen, die persönlichen steuerlichen<br />

Auswirkungen der Beteiligung mit seinem<br />

steuerlichen Berater zu erörtern.<br />

Die nachfolgenden Ausführungen gehen<br />

davon aus, dass es sich bei den Anlegern ausschließlich<br />

um unmittelbar oder treugeberisch<br />

beteiligte natürliche Personen handelt, die in<br />

Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind.<br />

Bei der Ausarbeitung der steuerlichen Grundlagen<br />

hat sich die Gesellschaft von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

beraten lassen.<br />

Grundlage des Beratungsverhältnisses bildet<br />

eine vertragliche Vereinbarung, nach der die<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – auch im<br />

Verhältnis zu Dritten – ihre Haftung wie allgemein<br />

üblich für fahrlässig verursachte Schäden<br />

auf bis zu € 4,0 Mio. pro Schadensfall<br />

und für Serienschäden auf bis zu € 5,0 Mio.<br />

beschränkt hat. Eine gutachterliche Stellungnahme<br />

zu den steuerlichen Grundlagen des<br />

Beteiligungsangebotes kann nach Abschluss<br />

einer gesonderten individuellen Auskunftsvereinbarung<br />

von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

angefordert werden.<br />

Einkommensteuer/Einkunftsart<br />

Die Schiffsgesellschaften, an denen sich die<br />

Beteiligungsgesellschaft beteiligen wird,<br />

unterhalten durch den Betrieb von Handelsschiffen<br />

im internationalen Verkehr jeweils<br />

einen Gewerbebetrieb. Die Beteiligungsgesellschaft<br />

ist als gewerblich geprägte Perso-<br />

STEUERLICHE GRUNDLAGEN<br />

nengesellschaft nach § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG<br />

konzipiert. Demnach erzielen auch die Anleger<br />

aus ihrer Beteiligung an der Achte Maritim<br />

Invest Beteiligungsgesellschaft mbH &<br />

Co. KG als Mitunternehmer i.S.d. § 15 Abs.<br />

1 Satz 1 Nr. 2 EStG Einkünfte aus Gewerbebetrieb.<br />

Gewinnerzielungsabsicht<br />

Voraussetzung für die Erzielung gewerblicher<br />

Einkünfte ist das Vorliegen der Gewinnerzielungsabsicht<br />

sowohl auf Ebene der<br />

Schiffsgesellschaften und der Beteiligungsgesellschaft<br />

als auch auf Ebene des Anlegers.<br />

Unter Gewinnerzielungsabsicht versteht man<br />

das Streben nach einem positiven steuerlichen<br />

Gesamtergebnis, d. h. nach Erzielung<br />

eines Totalgewinnes, über die voraussichtliche<br />

Dauer der jeweiligen Gesellschaft bzw.<br />

der Beteiligung des Anlegers. Hierbei ist darauf<br />

abzustellen, ob der Geschäftsbetrieb der<br />

Gesellschaft aus der Sicht eines ordentlichen<br />

Kaufmanns zum gegenwärtigen Zeitpunkt<br />

objektiv geeignet ist, über die Betriebsdauer<br />

einen Totalgewinn zu erwirtschaften.<br />

Das Vorliegen der Gewinnerzielungsabsicht<br />

auf Ebene der jeweiligen Schiffsgesellschaften<br />

ist nach dem BMF-Schreiben vom 12.<br />

Juni 2002 zur Gewinnermittlung nach § 5a<br />

EStG (BStBl. 2002 I S. 614 ff., Rz. 33) jeweils<br />

auf der Grundlage einer herkömmlichen<br />

Gewinnermittlung nach § 5 EStG unter Einbezug<br />

eines Anteils am Gewinn aus der Veräußerung<br />

des Schiffes oder der Beteiligung<br />

zu prüfen. Die pauschale Gewinnermittlung<br />

nach der Tonnage bleibt hierbei außer<br />

Betracht.<br />

Die Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht<br />

auf der Ebene der Beteiligungsgesellschaft<br />

erfolgt auf der Grundlage der Ergebnisse aus<br />

der Summe der Steuerbilanzen der Schiffsgesellschaften,<br />

an denen Beteiligungen erworben<br />

wurden sowie des eigenen steuerlichen<br />

Ergebnisses der Beteiligungsgesellschaft.<br />

Nach Auffassung der Beteiligungsgesellschaft<br />

liegen die vorgenannten Voraussetzungen für<br />

die Anerkennung der Gewinnerzielungsabsicht<br />

vor, da der Geschäftsbetrieb der Beteiligungsgesellschaft<br />

ausschließlich auf den<br />

Erwerb von Beteiligungen an ausgewählten<br />

Schiffsgesellschaften mit – bezogen auf die<br />

Anschaffungskosten der Beteiligungen – überdurchschnittlichen<br />

Gewinnerwartungen ausgerichtet<br />

ist. Es ist daher davon auszugehen,<br />

dass aus den Anteilen an Schiffsgesellschaften<br />

Gewinnanteile in einer Höhe zu erwarten sind,<br />

die die steuerlichen Aufwendungen auf Ebene<br />

der Beteiligungsgesellschaft, insbesondere in<br />

der Investitionsphase, deutlich übersteigen, so<br />

dass aus heutiger Sicht das Merkmal der<br />

Gewinnerzielungsabsicht zu bejahen ist.<br />

Eine Fremdfinanzierung der Beteiligung an der<br />

Achte Maritim Invest Beteiligungsgesellschaft<br />

mbH & Co. KG ist nach der Konzeption der<br />

Beteiligung nicht vorgesehen. Da die Gewinnerzielungsabsicht<br />

auch auf Ebene des einzelnen<br />

Anlegers zu prüfen ist, sollten bei Vorliegen von<br />

beteiligungsbezogenen Aufwendungen (z. B.<br />

Zinsen für eventuelle Anteilsfinanzierung) die<br />

individuellen Auswirkungen mit dem persönlichen<br />

steuerlichen Berater erörtert werden.<br />

47


48<br />

Steuerliche Grundlagen<br />

Mitunternehmerschaft<br />

Neben der Gewinnerzielungsabsicht ist die<br />

Mitunternehmerstellung des Anlegers Voraussetzung<br />

dafür, dass die prognostizierten<br />

Ergebnisanteile mit steuerlicher Wirkung den<br />

einzelnen Anlegern zugerechnet werden können.<br />

Das setzt voraus, dass die Anleger als<br />

Gesellschafter der Beteiligungsgesellschaft<br />

Mitunternehmerrisiko und Mitunternehmerinitiative<br />

tragen. Indem die Anleger nach der<br />

gesellschaftsrechtlichen Konzeption der Beteiligungsgesellschaft<br />

am Gewinn und Verlust<br />

sowie an den stillen Reserven der Kommanditgesellschaft<br />

beteiligt sind, tragen sie das erforderliche<br />

Maß an Mitunternehmerrisiko,<br />

wie es für eine Mitunternehmerschaft vorausgesetzt<br />

wird. Die Anleger können, sowohl bei<br />

Beteiligung als unmittelbar beteiligter Kommanditist<br />

als auch als Treugeber, an den mitunternehmerischen<br />

Entscheidungen durch<br />

Ausübung ihrer Gesellschafterrechte, insbesondere<br />

der Stimm- und Kontrollrechte, wie<br />

sie nach § 166 HGB Kommanditisten eingeräumt<br />

werden, teilhaben und insoweit Mitunternehmerinitiative<br />

ausüben. Darüber hinaus<br />

erhält jeder Treugeber das Recht, sich unmittelbar<br />

als Kommanditist in das Handelsregister<br />

eintragen zu lassen.<br />

Nach dem Gesamtbild der Verhältnisse ist damit<br />

die gesellschaftsrechtliche Stellung der<br />

Anleger so ausgestaltet, dass sie den Anforderungen<br />

des geltenden Steuerrechts an eine<br />

Mitunternehmerstellung nach § 15 EStG entspricht.<br />

Insoweit bilden alle Gesellschafter<br />

und Treugeber auf Basis des geltenden Steuerrechts<br />

und der höchstrichterlichen Rechtsprechung<br />

eine Mitunternehmerschaft und<br />

erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb.<br />

STEUERLICHE GRUNDLAGEN<br />

Die Beteiligungsgesellschaft wird ihrerseits<br />

durch den Erwerb von Anteilen an den<br />

Schiffsgesellschaften jeweils Mitunternehmer<br />

dieser Schiffsgesellschaften. Nach § 15 Abs. 1<br />

Nr. 2 Satz 2 EStG sind die Anleger der Beteiligungsgesellschaft<br />

daher auch als Mitunternehmer<br />

der gewerblich tätigen Schiffsgesellschaften<br />

einzustufen, an denen Anteile<br />

erworben werden.<br />

Steuerliche Ergebnisse in der Investitions-<br />

und Betriebsphase<br />

Während der Investitionsphase entstehen<br />

nach der hier vorgesehenen Planung in der<br />

Gesellschaft u. a. Gründungs-, Beratungs- und<br />

Eigenkapitalbeschaffungskosten i.H.v. 22,4 %<br />

des vorgesehenen Eigenkapitals, die handelsrechtlich<br />

Betriebsausgaben darstellen, deren<br />

steuerliche Behandlung aber umstritten ist.<br />

Die Finanzverwaltung vertritt unter Berufung<br />

auf die Urteile des Bundesfinanzhofes vom<br />

8. Mai 2001 (BStBl. II 2001, S. 720) sowie vom<br />

28. Juni 2001 (BStBl. II 2001, S.717) die Auffassung,<br />

dass bei geschlossenen Fonds sämtliche<br />

Aufwendungen, die in der Investitionsphase<br />

eines Fonds anfallen, wie beispielsweise<br />

Eigenkapitalvermittlungsprovisionen, Konzeptions-<br />

und Beratungsgebühren sowie Treuhandvergütungen<br />

zu den Anschaffungskosten<br />

der vom Fonds zu erwerbenden Wirtschaftsgüter<br />

zählen, sofern die Anleger des Fonds<br />

keine wesentlichen Einflussnahmemöglichkeiten<br />

auf die wesentlichen Teile des Fondskonzeptes,<br />

wie beispielsweise die Auswahl der zu<br />

erwerbenden Wirtschaftsgüter, haben (BMF-<br />

Schreiben vom 20. Oktober 2003, BStBl. I<br />

2003, S. 546, Rz. 38). Lediglich solche Auf-<br />

wendungen, die nicht auf den Erwerb von<br />

Wirtschaftsgütern durch den Fonds gerichtet<br />

sind und die der Anleger auch außerhalb der<br />

Fondsgestaltung als Betriebsausgaben abziehen<br />

könnte, wären danach keine Anschaffungskosten<br />

der Wirtschaftsgüter.<br />

Haben dagegen die Anleger eines geschlossenen<br />

Fonds wesentliche Einflussnahmemöglichkeiten<br />

auf wesentliche Teile des Fondskonzeptes,<br />

indem sie rechtlich und tatsächlich in<br />

der Lage sind, wesentliche Teile des Konzeptes<br />

zu verändern oder über Entscheidungsalternativen<br />

für die wesentlichen Konzeptbestandteile<br />

abzustimmen, stellen die Aufwendungen<br />

des Fonds in der Investitionsphase<br />

steuerlich Betriebsausgaben dar (BMF-Schreiben<br />

vom 20.10.2003, BStBl. I 2003, S. 546,<br />

Rz. 33 bis 37 i. V. m. Rz.41).<br />

Die Beteiligungsgesellschaft vertritt die Auffassung,<br />

dass die aus der Rechtsprechung<br />

des Bundesfinanzhofes zu geschlossenen<br />

Immobilienfonds abgeleiteten Grundsätze<br />

des BMF-Schreibens vom 20. Oktober 2003<br />

auf die Beteiligungsgesellschaft nicht anzuwenden<br />

sind. Bei der Gesellschaft steht das<br />

Investitionsobjekt zu Beginn noch nicht fest<br />

(sog. „Blindpool“). Über die endgültige<br />

Zusammensetzung des Portfolios entscheiden<br />

die Gesellschafter in einer Gesellschafterversammlung.<br />

Die Aufwendungen der<br />

Beteiligungsgesellschaft in der Investitionsphase<br />

stellen daher sofort abzugsfähige<br />

Betriebsausgaben dar. Der neu eingeführte<br />

§ 15b EStG führt aber im Ergebnis dazu, dass<br />

etwaige steuerliche Verluste aus der Beteiligung,<br />

sofern sie insgesamt 10 % des aufzubringenden<br />

Eigenkapitals übersteigen, beim


Anleger nur mit künftigen Gewinnen aus dieser<br />

Beteiligung ausgeglichen werden können<br />

(vgl. hierzu die Ausführungen im nachstehenden<br />

Abschnitt). Ein Ausgleich mit sonstigen<br />

positiven Einkünften ist den Anlegern insoweit<br />

nicht möglich.<br />

Nach der steuerlichen Konzeption der Beteiligungsgesellschaft<br />

ist vorgesehen, dass diese<br />

nach Einwerbung des Eigenkapitals ihr<br />

Kapital ausschließlich in Schiffsgesellschaften<br />

investiert, die ihre Gewinne pauschal nach<br />

§ 5a EStG ermitteln. Durch die pauschale<br />

Gewinnermittlung nach § 5a EStG ergeben<br />

sich niedrige positive steuerliche Ergebnisse,<br />

die allerdings auch dann entstehen, wenn<br />

die Schiffsgesellschaften tatsächlich keine<br />

positiven Ergebnisse erwirtschaften (zur pauschalen<br />

Gewinnermittlung nach § 5a EStG<br />

im Einzelnen vgl. die nachfolgenden Ausführungen).<br />

Die auf die Beteiligungsgesellschaft<br />

anteilig entfallenden Gewinne der Schiffsgesellschaften<br />

können nach Auffassung der<br />

Beteiligungsgesellschaft mit den nach § 15b<br />

EStG lediglich verrechenbaren Verlusten aus<br />

der Investitionsphase der Beteiligungsgesellschaft<br />

ausgeglichen werden. Soweit<br />

Betriebsausgaben der Beteiligungsgesellschaft<br />

Sonderbetriebsausgaben bei den<br />

STEUERLICHE GRUNDLAGEN<br />

Schiffsgesellschaften darstellen, sind diese in<br />

dem pauschal ermittelten Ergebnis der<br />

Schiffsgesellschaft enthalten und nicht<br />

gesondert abzugsfähig.<br />

Sollte die Finanzverwaltung der Ansicht der<br />

Beteiligungsgesellschaft nicht folgen und die<br />

handelsrechtlichen Aufwendungen in der Investitionsphase<br />

steuerlich als Anschaffungskosten<br />

bzw. Sonderbetriebsausgaben bei den<br />

Schiffsgesellschaften behandeln oder eine<br />

Verrechnung der Verluste i.S.d. § 15b EStG<br />

mit den später zugewiesenen Gewinnanteilen<br />

aus den Schiffsgesellschaften nicht zulassen,<br />

würde sich das von den Anlegern zu versteuernde<br />

Ergebnis aus ihrer Beteiligung entsprechend<br />

erhöhen.<br />

Die ersten Beteiligungsgesellschaften der<br />

Maritim Invest-Fondsserie, deren steuerliche<br />

Konzepte mit dem der Beteiligungsgesellschaft<br />

vergleichbar sind, wurden bereits erklärungsgemäß<br />

veranlagt und insoweit von der<br />

Finanzverwaltung anerkannt. Da diese Gesellschaften<br />

jedoch vor Inkrafttreten des § 15 b<br />

EStG ihre jeweilige Tätigkeit aufgenommen<br />

haben, liegen Erfahrungswerte hinsichtlich<br />

der Handhabung dieser Vorschrift durch die<br />

Finanzverwaltung noch nicht vor.<br />

Sofern eine oder mehrere Schiffsgesellschaften<br />

nach Ablauf der 10jährigen Bindungsfrist<br />

nach § 5a Abs. 3 Satz 3 EStG von ihrem<br />

Recht auf Rückkehr zur herkömmlichen<br />

Gewinnermittlung nach § 5 EStG Gebrauch<br />

machen, wirkt sich dies auch auf die Ergebnisanteile<br />

der Beteiligungsgesellschaft aus.<br />

Es können sich somit ab diesem Zeitpunkt<br />

sowohl positive als auch negative Ergebnisanteile<br />

für die Anleger der Beteiligungsgesellschaft<br />

in der Höhe ergeben, wie sie anteilig<br />

bei der entsprechenden Schiffsgesellschaft<br />

für die Beteiligungsgesellschaft festgestellt<br />

werden.<br />

Erzielt die Beteiligungsgesellschaft aus der<br />

Anlage liquider Mittel Guthabenzinsen, so<br />

handelt es sich um Erträge, die dem eigenen<br />

Bereich der Beteiligungsgesellschaft zuzuordnen<br />

sind. Diese Erträge sind nicht von der<br />

pauschalen Gewinnermittlung der Schiffsgesellschaften<br />

abgegolten und daher von jedem<br />

Anleger anteilig neben dem Anteil an<br />

den pauschal ermittelten Gewinnen der<br />

Schiffsgesellschaften als Einkünfte aus Gewerbebetrieb<br />

zu versteuern. Die Erträge werden<br />

im Rahmen der einheitlichen und gesonderten<br />

Feststellung der Besteuerungsgrundlagen<br />

der Beteiligungsgesellschaft gesondert<br />

erfasst und auf die Anleger quotal<br />

aufgeteilt.<br />

Ausschluss des Ausgleichs negativer<br />

Einkünfte nach § 15b EStG<br />

Mit dem Gesetz zur Beschränkung der Verlustverrechnung<br />

im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen<br />

wurde mit Wirkung<br />

zum 11. November 2005 ein neuer § 15b<br />

EStG eingeführt. Danach dürfen die aufgrund<br />

eines vorgefertigten Konzeptes zumindest in<br />

49


50<br />

Steuerliche Grundlagen<br />

der Investitionsphase entstehenden Verluste<br />

im Zusammenhang mit einem Steuerstundungsmodell<br />

weder mit Einkünften aus<br />

Gewerbebetrieb noch mit anderen Einkünften<br />

ausgeglichen werden, sofern die prognostizierten<br />

Verluste 10 % des nach dem Konzept<br />

aufzubringenden Kapitals übersteigen. Ein<br />

Steuerstundungsmodell in diesem Sinne liegt<br />

vor, wenn aufgrund einer modellhaften<br />

Gestaltung steuerliche Vorteile in Form negativer<br />

Einkünfte erzielt werden sollen. Nach der<br />

Vorschrift können solche Verluste nur mit späteren,<br />

positiven Einkünften aus derselben Einkunftsquelle<br />

ausgeglichen werden.<br />

Die Beteiligungsgesellschaft geht davon aus,<br />

dass die Aufwendungen der Beteiligungsgesellschaft<br />

in der Investitionsphase zu Verlusten<br />

im Sinne des § 15b EStG führen, welche beim<br />

Anleger mit zukünftigen positiven Ergebnissen<br />

aus der Beteiligungsgesellschaft ausgeglichen<br />

werden können.<br />

STEUERLICHE GRUNDLAGEN<br />

Sofern die künftigen positiven Ergebnisse der<br />

Beteiligungsgesellschaft nicht ausreichen, um<br />

die Verluste nach § 15b EStG auszugleichen,<br />

ist die Behandlung dieser Verluste nicht im<br />

Gesetz geregelt. Insoweit ist die Rechtsentwicklung<br />

abzuwarten.<br />

Tonnagesteuer der Schiffsgesellschaften<br />

Nach der Konzeption der Beteiligungsgesellschaft<br />

ist vorgesehen, nach Einwerbung des<br />

Eigenkapitals ausschließlich Beteiligungen an<br />

Schiffsgesellschaften zu erwerben, die zur<br />

pauschalen Gewinnermittlung nach § 5a EStG<br />

(Tonnagesteuer) optiert haben.<br />

Die Tonnagesteuer ist eine pauschale Gewinnermittlung<br />

für Seeschiffe, die im internationalen<br />

Verkehr eingesetzt werden. Sie ersetzt die<br />

herkömmliche Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich<br />

nach § 5 EStG. Mit<br />

der pauschalen Gewinnermittlung sind nicht<br />

nur die laufenden Gewinne des Schiffsbetrie-<br />

bes, sondern auch ein etwaiger Gewinn aus<br />

einer Anteilsveräußerung oder Veräußerung<br />

des Schiffs bzw. bei einer Betriebsaufgabe im<br />

Ganzen abgegolten.<br />

Die pauschale Gewinnermittlung richtet sich<br />

nach der in Nettotonnen ausgedrückten Größe<br />

des Schiffes. Die Anzahl der Nettotonnen wird<br />

mit einem Staffeltarif belegt, der mit den<br />

Betriebstagen des Schiffes multipliziert wird.<br />

Der so ermittelte pauschale Gewinn ist gering,<br />

so dass bei positiver Entwicklung der Schiffsgesellschaft<br />

nur eine geringe Steuerlast besteht.<br />

Der pauschal ermittelte jährliche Gewinn liegt<br />

bei einer üblichen Finanzierungsstruktur in<br />

einer Größenordnung von bis zu 1 % des<br />

nominellen Kapitals der Schiffsgesellschaft.<br />

Die pauschale Gewinnermittlung nach § 5a<br />

EStG ist von verschiedenen Voraussetzungen<br />

abhängig, die von der jeweiligen Schiffsgesellschaft<br />

erfüllt werden müssen. Wesentliche<br />

Voraussetzung ist u. a., dass die Geschäftsleitung<br />

der Schiffsgesellschaft sowie die Beree-


derung der im Eigentum der Schiffsgesellschaft<br />

stehenden Schiffe im Inland erfolgen,<br />

die Schiffe im internationalen Verkehr betrieben<br />

und die Schiffe im Wirtschaftsjahr überwiegend<br />

in einem inländischen Seeschiffsregister<br />

eingetragen. An die Option zur pauschalen<br />

Gewinnermittlung nach § 5a EStG ist<br />

die Schiffsgesellschaft für einen Zeitraum von<br />

mindestens zehn Jahren gebunden. Nach Ablauf<br />

dieser Bindungsfrist kann die Schiffsgesellschaft<br />

weiterhin von der Option zur Tonnagesteuer<br />

Gebrauch machen oder aber entscheiden,<br />

zur herkömmlichen Gewinnermittlung<br />

nach § 5 EStG zurückzukehren.<br />

Die Beteiligungsgesellschaft hat keinen Einfluss<br />

darauf, ob die Schiffsgesellschaften diese<br />

Voraussetzungen in der Zukunft erfüllen<br />

werden oder nach Ablauf der Bindungsfrist<br />

von 10 Jahren von der Option zur Tonnagesteuer<br />

keinen Gebrauch mehr machen wird.<br />

Sofern einzelne Schiffsgesellschaften in Zukunft<br />

von der pauschalen Gewinnermittlung<br />

nach § 5a EStG keinen Gebrauch mehr<br />

machen, kann dies zu einer gegenüber der<br />

Prognoserechnung deutlich höheren steuerlichen<br />

Belastung der Beteiligungsgesellschaft<br />

und damit einem geringeren Mittelrückfluss<br />

an den Anleger führen.<br />

Steuerliche Behandlung von Barauszahlungen<br />

Bei den von der Beteiligungsgesellschaft geplanten<br />

Barauszahlungen handelt es sich<br />

steuerlich um Entnahmen von Liquiditätsüberschüssen,<br />

die grundsätzlich nicht der Steuerpflicht<br />

unterliegen. Sofern durch die Barauszahlungen<br />

jedoch negative Kapitalkonten<br />

entstehen oder sich erhöhen, ist § 15a Abs. 3<br />

EStG zu beachten, der in diesen Fällen in<br />

STEUERLICHE GRUNDLAGEN<br />

Höhe der Barauszahlungen zu einer Gewinnfiktion<br />

und damit zu einer Versteuerung der<br />

Barauszahlungen führt. Die Vorschrift des<br />

§ 15 a EStG ist grundsätzlich auch im Rahmen<br />

der pauschalen Gewinnermittlung nach § 5 a<br />

EStG zu beachten (§ 5 a Abs. 5 Satz 4 EStG).<br />

Die Auszahlungen der Schiffsgesellschaften<br />

an die Beteiligungsgesellschaft und deren<br />

Weiterausschüttung von der Beteiligungsgesellschaft<br />

an die Anleger führen nach der hier<br />

vorliegenden Konzeption jedoch zu keiner fiktiven<br />

Gewinnzuweisung nach § 15a Abs. 3<br />

EStG, da weder der Beteiligungsgesellschaft<br />

noch den Anlegern während der Laufzeit des<br />

Beteiligungsangebots steuerlich ausgleichsfähige<br />

Verluste zugewiesen werden.<br />

Steuerliche Ergebnisse bei Anteilsveräußerung/Verkauf<br />

eines Schiffes<br />

Im Falle der Veräußerung eines Anteils an der<br />

Beteiligungsgesellschaft kann ein Gewinn aus<br />

der Realisierung der stillen Reserven in den<br />

Schiffsgesellschaften entstehen. Die Beteiligungsgesellschaft<br />

geht davon aus, dass aufgedeckte<br />

stille Reserven in den Schiffsgesellschaften,<br />

die ihren Gewinn nach § 5a EStG pauschal<br />

ermitteln, bei den Anlegern der Beteiligungsgesellschaft<br />

keiner weiteren Besteuerung<br />

unterliegen, sondern mit der pauschalen<br />

Gewinnermittlung abgegolten sind. Gleiches<br />

gilt, wenn eine Schiffsgesellschaft ihr Schiff verkauft,<br />

oder die Beteiligungsgesellschaft einen<br />

Anteil an einer Schiffsgesellschaft veräußert.<br />

Da konzeptionsgemäß ausschließlich Beteiligungen<br />

an Schiffsgesellschaften erworben<br />

werden, die zum Zeitpunkt des Beteiligungserwerbs<br />

bereits zur Tonnagesteuer optiert haben<br />

kommt es auch zu keiner Besteuerung eines<br />

Anteils an einem auf der Ebene der Schiffsge-<br />

sellschaften evtl. bestehenden sog. Unterschiedsbetrages<br />

gem. § 5 a Abs. 4 EStG.<br />

Erfolgt dagegen die Veräußerung eines Anteils<br />

an der Beteiligungsgesellschaft zu einem<br />

Zeitpunkt, zu dem einzelne Schiffsgesellschaften<br />

ihren Gewinn nicht mehr nach § 5a EStG<br />

ermitteln, ist ein etwaiger Veräußerungsgewinn<br />

– ggf. unter Anwendung der Begünstigungsregelungen<br />

nach § 16, § 34 EStG – vom<br />

Anleger zu versteuern.<br />

Verfahrensrechtliche Fragen<br />

Die Ergebnisse der Beteiligungsgesellschaft<br />

werden einheitlich und gesondert für jeden<br />

Anleger von dem für die Beteiligungsgesellschaft<br />

zuständigen Betriebsfinanzamt festgestellt.<br />

Die Ergebnisse werden den Wohnsitzfinanzämtern<br />

der Anleger amtsintern mitgeteilt.<br />

Aufwendungen, die einem Anleger im<br />

Zusammenhang mit der Beteiligung an der<br />

Beteiligungsgesellschaft entstanden sind,<br />

können ausschließlich über die Beteiligungsgesellschaft<br />

steuerlich geltend gemacht werden.<br />

Sie bleiben jedoch unberücksichtigt,<br />

soweit der Gewinn aller Schiffsgesellschaften<br />

pauschal nach § 5a EStG ermittelt wird.<br />

Da das steuerliche Ergebnis der Beteiligungsgesellschaft<br />

von den steuerlichen Ergebnissen der<br />

Schiffsgesellschaften bestimmt wird, wird das<br />

Feststellungsverfahren einen deutlich längeren<br />

Zeitraum umfassen als sonst üblich. Erfahrungsgemäß<br />

gestaltet sich das amtsinterne<br />

Mitteilungsverfahren zwischen den zuständigen<br />

Finanzämtern der Beteiligungsgesellschaft<br />

und der Schiffsgesellschaften sehr langwierig.<br />

Sofern aufgrund der Feststellungen der beteiligten<br />

Finanzämter Steuernachzahlungen von<br />

einem beteiligten Anleger zu leisten sind, ist zu<br />

51


52<br />

Steuerliche Grundlagen<br />

beachten, dass ab dem 16. Monat nach Ablauf<br />

des Jahres, für das der Bescheid ergeht, Zinsen<br />

i.H.v. 0,5 % für jeden angefangenen Monat an<br />

die Finanzverwaltung zu zahlen sind.<br />

Einkommensteuersatz, Solidaritätszuschlag<br />

und Kirchensteuer<br />

Die steuerlichen Ergebnisse der Beteiligungsgesellschaft<br />

unterliegen beim Anleger der<br />

Besteuerung mit dessen individuellem Steuersatz.<br />

Insoweit kann sich nach gegenwärtiger<br />

Rechtslage eine Belastung mit Einkommensteuer<br />

von bis zu 42 % ergeben. Hinzu kommt<br />

ein Solidaritätszuschlag von 5,5 % der festgesetzten<br />

Einkommensteuer sowie ggf. eine Kirchensteuer,<br />

deren Höhe sich nach den einschlägigen<br />

Landeskirchensteuergesetzen richtet und<br />

bis zu 9 % der festgesetzten Einkommensteuer<br />

betragen kann.<br />

Gewerbesteuer<br />

Eine gewerbesteuerliche Belastung fällt bei<br />

der Beteiligungsgesellschaft nur auf ein etwaiges<br />

eigenes Ergebnis (wie z. B. Zinseinkünfte)<br />

abzüglich der steuerlichen Betriebsausgaben<br />

der Beteiligungsgesellschaft an, soweit diese<br />

den für die Beteiligungsgesellschaft geltenden<br />

jährlichen Freibetrag in Höhe von € 24.500,–<br />

übersteigen. Die Höhe der steuerlichen Betriebsausgaben<br />

hängt von der beschriebenen<br />

ertragsteuerlichen Behandlung ab. Im Hinblick<br />

auf die Gewinnanteile aus der jeweiligen<br />

Beteiligung an den Schiffsgesellschaften findet<br />

die Kürzungsvorschrift des § 9 Nr. 2<br />

GewStG Anwendung. Die nach § 35 EStG für<br />

den Anleger geltende Einkommensteuerminderung<br />

durch pauschale Anrechnung der<br />

STEUERLICHE GRUNDLAGEN<br />

Gewerbesteuer wurde im Rahmen des steuerlichen<br />

Konzeptes nicht berücksichtigt, da konzeptionsgemäß<br />

kein eigenes Ergebnis erwirtschaftet<br />

wird; gewerbeertragsteuerliche<br />

Ergebnisse der Schiffsgesellschaften führen<br />

mit Ausnahme von Sonderbetriebseinnahmen<br />

der Schiffsgesellschaften nach § 5a Abs. 5<br />

Satz 2 EStG zu keiner Steuerermäßigung nach<br />

§ 35 Abs. 1 EStG.<br />

Sofern ein Anleger seine Beteiligung veräußert,<br />

verschenkt oder vererbt, entfällt bei der<br />

Beteiligungsgesellschaft anteilig der auf ihn<br />

entfallende gewerbeertragsteuerliche Verlustvortrag<br />

aus der Investitionsphase. Ein gewerbeertragsteuerlicher<br />

Verlustvortrag entsteht<br />

bei der Beteiligungsgesellschaft jedoch nur,<br />

wenn ertragsteuerlich die handelsrechtlichen<br />

Aufwendungen ganz oder zum Teil steuerlich<br />

entsprechend als Betriebsausgaben behandelt<br />

werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass sich<br />

insoweit hieraus für die Beteiligungsgesellschaft<br />

eine Erhöhung der gewerbeertragsteuerlichen<br />

Belastung ergibt. Eine Erhöhung der<br />

gewerbesteuerlichen Belastung kann sich auch<br />

ergeben, wenn eine Kapital- oder Personengesellschaft<br />

an der Gesellschaft beteiligt ist und<br />

deren Beteiligung veräußert wird. In diesen<br />

Fällen hat der neu eintretende Gesellschafter<br />

etwaige, bei der Gesellschaft entstehende<br />

gewerbesteuerliche Nachteile nach § 14 Ziff. 4<br />

des Gesellschaftsvertrages auszugleichen.<br />

Entsprechend ist nicht ausgeschlossen, dass<br />

eine gleich lautende Vorschrift in den Gesellschaftsverträgen<br />

der Schiffsgesellschaften vereinbart<br />

ist, die dazu führen kann, dass die<br />

Beteiligungsgesellschaft den Schiffsgesellschaften<br />

einen etwaigen gewerbesteuerlichen<br />

Nachteil ausgleichen muss, z. B. wenn sie eine<br />

Beteiligung an einer Schiffsgesellschaft mit<br />

einem steuerpflichtigen Gewinn veräußert,<br />

sofern die Schiffsgesellschaft zu diesem Zeitpunkt<br />

ihren Gewinn nicht nach § 5a EStG,<br />

sondern nach § 5 EStG ermittelt.<br />

Umsatzsteuer<br />

Da sich die Tätigkeit der Beteiligungsgesellschaft<br />

auf reine Beteiligungsverwaltung<br />

beschränkt, ist sie nicht unternehmerisch im<br />

Sinne des Umsatzsteuergesetztes tätig. Damit<br />

ist die Gesellschaft nicht zum Vorsteuerabzug<br />

berechtigt.<br />

Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />

Die unentgeltliche Übertragung von Anteilen<br />

an der Beteiligungsgesellschaft unterliegt der<br />

Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer.<br />

Übertragung unmittelbar gehaltener<br />

Kommanditbeteiligungen<br />

Bei unmittelbar beteiligten, im Handelsregister<br />

eingetragenen, Anlegern bildet der anteilige<br />

Wert des Betriebsvermögens der Beteiligungsgesellschaft<br />

und der Schiffsgesellschaften<br />

die Grundlage für etwaige erbschaft- und<br />

schenkungsteuerliche Feststellungen. Basis<br />

der Bewertung sind die jeweils anteiligen<br />

Buchwerte der Beteiligungsgesellschaft und<br />

der Schiffsgesellschaften (§ 98a, § 109 Abs. 1<br />

BewG) zum Zeitpunkt des Erb- oder Schenkungsfalles.<br />

Die Ermittlung dieser Werte erfolgt jeweils<br />

einmal jährlich zum Bilanzstichtag durch die<br />

Beteiligungsgesellschaft. Da erfahrungsge-


mäß die anteiligen Werte der Schiffsgesellschaften<br />

von diesen nur sehr zögerlich mitgeteilt<br />

werden, werden die entsprechenden<br />

Werte nur mit deutlicher zeitlicher Verzögerung<br />

nach dem jeweiligen Bilanzstichtag vorliegen.<br />

Unterjährige Werte können lediglich<br />

interpoliert werden.<br />

Positives Betriebsvermögen unterliegt in Erbschafts-<br />

sowie Schenkungsfällen nach derzeitiger<br />

Rechtslage bei einem einmaligen Freibetrag<br />

von € 225.000,– lediglich zu 65 % der<br />

Erbschaft- und Schenkungsteuer. Der Freibetrag<br />

wird bei einer Schenkung von begünstigtem<br />

Betriebsvermögen innerhalb eines Zeitraumes<br />

von 10 Jahren insgesamt nur einmal<br />

gewährt. Ferner werden Erwerbe von<br />

Betriebsvermögen durch Personen der Erbschaftsteuerklassen<br />

II oder III durch Gewährung<br />

eines Entlastungsbetrags in Höhe von<br />

88 % der Differenz zwischen der Steuer nach<br />

Steuerklasse I und nach der tatsächlichen<br />

Steuerklasse des Erwerbers begünstigt. Diese<br />

Vergünstigungen fallen jedoch mit Wirkung<br />

für die Vergangenheit fort, soweit innerhalb<br />

von 5 Jahren nach dem Erwerb die Beteiligung<br />

oder die Gesellschaft aufgegeben wird<br />

oder die vom Erwerber innerhalb dieses Zeitraums<br />

insgesamt getätigten Entnahmen die<br />

Summe seiner Einlagen und der ihm zuzurechnenden<br />

Gewinnanteile um mehr als<br />

€ 52.000,– übersteigen.<br />

Übertragung treuhänderisch gehaltener<br />

Kommanditbeteiligungen<br />

Bei treuhänderisch beteiligten Anlegern ist<br />

nach neuen, koordinierten Erlassen der<br />

Finanzverwaltung (z. B. Erlass des Finanzministeriums<br />

Baden-Württemberg vom 27. Juni<br />

2005, DB 2005 S. 1493) der Gegenstand der<br />

Übertragung eines Anteils an der Beteili-<br />

STEUERLICHE GRUNDLAGEN<br />

gungsgesellschaft nicht die jeweilige Kommanditbeteiligung,<br />

sondern der Herausgabeanspruch<br />

gegen den Treuhänder, der für<br />

Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />

mit dem gemeinen Wert zu bewerten ist. Der<br />

gemeine Wert wird dabei durch den fiktiven<br />

Veräußerungspreis bestimmt, der bei einer<br />

zum Bewertungsstichtag angenommenen<br />

Veräußerung der treuhänderisch gehaltenen<br />

Beteiligung zu erzielen wäre (Verkehrswert).<br />

Außerdem können danach bei der Übertragung<br />

einer treuhänderisch gehaltenen Beteiligung<br />

an der Beteiligungsgesellschaft die<br />

Begünstigungen nach §§ 13a und 19a ErbStG<br />

nicht in Anspruch genommen werden. Damit<br />

würde bei der Übertragung solcher Beteiligungen<br />

der gesamte Verkehrswert des Anteils<br />

– und nicht wie derzeit nur 65 % dieses Wertes<br />

– der Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />

unterworfen. Des Weiteren entfiele damit<br />

u. a. die Möglichkeit, bei der Übertragung solcher<br />

Beteiligungen den Freibetrag und die<br />

Tarifbegrenzung in Anspruch zu nehmen.<br />

Dazu, wie der Verkehrswert bei der Übertragung<br />

treuhänderisch gehaltener Kommanditbeteiligungen<br />

zu ermitteln ist, hat sich die<br />

Finanzverwaltung noch nicht geäußert.<br />

Um die für unmittelbar beteiligte Kommanditisten<br />

geltenden Bewertungsregeln auch<br />

zukünftig nutzen zu können, kommt für den<br />

treuhänderisch beteiligten Anleger in Betracht,<br />

anstelle der Treuhänderin selbst in die<br />

Stellung eines unmittelbar beteiligten Kommanditisten<br />

zu wechseln. Die für unmittelbar<br />

beteiligte Kommanditisten geltenden Bewertungsregeln<br />

kämen in diesem Fall allerdings<br />

erst für Erb- und Schenkungsfälle ab dem<br />

Zeitpunkt der Begründung einer unmittelbaren<br />

Beteiligung zur Anwendung.<br />

Mögliche Neuregelungen bei der<br />

Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />

Das Bundesverfassungsgericht befasst sich<br />

derzeit mit der Frage der Verfassungsmäßigkeit<br />

der unterschiedlichen Behandlung der<br />

Vermögensarten, insbesondere der Begünstigung<br />

von Betriebsvermögen gegenüber Privatvermögen.<br />

Außerdem ist nach dem Koalitionsvertrag<br />

vorgesehen, die Erbschaft- und<br />

Schenkungsteuer spätestens zum 1. Januar<br />

2007 unter Berücksichtigung des zu erwartenden<br />

Urteils des Bundesverfassungsgerichts<br />

zu reformieren. In diesem Zusammenhang ist<br />

auch geplant, die derzeit geltenden Regelungen<br />

zur Übertragung von Betriebsvermögen<br />

im Wege der Erbschaft oder Schenkung zu<br />

ersetzen. Es ist daher möglich, dass die bisher<br />

gemäß § 13a ErbStG (Freibetrag und Bewertungsabschlag)<br />

sowie § 19a ErbStG (Tarifbegrenzung)<br />

geltenden Begünstigungen von<br />

Betriebsvermögen aufgrund einer Entscheidung<br />

des Bundesverfassungsgerichts oder im<br />

Zuge einer Neuregelung durch den Gesetzgeber<br />

beschränkt werden oder ganz entfallen.<br />

Daher sollte vor einer geplanten Übertragung<br />

von Anteilen an den Schiffsgesellschaften<br />

Rücksprache mit einem steuerlichen Berater<br />

gehalten werden.<br />

53


Beteiligungshinweise<br />

Wenn Sie sich an der Achte Maritim Invest Beteiligungsgesellschaft<br />

mbH & Co. KG beteiligen<br />

möchten, senden Sie bitte die ausgefüllte<br />

und unterschriebene <strong>Beitrittserklärung</strong> an:<br />

Maritim Invest Beteiligungsgesellschaft mbH<br />

& Co. KG, Zippelhaus 2, 20457 Hamburg.<br />

Der Beitritt zu der Beteiligungsgesellschaft<br />

wird mit der Annahme der <strong>Beitrittserklärung</strong><br />

durch die Treuhänderin, die Maritime Treuhand-<br />

und Verwaltungsgesellschaft mbH, Zippelhaus<br />

2, 20457 Hamburg, wirksam. Das<br />

öffentliche Angebot beginnt einen Werktag<br />

nach der Veröffentlichung des Verkaufsprospekts<br />

gemäß § 9 Verkaufsprospektgesetz und<br />

endet mit der Vollplatzierung des vorgesehenen<br />

Fondskapitals oder der vorzeitigen Schließung<br />

des Fonds, spätestens jedoch am<br />

31. Dezember 2006.<br />

Mindestzeichnungssumme<br />

Die Mindestzeichnungssumme beträgt<br />

€ 20.000,– zzgl. 3% Agio. Höhere Beträge<br />

müssen durch 1.000 teilbar sein. Die Mindestanzahl<br />

der Vermögensanlage ist eins.<br />

Einzahlungsraten<br />

Das Zeichnungskapital ist wie folgt einzuzahlen:<br />

40 % zzgl. 3 % Agio nach Annahme und<br />

Aufforderung durch<br />

die Treuhänderin<br />

30 % am 1. Februar 2007<br />

30 % am 1. Juli 2007<br />

BETEILIGUNGSHINWEISE<br />

Einzahlungskonto<br />

Einzahlungen sind auf das Mittelverwendungskontrollkonto<br />

zu leisten:<br />

Kontoinhaber:<br />

Achte Maritim Invest Beteiligungsgesellschaft<br />

mbH & Co. KG<br />

Bank: Commerzbank AG, Hamburg<br />

BLZ: 200 400 00<br />

Konto-Nr.: 6 432 116<br />

Verwendungszweck:<br />

Einzahlung Maritim Invest <strong>VIII</strong><br />

Handelsregistereintragungen<br />

Die Maritime Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH, Hamburg, wird als Treuhandkommanditistin<br />

für die Investoren unmittelbar<br />

in das Handelsregister eingetragen. Die Investoren<br />

haben jedoch das Recht, sich nach Maßgabe<br />

des Gesellschafts- und Treuhandvertrages<br />

direkt in das Handelsregister eintragen zu<br />

lassen.<br />

Zahlstelle<br />

Die Treuhänderin, die Maritime Treuhandund<br />

Verwaltungsgesellschaft mbH, Zippelhaus<br />

2, 20457 Hamburg, führt die Auszahlungen<br />

als Zahlstelle an die Anleger aus.<br />

Vertriebshinweis<br />

Das Emissionskapital wird durch die Vertriebsbeauftragten<br />

der Achte Maritim Invest<br />

Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG platziert,<br />

mit denen entsprechende Vertriebsvereinbarungen<br />

getroffen werden. Die Vertriebsbeauftragten<br />

sind selbständige Unternehmer.<br />

Sie sind nicht berechtigt, von diesem Pros-<br />

pekt abweichende Zusicherungen zu geben.<br />

Prospektherausgeber ist die Achte Maritim<br />

Invest Beteiligungsgesellschaft mbH & Co.<br />

KG, Hamburg.<br />

Angabenvorbehalt<br />

Alle hier aufgeführten Angaben, Prognosen<br />

über Entwicklungen, Berechnungen<br />

sowie die steuerlichen und rechtlichen<br />

Grundlagen wurden von der Prospektverantwortlichen<br />

dieses Beteiligungsangebotes,<br />

der Maritim Invest Beteiligungsgesellschaft<br />

mbH & Co. KG, mit Sorgfalt<br />

zusammengestellt.<br />

Eine Haftung für den Eintritt der in diesem<br />

Prospekt enthaltenen Prognosen<br />

wird nicht übernommen. Für den Inhalt<br />

des Prospektes sind nur die bis zum<br />

Datum der Aufstellung bekannten oder<br />

erkennbaren Sachverhalte maßgeblich.<br />

Alle Angaben in diesem Prospekt basieren<br />

auf den abgeschlossenen Verträgen<br />

sowie Markteinschätzungen, die ihrerseits<br />

auf Erfahrungen und Erwartungen<br />

der Maritim Invest Beteiligungsgesellschaft<br />

mbH & Co. KG und mit einbezogenen<br />

Fachleuten beruhen. Dieses<br />

Beteiligungsangebot ist nur für Anleger<br />

geeignet, die bei unerwartet negativer<br />

Entwicklung einen entstehenden Verlust<br />

bis zum Totalverlust hinnehmen können<br />

(siehe auch Risiken der Beteiligung auf<br />

den Seiten 18 - 25). Kapitalanlegern wird<br />

empfohlen, diesen Prospekt mit den<br />

anderen ihnen übergebenen Unterlagen<br />

aufzubewahren.<br />

55


Beteiligte Partner<br />

BETEILIGTE PARTNER<br />

56 Funktion Geschäftsanschrift/Sitz Handelsregister<br />

Achte Maritim Invest Beteiligungsgesellschaft, Zippelhaus 2, HRA 102616, Amtsgericht Hamburg<br />

Beteiligungsgesellschaft Emittentin, Prospektherausgeberin 20457 Hamburg Tag der ersten Eintragung: 21. September 2005<br />

mbH & Co. KG<br />

Verwaltungsgesellschaft Komplementärin der Achte Maritim Invest Zippelhaus 2, HRB 94792, Amtsgericht Hamburg<br />

Maritim Invest mbH Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG 20457 Hamburg Tag der ersten Eintragung: 14. September 2005<br />

sowie der Maritim Invest Beteiligungsgesellschaft<br />

mbH & Co. KG, der Gründungskommanditistin<br />

Maritim Invest Anbieterin, Prospektverantwortliche, Zippelhaus 2, HRA 98022, Amtsgericht Hamburg<br />

Beteiligungsgesellschaft Grundlagenaufbereitung, Koordination 20457 Hamburg Tag der ersten Eintragung: 9. Januar 2003<br />

mbH & Co. KG der Emission des Fondskapitals,<br />

Gründungsgesellschafterin<br />

Maritime Treuhand- und Treuhänderin, Management und Zippelhaus 2, HRB 84398, Amtsgericht Hamburg<br />

Verwaltungsgesellschaft mbH Verwaltung der erworbenen Zweitmarkt- 20457 Hamburg Tag der ersten Eintragung: 2. August 2002<br />

beteiligungen der Beteiligungsgesellschaft,<br />

Zahlstelle, Gründungsgesellschafterin<br />

Salomon & Partner Alleinige Kommanditistin der Zippelhaus 2, HRA 100103, Amtsgericht Hamburg<br />

Invest GmbH & Co. KG Maritim Invest 20457 Hamburg Tag der ersten Eintragung: 19. März 2004<br />

Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG,<br />

alleinige Gesellschafterin der<br />

Verwaltungsgesellschaft Maritim Invest GmbH


BETEILIGTE PARTNER<br />

Kapital Kommanditisten/Gesellschafter Komplementär/Geschäftsführer<br />

Kommanditkapital: - Maritim Invest Beteiligungsgesellschaft Verwaltungsgesellschaft Maritim Invest mbH, Hamburg<br />

€ 22.850.000,– mbH & Co. KG, Hamburg, mit € 10.000,–<br />

(Erhöhung gem. § 4 Ziffer 5 und 6 - Maritime Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft mbH,<br />

des Gesellschaftvertrages möglich) Hamburg, mit € 5.000,–<br />

Stammkapital: - Salomon & Partner Invest GmbH & Co. KG, Hamburg Matthias J. Brinckman, Hamburg*<br />

€ 50.000,–<br />

Kommanditkapital: - Salomon & Partner Invest GmbH & Co. KG, Hamburg Verwaltungsgesellschaft Maritim Invest mbH, Hamburg<br />

€ 1.000.000,–<br />

Stammkapital: - Jürgen Draabe, Hamburg Matthias J. Brinckman, Hamburg*<br />

€ 50.000,– - Frank Moysich, Jesteburg Karl-Georg von Ferber, Schwerin*<br />

(jeweils über 25 %)<br />

- weitere Gesellschafter<br />

Kommanditkapital: - Matthias J. Brinckman, Hamburg Salomon & Partner Unternehmensberatung GmbH, Hamburg<br />

€ 2.000.000,– - KG DIS Beteiligungsgesellschaft für Immobilien-<br />

und Schiffsinvestitionen mbH & Cie., Hamburg<br />

- Frank Moysich, Jesteburg<br />

- Horst Rahe, Hamburg<br />

* Die Geschäftsanschrift der Mitglieder der Geschäftsführung<br />

ist identisch mit derjenigen der Gesellschaft.<br />

57


58<br />

Anhang<br />

ANHANG<br />

Die Achte Maritim Invest Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG wurde am 6. September 2005 gegründet und hat am 21. September 2005 mit ihrer<br />

Eintragung ins Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter der HRA-Nummer 102616 begonnen. Auf den Tag der Eintragung wurde folgende<br />

Eröffnungsbilanz aufgestellt:<br />

Eröffnungsbilanz zum 21. September 2005 (ungeprüft)<br />

Alle Werte in EUR<br />

Aktiva € Passiva €<br />

A. Ausstehende Einlagen 15.750 A. Eigenkapital<br />

Jahresabschluss<br />

Bilanz zum 31. Dezember 2005<br />

Alle Werte in EUR<br />

I. Kapitalanteile der Kommanditisten 15.000<br />

II. Rücklagen 750<br />

15.750 15.750<br />

Aktiva € Passiva €<br />

A. Ausstehende Einlagen 15.750 A. Eigenkapital<br />

Achte Maritim Invest Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG<br />

I. Komplementäreinlagen 0<br />

II. Kommanditieinlagen 14.250<br />

B. Rückstellungen<br />

14.250<br />

Sonstige Rückstellungen 1.500<br />

15.750 15.750<br />

Gewinn- und Verlustrechnung für das Rumpfgeschäftsjahr vom 21. September bis 31. Dezember 2005<br />

Alle Werte in EUR<br />

1. Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.500<br />

2. Jahresfehlbetrag 1.500<br />

3. Belastung auf Kapitalkonten 1.500<br />

4. Bilanzgewinn 0<br />


Anhang zur Bilanz<br />

ANHANG<br />

Achte Maritim Invest Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG,Hamburg<br />

Anhang für 2005<br />

Allgemeine Hinweise<br />

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB und unter Berücksichtigung des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Es<br />

gelten die Vorschriften für kleine Gesellschaften.<br />

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.<br />

Bilanzierung- und Bewertungsmethoden<br />

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.<br />

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in der Höhe angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer<br />

Beurteilung notwendig ist.<br />

Sonstige Angaben<br />

Hafteinlage<br />

Die im Handelsregister gemäß § 172 Abs. 1 HGB eingetragenen Einlagen von € 15.000,– sind noch nicht geleistet.<br />

Geschäftsführung<br />

Die Geschäftsführung und Vertretung obliegt der persönlich haftenden Gesellschafterin, der Verwaltungsgesellschaft Maritim Invest mbH, Hamburg.<br />

Diese ist in der Abteilung B des Handelsregisters beim Amtsgericht Hamburg unter HRB Nr. 94792 eingetragen.<br />

Die Komplementärin ist gemäß Gesellschaftsvertrag von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.<br />

Geschäftsführer ist Herr Matthias Brinckman, Hamburg.<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin in der Achte Maritim Invest Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, ist die Verwaltungsgesellschaft<br />

Maritim Invest mbH, Hamburg. Ihr Stammkapital beträgt € 50.000,–. Sie leistet keine Einlage und ist am Vermögen der Gesellschaft nicht beteiligt.<br />

Mitarbeiter<br />

Die Gesellschaft beschäftigt keine eigenen Mitarbeiter.<br />

Ergebnisverwendung<br />

Der Jahresfehlbetrag in Höhe von € 1.500,– wird mit den Rücklagen verrechnet bzw. den Kapitalkonten belastet.<br />

Hamburg, im Januar 2006<br />

gez. Geschäftsführung<br />

59


60<br />

Lagebericht der Beteiligungsgesellschaft<br />

ANHANG<br />

Achte Maritim Invest Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg<br />

Anhang für 2005<br />

Der Geschäftsverlauf des Jahres 2005 war geprägt durch die Gründung der Gesellschaft. Aktives Geschäft war nicht zu verzeichnen, da die Gesellschaft<br />

erst im Jahr 2006 ihre Tätigkeiten aufnimmt. Der Jahresfehlbetrag resultiert aus den Kosten der Gründung sowie aus Kosten der allgemeinen<br />

Verwaltung.<br />

Die Gesellschaft wird als Beteiligungsfonds Maritim Invest <strong>VIII</strong>, dessen Konzept bereits entwickelt wurde, angeboten. Die Platzierung des Kommanditkapitals<br />

wird voraussichtlich in 2006 erfolgen. Aufgrund von Erfahrungswerten vergleichbarer Fonds der Initiatoren wird von einer zügigen Platzierung<br />

des Fonds ausgegangen.<br />

Die Höhe des Eigenkapitals soll ca. € 26 Mio. (inkl. Agio) betragen. Der nach Abzug der im Emissionsprospekt näher beschriebenen Aufwendungen<br />

verbleibende Betrag wird für den Erwerb von Beteiligungen verwendet.<br />

Chancen und Risiken für die Gesellschaft ergeben sich insbesondere aus der richtigen Auswahl der zu erwerbenden Zweitmarktbeteiligungen auf Basis<br />

eines bewährten Bewertungssystems. Aufgrund der Analyse jeder anzukaufenden Zweitmarktbeteiligung auf Basis dieses Bewertungssystems besteht<br />

die Chance der Auswahl von renditestarken Beteiligungen. Da die Investition in Schiffsbeteiligungen eine Investition in einen volatilen Markt darstellt,<br />

besteht jedoch das Risiko, dass die angestrebten Renditen nicht erreicht werden.<br />

Für das Geschäftsjahr 2006 wird mit einem Jahresfehlbetrag von ca. T€ 6.000 (inkl. Agio) gerechnet, der im Wesentlichen aus den geplanten Investitionskosten<br />

resultiert.<br />

Hamburg, im Januar 2006<br />

gez. Matthias J. Brinckman<br />

als Geschäftsführer der Verwaltungsgesellschaft Maritim Invest mbH diese wiederum als Geschäftsführerin für die Achte Maritim Invest Beteiligungsgesellschaft<br />

mbH & Co. KG<br />

Bestätigungsvermerk<br />

An die Achte Maritim Invest Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg:<br />

Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den<br />

Lagebericht der Achte Maritim Invest Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, für das Rumpfgeschäftsjahr vom 21. September bis<br />

31. Dezember 2005 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften<br />

liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten<br />

Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.


ANHANG<br />

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen<br />

Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und<br />

Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den<br />

Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der<br />

Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft<br />

sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen<br />

internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben<br />

beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen<br />

Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine<br />

hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.<br />

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.<br />

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und<br />

vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,<br />

Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der<br />

Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.<br />

Hamburg, 16. Januar 2006<br />

Ernst & Young AG<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

gez. Klein gez. Semmerow<br />

Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer<br />

Angaben über den jüngsten Geschäftsgang und die Geschäftsaussichten<br />

Aktives Geschäft der Beteiligungsgesellschaft war bis zum Datum der Prospekterstellung nicht zu verzeichnen, da die Beteiligungsgesellschaft<br />

bis zu diesem Zeitpunkt ihre Tätigkeit noch nicht aufgenommen hat.<br />

Die Beteiligungsgesellschaft wird als Beteiligungsfonds Maritim Invest <strong>VIII</strong>, dessen Konzept bereits entwickelt wurde, angeboten. Die<br />

Einwerbung des Kommanditkapitals erfolgt bis zur Vollplatzierung, spätestens bis zum 31. Dezember 2006. Aufgrund von Erfahrungswerten<br />

vergleichbarer Fonds des Initiators wird von einer zügigen Platzierung des Beteiligungsangebotes ausgegangen. Die Höhe<br />

des Eigenkapitals soll ca. € 23,5 Mio. betragen. Der nach Abzug in diesem Emissionsprospekt detailliert beschriebenen Aufwendungen<br />

verbleibender Betrag wird für den Erwerb von Anteilen an Schiffsgesellschaften verwendet. Die Investitionen werden nach Schließung<br />

des Fonds und nach Abstimmung der Investoren über die Portfoliostruktur von Maritim Invest <strong>VIII</strong> im Rahmen einer Gesellschafterversammlung<br />

getätigt. Es wird seitens der Beteiligungsgesellschaft angestrebt, die Investitionen weitestgehend bis Ende 2007<br />

durchgeführt zu haben.<br />

61


Vertragsteil


64<br />

§ 1 Firma und Sitz der Gesellschaft<br />

1. Die Firma der Kommanditgesellschaft lautet:<br />

Achte Maritim Invest Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG<br />

2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Hamburg.<br />

§ 2 Gegenstand des Unternehmens<br />

1. Gegenstand des Unternehmens ist die mittelbare oder unmittelbare<br />

Beteiligung (Erwerb, Verwaltung und Veräußerung)<br />

an Gesellschaften, die Schiffe betreiben, insbesondere an<br />

geschlossenen Schiffsfonds („Zielfonds“).<br />

2. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Rechtsgeschäfte und<br />

Rechtshandlungen vorzunehmen, die geeignet sind, den<br />

Gegenstand des Unternehmens zu fördern und die mit ihm im<br />

Zusammenhang stehen.<br />

§ 3 Dauer der Gesellschaft<br />

Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet. Die Kündigungsrechte<br />

der Gesellschafter regelt § 18.<br />

§ 4 Gesellschafter, Kapitaleinlagen, Haftung<br />

1. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Verwaltungsgesellschaft<br />

Maritim Invest mbH mit Sitz in Hamburg, eingetragen<br />

im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB<br />

94792. Sie ist berechtigt, auch bei anderen Gesellschaften als<br />

persönlich haftende Gesellschafterin tätig zu sein. Die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin leistet keine Einlage und ist am<br />

Vermögen der Gesellschaft nicht beteiligt.<br />

2. Kommanditisten sind:<br />

Maritim Invest Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG,<br />

mit einer Kommanditeinlage von € 10.000,–<br />

Maritime Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft mbH<br />

(„Treuhandkommanditistin“)<br />

mit einer Kommanditeinlage von € 5.000,–<br />

3. Die Treuhandkommanditistin ist berechtigt aber nicht verpflichtet,<br />

ihre Einlage schrittweise zu erhöhen, und zwar bis die Summe<br />

aller Kommanditeinlagen € 22.850.000,– („Vollplatzierung“)<br />

erreicht ist. Die Erhöhung der Einlage erfolgt jeweils mit<br />

der Annahme der <strong>Beitrittserklärung</strong> eines treugeberisch beitretenden<br />

Kommanditisten durch die Treuhandkomanditistin in<br />

GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

Achte Maritim Invest Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG<br />

Höhe des gezeichneten Nominalbetrages. Unbeschadet der<br />

sofortigen Wirksamkeit der Erhöhung der Einlagen wird die<br />

Treuhandkommanditistin die Gesellschaft in angemessener<br />

Frist über die angenommenen <strong>Beitrittserklärung</strong>en und deren<br />

jeweiliges Datum informieren. Die Fälligkeit der erhöhten Einlage<br />

ergibt sich aus den von der Treuhandkommanditistin mit<br />

den Treugebern gemäß <strong>Beitrittserklärung</strong> vereinbarten Einzahlungsterminen.<br />

Die Treuhandkommanditistin ist berechtigt, ihre<br />

Einlageverpflichtung dadurch zu erfüllen, dass sie ihre Zahlungsansprüche<br />

gegenüber den Treugebern an Erfüllung statt<br />

an die Gesellschaft abtritt. Die Schließung des Fonds erfolgt bei<br />

Vollplatzierung, spätestens aber zum 31. Dezember 2006.<br />

4. Die Treuhandkommanditistin ist berechtigt, das von ihr übernommene<br />

weitere Kommanditkapital ganz oder teilweise für<br />

Dritte („Treugeber“) als Treuhandkommanditist zu halten oder<br />

Kommanditeinlagen für Kommanditisten als Verwaltungstreuhänder<br />

zu verwalten. Hierzu wird ein gesonderter Treuhandvertrag<br />

(im Folgenden auch der „Treuhandvertrag“) abgeschlossen.<br />

5. Die Treuhandkommanditistin ist berechtigt, auf Verlangen<br />

der persönlich haftenden Gesellschafterin ihre Kommanditeinlage<br />

um bis zu weiteren € 22,85 Mio. durch schriftliche Erklärung<br />

gegenüber der Gesellschaft zu erhöhen. Ziff. 3 Sätze 2<br />

bis 4 finden Anwendung.<br />

6. Die Treuhandkommanditistin ist berechtigt, ihre treuhänderisch<br />

gehaltende Kommanditeinlage auch über den in Ziffer<br />

3 genannten Betrag hinaus auf Anforderung der persönlich<br />

haftenden Gesellschafterin u. a. zur Aufstockung der Liquiditätsreserve<br />

um bis zu € 1.250.000,– bzw. um bis zu<br />

€ 2.500.000,– bei entsprechender Erhöhung des Kommanditkapitals<br />

nach Ziffer 5 zu erhöhen; von diesem Recht kann die<br />

Treuhandkommanditistin nur durch schriftliche Erklärung<br />

gegenüber der Gesellschaft Gebrauch machen, die dort bis<br />

zum 31. Dezember 2006 eingegangen sein muss. Ziffer 3 Sätze<br />

2 bis 4 finden Anwendung.<br />

7. Nach Vollplatzierung, spätestens aber ab dem 31. Dezember<br />

2006, können die Treugeber verlangen, dass sie anstelle der<br />

Treuhandkommanditistin als Kommanditisten in das Handelsregister<br />

eingetragen werden, vorausgesetzt,<br />

a) die persönlich haftende Gesellschafterin und die Treuhandkommanditistin<br />

erhalten eine umfassende Handels-


egistervollmacht, die unwiderruflich und über den Tod<br />

hinaus wirksam ist und einzeln insbesondere zu folgenden<br />

Anmeldungen berechtigt:<br />

• Eintritt und Ausscheiden von Kommanditisten<br />

(auch des Vollmachtgebers),<br />

• Eintritt und Ausscheiden von persönlich haftenden<br />

Gesellschaftern,<br />

• Änderung der Beteiligungsverhältnisse und des<br />

Kapitals der Gesellschaft,<br />

• Änderung von Firma, Sitz und Unternehmensgegenstand<br />

der Gesellschaft,<br />

• Auflösung und Löschung der Gesellschaft, und<br />

b) die Treuhandkommanditistin wurde mit der Hafteinlage<br />

insoweit im Handelsregister der Gesellschaft eingetragen.<br />

Nach Erhalt der vorgenannten Handelsregistervollmacht ist die<br />

Treuhandkommanditistin verpflichtet, auf den Treugeber die<br />

diesem anteilig zustehende Kommanditbeteiligung im Wege<br />

der Sonderrechtsnachfolge zu übertragen. Das Treuhandverhältnis<br />

wird dann hinsichtlich der Beteiligung als Verwaltungstreuhand<br />

nach Maßgabe des Treuhandvertrages fortgeführt.<br />

8. Die Kommanditeinlagen nach dieser Vorschrift sind die von<br />

den Kommanditisten geschuldeten Pflichteinlagen. Nach der<br />

Pflichteinlage bestimmen sich die Vermögens- und Verwaltungsrechte<br />

der Kommanditisten. Die im Handelsregister einzutragende<br />

Hafteinlage beträgt 10 % (zehn Prozent) der<br />

Pflichteinlage. Hiervon ausgenommen sind die Kommanditeinlagen<br />

der Kommanditisten nach Ziffer 2 in der dort<br />

genannten Höhe, bei denen die Pflichteinlage insoweit der<br />

Hafteinlage entspricht.<br />

Die Treugeber sind verpflichtet, auf die von ihnen übernommenen<br />

Kommanditeinlagen ein Agio zu zahlen. Die Höhe und die<br />

Fälligkeit des Agios ergibt sich aus der zwischen Treuhandkommanditistin<br />

und Treugebern gemäß <strong>Beitrittserklärung</strong> getroffenen<br />

Vereinbarung.<br />

Für Einzahlungen, die nach den jeweiligen Fälligkeitsterminen<br />

geleistet werden, kann die Gesellschaft den betroffenen Kommanditisten<br />

mit Zinsen in Höhe von 1 % monatlich belasten.<br />

Die Treuhandkommanditistin und die Gesellschaft ermächtigen<br />

sich wechselseitig, Ansprüche gegen Treugeber auf Zahlung<br />

der Einlage zuzüglich etwaiger Zinsen geltend zu<br />

machen.<br />

9. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist berechtigt, einen<br />

Kommanditisten, der seine fällige Einlage trotz schriftlicher<br />

Fristsetzung mit Ausschlussandrohung ganz oder teilweise<br />

GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />

nicht erbracht hat, durch schriftliche Erklärung aus der Gesellschaft<br />

ganz oder teilweise auszuschließen und nach eigenem<br />

Ermessen an seiner Stelle einen oder mehrere Kommanditisten<br />

aufzunehmen, ohne dass es eines besonderen Beschlusses der<br />

Gesellschafter bedarf. Die Treuhandkommanditistin kann<br />

anteilig als Kommanditistin ausgeschlossen werden, sofern ein<br />

Treugeber seine Einlage ganz oder teilweise nicht pflichtgemäß<br />

erbringt.<br />

Der ausscheidende Kommanditist trägt die im Zusammenhang<br />

mit seinem Ausscheiden entstehenden Kosten. Die Berechnung<br />

von Verzugszinsen bleibt davon unberührt. Etwaige<br />

Rückzahlungsansprüche werden nicht verzinst.<br />

10. Die Beteiligung von Kommanditisten erfolgt unter der aufschiebenden<br />

Bedingung ihrer Eintragung in das Handelsregister. Bis<br />

zu ihrer Eintragung in das Handelsregister haben die Kommanditisten<br />

die Rechtsstellung eines atypisch stillen Gesellschafters;<br />

die Regelungen dieses Gesellschaftsvertrages gelten entsprechend.<br />

Dies gilt auch hinsichtlich der nach Maßgabe von Ziffer 3<br />

erhöhten Einlage der Treuhandkommanditistin.<br />

§ 5 Gesellschafterkonten<br />

1. Für jeden Kommanditisten werden die nachfolgenden Konten<br />

gebildet:<br />

a) ein Festkapitalkonto,<br />

b) ein Kapitalrücklagenkonto,<br />

c) ein Ergebnissonderkonto.<br />

d) ein Darlehenskonto.<br />

Die Gesellschaft ist berechtigt weitere Konten einzurichten.<br />

2. Die Pflichteinlagen der Kommanditisten sind Festeinlagen. Sie<br />

werden auf dem Festkapitalkonto gebucht.<br />

3. Das Agio wird auf dem gesamthänderisch gebundenen<br />

Kapitalrücklagenkonto erfasst. Die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

ist berechtigt, die Kapitalrücklage aufzulösen.<br />

4. Verluste werden den Kommanditisten auf Ergebnissonderkonten<br />

belastet, auch soweit sie die Pflichteinlagen übersteigen.<br />

Solange ein Ergebnissonderkonto einen negativen Saldo ausweist,<br />

sind zukünftige Gewinne des Kommanditisten diesem<br />

Konto gutzuschreiben. Ein negativer Saldo auf dem Ergebnissonderkonto<br />

begründet keine Verpflichtung des Gesellschafters,<br />

insbesondere entsteht keine Nachschusspflicht.<br />

65


66<br />

5. Entnahmen, zusätzliche Einlagen der Kommanditisten und<br />

Gewinne, die nach Ausgleich des Ergebnissonderkontos anfallen,<br />

sowie der sonstige Zahlungsverkehr zwischen der Gesellschaft<br />

und den Kommanditisten werden auf einem gesonderten<br />

Konto (Darlehenskonto) verbucht. Im Verhältnis zwischen<br />

Gesellschafter und Gesellschaft hat das Darlehenskonto Forderungs-<br />

bzw. Verbindlichkeitscharakter.<br />

6. Die Konten werden nicht verzinst, soweit in diesem Gesellschaftsvertrag<br />

nichts anderes bestimmt ist.<br />

§ 6 Besondere Vergütungen für Gesellschafterleistungen und<br />

Ergebnisverteilung<br />

1. Aufgrund eines gesonderten Geschäftsbesorgungsvertrages<br />

übernimmt die Maritim Invest Beteiligungsgesellschaft mbH &<br />

Co. KG, Hamburg, insbesondere folgende entgeltliche Leistungen,<br />

längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2006:<br />

a) Im Rahmen der Einrichtung des Geschäftsbetriebes der<br />

Gesellschaft die betriebswirtschaftliche Beratung der<br />

Gesellschaft bis zur Vollplatzierung.<br />

b) Mitwirkung bei der Einwerbung des Kommanditkapitals<br />

einschließlich der dazugehörigen Werbe- und Vertriebsmaßnahmen<br />

sowie Mitwirkung bei der Prospekterstellung.<br />

Als Vergütung erhält die Maritim Invest Beteiligungsgesellschaft<br />

mbH & Co. KG, Hamburg, den Betrag inklusive etwaiger<br />

Umsatzsteuer, der in Anlage 1 zum Gesellschaftsvertrag<br />

unter Ziffer 3 ausgewiesen ist.<br />

2. Die Treuhandkommanditistin erhält für ihre Treuhand- und<br />

Verwaltungstätigkeit – die die Gesellschaft ansonsten selbst<br />

gegenüber ihren Kommanditisten erbringen müsste – und zur<br />

Erstattung ihrer Aufwendungen und Auslagen von der Gesellschaft<br />

die im Treuhandvertrag vereinbarte Vergütung.<br />

3. Die Treuhandkommanditistin übernimmt aufgrund eines<br />

gesonderten Geschäftsbesorgungsvertrages die Verwaltung<br />

und das Management des Beteiligungsportfolios der Gesellschaft.<br />

Als Vergütung erhält die Treuhandkommanditistin den<br />

Betrag inklusive etwaiger Umsatzsteuer, der in der Anlage 1<br />

zum Gesellschaftsvertrag unter Ziffer 4 ausgewiesen ist, sowie<br />

eine vereinbarte laufende jährliche Vergütung.<br />

4. Die persönlich haftende Gesellschafterin erhält jährlich für die<br />

Geschäftsführung der Kommanditgesellschaft einschließlich<br />

Aufwendungen und Auslagen sowie für die Übernahme der<br />

persönlichen Haftung eine Vergütung in Höhe von € 12.000,–<br />

zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />

5. Die Vergütungen gemäß vorstehenden Ziffern 1-4 sind im Verhältnis<br />

der Gesellschafter untereinander und zur Gesellschaft<br />

als Aufwand zu behandeln.<br />

6. Das Ergebnis der Gesellschaft wird unter den Kommanditisten<br />

im Verhältnis ihrer Kommanditeinlagen verteilt. Für das<br />

Geschäftsjahr 2006 erfolgt die Ergebnisverteilung dergestalt,<br />

dass die Ergebnissonderkonten der Kommanditisten zum<br />

31. Dezember 2006 im Verhältnis der bis zu diesem Zeitpunkt<br />

gezeichneten Kommanditeinlagen zueinander stehen. Hierfür<br />

werden Verluste vom Zeitpunkt des Beitritts eines Kommanditisten<br />

an zunächst von dem beitretenden Gesellschafter in<br />

dem Umfang allein getragen, in dem vorher beigetretene<br />

Kommanditisten Verluste bereits getragen haben. Danach verbleibende<br />

Verluste werden auf die Gesellschafter wieder im<br />

Verhältnis ihrer gezeichneten Einlagen verteilt. Vorstehendes<br />

gilt entsprechend für die Treugeber.<br />

§ 7 Entnahme und Haftung<br />

1. Ausschüttungen (Gewinn- oder Liquiditätsausschüttungen) an<br />

die Gesellschafter sind nur zulässig, soweit die Liquiditätslage<br />

der Gesellschaft dies unter Berücksichtigung einer angemessenen<br />

Liquiditätsreserve zulässt.<br />

2. Ausschüttungen sind unter Berücksichtigung der Gleichbehandlung<br />

der Gesellschafer im Verhältnis der Festkapitalkonten<br />

vorzunehmen.<br />

3. Ausschüttungen sind auch dann zulässig, wenn die Pflichteinlage<br />

hierdurch herabgemindert wird oder die Pflichteinlage<br />

durch Verluste herabgemindert ist. Die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin kann beschlossene Ausschüttungen an die<br />

Kommanditisten aussetzen, soweit die Vermögens- oder Liquiditätslage<br />

der Gesellschaft die Durchführung des Ausschüttungsbeschlusses<br />

nicht zulässt.<br />

4. Die Kommanditisten sind über die Verpflichtung zur Leistung<br />

der Pflichteinlage und des Agios hinaus zu keinen Nachschüssen<br />

oder sonstigen Leistungen verpflichtet. Die Haftung nach<br />

den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach den §§ 171<br />

ff. HGB bleibt unberührt.<br />

§ 8 Geschäftsführung und Vertretung<br />

1. Die persönlich haftende Gesellschafterin führt die Geschäfte der<br />

Gesellschaft und vertritt diese. Sie darf sich hierzu der<br />

Hilfe Dritter bedienen. Bei der Geschäftsführung der Gesellschaft<br />

ist die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns anzuwenden.


2. Die persönlich haftende Gesellschafterin und ihre Geschäftsführer<br />

sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.<br />

3. Das Widerspruchsrecht der Kommanditisten gemäß § 164<br />

HGB ist ausgeschlossen. Die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

bedarf zur Vornahme folgender Geschäfte der Zustimmung<br />

des Beirats, soweit nicht gemäß § 11 die Zustimmung<br />

der Gesellschafter erforderlich ist:<br />

a) Beteiligungen an Zielfonds, die nicht dem Wertpapierverkaufsprospektgesetz<br />

unterliegen oder unterlegen hätten<br />

und der Beteiligungswert (Kaufpreis) € 500.000,– überschreitet,<br />

b) Beteiligungen an einem Zielfonds, wenn und soweit mit der<br />

Beteiligung ein Anteil von mehr als 10 % des Kommanditkapitals<br />

der Gesellschaft in einen Zielfonds investiert wird.<br />

4. In Fällen der Not oder in Eilfällen hat die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin das Recht, unaufschiebbare Rechtsgeschäfte<br />

und/oder Rechtshandlungen, die der Zustimmung der Gesellschafterversammlung<br />

oder des Beirats bedürfen, mit der Sorgfalt<br />

eines ordentlichen Kaufmanns auch ohne vorherige<br />

Zustimmung vorzunehmen. Macht die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin hiervon Gebrauch, so hat sie den Beirat oder<br />

– in den in § 11 genannten Fällen – die Gesellschafter unverzüglich<br />

zu unterrichten.<br />

§ 9 Gesellschafterbeschlüsse<br />

1. Je € 1.000,– Kommanditeinlage gewähren eine Stimme. Die<br />

persönlich haftende Gesellschafterin hat kein Stimmrecht.<br />

2. Gesellschafterbeschlüsse werden, soweit in diesem Gesellschaftsvertrag<br />

nicht etwas anderes bestimmt ist, mit einfacher<br />

Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Stimmenthaltungen<br />

und ungültige Stimmen gelten als nicht abgegeben.<br />

3. Beschlüsse in den Fällen des § 11 Ziffer 1 lit. (f) und (g) bedürfen<br />

einer Mehrheit von mindestens 75 % der abgegebenen<br />

Stimmen („qualifizierte Mehrheit“).<br />

4. Änderungen der Vergütungen der Gründungsgesellschafter<br />

gemäß § 6 Ziffern 1 bis 3 und der Haftungsvergütung der persönlich<br />

haftenden Gesellschafterin gemäß § 6 Ziffer 4 bedürfen<br />

zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung des jeweils berechtigten<br />

Gesellschafters.<br />

5. Die Gesellschafter sind berechtigt, sich in der Gesellschafterversammlung<br />

und bei sonstigen Gesellschafterbeschlüssen<br />

durch einen Mitgesellschafter oder Angehörigen der rechts-<br />

GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />

oder steuerberatenden Berufe aufgrund schriftlicher Vollmacht<br />

vertreten zu lassen. Die Vertretung durch sonstige Personen<br />

ist zulässig, sofern dies von der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin nach pflichtgemäßem Ermessen gestattet<br />

wird. Eine Vertretung ist unzulässig, sofern der Bevollmächtigte<br />

direkt oder indirekt im Wettbewerb zur Gesellschaft oder<br />

den Kommanditisten gemäß § 4 Ziffer 2 steht.<br />

6. Die Treuhandkommanditistin ist vorbehaltlich der Regelungen<br />

in nachstehender Ziffer 7 bezüglich der von ihr vertretenen<br />

Treugeber grundsätzlich bevollmächtigt, diese auf Gesellschafterversammlungen<br />

und bei sonstigen Gesellschafterbeschlüssen<br />

nach Maßgabe der Bestimmungen des Treuhandvertrages<br />

zu vertreten und deren Stimmrecht auszuüben.<br />

7. Die Treuhandkommanditistin ist berechtigt, ihr Stimmrecht<br />

entsprechend den Kapitalanteilen der von ihr vertretenen Treugeber<br />

unterschiedlich auszuüben und dabei den ihr von den<br />

Treugebern erteilten Weisungen zu folgen. Die Treugeber der<br />

Treuhandkommanditistin sind berechtigt, das auf sie anteilig<br />

entfallende Stimmrecht der Treuhandkommanditistin selbst auszuüben<br />

oder sich durch einen Bevollmächtigten nach Maßgabe<br />

vorstehender Ziffer 5 vertreten zu lassen. In diesen Fällen hat die<br />

Treuhandkommanditistin für den Treugeber kein Stimmrecht.<br />

8. Gesellschafterbeschlüsse werden in der Regel schriftlich oder<br />

per Telefax gefasst, wobei die Stimmabgabe innerhalb von<br />

drei Wochen nach Absendung der Beschlussfassungsunterlagen<br />

an die Gesellschafter erfolgen muss. Die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin ist berechtigt, eine längere Frist für die<br />

Stimmabgabe zu bestimmen. Erklärungen über die Stimmabgabe<br />

müssen vor Ablauf der Frist der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin zugehen. Das Ergebnis der Beschlussfassung<br />

ist von der persönlich haftenden Gesellschafterin festzustellen<br />

und allen Gesellschaftern zuzuleiten.<br />

9. Die Unwirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusses kann nur<br />

geltend gemacht werden, wenn innerhalb einer Ausschlussfrist<br />

von drei Monaten nach Absendung des Protokolls der<br />

Gesellschafterversammlung oder der schriftlichen Mitteilung<br />

über die Beschlussfassung Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit<br />

gegen die Gesellschaft erhoben wird.<br />

§ 10 Gesellschafterversammlung<br />

1. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist berechtigt und<br />

verpflichtet, eine Gesellschafterversammlung einzuberufen,<br />

wenn es entweder das Interesse der Gesellschaft nach dem<br />

Ermessen der persönlich haftenden Gesellschafterin erfordert<br />

oder wenn Kommanditisten, die zusammen mindestens 25 %<br />

des Kommanditkapitals auf sich vereinigen, oder der Beirat<br />

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68<br />

dieses schriftlich unter Übersendung einer Tagesordnung und<br />

einer Begründung verlangen.<br />

2. Gesellschafterversammlungen werden von der persönlich<br />

haftenden Gesellschafterin einberufen und finden am Sitz der<br />

Gesellschaft statt. Die Einberufungsfrist für eine Gesellschafterversammlung<br />

beträgt drei Wochen, beginnend mit dem<br />

Tage der Absendung der Einladung. Die Einladung hat unter<br />

Angabe des Tagungsortes und der Tagesordnung schriftlich<br />

zu erfolgen. Die Gesellschafter können Anträge, die die<br />

Tagesordnung ändern oder ergänzen, spätestens sieben Tage<br />

vor der Versammlung bei der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

schriftlich oder per Telefax einreichen.<br />

3. Kommt die persönlich haftende Gesellschafterin der Aufforderung<br />

von Kommanditisten oder des Beirates gemäß vorstehender<br />

Ziffer 1 zur Einberufung einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung<br />

nicht binnen zwei Wochen nach,<br />

sind die Kommanditisten bzw. der Beirat selbst berechtigt,<br />

eine Gesellschafterversammlung mit vorstehender Form und<br />

Frist einzuberufen.<br />

4. Die persönlich haftende Gesellschafterin leitet die Gesellschafterversammlung;<br />

sie ist berechtigt, die Leitung der<br />

Gesellschafterversammlung auf Dritte zu übertragen.<br />

5. Sind in einer Gesellschafterversammlung nicht die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin und Kommanditisten, die zusammen<br />

mindestens 50 % des stimmberechtigten Kommanditkapitals<br />

auf sich vereinen, anwesend oder vertreten, so ist<br />

unverzüglich eine neue Gesellschafterversammlung in gleicher<br />

Form und Frist einzuberufen, welche ohne Rücksicht auf<br />

die Zahl der dann anwesenden oder vertretenen Gesellschafter<br />

beschlussfähig ist.<br />

§ 11 Zuständigkeit der Gesellschafter<br />

Die Gesellschafter entscheiden im schriftlichen Verfahren oder im<br />

Rahmen einer Gesellschafterversammlung über<br />

a) die Feststellung des Jahresabschlusses der Gesellschaft,<br />

b) die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin,<br />

c) die Wahl und die Abberufung der von den Gesellschaftern<br />

zu wählenden Beiratsmitglieder sowie die Entlastung der<br />

Mitglieder des Beirats,<br />

d) die Gewinnverwendung,<br />

GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />

e) die Wahl des Abschlussprüfers; für das am 31. Dezember<br />

2006 endende Geschäftsjahr ist Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,<br />

Hamburg, bestellt,<br />

f) Änderung des Gesellschaftsvertrages,<br />

g) Auflösung der Gesellschaft,<br />

h) Aufnahme und Ausschluss von Gesellschaftern, soweit nicht<br />

nach diesem Vertrag die Treuhandkommanditistin oder die<br />

persönlich haftende Gesellschafterin ermächtigt sind.<br />

i) Festlegung der Portfoliostruktur im Hinblick auf den<br />

Erwerb der Zweitmarktbeteiligungen und bezüglich alternativer<br />

Investments im Schifffahrtsmarkt.<br />

Über die vorstehend in lit a), b), d) und e) genannten Gegenstände ist jährlich<br />

im schriftlichen Verfahren oder im Rahmen einer Gesellschafterversammlung<br />

Beschluss zu fassen.<br />

§ 12 Beirat<br />

1. Bei der Gesellschaft wird ein Beirat eingerichtet, der aus drei<br />

natürlichen Personen besteht. Zwei Beiratsmitglieder werden<br />

von der Gesellschafterversammlung mit relativer Mehrheit der<br />

abgegebenen Stimmen gewählt. Die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin ist berechtigt, ein drittes Beiratsmitglied zu<br />

benennen. Bis zur Wahl des Beirates kann die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin einen vorläufigen Beirat berufen, der<br />

aus drei Personen besteht.<br />

2. Der Beirat berät die persönlich haftende Gesellschafterin in<br />

wesentlichen Angelegenheiten der Geschäftsführung und<br />

überwacht sie. Er hat die in diesem Gesellschaftsvertrag geregelten<br />

Befugnisse. Die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

berichtet dem Beirat regelmäßig, mindestens aber einmal<br />

jährlich, über den Gang der Geschäfte sowie aus wichtigem<br />

Anlass. Der Beirat kann Auskunft über die Angelegenheiten<br />

der Gesellschaft und Einsicht in die Bücher und Papiere der<br />

Gesellschaft verlangen. Der Beirat kann hierzu einen zur<br />

Berufsverschwiegenheit verpflichteten Angehörigen der<br />

rechts- oder steuerberatenden Berufe heranziehen, der<br />

jedoch nicht direkt oder indirekt in Wettbewerb zur Gesellschaft<br />

stehen darf.<br />

3. Die Amtsdauer der Beiratsmitglieder beträgt fünf Jahre. Sie<br />

läuft jedoch über diesen Zeitraum hinaus bis zur nächsten<br />

ordentlichen Gesellschafterversammlung oder der Beschlussfassung<br />

zur Beiratsneuwahl bzw. für das von der persönlich<br />

haftenden Gesellschafterin benannte Beiratsmitglied bis zu<br />

einer Benennung eines neuen Beiratsmitglieds. Eine Wieder-


wahl ist zulässig. Scheidet ein Beiratsmitglied aus, erfolgt für<br />

den Rest der Amtsperiode, wenn diese zum Zeitpunkt des Ausscheidens<br />

noch mindestens ein Jahr beträgt, eine Nachwahl.<br />

4. Die Beiratsmitglieder wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden<br />

und geben sich eine Geschäftsordnung. Die Einberufung<br />

zur Beiratssitzung erfolgt durch den Vorsitzenden mündlich<br />

oder schriftlich. Die Treuhandkommanditistin ist zu den Beiratssitzungen<br />

zu laden. Sie ist zur Anwesenheit berechtigt.<br />

Der Beirat ist beschlussfähig, wenn mindestens ein gewähltes<br />

und ein benanntes Mitglied anwesend sind. Beschlüsse sind<br />

zu protokollieren und der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

zuzuleiten.<br />

5. Die Gesellschaft ersetzt den Beiratsmitgliedern ihre notwendigen<br />

Auslagen. Der Vorsitzende des Beirats erhält eine jährliche<br />

Vergütung in Höhe von € 5.000,–, die weiteren Beiratsmitglieder<br />

erhalten eine jährliche Vergütung in Höhe von<br />

€ 3.000,–, jeweils inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

6. Die Beiratsmitglieder sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.<br />

Diese Pflicht gilt auch nach Beendigung des Amtes.<br />

7. Die Beiratsmitglieder haften bei ihrer Tätigkeit nur für Vorsatz<br />

und grobe Fahrlässigkeit. In den Fällen grober Fahrlässigkeit ist<br />

die Haftung auf € 50.000,– beschränkt.<br />

§ 13 Informationsrechte<br />

1. Die persönlich haftende Gesellschafterin unterrichtet die<br />

Gesellschafter mindestens einmal im Jahr über den Geschäftsverlauf<br />

und darüber hinaus bei Geschäftsfällen von besonderer<br />

Bedeutung.<br />

2. Die Gesellschafter und die Treugeber der Treuhandkommanditistin<br />

können selbst oder durch einen zur Berufsverschwiegenheit<br />

verpflichteten Angehörigen der rechts- oder steuerberatenden<br />

Berufe, der jedoch nicht direkt oder indirekt in Wettbewerb<br />

zur Gesellschaft stehen darf, alle Geschäftsunterlagen<br />

der Gesellschaft einsehen, vorausgesetzt, durch die Ausübung<br />

dieses Rechts wird der ordentliche Betrieb der Gesellschaft<br />

nicht beeinträchtigt. Die hierdurch entstehenden Kosten tragen<br />

die Gesellschafter oder Treugeber, die die Einsichtnahme<br />

verlangt haben, selbst.<br />

§ 14 Jahresabschluss<br />

1. Der Jahresabschluss (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung)<br />

ist von der persönlich haftenden Gesellschafterin nach den<br />

Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung und den gesetzlichen<br />

Rechnungslegungsvorschriften innerhalb der gesetzli-<br />

GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />

chen Frist aufzustellen und durch einen Wirtschaftsprüfer oder<br />

eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüfen zu lassen.<br />

2. Die Handelsbilanz der Gesellschaft entspricht der Steuerbilanz,<br />

soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.<br />

3. Der testierte Jahresabschluss sowie ggf. der Lagebericht sind<br />

den Gesellschaftern und dem Beirat in Kopie zu übersenden.<br />

Dies kann zusammen mit der Übersendung der Einladung zur<br />

ordentlichen Gesellschafterversammlung oder zur Beschlussfassung<br />

über den Jahresabschluss im schriftlichen Verfahren<br />

geschehen.<br />

4. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist berechtigt, sich<br />

bei der Führung der Bücher und der Erstellung des Jahresabschlusses<br />

der Hilfe Dritter zu bedienen.<br />

§ 15 Verfügungen über Kommanditanteile<br />

1. Verfügungen über Kommanditanteile, ganz oder teilweise,<br />

bedürfen der Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin,<br />

die nicht ohne wichtigen Grund verweigert werden<br />

darf. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn<br />

a) der Erwerber mittelbar oder unmittelbar in Konkurrenz<br />

zur Gesellschaft steht,<br />

b) die Gesellschaft nach den ihr bekannten Umständen<br />

annehmen muss, dass der Erwerber seine Verpflichtungen<br />

aus dem Gesellschaftsvertrag nicht oder nicht vollständig<br />

erfüllen wird,<br />

c) der Gesellschaft gegen den Veräußerer fällige Ansprüche<br />

zustehen oder<br />

d) nach dem Ermessen der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

durch die Verfügung der Gesellschaft oder<br />

einem ihrer Gesellschafter Schaden droht.<br />

2. Die Zustimmung zur Sicherungsabtretung oder Verpfändung<br />

eines Kommanditanteils, soweit diese ausschließlich im<br />

Zusammenhang mit der Refinanzierung der Kommanditeinlage<br />

steht, wird hiermit erteilt.<br />

3. Die Übertragung des von der Treuhandkommanditistin gehaltenen<br />

Kommanditanteils ist ganz oder teilweise nur gleichzeitig<br />

mit der Übertragung der Rechte und Pflichten des jeweiligen<br />

Treugebers aus dem Treuhandvertrag möglich. Das Recht<br />

zur Übertragung der Treugeberstellung gemäß § 7 Ziffer 1 des<br />

Treuhandvertrages bleibt unberührt.<br />

69


70<br />

4. Bei Verfügungen über Kommanditeinlagen, für die eine Verwaltungstreuhand<br />

im Sinne des § 8 Ziffer 2 des Treuhandvertrages<br />

besteht, darf die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

ihre Zustimmung gemäß vorstehender Ziffer 1 nur erteilen,<br />

wenn der Erwerber gleichzeitig alle Rechte und Pflichten aus<br />

dem Treuhandverhältnis übernimmt und der Treuhandkommanditistin<br />

eine notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht<br />

gemäß § 4 Ziffer 7 lit. a) des Gesellschaftsvertrages zur<br />

Verfügung stellt.<br />

5. Ein Kommanditist oder Treugeber ist berechtigt, seine Beteiligung<br />

ganz oder teilweise auf seinen Ehegatten oder in gerader<br />

Linie Verwandte entgeltlich oder unentgeltlich zu übertragen.<br />

Voraussetzung für die Übertragung ist jedoch, dass der<br />

übertragende Kommanditist/Treugeber die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin von der Übertragung schriftlich in Kenntnis<br />

setzt und der Erwerber – sofern er im Handelsregister als<br />

Kommanditist eingetragen werden soll – eine notariell beglaubigte<br />

Handelsregistervollmacht gemäß § 4 Ziffer 7 lit. a) des<br />

Gesellschaftsvertrages erteilt.<br />

6. Die Treuhandkommanditistin ist zur Übertragung ihrer treuhänderisch<br />

gehaltenen Kommanditbeteiligung auf einen<br />

Dritten oder einen Treugeber nur nach Maßgabe der Regelungen<br />

des Treuhandvertrages berechtigt.<br />

7. Die Übertragung kann nur mit Wirkung zum Anfang oder<br />

zum Ende eines Geschäftsjahres erfolgen.<br />

8. Im Falle der teilweisen Übertragung müssen die zu übertragenden<br />

und die verbleibenden Anteile durch € 1.000,– teilbar<br />

sein und mindestens € 10.000,–betragen.<br />

§ 16 Tod eines Gesellschafters<br />

1. Durch den Tod eines Gesellschafters wird die Gesellschaft nicht<br />

aufgelöst, sondern mit dem Erben oder dem Vermächtnisnehmer<br />

fortgesetzt. Werden mehrere Personen Erben oder Vermächtnisnehmer<br />

eines Kommanditisten, können sie ihre Rechte<br />

als Kommanditist nur einheitlich durch einen gemeinsamen<br />

Bevollmächtigten ausüben, der auch zu Entgegennahmen aller<br />

Erklärungen der übrigen Gesellschafter und der Gesellschaft als<br />

ermächtigt gilt. Gemeinsamer Vertreter kann nur ein Miterbe<br />

oder Mitvermächtnisnehmer, ein anderer Gesellschafter oder<br />

eine von Berufs wegen zu Verschwiegenheit verpflichtete Person<br />

sein. Solange ein solcher Vertreter nicht schriftlich gegenüber<br />

der persönlich haftenden Gesellschafterin von allen<br />

Erben/Vermächtnisnehmern einheitlich benannt ist, ruhen die<br />

Stimmrechte der betroffenen Kommanditbeteiligung, und es<br />

können weder Entnahmen getätigt werden noch kann über<br />

das Gewinnbezugsrecht oder das Auseinandersetzungsgutha-<br />

GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />

ben verfügt werden. Die Wahrnehmung der Gesellschafterrechte<br />

durch einen Testamentsvollstrecker ist zulässig.<br />

2. Erben und Vermächtnisnehmer müssen sich auf Anforderung<br />

der persönlich haftenden Gesellschafterin durch einen Erbschein<br />

legitimieren. Ist dies nicht möglich, so ist eine beglaubigte<br />

Abschrift des Testamentseröffnungsprotokolls und der<br />

letztwilligen Verfügung vorzulegen. Der Testamentsvollstrecker<br />

weist sich durch das Testamentsvollstreckerzeugnis aus.<br />

Werden der Gesellschaft ausländische Urkunden zum Nachweis<br />

der Erben- oder Vermächtnisnehmerstellung oder der<br />

Verfügungsbefugnis vorgelegt, so ist die Gesellschaft berechtigt,<br />

diese auf Kosten dessen, der seine Berechtigung auf die<br />

ausländische Urkunde stützt, übersetzen zu lassen und/oder<br />

ein Rechtsgutachten („legal opinion“) über die Rechtswirkungen<br />

der vorgelegten Urkunden einzuholen.<br />

§ 17 Ausscheiden eines Gesellschafters/<br />

Ausschließung eines Gesellschafters<br />

1. In folgenden Fällen scheidet ein Gesellschafter aus der Gesellschaft<br />

aus:<br />

a) wenn er das Gesellschaftsverhältnis kündigt, zum Zeitpunkt<br />

des Zugangs der Kündigungserklärung bei der<br />

Gesellschaft, nicht indes vor Wirksamkeit der Kündigung,<br />

b) wenn über das Vermögen des Gesellschafters ein Insolvenzverfahren<br />

eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse<br />

abgelehnt wird, zum Zeitpunkt des Beschlusses des<br />

Insolvenzgerichts,<br />

c) wenn ein Gläubiger eines Gesellschafters dessen Gesellschaftsanteil<br />

oder sein Auseinandersetzungsguthaben<br />

pfändet und die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen nicht<br />

innerhalb von vier Wochen aufgehoben werden, wobei<br />

jedoch die persönlich haftende Gesellschafterin berechtigt<br />

ist, die vorgenannte Frist nach eigenem Ermessen zu verlängern,<br />

zum Zeitpunkt des Fristablaufes,<br />

d) wenn der Gesellschafter Klage auf Auflösung der Gesellschaft<br />

erhebt, zum Zeitpunkt der Rechtskraft einer stattgebenden<br />

Entscheidung,<br />

e) wenn der Gesellschafter gemäß § 4 Ziffer 9 von der persönlich<br />

haftenden Gesellschafterin durch schriftliche<br />

Erklärung aus der Gesellschaft ausgeschlossen wird, zum<br />

Zeitpunkt des Zugangs der Erklärung,<br />

f) wenn in der Person eines Gesellschafters ein wichtiger<br />

Grund im Sinne der §§ 133, 140 HGB vorliegt und darauf-


hin ein Beschluss auf Ausschluss dieses Gesellschafters aus<br />

der Gesellschaft von der Gesellschafterversammlung<br />

gefasst wird, zum Zeitpunkt des Zugangs einer Niederschrift<br />

des Beschlusses bei dem Gesellschafter.<br />

2. Die Regelung in vorstehender Ziffer 1 gilt für die Treugeber der<br />

Treuhandkommanditistin entsprechend, jedoch mit der Maßgabe,<br />

dass in einem solchen Fall die Treuhandkommanditistin<br />

anteilig mit dem Teil ihrer Kommanditbeteiligung aus der<br />

Gesellschaft ausscheidet, den sie treuhänderisch für den<br />

jeweils betroffenen Treugeber hält.<br />

3. Durch das Ausscheiden eines Gesellschafters wird die Gesellschaft<br />

nicht aufgelöst, sondern unter den übrigen Gesellschaftern<br />

fortgesetzt.<br />

4. Scheidet die persönlich haftende Gesellschafterin aus, so setzt<br />

die Gesellschafterversammlung mit einfacher Mehrheit eine<br />

neue persönlich haftende Gesellschafterin ein. Die die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin betreffenden Regelungen dieses<br />

Gesellschaftervertrages bleiben in diesem Fall unverändert.<br />

§ 18 Kündigung<br />

1. Jeder Gesellschafter kann seine Gesellschafterstellung mit<br />

einer Frist von sechs Monaten zum Ablauf eines Geschäftsjahres,<br />

jedoch erstmals zum 31. Dezember 2019 kündigen. Die<br />

Kündigung bedarf der Schriftform und ist gegenüber der persönlich<br />

haftenden Gesellschafterin zu erklären.<br />

2. Die Treuhandkommanditistin ist berechtigt, unter Beachtung<br />

der Form und Fristen gemäß vorstehender Ziffer 1 ihre Kommanditeinlage<br />

auch teilweise zu kündigen, soweit Treugeber<br />

ihr gegenüber das Treuhandverhältnis gekündigt haben.<br />

§ 19 Abfindungsansprüche<br />

1. Sofern ein Gesellschafter aus der Gesellschaft ausscheidet,<br />

steht ihm eine Abfindung zu.<br />

2. Sofern ein Gesellschafter von der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

gemäß § 4 Ziffer 9 ausgeschlossen wird, erhält er<br />

nur die gegebenenfalls eingezahlte Pflichteinlage abzüglich<br />

der darauf anteilig entfallenden Vergütungen nach Anlage 1<br />

des Gesellschaftsvertrages Ziffer 1 bis 5 zurück, in keinem Fall<br />

indes mehr als den nach nachfolgender Ziffer 3 mit Ziffer 7<br />

ermittelten Betrag. Die Regelungen der nachfolgenden Ziffern<br />

8 bis 10 bleiben unberührt.<br />

3. In den anderen Fällen erhält der Gesellschafter vorbehaltlich Ziffer<br />

7 den Verkehrswert des Kommanditanteils als Abfindung.<br />

GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />

Zur Berechnung dieses Wertes ist zum 31. Dezember des Jahres<br />

vor seinem Ausscheiden eine Auseinandersetzungsbilanz aufzustellen.<br />

In dieser Auseinandersetzungsbilanz, die vom handelsrechtlichen<br />

Jahresabschluss der Gesellschaft ausgeht, sind die<br />

Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der Gesellschaft mit<br />

Zeitwerten anzusetzen. Vom Zeitwert der Beteiligungen der<br />

Gesellschaft wird ein Abschlag von 10 % Prozent vorgenommen,<br />

um den üblichen Kosten bei Verwaltung und bei Veräußerung<br />

Rechnung zu tragen. Ein Firmenwert wird nicht berücksichtigt.<br />

An schwebenden Geschäften nimmt der ausscheidende<br />

Gesellschafter nicht teil, es sei denn, ein Verlust ist handelsrechtlich<br />

als Rückstellung in der Auseinandersetzungsbilanz zu<br />

berücksichtigen. Sofern ein Gesellschafter nicht zum Schluss<br />

eines Geschäftsjahres ausscheidet, steht ihm das Ergebnis des<br />

Jahres, in dem er ausscheidet, zeitanteilig zu.<br />

4. Kann zwischen dem ausscheidenden Kommanditisten und der<br />

Gesellschaft keine Einigung über den Verkehrswert des Kommanditanteils<br />

erzielt werden, wird dieser auf Verlangen einer<br />

Partei durch einen vom Präses der Handelskammer Hamburg<br />

zu benennenden Schiedsgutachter verbindlich festgelegt. Die<br />

Kosten des Schiedsgutachters trägt die Gesellschaft, wenn ein<br />

höherer als der von der Gesellschaft angebotene Verkehrswert<br />

von dem Schiedsgutachter festgestellt wird. In allen anderen<br />

Fällen trägt der ausscheidende Kommanditist die Kosten. Der<br />

Schiedsgutachter wird nicht als Schiedsrichter tätig.<br />

5. Sofern sich aufgrund der Auseinandersetzungsbilanz ein<br />

negativer Abfindungsbetrag ergibt, ist der ausscheidende<br />

Gesellschafter nicht verpflichtet, diesen auszugleichen, soweit<br />

er nicht durch Ausschüttungen verursacht wurde, die nicht<br />

durch entsprechende Gewinne der Gesellschaft gedeckt sind.<br />

6. Werden aufgrund einer steuerlichen Außenprüfung die maßgeblichen<br />

Jahresabschlüsse geändert, ist die Auseinandersetzungsbilanz<br />

entsprechend zu ändern.<br />

7. Wird innerhalb von drei Monaten vor oder nach dem Ausscheidensdatum<br />

ein Liquidationsbeschluss gefasst, so erhält<br />

der ausscheidende Gesellschafter nicht den gemäß Ziffern 3<br />

bis 6 berechneten Abfindungsbetrag, sondern den auf ihn<br />

hypothetisch entfallenden anteiligen Liquidationserlös.<br />

8. Die Abfindung ist dem ausscheidenden Gesellschafter in fünf<br />

gleichen Jahresraten auszuzahlen. Die erste Rate wird ein Jahr<br />

nach dem Zeitpunkt des Ausscheidens, die weiteren Raten<br />

jeweils ein Jahr später fällig. Die Gesellschaft ist berechtigt, das<br />

Abfindungsguthaben vorzeitig zu zahlen. Der Anspruch auf<br />

Zahlung des Auseinandersetzungsguthabens ist in Höhe des<br />

jeweiligen Basiszinssatzes gemäß § 247 BGB zuzüglich 2 % p. a.<br />

zu verzinsen. Die Zinsen werden mit den einzelnen Raten fällig.<br />

71


72<br />

Die Gesellschaft ist nur verpflichtet, fällige Raten aus dem<br />

Abfindungsguthaben zu zahlen, sofern es die Liquiditätslage<br />

der Gesellschaft zulässt. In den Fällen der Ziffer 7 wird die Abfindung<br />

gezahlt, wenn der Liquidationserlös an die Gesellschafter<br />

ausgeschüttet wird; eine Verzinsung erfolgt in diesem Fall nicht.<br />

9. Sofern das Ausscheiden des Gesellschafters nicht aufgrund<br />

einer Kündigung erfolgt, sind die durch das Ausscheiden entstehenden<br />

Mehrkosten von dem ausgeschiedenen Gesellschafter<br />

bzw. von dem betreibenden Gläubiger zu tragen. Die<br />

Gesellschaft ist berechtigt, insofern einen angemessenen Vorschuss<br />

für die Kosten zu verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche<br />

der Gesellschaft bleiben unberührt. Im Falle<br />

der Kündigung trägt der ausscheidende Gesellschafter die<br />

Hälfte der Mehrkosten.<br />

10. Der ausscheidende Gesellschafter kann nicht Befreiung von<br />

Gesellschaftsverbindlichkeiten oder Sicherheitsleistungen verlangen.<br />

§ 20 Wettbewerbsverbot<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin, ihre Organe und alle<br />

anderen Gesellschafter unterliegen keinem Wettbewerbsverbot.<br />

§ 21 Liquidation der Gesellschaft<br />

1. Die Gesellschaft wird liquidiert, wenn die Gesellschafter die<br />

Auflösung beschließen.<br />

2. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist Liquidatorin.<br />

3. Im Falle der Liquidation wird nach Ausgleich aller Verbindlichkeiten<br />

gegenüber Gläubigern und nach Rückzahlung der Einlagen<br />

die verbleibende Liquidität auf die Gesellschafter im Verhältnis<br />

ihrer festen Kapitalanteile verteilt.<br />

§ 22 Schlussbestimmungen<br />

1. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen<br />

und Ergänzungen dieses Vertrages können nur durch entsprechenden<br />

Gesellschafterbeschluss erfolgen.<br />

2. Die Kommanditisten sind verpflichtet, der Gesellschaft Änderungen<br />

ihrer Adresse unverzüglich mitzuteilen. Mitteilungen<br />

an die Kommanditisten erfolgen an die letzte der Gesellschaft<br />

bekannt gegebene Adresse.<br />

3. Die Kosten dieses Gesellschaftsvertrages und seiner Durchführung<br />

trägt die Gesellschaft.<br />

GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />

4. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag<br />

oder aufgrund dieses Vertrages ergebenden Ansprüche<br />

ist – soweit gesetzlich zulässig – Hamburg.<br />

5. Schadensersatzansprüche der Gesellschaft und der Gesellschafter<br />

aus diesem Vertrag verjähren in drei Jahren nach ihrer<br />

Entstehung, sofern nicht gesetzlich eine kürzere Frist besteht.<br />

Sie sind innerhalb einer Ausschlussfrist von zwölf Monaten<br />

nach Kenntniserlangung von den anspruchsbegründenden<br />

Umständen schriftlich geltend zu machen.<br />

6. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages<br />

ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar<br />

sein oder werden, wird die Wirksamkeit dieses Vertrages und<br />

seiner übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle<br />

der nichtigen, unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen<br />

gilt eine solche Bestimmung als vereinbart, die nach<br />

Form, Inhalt, Zeit, Maß und Geltungsbereich dem am nächsten<br />

kommt, was von den Parteien nach dem wirtschaftlichen<br />

Sinn und Zweck der nichtigen, unwirksamen oder undurchführbaren<br />

Bestimmung gewollt war. Entsprechendes gilt für<br />

etwaige Lücken in diesem Vertrag.<br />

Hamburg, den 28. Februar 2006<br />

Maritim Invest Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG<br />

Maritime Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft mbH<br />

Verwaltungsgesellschaft Maritim Invest GmbH


ANLAGE I<br />

Anlage I<br />

zum Gesellschaftsvertrag der Achte Maritim Invest<br />

Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG<br />

Investitionsplanung (Prognose)<br />

Mittelverwendung T €<br />

1) Ankauf der Zweitmarktbeteiligungen (inkl. Erwerbsnebenkosten) 20.570<br />

2) Gründungs- und Beratungskosten, Mittelverwendungskontrolle,<br />

Gutachten, Handelsregister etc. 190<br />

3) Projektierung des Beteiligungsangebotes und Mitwirkung bei der Eigenkapitalvermittlung durch die<br />

Maritim Invest Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg 1.775<br />

4) Einrichtung der Treuhandverwaltung 87<br />

Einrichtung der Portfolioverwaltung 128<br />

durch die Maritime Treuhand- Verwaltungsgesellschaft mbH<br />

5) Eigenkapitalvermittlung einschl. Emissionsunterlagen 2.250 1)<br />

Summe 2) 25.000<br />

Mittelherkunft<br />

6) Kommanditkapital 22.850 1)<br />

7) Kontokorrent 2.150<br />

Summe 2) 25.000<br />

1) Zuzüglich 3% Agio in Höhe von T€ 685,5 für weitere Eigenkapitalbeschaffungskosten.<br />

2) Sollte die Gesamtinvestition hiervon abweichen, verändern sich die Positionen 1-7 entsprechend; dies gilt, wenn eine Erhöhung nach §4 Ziffer 5 und 6 des Gesellschaftsvertrages erfolgt.<br />

73


74<br />

Datum der Erstellung: 28. Februar 2006<br />

ANLAGE II<br />

<strong>Beitrittserklärung</strong> <strong>MARITIM</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>VIII</strong><br />

Bearbeitungsvermerk (nicht vom Zeichner auszufüllen)<br />

Register-Nr. Vertriebspartner<br />

Vermittler (vom Vermittler auszufüllen)<br />

Name,Vorname bzw. Firma: Bei Firmen Vertretungsberechtigter:<br />

Straße: PLZ/Ort:<br />

<strong>Beitrittserklärung</strong> zu einer treuhänderisch von der Maritime Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft mbH gehaltenen Kommanditbeteiligung an der Achte Maritim Invest<br />

Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg.<br />

Ich, der/die Unterzeichnende<br />

Name: Vorname:<br />

Straße: PLZ/Wohnort:<br />

Telefon: Geburtsdatum:<br />

Finanzamt: Steuernummer:<br />

Ausschüttung auf Konto-Nr.: BLZ:<br />

Name der Bank, Ort:<br />

beauftrage hiermit die Maritime Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft mbH als Treuhänderin, für mich eine Kommanditbeteiligung an der Achte Maritim Invest Beteiligungsgesellschaft<br />

mbH & Co. KG in Höhe von:<br />

€ in Worten: Euro – zzgl. 3 % Agio zu erwerben.<br />

Ich beauftrage hiermit die Maritime Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft mbH als Treuhänderin, die erworbenen Rechte zu den Bestimmungen des Treuhandvertrages vom<br />

28. Februar 2006 für mich zu verwalten.Treuhand- und Gesellschaftsvertrag sind Bestandteil dieser <strong>Beitrittserklärung</strong>, deren Inhalt ich für mich als verbindlich anerkenne.<br />

Die Einzahlung der Kommanditbeteiligung zzgl. Agio (in Prozent des Kommanditkapitals) ist wie folgt an die Achte Maritim Invest Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG auf<br />

deren Mittelverwendungskontrollkonto Nr. 6 432 116 bei der Commerzbank AG, Hamburg, BLZ 200 400 00 zu leisten:<br />

• nach Annahme 40 % + Agio • am 01.02.2007 30 % • am 01.07.2007 30 %<br />

Etwaige Änderungen der in dieser <strong>Beitrittserklärung</strong> enthaltenen Angaben werde ich der Gesellschaft unverzüglich mitteilen. Ich bestätige, dass mein Beitritt vorbehaltlos und ausschließlich<br />

aufgrund der Prospektangaben und der o. g.Verträge erfolgt und keine hiervon abweichenden oder darüber hinausgehenden Erklärungen oder Zusicherungen abgegeben<br />

worden sind.<br />

Ich bin damit einverstanden, dass die mitgeteilten persönlichen Daten über eine EDV-Anlage gespeichert werden. Sie werden ausschließlich zur Verwaltung der Kommanditbeteiligung<br />

und zu meiner Betreuung verwendet.<br />

Ort, Datum Unterschrift des Zeichners<br />

Vorstehender Auftrag wird angenommen:<br />

Hamburg, den /<br />

Maritime Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft mbH<br />

Widerrufsrecht<br />

Sie können Ihre <strong>Beitrittserklärung</strong> innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. durch Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt<br />

frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist an die Maritime Treuhand- und<br />

Verwaltungsgesellschaft mbH, Zippelhaus 2, 20457 Hamburg, zu richten. Der Widerruf wirkt auch gegenüber der Achte Maritim Invest Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG.<br />

Widerrufsfolgen<br />

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und die ggf. gezogenen Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie<br />

uns die Beteiligung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf.Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie<br />

die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen.Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von<br />

30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufsbelehrung erfüllen.<br />

Besonderheiten bei Fernabsatzgeschäften<br />

Bei Verträgen, die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z. B. Brief, Telefon, Telefax, E-Mail, Internet) abgeschlossen werden (Fernabsatzgeschäfte),<br />

beginnt die Frist zum Widerruf nicht vor dem Tag der Annahme der <strong>Beitrittserklärung</strong> durch die Maritime Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft mbH. Ihr Widerrufsrecht<br />

erlischt jedoch vorzeitig, wenn der mit der <strong>Beitrittserklärung</strong> erteilte Auftrag vollständig erfüllt ist und Sie dem ausdrücklich zugestimmt haben.<br />

„Ende der Widerrufsbelehrung“<br />

Empfangsbestätigung<br />

Ich bestätige, den Prospekt vom 28. Februar 2006 einschließlich je einer Ausfertigung des Treuhandvertrages und des Gesellschaftsvertrages der Achte Maritim Invest Beteiligungsgesellschaft<br />

mbH & Co. KG, Hamburg, die Hinweise für Fernabsatzverträge sowie die Informationen zur Identität und ladungsfähigen Anschrift meines Vermittlers erhalten zu haben.<br />

Weiterhin bestätige ich, dass ich vor Unterzeichnung meiner <strong>Beitrittserklärung</strong> ausreichend Gelegenheit hatte, diese Unterlagen sowie die vorstehende Widerrufsbelehrung zur<br />

Kenntnis zu nehmen.<br />

Ort, Datum Unterschrift des Zeichners ✗<br />


Treuhandvertrag<br />

zwischen der<br />

Achte Maritim Invest Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG,<br />

Hamburg (im Folgenden „Gesellschaft“)<br />

und der<br />

Maritime Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg<br />

(im Folgenden „Treuhandkommanditistin“)<br />

Präambel<br />

Die Treuhandkommanditistin ist gemäß § 4 Ziffer 3 des Gesellschaftsvertrages<br />

der Gesellschaft (im Folgenden der „Gesellschaftsvertrag“)<br />

berechtigt, ihre Einlage als Kommanditistin der Gesellschaft zu erhöhen<br />

bis die Summe aller treuhänderisch gehaltenen Kommanditanteile<br />

€ 22.835.000,– erreicht. Gemäß § 4 Ziffer 5 und 6 des Gesellschaftsvertrages<br />

kann die Treuhandkommanditistin eine weitere Erhöhung vornehmen,<br />

wenn die persönlich haftende Gesellschafterin dies verlangt.<br />

Die Treuhandkommanditistin wird den erhöhten Betrag der Kommanditeinlage<br />

im eigenen Namen, jedoch anteilig für Rechnung des Treugebers<br />

in Höhe des von dem Treugeber übernommenen Beteiligungsbetrages<br />

halten. Der Treugeber tritt mit Annahme der <strong>Beitrittserklärung</strong> durch die<br />

Treuhandkommanditistin diesem Treuhandvertrag bei.<br />

Auf der Grundlage dieses Vertrages übernimmt die Treuhandkommanditistin<br />

für die Gesellschaft ferner die Verwaltung des treuhänderisch<br />

gehaltenen Kommanditkapitals sowie die Betreuung der Treugeber.<br />

Dies vorausgeschickt, wird folgendes vereinbart:<br />

§ 1 Treuhandstellung<br />

1. Der Treuhandvertrag zwischen der Treuhandkommanditistin<br />

und dem Treugeber unter Einbeziehung der Gesellschaft<br />

kommt zustande, sobald die Treuhandkommanditistin den in<br />

der <strong>Beitrittserklärung</strong> des Treugebers gegebenen Auftrag, eine<br />

Beteiligung an der Gesellschaft zu erwerben, schriftlich angenommen<br />

hat. Auf den Zeitpunkt des Zugangs der Annahmeerklärung<br />

beim Treugeber kommt es nicht an.<br />

2. Die Treuhandkommanditistin hält ihre Kommanditeinlage an<br />

der Gesellschaft anteilig als Treuhänder für den Treugeber in<br />

Höhe der in seiner jeweiligen <strong>Beitrittserklärung</strong> angegebenen<br />

Beteiligung. Die Treuhandkommanditistin handelt im eigenen<br />

Namen, aber auf Rechnung des Treugebers, und verwaltet die<br />

für den Treugeber übernommene Beteiligung treuhänderisch.<br />

TREUHANDVERTRAG<br />

3. Der Treugeber hat seine Einlage unverzüglich zu den in der<br />

<strong>Beitrittserklärung</strong> vorgesehenen Terminen einschließlich des<br />

dort genannten Agios durch Zahlung auf das in der <strong>Beitrittserklärung</strong><br />

angegebene Treuhandkonto zur Verfügung zu<br />

stellen. Verfügungen über das Treuhandkonto sind nur nach<br />

Maßgabe des von Gesellschaft und Treuhandkommanditistin<br />

mit einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft abgeschlossenen<br />

Mittelverwendungskontrollvertrages möglich.<br />

4. Die Treuhandkommanditistin ist berechtigt, sich neben ihrer<br />

Beteiligung als Kommanditistin an der Gesellschaft auch als<br />

Treuhänderin für Dritte an anderen Gesellschaften zu beteiligen.<br />

Sie ist ebenso berechtigt, sich für eine Vielzahl von Treugebern<br />

an der Gesellschaft zu beteiligen.<br />

5. Nach dem Gesellschaftsvertrag erwirbt die Treuhandkommanditistin<br />

mit Annahme der <strong>Beitrittserklärung</strong> des Treugebers<br />

treuhänderisch die von diesem übernommene Beteiligung am<br />

Kommanditkapital der Gesellschaft.<br />

6. Die Treuhandkommanditistin hat das Treuhandvermögen<br />

getrennt von ihrem sonstigen Vermögen zu halten und zu<br />

verwalten.<br />

7. Die Treuhandkommanditistin ist von den Beschränkungen des<br />

§ 181 BGB befreit.<br />

8. Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Treugeber und der<br />

Treuhandkommanditistin und zwischen dem Treugeber und<br />

der Gesellschaft richten sich nach diesem Treuhandvertrag,<br />

der <strong>Beitrittserklärung</strong> des Treugebers und nach dem Gesellschaftsvertrag.<br />

Die <strong>Beitrittserklärung</strong> und der Gesellschaftsvertrag<br />

sind Bestandteile dieses Vertrages. Soweit in diesem Vertrag<br />

nichts anderes bestimmt ist, gelten die Bestimmungen<br />

des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft in ihrer jeweils gültigen<br />

Fassung für das Treuhandverhältnis sinngemäß.<br />

9. Der Treugeber ist damit einverstanden, dass seine personenund<br />

beteiligungsbezogenen Daten per elektronischer Datenverarbeitung<br />

gespeichert werden, und dass die in die Platzierung<br />

des Eigenkapitals eingebundenen Personen über die Verhältnisse<br />

der Gesellschaft, über seine Beteiligung und über seine<br />

Person informiert werden.<br />

75


76<br />

§ 2 Aufgaben der Treuhandkommanditistin<br />

1. Die Treuhandkommanditistin hat insbesondere folgende Aufgaben:<br />

a) Annahme der <strong>Beitrittserklärung</strong>en der Treugeber,<br />

b) Anforderung, Überwachung und ggf. Anmahnung der<br />

Einzahlungen der Treugeber,<br />

c) Abwicklung von Ausschüttungen an die Treugeber,<br />

d) Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von<br />

Gesellschafterversammlungen und -beschlüssen einschließlich<br />

der Versendung von Einladungen und Protokollen,<br />

e) Pflege der Treugeberdaten,<br />

f) Koordination zwischen Gesellschaft, Treugebern und Beirat.<br />

2. Ferner gehören u. a. folgende Tätigkeiten zu den Aufgaben<br />

der Treuhandkommanditistin:<br />

a) Vertretung von Treugebern in Gesellschafterversammlungen<br />

und bei -beschlüssen, sofern diese nicht persönlich<br />

teilnehmen oder abstimmen oder Dritte bevollmächtigen,<br />

b) Ermittlung von Sonderbetriebsausgaben und Sonderbetriebseinnahmen<br />

der Treugeber sowie Informationen über<br />

steuerliche Ergebnisanteile der Treugeber.<br />

§ 3 Weisungsrecht<br />

1. Die Treuhandkommanditistin übt die Rechte aus der Kommanditbeteiligung<br />

anteilig entsprechend der Höhe der Beteiligung<br />

des jeweiligen Treugebers nach den Weisungen des Treugebers<br />

aus. Der Treugeber hat das Recht, der Treuhandkommanditistin<br />

schriftliche Weisungen bezüglich der Ausübung des Stimmrechts<br />

aus der Beteiligung zu erteilen. Diese Weisungen müssen<br />

von der Treuhandkommanditistin nicht ausgeführt werden,<br />

wenn dadurch Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages der<br />

Gesellschaft verletzt würden.<br />

2. Sofern der Treugeber keine Weisungen erteilt oder sofern in<br />

Eilfällen eine Weisung nicht eingeholt werden kann, entscheidet<br />

die Treuhandkommanditistin nach Maßgabe eines dem<br />

Treugeber unterbreiteten Abstimmungsvorschlages bzw. mit<br />

der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nach eigenem<br />

Ermessen.<br />

TREUHANDVERTRAG<br />

§ 4 Gesellschafterbeschlüsse der Gesellschaft<br />

1. Die Treuhandkommanditistin hat den Treugeber rechtzeitig<br />

von schriftlichen Beschlussfassungen und Gesellschafterversammlungen<br />

der Gesellschaft, über Beschlussgegenstände<br />

und eine etwaige Tagesordnung zu unterrichten und seine<br />

Weisungen einzuholen. § 3 Ziffer 2 bleibt unberührt.<br />

2. Mit der Aufforderung an den Treugeber zur Stimmabgabe<br />

wird die Treuhandkommanditistin dem Treugeber einen<br />

Abstimmungsvorschlag unterbreiten. Sofern die Treuhandkommanditistin<br />

vom Treugeber keine Weisungen rechtzeitig<br />

erhält, ist sie berechtigt, das Stimmrecht für die Beteiligung<br />

des Treugebers entsprechend dem Abstimmungsvorschlag<br />

abzugeben.<br />

3. Die Treuhandkommanditistin ermächtigt den Treugeber, das<br />

Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft<br />

in Höhe seiner Beteiligung selbst auszuüben.<br />

§ 5 Informationspflichten<br />

Die Treuhandkommanditistin ist verpflichtet, dem Treugeber über<br />

alle ihr nach § 13 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages gemachten<br />

Mitteilungen der Gesellschaft zeitnah zu unterrichten. Sie wird<br />

dem Treugeber Abschriften der Jahresabschlüsse gemäß § 14 Ziffer<br />

3 des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft übersenden.<br />

§ 6 Innenverhältnis Treuhandkommanditistin/Treugeber<br />

1. Im Innenverhältnis ist der Treugeber von der Treuhandkommanditistin<br />

wirtschaftlich so zu stellen, als ob der Treugeber<br />

selbst Kommanditist wäre. Die Treuhandkommanditistin hat<br />

demgemäß dem Treugeber alles herauszugeben, was sie in<br />

Ausübung ihrer Treuhandstellung für ihn erlangt. Auszahlungen<br />

und ein etwaiges Abfindungsguthaben sind demgemäß<br />

unverzüglich an den Treugeber auszukehren. Der Treugeber ist<br />

verpflichtet, die Treuhandkommanditistin von allen Verbindlichkeiten<br />

und Verpflichtungen im Zusammenhang mit der<br />

treuhänderisch gehaltenen Beteiligung freizuhalten, jedoch<br />

der Höhe nach begrenzt auf den Betrag für den er als eingetragener<br />

Kommanditist haften würde.<br />

2. Die Treuhandkommanditistin ist berechtigt, die ihr zustehende<br />

Vergütung gemäß § 9 dieses Vertrages einzubehalten.<br />

§ 7 Übertragung treuhänderisch gehaltener Beteiligungen<br />

1. Der Treugeber ist berechtigt, seine Beteiligung ganz oder teilweise,<br />

jedoch nur in Verbindung mit den Rechten und Pflichten<br />

aus diesem Treuhandvertrag, auf Dritte zu übertragen. Die<br />

Übertragung kann nur mit Wirkung zum Anfang oder zum


Ende eines Geschäftsjahres der Gesellschaft erfolgen. Der<br />

Treugeber hat seine Übertragungsabsicht der Treuhandkommanditistin<br />

schriftlich unter Angabe von Namen und Anschrift<br />

des in Aussicht genommenen Rechtsnachfolgers anzuzeigen.<br />

Die Treuhandkommanditistin darf in Abstimmung mit der persönlich<br />

haftenden Gesellschafterin der Gesellschaft ihre<br />

Zustimmung zur Übertragung aus wichtigem Grund verweigern.<br />

Für das Vorliegen eines wichtigen Grundes gilt § 15<br />

Ziffer 1 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages entsprechend. Die<br />

Zustimmung zur Sicherungsabtretung oder Verpfändung einer<br />

treugeberischen Beteiligung, soweit diese ausschließlich im<br />

Zusammenhang mit der Refinanzierung der Einlage steht,<br />

wird hiermit erteilt.<br />

2. Im Falle von Teilabtretungen können jeweils nur Nominalbeteiligungen<br />

übertragen werden, die durch € 1.000,– teilbar sind<br />

und mindestens € 10.000,– betragen.<br />

3. Im Falle des Todes eines Treugebers wird das Treuhandverhältnis<br />

mit den Erben und/oder Vermächtnisnehmern des Treugebers<br />

fortgesetzt. Werden mehrere Personen Erben oder Vermächtnisnehmer,<br />

können sie ihre Rechte aus dem Treuhandvertrag<br />

nur einheitlich durch einen gemeinsamen Bevollmächtigten<br />

ausüben, der auch zur Entgegennahme von Erklärungen<br />

der Treuhandkommanditistin als ermächtigt gilt. Gemeinsamer<br />

Vertreter kann nur ein Miterbe oder Mitvermächtnisnehmer,<br />

ein anderer Treugeber, ein Testamentsvollstrecker<br />

oder eine von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichtete<br />

Person sein. § 17 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrages gilt entsprechend.<br />

§ 8 Laufzeit/Beendigung des Treuhandverhältnisses<br />

1. Dieser Treuhandvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.<br />

2. Der Treugeber hat gemäß § 4 Ziffer 7 des Gesellschaftsvertrages<br />

das Recht, sich als Kommanditist mit seiner treuhänderisch<br />

gehaltenen Einlage in das Handelsregister eintragen zu<br />

lassen. In diesem Fall wird das Vertragsverhältnis als Verwaltungstreuhandschaft<br />

fortgeführt, so dass die mit diesem Vertrag<br />

zwischen der Treuhandkommanditistin und dem Treugeber<br />

geregelten Rechte und Pflichten fortgelten, soweit sich<br />

nicht aus der unmittelbaren Beteiligung des Treugebers an der<br />

Gesellschaft zwingend etwas anderes ergibt. Die Treuhandkommanditistin<br />

ist insbesondere bis auf schriftlichen Widerruf<br />

bevollmächtigt, das Stimmrecht des als Kommanditisten eingetragenen<br />

Treugebers bei Gesellschafterversammlungen auszuüben.<br />

Diesbezüglich ist sie jedoch an die Weisungen des<br />

Treugebers gebunden, die die Treuhandkommanditistin<br />

gemäß den Regelungen nach §§ 3 und 4 dieses Vertrages einzuholen<br />

und zu befolgen hat. Das Recht des unmittelbar an<br />

TREUHANDVERTRAG<br />

der Gesellschaft beteiligten Treugebers, sein Stimmrecht selbst<br />

oder durch einen Vertreter auszuüben, bleibt unberührt.<br />

3. Die Treuhandkommanditistin ist berechtigt, die treuhänderische<br />

Beteiligung an der Gesellschaft im Ganzen mit allen<br />

Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein verbundenes<br />

Unternehmen zu übertragen. Der Treugeber erteilt hiermit<br />

seine unwiderrufliche Zustimmung zur Übertragung.<br />

4. Nur soweit die Kündigung der Gesellschaft durch die Gesellschafter<br />

nach den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages<br />

der Gesellschaft oder des Gesetzes möglich ist, kann der Treugeber<br />

diesen Treuhandvertrag kündigen. Die Kündigung hat<br />

durch eingeschriebenen Brief an die Treuhandkommanditistin<br />

zu erfolgen und muß spätestens 4 Wochen vor Beginn der<br />

Kündigungsfrist des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft<br />

(§ 18 Ziffer 1) der Treuhandkommanditistin zugehen. Das<br />

Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.<br />

Soweit erforderlich, ist die Treuhandkommanditistin verpflichtet,<br />

ihre treuhänderisch gehaltene Kommanditbeteiligung<br />

unverzüglich im verhältnismäßigen Umfang zu kündigen.<br />

5. Die Treuhandkommanditistin kann das Treuhandverhältnis mit<br />

einer Frist von 6 Monaten zum Ablauf eines Monats durch eingeschriebenen<br />

und an den Treugeber gerichteten Brief kündigen.<br />

Eine Kündigung durch die Treuhandkommanditistin kann<br />

jedoch frühestens zu dem für eine Kündigung der Gesellschaft<br />

vorgesehenen Termin gemäß § 18 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages<br />

ausgesprochen werden. Das Recht zur außerordentlichen<br />

Kündigung bleibt unberührt.<br />

6. Ohne Kündigung endet das Treuhandverhältnis, wenn durch<br />

Gläubiger der Treuhandkommanditistin in deren Kommanditanteil<br />

an der Gesellschaft vollstreckt oder die Eröffnung des<br />

Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Treuhandkommanditistin<br />

beantragt wird.<br />

§ 9 Vergütung<br />

1. Die Treuhandkommanditistin erhält ab dem 1. Januar 2007<br />

von der Gesellschaft für ihre Treuhandverwaltung eine jährliche<br />

Vergütung in Höhe von 0,5 % des von ihr verwalteten<br />

Kommanditkapitals zuzüglich etwaig anfallender Umsatzsteuer.<br />

Die Vergütung ist in halbjährlichen Raten jeweils zum<br />

30. Juni und 31. Dezember eines jeden Kalenderjahres fällig.<br />

Für das Kalenderjahr 2006 erhält die Treuhandkommanditistin<br />

abweichend eine Jahresgebühr in Höhe von 0,25 % des von<br />

ihr verwalteten Kommanditkapitals für die Treuhandverwaltung<br />

zuzüglich etwaig anfallender Umsatzsteuer. Die Vergütung<br />

für das Kalenderjahr 2006 ist zum 31. Dezember 2006<br />

fällig. Das verwaltete Kommanditkapital bestimmt sich aus der<br />

77


78<br />

Summe der von der Treuhandkommanditistin gemäß § 4 Ziffer<br />

3, 5 und 6 des Gesellschaftsvertrages für Dritte (Treugeber)<br />

übernommenen Kommanditeinlagen zuzüglich der Kommanditanteile<br />

solcher Kommanditisten, für welche die Treuhandkommanditistin<br />

nur als Verwaltungstreuhänderin tätig ist. Für<br />

die Bemessung der Vergütung der Treuhandkommanditistin ist<br />

das von ihr jeweils zum 30. Juni bzw. 31. Dezember verwaltete<br />

Kommanditkapital maßgeblich. Die Vergütung wird jeweils<br />

nach Ablauf von drei vollen Jahren um 2 % für jedes volle<br />

abgelaufene Geschäftsjahr erhöht.<br />

2. Für die Einrichtung der Treuhandverwaltung erhält die Treuhandkommanditistin<br />

von der Gesellschaft eine pauschale Vergütung<br />

in Höhe von 0,38 % inklusive Umsatzsteuer, des bis<br />

zum 31. Dezember 2006 gemäß § 4 Ziffer 3, 5 und 6 des<br />

Gesellschaftsvertrages eingeworbenen Kommanditkapitals,<br />

(Einschließlich der Kommanditeinlagen nach § 4 Ziffer 2 des<br />

Gesellschaftsvertrages), die spätestens zum 31. Dezember<br />

2006 fällig ist. Sobald die Gesellschaft über ausreichende<br />

Liquidität verfügt, ist sie berechtigt und verpflichtet, die Pauschalvergütung<br />

zu entrichten.<br />

3. Bei Liquidation der Gesellschaft erhält die Treuhandkommanditistin<br />

zum Ausgleich des mit der Liquidation verbundenen<br />

Mehraufwandes die Treuhandgebühr auch für das dem<br />

Beginn der Liquidation folgende Kalenderjahr, auch wenn die<br />

Gesellschaft vor Ablauf dieses Zeitraums beendet wird.<br />

4. Die Kosten, die im Zusammenhang mit der Erteilung einer<br />

Handelsregistervollmacht für die Eintragung des Treugebers<br />

als Kommanditist nach § 4 Ziffer 7 des Gesellschaftsvertrages<br />

anfallen oder derjenigen, die durch die Beendigung des Treuhandverhältnisses<br />

entstehen, trägt der jeweilige Treugeber.<br />

Die Gesellschaft ersetzt der Treuhandkommanditistin die<br />

Kosten, insbesondere Notar- und Handelsregistergebühren,<br />

die durch die Eintragung der Treuhandkommanditistin als<br />

Kommanditist der Gesellschaft und durch die Erhöhung ihrer<br />

Einlage entstehen sowie die Kosten für die Eintragung der<br />

Treugeber als Direktkommanditisten.<br />

§ 10 Haftung der Treuhandkommanditistin<br />

1. Die Treuhandkommanditistin haftet nicht für den Eintritt der<br />

im Emissionsprospekt dargestellten wirtschaftlichen Ergebnisse<br />

der Beteiligungen und deren Werthaltigkeit.<br />

2. Die Treuhandkommanditistin und ihre Erfüllungsgehilfen haften,<br />

soweit es um den Ersatz von Vermögensschäden geht,<br />

auch für ein Verhalten vor Abschluss des Treuhandvertrages<br />

nur, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit gegeben sind.<br />

Sofern kein Vorsatz gegeben ist, ist die Haftung der Treuhand-<br />

TREUHANDVERTRAG<br />

kommanditistin der Höhe nach gegenüber dem einzelnen<br />

Treugeber auf dessen Nominalbeteiligung beschränkt.<br />

3. Etwaige Schadensersatzansprüche gegen die Treuhandkommanditistin<br />

verjähren innerhalb von zwei Jahren, nachdem der<br />

Treugeber von den haftungsbegründenden Tatsachen Kenntnis<br />

erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen<br />

müssen, spätestens jedoch fünf Jahre nach der Entstehung<br />

des Anspruchs. Ein Schadensersatzanspruch aufgrund vorsätzlicher<br />

Pflichtverletzung der Treuhandkommanditistin verjährt<br />

ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften.<br />

§ 11 Sonstige Bestimmungen<br />

1. Der Treugeber ist verpflichtet, Namens- und Adressänderungen<br />

der Treuhandkommanditistin unverzüglich mitzuteilen.<br />

Mitteilungen an den Treugeber gelten mit Ablauf einer Frist<br />

von acht Kalendertagen an die letzte der Treuhandkommanditistin<br />

vom Treugeber mitgeteilte Anschrift als zugegangen.<br />

2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag<br />

oder aufgrund dieses Vertrages ergebenden Ansprüche<br />

ist – soweit gesetzlich zulässig – Hamburg.<br />

3. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen<br />

und/oder Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich<br />

der Änderung dieser Bestimmung bedürfen der Schriftform.<br />

4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages<br />

ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar<br />

sein oder werden, wird die Wirksamkeit dieses Vertrages und<br />

seiner übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle<br />

der nichtigen, unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen<br />

gilt eine solche Bestimmung als vereinbart, die nach<br />

Form, Inhalt, Zeit, Maß und Geltungsbereich dem am nächsten<br />

kommt, was von den Parteien nach dem wirtschaftlichen<br />

Sinn und Zweck der nichtigen, unwirksamen oder undurchführbaren<br />

Bestimmung gewollt war. Entsprechendes gilt für<br />

etwaige Lücken in diesem Vertrag.<br />

Hamburg, den 28. Februar 2006<br />

Achte Maritim Invest Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG<br />

Maritime Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft mbH


80<br />

HINWEISE FÜR FERNABSATZVERTRÄGE<br />

Hinweise für Fernabsatzverträge<br />

Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder<br />

über die Erbringung von Dienstleistungen einschließlich Finanzdienstleistungen,<br />

die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter<br />

ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (beispielsweise<br />

Briefe, Prospekte, Telefon, Telefax, E-Mail) abgeschlossen<br />

werden. Nach § 312 c BGB in Verbindung mit § 1 BGB-Informationspflichten-Verordnung<br />

sind wir verpflichtet, Ihnen die folgenden Informationen<br />

zur Verfügung zu stellen:<br />

1. Informationen zum Anbieter und zu anderen mit dem Verbraucher<br />

in Kontakt tretenden gewerblich tätigen Personen<br />

a. Treuhänder<br />

Treuhänder und damit zunächst Vertragspartner der<br />

Investoren ist die Maritime Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH, eingetragen im Handelsregister des<br />

Amtsgerichts Hamburg, HRB 84398, Geschäftsführer:<br />

Matthias J. Brinckman, Hamburg, Karl-Georg von Ferber,<br />

Schwerin,<br />

Zippelhaus 2, 20457 Hamburg.<br />

b. Beteiligungsgesellschaft, Prospektherausgeberin<br />

Achte Maritim Invest Beteiligungsgesellschaft mbH &<br />

Co. KG eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts<br />

Hamburg, HRA 102616; Komplementärin: Verwaltungsgesellschaft<br />

Maritim Invest mbH, eingetragen im<br />

Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg, HRB 94792;<br />

Geschäftsführer: Matthias J. Brinckman, Hamburg,<br />

Zippelhaus 2, 20457 Hamburg.<br />

c. Projektierung des Beteiligungsangebotes<br />

Maritim Invest Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG,<br />

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg,<br />

HRA 98022; Komplementärin: Verwaltungsgesellschaft<br />

Maritim Invest mbH, eingetragen im Handelsregister<br />

des Amtsgerichts Hamburg, HRB 94792; Geschäftsführer:<br />

Matthias J. Brinckman, Hamburg,<br />

Zippelhaus 2, 20457 Hamburg.<br />

d. Vermittler<br />

Siehe <strong>Beitrittserklärung</strong>.<br />

Die angegebenen Personen unterliegen der Aufsicht keiner<br />

speziellen Aufsichtsbehörde.<br />

2. Hauptgeschäftstätigkeit des Treuhänders und der Beteiligungsgesellschaft<br />

a. Treuhänderin<br />

Hauptgeschäftstätigkeit der Treuhänderin ist die Übernahme<br />

der Stellung als Treuhandkommanditistin an Beteiligungsgesellschaften<br />

sowie die Verwaltung von Schiffs- und Immobilienbeteiligungen.<br />

b. Beteiligungsgesellschaft<br />

Gegenstand des Unternehmens ist die mittelbare oder unmittelbare<br />

Beteiligung (Erwerb, Verwaltung und Veräußerung) an<br />

Gesellschaften, die Schiffe betreiben, insbesondere an<br />

geschlossenen Schiffsfonds („Zielfonds“)<br />

3. Risikohinweise<br />

Für die umfassende Beurteilung einer Beteiligung ist es erforderlich,<br />

dass der Investor den vollständigen Emissionsprospekt einschließlich<br />

der Angaben über die Risiken auf den Seiten 18 bis 25<br />

sorgfältig und vollständig durchliest. Im Zweifelsfall kann die Einholung<br />

von rechtlichem und steuerlichem Rat erforderlich sein.<br />

4. Merkmale der Beteiligung; Zustandekommen des Vertrages;<br />

Vorbehalte<br />

a. Der Investor erwirbt treuhänderisch gehaltene Anteile an einer<br />

Beteiligungsgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH & Co.<br />

KG, die ihrerseits Anteile an anderen Beteiligungsgesellschaften<br />

in der Rechtsform von GmbH & Co. KGs, die Eigentümer<br />

oder Betreiber von Schiffen sind, erwirbt, verwaltet und veräußert.<br />

b. Der Vertrag zwischen dem Investor und dem Treuhänder<br />

kommt zustande, wenn der Treuhänder die Annahme des<br />

Beteiligungsangebots des Investors erklärt. Der Investor verzichtet<br />

auf den Zugang der Annahmeerklärung. Der Treuhänder<br />

ist nicht verpflichtet, das Angebot des Investors zum Beitritt<br />

anzunehmen.


HINWEISE FÜR FERNABSATZVERTRÄGE<br />

5. Informationen zur Mindestlaufzeit der Beteiligung, Kündigungsmöglichkeiten<br />

a. Ein Investor kann seine Gesellschafterstellung in der<br />

Beteiligungsgesellschaft nach Übertragung der Beteiligung<br />

auf ihn gemäß § 18 des Gesellschaftsvertrages mit<br />

einer Frist von sechs Monaten ordentlich zum Schluss<br />

eines Kalenderjahres kündigen, jedoch erstmals zum<br />

31. Dezember 2019. Entsprechend ist vor Übertragung<br />

der Beteiligung auf den Kommanditisten der Treuhänder<br />

hinsichtlich seiner treuhänderisch gehaltenen Beteiligung<br />

zu einer teilweisen Kündigung berechtigt, wenn<br />

ein über ihn treugeberisch beteiligter Investor zuvor<br />

den Treuhandvertrag gekündigt hat. Ansonsten steht<br />

dem Treuhänder hinsichtlich des treuhänderisch gehaltenen<br />

Anteils kein ordentliches Kündigungsrecht zu.<br />

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem<br />

Grund bleibt unberührt.<br />

b. Ein Investor, der selbst als Kommanditist ins Handelsregister<br />

der Beteiligungsgesellschaft eingetragen ist, hat die<br />

Kündigung durch eingeschriebenen Brief an die Achte<br />

Maritim Invest Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG,<br />

Zippelhaus 2, 20457 Hamburg, zu erklären. Maßgeblich<br />

für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Eingang des<br />

Kündigungsschreibens.<br />

c. Ein Investor, der über den Treuhänder treugeberisch an<br />

der Beteiligungsgesellschaft beteiligt ist, hat die Kündigung<br />

durch eingeschriebenen Brief an die Maritime Treuhand-<br />

und Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG, Zippelhaus<br />

2, 20457 Hamburg zu erklären. Die Kündigung<br />

muß dem Treuhänder spätestens vier Wochen vor Beginn<br />

der Kündigungsfrist des § 18 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages<br />

der Beteiligungsgesellschaft zugehen. Maßgeblich<br />

für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Eingang<br />

des Kündigungsschreibens.<br />

d. Investoren, die selbst als Kommanditisten ins Handelsregister<br />

der Beteiligungsgesellschaft eingetragen sind, können<br />

aus wichtigem Grund, insbesondere bei Nichtleistung ihrer<br />

Kommanditeinlage gemäß § 4 Ziffer 9 des Gesellschaftsvertrages,<br />

aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden. Gleiches<br />

gilt für den Treuhänder hinsichtlich seiner jeweils treuhänderisch<br />

gehaltenen Beteiligung.<br />

e. Der Treuhandvertrag wird nach einer Übertragung der<br />

Beteiligung auf den Investor gemäß § 8 Ziffer 2 des Treuhandvertrages<br />

als Verwaltungstreuhand fortgeführt.<br />

Dieser kann vom Investor nur zusammen mit der Beteili-<br />

gung an der Gesellschaft schriftlich gekündigt werden.<br />

Hiervon unberührt bleibt die Kündigung aus wichtigem<br />

Grund.<br />

6. Beteiligungsbetrag<br />

Die vom Investor zu zahlende Gesamtsumme ist abhängig von<br />

der Höhe, mit der sich der Investor an der Beteiligungsgesellschaft<br />

beteiligen möchte (Kommanditeinlage). Zusätzlich zu der individuell<br />

vom Investor gezeichneten Beteiligungssumme hat der<br />

Investor ein Agio in Höhe von 3 % gemäß <strong>Beitrittserklärung</strong> zu<br />

entrichten. Im Übrigen fallen lediglich übliche Überweisungssowie<br />

Porto- und Telefongebühren für die Kommunikation an.<br />

Für die mögliche Umwandlung seiner Beteiligung als Treugeber in<br />

eine direkte Beteiligung muss der Investor die Kosten (ca. 1‰ der<br />

Beteiligung für die notarielle Beglaubigung seiner Handelsregistervollmacht)<br />

tragen. Für den Erwerb und die Verwaltung der<br />

Beteiligung fallen keine weiteren Kosten an. Bei einer Veräußerung<br />

der Beteiligung entstehen seitens der Gesellschaft oder des<br />

Treuhänders keine gesonderten Kosten. Der Veräußerer hat gegebenenfalls<br />

gewerbesteuerliche Nachteile zu erstatten. Schaltet<br />

der Investor bei Veräußerung der Beteiligung Dritte, z. B. Makler,<br />

ein, können dort weitere Kosten anfallen. Eventuell anfallende<br />

Kosten können für den Investor für die Löschung aus dem Handelsregister<br />

sowie für eine ggf. anfallende Vorfälligkeitsentschädigung<br />

bei einer etwaigen persönlichen Anteilsfinanzierung entstehen.<br />

Die Mindestbeteiligung beträgt € 20.000,–. Hinzu kommt<br />

ein vom Investor zu zahlendes Agio gemäß <strong>Beitrittserklärung</strong>.<br />

Beteiligungen müssen durch € 1.000,– ohne Rest teilbar sein.<br />

Einzelheiten hierzu findet der Investor in diesem Emissionsprospekt,<br />

u. a. auf Seite 53. Der Beteiligungsbetrag (Pflichteinlage)<br />

zzgl. Agio muss als Bareinlage in Euro zu den in der <strong>Beitrittserklärung</strong><br />

angegebenen Terminen auf das Einzahlungskonto eingezahlt<br />

werden.<br />

7. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Sprachen<br />

Die Beteiligungsgesellschaft und sämtliche Verträge einschließlich<br />

des Treuhandvertrages unterliegen dem Recht der Bundesrepublik<br />

Deutschland. Dies gilt auch für alle vorvertraglichen Rechtsbeziehungen<br />

zwischen den Beteiligten, insbesondere zwischen dem<br />

Investor und dem Treuhänder. Als Gerichtsstand ist in sämtlichen<br />

Verträgen Hamburg vereinbart. Der Emissionsprospekt einschließlich<br />

der darin enthaltenen wesentlichen Verträge ist in deutscher<br />

Sprache verfasst.<br />

Die Kommunikation zwischen der Gesellschaft, dem Treuhänder<br />

und dem Investor erfolgt in deutscher Sprache.<br />

81


82<br />

HINWEISE FÜR FERNABSATZVERTRÄGE<br />

8. Widerrufsrecht<br />

Der Investor kann seine Beteiligung nach Maßgabe der in<br />

der <strong>Beitrittserklärung</strong> separat abgedruckten und besonders<br />

hervorgehobenen Widerrufsbelehrung widerrufen.<br />

9. Informationen zu etwaigen Rechtsbehelfen und das Bestehen<br />

von Garantiefonds<br />

a. Außergerichtliche Schlichtungsstelle<br />

Die Möglichkeit zum Anrufen einer außergerichtlichen<br />

Schlichtungsstelle ist vertraglich nicht vorgesehen. Soweit der<br />

Investor die Beteiligung im Wege des Fernabsatzes erworben<br />

hat, kann er bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften<br />

des BGB betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen<br />

einschließlich damit zusammenhängender<br />

Streitigkeiten aus der Anwendung des § 676 h BGB die bei der<br />

Deutschen Bundesbank, Postfach 111232, 60047 Frankfurt<br />

am Main, Telefon: 069 2388-1907/ 1906, Fax 069 2388-<br />

1919, eingerichtete Schlichtungsstelle anrufen. Die Beschwerde<br />

ist schriftlich unter kurzer Schilderung des Sachverhaltes<br />

und unter Beifügung der zum Verständnis der Beschwerde<br />

erforderlichen Unterlagen zu erheben. Der Investor<br />

(Beschwerdeführer) hat zu versichern, dass er in der Streitigkeit<br />

noch kein Gericht, keine Streitschlichtungsstelle und keine<br />

Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt, angerufen hat und<br />

auch keinen außergerichtlichen Vergleich mit dem Beschwerdegegner<br />

abgeschlossen hat. Im Übrigen gilt die Schlichtungsstellenverfahrensverordnung.<br />

b. Garantiefonds<br />

Ein Garantiefonds, wie beispielsweise der Einlagensicherungsfonds<br />

des Bundesverbandes deutscher Banken, steht für<br />

Beteiligungsangebote wie dem vorliegenden nicht zur Verfügung.


Dieser Verkaufsprospekt unterliegt der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung<br />

vom 16. Dezember 2004 (VermVerkProspV). Die nachstehenden<br />

besonderen Angaben sind zur Erfüllung der Pflichten nach<br />

der VermVerkProspV erforderlich.<br />

§ 4 Satz 1 Nr. 2 VermVerkProspV<br />

Der Anbieter und der Emittent übernehmen keine Zahlungen von<br />

Steuern für den Investor.<br />

§ 4 Satz 1 Nr. 7 VermVerkProspV<br />

Das Angebot wird bei Vollplatzierung, spätestens zum 31. Dezember<br />

2006 geschlossen. Eine Kürzung der Zeichnungssumme ist<br />

nicht vorgesehen.<br />

§ 4 Satz 1 Nr. 8 VermVerkProspV<br />

Das Angebot wird nur in der Bundesrepublik Deutschland erfolgen.<br />

Ein Vertrieb in anderen Staaten ist nicht geplant. Es kann<br />

allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass auch Personen mit<br />

Wohnsitz in anderen Staaten Beteiligungen erwerben.<br />

§ 6 Satz 1 Nr. 2 VermVerkProspV<br />

Zum Tag der Aufstellung dieses Verkaufsprospekts sind nur die<br />

Gründungsgesellschafter an der Beteiligungsgesellschaft beteiligt.<br />

Die Beteiligungsgesellschaft hat bisher keine Wertpapiere<br />

oder Vermögensanlagen im Sinne des § 8 f Abs. 1 VerkProspG<br />

ausgegeben.<br />

§ 6 Satz 2 und 3 VermVerkProspV<br />

Da die Beteiligungsgesellschaft keine Aktiengesellschaft oder<br />

Kommanditgesellschaft auf Aktien ist, entfallen die Pflichtangaben<br />

zu diesem Punkt.<br />

§ 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 VermVerkProspV<br />

Außer den auf Seiten 44 und 45 dieses Verkaufsprospektes<br />

genannten Vergütungen stehen den Gründungsgesellschaftern<br />

keine Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte oder sonstige<br />

Bezüge, insbesondere der Gehälter, Aufwandsentschädigungen,<br />

Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen<br />

jeder Art zu.<br />

§ 7 Abs. 2 Nr. 1 VermVerkProspV<br />

Die Gründungsgesellschafterin Maritim Invest Beteiligungsgesellschaft<br />

mbH & Co. KG koordiniert den Vertrieb des Beteiligungsangebotes.<br />

Die Gründungsgesellschafter sind im Übrigen<br />

nicht an Unternehmen beteiligt, die mit dem Vertrieb des<br />

Angebotes beauftragt sind.<br />

BESONDERE ANGABEN<br />

Besondere Angaben nach VermVerkProspV<br />

§ 7 Abs. 2 Nr. 2 VermVerkProspV<br />

Die Gründungsgesellschafter sind nicht an Unternehmen beteiligt,<br />

die der Gesellschaft Fremdkapital zur Verfügung stellen.<br />

§ 7 Abs. 2 Nr. 3 VermVerkProspV<br />

Die Gründungsgesellschafterin Maritim Invest Beteiligungsgesellschaft<br />

mbH & Co. KG hat die Projektierung sowie die Koordination<br />

des Vertriebes des Beteiligungsangebotes im Rahmen eines<br />

Geschäftsbesorgungsvertrages übernommen. Die Maritime Treuhand-<br />

und Verwaltungsgesellschaft mbH hat die treuhänderische<br />

Verwaltung des Eigenkapitals, die laufende Information der Anleger<br />

im Rahmen eines Treuhandvertrages übernommen. Das Portfoliomanagement<br />

wird seitens der Maritime Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft,<br />

mbH im Zuge eines gesonderten Geschäftsbesorgungsvertrages<br />

übernommen. Die Gründungsgesellschafter<br />

sind im Übrigen nicht an Unternehmen beteiligt, die<br />

nicht nur geringfügige Lieferungen oder Leistungen im Zusammenhang<br />

mit der Herstellung des Anlageobjektes übernommen<br />

haben.<br />

§ 8 Abs. 1 Nr. 2 VermVerkProspV<br />

Die Beteiligungsgesellschaft ist von Patenten und Lizenzen oder<br />

neuen Herstellungsverfahren nicht abhängig. Von wesentlicher<br />

Bedeutung für die Geschäftstätigkeit und die Ertragslage der<br />

Beteiligungsgesellschaft sind lediglich die Kaufverträge über die<br />

Zweitmarktbeteiligungen, die Entwicklungen der Auszahlungen<br />

und Veräußerungserlöse der Zielfondsgesellschaften.<br />

§ 8 Abs. 1 Nr. 3 VermVerkProspV<br />

Gerichts- oder Schiedsverfahren, die Einfluss auf die wirtschaftliche<br />

Lage der Beteiligungsgesellschaft haben könnten, sind nicht<br />

bekannt.<br />

§ 8 Abs. 1 Nr. 4 VermVerkProspV<br />

Zum Zeitpunkt der Prospektherausgabe sind noch keine Beteiligungen<br />

erworben worden, und es wurden auch sonst keine laufenden<br />

Investitionen getätigt.<br />

§ 8 Abs. 2 VermVerkProspV<br />

Außergewöhnliche Ereignisse, die Einfluss auf die Tätigkeit oder<br />

die wirtschaftliche Lage der Beteiligungsgesellschaft haben könnten,<br />

sind nicht bekannt.<br />

§ 9 Abs. 1 VermVerkProspV<br />

Die gesamten Nettoeinnahmen werden für den Erwerb von<br />

geeigneten Beteiligungen an Gesellschaften verwendet, die Schiffe<br />

betreiben, insbesondere für den Erwerb von Zweitmarktbetei-<br />

83


84<br />

ligungen an Schiffsfonds. Für sonstige Zwecke werden die Nettoeinnahmen<br />

nicht genutzt. Die Nettoeinnahmen reichen für die<br />

Realisierung der Anlageziele aus.<br />

§ 9 Abs. 2 Nr. 2 VermVerkProspV<br />

Der Prospektverantwortlichen, den Gründungsgesellschaften und<br />

dem Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

stand und steht weder das Eigentum am Anlageobjekt noch eine<br />

sonstige dingliche Berechtigung zu.<br />

§ 9 Abs. 2 Nr. 3 VermVerkProspV<br />

Es bestehen keine nicht nur unerheblichen dinglichen Belastungen<br />

des Anlageobjektes.<br />

§ 9 Abs. 2 Nr. 4 VermVerkProspV<br />

Rechtliche und tatsächliche Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten<br />

des Anlageobjektes, insbesondere im Hinblick auf<br />

das Anlageziel, bestehen nicht.<br />

§ 9 Abs. 2 Nr. 5 VermVerkProspV<br />

Behördliche Genehmigungen sind für den Erwerb von Beteiligungen<br />

an Gesellschaften, die Schiffe betreiben, nicht erforderlich.<br />

§ 9 Abs. 2 Nr. 6 und Nr. 8 VermVerkProspV<br />

Die Achte Maritim Invest Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG<br />

hat mit der Maritim Invest Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG<br />

am 28. Februar 2006 einen Geschäftsbesorgungsvertrag und mit<br />

der Martime Invest Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft am<br />

28. Februar 2006 einen Vertrag über die Portfolioverwaltung<br />

abgeschlossen. Darüber hinaus sind keine weiteren Verträge über<br />

die Anschaffung oder Herstellung des Anlageobjektes oder<br />

wesentlicher Teile davon geschlossen worden, und es werden keine<br />

nicht nur geringfügigen Lieferungen und Leistungen durch<br />

Personen erbracht, die nach §§ 3, 7 oder 12 VermVerkProspV zu<br />

nennen sind.<br />

§ 9 Abs. 2 Nr. 7 VermVerkProspV<br />

Die Portfoliostruktur von Maritim Invest <strong>VIII</strong> wird durch die Gesellschafter<br />

der Achte Maritim Invest Beteiligungsgesellschaft mbH &<br />

Co. KG nach Schließung des Angebots festgelegt. Daher liegt<br />

noch kein Anlageobjekt vor. Insofern kann auch kein Bewertungsgutachten<br />

erstellt werden.<br />

§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 VermVerkProspV<br />

Es wurde seitens der Beteiligungsgesellschaft seit Aufstellung des<br />

Jahresabschlusses vom 31.Dezember 2005 keine Zwischenübersicht<br />

veröffentlicht.<br />

§ 10 Abs. 2 Satz 1 HS. 1 VermVerkProspV<br />

Der Emittent ist nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses<br />

verpflichtet. Daher ist dieser nicht in den Verkaufsprospekt mit<br />

aufzunehmen.<br />

BESONDERE ANGABEN<br />

§ 11 Satz 1 VermVerkProspV<br />

Anschrift des Abschlußprüfers:<br />

Ernst & Young AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Rothenbaumchaussee<br />

78, 20148 Hamburg<br />

§ 12 Abs. 1 Nr. 1 VermVerkProspV<br />

Der Alleingeschäftsführer Matthias J. Brinckman übernimmt die<br />

Geschäftsführung der Komplementärin der Beteiligungsgesellschaft.<br />

Eine Aufteilung in Funktionsbereiche erfolgt nicht.<br />

§ 12 Abs. 1 Nr. 2 VermVerkProspV<br />

Der Geschäftsführer der Komplementärin der Beteiligungsgesellschaft<br />

hat im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr keinerlei<br />

Vergütung erhalten.<br />

§ 12 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 VermVerkProspV<br />

Der Geschäftsführer der Komplementärin der Beteiligungsgesellschaft<br />

ist nicht für Unternehmen tätig, die mit dem Vertrieb der<br />

angebotenen Vermögensanlagen betraut sind oder der Beteiligungsgesellschaft<br />

Fremdkapital zur Verfügung stellen. Der<br />

Geschäftsführer der Komplementärin der Beteiligungsgesellschaft<br />

ist als Geschäftsführer auch für die Maritim Invest Beteiligungsgesellschaft<br />

mbH & Co. KG tätig. Diese erbringt im Rahmen eines<br />

Geschäftsbesorgungsvertrages die Projektierung des Beteiligungsangebotes<br />

sowie die Koordination des Vertriebs.<br />

§ 12 Abs. 4 VermVerkProspV<br />

Über die als Prospektverantwortliche zeichnende Maritim Invest<br />

Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG hinaus gibt es keine Personen,<br />

die die Herausgabe oder den Inhalt des Prospektes oder<br />

die Abgabe oder den Inhalt des Angebotes wesentlich beeinflußt<br />

haben.<br />

§ 14 VermVerkProspV<br />

Eine Gewährleistung der Verzinsung oder der Rückzahlung der<br />

Einlage gegenüber dem Investor durch juristische Personen oder<br />

Gesellschaften ist nicht übernommen worden.


Datum der Erstellung: 28. Februar 2006<br />

<strong>MARITIM</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>VIII</strong><br />

<strong>Beitrittserklärung</strong><br />

Original für die Treuhänderin<br />

Bearbeitungsvermerk (nicht vom Zeichner auszufüllen)<br />

Register-Nr. Vertriebspartner<br />

Vermittler (vom Vermittler auszufüllen)<br />

Name,Vorname bzw. Firma: Bei Firmen Vertretungsberechtigter:<br />

Straße: PLZ/Ort:<br />

<strong>Beitrittserklärung</strong> zu einer treuhänderisch von der Maritime Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft mbH gehaltenen Kommanditbeteiligung an der Achte Maritim Invest<br />

Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg.<br />

Ich, der/die Unterzeichnende<br />

Name: Vorname:<br />

Straße: PLZ/Wohnort:<br />

Telefon: Geburtsdatum:<br />

Finanzamt: Steuernummer:<br />

Ausschüttung auf Konto-Nr.: BLZ:<br />

Name der Bank, Ort:<br />

beauftrage hiermit die Maritime Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft mbH als Treuhänderin, für mich eine Kommanditbeteiligung an der Achte Maritim Invest Beteiligungsgesellschaft<br />

mbH & Co. KG in Höhe von:<br />

€ in Worten: Euro – zzgl. 3 % Agio zu erwerben.<br />

Ich beauftrage hiermit die Maritime Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft mbH als Treuhänderin, die erworbenen Rechte zu den Bestimmungen des Treuhandvertrages vom<br />

28. Februar 2006 für mich zu verwalten.Treuhand- und Gesellschaftsvertrag sind Bestandteil dieser <strong>Beitrittserklärung</strong>, deren Inhalt ich für mich als verbindlich anerkenne.<br />

Die Einzahlung der Kommanditbeteiligung zzgl. Agio (in Prozent des Kommanditkapitals) ist wie folgt an die Achte Maritim Invest Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG auf<br />

deren Mittelverwendungskontrollkonto Nr. 6 432 116 bei der Commerzbank AG, Hamburg, BLZ 200 400 00 zu leisten:<br />

• nach Annahme 40 % + Agio • am 01.02.2007 30 % • am 01.07.2007 30 %<br />

Etwaige Änderungen der in dieser <strong>Beitrittserklärung</strong> enthaltenen Angaben werde ich der Gesellschaft unverzüglich mitteilen. Ich bestätige, dass mein Beitritt vorbehaltlos und ausschließlich<br />

aufgrund der Prospektangaben und der o. g.Verträge erfolgt und keine hiervon abweichenden oder darüber hinausgehenden Erklärungen oder Zusicherungen abgegeben<br />

worden sind.<br />

Ich bin damit einverstanden, dass die mitgeteilten persönlichen Daten über eine EDV-Anlage gespeichert werden. Sie werden ausschließlich zur Verwaltung der Kommanditbeteiligung<br />

und zu meiner Betreuung verwendet.<br />

Ort, Datum Unterschrift des Zeichners<br />

Vorstehender Auftrag wird angenommen:<br />

Hamburg, den /<br />

Maritime Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft mbH<br />

Widerrufsrecht<br />

Sie können Ihre <strong>Beitrittserklärung</strong> innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. durch Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt<br />

frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist an die Maritime Treuhand- und<br />

Verwaltungsgesellschaft mbH, Zippelhaus 2, 20457 Hamburg, zu richten. Der Widerruf wirkt auch gegenüber der Achte Maritim Invest Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG.<br />

Widerrufsfolgen<br />

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und die ggf. gezogenen Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie<br />

uns die Beteiligung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf.Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie<br />

die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen.Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von<br />

30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufsbelehrung erfüllen.<br />

Besonderheiten bei Fernabsatzgeschäften<br />

Bei Verträgen, die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z. B. Brief, Telefon, Telefax, E-Mail, Internet) abgeschlossen werden (Fernabsatzgeschäfte),<br />

beginnt die Frist zum Widerruf nicht vor dem Tag der Annahme der <strong>Beitrittserklärung</strong> durch die Maritime Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft mbH. Ihr Widerrufsrecht<br />

erlischt jedoch vorzeitig, wenn der mit der <strong>Beitrittserklärung</strong> erteilte Auftrag vollständig erfüllt ist und Sie dem ausdrücklich zugestimmt haben.<br />

„Ende der Widerrufsbelehrung“<br />

Empfangsbestätigung<br />

Ich bestätige, den Prospekt vom 28. Februar 2006 einschließlich je einer Ausfertigung des Treuhandvertrages und des Gesellschaftsvertrages der Achte Maritim Invest Beteiligungsgesellschaft<br />

mbH & Co. KG, Hamburg, die Hinweise für Fernabsatzverträge sowie die Informationen zur Identität und ladungsfähigen Anschrift meines Vermittlers erhalten zu haben.<br />

Weiterhin bestätige ich, dass ich vor Unterzeichnung meiner <strong>Beitrittserklärung</strong> ausreichend Gelegenheit hatte, diese Unterlagen sowie die vorstehende Widerrufsbelehrung zur<br />

Kenntnis zu nehmen.<br />

Ort, Datum Unterschrift des Zeichners ✗<br />


Datum der Erstellung: 28. Februar 2006<br />

<strong>MARITIM</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>VIII</strong><br />

<strong>Beitrittserklärung</strong><br />

Ausfertigung für den Vermittler<br />

Bearbeitungsvermerk (nicht vom Zeichner auszufüllen)<br />

Register-Nr. Vertriebspartner<br />

Vermittler (vom Vermittler auszufüllen)<br />

Name,Vorname bzw. Firma: Bei Firmen Vertretungsberechtigter:<br />

Straße: PLZ/Ort:<br />

<strong>Beitrittserklärung</strong> zu einer treuhänderisch von der Maritime Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft mbH gehaltenen Kommanditbeteiligung an der Achte Maritim Invest<br />

Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg.<br />

Ich, der/die Unterzeichnende<br />

Name: Vorname:<br />

Straße: PLZ/Wohnort:<br />

Telefon: Geburtsdatum:<br />

Finanzamt: Steuernummer:<br />

Ausschüttung auf Konto-Nr.: BLZ:<br />

Name der Bank, Ort:<br />

beauftrage hiermit die Maritime Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft mbH als Treuhänderin, für mich eine Kommanditbeteiligung an der Achte Maritim Invest Beteiligungsgesellschaft<br />

mbH & Co. KG in Höhe von:<br />

€ in Worten: Euro – zzgl. 3 % Agio zu erwerben.<br />

Ich beauftrage hiermit die Maritime Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft mbH als Treuhänderin, die erworbenen Rechte zu den Bestimmungen des Treuhandvertrages vom<br />

28. Februar 2006 für mich zu verwalten.Treuhand- und Gesellschaftsvertrag sind Bestandteil dieser <strong>Beitrittserklärung</strong>, deren Inhalt ich für mich als verbindlich anerkenne.<br />

Die Einzahlung der Kommanditbeteiligung zzgl. Agio (in Prozent des Kommanditkapitals) ist wie folgt an die Achte Maritim Invest Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG auf<br />

deren Mittelverwendungskontrollkonto Nr. 6 432 116 bei der Commerzbank AG, Hamburg, BLZ 200 400 00 zu leisten:<br />

• nach Annahme 40 % + Agio • am 01.02.2007 30 % • am 01.07.2007 30 %<br />

Etwaige Änderungen der in dieser <strong>Beitrittserklärung</strong> enthaltenen Angaben werde ich der Gesellschaft unverzüglich mitteilen. Ich bestätige, dass mein Beitritt vorbehaltlos und ausschließlich<br />

aufgrund der Prospektangaben und der o. g.Verträge erfolgt und keine hiervon abweichenden oder darüber hinausgehenden Erklärungen oder Zusicherungen abgegeben<br />

worden sind.<br />

Ich bin damit einverstanden, dass die mitgeteilten persönlichen Daten über eine EDV-Anlage gespeichert werden. Sie werden ausschließlich zur Verwaltung der Kommanditbeteiligung<br />

und zu meiner Betreuung verwendet.<br />

Ort, Datum Unterschrift des Zeichners<br />

Vorstehender Auftrag wird angenommen:<br />

Hamburg, den /<br />

Maritime Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft mbH<br />

Widerrufsrecht<br />

Sie können Ihre <strong>Beitrittserklärung</strong> innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. durch Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt<br />

frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist an die Maritime Treuhand- und<br />

Verwaltungsgesellschaft mbH, Zippelhaus 2, 20457 Hamburg, zu richten. Der Widerruf wirkt auch gegenüber der Achte Maritim Invest Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG.<br />

Widerrufsfolgen<br />

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und die ggf. gezogenen Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie<br />

uns die Beteiligung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf.Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie<br />

die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen.Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von<br />

30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufsbelehrung erfüllen.<br />

Besonderheiten bei Fernabsatzgeschäften<br />

Bei Verträgen, die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z. B. Brief, Telefon, Telefax, E-Mail, Internet) abgeschlossen werden (Fernabsatzgeschäfte),<br />

beginnt die Frist zum Widerruf nicht vor dem Tag der Annahme der <strong>Beitrittserklärung</strong> durch die Maritime Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft mbH. Ihr Widerrufsrecht<br />

erlischt jedoch vorzeitig, wenn der mit der <strong>Beitrittserklärung</strong> erteilte Auftrag vollständig erfüllt ist und Sie dem ausdrücklich zugestimmt haben.<br />

„Ende der Widerrufsbelehrung“<br />

Empfangsbestätigung<br />

Ich bestätige, den Prospekt vom 28. Februar 2006 einschließlich je einer Ausfertigung des Treuhandvertrages und des Gesellschaftsvertrages der Achte Maritim Invest Beteiligungsgesellschaft<br />

mbH & Co. KG, Hamburg, die Hinweise für Fernabsatzverträge sowie die Informationen zur Identität und ladungsfähigen Anschrift meines Vermittlers erhalten zu haben.<br />

Weiterhin bestätige ich, dass ich vor Unterzeichnung meiner <strong>Beitrittserklärung</strong> ausreichend Gelegenheit hatte, diese Unterlagen sowie die vorstehende Widerrufsbelehrung zur<br />

Kenntnis zu nehmen.<br />

Ort, Datum Unterschrift des Zeichners ✗<br />


Datum der Erstellung: 28. Februar 2006<br />

<strong>MARITIM</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>VIII</strong><br />

<strong>Beitrittserklärung</strong><br />

Ausfertigung für den Auftraggeber<br />

Bearbeitungsvermerk (nicht vom Zeichner auszufüllen)<br />

Register-Nr. Vertriebspartner<br />

Vermittler (vom Vermittler auszufüllen)<br />

Name,Vorname bzw. Firma: Bei Firmen Vertretungsberechtigter:<br />

Straße: PLZ/Ort:<br />

<strong>Beitrittserklärung</strong> zu einer treuhänderisch von der Maritime Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft mbH gehaltenen Kommanditbeteiligung an der Achte Maritim Invest<br />

Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg.<br />

Ich, der/die Unterzeichnende<br />

Name: Vorname:<br />

Straße: PLZ/Wohnort:<br />

Telefon: Geburtsdatum:<br />

Finanzamt: Steuernummer:<br />

Ausschüttung auf Konto-Nr.: BLZ:<br />

Name der Bank, Ort:<br />

beauftrage hiermit die Maritime Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft mbH als Treuhänderin, für mich eine Kommanditbeteiligung an der Achte Maritim Invest Beteiligungsgesellschaft<br />

mbH & Co. KG in Höhe von:<br />

€ in Worten: Euro – zzgl. 3 % Agio zu erwerben.<br />

Ich beauftrage hiermit die Maritime Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft mbH als Treuhänderin, die erworbenen Rechte zu den Bestimmungen des Treuhandvertrages vom<br />

28. Februar 2006 für mich zu verwalten.Treuhand- und Gesellschaftsvertrag sind Bestandteil dieser <strong>Beitrittserklärung</strong>, deren Inhalt ich für mich als verbindlich anerkenne.<br />

Die Einzahlung der Kommanditbeteiligung zzgl. Agio (in Prozent des Kommanditkapitals) ist wie folgt an die Achte Maritim Invest Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG auf<br />

deren Mittelverwendungskontrollkonto Nr. 6 432 116 bei der Commerzbank AG, Hamburg, BLZ 200 400 00 zu leisten:<br />

• nach Annahme 40 % + Agio • am 01.02.2007 30 % • am 01.07.2007 30 %<br />

Etwaige Änderungen der in dieser <strong>Beitrittserklärung</strong> enthaltenen Angaben werde ich der Gesellschaft unverzüglich mitteilen. Ich bestätige, dass mein Beitritt vorbehaltlos und ausschließlich<br />

aufgrund der Prospektangaben und der o. g.Verträge erfolgt und keine hiervon abweichenden oder darüber hinausgehenden Erklärungen oder Zusicherungen abgegeben<br />

worden sind.<br />

Ich bin damit einverstanden, dass die mitgeteilten persönlichen Daten über eine EDV-Anlage gespeichert werden. Sie werden ausschließlich zur Verwaltung der Kommanditbeteiligung<br />

und zu meiner Betreuung verwendet.<br />

Ort, Datum Unterschrift des Zeichners<br />

Vorstehender Auftrag wird angenommen:<br />

Hamburg, den /<br />

Maritime Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft mbH<br />

Widerrufsrecht<br />

Sie können Ihre <strong>Beitrittserklärung</strong> innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. durch Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt<br />

frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist an die Maritime Treuhand- und<br />

Verwaltungsgesellschaft mbH, Zippelhaus 2, 20457 Hamburg, zu richten. Der Widerruf wirkt auch gegenüber der Achte Maritim Invest Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG.<br />

Widerrufsfolgen<br />

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und die ggf. gezogenen Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie<br />

uns die Beteiligung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf.Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie<br />

die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen.Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von<br />

30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufsbelehrung erfüllen.<br />

Besonderheiten bei Fernabsatzgeschäften<br />

Bei Verträgen, die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z. B. Brief, Telefon, Telefax, E-Mail, Internet) abgeschlossen werden (Fernabsatzgeschäfte),<br />

beginnt die Frist zum Widerruf nicht vor dem Tag der Annahme der <strong>Beitrittserklärung</strong> durch die Maritime Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft mbH. Ihr Widerrufsrecht<br />

erlischt jedoch vorzeitig, wenn der mit der <strong>Beitrittserklärung</strong> erteilte Auftrag vollständig erfüllt ist und Sie dem ausdrücklich zugestimmt haben.<br />

„Ende der Widerrufsbelehrung“<br />

Empfangsbestätigung<br />

Ich bestätige, den Prospekt vom 28. Februar 2006 einschließlich je einer Ausfertigung des Treuhandvertrages und des Gesellschaftsvertrages der Achte Maritim Invest Beteiligungsgesellschaft<br />

mbH & Co. KG, Hamburg, die Hinweise für Fernabsatzverträge sowie die Informationen zur Identität und ladungsfähigen Anschrift meines Vermittlers erhalten zu haben.<br />

Weiterhin bestätige ich, dass ich vor Unterzeichnung meiner <strong>Beitrittserklärung</strong> ausreichend Gelegenheit hatte, diese Unterlagen sowie die vorstehende Widerrufsbelehrung zur<br />

Kenntnis zu nehmen.<br />

Ort, Datum Unterschrift des Zeichners ✗<br />


Maritim Invest Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG<br />

Katharinenhof · Zippelhaus 2 · 20457 Hamburg<br />

Telefon: 040-429 329-0 · Telefax: 040-429 329-99<br />

info@maritim-invest.de · www.maritim-invest.de<br />

www.sop-hamburg.de

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