Beteiligungsangebot Windpark Ohe II
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1. Die Beteiligungsgesellschaft<br />
Rechtliche Grundlagen der Gesellschaft<br />
Die Beteiligungsgesellschaft ist eine Kommanditgesellschaft mit Sitz in Osnabrück. Sie führt<br />
den Namen: dean Windenergieanlagen GmbH & Co. fünfte KG. Der wesentliche Inhalt des<br />
Gesellschaftsvertrags wird im Folgenden dargestellt. Der vollständige Wortlaut ist im<br />
hinteren Teil des Prospekts abgedruckt.<br />
2. Der Gesellschaftsvertrag<br />
Unternehmensgegenstand und Gründungsgesellschafter<br />
Gegenstand der Beteiligungsgesellschaft ist die Errichtung und das Betreiben von<br />
umweltfreundlichen Energieerzeugungsanlagen sowie der Verkauf der regenerativ erzeugten<br />
Energie. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die deag Energie GmbH, die am Kapital der<br />
Gesellschaft nicht beteiligt ist. Gründungskommanditistin ist Frau Gabriele Bloh mit einer<br />
Kommanditeinlage in Höhe von € 2.500,00.<br />
Geschäftsführung<br />
Die Geschäftsführung der Beteiligungsgesellschaft erfolgt durch die persönlich haftende<br />
Gesellschafterin. Nur diese ist berechtigt, die Beteiligungsgesellschaft zu vertreten. Die<br />
Komplementärin wird vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Christian Zydat. Die<br />
Geschäftsführung umfasst insbesondere die Überwachung der laufenden Buchführung, die<br />
Abwicklung der finanziellen Angelegenheiten der Gesellschaft, die Information der<br />
Kommanditisten sowie die Vorbereitung und Durchführung der jährlichen Gesellschafterversammlungen.<br />
Für die Übernahme der Tätigkeiten und die Übernahme der persönlichen Haftung erhält die<br />
deag Energie GmbH eine jährliche Vergütung i.H.v. 2 % der Nettoeinspeiseerlöse (inkl.<br />
Versicherungsleistungen etc.), mindestens aber einen Betrag i.H.v. € 10.000,00.<br />
Die Komplementärin ist berechtigt, sämtliche für das Investitionsvorhaben der Beteiligungsgesellschaft<br />
und dessen Finanzierung erforderlichen Verträge abzuschließen und durchzuführen.<br />
Zu Rechtshandlungen und Maßnahmen, die nach Art, Umfang oder Risiko über den<br />
gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgehen und von besonderer Bedeutung für die<br />
Beteiligungsgesellschaft sind, bedarf sie der vorherigen Zustimmung der Gesellschafterversammlung.<br />
Beitritt und Eigenkapital<br />
Kapitalanleger können sich an der Beteiligungsgesellschaft beteiligen, indem sie als<br />
Kommanditisten beitreten. Die Gesellschaft nimmt Kommanditisten im Wege der<br />
Kapitalerhöhung bis zu einem Kommanditkapital i.H.v. € 1.200.000,00 in die Gesellschaft<br />
auf.<br />
Der Beitritt erfolgt durch Unterzeichnung der Beitrittserklärung und deren Annahme durch<br />
die Komplementärin. Für die gesetzlich vorgeschriebene Anmeldung zum Handelsregister ist<br />
der Komplementärin eine Handelsregistervollmacht in notariell beglaubigter Form zu erteilen.<br />
Die entsprechenden Vordrucke befinden sich am Ende des Prospekts. Der Beitritt der<br />
Kommanditisten wird im Außenverhältnis erst mit Eintragung ins Handelsregister wirksam.<br />
Die Mindestkommanditeinlage beträgt für Einwohner der Region € 2.500,00, ansonsten €<br />
5.000,00. Höhere Kommanditeinlagen müssen durch € 2.500,00 teilbar sein. Die<br />
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