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Beschichtung auf Holz und Metall - Sikkens

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00.S3 Z Zusammenfass.Beschreib.d.Leistung<br />

(SIKKENS)<br />

00.S4 Z Allgemeine Vorbemerkungen (SIKKENS)<br />

Die gegenseitigen Rechte <strong>und</strong> Pflichten der Vertragspartner<br />

ergeben sich aus sämtlichen dem Vertragsabschluss zu<br />

Gr<strong>und</strong>e gelegten Unterlagen.<br />

00.S4 01<br />

Als Vertragsgr<strong>und</strong>lage werden folgende ÖNORMEN<br />

vereinbart.<br />

AZ Vertragsgr<strong>und</strong>lage ÖNORMEN<br />

Die ÖNORM B 2110, Abschnitt 5, sowie alle dort angeführten<br />

Vertragsnormen.<br />

00.S4 02<br />

Die im Leistungsverzeichnis angebotenen Einheits-,<br />

Pauschal- <strong>und</strong> Regiepreise gelten als:<br />

AZ Festpreise<br />

Festpreise. Für den Fall, dass die vertraglich festgelegte<br />

Fertigstellungsfrist aus Gründen, für die der Auftragnehmer<br />

nicht haftet, überschritten wird, werden jene Teile, der<br />

Leistung, die deshalb erst nach Abl<strong>auf</strong> der Frist erbracht<br />

werden, zu veränderlichen Preisen abgerechnet, als<br />

Gr<strong>und</strong>lage dafür werden die vom B<strong>und</strong>esministerium für<br />

Wirtschaft <strong>und</strong> Arbeit veröffentlichten<br />

Baukostenveränderungen vereinbart. Arbeitskategorie: _ _ _<br />

BZ Veränderliche Preise<br />

Veränderliche Preise, als Gr<strong>und</strong>lage werden die vom<br />

B<strong>und</strong>esministerium für Wirtschaft <strong>und</strong> Arbeit veröffentlichten<br />

Baukostenveränderungen vereinbart.<br />

Arbeitskategorie: _ _ _<br />

00.S4 03<br />

Weiters gelten:<br />

AZ Ergänzungen<br />

_ _ _<br />

00.S4 04<br />

Folgende Bestimmungen sind in der Fassung einzuhalten, die<br />

zum Zeitpunkt des Beginnes der Angebotsfrist Gültigkeit<br />

hatte; bei Fehlen einer Angebotsfrist gilt das Datum des<br />

Angebotes.<br />

AZ Bestimmungen EVU<br />

Geschäftsbedingungen des örtlich zuständigen<br />

Elektroversorgungsunternehmens: _ _ _<br />

BZ Bestimmungen Wasserversorgung<br />

Geschäftsbedingungen des örtlich zuständigen<br />

Wasserversorgungsunternehmens: _ _ _<br />

CZ Bestimmungen Abwasserentsorgung<br />

Geschäftsbedingungen des örtlich zuständigen<br />

Abwasserentsorgungsunternehmens: _ _ _<br />

DZ Bestimmungen Gasversorgung<br />

Geschäftsbedingungen des örtlich zuständigen<br />

Gasversorgungsunternehmens: _ _ _<br />

EZ Bestimmungen Fernwärme<br />

Geschäftsbedingungen des örtlich zuständigen<br />

Fernwärmeversorgungsunternehmens: _ _ _<br />

Ausschreibungstexte Ausgabe: Februar 2009<br />

Allgemeine Bestimmungen<br />

Seite 11<br />

00.S5 Z Besondere Bestimmungen d.AGs<br />

(SIKKENS)<br />

Die in dieser Unterleistungsgruppe enthaltenen<br />

Vorbemerkungen oder die hier angeführten Beilagen mit<br />

Vorbemerkungen des Auftraggebers gelten bei etwaigen<br />

Widersprüchen vor den Vertragsgr<strong>und</strong>lagen der<br />

Unterleistungsgruppe 00.14 Allgemeine Vorbemerkungen.<br />

00.S6 Z Besondere Bestimmungen Einzelfall<br />

(SIKKENS)<br />

Die in dieser Unterleistungsgruppe enthaltenen<br />

Vorbemerkungen gelten bei etwaigen Widersprüchen vor den<br />

Vertragsgr<strong>und</strong>lagen der Unterleistungsgruppe 00.14<br />

Allgemeine Vorbemerkungen <strong>und</strong> 00.15 Besondere<br />

Bestimmungen des Auftraggebers.<br />

00.S6 01<br />

Als Vertragsbestandteile gelten:<br />

AZ SiGe-Plan verbindlich<br />

Der Sicherheits- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutzplan (SiGe-Plan), in<br />

der Fassung: _ _ _<br />

BZ Unterlage f.spätere Arbeiten<br />

Die Unterlage für spätere Arbeiten, in der Fassung: _ _ _<br />

00.S6 03<br />

Für den etwaigen Einsatz gefährlicher Stoffe durch den<br />

Auftragnehmer gelten folgende Vereinbarungen:<br />

AZ Ankündigung gefährlicher Stoffe<br />

Der Auftragnehmer beabsichtigt, in der Folge angekündigte<br />

gefährliche Stoffe bis zu den angegebenen Lager- <strong>und</strong><br />

Tagesmengen einzusetzen, weil Ersatzstoffe hierfür nicht<br />

verwendet werden können. Der Auftraggeber veranlasst die<br />

Berücksichtigung der angekündigten Stoffe in einem etwaigen<br />

SiGe-Plan.<br />

Ergibt sich im Zuge der Baudurchführung die Notwendigkeit,<br />

nicht angekündigte gefährliche Stoffe einzusetzen, wird vor<br />

deren Verwenden das Einvernehmen mit dem<br />

Baustellenkoordinator hergestellt.<br />

Auf Verlangen des Auftraggebers werden nähere Angaben<br />

zu den gefährlichen Stoffen beigebracht.<br />

Das Verwenden folgender gefährlicher Stoffe wird<br />

angekündigt (falls erforderlich Hinweis <strong>auf</strong> etwaige Beilagen):<br />

....<br />

00.S6 04<br />

0Z Beistellung von Leistungen des AG<br />

Folgende Materialien oder Eigenleistungen des<br />

Auftraggebers (AG) werden beigestellt <strong>und</strong> sind daher in den<br />

Einheitspreisen nicht einkalkuliert:<br />

_ _ _<br />

00.S6 05<br />

0Z Baustellengemeinkosten<br />

Soweit hierfür keine gesonderten Positionen im<br />

Leistungsvertrag vorgesehen sind, sind etwaige<br />

Baustellengemeinkosten in den Einheitspreisen einkalkuliert.

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