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Fall 2: Abschleppen - Lösungsskizze

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Professor Dr. Heinrich de Wall WS 2010/11<br />

Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene<br />

→ Ordnungswidrigkeit gem. Art. 11 II S. 3 PAG, §§ 49 III Nr.<br />

4, 41 I StVO, § 24 I StVG<br />

dd) Adressat: (P): Art. 7 PAG. M hat den Wagen durch eigenes<br />

Handeln abgestellt und ihn pflichtwidrig nicht wieder entfernt.<br />

jedenfalls Art. 8 PAG (+)<br />

dd) Verhältnismäßigkeit, Art. 4 PAG<br />

ee) Ermessen, Art. 5 PAG<br />

b) Höhe der Kosten<br />

aa) <strong>Abschleppen</strong> (75,00 EUR), Art. 9 II 1, 2 PAG i. V. m. Art. 10 I<br />

Nr. 5 KG<br />

bb) Gebühr (40,00 EUR), Art. 9 II 1, 2, 76 PAG, § 1 Nr. 1 PolKV<br />

c) Absehung von der Kostenerhebung aus Billigkeitsgründen,<br />

Art. 76 S. 4 PAG ist abzulehnen<br />

Erg.: Die Klage gegen den Kostenbescheid ist zulässig und begründet,<br />

sofern der Anhörungsmangel nicht rechtzeitig geheilt wird; bei<br />

rechtzeitiger Heilung des Anhörungsmangels ist die Klage unbegründet.<br />

II. Begründetheit des Folgenbeseitigungsantrags<br />

Verhältnis Folgenbeseitungsanspruch/Erstattungsanspruch<br />

Voraussetzungen des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs<br />

(§§ 812ff BGB analog):<br />

1. Unmittelbare Vermögensverschiebung<br />

2. Fehlen oder Wegfall des rechtlichen Grundes (-), da VA rechtmäßig<br />

3. auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts<br />

Erg.: Der Folgenbeseitigungsantrag ist unbegründet, die Klage abzuweisen.<br />

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