Beteiligungsangebot Windpark Ohe II
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Beirat<br />
Rechtliche Grundlagen der Gesellschaft<br />
Zur Überwachung und zur Beratung der Geschäftsführung können die Gesellschafter aus ihrer<br />
Mitte einen mit bis zu drei Personen zu besetzenden Beirat bilden. Dieser Beirat vertritt die<br />
Gesellschaft gegenüber der Komplementärin und den Kommanditisten. Auch hat er das<br />
Recht, die Handelsbücher und Papiere der Beteiligungsgesellschaft einzusehen. Über eine<br />
Aufwandsentschädigung beschließt die Gesellschafterversammlung.<br />
Ausschluss aus der Gesellschaft<br />
Ein Gesellschafter kann aus der Beteiligungsgesellschaft durch die Gesellschafterversammlung<br />
ausgeschlossen werden, wenn ein wichtiger Grund gegeben ist.<br />
Dies ist insbesondere unter bestimmten Umständen dann der Fall, wenn ein Insolvenzverfahren<br />
über sein Vermögen angeordnet wurde, in seine Kommanditeinlage die Zwangsvollstreckung<br />
betrieben wird oder er gegen den Gesellschaftsvertrag verstößt.<br />
Darüber hinaus ist die Komplementärin berechtigt, einen Gesellschafter aus der Beteiligungsgesellschaft<br />
auszuschließen, wenn dieser mehr als 4 Wochen mit der Zahlung seiner Einlage<br />
in Verzug ist oder seine Mitwirkungspflichten hinsichtlich seiner Eintragung in das<br />
Handelsregister nicht erfüllt. In diesem Fall erhält der Gesellschafter seine eingezahlte<br />
Einlage abzüglich einer Aufwandsentschädigung i.H.v. 10 % unverzinst zurück.<br />
Dauer der Beteilungsgesellschaft / Kündigung<br />
Die Beteilungsgesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet.<br />
Das Gesellschaftsverhältnis kann mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende des jeweiligen<br />
Geschäftsjahrs, erstmalig nach 15 Jahren nach Abschluss des Probebetriebs, gekündigt<br />
werden (ordentliche Kündigung). Der ausscheidende Kommanditist erhält als Abfindung den<br />
Buchwert seiner Beteiligung, wie er sich aus den Salden seiner Gesellschafterkonten ergibt.<br />
Darüber hinaus hat jeder Gesellschafter das Recht zur außerordentlichen Kündigung. So kann<br />
er innerhalb von einem Monat von seiner Beteiligung zurücktreten, wenn das Gesamtkommanditkapital<br />
nicht bis zum 31.12.2005 gezeichnet ist. Bereits geleistete Einlagen erhält<br />
der Kommanditist abzüglich von Planungsaufwendungen und Auslagen zurück, wobei der in<br />
Abzug zu bringende Betrag maximal 5 % der vom kündigenden Kommanditisten<br />
gezeichneten Summe entspricht.<br />
Auflösung der Gesellschaft<br />
Die Beteiligungsgesellschaft tritt unter den gesetzlichen Voraussetzungen sowie dann in<br />
Liquidation, wenn die Gesellschafter die Auflösung beschließen. Die Liquidation erfolgt<br />
durch die Komplementärin, die die zu erzielenden Beträge an die Gesellschafter im Verhältnis<br />
ihrer festen Kapitalkonten auszahlt. Für ihre Tätigkeit erhält die Komplementärin eine<br />
Vergütung i.H.v. netto 1 % des Liquidationserlöses.<br />
Die weiteren gesellschaftsvertraglichen Regelungen sind dem abgedruckten Gesellschaftsvertrag<br />
zu entnehmen.<br />
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