Verband aktuell - Deutscher Abbruchverband eV
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Für Tätigkeiten mit anderen Gebäudeschadstoffen<br />
gelten die TRGS 524<br />
„Sanierung und Arbeiten in kontaminierten<br />
Bereichen“ und die berufsgenossenschaftliche<br />
Regel BGR 128<br />
„Kontaminierte Bereiche“.<br />
Festlegung der Schutzmaßnahmen<br />
bereits während der<br />
Planung<br />
Vor dem Begriff „kontaminiert“ schrecken<br />
viele Bauherren und ausführende<br />
Unternehmen zurück: Sie denken dabei<br />
an „Mondmenschen mit Gasmasken<br />
und Vollschutzanzügen“, hermetisch<br />
abgeschottete Baustellen und vor allem<br />
…die Kosten!<br />
Diese Befürchtungen müssen nicht<br />
sein, denn mit einer sachgerechten Planung<br />
der Arbeiten können die Schutzmaßnahmen<br />
auf ein angemessenes,<br />
d. h. der vorliegenden Gefährdung angepasstes<br />
Maß gebracht werden. Die<br />
Anwendung der BGR 128 führt zu den<br />
richtigen Maßnahmen. Sie beschreibt,<br />
wie eine Sanierung unter den Aspekten<br />
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz<br />
richtig vorbereitet und sicher<br />
durchgeführt werden kann.<br />
Besonderen Augenmerk legt die BGR<br />
128 darauf, dass bereits vor Beginn der<br />
Arbeiten durch den Bauherrn mögliche<br />
Gebäudeschadstoffe ermittelt, die Gefährdungen<br />
der Beschäftigten beurteilt<br />
und geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt<br />
werden. Die Ergebnisse dieser<br />
Ermittlungen werden in einem „Arbeitsund<br />
Sicherheitsplan“ dokumentiert.<br />
Dies sind wichtige Aufgaben zum<br />
Schutz der Beschäftigten -aber auch<br />
im Interesse des Bauherrn. Denn ohne<br />
eingehende Sanierungsplanung kann<br />
es im Bauablauf immer wieder zu Überraschungen<br />
kommen, wenn während<br />
der Arbeiten „unbekannte“ Gebäudeschadstoffe<br />
entdeckt werden. Die Folgen<br />
sind häufig Kostensteigerungen<br />
und Störungen des Bauablaufs. Eine<br />
kosten- und termingerechte Bauausführung<br />
ist dann in vielen Fällen nicht<br />
mehr möglich. Wird in der Ausschreibung<br />
nicht auf vorhandene Schadstoffe<br />
hingewiesen, können die erforderlichen<br />
Schutzmaßnahmen nicht festgelegt<br />
und umgesetzt werden. Nicht selten<br />
sind die Beschäftigten dann den Stoffen<br />
ausgesetzt und gefährden so ihre<br />
Gesundheit.<br />
Voraussetzung für sicheres<br />
Arbeiten: die Gefährdungsbeurteilung<br />
Grundlage für eine umfassende Gefährdungsbeurteilung<br />
sind Informationen<br />
über die vorhandenen Gebäudeschadstoffe<br />
und die Arbeitsverfahren,<br />
die für die Sanierungsaufgabe geeignet<br />
sind.<br />
Folgende Sachverhalte sind zu ermitteln:<br />
Informationen über die Gebäudeschadstoffe<br />
-Ermittlung der vorhandenen Gebäudeschadstoffe:<br />
Recherche der Bauund<br />
Nutzungsgeschichte (Bauunterlagen,<br />
Pläne etc.) und ggf. Beprobung<br />
der Bausubstanz<br />
-Ermittlung der gefährlichen Eigenschaften<br />
der Stoffe, der Arbeitsplatzgrenzwerte<br />
und Biologischen Grenzwerte<br />
und Ermittlung der Aufnahmewege<br />
(Atemwege, Haut, Magen-<br />
Darm)<br />
Informationen zu den Arbeitsverfahren<br />
-Welche geeigneten Sanierungsverfahren<br />
stehen zur Verfügung? Welche<br />
Tätigkeiten ergeben sich aus diesen<br />
Arbeitsverfahren? Welche Arbeitsmittel<br />
kommen zum Einsatz?<br />
-Ermittlung der Umgebungsbedingungen:<br />
räumliche Umgebung (z. B. Arbeiten<br />
in einer Halle oder im Kellerraum<br />
mit schlechter Belüftung), klimatische<br />
Bedingungen<br />
-Abschätzung der Expositionen (inhalativ,<br />
dermal, oral) am Arbeitsplatz:<br />
Liegen Ergebnisse aus Arbeitsplatzmessungen<br />
bei vergleichbaren Sanierungsmaßnahmen<br />
vor? Besteht direkter<br />
Hautkontakt zu hautresorptiven<br />
Stoffen?<br />
Für die Gefährdungsbeurteilung können<br />
Erfahrungen aus anderen Sanierungsfällen<br />
herangezogen werden.<br />
Fachbeiträge<br />
ABBRUCH <strong>aktuell</strong> 10(2008)1 21