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Beteiligungsangebot Windpark Ohe II

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1. Die Beteiligungsgesellschaft<br />

Rechtliche Grundlagen der Gesellschaft<br />

Die Beteiligungsgesellschaft ist eine Kommanditgesellschaft mit Sitz in Osnabrück. Sie führt<br />

den Namen: dean Windenergieanlagen GmbH & Co. fünfte KG. Der wesentliche Inhalt des<br />

Gesellschaftsvertrags wird im Folgenden dargestellt. Der vollständige Wortlaut ist im<br />

hinteren Teil des Prospekts abgedruckt.<br />

2. Der Gesellschaftsvertrag<br />

Unternehmensgegenstand und Gründungsgesellschafter<br />

Gegenstand der Beteiligungsgesellschaft ist die Errichtung und das Betreiben von<br />

umweltfreundlichen Energieerzeugungsanlagen sowie der Verkauf der regenerativ erzeugten<br />

Energie. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die deag Energie GmbH, die am Kapital der<br />

Gesellschaft nicht beteiligt ist. Gründungskommanditistin ist Frau Gabriele Bloh mit einer<br />

Kommanditeinlage in Höhe von € 2.500,00.<br />

Geschäftsführung<br />

Die Geschäftsführung der Beteiligungsgesellschaft erfolgt durch die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin. Nur diese ist berechtigt, die Beteiligungsgesellschaft zu vertreten. Die<br />

Komplementärin wird vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Christian Zydat. Die<br />

Geschäftsführung umfasst insbesondere die Überwachung der laufenden Buchführung, die<br />

Abwicklung der finanziellen Angelegenheiten der Gesellschaft, die Information der<br />

Kommanditisten sowie die Vorbereitung und Durchführung der jährlichen Gesellschafterversammlungen.<br />

Für die Übernahme der Tätigkeiten und die Übernahme der persönlichen Haftung erhält die<br />

deag Energie GmbH eine jährliche Vergütung i.H.v. 2 % der Nettoeinspeiseerlöse (inkl.<br />

Versicherungsleistungen etc.), mindestens aber einen Betrag i.H.v. € 10.000,00.<br />

Die Komplementärin ist berechtigt, sämtliche für das Investitionsvorhaben der Beteiligungsgesellschaft<br />

und dessen Finanzierung erforderlichen Verträge abzuschließen und durchzuführen.<br />

Zu Rechtshandlungen und Maßnahmen, die nach Art, Umfang oder Risiko über den<br />

gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgehen und von besonderer Bedeutung für die<br />

Beteiligungsgesellschaft sind, bedarf sie der vorherigen Zustimmung der Gesellschafterversammlung.<br />

Beitritt und Eigenkapital<br />

Kapitalanleger können sich an der Beteiligungsgesellschaft beteiligen, indem sie als<br />

Kommanditisten beitreten. Die Gesellschaft nimmt Kommanditisten im Wege der<br />

Kapitalerhöhung bis zu einem Kommanditkapital i.H.v. € 1.200.000,00 in die Gesellschaft<br />

auf.<br />

Der Beitritt erfolgt durch Unterzeichnung der Beitrittserklärung und deren Annahme durch<br />

die Komplementärin. Für die gesetzlich vorgeschriebene Anmeldung zum Handelsregister ist<br />

der Komplementärin eine Handelsregistervollmacht in notariell beglaubigter Form zu erteilen.<br />

Die entsprechenden Vordrucke befinden sich am Ende des Prospekts. Der Beitritt der<br />

Kommanditisten wird im Außenverhältnis erst mit Eintragung ins Handelsregister wirksam.<br />

Die Mindestkommanditeinlage beträgt für Einwohner der Region € 2.500,00, ansonsten €<br />

5.000,00. Höhere Kommanditeinlagen müssen durch € 2.500,00 teilbar sein. Die<br />

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