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MS „ELISABETH BOLTEN“

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BETEILIGUNGSPROSPEKT<br />

ZUM BETEILIGUNGSANGEBOT<br />

<strong>MS</strong> <strong>„ELISABETH</strong> <strong>BOLTEN“</strong><br />

Ein Prospekt der STEINER & COMPANY GmbH & Co. KG


HINWEIS<br />

Bei Schiffsbeteiligungen handelt es sich grundsätzlich um unternehmerische Beteiligungen, die für Anleger geeignet<br />

sind, die bereit sind, die damit verbundenen Chancen und Risiken einzugehen. Neben vielfältigen wirtschaftlichen<br />

Chancen darf nicht übersehen werden, dass unternehmerische Beteiligungen an Schiffsfonds auch erhebliche Risiken<br />

beinhalten können und der Anleger sowohl an den Chancen als auch den Risiken partizipiert. Somit sollte jeder Investor<br />

nach sorgfältiger Einsicht des gesamten Beteiligungsprospekts prüfen, ob seine persönlichen Erwartungen im Hinblick<br />

auf seine Anlageziele mit dem Aufbau dieses Beteiligungsangebots übereinstimmen. Eine Anlagebeteiligung sollte daher<br />

erst nach Abwägung aller Chancen und Risiken sowie nach genauer Prüfung des Angebots erfolgen. Interessenten<br />

wird ferner empfohlen, sich von einem fachkundigen Dritten beraten zu lassen. Es ist selbstverständlich, dass die<br />

wirtschaftliche Entwicklung der Beteiligung über die Laufzeit nicht vorhergesagt werden kann. Jede Abweichung von<br />

rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen von den in dem Beteiligungsprospekt unterstellten Annahmen<br />

kann die prognostizierte Fondsentwicklung im Hinblick auf Ertrags-, Liquiditäts- und Werteentwicklung in positiver<br />

und negativer Hinsicht beeinflussen. So wie sich Chancen und Risiken einer Schiffsbeteiligung gegenseitig aufheben<br />

können, können andererseits mehrere beschriebene Gefahren in ihrer Gesamtheit zu einem Misserfolg bis hin zum<br />

Totalverlust der Beteiligung führen. In diesem Zusammenhang beachten Sie bitte die ausführliche Darstellung in dem<br />

Kapitel „Chancen und Risiken“.<br />

Die Konzeption dieses Beteiligungsangebots richtet sich vor allem an inländische Investoren, die an einer längerfristigen<br />

Kapitalanlage interessiert sind. Inwieweit dieses Beteiligungsangebot auch für ausländische Investoren eine<br />

interessante Anlagealternative darstellt, ist im Einzelfall ebenfalls durch fachkundige Berater zu überprüfen.


BETEILIGUNGSANGEBOT IM ÜBERBLICK 2<br />

CHANCEN UND RISIKEN IM ÜBERBLICK 6<br />

BETEILIGUNGSANGEBOT <strong>MS</strong> <strong>„ELISABETH</strong> <strong>BOLTEN“</strong> 12<br />

MARKT FÜR MULTIPURPOSE CARRIER 16<br />

PARTNER 22<br />

CHANCEN UND RISIKEN 24<br />

FINANZEN 28<br />

STEUERLICHE GRUNDLAGEN 34<br />

ÜBERSICHT DER VERTRAGSPARTNER 40<br />

VERTRÄGE 42<br />

GLOSSAR 70<br />

IMPRESSUM 77<br />

INHALT<br />

BETEILIGUNGSANGEBOT <strong>MS</strong> <strong>„ELISABETH</strong> <strong>BOLTEN“</strong>


DIE WICHTIGSTEN ECKDATEN<br />

IM ÜBERBLICK<br />

Beteiligungsangebot 2<br />

Markt 2<br />

Initiator 2<br />

Schiff <strong>MS</strong><br />

„Elisabeth Bolten“ 3<br />

Partner 3<br />

Charter 3<br />

Investition und<br />

Finanzierung 3<br />

Tonnagesteuer 3<br />

Finanzen 4<br />

2 STEINER + COMPANY<br />

BETEILIGUNGSANGEBOT<br />

Anleger können sich über Steiner & Company GmbH & Co. KG an<br />

dem Fonds der <strong>MS</strong> „Elisabeth Bolten“ Schifffahrtsgesellschaft mbH<br />

& Co. KG beteiligen. Bei dem Schiff handelt es sich um einen 3 Jahre<br />

alten Multipurpose / Bulk / Container Carrier. Das Schiff wurde am<br />

1. 12. 2004 übernommen und befindet sich bereits im Betrieb.<br />

MARKT<br />

Aufgrund der vielseitigen Einsetzbarkeit von Multipurpose Carriern<br />

kann man nicht von einem fest definierten Markt sprechen.<br />

Vielmehr werden unterschiedliche Märkte bedient, beispielsweise<br />

Containertransport, Stückgut und Schüttgut. Ansatzpunkte für<br />

eine positive Beurteilung der Perspektiven des MPC Marktes sind<br />

die Überalterung der Flotte (ca. 67 Prozent älter als 20 Jahre),<br />

der Anstieg des Welthandels (1994-2004 um ca. 100 Prozent)<br />

sowie die Unabhängigkeit von bestimmten Transportgütern und<br />

Rohstoffmärkten.<br />

INITIATOR<br />

Das Beteiligungsangebot <strong>MS</strong> „Elisabeth Bolten“ wurde von der Aug.<br />

Bolten, WM. Miller´s Nachfolger (GmbH & Co.) KG initiiert. Die 1801<br />

gegründete Reederei ist die zweitälteste Deutschlands. August<br />

Bolten war unter anderem Mitbegründer der Hapag und der Hamburg-Süd<br />

Schifffahrtslinie. Die heutige Flotte umfasst sowohl Multipurpose<br />

wie auch Handysize-Bulkcarrier, aktuell sind 15 Schiffe in<br />

Fahrt. Der Name Aug. Bolten steht für Kontinuität, Zuverlässigkeit,<br />

Kompetenz und ist für seine zukunftsorientierte Firmenpolitik weltbekannt.<br />

Anleger profitieren von diesem Know-how, da die Gesellschaft auch<br />

als Charterer und Vertragsreeder fungiert. Das große Vertrauen in<br />

dieses Investment wird durch das hohe finanzielle Engagement in<br />

Höhe von EUR 1,25 Mio. als Stiller Gesellschafter sowie TEU 250<br />

als Kommanditist dokumentiert.


SCHIFF <strong>MS</strong> <strong>„ELISABETH</strong> <strong>BOLTEN“</strong><br />

Schiffstyp Multipurpose / Bulk /Container Carrier<br />

Tragfähigkeit tdw 13.022<br />

Bauwerft Jiangsu Yangzijiang Shipyard, China<br />

Baujahr 2001<br />

Register / Flagge Liberia<br />

PARTNER<br />

Vertragsreeder Aug. Bolten, WM. Miller´s Nachfolger (GmbH & Co.) KG<br />

Emissionshaus Steiner & Company GmbH & Co. KG<br />

Verwaltung Verwaltung <strong>MS</strong> „Elisabeth Bolten“ GmbH<br />

CHARTER<br />

Charterer Aug. Bolten, WM. Miller´s Nachfolger (GmbH & Co.) KG<br />

Charterlaufzeit 36 Monate +/– 3 Monate<br />

Charterrate USD 10.500 pro Tag<br />

Optionen nach den ersten 3 Jahren Festcharter 1 Jahr USD 8.500<br />

INVESTITION UND FINANZIERUNG<br />

pro Tag, danach 1 Jahr USD 8.000 pro Tag<br />

Gesamtinvestition EUR 12.724.150<br />

Emissionskapital EUR 3.173.000<br />

Initiatoren EUR 1.520.000<br />

Agio EUR 172.150<br />

Hypothekendarlehen USD * 10.150.000<br />

TONNAGESTEUER<br />

Das Schiff wurde am 1. 12. 2004 übernommen. Es ist vorgesehen, in 2004 den Wechsel zur pauschalierten Gewinnermittlung<br />

nach § 5a EStG durchzuführen.<br />

* entspricht EUR 7.859.000 (Kurs 1,2915)<br />

D I E W I C H T I G S T E N E C K D A T E N I M Ü B E R B L I C K<br />

3


FINANZEN<br />

WECHSELKURS<br />

Der Investitionsphase liegt ein Wechselkurs von USD<br />

1,2915 pro EUR zugrunde, der Betriebsphase von USD<br />

1,33 (2004), USD 1,30 pro EUR (2005), USD 1,25 pro<br />

EUR (2006) und USD 1,20 pro EUR (2007–2019).<br />

AUSSCHÜTTUNGEN<br />

Für die Kommanditisten sind insgesamt laufende Ausschüttungen<br />

in Höhe von 148 Prozent geplant (ohne<br />

Verkauf).<br />

JAHR AUSSCHÜTTUNG<br />

IN PROZENT<br />

4 STEINER + COMPANY<br />

TONNAGE-<br />

STEUER IN EUR<br />

2004 0 0<br />

2005 8 157<br />

2006 8 157<br />

2007 8 157<br />

2008 9 157<br />

2009 9 157<br />

2010 9 157<br />

2011 9 157<br />

2012 9 157<br />

2013 9 157<br />

2014 9 157<br />

2015 9 157<br />

2016 10 157<br />

2017 10 157<br />

2018 12 157<br />

2019 20 157<br />

Gesamt 1) 148 2350<br />

VERÄUSSERUNGSERLÖS<br />

Nach rund 15 Jahren wurde als Verkaufspreis ein Restwert<br />

von EUR 4.358.946 kalkuliert. Das entspricht ca.<br />

37,2 Prozent des Kaufpreises. Möglicherweise können<br />

beim Verkauf daher Reserven realisiert werden.<br />

K APITALRÜCKFLUSS<br />

EUR<br />

Tatsächlicher Kapitaleinsatz 2) 105.000<br />

Ausschüttung<br />

Betriebsphase 3) 148.000<br />

Steuern Betriebsphase 2.350<br />

Anteil am<br />

Betriebsaufgabegewinn<br />

zzgl. Restliquidität 94.578<br />

Vermögenszuwachs nach<br />

Steuern 135.228<br />

MINDESTBETEILIGUNG<br />

Die Mindestzeichnungssumme sollte EUR 25.000,zzgl.<br />

Agio betragen. Höhere Einlagen sollten durch EUR<br />

5.000,- teilbar sein.<br />

1) zzgl. angenommener Verkaufserlös von ca.<br />

37,2 Prozent des Kaufpreises<br />

2) Kommanditbeteiligung EUR 100.000<br />

plus Agio EUR 5.000<br />

3) abzüglich zu zahlender Steuern


EINZAHLUNG<br />

50 Prozent zzgl. 5 Prozent Agio auf den gesamten Be-<br />

teiligungsbetrag 1 Woche nach Beitritt bzw. dem Erhalt<br />

der Annahmebestätigung.<br />

50 Prozent zum 30. 6. 2005, bei Einzahlung der ersten<br />

Tranche und Beitritt bis zum 31. 3. 2005 erhält der Einzahler<br />

die volle Gewinnausschüttung für 2005, sofern<br />

ein entsprechender Gesellschaftsbeschluss ergeht.<br />

PLATZIERUNGSGARANTIE<br />

Für das einzuwerbende Kommanditkapital liegt eine<br />

Platzierungsgarantie der Aug. Bolten, WM. Miller´s<br />

Nachfolger (GmbH & Co.) KG vor.<br />

HAFTUNG<br />

Eine Haftung der Kommanditisten ist auf die jeweils<br />

gezeichnete Kommanditeinlage beschränkt. Eine Nachschusspflicht<br />

besteht nicht.<br />

D I E W I C H T I G S T E N E C K D A T E N I M Ü B E R B L I C K<br />

5


CHANCEN UND RISIKEN<br />

IM ÜBERBLICK<br />

Kaufpreis und<br />

Nebenkosten 6<br />

Ausschüttungen 6<br />

Zinsen 7<br />

Beschäftigung 7<br />

Schiffbetriebskosten 8<br />

Wechselkurs 8<br />

Veräußerungserlös 9<br />

Steuern 9<br />

Laufzeit und<br />

Fungibilität 10<br />

Beschäftigung und<br />

Schiffsbetrieb 10<br />

6 STEINER + COMPANY<br />

K AUFPREIS UND NEBENKOSTEN<br />

RISIKEN Es besteht das Risiko, dass es bei einzelnen<br />

Positionen der Investitionsrechnung zu Kostenüberschreitungen<br />

kommt.<br />

CHANCEN Es besteht die Chance, dass sich bei einzelnen<br />

Positionen der Investitionsrechnung eine<br />

Kostenreduzierung ergibt.<br />

ERLÄUTERUNG Die Investitionsrechnung basiert teilweise<br />

auf Schätzungen, die sich aus Erfahrungswerten<br />

ableiten. Es ist davon auszugehen,<br />

dass Abweichungen geringfügig sein werden<br />

und die Liquiditätsreserve wahrscheinlich<br />

zur Deckung der eventuellen Mehrkosten<br />

ausreichen wird.<br />

AUSSCHÜTTUNGEN<br />

RISIKEN Es besteht das Risiko, dass es – je nach Liquiditätslage<br />

der Gesellschaft – zu niedrigeren<br />

und / oder verspäteten Ausschüttungen<br />

an die Gesellschafter kommt.<br />

CHANCEN Es besteht die Möglichkeit, dass aufgrund<br />

der positiven Liquiditätslage der Gesellschaft<br />

höhere Ausschüttungen als prospektiert erfolgen.<br />

ERLÄUTERUNG Liquiditätsüberschüsse, die nach der vollständigen<br />

Begleichung der Kosten sowie<br />

Zins- und Tilgungsverbindlichkeiten verbleiben,<br />

werden gemäß Vorgaben der finanzierenden<br />

Bank hälftig für Sondertilgungen verwendet,<br />

bis eine Sondertilgung in Höhe von<br />

insgesamt USD 1 Million geleistet wurde.


ZINSEN<br />

RISIKEN Es besteht das Risiko, dass der prospektierte Zins in Höhe von 4 bis 7 Prozent pro Jahr über-<br />

schritten wird.<br />

CHANCEN Es besteht die Chance, dass die kalkulierten Zinsen unterschritten werden.<br />

ERLÄUTERUNG Die Zinskalkulation basiert auf Schätzungen.<br />

VERÄNDERUNG RENDITE<br />

– Zinssatz Schiffshypothek – (EUR) +1 % +0,5 % Kalk. Prosp. – 0,5 % –1 %<br />

Tatsächlicher Kapitaleinsatz (incl. Agio) 105.000 105.000 105.000 105.000 105.000<br />

Ausschüttungen Betriebsphase 2005-2019 136.000 142.000 148.000 155.000 160.000<br />

Anteil am Betriebsaufgabegewinn * 92.524 93.599 94.578 94.630 96.702<br />

Steuern während der Betriebsphase 2.350 2.350 2.350 2.350 2.350<br />

Steuern auf Betriebsaufgabegewinn 0 0 0 0 0<br />

Vermögenszuwachs nach Steuern 121.174 128.249 135.228 142.280 149.352<br />

Rendite nach der Methode interner Zinsfuß (IRR) 8,34 % 8,87 % 9,41 % 9,96 % 10,55 %<br />

BESCHÄFTIGUNG<br />

RISIKEN Es besteht das Risiko, dass nach Ablauf der 3-Jahres-Festcharter niedrigere als im Beteiligungsangebot<br />

zugrunde gelegte Einnahmen erzielt werden.<br />

CHANCEN Das <strong>MS</strong> „Elisabeth Bolten“ wird im Anschluss an die Charter und den zwei Optionsjahren unter<br />

Umständen in freier Fahrt beschäftigt. Es besteht die Chance, dass dann höhere Einnahmen als<br />

im Beteiligungsangebot prospektiert erzielt werden.<br />

ERLÄUTERUNG Die Einnahmen basieren auf aktuellen Marktraten. Historisch gesehen sind sie nach Ablauf der<br />

Charter als konservativ kalkuliert anzusehen.<br />

VERÄNDERUNG RENDITE<br />

– Einnahmen pro Tag ** – (USD) –500 –250 Kalk. Prosp. +250 +500<br />

Tatsächlicher Kapitaleinsatz (incl. Agio) 105.000 105.000 105.000 105.000 105.000<br />

Ausschüttungen Betriebsphase 2005-2019 111.000 130.000 148.000 164.000 182.000<br />

Anteil am Betriebsaufgabegewinn * 91.148 92.363 94.578 98.822 101.037<br />

Steuern während der Betriebsphase 2.350 2.350 2.350 2.350 2.350<br />

Steuern auf Betriebsaufgabegewinn 0 0 0 0 0<br />

Vermögenszuwachs nach Steuern 94.798 115.013 135.228 155.472 175.687<br />

Rendite nach der Methode interner Zinsfuß (IRR) 7,11 % 8,38 % 9,41 % 10,65 % 11,93 %<br />

* Veräußerungserlös plus Liquiditätsreserven.<br />

** Die Einnahmeveränderungen wurden erst nach Ablauf der 3-Jahres-Festcharter und den zwei Jahren Option kalkuliert.<br />

C H A N C E N U N D R I S I K E N I M Ü B E R B L I C K<br />

7


SCHIFFBETRIEBSKOSTEN<br />

RISIKEN Es besteht das Risiko, dass die Betriebs- und Dockungskosten höher sind als prospektiert.<br />

CHANCEN Es besteht die Chance, dass die Betriebs- und Dockungskosten geringer sind als prospektiert.<br />

ERLÄUTERUNG Die im Beteiligungsangebot zugrunde gelegten Werte basieren auf Erfahrungswerten von bauähnlichen<br />

Schiffen. In den durchschnittlichen Betriebskosten sind Rückstellungen für Reparaturen<br />

berücksichtigt. Dockungen wurden gesondert kalkuliert.<br />

VERÄNDERUNG RENDITE<br />

– Betriebskosten pro Tag – (USD) +500 +250 Kalk. Prosp. –250 – 500<br />

Tatsächlicher Kapitaleinsatz (incl. Agio) 105.000 105.000 105.000 105.000 105.000<br />

Ausschüttungen Betriebsphase 2005-2019 65.000 107.000 148.000 182.000 209.000<br />

Anteil am Betriebsaufgabegewinn * 90.793 92.243 94.578 103.970 120.392<br />

Steuern während der Betriebsphase 2.350 2.350 2.350 2.350 2.350<br />

Steuern auf Betriebsaufgabegewinn 0 0 0 0 0<br />

Vermögenszuwachs nach Steuern 48.443 91.894 135.228 178.620 222.042<br />

Rendite nach der Methode interner Zinsfuß (IRR) 3,55 % 6,67 % 9,41 % 12,37 % 14,89 %<br />

WECHSELKURS<br />

RISIKEN Es besteht das Risiko, dass sich aufgrund von niedrigeren USD-Kursen die Betriebseinnahmen<br />

und der Veräußerungserlös reduzieren.<br />

CHANCEN Es besteht die Chance, dass sich aufgrund von höheren USD-Kursen die Betriebseinnahmen der<br />

Gesellschaft und der Veräußerungserlös des Schiffes erhöhen.<br />

ERLÄUTERUNG Nur ein Teil der Betriebskosten (ca. 50 Prozent) wird in EUR zu begleichen sein. Die Betriebseinnahmen<br />

fallen grundsätzlich in USD an. Die Ausschüttungen werden somit von Kursschwankungen<br />

zwischen USD und EUR betroffen.<br />

VERÄNDERUNG RENDITE<br />

– Wechselkurs ** – (EUR / USD ) 1,1 1,15 Kalk. Prosp. 1,3 1,4<br />

Tatsächlicher Kapitaleinsatz (incl. Agio) 105.000 105.000 105.000 105.000 105.000<br />

Ausschüttungen Betriebsphase 2005-2019 206.000 180.000 148.000 102.000 58.000<br />

Anteil am Betriebsaufgabegewinn * 103.400 96.856 94.578 92.510 91.237<br />

Steuern während der Betriebsphase 2.350 2.350 2.350 2.350 2.350<br />

Steuern auf Betriebsaufgabegewinn 0 0 0 0 0<br />

Vermögenszuwachs nach Steuern 202.050 169.506 135.228 87.160 41.887<br />

Rendite nach der Methode interner Zinsfuß (IRR) 14,60 % 12,28 % 9,41% 6,38 % 3,06 %<br />

8 STEINER + COMPANY


VERÄUSSERUNGSERLÖS<br />

RISIKEN Es besteht das Risiko, dass das <strong>MS</strong> „Elisabeth Bolten“ aufgrund nachhaltig schlechter Marktbe-<br />

dingungen zu einem späteren Zeitpunkt und zu einem niedrigeren Preis veräußert wird.<br />

CHANCEN Es besteht die Chance, dass das <strong>MS</strong> „Elisabeth Bolten“ aufgrund einer positiven Marktsituation<br />

zu einem höheren Preis als in den Annahmen kalkuliert veräußert werden kann. Darüber hinaus<br />

besteht die Chance, dass das <strong>MS</strong> „Elisabeth Bolten“ früher als im Beteiligungsangebot vorgesehen<br />

verkauft wird.<br />

ERLÄUTERUNG Es wird davon ausgegangen, dass das <strong>MS</strong> „Elisabeth Bolten“ nach zirka 15 Jahren zu 37,2 Prozent<br />

des Kaufpreises veräußert wird.<br />

VERÄNDERUNG RENDITE<br />

– Veräußerungserlös (4.358.946 Euro)*** – –10 % –5 % Kalk. Prosp. +5 % +10 %<br />

Tatsächlicher Kapitaleinsatz (incl. Agio) 105.000 105.000 105.000 105.000 105.000<br />

Ausschüttungen Betriebsphase 2005-2019 148.000 148.000 148.000 148.000 148.000<br />

Anteil am Betriebsaufgabegewinn * 60.073 76.512 94.578 106.108 125.859<br />

Steuern während der Betriebsphase 2.350 2.350 2.350 2.350 2.350<br />

Steuern auf Betriebsaufgabegewinn 0 0 0 0 0<br />

Vermögenszuwachs nach Steuern 100.723 117.162 135.228 146.758 166.509<br />

Rendite nach der Methode interner Zinsfuß (IRR) 8,01 % 8,71 % 9,41 % 9,82 % 10,48 %<br />

STEUERN<br />

RISIKEN Es besteht das Risiko, dass es für den Anleger – aufgrund geänderter steuerlicher Vorschriften<br />

und ihrer Auslegung – zu höheren Steuerbelastungen als in der Kalkulation angenommen<br />

kommt.<br />

CHANCEN Es besteht die Chance, dass sich aufgrund geänderter steuerlicher Rahmenbedingungen niedrigere<br />

steuerliche Belastungen als kalkuliert für den Anleger ergeben.<br />

ERLÄUTERUNG Das <strong>MS</strong> „Elisabeth Bolten“ wird bereits im Jahr 2004 zur deutschen Tonnagesteuer optieren. Es<br />

wird unterstellt, dass die aktuellen Gesetze, Erlasse und sonstigen Auslegungen während der<br />

Betriebsdauer Bestand haben.<br />

* Veräußerungserlös plus Liquiditätsreserven.<br />

** Es wurde lediglich der Wechselkurs in der Betriebsphase ab dem Jahr 2005 angepasst.<br />

*** Zum Veräußerungszeitpunkt wurde ein Wechselkurs von rund 1,29 angenommen<br />

C H A N C E N U N D R I S I K E N I M Ü B E R B L I C K<br />

9


LAUFZEIT UND FUNGIBILITÄT<br />

RISIKEN Es besteht das Risiko, dass ein Anleger seine Beteiligung vorzeitig nur mit Verlust oder gar nicht<br />

veräußern kann.<br />

CHANCEN Es besteht die Chance, dass ein Anleger auch bei vorzeitiger Veräußerung der Beteiligung stille<br />

Reserven realisieren kann.<br />

ERLÄUTERUNG Diese Schiffsbeteiligung ist über einen Zeitraum von 15 Jahren konzipiert. Der Gesellschafter<br />

kann die Gesellschaft frühestens zum 31. 12. 2019 kündigen. Unbenommen davon kann die<br />

Beteiligung veräußert werden; allerdings ist eine Schiffsbeteiligung in diesem Falle nur sehr<br />

eingeschränkt fungibel. Steiner & Company GmbH & Co. KG wird jedoch bei einer vorzeitigen<br />

Veräußerung einer Einzelbeteiligung behilflich sein. Eine ausführliche Darstellung der Chancen<br />

und Risiken finden Sie ab Seite 24 „Chancen und Risiken”<br />

BESCHÄFTIGUNG UND SCHIFFSBETRIEB<br />

RISIKEN Abhängig von der Bonität der Charterer besteht die Möglichkeit, dass die Charterer ihren vertraglichen<br />

Verpflichtungen nicht nachkommen und die Chartermieten nicht in der prognostizierten<br />

Höhe zahlen bzw. völlig ausfallen. Zudem können die tatsächlichen Einahmen im Anschluss an<br />

die Anfangsbeschäftigung unterhalb der Prognose liegen oder die Schifffahrtsgesellschaft kann<br />

mangels Beschäftigungsmöglichkeit ohne Chartereinnahmen verbleiben.<br />

CHANCEN Sofern höhere Einnahmen als prognostiziert erzielt werden, führt dies zu einer Verbesserung des<br />

Betriebsergebnisses.<br />

ERLÄUTERUNG Um das Charterrisiko in den ersten Jahren gering zu halten, wurden anfänglich bewusst Festchartern<br />

mit einer mind. 33 monatigen Laufzeit mit Charterern erstklassiger Bonität und Reputation<br />

am Markt abgeschlossen. Im Anschluss an die Festchartern wurden aus Vorsichtsgründen Ratenannahmen<br />

getroffen, die das max. Ratenniveau während der Festchartern nicht übersteigen.<br />

10 STEINER + COMPANY


CHARTERVERTRAGS-<br />

LAUFZEIT<br />

3-Jahres-Festcharter +/- 3 Monate (plus 1 Jahr Option +/- 2 Monate) + 1 wei-<br />

teres Jahr Option +/- 2 Monate.<br />

EINNAHMEN Zeitchartererlöse 2004 bis 2007 in Höhe von USD 10.500 pro Tag und ab 2008<br />

USD 8.500 pro Tag; ab 2009 USD 8.000 pro Tag, ab 2010 USD 7.750 pro Tag,<br />

ab 2013 USD 7.700 pro Tag, ab 2018 USD 7.600 pro Tag. Mehreinnahmen fließen<br />

bis zur vollständigen Tilgung der Hypothek zu 50 Prozent der Schifffahrtsgesellschaft<br />

zu.<br />

BETRIEBSKOSTEN 2004 wurden die Betriebskosten in Höhe von EUR 2.466 pro Tag kalkuliert; ab<br />

2006 ist mit einer Steigerung in Höhe von 2 Prozent pro Jahr zu rechnen. Die<br />

Dockungskosten wurden mit EUR 200.000 in 2006, EUR 200.000 in 2008, EUR<br />

200.000 in 2011, EUR 200.000 in 2013 und EUR 200.000 in 2016 kalkuliert.<br />

Verwaltungskosten wurden zeitanteilig für 2004 mit EUR 4.000 kalkuliert, ab<br />

2005 mit EUR 47.000 pro Jahr zuzüglich einer 2prozentigen Steigerung der<br />

Kosten in jedem Folgejahr bis 2019.<br />

FINANZIERUNG<br />

KAUFPREIS 11.556.000 EUR<br />

KOMMANDITKAPITAL 3.443.000<br />

HYPOTHEKENDARLEHEN 7.859.000 (USD 10.150.000) *<br />

PLATZIERUNGSGARANTIE Aug. Bolten, WM. Miller´s Nachfolger (GmbH & Co.) KG<br />

* USD / EUR-Kurs 1,2915<br />

C H A N C E N U N D R I S I K E N I M Ü B E R B L I C K<br />

11


BETEILIGUNGSANGEBOT<br />

<strong>MS</strong> <strong>„ELISABETH</strong> <strong>BOLTEN“</strong><br />

Beteiligungsangebot 12<br />

Schiff 12<br />

Bereederung 12<br />

Beschäftigung 13<br />

Prognostizierter<br />

wirtschaftlicher Verlauf 13<br />

Abwicklungshinweise 14<br />

Vertriebshinweise 14<br />

Technische Daten 15<br />

12 STEINER + COMPANY<br />

BETEILIGUNGSANGEBOT<br />

Das Beteiligungsangebot <strong>MS</strong> „Elisabeth Bolten“ bietet dem Anleger<br />

eine Erfolg versprechende Investition, mit der attraktive Renditen<br />

erzielt werden können. Das Geschäftsmodell basiert auf der langjährigen<br />

Reederei- und Managementerfahrung des Initiators Aug.<br />

Bolten, WM. Miller’s Nachfolger (GmbH & Co.) KG. Der Initiator<br />

ist auf dem Gebiet der operativen Befrachtung von Bulk Carriern<br />

ein ausgesprochener Spezialist. Dies wird durch eine Flotte von<br />

fünfzehn Schiffen dokumentiert. Der Initiator verfügt über ausgezeichnete<br />

Geschäftsverbindungen zu etablierten Handelshäusern<br />

und zum produzierenden Gewerbe. Dadurch ist für ein differenziertes<br />

Ladungsportfolio gesorgt und eine gute Auslastung der zu<br />

befrachtenden Schiffe sichergestellt.<br />

SCHIFF<br />

Das <strong>MS</strong> „Elisabeth Bolten“ ist ein gebrauchter Multipurpose / Bulk/<br />

Container Carrier. Das Schiff verfügt über 3 Kräne zu je 40 t Hebelast<br />

und hat eine Tragfähigkeit von 13.022 tdw. Die Geschwindigkeit<br />

beträgt 14 Knoten. 568 Container (20´) oder 217 Container<br />

(40´) plus 122 (20´) finden auf dem <strong>MS</strong> „Elisabeth Bolten“ Platz.<br />

Es wurde 2001 von der Jiangsu Yangzijiang Shipyard in China<br />

gebaut und wird seitdem im weltweiten Verkehr eingesetzt. Das<br />

<strong>MS</strong> „Elisabeth Bolten“ ist am 1. 12. 2004 für EUR 11,556 Mio.<br />

übernommen worden. Die Prospektkalkulation geht von einer 15jährigen<br />

Betriebsdauer aus.<br />

BEREEDERUNG<br />

Vertragsreeder ist die Aug. Bolten, WM. Miller’s Nachfolger (GmbH<br />

& Co.) KG, Hamburg. Die Wurzeln des Hauses Bolten gehen auf<br />

das Jahr 1801 zurück. Der Vertragsreeder beteiligt sich wesentlich<br />

am Kommanditkapital des <strong>MS</strong> „Elisabeth Bolten“ und dokumentiert<br />

damit sein Vertrauen in dieses Beteiligungsangebot.


BESCHÄFTIGUNG<br />

Das <strong>MS</strong> „Elisabeth Bolten“ ist mit einer 3-Jahres-Fest-<br />

charter +/- 3 Monate für USD 10.500 pro Tag (plus 1<br />

Jahr Option +/– 2 Monate für USD 8.500 pro Tag plus<br />

1 Jahr Option +/- 2 Monate für USD 8.000 pro Tag) an<br />

Aug. Bolten, WM. Miller’s Nachfolger (GmbH & Co.) KG,<br />

Hamburg, verchartert. Der Vertrag sieht eine Tagesrate<br />

von USD 10.500 vor (abzgl. 2,5 Prozent Kommission<br />

und 4 Prozent Bereederungsgebühr). Nach Ablauf der<br />

3-Jahres-Festcharter sowie der Optionsjahre wird bis<br />

zum Ende der Fondslaufzeit mit Tageseinnahmen in<br />

Höhe von USD 7.750-7.600 durchgehend gerechnet. Die<br />

kalkulierten Einnahmen entsprechen den derzeit erzielbaren<br />

Charterraten für Multipurpose / Bulk / Container<br />

Carrier vergleichbarer Größe und vergleichbaren Alters<br />

und liegen im Durchschnitt der in der Vergangenheit<br />

erzielbaren Einnahmen. Sollte sich der Weltmarkt – wie<br />

erwartet – weiterhin positiv entwickeln, sind Einnahmen<br />

nach Ablauf der Charter und Option auf deutlich<br />

höherem Niveau als kalkuliert möglich. Liquiditätsüberschüsse,<br />

die nach den planmäßig an die Kommanditisten<br />

zu leistenden Ausschüttungen verbleiben, sind<br />

hälftig für außerplanmäßige Tilgungen zu verwenden,<br />

bis eine Sondertilgung in Höhe von USD 1 Million auf<br />

das Schiffshypothekendarlehen geleistet ist.<br />

PROGNOSTIZIERTER<br />

WIRTSCHAFTLICHER VERLAUF<br />

PROGNOSEZEITRAUM<br />

Ca. 15 Betriebsjahre<br />

AUSSCHÜTTUNG<br />

Aufgrund der gesicherten Einnahmesituation und des<br />

sich günstig entwickelnden Weltmarktes bietet das <strong>MS</strong><br />

„Elisabeth Bolten“ den Anlegern attraktive Ertragschancen.<br />

Die Kalkulation sieht Ausschüttungen in Höhe von<br />

8 Prozent (2005 bis 2007), 9 Prozent (2008-2015),<br />

10 Prozent (2016-2017), 12 Prozent 2018 und 20 Prozent<br />

2019 vor (ohne Schiffsverkauf). Die prognostizierte<br />

Rendite von zirka 9,41 Prozent (Methode Interner Zinsfuß)<br />

birgt aufgrund der niedrig angesetzten Einnahmen<br />

nach Ablauf der Charter- und Optionsjahre erhebliches<br />

Steigerungspotenzial.<br />

HYPOTHEKENDARLEHEN<br />

Die Hypothek wird innerhalb von 14 Jahren zurückgeführt.<br />

Aufgrund der auskömmlichen Charter sieht die<br />

Kalkulation für die Jahre 2005 Tilgungen in Höhe von<br />

USD 1.600.000, 2006 USD 1.300.000, 2007 USD<br />

1.200.000 und 2008 bis Ende 2018 jeweils USD<br />

550.000 vor. Dies bedeutet eine Rückführung der Hypothek<br />

nach Ablauf der 3-Jahres-Festcharter in Höhe<br />

von ca. 40 Prozent. Kalkulierte Zinsen für das USD-<br />

Darlehen: 4 bis 7 Prozent pro Jahr.<br />

WECHSELKURS<br />

Der Ankauf erfolgte zu einem Wechselkurs von USD<br />

1,2915 pro EUR für USD 5 Millionen sowie EUR 7,685 Millionen<br />

EUR. In der Betriebsphase wurde 2004 mit einem<br />

Kurs von USD 1,33, 2005 mit einem Kurs von USD 1,30<br />

pro EUR, 2006 USD 1,25 pro EUR und von 2007-2019<br />

von USD 1,20 pro EUR gerechnet. Das Schiffshypothekendarlehen<br />

(USD 10.150.000) ist vollständig in USD bei<br />

der Norddeutschen Landesbank, Girozentrale Hannover,<br />

aufgenommen. Es besteht für die <strong>MS</strong> „Elisabeth Bolten“<br />

Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG die Option, das<br />

Darlehen auch in EUR oder bis 50 Prozent des jeweils<br />

ausstehenden Betrages in eine andere Währung aus Mitteln<br />

des Euromarktes (z.B. JPY oder CHF) umzuwandeln.<br />

VERÄUSSERUNG<br />

Es wird unterstellt, dass sich das Schiff nach 15 Jahren<br />

zu einem Restwert von 37,2 Prozent (EUR 4.359.000)<br />

des Kaufpreises veräußern lassen wird.<br />

B E T E I L I G U N G S A N G E B O T M S „ E L I S A B E T H B O L T E N “<br />

13


ABWICKLUNGSHINWEISE<br />

BESTÄTIGUNG ÜBER EIN<br />

INFORMATIONSGESPRÄCH ZWISCHEN<br />

VERMITTLER UND ANLEGER<br />

Sofern an einem zuvor vereinbarten Termin ein persönli-<br />

ches Informationsgespräch stattgefunden hat, bitten wir<br />

den Anleger, dies auf der beiliegenden Bestätigung zu<br />

quittieren.<br />

INFORMATIONSPFLICHTEN BEI<br />

FERNABSATZVERTRÄGEN<br />

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung der Vorschriften<br />

über Fernabsatzverträge bei Finanzdienstleistungen<br />

am 8. 12. 2004 ergeben sich umfangreiche<br />

Informationspflichten gegenüber dem Anleger. Im<br />

Fall der Vermittlung des Beteiligungsangebotes über<br />

Fernkommunikationsmittel bitten wir den Anleger um<br />

Kenntnisnahme des anliegenden Merkblattes „Informationspflichten<br />

bei Fernabsatzverträgen“ und um anschließende<br />

Unterzeichnung.<br />

WIDERRUFSBELEHRUNG<br />

Dem Anleger steht ein Widerrufsrecht zu. Die Kenntnisnahme<br />

des Widerrufsrechts ist auf der anliegenden<br />

Widerrufsbelehrung zu quittieren.<br />

BEITRITTSERKLÄRUNG<br />

Bitte senden Sie die beiliegende Beitrittserklärung, die<br />

Bestätigung über ein Informtionsgespräch zwischen<br />

Vermittler und Anleger bzw. Informationpflichten bei<br />

Fernabsatzverträgen sowie die Widerrufsbelehrung<br />

vollständig an die in der Kopfzeile der Erklärung genannte<br />

Adresse. Der Beitritt wird nach Annahme durch<br />

die Verwaltung <strong>MS</strong> „Elisabeth Bolten“ GmbH wirksam.<br />

Sie erhalten unverzüglich eine unterschriebene Ausfertigung<br />

der Beitrittserklärung zurück.<br />

14 STEINER + COMPANY<br />

HANDELSREGISTEREINTRAGUNG<br />

Es ist vorgesehen, die Kommanditisten vollständig in<br />

das Handelsregister einzutragen. In diesem Zusammenhang<br />

ist es notwendig, die beigefügte Registervollmacht<br />

vollständig auszufüllen und notariell beglaubigen<br />

zu lassen.<br />

HINWEIS<br />

Sofern die Einzahlungen ihrer Höhe und Fälligkeit nach<br />

nicht oder nicht in vollem Umfang geleistet werden, hat<br />

dies negativen Einfluss auf das steuerliche und wirtschaftliche<br />

Ergebnis der Gesellschaft.<br />

ANDERKONTO<br />

<strong>MS</strong> „Elisabeth Bolten“<br />

Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG<br />

Verwendungszweck: Kommanditkapitaleinzahlung<br />

Dresdner Bank AG, Hamburg<br />

Kto.-Nr.: 550 830 700<br />

BLZ: 200 800 00<br />

PROSPEKTHERAUSGEBER<br />

Steiner & Company GmbH & Co. KG<br />

Pickhuben 2<br />

20457 Hamburg<br />

VERTRIEBSHINWEISE<br />

VERTRIEB<br />

Eine Platzierung des Kommanditkapitals erfolgt auch<br />

durch Vertriebsbeauftragte. Mit ihnen wurden gesonderte<br />

Vertriebsvereinbarungen getroffen. Es handelt<br />

sich bei ihnen um selbstständige Unternehmer. Sie und<br />

deren Mitarbeiter sind keine Erfüllungsgehilfen der im<br />

Beteiligungsangebot genannten Gesellschaften.


ANGABENVORBEHALT<br />

Mit größter Sorgfalt wurden die Angaben im Beteiligung-<br />

sangebot ermittelt. Irrtümer, Auslassungen und Änderun-<br />

gen können nicht ausgeschlossen werden. Die Angaben<br />

und Berechnungen beruhen auf dem gegenwärtigen Stand<br />

der Planung (Dezember 2004) sowie auf der Grundlage<br />

der in diesem Angebot erwähnten Verträge und der gegenwärtig<br />

geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Eine<br />

Haftung für Abweichungen gegenüber den Angaben im<br />

TECHNISCHE DATEN <strong>MS</strong> <strong>„ELISABETH</strong> <strong>BOLTEN“</strong><br />

Beteiligungsangebot aufgrund von Änderungen der gesetzlichen<br />

Bestimmungen oder aufgrund von Maßnahmen<br />

der Steuerbehörden oder Änderungen der Steuerrechtsprechung<br />

sowie für den Eintritt der mit einer Beteiligung<br />

verbundenen wirtschaftlichen und steuerlichen Ziele und<br />

Vorstellungen wird nicht übernommen. Eine Haftung für<br />

Vertriebsbeauftragte ist ausgeschlossen. Niemand ist berechtigt,<br />

von diesem Prospekt abweichende Angaben zu<br />

machen. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen<br />

Bestätigung der Initiatoren.<br />

Schiffstyp Multipurpose / Bulk / Container Vessel<br />

Tragfähigkeit 13.022 tdw<br />

Klassifizierungsgesellschaft Germanischer Lloyd (höchste Klasse)<br />

Ladeluken 4 Luken / Lukendeckel Kvaerner hydraulic folding type<br />

Länge über alles 127,31 m<br />

Breite 21,20 m<br />

Tiefgang 8,55 m<br />

Geschwindigkeit 14 Knoten<br />

Hauptmaschine MAN B & W 5S42MC<br />

Grain / Bale capacity 16.500 cbm / 15.500 cbm<br />

Besatzung ca. 20<br />

Register / Flagge Liberia (Änderung vorbehalten)<br />

Baujahr 2001<br />

Schiffsübernahme Dezember 2004<br />

Werft Jiangsu Yangzijiang Shipyard, China<br />

Nächste Dockung 2006<br />

B E T E I L I G U N G S A N G E B O T M S „ E L I S A B E T H B O L T E N “<br />

15


MARKT<br />

<strong>MS</strong> <strong>„ELISABETH</strong> <strong>BOLTEN“</strong><br />

Schiffsmarkt 16<br />

Der Markt für<br />

Multipurpose / Bulk /<br />

Container Carrier 18<br />

Die Multipurpose /<br />

Bulk / Container<br />

Carrier Flotte 18<br />

Charterraten 20<br />

Nachfrageentwicklung 21<br />

16 STEINER + COMPANY<br />

SCHIFFSMARKT<br />

Die globale Wirtschaft befindet sich derzeit in einer nachhaltig<br />

wachsenden Aufschwungphase. Das Ifo Institut erwartet für 2004<br />

ein Weltwirtschaftswachstum von 4,7 Prozent und 3,4 Prozent in<br />

2005. Bedingt durch die fortschreitende Globalisierung sind die<br />

Schifffahrtsmärkte weltweit ein sehr stark wachsendes Segment<br />

der Weltwirtschaft. Als Folge der stark wachsenden Weltbevölkerung<br />

müssen immer mehr Menschen weltweit mit Gütern versorgt<br />

werden. Der zunehmende Trend zur Ansiedlung von Industriestandorten<br />

in sogenannten Billiglohnländern (und deren steter<br />

Wechsel) hat darüber hinaus zur Folge, dass die hier produzierten<br />

Güter wiederum zu den Nachfragemärkten transportiert werden<br />

müssen. Demnach ist die für die Schifffahrtsmärkte relevante<br />

Entwicklung des realen Welthandels eng mit der Entwicklung des<br />

Wirtschaftswachstums verzahnt. Führende Institute (OECD; Statistisches<br />

Bundesamt etc.) rechnen mit einem Anstieg des Welthandels<br />

in Höhe von 9,5 Prozent in 2004 und 8 Prozent in 2005.<br />

Der interkontinentale Welthandel wird zu 97 Prozent über den<br />

Seetransport abgewickelt. Dieser hohe Anteil wird voraussichtlich<br />

auch in Zukunft erhalten bleiben, da es kein vergleichbar günstiges<br />

Transportmittel gibt. Ein Beleg für diese Einschätzung ist,<br />

dass die über See transportierten Ladungsmengen im Jahr 2003<br />

um ca. 4,3 Prozent auf 6,8 Mrd. Tonnen zugenommen haben. Zur<br />

Zeit ist die Industriealisierung Chinas der stärkste Motor für alle<br />

Transporte auf dem Seeweg. Ein weiterer Wachstumstreiber der<br />

Schifffahrtsmärkte ist der Trend „from road to sea“ in den Industrieländern,<br />

bedingt durch die immer weiter anwachsende Verstopfung<br />

der landgestützten Verkehrswege.<br />

Um die Entwicklung des Welthandels in Relation zum BSP zu verdeutlichen,<br />

dienen folgende Tabellen:


Wachstum Welt-BSP, Welthandel und „trockene“ Güter<br />

250%<br />

200%<br />

150%<br />

100%<br />

50%<br />

0%<br />

1992 = 100 %<br />

1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004* 2005*<br />

BIP-Wachstum ausgewählter Regionen/Länder<br />

Jahr USA EU Japan Mittel-/ Latein- Südkorea China Welt,<br />

Osteuropa amerika gesamt<br />

2001 0,5% 1,8% 0,4% 0,2% 0,5% 3,8% 7,5% 2,4%<br />

2002 2,2% 1,2% -0,3% 4,4% -0,1% 6,9% 8,3% 3,0%<br />

2003 3,1% 1,1% 2,7% 4,5% 1,8% 3,1% 9,1% 3,9%<br />

2004 4,7% 2,6% 3,0% 5,5% 4,6% 5,6% 9,0% 5,0%<br />

2005 3,7% 2,5% 2,8% 4,8% 3,6% 5,9% 7,5% 4,3%<br />

* 2004 als vorläufige Schätzung,<br />

2005 als Prognose<br />

Welt-BSP<br />

Welthandel<br />

Weltseehandel,<br />

nur trockene Güter<br />

Quelle: Clarkson Research Studies:<br />

Shipping Review & Outlook,<br />

Autumn 2004 und Shipping<br />

Intelligence Weekly, verschiedene<br />

Jahrgänge; eigene Darstellung;<br />

2004 + 2005 als Prognose + IMF:<br />

World Economic Outlook,<br />

verschiedene Jahrgänge; eigene<br />

Berechnungen<br />

in % gegenüber dem Vorjahr<br />

2004 und 2005 als Prognose<br />

Quelle: Clarkson Research Studies‚<br />

Container Intelligence Monthly<br />

10/2004 und Shipping Intelligence<br />

Weekly, 26.11.2004<br />

M A R K T M S „ E L I S A B E T H B O L T E N “<br />

17


DER MARKT FÜR<br />

MULTIPURPOSE / BULK /<br />

CONTAINER CARRIER<br />

Der Markt der Handelsschiffe wird nach Transportar-<br />

ten, Einsatzzweck und Größenklassen unterschieden.<br />

Rohöltanker, Chemikalientanker, Massengutfrachter<br />

(Bulk-Carrier), RoRo-Schiffe für rollende Ladungen und<br />

Containerschiffe sind nur einige Beispiele. Der Markt<br />

für Multipurpose (Mehrzweck) Carrier ist ein sehr spezieller<br />

Markt und schwierig zu erfassen, denn bei Multipurpose<br />

bzw. Mehrzweckfrachtern handelt es sich um<br />

einen Schiffstyp, der sehr vielseitig einsetzbar ist und<br />

den es in diversen Größen und Ausstattungsmerkmalen<br />

gibt. Kennzeichnend für den Multipurpose-Markt<br />

sind Ladungen wie einzelnes Stückgut, massenhaftes<br />

Stückgut (Zellulose, Holz, Papierrollen, Stahlcoils etc.),<br />

Schüttgutladungen (Getreide, Kohle, Erze, Split etc.),<br />

verpackte und lose Gefahrengüter, Projektladungsgüter<br />

(Schwergutcollies, Konstruktionsteile, Großanlagen, Generatoren<br />

und Motoren sowie Konsumgüter (PKW und<br />

Container). Diese verschiedenen Ladungen können von<br />

einem und demselben Multipurpose-Schiff gleichzeitig<br />

transportiert werden. Aufgrund der technischen und<br />

baulichen Ausstattungsmerkmale dieses Schiffstyps<br />

und der weltweiten Einsetzbarkeit können Reeder und<br />

Befrachter schnell auf Marktschwankungen reagieren<br />

und somit im jeweils vorteilhaftesten Markt operieren,<br />

was ihnen einen klaren Wettbewerbsvorteil verschafft.<br />

Hier ist insbesondere das Vorhandensein von Kränen<br />

und Greifern von Vorteil, da diese Schiffe auch Häfen<br />

anlaufen können, die nur über eine gering entwickelte<br />

Hafeninfrastruktur verfügen.<br />

18 STEINER + COMPANY<br />

DIE MULTIPURPOSE /<br />

BULK / CONTAINER<br />

CARRIER FLOTTE<br />

Um die wirtschaftlichen Chancen des <strong>MS</strong> „Elisabeth<br />

Bolten“ richtig einschätzen zu können, ist es erforderlich,<br />

die gesamte Multipurpose-Flotte weltweit in der<br />

Größenklasse 10.000-14.999 tdw zu betrachten. Das<br />

<strong>MS</strong> „Elisabeth Bolten“ ist 2001 vom Stapel gelaufen,<br />

aktuell also fast 4 Jahre alt. Damit gehört es in das<br />

Segment Alter 0–4 Jahre, dass 12 Prozent der gesamten<br />

Flotte ausmacht.<br />

Ca. 67 Prozent der Schiffe sind 20 Jahre und älter. Dies<br />

bedeutet, dass sich in den kommenden Jahren der Bestand<br />

der Multipurpose-Schiffe durch Abwrackungen<br />

erheblich reduzieren wird. Demzufolge werden zahlreiche<br />

neue Einheiten benötigt. Es ist sogar davon auszugehen,<br />

dass die Abwrackungszahlen die Neubauaufträge<br />

übersteigen werden. Einen guten Überblick über das<br />

Alter der vorhandenen Flotte gibt die nebenstehende<br />

Grafik.<br />

Die aktuelle Flotte umfasst weltweit derzeit 439 Schiffe<br />

in der Größenklasse 10.000–14.999 tdw, 58 neue<br />

Schiffe sind fest geordert und werden die Flotte entsprechend<br />

vergrößern, abzüglich der Schiffe, die aus<br />

Altersgründen abgewrackt werden müssen. Aufgrund<br />

der erwarteten technischen Lebenszeit von 25 Jahren<br />

ist damit zu rechnen, dass dem Markt bereits innerhalb<br />

der nächsten 5 Jahre eine spürbare Anzahl von Schiffen<br />

durch Abwrackung entzogen sein wird. Somit wird moderner<br />

Tonnage ein attraktives Umfeld geschaffen.<br />

Das kurzfristige Verschrottungspotenzial liegt bei 47<br />

Prozent, weitere 20 Prozent werden diesem mittelfristig<br />

folgen.


Altersstruktur der existierenden Multipurpose-Flotte 10.000-14.999 tdw<br />

15-19 Jahre<br />

6%<br />

10-14 Jahre<br />

7%<br />

20-24 Jahre<br />

20%<br />

5-9 Jahre<br />

8% 0-4 Jahre<br />

12%<br />

IST-Multipurpose-Flotte und Auftragsbestand 10-14.999 tdw<br />

Anzahl on Order: 58<br />

12%<br />

25-29Jahre<br />

24%<br />

Anzahl IST-Flotte: 439<br />

88%<br />

KURZFRISTIGES<br />

VERSCHROTTUNGS-<br />

POTENZIAL<br />

30+ Jahre<br />

23%<br />

* per 11/2004 (n=439)<br />

Quelle: Clarkson Research Studies:<br />

Online- Register, November 2004 ,<br />

eigene Berechnungen<br />

per 11/2004<br />

Quelle: Eigene Berechnungen,<br />

basierend Clarkson Research<br />

Studies: Online-Register 11/2004<br />

und online World Shipyard Monitor<br />

Database 11/2004<br />

M A R K T M S „ E L I S A B E T H B O L T E N “<br />

19


CHARTERRATEN<br />

Die Nachfrage nach Transportleistungen kommt von<br />

der Ladungsseite. Die Struktur besteht aus vielen unterschiedlichen,<br />

weltweit verteilten Ladungen mit zum<br />

Teil speziellen Anforderungen und zyklischen Schwankungen.<br />

Selbst die größten Charterer haben keine den<br />

Markt dominierende Position, um die Frachtraten massiv<br />

zu beeinflussen.<br />

Zunehmende Entfernungen zu den Rohstoffproduzenten<br />

und die wachsende Nachfrage aufgrund der Globalisierung<br />

sowie die fortschreitende Liberalisierung des<br />

Weltseehandels haben die Nachfrage insbesondere<br />

von Massengütern positiv beeinflusst. Die Prognosen<br />

gehen vor diesem Hintergrund auch in Zukunft von<br />

einem nachhaltigen Anstieg des Transportvolumens<br />

aus. Während einige Bulker über Befrachtungsverträge<br />

oder Mengenkontrakte längerfristig beschäftigt sind,<br />

steht ein Großteil der Flotte auf dem freien Markt für<br />

Reisechartern zur Verfügung, wo sich das kurzfristige<br />

Verhältnis von Tonnageangebot zur Nachfrage nach<br />

Transportleistungen an der Höhe der bezahlten Charterraten<br />

ablesen lässt. Ausschlaggebend für das Ni-<br />

Multipurpose- und Feedermax-Charterraten ($/Tag)<br />

14<br />

12<br />

10<br />

8<br />

6<br />

4<br />

2<br />

0<br />

Jan. 98<br />

1.000 USD/Tag<br />

Mai. 98<br />

Sep. 98<br />

Jan. 99<br />

Mai. 99<br />

Sep. 99<br />

Jan. 00<br />

20 STEINER + COMPANY<br />

Mai. 00<br />

Sep. 00<br />

Jan. 01<br />

Mai. 01<br />

Sep. 01<br />

Jan. 02<br />

Mai. 02<br />

veau der Charterraten sind die kurzfristigen Abschlüsse<br />

für Reisechartern. Nach ihnen richten sich auch – mit<br />

einer leichten Verzögerung und nicht ganz so extremen<br />

Ausschlägen – die Raten für Zeitchartern.<br />

Die besondere Beschaffenheit von Multipurpose / Bulk /<br />

Container Carriern im Vergleich zu Standard Massengutschiffen<br />

ermöglicht das Erzielen von Frachtraten,<br />

die erheblich über dem Niveau von Standard-Schiffen<br />

ähnlicher Größe liegen können.<br />

So wurde schon Mitte der neunziger Jahre für einen Standard-Log<br />

/ Bulkcarrier in der Größe von ca. 11.000 ts<br />

Tragfähigkeit eine durchschnittliche Rate von ca. USD<br />

6.500,- pro Tag erzielt. Ein ähnlich großer Multipurpose<br />

Carrier erzielte während der gleichen Periode bis zu USD<br />

2.000,- pro Tag mehr. Selbst in Zeiten in denen z. B.<br />

sehr viel größere und teurere Containerschiffe mit Stellplatzkapazitäten<br />

von 1000 bis 2000 TEU Raten von nur<br />

ca. USD 6.500,- am Tag erzielten, wenn überhaupt eine<br />

Charter gefunden wurde, so erzielte der 13.000 tdw<br />

Multipurpose Carrier noch USD 5.500,- pro Tag und<br />

hatte auch in schlechten Marktphasen eine Beschäftigung.<br />

Sep. 02<br />

Jan. 03<br />

Mai. 03<br />

Sep. 03<br />

Jan. 04<br />

Mai. 04<br />

Sep. 04<br />

Jan. 05<br />

MPP 17.000 tdw,<br />

650 TEU<br />

700-750 TEU<br />

Containerschiff<br />

mit Bordkränen<br />

MPP 9.000 tdw<br />

Quelle:<br />

Clarkson Research Studies:<br />

Container Intelligence Monthly<br />

und online-Datenbank,<br />

verschiedene Jahrgänge


Hier zeigt sich immer wieder, dass aufgrund der beson-<br />

deren Anforderung an das Schiff und dem begrenzten<br />

Angebot dieser Tonnage dieser Nischenmarkt nicht im<br />

gleichen Maße, wie z. B. der Massengutmarkt, den Abwärtsbewegungen<br />

folgt.<br />

Seit Indienststellung dieses 13.000 tdw großen Multipurpose-Schiffes<br />

im Jahre 2001 konnten durchschnittliche<br />

Ergebnisse von ca. USD 7.750,- pro Tag<br />

aufgefahren werden. Bei dieser Betrachtung darf nicht<br />

unberücksichtigt bleiben, dass gerade durch den Einfluss<br />

der Ereignisse am 11. September 2001 der Markt<br />

sich in dem Jahr und im Jahr 2002 sehr angespannt<br />

gezeigt hat. Bei Betrachtung der jetzigen Marktlage mit<br />

durchschnittlichen Zeitcharteräquivalenten von mehr als<br />

USD 10.000,- pro Tag und den Prognosen für die Seeschifffahrt<br />

im Allgemeinen, wird auch für die Zukunft<br />

das Niveau von durchschnittlich USD 8.000,- pro Tag<br />

kaum zu unterschreiten sein.<br />

Zur Verdeutlichung der Entwicklung der Charterraten<br />

wird auf die nebenstehende Tabelle verwiesen.<br />

NACHFRAGEENTWICKLUNG<br />

Die Nachfrageentwicklung dieses Schiffssegments ist<br />

wesentlich an die Entwicklung der Weltwirtschaft gekoppelt.<br />

Aufgrund des gemäßigten Weltwirtschaftswachstums<br />

in 2000, 2001 und voraussichtlich auch<br />

2003 ist aber von einer nachhaltigen, mittelfristigen<br />

Markterholung (2004-2006) auszugehen. Dies wird von<br />

einschlägigen Marktexperten wie bspw. dem IWF und<br />

der OECD untermauert.<br />

Rund 97 Prozent des interkontinentalen Warenaustausches<br />

und ca. 35 Prozent des innereuropäischen Warenaustausches<br />

werden über den Seeweg abgewickelt.<br />

Die zunehmende Internationalisierung führt auch zu<br />

steigendem Bedarf an Transportleistungen zwischen<br />

den einzelnen Produktionsstandorten. Moderne Transport-<br />

und Logistikkonzepte ermöglichen eine „Just in<br />

Time Produktion“. Hier stellen Multipurpose Schiffe ein<br />

Garant für das Funktionieren der hohen Logistikanforderungen<br />

dar.<br />

Die Befrachtungsstruktur im Multipurpose Markt charakterisiert<br />

sich zum einen durch die traditionelle<br />

Trampschifffahrt (Durchführung von losen Reiseabfolgen),<br />

zum anderen durch sog. „Round the world“<br />

Dienste (Befrachtung innerhalb festgelegter Routen)<br />

sowie durch ein weltweites sog. Parcel (die Befrachtungsdisposition<br />

erfolgt innerhalb bereits fest eingebuchter<br />

Ladungen). Aber auch auf den Ost-West-<br />

Routen sind Multipurpose Schiffe unverzichtbar. Auch<br />

wenn es sich bei den Ladungsströmen auf diesen Routen<br />

zwischen den Industrienationen typischerweise um<br />

containerisierbare Konsumgüter handelt, die aufgrund<br />

der Menge und Beschaffenheit den Einsatz von Vollcontainerschiffen<br />

rechtfertigen würden, kommen bei<br />

den sogenannten Projektladungen, wie bspw. Turbinen<br />

und Yachten, Fabrikanlagen, aber auch bei klassischen<br />

Massengütern die flexiblen Multipurpose Schiffe zum<br />

Einsatz.<br />

M A R K T M S „ E L I S A B E T H B O L T E N “<br />

21


PARTNER<br />

Vertragsreeder /<br />

Charterer 22<br />

Emissionär 23<br />

22 STEINER + COMPANY<br />

VERTRAGSREEDER / CHARTERER<br />

AUG. BOLTEN, WM. MILLER’S<br />

NACHFOLGER (GMBH & CO.) KG<br />

Die Aug. Bolten, WM. Miller’s Nachfolger (GmbH & Co.) KG ist die<br />

zweitälteste Reederei Deutschlands. Gegründet 1801 besteht sie<br />

damit seit mehr als 200 Jahren. August Bolten war nicht nur ein<br />

erfolgreicher Reeder und Kaufmann, sondern unter anderem auch<br />

Mitbegründer der HAPAG sowie der Hamburg-Süd Schifffahrtslinie.<br />

Heutzutage reicht das Aufgabengebiet vom Schiffbau bis zum<br />

Crew Management, vom Betreiben einer Schifffahrtslinie bis zur<br />

Schiffsversicherung, von der Vercharterung bis zum technischen<br />

Service. Die Flotte des Hauses Bolten besteht momentan aus<br />

fünfzehn Schiffen und ist eine moderne Flotte aus Multipurpose-,<br />

Bulk- und Car-Carriern.<br />

Die Aug. Bolten, WM. Miller’s Nachfolger (GmbH & Co.) KG ist<br />

in der siebten Generation in Familienbesitz und steht für Kontinuität,<br />

Seriosität und wirtschaftlichen Erfolg. Sie beteiligt sich<br />

mit EUR 1.500.000 an der <strong>MS</strong> Elisabeth Bolten Schifffahrtsgesellschaft<br />

mbH & Co. KG und steht mit ihrem Know-how für den<br />

erfolgreichen Einsatz des Schiffes.<br />

Der Boltenhof,<br />

Mattentwiete 8


DIE BOLTEN FLOTTE<br />

MV Alice Bolten 47.260 tdw<br />

MV Marielle Bolten 29.500 tdw<br />

MV Sigrun Bolten 29.500 tdw<br />

MV Alexis 26.060 tdw<br />

MV Andros 24.279 tdw<br />

MV Delos 24.110 tdw<br />

MV Paros 23.983 tdw<br />

MV William 23.829 tdw<br />

MV Naxos 23.825 tdw<br />

MV Zefyros Breeze 23.794 tdw<br />

MV Tinos 23.725 tdw<br />

MV Mikhail Strekalovskiy 19.252 tdw<br />

MV Natalie Bolten 12.998 tdw<br />

MV Sea Orchid 10.132 tdw<br />

MV Blue Stone 7.810 tdw<br />

EMISSIONÄR<br />

STEINER & COMPANY<br />

GMBH & CO. KG<br />

Steiner & Company GmbH & Co. KG ist ein Zusammen-<br />

schluss der Reederei Carsten Rehder, Hamburg, und<br />

Illya Steiner, vormals Geschäftsführender Gesellschafter<br />

der HBC Capital Consult GmbH, Hamburg. Sowohl<br />

Carsten Rehder als auch Illya Steiner haben in der Vergangenheit<br />

zahlreiche Schiffsfonds konzipiert und vertrieben.<br />

Sie verfügen über umfangreiche Erfahrungen<br />

im Emissionsgeschäft.<br />

Die Reederei Carsten Rehder besteht seit 100 Jahren.<br />

Das 1903 gegründete Unternehmen ist in den Bereichen<br />

Schiffsmanagement, Bereederung, Befrachtung,<br />

Maklerei, An- und Verkauf, Küstenschifffahrt und<br />

Hafenagentur mit einem Fokus auf die Containerschifffahrt<br />

aktiv.<br />

Illya Steiner war bis Oktober 2004 geschäftsführender<br />

Gesellschafter des auf Massengutfrachter spezialisierten<br />

Emissionshauses HBC Capital Consult GmbH. HBC<br />

hat als eines der ersten Emissionshäuser auf Rendite-<br />

Fonds mit kurzen Laufzeiten bzw. mit schneller Entschuldung<br />

der Fremdmittel gesetzt.<br />

P A R T N E R<br />

23


CHANCEN UND<br />

RISIKEN<br />

Schiffsbeteiligungen<br />

sind unternehmerische<br />

Beteiligungen 24<br />

Anschaffungskosten 24<br />

Gründungs-, Anlauf- und<br />

Platzierungskosten 24<br />

Nettoreiseeinnahmen 25<br />

Schiffbetriebskosten 25<br />

Finanzierung 25<br />

Währungsrisiken 25<br />

Auswirkungen der<br />

Ausschüttungen 26<br />

Veräußerungserlös 26<br />

Steuerliche Ergebnisse 26<br />

Versicherung 26<br />

Haftung 27<br />

Kündigung und<br />

Fungibilität der<br />

Beteiligung 27<br />

24 STEINER + COMPANY<br />

SCHIFFSBETEILIGUNGEN SIND<br />

UNTERNEHMERISCHE BETEILIGUNGEN<br />

Bei Schiffsbeteiligungen handelt es sich grundsätzlich um unter-<br />

nehmerische Beteiligungen. Eine Anlagebeteiligung sollte erst nach<br />

einer Abwägung aller Chancen und Risiken sowie nach genauer<br />

Prüfung des Angebots erfolgen. Der wirtschaftliche Erfolg dieser<br />

Schiffsbeteiligung kann nicht garantiert werden. Damit sind Chancen<br />

auf eine überdurchschnittliche Rendite ebenso gegeben wie<br />

auch unternehmerische Risiken. Eine nachhaltige Verschlechterung<br />

des wirtschaftlichen Umfeldes kann auch dazu führen, dass<br />

sich das kalkulierte Gesamtergebnis für den Anleger deutlich verschlechtert.<br />

Im Extremfall kann sogar ein Totalverlust der Beteiligung<br />

eintreten. Die der Basiskalkulation dieses Beteiligungsangebotes<br />

zugrunde gelegten Annahmen beziehungsweise Prognosen<br />

an die Zukunft wurden nach bestem Wissen ermittelt.<br />

ANSCHAFFUNGSKOSTEN<br />

Wesentliche Positionen der Mittelverwendung sowie der Kaufpreis<br />

sind durch Verträge bereits bestimmt. Theoretisch können noch<br />

geringfügige Abweichungen von den kalkulierten Kosten auftreten.<br />

Hierbei handelt es sich zum einen um die Vertriebskosten und zum<br />

anderen um weitere Gründungskosten. Die wesentlichen Positionen<br />

sind fest vereinbart und nur ein geringer Teil variabel.<br />

GRÜNDUNGS-, ANLAUF- UND<br />

PLATZIERUNGSKOSTEN<br />

Bei den angesetzten Gründungskosten in Höhe von EUR 30.000<br />

wurde auf Erfahrungswerte zurückgegriffen. Die vorbereitende<br />

Bereederung, Kapitalbeschaffung, Gründungsberatung, Finanzierungsvermittlung,<br />

Kreditbearbeitung sowie die Kosten der Prospekterstellung<br />

sind vertraglich festgelegt. Bei den Berechnungen<br />

der Zwischenfinanzierungszinsen wurde unterstellt, dass das<br />

Eigenkapital bis zum 31.12.2005 gezeichnet und die Einzahlung<br />

entsprechend der Einzahlungsraten geleistet wird.


NETTOREISEEINNAHMEN<br />

Das Schiff wird nach dem Ablauf der Dreijahrescharter<br />

u. U. in freier Fahrt beschäftigt. Es besteht das Risiko,<br />

dass beispielsweise aufgrund einer nachhaltigen Marktschwäche<br />

die Einnahmen ganz oder teilweise nicht erzielt<br />

werden können. Darüber hinaus sind in der freien<br />

Fahrt die Reisekosten und insbesondere Treibstoffe<br />

schwer kalkulierbar. Es kann nicht ausgeschlossen werden,<br />

dass Letztere deutlich über denen der Prognose<br />

liegen.<br />

SCHIFFBETRIEBSKOSTEN<br />

Die Schiffbetriebskosten exklusive Dockung wurden mit<br />

EUR 2.466 pro Tag angesetzt. Ab 2006 ist eine jährliche<br />

Steigerungsrate in Höhe von 2 Prozent angenommen<br />

worden. In den Kosten sind Rückstellungen für Reparaturen<br />

enthalten. Kosten für anfallende Dockungen<br />

sind in den Jahren 2006, 2008, 2011, 2013 und 2016<br />

mit jeweils EUR 200.000 berücksichtigt worden.<br />

Änderungen der Betriebskosten können zu einer erheblichen<br />

Modifikation der Fondsrechnung führen. Sind sie<br />

höher als prospektiert, führt dies zu Reduzierungen der<br />

Fondsüberschüsse mit entsprechend negativen Auswirkungen<br />

auf die Rendite. Niedrigere Schiffbetriebskosten<br />

würden sich entsprechend positiv auswirken. Gesetzliche<br />

Veränderungen können ungeplante Mehr- oder<br />

Minderkosten bewirken.<br />

FINANZIERUNG<br />

Die Zinssätze richten sich nach dem Libor / Euribor<br />

plus einer festen Marge pro Jahr. Diese Zinskonditionen<br />

gelten für Zinsperioden von 3, 6, 12, 24 und 36<br />

Monaten. Für hiervon abweichende Zinsbindungsfristen<br />

gilt der jeweilige Einstandssatz der Bank, aufgerundet<br />

auf drei Nachkommastellen, plus der verein-<br />

barten Marge. Die Zinsmethode ist die Euromethode<br />

(365 / 360). Die Zinsen sind jeweils am Ende der Zinsperiode,<br />

mindestens vierteljährlich, beginnend drei<br />

Monate nach Beginn der vereinbarten Zinsperiode,<br />

fällig und zahlbar.<br />

Für die Gesamtlaufzeit des Hypothekendarlehens wurde<br />

ein Durchschnittszinssatz in Höhe von 4,0-7,0 Prozent<br />

angenommen. Steigende beziehungsweise fallende Zinsen<br />

haben einen wesentlichen Einfluss auf die Fondskalkulation.<br />

Es ist geplant, kurz- respektive mittelfristige Zinsbindungsfristen<br />

einzugehen. Die abgeschlossenen Zinssätze<br />

können von denen der langfristigen Prognoserechnung<br />

abweichen. Steigende und fallende Zinssätze<br />

gehen zulasten beziehungsweise zugunsten der Liquiditätslage<br />

der Gesellschaft.<br />

WÄHRUNGSRISIKEN<br />

Für die Fremdfinanzierung besteht ein Darlehensvertrag<br />

mit einer renommierten Großbank. Vom Kaufpreis<br />

des Massengutfrachters ist ein Teilbetrag in Höhe von<br />

5 Millionen USD und ein Teilbetrag in Höhe von 7,685<br />

Millionen EUR zu begleichen. Üblicherweise werden<br />

in der internationalen Schifffahrt laufende Einnahmen<br />

in USD fakturiert. Aus diesem Grund wird das Hypothekendarlehen<br />

in USD aufgenommen. Wechselkursschwankungen<br />

haben demzufolge keinen Einfluss auf<br />

die Rückzahlung des Darlehens. Auch die Managementund<br />

Betriebskosten des Schiffes werden überwiegend<br />

in USD kalkuliert.<br />

In der Betriebsphase wurde ein USD/EUR-Kurs in Höhe<br />

von 1,33 USD je EUR (2004) bzw. 1,30 USD je EUR<br />

(2005), 1,25 USD (2006) und 1,20 USD (2007-2019)<br />

zugrunde gelegt. Sofern das USD / EUR-Verhältnis bei<br />

der Übernahme niedriger oder höher ist, beeinflusst<br />

dies die Liquiditätslage der Gesellschaft.<br />

C H A N C E N U N D R I S I K E N<br />

25


AUSWIRKUNGEN DER<br />

AUSSCHÜTTUNGEN<br />

Ab dem Jahr 2005 sind Ausschüttungen in Höhe von 8<br />

Prozent pro Jahr (beziehungsweise 9 Prozent in 2008–<br />

2015, 10 Prozent 2016 / 2017, 12 Prozent 2018, 20<br />

Prozent 2019) vorgesehen. Die Höhe der möglichen Ausschüttungen<br />

ist von der Entwicklung der Einnahmen und<br />

Ausgaben abhängig.<br />

VERÄUSSERUNGSERLÖS<br />

Der Verkaufserlös bestimmt den Fondsverlauf und die<br />

Einnahmesituation des Anlegers im Wesentlichen mit.<br />

Der Zeitpunkt der Veräußerung wird von der Gesellschafterversammlung<br />

mit Zustimmung der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin beschlossen und ist somit für den<br />

einzelnen Gesellschafter nicht planbar. Die Höhe des<br />

erzielbaren Verkaufserlöses hängt wesentlich von der<br />

Marktsituation zum Verkaufszeitpunkt ab. Darüber hinaus<br />

spielt bei der Veräußerung des Schiffes der Währungskurs<br />

eine wichtige Rolle, da Schiffe dieser Art in<br />

der Regel in USD-Wechselkurs gehandelt werden.<br />

26 STEINER + COMPANY<br />

STEUERLICHE ERGEBNISSE<br />

Sofern das diesem Beteiligungsangebot zugrunde liegende<br />

steuerliche Konzept nicht in vollem Umfang anerkannt<br />

werden sollte, können sich steuerliche Abweichungen<br />

und Verschiebungen im Vergleich zum Pros pekt<br />

ergeben. Die Prospektangaben wurden in Übereinstimmung<br />

mit einem Wirtschaftsprüfer auf Basis der bestehenden<br />

Gesetze erstellt.<br />

VERSICHERUNG<br />

Das Schiff wird gegen die in der Seeschifffahrt üblichen<br />

Risiken zu Marktkonditionen versichert. Hierbei<br />

handelt es sich unter anderem konkret um die Kaskoversicherung<br />

und die P + I-Versicherung (Ladungsschäden,<br />

Rechts schutz und Haftpflicht, Kollision und Totalverlust).<br />

Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch<br />

Schadensfälle eintreten, die nicht oder nur teilweise<br />

versichert werden können.


HAFTUNG<br />

Eine Haftung des Kommanditisten existiert gegenüber<br />

den Gläubigern der Gesellschaft nach Einzahlung der<br />

nominellen Kommanditeinlage lediglich in Höhe der im<br />

Handelsregister eingetragenen Hafteinlage. Die Haftung<br />

über die Hafteinlage hinaus ist ausgeschlossen, soweit<br />

die Hafteinlage geleistet ist. Eine Nachschusspflicht besteht<br />

nicht. Werden hingegen die Einlagen durch Entnahmen<br />

(insbesondere Ausschüttungen) unter die Hafteinlage<br />

gemindert, so lebt die Haftung bis zur Höhe der<br />

Hafteinlage wieder auf. Das Gleiche gilt, soweit Entnahmen<br />

– auch auf Gewinne – getätigt werden, während<br />

der Kapitalanteil des Kommanditisten durch Verluste<br />

unter den Betrag der Hafteinlage herabgemindert ist.<br />

Für grob fahrlässig verursachte Schäden haftet der Vertragsreeder<br />

bis zu einer Höhe von 1 Million EUR.<br />

KÜNDIGUNG UND FUNGIBILITÄT<br />

DER BETEILIGUNG<br />

Engagements im Seeschifffahrtsbereich sollten grundsätzlich<br />

unter lang- beziehungsweise mittelfristigen Aspekten<br />

erfolgen. Der vorzeitige Verkauf von Fondsanteilen<br />

ist nicht vorgesehen. Bei einem Anteilsverkauf hat<br />

der Vertragsreeder ein Vorkaufsrecht. Außerdem ist bei<br />

einem vorzeitigen Verkauf von Anteilen Steiner & Company<br />

GmbH & Co. KG behilflich. Grundsätzlich steigt die<br />

Fungibilität von Fondsanteilen mit steigendem Erfolg der<br />

Beteiligung und umgekehrt.<br />

C H A N C E N U N D R I S I K E N<br />

27


FINANZEN<br />

Erläuterungen zur<br />

Kalkulation 28<br />

Liquiditätsvorschau<br />

(in TEUR) 31<br />

Ertragsvorschau<br />

(in TEUR) 31<br />

Kapitalrückflußrechnung<br />

– Tonnagesteuer – 32<br />

Kapitaleinsatz und<br />

Kapitalrückfluß 32<br />

Investitions- und<br />

Finanzierungsrechnung 33<br />

28 STEINER + COMPANY<br />

ERLÄUTERUNGEN ZUR KALKULATION<br />

EINNAHMEN<br />

Für die ersten drei Jahre wurde die fest vereinbarte Charterrate<br />

in Höhe von USD 10.500 pro Tag angenommen. Für die darauf<br />

folgenden optionalen Jahre (+/– 2 Monate) wurde die Charterrate,<br />

bei Wahrnehmung der Option durch den Charterer, auf USD 8.500<br />

bzw. USD 8.000 pro Tag festgelegt. Im Anschluss an die beiden<br />

Optionsjahre wurde sehr vorsichtig mit USD 7.750 pro Tag für den<br />

Zeitraum 2010 – 2012, mit USD 7.700 pro Tag von 2013 – 2017<br />

und USD 7.600 pro Tag 2018 – 2019 kalkuliert. Von den ausgewiesenen<br />

Einnahmen wird die Befrachtungskommission abgezogen<br />

– siehe hierzu Erklärungspunkt „Bereederung / Befrachtung“. Die<br />

Einnahmen werden hauptsächlich in USD erzielt, siehe dazu auch<br />

Wechselkurse.<br />

Grundsätzlich wird von 360 Einnahmetagen pro Jahr ausgegangen.<br />

Auf dieser Basis wurden die folgenden Off-Hire-Tage<br />

kalkuliert:<br />

2004 330 Tage<br />

2006 inklusive Dockung 10 Tage<br />

2011 inklusive Dockung 10 Tage<br />

2016 inklusive Dockung 10 Tage.<br />

Als Netto-Veräußerungserlös wurde nach 15 Jahren 37,2 Prozent<br />

der Anschaffungskosten angesetzt.<br />

SCHIFFBETRIEBSKOSTEN<br />

Die Kalkulation der vom Fonds zu tragenden Schiffbetriebskosten<br />

beruht auf Erfahrungswerten des Vertragsreeders. Die<br />

Schiffbetriebskosten wurden mit EUR 2.466,- pro Tag angesetzt.<br />

Es wurde eine jährliche Steigerung der Betriebskosten<br />

ab dem Jahr 2006 in Höhe von 2 Prozent p. a. unterstellt. Dockungskosten<br />

wurden in 2006 in Höhe von EUR 200.000, 2008<br />

EUR 200.000, 2011 EUR 200.000, 2013 EUR 200.000 und in<br />

2016 in Höhe von EUR 200.000 zusätzlich gesondert berücksichtigt.


BEREEDERUNG / BEFRACHTUNG<br />

Die Bereederungsgebühren wurden für den gesamten<br />

Prognosezeitraum gemäß dem abgeschlossenen Bereederungsvertrag<br />

mit 4,0 Prozent der eingehenden<br />

Bruttofrachten bzw. Zeitchartererträgen in Abzug gebracht<br />

zzgl. EUR 25.000 Grundvergütung pro Jahr.<br />

Die Befrachtungskommission wurde bis einschließlich<br />

2019 mit 2,5 Prozent p. a. kalkuliert. Die Mindestbereederungsgebühr<br />

beträgt EUR 100.000 p. a.<br />

ZINSAUFWAND /<br />

HYPOTHEKENDARLEHEN<br />

Das Hypothekendarlehen wird in 14 Jahren vollständig<br />

getilgt. Der Tilgungsplan sieht eine Rückführung des<br />

Darlehens in Höhe von USD 1,6 Mio. in 2005, USD 1,3<br />

Mio. in 2006 und USD 1,2 Mio. in 2007 vor. Ab 2008<br />

sind jährliche Tilgungsraten von USD 550.000 vorgesehen.<br />

Die erste Tilgung erfolgt am 31.3. 2005.<br />

Die kalkulierten Zinsen betragen:<br />

2004 – 2005 4 Prozent p. a.<br />

2006 4,75 Prozent p. a.<br />

2000 5,5 Prozent p. a.<br />

2008 – 2009 6 Prozent p. a.<br />

2010 – 2015 6,5 Prozent p. a.<br />

2016 – 2019 7 Prozent p. a.<br />

WECHSELKURSE<br />

Der Ankauf wurde in der Investitionsrechnung in EUR<br />

bilanziert zum Kurs von USD 1,2915 pro EUR. In der<br />

Betriebsphase wurde 2004 mit einem Kurs von USD<br />

1,33, 2005 USD 1,30, 2006 USD 1,25 und von 2007-<br />

2019 von USD 1,20 pro EUR gerechnet. Das Schiffshypothekendarlehen<br />

von insgesamt USD 10.150.000<br />

wurde zu 100 Prozent in USD aufgenommen. Da die<br />

meisten Einnahmen in USD erzielt werden, führt ein<br />

stärkerer Dollar zu tendenziell besseren Betriebsergeb-<br />

nissen, ein schwächerer Dollar zu tendenziell schlechteren<br />

Betriebsergebnissen.<br />

EIGENK APITAL-<br />

ZWISCHENFINANZIERUNG<br />

Diese Position setzt sich aus den zu erwartenden Zinsbelastungen<br />

der Eigenkapital-Zwischenfinanzierung<br />

zusammen. Diese wurden pauschal in Höhe von EUR<br />

80.000 angesetzt.<br />

Der Zinssatz auf die zu finanzierende Summe beträgt<br />

6 Prozent jährlich.<br />

TREUHANDSCHAFT UND<br />

LAUFENDE VERWALTUNG<br />

Die laufenden Verwaltungskosten beinhalten die anfallenden<br />

Vergütungen an die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

der Fondsgesellschaft. Darüber hinaus berücksichtigt<br />

diese Aufwandsposition Aufwendungen für<br />

Jahresabschlussprüfungen, Beratung, u. ä. sowie eine<br />

Vergütung an die Treuhänderin.<br />

2004 werden diese Kosten anteilig mit EUR 4.000 pro<br />

Jahr prognostiziert, 2005 mit EUR 47.000 und ab 2006<br />

fortlaufend mit einer 2prozentigen Steigerung pro Jahr<br />

bis 2019.<br />

STILLER GESELLSCHAFTER<br />

Der stille Gesellschafter erhält eine Verzinsung in<br />

Höhe von 3,5 Prozent seines eingesetzten Kapitals<br />

pro Jahr.<br />

AUSSCHÜTTUNGEN<br />

Es sind Ausschüttungen in Höhe von insgesamt 148 Prozent<br />

vorgesehen. In 2005 bis 2007 sind 8 Prozent, 9 Prozent<br />

von 2008-2015, 10 Prozent 2016-2017, 12 Prozent<br />

2018 sowie 20 Prozent 2019 prognostiziert.<br />

F I N A N Z E N<br />

29


ABSCHREIBUNGEN<br />

Anschaffungskosten des Schiffes sowie die aktivie-<br />

rungspflichtigen Fondskosten der Investitionsphase wer-<br />

den unter Berücksichtigung eines steuerlichen Schrott-<br />

wertes in Höhe von EUR 90 / Tonne über insgesamt 15<br />

Jahre anfänglich bis 2012 degressiv, danach bis 2019<br />

linear abgeschrieben.<br />

HANDELSBILANZGEWINN<br />

UND -VERLUST<br />

Gewinn / Verlust wird nach den handelsrechtlichen Bilanzierungsgrundsätzen<br />

ermittelt.<br />

PROGNOSE FÜR EINE<br />

BETEILIGUNG EINES ANLEGERS<br />

Auf Basis der Rechnung für den Fonds wird nachfolgend<br />

eine Prognose für den einzelnen Anleger erstellt. Der<br />

Prognose liegen die folgenden Annahmen zu Grunde:<br />

1. Prämissen<br />

a) rechtzeitige Einzahlung des Kommanditkapitals.<br />

b) Im Hinblick auf die Regelung im § 15 a Abs. 3 EStG<br />

wurde davon ausgegangen, dass der Anleger mit<br />

einer Hafteinlage von 100 Prozent des nominellen<br />

Beteiligungsbetrages ins Handelsregister eingetragen<br />

ist.<br />

2. Zeitliche Prämissen<br />

a) Ein- und Auszahlung werden grundsätzlich mit monatlicher<br />

Genauigkeit geplant, werden jedoch bedingt<br />

durch die angewandte Berechnungsmethode<br />

des internen Zinsfußes taggenau, d. h. an einem<br />

konkreten Tag innerhalb des kalkulierten Monats,<br />

angesetzt.<br />

b) Steuerabflüsse erfolgen im Juni des jeweiligen Folgejahres.<br />

c) Zahlungen an Anleger folgen im Dezember des jeweiligen<br />

Geschäftsjahres.<br />

30 STEINER + COMPANY<br />

d) Auszahlung des Liquidationserlöses sowie der Restliquidität<br />

wird zum Ende des letzten Geschäftsjahres<br />

kalkuliert.<br />

INTERNER ZINSFUSS<br />

Bei der Ermittlung der Rentabilität einer Investition ist<br />

neben dem Vergleich der Einzahlungs- und Auszahlungsströme<br />

auch deren zeitlicher Anfall in die Betrachtung<br />

einzubeziehen. Dies wird üblicherweise bei<br />

Anwendung der Methode des internen Zinsfußes berücksichtigt.<br />

Interner Zinsfuß ist definiert als der Zins, bei dem der<br />

Barwert aller Ein- und Auszahlungsströme null ist.<br />

Der interne Zinsfuß wird als ein gutes Mittel angesehen,<br />

verschiedene, ähnlich strukturierte Investitionen zu vergleichen.<br />

Der interne Zinsfuß darf jedoch nicht mit der<br />

Rendite beispielsweise von fest verzinslichen Wertpapieren<br />

gleichgesetzt werden. Er kann als Effektivverzinsung<br />

des jeweils im Investitionsvorhaben gebundenen<br />

Kapitals nach Steuern interpretiert werden, welches der<br />

Einlage, vermindert um erhaltene Rückflüsse, vermehrt<br />

um Abflüsse, entspricht. Bei einer vergleichbaren Alternativanlage<br />

müsste also eine so hohe Rendite erreicht<br />

werden, dass nach Steuern der gleiche Effekt erzielt<br />

wird. Die Aussagekraft des internen Zinsfußes ist um so<br />

geringer, je schneller der Mittelrückfluss erfolgt. Trotz<br />

dieser Einschränkung ist diese Kennziffer ein geeignetes<br />

Mittel zur Beurteilung der Vorteilhaftigkeit der Investition,<br />

da keine weiteren externen Prämissen in das Modell<br />

einfließen.


LIQUIDITÄTSVORSCHAU (IN TEUR)<br />

Jahr Netto–<br />

erlöse<br />

Betriebskosten<br />

Verwaltungs–<br />

kosten<br />

Zinsen<br />

Hypotheken<br />

Zinsen<br />

stille<br />

Gesellschafter<br />

Tilgung<br />

Hypotheken<br />

Liquidität vor<br />

Ausschüttung<br />

Ausschüttung<br />

in %<br />

Kommanditeinlage<br />

Ausschüttung<br />

an<br />

Kommanditisten<br />

1)<br />

Liquidität<br />

kumuliert<br />

2)<br />

2004 219 –74 –4 –26 –4 –43 69 219<br />

2005 2.694 –900 –47 –298 –44 –1.231 –1 173 8,00 –275 117<br />

2006 2.724 –1.118 –48 –310 –44 –1.040 –1 162 8,00 –275 4<br />

2007 2.874 –936 –48 –313 –44 –1.000 –1 532 8,00 –275 260<br />

2008 2.359 –1.155 –49 –295 –44 –458 –1 357 9,00 –310 307<br />

2009 2.219 –974 –50 –268 –44 –458 –1 424 9,00 –310 421<br />

2010 2.149 –994 –50 –258 –44 –458 –1 343 9,00 –310 454<br />

2011 2.088 –1.214 –51 –228 –44 –458 –1 92 9,00 –310 236<br />

2012 2.149 –1.034 –52 –198 –44 –458 –1 361 9,00 –310 288<br />

2013 2.135 –1.254 –52 –168 –44 –458 –1 158 9,00 –310 136<br />

2014 2.135 –1.076 –53 –138 –44 –458 –1 365 9,00 –310 191<br />

2015 2.135 –1.097 –54 –108 –44 –458 –1 373 9,00 –310 254<br />

2016 2.075 –1.319 –54 –83 –44 –458 –1 115 10,00 –344 25<br />

2017 2.135 –1.141 –55 –50 –44 –458 –1 386 10,00 –344 66<br />

2018 2.107 –1.164 –56 –18 –44 –458 –1 366 12,00 –413 19<br />

2019 2.107 –1.188 –57 –44 –1 817 20,00 –689 147<br />

Gesamt 34.304 –16.638 –780 –2.757 –664 –8.312 –60 5.093 148,00 –5.096 147<br />

Schiffsverkauf<br />

4.359 3.109 94,58 –3.256<br />

Summe 38.663 –16.638 –780 –2.757 –664 –8.312 –60 8.202 242,58 –8.352<br />

ERTRAGSVORSCHAU (IN TEUR)<br />

Jahr Ergebnisse<br />

nach Sp.<br />

1–6<br />

Anlaufkosten<br />

Kursdifferenzen<br />

Abschreibungen<br />

(linear=1)<br />

STEUERLICHES ERGEBNIS<br />

EUR in % der<br />

Eigenmittel<br />

1)<br />

TONNAGESTEUER 3)<br />

EUR in % der<br />

Eigenmittel<br />

1)<br />

Unterschiedsbetrag<br />

Schiff<br />

2004 69 –82 –133 –146 –4,25 1 0,03 0 0<br />

2005 1.404 –64 8 –1.579 –231 –6,71 12 0,35 196<br />

2006 1.202 –33 –1.369 –200 –5,80 12 0,35 1.455<br />

2007 1.532 –71 –1.186 275 7,97 12 0,35 2.523<br />

2008 815 –32 –1.028 –246 –7,13 12 0,35 2.982<br />

2009 882 –32 –891 –41 –1,19 12 0,35 3.305<br />

2010 802 –32 –772 –3 –0,09 12 0,35 3.508<br />

2011 550 –32 –669 –151 –4,39 12 0,35 3.609<br />

2012 820 –32 –580 207 6,02 12 0,35 3.620<br />

2013 616 –32 –545 39 1,13 12 0,35 3.597<br />

2014 823 –32 –545 246 7,14 12 0,35 3.573<br />

2015 831 –32 –545 254 7,37 12 0,35 3.550<br />

2016 574 –32 –545 –4 –0,11 12 0,35 3.526<br />

2017 844 –32 –545 266 7,74 12 0,35 3.503<br />

2018 824 –32 –545 247 7,17 12 0,35 3.479<br />

2019 817 –500 317 9,21 12 0,35 3.410<br />

Gesamt 13.405 –146 –453 –11.977 829 24,09 184 5,33 0<br />

Schiffsverkauf<br />

4.359 0 –451 3.908 113,49 0 0,00 0<br />

Summe 17.764 –146 –453 –12.428 4.737 137,58 184 5,33 0<br />

1) Kommanditkapital TEUR 3.443 (ohne Agio) 2) Liquiditätsreserve TEUR 150 3) Wechsel zur Tonnagesteuer in 2004<br />

F I N A N Z E N<br />

31


KAPITALRÜCKFLUSSRECHNUNG –<br />

TONNAGESTEUER<br />

Jahr Steuersatz % Eigenmittel–<br />

einzahlung EUR<br />

32 STEINER + COMPANY<br />

Ausschüttungen<br />

EUR<br />

Gewinnsteuern<br />

EUR<br />

Zeichnungsbetrag<br />

Agio<br />

KAPITALÜBERSCHUSS<br />

NETTO-KAPITALEINSATZ<br />

p.a.<br />

EUR<br />

kumuliert<br />

EUR<br />

100.000<br />

5.000<br />

105.000<br />

erbst.<br />

Wert in %<br />

2004 47,48 –4,25<br />

2005 44,31 –105.000 8.000 –157 –97.157 –97.157 86,05<br />

2006 44,31 8.000 –157 7.843 –89.313 72,25<br />

2007 44,31 8.000 –157 7.843 –81.470 72,23<br />

2008 44,31 9.000 –157 8.843 –72.627 56,09<br />

2009 44,31 9.000 –157 8.843 –63.783 45,90<br />

2010 44,31 9.000 –157 8.843 –54.940 36,81<br />

2011 44,31 9.000 –157 8.843 –46.097 23,42<br />

2012 44,31 9.000 –157 8.843 –37.253 20,43<br />

2013 44,31 9.000 –157 8.843 –28.410 12,56<br />

2014 44,31 9.000 –157 8.843 –19.567 10,71<br />

2015 44,31 9.000 –157 8.843 –10.723 9,08<br />

2016 44,31 10.000 –157 9.843 –880 –1,04<br />

2017 44,31 10.000 –157 9.843 8.963 –3,30<br />

2018 44,31 12.000 –157 11.843 20.807 –8,13<br />

2019 44,31 20.000 –157 19.843 40.650 –18,91<br />

Betriebsphase –105.000 148.000 –2.350 40.650 40.650<br />

Schiffsverkauf<br />

44,31 94.578 0 94.578 135.228<br />

Gesamt –105.000 242.578 –2.350 135.228 135.228 9,41<br />

Rendite § 2b EStG vor Steuern 9,59 %<br />

interner Zins ohne Steuereffekt 9,59 %<br />

Rendite § 2b EStG nach Steuern 9,41 %<br />

Verhältnis 0,9818<br />

KAPITALEINSATZ UND KAPITALRÜCKFLUSS<br />

PROZENT EUR<br />

1. Zeichnungsbetrag 100.000<br />

2. Brutto-Einzahlung 105.000<br />

3. Steuerersparnis durch Verluste<br />

in Höhe von insgesamt<br />

2004 ff<br />

0,00 0<br />

4. Tatsächlicher Kapitaleinsatz 105.000<br />

5. Ausschüttungen Betriebsphase 148.000<br />

6. Anteil am Betriebsaufgabegewinn plus Liquiditätsreserve 94.578<br />

7. Mittelrückfluß vor Steuern 242.578<br />

8. Steuern während der Betriebsphase 2.350<br />

9. Steuern auf Veräußerungsgewinn 0<br />

10. Mittelrückfluß nach Steuern 240.228<br />

11. Tatsächlicher Kapitaleinsatz 105.000<br />

12. Vermögenszuwachs nach Steuern 135.228<br />

13. Rentabilität 228,79


INVESTITIONS- UND FINANZIERUNGSRECHNUNG<br />

MITTELVERWENDUNG USD EUR EUR EUR ANTEIL IN %<br />

Schiffspreis 5.000.000,00 7.685.000,00 11.556.000,00<br />

11.556.000,00 90,82 %<br />

Zwischenfinanzierung 80.000,00 0,63 %<br />

Gründungskosten 30.000,00<br />

vorber. Bereederung 150.000,00<br />

Gründungsberatung 20.000,00<br />

Finanzierungsvermittlung 16.000,00<br />

Projektierungskosten 150.000,00<br />

Marketing / Prospekt 60.000,00<br />

Kapitalbeschaffung 340.000,00 766.000,00 6,02 %<br />

Liquiditätsreserve 150.000,00 1,18 %<br />

12.552.000,00<br />

Agio 172.150,00 1,35 %<br />

12.724.150,00 100,00 %<br />

MITTELHERKUNFT USD EUR EUR ANTEIL IN %<br />

Hypothekendarlehen USD 10.150.000,00 7.859.000,00 61,76 %<br />

Kurs 1,2915<br />

Stille Beteiligung Reeder 1.250.000,00 9,82 %<br />

Kommanditkapital Reeder 250.000,00 1,96 %<br />

Kommanditkapital sonstige<br />

Gründungsgesellschaften<br />

20.000,00 0,16 %<br />

Emissionskapital 3.173.000,00 3.443.000,00 24,94 %<br />

12.552.000,00<br />

Agio 172.150,00 1,35 %<br />

12.724.150,00 100,00 %<br />

VERÄUSSERUNG EUR ANTEIL IN %<br />

Verkaufserlös 4.447.904,40 38 %<br />

Verkaufskosten -88.958,09 2,00 %<br />

Nettoerlös 4.358.946,31<br />

in TEUR 4.359<br />

F I N A N Z E N<br />

33


STEUERLICHE<br />

GRUNDLAGEN<br />

Vorwort 34<br />

Mitunternehmerschaft /<br />

Gewinnerzielungsabsicht 34<br />

Einkunftsart 35<br />

Negative Einkünfte<br />

nach § 2b EStG 35<br />

Nutzungsdauer und<br />

Abschreibung 35<br />

Pauschale<br />

Gewinnermittlung<br />

(Tonnagesteuer) 36<br />

Keine Nachversteuerung<br />

eines Unterschiedsbetrages 37<br />

Steuerliche Behandlung<br />

von Auszahlungen 37<br />

Feststellung von<br />

Gewinn und Verlust 37<br />

Einkommensteuertarif,<br />

Solidaritätszuschlag<br />

sowie Kirchensteuer 37<br />

Erbschaft- und<br />

Schenkungsteuer 37<br />

Veräußerung<br />

der Beteiligung 38<br />

Persönliche<br />

Zwischenfinanzierung<br />

der Einlage 38<br />

Gewerbesteuer 39<br />

Umsatzsteuer 39<br />

Änderung der steuerlichen<br />

Rahmenbedingungen 39<br />

34 STEINER + COMPANY<br />

VORWORT<br />

Die nachfolgende Darstellung der steuerlichen Grundlagen dient<br />

dazu, dem potenziellen Anleger einen umfassenden Überblick<br />

über die zu beachtenden steuerlichen Aspekte dieses Beteiligungsangebots<br />

zu vermitteln. Es wird zudem jedem Anleger empfohlen,<br />

die steuerlichen Konsequenzen seiner Beteiligung mit einem Steuerberater<br />

zu erörtern.<br />

MITUNTERNEHMERSCHAFT /<br />

GEWINNERZIELUNGSABSICHT<br />

Die als Kommanditisten beitretenden Gesellschafter der <strong>MS</strong> „Elisabeth<br />

Bolten“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG sind Mitunternehmer<br />

im Sinne des § 15 EStG. Mitunternehmerschaft setzt<br />

nach den Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes und der<br />

Rechtsprechung unter anderem voraus, dass die Gesellschaft und<br />

die Gesellschafter eine Mehrung ihres Betriebsvermögens anstreben<br />

und die Gesellschafter laufende und ausschüttungsfähige<br />

Gewinne oder einen die Einlage übersteigenden Liquidationsüberschuss<br />

erwarten können, so dass sie in der Gesamtperiode höhere<br />

Auszahlungen als ihre Einlagen erwarten können. Die Mitunternehmerschaft<br />

ist bei dem hier vorliegenden Beteiligungsangebot<br />

gegeben. Die Kommanditisten sind am Gewinn und Verlust sowie<br />

an den stillen Reserven der Schifffahrtsgesellschaft in vollem Umfang<br />

beteiligt. Nach der vorliegenden Prospektkalkulation erzielt<br />

die Gesellschaft eine Mehrung ihres Gesellschaftsvermögens. Die<br />

Gesellschafter können insgesamt laufende Jahresüberschüsse und<br />

einen Veräußerungserlös erwarten, die in der Summe ihre Einlagen<br />

übersteigen. Auch bei einer pauschalen Gewinnermittlung<br />

nach § 5a EStG (Tonnagesteuer) sind für die Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht<br />

allein die voraussichtlich erwirtschafteten<br />

Ergebnisse und nicht die pauschalierten Tonnagesteuerergebnisse<br />

relevant. Die Mitspracherechte der Gesellschafter richten sich<br />

nach den für Kommanditisten geltenden gesetzlichen Bestimmungen.<br />

Das vorliegende Beteiligungsangebot entspricht daher den im<br />

Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs vom 25. Juni<br />

1984 aufgestellten Grundsätzen zur Gewinnerzielungsabsicht der


Beteiligungsgesellschaft (Anstreben eines Totalgewinns)<br />

und der Mitunternehmerschaft (Mitunternehmerrisiko)<br />

der Gesellschafter.<br />

EINKUNFTSART<br />

Die Gesellschafter der <strong>MS</strong> „Elisatbeth Bolten“ Schifffahrtsgesellschaft<br />

mbH & Co. KG erzielen als Mitunternehmer<br />

im Sinne des § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG Einkünfte<br />

aus Gewerbebetrieb. Darüber hinaus ist ausschließlich<br />

eine Kapitalgesellschaft persönlich haftende Gesellschafterin<br />

und nur diese zur Geschäftsführung befugt.<br />

Danach liegen gewerbliche Einkünfte auch nach § 15<br />

Abs. 3 EStG vor (gewerbliche Prägung).<br />

NEGATIVE EINKÜNFTE<br />

NACH § 2b ESTG<br />

Durch den zum 1. Januar 1999 in Kraft getretenen § 2b<br />

EStG wird die Verlustverrechnung aus der Beteiligung<br />

an so genannten Verlustzuweisungsgesellschaften dahin<br />

gehend eingeschränkt, dass derartige Verluste nur noch<br />

mit Gewinnen aus der Beteiligung an Verlustzuweisungsgesellschaften<br />

verrechnet werden dürfen. Zum § 2b<br />

EStG hat das Bundesministerium für Finanzen (BMF) am<br />

5. Juli 2000 ein umfangreiches Anwendungsschreiben<br />

veröffentlicht. Nach dem Gesetzeswortlaut und dem Anwendungsschreiben<br />

fallen Einkünfte aus Beteiligungen<br />

an Gesellschaften in der Regel dann nicht unter diese<br />

gesetzliche Bestimmung, wenn die im Gesetz genannten<br />

Regelbeispiele nicht erfüllt sind. Dies sind eine unter<br />

Anwendung der internen Zinsfußmethode mehr als<br />

doppelte Rendite nach Steuern als vor Steuern oder die<br />

Inaussichtstellung von steuerlichen Verlusten und deren<br />

werbemäßige Hervorhebung. Das Anwendungsschreiben<br />

des BMF sieht eine Nichtaufgriffsgrenze für Gesellschaften<br />

mit weniger als 50 Prozent Verlusten in der<br />

Anfangsphase vor. In vorliegenden Fall ist beabsichtigt,<br />

bereits im Jahr des Erwerbs des <strong>MS</strong> „Elisabeth Bolten“<br />

in 2004 zur Tonnagesteuer nach § 5a EStG zu optieren.<br />

Ausgleichsfähige Verluste werden den Gesellschaftern<br />

konzeptionell nicht zugerechnet, es liegt daher keine<br />

Verlustzuweisungsgesellschaft im Sinne des § 2b EStG<br />

vor, so dass sich für die beitretenden Gesellschafter<br />

Einschränkungen bei der Verrechnung etwaiger Verluste<br />

nicht ergeben werden.<br />

NUTZUNGSDAUER UND<br />

ABSCHREIBUNG<br />

Die steuerliche Nutzungsdauer neuer Seeschiffe beträgt<br />

zurzeit nach den amtlichen Abschreibungstabellen zwölf<br />

Jahre. Für gebrauchte Frachtschiffe gelten nach einer<br />

Verfügung der OFD Hamburg vom 4. Dezember 1997<br />

entsprechend geringere Nutzungsdauern. Die Nutzungsdauer<br />

des <strong>MS</strong> „Elisabeth Bolten“ beträgt danach neun<br />

Jahre. Am 1. Januar 2001 sind neue Abschreibungstabellen<br />

für allgemein gebräuchliche Wirtschaftsgüter in<br />

Kraft getreten, die eine zum Teil erhebliche Verlängerung<br />

der Nutzungsdauer vorsehen. Für Reedereibetriebe<br />

wird die Veröffentlichung von branchenspezifischen Abschreibungstabellen<br />

mit einer Nutzungsdauer für neue<br />

Seeschiffe zwischen 15 und 20 Jahren erwartet. Wann<br />

die Veröffentlichung und deren Inkrafttreten erfolgen<br />

werden, war zum Zeitpunkt der Prospekterstellung offen.<br />

Das Schiff der Gesellschaft wird über eine planmäßige<br />

Nutzungsdauer von 15 Jahren abgeschrieben.<br />

Dabei wird bis zum Jahr 2012 degressiv und anschließend<br />

bis 2019 linear abgeschrieben. Die degressive<br />

Abschreibung nach § 7 EStG beträgt das Zweifache<br />

der linearen und ist maximal auf 20 Prozent pro Jahr<br />

begrenzt. Bei einer fünfzehnjährigen Nutzungsdauer<br />

beträgt die degressive Abschreibung entsprechend<br />

13,33 Prozent pro Jahr. Bemessungsgrundlage der degressiven<br />

Abschreibung bei Seeschiffen ist jeweils der<br />

Buchwert am Jahresanfang abzüglich des Schrottwertes.<br />

Gemäß Verfügung der Oberfinanzdirektion Hamburg<br />

vom 29. April 2002 ist ein Schrottwert in Höhe von EUR<br />

90 pro Tonne Schiffsgewicht berücksichtigt.<br />

S T E U E R L I C H E G R U N D L A G E N<br />

35


Nach dem BMF-Schreiben vom 15. Juni 1999 und den<br />

Vorbemerkungen zu den Abschreibungstabellen für<br />

allgemein gebräuchliche Wirtschaftsgüter sind Verlustzuweisungsgesellschaften<br />

an die Nutzungsdauer<br />

gebunden, die in dem Betriebskonzept angenommen<br />

wurde. Nach Auffassung der Prospektherausgeber ist<br />

das Schreiben des BMF nicht anzuwenden, da einerseits<br />

keine Verlustzuweisungsgesellschaft im Sinne von<br />

§ 2b EStG vorliegt und andererseits das Schreiben des<br />

BMF nicht für gebrauchte Schiffe anzuwenden ist.<br />

Gleichwohl ist nicht auszuschließen, dass die Nutzungsdauer<br />

von fünfzehn Jahren durch die Finanzverwaltung<br />

problematisiert wird. Eine längere Nutzungsdauer hätte<br />

höhere erbschaft- bzw. schenkungsteuerliche Werte<br />

des Betriebsvermögens zur Folge.<br />

In 2004, dem Jahr des Erwerbs des Seeschiffes,<br />

wird die Abschreibung zeitanteilig in Anspruch genommen.<br />

PAUSCHALE GEWINNERMITT-<br />

LUNG (TONNAGESTEUER)<br />

Im Sinne einer Harmonisierung des europäischen<br />

Schifffahrtsrechts und gleichzeitig zur Stärkung der<br />

deutschen Seeschifffahrt wurde durch das Seeschifffahrtsanpassungsgesetz<br />

mit § 5a EstG die so genannte<br />

Tonnagesteuer eingeführt. Nach der Konzeption der Beteiligungsgesellschaft<br />

ist eine Option zur pauschalen Gewinnermittlung<br />

nach § 5a EStG (Tonnagesteuer) bereits<br />

im Jahr des Erwerbs des <strong>MS</strong> „Elisabeth Bolten“ für das<br />

Jahr 2004 vorgesehen. Der Antrag gilt unwiderruflich<br />

für mindestens zehn Jahre. Die Tonnagesteuer ist eine<br />

pauschale Gewinnermittlung für Seeschiffe, die im internationalen<br />

Verkehr eingesetzt werden. Die pauschale<br />

Gewinnermittlung ersetzt die reguläre Ermittlung durch<br />

einen Betriebsvermögensvergleich. Mit der pauschalen<br />

Gewinnermittlung sind nicht nur die laufenden Gewinne<br />

eines Schiffsbetriebes, sondern auch ein etwaiger<br />

36 STEINER + COMPANY<br />

Gewinn aus einer Anteilsveräußerung oder Veräußerung<br />

des Schiffs bzw. bei einer Betriebsaufgabe im Ganzen<br />

abgegolten (vgl. hierzu auch die nachfolgenden Ausführungen<br />

zum Unterschiedsbetrag). Die Vorschriften zur<br />

Tonnagesteuer wurden durch ein BMF-Schreiben vom<br />

12. Juni 2002 ergänzt.<br />

Die Option zur Tonnagesteuer ist möglich, wenn das<br />

Schiff im inländischen Seeschiffsregister eingetragen<br />

ist und die Bereederung des Schiffes im Inland erfolgt.<br />

Das Schiff muss außerdem zur Beförderung von Gütern,<br />

Personen in internationalen oder ausländischen<br />

Gewässern eingesetzt und bei Chartertonnage vom<br />

Vercharterer ausgerüstet werden. Die hierfür erforderlichen<br />

Voraussetzungen werden erfüllt. Die sich aus dem<br />

BMF-Schreiben ergebenden Erkenntnisse sind in der<br />

Konzeption berücksichtigt.<br />

Neben dem pauschal nach § 5a EStG ermittelten Gewinn<br />

sind zusätzlich etwaige Sonderbetriebseinnahmen<br />

der Anleger (z. B. Beiratsvergütungen) bei der Gewinnermittlung<br />

zu berücksichtigen und von den Anlegern zu<br />

versteuern. Demgegenüber sind Sonderbetriebsausgaben<br />

(z. B. Zinsen für eine Fremdfinanzierung der Beteiligung)<br />

grundsätzlich nicht mehr zusätzlich zu berücksichtigen,<br />

sondern mit dem Anteil an dem sich nach<br />

den Tonnagesteuervorschriften ergebenden Gewinn abgegolten.<br />

Ferner können bei negativer Entwicklung des<br />

Schiffsbetriebs negative Ergebnisse nicht mit anderen<br />

positiven Einkünften ausgeglichen werden. Auch findet<br />

eine gesonderte Anrechnung ausländischer Einkünfte,<br />

eine Gewerbesteueranrechnung sowie eine begünstigte<br />

Besteuerung für außerordentliche Einkünfte während<br />

des Zeitraumes der pauschalen Gewinnermittlung nicht<br />

statt.<br />

Der pauschale Gewinn ist abhängig von der Schiffsgröße<br />

und den Tagen des Betriebs des Seeschiffes. Er beträgt<br />

bei 365 Betriebstagen für das <strong>MS</strong> „Elisabeth Bolten“<br />

EUR 12.172,75 bzw. EUR 364,13 je EUR 100.000 Kommanditkapital.


KEINE NACHVERSTEUERUNG<br />

EINES UNTERSCHIEDS-<br />

BETRAGES<br />

Bei Schiffsbeteiligungen ist das steuerliche Konzept regelmäßig<br />

so gestaltet, dass die Ergebnisse des Schiffsbetriebes<br />

zunächst nach den regulären Vorschriften der<br />

Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich<br />

ermittelt werden und erst in einem späteren Jahr zur<br />

Tonnagesteuer optiert wird.<br />

Im vorliegenden Fall ist vorgesehen, sofort zur pauschalen<br />

Gewinnermittlung nach § 5a EStG zu optieren.<br />

Dadurch wird vermieden, dass zum Zeitpunkt des<br />

Wechsels der Gewinnermittlungsart die in den Wirtschaftsgütern<br />

der Gesellschaft liegenden stillen Reserven<br />

in einem als Unterschiedsbetrag bezeichneten<br />

Rechnungsposten ermittelt werden müssen.<br />

Dieser fiktive Unterschiedsbetrag des Seeschiffes ist<br />

bei Veräußerung des Schiffes oder der einzelnen Beteiligung<br />

zu versteuern. Sofern ein Unterschiedsbetrag für<br />

die Schiffshypothekendarlehen zu ermitteln ist, ist dieser<br />

entsprechend dem Tilgungsverlauf zu versteuern.<br />

Da die <strong>MS</strong> „Elisabeth Bolten“ Schifffahrtsgesellschaft<br />

mbH & Co. KG im Jahr des Erwerbs des Seeschiffes<br />

zur pauschalen Gewinnermittlung gemäß § 5a EStG optiert,<br />

ist kein Unterschiedsbetrag zu ermitteln und zu<br />

versteuern.<br />

STEUERLICHE BEHANDLUNG<br />

VON AUSZAHLUNGEN<br />

Entsteht durch Entnahmen / Auszahlungen ein negatives<br />

Kapitalkonto, ist § 15a Abs. 3 EStG neben § 5a EStG<br />

anzuwenden, d. h. es kommt in Höhe der Auszahlung<br />

zu einer sogenannten Gewinnfiktion. Der fiktive Gewinn<br />

ist neben dem Tonnagesteuergewinn gesondert zu versteuern.<br />

Nach der Konzeption der <strong>MS</strong> „Elisabeth Bolten“ Schifffahrtsgesellschaft<br />

mbH & Co. KG ist – abweichend von<br />

herkömmlichen Schiffsbeteiligungsgesellschaften – der<br />

Regelungsbereich des § 15a Abs. 3 EStG nicht berührt,<br />

da den Investoren kein negatives Ergebnisvolumen in<br />

der Gründungs- und Investitionsphase über die Höhe<br />

ihres Kapitalkontos hinaus zugewiesen wird. Dies ist jedoch<br />

Voraussetzung für die Anwendung des § 15a Abs.<br />

3 EStG.<br />

Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass aufgrund<br />

von Änderungen wirtschaftlicher Rahmenbedingungen<br />

bzw. von Entnahme- / Auszahlungsbeschlüssen<br />

die Kriterien des § 15a Abs. 3 EStG erfüllt werden.<br />

FESTSTELLUNG VON<br />

GEWINN UND VERLUST<br />

Das Betriebsstättenfinanzamt stellt einheitlich für die<br />

Schifffahrtsgesellschaft und hiernach gesondert für jeden<br />

Gesellschafter den Gewinn beziehungsweise Verlust<br />

fest, der sodann den Wohnsitzfinanzämtern der Gesellschafter<br />

amtsintern mitgeteilt wird.<br />

EINKOMMENSTEUERTARIF,<br />

SOLIDARITÄTSZUSCHLAG<br />

SOWIE KIRCHENSTEUER<br />

Zusätzlich zur Einkommensteuer wird ein Solidaritätszuschlag<br />

in Höhe von 5,5 Prozent der festgesetzten Einkommensteuer<br />

jedes Gesellschafters erhoben. Dies wirkt<br />

sich bei den Gesellschaftern bei positivem Einkommen<br />

als zusätzliche Belastung aus.<br />

Dem Konzept ist ein Einkommensteuersatz in 2004 in<br />

Höhe von 45,0 Prozent und ab 2005 in Höhe von 42,0<br />

Prozent sowie während der gesamten Dauer der Beteiligung<br />

ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent<br />

unterstellt. Kirchensteuer ist nicht berücksichtigt.<br />

S T E U E R L I C H E G R U N D L A G E N<br />

37


ERBSCHAFT- UND<br />

SCHENKUNGSTEUER<br />

Wenn eine Beteiligung an der Gesellschaft von Todes<br />

wegen oder im Wege der Schenkung übertragen wird,<br />

handelt es sich dabei nach § 1 Abs. 1 ErbStG um einen<br />

erbschaft- beziehungsweise schenkungsteuerlich<br />

relevanten Vorgang. Die Wirtschaftsgüter der Gesellschaft<br />

sind für erbschaft- und schenkungsteuerliche<br />

Zwecke grundsätzlich mit den Steuerbilanzwerten anzusetzen<br />

und anteilig den Anlegern zuzurechnen. Die<br />

Steuerbilanzwerte sind in aller Regel deutlich niedriger<br />

als die tatsächlichen Werte und unterschreiten beim<br />

vorliegenden Beteiligungsangebot voraussichtlich die<br />

Zeichnungsbeträge. Ferner kommt der Erwerber in den<br />

Genuss der für den Ansatz von Betriebsvermögen geltenden<br />

Steuervergünstigungen des § 13a ErbStG. Nach<br />

§ 13a Abs. 1 ErbStG kann ein Freibetrag in Höhe von<br />

EUR 225.000 beziehungsweise bei mehreren Erwerbern<br />

ein entsprechender Teilbetrag von EUR 225.000<br />

in Anspruch genommen werden. Der nach Abzug des<br />

Freibetrages verbleibende Wert ist gemäß § 13a Abs.<br />

2 ErbStG mit lediglich 65 Prozent anzusetzen (so genannter<br />

Bewertungsabschlag). Voraussetzung für die<br />

Inanspruchnahme des Freibetrages und des Bewertungsabschlages<br />

ist jedoch, dass der Erbe respektive<br />

Beschenkte mindestens weitere fünf Jahre Gesellschafter<br />

der Gesellschaft bleibt.<br />

Neben den Steuervergünstigungen nach § 13a ErbStG<br />

werden gemäß § 16 ErbStG je nach Verwandtschaftsgrad<br />

Freibeträge in Höhe von EUR 5.200 bis 307.000<br />

und nach § 17 ErbStG bei Erwerben von Todes wegen<br />

durch Ehegatten oder Kinder ein Versorgungsfreibetrag<br />

berücksichtigt. Der Versorgungsfreibetrag variiert je<br />

nach den Verhältnissen des Einzelfalles zwischen EUR<br />

10.300 und EUR 256.000. Die Steuersätze richten<br />

sich nach dem Grad der Verwandtschaft und dem erbschaftsteuerlichen<br />

Wert des Vermögens (§ 19 ErbStG).<br />

Der Mindeststeuersatz beträgt 7 Prozent, der maximale<br />

Steuersatz 50 Prozent.<br />

38 STEINER + COMPANY<br />

Das Bundesverfassungsgericht ist derzeit mit der Frage<br />

der Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen Begünstigung<br />

der Vermögensarten im Rahmen der Erbschaft-<br />

und Schenkungsteuer befasst. Insbesondere<br />

aufgrund der Begünstigung von Betriebsvermögen gegenüber<br />

Privatvermögen, ist es möglich, dass die oben<br />

beschriebenen Begünstigungen von Betriebsvermögen<br />

in der Zukunft beschränkt werden oder ganz entfallen.<br />

Insoweit wird jedem Anleger empfohlen, die individuellen<br />

Auswirkungen erbschaft- oder schenkungsteuerlicher<br />

Gestaltungen mit einem Steuerberater zu erörtern.<br />

VERÄUSSERUNG<br />

DER BETEILIGUNG<br />

Es sei vorausgeschickt, dass kein geregelter Markt<br />

beziehungsweise keine Börsennotierung für Schiffsbeteiligungen<br />

existiert. Sollte ein Gesellschafter aus<br />

persönlichen Gründen seine Beteiligung verkaufen<br />

wollen, bevor die Schifffahrtsgesellschaft liquidiert<br />

wird, besteht ein Zustimmungsrecht der Verwaltung<br />

<strong>MS</strong> „Elisatbeth Bolten“ GmbH und ein Vorkaufsrecht<br />

der Aug. Bolten, WM. Miller´s Nachfolger (GmbH & Co.)<br />

KG. Auch wird sich die Geschäftsführung im Rahmen<br />

des Gesellschaftsvertrages vermittelnd einschalten<br />

und dem jeweiligen Gesellschafter behilflich sein. Eine<br />

steuerliche Bindungsfrist ist bei diesem Beteiligungsangebot<br />

nicht zu berücksichtigen. Allerdings sind die<br />

Bestimmungen hinsichtlich des Totalgewinns zu beachten.<br />

Daher sollte eine Abstimmung mit dem steuerlichen<br />

Berater erfolgen.<br />

PERSÖNLICHE ZWISCHEN-<br />

FINANZIERUNG DER EINLAGE<br />

Gemäß Urteil des Bundesfinanzhofes vom 14. Mai 1991<br />

(VIII R 31/88) wird zur Ermittlung des Kapitalkontos im<br />

Sinne des § 15a EStG das Sonderbetriebsvermögen des<br />

Gesellschafters nicht berücksichtigt. Diese Auffassung


hat sich das Bundesfinanzministerium zu eigen und<br />

durch Schreiben IV B2-S 2241 A-8/92 vom 20. Februar<br />

1992 für die Verwaltung bindend gemacht. Dies<br />

bedeutet für den Gesellschafter, dass eine Beteiligung<br />

steuerunschädlich finanziert werden kann. Da der Gewinn<br />

jedoch pauschal gemäß § 5a EStG (Tonnagesteuer)<br />

ermittelt wird, können die Zinsen und andere Sonderbetriebsausgaben,<br />

nach Auffassung der Finanzverwaltung,<br />

steuerlich nicht mehr gewinnmindernd berücksichtigt<br />

werden.<br />

Aufgrund der möglichen steuerlichen Relevanz dieser<br />

Finanzierungsart sollte von jedem Anleger vor Inanspruchnahme<br />

einer Anteilsfinanzierung der steuerliche<br />

Berater konsultiert werden.<br />

GEWERBESTEUER<br />

Die Schifffahrtsgesellschaft unterliegt als Gewerbebetrieb<br />

der Gewerbesteuer. Aufgrund der Option zur<br />

Tonnagesteuer bildet der pauschal ermittelte Tonnagesteuergewinn<br />

die Grundlage für die Ermittlung der<br />

Gewerbeertragsteuer. Die Kürzungsvorschrift § 9 Nr. 3<br />

GewStG findet grundsätzlich keine Anwendung. Vergütungen<br />

an Gesellschafter werden als Sonderbetriebseinnahmen<br />

abzüglich der damit zusammenhängenden<br />

Aufwendungen dem pauschal ermittelten Tonnagesteuergewinn<br />

hinzugerechnet und der Gewerbesteuer<br />

unterworfen. Veräußerungsgewinne im Rahmen einer<br />

Betriebsaufgabe unterliegen bei der Beteiligungsgesellschaft<br />

nicht der Gewerbesteuer, soweit der Gewinn<br />

auf unmittelbar an der Gesellschaft beteiligte natürliche<br />

Personen entfällt. Gemäß § 35 EStG kann die Gewerbesteuer<br />

seit dem Jahr 2001 indirekt auf die Einkommensteuer<br />

angerechnet werden.<br />

Im Rahmen dieses Konzeptes ist die Gewerbesteueranrechnung<br />

aufgrund der Option zur Tonnagesteuer jedoch<br />

nicht anzuwenden. Es entstehen bei planmäßigem<br />

Verlauf somit keine Anrechnungsguthaben.<br />

U<strong>MS</strong>ATZSTEUER<br />

Die Gesellschaft ist Unternehmer im Sinne des § 2 Abs.<br />

1 UStG. Sie erzielt umsatzsteuerbefreite Umsätze aus<br />

Seeschifffahrt im Sinne des § 4 Nr. 2 i. V. m. § 8 Abs.<br />

1 Nr. 1 UStG. Die ihr in Rechnung gestellte Umsatzsteuer<br />

kann die Gesellschaft nach § 15 Abs. 3 Nr. 1a<br />

UStG als Vorsteuer abziehen. Nach Auffassung der<br />

Finanzverwaltung (BMF vom 10. August 1998, IV C 3<br />

– S 7300 – 34/98) sind bei Publikumsgesellschaften<br />

Umsatzsteuerbeträge für Kosten im Zusammenhang<br />

mit der Aufnahme von Gesellschaftern, insbesondere<br />

für Gründungs-, Konzeptions-, Marketing- und Vertriebskosten<br />

nach § 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG, vom Vorsteuerabzug<br />

ausgeschlossen. Dementsprechend wird in<br />

der Prospektkalkulation davon ausgegangen, dass die<br />

Vorsteuerbeträge für Gründungs- und Beratungskosten<br />

zum Teil nicht abzugsfähig sind. Nach dem Urteil des<br />

Europäischen Gerichtshofes vom 26. Juni 2003 (Rs.<br />

C-442/01) sind im Zusammenhang mit der Aufnahme<br />

eines Gesellschafters in eine Personengesellschaft anfallende<br />

Umsatzsteuerbeträge nicht vom Vorsteuerabzug<br />

ausgeschlossen. Dies soll nach ersten Stellungnahmen<br />

in der Literatur auch für Publikumsgesellschaften gelten.<br />

Demnach ist die bislang von der Finanzverwaltung<br />

vertretene Auffassung angreifbar. Eine Äußerung der<br />

Finanzverwaltung hierzu steht noch aus.<br />

ÄNDERUNG DER STEUERLICHEN<br />

RAHMENBEDINGUNGEN<br />

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich die<br />

steuerlichen Rahmenbedingungen zukünftig durch<br />

gesetzgeberische Maßnahmen ändern oder durch die<br />

Finanzverwaltung bestimmte Annahmen problematisiert<br />

werden.<br />

Bei Änderung der steuerlichen Rahmendaten können<br />

sich die Ergebnisse dieses Beteiligungsangebotes entsprechend<br />

ändern.<br />

S T E U E R L I C H E G R U N D L A G E N<br />

39


ÜBERSICHT DER<br />

VERTRAGSPARTNER<br />

<strong>MS</strong> <strong>„ELISABETH</strong> <strong>BOLTEN“</strong><br />

SCHIFFFAHRTSGESELLSCHAFT<br />

MBH & CO. KG<br />

Funktion: Beteiligungsgesellschaft<br />

Sitz: Mattentwiete 8, 20457 Hamburg<br />

Handelsregister HRA 98608<br />

Gründung: 20. 5. 2003<br />

Kommanditkapital: EUR 50.000,-<br />

Komplementärin: Verwaltung <strong>MS</strong> Elisabeth Bolten GmbH<br />

Kommanditisten: Aug. Bolten, WM. Miller’s Nachfolger (GmbH & Co.) KG<br />

Steiner & Company GmbH & Co. KG<br />

VERWALTUNG<br />

<strong>MS</strong> <strong>„ELISABETH</strong> <strong>BOLTEN“</strong> GMBH<br />

Funktion: Komplementärin der Beteiligungsgesellschaft / Treuhänderin<br />

Sitz: Mattentwiete 8, 20457 Hamburg<br />

Handelsregister: HRB 87096<br />

Gründung: 30. 04. 2003<br />

Stammkapital: EURO 25.000<br />

Geschäftsführer: Michael Say<br />

Jürgen Möhlmann<br />

Gesellschafter: Aug. Bolten, WM. Miller’s Nachfolger (GmbH & Co.) KG<br />

AUG. BOLTEN, WM. MILLER’S<br />

NACHFOLGER (GMBH & CO.) KG<br />

Funktion: Reederei / Initiator / Vorbereitende Bereederung / Vertragsreeder<br />

/ Charterer / Stiller Gesellschafter / Kommanditist / Poolbefrachter<br />

/ Platzierungsgarant / Zwischenfinanzier<br />

Sitz: Mattentwiete 8, 20457 Hamburg<br />

Handelsregister: HRA 43225<br />

Gründung: 30. 01. 1801<br />

Kommanditkapital: EUR 7.669.378<br />

Komplementärin: Baltische Reederei GmbH<br />

Kommanditisten: Bolten Holding GmbH & Co. KG<br />

40 STEINER + COMPANY


BALTISCHE REEDEREI GMBH<br />

Funktion: Komplementärin der<br />

Aug. Bolten, WM. Miller´s Nachfolger (GmbH & Co.) KG<br />

Sitz: Mattentwiete 8, 20457 Hamburg<br />

Handelsregister: HRB 7770<br />

Gründung: 30. 12. 1955<br />

Stammkapital: EUR 25.564,59<br />

Geschäftsführer: Gerhard Binder<br />

Dr. Johann Killinger<br />

Michael Say<br />

Gesellschafter: Aug. Bolten, WM. Miller’s Nacholger (GmbH & Co.) KG<br />

STEINER & COMPANY GMBH & CO. KG<br />

Funktion: Emissionshaus<br />

Sitz: Pickhuben 2, 20457 Hamburg<br />

Handelsregister: HRA 101209<br />

Gründung: 06. 12. 2004<br />

Kommanditkapital: EUR 300.000<br />

Komplementärin: Steiner & Company Verwaltungsgesellschaft mbH<br />

Kommanditisten: Carsten Rehder GmbH & Co. KG, Illya Steiner<br />

Ü B E R S I C H T D E R V E R T R A G S P A R T N E R<br />

41


VERTRÄGE<br />

Gesellschaftsvertrag 42<br />

Vertragsreedervertrag 54<br />

Vertrag über die<br />

Errichtung einer<br />

stillen Gesellschaft 58<br />

Poolvertrag 62<br />

Beitrittserklärung 66<br />

Registervollmacht 69<br />

42 STEINER + COMPANY<br />

GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />

DER <strong>MS</strong> <strong>„ELISABETH</strong> <strong>BOLTEN“</strong><br />

SCHIFFFAHRTSGESELLSCHAFT<br />

MBH & CO. KG<br />

VORBEMERKUNG<br />

Die Gesellschaft hat am 20. Mai 2003 begonnen und ist in das<br />

Handelsregister des AG Hamburg unter HR A 98608 eingetragen.<br />

Sie firmiert derzeit noch als Zweite Mattentwiete 8 Schifffahrtsgesellschaft<br />

mbH & Co. KG. Die Gesellschaft hat mit Kaufvertrag<br />

vom 03. November 2004 ein bei der Werft Jiangsu Yangzijiang<br />

Shipyard, China, gebautes Motorschiff, Baunummer YZJ 99 C589,<br />

erworben. Der Eigentumsübergang ist für den Zeitraum vom 15.<br />

November 2004 bis zum 15. Dezember 2004 geplant. Mit der<br />

Aug. Bolten, WM. Miller’s Nachfolger (GmbH & Co.) KG hat die<br />

Gesellschaft einen Vertragsreedervertrag geschlossen, der zum<br />

Zeitpunkt der Eigentumsübergabe des Seeschiffes beginnt. Das<br />

Seeschiff wird von dem Reeder in einem Pool zusammen mit dem<br />

<strong>MS</strong> „Natalie Bolten“ eingesetzt.<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Verwaltung <strong>MS</strong> „Elisabeth<br />

Bolten“ GmbH, vormals Zweite Mattentwiete 8 GmbH, Hamburg.<br />

Als Kommanditistin ist bisher die Aug. Bolten, WM. Miller’s<br />

Nachfolger (GmbH & Co.) KG, Hamburg, mit einem Kapitalanteil<br />

von EUR 50.000,00 beteiligt.<br />

Zur Aufnahme neuer Gesellschafter bzw. im Zusammenhang mit der<br />

Erhöhung der Beteiligung einzelner Gesellschafter wird der Gesellschaftsvertrag<br />

neu gefasst und wie folgt vereinbart:<br />

§ 1 FIRMA UND SITZ DER<br />

GESELLSCHAFT<br />

1. Die Firma der Gesellschaft lautet:<br />

<strong>MS</strong> „Elisabeth Bolten“<br />

Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG<br />

2. Der Sitz der Gesellschaft ist Hamburg.


§2 GEGENSTAND DES<br />

UNTERNEHMENS<br />

1. Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb,<br />

der gewerbliche Betrieb und die Veräußerung des<br />

Mehrzweckschiffes (multipurpose / bulk / container<br />

carrier) <strong>MS</strong> „Elisabeth Bolten“, die Durchführung<br />

von Seetransporten und damit im Zusammenhang<br />

stehender Geschäfte.<br />

2. Die Gesellschaft ist berechtigt, zur Förderung des<br />

Gesellschaftszwecks alle damit im Zusammenhang<br />

stehenden Geschäfte im In- und Ausland zu betreiben.<br />

§ 3 INVESTITIONSPLAN<br />

Die Investition soll nach folgendem Investitionsplan<br />

durchgeführt werden:<br />

Mittelverwendung USD EUR<br />

Kaufpreis<br />

Anteil in USD 5.000.000 3.871.000<br />

Anteil in EUR 7.685.000<br />

Zwischen-<br />

finanzierungskosten 80.000<br />

Gründungskosten 30.000<br />

Vorbereitende Bereederung<br />

Aug. Bolten, WM. Miller’s<br />

Nachfolger (GmbH & Co.) KG 150.000<br />

Gründungsberatung 20.000<br />

Finanzierungsgebühren 16.000<br />

Projektierungskosten<br />

Steiner & Company<br />

GmbH & Co. KG 150.000<br />

Prospekt<br />

Steiner & Company<br />

GmbH & Co. KG 60.000<br />

Kapitalbeschaffung<br />

Steiner & Company<br />

GmbH & Co. KG 340.000<br />

Liquiditätsreserve 150.000<br />

Agio 172.150<br />

12.724.150<br />

Mittelherkunft USD EUR<br />

Hypothekendarlehen 10.150.000 7.859.000<br />

Stille Beteiligung<br />

Aug. Bolten, WM. Miller’s<br />

Nachfolger (GmbH & Co.) KG 1.250.000<br />

Kommanditkapital<br />

Aug. Bolten, WM. Miller’s<br />

Nachfolger (GmbH & Co.) KG 250.000<br />

Einlage ist bis zum 31.01.2005 zu leisten)<br />

Steiner & Company GmbH & Co. KG 20.000<br />

Einlage ist bis zum 31.01.2005 zu leisten)<br />

Emissionskapital 3.173.000<br />

Agio 172.150<br />

12.724.150<br />

Die Höhe der im Investitionsplan budgetierten Ein- und<br />

Auszahlungen kann bei veränderten Rahmenbedingungen,<br />

z. B. bei veränderten Währungsumrechnungskursen<br />

oder Mehr- oder Minderkosten des Investitionsvorhabens,<br />

mit Zustimmung der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin angepasst werden.<br />

§ 4 GESELLSCHAFTER, K APITALAN-<br />

TEILE, HAFTSUMMEN, STILLER<br />

GESELLSCHAFTER<br />

1. Komplementärin ist die Verwaltung <strong>MS</strong> „Elisabeth<br />

Bolten“ GmbH, vormals Zweite Mattentwiete 8<br />

GmbH, mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg, HRB<br />

87096). Sie erbringt keine Einlage und hat keinen<br />

Kapitalanteil.<br />

2. Kommanditistin ist die Aug. Bolten, WM. Miller’s<br />

Nachfolger (GmbH & Co.) KG, Hamburg, mit einem<br />

Kapitalanteil von zur Zeit EUR 50.000,00.<br />

3. Es ist vorgesehen, das Kapital der Gesellschaft<br />

zur Durchführung des Erwerbes eines Schiffes zu<br />

erhöhen. Hierzu wird die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

ausdrücklich ermächtigt. Sie ist des<br />

Weiteren ermächtigt, alle zur Durchführung des<br />

Schiffserwerbes angemessenen oder erforderlichen<br />

Verträge, auch Darlehensverträge über die Aufnahme<br />

von Gesellschafterdarlehen, abzuschließen.<br />

G E S E L L S C H A F T E R V E R T R A G<br />

43


4. Die Kommanditisten erbringen ihre Kapitalanteile<br />

durch Geldeinlagen nach Aufforderung der persönlich<br />

haftenden Gesellschafterin. Die Aug. Bolten,<br />

WM. Miller’s Nachfolger (GmbH & Co.) KG verpflichtet<br />

sich ihre Kommanditeinlage auf EUR 250.000,00<br />

zu erhöhen. Die Steiner & Company GmbH & Co.<br />

KG wird als weitere Kommanditistin der <strong>MS</strong> „Elisabeth<br />

Bolten“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co.<br />

KG mit einer Kommanditeinlage in Höhe von EUR<br />

20.000,00 beitreten. Die Einlagen der Aug. Bolten,<br />

WM. Miller’s Nachfolger (GmbH & Co.) KG und der<br />

Steiner & Company GmbH & Co. KG sind bis spätestens<br />

zum 31. Januar 2005 zu leisten.<br />

5. Die Kapitalanteile der Kommanditisten sind als ihre<br />

Haftsummen in das Handelsregister einzutragen.<br />

Aus Gründen der Haftungsbeschränkung wird vereinbart,<br />

dass bei unmittelbarer Beteiligung bis zur<br />

Eintragung im Handelsregister zunächst ein atypisches<br />

stilles Gesellschaftsverhältnis begründet<br />

wird. Das atypisch stille Gesellschaftsverhältnis<br />

wird mit der Annahme der Beitrittserklärung durch<br />

die <strong>MS</strong> „Elisabeth Bolten“ Schifffahrtsgesellschaft<br />

mbH & Co. KG begründet und wird mit Eintragung<br />

des Beitretenden im Handelsregister zur kommanditistischen<br />

Beteiligung.<br />

6. Stiller Gesellschafter ist der Vertragsreeder, die<br />

Aug. Bolten, WM. Miller’s Nachfolger (GmbH & Co.)<br />

KG, Hamburg, die sich ab dem 01. Dezember 2004<br />

mit einer Einlage in Höhe von EUR 1.250.000,00<br />

beteiligt. Die Einlage wird mit 3,5 Prozent p.a., beginnend<br />

ab der Einzahlung, verzinst. Details sind<br />

in einem gesonderten Vertrag vom 10. November<br />

2004 über die Errichtung einer stillen Gesellschaft<br />

geregelt.<br />

§ 5 GESELLSCHAFTERKONTEN<br />

1. Für jeden Gesellschafter werden neben einem fes-<br />

ten Kapitalkonto ein Ergebnissonderkonto sowie<br />

44 STEINER + COMPANY<br />

gegebenenfalls ein Darlehenskonto geführt. Diese<br />

Konten sind unverzinslich.<br />

2. Auf dem Kapitalkonto wird der Kapitalanteil gebucht.<br />

Das Kapitalkonto ist fest und unveränderlich.<br />

3. Auf dem Ergebnissonderkonto werden die Verluste<br />

gebucht, auch soweit diese das feste Kapitalkonto<br />

übersteigen. Gewinne werden ebenfalls auf dem<br />

Ergebnissonderkonto gutgebracht. Ein negativer<br />

Saldo auf dem Ergebnissonderkonto begründet keine<br />

Nachschussverpflichtung der Kommanditisten.<br />

4. Liquiditätsausschüttungen sind – soweit das Er-<br />

gebnissonderkonto negativ ist – auf gesonderten<br />

Darlehenskonten der Gesellschafter zu erfassen.<br />

§ 6 GESCHÄFTSFÜHRUNG UND VER-<br />

TRETUNG; KONTROLLRECHTE<br />

1. Zur Geschäftsführung und Vertretung ist die Kom-<br />

plementärin berechtigt und verpflichtet. Die Komple-<br />

mentärin und ihre Geschäftsführer sind für Rechts-<br />

geschäfte zwischen der Komplementärin und der<br />

Gesellschaft (<strong>MS</strong> „Elisabeth Bolten“ Schifffahrtsgesellschaft<br />

mbH & Co. KG) von den Beschränkungen<br />

des § 181 BGB befreit. Die Komplementärin hat die<br />

Geschäfte der Gesellschaft mit der Sorgfalt eines<br />

ordentlichen Reeders zu führen. Sie ist berechtigt,<br />

sich zur Ausübung ihrer Geschäftsführertätigkeit<br />

dritter geeigneter Personen / Unternehmen zu bedienen.<br />

Die Komplementärin ist zugleich Verwaltungstreuhänderin<br />

der Kommanditisten.<br />

2. Für die folgenden Geschäfte bedarf die Komple-<br />

mentärin der Einwilligung:<br />

2.1 der Gesellschafterversammlung:<br />

a) die Veräußerung des Schiffes mit Ausnahme der<br />

Veräußerung an einen Treuhänder im Rahmen eines<br />

Flaggenwechsels, sowie die dingliche Belastung


des Schiffes, es sei denn die Belastung erfolgt im<br />

Rahmen eines von der Gesellschafterversammlung<br />

genehmigten Investitionsplanes;<br />

b) die Kündigung des Vertragsreedervertrages;<br />

c) sonstige außergewöhnliche, über den Rahmen<br />

des üblichen Reederei- und Schifffahrtsbetriebes<br />

hinausgehende Rechtsgeschäfte, soweit für solche<br />

die Zustimmung des Beirats nicht ausreicht.<br />

2.2 des Beirates, bzw. wenn ein solcher nicht besteht<br />

der Gesellschafterversammlung:<br />

a) Aufnahme von Krediten, die über den Rahmen des<br />

üblichen Geschäftsbetriebes hinausgehen, mit Ausnahme<br />

der Umfinanzierung des Schiffshypothekendarlehens<br />

in USD / EUR / JPY / CHF und damit im Zusammenhang<br />

stehenden Devisentermingeschäften.<br />

Dazu gehören nicht Kredite kurzfristiger Art für die<br />

Aufrechterhaltung des Schifffahrtsbetriebes;<br />

b) Gewährung von Darlehen im Gesamtbetrag von<br />

mehr als USD 250.000;<br />

c) Baumaßnahmen und Reparaturen am Schiff, die<br />

im Einzelfall oder Jahr voraussichtlich Kosten von<br />

mehr als USD 750.000 verursachen werden, es sei<br />

denn, zur Erhaltung der Klasse und in unausweichlichen<br />

Notfällen;<br />

d) Abschluss, Änderung und Beendigung von Charterverträgen<br />

und Poolverträgen mit einer Laufzeit<br />

von mehr als zwölf Monaten, ausgenommen die bei<br />

der Eigentumsübergabe der <strong>MS</strong> „Elisabeth Bolten“<br />

bestehenden oder abgeschlossenen Verträge;<br />

e) Änderung der Flaggenführung des Schiffes, mit<br />

Ausnahme der im Zusammenhang mit einer Tonnagesteueroption<br />

notwendigen Änderung;<br />

f) Abschluss von Devisentermingeschäften (USD /<br />

EUR / JPY / CHF) im Umfang von mehr als 20 Prozent<br />

der voraussichtlichen Frachterlöse p.a. bzw.<br />

bis zu 30 Prozent der Restvaluta des Schiffshypothekendarlehens;<br />

g) Übernahme von Bürgschaften, Eingehen von Wechselverbindlichkeiten;<br />

h) Garantien und Mithaftungen, die in ihrer Summe<br />

EUR 500.000 übersteigen;<br />

i) Sonstige nicht mit dem laufenden Schiffsbetrieb<br />

zusammenhängende Rechtsgeschäfte mit einem<br />

Gegenstandswert von mehr als EUR 100.000 im<br />

Einzelfall.<br />

3. Die Option zum Wechsel der steuerlichen Gewin-<br />

nermittlungsart zu § 5a EStG (Tonnagesteuer) ist<br />

für 2004 geplant. Zur Ausübung dieser Option und<br />

der in diesem Zusammenhang notwendigen Gestaltungen<br />

ist eine gesonderte Zustimmung der Gesellschafterversammlung<br />

nicht erforderlich.<br />

4. Bei Veräußerung des Schiffes steht dem Vertrags-<br />

reeder, der Aug. Bolten, WM. Miller’s Nachfolger<br />

(GmbH & Co.) KG, ein Vorkaufsrecht zu Marktbedingungen<br />

zu. Die Komplementärin hat den Vertragsreeder<br />

von einer Verkaufsabsicht in Kenntnis<br />

zu setzen. Wird das Vorkaufsrecht nicht innerhalb<br />

von fünf Tagen seit schriftlicher Mitteilung der Veräußerungsabsicht<br />

ausgeübt, gilt das Vorkaufsrecht<br />

als nicht ausgeübt.<br />

5. Jedem Kommanditisten steht ein Auskunfts- und Ein-<br />

sichtsrecht im Umfang des § 166 HGB zu.<br />

6. Das Widerspruchsrecht der Kommanditisten nach<br />

§ 164 HGB ist ausgeschlossen.<br />

§ 7 VERGÜTUNG DER<br />

KOMPLEMENTÄRIN<br />

1. Solange die Komplementärin ausschließlich für die<br />

Gesellschaft tätig ist, werden ihr von dieser sämtliche<br />

Ausgaben und Aufwendungen für die Geschäftsführung<br />

und Verwaltungstreuhand erstattet,<br />

sobald sie entstehen.<br />

2. Die Komplementärin verwaltet das Kommanditkapi-<br />

tal der Gesellschaft. Zu ihren Aufgaben zählt u. a.:<br />

– Information der Gesellschafter (Zwischenbericht<br />

G E S E L L S C H A F T E R V E R T R A G<br />

45


mindestens einmal jährlich)<br />

– Einholung von Informationen über die Sonderbe-<br />

triebsausgaben der Gesellschafter<br />

– Ermittlung und Verteilung des steuerlichen Ergeb-<br />

nisses auf die Gesellschafter sowie deren Infor-<br />

mation (Steuerbescheinigung)<br />

– Organisation und Durchführung von Gesellschaf-<br />

terversammlungen und ggf. von Beiratssitzungen<br />

– Protokollführung.<br />

Die Verwaltungstätigkeit wird mit 0,35 Prozent des<br />

Kommanditkapitals pro Jahr vergütet.<br />

3. Die Komplementärin erhält ferner eine jährliche,<br />

jeweils zum Ende eines jeden Geschäftsjahres<br />

zu bezahlende Vorabvergütung in Höhe von EUR<br />

5.000,00.<br />

4. Der Ausgaben- und Aufwendungsersatz nach Abs. 1<br />

und die Vorabvergütung nach Abs. 2 sind im Verhältnis<br />

der Gesellschafter zueinander als Aufwand<br />

zu behandeln; sie verstehen sich zuzüglich etwaiger<br />

gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

§ 8 GESELLSCHAFTER-<br />

VERSAMMLUNG<br />

1. Ordentliche Gesellschafterversammlungen finden<br />

einmal jährlich innerhalb von zehn Monaten nach<br />

Ablauf des Geschäftsjahres statt.<br />

2. Eine außerordentliche Gesellschafterversammlung<br />

ist einzuberufen, wenn die Komplementärin dies<br />

für zweckmäßig hält oder der Beirat oder Gesellschafter,<br />

deren Kapitalanteile mindestens 25 Prozent<br />

des gesamten Gesellschaftskapitals betragen,<br />

die Einberufung unter Angabe des Zweckes und<br />

der Tagesordnung gegenüber der Komplementärin<br />

schriftlich verlangen. Eine außerordentliche<br />

Gesellschafterversammlung kann auch mit verkürzter<br />

Ladungsfrist einberufen werden. Kommt<br />

46 STEINER + COMPANY<br />

die Komplementärin der Aufforderung nicht binnen<br />

zwei Wochen nach, sind der Beirat oder die Gesellschafter,<br />

die das Verlangen ordnungsgemäß erklärt<br />

haben, selbst zur Einberufung berechtigt.<br />

3. Die Gesellschafterversammlung ist durch die Komplementärin<br />

unter Mitteilung der Tagesordnung,<br />

spätestens drei Wochen vor dem Versammlungstag,<br />

einzuberufen. Die Ladungsfrist beginnt mit dem<br />

Tage der Absendung des Einladungsschreibens.<br />

Die Einladung ist an die der Gesellschaft zuletzt<br />

bekannt gegebene Anschrift des jeweiligen Gesellschafters<br />

zu senden, hat mittels einfachen Briefes<br />

zu erfolgen und gilt mit Aufgabe zur Post als zugegangen.<br />

Geht die Einladung einem Gesellschafter<br />

auf Grund von Umständen, die dieser zu vertreten<br />

hat, nicht zu, so kann er sich hierauf gegenüber<br />

der Gesellschaft nicht berufen.<br />

4. Die Gesellschafter können sich in der Gesellschafterversammlung<br />

durch eine zur Berufsverschwiegenheit<br />

verpflichtete Person vertreten lassen. Der<br />

Bevollmächtigte hat sich durch eine schriftliche<br />

Vollmacht auszuweisen. Weitere Bevollmächtigte<br />

können durch die Gesellschafterversammlung zugelassen<br />

werden.<br />

5. Die Gesellschafterversammlung wird von einem<br />

Geschäftsführer der Komplementärin geleitet. Dieser<br />

kann den Vorsitz der Gesellschafterversammlung<br />

einem Mitglied des Beirates übertragen.<br />

6. Über die Gesellschafterversammlung ist ein Protokoll<br />

zu führen, das von einem Protokollführer und<br />

dem Versammlungsleiter zu unterzeichnen ist. Der<br />

Protokollführer wird vom Versammlungsleiter bestimmt.<br />

Ein Ergebnisprotokoll ist ausreichend. Eine<br />

Kopie des Protokolls ist allen Gesellschaftern sowie<br />

den Beiratsmitgliedern zu übersenden; es gilt als<br />

genehmigt, wenn nicht innerhalb von vier Wochen<br />

nach Aufgabe des Protokolls zur Post der Komple-


mentärin ein schriftlicher Widerspruch zugegangen<br />

ist. Über den Widerspruch entscheidet die nächste<br />

Gesellschafterversammlung.<br />

7. Die Gesellschafterversammlung hat, soweit ihr nicht<br />

durch Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder Gesellschafterbeschluss<br />

sonstige Gegenstände zur Beschlussfassung<br />

überwiesen sind, zu beschließen über:<br />

a) Zustimmung zu Geschäftsführungsmaßnahmen der<br />

Komplementärin gemäß § 6 Abs. 2.1 und – sofern<br />

ein Beirat nicht besteht – gemäß § 6 Abs. 2.2;<br />

b) Genehmigung des Jahresabschlusses;<br />

c) Wahl des Abschlussprüfers;<br />

d) Verwendung des Jahresergebnisses und der Liquiditätsausschüttungen;<br />

e) Entlastung der Komplementärin;<br />

f) Änderung des Gesellschaftsvertrages;<br />

g) Auflösung der Gesellschaft.<br />

8. Die Gesellschafterversammlung ist nur beschlussfähig,<br />

wenn mindestens 50,01 Prozent des Gesellschaftskapitals<br />

vertreten sind. Im Falle der Beschlussunfähigkeit<br />

ist anschließend eine zweite Versammlung<br />

mit dreiwöchiger Ladungsfrist unter Einhaltung der im<br />

Gesellschaftsvertrag vorgeschriebenen Form mit derselben<br />

Tagesordnung einzuberufen. Diese zweite Versammlung<br />

ist sodann ohne Rücksicht auf die Höhe<br />

des vertretenen Kapitals beschlussfähig. Hierauf ist<br />

in der Ladung besonders hinzuweisen.<br />

9. Vorbehaltlich der folgenden Bestimmungen fasst die<br />

Gesellschaft ihre Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit<br />

der abgegebenen Stimmen. Stimmenthaltungen<br />

und ungültige Stimmen gelten als nicht abgegeben.<br />

Ein Beschluss über die folgenden Angelegenheiten<br />

bedarf einer 75prozentigen Mehrheit der abgegebenen<br />

Stimmen:<br />

a) Veräußerung des Schiffes der Gesellschaft;<br />

b) Kündigung des Vertragsreedervertrages;<br />

c) Änderung des Gesellschaftsvertrages;<br />

d) Auflösung der Gesellschaft.<br />

Die Veräußerung des Seeschiffes bedarf darüber<br />

hinaus der Zustimmung der Komplementärin.<br />

10. Gesellschafterbeschlüsse / Gesellschafterversammlungen<br />

können auch durch schriftliches<br />

Verfahren durchgeführt werden, wenn nicht mehr<br />

als 25 Prozent der Stimmen aller Gesellschafter<br />

der Beschlussfassung im Wege der schriftlichen<br />

oder fernschriftlichen Abstimmung widersprechen.<br />

Im Falle der schriftlichen Abstimmung hat<br />

die Komplementärin die Gesellschafter schriftlich<br />

unter Mitteilung des Abstimmungsgegenstandes<br />

zur Erklärung über die Verfahrensweise und zur<br />

Stimmabgabe aufzufordern. Die schriftliche Stimmabgabe<br />

der Gesellschafter muss innerhalb von<br />

einem Monat nach Absendung der Aufforderung<br />

zur Abstimmung bei der Komplementärin eingegangen<br />

sein.<br />

11. Die Ergebnisse einer schriftlichen Abstimmung werden<br />

von der Komplementärin geprüft, in einem Protokoll<br />

festgehalten und den Gesellschaftern durch<br />

Übersendung einer Kopie des Protokolls mitgeteilt.<br />

12. Je EUR 1.000,00 eines Kapitalanteils und je EUR<br />

1.000,00 einer stillen Beteiligung gewähren eine<br />

Stimme.<br />

§ 9 BEIRAT<br />

1. Die Gesellschaft kann mit Mehrheit beschließen,<br />

dass die Gesellschaft einen Beirat erhält. Sofern<br />

ein Beirat bestellt wird, besteht dieser aus drei<br />

Mitgliedern. Ein Beiratsmitglied wird von der Komplementärin<br />

bestimmt, die zwei weiteren Beiratsmitglieder,<br />

von denen mindestens eins aus dem<br />

Gesellschafterkreis stammen muss, werden durch<br />

die Gesellschafterversammlung gewählt. Jedes<br />

Beiratsmitglied wird für die Dauer von drei Ge-<br />

G E S E L L S C H A F T E R V E R T R A G<br />

47


schäftsjahren bestellt. Eine Wiederbestellung ist<br />

zulässig. Der Beirat erhält von der Gesellschaft eine<br />

Tätigkeitsvergütung und einen Aufwandsersatz bis<br />

maximal EUR 5.000,00 p. a..<br />

2. Aufgabe des Beirates ist es, die Komplementärin<br />

in allen wichtigen Angelegenheiten zu beraten, die<br />

Durchführung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung<br />

zu überwachen und die anderen ihm<br />

nach diesem Gesellschaftsvertrag zugewiesenen<br />

Aufgaben und Rechte wahrzunehmen. Zu diesem<br />

Zweck kann er von ihr jederzeit Auskünfte über<br />

alle Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen<br />

und sich auch selbst darüber informieren; er kann<br />

insbesondere die Bücher und Schriften der Gesellschaft<br />

einsehen und prüfen.<br />

3. Die Beiratsmitglieder haben bei ihrer Beiratstätigkeit<br />

ordentlich und gewissenhaft zu handeln. Über<br />

vertrauliche Angelegenheiten der Gesellschaft, die<br />

ihnen durch ihre Tätigkeit im Beirat bekannt geworden<br />

sind, haben sie Stillschweigen zu bewahren.<br />

4. Die Haftung der Mitglieder des Beirates ist auf<br />

Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die<br />

Haftung jedes Beiratsmitgliedes ist je Haftungsfall,<br />

ausgenommen die Haftung für Vorsatz, auf EUR<br />

100.000,00 beschränkt.<br />

§ 10 BEFREIUNG VOM<br />

WETTBEWERBSVERBOT<br />

Die Gesellschafter unterliegen nicht dem Wettbewerbsverbot<br />

des § 112 HGB.<br />

§ 11 JAHRESABSCHLUSS<br />

1. Die Komplementärin ist verpflichtet, für die Gesellschaft<br />

eine den Grundsätzen ordnungsmäßiger<br />

Buchführung entsprechende Buchführung<br />

48 STEINER + COMPANY<br />

zu unterhalten und innerhalb von sechs Monaten<br />

nach Abschluss eines jeden Geschäftsjahres den<br />

Jahresabschluss aufzustellen. Die Kosten trägt die<br />

Komplementärin.<br />

2. Der Jahresabschluss ist von einem Wirtschaftsprüfer<br />

oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu<br />

prüfen und der folgenden ordentlichen Gesellschafterversammlung<br />

zur Genehmigung vorzulegen. Soweit<br />

keine Pflichtprüfung notwendig ist, soll diese<br />

Prüfung nach Art und Umfang einer Pflichtprüfung<br />

gemäß §§ 316 ff. HGB entsprechen. Statt einer<br />

Abschlussprüfung kann auch die Aufstellung des<br />

Jahresabschlusses einem Wirtschaftsprüfer übertragen<br />

werden, der hierüber einen berufsüblichen<br />

Bericht zu erstellen hat.<br />

3. Den Gesellschaftern ist eine Abschrift des Jahresabschlusses<br />

spätestens mit der Einladung zu der<br />

Gesellschafterversammlung zu übersenden, die<br />

den Jahresabschluss genehmigen soll.<br />

4. Änderungen, die die Finanzverwaltung an den<br />

Positionen der Jahresabschlüsse im Rahmen<br />

steuerlicher Betriebsprüfungen vornimmt, gelten<br />

auch im Verhältnis der Gesellschafter untereinander.<br />

§ 12 ERGEBNISVERTEILUNG<br />

1. An einem Gewinn sowie an einem Verlust nehmen<br />

die Gesellschafter im Verhältnis ihrer Kapitalanteile<br />

teil. Verlustanteile werden den Kommanditisten<br />

auch insoweit zugerechnet, als diese ihren Kapitalanteil<br />

übersteigen. Die gesetzlichen Vorschriften<br />

über die Haftungsbeschränkung der Kommanditisten<br />

bleiben unberührt.<br />

2. Liquiditätsausschüttungen an die Gesellschafter<br />

– auch im Wege einer Darlehensgewährung – dürfen<br />

nur dann vorgenommen werden, wenn keine


Kapitaldienstleistungsrückstände hinsichtlich der<br />

langfristigen Schiffsfinanzierung bestehen und der<br />

Ausgleich der laufenden Betriebskosten sowie der<br />

Kapitaldienstraten auf die Schiffshypothekendarlehen<br />

für das laufende Geschäftsjahr gesichert sind<br />

und bankseitig diesen Zahlungen zugestimmt worden<br />

ist.<br />

Liquiditätsüberschüsse, die nach den bei der Antragstellung<br />

des Schiffshypothekendarlehens vorgelegten<br />

Kalkulationen planmäßig an die Kommanditisten<br />

zu leistende Ausschüttungen verbleiben,<br />

sind hälftig für außerplanmäßige Tilgungen auf die<br />

letzte Tilgungsrate des ersten Schiffshypothekendarlehens<br />

zu verwenden, bis Sondertilgungen in<br />

Höhe von insgesamt 1 Mio. USD geleistet worden<br />

sind.<br />

3. Über die Verwendung von Liquiditätsüberschüssen<br />

entscheidet auf Vorschlag der Komplementärin der<br />

Beirat, sofern nicht die Gesellschafterversammlung<br />

entsprechende Beschlüsse fasst. Solange der Saldo<br />

der Ergebnissonderkonten negativ ist, stellen<br />

Liquiditätsausschüttungen Darlehen an die Gesellschafter<br />

dar.<br />

4. Sobald die Festeinlagen in voller Höhe von allen<br />

Gesellschaftern eingezahlt worden sind, erfolgen<br />

Liquiditätsausschüttungen grundsätzlich im<br />

Verhältnis der Festeinlagen der Gesellschafter<br />

untereinander. Solange die Festeinlagen nicht<br />

voll eingezahlt worden sind, bemisst sich die<br />

Höhe der Liquiditätsausschüttungen nach der<br />

tatsächlich fälligen und eingezahlten Einlage,<br />

gerechnet ab dem Tag des Zahlungseingangs,<br />

an dem die Einzahlung der Festeinlage bzw. von<br />

Teilbeträgen der Festeinlage erfolgt; Gesellschafter,<br />

die vor dem 31. März 2005 beitreten und<br />

ihre Einlage (1. Tranche) bis zum 31. März 2005<br />

in voller Höhe geleistet haben, erhalten die Ausschüttung<br />

für volle 12 Monate.<br />

§ 13 ÜBERTRAGUNG UND BELASTUNG<br />

VON GESELLSCHAFTSRECHTEN<br />

1. Kommanditisten können ihre Beteiligung ganz oder<br />

teilweise auf einen Ehegatten, ihre Abkömmlinge<br />

oder eine Gesellschaft übertragen, an der sie zu<br />

100 Prozent beteiligt sind.<br />

2. Die Übertragung auf einen oder die Belastung zugunsten<br />

eines nicht in Nr. 1 genannten Dritten<br />

bedarf der Zustimmung der Komplementärin, die<br />

nur aus wichtigem Grund verweigert werden darf.<br />

Ein wichtiger Grund ist insbesondere anzunehmen,<br />

wenn der Gesellschaft fällige Ansprüche gegen den<br />

verfügungswilligen Kommanditisten zustehen.<br />

3. Kommanditisten können ihre Beteiligung auch ganz<br />

oder teilweise an andere als die unter Nr. 1 genannten<br />

Personen übertragen. In diesem Fall sind<br />

ihre Kapitalanteile der Aug. Bolten, WM. Miller’s<br />

Nachfolger (GmbH & Co.) KG vorab zum Kauf anzubieten<br />

(Vorkaufsrecht). Wird das Vorkaufsrecht<br />

nicht innerhalb von zwei Wochen seit schriftlicher<br />

Mitteilung durch eingeschriebenen Brief ausgeübt,<br />

so gilt die Übertragung als genehmigt.<br />

4. Eine Übertragung oder Belastung ist nur möglich,<br />

wenn die übertragene bzw. belastete Beteiligung<br />

mindestens EUR 25.000 beträgt und durch EUR<br />

5.000 teilbar ist.<br />

5. Rechtsgeschäftliche Verfügungen der Komplementärin<br />

über ihren Gesellschaftsanteil bedürfen zu ihrer<br />

Wirksamkeit der Zustimmung der Gesellschafterversammlung.<br />

§ 14 AUSSCHLUSS EINES<br />

GESELLSCHAFTERS<br />

1. Ein Gesellschafter kann von den übrigen Gesellschaftern<br />

mit der Mehrheit aller Stimmen aus der<br />

G E S E L L S C H A F T E R V E R T R A G<br />

49


Gesellschaft ausgeschlossen werden, wenn ein<br />

wichtiger Grund im Sinne der §§ 140, 133 HGB<br />

vorliegt.<br />

Als wichtiger Grund im Sinne von Satz 1 gilt insbesondere,<br />

wenn der Gesellschafter<br />

a) trotz Mahnung und Nachfristsetzung seine Einlageverpflichtung<br />

gegenüber der Gesellschaft nicht<br />

erfüllt;<br />

b) Auflösungsklage erhebt.<br />

Der betroffene Gesellschafter ist bei der Abstimmung<br />

nicht stimmberechtigt.<br />

Statt des Ausschlusses kann die Verpflichtung des<br />

betroffenen Gesellschafters beschlossen werden,<br />

seinen Gesellschaftsanteil ganz oder teilweise auf<br />

eine im Beschluss zu benennende, zur Übernahme<br />

bereite Person zu übertragen.<br />

2. Der Beschluss über den Ausschluss wird mit der<br />

Mitteilung an den betroffenen Gesellschafter wirksam,<br />

wozu jeder der übrigen Gesellschafter berechtigt<br />

ist. Der Beschluss ist solange als wirksam zu<br />

behandeln, bis seine Unwirksamkeit rechtskräftig<br />

festgestellt ist.<br />

§ 15 GESCHÄFTSJAHR,<br />

DAUER DER GESELLSCHAFT<br />

1. Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit geschlossen.<br />

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.<br />

2. Jeder Gesellschafter kann die Gesellschaft mit einer<br />

Frist von sechs Monaten zum Jahresende kündigen,<br />

erstmals zum 31. Dezember 2019.<br />

3. Kündigt ein Gesellschafter die Gesellschaft nach<br />

Abs. 2, so ist jeder der übrigen Gesellschafter<br />

berechtigt, auch seinerseits mittels Anschlusskündigung<br />

die Gesellschaft auf denselben Zeit-<br />

50 STEINER + COMPANY<br />

punkt zu kündigen. Die Anschlusskündigung<br />

muss innerhalb einer Frist von zwei Monaten<br />

nach Eingang der Kündigung bei der Gesellschaft<br />

erklärt werden.<br />

4. Jede Kündigung bedarf der Form des eingeschriebenen<br />

Briefes mit Rückschein. Sie ist gegenüber<br />

der Gesellschaft zu erklären, die jeden Gesellschafter<br />

unverzüglich zu unterrichten hat. Für die<br />

Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Eingang bei<br />

der Gesellschaft maßgebend.<br />

5. Der kündigende Gesellschafter scheidet mit Ablauf<br />

der Kündigungsfrist aus der Gesellschaft<br />

aus, es sei denn, die Gesellschaft tritt zu diesem<br />

Zeitpunkt aus zwingenden gesetzlichen Gründen<br />

in Liquidation oder die übrigen Gesellschafter beschließen<br />

mit 75 Prozent ihrer Stimmen oder der<br />

allein verbleibende Gesellschafter erklärt vor diesem<br />

Zeitpunkt, dass die Gesellschaft mit Ablauf<br />

der Kündigungsfrist aufgelöst sein soll. In diesem<br />

Fall nimmt der kündigende Gesellschafter an der<br />

Liquidation teil.<br />

6. Kündigt ein Privatgläubiger eines Gesellschafters die<br />

Gesellschaft, so gilt Abs. 5 entsprechend.<br />

§ 16 INSOLVENZ EINES<br />

GESELLSCHAFTERS<br />

Wird über das Vermögen eines Gesellschafters das Insolvenzverfahren<br />

eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse<br />

abgelehnt, so scheidet er mit Rechtskraft des Eröffnungsbzw.<br />

Ablehnungsbeschlusses aus der Gesellschaft aus.<br />

Beschließen die übrigen Gesellschafter bis zum Ablauf von<br />

drei Monaten nach Rechtskraft des Eröffnungsbeschlusses<br />

mit 75 Prozent ihrer Stimmen die Liquidation der Gesellschaft,<br />

so erhält der ausgeschiedene Gesellschafter<br />

statt der Abfindung nach § 17 Abs. 2 dasjenige, was er<br />

erhalten hätte, wenn er an der Liquidation teilgenommen<br />

hätte.


§ 17 AUSSCHEIDEN, ABFINDUNG<br />

1. Scheidet ein Gesellschafter aus der Gesellschaft<br />

aus, so wird die Gesellschaft von den verbleibenden<br />

Gesellschaftern unter der bisherigen Firma fortgesetzt.<br />

Verbleibt nur noch ein Gesellschafter, so<br />

geht das Vermögen der Gesellschaft ohne Liquidation<br />

mit Aktiven und Passiven und dem Recht, die<br />

Firma fortzuführen, auf diesen über.<br />

2. Der ausgeschiedene Gesellschafter erhält eine Abfindung,<br />

für deren Höhe und Bezahlung gilt:<br />

a) Die Abfindung ist auf Grund einer Auseinandersetzungsbilanz<br />

auf den Tag des Ausscheidens, wenn<br />

dieser dem Bilanzstichtag entspricht, andernfalls<br />

auf den letzten Bilanzstichtag vor dem Ausscheiden<br />

des Gesellschafters zu ermitteln, in der die stillen<br />

Reserven der Gesellschaft, jedoch nicht die Ergebnisse<br />

aus schwebenden Geschäften, zu berücksichtigen<br />

sind. Einigen die Parteien sich nicht über<br />

den Wertansatz einzelner Vermögensgegenstände<br />

der Gesellschaft, insbesondere des Mehrzweckschiffs<br />

<strong>MS</strong> „Elisabeth Bolten“, benennt jede Partei<br />

einen Sachverständigen, der zur Begutachtung der<br />

Vermögensgegenstände bereit ist. Der Mittelwert<br />

aus beiden Sachverständigengutachten wird der<br />

Auseinandersetzungsbilanz zugrunde gelegt. Die<br />

Gesellschaft und der ausscheidende Kommanditist<br />

tragen die Kosten des von ihnen benannten Sachverständigen<br />

selbst.<br />

b) Die Abfindung ist in acht gleichen Halbjahresraten<br />

zu bezahlen. Die erste Rate wird sechs Monate<br />

nach dem Tag des Ausscheidens fällig. Steht zu<br />

diesem Zeitpunkt die Höhe der Abfindung noch<br />

nicht fest, so ist eine von der Gesellschaft zu bestimmende<br />

angemessene Abschlagszahlung zu<br />

leisten. Die Abfindung ist ab dem Tag des Ausscheidens<br />

mit 2 Prozent über dem Basiszins nach<br />

§ 247 BGB zu verzinsen. Die angelaufenen Zinsen<br />

sind mit jeder Rate zu bezahlen. Die Gesellschaft<br />

ist berechtigt, die Abfindung ganz oder teilweise<br />

früher zu bezahlen. Die Gesellschaft hat weiterhin<br />

das Recht, Zahlungstermine auf Abfindung auszusetzen,<br />

wenn die jeweils aktuelle Liquiditätslage<br />

der Gesellschaft derartige Zahlungen nicht zulässt.<br />

Gleichfalls hat die Gesellschaft das Recht, Zahlungen<br />

auszusetzen, wenn die jeweils aktuelle bzw.<br />

künftige Liquiditätslage durch solche Zahlungen so<br />

negativ beeinflusst ist, dass die Gesellschaft zwar<br />

aktuell, nicht aber in der Zukunft (gemäß Liquiditätsplanung)<br />

in der Lage ist, ihre Verpflichtungen<br />

gegenüber Dritten zu erfüllen, insbesondere wenn<br />

dadurch der zukünftige Kapitaldienst gefährdet<br />

werden würde oder die Gesellschaft zusätzliche<br />

Kredite in Anspruch nehmen müsste.<br />

3. Am Gewinn oder Verlust, der sich aus den am Tag<br />

des Ausscheidens schwebenden Geschäften ergibt,<br />

nimmt der Ausgeschiedene nicht teil, soweit diese<br />

Ergebnisse nicht schon in dem für die Abfindung<br />

maßgebenden Jahresabschluss berücksichtigt<br />

sind; desgleichen nicht am Gewinn oder Verlust<br />

des laufenden Geschäftsjahres, wenn der Tag des<br />

Ausscheidens nicht mit einem Bilanzstichtag zusammenfällt.<br />

4. Der ausgeschiedene Gesellschafter kann weder Sicherheitsleistung<br />

für Gesellschaftsverbindlichkeiten<br />

noch Befreiung von diesen Verbindlichkeiten verlangen.<br />

5. Änderungen der Jahresabschlüsse für die Zeit bis<br />

zum Ausscheiden des Gesellschafters lassen seine<br />

Abfindung nach Abs. 2 unberührt.<br />

§ 18 AUFLÖSUNG DER GESELLSCHAFT<br />

1. Wird die Gesellschaft aufgelöst, so ist die Komplementärin<br />

Liquidatorin.<br />

2. Die Liquidatorin hat das Schiff bestmöglich zu verwerten,<br />

sämtliche Forderungen der Gesellschaft<br />

G E S E L L S C H A F T E R V E R T R A G<br />

51


einzuziehen und den Verwertungserlös nach Beglei-<br />

chung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft an die<br />

Gesellschafter im Verhältnis ihrer Kapitalanteile zu<br />

verteilen.<br />

§ 19 SCHLUSSBESTIMMUNGEN<br />

1. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen<br />

zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform oder der<br />

Protokollierung eines Gesellschafterbeschlusses. Die<br />

Schriftformvereinbarung kann nur durch eine Änderung<br />

des Gesellschaftsvertrages aufgehoben werden.<br />

2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages<br />

ganz oder teilweise unwirksam oder unanwendbar<br />

sein oder werden, oder sollte sich in dem Vertrag<br />

eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit<br />

der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.<br />

Anstelle der unwirksamen oder unanwendbaren<br />

Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke<br />

soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit<br />

rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was<br />

die Gesellschafter gewollt haben oder nach dem<br />

Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt haben<br />

würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten.<br />

3. Die Kosten dieses Vertrages und der notwendigen<br />

Registereintragungen trägt die Gesellschaft.<br />

4. Gerichtsstand ist Hamburg.<br />

52 STEINER + COMPANY<br />

Hamburg, den 10. November 2004<br />

Verwaltung MıS „Elisabeth Bolten“ GmbH<br />

vormals Zweite Mattentwiete 8 GmbH<br />

Aug. Bolten, WM. Miller’s Nachfolger<br />

(GmbH & Co.) KG<br />

Steiner & Company GmbH & Co. KG


NOTIZEN<br />

G E S E L L S C H A F T E R V E R T R A G<br />

53


VERTRAGSREEDERVERTRAG<br />

zwischen<br />

Aug. Bolten, WM. Miller’s Nachfolger<br />

(GmbH & Co.) KG<br />

– nachfolgend „Vertragsreeder“ genannt –<br />

und<br />

<strong>MS</strong> „Elisabeth Bolten“<br />

Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG<br />

– nachfolgend „Gesellschaft“ genannt –<br />

PRÄ AMBEL<br />

Die Gesellschaft wird zwischen dem 15. November 2004<br />

und 15. Dezember 2004 das <strong>MS</strong> „Elisabeth Bolten“<br />

übernehmen. Die Vertragschließenden sind sich darüber<br />

einig, dass der Vertragsreeder in dem nachstehend aufgeführten<br />

Umfang für die Gesellschaft tätig wird:<br />

§ 1<br />

1. Die Aug. Bolten, WM. Miller’s Nachfolger (GmbH &<br />

Co.) KG wird ab Übernahme des <strong>MS</strong> <strong>„ELISABETH</strong><br />

<strong>BOLTEN“</strong> durch die <strong>MS</strong> „Elisabeth Bolten“ Schifffahrtsgesellschaft<br />

mbH & Co. KG zum Vertragsreeder<br />

bestellt.<br />

2. Der Vertragsreeder nimmt im Namen und für Rechnung<br />

der Gesellschaft alle Geschäfte und Rechtshandlungen<br />

vor, die der Geschäftsbetrieb einer Reederei gewöhnlich<br />

mit sich bringt. Dazu wird der Vertragsreeder hiermit<br />

ausdrücklich bevollmächtigt. Der Vertragreeder ist<br />

befugt Dritte – auch gegen Pauschalentgelte – für die<br />

Erfüllung seiner Pflichten in Teilbereichen aus diesem<br />

Vertrag, wie z. B. das technische Management oder die<br />

Bemannung, zu beauftragen.<br />

Der Vertragsreeder hat insbesondere Sorge zu<br />

tragen für<br />

54 STEINER + COMPANY<br />

a) die Beschäftigung des Schiffes;<br />

b) die Versorgung des Schiffes mit den notwendigen<br />

Ausrüstungsgegenständen;<br />

c) die Bemannung des Schiffes; diese kann durch<br />

Vertrag gegen ein Pauschalentgelt auf Dritte übertragen<br />

werden;<br />

d) die Instandhaltung aller Ausrüstungsgegenstände,<br />

die für einen ordnungsgemäßen und erfolgreichen<br />

Einsatz des Schiffes notwendig sind;<br />

e) die Erhaltung des Schiffes in einem einsatzfähigen<br />

Zustand;<br />

f) die Aufrechterhaltung der Wirksamkeit aller Schiffspapiere;<br />

g den Abschluss oder Vermittlung der Versicherung<br />

des Schiffes, der Gesellschaft und weiterer Mitversicherter<br />

gegen alle Risiken und Gefahren, gegen<br />

die vergleichbare Schiffe üblicherweise versichert<br />

sind;<br />

h) die Bearbeitung von Schadens- und Versicherungsfällen;<br />

i) die Wahrnehmung der Interessen der Gesellschaft<br />

gegenüber Forderungen, Strafen und Pfandrechten,<br />

die gegen das Schiff geltend gemacht werden;<br />

j) die Durchführung und Abwicklung der für das Schiff<br />

geschlossenen Frachtverträge einschließlich der Bestellung<br />

von Schiffsagenten.<br />

3. Soweit von dem Vertragsreeder vergleichbare Schiffe<br />

bereedert werden, verpflichtet er sich, das Schiff<br />

der Gesellschaft nach den gleichen Grundsätzen zu<br />

behandeln. Dies gilt insbesondere auch für den Abschluss<br />

von Charter- und Befrachtungsverträgen.<br />

4. Der Vertragsreeder ist von jeglichem Wettbewerbsverbot<br />

befreit. Die Bereederung eigener oder anderer<br />

Schiffe ist ihm gestattet.<br />

5. Das Schiff der Gesellschaft wird 2004 zur Ge-<br />

winnermittlung nach § 5 a EStG optieren (Ton-<br />

nagesteuer). Der Vertragsreeder wird seine


Leistungen aus diesem Vertrag (Bereederung) in<br />

diesem Zusammenhang grundsätzlich und fast<br />

ausschließlich im Inland erbringen und veranlassen.<br />

Den Vertragspartnern ist bekannt, dass für<br />

die Erbringung der Bereederungsleistungen auf<br />

weltweit eingesetzten Schiffen nicht gänzlich auf<br />

die Beauftragung bzw. Zusammenarbeit mit auch<br />

im Ausland ansässigen Dienstleistern verzichtet<br />

werden kann. Hierfür wird dem Vertragsreeder<br />

die Erlaubnis erteilt.<br />

Dem Vertragsreeder ist bekannt, dass im Zusammenhang<br />

mit der Tonnagesteuer neben der Durchführung<br />

der Bereederung im Inland die Schiffsoffiziere<br />

bei einem deutschen Arbeitgeber angestellt<br />

sein müssen. Die Bemannung erfolgt in diesem Fall<br />

durch den Vertragsreeder im Namen und für Rechnung<br />

der Gesellschaft oder durch einen durch ihn<br />

beauftragten Dienstleister.<br />

Für den Fall, dass sich die gesetzlichen Voraussetzungen<br />

für die Option zur Tonnagesteuer ändern,<br />

wird der Vertragsreeder seine Leistungen<br />

aus diesem Vertrag innerhalb angemessener Zeit<br />

umstellen.<br />

Der Vertragsreeder haftet nicht für die Erfüllung<br />

der Voraussetzungen zur Anwendung der Tonnagesteuer,<br />

solange er seine Leistung vertrags- und<br />

weisungsgemäß erbringt.<br />

Der Vertragsreeder behält sich vor, sich an der<br />

Erfüllung der Selbstverpflichtungserklärung des<br />

Verbands Deutscher Reeder zur Erhaltung der<br />

Tonnagesteuer, zu beteiligen. Diese sieht vor, dass<br />

deutsche Reeder sich verpflichten, einen Teil der<br />

Flotte unter deutscher Flagge zu betreiben. Die<br />

hierdurch entstehenden Mehrkosten werden von<br />

der vom Vertragsreeder bereederten gesamten<br />

Flotte gleichmäßig getragen.<br />

§ 2<br />

1. Für Rechtsgeschäfte und Handlungen, die über den<br />

gewöhnlichen Geschäftsbetrieb der Gesellschaft hinausgehen,<br />

hat der Vertragsreeder die Einwilligung<br />

der Gesellschaft einzuholen.<br />

2. Der Vertragsreeder verpflichtet sich im Übrigen,<br />

die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages der<br />

Gesellschaft – insbesondere die Mitwirkungsrechte<br />

der Gesellschaftsversammlung – zu beachten.<br />

3. In den Fällen der Not und in Eilfällen hat der Vertragsreeder<br />

das Recht und die Pflicht, unaufschiebbare<br />

Rechtsgeschäfte und / oder Rechtshandlungen,<br />

die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb<br />

hinausgehen, mit der Sorgfalt eines ordentlichen<br />

Reeders auch ohne vorherige Zustimmung der Gesellschaft<br />

vorzunehmen. Hat der Vertragsreeder<br />

hiervon Gebrauch gemacht, so hat er die Gesellschaft<br />

unverzüglich zu unterrichten.<br />

§ 3<br />

1. Der Vertragsreeder wird seine Aufgaben mit der<br />

Sorgfalt eines ordentlichen Reeders erfüllen.<br />

2. Der Vertragsreeder ist in allen für das Schiff und<br />

die Gesellschaft abzuschließenden Versicherungsverträgen<br />

auf Kosten der Gesellschaft als Mitversicherter<br />

aufzuführen.<br />

§ 4<br />

1. Der Vertragsreeder wird der Gesellschaft zu Beginn<br />

eines jeden Geschäftsjahres eine Vorschau über die<br />

zu erwartende Entwicklung unterbreiten. Hierzu<br />

gehört insbesondere eine Kalkulation der Betriebskosten<br />

für die folgenden zwölf Betriebsmonate des<br />

Schiffes, die nach Genehmigung durch die Gesellschaft<br />

Bestandteil dieses Vertrages wird.<br />

V E R T R A G S R E E D E R V E R T R A G<br />

55


2. Der Vertragsreeder wird eine gesonderte Buchhal-<br />

tung für die Gesellschaft führen und unter Berück-<br />

sichtigung der Fristen des Kommanditgesellschafts-<br />

vertrages jährlich die Bilanz nebst Gewinn- und<br />

Verlustrechnung der Gesellschaft aufstellen.<br />

3. Der Vertragsreeder wird den Zahlungsverkehr über<br />

eigene Konten der Gesellschaft abwickeln.<br />

§ 5<br />

1. Der Vertragsreeder erhält 4,0 Prozent als Vergütung<br />

für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen und zur<br />

Abgeltung aller Aufwendungen der Bruttozeitchartererlöse<br />

einschließlich verdienter Überliegegelder,<br />

Hilfslöhne und Bergungseinnahmen sowie der Versicherungsentschädigungen<br />

für Zeitausfälle, zuzüglich<br />

EUR 25.000,00 Grundvergütung pro Jahr. Im<br />

Jahr der Übernahme des Seeschiffes <strong>MS</strong> „Elisabeth<br />

Bolten“ sowie bei Beendigung des Vertragsreedervertrags<br />

wird die Grundvergütung zeitanteilig<br />

gewährt. Falls das Schiff still liegt und keine Einnahmen<br />

erzielt, erhält der Vertragsreeder für die<br />

Verwaltung während der Aufliegezeit EUR 200,00<br />

pro Tag. In dieser Vergütung sind alle Regiekosten<br />

des Vertragsreeders eingeschlossen, jedoch nicht<br />

außergewöhnliche Reisespesen bei Havariefällen.<br />

Der Vertragsreeder erhält jedoch eine Vergütung<br />

von mindestens EUR 100.000,00 p.a., im Jahr der<br />

Übernahme und im Jahr der Beendigung des Vertragsreedervertrags<br />

zeitanteilig.<br />

Mit der vorstehenden Vergütung sind auch alle<br />

Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der<br />

Tätigkeit als Vertragsreeder stehen, einschließlich<br />

der Kosten für die Buchhaltung und den Jahresabschluss,<br />

abgegolten, ausgenommen sind lediglich<br />

Prüfungskosten für die Buchhaltung und den Jahresabschluss<br />

sowie Reisekosten für Inspektionen<br />

außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sowie<br />

außergewöhnliche Auslagen in Havariefällen.<br />

56 STEINER + COMPANY<br />

2. Wird das Schiff veräußert oder tritt der Totalverlust<br />

des Schiffes ein, so steht dem Vertragsreeder für<br />

die Durchführung des Verkaufes oder Abwicklung<br />

des Totalverlustes sowie seine Tätigkeit im Zusammenhang<br />

mit der Liquidation der Gesellschaft eine<br />

Vergütung von 2 Prozent des Bruttoerlöses bzw.<br />

der Versicherungsentschädigung zu.<br />

3. Rückvergütungen jeglicher Art, die wirtschaftlich<br />

das Schiff der Gesellschaft betreffen, sind vom<br />

Vertragsreeder der Gesellschaft gutzuschreiben.<br />

§ 6<br />

Verauslagt der Vertragsreeder Beträge für die Gesellschaft,<br />

ist er berechtigt, soweit nicht die Möglichkeit<br />

einer unmittelbaren Erstattung durch die Gesellschaft<br />

besteht, Zinsen mit 4 Prozent über dem Leitzinssatz der<br />

Europäischen Zentralbank zu berechnen.<br />

§ 7<br />

Dieser Vertrag wird für die Dauer des Bestehens der<br />

Gesellschaft geschlossen. Er kann jedoch von jedem<br />

der Vertragschließenden gekündigt werden, wenn ein<br />

wichtiger Grund vorliegt.<br />

Ein wichtiger Grund ist insbesondere<br />

a) grobe Pflichtverletzungen,<br />

b) der Verkauf des Schiffes,<br />

c) der Totalverlust des Schiffes,<br />

d) die Einleitung des gerichtlichen Vergleichsverfahrens<br />

über das Vermögen eines der Vertragschließenden,<br />

e) die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das<br />

Vermögen eines der Vertragschließenden bzw. die<br />

Ablehnung der Eröffnung mangels Masse,<br />

f) die Auflösung eines der Vertragschließenden.


§ 8<br />

Die Gesellschaft hält den Vertragsreeder von allen An-<br />

sprüchen frei, die gegen ihn in seiner Eigenschaft als<br />

Vertragsreeder geltend gemacht werden und mit dem<br />

Reedereibetrieb des Schiffes zusammenhängen, soweit<br />

der Vertragsreeder im Rahmen der ihm nach diesem<br />

Vertrag erteilten Vollmacht und mit der ihm obliegenden<br />

Sorgfalt tätig geworden ist. Sollte dem Vertragsreeder<br />

grobe Fahrlässigkeit oder ein Verstoß gegen die nach<br />

diesem Vertrag erteilten Vollmachten nachgewiesen<br />

werden, so ist eine Haftung seitens des Vertragsreeders<br />

auf maximal 1.000.000,00 EUR begrenzt.<br />

§ 9<br />

1. Über alle Streitigkeiten, über das Zustandekommen<br />

und den Inhalt dieses Vertrages, entscheidet unter<br />

Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges ausschließlich<br />

ein Schiedsgericht.<br />

2. Das Schiedsgericht hat seinen Sitz in Hamburg.<br />

3. Jede Partei ernennt einen Schiedsrichter. Die<br />

Schiedsrichter wählen einen Obmann, der die Befähigung<br />

zum deutschen Richteramt haben muss.<br />

Unterlässt eine Partei die Ernennung eines Schiedsrichters<br />

binnen vier Wochen nach Empfang der ihr<br />

von der anderen Partei per Einschreiben zugesandten<br />

Aufforderung oder einigen sich die Schiedsrichter<br />

nicht binnen einer Frist von 14 Tagen nach<br />

Ernennung auf die Person des Obmanns, so bestimmt<br />

der Präses der Handelskammer Hamburg<br />

den Schiedsrichter und / oder den Obmann.<br />

4. Das Schiedsgericht soll sich vor einer Entscheidung<br />

um eine gütliche Beilegung der ihm vorgetragenen<br />

Streitigkeiten bemühen.<br />

5. Die Entscheidung des Schiedsgerichts ist für die<br />

Parteien verbindlich.<br />

6. Das Schiedsgericht hat deutsches materielles und<br />

prozessuales Recht anzuwenden.<br />

7. Zuständiges Gericht für die Niederlegung des<br />

Schiedsspruchs ist das Amtsgericht Hamburg.<br />

8. Im Übrigen gelten die Vorschriften der deutschen<br />

Zivilprozessordnung über das Schiedsgerichtsverfahren.<br />

§ 10<br />

Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen<br />

dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.<br />

Sollten sich Bestimmungen dieses Vertrages als unwirksam<br />

erweisen, so wird die Wirksamkeit des Vertrages<br />

im Übrigen nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung<br />

ist in der Weise umzudeuten oder zu ergänzen, dass der<br />

mit der unwirksamen Bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche<br />

Zweck erreicht wird.<br />

Gerichtsstand ist Hamburg.<br />

Hamburg, den 10. November 2004<br />

Aug. Bolten, WM. Miller’s Nachfolger<br />

(GmbH & Co.) KG<br />

<strong>MS</strong> „Elisabeth Bolten“<br />

Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG<br />

V E R T R A G S R E E D E R V E R T R A G<br />

57


VERTRAG ÜBER DIE ERRICHTUNG<br />

EINER STILLEN GESELLSCHAFT<br />

zwischen der<br />

<strong>MS</strong> „Elisabeth Bolten“<br />

Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg<br />

– nachfolgend „Gesellschaft“ genannt –<br />

und der<br />

Aug. Bolten WM. Miller’s Nachfolger<br />

(GmbH & Co.) KG, Hamburg<br />

– nachfolgend „stiller Gesellschafter“ genannt –<br />

§ 1 GEGENSTAND<br />

1. Die Gesellschaft wird Eigentümerin des 2001 bei<br />

der Jiangsu Yangzijiang Shipyard, China, gebauten<br />

Motorschiffes <strong>MS</strong> Elisabeth Bolten (Baunummer<br />

YZJ 99 C589).<br />

2. Der stille Gesellschafter beteiligt sich ab dem 01.<br />

Dezember 2004 an der Gesellschaft mit einer Einlage<br />

von EUR 1.250.000 als stiller Gesellschafter.<br />

3. Die Einlage ist spätestens mit der Übergabe des<br />

Schiffes fällig.<br />

4. Der stille Gesellschafter übernimmt über die Erbringung<br />

seiner Einlagen hinaus keine Haftung, Mithaftung<br />

oder andere Verpflichtungen.<br />

§ 2 KONTEN<br />

1. Die Einlage des stillen Gesellschafters wird auf ein<br />

Einlagenkonto gebucht.<br />

2. Alle Buchungen, die nicht die Einzahlung der Einlage<br />

betreffen, erfolgen über ein Verrechnungskonto.<br />

Etwaige Guthaben auf dem Verrechnungskonto<br />

werden nicht verzinst.<br />

58 STEINER + COMPANY<br />

§ 3 LADUNG, STIMMRECHT<br />

Der stille Gesellschafter ist zu den Gesellschafterversammlungen<br />

der <strong>MS</strong> „Elisabeth Bolten“ Schifffahrtsgesellschaft<br />

mbH & Co. KG zu laden. Er hat das Recht zur<br />

Teilnahme an der Gesellschafterversammlung. Je EUR<br />

1.000,00 stille Beteiligung gewähren 1 Stimme.<br />

§ 4 GESCHÄFTSJAHR<br />

1. Die Inhaberin ist aufgrund handelsrechtlicher und<br />

steuerrechtlicher Vorschriften verpflichtet, Bücher<br />

zu führen und Jahresabschlüsse zu erstellen. Sie<br />

hat diese Pflichten auch im Interesse des stillen<br />

Gesellschafters zu erfüllen.<br />

2. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste<br />

Geschäftsjahr endet am 31. Dezember 2004.<br />

§ 5 INFORMATIONS- UND<br />

KONTROLLRECHTE<br />

1. Dem stillen Gesellschafter stehen die gesetzlichen<br />

Informations- und Kontrollrechte des § 233 HGB zu.<br />

Dies gilt auch nach Beendigung der Gesellschaft in<br />

dem zur Überprüfung des Auseinandersetzungsguthabens<br />

erforderlichen Umfang.<br />

2. Der stille Gesellschafter kann seine Informationsund<br />

Kontrollrechte durch einen Rechtsanwalt,<br />

Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer wahrnehmen<br />

lassen.<br />

3. Der stille Gesellschafter hat über alle ihm bekannt<br />

gewordenen Angelegenheiten der Gesellschaft Stillschweigen<br />

zu bewahren.<br />

§ 6 VERZINSUNG<br />

1. Der stille Gesellschafter ist am Gewinn und Verlust<br />

der Gesellschaft nicht beteiligt.


2. Der stille Gesellschafter erhält jedoch eine Verzin-<br />

sung seiner Einlage in Höhe von 3,5 Prozent p.a.<br />

beginnend ab Einzahlung der Einlage (Festverzinsung).<br />

Dies gilt auch, wenn dadurch bei der Gesellschaft<br />

ein Verlust entsteht oder sich erhöht. Nicht<br />

ausgezahlte Zinsen werden mit 5,5 Prozent p.a.<br />

verzinst.<br />

3. Auszahlungen zu Lasten seines Verrechnungskontos<br />

kann der stille Gesellschafter nur verlangen, wenn<br />

die Liquiditätslage der Gesellschaft dies erlaubt,<br />

der jeweils fällige Kapitaldienst auf die gesamten<br />

Hypothekendarlehen nebst den dazugehörigen Betriebsmittelkrediten,<br />

basierend auf einer Laufzeit<br />

von 14 Jahren, ordnungsgemäß geleistet und der<br />

zukünftige Kapitaldienst für ein Jahr sichergestellt<br />

ist. Ausschüttungen seitens der Gesellschaft an<br />

Kommanditisten und Treugeber erfolgen nachrangig<br />

der Zinsen für die stille Beteiligung.<br />

4. Die Gesellschaft ist berechtigt, Guthaben des stillen<br />

Gesellschafters auf dessen Verrechnungskonto<br />

jederzeit ganz oder teilweise unter Beachtung von<br />

Abs. 3 an diesen auszuzahlen.<br />

§ 7 SICHERHEITEN<br />

1. Der stille Gesellschafter ist berechtigt, über seine<br />

Beteiligung ganz oder teilweise in jeder zulässigen<br />

Art und Weise (Verkauf, Übertragung) zu verfügen.<br />

Im Hinblick darauf, dass die vorliegende stille Beteiligung<br />

im Rechtssinne ein Darlehen darstellt, ist<br />

eine Kündigung der stillen Gesellschaft durch einen<br />

Privatgläubiger gemäß § 234 Ziffer 1 Nr. 1 HGB in<br />

Verbindung mit § 135 HGB ausgeschlossen. Deshalb<br />

findet auch im Falle des Konkurses des stillen<br />

Gesellschafters keine Auflösung der stillen Gesellschaft<br />

statt.<br />

2. Der stille Gesellschafter kann zur Absicherung seiner<br />

Ansprüche die Bestellung einer Hypothek in<br />

Höhe von bis zu 130 Prozent der stillen Einlage im<br />

Schiffsregister im Range nach den zur Finanzierung<br />

des Schiffes aufgenommenen und hypothekarisch<br />

gesicherten Darlehen verlangen. Bei Rückzahlung<br />

bzw. Teilrückzahlung hat die Gesellschaft Anspruch<br />

auf Löschung bzw. Reduzierung der Hypothek.<br />

§ 8 DAUER DER<br />

STILLEN GESELLSCHAFT<br />

1. Die stille Gesellschaft wird auf unbestimmte Zeit<br />

geschlossen.<br />

2. Die stille Gesellschaft kann mit einer Frist von<br />

sechs Monaten zum Jahresende von beiden Seiten,<br />

erstmals jedoch zum 31. Dezember 2019, gekündigt<br />

werden.<br />

3. Die Gesellschaft ist berechtigt, das Gesellschaftsverhältnis<br />

aus wichtigem Grunde zu kündigen,<br />

wenn<br />

a) über das Vermögen des stillen Gesellschafters das<br />

Konkurs- oder gerichtliche Vergleichsverfahren eröffnet<br />

oder die Eröffnung des Konkursverfahrens<br />

mangels Masse abgelehnt wird,<br />

b) die Einlage des stillen Gesellschafters von einem<br />

privaten Gläubiger gepfändet wird.<br />

4. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Für die<br />

Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Eingang maßgebend.<br />

5. Die stille Gesellschaft endet spätestens mit Verkauf<br />

oder Totalverlust des einzigen Schiffes.<br />

§ 9 BEENDIGUNG DER<br />

STILLEN GESELLSCHAFT<br />

1. Bei Beendigung der stillen Gesellschaft erhält der<br />

stille Gesellschafter seine auf dem Einlagenkonto<br />

gebuchte Einlage sowie ein etwaiges Guthaben auf<br />

V E R T R A G S T I L L E G E S E L L S C H A F T<br />

59


seinem Verrechnungskonto als Auseinanderset-<br />

zungsguthaben.<br />

2. Das Auseinandersetzungsguthaben des ausschei-<br />

denden stillen Gesellschafters ist in den Fällen des<br />

§ 8 Abs. 2 und 3 in vier gleichen Halbjahresraten<br />

auszuzahlen, deren erste zum Ende des Kalenderjahres<br />

fällig wird, in dem das Auseinandersetzungsguthaben<br />

festgestellt wird. Die Gesellschaft<br />

hat jedoch das Recht, Zahlungstermine auf Auseinandersetzungsguthaben<br />

auszusetzen, wenn die<br />

jeweils aktuelle Liquidität der Gesellschaft derartige<br />

Zahlungen nicht zulässt. § 9 Abs. 1 ist entsprechend<br />

anzuwenden. Gleichfalls hat die Gesellschaft<br />

das Recht, Zahlungen auszusetzen, wenn dadurch<br />

Zahlungen auf künftige Kapitaldienstleistungen gefährdet<br />

werden.<br />

3. Das Auseinandersetzungsguthaben wird in den<br />

Fällen des § 8 Abs. 2 und 3 vom Tage des Ausscheidens<br />

an mit 3,5 Prozent p.a. verzinst. Die<br />

Gesellschaft ist berechtigt, das Auseinandersetzungsguthaben<br />

vor Fälligkeit auszuzahlen. Eine<br />

Sicherstellung des Auseinandersetzungsguthabens<br />

kann nicht verlangt werden.<br />

4. Bei Beendigung der stillen Gesellschaft in den Fällen<br />

des § 8 Abs. 5 und durch Auflösung der Gesellschaft<br />

erhält der stille Gesellschafter seine auf dem<br />

Einlagenkonto gebuchte Einlage sowie ein etwaiges<br />

Guthaben auf dem Verrechnungskonto sofort ausbezahlt.<br />

§ 10 ÜBERTRAGUNG DER<br />

STILLEN BETEILIGUNG<br />

Der stille Gesellschafter ist berechtigt, seine Beteiligung<br />

oder Teile seiner Beteiligung mit den Rechten aus diesem<br />

Vertrag auf Dritte zu übertragen. Die Übertragung<br />

ist der Gesellschaft durch Vorlage des Vertrages nachzuweisen.<br />

60 STEINER + COMPANY<br />

§ 11 SCHLUSSBESTIMMUNGEN<br />

1. Soweit nach diesem Gesellschaftsvertrag für die<br />

Abgabe von Erklärungen oder Mitteilungen – gleich<br />

welcher Art – eine Frist bestimmt ist, genügt zur<br />

Einhaltung der Frist die rechtzeitige Absendung eines<br />

eingeschriebenen Briefes. Maßgeblich ist der<br />

Poststempel auf dem Einlieferungsschein.<br />

2. Ist für Erklärungen der Gesellschaft oder des stillen<br />

Gesellschafters die Schriftform vorgeschrieben,<br />

reicht für die Einhaltung der Schriftform eine<br />

telegraphische, fernschriftliche oder fernkopierte<br />

Übermittlung aus, soweit nicht ausdrücklich etwas<br />

anderes vereinbart ist.<br />

3. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen<br />

zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche<br />

Nebenabreden sind ungültig.<br />

4. Sollte eine Bestimmung dieses Gesellschaftsvertrages<br />

aus irgendwelchen gegenwärtigen oder<br />

zukünftig entstehenden Gründen unwirksam sein<br />

oder werden oder sollte sich in dem Gesellschaftsvertrag<br />

eine Regelungslücke herausstellen, so soll<br />

hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen<br />

nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen<br />

Regelung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke<br />

soll eine angemessene Regelung gelten, die<br />

– soweit nur rechtlich möglich – dem am nächsten<br />

kommt, was die Vertragschließenden gewollt haben<br />

oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt<br />

haben würden, falls sie den Regelungspunkt<br />

bedacht hätten.<br />

5. Die Kosten der Gesellschaftsgründung und dieses<br />

Vertrages trägt die Gesellschaft.<br />

6. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche<br />

und Verpflichtungen aus diesem Gesellschaftsvertrag<br />

ist Hamburg. Alle Rechtsstreitigkeiten aus oder


im Zusammenhang mit diesem Vertrag und dem<br />

damit begründeten Gesellschaftsverhältnis über<br />

Auslegungsfragen zu diesem Vertrag sowie über<br />

seine Rechtswirksamkeit sind unter Ausschluss<br />

des ordentlichen Rechtsweges durch ein Schiedsgericht<br />

zu entscheiden. Hierüber wird ein gesonderter<br />

Schiedsgerichtsvertrag im Zusammenhang<br />

mit dem Abschluss dieses Vertrages vereinbart.<br />

Hamburg, den 10. November 2004<br />

<strong>MS</strong> „Elisabeth Bolten“<br />

Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG<br />

Aug. Bolten, WM. Miller’s Nachfolger<br />

(GmbH & Co.) KG<br />

SCHIEDSGERICHTS-<br />

VEREINBARUNG<br />

zu dem Vertrag über die<br />

Errichtung einer stillen Gesellschaft<br />

vom 10. November 2004<br />

zwischen der<br />

<strong>MS</strong> „Elisabeth Bolten“<br />

Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG<br />

und der<br />

Aug. Bolten, WM. Miller’s Nachfolger<br />

(GmbH & Co.) KG<br />

Die Vertragschließenden vereinbaren für sich und ihre<br />

Rechtsnachfolger hiermit, dass alle Meinungsverschie-<br />

denheiten über den Gesellschaftsvertrag einschließlich<br />

seiner Auslegung und Rechtswirksamkeit unter Ausschluss<br />

des ordentlichen Gerichts durch ein Schiedsgericht<br />

endgültig entschieden werden sollen.<br />

Das Schiedsgericht besteht aus je einem von jeder Partei<br />

bestellten Schiedsrichter und aus einem von den<br />

bestellten Schiedsrichtern gewählten Obmann, der die<br />

Befähigung zum deutschen Richteramt haben muss.<br />

Die Bestellung der Schiedsrichter hat spätestens 14<br />

Tage nach dem Zeitpunkt zu erfolgen, an dem die Einberufung<br />

eines Schiedsgerichtes vereinbart worden ist.<br />

Kommt eine Partei mit der Benennung eines Schiedsrichters<br />

in Verzug, so hat die andere Partei das Recht,<br />

den Präsidenten des Hanseatischen Oberlandesgerichts<br />

in Hamburg um die Benennung eines Schiedsrichters<br />

für die säumige Partei zu bitten.<br />

Einigen sich die Schiedsrichter nicht innerhalb von drei<br />

Wochen über den Obmann, so ist der Präsident des<br />

Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg zu bitten,<br />

einen Obmann zu bestimmen. Dieses so ergänzte<br />

Schiedsgericht entscheidet dann endgültig.<br />

Für alle gerichtlichen Handlungen ist das Amtsgericht<br />

Hamburg zuständig. Im Übrigen gelten die Bestimmungen<br />

der Zivilprozessordnung über die Schiedsgerichtsbarkeit.<br />

Hamburg, den 10. November 2004<br />

<strong>MS</strong> „Elisabeth Bolten“<br />

Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG<br />

Aug. Bolten, WM. Miller’s Nachfolger<br />

(GmbH & Co.) KG<br />

V E R T R A G S T I L L E G E S E L L S C H A F T<br />

61


POOLVERTRAG<br />

zwischen<br />

Aug. Bolten, WM. Miller‘s Nachfolger<br />

(GmbH & Co.) KG , Hamburg<br />

nachfolgend „Poolbefrachter“ genannt<br />

– einerseits –<br />

und<br />

Partenreederei <strong>MS</strong> „Natalie Bolten“<br />

sowie<br />

Aug. Bolten, WM. Miller‘s Nachfolger<br />

(GmbH & Co.) KG als<br />

Zeitcharterer (<strong>MS</strong> „Elisabeth Bolten“) bzw.<br />

<strong>MS</strong> „Elisabeth Bolten“ Schifffahrtsgesellschaft<br />

mbH & Co. KG<br />

– andererseits –<br />

PRÄAMBEL<br />

Die vertragschließenden Parteien wollen die nachstehend<br />

genannten Schiffe gemeinsam befrachten und die Erträge<br />

poolen mit dem Ziel, durch diese Zusammenfassung ein<br />

größeres Gewicht auf dem Markt zu erhalten sowie eine<br />

optimale Beweglichkeit bei der Übernahme und Abwicklung<br />

von Kontrakten zu erreichen.<br />

Dies vorausgeschickt wird folgender<br />

POOLVERTRAG<br />

vereinbart:<br />

1. Die Vertragschließenden verpflichten sich, folgende<br />

Schiffe in den Pool einzubringen<br />

a) Partenreederei <strong>MS</strong> „Natalie Bolten“<br />

<strong>MS</strong> „NATALIE <strong>BOLTEN“</strong><br />

b) Aug Bolten, WM. Miller‘s Nachfolger (GmbH & Co.) KG<br />

als Zeitcharterer bzw. <strong>MS</strong> „Elisabeth Bolten“ Schifffahrtsgesellschaft<br />

mbH & Co. KG<br />

<strong>MS</strong> <strong>„ELISABETH</strong> <strong>BOLTEN“</strong><br />

2. Der Poolvertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen<br />

und beginnt ab Übernahme des <strong>MS</strong> „Elisabeth Bolten“<br />

62 STEINER + COMPANY<br />

in Zeitcharter der Aug Bolten, WM. Miller‘s Nachfolger<br />

(GmbH & Co.) KG, voraussichtlich 1. - 10. Dezember<br />

2004. Eine Kündigung kann von jeder Partei mit 6-monatiger<br />

Notiz zum Jahresende oder zum 30. Juni eines<br />

Jahres erfolgen, erstmalig jedoch zum 31.12.2005.<br />

Die über diesen Zeitpunkt hinausgehenden, zum Kündigungszeitpunkt<br />

bestehenden Verpflichtungen des<br />

Pools müssen auch von dem ausscheidenden Poolmitglied<br />

bis zum Ende getragen werden.<br />

3. Wenn eine Partei eines der im Pool befindlichen Schiffe<br />

verkauft, so scheidet dieses Schiff aus dem Pool aus.<br />

Die Rechte und Pflichten dieses Poolmitgliedes werden<br />

im Übrigen jedoch nicht berührt. Kommt es zwischen<br />

den Poolmitgliedern zu keiner Einigung über die Folgen<br />

des Ausscheidens des verkauften Schiffes, so hat das<br />

Poolmitglied, welches das Schiff verkauft, das verbleibende<br />

Poolmitglied so zu stellen, wie es stünde, wenn<br />

das Schiff nicht verkauft worden wäre.<br />

4. Es gilt als vereinbart, dass die Poolschiffe weltweit<br />

innerhalb der DTV-Fahrtgrenzen, mit Ausnahme von<br />

Israel und der türkisch besetzten Gebiete auf Zypern,<br />

eingesetzt werden.<br />

5. Mit der Befrachtung der im Pool eingesetzten Schiffe<br />

wird mit Wirkung vom 01.12.2004 die Aug Bolten,<br />

WM. Miller‘s Nachfolger (GmbH & Co.) KG beauftragt.<br />

Zu diesem Zeitpunkt übernimmt sie ebenfalls die Verteilung<br />

der Poolerträge (Poolung).<br />

Die Aug Bolten, WM. Miller‘s Nachfolger (GmbH & Co.)<br />

KG erhält als Vergütung für die Übernahme der Befrachtung<br />

und Poolabrechnung unter gleichzeitiger Abdeckung<br />

aller Kosten für Nachrichtenmittel 2,5 Prozent<br />

der totalen Brutto-, Fehlfracht- und Demurrageeinnahmen<br />

der Schiffe. Der Ausgleich der Aufwendungen des<br />

Poolbefrachters für Auslandsreisen hat, verteilt auf die<br />

Anzahl der Schiffe, an die Aug. Bolten, WM. Miller‘s<br />

Nachfolger (GmbH & Co.) KG nach Rechnungslegung<br />

gesondert zu erfolgen.


6. Bei der Poolung der Erträge gilt folgende Bewertung:<br />

<strong>MS</strong> „NATALIE <strong>BOLTEN“</strong> 50 Prozent<br />

<strong>MS</strong> <strong>„ELISABETH</strong> <strong>BOLTEN“</strong> 50 Prozent<br />

7. Wenn sich erhebliche Liquiditätsunterschiede bei den<br />

einzelnen Schiffen aufgrund des Pooleinsatzes ergeben,<br />

kann das betroffene Poolmitglied einen Antrag auf<br />

eine Poolzwischenabrechnung bzw. vorläufigen Liquiditätsausgleich<br />

stellen. Wenn auf Antrag der Schifffahrtsgesellschaft<br />

der Poolbefrachter nicht einverstanden<br />

sein sollte, entscheidet ein Schiedsgericht.<br />

8. Der 1. Dezember 2004 als Beginn dieses Poolvertrages<br />

gilt als Richtdatum. Die Schiffe treten dem Pool<br />

wie folgt bei:<br />

<strong>MS</strong> „NATALIE <strong>BOLTEN“</strong> mit der laufenden Reise (Bremen-Warri)<br />

<strong>MS</strong> <strong>„ELISABETH</strong> <strong>BOLTEN“</strong> mit Beginn der Reise 1<br />

(Abgang Werft).<br />

9. Die Poolung der Erträge schließt alle Frachten und<br />

sonstigen Erträge ein, abzüglich aller reiseabhängigen<br />

Kosten einschließlich der Kapitänsausgaben aus der<br />

Schiffskasse, die in unmittelbarem Zusammenhang<br />

mit der Reise stehen. Nicht eingeschlossen in die Poolung<br />

sind die technischen Betriebskosten der Schiffe.<br />

Poolkosten im Sinne dieses Vertrages sind:<br />

a) Alle Reisekosten der im Pool fahrenden Schiffe wie:<br />

aa) Alle Frachtrabatte, Kommissionen und ähnliche<br />

Vergütungen jeglicher Art.<br />

bb) Brennstoff für Haupt- und Hilfsmaschinen,<br />

Hafenkosten, sämtliche Lotsengelder, Kanalsteuern,<br />

Leuchtfeuerabgaben, Boots- und<br />

Schlepperhilfen, Konsulatsgebühren (mit<br />

Ausnahme der Konsulatsgebühren für das<br />

An- und Abmustern der Besatzung), Kanal-,<br />

Dock-, Kai- und Tonnengelder; Kosten für Laden,<br />

Löschen, Trimmen, Stauen, Wiegen, Zählen und<br />

Ausliefern von Ladung; auch etwaige Gebühren<br />

für Stauatteste und Verklarungskosten und alle<br />

sonstigen durch die Poolreisen entstehenden<br />

Abgaben; Lasten und Kosten auf Schiff und Ladung,<br />

wie z.B. Stand- und Lagergelder, soweit<br />

nicht durch Mängel und Verschulden des Schiffsbetriebes<br />

und/oder der Reederei verursacht; von<br />

Land beorderte Schiffswachen im Interesse der<br />

Ladung; nachweisbare Kosten für Stauholz, Abdeckkleider<br />

etc.<br />

cc) Inanspruchnahme für Beschädigung oder Verlust<br />

von auf Deck verladenen Gütern, soweit nicht<br />

durch Versicherung gedeckt, und alle durch die<br />

Versicherung des Deckrisikos entstehenden Kosten.<br />

dd) Kosten eines eventuellen Supercargos, Verpflegung<br />

für Lotsen, Stauer, Agenten sowie Gäste<br />

und Parties an Bord, sofern diese im Interesse des<br />

Pool entstanden sind.<br />

ee) Raumreinigung wird durch die Besatzung ausgeführt.<br />

Nur in Härtefällen kann Reinigung von Land<br />

beordert werden. Diese Fälle sind mit dem Poolbefrachter<br />

abzustimmen.<br />

ff) Reisebedingte Extraversicherung nach DTV-Klauseln.<br />

b) Von den Ausrüstungskosten nur solche für:<br />

aa) Miete für besondere Trossen, Tauwerk und Ketten,<br />

falls durch besondere Hafenverhältnisse erforderlich<br />

und nicht an Bord.<br />

bb) Material zur Separation der Ladung in den Räumen,<br />

sofern erforderlich, sowie zum Festmachen<br />

der Decksladung.<br />

c) Alle weiteren Kosten, die normalerweise auf Basis<br />

eines Baltime-Zeitfrachtvertrages zu Lasten des Befrachters<br />

gehen mit Ausnahme von Kosten aufgrund<br />

von Quarantäne auf dem Schiff, Streik der Besatzung,<br />

Beschlagnahme oder Festhalten aus Gründen, die das<br />

Schiff zu vertreten hat.<br />

10. Die Abgrenzung der Arbeit zwischen dem Poolbefrachter<br />

und den Reedereien soll wie folgt durchgeführt<br />

werden:<br />

a) Bei Mengenkontrakten, die ein Volumen von 75.000<br />

mtons überschreiten, sowie Zeitcharterperioden, die<br />

P O O L V E R T R A G<br />

63


über einen Zeitraum von zwölf Monaten hinausgehen,<br />

ist die Zustimmung der Poolmitglieder erforderlich.<br />

Falls keine Einstimmigkeit erzielt werden kann, gilt<br />

die einfache Mehrheit, wobei jedes Mitglied über eine<br />

Stimme pro Schiff verfügt. Bei einer Pattsituation entscheidet<br />

der Poolbefrachter.<br />

b) Für Einzel- oder Zeitcharterreisen hat der Poolbefrachter<br />

Abschlussvollmacht. Allerdings muss sichergestellt<br />

sein, dass keine dringenden Dockungen oder Reparaturen<br />

einer Reise im Wege stehen.<br />

c) Vorkalkulationen, Einteilung und Abschlussnoten aller<br />

Schiffe gehen von dem Poolbefrachter an alle Reedereien.<br />

d) Disposition und Notizabgaben sowie das Frachtinkasso<br />

geschieht durch die Reedereien.<br />

e) Hafenabrechnungen, Schadensbearbeitung, Eil- und<br />

Liegegeldabrechnungen und Reisenachkalkulationen<br />

werden durch die Reedereien erstellt.<br />

f) Die Poolabrechnung wird von dem Poolbefrachter<br />

durchgeführt auf Basis der Nachkalkulationen<br />

und der Einsatztage. Zur Abgrenzung der Erträge<br />

und Kosten zwischen Reedereien und Pool gilt als<br />

Grundlage dieser Vertrag, subsidiär die Baltime-<br />

Charterparty (letzte Version).<br />

g) Einzelchartern werden von dem Poolbefrachter immer<br />

auf den Namen eines Schiffes geschlossen mit dem<br />

Recht, aber nicht mit der Pflicht der Ersatzgestellung.<br />

h) Die Reedereien werden sich mit dem Poolbefrachter in<br />

regelmäßigen Abständen, zumindest vierteljährlich, im<br />

Boltenhof treffen, um über die Befrachtung unterrichtet<br />

zu werden und grundsätzliche Beschlüsse zu fassen.<br />

Die Einladungen zu diesen Sitzungen erfolgen unter<br />

Angabe einer Tagesordnung durch Aug Bolten, WM.<br />

Miller‘s Nachfolger (GmbH & Co.) KG.<br />

i) Für alle Meinungsverschiedenheiten wegen Bestandes,<br />

Auslegung und Anwendung dieses Vertrages<br />

wird unter Ausschluss des ordentlichen Gerichtes ein<br />

Schiedsgericht vereinbart, welches endgültig und nach<br />

deutschem Recht entscheidet. Für alle Parteien ist die<br />

beigefügte Schiedsgerichtsvereinbarung verbindlich.<br />

j) Die Reedereien führen ein gleichartiges Vor- und Nach-<br />

64 STEINER + COMPANY<br />

kalkulationsformular ein, ebenso ein gleiches Formular<br />

für Log-Abstracts.<br />

k) Der Poolbefrachter zirkuliert die Schiffe „Exclusively<br />

in our hands“.<br />

11. Bei außergewöhnlichen Vorkommnissen bzw. Aufwendungen,<br />

die nicht unter 9.) erfasst sind und den<br />

Pool belasten, ist durch das betreffende Poolmitglied<br />

der besondere Fall dem Poolbefrachter vorzutragen,<br />

der wiederum unter den Poolmitgliedern<br />

eine Entscheidung herbeiführen wird. Falls keine<br />

einvernehmliche Lösung gefunden werden kann,<br />

gilt die Regelung gemäß 10.)a).<br />

Hamburg, den 10. November 2004<br />

Partenreederei <strong>MS</strong> „Natalie Bolten“<br />

<strong>MS</strong> „Elisabeth Bolten“<br />

Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG<br />

Aug. Bolten, WM. Miller´s Nachfolger (GmbH & Co.) KG


SCHIEDSGERICHTS-<br />

VEREINBARUNG<br />

zu dem<br />

Poolvertrag<br />

vom 10. November 2004<br />

zwischen<br />

Aug. Bolten, WM. Millers Nachfolger<br />

(GmbH & Co.) KG<br />

Partenreederei <strong>MS</strong> „Natalie Bolten“<br />

<strong>MS</strong> „Elisabeth Bolten“<br />

Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG<br />

Die Vertragschließenden vereinbaren für sich und ihre<br />

Rechtsnachfolger hiermit, dass alle Meinungsverschiedenheiten<br />

über den Poolvertrag einschließlich seiner<br />

Auslegung und Rechtswirksamkeit unter Ausschluss<br />

des ordentlichen Gerichts durch ein Schiedsgericht<br />

endgültig entschieden werden sollen.<br />

Das Schiedsgericht besteht aus je einem von jeder Partei<br />

bestellten Schiedsrichter und aus einem von den<br />

bestellten Schiedsrichtern gewählten Obmann, der die<br />

Befähigung zum deutschen Richteramt haben muss.<br />

Die Bestellung der Schiedsrichter hat spätestens 14<br />

Tage nach dem Zeitpunkt zu erfolgen, an dem die Einberufung<br />

eines Schiedsgerichtes vereinbart worden ist.<br />

Kommt eine Partei mit der Benennung eines Schiedsrichters<br />

in Verzug, so hat die andere Partei das Recht,<br />

den Präsidenten des Hanseatischen Oberlandesgerichts<br />

in Hamburg um die Benennung eines Schiedsrichters<br />

für die säumige Partei zu bitten.<br />

Einigen sich die Schiedsrichter nicht innerhalb von drei<br />

Wochen über den Obmann, so ist der Präsident des<br />

Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg zu bitten,<br />

einen Obmann zu bestimmen. Dieses so ergänzte<br />

Schiedsgericht entscheidet dann endgültig.<br />

Für alle gerichtlichen Handlungen ist das Amtsgericht<br />

Hamburg zuständig. Im Übrigen gelten die Bestimmungen<br />

der Zivilprozessordnung über die Schiedsgerichtsbarkeit.<br />

Hamburg, den 10. November 2004<br />

Partenreederei <strong>MS</strong> „Natalie Bolten“<br />

<strong>MS</strong> „Elisabeth Bolten“<br />

Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG<br />

Aug. Bolten, WM. Miller´s Nachfolger (GmbH & Co.) KG<br />

P O O L V E R T R A G<br />

65


BEITRITTSERKLÄRUNG – SCHIFFSBETEILIGUNG <strong>MS</strong> <strong>„ELISABETH</strong><br />

BOLTEN”<br />

Ich, der/die Unterzeichnende<br />

Name Vorname Geburtsdatum<br />

Straße PLZ / Wohnort Land Telefon<br />

Wohnsitzfinanzamt Steuernummer Beruf<br />

Bankverbindung Konto-Nr. BLZ Kontoinhaber<br />

beteilige mich hiermit an der <strong>MS</strong> „Elisabeth Bolten“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, mit einer Kommanditeinlage in Höhe von (der Mindestzeichnungsbetrag<br />

beträgt 25.000 Euro, höhere Beträge müssen ohne Rest durch 5.000 Euro teilbar sein)<br />

€ (Zeichnungsbetrag)<br />

in Worten: Euro<br />

Den Beteiligungsbetrag werde ich auf das Konto <strong>MS</strong> „Elisabeth Bolten“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG mit dem Verwendungszweck „Kommanditkapitaleinzahlung“<br />

bei der Dresdner Bank AG, Hamburg, BLZ 200 800 00, Kontonummer 5 508 307 00 wie folgt überweisen:<br />

50 % zzgl. 5 % Agio auf den gesamten Zeichnungsbetrag spätestens 1 Woche nach Annahme der Beitrittserklärung durch die <strong>MS</strong><br />

„Elisabeth Bolten“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG,<br />

50 % bis spätestens zum 30. Juni 2005. Bei Einzahlung der ersten Tranche und Beitritt bis zum 31. März 2005 erhalte ich<br />

die volle Gewinnausschüttung für 2005 (sofern ein Ausschüttungsbeschluss durch die Gesellschafterversammlung<br />

erfolgt).<br />

Im Falle meines Zahlungsverzuges ist die <strong>MS</strong> „Elisabeth Bolten“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% (fünf Prozent) über dem<br />

Referenzzins der EZB p.a. in Rechnung zu stellen. Mir ist bekannt, dass sich steuerliche Nachteile im Hinblick auf die Vorschriften des § 15a EStG ergeben können, wenn<br />

ich die genannten Einzahlungsverpflichtungen nicht in vollem Umfange termingerecht erfülle. Unbeschadet sonstiger Ansprüche aus dem durch die Annahme begründeten<br />

Vertrag kann die <strong>MS</strong> „Elisabeth Bolten“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG im Falle meines Zahlungsverzuges vom Vertrag zurücktreten.<br />

Ich bestätige, dass mein Beitritt vorbehaltlos und auf Grund der o. g. Unterlagen erfolgt und keine hiervon abweichenden oder darüber hinausgehenden Erklärungen oder<br />

Zusicherungen abgegeben worden sind.<br />

Ich bin damit einverstanden, dass meine persönlichen Daten auf Datenträger gespeichert werden. Sie werden ausschließlich zur Verwaltung und Betreuung meiner<br />

Beteiligung verwendet.<br />

Ort, den Unterschrift des Zeichners<br />

Der vorstehende Antrag wird angenommen:<br />

Hamburg, den Verwaltung <strong>MS</strong> „Elisabeth Bolten“ GmbH<br />

Ich bestätige, den Prospekt und den Gesellschaftsvertrag erhalten und zur Kenntnis genommen zu haben.<br />

Ort, den Unterschrift des Zeichners<br />

66 STEINER + COMPANY


WIDERRUFSBELEHRUNG<br />

WIDERRUFSRECHT Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail)<br />

widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige<br />

Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Verwaltung <strong>MS</strong> „Elisabeth Bolten” GmbH, Mattentwiete 8, 20457<br />

Hamburg.<br />

WIDERRUFSFOLGEN Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen<br />

(z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem<br />

Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen<br />

Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von<br />

Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.<br />

BESONDERE HINWEISE Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag vollständig erfüllt ist und Sie dem ausdrücklich zugestimmt haben.<br />

Ort, den Unterschrift Zeichner/in (Widerrufsbelehrung)<br />

VERBRAUCHERINFORMATIONEN NACH DER BGB-INFORMATIONSPFLICHTEN-VERORDNUNG<br />

1. Identität, ladungsfähige Anschrift, Vertretungsberechtigte und<br />

Hauptgeschäftstätigkeit des Unternehmers sowie andere für die<br />

Geschäftsbeziehung mit dem Anleger maßgebliche Personen<br />

Beteiligungsgesellschaft<br />

<strong>MS</strong> „Elisabeth Bolten“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG (Handelsregister<br />

AG Hamburg, HRA 98608), Mattentwiete 8, 20457 Hamburg, Deutschland,<br />

Telefon …….., Fax ………., Internet ………….., vertreten durch die<br />

Verwaltung <strong>MS</strong> „Elisabeth Bolten“ GmbH (Handelsregister AG Hamburg, HRB<br />

87096), ansässig ebendort, diese vertreten durch die Geschäftsführer Michael<br />

Say und Jürgen Möhlmann (ansässig ebendort).<br />

Hauptgeschäftstätigkeit der Beteiligungsgesellschaft ist der Erwerb, der Betrieb<br />

und die Veräußerung des Mehrzweckschiffes <strong>MS</strong> „Elisabeth Bolten“ (§ 2<br />

Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages).<br />

Verwaltungsgesellschaft<br />

Verwaltung <strong>MS</strong> „Elisabeth Bolten“ GmbH (Handelsregister AG Hamburg, HRB<br />

87096), Mattentwiete 8, 20457 Hamburg, Deutschland, Telefon ………..,<br />

Fax ……………., Internet …………………, vertreten durch die Geschäftsführer<br />

Michael Say und Jürgen Möhlmann (ansässig ebendort).<br />

Hauptgeschäftstätigkeit der Verwaltungsgesellschaft ist die Übernahme der<br />

persönlichen Haftung für die Beteiligungsgesellschaft sowie die Verwaltung<br />

des Kommanditkapitals (§ 7 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages)<br />

Emissionshaus<br />

Steiner & Company GmbH & Co. KG ( Handelsregister AG Hamburg,<br />

HR A 101209), Pickhuben 2, 20457 Hamburg, Deutschland, Telefon<br />

040 / 87080487, Fax 040 / 87080533, Internet www.steiner-company.de,<br />

vertreten durch die Steiner & Company Verwaltungsgesellschaft mbH (Handelsregister<br />

AG Hamburg, HRB 92169), ansässig ebendort, diese vertreten durch die<br />

Geschäftsführer Illya Steiner und Torsten Jarrs (ansässig ebendort).<br />

Hauptgeschäftstätigkeit des Emissionshauses ist Konzeption und Vertrieb von<br />

Schiffs- und Fondsbeteiligungen.<br />

Anlagevermittler<br />

[Name bzw. Firma, Anschrift, Firmenstempel]<br />

2. Wesentliche Merkmale der Kapitalanlage<br />

und Zustandekommen des Vertrages<br />

Der Beteiligungsprospekt zum Beteiligungsangebot <strong>MS</strong> „Elisabeth Bolten“<br />

Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG vom Januar 2005 sowie der darin<br />

befindliche Gesellschaftsvertrag enthalten detaillierte Beschreibungen der<br />

Beteiligung, auf die nachfolgend näher verwiesen wird.<br />

Mit Annahme der Beitrittserklärung durch die Verwaltung <strong>MS</strong> „Elisabeth Bolten“<br />

GmbH kommt zwischen dem Anleger und der <strong>MS</strong> „Elisabeth Bolten“<br />

Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG ein Vertrag über den Beitritt des Anlegers<br />

als Kommanditist zustande (vgl. die Beitrittserklärung sowie § 4 Abs.<br />

3 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages). Die Annahme des Beitritts erfolgt in<br />

der Weise, dass der Anleger eine unterschriebene Ausfertigung der Beitrittserklärung<br />

zurückerhält. Es ist vorgesehen, die Kommanditisten vollständig in<br />

das Handelsregister eintragen zu lassen (S. 14 des Emissionsprospekts).<br />

Die Verwaltung der Kommanditbeteiligung erfolgt durch die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin (Verwaltung <strong>MS</strong> „Elisabeth Bolten“ GmbH). Diese hat<br />

z. B. die Gesellschafter zu informieren und Gesellschafterversammlungen<br />

durchzuführen (vgl. § 7 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages).<br />

Auf die vorbezeichnete Weise soll ein Emissionskapital von EUR 3.093.000,00<br />

zuzüglich Agio eingeworben werden, das zusammen mit dem restlichen<br />

Kommanditkapital im Wesentlichen zur Finanzierung des Kaufpreises für den<br />

Erwerb des Mehrzweckfrachtschiffs <strong>MS</strong> „Elisabeth Bolten“ verwendet wird<br />

(§ 2 Abs. 1 und § 3 des Gesellschaftsvertrages). Über die Ausschüttungen<br />

der Beteiligungsgesellschaft und den Liquidationserlös bei Veräußerung des<br />

Schiffes am Ende der Fondslaufzeit nimmt der Anleger an den wirtschaftlichen<br />

Ergebnissen des Investitionsobjektes teil (vgl. S. 28 bis 33 des Emissionsprospektes).<br />

3. Mindestlaufzeit der Beteiligung<br />

Der Anleger kann die Beteiligung mit einer Frist von 6 Monaten erstmals zum<br />

31.12.2019 kündigen (§ 15 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages).<br />

4. Leistungsvorbehalte<br />

Da es sich bei dem Schiffsfonds <strong>MS</strong> „Elisabeth Bolten“ Schifffahrtsgesellschaft<br />

mbH & Co. KG um einen geschlossenen Fonds handelt, können Beteiligungen<br />

hieran nur erworben werden, solange die Gesellschaft noch nicht<br />

geschlossen ist. Nach Annahme der Beitrittserklärung durch die Verwaltung<br />

A N L A G E N<br />

67


<strong>MS</strong> „Elisabeth Bolten“ GmbH bestehen keine Leistungsvorbehalte. Die Aufbringung<br />

des einzuwerbenden Kommanditkapitals ist durch die Platzierungsgarantie<br />

der Aug. Bolten, WM. Miller’s Nachfolger (GmbH & Co.) KG gesichert<br />

(S. 5 des Emissionsprospektes).<br />

5. Gesamtpreis des Beteiligungserwerbs und<br />

ggf. zusätzlich anfallende Steuern und Kosten<br />

Gesamtpreis und Zahlungsmodalitäten ergeben sich aus der Beitrittserklärung.<br />

Die steuerlichen Auswirkungen der Beteiligung für den Anleger sind im<br />

Kapital „Steuerliche Grundlagen“ (S. 34 bis 39 des Emissionsprospektes)<br />

dargestellt. Des Weiteren können Notargebühren für die Beglaubigung der<br />

Handelsregistervollmacht sowie Handelsregister- und Notargebühren für die<br />

Anmeldung und Eintragung als Kommanditist im Handelsregister anfallen.<br />

6. Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen<br />

Die Prospektangaben und insbesondere die Darstellung zu steuerlichen und<br />

sonstigen im Prospekt genannten Rechtsgrundlagen beziehen sich auf den<br />

Stand Dezember 2004.<br />

7. Risiken der Anlage<br />

Zu Chancen und Risiken der unternehmerischen Beteiligung wird auf die ausführlichen<br />

Prospektkapitel „Chancen und Risiken im Überblick” (S. 6–11) und<br />

„Chancen und Risiken” (S. 24–27) verwiesen. In der Vergangenheit erwirtschaftete<br />

Erträge sind kein Indikator für künftige Erträge.<br />

8. Vertragliche Kündigungsbedingungen<br />

Die <strong>MS</strong> „Elisabeth Bolten“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG (im Folgenden:<br />

Gesellschaft) ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Jeder Gesellschafter<br />

kann die Gesellschaft mit einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende<br />

kündigen, erstmals zum 31.12.2019. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem<br />

Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt.<br />

Kündigt ein Gesellschafter die Gesellschaft, so ist jeder der übrigen Gesellschafter<br />

berechtigt, auch seinerseits mittels Anschlusskündigung die Gesellschaft<br />

auf denselben Zeitpunkt zu kündigen. Die Anschlusskündigung muss<br />

innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Eingang der Kündigung bei der<br />

Gesellschaft erklärt werden.<br />

Jede Kündigung bedarf der Form des eingeschriebenen Briefes mit Rückschein.<br />

Sie ist gegenüber der Gesellschaft zu erklären (Anschrift s. o. 1.), die<br />

jeden Gesellschafter unverzüglich zu unterrichten hat. Für die Rechtzeitigkeit<br />

der Kündigung ist der Eingang bei der Gesellschaft maßgebend.<br />

Die Rechtsfolgen der Kündigung bestimmen sich nach § 15 Abs. 5 und § 17<br />

des Gesellschaftsvertrages.<br />

ERKLÄRUNGEN DES ZEICHNERS ÜBER<br />

VERTRAGSBEGINN UND VERTRAGSERFÜLLUNG<br />

68 STEINER + COMPANY<br />

9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand<br />

Der Gesellschaftsvertrag der <strong>MS</strong> „Elisabeth Bolten“ Schifffahrtsgesellschaft<br />

mbH & Co. KG unterliegt deutschem Recht. Auch vor Vertragsabschluss<br />

unterliegt die Aufnahme von Beziehungen zum Interessenten / Anleger dem<br />

Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich<br />

zulässig – Hamburg.<br />

10. Sprache<br />

Vertragsbedingungen und sonstige Informationen für den Anleger werden auf<br />

Deutsch mitgeteilt. Auch während der Vertragslaufzeit findet die Kommunikation<br />

auf Deutsch statt.<br />

11. Zugang des Verbrauchers zu einem außergerichtlichen Beschwerde-<br />

und Rechtsbehelfsverfahren<br />

Der Verbraucher hat Zugang zu der Schlichtungsstelle bei der Deutschen<br />

Bundesbank (Adresse: Deutsche Bundesbank, Schlichtungsstelle, Taunusanlage<br />

5, 60329 Frankfurt, Tel. 069/2388-1907/1906, Fax 069/2388-1919).<br />

Die Beschwerde ist schriftlich unter kurzer Schilderung des Sachverhalts<br />

und unter Beifügung der zum Verständnis der Beschwerde erforderlichen<br />

Unterlagen zu erheben. Der Beschwerdeführer hat zu versichern, dass er in<br />

der Streitigkeit noch kein Gericht, keine Streitschlichtungsstelle und keine<br />

Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt, angerufen und auch keinen außergerichtlichen<br />

Vergleich mit dem Beschwerdegegner abgeschlossen hat. Der<br />

Beschwerdeführer kann sich im Verfahren vertreten lassen. Das Verfahren<br />

bestimmt sich nach der Schlichtungsstellenverfahrensverordnung.<br />

Ort, Datum Unterschrift Zeichner<br />

(Besondere Informationen)<br />

Ich bin ausdrücklich damit einverstanden, dass mit der zu erbringenden Dienstleistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird. Dies kann gegebenenfalls<br />

dazu führen, dass ich im Fall des Widerrufs Wertersatz für erbrachte Dienstleistungen nach den Vorschriften über den gesetzlichen Rücktritt zu leisten habe. Ich stimme<br />

ferner zu, dass mein Widerrufsrecht vorzeitig erlischt, wenn der Vertrag vollständig erfüllt ist.<br />

Ort, Datum Unterschrift Zeichner (Vertragsbeginn und Vertragserfüllung)


REGISTERVOLLMACHT<br />

<strong>MS</strong> „Elisabeth Bolten“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG<br />

– Amtsgericht Hamburg unter HR A 98608 –<br />

Der / die Unterzeichnete<br />

Name Vorname Beruf<br />

Straße PLZ/Wohnort Land Geb.-Datum<br />

ist an der<br />

<strong>MS</strong> „Elisabeth Bolten“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG<br />

mit einer Kommanditeinlage in Höhe von<br />

€<br />

in Worten: Euro<br />

beteiligt.<br />

Der/die Unterzeichnete bevollmächtigt hiermit die jeweilige persönlich haftende Gesellschafterin der<br />

<strong>MS</strong> „Elisabeth Bolten“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG<br />

bzw. jede andere persönlich haftende Gesellschafterin und deren rechtmäßige Vertreter, ihn / sie bei der Anmeldung der Gesellschaft sowie bei allen<br />

späteren Anmeldungen zum Handelsregister in Sachen der vorbezeichneten Gesellschaft in jeder Hinsicht unbeschränkt zu vertreten, insbesondere<br />

bei<br />

– Eintritt und Ausscheiden von Kommanditisten, auch des Vollmachtgebers,<br />

– Eintritt und Ausscheiden von persönlich haftenden Gesellschaftern,<br />

– Änderung der Beteiligungsverhältnisse und des Kapitals der Gesellschaft,<br />

– Änderung der Firma, Sitz und Zweck der Gesellschaft.<br />

Von den Beschränkungen des § 181 BGB ist die Bevollmächtigte befreit.<br />

Die Vollmacht erlischt nicht mit dem Ableben des Vollmachtgebers.<br />

Ort, den Unterschrift des Vollmachtgebers<br />

Ort, den Unterschrift des Notars<br />

(Die notarielle Beglaubigung der Unterschrift ist erforderlich)<br />

HINWEISE ZUR ANLAGE<br />

Bitte füllen Sie beide Exemplare der Beitrittserklärung sowie die Registervollmacht vollständig aus und schicken die ausgefüllten<br />

Exemplare an die Verwaltung <strong>MS</strong> Elisabeth Bolten GmbH, Mattentwiete 8, 20457 Hamburg.<br />

Vergessen Sie bitte nicht, vorher Kopien für Ihre Unterlagen zu erstellen. Sie erhalten dann ein gegengezeichnetes Exemplar mit<br />

der Annahmebestätigung zurück.<br />

A N L A G E N<br />

69


GLOSSAR<br />

ABLIEFERUNG / ÜBERGABE<br />

Zeitpunkt, zu dem die Werft bzw. der Verkäufer das<br />

Schiff an die Reederei übergibt.<br />

ABSCHREIBUNG<br />

Beträge, die zur Erfassung des Werteverzehrs am Anlagevermögen<br />

in der Gewinn- und Verlustrechnung als<br />

Aufwand und in der Kostenrechnung als Kosten angesetzt<br />

werden. Der Wertverlust des Schiffes über die<br />

Laufzeit wird jährlich anteilig nach handels- und steuerrechtlichen<br />

Vorgaben angesetzt. Auswirkung auf die<br />

Liquidität haben die Abschreibungen nicht, sie betreffen<br />

nur das handelsrechtliche bzw. steuerliche Ergebnis.<br />

AGIO<br />

Das Agio bezeichnet einen Aufschlag auf die Beteiligungssumme,<br />

den der Anleger einmalig bei seinem Beitritt<br />

leisten muss. Das Agio wird von der Gesellschaft<br />

i.d.R. für die Kosten des Vertriebes verwendet.<br />

AUSSCHÜTTUNG<br />

Anteilige Verteilung liquider Mittel an die Anleger. Die<br />

Höhe der Ausschüttung orientiert sich an der Liquiditätssituation<br />

der Gesellschaft. Ausschüttungen für ein<br />

Wirtschaftsjahr erfolgen meistens im Folgejahr auf Basis<br />

eines Gesellschafterbeschlusses. In der Regel sieht<br />

der Gesellschaftsvertrag die Möglichkeit einer Vorabausschüttung<br />

im laufenden Geschäftsjahr vor. Wird entschieden,<br />

dass die vorhandene Liquidität nicht ausgeschüttet<br />

wird, verbleibt sie der Gesellschaft und stärkt<br />

so die Liquiditätsreserve bzw. steht für Sondertilgungen<br />

des Schiffshypothekendarlehens zur Verfügung. Handelsrechtlich<br />

handelt es sich bei Ausschüttungen um<br />

Entnahmen.<br />

70 STEINER + COMPANY<br />

BALTIME-CHARTERPARTY<br />

Baltime-Charterparty ist ein häufig in der europäischen<br />

Fahrt verwendeter Zeitcharter- Vertrag. Weiter verbreitet<br />

ist jedoch die New York Produce (NYPE) Charter Party.<br />

BEFRACHTUNGSKOMMISSION<br />

Vergütung für die Vermittlung der Charter in Höhe eines<br />

bestimmten Prozentsatzes der Charterrate. Die Befrachtungskommission<br />

wird beim Abschluss eines Chartervertrages<br />

durch fremde dritte Makler fällig. Auch der<br />

Bereederer kann für seine Tätigkeit als Befrachter eine<br />

Befrachtungskommission erhalten. Gelegentlich wird<br />

darüber hinaus eine Adresskommission von der Reederei<br />

an den Charterer bzw. dessen Makler gezahlt.<br />

BEIRAT<br />

Der Beirat ist ein aus mehreren Personen bestehendes<br />

Gremium, das von der Gesellschafterversammlung gewählt<br />

wird/werden kann. Er berät und kontrolliert die<br />

Geschäftsführung der Kommanditgesellschaft. Durch<br />

die Kontroll- und Mitwirkungsrechte des Beirats werden<br />

die Interessen der Anleger bestmöglich vertreten.<br />

BEITRITTSERKLÄRUNG<br />

Zeichnungsschein, der dem Beteiligungsprospekt als<br />

Anlage beigefügt ist. Der Anleger tritt mit der Unterzeichnung<br />

der Beteiligungsgesellschaft mit dem in dem<br />

Zeichnungsschein eingesetzten Betrag bei. Erst durch<br />

die Annahme durch den Treuhänder ist der Beitritt des<br />

Anlegers wirksam; der Anleger erhält eine Annahmeerklärung<br />

der Treuhandgesellschaft (siehe Treuhandgesellschaft).


BEREEDERUNG<br />

Die Bereederung beinhaltet die technische und kom-<br />

merzielle Betreuung des Schiffes. Hierzu gehört im We-<br />

sentlichen: Bemannung, Einkauf von Ersatzteilen und<br />

Organisation von Reparaturen, Abschluss von Versicherung<br />

und Verproviantierung. Im Normalfall gehört auch<br />

die Befrachtung des Schiffes, d.h., die Organisation der<br />

Beschäftigung des Schiffes, dazu.<br />

BEREEDERUNGSGEBÜHR<br />

Verwaltungskosten, die außerhalb der Schiffbetriebskosten<br />

anfallen und von der Reederei zu decken sind.<br />

Diese entstehen u.a. durch das Personalmanagement<br />

für das Schiff, die Organisation von z.B. Reparaturen,<br />

Ersatzteilen und Betriebsstoffen.<br />

BETEILIGUNGSGESELLSCHAFT<br />

Eigentümergesellschaft,<br />

meist in Form einer GmbH & Co. KG.<br />

BETRIEBSERGEBNIS<br />

Das Betriebsergebnis ergibt sich aus dem Saldo aus Erträgen<br />

und Aufwendungen, also der Differenz zwischen<br />

den Chartereinnahmen und der Summe aus Schiffbetriebskosten,<br />

Werftkosten, Bereederungsgebühren und<br />

Befrachtungskommission, Gesellschaftskosten sowie<br />

Zinsaufwendungen.<br />

BETRIEBSKOSTEN /<br />

SCHIFFBETRIEBSKOSTEN<br />

Kosten, die nach Abschluss der Investitionsphase wäh-<br />

rend des laufenden Betriebes eines Unternehmens, hier<br />

des Schiffes, anfallen. Dazu zählen im Einzelnen: Kosten<br />

für Personal, Ausrüstung, Reparaturen, Schmieröl,<br />

Versicherungen, Besichtigungen und sonstige Kosten.<br />

BRZ (BRUTTORAUMZAHL)<br />

Einheit bei der Schiffsvermessung, gibt den gesam-<br />

ten Raumgehalt eines Schiffes an, während die NRZ<br />

(= Nettoraumzahl) den „verdienenden“ Raumgehalt eines<br />

Schiffes bezeichnet.<br />

BUNDESMINISTERIUM<br />

DER FINANZEN (BMF)<br />

Zu den Aufgaben des Bundesministeriums der Finan-<br />

zen zählen die Bereiche Zölle und Steuern sowie die<br />

nationale, internationale und EU Finanz-, Währungsund<br />

Wirtschaftspolitik. Das BMF ist für die Erstellung<br />

des Bundeshaushaltes verantwortlich und befasst sich<br />

mit den Liegenschaften des Bundes, der Privatisierung<br />

staatlicher Unternehmen, offenen Vermögensfragen,<br />

Geld- und Kreditwesen und pflegt die Finanzbeziehung<br />

zu Ländern und Gemeinden.<br />

CHARTERER<br />

„Mieter“ eines Schiffes für eine bestimmte Zeit oder<br />

Reise. Bei Bareboat-Charter wird meistens nur der<br />

Schiffskörper (bare boat) ohne Ausrüstung und Besatzung<br />

gechartert. Steuerlich sind Zeitchartern Einkünfte<br />

aus Gewerbebetrieb, Bareboat-Chartern grundsätzlich<br />

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.<br />

CHARTERRATE<br />

Der „Mietzins“ für die Überlassung eines Schiffes. Die<br />

Charterrate wird i.d.R. in USD pro Tag gezahlt.<br />

CHARTERVERTRAG<br />

Ein Vertrag, der zwischen dem Charterer und dem Eigentümer<br />

des Schiffes für die Beschäftigung (Zeitperiode<br />

oder Reise, siehe Charterer) des Schiffes geschlossen<br />

wird.<br />

DEMURRAGE<br />

Demurrage (deutsch: Überliegegeld) wird fällig bei Überschreitung<br />

der vereinbarten Lade- und Löschzeit. Das<br />

Demurrage wird vom Befrachter pro rata entsprechend<br />

einer im Chartervertrag vorher verhandelten Rate pro<br />

Tag an den Reeder gezahlt. Demurrage kann nur unter<br />

einem Reisechartervertrag anfallen.<br />

G L O S S A R<br />

71


DTV<br />

Deutsche Transport-Versicherer<br />

DWT (TDW)<br />

Engl. Abkürzung für „ tons deadweight“. Maximal zuläs-<br />

sige Tragfähigkeit eines Schiffes in Tonnen.<br />

EIGENKAPITAL<br />

Das dem Unternehmen von seinen Eigentümern, im Gegen-<br />

satz zum Fremdkapital, ohne zeitliche Beschränkung und<br />

ohne feste Verzinsung zur Verfügung gestellte Kapital.<br />

EINTRAGUNG IN DAS<br />

HANDELSREGISTER<br />

Der Anleger wird in das Handelsregister als Gesell-<br />

schafter der Kommanditgesellschaft eingetragen. Dies<br />

übernimmt für ihn der Treuhänder. Nur durch die direkte<br />

Eintragung kann sich der Anleger den vorgesehenen<br />

steuerfreien Zufluss der Ausschüttung sichern.<br />

EMISSION<br />

Allgemein die Ausgabe von Anteilsscheinen, wie z.B.<br />

Aktien. Im Rahmen der Fondsfinanzierung ist die Ausgabe<br />

bzw. die Vermittlung von Kommanditanteilen an<br />

renditeorientierte Anleger gemeint.<br />

EMISSIONSHAUS<br />

Das Emissionshaus übernimmt im Rahmen der Fondsfinanzierung<br />

wesentliche Aufgaben, wie z.B. die Beratung<br />

bei der Fondskonzeption, Erstellung des Beteiligungsprospektes,<br />

Finanzierungsvermittlung und die Ausgabe<br />

von Kommanditanteilen.<br />

ERBSCHAFT- UND<br />

SCHENKUNGSTEUER<br />

Der anteilige Wert des Betriebsvermögens der Gesell-<br />

schaft bildet bei jedem Gesellschafter die Grundlage<br />

72 STEINER + COMPANY<br />

für etwaige erbschaft- und schenkungsteuerliche Feststellungen.<br />

Basis der Bewertung sind die Buchwerte<br />

der Gesellschaft (§ 98a, § 109 Abs. 1 BewG). Positives<br />

Betriebsvermögen unterliegt in Erbschafts- sowie<br />

Schenkungsfällen im Rahmen der vorweggenommenen<br />

Erbfolge bis zu einem einmaligen Freibetrag von EUR<br />

256.000 lediglich zu 60 Prozent der Erbschaft- und<br />

Schenkungsteuer. Weiter wird Betriebsvermögen unabhängig<br />

vom Verwandtschaftsgrad im Ergebnis stets<br />

nach dem günstigen Tarif der Steuerklasse I versteuert.<br />

Voraussetzung für die Vergünstigungen ist jedoch, dass<br />

die Beteiligung oder die Gesellschaft nicht innerhalb<br />

von 5 Jahren nach dem Erwerb aufgegeben wird. Der<br />

schenkungsteuerliche Wert einer Schiffsbeteiligung ist<br />

darüber hinaus recht gering. Die Werte sind im Prospekt<br />

bei der Ergebnisrechnung angegeben.<br />

FEHLFRACHT<br />

engl. dead freight<br />

Auch Fautfracht, Reufracht genannt. Hierbei handelt es<br />

sich um eine an die Reederei zu zahlende Entschädigung<br />

für nicht ausgenutzten Schiffsraum, wenn der Ablader<br />

die für ein bestimmtes Schiff angemeldeten Güter<br />

nicht oder nur zum Teil anliefert (vgl. § 580 HGB).<br />

FINANZMATHEMATISCHES<br />

ERGEBNIS<br />

Zum objektiven Vergleich verschiedener Anlageformen<br />

bedarf es einer finanzmathematischen Methode, die unabhängig<br />

von den individuellen Anlagecharakteristika anwendbar<br />

ist. I.d.R. wird hierfür die Methode des „Internen<br />

Zinsfußes“ (IRR) angewandt (siehe Interner Zinsfuß).<br />

FREIE FAHRT<br />

(siehe Spot-Markt)


FONDSKAPITAL<br />

Summe der vermittelten Kommanditanteile. Es stellt den<br />

wesentlichen Teil des Eigenkapitals der Beteiligungsgesellschaft<br />

dar.<br />

FUNGIBILITÄT<br />

Rechtsbegriff für Vertretbarkeit. Bei Fondsgesellschaften<br />

ist die Möglichkeit der Veräußerung oder Übertragung<br />

von Kommanditanteilen gemeint.<br />

GESELLSCHAFTERVERSAMMLUNG<br />

Jährliche, regelmäßige (ordentliche) oder seltener unregelmäßige<br />

(außerordentliche) Versammlung der Fondsgesellschafter.<br />

Wesentliches Forum der Anlegermitbestimmung.<br />

Der Gesellschaftsvertrag regelt Form und<br />

Frist der Versammlung. Wichtige Tagesordnungspunkte<br />

(Top’s): Bericht der Geschäftsführung, Feststellung und<br />

Genehmigung des Jahresabschlusses, Entlastung von<br />

Geschäftsführung und Beirat, Beschlüsse über Ausschüttung,<br />

Beiratswahl, Ausschluss von Gesellschaftern,<br />

Änderung der Geschäftspolitik.<br />

GESELLSCHAFTSKOSTEN<br />

Verwaltungskosten für die Buchhaltung und die Erstellung<br />

und Prüfung des Jahresabschlusses der Gesellschaft,<br />

Steuerberatung, Treuhandvergütung, Beiratskosten<br />

sowie die Komplementärvergütung.<br />

GMAA<br />

German Maritime Arbitration Association<br />

Im Jahre 1983 gründeten Schifffahrtskaufleute und im<br />

Seerecht spezialisierte Anwälte aus Hamburg und Bremen<br />

die GMAA. Anlaß war die damalige starke Kritik an<br />

der Effektivität und den Kosten des Seeschiedsgerichtsverfahrens<br />

in London. Die gemeinsame Zielsetzung der<br />

Gründer war, das seerechtliche Schiedsgerichtswesen in<br />

den Seehafenstädten Hamburg und Bremen national und<br />

auch international zu fördern. Dazu sollten die gleichzeitig<br />

verabschiedeten leicht verständlichen Schiedsverfahrensregeln<br />

der GMAA und deren günstige Gebührenordnung<br />

beitragen.<br />

HAFTUNG DES KOMMANDITISTEN<br />

Nach der vollständigen Erbringung der Kommanditein-<br />

lage ist die Haftung der Kommanditisten über die Kommanditeinlage<br />

hinaus ausgeschlossen. Die persönliche<br />

Haftung lebt jedoch nach §§ 171 Abs. 1 und 172 Abs.<br />

4 HGB wieder auf, sofern Liquiditätsausschüttungen<br />

vorgenommen werden, ohne dass ein entsprechender<br />

Gewinn im Jahresabschluss der Kommanditgesellschaft<br />

ausgewiesen wurde. In Höhe dieser Liquiditätsausschüttungen<br />

besteht also die Möglichkeit der persönlichen<br />

Inanspruchnahme der Anleger. Im Gründungsstadium<br />

wird die unmittelbare persönliche Haftung der Investoren<br />

dadurch ausgeschlossen, dass sie ihre Beteiligung über<br />

den Treuhänder zeichnen. Um keine steuerlichen Nachteile<br />

im Rahmen von Ausschüttungen zu erleiden, ist es<br />

erforderlich, dass das Treuhandverhältnis aufgelöst und<br />

der Investor selbst als Kommanditist in das Handelsregister<br />

eingetragen wird, bevor die Ausschüttungen vorgenommen<br />

werden.<br />

INITIATOR<br />

Anbieter, der allein oder zusammen mit anderen Anbietern<br />

ein Investitionsprojekt auflegt (initiiert) oder der<br />

öffentlich privates Anlagekapital für ein solches Projekt<br />

einwirbt. Initiatoren sind insbesondere die Beteiligungsgesellschaft<br />

und das für die Emission und den Vertrieb<br />

der Eigenkapitalanteile zuständige Unternehmen (siehe<br />

Emissionshaus).<br />

G L O S S A R<br />

73


INTERNER ZINSFUSS (IRR)<br />

Finanzmathematische Methode zum objektiven Vergleich<br />

verschiedener Anlageformen, welche die Ein- und Auszahlungsströme<br />

einer Kapitalanlage unter bestimmten<br />

Zins- und Zeitannahmen gegenüberstellt. Das Ergebnis<br />

der internen Zinsfußmethode stellt die tatsächlich in einem<br />

Investitionsobjekt steckende Verzinsung dar. Die<br />

Methode des internen Zinsfußes ist aus Anlegersicht<br />

nicht unumstritten, da sie ideale Bedingungen vorsieht,<br />

die in der Realität kaum anzutreffen sind. Ein Anleger<br />

sollte deshalb mehrere Vergleichsmethoden bei der Bewertung<br />

von Investitionsobjekten heranziehen.<br />

INVESTITIONSPLAN<br />

Planrechnung und wesentlicher Bestandteil der gesamten<br />

Unternehmenskonzeption. Er weist die Verwendung<br />

der Mittel in der Investitionsphase wie auch deren Herkunft<br />

aus. Das Gesamtinvestitionsvolumen muss sich<br />

betragsmäßig mit dem Finanzierungsvolumen (Eigenund<br />

Fremdkapital inkl. Agio des Fonds) decken. Aus<br />

Vorsichtsgründen wird in das Finanzierungsvolumen<br />

regelmäßig eine Liquiditätsreserve einkalkuliert.<br />

KAPITALKONTO<br />

Das Kapitalkonto dient bei Personengesellschaften dem<br />

Ausweis des Eigenkapitals individuell für jeden Gesellschafter<br />

und spiegelt die Bewegungen der Kapitaleinzahlung,<br />

zugewiesene Gewinn- bzw. Verlustanteile sowie<br />

Ausschüttungen bzw. weitere Einlagen wider.<br />

KAPITALRÜCKFLUSS<br />

Der Kapitalrückfluss ist die Summe der an den Anleger<br />

gezahlten laufenden Ausschüttungen, dem Anteil am Verkaufserlös<br />

des Schiffes und den Steuerminderungen.<br />

74 STEINER + COMPANY<br />

KLASSIFIKATIONS-<br />

GESELLSCHAFT<br />

Eine Art TÜV für Schiffssicherheit, -konstruktion, -tech-<br />

nik und Meerestechnik. Auch Organ für die Zertifizierung<br />

nach international standardisierten Managementund<br />

Qualitätssystemen (z.B. ISO-Normen).<br />

KNOTEN / kn<br />

Geschwindigkeits-Einheit, gemessen in nautischen Mei-<br />

len (Seemeilen) pro Stunde. 1 Knoten = 1 Seemeile pro<br />

Std. = 1,852 km/h. Die Geschwindigkeit eines Schiffes<br />

wird in Knoten angegeben.<br />

KOMPLEMENTÄR<br />

Vollhaftender Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft.<br />

Bei Beteiligungsgesellschaften in der Rechtsform<br />

der GmbH & Co. KG ist der Komplementär eine<br />

GmbH und die Haftung über das Kommanditkapital<br />

hinaus ist somit auf das Vermögen der Komplementär-<br />

GmbH beschränkt.<br />

LOG-ABSTRACTS<br />

Auszüge aus dem Logbuch des Schiffes<br />

LOSS-OF-HIRE<br />

Übersetzt: Erlösausfall. In Zeitcharterverträgen wird die<br />

Unterbrechung der Zahlung des Charterentgelts durch<br />

die Off-Hire Klausel geregelt. Diese sieht eine Einstellung<br />

der Zahlung durch den Charterer bei definierten<br />

Ereignissen vor, z.B. wenn das Schiff durch einen Maschinenschaden<br />

nicht einsatzbereit ist. Dieses Risiko<br />

wird i.d.R. versichert.


MINDESTBESTEUERUNG<br />

Seit Anfang 1999 wurde die Mindestbesteuerung in § 2<br />

Abs. 3 des EStG geregelt. Sie entspricht einer Begrenzung<br />

des Verlustausgleiches und besagt Folgendes:<br />

Die ausgleichsfähigen negativen Einkünfte aus einer<br />

Beteiligung können grundsätzlich unbegrenzt mit positiven<br />

Einkünften der Steuerpflichtigen der gleichen<br />

Einkunftsart verrechnet werden. Ein Verlustausgleich<br />

mit positiven Einkünften aus anderen Einkunftsarten ist<br />

jedoch nur in Höhe von EUR 51.500 bzw. EUR 103.000<br />

bei zusammen veranlagten Eheleuten und darüber hinaus<br />

nur bis zur Hälfte der übrigen positiven Einkünfte<br />

zulässig. Darüber hinaus gehende Verluste können im<br />

Rahmen eines Verlustrücktrages bzw. durch einen Verlustvortrag<br />

in den von § 10 d EStG gesteckten Grenzen<br />

berücksichtigt werden.<br />

NETTORAUMZAHL (NRZ)<br />

Seit 1982 wird die NRZ als Einheit bei der Schiffsver-<br />

messung verwendet. Sie gibt die Verwendungsmöglichkeit<br />

eines Schiffes an, während die BRZ (Bruttoraumzahl)<br />

die Gesamtgröße des Schiffes definiert.<br />

OPERATING<br />

Unter Operating wird das Management des täglichen<br />

Schiffsbetriebes verstanden. Dies beinhaltet neben<br />

technischen und personellen Aspekten ebenso beispielsweise<br />

die Koordination der Agenten in den Häfen.<br />

PLATZIERUNGSGARANTIE<br />

Zusicherung gegenüber der Gesellschaft, dass das<br />

Fondskapital eines geschlossenen Fonds vollständig<br />

gezeichnet wird. Der Garant gewährleistet, dass er<br />

oder ein Dritter eventuelle Platzierungsreste zu einem<br />

bestimmten Zeitpunkt übernimmt. Dies bedeutet zusätzliche<br />

Sicherheit für den Anleger, da der Fonds in<br />

jedem Fall geschlossen wird, d.h., dass das Erreichen<br />

des Investitionsziels gewährt ist.<br />

REISECHARTER<br />

Charterrate, die Schiffe für eine einzelne oder mehrere<br />

Reisen auf dem sog. Spot-Markt (vgl. dort) erhalten.<br />

Die Ratenhöhe wird dabei meist nicht für einen festen<br />

Zeitraum vereinbart, sondern für eine fest definierte<br />

Strecke, auf der eine konkrete Ladung abzufahren ist.<br />

RENDITE<br />

Es gibt vielfältige Methoden zur Errechnung der Rendite.<br />

Sie sind häufig nicht miteinander vergleichbar.<br />

Das finanzmathematische Ergebnis nach der Methode<br />

des „internen Zinsfußes“ (IRR, siehe Interner Zinsfuß)<br />

ermittelt die Rendite des durchschnittlich gebundenen<br />

Eigenkapitals. Die so ermittelte Verzinsung sollte nicht<br />

alleiniges Entscheidungskriterium sein, da sie systematische<br />

Unschärfen aufweist.<br />

G L O S S A R<br />

75


SCHIFFSHYPOTHEKEN-<br />

DARLEHEN<br />

Bankdarlehen. Die Darlehensforderung ist – entsprechend<br />

einer Immobilienfinanzierung – durch Eintragung einer<br />

Schiffshypothek im Seeschiffsregister abgesichert.<br />

SPOT-MARKT<br />

Chartermarkt, auf dem Schiffe kurzfristig für eine fest<br />

definierte Reise oder kurzen Zeitraum Beschäftigung<br />

finden. Auf dem Spot-Markt werden so beispielsweise<br />

Bulk Carrier der Handymax-Klasse beschäftigt und zu<br />

pro Reise festgelegten Reisechartern beschäftigt.<br />

STEUERLICHES ERGEBNIS<br />

Positiver oder negativer Saldo der Gewinn- und Verlust-<br />

rechnung (GuV) eines Unternehmens unter steuerrechtlichen<br />

Bedingungen, welcher vom handelsrechtlichen<br />

Ergebnis abweicht. Das steuerliche Ergebnis wird bei<br />

einer Personengesellschaft (z.B. KG) den Gesellschaftern<br />

anteilig entweder entsprechend der Höhe ihrer<br />

Beteiligung oder wie im Gesellschaftsvertrag vereinbart<br />

zugewiesen.<br />

TEU<br />

Twenty Foot Equivalent Unit; Maßeinheit für die Stellplatzkapazität<br />

von Containerschiffen.<br />

TDW<br />

Tons deadweight.<br />

Tragfähigkeit des Schiffes in Tonnen.<br />

TILGUNG<br />

Ab- oder Rückzahlung einer langfristigen Schuld. Die<br />

Tilgung erfolgt normalerweise in viertel- oder halbjährlichen<br />

gleichförmigen Raten.<br />

76 STEINER + COMPANY<br />

TONNAGE<br />

Begriff aus der behördlichen Schiffsvermessung zum<br />

Zwecke der Gebührenerhebung oder als Maß für die<br />

Ermittlung des nutzbringenden Raumes in Bezug auf<br />

seine Aufnahmefähigkeit an Gewicht und Volumen der<br />

zu transportierenden Ladung.<br />

TONNAGESTEUER<br />

Nach dem § 5 a EStG haben Schifffahrtsgesellschaften<br />

seit dem 1. Januar 1999 die Möglichkeit, eine pauschalierte<br />

Gewinnermittlung in Abhängigkeit von der<br />

im internationalen Schiffsverkehr eingesetzten Tonnage<br />

vorzunehmen. Diese Gewinnermittlungsmethode<br />

wird als „Tonnagesteuer“ bezeichnet. Wesentliche<br />

Voraussetzungen für den Wechsel zur pauschalierten<br />

Gewinnermittlung sind u.a., dass sich die Geschäftsführung<br />

der Gesellschaft im Inland befindet, die Bereederung<br />

des Schiffes im Inland durchgeführt wird und<br />

das Schiff im Wirtschaftsjahr überwiegend in einem<br />

deutschen Schiffsregister eingetragen ist. An diese<br />

Gewinnermittlungsart ist die Gesellschaft für 10 Jahre<br />

gebunden.<br />

UNTERSCHIEDSBETRAG<br />

Im Jahr des Wechsels zur Tonnagesteuer sind der<br />

Unterschiedsbetrag zwischen Buch- und Teilwert des<br />

Schiffes sowie sonstige im Betriebsvermögen der Beteiligungsgesellschaft<br />

vorhandene stille Reserven festzustellen,<br />

die bei der Veräußerung des Schiffes oder im<br />

Falle einer Rücknahme der Option zur Tonnagesteuer<br />

nach Ablauf der zehnjährigen Bindungsfrist unabhängig<br />

vom tatsächlich erzielten Veräußerungserlös zu versteuern<br />

sind.


IMPRESSUM<br />

Steiner & Company GmbH & Co. KG<br />

Pickhuben 2<br />

D- 20457 Hamburg<br />

VERÄUSSERUNGSERLÖS<br />

(Weiter-) Verkaufspreis des Investitionsobjekts, z.B.<br />

Schiff, Immobilie, Windpark. Vom Erlös sind neben dem<br />

Restbuchwert eventuell Maklerprovisionen oder sonstige<br />

Vergütungen und Nebenkosten abzuziehen, um den<br />

Veräußerungsgewinn zu ermitteln.<br />

VERTRAGSREEDER<br />

Schifffahrtsunternehmen, welches von der Beteiligungsgesellschaft<br />

mit der Bereederung des<br />

Schiffes beauftragt wird. Er ist für die technische<br />

und kommerzielle Betreuung des Schiffes verantwortlich.<br />

Der Umfang der Dienstleistung wird im<br />

Bereederungsvertrag vereinbart.<br />

Tel.: 040 / 870 804 87<br />

Fax: 040 / 870 805 33<br />

E-Mail: steiner@steiner-company.de<br />

Internet: steiner-company.de<br />

G L O S S A R<br />

77


Version 1 (Januar 2005)<br />

S t einer & C o mpany G mb H & C o. KG · P i c k huben 2 · 2 0 4 5 7 H a m b urg<br />

T e l . : 0 4 0 / 8 7 0 8 0 4 8 7 · F a x : 0 4 0 / 8 7 0 8 0 5 3 3<br />

w w w . s t e i n e r - c o m p a n y . d e · s t e i n e r @ s t e i n e r - c o m p a n y . d e

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