nestor-materialien 19
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Archivierung von Amateurfilmen<br />
sich i.d.R. um Personen mit historischen Forschungsinteressen, weniger um Medienfachleute.<br />
Auswahl des zu archivierenden Materials<br />
Amateurfilme und -videos gelangen entweder durch Sammlungstätigkeit oder eine Pflichtübernahme<br />
aufgrund eines gesetzlichen Auftrags an eine Gedächtnisinstitution. Diese<br />
prüft das angebotene Material auf Archivwürdigkeit. Wichtigstes Kriterium für die Archivwürdigkeit<br />
ist die inhaltliche Relevanz für die künftige historische Forschung.<br />
Die Verwahrung von Amateurfilmen durch Gedächtnisinstitutionen ist urheberrechtlich<br />
geregelt. Die Modalitäten sind mit dem Produzenten bzw. der abgebenden Stelle vertraglich<br />
zu vereinbaren. Die Initiative kann sowohl vom Produzenten (Wunsch, seine Werke der<br />
Nachwelt zu erhalten) als auch von der Gedächtniseinrichtung (Feststellung öffentlichen<br />
Interesses an diesen Werken) ausgehen. Der Produzent sollte sich ggf. überlegen, ob er<br />
seine Werke nicht bereits zu Lebzeiten und möglichst zeitnah nach ihrer Entstehung an<br />
eine öffentliche oder private Gedächtnisinstitution übergeben möchte. Dann wäre diese in<br />
einem Vertrag zur dauerhaften Erhaltung des Materials verpflichtet und er wiederum von<br />
dieser Aufgabe entlastet. Es sollte dann eine Einrichtung bevorzugt werden, die das dafür<br />
nötige Know-how in ausreichendem Umfang besitzt.<br />
Gerade für kleinere Gedächtnisinstitutionen wäre es von Vorteil, wenn der Produzent<br />
seine Werke bereits im Vorfeld der Abgabe zumindest grob erschlossen hat, sodass sie für<br />
die Nachwelt eindeutig identifizierbar bleiben. Der Institution steht es frei, die angebotenen<br />
Materialien auf Archivwürdigkeit hin zu bewerten und solche, die sie nicht für dauerhaft<br />
erhaltenswert einstuft, entweder in Absprache mit dem Produzenten zu vernichten<br />
oder bei diesem zu belassen. Dies sollte dann im Verzeichnis festgehalten werden. Ebenso<br />
wichtig wie die Archivwürdigkeit ist aber auch die Archivfähigkeit des zu erhaltenden Materials.<br />
Daher sollte dieses in einem geeigneten Archivierungsformat und nicht nur in einem<br />
reinen Nutzungsformat vorliegen. Liegen von den Ausgangsfilmen mehrere Versionen vor,<br />
was sich sowohl auf den Inhalt als auch auf das Dateiformat beziehen kann, sollte ein geeigneter<br />
Archivmaster ausgewählt bzw. generiert werden<br />
Empfehlung<br />
Kleinere Einrichtungen sind aufgrund ihrer beschränkten Mittel gezwungen, besonders<br />
stark zu selektieren. Redundanzen müssen vermieden und Ressourcen<br />
geschont werden. Die Archivwürdigkeit bemisst sich insbesondere auch am Unikatcharakter<br />
der zu übernehmenden Objekte. Selektionskriterien können wie folgt<br />
priorisiert werden:<br />
OO<br />
OO<br />
OO<br />
OO<br />
OO<br />
Gibt es andere/größere Institutionen, welche die digitale Langzeitarchivierung<br />
besser/sicherer gewährleisten können?<br />
Ist das Objekt archivwürdig, d.h. kann man annehmen, dass sich in Zukunft<br />
Menschen dafür interessieren?<br />
Entspricht das Objekt dem Erwerbungsprofil?<br />
Liegen alle benötigten Rechte vor (Langzeitarchivierung, Veränderung,<br />
Verbreitung)?<br />
Sind ausreichend Ressourcen vorhanden, um die digitale Langzeitarchivierung<br />
gewährleisten zu können?<br />
Kleinere Einrichtungen<br />
sind aufgrund ihrer<br />
beschränkten Mittel<br />
gezwungen, besonders<br />
stark zu selektieren.<br />
Redundanzen müssen<br />
vermieden und Ressourcen<br />
geschont werden.<br />
Die Archivwürdigkeit<br />
bemisst sich insbesondere<br />
auch am Unikatcharakter<br />
der zu übernehmenden<br />
Objekte.<br />
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