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Beteiligungsangebot Windpark Ohe II

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Steuerliche Grundlagen<br />

mutet wird. Auf der Grundlage der Prognosen und des Urteils eines ordentlichen und gewissenhaften<br />

Kaufmanns handelt die Beteiligungsgesellschaft mit Gewinnerzielungsabsicht.<br />

Im Fall der Fremdfinanzierung der Kommanditeinlage durch den einzelnen Kommanditisten<br />

entstehen beim einzelnen Gesellschafter Sonderbetriebsausgaben. Dies führt auf Gesellschafterebene<br />

dazu, dass der individuelle Totalgewinn erst zu einem späteren Zeitpunkt entsteht.<br />

Insbesondere bei einer wesentlichen teilweisen Fremdfinanzierung oder vollständigen<br />

Fremdfinanzierung der Kommanditeinlage wird jedem Gesellschafter empfohlen, das Bestehen<br />

seiner persönlichen Gewinnerzielungsabsicht sowie den Zeitpunkt des Eintritts seines<br />

Totalgewinns von seinem (persönlichen) steuerlichen Berater ermitteln zu lassen.<br />

Sodann kann die finanzamtliche Anerkennung der individuellen Gewinnerzielungsabsicht<br />

eines Gesellschafters durch eine Veräußerung des Kommanditanteils vor dem Zeitpunkt des<br />

Eintritts eines Totalgewinns berührt werden. Das Finanzamt könnte dann auf Grund dieses<br />

Ereignisses zu dem Schluss gelangen, dass bei dem Gesellschafter von Anfang an keine Gewinnerzielungsabsicht<br />

bestanden hat. Auch für diesen Fall des vorzeitigen Ausscheidens aus<br />

der Beteiligungsgesellschaft sollte daher der Gesellschafter seinen steuerlichen Berater konsultieren.<br />

Von einer Fremdfinanzierung oder einer frühzeitigen Übertragung sollte deshalb aus<br />

Sicht der Initiatoren abgesehen werden.<br />

d) Verteilung des Ergebnisses<br />

Die Kommanditisten sind am Ergebnis der Beteiligungsgesellschaft (Gewinn und Verlust)<br />

gleichmäßig entsprechend ihrer Beteiligungsquote beteiligt, soweit dies rechtlich möglich ist.<br />

Es ist darauf hinzuweisen, dass das Finanzamt eine von der Beteiligungsquote abweichende<br />

steuerliche Ergebnisverteilung vornehmen kann. Entsprechend würde sich das steuerliche<br />

Ergebnis beim einzelnen Kommanditisten ändern.<br />

Es wird davon ausgegangen, dass das Kommanditkapital im Jahre 2004 vollständig platziert<br />

werden kann. Sollte die Platzierung des Kommanditkapitals entgegen den bisherigen Erfahrungen<br />

der Projektbeteiligten in anderen <strong>Windpark</strong>projekten über den 31.12.2004 hinaus dauern,<br />

so sieht der Gesellschaftsvertrag vor, dass die Gesellschafter, die erst im Jahr 2005 beitreten,<br />

gleichbehandelt werden - soweit dies rechtlich möglich ist - und ihnen insgesamt auch die<br />

betriebswirtschaftlichen Anlaufverluste gleichmäßig zugerechnet werden.<br />

e) Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002<br />

aa) Verrechnungsmöglichkeiten von Einkünften<br />

Die durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 eingeführte Vorschrift des § 2 Abs. 3<br />

EStG, welche die Verrechnungsmöglichkeiten zwischen positiven und negativen Einkünften<br />

des Steuerpflichtigen ausschließlich in jeder Einkunftsart vorsah, wurde durch das Gesetz zur<br />

Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum<br />

Steuervergünstigungsabbaugesetz vom 22.12.2003 aufgehoben. Danach sind negative steuerliche<br />

Ergebnisse mit anderen Einkünften uneingeschränkt in vollem Umfang ausgleichsfähig.<br />

Nicht ausgeglichene negative Einkünfte werden im Wege des Verlustrück-/Verlustvortrags<br />

nach § 10 d EStG in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung der<br />

Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz vom<br />

22.12.2003 in den dort gesetzten Grenzen berücksichtigt.<br />

Eine weitere Darstellung dieser Vorschrift und den damit verbundenen steuerlichen Konsequenzen<br />

bei Anteilseigern kann im Rahmen dieses Prospektes nicht erfolgen.<br />

Es ist erforderlich, dass Ihr persönlicher Steuerberater diese Berechnung vornimmt, um<br />

Ihnen eventuelle steuerliche Auswirkungen aufzuzeigen.<br />

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