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Beteiligungsangebot Windpark Ohe II

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<strong>Beteiligungsangebot</strong><br />

<strong>Windpark</strong> <strong>Ohe</strong> <strong>II</strong>


♦ Vorwort<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

♦ Wichtige Vorbemerkung 1<br />

♦ Das Angebot im Überblick 3<br />

♦ Das Sicherheitskonzept 5<br />

♦ Die wichtigsten Kennzahlen des <strong>Windpark</strong>s <strong>Ohe</strong> <strong>II</strong> 6<br />

♦ Chancen und Risiken 7<br />

♦ Der <strong>Windpark</strong> <strong>Ohe</strong> <strong>II</strong> 16<br />

Die Windenergieanlagen 16<br />

Der Standort 19<br />

Windverhältnisse und Energieertrag 22<br />

Stromeinspeisung und baurechtliche Situation 26<br />

♦ Die Einspeisevergütung nach dem EEG 25<br />

♦ Referenzen 26<br />

♦ Die Investition 28<br />

Der Investitionsplan und Erläuterungen 28<br />

Der Finanzierungsplan und Erläuterungen 29<br />

Ergebnis- und Liquiditätsprognose und Erläuterungen 30<br />

Kapitalfluss des Anlegers und Erläuterungen 36<br />

Zur Methode des internen Zinsfusses 38<br />

♦ Beendigung der Kapitalanlage 39<br />

♦ Rechtliche Grundlagen der Gesellschaft 41<br />

♦ Steuerliche Grundlagen 44<br />

♦ Beteiligte Unternehmen und wesentliche Projekt- und Vertragspartner 54<br />

♦ Die wichtigsten Verträge 58<br />

♦ Der Gesellschaftsvertrag 64<br />

♦ Angabenvorbehalt und Prospektherausgabe 73<br />

♦ So werden Sie Kommanditist 75<br />

Praktische Tipps zum Beitrittsverfahren 75<br />

Beitrittserklärungen<br />

Registervollmacht<br />

Beratungsprotokoll


Investition in die Zukunft<br />

Vorwort<br />

„Wir haben gemeinsam erreicht: Die erneuerbaren Energien sind weltweit unübersehbar.“<br />

Dies ist das Fazit von Bundesumweltminister Jürgen Trittin in seiner Abschlussrede zur<br />

internationalen Konferenz der erneuerbaren Energien (renewables 2004) in Bonn. Auf dieser<br />

Konferenz wurden international neue Ziele für den Ausbau der erneuerbaren Energie gesetzt.<br />

Der von 154 beteiligten Nationen vereinbarte Aktionsplan wird Investitionen in<br />

Milliardenhöhe mobilisieren, die in die Energiegewinnung aus Wind, Sonne, Biomasse und<br />

Erdwärme gehen. Durch die Umsetzung der beschlossenen Aktionen und Verpflichtungen<br />

können im Jahre 2015 schätzungsweise 1,2 Milliarden Tonnen CO2 eingespart werden.<br />

Erneuerbare Energien sind weltweit als Säule des Klimaschutzes anerkannt, die globale<br />

Energiewende soll auch dazu beitragen, die weltweite Armut wirksam zu bekämpfen.<br />

Zu dieser Entwicklung haben Planer und Investoren der Windenergie in Deutschland einen<br />

wesentlichen Anstoß gegeben. Private Kapitalanleger haben entschieden, mit ihrem Geld<br />

Nachhaltigkeit, Klimaschutz und innovative Technologien zu fördern.<br />

Sie haben die Gelegenheit, an der Erfolgsgeschichte der erneuerbaren Energien teilzunehmen.<br />

Mit einer Beteiligung am <strong>Windpark</strong> <strong>Ohe</strong> <strong>II</strong> erwerben Sie nicht nur eine attraktive<br />

Kapitalanlage, sondern gestalten aktiv die Zukunft der Energieversorgung.<br />

Die Rahmenbedingungen für ein Engagement in Erneuerbare Energien sind weiterhin günstig.<br />

Auch nach der Novellierung bleibt das Erneuerbare-Energien-Gesetz dem Ziel verpflichtet,<br />

den Investoren eine verlässliche Grundlage für langfristige Planung zu sichern.<br />

Der <strong>Windpark</strong> <strong>Ohe</strong> <strong>II</strong> ist die Erweiterung des bestehenden <strong>Windpark</strong>s <strong>Ohe</strong> / Beedenbostel.<br />

Somit konnten die Erträge bereits errichteter Anlagen in die Windertragsprognose mit<br />

einbezogen werden. Mit den Repower MD-77-WEA wurde die für das Binnenland optimierte<br />

Version eines bewährten Anlagentyps gewählt.<br />

Alle Leistungen, von der Planung über Genehmigungsverfahren und Errichtung des<br />

<strong>Windpark</strong>s wurden von den Partnern der Unternehmensgruppe Dezentrale Energie<br />

durchgeführt, die auch die technische Betriebsführung dieses <strong>Windpark</strong>s übernehmen.<br />

Ausführliche Beratung und Transparenz hinsichtlich aller Aspekte Ihrer Beteiligung sind für<br />

uns selbstverständlich. Rufen Sie uns an, wir sind gerne für Sie da.<br />

Ihr Partner für die Energie der Zukunft<br />

Dezentrale Energie Agentur GmbH


Wichtige Vorbemerkung<br />

In diesem Prospekt wird interessierten Anlegern eine unternehmerische Beteiligung an einem<br />

<strong>Windpark</strong> („<strong>Windpark</strong> <strong>Ohe</strong> <strong>II</strong>“) angeboten. Die Kapitalanleger partizipieren damit an allen<br />

Chancen und Risiken einer Gesellschaft zur Erzeugung von Energie durch<br />

Windenergieanlagen, deren endgültiges wirtschaftliches Ergebnis nicht im Vorhinein<br />

feststehen kann. Betrieben wird der Park von der Beteiligungsgesellschaft mit dem Namen<br />

dean Windenergieanlagen GmbH & Co. fünfte KG.<br />

Bei allen in diesem <strong>Beteiligungsangebot</strong> ermittelten Zahlen bzw. Ergebnissen handelt es sich<br />

um Prognosen, die nicht garantiert werden können. Sie basieren auf vorsichtigen Annahmen.<br />

Wir möchten daher schon hier darauf aufmerksam machen, dass dieses Angebot grundsätzlich<br />

nur für Anleger geeignet ist, die ein höheres Risiko für höhere Renditen eingehen wollen.<br />

Kapitalanleger, die diese Voraussetzungen erfüllen, sollten darüber hinaus in der Lage sein,<br />

bei einer unerwartet negativen Beteiligungsentwicklung einen entsprechenden Verlust zu<br />

kompensieren.<br />

Einzelne Risikohinweise:<br />

Mit der Realisierung eines <strong>Windpark</strong>s sind diverse Chancen und Risiken verbunden, die für<br />

sich allein oder auch kumulativ mit anderen zu signifikanten Verbesserungen oder<br />

Verschlechterungen eines Projekts führen können. Folgende Hinweise geben einen Überblick<br />

über die Risiken; eine ausführliche Darstellung findet sich in dem Kapitel „Chancen und<br />

Risiken“, das jeder Interessent lesen sollte.<br />

Windverhältnisse:<br />

Das Windangebot am Standort kann von den prospektierten Erwartungen abweichen.<br />

Dadurch können die Erträge der Gesellschaft in einzelnen Jahren oder auch im langjährigen<br />

Durchschnitt niedriger oder höher ausfallen. Abweichende Stromerträge wirken sich stark auf<br />

das wirtschaftliche Ergebnis der Beteiligung aus. Grundsätzlich kann für die Zukunft auch<br />

nicht ausgeschlossen werden, dass weitere Windenergieanlagen in der Nähe der hier<br />

geplanten errichtet werden, was möglicherweise zu Ertragseinbußen aufgrund der<br />

Abschattung führen könnte. Jedoch gibt es zur Zeit hierfür keine Anhaltspunkte.<br />

Technische Risiken:<br />

Stillstandszeiten aufgrund technischer Probleme oder mangelhafte Leistungsfähigkeit der<br />

Anlagen können zu geringeren Erträgen führen. Außerdem könnten die Windenergieanlagen<br />

die erwartete Nutzungsdauer nicht erreichen.<br />

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG):<br />

Das EEG regelt die Vergütung für die eingespeisten Strommengen. Ein nachträgliches<br />

Absenken der im EEG festgelegten Vergütungen ist nach Einschätzung der Initiatorin und<br />

ihrer Berater für diesen <strong>Windpark</strong> wenig wahrscheinlich, würde aber den wirtschaftlichen<br />

Erfolg nachhaltig in Frage stellen.<br />

(Steuer-)Gesetzgebung:<br />

Die Steuergesetzgebung, deren Auslegung sowie die diesbezügliche Verwaltungspraxis unterliegen<br />

laufenden Änderungen, die sich auf den Erfolg der Beteiligung auswirken können.<br />

Sämtliche Betrachtungen beruhen auf der zur Zeit bekannten Rechtslage.<br />

1


Wichtige Vorbemerkung<br />

Versicherungen:<br />

Die Versicherungsprämien können sich stärker als geplant erhöhen. Bestimmte Risiken<br />

könnten künftig nicht mehr, oder nur zu höheren Prämien abgedeckt werden.<br />

Insolvenz von Vertragspartnern:<br />

Bei Insolvenz verschiedener Vertragspartner, insbesondere des Anlagenherstellers, könnten<br />

die zugesagten Leistungen evtl. gar nicht oder nur zu schlechteren Konditionen erbracht<br />

werden. Die Folge wären nachteilige Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage der<br />

Gesellschaft.<br />

Erfüllung von Verträgen:<br />

Es ist nicht auszuschließen, dass geschlossene Verträge später angefochten werden oder<br />

Rechtsansprüche nicht durchsetzbar sind.<br />

Haftung der Kommanditisten:<br />

Die Haftung der Kommanditisten ist mit der Eintragung ins Handelsregister auf die Höhe der<br />

Beteiligung beschränkt. Die geplanten Ausschüttungen in den ersten Jahren erfolgen jedoch<br />

nicht aus Gewinnen der Gesellschaft, sondern aus liquiden Überschüssen und stellen somit<br />

eine Teilrückzahlung der Einlage dar. Sollte es zu einem Liquiditätsengpass der Fondsgesellschaft<br />

kommen, müssten die Kommanditisten eventuell den anfangs ausgeschütteten<br />

Betrag wieder einlegen.<br />

Fertigstellungsrisiko:<br />

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich die Fertigstellung und die Inbetriebnahme der<br />

Windenergieanlagen über die geplanten Termine hinaus verzögern.<br />

Kostenüberschreitungen:<br />

Verschiedene Kosten, insbesondere für Instandhaltung, Wartung oder den Rückbau der<br />

Anlagen könnten höher ausfallen als geplant.<br />

Baugenehmigung:<br />

Es liegen zwei Baugenehmigungen für den <strong>Windpark</strong> <strong>Ohe</strong> <strong>II</strong> vor (für jede WEA eine<br />

Genehmigung). Nachbarwidersprüche liegen bislang nicht vor und es sind auch keine<br />

Verfahren zu den Baugenehmigungen anhängig. Dennoch kann eine erfolgreiche Anfechtung<br />

der Baugenehmigungen nicht ausgeschlossen werden.<br />

Veräußerbarkeit der Beteiligung:<br />

Es gibt keinen institutionalisierten Markt für den Handel von Kommanditanteilen dieses<br />

<strong>Windpark</strong>s. Daher kann die Veräußerbarkeit der Beteiligung nicht gewährleistet werden.<br />

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Realisation einzelner Risiken oder auch das<br />

Zusammenwirken mehrerer zum Totalverlust der Einlage führen können (worst-case).<br />

Dennoch sind viele Risiken spiegelbildlich auch eine Chance. So können die Einnahmen auch<br />

höher und die Betriebsausgaben niedriger ausfallen, wodurch sich eine nachhaltige<br />

Verbesserung der Wirtschaftlichkeit ergeben kann.<br />

2


Das Angebot im Überblick<br />

<strong>Beteiligungsangebot</strong> der<br />

dean Windenergieanlagen GmbH & Co. fünfte KG<br />

Beteiligungsgesellschaft ________________<br />

Gegenstand __________________________<br />

Standort ____________________________<br />

Windertrag __________________________<br />

Baugenehmigung _____________________<br />

Netzanschluss ________________________<br />

Einnahmen aus Stromverkauf __________<br />

Dauer der Einspeisevergütung __________<br />

Geplante Inbetriebnahme ______________<br />

Platzierungsgarantie __________________<br />

Wartung, Instandsetzung und<br />

Verfügbarkeit ____________________<br />

Der <strong>Windpark</strong> wird von der dean<br />

Windenergieanlagen GmbH & Co. fünfte KG<br />

betrieben. Komplementärin ist die deag Energie<br />

GmbH. Die Beteiligungsgesellschaft ist grundsätzlich<br />

auf unbestimmte Zeit errichtet. Die<br />

Ergebnisprognose berücksichtigt einen Anlagenbetrieb<br />

bis Ende 2024.<br />

Die Errichtung von 2 Windenergieanlagen des Typs<br />

REpower MD 77/1500 kW mit einer Nabenhöhe von<br />

111,5 m Gittermast.<br />

Die geplanten Windenergieanlagenstandorte liegen<br />

auf dem Gebiet der Gemeinde Höfer im Landkreis<br />

Celle im Bundesland Niedersachsen.<br />

Der voraussichtliche Windertrag des Projekts (2<br />

WEA) liegt bei rd. 6.900.000 kWh pro Jahr. Diese<br />

Summe ergibt sich aus dem Mittelwert der Windgutachten<br />

unter Berücksichtigung der (Sicherheits-)<br />

Abschläge (rd. 15,25 %).<br />

Die Baugenehmigungen für die 2 Windenergieanlagen<br />

des Typs REpower MD 77/1500 kW liegen<br />

vor.<br />

Netzanschlussangebot und Einspeisezusage der SVO<br />

Energie GmbH für diese Windenergieanlagen liegen<br />

vor.<br />

Auf Basis des Nettostromertrages und einer Einspeisevergütung<br />

von € 0,087 / kWh wird mit jährlichen<br />

Einnahmen von rd. € 600.300,00 gerechnet.<br />

Aufgrund der Standortsituation wird die erhöhte<br />

Einspeisevergütung von € 0,087 / kWh voraussichtlich<br />

für die Dauer von 20 Jahren gezahlt.<br />

Es ist geplant, die 2 Windenergieanlagen in der<br />

zweiten Jahreshälfte 2004 in Betrieb zu nehmen.<br />

Die Dezentrale Energie Agentur GmbH hat eine<br />

Platzierungsgarantie in Höhe des erforderlichen<br />

Eigenkapitals von € 1.200.000,00 übernommen.<br />

Das abgeschlossene REpower „Integrierte Service-<br />

Paket plus“ garantiert in den ersten 12<br />

Betriebsjahren die Wartung, Überwachung und<br />

Instandsetzung der Windenergieanlagen sowie den<br />

Ertrag einer durchschnittlichen technischen<br />

Verfügbarkeit von 96,25 %.<br />

3


Investitionsvolumen ___________________<br />

Mindesteinlage / Gesellschaftskapital ____<br />

Einzahlung __________________________<br />

Prognostizierte Ausschüttungen / Jahr ___<br />

Chancen und Risiken __________________<br />

Erfahrung und Sicherheit ______________<br />

Das Angebot im Überblick<br />

€ 4.600.000,00 stellt die Summe der zu finanzierenden<br />

Mittel für die 2 Windenergieanlagen dar.<br />

Die Mindesteinlage beträgt für Einwohner der<br />

Region € 2.500,00. Bei anderen Anlegern liegt die<br />

Mindestbeteiligungssumme bei € 5.000,00. Höhere<br />

Kommanditeinlagen müssen durch € 2.500,00 teilbar<br />

sein. Das Gesellschaftskapital nach Vollplatzierung<br />

beträgt € 1.200.000,00.<br />

100 % der Einlage sind innerhalb von 14 Kalendertagen<br />

nach Annahme des Beitritts zur Beteiligungsgesellschaft<br />

zur Zahlung fällig.<br />

Im Durchschnitt ca. 14,3 % auf das gezeichnete<br />

Kommanditkapital, insgesamt rd. 290 % in 20,25<br />

Jahren. Über die tatsächliche Höhe der jährlichen<br />

Ausschüttungen entscheidet die Gesellschafterversammlung.<br />

Die Beteiligung als Kommanditist bedeutet für den<br />

Anleger ein langfristiges unternehmerisches<br />

Engagement mit allen Chancen aber auch Risiken.<br />

Einzelheiten sind bitte dem Abschnitt „Chancen und<br />

Risiken“ zu entnehmen!<br />

Renommierter Anlagenhersteller sowie erfahrene<br />

Projektpartner (über 100 WEA aus eigener Planung).<br />

4


Das Sicherheitskonzept<br />

Es ist viel getan worden, um bei diesem Windkraftfonds unter Berücksichtigung aller<br />

Chancen und Risiken einen möglichst hohen Schutz für die Anleger zu erreichen:<br />

- Pachtverträge mit 30 Jahren Laufzeit, dingliche Sicherung der Nutzungsrechte<br />

durch Eintragung von beschränkt persönlichen Dienstbarkeiten.<br />

- Weitreichende Herstellergarantien von insgesamt 12 Jahren im Rahmen des<br />

„Integrierte Service-Paket plus“ kurz „ISP“.<br />

- Garantie der Leistungskurve während des zweijährigen Gewährleistungszeitraums<br />

zu 95 %.<br />

- Großzügig bemessene Sicherheitsabschläge.<br />

- Ertragsprognosen basierend auf zwei unabhängigen Gutachten.<br />

- Vorliegen aller Genehmigungen und Finanzierungszusagen.<br />

- Begrenzung der Haftung der Kommanditisten auf die Höhe ihrer Einlage.<br />

- Platzierungsgarantie des Fonds durch die Dezentrale Energie Agentur GmbH.<br />

- Prüfung des Emissionsprospekts durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.<br />

- Professionelle Betriebsführung und Betriebssicherheit u.a. durch ein Fernüberwachungssystem.<br />

- Bau der Windenergieanlagen weitestgehend durch Festpreise abgesichert.<br />

Platzierungsgarantie<br />

Die Dezentrale Energie Agentur GmbH (deag) aus Osnabrück hat eine Platzierungsgarantie<br />

für diesen Fonds gegeben. Die Garantin gewährleistet die Finanzierung dieses Projekts<br />

hinsichtlich des Eigenkapitals der Betreibergesellschaft. Die Höhe der Garantiesumme<br />

reduziert sich um die jeweils eingezahlten Kommanditbeteiligungen. Sollte das<br />

einzuwerbende Kommanditkapital nicht bis zum 31.12.2005 voll platziert sein, so wird die<br />

deag oder ein von ihr benannter Dritter die Betreibergesellschaft so stellen, als wenn das<br />

erforderliche Kommanditkapital in vollem Umfang erbracht wäre.<br />

(Sicherheits-) Abschläge<br />

Die Initiatoren haben beschlossen, bei der Berechnung der Einspeiseerlöse großzügige<br />

Abschläge i.H.v. durchschnittlich rd. 15,25 % zu nehmen. Berücksichtigt wurde dabei die<br />

Nichtverfügbarkeit der Anlagen, die Trafo- und Leitungsverluste sowie ein weiterer<br />

pauschaler Sicherheitsabschlag. Berechnungsgrundlage sind daher 6.900.000 kWh pro Jahr<br />

für den <strong>Windpark</strong> <strong>Ohe</strong> <strong>II</strong>. Dieser Wert liegt allen Kalkulationen (Ergebnis-, Liquiditäts- und<br />

Ausschüttungsprognosen) zugrunde.<br />

REpower “Integrierte Service-Paket plus”<br />

Die Herstellerin, REpower Systems AG, garantiert im Rahmen des durch die Gesellschaft<br />

abgeschlossenen „Integrierte Service-Paket plus“ in den ersten 12 Betriebsjahren folgende<br />

Leistungen:<br />

- Wartung aller im Lieferumfang enthaltenen Komponenten,<br />

- Instandsetzung inkl. Kran-, Transport- und Lohnkosten etc. sowie die Kosten der<br />

benötigten Ersatzteile,<br />

- Unverzügliche Einleitung von Gegenmaßnahmen nach Störungsmeldung,<br />

- Gewährleistung der Erträge aus der durchschnittlichen technischen Verfügbarkeit von<br />

96,25 % im Park.<br />

5


Die wichtigsten Kennzahlen des <strong>Windpark</strong>s <strong>Ohe</strong> <strong>II</strong><br />

1. Windgutachten<br />

Anzahl unabhängiger Windgutachten 2<br />

Windgeschwindigkeit (Durchschnitt) 6,7 m/s<br />

Leistungskennlinie von akkred. Institut vermessen ja<br />

Garantie der Leistungskennlinie durch Hersteller (für zwei Jahre) 95%<br />

Höhe der garantierten Verfügbarkeit Einzelanlage beginnend mit 97 %<br />

Dauer der garantierten Verfügbarkeit 12 Jahre<br />

2. Investitionskosten<br />

Gesamtinvestitionen € 4.600.000<br />

Agio in % des Kommanditkapitals 0<br />

Agio in Mio. Euro 0<br />

Investitionskosten inkl. Agio € 4.600.000<br />

Netto-Ertrag 6.900.000 kWh/a<br />

Ertragsspezifische Investitionskosten 0,667<br />

3. Betriebskosten über gesamte Laufzeit<br />

Kaufmännische Betriebsführung in % des Umsatzes 2 %<br />

Technische Betriebsführung in % des Umsatzes 2,85 %<br />

Betriebsführung in % des Umsatzes (kaufmännisch und technisch) 4,85 %<br />

Pacht in % des Umsatzes (Durchschnitt über 20 Jahre) 6,75 %<br />

Wartung, Instandhaltung, Rep. in % des Umsatzes (Durchschnitt über 20<br />

Jahre) 13 %<br />

Rücklagen für Rückbau € 20.000 / MW<br />

4. Kapitalfluss und Rendite<br />

Ergebnisprognose + Liquiditätsprognose + Kapitalflussrechnung ? ja<br />

Wirtschaftlichkeit nach der Methode des internen Zinsfusses vor Steuern: 7,81 %<br />

nach Steuern: 8,12 %<br />

Höhe Ausschüttung über 20,25 Jahre 290 %<br />

5. Gesellschaftsvertrag<br />

Stimmrechte proportional zur Höhe der Einlage? ja<br />

Eigene Auskunfts-, Einsichts- und Kontrollrechte des Ges. nach HGB? ja<br />

Möglichkeit der Bildung eines Beirates? ja<br />

Wird der Jahresabschluss vom Wirtschaftsprüfer (WP) geprüft? optional<br />

Freie Verfügbarkeit der Anteile? ja<br />

6. Prospekt und Initiator<br />

Beurteilung des Prospektes nach IDW-Standard ohne wesentliche Kritik? ja<br />

7. Sonstiges<br />

Finanzierungszusage? ja<br />

Netzanschlussvertrag? ja<br />

Liegen alle erforderlichen Genehmigungen vor? ja<br />

6


Chancen und Risiken<br />

Die Beteiligung an der Betreibergesellschaft dean Windenergieanlagen GmbH & Co.<br />

fünfte KG ist mit allen typischen Chancen und Risiken einer unternehmerischen Beteiligung<br />

verbunden. Die Kapitalanleger tragen das volle wirtschaftliche Risiko, haben jedoch auch alle<br />

mit der wirtschaftlichen Entwicklung der Beteiligungsgesellschaft verbundenen Chancen.<br />

Änderungen der rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen können<br />

die prognostizierten Ergebnisse und damit die Werthaltigkeit der Vermögensanlage positiv<br />

und negativ beeinflussen. Das Risiko von Verlusten, bis hin zu einem Totalverlust, kann trotz<br />

aller Sorgfalt und Maßnahmen zur Risikominimierung nicht völlig ausgeschlossen werden.<br />

Wesentliche Punkte werden im Folgenden kurz erläutert. Die Ausführungen erheben jedoch<br />

keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Insbesondere entbinden sie den Anleger nicht davon,<br />

sich - ggf. mit Hilfe geeigneter Berater – ein eigenständiges Urteil als Grundlage seiner<br />

Entscheidung zu bilden.<br />

Realisierung<br />

Es ist geplant, zwei Windenergieanlagen in der Gemeinde Höfer, Landkreis Celle, zu<br />

errichten. Geplant ist die Realisierung im vierten Quartal 2004.<br />

Grundsätzlich bestehen Rückabwicklungsrisiken, wenn das Projekt bzw. ein eventuelles<br />

Ersatzprojekt nicht realisiert werden kann.<br />

Unter diesen Umständen steht jedem Kommanditisten das Recht zu, von seiner Beteiligung<br />

zurückzutreten. Im Falle des Rücktritts erhält der Kommanditist die eingezahlten Einlagen<br />

zurück, wobei ein Betrag von maximal 5,0 % der gezeichneten Kommanditeinlage einbehalten<br />

werden kann. Letzteres jedoch nur, wenn nachweislich Sachaufwendungen an Dritte in<br />

dieser Höhe gezahlt wurden.<br />

Windkraftanlagenkonzept<br />

Beim Hersteller der Windenergieanlagen, der Firma REpower Systems AG, handelt es sich<br />

um ein führendes Fertigungsunternehmen auf dem Sektor Windenergie. Bei den in diesem<br />

Projekt zum Einsatz kommenden Windenergieanlagen handelt es sich um Anlagen vom Typ<br />

MD 77/1500 kW, 111,5 m Nabenhöhe mit einem Rotordurchmesser von 77 Metern auf einem<br />

Gittermast vom Fabrikat SeeBA.<br />

Dennoch können anfängliche technische Probleme auch hier nicht ausgeschlossen werden.<br />

Auch ist die Windenergiebranche ein noch relativ junger Industriezweig, der in den<br />

vergangenen Jahren ein rasches Wachstum erlebt hat. Über den langfristigen Betrieb von<br />

Anlagen der Megawattklasse liegen noch wenige praktische Erfahrungen vor. In den<br />

kommenden Jahren können deshalb technische Probleme auftauchen, die zum gegenwärtigen<br />

Zeitpunkt noch nicht absehbar sind (s. auch „Technische Risiken“).<br />

Inbetriebnahme der Windenergieanlagen<br />

Der Fertigstellungstermin und damit der Inbetriebnahmezeitpunkt des <strong>Windpark</strong>s (viertes<br />

Quartal 2004), der den Prognoserechnungen zugrunde liegt, beruht auf dem gegenwärtigen<br />

Planungsstand. Zum Zeitpunkt der Prospektherausgabe sind der Herausgeberin keine<br />

Umstände bekannt, die der Inbetriebnahme bis zu diesem Termin entgegenstehen. Es sind<br />

jedoch bei <strong>Windpark</strong>projekten Terminverschiebungen von mehreren Monaten nicht<br />

auszuschließen (Witterung, Lieferverzögerungen). Generell können unvorhersehbare<br />

Schwierigkeiten zu verminderten Einnahmen, zeitlichen Verschiebungen von Ausschüttungen<br />

und Abschreibungen führen. So würde eine Verzögerung der Inbetriebnahme über den<br />

31.12.2004 hinaus bzw. eine Inbetriebnahme nach Inkrafttreten der Novellierung des EEG<br />

7


Chancen und Risiken<br />

dazu führen, dass die langfristige Stromvergütung geringer ausfallen würde. Dies würde die<br />

Wirtschaftlichkeit der Beteiligungsgesellschaft deutlich verschlechtern.<br />

Des Weiteren könnte für die Windenergieanlagen, deren Errichtung nicht im Jahr 2004<br />

abgeschlossen sein sollte, die anteilige Abschreibung für 2004 nicht in Anspruch genommen<br />

werden. Die entsprechenden steuerlichen Anfangsverluste würden in das Jahr 2005 verlagert.<br />

Auf der Ebene der Kommanditisten würde sich das steuerliche Ergebnis aus negativen<br />

Einkünften im Jahre 2004 verringern.<br />

Investitions- und Betriebskosten<br />

Die dargestellten Investitionskosten beruhen auf Verträgen bzw. auf vorsichtigen Annahmen<br />

und sind weitestgehend durch Festpreise gesichert.<br />

Am Bau des <strong>Windpark</strong>s <strong>Ohe</strong> <strong>II</strong> wirken verschiedene Beteiligte mit (s. Kapitel „Die<br />

wichtigsten Verträge“). Fast alle Baukosten außer den Fremdfinanzierungskosten sind als<br />

Festpreise vertraglich festgelegt, so dass das Risiko höherer Investitionen weitgehend<br />

ausgeschlossen ist.<br />

Dennoch kann eine Überschreitung der Investitionskosten nicht gänzlich ausgeschlossen<br />

werden. Die hierfür erforderlichen Mittel müsste sich die Gesellschaft durch Kreditaufnahme<br />

beschaffen. Die damit verbundenen zusätzlichen Kosten würden sich negativ auf die<br />

prognostizierten Ergebnisse und die Liquidität auswirken. Sollten der Hersteller oder sonstige<br />

Beteiligte ihre vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllen können, bestünde das Risiko, dass<br />

ein Dritter die Leistungen nur zu höheren Kosten erbringen könnte.<br />

Die den Prognosen zugrundeliegenden Betriebskosten beruhen ebenfalls auf den z.Z. zu<br />

erwartenden Kosten. Auch hier ist eine Überschreitung nicht gänzlich auszuschließen.<br />

Zinsänderungsrisiken<br />

Es wird davon ausgegangen, dass Fremdkapital zu den in der Finanzierungsprognose<br />

dargestellten Zinskosten aufgenommen wird. Es kann der Fall eintreten, dass Fremdkapital<br />

nur zu einem höheren Zinssatz aufgenommen werden kann. Höhere oder niedrigere<br />

Fremdkapitalzinsen könnten generell zu höheren bzw. niedrigeren Ausschüttungen für die<br />

Gesellschafter führen. Höhere Zinsen würden das wirtschaftliche Ergebnis verschlechtern,<br />

niedrigere Zinsen das Ergebnis verbessern.<br />

Ausschüttungen<br />

Die rechnerisch dargelegten Ausschüttungen dieser Kapitalanlage können durch verschiedene<br />

Umstände beeinträchtigt werden. Dazu zählen Änderungen in der Gesetzgebung, der gesamtwirtschaftlichen<br />

Situation sowie geringeren Einnahmen durch den Stromverkauf als<br />

angenommen. Gleiches gilt hinsichtlich unvorhergesehener Kostensteigerungen.<br />

Auch ist die Verfügung über Liquiditätsüberschüsse (Ausschüttungen) im Rahmen der Kreditsicherheiten<br />

zum Teil von der Zustimmung des Kreditinstitutes abhängig. Es ist somit nicht<br />

auszuschließen, dass die prognostizierten Ausschüttungen nicht eingehalten werden können.<br />

Im Übrigen entscheidet die Gesellschafterversammlung entsprechend der wirtschaftlichen<br />

Lage der Beteiligungsgesellschaft über die Höhe der Ausschüttungen.<br />

8


Technische Risiken<br />

Chancen und Risiken<br />

Bei der Auswahl der Lieferanten und der Komponenten wurde sorgfältig darauf geachtet, dass<br />

nur hochwertige Bauteile zum Einsatz kommen. Außerdem werden die Windenergieanlagen<br />

durch ein Ferndiagnosesystem überwacht. Abgeschlossene Betriebsführungs- und<br />

Wartungsverträge helfen, die Anlagen in Stand zu halten. Weitreichende Garantieversprechen<br />

des Herstellers sollen mögliche Ertragseinbußen der Gesellschaft reduzieren.<br />

Für die Windenergieanlagen wird eine technische Nutzungsdauer von 20 Jahren<br />

angenommen. Die Anlagen sind hohen wechselnden Belastungen ausgesetzt. Insbesondere im<br />

Bereich der Rotoren, Getriebe und Lager sind in der Vergangenheit zum Teil frühzeitig<br />

Materialermüdungen und Verschleiß aufgetreten. Deshalb wurde vorsorglich eine erhebliche<br />

Steigerung der Kosten für Reparaturen und Ersatzinvestitionen eingeplant, bzw. ein Service-<br />

Paket abgeschlossen, um auch in späteren Jahren gegen das Risiko der Materialermüdung<br />

abgesichert zu sein. Durch verbesserte Werkstoffe konnten Verschleißprobleme für die neuen<br />

Generationen von Windenergieanlagen verringert werden.<br />

Gleichwohl ist nicht auszuschließen, dass bei dem Austausch von Hauptkomponenten, z.B.<br />

Rotor und gleichzeitigem Nichteingreifen des Versicherungsschutzes die vorgesehenen<br />

Instandhaltungskosten möglicherweise nicht ausreichend sind. In diesem Fall stünden für<br />

Ausschüttungen an die Kommanditisten weniger Mittel zur Verfügung oder es könnte sogar<br />

zu einer Zahlungsunfähigkeit der Betreibergesellschaft kommen.<br />

Im laufenden Betrieb kann es zu technischen Verlusten wie Netzverlusten, Stillstandszeiten<br />

der Windenergieanlagen durch Wartung, technischen Problemen an den Anlagen oder Infrastruktur,<br />

kurzzeitigen Abschaltungen aufgrund von Schattenwurf, Leistungsreduzierungen<br />

durch Schallemissionen sowie Abweichungen von der Leistungskennlinie kommen. Diese<br />

technischen Verluste wurden bei der Ertragsprognose im Rahmen eines pauschalen Abschlags<br />

berücksichtigt. Sollten die tatsächlichen Verluste niedriger oder höher ausfallen, würde sich<br />

das Ergebnis der Beteiligungsgesellschaft entsprechend verbessern oder verschlechtern.<br />

Versicherungen<br />

Stillstands- und Ausfallrisiken sind weitreichend durch Versicherungen gedeckt, soweit<br />

bestimmte Risiken nicht durch ein „Service-Paket“ des Herstellers umfasst sind.<br />

Es werden eine Maschinen(bruch)versicherung, eine Betriebsunterbrechungsversicherung<br />

(beide als Subsidiärdeckungsversicherungen) sowie eine Betriebshaftpflichtversicherung<br />

abgeschlossen. Schäden aufgrund von z. B. Materialermüdung oder vorzeitigem Verschleiß<br />

fallen jedoch nicht unter diesen Versicherungsschutz. Im Übrigen ist in den<br />

Versicherungsverträgen teilweise ein Selbstbehalt vereinbart. Bei erhöhter allgemeiner<br />

Schadenshäufigkeit der Windenergieanlagen kann es zu negativen Änderungen der<br />

Versicherungsbedingungen, zu höheren Prämienforderungen oder zur Kündigung durch die<br />

Versicherungsgesellschaft kommen. Ausgeschlossen werden kann auch nicht, dass zukünftige<br />

Versicherungsverträge Auflagen zur Schadensminimierung wie z. B. Revisionen oder Austausch<br />

von Bauteilen nach bestimmten Zeiträumen enthalten.<br />

Sollten die tatsächlichen Kosten durch Prämienerhöhungen über den angesetzten Beträgen<br />

liegen und Schäden nicht oder nur zum Teil von Versicherungen getragen werden, würde sich<br />

das Betriebsergebnis entsprechend verschlechtern.<br />

Diese Risiken werden weitestgehend durch das vertraglich vereinbarte „Integrierte Service-<br />

Paket plus“ der Herstellerfirma REpower Systems AG in den ersten 12 Jahren ausgeschlossen<br />

(s. auch Kapitel „Das Sicherheitskonzept“).<br />

9


Haftung des Anlegers<br />

Chancen und Risiken<br />

Bei einer Beteiligung als Kommanditist haftet der Gesellschafter maximal in der Höhe der<br />

von ihm übernommenen Hafteinlage. Generell ist nach vollständiger Einzahlung der<br />

Kommanditeinlage eine Haftung über die Höhe der Haftungssumme hinaus ausgeschlossen.<br />

Werden jedoch die Einlagen durch Entnahmen (Ausschüttungen) unter die Hafteinlage<br />

gemindert, lebt die Haftung gemäß § 172 Abs. 4 HGB bis maximal in der Höhe der<br />

Hafteinlage wieder auf. Gleiches gilt, soweit Entnahmen – auch auf Gewinne – getätigt<br />

werden, während der Kapitalanteil des Kommanditisten durch Verluste unter den Betrag der<br />

Hafteinlage herabgemindert ist.<br />

Die geplanten Ausschüttungen erfolgen in den ersten Jahren aus den liquiden Überschüssen<br />

der Beteiligungsgesellschaft, obwohl diese noch keine handelsrechtlichen Gewinne ausweist.<br />

Dies führt zu einem Wiederaufleben der Haftung des Kommanditisten bis zum Ausgleich des<br />

Kapitalkontos durch Gewinnzuweisungen in späteren Jahren. Sollte die Gesellschaft illiquide<br />

werden, ist deshalb nicht auszuschließen, dass bereits ausgeschüttete Beträge wieder zurückgeführt<br />

werden müssen.<br />

Insolvenz von Vertragspartnern<br />

Sollte es schließlich zu einer Insolvenz eines oder mehrerer Projektbeteiligten kommen,<br />

würde hierdurch das Projekt beeinflusst. Die vereinbarten Leistungen könnten nicht mehr<br />

erbracht bzw. nur noch zu höheren Kosten eingekauft werden. Die Rentabilität der Investition<br />

kann sich in einem solchen Fall deutlich verschlechtern. Problematisch wäre insbesondere<br />

eine Insolvenz des Anlagenherstellers, sowohl in der Investitions- als auch in der<br />

Betriebsphase. Der Bereich der Windenergie ist von diesen Risiken nicht frei. Haftungsfälle<br />

für technische Probleme können die Unternehmen belasten.<br />

Insolvenz der Beteiligungsgesellschaft<br />

Nach der vorliegenden Konzeption ist für den Kommanditisten eine Nachschusspflicht<br />

ausgeschlossen, sofern seine Hafteinlage nicht ganz oder teilweise zurückbezahlt wurde. Der<br />

Anleger hat somit nicht mit Nachforderungen seitens der Beteiligungsgesellschaft zu rechnen.<br />

Dieser Ausschluss der Nachschussverpflichtung bedeutet aber auch, dass sich die Gesellschaft<br />

nicht an den Anleger wenden kann, falls finanzielle Engpässe auftreten sollten. In einem<br />

solchen Falle würde die Beteiligungsgesellschaft auf die gebildete Liquiditätsreserve<br />

zurückgreifen. Auch könnte sie Darlehen aufnehmen, um Engpässe auszugleichen. Sollten<br />

alle diese Maßnahmen nicht greifen, bliebe nur die Möglichkeit, die Windenergieanlagen zu<br />

verkaufen und die Gesellschaft aufzulösen.<br />

Veräußerungsrisiko der Beteiligung<br />

Eine Beteiligung an dieser Gesellschaft kann grundsätzlich veräußert werden. Sollte ein<br />

Anleger dies beabsichtigen, ist zu berücksichtigen, dass eine Übertragung des<br />

Kommanditanteils der Zustimmung der Komplementärin bedarf (darf nur aus wichtigem<br />

Grund verweigert werden) und die Abtretung nur mit Wirkung vom Beginn eines<br />

nachfolgenden Geschäftsjahres und nur insgesamt erfolgen kann. Durch die Übertragung<br />

eines Anteils entstehen dem Anleger Kosten (HR-Eintragung).<br />

Für den Handel mit Anteilen an <strong>Windpark</strong>s besteht kein organisierter Markt. Ein<br />

Kommanditist, der seinen Anteil veräußern möchte, kann daher nicht unbedingt davon<br />

ausgehen, kurzfristig einen Käufer für diesen Anteil zu finden. Es besteht auch das Risiko,<br />

dass die Beteiligung nicht oder nur zu einem geringen Verkaufspreis veräußerbar ist. Eine<br />

10


Chancen und Risiken<br />

Beteiligung an diesem <strong>Windpark</strong>fonds sollte daher als langfristige Kapitalanlage betrachtet<br />

werden. Außerdem können sich bei einem frühzeitigen Verkauf der Beteiligung steuerliche<br />

Nachteile für den Anleger ergeben.<br />

Baugenehmigung<br />

Die Baugenehmigungen für diesen <strong>Windpark</strong> liegen vor. Grundsätzlich kann jedoch nicht<br />

ausgeschlossen werden, dass gegen diese Widerspruch bzw. Klage erhoben wird. Zum<br />

Zeitpunkt der Prospektherausgabe liegen keine Nachbarwidersprüche vor, Klage ist gegen die<br />

Baugenehmigungen ebenfalls nicht erhoben worden. Wie aber bei jedem Bauprojekt besteht<br />

auch hier für gewisse Zeit das Risiko eines nachträglichen Entfalls der Baugenehmigungen.<br />

Netzanschluss, Strombezugskosten<br />

Netzanschlussangebot sowie Einspeisezusage liegen durch das zuständige Energieversorgungsunternehmen<br />

vor (SVO Energie GmbH, Celle).<br />

Die Windenergieanlagen verbrauchen kleinere Mengen an Strom, der von einem Stromlieferanten<br />

bezogen werden muss. Die benötigte Menge wurde geschätzt, worauf die Höhe der<br />

Strombezugskosten basiert. Es ist nicht auszuschließen, dass diese höher oder niedriger als<br />

angenommen ausfallen. Das Ergebnis der Beteiligungsgesellschaft würde sich dadurch<br />

verbessern oder verschlechtern.<br />

Energieerträge<br />

Entscheidend für den Energieertrag des <strong>Windpark</strong>s sind das Windpotenzial und die technische<br />

Leistungsfähigkeit der Windenergieanlagen.<br />

Die den Prognoserechnungen zugrundegelegten Energieerträge beruhen auf zwei<br />

unabhängigen Gutachten, deren Verfasser bei den finanzierenden Banken anerkannt sind.<br />

Schadensersatzansprüche gegen Windgutachter, die einen zu hohen Energieertrag des <strong>Windpark</strong>s<br />

prognostiziert haben, bestehen im Allgemeinen nicht oder lassen sich nur schwer durchsetzen.<br />

Ausgehend von den Daten langjähriger Windmessreihen wurden diese Gutachten mit<br />

allgemein anerkannten Methoden zur Berechnung der Strömungsverhältnisse angefertigt. Aus<br />

methodischen und klimatologischen Gründen beinhalten diese Berechnungen gewisse<br />

Unsicherheiten. Als Berechnungsgrundlage für die im Prospekt dargestellte Ertragsprognose<br />

diente die von den Windgutachtern errechnete <strong>Windpark</strong>produktion. Da die Erträge der<br />

Gutachten differieren, wurde ein Mittelwert angenommen, wobei der Parkwirkungsgrad<br />

berücksichtigt worden ist.<br />

Für die Ertragsprognose wurden zusätzlich weitere Abschläge i.H.v. insgesamt ca. 15,25 %<br />

gemacht, so für die Nichtverfügbarkeit der Anlagen und die Trafo- und Leitungsverluste<br />

sowie weitere Sicherheitsabschläge. Zwar wird eine dauerhafte oder mehrjährige Unterschreitung<br />

der Gutachterwerte um mehr als 5 % als unwahrscheinlich angenommen, jedoch<br />

ist dies nicht auszuschließen. Ausgangspunkt ist ein 100 % Windjahr, das sog. mittlere<br />

meteorologische Windjahr, worauf sich die Gutachten und die Prognose beziehen.<br />

Alle Gutachten schreiben die in der Vergangenheit gemessenen Windverhältnisse in die<br />

Zukunft fort. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass das künftige Windaufkommen<br />

aufgrund von Klimaschwankungen von den langjährigen Vergangenheitsdaten<br />

abweicht. Der langfristige durchschnittliche Energieertrag kann somit auch aufgrund dieser<br />

Einflüsse erheblich von der Ergebnisprognose abweichen.<br />

11


Chancen und Risiken<br />

Jährliche Schwankungen der Stromerlöse sind zu erwarten, da das Windangebot von Jahr zu<br />

Jahr unterschiedlich ist. So kann das Windaufkommen um bis zu 20 %, in einzelnen Jahren<br />

auch mehr, vom langjährigen Durchschnitt abweichen.<br />

Der Zubau weiterer Windenergieanlagen oder Veränderungen der Landnutzung in der<br />

näheren Umgebung des <strong>Windpark</strong>s können zu Ertragsreduzierungen durch<br />

Abschattungsverluste führen. Solche Veränderungen werden auch nicht im Rahmen einer<br />

Ertragsgarantie ausgeglichen. Derzeit sind jedoch keine Pläne für den Bau weiterer<br />

Windenergieanlagen oder entscheidende Änderungen der Landnutzung in der Nähe der<br />

Standorte bekannt. Abschattungsverluste durch bestehende Windenergieanlagen wurden<br />

bereits in der Ergebnisprognose berücksichtigt.<br />

Grundsätzlich wirken sich positive bzw. negative Abweichungen des tatsächlichen Energieertrags<br />

von der Prognose erheblich auf den wirtschaftlichen Erfolg der Beteiligung an diesem<br />

<strong>Windpark</strong> aus.<br />

Anlagen-Standort<br />

Dieser <strong>Windpark</strong>fond besteht aus zwei zu errichtenden Windenergieanlagen.<br />

Die geplanten WEA-Standorte liegen auf dem Gebiet der Gemeinde Höfer im Landkreis Celle<br />

im Bundesland Niedersachsen (Näheres s. Kapitel „Der Standort“).<br />

Die Schallemissionen der Windenergieanlagen könnten zu Ertragseinbußen führen, falls der<br />

vom Hersteller garantierte Schallleistungspegel überschritten würde, was einen gedrosselten<br />

Betrieb aus Gründen des Lärmschutzes zur Folge haben könnte. Das Gleiche könnte gelten,<br />

falls aus heute nicht ersichtlichen Gründen seitens der Behörden auf Dauer ein schallreduzierter<br />

Anlagenbetrieb gefordert würde.<br />

Unwahrscheinlich, aber nicht auszuschließen ist, dass Wohnhäuser in der Umgebung des<br />

<strong>Windpark</strong>s eventuell durch den Schattenwurf der sich drehenden Rotoren mehr belastet<br />

werden, als es nach den gegenwärtig anzusetzenden Orientierungswerten für zumutbar<br />

gehalten wird. In einem solchen Fall ist es möglich, die verursachende Windenergieanlage<br />

zeitweise abzuschalten, um die Schattenwurfdauer an dem betroffenen Ort zu reduzieren. Als<br />

Folge sind Ertragseinbußen zu erwarten.<br />

Als Rückbaukosten für diesen <strong>Windpark</strong> sind in der Ergebnisprognose Kosten von<br />

insgesamt € 60.000 (€ 30.000 pro WKA) einkalkuliert. Sollten die tatsächlichen Kosten höher<br />

oder niedriger ausfallen, würde sich das Ergebnis der Beteiligungsgesellschaft entsprechend<br />

verschlechtern oder verbessern.<br />

Verträge<br />

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass geschlossene Verträge später angefochten werden<br />

oder Ansprüche aus diesen Verträgen gegen den Vertragspartner nicht durchsetzbar sind.<br />

Stromeinspeisevergütung<br />

Der von den Windenergieanlagen produzierte Strom wird auf Grundlage des Erneuerbare-<br />

Energien-Gesetzes (EEG, vom 29.03.2000) von den Energieversorgungsunternehmen<br />

abgenommen.<br />

Seit dem 1.4.2000 ist das EEG in Kraft. Es hat das seit 1991 geltende Stromeinspeisegesetz<br />

abgelöst. Damit sind nunmehr langfristig die Rahmenbedingungen für Finanzierungen in<br />

<strong>Windpark</strong>vorhaben sowie in Wasserkraft-, Biomasse-, Sonnenenergie- und Geothermie-<br />

12


Chancen und Risiken<br />

projekte gesichert. Die Neuregelungen garantieren eine kontinuierliche Fortsetzung des<br />

Ausbaus der Windenergie und anderer regenerativer Energieträger in Deutschland.<br />

Das EEG entspricht in seiner Grundstruktur dem Stromeinspeisungsgesetz, insbesondere sind<br />

die Abnahme- und Vergütungspflicht durch die Energieversorgungsunternehmen beibehalten<br />

worden.<br />

Für die Erzeugung von Windenergie ist ein sog. „Referenzstandortmodell“ gewählt worden.<br />

Die Vergütung beträgt – je nach Verhältnis zu dem definierten 150 %-Referenzstandort – für<br />

5 bis 20 Jahre € 0,087/ kWh; nach Ablauf des Zeitraums der erhöhten Vergütung wird bis<br />

zum 20. Jahr eine Vergütung von € 0,055/ kWh gezahlt. Danach wird die Vergütung<br />

marktüblich festgelegt.<br />

Unter den prognostizierten Windverhältnissen wird für diesen <strong>Windpark</strong> eine Einspeisevergütung<br />

von € 0,087 / kWh über einen Zeitraum von 20 Jahren zzgl. Inbetriebnahmejahr<br />

gezahlt. Sollten die tatsächlichen Erträge höher ausfallen als prognostiziert, so würde die<br />

Vergütung evtl. schon vor Ende des Prognosezeitraums auf 5,5 Cent/kWh zurückgeführt<br />

werden.<br />

Des Weiteren wird von der Bundesregierung geplant, das EEG im Laufe des Jahres 2004 zu<br />

ändern. Es ist daher nicht auszuschließen, dass sich die Vergütungssätze für diesen <strong>Windpark</strong><br />

ändern. Wann genau die Änderungen des EEG in Kraft treten sollen, ist bisher noch nicht<br />

bekannt. Zu diesem Zeitpunkt sollen die Windenergieanlagen dieses Parks bereits nach<br />

jetzigem Planungsstand in das öffentliche Netz einspeisen, so dass dieser <strong>Windpark</strong> von den<br />

geplanten Änderungen des EEG nicht betroffen wäre. (Näheres s. Kapitel „Die<br />

Einspeisevergütung nach dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien“).<br />

Diskussionen zum Beihilfecharakter der Vergütungsmodalitäten dürften nach dem Urteil des<br />

Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 13.03.2001 nun auch verstummt sein. Der EuGH<br />

entschied in Bezug auf das Stromeinspeisungsgesetz, dass die Abnahmeverpflichtung in<br />

Verbindung mit den Mindestvergütungen, die die Stromversorger für die Einspeisung<br />

alternativer Energien zahlen müssen, keine staatliche Beihilfe im Sinne des EG-Vertrags<br />

darstellt. Auch schafft dieses Urteil darüber hinaus noch Sicherheit: Das Gesetz verstoße<br />

außerdem nicht gegen die im EU-Binnenmarkt garantierte Freiheit des Warenverkehrs, da es<br />

dem Umweltschutz diene und dieser zu den vorrangigen Zielen der EU gehöre.<br />

Eine negative Veränderung der gesetzlichen Grundlage kann dennoch nicht gänzlich<br />

ausgeschlossen werden. Diese würde die Ausschüttungsmöglichkeiten für die<br />

Kommanditisten erheblich einschränken. Nach allgemeiner Ansicht ist dies jedoch<br />

unwahrscheinlich, da eine Förderung der regenerativen Energien europaweit politisch gewollt<br />

ist.<br />

Steuerliche Aspekte<br />

Es muss darauf hingewiesen werden, dass das Steuerrecht in ständiger Veränderung begriffen<br />

ist. So können sich Gesetzgebung, Rechtsprechung und die Auffassung der Finanzverwaltung<br />

zu einzelnen Besteuerungsfragen jederzeit ändern. Deshalb können künftige Änderungen im<br />

Steuerrecht zum Nachteil oder Vorteil des Steuerpflichtigen nicht ausgeschlossen werden.<br />

Ebenso kann nicht ausgeschlossen werden, dass die zuständigen Finanzverwaltungen einzelne<br />

Sachverhalte anders beurteilen. Insbesondere ist auf § 2b EStG hinzuweisen.<br />

Nach Auffassung der Prospektherausgeberin ist § 2b EStG auf die Beteiligungsgesellschaft<br />

nicht anzuwenden. Gemäß § 2b EStG dürfen Verluste aus der Beteiligung an Gesellschaften<br />

nicht mit anderen Einkünften ausgeglichen werden, wenn bei dem Erwerb oder der<br />

Begründung dieser Beteiligung die Erzielung eines steuerlichen Vorteils im Vordergrund<br />

steht. Dies ist nach Auffassung der Prospektherausgeberin aus mehreren Gründen nicht der<br />

Fall, z. B. weil den Kapitalanlegern keine Verlustzuweisungen in Aussicht gestellt werden. Es<br />

13


Chancen und Risiken<br />

handelt sich vielmehr um eine reine Renditebeteiligung aufgrund von Vergütungen für den<br />

erzeugten Strom nach Maßgabe des EEG, die der <strong>Windpark</strong> erwirtschaftet. Sollte § 2b EStG<br />

gleichwohl zur Anwendung gelangen, so hätte dies zur Folge, dass betriebswirtschaftliche<br />

Anlaufverluste aus der Beteiligung nicht mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden<br />

können.<br />

Die Nichtanerkennung der Gewinnerzielungsabsicht bzw. des Mitunternehmerrisikos durch<br />

die Finanzverwaltung könnte erhebliche nachteilige Folgen für den Kommanditisten haben.<br />

Eine Gefährdung der Gewinnerzielungsabsicht mangels Vorliegen eines Totalgewinns kann<br />

durch die Finanzverwaltung auch dann angenommen werden, wenn der Gesellschafter seine<br />

Beteiligung in nahem wirtschaftlichen Abstand zum Beitritt veräußert oder verschenkt. In<br />

diesem Fall können die negativen steuerlichen Ergebnisse der dean Windenergieanlagen<br />

GmbH & Co. fünfte KG nicht anerkannt und u.U. rückwirkend nachversteuert werden. Die<br />

Beteiligung sollte daher bis zum voraussichtlichen Ende der in den Prognoserechnungen<br />

dargestellten Beteiligungsdauer gehalten werden.<br />

Aber auch die finanziellen Vorteile für den Kommanditisten können sich unter der<br />

Berücksichtigung steuerlicher Aspekte verändern. Sollten in Zukunft Änderungen des<br />

Steuerrechts eintreten, die eine generelle Absenkung der Einkommensteuerbelastung<br />

darstellen, so könnte sich die Beteiligung an dieser Gesellschaft positiv zu anderen<br />

Kapitalanlagen auswirken. Einzelheiten dazu sollten mit dem persönlichen Steuerberater<br />

besprochen werden.<br />

Bei der Inanspruchnahme einer Anteilsfinanzierung kann es zudem dazu kommen, dass das<br />

Finanzamt die anteiligen Verluste nicht anerkennt, weil für die Beteiligung kein steuerlicher<br />

Totalgewinn mehr gegeben ist. Im Falle einer Finanzierung des Beteiligungsanteils empfiehlt<br />

es sich daher dringend, den Rat des persönlichen Steuerberaters einzuholen. Es wird<br />

empfohlen, keine Anteilsfinanzierung vorzunehmen!<br />

Des Weiteren ist auf § 7g EStG hinzuweisen. Gemäß § 7g Abs. 1 + 2 EStG können für kleine<br />

und mittlere Betriebe eine Sonderabschreibung in Höhe von bis zu 20 % der Anschaffungs-<br />

oder Herstellungskosten bei neuen beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens in<br />

Anspruch genommen werden. Des Weiteren ist die Gesellschaft zur Inanspruchnahme der<br />

Sonderabschreibung berechtigt, wenn das Betriebsvermögen der Gesellschaft zum Schluss<br />

des Wirtschaftsjahres vor Anschaffung der Windenergieanlagen geringer als € 204.517,- ist.<br />

Darüber hinaus muss die Gesellschaft im Vorjahr für die geplante Anschaffung eine<br />

Ansparrücklage gemäß § 7g Abs. 3 EStG gebildet haben. Für die Annahme eines Betriebes im<br />

Sinne des § 7g Abs. 3 EStG ist es erforderlich, dass eine verbindliche Bestellung des<br />

Wirtschaftsgutes vorliegt. Der Vertrag über die Lieferung und Montage der<br />

Windenergieanlagen lag im Dezember 2003 vor. Nach Auffassung der Initiatoren liegt die<br />

verbindliche Bestellung des Wirtschaftsgutes und somit die Voraussetzung für die Bildung<br />

einer Ansparrücklage vor. Deshalb sind aus Sicht der Prospektherausgeberin die<br />

tatbestandlichen Voraussetzungen des § 7g EStG erfüllt und die Gesellschaft ist befugt, die<br />

Sonderabschreibung für die Windenergieanlagen in Anspruch zu nehmen. Gleichwohl ist<br />

nicht auszuschließen, dass die Finanzverwaltung § 7g EStG für nicht anwendbar erklärt. In<br />

diesem Fall würden sich die betriebswirtschaftlichen Anlaufverluste im Jahre 2004 erheblich<br />

reduzieren. Allerdings würde sich infolgedessen die Bemessungsgrundlage für die degressive<br />

AfA gemäß § 7 Abs. 2 Satz 2 EStG erhöhen und sich auf die Nutzungsdauer von 16 Jahren<br />

verteilen. Insofern würde dies lediglich zu einer Verlagerung der steuerlichen Ergebnisse<br />

führen.<br />

Es ist erforderlich, dass Sie Einzelheiten mit Ihrem persönlichen steuerlichen Berater klären!<br />

14


Gesellschafterbeschlüsse<br />

Chancen und Risiken<br />

Für alle Gesellschafter sind die Beschlüsse der Gesellschaft verbindlich, soweit diese gemäß<br />

den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags gefasst worden sind. Daraus folgt, dass der<br />

einzelne Kommanditist Mehrheitsentscheidungen auch dann hinnehmen muss, falls sie nicht<br />

seinen Interessen entsprechen. Je höher die Zeichnung von Kapitalanteilen eines Anlegers ist,<br />

um so größer ist seine Einflussnahme auf Entscheidungen der Gesellschaft.<br />

15


REpower MD 77-/1500 kW<br />

Der <strong>Windpark</strong> <strong>Ohe</strong> <strong>II</strong><br />

Die Windenergieanlagen<br />

Beim <strong>Windpark</strong> <strong>Ohe</strong> <strong>II</strong> handelt es sich um die Erweiterung eines bestehenden Standortes, an<br />

dem im Jahre 2002 drei Südwind S-77/1500 kW-Anlagen errichtet wurden. Da die Südwind-<br />

Anlagen für diesen Standort den optimalen Energieertrag liefern, was durch ein betriebszeitraumbezogenes<br />

Windgutachten nachgewiesen wurde, hat man sich bei der Erweiterung für<br />

einen vergleichbaren Anlagentyp entschieden und zwar für die REpower MD-77/1500 kW-<br />

Anlage.<br />

Die REpower MD-77 wurde vom Wind Engineering Büro pro+pro Energiesysteme GmbH &<br />

Co. KG, Rendsburg, entwickelt, das sich im Jahre 2001 mit weiteren Unternehmen zur<br />

REpower Systems AG zusammengeschlossen hat. Die MD-77 ist eine Weiterentwicklung der<br />

im Jahre 1998 erstmals aufgestellten MD-70/1500 kW-Anlage. Durch den größeren Rotor ist<br />

die Anlage für Binnenlandstandorte optimiert worden, an denen ein bis zu 14 % höherer<br />

Energieertrag erreicht werden kann. Die MD-77 wurde bereits über 400-mal errichtet,<br />

inklusive der Lizenzanlagen sogar über 750-mal. Die Südwind S-77 ist ein Lizenzbau dieses<br />

erfolgreichen Anlagentyps.<br />

Mit der MD-77 setzt REpower erneut seine erfolgreiche Produktstrategie um: bewährte<br />

technische Konzepte werden bis ins Detail optimiert und weiterentwickelt, der hohe Anteil an<br />

Standardkomponenten erleichtert den Einsatz der maßgeblichen Komponenten und führt zu<br />

kurzen Reaktionszeiten.<br />

Ein entscheidender Faktor für erhöhte Wirtschaftlichkeit an Binnenlandstandorten ist die<br />

Nabenhöhe einer WEA. Große Nabenhöhen lassen sich mit Gittermasten besonders<br />

wirtschaftlich realisieren. Bedingt durch den gegenüber Stahlrohrtürmen geringeren<br />

Materialverbrauch bei Stahl und Beton sind die Herstellungskosten für Gittermasten<br />

günstiger, für Demontage und Entsorgung fallen wesentlich geringere Rückstellungen an. Mit<br />

der Entscheidung für Gittermasten in Fachwerkbauweise wird nicht nur dem Wunsch nach<br />

optimaler Ausnutzung des Windangebots am Standort, sondern auch den Wünschen der<br />

Landschaftsplaner vor Ort Rechnung getragen. Durch die filigrane Bauweise fällt die<br />

Gesamthöhe des Bauwerks kaum auf. Aus größerer Entfernung betrachtet verschmilzt der<br />

Gittermast weitgehend mit der Landschaft, die landschaftliche Beeinträchtigung wird<br />

erheblich vermindert.<br />

Vorteile bringt der Gittermast gegenüber Rohr- und Betonmast auch noch in weiterer<br />

Hinsicht: die Bodenversiegelung durch die kleinen Einzelfundamente (typengeprüfte<br />

Fundamente mit Flachgründung, 5 Jahre Gewährleistung) ist geringer, Rückbau und<br />

Recycling der Anlagen sind einfacher und wesentlich preiswerter.<br />

Geliefert werden die Gittermasten von der Firma SeeBA Energiesysteme GmbH aus<br />

Stemwede.<br />

16


Technische Daten<br />

REpower MD-77/1500 kW<br />

Der <strong>Windpark</strong> <strong>Ohe</strong> <strong>II</strong><br />

Rotor<br />

Durchmesser 77 m<br />

Überstrichene Rotorkreisfläche 4.657 m 2<br />

Umdrehungszahl/Drehzahlbereich 9,9 – 17,3 U/min + 12 %<br />

Anzahl der Rotorblätter 3<br />

Leistungsregelung pitch<br />

Bremsen<br />

Auslegung<br />

drei getrennte Bremssysteme in<br />

„fail-safe“ Ausführung (Einzelpitch)<br />

Betriebsbremse elektromotorische Rotorblattverstellung<br />

2. Bremssystem Scheibenbremse,<br />

federbelastet, hydraulisch gelüftet<br />

Turm<br />

Material feuerverzinkter Gittermast, Fabrikat SeeBA<br />

Nabenhöhe 111,5 m<br />

Betriebsdaten<br />

Einschaltgeschwindigkeit 3,0 m/s<br />

Nenngeschwindigkeit 12,5 m/s<br />

Abschaltgeschwindigkeit 20,0 m/s<br />

Schallemissionswerte<br />

(nach FGW Richtlinie 98)<br />

103,5 dB(A)<br />

Gemessene Leistungskennlinie<br />

Generator<br />

s. Grafik<br />

Typ doppeltgespeister Asynchrongenerator, luftgekühlt<br />

Nennleistung 1500 kW (frei einstellbar)<br />

Nennspannung 690 V<br />

Isolierstoffklasse<br />

Windrichtungsnachführung<br />

IP 54<br />

Bauprinzip Vier Getriebemotoren, 10 Bremszangen<br />

Bremse hydraulisch, Scheibenbremse mit 10 Bremszangen<br />

Antrieb vier Asynchronmotoren<br />

Drehzahl<br />

Getriebe<br />

0,5°/s<br />

Typ kombiniertes Planeten- / Stirnradgetriebe<br />

Übersetzungsverhältnis<br />

Bremssysteme<br />

1 : 104<br />

Primärbremssystem elektromotorische Rotorblattverstellung<br />

Haltebremse<br />

Transformator<br />

Scheibenbremse,<br />

federbelastet, hydraulisch gelüftet<br />

Typ Drehstrom-Öl-Transformator<br />

Eingangsspannung 690 V<br />

Ausgangsspannung<br />

Steuerung<br />

20 kV (je nach vorhandenem Mittelspannungsnetz 10,<br />

15 oder 30 kV)<br />

Art Mikroprozessor<br />

Netzaufschaltung<br />

Gewichte<br />

Automatisch über IGBT-Umrichter<br />

Rotor ca. 34,4 to<br />

Maschinenhaus ca. 56 to<br />

Turm ca. 140 to<br />

Gesamtgewicht<br />

Gewährleistung und Garantie<br />

ca. 230,4 to<br />

Gewährleistungszeitraum 2 Jahre<br />

* Herstellerprospektangaben<br />

17


Die Leistungskennlinie<br />

Der <strong>Windpark</strong> <strong>Ohe</strong> <strong>II</strong><br />

Die bei der Ertragsberechnung zugrunde gelegte Leistungskennlinie gibt Aufschluss über den<br />

zu erwartenden Stromertrag bei den entsprechenden Windgeschwindigkeiten. Die Einhaltung<br />

der Leistungskennlinie wird durch den Hersteller mit einer Toleranzvon+l- 5 yo über einen<br />

Zeitr atr;rm von zwei Jahren earantiert.<br />

Leistungskennlinie:<br />

REpower MD 77 (REpower Systems AG 2003)<br />

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Lage<br />

Der <strong>Windpark</strong> <strong>Ohe</strong> <strong>II</strong><br />

Der Standort<br />

Mit den geplanten REpower MD-77-Windenergieanlagen des <strong>Windpark</strong>s <strong>Ohe</strong> <strong>II</strong> wird der<br />

Standort <strong>Ohe</strong> des bereits bestehenden <strong>Windpark</strong>s <strong>Ohe</strong>/Beedenbostel erweitert. Der Standort<br />

<strong>Ohe</strong> liegt nordöstlich von Celle in der Gemeinde Höfer, Landkreis Celle, Bundesland<br />

Niedersachsen. Die beiden neuen Anlagenstandorte befinden sich nördlich und südwestlich<br />

der drei bestehenden WEA.<br />

Das Gebiet ist durch landwirtschaftlich genutzte Flächen und Waldflächen geprägt, ergänzt<br />

durch Siedlungslagen und Feldgehölze.<br />

Die für die Windenergienutzung besonders bedeutsamen Winde mit einer Jahreswindgeschwindigkeit<br />

von mehr als 6 m/s sind im Bereich der Standorte relativ häufig anzutreffen,<br />

im Durchschnitt wird der Wert von > 6 m/s an ca. 51 % der Jahresstunden überschritten.<br />

Die Windrichtungsmaxima liegen bei Anströmung aus West und Westsüdwest vor. Bei diesen<br />

Hauptwindrichtungen treten die höchsten mittleren Windgeschwindigkeiten auf.<br />

19


Schallemissionen<br />

Der <strong>Windpark</strong> <strong>Ohe</strong> <strong>II</strong><br />

Die Rotoren und Generatoren von Windenergieanlagen erzeugen im Betrieb Maschinengeräusche.<br />

Es liegt ein Schallgutachten des Unternehmens IEL Ingenieurbüro für<br />

Energietechnik und Lärmschutz vom 10. Februar 2003 vor. Gemäß der derzeit gültigen<br />

Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm) muss zur schalltechnischen<br />

Beurteilung die Gesamtbelastung an den jeweiligen Immissionspunkten ermittelt werden. In<br />

unmittelbarer Nähe des Standortes befinden sich bereits drei Windenergieanlagen in Betrieb,<br />

welche als schalltechnische Vorbelastung zu berücksichtigen sind. Das vorliegende Gutachten<br />

führt den Nachweis, dass aus Sicht des Schallimmissionsschutzes gegen den Betrieb der<br />

geplanten WEA auch unter Berücksichtigung der drei vorhandenen WEA keine Bedenken<br />

bestehen.<br />

Schattenwurf<br />

Die Flügel einer Windenergieanlage erzeugen bei drehendem Rotor einen Schattenwurf, den<br />

sog. Schlagschatten. Bislang existieren keine rechtlich verbindlichen Richtwerte darüber,<br />

welche Schattenwurfdauer Anliegern, die von dem Schlagschatten betroffen sind, zumutbar<br />

ist. Ein in der Praxis angewandter Orientierungswert des staatlichen Umweltamtes in<br />

Schleswig und des Landesumweltamtes Nordrhein-Westfalen geht von max. 30 Stunden pro<br />

Jahr oder 30 Minuten am Tag aus. Die Universität Kiel hat diese Orientierungswerte in einer<br />

Grundlagenstudie über Belästigungsgrad, Zumutbarkeit und Schädlichkeit von<br />

Rotorschattenwurf aus dem Jahre 2000 bestätigt. Sie wurden den Ländern mit Datum vom<br />

13.03.2002 vom Länderausschuss für Immissionsschutz (LAI) zur Anwendung empfohlen.<br />

Es besteht die Möglichkeit, dass die Gesamtbelastung durch die geplanten und bereits<br />

bestehenden Windenergieanlagen am Standort <strong>Ohe</strong> zu Überschreitungen der<br />

Orientierungswerte führen kann. Daher werden die Windenergieanlagen mit einem<br />

Schattenwurfmodul ausgestattet, das die Abschaltung der Anlagen bei Überschreitung der<br />

Orientierungswerte ermöglicht.<br />

Standortsicherung<br />

Das Gelände des <strong>Windpark</strong>s wurde für die Errichtung und den Betrieb von<br />

Windenergieanlagen für die Dauer von 30 Jahren angepachtet. Die Windenergieanlagen der<br />

Beteiligungsgesellschaft werden in der Gemarkung Höfer, Flur 7 und 13 errichtet. Seitens der<br />

Grundstückseigentümer werden beschränkt persönliche Dienstbarkeiten ins Grundbuch<br />

eingetragen, die der Beteiligungsgesellschaft die Rechte sichern, auf den Grundstücken eine<br />

Windenergieanlage zu errichten, zu betreiben und zu nutzen sowie sämtliche zu deren Betrieb<br />

erforderlichen Anlagen, befestigte Zuwegungen und Anschlussleitungen herzustellen und zu<br />

nutzen. Auch dürfen auf den Betriebsgrundstücken während der Dauer des Bestehens der<br />

Anlagen keine hohen Gebäude errichtet oder sonstige Einwirkungen vorgenommen werden,<br />

welche den Bestand, den Betrieb oder die Nutzung der Anlage beeinträchtigen oder<br />

gefährden.<br />

Rückbau der Windenergieanlagen<br />

Die Beteiligungsgesellschaft verpflichtet sich in den Nutzungs- und Pachtverträgen, die<br />

Windenergieanlagen nach Ende der Nutzung vollständig zu entfernen. Zur Sicherung des<br />

Anspruchs des Grundstückseigentümers auf Abbau der Anlagen wird diesem eine<br />

Bankbürgschaft zur Verfügung gestellt. Für den Rückbau der Windenergieanlagen nach<br />

20


Der <strong>Windpark</strong> <strong>Ohe</strong> <strong>II</strong><br />

Ablauf der Betriebszeit wurden in der Ergebnisprognose Kosten von insgesamt € 60.000,00<br />

einkalkuliert.<br />

Windenergieanlagen in der Nähe<br />

Beim <strong>Windpark</strong> <strong>Ohe</strong> <strong>II</strong> handelt es sich um die Erweiterung eines bestehenden <strong>Windpark</strong>s mit<br />

drei vergleichbaren Anlagen. Die Abschattungswirkungen der Windenergieanlagen wurden in<br />

den Windgutachten bereits berücksichtigt.<br />

Naturschutz und Ausgleich<br />

Die für den <strong>Windpark</strong> <strong>Ohe</strong> <strong>II</strong> angepachteten Flächen werden überwiegend landwirtschaftlich<br />

genutzt. Nach Ablauf der Betriebsdauer und Stillegung der Windenergieanlagen kann die<br />

gesamte Fläche wie zuvor genutzt werden.<br />

Um den dennoch vorhandenen Eingriff in Natur und Landschaft durch den <strong>Windpark</strong> zu<br />

kompensieren, werden Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt. Sie sollen zu einer Aufwertung<br />

des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes beitragen.<br />

21


Gutachten<br />

Der <strong>Windpark</strong> <strong>Ohe</strong> <strong>II</strong><br />

Windverhältnisse und Energieertrag<br />

Zur Einschätzung der Windverhältnisse und des Energieertrags wurden mehrere unabhängige<br />

Gutachten erstellt. Die Gutachter sind erfahren und anerkannt in Deutschland. Alle Gutachten<br />

beziehen sich auf zwei Windenergieanlagen des Typs REpower MD-77/1500 kW auf 111,5 m<br />

Gittermast. In unmittelbarer Nähe diese Projekts werden schon drei Windenergieanlagen<br />

betrieben. Es sind Gutachten in Auftrag gegeben worden, um eine sichere<br />

Kalkulationsgrundlage gerade in Bezug auf die Abschattungseffekte zu den bestehenden<br />

Windenergieanlagen zu erhalten.<br />

Gutachten GEO-NET Umweltplanung und GIS-Consulting GbR:<br />

Das Gutachten von GEO-NET (FITNAH-Simulation), erstellt im Dezember 2003, kommt bei<br />

der angenommenen Windgeschwindigkeit in Nabenhöhe (durchschnittlich 6,8 m/s) zu dem<br />

Ergebnis, dass die zu erwartende Jahresproduktion der beiden Windenergieanlagen bei<br />

insgesamt 8.385.600 kWh liegt, wobei die Abschattungseffekte der Anlagen zueinander, sog.<br />

„Parkwirkungsgrade“, schon berücksichtigt worden sind:<br />

Standort Windenergieanlage Parkwirkungsgrad Energieproduktion<br />

WEA 4 MD-77/1500 99,4 % 4184,6 MWh<br />

WEA 5 MD-77/1500 99,3 % 4201,0 MWh<br />

Gutachten meteoterra Gesellschaft für umweltmeteorologische Dienste GmbH:<br />

Die meteoterra GmbH prognostiziert in ihrem Gutachten vom Dezember 2003 eine jährliche<br />

Energieproduktion der zwei Windenergieanlagen von insgesamt 7.907.400 kWh (bei einer<br />

durchschnittlichen mittleren Windgeschwindigkeit von 6,6 m/s) unter Berücksichtigung eines<br />

durchschnittlichen Parkwirkungsgrads von 99,3 %:<br />

Standort Windenergieanlage Parkwirkungsgrad Energieproduktion<br />

WEA 4 MD-77/1500 99,3 % 3937,0 MWh<br />

WEA 5 MD-77/1500 99,3 % 3970,4 MWh<br />

Abschläge und Berechungsgrundlage<br />

Die Initiatoren haben beschlossen, vom Mittelwert der Gutachten auszugehen und weitere<br />

Abschläge i.H.v. durchschnittlich rd. 15,25 % zu nehmen für die Nichtverfügbarkeit der<br />

Anlagen, die Trafo- und Leitungsverluste sowie einen weiteren pauschalen<br />

Sicherheitsabschlag. Berechnungsgrundlage sind daher 6.900.000 kWh pro Jahr für den<br />

<strong>Windpark</strong> <strong>Ohe</strong> <strong>II</strong>. Dieser Wert liegt allen Kalkulationen (Ergebnis-, Liquiditäts- und<br />

Ausschüttungsprognosen) zugrunde.<br />

GEO-NET METEOTERRA<br />

Ertrag 2 WEA brutto 8.385.600 kWh/Jahr 7.907.400 kWh/Jahr<br />

Ertrag 2 WEA – 15,25 % 7.106.796 kWh/Jahr 6.701.521 kWh/Jahr<br />

Ertrag Durchschnitt<br />

(Ertrag – 15,25 % 2 WEA)<br />

6.904.159 kWh/Jahr<br />

entspricht: 17,67 %<br />

22<br />

6.904.159 kWh/Jahr<br />

entspricht: 12,69 %


Sensitivitätsanalysen<br />

Der <strong>Windpark</strong> <strong>Ohe</strong> <strong>II</strong><br />

Der wirtschaftliche Erfolg der Beteiligung an der dean Windenergieanlagen GmbH & Co.<br />

fünfte KG ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Eine Änderung einzelner Annahmen, die<br />

zur Erstellung dieses Prospektes getroffen wurden, kann sowohl positive als auch negative<br />

Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit der Beteiligung haben.<br />

In diesem Kapitel sollen die Auswirkungen aufgezeigt werden, die eintreten können, wenn es<br />

hier zu Abweichungen bei sonst unveränderten Prämissen gegenüber den in der Ergebnis- und<br />

Liquiditätsprognose getroffenen Annahmen kommt.<br />

Die folgenden Darstellungen gehen von unterschiedlichen Szenarien aus.<br />

Der wichtigste Parameter für den Anlageerfolg der Beteiligung ist die eingespeiste<br />

Strommenge. Diese hängt zum einen von den Windverhältnissen und zum anderen von der<br />

technischen Verfügbarkeit des <strong>Windpark</strong>s ab. Vorhersagen über die Entwicklung dieses<br />

Energieertrages während der nächsten 20 Jahre beruhen auf Prognosen und unterliegen<br />

gewissen Schwankungen. Der tatsächliche wirtschaftliche Erfolg einer Beteiligung kann<br />

darum von der Ergebnisprognose sowie den in den Eckdaten und Erläuterungen genannten<br />

Darstellungen abweichen. Um ausgehend von der Liquiditätsprognose und dem<br />

wirtschaftlichen Ergebnis für den Beteiligten die mögliche Bandbreite der tatsächlich<br />

eintretenden Ereignisse darzustellen, werden im Folgenden die Ergebnisfaktoren variiert.<br />

Dabei wird von den für den Prospekt zugrundegelegten Windgutachten ausgegangen. Der<br />

Bruttoertrag im Park (Durchschnitt beider Windgutachten) beträgt 8.146.500 kWh. Für die<br />

Wirtschaftlichkeitsbetrachtung im Prospekt wurde ein Gesamtabschlag in Höhe von 15,25 %<br />

zugrundegelegt. In der folgenden Tabelle sollen die Auswirkungen aufgezeigt werden, die bei<br />

Veränderungen des Energieertrages eintreten können. Auf der einen Seite wird davon<br />

ausgegangen, dass die Energieerträge 10 % sowie 5 % über den prognostizierten Erträgen<br />

liegt. Auf der anderen Seite wurde mit einer eingespeisten Strommenge, die 13 % unter den<br />

angenommenen Erträgen liegt, kalkuliert. Die sich dabei ergebenden Auswirkungen auf die<br />

Ausschüttungen sind neben dem Basisszenario dargestellt.<br />

Nettoertrag entspricht Gesamt- Rendite Rendite entspricht Abschlag<br />

im Park Energieertrag ausschüttung vor Steuern nach Steuern v. Bruttoertrag im Park<br />

7.590.000 kWh + 10% 350,00% 9,59% 9,80% 6,83%<br />

7.245.000 kWh + 5% 325,00% 8,77% 8,91% 11,07%<br />

6.900.000 kWh lt. Prospekt 290,00% 7,81% 8,12% 15,25%<br />

6.003.000 kWh - 13% 205,00% 4,38% 4,53% 26,31%<br />

23


Stromeinspeisung<br />

Der <strong>Windpark</strong> <strong>Ohe</strong> <strong>II</strong><br />

Stromeinspeisung und baurechtliche Situation<br />

Die Netzbetreiberin, die SVO Energie GmbH aus Celle, hat dem <strong>Windpark</strong> <strong>Ohe</strong> <strong>II</strong> eine<br />

Netzanschlusszusage zur Einbindung des <strong>Windpark</strong>s an das Umspannwerk Bostel erteilt. Die<br />

Vergütung für eingespeisten Strom aus den zwei Windenergieanlagen erfolgt nach Maßgabe<br />

des EEG unter Vorbehalt der Rückforderung im Fall der vollständigen oder teilweisen<br />

Unwirksamkeit des Gesetzes. Für den Bezug des Eigenstrombedarfs wird die Beteiligungsgesellschaft<br />

mit einem geeigneten Stromanbieter einen Vertrag schließen.<br />

Der <strong>Windpark</strong> <strong>Ohe</strong> <strong>II</strong> wird voraussichtlich mit zwei weiteren <strong>Windpark</strong>s einen gemeinsamen<br />

Netzanschluss erhalten. Da es nur eine Verrechungsmessung durch das EVU für die<br />

<strong>Windpark</strong>s gibt, wird ein Treuhänder die eingespeiste und bezogene Energie prüfen und den<br />

einzelnen <strong>Windpark</strong>s zuordnen.<br />

Baurechtliche Situation<br />

1. Baugenehmigungen<br />

Der Landkreis Celle hat zwei Baugenehmigungen für dieses <strong>Windpark</strong>projekt erteilt.<br />

Diese Baugenehmigungen vom 09.09.2003 (Az: 671-00084/03) nebst Nachtrag vom<br />

19.03.2004 (Az: 671-00570/04) sowie vom 09.09.2003 (Az: 671-000085/03) nebst Nachtrag<br />

vom 19.03.2004 (Az: 671-00571/04) umfassen jeweils die Errichtung einer<br />

Windenergieanlage mit 111,5 m Nabenhöhe, 1,5 MW Nennleistung mit einer Gesamthöhe<br />

von 150 m in der Gemarkung Höfer.<br />

2. Inbetriebnahme<br />

Es ist Ziel, dass die Windenergieanlagen möglichst zügig Strom in das öffentliche Netz<br />

einspeisen. Von daher ist geplant, die Windenergieanlagen im vierten Quartal 2004 in Betrieb<br />

zu nehmen.<br />

24


Der <strong>Windpark</strong> <strong>Ohe</strong> <strong>II</strong><br />

Die Einspeisevergütung nach dem EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz)<br />

Das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien („Erneuerbare-Energien-Gesetz “,<br />

Abkürzung „EEG“) vom 29. März 2000 ist in Kraft getreten am 01.04.2000. Das EEG ist<br />

unmittelbarer Nachfolger des zum 31.03.2000 aufgehobenen Stromeinspeisegesetzes<br />

(StrEinspG).<br />

Das EEG regelt, mit einigen Ausnahmen, die Abnahme und die Vergütung von Strom, der im<br />

Geltungsbereich des Gesetzes ausschließlich aus bestimmten regenerativen Energien, so auch<br />

Windenergie, gewonnen wird, durch Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVUs), die Netze<br />

für die allgemeine Versorgung betreiben (Netzbetreiber).<br />

Ziel des Gesetzes ist es, im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige<br />

Entwicklung der Energievorsorgung zu ermöglichen und den Beitrag Erneuerbarer Energien<br />

an der Stromversorgung deutlich zu erhöhen.<br />

Bedeutende Inhalte des EEG sind die Einführung marktpreisunabhängiger Mindestvergütungssätze,<br />

die Begrenzung der Förderdauer auf höchstens 21 Jahre, milde<br />

Degressionseffekte bei den Vergütungen sowie der bundesweite Belastungsausgleich.<br />

Der Bundestag hat am 02.04.2004 eine umfassende Novelle zur Förderung der erneuerbaren<br />

Energien verabschiedet. Diese EEG-Novelle wird nun vom Bundesrat behandelt, wobei das<br />

Gesetz nicht zustimmungspflichtig ist. Daher wird vom Bundesverband WindEnergie e.V. mit<br />

einem Inkrafttreten im Jahr 2004 gerechnet.<br />

Die in diesem Prospekt dargestellten Berechnungen und Kalkulationsgrundlagen basieren<br />

grundsätzlich auf der zur Zeit noch gültigen Fassung des EEG. Es kann zum jetzigen<br />

Planungsstand jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die Windenergieanlagen erst nach<br />

der Anpassung des EEG in Betrieb gehen werden. Aus diesem Grunde hat man sich<br />

entschlossen, bei den Berechnungen von einer geringeren Einspeisevergütung auszugehen.<br />

Aller Voraussicht nach wird der Gesetzgeber mit der Novellierung eine Vergütung von 8,7<br />

Cent/kWh für Windenergieanlagen festlegen, die im Jahr 2004 in Betrieb gehen. Somit liegt<br />

diese Einspeisevergütung allen Berechnungen zugrunde.<br />

Sollte wider Erwarten die EEG-Novelle anders ausfallen, könnte sich dies nachteilig auf die<br />

gesamtwirtschaftliche Situation der Gesellschaft auswirken (s. dazu auch Kapitel „Windverhältnisse<br />

und Energieertrag“ dort „Sensitivitätsanalysen“). Es könnte weniger Kapital zur<br />

Ausschüttung zur Verfügung stehen, falls dann die erhöhte Vergütung von 8,7 Cent/kWh<br />

gesenkt würde. Die Mindestvergütung würde aber weiterhin für 20 Jahre ab dem auf die<br />

Inbetriebnahme folgenden Jahr gezahlt.<br />

25


Referenzen<br />

Referenzliste der Unternehmensgruppe Dezentrale Energie<br />

Projektname Projektstandort Anlagenzahl/-typ Inbetriebnahme MW<br />

Jahr/Monat<br />

<strong>Windpark</strong> Dudensen Neustadt a. Rbge., 1 Wind World W-2700/150 kW, RM 41 m 1991/12 0,15<br />

OT Dudensen, NDS<br />

<strong>Windpark</strong> Bevensen Neustadt a. Rbge., 6 Wind World W-2700/150 kW, RM 41 m, 1994/03 0,90<br />

OT Bevensen, NDS repowered 2003<br />

<strong>Windpark</strong> Wulfelade I Neustadt a. Rbge., 10 Wind World W-2700/150 kW, RM 41 m 1994/04 1,50<br />

OT Wulfelade, NDS<br />

<strong>Windpark</strong> Barsinghausen Barsinghausen, NDS 1 Micon M 1800/600 kW, RM 60 m 1996/11 0,60<br />

<strong>Windpark</strong> Eilvese Neustadt a. Rbge., 1 Micon M 1800/600 kW, RM 60 m 1997/12 0,60<br />

OT Eilvese, NDS<br />

<strong>Windpark</strong> Stemwede Stemwede, NRW 10 Nordex N-43/600 kW, GM 77,5 m 1997/12 6,00<br />

<strong>Windpark</strong> Suttorf Neustadt a. Rbge., 5 Nordex N-43/600 kW, RM 60 m 1998/04 3,00<br />

OT Suttorf, NDS<br />

<strong>Windpark</strong> Wulfelade <strong>II</strong> Neustadt a. Rbge., 2 Frisia 4800/750 kW, RM 65 m 1998/07 1,50<br />

OT Wulfelade, NDS<br />

<strong>Windpark</strong> Dedensen Seelze, OT 4 Nordex N-43/600 kW, RM 60 m 1998/09 2,40<br />

Dedensen, NDS<br />

<strong>Windpark</strong> Wulfelade <strong>II</strong>I Neustadt a. Rbge., 2 Nordex N-43/600 kW, RM 60 m 1998/10 1,20<br />

OT Wulfelade, NDS<br />

<strong>Windpark</strong> Seelze Seelze, OT 1 NEG Micon NM 48/750 kW, RM 60 m 1998/11 0,75<br />

Dedensen, NDS<br />

<strong>Windpark</strong> Büren/Lutter Neustadt a. Rbge., 1 NEG Micon NM 48/750 kW, RM 60 m 1998/12 5,95<br />

OT Büren, NDS 4 Nordex N-60/1300 kW, RM 65 m<br />

<strong>Windpark</strong> Laderholz Neustadt a. Rbge., 12 Nordex N-60/1300 kW, RM 65 m 1998/12 15,60<br />

OT Laderholz, NDS<br />

<strong>Windpark</strong> Nöpke Neustadt a. Rbge., 5 Nordex N-60/1300 kW, RM 65 m 1999/11 6,50<br />

OT Nöpke, NDS<br />

<strong>Windpark</strong> Mandelsloh Neustadt a. Rbge., 9 Nordex N-60/1300 kW, GM 65 m 1999/12 11,70<br />

OT Mandelsloh, NDS<br />

<strong>Windpark</strong> Seelze <strong>II</strong> Seelze, OT 2 NEG Micon NM 48/750 kW, RM 60 m 2000/03 1,50<br />

Dedensen, NDS<br />

<strong>Windpark</strong> Blender Blender, NDS 1 Vestas V-47/660 kW, GM 76 m 2000/06 0,66<br />

<strong>Windpark</strong> Brest Brest, NDS 11 Nordex N-60/1300 kW, GM 69 m 2000/09 14,30<br />

<strong>Windpark</strong> Gusterath Gusterath, RHP 1 Nordex N-62/1300 kW, RM 69 m 2000/12 1,30<br />

<strong>Windpark</strong> Oyten, Anlage 1 Oyten, NDS 1 Vestas V-66/1650 kW, GM 117 m 2000/12 1,65<br />

<strong>Windpark</strong> Großmunzel Barsinghausen, OT 4 NEG Micon NM 60/1000 kW, RM 70 m 2000/12 4,00<br />

Großmunzel, NDS<br />

26


Referenzen<br />

Projektname Projektstandort Anlagenzahl/-typ Inbetriebnahme MW<br />

Jahr/Monat<br />

<strong>Windpark</strong> Wesseling Wesseling, NRW 2 Südwind S-77/1500 kW, GM 96,5 m 2001/09 3,00<br />

<strong>Windpark</strong> Stöcken Wittingen, OT 3 Vestas V-52/850 kW, RM 74 m 2001/10 2,55<br />

Stöcken, NDS<br />

<strong>Windpark</strong> Ronnenberg Ronnenberg, NDS 3 Vestas V-47/660 kW, GM 76 m 2001/10 1,98<br />

<strong>Windpark</strong> Region Melle, OT Dratum / 4 Südwind S-77/1500 kW, GM 111,5 m 2001/11 6,00<br />

Regenerativ MELLE Westendorf, NDS<br />

<strong>Windpark</strong> Lampaden Lampaden, RLP 1 Südwind S-70/1500 kW, RM 65 m 2001/12 1,50<br />

<strong>Windpark</strong> Ostbevern Ostbevern, NRW 3 NEG Micon NM 60/1000 kW, RM 70 m 2001/12 3,00<br />

<strong>Windpark</strong> Kreutzberg Wittingen, NDS 5 Nordex N-62/1300 kW, RM 69 m 2001/12 6,50<br />

<strong>Windpark</strong> Bad Lippspringe Bad Lippspringe, 1 NEG Micon NM 72 C/1500 kW, RM 64 m 2001/12 1,50<br />

NRW<br />

<strong>Windpark</strong> Westerkappeln Westerkappeln, 2 NEG Micon NM 60/1000 kW, RM 80 m 2002/06 2,00<br />

NRW<br />

<strong>Windpark</strong> Dörenhagen Dörenhagen, NRW 1 NEG Micon NM 1500/72 C, RM 64 m 2002/08 1,00<br />

<strong>Windpark</strong> Region Melle, OT 2 Südwind S-77/1500 kW, GM 111,5 m 2002/09 3,00<br />

Regenerativ MELLE 2002 Bruchmühlen, NDS<br />

<strong>Windpark</strong> Oyten, Anlage 2 Oyten, NDS 1 Vestas V-66/1650 kW, GM 117 m 2002/09 1,65<br />

<strong>Windpark</strong> Altenautal <strong>II</strong> Atteln, bei 4 Nordex N-43/600 kW, RM 60 m 2002/11 7,60<br />

Paderborn, NRW 4 Nordex N-60/1300 kW, RM 69 m<br />

<strong>Windpark</strong> Zehlendorf Zehlendorf, BDB 3 Vestas V-47 660/200 kW, GM 76 m 2002/12 1,98<br />

<strong>Windpark</strong> Achim-Borstel Achim, NDS 3 Vestas V-66/1650 kW, GM 117 m 2002/12 4,95<br />

<strong>Windpark</strong> Beedenbostel <strong>Ohe</strong> und 3 Südwind S-77/1500 kW, GM 111,5 m 2002/12 12,75<br />

Beedenbostel, bei 5 Vestas V-66/1650 kW, GM 117 m<br />

Celle, NDS<br />

<strong>Windpark</strong> Bevensen, Bevensen, NDS 6 Enercon E40/6.44, RM 65 m 2003/10 3,60<br />

Repower<br />

<strong>Windpark</strong> Achim-Embsen Achim, NDS 4 Vestas V-80/2 MW, RM 60 m 2003/10 8,00<br />

<strong>Windpark</strong> Marienmünster, 1 NEG Micon NM 52/900 kW, RM 73,8 m 2003/11 1,90<br />

Marienmünster-Bredenborn NRW 1 NEG Micon NM 60/1000 kW, RM 80 m<br />

<strong>Windpark</strong> Holtum-Geest Verden / Aller, NDS 4 Vestas V-66/1650 kW, GM 117 2004/05 6,60<br />

Summe 160 Summe MW 162,82<br />

27


Investitionsplan<br />

Standort <strong>Ohe</strong> <strong>II</strong> Kosten Prozent<br />

2 WKA REpower MD-77/1500 auf 111,5 m Gittermast Euro / netto<br />

I. Windkraftanlagen und Infrastruktur "schlüsselfertig" 4.340.000 94,35%<br />

1. Windkraftanlage inkl.<br />

- Trafo<br />

- Fundament<br />

2. Infrastruktur<br />

- Baugrunduntersuchungen<br />

- Zuwegung / Kranstellfläche<br />

- Wege- und Flurschäden<br />

3. Netzanschlußkosten<br />

- Anschlußkosten<br />

- Kabel vom Einspeisepunkt bis Park<br />

4. Elektrotechnik<br />

- Parkinterne Verkabelung<br />

- Übergabestation<br />

5. Ausgleichsmaßnahme<br />

6. Diverse Gutachten / Architektenleistungen<br />

- Landschaftspflegerischer Begleitplan<br />

- Wind-/Schatten-/Schallgutachten<br />

- Baugenehmigung<br />

7. Zwischensumme I 4.340.000 94,35%<br />

<strong>II</strong>. Betriebswirtschaftliche Konzeption 150.000<br />

8. Provisionen<br />

9. Steuerberater/Prospekt/Wirtschaftsprüfer<br />

10. Zwischensumme <strong>II</strong> 150.000 3,26%<br />

11. Summe aus I und <strong>II</strong> (Kosten der Investition) 4.490.000 97,61%<br />

<strong>II</strong>I. Finanzierungskosten<br />

12. Disagio KfW 36.000<br />

13. Bürgschaftsprovisionen/Gründungskosten/Vorfin. 22.000<br />

14. Bankgebühren 52.000<br />

15. Zwischensumme <strong>II</strong>I 110.000 2,39%<br />

16. Zu finanzierende Mittel 4.600.000 100,00%<br />

28


Erläuterungen zum Investitionsplan<br />

Die Investition<br />

Die Kosten der zwei Windenergieanlagen vom Typ REpower MD-77/1500 kW einschließlich<br />

der gesamten Infrastruktur (Fundament, Trafo, Netzanschlusskosten und Elektrotechnik)<br />

sowie aller Planungs- und Erschließungskosten sowie den Kosten für die<br />

betriebswirtschaftliche Konzeption belaufen sich auf € 4.490.000,- zzgl. der zurzeit gültigen<br />

Mehrwertsteuer. Bei diesem Preis handelt es sich um einen Festpreis.<br />

Für Finanzierungs- und Gründungskosten wurde ein Betrag in Höhe von € 110.000,- (netto)<br />

kalkuliert, so dass sich insgesamt ein Investitionsvolumen in Höhe von € 4.600.000,- (netto)<br />

ergibt.<br />

Finanzierungsplan<br />

Finanzierungsplan EURO Anteil Zinssatz Auszahlung Laufzeit Tilgungsfrei<br />

% % % Jahre Jahre<br />

Eigenkapital 1.200.000 26,09<br />

ERP-Darlehen 2.500.000 54,35 5,00 100,00 14 2<br />

KfW-Darlehen 900.000 19,57 4,35 96,00 10 2<br />

Bankdarlehen 0 0,00 0,00 0,00 10 0<br />

Gesamt 4.600.000 100,00<br />

Erläuterungen zum Finanzierungsplan<br />

Das zu platzierende Kommanditkapital, auf welches kein Agio anfällt, beträgt € 1.200.000,-.<br />

Ökologische Investitionen in Windenergieanlagen werden durch die Kreditanstalt für<br />

Wiederaufbau gefördert. Die Beteiligungsgesellschaft hat zwei Darlehen beantragt. Der<br />

Zinssatz für das ERP-Darlehen liegt bei voraussichtlich 5,00 % und für die KfW-Mittel bei<br />

voraussichtlich 4,35 %, wobei die Auszahlung beim KfW-Darlehen 96 % beträgt.<br />

Die Laufzeit des ERP-Darlehens wird 14 Jahre; die des KfW-Darlehens 10 Jahre betragen.<br />

Bei beiden Darlehen liegt die Zinsbindung bei 10 Jahren. Beide Darlehen sind in den ersten<br />

zwei Jahren tilgungsfrei.<br />

29


Ergebnis- und Liquiditätsprognose<br />

Ergebnis- und 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014<br />

Liquiditätsprognose 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11<br />

A. Ergebnisprognose<br />

I. Betriebseinnahmen<br />

1. Einspeisevergütung / a 130.000 600.300 600.300 600.300 600.300 600.300 600.300 600.300 600.300 600.300 600.300<br />

<strong>II</strong>. Betriebskosten / a<br />

2. Versicherung / Prüfungen 2.750 5.600 5.712 5.826 5.943 6.062 6.183 6.307 6.433 6.562 6.693<br />

3. ISP / Wartung 12.675 50.700 54.150 64.500 64.500 67.950 78.300 78.300 78.300 78.300 81.750<br />

4. Pacht (inkl. neue Zuwegung) 7.670 35.418 35.418 35.418 35.418 35.418 35.418 35.418 36.543 39.920 39.920<br />

5. Betriebsführung 6.305 29.115 29.115 29.115 29.115 29.115 29.115 29.115 29.115 29.115 29.115<br />

6. Rücklagen 0 4.000 4.000 4.000 4.000 4.000 4.000 4.000 4.000 4.000 4.000<br />

7. Abschreibungen 1.063.750 442.031 386.777 338.430 296.126 259.111 226.722 198.382 173.584 156.785 156.785<br />

8. Zinsen ERP 37.500 125.000 125.000 119.792 109.375 98.958 88.542 78.125 67.708 57.292 46.875<br />

9. Zinsen KfW 11.745 39.150 39.150 36.703 31.809 26.916 22.022 17.128 12.234 7.341 2.447<br />

10. Zinsen Bankdarlehen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

11. Steuerberater 1.500 6.000 6.120 6.242 6.367 6.495 6.624 6.757 6.892 7.030 7.171<br />

12. Gewerbesteuer 0 0 0 0 0 0 0 0 0 18.000 30.000<br />

13. Strombezugskosten 1.000 2.750 2.805 2.861 2.918 2.977 3.036 3.097 3.159 3.222 3.287<br />

14. Sonstiges 4.000 3.000 3.060 3.121 3.184 3.247 3.312 3.378 3.446 3.515 3.585<br />

15. Gesamtkosten / a 1.148.895 742.764 691.307 646.008 588.755 540.249 503.274 460.007 421.414 411.081 411.628<br />

Die Investition<br />

16. Betriebsergebnis / a -1.018.895 -142.464 -91.007 -45.708 11.545 60.051 97.026 140.293 178.886 189.219 188.672<br />

17. Betriebsergebnis in % vom EK -84,91% -11,87% -7,58% -3,81% 0,96% 5,00% 8,09% 11,69% 14,91% 15,77% 15,72%<br />

30<br />

B. Liquiditätsprognose<br />

18. Betriebsergebnis -1.018.895 -142.464 -91.007 -45.708 11.545 60.051 97.026 140.293 178.886 189.219 188.672<br />

19. Abschreibungen 1.063.750 442.031 386.777 338.430 296.126 259.111 226.722 198.382 173.584 156.785 156.785<br />

20. Tilgungen ERP 0 0 104.167 208.333 208.333 208.333 208.333 208.333 208.333 208.333 208.333<br />

21. Tilgungen KfW 0 0 56.250 112.500 112.500 112.500 112.500 112.500 112.500 112.500 56.250<br />

22. Tilgungen Bankdarlehen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

23. Zinserträge 0 1.682 12.959 17.467 15.060 13.153 11.627 10.235 8.016 6.258 3.762<br />

24. Zinsabschlagsteuer inkl. SolZ 0 532 4.102 5.528 4.767 4.163 3.680 3.239 2.537 1.981 1.191<br />

25. Liquiditätsergebnis / a 44.855 300.717 144.210 -16.172 -2.868 7.319 10.862 24.837 37.116 29.448 83.446<br />

C. Ausschüttungsprognose<br />

26. Liquiditätsergebnis / a 44.855 300.717 144.210 -16.172 -2.868 7.319 10.862 24.837 37.116 29.448 83.446<br />

27. Ausschüttungen / a 0 0 24.000 48.000 48.000 48.000 48.000 84.000 84.000 96.000 96.000<br />

28. Ausschüttungen in % vom EK 0,00% 0,00% 2,00% 4,00% 4,00% 4,00% 4,00% 7,00% 7,00% 8,00% 8,00%<br />

29. Kumuliertes Ergebnis 44.855 345.572 465.782 401.610 350.742 310.061 272.923 213.761 166.876 100.325 87.770<br />

D. Rücklagenprognose<br />

30. Rücklagen / a 0 4.000 4.000 4.000 4.000 4.000 4.000 4.000 4.000 4.000 4.000<br />

31. Rücklagen kumuliert 0 4.000 8.000 12.000 16.000 20.000 24.000 28.000 32.000 36.000 40.000<br />

32. Ergebnis n. Aussch. zzgl. k. R. 44.855 349.572 473.782 413.610 366.742 330.061 296.923 241.761 198.876 136.325 127.770<br />

Alle Angaben in Euro


Ergebnis- und Liquiditätsprognose<br />

2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024<br />

12 13 14 15 16 17 18 19 20 21<br />

Ergebnis- und<br />

Liquiditätsprognose<br />

A. Ergebnisprognose<br />

600.300 600.300 600.300 600.300 600.300 600.300 600.300 600.300 600.300 600.300<br />

I. Betriebseinnahmen<br />

1. Einspeisevergütung / a<br />

6.827 10.848 22.500 22.950 23.409 23.877 24.355 24.842 25.339 25.845<br />

92.100 75.325 25.000 25.500 26.010 26.530 27.061 27.602 28.154 28.717<br />

39.920 41.421 45.923 45.923 45.923 45.923 45.923 45.923 45.923 45.923<br />

29.115 29.115 29.115 29.115 29.115 29.115 29.115 29.115 29.115 29.115<br />

10.000 40.000 50.000 50.000 60.000 60.000 60.000 60.000 60.000 60.000<br />

156.785 156.785 156.785 156.785 156.785 117.589 0 0 0 0<br />

36.458 26.042 15.625 5.208 0 0 0 0 0 0<br />

0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

7.314 7.461 7.610 7.762 7.917 8.076 8.237 8.402 8.570 8.741<br />

30.000 30.000 32.000 32.000 32.000 38.000 54.000 54.000 54.000 54.000<br />

3.353 3.420 3.488 3.558 3.629 3.702 3.776 3.852 3.929 4.008<br />

3.657 3.730 3.805 3.881 3.958 4.037 4.118 4.200 4.284 4.370<br />

415.528 424.147 391.851 382.682 388.746 356.849 256.585 257.936 259.314 260.719<br />

<strong>II</strong>. Betriebskosten / a<br />

2. Versicherung / Prüfungen<br />

3. ISP / Wartung<br />

4. Pacht (inkl. neue Zuwegung)<br />

5. Betriebsführung<br />

6. Rücklagen<br />

7. Abschreibungen<br />

8. Zinsen ERP<br />

9. Zinsen KfW<br />

10. Zinsen Bankdarlehen<br />

11. Steuerberater<br />

12. Gewerbesteuer<br />

13. Strombezugskosten<br />

14. Sonstiges<br />

15. Gesamtkosten / a<br />

Die Investition<br />

184.772 176.153 208.449 217.618 211.554 243.451 343.715 342.364 340.986 339.581<br />

16. Betriebsergebnis / a<br />

15,40% 14,68% 17,37% 18,13% 17,63% 20,29% 28,64% 28,53% 28,42% 28,30%<br />

17. Betriebsergebnis in % vom EK<br />

31<br />

B. Liquiditätsprognose<br />

184.772 176.153 208.449 217.618 211.554 243.451 343.715 342.364 340.986 339.581<br />

156.785 156.785 156.785 156.785 156.785 117.589 0 0 0 0<br />

208.333 208.333 208.333 104.167 0 0 0 0 0 0<br />

0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

3.291 3.872 4.144 3.384 4.604 5.935 6.126 5.672 4.256 2.752<br />

1.042 1.225 1.311 1.071 1.457 1.878 1.939 1.795 1.347 871<br />

18. Betriebsergebnis<br />

19. Abschreibungen<br />

20. Tilgungen ERP<br />

21. Tilgungen KfW<br />

22. Tilgungen Bankdarlehen<br />

23. Zinserträge<br />

24. Zinsabschlagsteuer inkl. SolZ<br />

135.473 127.252 159.733 272.548 371.486 365.097 347.902 346.241 343.896 341.462<br />

25. Liquiditätsergebnis / a<br />

C. Ausschüttungsprognose<br />

135.473 127.252 159.733 272.548 371.486 365.097 347.902 346.241 343.896 341.462<br />

120.000 120.000 180.000 240.000 336.000 360.000 360.000 384.000 384.000 414.000<br />

10,00% 10,00% 15,00% 20,00% 28,00% 30,00% 30,00% 32,00% 32,00% 34,50%<br />

26. Liquiditätsergebnis / a<br />

27. Ausschüttungen / a<br />

28. Ausschüttungen in % vom EK<br />

103.243 110.494 90.228 122.776 158.262 163.359 151.261 113.503 73.398 860<br />

29. Kumuliertes Ergebnis<br />

D. Rücklagenprognose<br />

10.000 40.000 50.000 50.000 60.000 60.000 60.000 60.000 60.000 0<br />

50.000 90.000 140.000 190.000 250.000 310.000 370.000 430.000 490.000 490.000<br />

153.243 200.494 230.228 312.776 408.262 473.359 521.261 543.503 563.398 490.860<br />

30. Rücklagen / a<br />

31. Rücklagen kumuliert<br />

32. Ergebnis n. Aussch. zzgl. k. R.<br />

Alle Angaben in Euro


Die Investition<br />

Erläuterungen zur Ergebnis- und Liquiditätsprognose<br />

A. Zeilen 1 bis 17: Ermittlung des jährlichen Betriebsergebnisses<br />

Zu 1.<br />

Die Einspeisevergütung pro Jahr ergibt sich aus der zu erwartenden Gesamtleistung der<br />

zwei Anlagen und einer Einspeisevergütung von € 0,087/kWh.<br />

Zu 2.<br />

In den ersten 12 Betriebsjahren hat die Betreibergesellschaft nur die Betriebshaftpflichtversicherung<br />

und eine sog. Subsidiärdeckung zum ISP-Vertrag zu zahlen. In der<br />

Subsidiärdeckung sind Entschädigungen für unvorhergesehene Schäden, die von „außen“<br />

kommen, wie z. B. Brand, Blitzschlag, Sturm, etc. abgedeckt. Betriebsunterbrechungsversicherung<br />

und Maschinenbruchversicherung werden durch das REpower ISP-Paket abgedeckt.<br />

Ab dem 13. Betriebsjahr wird die Betreibergesellschaft dann eine Versicherung abschließen,<br />

die folgende Risiken abdeckt (16% Versicherungssteuer sind eingerechnet):<br />

� Betriebshaftpflicht<br />

� Betriebsunterbrechung<br />

� Maschinenbruch<br />

Bei der Betriebsunterbrechungs- sowie der Maschinenbruchversicherung ist ein Selbstbehalt<br />

vereinbart.<br />

Das Versicherungsangebot liegt vor. In den ersten 12 Betriebsjahren werden die Beiträge<br />

(bis auf die Betriebshaftpflicht) von REpower im Rahmen des ISP-Paketes bezahlt. Ab<br />

dem 13. Betriebsjahr wurde für Versicherungsprämie sowie Prüfungen und Gutachten ein<br />

Betrag von mindestens € 22.500,- berücksichtigt.<br />

Zu 3.<br />

Während der ersten 12 Betriebsjahre nimmt die Betreibergesellschaft das sog. ISP-Paket<br />

in Anspruch. Dieses beinhaltet folgende Leistungen: Wartung der Windenergieanlagen,<br />

die Durchführung der anfallenden außerplanmäßigen Instandsetzungsarbeiten inklusive<br />

der Ersatzteile sowie die Versicherung (bis auf die Betriebshaftpflichtversicherung) und<br />

die Garantie der technischen Verfügbarkeit in Höhe von durchschnittlich 96,25 %. Die<br />

Vergütungen setzen sich aus fixen und variablen Kosten zusammen. Die Fixkosten belaufen<br />

sich jährlich auf € 15.000 je Windenergieanlage während der gesamten Laufzeit. Die<br />

variablen Kosten sind gestaffelt. Während der ersten zwei Jahre betragen sie jährlich<br />

€ 0,003, für die Jahre 3 bis 5 € 0,005, für die Jahre 6 bis 10 € 0,007 und für die Jahre 11<br />

und 12 € 0,009 je kWh.<br />

Ab dem 13. Betriebsjahr wurden für Wartungsarbeiten und kleinere Verschleißteile Beträge<br />

von mindestens € 25.000,- / a einkalkuliert.<br />

Zu 4.<br />

Die Nutzungsentgelte (Pacht der Flächen, Zuwegung und Kranstellflächen sowie Anpachtung<br />

der Flächen für die Ausgleichsmaßnahme) ergeben sich aufgrund der abgeschlossenen<br />

Verträge und belaufen sich in den ersten 8 Jahren auf 5,75 % v. Umsatz, in den Jahren<br />

9 bis 12 auf 6,50 % v. Umsatz und ab dem Jahr 13 auf 7,50 % v. Umsatz. Die Kosten für<br />

die Anpachtung neu erstellter Zuwegung und Kranstellflächen beläuft sich auf ca. 0,15 %<br />

v. Umsatz (pauschal). Die Kosten für Zuwegung und Kranstellfläche können erst nach<br />

Abschluss der Bauarbeiten genau beziffert werden.<br />

32


Die Investition<br />

Zu 5.<br />

In dieser Position ist die Geschäftsführung und technische Betriebsführung sowie die Haftungsübernahme<br />

durch die Komplementärin enthalten. Die Vergütung beträgt 4,85 % v.<br />

Umsatz.<br />

Zu 6.<br />

Rücklagen für Reparaturen und Ersatzinvestitionen<br />

Um auch in späteren Jahren gegen das Risiko der Materialermüdung abgesichert zu sein,<br />

ist vorsorglich eine deutliche Steigerung der Kosten für Reparaturen und Ersatzinvestitionen<br />

bis 2023 eingeplant. Insgesamt belaufen sich die Rücklagen auf rund € 490.000,-.<br />

Rücklagen für den Abbau<br />

Die Gesellschaft ist verpflichtet, nach Beendigung der Nutzungsverträge den ursprünglichen<br />

Zustand der genutzten Flächen wiederherzustellen. Dafür wurde im Jahr 2024 ein<br />

kalkulatorischer Betrag in Höhe von € 60.000,- berücksichtigt (der Rückbau von Windenergieanlagen<br />

mit Gittermastbauweise ist nachweislich kostengünstiger, da auf die Entsorgung<br />

eines Standardfundamentes für Windenergieanlagen verzichtet wird).<br />

Zu 7.<br />

Die Abschreibungsbeträge ergeben sich aus der degressiven Abschreibung (berücksichtigt<br />

wurden drei Monate) zzgl. 20 % Sonder-Afa gemäß § 7 g EStG im Jahr 2004. Im Jahr<br />

2003 wurde eine Ansparabschreibung gebildet.<br />

Zu 8., 9. und 10.<br />

Für die Darlehen besteht zurzeit noch ein Zinsänderungsrisiko. Aus Vereinfachungsgründen<br />

wurde bei der Berechnung der Zinsen die Tilgung der Darlehen am Jahresende angenommen.<br />

Zu 11.<br />

Dieser Betrag fällt für die laufende Buchhaltung sowie für die Erstellung des Jahresabschlusses<br />

(Bilanz und GuV-rechnung) und für die Erstellung der Sonderbilanzen der<br />

Kommanditisten an.<br />

Zu 12.<br />

Die Gewerbeertragsteuer wird voraussichtlich ab dem Jahr 2013 anfallen und ist entsprechend<br />

den jetzt gültigen Hebesätzen berechnet worden. Sollte es zu dem Zeitpunkt keine<br />

Gewerbeertragsteuer mehr geben, würden sich das Ergebnis und die Liquidität entsprechend<br />

steigern.<br />

Zu 13.<br />

Diese Position beinhaltet den Eigenstromverbrauch der Anlagen.<br />

Zu 14.<br />

In dieser Zeile sind Positionen wie Kontoführungsgebühren, Porto, Büromaterialien, aber<br />

auch der Telefonanschluss des <strong>Windpark</strong>s und der Übergabestation sowie Unvorhergesehenes<br />

zusammengefasst.<br />

33


Die Investition<br />

Zu 15.<br />

Summenzeile der abzugsfähigen Kostenarten (Betriebskosten).<br />

Zu 16.<br />

Betriebsergebnis pro Jahr nach Gewerbesteuer.<br />

Zu 17.<br />

Prognostiziertes Betriebsergebnis der Kommanditisten in Prozent, bezogen auf das Gesamtkommanditkapital.<br />

B. Zeilen 18 bis 25: Ermittlung des jährlichen Liquiditätsergebnisses<br />

Zu 18.<br />

Betriebsergebnis pro Jahr nach Gewerbesteuer.<br />

Zu 19.<br />

Für die Liquiditätsprognose müssen die Abschreibungen dem Betriebsergebnis hinzugerechnet<br />

werden.<br />

Zu 20., 21. und 22.<br />

Die Tilgung ergibt sich aus den jeweiligen Darlehensverträgen.<br />

Zu 23.<br />

Für die Zinserträge wird der Liquiditätsüberschuss des jeweiligen Vorjahres mit einer<br />

3,75%-igen Verzinsung angenommen. Negative Liquidität wird mit einem Zinssatz von<br />

6,8% gerechnet.<br />

Zu 24.<br />

Die Zinsabschlagsteuer wird mit 30 % auf die Zinserträge berücksichtigt. Der Solidaritätszuschlag<br />

beträgt 5,5 % der Zinsabschlagsteuer.<br />

Zu 25.<br />

Liquiditätsergebnis pro Jahr.<br />

C. Zeilen 26 bis 29: Ermittlung des kumulierten Liquiditätsergebnisses unter Berücksichtigung<br />

der jährlichen Ausschüttungen<br />

Zu 26.<br />

Das Liquiditätsergebnis setzt sich aus dem Betriebsergebnis zzgl. der Abschreibungen und<br />

abzüglich Tilgung sowie zzgl. der Zinserträge zusammen. Die Zinsabschlagsteuer inklusive<br />

des Solidaritätszuschlags ist in Abzug zu bringen.<br />

Zu 27.<br />

Prognostizierte Barauszahlungen an die Kommanditisten; Voraussetzung ist eine ausreichende<br />

Liquiditätsreserve.<br />

34


Die Investition<br />

Zu 28.<br />

Prognostizierte Barauszahlungen an die Kommanditisten in Prozent, bezogen auf das eingezahlte<br />

Kapital.<br />

Nach 20,25 Jahren beträgt die prognostizierte Gesamtausschüttung 290 %.<br />

Zu 29.<br />

Errechnet sich aus dem Liquiditätsergebnis des Vorjahres abzüglich der Ausschüttung an<br />

die Kommanditisten zzgl. des Liquiditätsergebnisses des Betrachtungsjahres.<br />

D. Zeilen 30 bis 32: Ermittlung des kumulierten Liquiditätsergebnisses ohne außergewöhnliche<br />

Reparaturen<br />

Zu 30.<br />

Jährliche Rücklagen ohne Rücklage für den Abbau, siehe auch Zeile 6.<br />

Zu 31.<br />

Rücklagen kumuliert.<br />

Zu 32.<br />

Kumuliertes Ergebnis nach Ausschüttung zzgl. der kumulierten Rücklagen.<br />

35


Kapitalfluss des Anlegers<br />

Kapitalfluss des Anlegers - unterschiedliche Beteiligungshöhen<br />

Kriterien Jahr 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014<br />

zu versteuerndes Einkommen nach der Kommanditeinlage -100.000<br />

Splittingtabelle: € 300.000 Entnahmen 0 0 2.000 4.000 4.000 4.000 4.000 7.000 7.000 8.000 8.000<br />

Pflichteinlage: € 100.000 Steuerwirkung 40.310 5.260 1.427 0 0 0 -2.605 -5.180 -6.605 -6.987 -6.967<br />

Wirtschaftlichkeit nach der Methode Geldfluß -59.690 5.260 3.427 4.000 4.000 4.000 1.395 1.820 395 1.013 1.033<br />

des internen Zinsfußes 1) 7,81% 2) 8,12% Liquidität kumuliert -59.690 -54.430 -51.003 -47.003 -43.003 -39.003 -37.608 -35.788 -35.393 -34.380 -33.347<br />

zu versteuerndes Einkommen nach der Kommanditeinlage -50.000<br />

Splittingtabelle: € 200.000 Entnahmen 0 0 1.000 2.000 2.000 2.000 2.000 3.500 3.500 4.000 4.000<br />

Pflichteinlage: € 50.000 Steuerwirkung 20.155 2.630 713 0 0 0 -1.302 -2.590 -3.303 -3.493 -3.483<br />

Wirtschaftlichkeit nach der Methode Geldfluß -29.845 2.630 1.713 2.000 2.000 2.000 698 910 197 507 517<br />

des internen Zinsfußes 1) 7,81% 2) 8,12% Liquidität kumuliert -29.845 -27.215 -25.502 -23.502 -21.502 -19.502 -18.804 -17.894 -17.697 -17.190 -16.673<br />

zu versteuerndes Einkommen nach der Kommanditeinlage -10.000<br />

Splittingtabelle: € 150.000 Entnahmen 0 0 200 400 400 400 400 700 700 800 800<br />

Pflichteinlage: € 10.000 Steuerwirkung 4.031 526 143 0 0 0 -260 -518 -661 -699 -697<br />

Wirtschaftlichkeit nach der Methode Geldfluß -5.969 526 343 400 400 400 140 182 39 101 103<br />

des internen Zinsfußes 1) 7,81% 2) 8,12% Liquidität kumuliert -5.969 -5.443 -5.100 -4.700 -4.300 -3.900 -3.760 -3.578 -3.539 -3.438 -3.335<br />

Die Investition<br />

Kapitalfluss des Anlegers - unterschiedliche Beteiligungshöhen<br />

36<br />

Kriterien Jahr 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024<br />

zu versteuerndes Einkommen nach der Kommanditeinlage<br />

Splittingtabelle: € 300.000 Entnahmen 10.000 10.000 15.000 20.000 28.000 30.000 30.000 32.000 32.000 34.500<br />

Pflichteinlage: € 100.000 Steuerwirkung -6.823 -6.504 -7.697 -8.036 -7.812 -8.989 -12.692 -12.642 -12.591 -12.539<br />

Wirtschaftlichkeit nach der Methode Geldfluß 3.177 3.496 7.303 11.964 20.188 21.011 17.308 19.358 19.409 21.961<br />

des internen Zinsfußes 1) 7,81% 2) 8,12% Liquidität kumuliert -30.170 -26.674 -19.371 -7.407 12.781 33.792 51.100 70.458 89.867 111.828<br />

zu versteuerndes Einkommen nach der Kommanditeinlage<br />

Splittingtabelle: € 200.000 Entnahmen 5.000 5.000 7.500 10.000 14.000 15.000 15.000 16.000 16.000 17.250<br />

Pflichteinlage: € 50.000 Steuerwirkung -3.411 -3.252 -3.848 -4.018 -3.906 -4.495 -6.346 -6.321 -6.295 -6.270<br />

Wirtschaftlichkeit nach der Methode Geldfluß 1.589 1.748 3.652 5.982 10.094 10.505 8.654 9.679 9.705 10.980<br />

des internen Zinsfußes 1) 7,81% 2) 8,12% Liquidität kumuliert -15.084 -13.336 -9.684 -3.702 6.392 16.897 25.551 35.230 44.935 55.915<br />

zu versteuerndes Einkommen nach der Kommanditeinlage<br />

Splittingtabelle: € 150.000 Entnahmen 1.000 1.000 1.500 2.000 2.800 3.000 3.000 3.200 3.200 3.450<br />

Pflichteinlage: € 10.000 Steuerwirkung -682 -650 -770 -804 -781 -899 -1.269 -1.264 -1.259 -1.254<br />

Wirtschaftlichkeit nach der Methode Geldfluß 318 350 730 1.196 2.019 2.101 1.731 1.936 1.941 2.196<br />

des internen Zinsfußes 1) 7,81% 2) 8,12% Liquidität kumuliert -3.017 -2.667 -1.937 -741 1.278 3.379 5.110 7.046 8.987 11.183<br />

1) vor Steuern; 2) nach Steuern


Die Investition<br />

Erläuterungen zum Kapitalfluss des Anlegers<br />

Das <strong>Beteiligungsangebot</strong> richtet sich an Anleger, die mit ihrem Eigenkapital als Kommanditist<br />

das erforderliche Eigenkapital für die Errichtung und den Betrieb des <strong>Windpark</strong>s erbringen.<br />

Als Mitunternehmer werden Ihnen die steuerlichen Ergebnisse (Betriebsergebnis) der Gesellschaft<br />

nach Ihrem Eigenkapitalanteil am Gesamteigenkapital zugewiesen. Die Versteuerung<br />

findet somit auf der Ebene der Gesellschafter statt. Der zugewiesene Verlust im Anfangsjahr<br />

mindert Ihr zu versteuerndes Einkommen, in den späteren Jahren zugewiesene Gewinne führen<br />

zu einem höheren zu versteuernden Einkommen. Hinsichtlich der Versteuerung des Ergebnisanteils<br />

verweisen wir auf das Kapitel „Steuerliche Grundlagen“. Die Steuerbelastung<br />

bei bestimmten Beteiligungshöhen und zu versteuerndem Einkommen ist den abgedruckten<br />

Tabellen zu entnehmen.<br />

Für die Beispielsrechnungen wurden die aktuellen Steuertarife nach dem Haushaltsbegleitgesetz<br />

2004 und dem Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur<br />

Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz zugrundegelegt. In den Steuerwirkungen<br />

sind die Zahlungen der Zinsabschlagsteuer durch die Gesellschaft, die jeder<br />

Kommanditist bei der Zahlung der Einkommensteuer anteilig geltend machen kann sowie die<br />

anteilige Gewerbesteueranrechnung noch nicht berücksichtigt.<br />

Die Berechnung der Wirtschaftlichkeit erfolgt nach der Methode des internen Zinsfusses, die<br />

an anderer Stelle erläutert ist.<br />

Die Berechnungen gehen von unterschiedlichen Beteiligungen in Höhe von maximal €<br />

100.000 aus. Im Übrigen sind alle Angaben abhängig von den persönlichen Verhältnissen.<br />

Die dargestellten Kapitalflussrechnungen können daher nur grobe Effekte wiedergeben. Abweichungen<br />

der persönlichen Daten von der zugrunde gelegten Einkommenssituation führen<br />

zu entsprechend abweichenden Ergebnissen in den Kapitalflussrechnungen. Zu der Besteuerung<br />

der Ergebnisse aus dieser Beteiligung verweisen wir ausdrücklich auf das Kapitel „Steuerliche<br />

Grundlagen“.<br />

Steigende Ausschüttungen in<br />

Prozent des Nominalkapitals<br />

Jahr Prozent Jahr Prozent<br />

2004 0,00 2015 10,00<br />

2005 0,00 2016 10,00<br />

2006 2,00 2017 15,00<br />

2007 4,00 2018 20,00<br />

2008 4,00 2019 28,00<br />

2009 4,00 2020 30,00<br />

2010 4,00 2021 30,00<br />

2011 7,00 2022 32,00<br />

2012 7,00 2023 32,00<br />

2013 8,00 2024 34,50<br />

2014 8,00<br />

Ausschüttungen gesamt: 290 %<br />

durchschnittlich 14,30 %<br />

37


Zur Methode des Internen Zinsfusses<br />

Die Investition<br />

Anhand der sogenannten Internen Zinsfußmethode wurden die wirtschaftlichen Auswirkungen<br />

der Beteiligung an der dean Windenergieanlagen GmbH & Co. fünfte KG bei den<br />

gegebenen Einnahmen- und Ausgabenreihen und der vorgegebenen Investitionsdauer<br />

bestimmt. Um die interne Verzinsung oder interne Rendite einer Investition zu ermitteln, wird<br />

sich dieser Methode bedient, indem ein seit langem angewandtes finanzmathematisches<br />

Verfahren genutzt wird. Die Formel zur Berechnung lautet:<br />

T Einzahlung t T Auszahlung t<br />

∑ = ∑<br />

t=0 (1 + Rendite) t t=0 (1 + Rendite) t<br />

Der Interne Zinsfuß ist derjenige Zins, bei dem der (abgezinste) Barwert sämtlicher<br />

Überschüsse der Einnahmen über die Ausgaben gleich Null ist, wobei alle Einnahmen und<br />

Ausgaben des Anlegers zum jeweiligen Zahlungsein- und –ausgang berücksichtigt werden.<br />

Die Interne Zinsfußmethode gehört zu den klassischen, aber nicht unumstrittenen<br />

Investitions-<br />

rechenverfahren, die zum einen unterstellt, dass das jeweils gebundene Kapital zum errechneten<br />

Internen Zinsfuß zu verzinsen ist, und zum anderen, dass auch eventuell freigesetzte<br />

Liquidität, d.h. der Überschuss der Auszahlungen über die Einzahlungen, zum selben Zinssatz<br />

angelegt wird.<br />

Die sich ergebende Wirtschaftlichkeit bezieht sich damit auf die Summe, die nach Abzug der<br />

Steuererstattungen und Ausschüttungen noch bei der Beteiligung investiert ist, also immer auf<br />

das durchschnittlich gebundene Kapital, und nicht – wie bei anderen Renditeberechnungen –<br />

auf das ursprünglich eingezahlte Kapital.<br />

Als Renditeberechnungsmethode wird die Interne Zinsfußmethode aus diesem Grund in der<br />

Fachliteratur und der Kapitalanlagebranche kontrovers diskutiert, zumal die Annahmen nicht<br />

exakt den wirtschaftlichen Gegebenheiten entsprechen. Speziell wird dabei als nicht realistisch<br />

kritisiert, dass der „Wiederanlagezins“ für erhaltene Auszahlungen dem der<br />

geleisteten Anzahlungen entspricht. Anzumerken ist auch, dass die Berechnungsmethode des<br />

Internen Zinsfußes – und damit die angegebene Rendite – nicht vergleichbar ist mit der<br />

Grundlage zur Berechnung der Wirtschaftlichkeitserwartungen für festverzinsliche<br />

Geldanlagen wie Schatzbriefe, Bundesanleihen, o.ä.<br />

Diese Berechnungsmethode gewährleistet eine Vergleichbarkeit unterschiedlicher Investitionen,<br />

da sie die am häufigsten angewandte ist, und somit auch für diese Windenergieanlage<br />

zur Anwendung kommt. So haben Sie als Anleger die Möglichkeit, mehrere Angebote mit<br />

einem einheitlichen Maßstab zu vergleichen. Auch die Finanzverwaltung wendet die o.a.<br />

Formel zur Berechnung des internen Zinsfusses an.<br />

Die alternativ gerechnete MISF-Methode kommt in fast allen Fällen zu den gleichen Ergebnissen,<br />

deshalb wird sie hier nicht gesondert dargestellt. Die Bezeichnung „Rendite“ haben<br />

die Herausgeber dieses Prospektes für alle angegebenen Wirtschaftlichkeitskennzahlen<br />

bewusst vermieden, da Sie unter „Rendite“ – insbesondere bei Vergleichen mit festverzinslichen<br />

Wertpapieren, Spareinlagen etc. – möglicherweise etwas anderes verstehen.<br />

Sollten Sie trotz der vorstehenden Erläuterungen noch Fragen zu dieser Berechnungsmethode<br />

haben, wenden Sie sich bitte über das Servicetelefon an die Dezentrale Energie Agentur<br />

GmbH unter der Telefonnummer 0541/2027590.<br />

38


Beendigung der Kapitalanlage<br />

Eine Beteiligung an der dean Windenergieanlagen GmbH & Co. fünfte KG ist grundsätzlich<br />

unbefristet und besteht somit über den genannten Prognosezeitraum hinaus. Im Folgenden<br />

sollen kurz die verschiedenen Möglichkeiten der Beendigung der Kapitalanlage erläutert<br />

werden. Einzelheiten sind bitte dem mit abgedruckten Gesellschaftsvertrag zu entnehmen.<br />

Laufzeit/Fungibilität der Beteiligung<br />

Jeder Kommanditist kann seine Beteiligung mit Zustimmung der Komplementärin, die nur<br />

aus wichtigem Grund versagt werden darf, mit Wirkung vom Beginn eines nachfolgenden<br />

Geschäftsjahres insgesamt übertragen. Ein Verkauf der Beteiligung ist insoweit möglich. Bei<br />

den angebotenen Gesellschaftsanteilen handelt es sich um beschränkt veräußerbare<br />

Beteiligungen, für die kein öffentlicher Handel besteht.<br />

Kündigung der Beteiligung<br />

Jeder Gesellschafter kann das Gesellschaftsverhältnis mit einer Frist von sechs Monaten zum<br />

Ende des jeweiligen Geschäftsjahrs ordentlich kündigen, erstmals jedoch 15 Jahre nach<br />

Abschluss des Probebetriebs der Windenergieanlagen. Darüber hinaus steht jedem<br />

Gesellschafter eine außerordentliche Kündigungsmöglichkeit zu, wenn das Gesamtkommanditkapital<br />

nicht bis zum 31.12.2005 gezeichnet ist oder wenn die für die Errichtung<br />

der Windenergieanlagen notwendigen behördlichen Genehmigungen endgültig versagt<br />

werden.<br />

Der ausscheidende Kommanditist erhält dann eine Abfindung, die sich aus dem Buchwert<br />

seiner Beteiligung entsprechend den Salden seiner Gesellschafterkonten ergibt.<br />

Es ist darauf hinzuweisen, dass die Steuerverträglichkeit eines solchen Austritts individuell<br />

geprüft werden muss und es sich empfiehlt, einen persönlichen Steuerberater zu konsultieren.<br />

Ausschluss aus der Gesellschaft<br />

Die Komplementärin ist berechtigt, einen Kommanditisten im Namen der übrigen<br />

Gesellschafter mit sofortiger Wirkung auszuschließen, wenn der Anleger mehr als vier<br />

Wochen mit der Zahlung seiner Einlage oder Teilzahlung auf seine Einlage in Verzug ist oder<br />

seine Mitwirkungspflichten hinsichtlich seiner Eintragung in das Handelsregister nicht erfüllt.<br />

Ansonsten kann die Gesellschafterversammlung in bestimmten Fällen des Vermögensverfalls<br />

oder bei grober Verletzung der gesellschaftlichen Verpflichtungen den Ausschluss eines<br />

Kommanditisten verfügen.<br />

Im Fall eines Ausschlusses durch die Komplementärin erhält der Kommanditist einen<br />

eventuell bereits gezahlten Anteil abzüglich einer Aufwandsentschädigung i.H.v. 10 %<br />

unverzinst zurück. In den übrigen Fällen erhält der ausscheidende Gesellschafter eine<br />

Abfindung, die sich nach dem Buchwert seiner Beteiligung entsprechend den Salden seiner<br />

Gesellschafterkonten richtet.<br />

Auflösung der Gesellschaft<br />

Die Beteiligungsgesellschaft tritt nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen sowie dann in<br />

Liquidation, wenn die Gesellschafter die Auflösung der Gesellschaft beschließen. Die<br />

Liquidation erfolgt durch die Komplementärin, deren Geschäftsführungs- und Vertretungsmacht<br />

durch die Auflösung nicht beeinträchtigt wird.<br />

39


Abbau und Renaturierung<br />

Beendigung der Kapitalanlage<br />

Die Beteiligungsgesellschaft ist verpflichtet, nach Beendigung der Pacht- und Nutzungsverträge<br />

den ursprünglichen Zustand der genutzten Flächen wiederherzustellen. Zu diesem<br />

Zwecke wurde in der Ergebnisprognose ein kalkulatorischer Betrag berücksichtigt, der sich<br />

auf insgesamt € 60.000,00 beläuft („Rückstellung für Rückbau“).<br />

40


1. Die Beteiligungsgesellschaft<br />

Rechtliche Grundlagen der Gesellschaft<br />

Die Beteiligungsgesellschaft ist eine Kommanditgesellschaft mit Sitz in Osnabrück. Sie führt<br />

den Namen: dean Windenergieanlagen GmbH & Co. fünfte KG. Der wesentliche Inhalt des<br />

Gesellschaftsvertrags wird im Folgenden dargestellt. Der vollständige Wortlaut ist im<br />

hinteren Teil des Prospekts abgedruckt.<br />

2. Der Gesellschaftsvertrag<br />

Unternehmensgegenstand und Gründungsgesellschafter<br />

Gegenstand der Beteiligungsgesellschaft ist die Errichtung und das Betreiben von<br />

umweltfreundlichen Energieerzeugungsanlagen sowie der Verkauf der regenerativ erzeugten<br />

Energie. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die deag Energie GmbH, die am Kapital der<br />

Gesellschaft nicht beteiligt ist. Gründungskommanditistin ist Frau Gabriele Bloh mit einer<br />

Kommanditeinlage in Höhe von € 2.500,00.<br />

Geschäftsführung<br />

Die Geschäftsführung der Beteiligungsgesellschaft erfolgt durch die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin. Nur diese ist berechtigt, die Beteiligungsgesellschaft zu vertreten. Die<br />

Komplementärin wird vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Christian Zydat. Die<br />

Geschäftsführung umfasst insbesondere die Überwachung der laufenden Buchführung, die<br />

Abwicklung der finanziellen Angelegenheiten der Gesellschaft, die Information der<br />

Kommanditisten sowie die Vorbereitung und Durchführung der jährlichen Gesellschafterversammlungen.<br />

Für die Übernahme der Tätigkeiten und die Übernahme der persönlichen Haftung erhält die<br />

deag Energie GmbH eine jährliche Vergütung i.H.v. 2 % der Nettoeinspeiseerlöse (inkl.<br />

Versicherungsleistungen etc.), mindestens aber einen Betrag i.H.v. € 10.000,00.<br />

Die Komplementärin ist berechtigt, sämtliche für das Investitionsvorhaben der Beteiligungsgesellschaft<br />

und dessen Finanzierung erforderlichen Verträge abzuschließen und durchzuführen.<br />

Zu Rechtshandlungen und Maßnahmen, die nach Art, Umfang oder Risiko über den<br />

gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgehen und von besonderer Bedeutung für die<br />

Beteiligungsgesellschaft sind, bedarf sie der vorherigen Zustimmung der Gesellschafterversammlung.<br />

Beitritt und Eigenkapital<br />

Kapitalanleger können sich an der Beteiligungsgesellschaft beteiligen, indem sie als<br />

Kommanditisten beitreten. Die Gesellschaft nimmt Kommanditisten im Wege der<br />

Kapitalerhöhung bis zu einem Kommanditkapital i.H.v. € 1.200.000,00 in die Gesellschaft<br />

auf.<br />

Der Beitritt erfolgt durch Unterzeichnung der Beitrittserklärung und deren Annahme durch<br />

die Komplementärin. Für die gesetzlich vorgeschriebene Anmeldung zum Handelsregister ist<br />

der Komplementärin eine Handelsregistervollmacht in notariell beglaubigter Form zu erteilen.<br />

Die entsprechenden Vordrucke befinden sich am Ende des Prospekts. Der Beitritt der<br />

Kommanditisten wird im Außenverhältnis erst mit Eintragung ins Handelsregister wirksam.<br />

Die Mindestkommanditeinlage beträgt für Einwohner der Region € 2.500,00, ansonsten €<br />

5.000,00. Höhere Kommanditeinlagen müssen durch € 2.500,00 teilbar sein. Die<br />

41


Rechtliche Grundlagen der Gesellschaft<br />

Beteiligungssumme ist für den Kommanditisten 14 Kalendertage nach Zugang der Annahme<br />

des Beitritts durch die Komplementärin zur Zahlung fällig.<br />

Gesellschafterversammlung – Gesellschafterbeschlüsse<br />

Die ordentliche Gesellschafterversammlung findet einmal im Jahr statt. Auf Verlangen der<br />

Komplementärin oder einer Mehrheit von Kommanditisten kann eine außerordentliche<br />

Versammlung einberufen werden. Die Gesellschafter beschließen insbesondere über die<br />

Genehmigung des Jahresabschlusses, die Entlastung der Komplementärin, Kapitalerhöhungen,<br />

Änderungen des Gesellschaftsvertrags, Entnahmen und Liquiditätsausschüttungen.<br />

Gesellschafterbeschlüsse werden in der Regel in den Gesellschafterversammlungen gefasst,<br />

können unter bestimmten Voraussetzungen aber auch auf schriftlichem Wege erfolgen. Zur<br />

Beschlussfähigkeit ist eine Anwesenheit von mindestens 50 % des Kommanditkapitals und<br />

zur Beschlussfassung sind Zweidrittel der abgegebenen Stimmen erforderlich und genügend,<br />

es sei denn, ein Gesetz oder der Gesellschaftsvertrag bestimmt eine andere Mehrheit. Die<br />

Kommanditisten haben je € 2.500,00 ihres festen Kapitalkontos eine Stimme. Die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin hat 47 Stimmen.<br />

Ergebnisverteilung<br />

Die Kommanditisten sind im Verhältnis ihrer festen Kapitalkonten am Vermögen und<br />

Ergebnis der Beteiligungsgesellschaft beteiligt. Durch eine Sonderregelung soll sichergestellt<br />

werden, dass die Kommanditisten unabhängig vom Beitritt in der Investitions- und<br />

Platzierungsphase entsprechend ihrer Kommanditeinlage gleichmäßig am Ergebnis<br />

teilnehmen.<br />

Haftung<br />

Der Kommanditist haftet den Gläubigern der Beteiligungsgesellschaft bis zur Höhe seiner<br />

Kommanditeinlage unmittelbar; die Haftung ist ausgeschlossen, soweit seine Einlage geleistet<br />

ist (§ 171 Abs. 1 HGB). Die Haftung des Kommanditisten lebt aber maximal in Höhe der<br />

Haftsumme bei jeder Form der (Rück-) Gewähr von Vermögen der Beteiligungsgesellschaft<br />

wieder auf, soweit dadurch nach Maßgabe der Erfolgsbilanz zu fortgeführten Buchwerten<br />

ohne Rücksicht auf stille Reserven das Kapitalkonto des Kommanditisten unter den Betrag<br />

der Haftsumme sinkt (vgl. § 172 HGB). Befindet sich damit das Kapitalkonto unter<br />

Berücksichtigung der hinzuzuzählenden Leistungen infolge von Verlusten unterhalb des<br />

Betrags, in dessen Höhe die Haftung erloschen war und unter der Haftsumme, so lebt die<br />

Haftung bei Auszahlung von Gewinnen („Ausschüttungen“) wieder auf. Gleiches gilt, wenn<br />

Gewinnentnahmen die „geleistete Einlage“ unter den Betrag der Haftsumme drücken.<br />

Verfügung über Kommanditeinlagen/Erbfolge<br />

Jeder Kommanditist kann seine Beteiligung mit Wirkung vom Beginn des nachfolgenden<br />

Geschäftsjahres abtreten oder zu Finanzierungszwecken verpfänden. Hierzu bedarf es der<br />

Zustimmung der Komplementärin, die aber nur aus wichtigem Grund versagt werden darf.<br />

Beim Ableben eines Kommanditisten wird die Gesellschaft fortgesetzt und seine Beteiligung<br />

geht auf den oder die Erben über. Diese haben sich ggf. durch einen gemeinsamen Bevollmächtigten<br />

vertreten zu lassen und durch einen Erbschein zu legitimieren.<br />

42


Beirat<br />

Rechtliche Grundlagen der Gesellschaft<br />

Zur Überwachung und zur Beratung der Geschäftsführung können die Gesellschafter aus ihrer<br />

Mitte einen mit bis zu drei Personen zu besetzenden Beirat bilden. Dieser Beirat vertritt die<br />

Gesellschaft gegenüber der Komplementärin und den Kommanditisten. Auch hat er das<br />

Recht, die Handelsbücher und Papiere der Beteiligungsgesellschaft einzusehen. Über eine<br />

Aufwandsentschädigung beschließt die Gesellschafterversammlung.<br />

Ausschluss aus der Gesellschaft<br />

Ein Gesellschafter kann aus der Beteiligungsgesellschaft durch die Gesellschafterversammlung<br />

ausgeschlossen werden, wenn ein wichtiger Grund gegeben ist.<br />

Dies ist insbesondere unter bestimmten Umständen dann der Fall, wenn ein Insolvenzverfahren<br />

über sein Vermögen angeordnet wurde, in seine Kommanditeinlage die Zwangsvollstreckung<br />

betrieben wird oder er gegen den Gesellschaftsvertrag verstößt.<br />

Darüber hinaus ist die Komplementärin berechtigt, einen Gesellschafter aus der Beteiligungsgesellschaft<br />

auszuschließen, wenn dieser mehr als 4 Wochen mit der Zahlung seiner Einlage<br />

in Verzug ist oder seine Mitwirkungspflichten hinsichtlich seiner Eintragung in das<br />

Handelsregister nicht erfüllt. In diesem Fall erhält der Gesellschafter seine eingezahlte<br />

Einlage abzüglich einer Aufwandsentschädigung i.H.v. 10 % unverzinst zurück.<br />

Dauer der Beteilungsgesellschaft / Kündigung<br />

Die Beteilungsgesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet.<br />

Das Gesellschaftsverhältnis kann mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende des jeweiligen<br />

Geschäftsjahrs, erstmalig nach 15 Jahren nach Abschluss des Probebetriebs, gekündigt<br />

werden (ordentliche Kündigung). Der ausscheidende Kommanditist erhält als Abfindung den<br />

Buchwert seiner Beteiligung, wie er sich aus den Salden seiner Gesellschafterkonten ergibt.<br />

Darüber hinaus hat jeder Gesellschafter das Recht zur außerordentlichen Kündigung. So kann<br />

er innerhalb von einem Monat von seiner Beteiligung zurücktreten, wenn das Gesamtkommanditkapital<br />

nicht bis zum 31.12.2005 gezeichnet ist. Bereits geleistete Einlagen erhält<br />

der Kommanditist abzüglich von Planungsaufwendungen und Auslagen zurück, wobei der in<br />

Abzug zu bringende Betrag maximal 5 % der vom kündigenden Kommanditisten<br />

gezeichneten Summe entspricht.<br />

Auflösung der Gesellschaft<br />

Die Beteiligungsgesellschaft tritt unter den gesetzlichen Voraussetzungen sowie dann in<br />

Liquidation, wenn die Gesellschafter die Auflösung beschließen. Die Liquidation erfolgt<br />

durch die Komplementärin, die die zu erzielenden Beträge an die Gesellschafter im Verhältnis<br />

ihrer festen Kapitalkonten auszahlt. Für ihre Tätigkeit erhält die Komplementärin eine<br />

Vergütung i.H.v. netto 1 % des Liquidationserlöses.<br />

Die weiteren gesellschaftsvertraglichen Regelungen sind dem abgedruckten Gesellschaftsvertrag<br />

zu entnehmen.<br />

43


1. Einkommensteuer<br />

Steuerliche Grundlagen<br />

a) Einkunftsart / Einkunftsermittlung<br />

Die Gesellschafter beteiligen sich als Kommanditisten an der dean Windenergieanlagen<br />

GmbH & Co. fünfte KG. Die Beteiligungsgesellschaft errichtet und betreibt umweltfreundliche<br />

Energieerzeugungsanlagen und verkauft diesen Strom an Dritte zur Erzielung von Gewinnen.<br />

Die Gesellschaft ist damit selbstständig nachhaltig gewerblich tätig, vgl. § 15 Abs. 2<br />

Einkommensteuergesetz (EStG). Daneben erfüllt sie, da nur die Komplementärin, die deag<br />

Energie GmbH, zur Geschäftsführung befugt ist, die Voraussetzungen einer gewerblich geprägten<br />

Personengesellschaft im Sinne des § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG. Die einzelnen Gesellschafter<br />

sind steuerlich Mitunternehmer und erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach<br />

Maßgabe des § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG entsprechend ihrer quotalen Beteiligung am Ergebnis<br />

der Gesellschaft. Die Einkünfte werden beim einzelnen Kommanditisten besteuert und unterliegen<br />

seinem persönlichen individuellen Einkommensteuersatz. Die Beteiligungsgesellschaft<br />

selbst ist nicht einkommensteuerpflichtig. Sie ermittelt ihr steuerliches Jahresergebnis durch<br />

Betriebsvermögensvergleich gemäß § 5 EStG.<br />

b) Steuersätze<br />

Entsprechend den Bestimmungen des Haushaltsbegleitgesetzes vom 29.12.2003 gelten folgende<br />

Spitzensteuersätze für sämtliche Einkünfte<br />

2004 45,0 %<br />

ab 2005 42,0 %<br />

Darüber hinaus ergeben sich für gewerbliche Einkünfte weitere einkommenssteuerliche Entlastungen<br />

nach dem seit 2001 geltenden § 35 EStG. Bei gewerblichen Einkünften als Mitunternehmer<br />

aus Personengesellschaften - wie sie der Anleger hier aus seiner Beteiligung an der<br />

Beteiligungsgesellschaft erzielt - wird die tarifliche Einkommensteuer um das 1,8-fache des<br />

jeweils für den dem Veranlagungszeitraum entsprechenden Erhebungszeitraum festgesetzten<br />

anteiligen Gewerbesteuer-Messbetrags gemindert, sofern entsprechende positive Einkünfte<br />

aus Gewerbebetrieb erzielt werden und eine Einkommensteuerbelastung vorhanden ist.<br />

c) Gewinnerzielungsabsicht<br />

Anerkennung von steuerlichen Ergebnissen<br />

Voraussetzung für die Anerkennung der steuerlichen Ergebnisse durch das Finanzamt ist das<br />

Bestehen einer Gewinnerzielungsabsicht. Dabei muss die Gewinnerzielungsabsicht sowohl<br />

auf der Ebene der Beteiligungsgesellschaft als auch auf der Ebene des einzelnen Gesellschafters<br />

gegeben sein. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (Urteil vom 12.12.1995,<br />

BStBl. <strong>II</strong> 1996, Seite 219, 221) ist Gewinnerzielungsabsicht das Streben nach Betriebsvermögensmehrung<br />

in Form eines Totalgewinns (steuerlich positives Ergebnis über die Totalperiode).<br />

Auf der Ebene der Beteiligungsgesellschaft findet hierbei ein etwaiger Veräußerungsgewinn<br />

oder Aufgabegewinn Berücksichtigung, weil er zu den einkommensteuerpflichtigen<br />

Einkünften aus Gewerbebetrieb nach § 16 Abs. 1 und 3 EStG zählt. Auf der Ebene des einzelnen<br />

Gesellschafters sind die individuellen Sonderbetriebseinnahmen und Sonderbetriebsausgaben<br />

zu berücksichtigen. Die Gesellschaft wird nach den zugrunde gelegten Prognosen<br />

bereits mittelfristig einen Totalgewinn erzielen. Bereits im Jahre 2017 ergibt sich bei planmäßigem<br />

Betrieb des <strong>Windpark</strong>s ein positives steuerliches Gesamtergebnis. Der Totalgewinn bis<br />

zum Jahr 2024 beträgt € 2.176.263,-. Damit handelt es sich bei der Beteiligungsgesellschaft<br />

nicht um eine sog. Verlustzuweisungsgesellschaft i. S. der Definition der Rechtsprechung<br />

(Bundesfinanzhof a.a.O.), bei der das Fehlen einer Gewinnerzielungsabsicht tatsächlich ver-<br />

44


Steuerliche Grundlagen<br />

mutet wird. Auf der Grundlage der Prognosen und des Urteils eines ordentlichen und gewissenhaften<br />

Kaufmanns handelt die Beteiligungsgesellschaft mit Gewinnerzielungsabsicht.<br />

Im Fall der Fremdfinanzierung der Kommanditeinlage durch den einzelnen Kommanditisten<br />

entstehen beim einzelnen Gesellschafter Sonderbetriebsausgaben. Dies führt auf Gesellschafterebene<br />

dazu, dass der individuelle Totalgewinn erst zu einem späteren Zeitpunkt entsteht.<br />

Insbesondere bei einer wesentlichen teilweisen Fremdfinanzierung oder vollständigen<br />

Fremdfinanzierung der Kommanditeinlage wird jedem Gesellschafter empfohlen, das Bestehen<br />

seiner persönlichen Gewinnerzielungsabsicht sowie den Zeitpunkt des Eintritts seines<br />

Totalgewinns von seinem (persönlichen) steuerlichen Berater ermitteln zu lassen.<br />

Sodann kann die finanzamtliche Anerkennung der individuellen Gewinnerzielungsabsicht<br />

eines Gesellschafters durch eine Veräußerung des Kommanditanteils vor dem Zeitpunkt des<br />

Eintritts eines Totalgewinns berührt werden. Das Finanzamt könnte dann auf Grund dieses<br />

Ereignisses zu dem Schluss gelangen, dass bei dem Gesellschafter von Anfang an keine Gewinnerzielungsabsicht<br />

bestanden hat. Auch für diesen Fall des vorzeitigen Ausscheidens aus<br />

der Beteiligungsgesellschaft sollte daher der Gesellschafter seinen steuerlichen Berater konsultieren.<br />

Von einer Fremdfinanzierung oder einer frühzeitigen Übertragung sollte deshalb aus<br />

Sicht der Initiatoren abgesehen werden.<br />

d) Verteilung des Ergebnisses<br />

Die Kommanditisten sind am Ergebnis der Beteiligungsgesellschaft (Gewinn und Verlust)<br />

gleichmäßig entsprechend ihrer Beteiligungsquote beteiligt, soweit dies rechtlich möglich ist.<br />

Es ist darauf hinzuweisen, dass das Finanzamt eine von der Beteiligungsquote abweichende<br />

steuerliche Ergebnisverteilung vornehmen kann. Entsprechend würde sich das steuerliche<br />

Ergebnis beim einzelnen Kommanditisten ändern.<br />

Es wird davon ausgegangen, dass das Kommanditkapital im Jahre 2004 vollständig platziert<br />

werden kann. Sollte die Platzierung des Kommanditkapitals entgegen den bisherigen Erfahrungen<br />

der Projektbeteiligten in anderen <strong>Windpark</strong>projekten über den 31.12.2004 hinaus dauern,<br />

so sieht der Gesellschaftsvertrag vor, dass die Gesellschafter, die erst im Jahr 2005 beitreten,<br />

gleichbehandelt werden - soweit dies rechtlich möglich ist - und ihnen insgesamt auch die<br />

betriebswirtschaftlichen Anlaufverluste gleichmäßig zugerechnet werden.<br />

e) Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002<br />

aa) Verrechnungsmöglichkeiten von Einkünften<br />

Die durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 eingeführte Vorschrift des § 2 Abs. 3<br />

EStG, welche die Verrechnungsmöglichkeiten zwischen positiven und negativen Einkünften<br />

des Steuerpflichtigen ausschließlich in jeder Einkunftsart vorsah, wurde durch das Gesetz zur<br />

Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum<br />

Steuervergünstigungsabbaugesetz vom 22.12.2003 aufgehoben. Danach sind negative steuerliche<br />

Ergebnisse mit anderen Einkünften uneingeschränkt in vollem Umfang ausgleichsfähig.<br />

Nicht ausgeglichene negative Einkünfte werden im Wege des Verlustrück-/Verlustvortrags<br />

nach § 10 d EStG in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung der<br />

Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz vom<br />

22.12.2003 in den dort gesetzten Grenzen berücksichtigt.<br />

Eine weitere Darstellung dieser Vorschrift und den damit verbundenen steuerlichen Konsequenzen<br />

bei Anteilseigern kann im Rahmen dieses Prospektes nicht erfolgen.<br />

Es ist erforderlich, dass Ihr persönlicher Steuerberater diese Berechnung vornimmt, um<br />

Ihnen eventuelle steuerliche Auswirkungen aufzuzeigen.<br />

45


Steuerliche Grundlagen<br />

Bis zur Höhe der geleisteten Kommanditeinlagen sind die einem Kommanditisten zurechenbaren<br />

betriebswirtschaftlichen Verluste mit anderen positiven Einkünften sofort ausgleichsfähig<br />

- vorbehaltlich der Regelungen in §§ 2 b, 10 d EStG. Darüber hinausgehende Verluste des<br />

Gesellschafters aus seiner Beteiligung sind nicht sofort verrechenbar (§ 15 a Abs. 1 Satz 1<br />

EStG). Insoweit entsteht ein negatives Kapitalkonto des Gesellschafters. Diese überschießenden<br />

Verluste sind aber mit den zu versteuernden Gewinnanteilen des Gesellschafters aus der<br />

Beteiligungsgesellschaft in den Folgejahren verrechenbar, vgl. § 15 a Abs. 2 EStG. Entsprechendes<br />

gilt hinsichtlich der Verrechenbarkeit der Verluste, wenn ein negatives Kapitalkonto<br />

durch Entnahmen des einzelnen Gesellschafters entsteht oder sich erhöht. Der Betrag dieser<br />

sogenannten Einlagenminderung wird dem Gesellschafter als fiktiver Gewinn bis zu einer<br />

bestimmten Höhe zugerechnet, sofern durch die Einlagenminderung die Haftung für den Gesellschafter<br />

nicht gegenüber den Gläubigern der Beteiligungsgesellschaft besteht oder entsteht,<br />

§ 15 a Abs. 3 Satz 1, Abs. 1 Satz 2 EStG. Nach unserer Auffassung ist eine Haftungsinanspruchnahme<br />

der Gesellschafter nach Art und Umfang des Geschäftsbetriebs nicht unwahrscheinlich,<br />

weil die Beteiligungsgesellschaft erst neu gegründet wurde und das gesamte<br />

Betreiberrisiko trägt. Diese Auffassung wird auch von der herrschenden Literaturmeinung<br />

vertreten. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass die Finanzverwaltung eine abweichende<br />

Ansicht vertritt. In diesem Fall würden die Entnahmen als Gewinne besteuert, und es käme zu<br />

einer Ergebnisverschiebung. Zur Vermeidung eines sich möglicherweise ergebenden Nachteils<br />

sollten sich die Gesellschafter sofort mit ihrer Kommanditeinlage ins Handelsregister<br />

eintragen lassen.<br />

Beschließt die Gesellschafterversammlung der Beteiligungsgesellschaft Ausschüttungen bereits<br />

in Jahren, in denen noch keine Gewinne erwirtschaftet werden, so führen diese Entnahmen<br />

zum Wiederaufleben der persönlichen Haftung des einzelnen Gesellschafters gemäß §<br />

172 Abs. 4 HGB. Dabei ist die so entstehende persönliche Haftung in ihrem Aufleben auf die<br />

Höhe der gezeichneten Kommanditeinlage begrenzt.<br />

bb) § 2 b EStG § 10 d EStG<br />

Gemäß § 2 b EStG, der durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 gesetzlich normiert<br />

wurde, können negative Einkünfte auf Grund von Beteiligungen an Gesellschaften nicht<br />

mit anderen Einkünften ausgeglichen werden, sondern lediglich mit anderen positiven Einkünften<br />

aus Beteiligungen an solchen Gesellschaften oder ähnlichen Modellen, wenn bei dem<br />

Erwerb oder der Begründung der Einkunftsquelle die Erzielung eines steuerlichen Vorteils im<br />

Vordergrund steht. Dabei steht die Erzielung eines steuerlichen Vorteils insbesondere dann im<br />

Vordergrund, wenn nach dem Betriebskonzept der Gesellschaft die Rendite auf das einzusetzende<br />

Kapital nach Steuern mehr als das Doppelte der Rendite vor Steuern beträgt und ihre<br />

Betriebsführung überwiegend auf diesem Umstand beruht oder wenn Kapitalanlegern Steuerminderungen<br />

durch Verlustzuweisungen in Aussicht gestellt werden.<br />

Ob die Vorschrift des § 2 b EStG verfassungsgemäß ist, ist nach Ansicht der steuerlichen Berater<br />

der Beteiligungsgesellschaft fraglich. Von namhaften Autoren wird die Vorschrift für<br />

verfassungswidrig erachtet. Gleichwohl hat die Vorschrift des § 2 b EStG bei der Konzeption<br />

des <strong>Beteiligungsangebot</strong>es Berücksichtigung gefunden. Die Finanzverwaltung hat am<br />

05.07.2000 (BStBl. I 2000, Seite 1148) ein Anwendungsschreiben sowie eine Ergänzung am<br />

22.08.2001 (BStBl. I 2001, Seite 588) zu § 2 b EStG herausgegeben, die ebenso Eingang in<br />

die Konzeption gefunden haben.<br />

Die Nachsteuerrendite einer Beteiligung beträgt nicht mehr als das Doppelte der Vorsteuerrendite<br />

(vgl. Ausführungen zum internen Zinsfuss und Kapitalfluss des Anlegers). Dabei<br />

wurde die Situation eines Kapitalanlegers zugrunde gelegt, der dem durch das Haushaltbe-<br />

46


Steuerliche Grundlagen<br />

gleitgesetz festgesetzten jährlichen Spitzensteuersatz (2004: 45 %; ab 2005: 42 %) und dem<br />

Solidaritätszuschlag - ohne Belastung mit Kirchensteuer - unterliegt.<br />

Ferner werden dem einzelnen Anleger nach der Auffassung der steuerlichen Berater der Beteiligungsgesellschaft<br />

und der Beteiligungsgesellschaft selbst keine Verlustzuweisungen in<br />

Aussicht gestellt. Der Beteiligungsprospekt, der nach Maßgabe der Gesetzesbegründung entscheidende<br />

Bedeutung hat, wirbt nicht mit Verlustzuweisungen. Es handelt sich bei der Beteiligungsofferte<br />

vielmehr um einen Windenergieanlagenstandort in Niedersachsen auf der<br />

Grundlage der festen Vergütungen für Strom nach Maßgabe des Erneuerbare-Energien-<br />

Gesetzes; zugleich wird in eine zukunftsweisende Technologie der Energieerzeugung investiert.<br />

Daher handelt es sich nicht um eine sogenannte Verlustzuweisungsgesellschaft.<br />

Der Tatbestand des § 2 b EStG ist daher nach Auffassung der steuerlichen Berater und der<br />

Beteiligungsgesellschaft selbst nicht erfüllt. Gleichwohl kann nicht ausgeschlossen werden,<br />

dass die Finanzverwaltung die Auffassung vertreten wird, dass § 2 b EStG anwendbar ist. In<br />

diesem Falle wäre der Rechtsweg durch die Beteiligungsgesellschaft zu beschreiten. Sollte<br />

entgegen der Auffassung der Beteiligungsgesellschaft und der steuerlichen Berater § 2 b EStG<br />

zur Anwendung kommen, hätte dieses zur Folge, dass steuerliche negative Einkünfte aus der<br />

Beteiligung infolge von betriebswirtschaftlichen Anlaufverlusten lediglich mit positiven Einkünften<br />

dieser Beteiligung und anderen Beteiligungen und Einkunftsquellen, die ihrerseits § 2<br />

b EStG unterfallen, nicht aber mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden können.<br />

Im Ergebnis hätte dies zur Folge, dass die Ausschüttungen an die Anleger in den ersten Jahren<br />

vollständig steuerfrei wären.<br />

cc) Vor- und Rücktrag von negativen steuerlichen Ergebnissen<br />

Durch das Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung<br />

zum Steuervergünstigungsabbaugesetz vom 22.12.2003 wurde die Regelung<br />

des sog. Verlustabzugs in § 10 d EStG neu gefasst. Danach sind nicht ausgeglichene negative<br />

Einkünfte bis zu einem Betrag von € 511.500,-, bei zusammenveranlagten Ehegatten<br />

bis zu einem Betrag von € 1.023.000,-, vom Gesamtbetrag der Einkünfte des unmittelbar vorangehenden<br />

Veranlagungszeitraumes abzuziehen. Auf Antrag kann die Höhe des Verlustrücktrags<br />

begrenzt werden oder vom Verlustrücktrag ganz abgesehen werden.<br />

Dieser Betrag der negativen Einkünfte wird vorrangig vor Sonderausgaben, außergewöhnlichen<br />

Belastungen und sonstigen Abzugsbeträgen vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen.<br />

Der Verlustvortrag wird eingeschränkt. Nicht ausgeglichene negative Einkünfte, die nicht<br />

zurückgetragen werden, sind in den folgenden Veranlagungszeiträumen nur bis zu einem Gesamtbetrag<br />

der Einkünfte von € 1 Mio. bzw. € 2 Mio. bei zusammenveranlagten Ehegatten<br />

unbeschränkt, darüber hinaus nur bis zu 60 % des diesen Betrag übersteigenden Gesamtbetrags<br />

der Einkünfte abzugsfähig.<br />

Jedem Gesellschafter, bei dem diese Regelung anwendbar sein könnte, wird empfohlen, für<br />

die steuerlichen Auswirkungen seinen Steuerberater zu konsultieren. In der Regel kommt die<br />

Vorschrift für dieses Projekt nicht in Betracht, da das Eigenkapitalvolumen € 1.200.000 beträgt.<br />

f) Ansparabschreibung / Absetzung für Abnutzung / sonstige Betriebsausgaben<br />

Die Energieanlagen sind einheitliche bewegliche Wirtschaftsgüter. Die Absetzung für Abnutzung<br />

(AfA) bestimmt sich nach den für bewegliche Wirtschaftsgüter maßgeblichen Vorschriften<br />

des EStG. Die Beteiligungsgesellschaft ist gesetzlich befugt, die Absetzungen für Abnutzungen<br />

gemäß §§ 7 Abs. 2, 7 g EStG in Anspruch zu nehmen. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer<br />

der Windenergieanlagen bestimmt sich für Wirtschaftsgüter, die nach dem<br />

47


Steuerliche Grundlagen<br />

31.12.2000 angeschafft oder hergestellt werden, nach der AfA-Tabelle für allgemein verwendbare<br />

Anlagegüter vom 15.12.2000 (BStBl. I 2000, Seite 1532). Sie beträgt für Windenergieanlagen<br />

16 Jahre. Auf diesen Zeitraum werden die Absetzungen für Abnutzungen verteilt.<br />

Nach einem Erlass der Finanzverwaltung (BMF, Schreiben vom 15.06.1999, BStBl. I 1999,<br />

Seite 543) und der vorgenannten AfA-Tabelle wird bei Verlustzuweisungsgesellschaften -<br />

abweichend von den amtlichen AfA-Tabellen - die Nutzungsdauer, die dem Betriebskonzept<br />

zugrunde liegt, als Nutzungsdauer für die AfA angewandt, wenn die Betriebsführung der Verlustzuweisungsgesellschaft<br />

überwiegend auf diesem Betriebskonzept beruht. Nach unserer<br />

Auffassung handelt es sich bei der Investition der Beteiligungsgesellschaft und der Gesellschafter<br />

ausschließlich um eine Rendite-Beteiligung in Gestalt einer Investition in eine zukunftsweisende<br />

Technologie der Energieerzeugung, die aufgrund der gesetzlichen Festschreibungen<br />

der Vergütungen für die Stromerlöse nach Maßgabe des Erneuerbare-Energien-<br />

Gesetzes auf einer sicheren nationalen Rechtsgrundlage beruht. Damit liegt nach unserer Auffassung<br />

bereits keine Verlustzuweisungsgesellschaft vor. Gleichwohl ist nicht auszuschließen,<br />

dass die Finanzverwaltung den oben genannten Erlass anwendet. Die Nutzungsdauer würde<br />

sich dann auf 20 Jahre erhöhen.<br />

Das Steuersenkungsgesetz hat die Sätze für die zulässige degressive Abschreibung für Abnutzung<br />

geändert. Danach beträgt die degressive AfA das doppelte der linearen Jahres-AfA,<br />

höchstens jedoch 20 % der Anschaffungskosten / Herstellungskosten von beweglichen Wirtschaftsgütern,<br />

§ 7 Abs. 2 Satz 2 EStG. Diese Grundsätze sind für Wirtschaftsgüter anzuwenden,<br />

die ab dem 01.01.2001 angeschafft oder hergestellt werden, § 52 Abs. 21 a EStG.<br />

Die lineare Jahres-AfA für Windenergieanlagen beträgt unter Zugrundelegung der Nutzungsdauer<br />

nach der AfA-Tabelle von 16 Jahren 6,25 %, die degressive somit 12,5 %. Die Windenergieanlagen<br />

der dean Windenergieanlagen GmbH & Co. fünfte KG werden degressiv abgeschrieben.<br />

Bei der Ermittlung des Jahresabschreibungsbetrags wird nach den Bestimmungen<br />

des Haushaltsbegleitgesetzes vom 29.12.2003 die Abschreibung monatsweise berechnet<br />

(§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG i. V. m. § 7 Abs. 2 Satz 3 EStG); der Monat der Anschaffung oder<br />

Herstellung wird für die Abschreibung mitgerechnet (R 44 Abs. 2 EStR). Da die Fertigstellung<br />

voraussichtlich im Oktober 2004 erfolgt, wird für das Jahr 2004 3/12 des Betrages angesetzt.<br />

Neben der degressiven AfA wird die Sonderabschreibung nach § 7 g Abs. 1 + 2 EStG für<br />

kleine und mittlere Betriebe in Anspruch genommen. Demnach können bei neuen beweglichen<br />

Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens innerhalb der ersten fünf Jahre Sonderabschreibungen<br />

von bis zu 20 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten in Anspruch genommen<br />

werden. Zur Inanspruchnahme der Sonderabschreibung nach § 7 g EStG ist die Gesellschaft<br />

berechtigt, wenn das Betriebsvermögen der Gesellschaft zum Schluss des Wirtschaftsjahres<br />

vor der Anschaffung der Windenergieanlagen geringer als € 204.517,- ist. Darüber hinaus<br />

muss die Gesellschaft im Vorjahr für die geplante Anschaffung eine Ansparrücklage gemäß §<br />

7 g Abs. 3 EStG gebildet haben. Das BMF hat in seinem Schreiben vom 25.02.2004 (BStBl. I<br />

2004, Seite 337) ausgeführt, dass es für die Annahme eines Betriebes im Sinne des § 7 g Abs.<br />

3 EStG erforderlich ist, dass die Investitionsentscheidung hinsichtlich der wesentlichen Betriebsgrundlagen<br />

ausreichend konkretisiert ist, d. h. eine verbindliche Bestellung des Wirtschaftsgutes<br />

vorliegt (BFH-Urteil vom 25.04.2002, BStBl. <strong>II</strong> 2004, Seite 182). Der Vertrag<br />

über die Lieferung und Montage der Windenergieanlagen lag im Dezember 2003 vor. Demnach<br />

liegt nach Auffassung der steuerlichen Berater die verbindliche Bestellung des Wirtschaftsgutes<br />

und somit die Voraussetzung für die Bildung einer Ansparrücklage vor. Da für<br />

die Windenergieanlagen schon im Jahr 2003 Ansparabschreibungen nach § 7 g Abs. 3 EStG<br />

48


Steuerliche Grundlagen<br />

gebildet wurden und das Betriebsvermögen die vorgenannte Grenze nicht überschreitet, ist die<br />

Gewährung der Sonderabschreibung in Höhe von 20 % der Investitionssumme innerhalb von<br />

5 Jahren nach der Anschaffung auch noch ab 2004 möglich. Nach dem BMF-Schreiben vom<br />

10.07.2001 (BStBl. I 2001, Seite 455) ist die Sonderabschreibung betragsmäßig nicht begrenzt,<br />

es ist lediglich eine Abhängigkeit der Sonderabschreibung von der Rücklage dem<br />

Grunde nach herzustellen. Nach Auffassung der steuerlichen Berater ist die Rücklagenbildung<br />

für die Windenergieanlagen der Gesellschaft zulässig. Demnach sind die tatbestandlichen<br />

Voraussetzungen des § 7 g EStG erfüllt und die Gesellschaft ist befugt, die Sonderabschreibung<br />

für die Windenergieanlagen in Anspruch zu nehmen. Hinzuweisen ist sodann darauf,<br />

dass nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass die Finanzverwaltung § 7 g<br />

EStG nicht für anwendbar erklärt. In diesem Fall müsste die Beteiligungsgesellschaft das Einspruchverfahren<br />

und gegebenenfalls ein finanzgerichtliches Verfahren durchführen. Lediglich<br />

für den Fall, dass die Beteiligungsgesellschaft in einem solchen Verfahren unterliegt, könnten<br />

die zusätzlichen Abschreibungen des § 7 g EStG nicht in Anspruch genommen werden. Es<br />

würden sich dann die betriebswirtschaftlichen Anlaufverluste im Jahre 2004 erheblich reduzieren.<br />

Jedoch würde sich in diesem Fall die Bemessungsgrundlage für die degressive AfA<br />

gemäß § 7 Abs. 2 Satz 2 EStG erhöhen und sich die AfA über die Nutzungsdauer von 16 Jahren<br />

verteilen, so dass lediglich eine Umverteilung stattfinden würde.<br />

Die Gesellschaft nimmt für das Erstjahr eine gesamte Abschreibung i.H.v. 23,125 % der Anschaffungskosten<br />

in Anspruch.<br />

Die Kosten der Eigenkapitalbeschaffung und die sonstigen Anlaufkosten (Prospekterstellung,<br />

Rechts- und Steuerberatung, betriebswirtschaftliche Konzeption) sind aus Vorsichts- und Sicherheitsgründen<br />

als Anschaffungskosten der Windenergieanlagen behandelt und über die<br />

Nutzungsdauer von 16 Jahren abgeschrieben worden.<br />

Diese steuerliche Behandlung der vorgenannten Kosten basiert auf dem Erlass des Bundesministeriums<br />

der Finanzen (BMF) vom 20.10.2003 (AZ: IV C 3 – S 2253 a - 48/03), sogenannter<br />

5. Bauherrenerlass. Aufgrund der bisherigen kurzen Geltungsdauer des neuen 5. Bauherrenerlasses<br />

bestehen noch keine Erfahrungen mit der Auslegung der einzelnen Regelungen.<br />

Die nachfolgenden Ausführungen orientieren sich daher an dem bloßem Wortlaut des 5. Bauherrenerlasses.<br />

Der 5. Bauherrenerlass beruht auf den Entscheidungen des IV. und IX. Senat des BFH in zwei<br />

Urteilen vom 08.05.2001 (BStBl. <strong>II</strong> 2001, Seite 717 f.) und vom 28.06.2001 (BStBl. <strong>II</strong> 2001,<br />

Seite 720 f.) zu Immobilienfonds. In diesen Urteilen hat der BFH entschieden, dass Eigenkapitalvermittlungsprovisionen<br />

und Treuhandgebühren bei modellhaftem Angebot eines Immobilienfonds<br />

steuerlich als Anschaffungskosten des Gebäudes / Grundstückes und nicht als<br />

sofort abzugsfähige Betriebsausgaben zu behandeln seien. Die Finanzverwaltung hatte die<br />

genannten Urteile zunächst durch Erlasse vom 24.10.2001 (BStBl. I 2001, Seite 780) und<br />

vom 29.11.2002 (AZ: IV C 3 – S 2253a 15/01) für alle geschlossenen Fonds anwendbar erklärt.<br />

Diese Erlasse sind nunmehr durch den Erlass vom 20.10.2003 aufgehoben und durch<br />

diesen ersetzt worden. Eine inhaltliche Änderung ist mit dem neuen Erlass jedoch nicht verbunden,<br />

soweit die im Zusammenhang mit dem Erwerb der Fondsbeteiligung entstehenden<br />

Aufwendungen betroffen sind. Diese sind unter Zugrundelegung des 5. Bauherrenerlasses als<br />

Anschaffungskosten zu behandeln, wenn den Anlegern die Möglichkeit zur Abwahl der mit<br />

den Kosten verbundenen Leistungen zukommt. In den Urteilen vom 08.05.2001 und vom<br />

28.06.2001 hat der BFH betont, dass Eigenkapitalvermittlungsprovisionen grundsätzlich steuerlich<br />

sofort abzugsfähige Betriebsausgaben seien. Lediglich für Immobilienfonds gelte etwas<br />

anderes. Daraus folgt nach Ansicht der steuerlichen Berater der Gesellschaft, dass diese<br />

Rechtsprechung nicht für gewerbliche Fonds gilt, sondern eine Sonderrechtsprechung für<br />

Immobilienfonds ist. Der BFH hat in seinen Urteilen zudem ausdrücklich darauf verwiesen,<br />

dass die Grundsätze aus den Urteilen vom 13.10.1983 und vom 23.10.1986 fortgelten. Auch<br />

49


Steuerliche Grundlagen<br />

die Finanzverwaltung hat in der Vergangenheit den Anwendungsbereich des bislang geltenden<br />

4. Bauherrenerlasses nicht durch weiteren Erlass auf andere, gewerblich tätige Publikumsfonds<br />

für anwendbar erklärt.<br />

Nach Auffassung der steuerlichen Berater der Beteiligungsgesellschaft sowie der überwiegenden<br />

steuerrechtlichen Auffassung in der Fachliteratur sind die Grundsätze der oben genannten<br />

Rechtsprechung nicht auf gewerbliche Fonds, wie in dem vorliegenden <strong>Windpark</strong>fonds,<br />

anwendbar. Die Eigenkapitalvermittlungsprovisionen sowie andere Dienstleistungsgebühren<br />

(Konzeptionsgebühren, Rechts- und Steuerberatungskosten etc.) sind nach Auffassung<br />

der steuerlichen Berater der Beteiligungsgesellschaft daher als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben<br />

zu qualifizieren. Gleichwohl liegt den Prognoseberechnungen die Auffassung<br />

der Finanzverwaltung zugrunde, wonach die Dienstleistungsgebühren als Anschaffungskosten<br />

behandelt werden. Die Beteiligungsgesellschaft behält sich darüber hinaus aber die Geltendmachung<br />

der genannten Kosten als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben im Veranlagungsverfahren<br />

vor.<br />

g) Veräußerungsgewinn/ Aufgabegewinn<br />

Für die Prognoseberechnungen wurde aus Vorsichtsgründen nicht berücksichtigt, dass im<br />

Falle der Liquidation der Gesellschaft ein Liquidationsgewinn zugunsten der Gesellschafter<br />

entstehen kann bzw. dass ein Gesellschafter bei Veräußerung seiner Beteiligung einen Veräußerungsgewinn<br />

erzielen kann. Im Falle der Liquidation der Gesellschaft unter Erzielung eines<br />

Liquidationserlöses kann bei dem einzelnen Gesellschafter ein einkommensteuerpflichtiger<br />

Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinn entstehen. Dieser Veräußerungsgewinn ist bei dem einzelnen<br />

Gesellschafter einkommensteuerpflichtig, § 16 Abs. 1 und Abs. 3 EStG. Demgegenüber<br />

unterliegt er nicht der Gewerbesteuer. Nach der derzeitigen Rechtslage kommen gegebenenfalls<br />

unter zusätzlichen persönlichen Voraussetzungen ein Freibetrag nach § 16 Abs. 4<br />

EStG, ein Steuersatz von 56 % des durchschnittlichen Steuersatzes des Gesellschafters oder<br />

der Eingangssteuersatz nach § 34 Abs. 3 EStG oder der besondere Steuersatz nach § 34 Abs.1<br />

EStG (Fünftelregelung) in Betracht.<br />

Auch ein Gewinn aus der Veräußerung der Kommanditbeteiligung ist gem. § 16 EStG steuerpflichtig<br />

und mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern, wobei hier u.U. ebenfalls die<br />

Anwendung des § 34 EStG zu einer Progressionsmilderung führen kann.<br />

Durch das Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz (UntStFG) vom 20.12.2001 wurde die<br />

begünstigte Besteuerung für Teilanteilsveräußerung aufgehoben. Veräußerungen von Teilen<br />

eines Mitunternehmeranteils, die nach dem 31.12.2001 erfolgen, sind wie laufende Gewinne<br />

zu besteuern, eine Tarifbegünstigung gem. § 34 EStG wird nicht mehr gewährt.<br />

h) Zinsabschlagsteuer<br />

Soweit die Erträge der Beteiligungsgesellschaft aus Zinsen auf angelegte Festgelder und festverzinslichen<br />

Wertpapieren bestehen, wird die Beteiligungsgesellschaft mit einer 30 %-igen<br />

Zinsabschlagsteuer belastet. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag, der im Jahre 2004 5,5 %,<br />

gerechnet auf die Zinsabschlagsteuer, beträgt. Damit wird von den Zinserträgen ein Betrag in<br />

Höhe von 31,65 % der Zinserträge vorab an das Finanzamt abgegeben; dieser Betrag fließt<br />

der Beteiligungsgesellschaft nicht zu. Die Prognoseberechnungen tragen diesem Umstand<br />

Rechnung. Bei den Prognoseberechnungen ist ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % für<br />

den gesamten Prognosezeitraum berücksichtigt. Bei dem einzelnen Kommanditisten werden<br />

die abgeführte Zinsabschlagsteuer nebst Solidaritätszuschlag auf die spätere persönliche Einkommensteuerschuld<br />

angerechnet und können gegebenenfalls die prognostizierten Ausschüttungen<br />

verändern.<br />

50


2. Gewerbesteuer<br />

Steuerliche Grundlagen<br />

Die Beteiligungsgesellschaft unterliegt als stehender Gewerbebetrieb den Vorschriften des<br />

Gewerbesteuergesetzes (GewStG). Bei der Ermittlung des Gewerbeertrages wird der einkommensteuerrechtliche<br />

Gewinn / Verlust aus Gewerbebetrieb (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG) um<br />

bestimmte Beträge vermehrt (Hinzurechnungen nach § 8 GewStG) und um bestimmte Beträge<br />

vermindert (Kürzungen nach § 9 GewStG). Eine wichtige Erhöhung des Gewerbeertrages<br />

ergibt sich hierbei aus der Hinzurechnung von 50 % der sog. Dauerschuldentgelte (§ 8 Nr. 1<br />

GewStG). Bei der Berechnung der Gewerbesteuer wurde der für den Standort der Windenergieanlagen<br />

derzeitig (2004) gültige Gewerbesteuerhebesatz zugrunde gelegt. Eine Erhöhung<br />

dieses Hebesatzes während des Prognosezeitraums würde die prognostizierte Rendite verringern,<br />

eine Senkung würde die Rendite erhöhen. Ein etwaiger Veräußerungsgewinn oder Liquidationsgewinn<br />

ist gewerbesteuerfrei. Durch das Gesetz zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes<br />

und anderer Gesetze vom 23.12.2003 ist der gewerbesteuerliche Verlustvortrag nicht<br />

mehr betragsmäßig unbegrenzt möglich. Der gewerbesteuerliche Verlustvortrag ist nur noch<br />

bis zu € 1 Mio. unbegrenzt möglich. Der darüber hinaus gehende Gewerbeertrag ist bis zu 60<br />

% der verbleibenden, nicht berücksichtigten Fehlbeträge der vorangegangenen Erhebungszeiträume<br />

zu kürzen.<br />

Scheidet ein Kommanditist aus der Beteiligungsgesellschaft aus, so entfällt der Vortrag des<br />

auf den ausgeschiedenen Kommanditisten entfallenden Gewerbesteuerverlustes. Die sich für<br />

die Gesellschaft ergebenden Mehrbelastungen gehen zu Lasten des neu eintretenden Gesellschafters,<br />

der hierbei auch das Risiko trägt, aufgrund dieser Mehrbelastung keinen Totalgewinn<br />

zu erzielen. Nach § 35 EStG ist der 1,8-fache Satz des Gewerbesteuermessbetrages auf<br />

die persönliche Einkommensteuer des Gesellschafters anrechenbar, soweit entsprechende positive,<br />

gewerbliche Einkünfte vorhanden sind und eine Einkommensteuerbelastung besteht.<br />

Die Aufteilung des Anrechnungsbetrages auf die einzelnen Gesellschafter erfolgt nach dem<br />

allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel. Die Anrechnung der Gewerbesteuer kann einzelfallbezogen,<br />

aber nicht generell zu einer Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Beteiligung<br />

führen. Im Jahr 2014 fällt zum erstenmal in nennenswertem Umfang Gewerbesteuer an. Dieses<br />

kann bei einer Kommanditbeteiligung von € 100.000,- zu einer Einkommensteuerentlastung<br />

des Kommanditisten von maximal ca. € 1.400,- jährlich führen.<br />

3. Umsatzsteuer<br />

Die Beteiligungsgesellschaft ist Unternehmer i. S. des Umsatzsteuergesetzes, weil sie eine<br />

nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen ausübt. Die Lieferung des erzeugten<br />

Stroms gegen Gewährung der Einspeisevergütung ist ein umsatzsteuerpflichtiger Umsatz, § 1<br />

Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 Umsatzsteuergesetz (UStG). Damit ist die Beteiligungsgesellschaft grundsätzlich<br />

zum Vorsteuerabzug berechtigt. Sie kann z. B. die ihr in Rechnung gestellte Umsatzsteuer<br />

für die Windenergieanlagen im Investitionsplan als Vorsteuer beim zuständigen Finanzamt<br />

geltend machen.<br />

Sofern Vorsteuerbeträge mit Leistungen in Zusammenhang stehen, die mit der Ausgabe der<br />

Kommanditanteile in Verbindung stehen, können diese Vorsteuerbeträge nach § 15 Abs. 2<br />

Satz 1 i. V. m. § 4 Nr. 8 f UStG nicht geltend gemacht werden. Nach Auffassung der Finanzverwaltung<br />

gehören zu den Leistungen, für die der Vorsteuerabzug ausgeschlossen ist, die<br />

Gründungs-, Konzeptions-, Marketing- und Vertriebskosten.<br />

Nach dem Vorlagebeschluss des BFH an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) vom<br />

27.09.2001 – VR 32/00 (BFHNV 2002, Seite 143) hat der BFH Zweifel geäußert, ob eine<br />

Personengesellschaft bei der Aufnahme eines Gesellschafters gegen Zahlung einer Bareinlage<br />

an diesen eine Leistung gegen Entgelt erbringt und ob dieser Umsatz (die steuerfreie Ausgabe<br />

51


Steuerliche Grundlagen<br />

eines Gesellschaftsanteils) den Vorsteuerabzug für damit im Zusammenhang stehende Leistungsbezüge<br />

ganz oder teilweise ausschließt. Für die Beteiligungsgesellschaft bedeutet dies,<br />

dass in Abhängigkeit von der Beantwortung der Frage durch den EuGH die Beteiligungsgesellschaft<br />

durch die Aufnahme von Eigenkapital mit nicht abziehbarer Vorsteuer belastet werden<br />

könnte. Der EuGH hat auf Vorlagebeschluss des BFH in seinem Urteil vom 26.06.2003 –<br />

Rs C-442/01 (BFHNV 2003, Beil. 4, Seite 228) entschieden, dass eine Personengesellschaft<br />

bei der Aufnahme eines Gesellschafters gegen Zahlung einer Bareinlage keine Dienstleistung<br />

gegen Entgelt im Sinne der 6. EG-Richtlinie erbringt. Die weitere Frage, inwieweit der Vorsteuerabzug<br />

aus den genannten Leistungsbezügen betroffen ist, wurde nicht geklärt und bleibt<br />

somit einer weiteren Entscheidung des BFH oder des EuGH vorbehalten. Die Initiatoren gehen<br />

davon aus, dass der Vorsteuerabzug aus den Leistungen zu gewähren ist und haben daher<br />

mit Nettobeträgen kalkuliert. Sollte allerdings die Rechtsprechung oder die Finanzverwaltung<br />

dagegen im Rahmen einer Außenprüfung die Vorsteuerabzugsberechtigung einzelner Leistungen<br />

anders beurteilen, kann es zu Mehraufwendungen kommen, die die Liquiditätsreserve<br />

mindern würden. Dies kann die Rendite der Kommanditisten nachteilig beeinflussen.<br />

4. Erbschafts-/ Schenkungsteuer<br />

Für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer nach dem Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz<br />

(ErbStG) entspricht der Wert des Kommanditanteils eines Kommanditisten dem Einheitswert<br />

des Betriebsvermögens der Beteiligungsgesellschaft, das auf den Kommanditanteil<br />

quotal entfällt, § 12 Abs. 1, Abs. 5 Satz 2 ErbStG i. V. m. §§ 95 bis 99, 103, 104, 109 Abs. 1<br />

und 2 Bewertungsgesetz (BewG). Der Einheitswert des Betriebsvermögens ist auf der Ebene<br />

der Beteiligungsgesellschaft einheitlich und gesondert festzustellen. Maßgebend sind hierbei<br />

die Steuerbilanzwerte, § 109 Abs. 1 BewG. Der Einheitswert ist danach auf die Kommanditisten<br />

nach dem Verhältnis ihrer Unternehmenswertanteile aufzuteilen.<br />

Erbschaft- und schenkungsteuerpflichtig sind zum Beispiel der Erwerb eines Kommanditanteils<br />

durch Erbanfall gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG und die Schenkung<br />

eines Kommanditanteils unter Lebenden nach Maßgabe des § 1 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 7<br />

Abs. 1 Nr. 1 ErbStG. Soweit ein Kommanditanteil / Teilkommanditanteil durch Erbfolge oder<br />

im Wege der vorweggenommenen Erbfolge auf einen Erwerber übergeht, kann zusätzlich zu<br />

dem persönlichen Freibetrag des Erwerbers gemäß § 16 Abs. 1 ErbStG ein gesonderter Freibetrag<br />

für Betriebsvermögen von bis zu € 225.000,- in Anspruch genommen werden, vgl. § 13<br />

a ErbStG in der ab dem 01.01.2004 gültigen Fassung. Voraussetzung hierfür ist, dass die übrigen<br />

Tatbestandsvoraussetzungen des § 13 a ErbStG erfüllt sind.<br />

Der BFH hält das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz, insbesondere die steuerliche Privilegierung<br />

des Betriebsvermögens, für verfassungswidrig. Deshalb hat der BFH dem Bundesverfassungsgericht<br />

mit Vorlagebeschluss vom 22.05.2002 diese Frage zur Entscheidung vorgelegt.<br />

Würde das Bundesverfassungsgericht das derzeit geltende Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz<br />

für verfassungswidrig halten, könnte dies infolge einer Neuregelung des Erbschaft-<br />

und Schenkungsteuergesetzes zu einer höheren Besteuerung von Betriebsvermögen<br />

führen.<br />

5. Besteuerungsverfahren<br />

Nach Ablauf eines Geschäftsjahres am 31. Dezember fertigt die Beteiligungsgesellschaft eine<br />

Steuererklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung der einkommensteuerrechtlichen<br />

Einkünfte der Beteiligungsgesellschaft (§§ 179, 180 Abs. 1 AO). Die Sonderbetriebsausgaben<br />

jedes einzelnen Gesellschafters, d. h. seine persönlichen Betriebsausgaben<br />

52


Steuerliche Grundlagen<br />

(Beispiele: Schuldzinsen aus der Finanzierung der Kommanditeinlage, Notarkosten) sind dabei<br />

zu berücksichtigen. Daher sollte der einzelne Kommanditist dafür Sorge tragen, dass er<br />

der Beteiligungsgesellschaft seine Sonderbetriebsausgaben unter Vorlage von Belegen bis<br />

zum 28. Februar des Folgejahres mitteilt.<br />

6. Solidaritätszuschlag / Kirchensteuer<br />

Der Solidaritätszuschlag beträgt zurzeit 5,5 % auf die Einkommensteuer / Körperschaftsteuer.<br />

Für die Berechnungszwecke wurde zugrunde gelegt, dass der Solidaritätszuschlag<br />

nicht abgeschafft wird, sondern während des gesamten Prognosezeitraums in Höhe<br />

von 5,5 % fortbesteht. Etwaig anfallende Kirchensteuer beim einzelnen Kapitalanleger wurde<br />

in den Prognosen und Beispielsrechnungen dieses <strong>Beteiligungsangebot</strong>s nicht berücksichtigt.<br />

Sofern die prognostizierten gesetzlichen Entwicklungen und sonstigen Tatsachen beim einzelnen<br />

Kapitalanleger von den Prognosen abweichen, ergeben sich Veränderungen bezüglich<br />

der Steuerlast und der Rendite zugunsten oder zu Lasten des Kapitalanlegers.<br />

7. Steuerlicher Vorbehalt<br />

Für die steuerliche Konzeption des <strong>Beteiligungsangebot</strong>es wurden die aktuelle Rechtsprechung<br />

der Finanzgerichte, die veröffentlichte Auffassung der Finanzverwaltung sowie die<br />

zurzeit geltenden Steuergesetze - einschließlich des Steuervergünstigungsabbaugesetzes, des<br />

Kleinunternehmerförderungsgesetzes und das Steueränderungsgesetz 2003 sowie das Strafbefreiungserklärungsgesetz,<br />

darüber hinaus das Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung<br />

der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz,<br />

das Gesetz zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes und anderer Gesetze sowie das Haushaltsbegleitgesetz<br />

2004 berücksichtigt.<br />

Die endgültige Anerkennung der prognostizierten steuerlichen Ergebnisse ist jedoch dem finanzamtlichen<br />

Steuerveranlagungsverfahren sowie der abschließenden steuerlichen Außenprüfung<br />

vorbehalten. Insofern ist darauf hinzuweisen, dass es zu Änderungen der prognostizierten<br />

steuerlichen Ergebnisse und der Rendite kommen kann, falls die Steuergesetze künftig<br />

geändert werden oder sich die Auffassungen der Finanzgerichte und der Finanzverwaltung<br />

ändern. Dies gilt insbesondere für Auslegungs- und Anwendungsfragen des seit 20.10.2003<br />

geltenden 5. Bauherrenerlasses, die Anwendung des § 2 b EStG sowie des § 7 g EStG. Eine<br />

Haftung für die Anerkennung der steuerlichen Konzeption im Ganzen oder in Teilen durch<br />

die Finanzverwaltung kann daher nicht übernommen werden.<br />

Damit können sich während der Beteiligungsdauer ergebende Änderungen der Steuergesetze,<br />

Richtlinien, Verwaltungserlasse und Rechtsprechung sowohl negative als auch positive Auswirkungen<br />

auf den Erfolg der Kapitalanlage haben. Insofern wird ausdrücklich darauf hingewiesen,<br />

dass durch die derzeitigen Gesetzesvorhaben der Bundesregierung sich erhebliche<br />

Änderungen der steuerlichen Auswirkungen der Beteiligung ergeben könnten. Die Ausführungen<br />

erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können vielmehr nur einen<br />

Überblick über die wesentlichen steuerlichen Aspekte geben.<br />

8. Hinweis<br />

Den steuerlichen Grundlagen liegt zugrunde, dass der Gesellschafter seine Beteiligung im<br />

Privatvermögen hält. Bei einer Zugehörigkeit der Beteiligung zum Betriebsvermögen des<br />

Kommanditisten ergeben sich abweichende steuerrechtliche Konsequenzen.<br />

53


Beteiligte Unternehmen und wesentliche Projekt- und Vertragspartner<br />

Prospektherausgeberin<br />

Firma, Sitz und Anschrift:<br />

Rechtsform:<br />

Gegenstand des Unternehmens:<br />

Stammkapital:<br />

Gesellschafter mit Anteilen o. Stimmrechten von<br />

mehr als 25%:<br />

Geschäftsführer:<br />

Handelsregister, Sitz, Gründungsdatum:<br />

Beteiligungsgesellschaft<br />

Firma, Sitz und Anschrift:<br />

Rechtsform:<br />

Gegenstand des Unternehmens:<br />

Komplementärin:<br />

Gründungskommanditist:<br />

Kommanditkapital:<br />

Handelsregister, Sitz, Gründungsdatum:<br />

54<br />

Dezentrale Energie Agentur GmbH<br />

Rolandsmauer 13 - 15<br />

49074 Osnabrück<br />

GmbH<br />

Vermittlung, der Ankauf und der Verkauf von<br />

Energie und Energieanlagen, die Vermittlung von<br />

Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten,<br />

Immobilien und Finanzierung.<br />

€ 26.000,-<br />

Christian Zydat<br />

Heinrich-Riepe-Str. 11<br />

49086 Osnabrück<br />

Herr Christian Zydat, Dipl.-Kfm.<br />

AG Osnabrück HRB 18671, Osnabrück,<br />

08.10.1998<br />

dean Windenergieanlagen GmbH & Co. fünfte<br />

KG<br />

Rolandsmauer 13-15<br />

49074 Osnabrück<br />

Kommanditgesellschaft<br />

Errichtung und Betrieb von umweltfreundlichen<br />

Energieerzeugungsanlagen sowie der Verkauf der<br />

regenerativ erzeugte Energie.<br />

deag Energie GmbH<br />

Rolandsmauer 13-15<br />

49074 Osnabrück<br />

Herr Christian Zydat, Dipl-Kfm.<br />

€ 1.200.000,00<br />

(Gründungseinlage € 2.500,00)<br />

AG Neustadt. a. Rbge., HRA 2190, Neustadt a.<br />

Rbge., 30.01.2002 (Sitzverlegung nach Osnabrück<br />

bereits notariell beantragt, neue HRA-Nummer<br />

vom AG Osnabrück bei Drucklegung noch nicht<br />

vergeben)


Beteiligte Unternehmen und wesentliche Projekt- und Vertragspartner<br />

Komplementärin, Kaufmännische Geschäftsführung<br />

Firma, Sitz und Anschrift:<br />

Rechtsform:<br />

Gegenstand des Unternehmens:<br />

Stammkapital:<br />

Gesellschafter mit Anteilen o. Stimmrechten von<br />

mehr als 25%:<br />

Geschäftsführer:<br />

Handelsregister, Sitz, Gründungsdatum:<br />

Technische Betriebsführung<br />

Firma, Sitz und Anschrift:<br />

Rechtsform:<br />

Gegenstand des Unternehmens:<br />

Stammkapital:<br />

Gesellschafter mit Anteilen o. Stimmrechten von<br />

mehr als 25%:<br />

Geschäftsführer:<br />

Handelsregister, Sitz, Gründungsdatum:<br />

55<br />

deag Energie GmbH<br />

Rolandsmauer 13-15<br />

49074 Osnabrück<br />

GmbH<br />

Verwaltung, Vermittlung, Ankauf und Verkauf<br />

von Energie und Energieanlagen<br />

€ 25.000,00<br />

-/-<br />

Herr Christian Zydat, Dipl.-Kfm.<br />

AG Osnabrück., HRB 21129, Osnabrück.,<br />

09.12.2002<br />

Dezentrale Energie Anlagen Beteiligungs- und<br />

Verwaltungsgesellschaft mbH<br />

Alte Feldmühle 10<br />

31535 Neustadt a. Rbge.<br />

GmbH<br />

Verwaltung und Betreuung von Energieanlagen<br />

€ 26.000,-<br />

-/-<br />

Herr Dr. Alexander Jäger-Bloh<br />

AG Neustadt a. Rbge., HRB 2905, Neustadt a.<br />

Rbge., 22.10.1998


Beteiligte Unternehmen und wesentliche Projekt- und Vertragspartner<br />

Generalübernehmerin für Planung, Entwicklung, Infrastruktur und Baukoordination<br />

Firma, Sitz und Anschrift:<br />

Rechtsform:<br />

Gegenstand des Unternehmens:<br />

Stammkapital:<br />

Gesellschafter mit Anteilen o. Stimmrechten von<br />

mehr als 25 %:<br />

Geschäftsführer:<br />

Handelsregister, Sitz, Gründungsdatum:<br />

ecoJoule construct GmbH<br />

Alte Feldmühle 10<br />

31535 Neustadt a. Rbge.<br />

GmbH<br />

Bauträgergesellschaft, Planung, Errichtung,<br />

Vertrieb und Betrieb von Energieanlagen.<br />

DM 50.000,-<br />

Dr. Alexander Jäger-Bloh<br />

Alte Feldmühle 10<br />

31535 Neustadt a. Rbge.<br />

Herr Dr. Alexander Jäger-Bloh<br />

AG Neustadt a. Rbge., HRB 2879, Neustadt a.<br />

Rbge., 26.04.1998<br />

Betriebswirtschaftliche Konzeption, Strukturierung der Finanzierung, Prospektierung,<br />

Eigenkapitalbeschaffung<br />

Firma, Sitz und Anschrift:<br />

Rechtsform:<br />

Gegenstand des Unternehmens:<br />

Stammkapital:<br />

Gesellschafter mit Anteilen o. Stimmrechten von<br />

mehr als 25%:<br />

Geschäftsführer:<br />

Handelsregister, Sitz, Gründungsdatum:<br />

56<br />

Dezentrale Energie Agentur GmbH,<br />

Rolandsmauer 13 – 15,<br />

49074 Osnabrück<br />

GmbH<br />

Vermittlung, der Ankauf und der Verkauf von<br />

Energie und Energieanlagen, die Vermittlung von<br />

Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten,<br />

Immobilien und Finanzierung.<br />

€ 26.000,00<br />

Christian Zydat<br />

Heinrich-Riepe-Str. 11<br />

49086 Osnabrück<br />

Herr Christian Zydat, Dipl. Kfm.<br />

AG Osnabrück HRB 18671, Osnabrück,<br />

08.10.1998


Beteiligte Unternehmen und wesentliche Projekt- und Vertragspartner<br />

Rechts- und Steuerberatung, Prospektprüfung<br />

Die Rechts- und Steuerberatung sowie die Prospektprüfung erfolgte durch norddeutsche Sozietäten.<br />

Die Namen der Berater dürfen aus standesrechtlichen Gründen nur auf Wunsch interessierten<br />

Anlegern mitgeteilt werden.<br />

Windkraftanlage / Wartung<br />

Die Lieferung der Windenergieanlagen und deren Wartung erfolgt durch:<br />

REpower Systems AG<br />

Alterkrugchaussee 378<br />

22335 Hamburg<br />

Platzierungsgarant<br />

Für die rechtzeitige Vollplatzierung des Eigenkapitals sorgt die<br />

Dezentrale Energie Agentur GmbH<br />

Rolandsmauer 13-15<br />

49074 Osnabrück<br />

Stromabnahme<br />

Das für die Stromabnahme zuständige Energieversorgungsunternehmen ist die<br />

SVO Energie GmbH<br />

Sprengerstr. 2<br />

29223 Celle<br />

Gutachten<br />

Die Windgutachten wurden erstellt durch GEO-NET Umweltplanung und GIS-Consulting GbR aus<br />

30161 Hannover sowie die meteoterra GmbH Gesellschaft für umweltmeteorologische Dienste aus<br />

31737 Rinteln.<br />

Das schalltechnische Gutachten sowie das Gutachten zur Berechnung der Schattenwurfdauer wurden<br />

gefertigt durch IEL Ingenieurbüro für Energietechnik und Lärmschutz aus Aurich.<br />

Hinweis<br />

Die namentliche Nennung der Gesellschaft und Geschäftsführer erfolgt ausschließlich zur Information<br />

über die Vertretungs- und Beteiligungsverhältnisse bei den einzelnen Gesellschaften. Eine persönliche<br />

Vertrauenswerbung für die Genannten ist damit nicht beabsichtigt.<br />

57


Die wichtigsten Verträge<br />

Kündigungs- und<br />

Rücktrittsrecht<br />

Nur aus wichtigem<br />

Grund kündbar, endet<br />

mit vollständiger<br />

Erfüllung der<br />

Aufgaben.<br />

Vertrag Gegenstand des Vertrages, Leistungen Vertragspartner Haftung und<br />

Gewährleistungen<br />

Beratungsvertrag Konzeptionierung der Beteiligung<br />

Dezentrale Energie Gesetzliche Haftung<br />

- wirtschaftliche, steuerliche, rechtliche und Agentur GmbH für die von ihr<br />

finanzielle Gestaltung des<br />

erbrachten Leistungen.<br />

<strong>Beteiligungsangebot</strong>s<br />

Haftung auf Vorsatz<br />

- Beibringung der Vertragsentwürfe<br />

und grobe Fahrlässig-<br />

- Vermittlung des benötigten Fremdkapitals<br />

keit beschränkt.<br />

- Erstellung des Emissionsprospekts<br />

Entsprechend den<br />

gesetzlichen<br />

Vorschriften.<br />

Gewährleistung nach<br />

den gesetzlichen<br />

Bestimmungen.<br />

Abtretung von<br />

Gewährleistungsansprüchen<br />

an die<br />

Auftraggeberin.<br />

ecoJoule construct<br />

GmbH<br />

Vermittlung von:<br />

- Nutzungs- und Pachtverträgen<br />

- Baugenehmigungen<br />

- Netzeinspeisezusage<br />

- Kaufvertrag über die Windenergieanlagen<br />

- Betriebsführungsvertrag<br />

- Sondernutzungsvertrag mit der Gemeinde<br />

Höfer<br />

sowie der Lieferung der gesamten Infrastruktur<br />

für die Errichtung und den Betrieb der WEA wie:<br />

- Zuwegungen, Kranstellflächen,<br />

Fundamente<br />

- elektro- und fernmelde-technische Einrichtungen,<br />

Steuerungs- und Telekommunikationsleitungen,<br />

Herstellung des<br />

Netzanschlusses (Kabelanlagen verbleiben<br />

im Eigentum von ecoJoule construct<br />

GmbH, KG erwirbt Nutzungsrecht)<br />

- Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />

- Planung, Bauleitung, Koordination d.<br />

Baumaßnahme<br />

Vermittlungs- und<br />

Lieferungsvertrag<br />

58


Die wichtigsten Verträge<br />

Kündigungs- und<br />

Rücktrittsrecht<br />

Endet spätestens mit<br />

der endgültigen<br />

Außerbetriebnahme<br />

der Windenergieanlagen.<br />

Laufzeit zunächst bis<br />

zum 31.12.2006.<br />

Vertrag Gegenstand des Vertrages, Leistungen Vertragspartner Haftung und<br />

Gewährleistungen<br />

Technische Übernahme aller Tätigkeiten zum technischen Dezentrale Energie Gesetzliche Haftung<br />

Betriebsführung Betrieb der Anlagen:<br />

Anlagen<br />

für die von ihr<br />

- Überwachung der Anlagen<br />

Beteiligungs- und erbrachten Leistungen.<br />

- Dokumentation und Auswertung von Verwaltungsgesell- Haftung auf Vorsatz<br />

Stillständen und Schäden<br />

schaft mbH und grobe Fahrlässig-<br />

- Überwachung von Terminen von Warkeit<br />

beschränkt. Außer<br />

tungs- und Reparaturarbeiten<br />

bei Vorsatz und bei<br />

- Veranlassung von Wartungs- und Repara-<br />

Personenschaden<br />

turarbeiten<br />

Begrenzung der<br />

- Überprüfung von Wartungs- und<br />

Schadenssumme.<br />

Reparaturarbeiten<br />

- Beauftragung von Sachverständigen und<br />

Moderation von Gewährleistungsnachbesserungen<br />

- Pflege der Außenanlagen<br />

- Ermittlung und Verteilung von Pachten<br />

- Ansprechpartner vor Ort<br />

59<br />

Endet mit<br />

vollständiger<br />

Platzierung des<br />

Kommanditkapitals.<br />

Kündigung nur aus<br />

wichtigem Grund.<br />

Gesetzliche Haftung<br />

für die von ihr<br />

erbrachten Leistungen.<br />

Haftung auf Vorsatz<br />

und grobe Fahrlässigkeit<br />

beschränkt.<br />

Dezentrale Energie<br />

Agentur GmbH<br />

Koordinierung des Vertriebs der<br />

Kommanditanteile zur Eigenkapitalbeschaffung.<br />

Vertriebskoordinierungsvertrag


Die wichtigsten Verträge<br />

Kündigungs- und<br />

Rücktrittsrecht<br />

Die Pachtdauer<br />

beginnt mit der<br />

Inbetriebnahme der<br />

Windkraftanlagen. Die<br />

Vertragslaufzeit<br />

beträgt 30 Jahre.<br />

Vertrag Gegenstand des Vertrages, Leistungen Vertragspartner Haftung und<br />

Gewährleistungen<br />

Pachtverträge über Nutzungs- und Pachtverträge über die Errichtung Eigentümer der Haftung der Pächterin<br />

den Standort und den Betrieb der Windenergieanlagen. Die <strong>Windpark</strong>flächen für alle Schäden, die<br />

Rechte der Pächterin sind durch Dienstbarkeiten<br />

dem Eigentümer durch<br />

abzusichern. Für den Rückbau der Anlagen sind<br />

die Errichtung oder<br />

Bankbürgschaften zu erbringen.<br />

den Betrieb der Wind-<br />

Das jährliche Nutzungsentgelt beginnt mit<br />

energieanlagenent- 5,75 % und steigt auf 7,5% der Einspeisestehen(Haftpflichtververgütung<br />

unter Berücksichtigung einer<br />

sicherung).<br />

garantierten Mindestpacht.<br />

Endet mit Abschluss<br />

des Auftrags.<br />

Haftung nach den<br />

gesetzlichen<br />

Vorschriften.<br />

Unabhängige<br />

Rechts- bzw.<br />

Steuerberater, deren<br />

Namen auf Wunsch<br />

interessierten<br />

Anlegern mitgeteilt<br />

werden.<br />

Rechts- und Steuerberatung<br />

Rechts- und<br />

Steuerberatung<br />

60<br />

Vertragslaufzeit 5<br />

Jahre<br />

Entspricht der<br />

Leistungsbeschreibung.<br />

Verschiedene<br />

Vertragspartner<br />

(VFU).<br />

Kasko-Versicherung der Windenergieanlagen als<br />

Subsidiärdeckung zum ISP. In den ersten 12<br />

Betriebsjahren sind Fälle des Maschinenbruchs<br />

und der Maschinenunterbrechung durch das ISP<br />

abgedeckt (s.u.).<br />

Versicherung


Die wichtigsten Verträge<br />

Kündigungs- und<br />

Rücktrittsrecht<br />

Entsprechend den<br />

gesetzlichen<br />

Vorschriften.<br />

Vertrag Gegenstand des Vertrages, Leistungen Vertragspartner Haftung und<br />

Gewährleistungen<br />

Kaufvertrag Kauf und Lieferung von 2 Windenergieanlagen REpower Systems 2 Jahre Wartung und<br />

Windkraftanlagen vom Typ REpower MD 77 / 1,5 MW mit AG<br />

Gewährleistung für die<br />

111,5 m Nabenhöhe auf Gittermast inkl.<br />

Windkraftanlagen.<br />

Transport, Montage und Inbetriebnahme und<br />

Während dieser<br />

weiterer Einrichtungen.<br />

Gewährleistungszeit<br />

Garantie der vermessenen<br />

Leistungskurve zu<br />

95 %. Garantie der<br />

technischen Verfügbarkeit<br />

zu mind. 95 %.<br />

Garantie der Einhaltung<br />

von Schallemissionen.<br />

Vertragslaufzeit 12<br />

Jahre mit Verlängerungsoption.<br />

Haftung nach den<br />

gesetzlichen<br />

Vorschriften.<br />

REpower Systems<br />

AG<br />

Die Herstellerin der Windenergieanlagen<br />

garantiert in den ersten 12 Betriebsjahren<br />

folgende Leistungen:<br />

- Wartung der Windenergieanlagen<br />

- Instandsetzung inkl. Kran-, Transportund<br />

Lohnkosten etc. sowie die Kosten<br />

der benötigten Ersatzteile<br />

- Kundendiensteinsatz unverzüglich nach<br />

Störungsmeldung<br />

- Gewährleistung der Erträge aus der<br />

durchschnittlichen technischen<br />

Verfügbarkeit von 96,25 % im Park<br />

Gewährleistungsvertrag<br />

/ REpower<br />

„Integriertes<br />

Service-Paket plus“<br />

(ISP)<br />

61


Die wichtigsten Verträge<br />

Kündigungs- und<br />

Rücktrittsrecht<br />

Laufzeiten zwischen<br />

10 und 14 Jahren.<br />

Vertrag Gegenstand des Vertrages, Leistungen Vertragspartner Haftung und<br />

Gewährleistungen<br />

Fremdfinanzierung Die Fremdfinanzierung setzt sich aus unter- Deutsche Großbank Haftung nach den<br />

schiedlichen Darlehen zusammen (Einzelheiten<br />

gesetzlichen<br />

s. Investitions- und Finanzierungsplan).<br />

Vorschriften.<br />

Die Finanzierung sieht u.a. die Sicherungsübereignung<br />

der WEA, die Abtretung der<br />

Einspeiseerlöse, der Ansprüche gegenüber<br />

Versicherungen usw. vor.<br />

Vertragslaufzeit 12<br />

Jahre mit Verlängerungsoption.<br />

Danach nach Maßgabe<br />

des neuen<br />

Wartungsvertrags.<br />

Haftung nach den<br />

gesetzlichen<br />

Vorschriften.<br />

REpower Systems<br />

AG<br />

Wartung in den ersten 12 Jahren im REpower<br />

ISP enthalten (s.o.)<br />

Wartungsvertrag<br />

Für die Wartung der<br />

Anlagen ab dem 13.<br />

Betriebsjahr liegt<br />

ein Angebot vor.<br />

Abschluss eines<br />

Wartungsvertrags<br />

spätestens zu diesem<br />

Zeitpunkt.<br />

62<br />

Endet mit der<br />

vollständigen<br />

Platzierung des<br />

Eigenkapitals.<br />

Haftung nach den<br />

gesetzlichen<br />

Vorschriften.<br />

Dezentrale Energie<br />

Agentur GmbH<br />

Sicherstellung der Finanzierung des Projekts.<br />

Sollte das Kommanditkapital nicht bis zum<br />

31.12.2005 voll platziert sein, wird die<br />

Beteiligungsgesellschaft so gestellt werden, als<br />

wenn das Eigenkapital im vollen Umfang<br />

erbracht worden wäre.<br />

Platzierungsgarantievertrag


Die wichtigsten Verträge<br />

Kündigungs- und<br />

Rücktrittsrecht<br />

Vertrag Gegenstand des Vertrages, Leistungen Vertragspartner Haftung und<br />

Gewährleistungen<br />

Stromeinspeisung Stromabnahme erfolgt durch die SVO Energie Details zur<br />

GmbH. Netzanschlusszusage liegt vor. Stromeinspeisung<br />

werden zu späterem<br />

Zeitpunkt in<br />

separatem<br />

Einspeisevertrag<br />

geregelt.<br />

Wird nach<br />

Inbetriebnahme<br />

abgeschlossen.<br />

Strombezugs- und Netznutzungsvertrag, regelt<br />

die Bedingungen für den Eigenstrombezug der<br />

Windenergieanlagen.<br />

Strombezug<br />

Endet spätestens mit<br />

der endgültigen<br />

Außerbetriebnahme<br />

der Windenergieanlagen.<br />

Laufzeit zunächst<br />

über 10 Jahre.<br />

Gesetzliche Haftung für<br />

die von ihr erbrachten<br />

Leistungen. Haftung auf<br />

Vorsatz und grobe<br />

Fahrlässigkeit<br />

beschränkt.<br />

Dezentrale Energie<br />

Anlagen Beteiligungs-<br />

und Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH sowie weitere<br />

<strong>Windpark</strong>betreiber<br />

Mehrere <strong>Windpark</strong>s erhalten einen gemeinsamen<br />

Netzanschluss mit nur einer Verrechnungsmessung<br />

durch das EVU. Die Treuhänderin<br />

übernimmt die Abrechnung. Sie prüft die<br />

bezogene und eingespeiste Energie der<br />

jeweiligen WEA und ordnet sie den<br />

entsprechenden <strong>Windpark</strong>s zu.<br />

Abrechnungs- und<br />

Treuhandvertrag<br />

63


Gesellschaftsvertrag dean Windenergieanlagen GmbH & Co. fünfte KG<br />

Präambel<br />

Version 2 vom 17.05.04<br />

GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />

der dean Windenergieanlagen GmbH & Co. fünfte KG<br />

Die Gesellschafter des nachfolgenden Gesellschaftervertrages beabsichtigen als Kommanditgesellschaft<br />

eine oder mehrere Energieerzeugungsanlagen zu errichten und zu betreiben. Mit dem nachfolgenden Gesellschaftsvertrag<br />

sollen die Bedingungen geregelt werden, unter denen die Energieerzeugungsanlagen<br />

errichtet und betrieben werden sollen.<br />

§ 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr<br />

1. Die Firma der Gesellschaft lautet:<br />

dean Windenergieanlagen GmbH & Co. fünfte KG<br />

2. Der Sitz der Gesellschaft ist Osnabrück.<br />

3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.<br />

4. Die Gesellschaft beginnt mit der Eintragung in das Handelsregister.<br />

§ 2 Gegenstand und Dauer des Unternehmens<br />

1. Gegenstand des Unternehmens ist die Errichtung und der Betrieb von umweltfreundlichen Energieerzeugungsanlagen<br />

sowie der Verkauf der regenerativ erzeugten Energie.<br />

2. Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Zeit errichtet und kann alle Geschäfte und Handlungen vornehmen<br />

oder durch Dritte ausführen lassen, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig oder<br />

zweckmäßig erscheinen.<br />

§ 3 Gesellschafter, Einlagen, Haftsummen<br />

1. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die deag Energie GmbH, Osnabrück, nachfolgend GmbH bzw.<br />

Komplementärin genannt.<br />

2. Die GmbH leistet keine Gesellschaftseinlage und ist am Vermögen der Gesellschaft nicht beteiligt. Der<br />

Gesellschaftsbeitrag der GmbH besteht in der Geschäftsführung der Gesellschaft und in der Übernahme<br />

der Haftung.<br />

3. Gründungskommanditistin ist Frau Gabriele Bloh. Sie hat eine Kommanditeinlage in Höhe von €<br />

2.500,00 (i.W.: Euro zweitausendfünfhundert) übernommen.<br />

4. Zur Erreichung des Gesellschaftszwecks und zur Durchführung der Investitionen beabsichtigt die Gesellschaft<br />

weitere Kommanditisten bis zur Erreichung eines Gesamtkommanditkapitals von insgesamt<br />

aufzunehmen.<br />

€ 1.200.000,00<br />

(i.W.: Euro eine Million zweihunderttausend)<br />

5. Die Aufnahme neuer Kommanditisten erfolgt durch Unterzeichnung einer Beitrittserklärung und deren<br />

Annahme durch die Komplementärin. Die Kommanditisten treten der Gesellschaft im Außenverhältnis<br />

mit Wirkung zum Zeitpunkt ihrer Eintragung ins Handelsregister bei.<br />

6. Zwischen dem Beitritt und der Eintragung in das Handelsregister nehmen die Beitretenden an Gewinn<br />

und Verlust als atypisch stille Gesellschafter teil. Auf dieses Gesellschaftsverhältnis sind die Vorschriften<br />

dieses Vertrages entsprechend anzuwenden.<br />

64


Gesellschaftsvertrag dean Windenergieanlagen GmbH & Co. fünfte KG<br />

7. Kommanditist kann jede natürliche oder juristische Person werden. Die Haftungssumme beträgt 100 %<br />

des eingezahlten Kapitals. Das eingezahlte Kapital wird im Folgenden als Pflichteinlage bezeichnet.<br />

8. Die Pflichteinlage der beitretenden Kommanditisten beträgt für Einwohner aus der Region der geplanten<br />

Energieanlagenstandorte mindestens € 2.500,00 (Mindesthaftsumme; i.W.: Euro zweitausendfünfhundert)<br />

und für andere Kommanditisten mindestens € 5.000,00 (Mindesthaftsumme; i.W.: Euro fünftausend).<br />

Eine höhere Beteiligung muss durch € 2.500,00 (i.W.: Euro zweitausendfünfhundert) teilbar sein.<br />

9. Die Kommanditisten erbringen ihre Kapitalanteile wie folgt: Die Pflichteinlage als Bareinlage, dies sind<br />

100 % der Haftungssumme. Die Pflichteinlage zahlen die Kommanditisten innerhalb von 14 Tagen<br />

nach Zugang der Annahme des Beitritts durch die Komplementärin auf das in der Beitrittserklärung angegebene<br />

Konto. Verspätet geleistete Einlagen sind mit 8 % p.a. zu verzinsen. Die Geltendmachung<br />

weiterer Schadensersatzansprüche durch die Gesellschaft bleibt unberührt.<br />

10. Die Gründungskommanditistin und die künftig beitretenden Kommanditisten ermächtigen und bevollmächtigen<br />

hiermit die Komplementärin namens und im Auftrage aller Gesellschafter, Kommanditisten<br />

in die Gesellschaft bis zur Erreichung des Gesamtkommanditkapitals nach Nr. 4 aufzunehmen oder die<br />

Kommanditeinlagen von beigetretenen Kommanditisten zu erhöhen.<br />

11. Die Kapitalanteile liegen fest; sie können nur durch Änderung dieses Gesellschaftsvertrages geändert<br />

werden. Sie bilden zusammen das Festkapital der Gesellschaft im Sinne dieses Vertrages.<br />

12. Die Haftungssummen der Kommanditisten sind als ihre Haftsumme in das Handelsregister einzutragen.<br />

13. Die Kommanditisten sind verpflichtet, der Komplementärin in notariell beglaubigter Form eine Registervollmacht<br />

zu erteilen. Diese Registervollmacht ist spätestens innerhalb eines Monats nach Annahme<br />

des Beitritts vollständig ausgefüllt bei der Komplementärin einzureichen.<br />

14. Sobald die Kommanditeinlage voll geleistet ist, sind die Gesellschafter zu einem Nachschuss nicht<br />

verpflichtet. Eine Nachschussverpflichtung über die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen hinaus<br />

kann ohne Zustimmung aller Gesellschafter auch nicht durch einen den Gesellschaftsvertrag ändernden<br />

Beschluss begründet werden.<br />

§ 4 Investitions- und Finanzierungsplan<br />

Die Investition der Gesellschaft richtet sich nach dem Investitions- und Finanzierungsplan, der in dem<br />

von ihr zu genehmigenden Beteiligungsprospekt dargestellt wird.<br />

§ 5 Geschäftsführung und Vertretung<br />

1. Die Geschäftsführung der Gesellschaft erfolgt durch die Komplementärin. Zur Vertretung ist allein die<br />

Komplementärin berechtigt. Diese und ihre Organe sind für die Rechtsgeschäfte zwischen ihr und der<br />

Gesellschaft sowie den Kommanditisten von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Ebenso ist<br />

die Komplementärin vom Wettbewerbsverbot des § 112 HGB befreit.<br />

2. Die Komplementärin ist berechtigt, im Rahmen des prospektierten Investitions- und Finanzierungsplans<br />

sämtliche für das Investitionsvorhaben der Gesellschaft und dessen Finanzierung erforderlichen Verträge<br />

abzuschließen und durchzuführen. Ferner ist sie berechtigt, die Geschäfte der Gesellschaft ganz<br />

oder teilweise von Dritten besorgen zu lassen und die dazu erforderlichen Vollmachten zu erteilen.<br />

3. Die Komplementärin bedarf zu Rechtshandlungen und Maßnahmen, die nach Art, Umfang oder Risiko<br />

über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb der Gesellschaft hinausgehen und für die Gesellschaft von<br />

besonderer Bedeutung sind, der vorherigen Zustimmung der Gesellschafterversammlung; dies gilt insbesondere<br />

für:<br />

a) Veräußerung oder Verpachtung des Unternehmens der Gesellschaft oder wesentlicher Teile<br />

davon;<br />

b) jede wesentliche Änderung des prospektierten Investitionsplans der Gesellschaft;<br />

c) die Aufnahme von Krediten, die im prospektierten Finanzierungsplan der Gesellschaft nicht<br />

vorgesehen sind und mehr als € 250.000 im Einzelfall betragen, mit Ausnahme von Zwischenfinanzierungen<br />

hinsichtlich der vorgesehenen zinsgünstigen Darlehen und der Kommanditeinlagen.<br />

65<br />

- 2 -


Gesellschaftsvertrag dean Windenergieanlagen GmbH & Co. fünfte KG<br />

4. Die Kommanditisten sind von der Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft ausgeschlossen.<br />

Das Recht eines Kommanditisten, der gleichzeitig zum Geschäftsführer der Komplementärin bestellt<br />

ist, zur Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft in dieser Eigenschaft bleibt von vorstehender<br />

Bestimmung unberührt.<br />

§ 6 Auslagenersatz und sonstige Vergütung der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

§ 7 Beirat<br />

1. Ab Betriebsbereitschaft erhält die Komplementärin eine jährliche Vergütung i.H.v. 2,0 % der Nettoeinspeiseerlöse<br />

(inkl. Versicherungsleistungen, Vermietung von Mobilfunkantennen etc.) mindestens aber<br />

einen Betrag i.H.v. € 10.000,00 für ihre kaufmännische Geschäftsführungstätigkeit und die Übernahme<br />

des Haftungsrisikos.<br />

2. Gemäß eines separaten Vertrags übernimmt die Dezentrale Energie Anlagen Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH, Neustadt, für die Energieerzeugungsanlagen die technische Betriebsführung,<br />

die sie mit 2,85 % der Nettoeinspeiseerlöse (inkl. Versicherungsleistungen, Vermietung von Mobilfunkantennen<br />

etc.), mindestens aber einem Betrag i.H.v. € 14.000,00 vergütet bekommt.<br />

3. Sämtliche Vergütungen verstehen sich zzgl. etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Vergütungen<br />

sind auch in Verlustjahren zahlbar.<br />

4. Mit der in § 6 Nr. 1 genannten Vergütung sind nicht die externen Kosten für die Vergütungen an Dritte,<br />

z.B. Steuerberatungs-, Rechtsberatungs- und Kosten der Prüfung des Jahresabschlusses abgegolten.<br />

1. Die Gesellschafter können mit der einfachen Mehrheit der vorhandenen Stimmen beschließen, dass zur<br />

Überwachung und Beratung der Geschäftsführung aus ihrer Mitte ein mit bis zu drei Personen zu besetzender<br />

Beirat zu bilden ist.<br />

2. Die Mitglieder des Beirats werden von den Kommanditisten mit einfacher Mehrheit der abgegebenen<br />

Stimmen für eine Amtsdauer von zwei Jahren berufen. Wiederwahl ist zulässig.<br />

3. Der Beirat kann einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden wählen. Aufgabe des Vorsitzenden<br />

des Beirats - und im Falle seiner Verhinderung seines Stellvertreters - ist es, den Beirat als<br />

Organ der Gesellschaft gegenüber der Komplementärin und den Kommanditisten zu vertreten.<br />

4. Der Beirat gibt sich eine Geschäftsordnung, die der Zustimmung der Gesellschafterversammlung bedarf.<br />

5. Der Beirat kann sich von den Angelegenheiten der Gesellschaft persönlich unterrichten sowie die Handelsbücher<br />

und Papiere der Gesellschaft einsehen.<br />

6. Über die Höhe einer Aufwandsentschädigung oder Vergütung für die Beiratsmitglieder beschließt die<br />

Gesellschafterversammlung.<br />

§ 8 Gesellschafterversammlungen, Gesellschafterbeschlüsse<br />

1. Die Gesellschafter fassen ihre Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung oder auf schriftlichem<br />

Wege.<br />

2. Gesellschafterbeschlüsse werden in der Regel in Gesellschafterversammlungen gefasst. Auch außerhalb<br />

einer förmlichen Gesellschafterversammlung können Gesellschafterbeschlüsse durch schriftliche<br />

Stimmabgaben (Zirkular- bzw. Umlaufbeschlüsse) gefasst werden, wenn die Gesellschafter, denen<br />

mindestens 50 % der Kommanditeinlage gehören, sich schriftlich mit einer Abstimmung außerhalb der<br />

Gesellschafterversammlung einverstanden erklären oder sich an der schriftlichen Abstimmung beteiligen.<br />

Sollte die Beschlussfähigkeit nicht erzielt werden, ist die Einberufung einer ordentlichen Gesellschafterversammlung<br />

erforderlich.<br />

Zirkularbeschlüsse können nur durch die GmbH herbeigeführt werden und zwar durch eine mittels Einschreibebriefs<br />

(Einwurfeinschreiben) an jeden Gesellschafter zu richtende Aufforderung zur schriftlichen<br />

Stimmabgabe zu einem Antrag bestimmten Inhalts. Der Zugang der Aufforderung gilt drei Tage<br />

nach Absendung als erfolgt. Das Aufforderungsschreiben hat die Frist zu bezeichnen, innerhalb derer<br />

die Stimme abzugeben ist. Die Frist muss mindestens 28 Tage betragen, beginnend mit dem Tage des<br />

Zugangs der Aufforderung. Gesellschafter, die nicht innerhalb dieser Frist geantwortet haben, werden<br />

66<br />

- 3 -


Gesellschaftsvertrag dean Windenergieanlagen GmbH & Co. fünfte KG<br />

so behandelt, wie wenn sie einer Gesellschafterversammlung nicht beigewohnt hätten. Zur Beschlussfassung<br />

ist eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich, soweit in zwingenden gesetzlichen<br />

Bestimmungen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Die Gesellschafter teilen der<br />

GmbH ihre Entscheidung schriftlich mittels Einschreibebriefes oder Fax innerhalb der Frist mit. Die<br />

GmbH hat die Stimmabgaben der einzelnen Gesellschafter und das Abstimmungsergebnis sämtlichen<br />

Gesellschaftern mitzuteilen. Dieses Schreiben gilt drei Tage nach Absendung als zugestellt. Für die<br />

Anfechtungsmöglichkeit der Beschlüsse gilt § 8 Nr. 16 analog.<br />

3. Die ordentliche Gesellschafterversammlung, die spätestens 10 Monate nach Ende eines Geschäftsjahres<br />

stattzufinden hat, beschließt über die<br />

a) Genehmigung des von der GmbH erstellten Jahresabschlusses;<br />

b) Entlastung der GmbH und des Beirats;<br />

c) Wahl und Abberufung des Beirats;<br />

d) Kapitalerhöhungen von mehr als € 50.000;<br />

e) Auflösung der Gesellschaft;<br />

f) Änderung des Gesellschaftsvertrages;<br />

g) Aufnahme neuer Gesellschafter.<br />

Auf die Abhaltung der ordentlichen Gesellschafterversammlung kann auf Ersuchen der Komplementärin<br />

in begründeten Fällen nach schriftlichem Einverständnis des Beirats (soweit gebildet) verzichtet<br />

werden und durch eine Abstimmung auf schriftlichem Wege ersetzt werden, wenn nicht mehr als 20 %<br />

der in der Gesellschaft vorhandenen Stimmen dieser Art der Abstimmung widersprechen.<br />

4. Außerordentliche Gesellschafterversammlungen haben auf Verlangen der GmbH oder von Gesellschaftern,<br />

die mindestens 25 % des Kommanditkapitals auf sich vereinigen, stattzufinden.<br />

5. Die Gesellschafterversammlungen werden von der GmbH einberufen.<br />

6. Die Einberufung hat unter gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung schriftlich unter Einhaltung einer<br />

Frist von mindestens 21 Tagen vor dem Termin der Gesellschafterversammlung an die Gesellschafter<br />

zu erfolgen. Die schriftliche Einladung geht jeweils an die zuletzt von dem einzelnen Gesellschafter<br />

der Gesellschaft bekannte Adresse. Adressänderungen hat der betroffene Gesellschafter der<br />

Gesellschaft schriftlich mitzuteilen.<br />

7. Eine nicht ordnungsgemäß einberufene Gesellschafterversammlung kann Beschlüsse nur fassen, wenn<br />

sämtliche Gesellschafter anwesend oder vertreten sind und keine Widersprüche gegen die Beschlussfassung<br />

erhoben werden. Das gleiche gilt für Beschlüsse, die Punkte betreffen, die nicht in der Tagesordnung<br />

angegeben sind.<br />

Gesellschafter, die in der Versammlung erschienen oder vertreten sind, können die Verletzung der<br />

Vorschriften über die Einberufung der Gesellschafterversammlung nur vor Eintritt in die Tagesordnung<br />

rügen; es sei denn, die Verletzung wird ihnen erst später bekannt.<br />

8. Jeder Gesellschafter hat das Recht, Anträge zur Gesellschafterversammlung einzubringen. Die Anträge<br />

müssen der Komplementärin mindestens vier Wochen vor der Gesellschafterversammlung in schriftlicher<br />

Form vorliegen.<br />

9. Der Tagungsort wird von der GmbH bestimmt.<br />

10. Die Gesellschafterversammlung wählt mit einfacher Mehrheit einen Versammlungsleiter, der die Beschlussfähigkeit<br />

feststellt und die Versammlung führt.<br />

11. Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn Gesellschafter, denen mindestens 50% des<br />

Kommanditkapitals gehören, anwesend oder vertreten sind. Erweist sich eine Gesellschafterversammlung<br />

als beschlussunfähig, hat die GmbH nach Ablauf eines Zeitraumes von einer halben Stunde eine<br />

neue Gesellschafterversammlung einzuberufen. Diese Gesellschafterversammlung ist hinsichtlich der<br />

Gegenstände, die auf der Tagesordnung der beschlussunfähigen Gesellschafterversammlung standen,<br />

ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden oder vertretenen Gesellschafter beschlussfähig.<br />

Auf die Möglichkeit der Einberufung einer zweiten Gesellschafterversammlung am selben Tage ist in<br />

der Einladung ausdrücklich hinzuweisen.<br />

12. Zur Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung ist eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen<br />

Stimmen erforderlich und genügend, soweit in zwingenden gesetzlichen Bestimmungen oder in diesem<br />

Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.<br />

13. Die Gesellschafter haben je € 2.500,00 ihres festen Kapitalkontos eine Stimme. Die Komplementärin<br />

hat 47 Stimmen.<br />

67<br />

- 4 -


Gesellschaftsvertrag dean Windenergieanlagen GmbH & Co. fünfte KG<br />

14. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Versammlungsleiters. Stimmenenthaltungen gelten<br />

als abgegebene Stimmen. Sie werden neutral gewertet und beeinflussen das Abstimmergebnis negativ.<br />

15. Jeder Gesellschafter kann sich durch eine von ihm schriftlich bevollmächtigte Person vertreten lassen<br />

oder eine Person seines Vertrauens als Beistand zu der Versammlung mitbringen. Diese schriftliche<br />

Vollmacht ist auf Verlangen vorzuzeigen. Beschränkungen der Vollmacht sind unzulässig.<br />

16. Über die Gesellschafterbeschlüsse ist eine Niederschrift anzufertigen, welche von einem Geschäftsführer<br />

der GmbH und dem Versammlungsleiter zu unterzeichnen ist. Jedem Gesellschafter ist eine Abschrift<br />

an die von ihm der Gesellschaft zuletzt angegebene Adresse zu übermitteln. Der Zugang der<br />

Niederschrift gilt drei Tage nach Absendung des Protokolls als erfolgt. Einsprüche gegen das Protokoll<br />

sind innerhalb von vier Wochen nach Absendung schriftlich mit Begründung gegenüber der Komplementärin<br />

geltend zu machen. Diese hat innerhalb von zwei Wochen dazu Stellung zu nehmen. Die Unwirksamkeit<br />

eines fehlerhaften Gesellschaftsbeschlusses ist durch Klage gegen die Gesellschaft geltend<br />

zu machen. Ein fehlerhafter Gesellschafterbeschluss, der nicht gegen zwingende gesetzliche Vorschriften<br />

verstößt, kann nur innerhalb einer Frist von zwei Monaten seit der Beschlussfassung durch<br />

Klage angefochten werden. Die Frist für die Anfechtung beginnt mit der Absendung der Niederschrift<br />

über den Beschluss. Wird nicht innerhalb der Frist Klage erhoben oder findet das Klageverfahren ohne<br />

Entscheidung in der Sache seine Erledigung (z.B. durch Klagerücknahme), so ist der Mangel des Beschlusses<br />

geheilt.<br />

§ 9 Jahresabschluss<br />

1. Der Jahresabschluss ist von der GmbH in den ersten neun Monaten des neuen für das abgelaufene<br />

Geschäftsjahr aufzustellen.<br />

2. Für den Fall, dass Kommanditisten Sonderbetriebsausgaben selbst getragen haben, sind die entsprechenden<br />

Belege innerhalb von 2 Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres bei der GmbH bzw. dem<br />

Steuerberater, der den Jahresabschluss erstellt, vorzulegen.<br />

3. Die Gesellschafter können beschließen, dass der Jahresabschluss von einem Angehörigen der wirtschafts-<br />

und steuerberatenden Berufe zu prüfen ist.<br />

4. Ein Auszug aus dem Jahresabschluss ist unverzüglich dem Beirat zuzuleiten und zusammen mit der<br />

Einladung zu der Gesellschafterversammlung, die der Aufstellung des Jahresabschlusses folgt, an die<br />

Gesellschafter zu verschicken. Der vollständige Jahresabschluss inklusive Anhang ist auf der Gesellschafterversammlung<br />

einzusehen.<br />

§ 10 Gesellschafterkonten<br />

1. Für jeden Kommanditisten werden folgende drei Konten geführt:<br />

a) Kapitalkonten<br />

b) Verlustvortragskonten<br />

c) Verrechnungskonten<br />

2. Auf den Kapitalkonten, die Festkonten sind, werden die geleisteten Kommanditeinlagen verbucht. Das<br />

heißt, sie bleiben unverändert und werden nicht durch Verluste gemindert. Sie sind maßgebend für die<br />

Beteiligung am Gesellschaftsvermögen, am Auseinandersetzungsguthaben, für die Beteiligung am<br />

Gewinn und Verlust sowie für das Stimmrecht.<br />

3. Auf den Verlustvortragskonten, die Unterkonten der Kapitalkonten sind, werden die von den Kommanditisten<br />

zu tragenden Verlustanteile verbucht. Gewinnanteile sind den Verlustvortragskonten so lange<br />

gutzuschreiben, bis diese ausgeglichen sind.<br />

4. Auf den Verrechnungskonten werden alle Gutschriften und Belastungen verbucht, die nach den vorstehenden<br />

Bestimmungen nicht auf einem der anderen Konten zu verbuchen sind. Die Verrechnungskonten<br />

sind weder im Soll noch im Haben zu verzinsen.<br />

68<br />

- 5 -


Gesellschaftsvertrag dean Windenergieanlagen GmbH & Co. fünfte KG<br />

§ 11 Ergebnisverteilung<br />

1. An dem Vermögen und am Gewinn und Verlust sind die Kommanditisten in dem zum Ende des jeweiligen<br />

Geschäftsjahres gegebenen Verhältnis ihrer festen Kapitalkonten beteiligt.<br />

2. Verluste der Gesellschaft werden den Kommanditisten in den Geschäftsjahren der Investitions- und<br />

Platzierungsphase unabhängig vom Zeitpunkt ihres Beitritts derart zugewiesen, dass am jeweiligen Bilanzstichtag<br />

die Verlustvortragskonten im selben Verhältnis zueinander stehen wie die festen Kapitalkonten.<br />

Die Verteilung erfolgt dabei in der Weise, dass Verluste der Gesellschaft später beitretenden<br />

Kommanditisten entsprechend ihren Einlagen insoweit vorab zugewiesen werden, wie vorher beigetretene<br />

Kommanditisten entsprechend ihren Einlagen an Verlusten beteiligt waren. Durch diese Sonderregelung<br />

soll sichergestellt werden, dass alle Kommanditisten entsprechend ihren Beteiligungsquoten<br />

an den Verlusten der Investitions- und Platzierungsphase gleichmäßig tragen.<br />

3. Einem Kommanditisten werden Verlustanteile auch dann zugerechnet, wenn diese seine Kommanditeinlage<br />

übersteigen. Zum Ausgleich eines Verlustvortragskontos sind die Kommanditisten weder gegenüber<br />

der Gesellschaft noch untereinander verpflichtet.<br />

4. Zur Abdeckung unvorhergesehener Schäden, für den Anlagenabriss und aus vertraglichen Verpflichtungen<br />

gegenüber Banken, Grundstückseigentümern und öffentlichen Stellen ist eine geeignete Rücklage<br />

aufzubauen.<br />

5. Über Entnahmen oder Ausschüttungen beschließt die Gesellschafterversammlung auf Vorschlag der<br />

GmbH. Ausgenommen hiervon ist die Berechtigung der GmbH, die für die Geschäftsführung entstandenen<br />

Aufwendungen sowie die Haftungsvergütung zu entnehmen.<br />

6. Soweit die Ausschüttungen nach den handelsrechtlichen Vorschriften als Rückzahlung der Kommanditeinlagen<br />

anzusehen sind, entsteht bis zur Höhe der jeweils übernommenen Hafteinlage eine persönliche<br />

Haftung der Kommanditisten für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft ( § 172 Abs. 4 HGB).<br />

7. Die Ausschüttungen erfolgen einmal jährlich. Die Auszahlungstermine werden zusammen mit der Fassung<br />

des Gesellschafterbeschlusses über die Verwendung des Ergebnisses und von Liquiditätsüberschüssen<br />

festgelegt.<br />

8. Ergibt sich ein gewerbesteuerlicher Mehraufwand der Gesellschaft auf Grund der Bildung von Rücklagen<br />

z.B. nach §§ 6 b, 6 c EStG in der Ergänzungsbilanz eines Kommanditisten oder aus Veräußerungsgewinnen<br />

von Kommanditanteilen einzelner Gesellschafter, so hat der betreffende Kommanditist<br />

der Gesellschaft diesen Mehraufwand zu ersetzen.<br />

§ 12 Verfügung über Gesellschaftsanteile<br />

1. Jeder Kommanditist kann seine Kommanditbeteiligung mit Zustimmung der GmbH abtreten. Die Zustimmung<br />

darf nur aus wichtigem Grund versagt werden. Eine Abtretung ist möglich, jedoch nur mit<br />

Wirkung vom Beginn eines nachfolgenden Geschäftsjahres und nur insgesamt.<br />

2. Eine Verpfändung oder sonstige Nutzung des Kommanditanteils zu Finanzierungszwecken ist zulässig.<br />

Die Übertragung oder Verpfändung bedarf der Zustimmung der GmbH, die nur aus wichtigem Grund<br />

versagt werden darf.<br />

3. Die Abtretung muss von den Parteien des Übertragungsvorgangs schriftlich dokumentiert sein und wird<br />

mit Eintragung im Gesellschafterverzeichnis wirksam. Fallen aufgrund der Übertragung für die Gesellschaft<br />

Kosten an, so sind diese vom Kommanditisten zu tragen.<br />

4. Mit der Übertragung gehen alle Rechte und Pflichten aus der Kommanditbeteiligung auf den Erwerber<br />

über. Eine Abtretung von Teilrechten ist ausgeschlossen. Eine Unterschreitung der Mindesthöhe eines<br />

Kommanditanteils ist unzulässig. Der ausscheidende Gesellschafter hat das ihm bei seinem Eintritt übergebene<br />

Zertifikat an die Gesellschaft zurückzugeben.<br />

§ 13 Vorkaufsrecht<br />

1. Verkauft einer der Kommanditisten seinen Geschäftsanteil, steht der GmbH oder einem von ihr zu benennenden<br />

Dritten ein erstrangiges Vorkaufsrecht zu. Für das Vorkaufsrecht gelten die Vorschriften<br />

der §§ 463 ff. BGB entsprechend, wobei das Vorkaufsrecht innerhalb des nächsten vollen Kalendermonates<br />

nach Zugang des unterzeichneten Kaufvertrages auszuüben ist.<br />

69<br />

- 6 -


Gesellschaftsvertrag dean Windenergieanlagen GmbH & Co. fünfte KG<br />

2. Macht die GmbH von ihrem Vorkaufsrecht nicht oder nicht fristgerecht Gebrauch, geht das Vorkaufsrecht<br />

auf die vorkaufswilligen Kommanditisten im Verhältnis ihrer festen Kapitalkonten über.<br />

3. Wird der verkaufte Gesellschaftsanteil von den anderen Kommanditisten nicht vollständig gekauft, ist<br />

der betroffene Kommanditist berechtigt, den nicht gekauften Anteil an Dritte zu verkaufen und abzutreten,<br />

wenn die GmbH zustimmt.<br />

§ 14 Vererbung<br />

1. Mit dem Tode scheidet der Kommanditist aus der Gesellschaft aus.<br />

2. Die Gesellschaft wird von den verbliebenen Gesellschaftern und dem oder den Erben des Kommanditisten<br />

fortgesetzt. Die Erbfolge ist der Gesellschaft gegenüber durch Vorlage eines Erbscheins nachzuweisen.<br />

3. Mehrere Erben müssen einen gemeinsamen Vertreter bestellen, der zur Wahrnehmung der<br />

Gesellschafterrechte im Namen der Erbengemeinschaft bevollmächtigt ist. Bis zur Benennung des<br />

Bevollmächtigten ruht das Stimmrecht aus den Gesellschaftsanteilen, die auf die Erben übergegangen<br />

sind.<br />

4. Hat ein verstorbener Gesellschafter Testamentsvollstreckung hinsichtlich seiner Beteiligung angeordnet,<br />

so werden die Rechte des in die Gesellschaft eintretenden Erben in seinem Namen durch den Testamentsvollstrecker<br />

ausgeübt.<br />

§ 15 Ausschluss aus der Gesellschaft<br />

1. Die Gesellschafterversammlung kann die Ausschließung eines Gesellschafters im Namen der anderen<br />

Gesellschafter verfügen (Ausnahme Nr. 1 c), wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger<br />

Grund ist insbesondere gegeben, wenn<br />

a) ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens<br />

mangels Masse abgelehnt worden ist oder<br />

b) in die Kommanditeinlage oder einzelne Ansprüche aus dem Gesellschaftsverhältnis aufgrund eines<br />

nicht nur vorläufig vollstreckbaren Titels die Zwangsvollstreckung betrieben wird und die<br />

Zwangsvollstreckungsmaßnahme nicht innerhalb von drei Monaten, spätestens bis zur Verwertung,<br />

aufgehoben wird oder<br />

c) die GmbH das Beteiligungsverhältnis des Kommanditisten im Namen der übrigen Gesellschafter<br />

mit sofortiger Wirkung kündigt, weil dieser Kommanditist mehr als vier Wochen mit der Zahlung seiner<br />

Einlage oder Teilzahlung auf die Einlage in Verzug ist oder seine Mitwirkungspflichten hinsichtlich<br />

seiner Eintragung in das Handelsregister nicht erfüllt oder<br />

d) ein Gesellschafter gegen diesen Gesellschaftsvertrag oder Gesellschafterbeschlüsse verstößt<br />

oder durch sein Verhalten der Gesellschaft Schaden oder Nachteile zufügt und einen solchen Verstoß<br />

oder ein solches Verhalten trotz Abmahnung durch die GmbH fortsetzt.<br />

2. Im Falle des § 15 Nr. 1 c) hat die Komplementärin die Befugnis zum Ausschluss. In den übrigen Fällen<br />

erfolgt der Ausschluss durch Gesellschafterbeschluss.<br />

3. Bei der Beschlussfassung über den Ausschluss hat der betroffene Kommanditist kein Stimmrecht. Er ist<br />

jedoch anzuhören, wenn er an der Gesellschafterversammlung, in der über seinen Ausschluss ein Beschluss<br />

gefasst werden soll, teilnimmt.<br />

4. Die Ausschließung hat die Einziehung der Anteile des ausgeschlossenen Gesellschafters zur Folge.<br />

5. In den Fällen des § 15 Nr. 1 c) erhält der Kommanditist einen eventuell bereits gezahlten Anteil seiner<br />

Kommanditeinlage abzüglich einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 10 % unverzinst zurückgezahlt.<br />

Am Ergebnis der Gesellschaft nimmt der säumige Gesellschafter nicht teil. In den übrigen Fällen<br />

richtet sich der Abfindungsanspruch der Kommanditisten nach der Regelung in § 17.<br />

6. In jedem Fall wird die Gesellschaft unter Beibehaltung der bisherigen Firma von den verbleibenden Gesellschaftern<br />

fortgesetzt.<br />

70<br />

- 7 -


Gesellschaftsvertrag dean Windenergieanlagen GmbH & Co. fünfte KG<br />

7. Der Geschäftsanteil des ausscheidenden Gesellschafters wächst den Geschäftsanteilen der übrigen<br />

Gesellschafter im Verhältnis ihrer festen Kapitalkonten zu. Im Fall des Ausscheidens gemäß § 15 Nr. 1<br />

c) soll ein weiterer Kommanditist in die Gesellschaft neu aufgenommen werden.<br />

§ 16 Kündigung<br />

1. Jeder Gesellschafter kann das Gesellschafterverhältnis mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende<br />

des jeweiligen Geschäftsjahres ordentlich kündigen, erstmals jedoch 15 Jahre nach Abschluss des<br />

Probebetriebes der Energieerzeugungsanlagen. Die Kündigung ist gegenüber der GmbH durch Einschreiben<br />

auszusprechen.<br />

Dem Gesellschafter steht ein Abfindungsanspruch gemäß § 17 zu. Mit der Kündigung erlischt das<br />

Stimmrecht des Gesellschafters.<br />

2. Jeder Gesellschafter hat das Recht, innerhalb von einem Monat von seiner Beteiligung zurückzutreten<br />

(außerordentliche Kündigung), falls<br />

a) das Gesamtkommanditkapital gemäß § 3 Nr. 4 nicht bis zum 31.12.2005 gezeichnet ist oder<br />

b) die für die Errichtung der Energieerzeugungsanlagen notwendigen behördlichen Genehmigungen<br />

endgültig versagt werden.<br />

3. Der Kommanditist muss das Kündigungsrecht mit eingeschriebenem Brief innerhalb einer Frist von einem<br />

Monat, nachdem ihm die Gründe, die ihn zur Kündigung berechtigen, von der GmbH mit Einschreiben<br />

mitgeteilt worden sind, in Anspruch nehmen. Die Kündigung ist mit eingeschriebenem Brief<br />

an die GmbH zu richten. Zur Wahrung der Frist ist der Eingang der Kündigungserklärung bei der GmbH<br />

maßgebend.<br />

4. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung erstattet die Gesellschaft innerhalb von zwei auf den Zeitpunkt<br />

der Wirksamkeit der Kündigung folgenden Monaten dem kündigenden Gesellschafter die von<br />

ihm auf die Einlage bereits eingezahlten Beträge. Von den Beträgen sind die auf ihn entfallenden, bereits<br />

entstandenen Planungsaufwendungen und etwaigen sonstigen Auslagen abzuziehen. Die Höhe<br />

der in Abzug zu bringenden Planungsaufwendungen ermittelt sich aus der Summe der Planungsaufwendungen,<br />

entsprechend des Verhältnisses des Kommanditanteils des kündigenden Gesellschafters<br />

zu den insgesamt gezeichneten Kommanditanteilen. Die Höhe der in Abzug zu bringenden Planungsaufwendungen<br />

und etwaiger sonstiger Ausgaben beträgt maximal 5% der vom kündigenden Gesellschafter<br />

gezeichneten Einlage.<br />

§ 17 Abfindung eines ausscheidenden Kommanditisten<br />

1. Scheidet ein Kommanditist vor Auflösung der Gesellschaft aus dieser aus, so erhält er als Abfindung<br />

den Buchwert seiner Beteiligung wie er sich aus den Salden seiner Gesellschafterkonten (§ 10 Nr. 1)<br />

ergibt.<br />

2. Maßgebend für die Ermittlung des Buchwertes ist der letzte bereits vorliegende ordnungsgemäß festgestellte<br />

Jahresabschluss unter Auflösung etwaiger Differenzen, die sich aus der Bewertung des Anlagevermögens<br />

errechnen, wobei die vorhandenen Buchwerte mit den Werten verglichen werden, wie sie<br />

sich bei linearer Abschreibung ergeben würden.<br />

3. Im Falle einer möglichen Unzulässigkeit der bestehenden Abfindungsregelung ist die jeweilige, vom Institut<br />

der Wirtschaftsprüfer e.V. empfohlene, Berechnungsmethode gültig.<br />

4. Zwischen dem Jahresabschlussstichtag und dem Tag des Ausscheidens noch entstandene Gewinne<br />

und Verluste bleiben bei der Ermittlung außer Betracht. An diesen Gewinnen bzw. Verlusten ist der<br />

Ausscheidende auch sonst nicht beteiligt. Ebenso nimmt der Ausscheidende an den am Tage des<br />

Ausscheidens schwebenden Geschäften nicht teil.<br />

5. Die Gesellschaft kann verlangen, dass das Auseinandersetzungsguthaben in bis zu vier gleichen Jahresteilbeträgen<br />

gezahlt wird, wobei die erste Rate drei Monate nach Feststellung des Guthabens fällig<br />

ist. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Auszahlung fälliger Teilbeträge auszusetzen, wenn die fristgerechte<br />

Auszahlung die Liquiditätslage der Gesellschaft nach dem Maßstab der Sorgfalt eines ordentlichen<br />

Kaufmanns gefährden würde. Eine Sicherheitsleistung kann der ausgeschiedene Kommanditist<br />

nicht verlangen. Die Abfindung wird ab dem Tag der Zahlung der ersten Rate in ihrer jeweiligen Höhe<br />

mit 4% jährlich verzinst. Die Zahlung der Zinsen erfolgt mit den Abfindungsraten.<br />

71<br />

- 8 -


Gesellschaftsvertrag dean Windenergieanlagen GmbH & Co. fünfte KG<br />

§ 18 Auflösung der Gesellschaft<br />

1. Die Gesellschaft tritt unter den gesetzlichen Voraussetzungen oder dann in Liquidation, wenn die Gesellschafter<br />

die Auflösung beschließen.<br />

2. Bei Auflösung der Gesellschaft erfolgt die Liquidation durch die Komplementärin. Der Umfang ihrer Geschäftsführungs-<br />

und Vertretungsmacht wird durch die Auflösung der Gesellschaft nicht verändert.<br />

3. Die Komplementärin hat das Vermögen der Gesellschaft bestmöglich zu veräußern und den nach Berichtigung<br />

aller Verbindlichkeiten der Gesellschaft verbleibenden Liquidationsüberschuss an die Gesellschafter<br />

im Verhältnis der festen Kapitalkonten auszuzahlen. Für ihre Tätigkeit erhält die Komplementärin<br />

eine Vergütung i.H.v. netto 1 % des Liquidationserlöses.<br />

§ 19 Haftung und Verjährung<br />

1. Die Gesellschafter untereinander sowie die Gesellschafter im Verhältnis zur Gesellschaft haften nur für<br />

Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für den Eintritt der wirtschaftlichen und steuerlichen<br />

Ziele der beitretenden Kommanditisten und für das Verhalten Dritter wird von der Komplementärin nicht<br />

übernommen. Schadensersatzansprüche der Gesellschafter untereinander verjähren innerhalb von<br />

drei Jahren nach Beitritt zur Gesellschaft, spätestens jedoch innerhalb von drei Jahren nach bekannt<br />

werden des haftungsbegründenden Sachverhalts, soweit nicht Gesetze oder andere Bestimmungen eine<br />

kürzere Verjährungsfrist vorsehen.<br />

2. Die Ansprüche sind binnen einer Frist von sechs Monaten nach Kenntniserlangung von dem Schaden<br />

gegenüber dem Verpflichteten per eingeschriebenen Brief geltend zu machen.<br />

§ 20 Gerichtsstand, Sonstiges<br />

1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist das für den Sitz der Gesellschaft zuständige Gericht.<br />

2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit<br />

des Gesellschaftsvertrages im Ganzen nicht. In diesem Fall ist die unwirksame Bestimmung durch eine<br />

solche Klausel zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung inhaltlich<br />

am nächsten kommt. Dies gilt auch für den Fall, dass eine Vertragslücke offenbar werden sollte oder<br />

eine Bestimmung sich als undurchführbar erweist.<br />

3. Sämtliche Kosten dieses Vertrages und seiner Durchführung trägt die Gesellschaft.<br />

4. Änderungen dieses Gesellschaftsvertrages kann die Gesellschafterversammlung mit einer Mehrheit von<br />

Zweidritteln der abgegebenen Stimmen beschließen.<br />

5. Es ist bekannt, dass die GmbH an anderen Gesellschaften die persönliche Haftung übernimmt. Sie darf<br />

während der Vertragszeit im Geschäftszweig der Gesellschaft tätig werden oder an einem Unternehmen<br />

des gleichen Geschäftszweiges als persönlich haftende Gesellschafterin teilnehmen.<br />

Osnabrück, den<br />

____________________________<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin, Komplementärin<br />

deag Energie GmbH,<br />

Rolandsmauer 13-15, 49074 Osnabrück<br />

____________________________<br />

Gründungskommanditistin, Gabriele Bloh<br />

72<br />

- 9 -


Angabenvorbehalt und Prospektherausgabe<br />

Alle Prospektangaben, insbesondere die aufgeführten Zahlen und Berechnungsbeispiele, die<br />

Entwicklungsprognosen, die rechtlichen und steuerlichen Hinweise und sonstigen Angaben<br />

sind von der Prospektherausgeberin sorgfältig zusammengestellt worden. Sie beruhen teilweise<br />

auf Angaben der Vertragspartner der Beteiligungsgesellschaft und auf den vorliegenden<br />

Vertragsangeboten.<br />

Sämtliche Angaben und Berechnungsbeispiele entsprechen dem Stand der Planung zum<br />

Zeitpunkt der Prospektherausgabe. Sie stehen unter dem Vorbehalt grundsätzlich unveränderter<br />

Planungs- und Berechnungsgrundlagen und gleichbleibender rechtlicher Verhältnisse<br />

einschließlich der Spruchpraxis der Gerichte, Verwaltungs- und Finanzbehörden.<br />

Bei den Angaben zur Wirtschaftlichkeit handelt es sich um Prognosen; das endgültige<br />

Ergebnis der Beteiligung ist von der tatsächlichen wirtschaftlichen Entwicklung abhängig.<br />

Die Berechnungen stellen in ihrer Gesamtheit den aus heutiger Sicht wahrscheinlichen<br />

Verlauf der Investition dar. Bei den Darstellungen der zukünftigen Entwicklung sind<br />

Abweichungen von den erwarteten Ergebnissen, wie bei jeder Prognose, wahrscheinlich.<br />

Abweichungen können sich nicht nur aus Änderungen in der Gesetzgebung, der<br />

Rechtsprechung, der wirtschaftlichen Gesamtentwicklung, sondern auch durch zukünftige<br />

Beschlüsse der Gesellschafter ergeben. Eine Haftung für den tatsächlichen Eintritt der<br />

Prognosen wird daher nicht übernommen. Die steuerliche und wirtschaftliche Entwicklung<br />

der Beteiligung fällt in den typischen Risikobereich des Anlegers.<br />

Die steuerlichen Grundlagen beruhen auf der zur Zeit bekannten Rechtslage. Eine Haftung für<br />

den Eintritt der von den Kommanditisten verfolgten steuerlichen Ziele kann nicht übernommen<br />

werden, weil die Festsetzung der Besteuerungsgrundlagen durch die Steuerbehörden<br />

erfolgt.<br />

Weder Anlageberater, Vermittler, noch sonstiger Dritter ist berechtigt, Auskünfte zu geben<br />

oder Zusicherungen zu machen, die von diesem Prospekt abweichen oder über ihn hinausgehen.<br />

Solche Auskünfte oder Zusicherungen sind im übrigen nur wirksam, wenn sie schriftlich<br />

durch die Prospektherausgeberin erfolgen.<br />

Dieser Prospekt wird den Kapitalanlegern nur nach Maßgabe des vorstehenden Angabenvorbehaltes<br />

zur Verfügung gestellt. Die Geschäftsführung der Gesellschaft behält sich vor,<br />

Planungs- und Konzeptänderungen, die im Interesse der Beteiligten und der Gesellschaft<br />

liegen, vorzunehmen. Dieses jedoch nur insoweit, als Änderungen im Rahmen des Konzeptes<br />

sowie des Gesellschaftsvertrages sind. Mit seinem Beitritt erklärt der Anleger, von den<br />

Vorbehalten Kenntnis genommen zu haben und damit einverstanden zu sein.<br />

Die Haftung der gegenwärtigen und zukünftigen Vertragspartner, einschließlich des<br />

Vertriebsunternehmens oder deren Beauftragten und deren Mitarbeiter, für unrichtige oder<br />

unvollständige Prospektangaben oder für die Verletzung eventuell bestehender Aufklärungs-<br />

oder Hinweispflichten gegenüber dem Zeichner ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit<br />

beschränkt. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es sind<br />

vertragswesentliche Pflichten verletzt worden.<br />

Die Prospektangaben können dem jeweiligen Vertragspartner der Beteiligungsgesellschaft<br />

bzw. der Beteiligungsgesellschaft selbst nur in soweit zugerechnet werden, als sie in den von<br />

diesem übernommenen vertraglichen Aufgabenbereich fallen. Dieses gilt auch, soweit eine<br />

Haftung aus gesetzlichen Vorschriften im Einzelfall hergeleitet werden sollte. Eine gesamtschuldnerische<br />

Haftung der Vertragspartner bzw. der Beteiligungsgesellschaft für die Prospektangaben<br />

ist daher ausgeschlossen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Berechnungen<br />

73


Angabenvorbehalt und Prospektherausgabe<br />

des Windenergieertrages auf den Ausführungen der unabhängigen Windgutachter sowie<br />

Angaben des Windenergieanlagenherstellers zu seiner Windenergieanlage beruhen. Diese<br />

Angaben sind allein dem Gutachter bzw. dem Herstellerunternehmen zuzurechnen. Mit<br />

Unterzeichnung der Beitrittserklärung erklärt sich der Kapitalanleger mit diesen Regelungen<br />

einverstanden.<br />

Schadensersatzansprüche eines Kapitalanlegers gegen die vorgenannten Personen,<br />

Gesellschaften und/ oder Gesellschafter verjähren, vorbehaltlich kürzerer gesetzlicher oder<br />

vertraglicher Fristen und unabhängig vom Rechtsgrund, sechs Monate nach Kenntniserlangung<br />

des Kapitalanlegers von den Tatsachen, die den Anspruch begründen, spätestens<br />

aber drei Jahre ab dem Zeitpunkt der Wirksamkeit seines Beitritts zur Beteiligungsgesellschaft.<br />

Bei der Dreijahresfrist handelt es sich um eine Ausschlussfrist.<br />

Der vorliegende Prospekt wurde nach den „Grundsätzen ordnungsgemäßer Beurteilung von<br />

Prospekten über öffentlich angebotene Kapitalanlagen“ (IDW-Standard – IDW S 4) erarbeitet,<br />

die im September 2000 vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW)<br />

verabschiedet wurden.<br />

Prospektherausgeberin: Dezentrale Energie Agentur GmbH<br />

Datum der Prospektherausgabe: Juli 2004<br />

74


So werden Sie Kommanditist<br />

Praktische Tipps zum Beitrittsverfahren<br />

Wenn Sie sich entschlossen haben, das vorliegende Angebot anzunehmen und der Gesellschaft<br />

beizutreten, beachten Sie bitte die folgenden Punkte.<br />

Um die zuverlässige und sichere Abwicklung ihres Beitritts zu garantieren, finden Sie<br />

folgende Formulare in dem Prospekt beigelegt:<br />

� Beitrittserklärung (zweifach)<br />

� Handelsregistervollmacht<br />

� Beratungsprotokoll<br />

Beteiligungshöhe<br />

Die Mindesthöhe einer Kommanditeinlage beträgt für Einwohner der Region € 2.500. Für<br />

andere Anleger liegt die Mindestbeteiligung bei € 5.000. In beiden Fällen muss eine höhere<br />

Beteiligung durch € 2.500 teilbar sein.<br />

Beitrittserklärung (zweifach) mit Widerrufsbelehrung<br />

Der Beitritt zur Gesellschaft erfolgt durch Unterzeichnung der Beitrittserklärung und deren<br />

Annahme durch die Gesellschaft bzw. die Geschäftsführung. Bis zur Eintragung ins Handelregister<br />

haben Sie die Stellung eines atypisch stillen Gesellschafters.<br />

Bitte füllen Sie die Beitrittserklärungen vollständig aus und unterschreiben Sie diese sowie<br />

die Widerrufsbelehrung. Senden Sie diese unterschriebenen Unterlagen dann bitte an die<br />

Annahmeerklärung<br />

deag Energie GmbH<br />

Rolandsmauer 13-15<br />

49074 Osnabrück<br />

Nach Annahme Ihres Beitritts durch die Komplementärin erhalten Sie eine gegengezeichnete<br />

Abschrift als Annahmeerklärung.<br />

Einzahlungen<br />

Zur Durchführung der Investitionen, d.h. zur Errichtung der Windkraftanlagen, muss die<br />

Gesellschaft mit Kapital ausgestattet werden.<br />

Bitte überweisen Sie Ihre Kommanditeinlage innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der<br />

Annahmeerklärung auf das in der Beitrittserklärung genannte Konto. Verspätete<br />

Einzahlungen können dazu führen, dass mit dem (Weiter-)Bau der Windkraftanlagen<br />

(-standorte) erst später begonnen werden kann. Dadurch erforderlich werdende<br />

Zwischenfinanzierungen oder Terminverschiebungen können damit die Wirtschaftlichkeit des<br />

Projekts negativ beeinflussen.<br />

75


Handelsregistervollmacht<br />

So werden Sie Kommanditist<br />

Damit wir für Sie die Eintragung ins Handelsregister vornehmen können, füllen Sie bitte das<br />

anliegende Formular für die Registervollmacht aus.<br />

Lassen Sie Ihre Unterschrift unter der Handelsregistervollmacht von einem Notar beglaubigen<br />

und senden Sie die beglaubigte Registervollmacht ebenfalls an die oben genannte Anschrift.<br />

Die Kosten für die notarielle Beglaubigung werden von den Kommanditisten persönlich<br />

getragen und können als Sonderbetriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden.<br />

Beratungsprotokoll<br />

Bitte beachten Sie, dass Ihr Beitritt zur Gesellschaft nur in Verbindung mit dem ausgefüllten<br />

und unterschriebenen Beratungsprotokoll angenommen werden kann.<br />

Informationen und Beratung<br />

Falls Sie Fragen haben, rufen Sie bitte den Infoservice der Dezentrale Energie Agentur GmbH<br />

an.<br />

Von Montag bis Donnerstag jeweils von 9.00 bis 17.00 Uhr<br />

Info-Telefon : 0541/2027590<br />

Info-Fax : 0541/2027532<br />

E-Mail : deag@dezentrale-energie.de<br />

Internet : www.dezentrale-energie.de<br />

Sollten Fragen zum Gesellschaftsverhältnis noch offen geblieben sein, nennen wir Ihnen auf<br />

Anfrage einen unabhängigen Rechtsanwalt, der Sie auf Kosten der Prospektherausgeberin<br />

telefonisch berät.<br />

76


Bitte vollständig ausfüllen<br />

und heraustrennen<br />

Vertriebsgesellschaft:<br />

Strasse:<br />

PLZ/Wohnort<br />

Persönliche Angaben:<br />

Herr Frau Titel ____________________________<br />

Vorname<br />

Berater (Name/Vorname)<br />

Telefon:<br />

Telefax:<br />

Beitrittserklärung<br />

für eine Beteiligung an dean Windenergieanlagen GmbH & Co. fünfte KG<br />

als Kommanditist / in<br />

Geburtsdatum/Familienstand<br />

ggf. Geburtsname<br />

Nachname Beruf/ausgeübte Tätigkeit<br />

Straße / Hausnr.<br />

PLZ / Wohnort Steuer-Nr.<br />

Steuerliche Angaben:<br />

Telefon / E-Mail PLZ und Ort Ihres Wohnsitzfinanzamtes<br />

Hiermit erkläre ich meinen Betritt zur dean Windenergieanlagen GmbH & Co. fünfte KG als Kommanditist/in. Meine Zeichnungssumme<br />

und die einzuzahlende Einlage betragen:<br />

Zeichnungssumme / Kommanditeinlage<br />

€ ___|___|___|.|___|___|___ ,00<br />

in Worten<br />

Euro ____________________________________________________________<br />

Die Mindesteinlage beträgt für Einwohner der Region 2.500 Euro, ansonsten 5.000 Euro. Höhere Beteiligungen in Schritten zu 2.500 Euro.<br />

Die Haftungssumme beträgt 100 % des eingezahlten Kapitals und wird in das Handelsregister als Hafteinlage eingetragen.<br />

Ich werde die Kommanditeinlage binnen 14 Tagen nach Zugang der Annahme durch die Komplementärin (deag Energie GmbH) auf das folgende<br />

Konto einzahlen:<br />

Oldenburgische Landesbank AG : Kto. Nr. 240 685 9500 BLZ: 291 217 31<br />

Meine Bankverbindung Bitte unbedingt für die Ausschüttungen angeben.<br />

|___|___|___|___|___|___|___|___|___|___|<br />

Kontonummer<br />

|___|___|___|___|___|___|___|___|<br />

BLZ<br />

Ich trete der Gesellschaft auf der Basis des Gesellschaftsvertrages des Prospektes<br />

bei. Von diesem Gesellschaftsvertrag und dem <strong>Beteiligungsangebot</strong> habe ich je<br />

ein Exemplar erhalten und zur Kenntnis genommen.<br />

Ich erkenne den Inhalt als für mich verbindlich an.<br />

Ich bevollmächtige die deag Energie GmbH, für mich den Beitritt zur<br />

Kommanditgesellschaft zu vollziehen. Hierfür verpflichte ich mich, auf meine<br />

Kosten eine notariell beglaubigte Registervollmacht für die Durchführung aller<br />

erforderlichen Handelsregisteranmeldungen zu erteilen.<br />

Diese Vollmacht nach anliegendem Muster werde ich spätestens innerhalb eines<br />

Monats nach Annahme meines Beitritts vollständig ausgefüllt nachreichen. Mir ist<br />

bekannt, dass eine Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister erst nach<br />

Vorlage einer vollständig ausgefüllten Vollmacht erfolgen kann.<br />

__________________________________________________________________<br />

Ort, Datum<br />

Bank<br />

Die Kosten der Anmeldung und Eintragung in das Handelsregister trägt die<br />

Gesellschaft.<br />

Der Beitritt wird im Innenverhältnis mit der schriftlichen Annahme durch die<br />

geschäftsführende Gesellschafterin wirksam, die dabei im eigenen Namen und im<br />

Namen aller anderen Gesellschafter handelt. Im Außenverhältnis erlangt der<br />

Beitritt erst mit der Eintragung im Handelsregister Wirkung.<br />

Zur Übernahme der vorgenannten Kommanditeinlagen oder der mir im Falle der<br />

Überzeichnung zugeteilten Kommanditeinlagen geringerer Beträge bin ich<br />

verpflichtet.<br />

Ich bin damit einverstanden, dass die mitgeteilten persönlichen Daten über eine<br />

EDV-Anlage gespeichert werden. Sie werden ausschließlich zur Verwaltung der<br />

Gesellschaftsbeteiligung und zu meiner Betreuung verwendet.<br />

X<br />

__________________________________________________________________<br />

Unterschrift (des Kommanditisten)<br />

Widerrufsbelehrung<br />

Ich bin davon in Kenntnis gesetzt worden, dass die Erklärung zum Beitritt zur dean Windenergieanlagen GmbH & Co. fünfte KG erst wirksam wird, wenn ich diese nicht<br />

innerhalb einer Frist von zwei Wochen widerrufe. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und schriftlich, auf einem anderen dauerhaften Datenträger oder<br />

durch Rücksendung der Sache erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung, wobei bei Übermittlung per Brief der Poststempel maßgebend ist. Die<br />

Frist beginnt mit Kenntnisnahme der Widerrufsbelehrung. Wenn Sie Ihren Beitritt widerrufen möchten, senden Sie Ihre Nachricht bitte an deag Energie GmbH,<br />

Rolandsmauer 13-15, 49074 Osnabrück, Tel.: 0541-2027590; Fax: 0541-2027532.<br />

__________________________________________________________________<br />

Ort, Datum<br />

Die vorstehende Beitrittserklärung wird hiermit angenommen.<br />

_______________________________ __________________________________<br />

Osnabrück, den Unterschrift (der Komplementärin)<br />

X<br />

__________________________________________________________________<br />

Unterschrift (des Kommanditisten)


Bitte vollständig ausfüllen<br />

und heraustrennen<br />

Vertriebsgesellschaft:<br />

Strasse:<br />

PLZ/Wohnort<br />

Persönliche Angaben:<br />

Herr Frau Titel ____________________________<br />

Vorname<br />

Berater (Name/Vorname)<br />

Telefon:<br />

Telefax:<br />

Beitrittserklärung<br />

für eine Beteiligung an dean Windenergieanlagen GmbH & Co. fünfte KG<br />

als Kommanditist / in<br />

Geburtsdatum/Familienstand<br />

ggf. Geburtsname<br />

Nachname Beruf/ausgeübte Tätigkeit<br />

Straße / Hausnr.<br />

PLZ / Wohnort Steuer-Nr.<br />

Steuerliche Angaben:<br />

Telefon / E-Mail PLZ und Ort Ihres Wohnsitzfinanzamtes<br />

Hiermit erkläre ich meinen Betritt zur dean Windenergieanlagen GmbH & Co. fünfte KG als Kommanditist/in. Meine Zeichnungssumme<br />

und die einzuzahlende Einlage betragen:<br />

Zeichnungssumme / Kommanditeinlage<br />

€ ___|___|___|.|___|___|___ ,00<br />

in Worten<br />

Euro ____________________________________________________________<br />

Die Mindesteinlage beträgt für Einwohner der Region 2.500 Euro, ansonsten 5.000 Euro. Höhere Beteiligungen in Schritten zu 2.500 Euro.<br />

Die Haftungssumme beträgt 100 % des eingezahlten Kapitals und wird in das Handelsregister als Hafteinlage eingetragen.<br />

Ich werde die Kommanditeinlage binnen 14 Tagen nach Zugang der Annahme durch die Komplementärin (deag Energie GmbH) auf das folgende<br />

Konto einzahlen:<br />

Oldenburgische Landesbank AG : Kto. Nr. 240 685 9500 BLZ: 291 217 31<br />

Meine Bankverbindung Bitte unbedingt für die Ausschüttungen angeben.<br />

|___|___|___|___|___|___|___|___|___|___|<br />

Kontonummer<br />

|___|___|___|___|___|___|___|___|<br />

BLZ<br />

Ich trete der Gesellschaft auf der Basis des Gesellschaftsvertrages des Prospektes<br />

bei. Von diesem Gesellschaftsvertrag und dem <strong>Beteiligungsangebot</strong> habe ich je<br />

ein Exemplar erhalten und zur Kenntnis genommen.<br />

Ich erkenne den Inhalt als für mich verbindlich an.<br />

Ich bevollmächtige die deag Energie GmbH, für mich den Beitritt zur<br />

Kommanditgesellschaft zu vollziehen. Hierfür verpflichte ich mich, auf meine<br />

Kosten eine notariell beglaubigte Registervollmacht für die Durchführung aller<br />

erforderlichen Handelsregisteranmeldungen zu erteilen.<br />

Diese Vollmacht nach anliegendem Muster werde ich spätestens innerhalb eines<br />

Monats nach Annahme meines Beitritts vollständig ausgefüllt nachreichen. Mir ist<br />

bekannt, dass eine Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister erst nach<br />

Vorlage einer vollständig ausgefüllten Vollmacht erfolgen kann.<br />

__________________________________________________________________<br />

Ort, Datum<br />

Bank<br />

Die Kosten der Anmeldung und Eintragung in das Handelsregister trägt die<br />

Gesellschaft.<br />

Der Beitritt wird im Innenverhältnis mit der schriftlichen Annahme durch die<br />

geschäftsführende Gesellschafterin wirksam, die dabei im eigenen Namen und im<br />

Namen aller anderen Gesellschafter handelt. Im Außenverhältnis erlangt der<br />

Beitritt erst mit der Eintragung im Handelsregister Wirkung.<br />

Zur Übernahme der vorgenannten Kommanditeinlagen oder der mir im Falle der<br />

Überzeichnung zugeteilten Kommanditeinlagen geringerer Beträge bin ich<br />

verpflichtet.<br />

Ich bin damit einverstanden, dass die mitgeteilten persönlichen Daten über eine<br />

EDV-Anlage gespeichert werden. Sie werden ausschließlich zur Verwaltung der<br />

Gesellschaftsbeteiligung und zu meiner Betreuung verwendet.<br />

X<br />

__________________________________________________________________<br />

Unterschrift (des Kommanditisten)<br />

Widerrufsbelehrung<br />

Ich bin davon in Kenntnis gesetzt worden, dass die Erklärung zum Beitritt zur dean Windenergieanlagen GmbH & Co. fünfte KG erst wirksam wird, wenn ich diese nicht<br />

innerhalb einer Frist von zwei Wochen widerrufe. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und schriftlich, auf einem anderen dauerhaften Datenträger oder<br />

durch Rücksendung der Sache erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung, wobei bei Übermittlung per Brief der Poststempel maßgebend ist. Die<br />

Frist beginnt mit Kenntnisnahme der Widerrufsbelehrung. Wenn Sie Ihren Beitritt widerrufen möchten, senden Sie Ihre Nachricht bitte an deag Energie GmbH,<br />

Rolandsmauer 13-15, 49074 Osnabrück, Tel.: 0541-2027590; Fax: 0541-2027532.<br />

__________________________________________________________________<br />

Ort, Datum<br />

Die vorstehende Beitrittserklärung wird hiermit angenommen.<br />

_______________________________ __________________________________<br />

Osnabrück, den Unterschrift (der Komplementärin)<br />

X<br />

__________________________________________________________________<br />

Unterschrift (des Kommanditisten)


Bitte vollständig ausfüllen<br />

und heraustrennen<br />

Ich, der/die Unterzeichnende,<br />

Name:<br />

Vorname:<br />

Geburtsdatum/-ort:<br />

Anschrift (Straße, PLZ, Ort):<br />

Registervollmacht<br />

zur Vorlage beim Handelsregister<br />

____________________________________________________________________________________________________________________<br />

____________________________________________________________________________________________________________________<br />

____________________________________________________________________________________________________________________<br />

____________________________________________________________________________________________________________________<br />

bin als Kommanditist/in mit einer in das Handelsregister einzutragenden Kommanditeinlage in die<br />

eingetreten.<br />

Meine Pflichteinlage beträgt:<br />

in Worten:<br />

Meine Hafteinlage beträgt:<br />

dean Windenergieanlagen GmbH & Co. fünfte KG<br />

___________________________________________________________________ €.<br />

________________________________________________________________ Euro.<br />

________________________________________________________________ Euro.<br />

Mit der Hafteinlage werde ich in das Handelsregister eingetragen.<br />

Ich erteile hiermit der persönlich haftenden Gesellschafterin, der deag Energie GmbH, unwiderrufliche<br />

Vollmacht<br />

meinen Eintritt als Kommanditist/in in die dean Windenergieanlagen GmbH & Co. fünfte KG mit der oben genannten<br />

Hafteinlage sowie etwaige spätere Herabsetzungen oder Erhöhungen der Hafteinlagen, das Ausscheiden als<br />

Kommanditist aus der Gesellschaft oder eine Übertragung der Anteile ganz oder teilweise auf Gesamt- oder<br />

Sonderrechtsnachfolger zum Handelsregister anzumelden und alle in diesem Zusammenhang notwendigen<br />

Erklärungen in meinem Namen abzugeben.<br />

Die Vollmacht erstreckt sich auch darauf, alle sonstigen Anmeldungen zum Handelsregister im Namen des<br />

Kommanditisten vorzunehmen, auch soweit sie durch den Beitritt, das Ausscheiden oder die Übertragung von Anteilen<br />

anderer Gesellschafter oder die Erhöhung oder Herabsetzung der Hafteinlage anderer Gesellschafter erforderlich<br />

werden.<br />

Die Vollmacht erlischt nicht durch den Tod des Kommanditisten und ist für die Dauer der Zugehörigkeit des Kommanditisten<br />

zu der obigen Gesellschaft unwiderruflich. Die Bevollmächtigte ist von den Beschränkungen des § 181 BGB<br />

befreit und kann – auch unter Weitergabe dieser Befreiung – Untervollmacht erteilen.<br />

Ort/Datum<br />

Beglaubigungsvermerk durch den Notar:<br />

Unterschrift des/der Kommanditisten/in<br />

_______________________, den__________________ _______________________________________________


BERATUNGSPROTOKOLL<br />

zum Windenergiefonds dean Windenergieanlagen GmbH & Co. fünfte KG<br />

Persönliche Daten<br />

................................................................................................................................ ...............................................................................................................................<br />

Name Telefon (priv.)<br />

................................................................................................................................ ...............................................................................................................................<br />

Strasse, Nr. Telefon (gesch.)<br />

................................................................................................................................ ...............................................................................................................................<br />

PLZ Ort e-mail<br />

Besondere Risiken<br />

Der Anleger bestätigt, vor der Vermittlung des Beteiligungsfonds auf folgende Risiken hingewiesen worden zu sein:<br />

! Die Beteiligung an einem Windenergiefonds ist eine unternehmerische Beteiligung. Das wirtschaftliche Ergebnis<br />

kann daher von der im Prospekt dargestellten Ergebnisprognose sowohl positiv als auch negativ abweichen. Generell<br />

kann das Risiko von Verlusten bis hin zum Totalverlust der Kommanditeinlage nicht ausgeschlossen werden.<br />

! Das Windangebot am Standort kann von den gutachterlichen Prognosen abweichen. Dadurch können die Erträge<br />

der Gesellschaft in einzelnen Jahren oder auch im langjährigen Durchschnitt niedriger oder höher ausfallen.<br />

Abweichende Stromerträge wirken sich stark auf das wirtschaftliche Ergebnis der Beteiligung aus.<br />

! Stillstandzeiten aufgrund technischer Probleme oder mangelhafte Leistungsfähigkeiten der Anlagen können zu<br />

geringeren Erträgen führen. Zudem könnten die Windenergieanlagen die prognostizierte Nutzungsdauer nicht<br />

erreichen.<br />

! Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) regelt die Vergütung des eingespeisten Stroms über 20 Jahre. Ein<br />

nachträgliches Absenken der im EEG festgelegten Vergütungen ist nach bisheriger Rechtssprechung wenig<br />

wahrscheinlich, würde aber den wirtschaftlichen Erfolg nachhaltig in Frage stellen.<br />

Weitere Informationen über Chancen und Risiken stehen im Verkaufsprospekt, der dem Anleger ausgehändigt wurde.<br />

Steuerliche und finanzielle Betrachtung<br />

Der Anleger bestätigt, dass er vom Vermittler nicht steuerlich beraten, sondern vielmehr gebeten wurde, allgemeine<br />

und individuelle Auskünfte zur steuerlichen Behandlung des betreffenden Windenergiefonds bei seinem steuerlichen<br />

Berater einzuholen.<br />

Der Anleger ist sich bewusst, dass im Falle des Einsatzes von Fremdkapital (z.B. Bankdarlehen) das Risiko der<br />

Anlage überproportional steigt, da im Falle eines negativen Fondergebnisses das Darlehen auch ohne die<br />

angestrebten Erlöse aus der Beteiligung mit Zins und Tilgung bedient werden muss.<br />

Eine vorzeitige Veräußerung ist schwierig, da es keinen geregelten Zweitmarkt gibt. Eine Rückgabemöglichkeit an die<br />

Beteiligungsgesellschaft besteht nicht. Der Anleger bestätigt, über weitere liquide Mittel zu verfügen.<br />

................................................................................................................................ ...............................................................................................................................<br />

Ort, Datum Unterschrift Anleger<br />

................................................................................................................................ ...............................................................................................................................<br />

Ort, Datum Unterschrift und Stempel Vermittler


Dezentrale Energie Agentur GmbH<br />

Rolandsmauer 13-15<br />

49074 Osnabrück<br />

Fon 0541-2027590<br />

Fax 0541-2027532<br />

E-Mail deag@dezentrale-energie.de<br />

Internet: www.dezentrale-energie.de<br />

Vertrieb: Dezentrale Energie Agentur GmbH<br />

OS<br />

Fotos: i!de Werbeagentur<br />

Christian Zydat<br />

Monika Lammers<br />

EEG Energie Expertise GmbH LANG/DIRKERS,

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