WLV vor Ort, Ausgabe 20-2016
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TERMINE<br />
<strong>vor</strong> erst für Veranstaltungen ab Landesebene erhoben.<br />
4. Alle Veranstaltungen für Kinderklassen sind ausschließlich auf dem entsprechenden Vordruck bei der <strong>WLV</strong>-Geschäftsstelle<br />
anzumelden. Dies gilt auch, wenn im Rahmen einer Veranstaltung für Jugend / Aktive Rahmenwettkämpfe<br />
für Kinder angeboten werden. Es werden ausschließlich Veranstaltungen genehmigt, die in Übereinstimmung<br />
mit der jeweils gültigen DLO stehen. Kreative Ideen für Veränderungen der Disziplinen werden in Einzelfällen<br />
in Rücksprache mit der Beauftragten für Kinderleichtathletik (J. Bryxi) geprüft und ggf. genehmigt.<br />
5. Im Anhang 2 (Zusatzbestimmungen zur Organisation und Durchführung von Veranstaltungen und Wettkämpfen)<br />
sind auch die Fristen für die Anmeldung von Veranstaltungen geregelt. Dabei sind für Stadionveranstaltungen auf<br />
Vereins-, Kreis-, Bezirks- und LV-Ebene die Anmeldefristen durch den LV festzulegen. Der <strong>WLV</strong> legt auf dieser Grundlage<br />
fest, dass Veranstaltungen nach DLO §6, Nr. 6.3.1 (vereins-/kreis- oder bezirksoffene Sportfeste) und Nr. 6.3.2<br />
(landesoffene Sportfeste) mindestens 8 Wochen <strong>vor</strong> dem geplanten Veranstaltungstermin der <strong>WLV</strong>-Geschäftsstelle zur<br />
Anmeldung <strong>vor</strong>liegen müssen.<br />
6. In §14 der DLO ist geregelt, dass Stadionferne Veranstaltungen "rechtzeitig" beim Landesverband angemeldet werden<br />
müssen. Für den Bereich des <strong>WLV</strong> wird dies festgelegt auf eine Anmeldung spätestens zum 30. September des<br />
Vorjahres (rechtzeitig <strong>vor</strong> der jährlichen Terminbörse). Ausgenommen davon sollen Cross- und Waldlaufveranstaltungen<br />
sein, die nur für Mitglieder von Leichtathletik-Vereinen offen sind (Beispielsweise Kreiswaldlaufmeisterschaften).<br />
Hier gilt dieselbe Anmeldefrist wie für Stadionnahe Veranstaltungen.<br />
7. Die GBO des DLV §1, Abs. 2 und 3 (Zuschläge für fehlerhafte, nicht erfolgte oder verspätet eingehende Anträge sowie<br />
Ordnungsgelder bei Nichteinhaltung der Bestimmungen zur Organisation und Durchführung von Veranstaltungen)<br />
sowie die GBO des DLV §2, Abs. 2 (Zuschläge bei fehlerhaften und falschen Angaben in Meldungen) wird auch auf LV-<br />
Ebene angewandt.<br />
VR-Talentiade <strong>20</strong>17 Leichtathletik in der Grundschule - Faszination nicht nur für Sieger<br />
Staunen beim internationalen Hallenmeeting in Karlsruhe, ein spannender Tag im Mercedes-Museum und<br />
beim Turn-Weltcup - die Siegerteams und die besten Kinder des Wettbewerbs <strong>20</strong>15 konnten in diesem Jahr Erstaunliches<br />
erleben. Doch nicht nur für die Sieger lohnte sich die Teilnahme an der VR-Talentiade. Über 4.000<br />
Kinder erlebten in ihren Schulen und bei den folgenden VR-Talentiade-Sichtungen die knisternde Atmosphäre<br />
von Team-Wettkämpfen mit Disziplinen aus der Kinder- und der "großen" Leichtathletik. Und nicht immer<br />
sind es die von allen Sportarten umworbenen allerbesten dieses Alters, die sich für unsere Sportart entscheiden,<br />
sondern Kinder, die wie ihre Lehrer einfach davon fasziniert sind, dass man solch stimmungsvolle Veranstaltungen<br />
auch in die Halle zaubern kann.<br />
Wer <strong>20</strong>17 eine ähnliche Veranstaltung unter der Flagge der VR-Talentiade auf die Beine stellen möchte, kann<br />
sich bis Ende November bewerben. Teilnahmeberechtigt am Landesfinale, das am 1. Juli <strong>20</strong>17 nach fünfzehn<br />
Jahren mal wieder in Ludwigsburg stattfinden wird, sind Viertklässler der Jahrgänge <strong>20</strong>06 und jünger, die dort<br />
als Talentteam ihres Ausrichters auf die anderen Teams treffen. Je mehr Schulen an der Sichtung teilnehmen,<br />
desto größer die Förderung und natürlich auch die Erfolgsaussichten.<br />
Die örtlichen VR-Talentiade-Sichtungen müssen bis zum Beginn der Pfingstferien am 3. Juni abgeschlossen<br />
sein. Auch Hallensportfeste sind selbstverständlich möglich. Die besten Einzelkönner und die Siegerteams<br />
qualifizieren sich wieder für ein großes Sportevent.<br />
Teilnahmebedingungen:<br />
1. Die Ausrichter bewerben sich bis zum 30. November <strong>20</strong>16 unter Angabe der Kontaktadresse und eines Termin<strong>vor</strong>schlags<br />
für die VR-Talentiade-Sichtung bei der <strong>WLV</strong>-Geschäftsstelle, Fritz-Walter-Weg 19, 70372<br />
Stuttgart, Fax: 0711/28077-7<strong>20</strong>, E-Mail: hummel@wlv-sport.de.<br />
2. Die Ausrichter führen die VR-Talentiade in der <strong>vor</strong>gegebenen Form und im <strong>vor</strong>gegebenen Zeitrahmen<br />
durch.<br />
3. Die Ausrichter dokumentieren ihren Wettbewerb mit Veranstaltungsbericht, Ergebnissen, Pressetexten<br />
und Bildern gegenüber dem Sponsor und dem <strong>WLV</strong>.<br />
4. Die Ausrichter nehmen mit ihrem Talentteam am abschließenden Landesfinale teil.<br />
Hilfestellung/ Materialien:<br />
1. Projektbezogene Fördermittel zwischen <strong>20</strong>0 und 600 Euro (je nach Größe des Wettbewerbs)<br />
2. CD-Rom/ Handbuch mit allen notwendigen Organisationshinweisen und Dokument<strong>vor</strong>lagen<br />
3. Urkunden, Plakate und Sachpreise für die VR-Talentiade-Sichtungen<br />
Information:<br />
Christian Hummel, 0711/28077-710 oder E-Mail: hummel@wlv-sport.de, oder auf der Jugendseite von<br />
www.wlv-sport.de