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Beteiligungsangebot Windpark Ohe II

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Beirat<br />

Rechtliche Grundlagen der Gesellschaft<br />

Zur Überwachung und zur Beratung der Geschäftsführung können die Gesellschafter aus ihrer<br />

Mitte einen mit bis zu drei Personen zu besetzenden Beirat bilden. Dieser Beirat vertritt die<br />

Gesellschaft gegenüber der Komplementärin und den Kommanditisten. Auch hat er das<br />

Recht, die Handelsbücher und Papiere der Beteiligungsgesellschaft einzusehen. Über eine<br />

Aufwandsentschädigung beschließt die Gesellschafterversammlung.<br />

Ausschluss aus der Gesellschaft<br />

Ein Gesellschafter kann aus der Beteiligungsgesellschaft durch die Gesellschafterversammlung<br />

ausgeschlossen werden, wenn ein wichtiger Grund gegeben ist.<br />

Dies ist insbesondere unter bestimmten Umständen dann der Fall, wenn ein Insolvenzverfahren<br />

über sein Vermögen angeordnet wurde, in seine Kommanditeinlage die Zwangsvollstreckung<br />

betrieben wird oder er gegen den Gesellschaftsvertrag verstößt.<br />

Darüber hinaus ist die Komplementärin berechtigt, einen Gesellschafter aus der Beteiligungsgesellschaft<br />

auszuschließen, wenn dieser mehr als 4 Wochen mit der Zahlung seiner Einlage<br />

in Verzug ist oder seine Mitwirkungspflichten hinsichtlich seiner Eintragung in das<br />

Handelsregister nicht erfüllt. In diesem Fall erhält der Gesellschafter seine eingezahlte<br />

Einlage abzüglich einer Aufwandsentschädigung i.H.v. 10 % unverzinst zurück.<br />

Dauer der Beteilungsgesellschaft / Kündigung<br />

Die Beteilungsgesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet.<br />

Das Gesellschaftsverhältnis kann mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende des jeweiligen<br />

Geschäftsjahrs, erstmalig nach 15 Jahren nach Abschluss des Probebetriebs, gekündigt<br />

werden (ordentliche Kündigung). Der ausscheidende Kommanditist erhält als Abfindung den<br />

Buchwert seiner Beteiligung, wie er sich aus den Salden seiner Gesellschafterkonten ergibt.<br />

Darüber hinaus hat jeder Gesellschafter das Recht zur außerordentlichen Kündigung. So kann<br />

er innerhalb von einem Monat von seiner Beteiligung zurücktreten, wenn das Gesamtkommanditkapital<br />

nicht bis zum 31.12.2005 gezeichnet ist. Bereits geleistete Einlagen erhält<br />

der Kommanditist abzüglich von Planungsaufwendungen und Auslagen zurück, wobei der in<br />

Abzug zu bringende Betrag maximal 5 % der vom kündigenden Kommanditisten<br />

gezeichneten Summe entspricht.<br />

Auflösung der Gesellschaft<br />

Die Beteiligungsgesellschaft tritt unter den gesetzlichen Voraussetzungen sowie dann in<br />

Liquidation, wenn die Gesellschafter die Auflösung beschließen. Die Liquidation erfolgt<br />

durch die Komplementärin, die die zu erzielenden Beträge an die Gesellschafter im Verhältnis<br />

ihrer festen Kapitalkonten auszahlt. Für ihre Tätigkeit erhält die Komplementärin eine<br />

Vergütung i.H.v. netto 1 % des Liquidationserlöses.<br />

Die weiteren gesellschaftsvertraglichen Regelungen sind dem abgedruckten Gesellschaftsvertrag<br />

zu entnehmen.<br />

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