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Januar 2016 - Büchenbacher Anzeiger

Ihr Informationsblatt aus der Gemeinde Büchenbach. Berichte aus dem Rathaus, aus Vereinen und Kirchengemeinden sowie Allgemeines aus der Region.

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Das Rathaus informiert<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Der Gemeinderat beschließt die vorstehende Gebührenkalkulation. Die Gebührensätze<br />

für die Entwässerungseinrichtung Büchenbach werden für den Kalkulationszeitraum<br />

<strong>2016</strong> – 2018 wie folgt festgelegt:<br />

Grundgebühr:<br />

36,00 € jährlich<br />

Niederschlagswassergebühr: 0,22 €/qm<br />

Schmutzwassergebühr: 1,81 €/cbm.<br />

Einstimmig beschlossen. Ebenso wurde die neue Entwässerungssatzung (EWS)<br />

einstimmig beschlossen. Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung<br />

wurde ebenfalls einstimmig beschlossen. Die neuen Satzungen<br />

und somit die gesplittete Abwassergebühr treten ab 01. 01. <strong>2016</strong> in Kraft. Diese<br />

sind im Internet unter www.buechenbach.de, Rubrik Ortsrecht veröffentlicht.<br />

Vollzugsregelung zur Berücksichtigung von Zisternen bei der Erhebung<br />

der Niederschlagswassergebühr Gemeinde Büchenbach<br />

Hat die zur Sammlung von Niederschlagswasser benutzte Einrichtung (z.B. Zisterne)<br />

einen Entlastungsüberlauf in die öffentliche Entwässerungsanlage und ist<br />

fest installiert und damit ein ständiger Durchfluss gewährleistet, wird auf entsprechenden<br />

Antrag mit Nachweis des Fassungsvermögens dieser Einrichtung<br />

die nach § 10 a Abs. 1 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung<br />

(BGS-EWS) ermittelte reduzierte Grundstücksfläche der an diese Einrichtung<br />

angeschlossenen bebauten und befestigten Flächen vermindert, wenn<br />

das Aufnahmevolumen mindestens 1 m³ aufweist. Die Flächenverminderung<br />

beträgt 10 m² je 1 m³ Speichervolumen dieser Einrichtungen.<br />

Die Verminderung der reduzierten Grundstücksfläche wird maximal bis zur Höhe<br />

der an die Einrichtung angeschlossenen abflusswirksamen Fläche gewährt.<br />

Für den zu führenden Nachweis nach Satz 1 gilt § 10 a Abs. 3 BGS-EWS<br />

entsprechend.<br />

Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat Büchenbach beschließt die anliegende<br />

Vollzugsregelung zur Berücksichtigung von Zisternen bei der Erhebung der Niederschlagswassergebühr.<br />

Einstimmig beschlossen.<br />

Dorferneuerung Aurau – Beschluss zur Planung der Innerortsstraßen,<br />

Abschluss einer Ausbauvereinbarung mit der Teilnehmergemeinschaft<br />

Aurau<br />

Der Gemeinderat hat den Sachverhalt bereits in seiner Sitzung vom 27. 10. 2015<br />

ausführlich beraten. Die Teilnehmerversammlung bzw. der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft<br />

haben die Planung in ihrer Sitzung vom 29. 10.2015 ebenfalls<br />

positiv aufgenommen bzw. beschlossen.<br />

Folgende Punkte wurden in der anschließenden Vorstandssitzung der Teilnehmergemeinschaft<br />

als Anregungen mit festgelegt:<br />

• Keine Verringerung der Durchfahrtsbreite am Stichweg zu den Anwesen<br />

Aurauer Hauptstr. 16 und 18; der Kreuzungsbereich soll nicht durchgehend<br />

gepflastert werden. Der Fahrbereich soll asphaltiert werden; beidseits zur<br />

jeweiligen Randbegrenzung soll ein ca. 1m breiter Pflasterstreifen zur Ausführung<br />

kommen.<br />

• Eine taktile Führung soll an den Fußgängerquerungen vorgesehen werden.<br />

Die zentrale Bushaltestelle Höhe Listenbachdurchlass soll in beide Fahrtrichtungen<br />

barrierefrei ausgeführt werden (sog. Kasseler Bord).<br />

• Ein entsprechendes Leerrohrsystem für einen späteren Glasfaserausbau soll<br />

nach dem vorliegenden Masterplan FTTH – Ausbau vorgesehen werden.<br />

• Die vorhandenen Telefonfreileitungen im Bereich Klosterweg bzw. Aurauer<br />

Hauptstraße sollen nach Möglichkeit in Zusammenarbeit mit der Deutschen<br />

Telekom erdverkabelt werden.<br />

Der ursprüngliche Kostenansatz wurde nochmals überarbeitet. In dem Kostenansatz<br />

fand zusätzlich Berücksichtigung:<br />

--<br />

Die Auswertung der Schürfen hat ergeben, dass in so gut wie allen Bereichen<br />

ein Vollausbau erfolgen wird (Hauptgrund für die Kostensteigerung)<br />

--<br />

Platzgestaltung bei Dorflinde und Am Listenbach<br />

--<br />

Behindertengerechter Ausbau zweier Bushaltestellen (Nähe Siedlung)<br />

--<br />

Angleichung der Privatzufahrten<br />

--<br />

Pflanzmaßnahmen<br />

Die bisherige Kostenschätzung betrug 565.500,-- € ohne Straßenbeleuchtung.<br />

Aufgrund von Kostensteigerungen, Maßenanpassungen etc. ergibt sich noch ein<br />

Kostenbetrag von 673.500,-- €. Die Gemeinde hat demnach (unter Berücksichtigung<br />

des Fördersatzes von 59 %) einen Betrag von 120.000,-- € im Jahr <strong>2016</strong><br />

sowie einen Betrag von 185.423,-- € im Jahr 2017 an die Teilnehmergemeinschaft<br />

Aurau zu überweisen.<br />

Beschlussvorschlag: Der vorliegenden Planung zur Dorferneuerung Aurau,<br />

Planung der Innerortsstraßen wird zugestimmt. Eine entsprechende Ausbauvereinbarung<br />

zwischen der Gemeinde und der Teilnehmergemeinschaft Aurau<br />

soll noch 2015 abgeschlossen werden. Einstimmig mit 18 : 0 - so beschlossen.<br />

Überplanung des künftigen Wohnbaugebietes „Alte Brennereien“ –<br />

weitere Vorgehensweise<br />

Im Bereich der „Alten Brennereien“ soll nach dem Grundsatzbeschluss des Gemeinderates<br />

ein neues Wohngebiet entstehen. Der planerische Ist-Zustand wurde<br />

dem Gemeinderat in einem umfangreichen Geheft Ende Oktober dargelegt.<br />

Die Unterlagen wurden allen Gemeinderäten überlassen. Im Flächennutzungsplan<br />

2005 ist ein Teilbereich als Mischgebietsfläche dargestellt. Weitere Bereiche<br />

sind als Fläche für Landwirtschaft bzw. als Wald dargestellt. Im rechtskräftigen<br />

Bebauungsplan aus den 1970er Jahren ist ein Teilbereich ebenfalls bereits<br />

überplant. Zwecks Erstellung eines städtebaulichen Rahmenplanes schlägt die<br />

Verwaltung die Durchführung eines sog. konkurrierenden Gutachterverfahrens<br />

vor. Hierbei werden ca. fünf Fachbüros für Architektur bzw. Städteplanung zur<br />

Erstellung eines Rahmenkonzeptes eingeladen. Es handelt sich um eine sog.<br />

Mehrfachbeauftragung. Für jede eingereichte Arbeit wird ein pauschales Honorar<br />

i. H. v. z.B. 3.000 € bezahlt.<br />

Nach einer sechswöchigen Bearbeitungsfrist stellen die teilnehmenden Büros<br />

ihre Arbeiten einem Auswahlgremium („Preisgericht“) unter Einbeziehung externer<br />

Fachleute (z.B. Kreisbaumeister) vor.<br />

Folgende Kriterien könnten auf der Konzeptionsebene in die Bewertung einfließen<br />

(keine abschließende Aufzählung):<br />

• wirtschaftliche Erschließung<br />

• Straßenraum als Aufenthaltsraum begreifen<br />

• Gestaltung des öffentlichen Raumes<br />

• möglichst weitgehende Barrierefreiheit des öffentlichen Raumes sowie nach<br />

Möglichkeit der zu errichtenden Wohngebäude<br />

• innovatives Regenwassermanagement<br />

• attraktive Grünordnungsplanung<br />

• energieoptimierte Planung – sowohl betreffend der Energie zum Betrieb der<br />

künftigen Wohngebäude als auch betreffend der Gewinnung von Energie .<br />

Planungsideen verschiedener Architekturbüros können bei diesem Verfahren<br />

entsprechend kombiniert werden.<br />

Der Gemeinderat wird sich voraussichtlich in seiner Sitzung am 19. 01. <strong>2016</strong><br />

ausführlich mit der Thematik beschäftigen.<br />

Die entsprechenden Planungen sollen nach Möglichkeit bis Ende <strong>2016</strong>/Anfang<br />

2017 fertiggestellt sein.<br />

Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins Jahr <strong>2016</strong> wünscht<br />

Ihr Helmut Bauz<br />

Erster Bürgermeister<br />

4 <strong>Büchenbacher</strong> <strong>Anzeiger</strong>

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