Beteiligungsangebot Windpark Ohe II
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Beendigung der Kapitalanlage<br />
Eine Beteiligung an der dean Windenergieanlagen GmbH & Co. fünfte KG ist grundsätzlich<br />
unbefristet und besteht somit über den genannten Prognosezeitraum hinaus. Im Folgenden<br />
sollen kurz die verschiedenen Möglichkeiten der Beendigung der Kapitalanlage erläutert<br />
werden. Einzelheiten sind bitte dem mit abgedruckten Gesellschaftsvertrag zu entnehmen.<br />
Laufzeit/Fungibilität der Beteiligung<br />
Jeder Kommanditist kann seine Beteiligung mit Zustimmung der Komplementärin, die nur<br />
aus wichtigem Grund versagt werden darf, mit Wirkung vom Beginn eines nachfolgenden<br />
Geschäftsjahres insgesamt übertragen. Ein Verkauf der Beteiligung ist insoweit möglich. Bei<br />
den angebotenen Gesellschaftsanteilen handelt es sich um beschränkt veräußerbare<br />
Beteiligungen, für die kein öffentlicher Handel besteht.<br />
Kündigung der Beteiligung<br />
Jeder Gesellschafter kann das Gesellschaftsverhältnis mit einer Frist von sechs Monaten zum<br />
Ende des jeweiligen Geschäftsjahrs ordentlich kündigen, erstmals jedoch 15 Jahre nach<br />
Abschluss des Probebetriebs der Windenergieanlagen. Darüber hinaus steht jedem<br />
Gesellschafter eine außerordentliche Kündigungsmöglichkeit zu, wenn das Gesamtkommanditkapital<br />
nicht bis zum 31.12.2005 gezeichnet ist oder wenn die für die Errichtung<br />
der Windenergieanlagen notwendigen behördlichen Genehmigungen endgültig versagt<br />
werden.<br />
Der ausscheidende Kommanditist erhält dann eine Abfindung, die sich aus dem Buchwert<br />
seiner Beteiligung entsprechend den Salden seiner Gesellschafterkonten ergibt.<br />
Es ist darauf hinzuweisen, dass die Steuerverträglichkeit eines solchen Austritts individuell<br />
geprüft werden muss und es sich empfiehlt, einen persönlichen Steuerberater zu konsultieren.<br />
Ausschluss aus der Gesellschaft<br />
Die Komplementärin ist berechtigt, einen Kommanditisten im Namen der übrigen<br />
Gesellschafter mit sofortiger Wirkung auszuschließen, wenn der Anleger mehr als vier<br />
Wochen mit der Zahlung seiner Einlage oder Teilzahlung auf seine Einlage in Verzug ist oder<br />
seine Mitwirkungspflichten hinsichtlich seiner Eintragung in das Handelsregister nicht erfüllt.<br />
Ansonsten kann die Gesellschafterversammlung in bestimmten Fällen des Vermögensverfalls<br />
oder bei grober Verletzung der gesellschaftlichen Verpflichtungen den Ausschluss eines<br />
Kommanditisten verfügen.<br />
Im Fall eines Ausschlusses durch die Komplementärin erhält der Kommanditist einen<br />
eventuell bereits gezahlten Anteil abzüglich einer Aufwandsentschädigung i.H.v. 10 %<br />
unverzinst zurück. In den übrigen Fällen erhält der ausscheidende Gesellschafter eine<br />
Abfindung, die sich nach dem Buchwert seiner Beteiligung entsprechend den Salden seiner<br />
Gesellschafterkonten richtet.<br />
Auflösung der Gesellschaft<br />
Die Beteiligungsgesellschaft tritt nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen sowie dann in<br />
Liquidation, wenn die Gesellschafter die Auflösung der Gesellschaft beschließen. Die<br />
Liquidation erfolgt durch die Komplementärin, deren Geschäftsführungs- und Vertretungsmacht<br />
durch die Auflösung nicht beeinträchtigt wird.<br />
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