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Beteiligungsangebot Windpark Ohe II

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Beendigung der Kapitalanlage<br />

Eine Beteiligung an der dean Windenergieanlagen GmbH & Co. fünfte KG ist grundsätzlich<br />

unbefristet und besteht somit über den genannten Prognosezeitraum hinaus. Im Folgenden<br />

sollen kurz die verschiedenen Möglichkeiten der Beendigung der Kapitalanlage erläutert<br />

werden. Einzelheiten sind bitte dem mit abgedruckten Gesellschaftsvertrag zu entnehmen.<br />

Laufzeit/Fungibilität der Beteiligung<br />

Jeder Kommanditist kann seine Beteiligung mit Zustimmung der Komplementärin, die nur<br />

aus wichtigem Grund versagt werden darf, mit Wirkung vom Beginn eines nachfolgenden<br />

Geschäftsjahres insgesamt übertragen. Ein Verkauf der Beteiligung ist insoweit möglich. Bei<br />

den angebotenen Gesellschaftsanteilen handelt es sich um beschränkt veräußerbare<br />

Beteiligungen, für die kein öffentlicher Handel besteht.<br />

Kündigung der Beteiligung<br />

Jeder Gesellschafter kann das Gesellschaftsverhältnis mit einer Frist von sechs Monaten zum<br />

Ende des jeweiligen Geschäftsjahrs ordentlich kündigen, erstmals jedoch 15 Jahre nach<br />

Abschluss des Probebetriebs der Windenergieanlagen. Darüber hinaus steht jedem<br />

Gesellschafter eine außerordentliche Kündigungsmöglichkeit zu, wenn das Gesamtkommanditkapital<br />

nicht bis zum 31.12.2005 gezeichnet ist oder wenn die für die Errichtung<br />

der Windenergieanlagen notwendigen behördlichen Genehmigungen endgültig versagt<br />

werden.<br />

Der ausscheidende Kommanditist erhält dann eine Abfindung, die sich aus dem Buchwert<br />

seiner Beteiligung entsprechend den Salden seiner Gesellschafterkonten ergibt.<br />

Es ist darauf hinzuweisen, dass die Steuerverträglichkeit eines solchen Austritts individuell<br />

geprüft werden muss und es sich empfiehlt, einen persönlichen Steuerberater zu konsultieren.<br />

Ausschluss aus der Gesellschaft<br />

Die Komplementärin ist berechtigt, einen Kommanditisten im Namen der übrigen<br />

Gesellschafter mit sofortiger Wirkung auszuschließen, wenn der Anleger mehr als vier<br />

Wochen mit der Zahlung seiner Einlage oder Teilzahlung auf seine Einlage in Verzug ist oder<br />

seine Mitwirkungspflichten hinsichtlich seiner Eintragung in das Handelsregister nicht erfüllt.<br />

Ansonsten kann die Gesellschafterversammlung in bestimmten Fällen des Vermögensverfalls<br />

oder bei grober Verletzung der gesellschaftlichen Verpflichtungen den Ausschluss eines<br />

Kommanditisten verfügen.<br />

Im Fall eines Ausschlusses durch die Komplementärin erhält der Kommanditist einen<br />

eventuell bereits gezahlten Anteil abzüglich einer Aufwandsentschädigung i.H.v. 10 %<br />

unverzinst zurück. In den übrigen Fällen erhält der ausscheidende Gesellschafter eine<br />

Abfindung, die sich nach dem Buchwert seiner Beteiligung entsprechend den Salden seiner<br />

Gesellschafterkonten richtet.<br />

Auflösung der Gesellschaft<br />

Die Beteiligungsgesellschaft tritt nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen sowie dann in<br />

Liquidation, wenn die Gesellschafter die Auflösung der Gesellschaft beschließen. Die<br />

Liquidation erfolgt durch die Komplementärin, deren Geschäftsführungs- und Vertretungsmacht<br />

durch die Auflösung nicht beeinträchtigt wird.<br />

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