MS „ELISABETH BOLTEN“
MS „ELISABETH BOLTEN“
MS „ELISABETH BOLTEN“
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4. Die Kommanditisten erbringen ihre Kapitalanteile<br />
durch Geldeinlagen nach Aufforderung der persönlich<br />
haftenden Gesellschafterin. Die Aug. Bolten,<br />
WM. Miller’s Nachfolger (GmbH & Co.) KG verpflichtet<br />
sich ihre Kommanditeinlage auf EUR 250.000,00<br />
zu erhöhen. Die Steiner & Company GmbH & Co.<br />
KG wird als weitere Kommanditistin der <strong>MS</strong> „Elisabeth<br />
Bolten“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co.<br />
KG mit einer Kommanditeinlage in Höhe von EUR<br />
20.000,00 beitreten. Die Einlagen der Aug. Bolten,<br />
WM. Miller’s Nachfolger (GmbH & Co.) KG und der<br />
Steiner & Company GmbH & Co. KG sind bis spätestens<br />
zum 31. Januar 2005 zu leisten.<br />
5. Die Kapitalanteile der Kommanditisten sind als ihre<br />
Haftsummen in das Handelsregister einzutragen.<br />
Aus Gründen der Haftungsbeschränkung wird vereinbart,<br />
dass bei unmittelbarer Beteiligung bis zur<br />
Eintragung im Handelsregister zunächst ein atypisches<br />
stilles Gesellschaftsverhältnis begründet<br />
wird. Das atypisch stille Gesellschaftsverhältnis<br />
wird mit der Annahme der Beitrittserklärung durch<br />
die <strong>MS</strong> „Elisabeth Bolten“ Schifffahrtsgesellschaft<br />
mbH & Co. KG begründet und wird mit Eintragung<br />
des Beitretenden im Handelsregister zur kommanditistischen<br />
Beteiligung.<br />
6. Stiller Gesellschafter ist der Vertragsreeder, die<br />
Aug. Bolten, WM. Miller’s Nachfolger (GmbH & Co.)<br />
KG, Hamburg, die sich ab dem 01. Dezember 2004<br />
mit einer Einlage in Höhe von EUR 1.250.000,00<br />
beteiligt. Die Einlage wird mit 3,5 Prozent p.a., beginnend<br />
ab der Einzahlung, verzinst. Details sind<br />
in einem gesonderten Vertrag vom 10. November<br />
2004 über die Errichtung einer stillen Gesellschaft<br />
geregelt.<br />
§ 5 GESELLSCHAFTERKONTEN<br />
1. Für jeden Gesellschafter werden neben einem fes-<br />
ten Kapitalkonto ein Ergebnissonderkonto sowie<br />
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gegebenenfalls ein Darlehenskonto geführt. Diese<br />
Konten sind unverzinslich.<br />
2. Auf dem Kapitalkonto wird der Kapitalanteil gebucht.<br />
Das Kapitalkonto ist fest und unveränderlich.<br />
3. Auf dem Ergebnissonderkonto werden die Verluste<br />
gebucht, auch soweit diese das feste Kapitalkonto<br />
übersteigen. Gewinne werden ebenfalls auf dem<br />
Ergebnissonderkonto gutgebracht. Ein negativer<br />
Saldo auf dem Ergebnissonderkonto begründet keine<br />
Nachschussverpflichtung der Kommanditisten.<br />
4. Liquiditätsausschüttungen sind – soweit das Er-<br />
gebnissonderkonto negativ ist – auf gesonderten<br />
Darlehenskonten der Gesellschafter zu erfassen.<br />
§ 6 GESCHÄFTSFÜHRUNG UND VER-<br />
TRETUNG; KONTROLLRECHTE<br />
1. Zur Geschäftsführung und Vertretung ist die Kom-<br />
plementärin berechtigt und verpflichtet. Die Komple-<br />
mentärin und ihre Geschäftsführer sind für Rechts-<br />
geschäfte zwischen der Komplementärin und der<br />
Gesellschaft (<strong>MS</strong> „Elisabeth Bolten“ Schifffahrtsgesellschaft<br />
mbH & Co. KG) von den Beschränkungen<br />
des § 181 BGB befreit. Die Komplementärin hat die<br />
Geschäfte der Gesellschaft mit der Sorgfalt eines<br />
ordentlichen Reeders zu führen. Sie ist berechtigt,<br />
sich zur Ausübung ihrer Geschäftsführertätigkeit<br />
dritter geeigneter Personen / Unternehmen zu bedienen.<br />
Die Komplementärin ist zugleich Verwaltungstreuhänderin<br />
der Kommanditisten.<br />
2. Für die folgenden Geschäfte bedarf die Komple-<br />
mentärin der Einwilligung:<br />
2.1 der Gesellschafterversammlung:<br />
a) die Veräußerung des Schiffes mit Ausnahme der<br />
Veräußerung an einen Treuhänder im Rahmen eines<br />
Flaggenwechsels, sowie die dingliche Belastung