Beschichtung auf Holz und Metall - Sikkens
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00.S3 Z Zusammenfass.Beschreib.d.Leistung<br />
(SIKKENS)<br />
00.S4 Z Allgemeine Vorbemerkungen (SIKKENS)<br />
Die gegenseitigen Rechte <strong>und</strong> Pflichten der Vertragspartner<br />
ergeben sich aus sämtlichen dem Vertragsabschluss zu<br />
Gr<strong>und</strong>e gelegten Unterlagen.<br />
00.S4 01<br />
Als Vertragsgr<strong>und</strong>lage werden folgende ÖNORMEN<br />
vereinbart.<br />
AZ Vertragsgr<strong>und</strong>lage ÖNORMEN<br />
Die ÖNORM B 2110, Abschnitt 5, sowie alle dort angeführten<br />
Vertragsnormen.<br />
00.S4 02<br />
Die im Leistungsverzeichnis angebotenen Einheits-,<br />
Pauschal- <strong>und</strong> Regiepreise gelten als:<br />
AZ Festpreise<br />
Festpreise. Für den Fall, dass die vertraglich festgelegte<br />
Fertigstellungsfrist aus Gründen, für die der Auftragnehmer<br />
nicht haftet, überschritten wird, werden jene Teile, der<br />
Leistung, die deshalb erst nach Abl<strong>auf</strong> der Frist erbracht<br />
werden, zu veränderlichen Preisen abgerechnet, als<br />
Gr<strong>und</strong>lage dafür werden die vom B<strong>und</strong>esministerium für<br />
Wirtschaft <strong>und</strong> Arbeit veröffentlichten<br />
Baukostenveränderungen vereinbart. Arbeitskategorie: _ _ _<br />
BZ Veränderliche Preise<br />
Veränderliche Preise, als Gr<strong>und</strong>lage werden die vom<br />
B<strong>und</strong>esministerium für Wirtschaft <strong>und</strong> Arbeit veröffentlichten<br />
Baukostenveränderungen vereinbart.<br />
Arbeitskategorie: _ _ _<br />
00.S4 03<br />
Weiters gelten:<br />
AZ Ergänzungen<br />
_ _ _<br />
00.S4 04<br />
Folgende Bestimmungen sind in der Fassung einzuhalten, die<br />
zum Zeitpunkt des Beginnes der Angebotsfrist Gültigkeit<br />
hatte; bei Fehlen einer Angebotsfrist gilt das Datum des<br />
Angebotes.<br />
AZ Bestimmungen EVU<br />
Geschäftsbedingungen des örtlich zuständigen<br />
Elektroversorgungsunternehmens: _ _ _<br />
BZ Bestimmungen Wasserversorgung<br />
Geschäftsbedingungen des örtlich zuständigen<br />
Wasserversorgungsunternehmens: _ _ _<br />
CZ Bestimmungen Abwasserentsorgung<br />
Geschäftsbedingungen des örtlich zuständigen<br />
Abwasserentsorgungsunternehmens: _ _ _<br />
DZ Bestimmungen Gasversorgung<br />
Geschäftsbedingungen des örtlich zuständigen<br />
Gasversorgungsunternehmens: _ _ _<br />
EZ Bestimmungen Fernwärme<br />
Geschäftsbedingungen des örtlich zuständigen<br />
Fernwärmeversorgungsunternehmens: _ _ _<br />
Ausschreibungstexte Ausgabe: Februar 2009<br />
Allgemeine Bestimmungen<br />
Seite 11<br />
00.S5 Z Besondere Bestimmungen d.AGs<br />
(SIKKENS)<br />
Die in dieser Unterleistungsgruppe enthaltenen<br />
Vorbemerkungen oder die hier angeführten Beilagen mit<br />
Vorbemerkungen des Auftraggebers gelten bei etwaigen<br />
Widersprüchen vor den Vertragsgr<strong>und</strong>lagen der<br />
Unterleistungsgruppe 00.14 Allgemeine Vorbemerkungen.<br />
00.S6 Z Besondere Bestimmungen Einzelfall<br />
(SIKKENS)<br />
Die in dieser Unterleistungsgruppe enthaltenen<br />
Vorbemerkungen gelten bei etwaigen Widersprüchen vor den<br />
Vertragsgr<strong>und</strong>lagen der Unterleistungsgruppe 00.14<br />
Allgemeine Vorbemerkungen <strong>und</strong> 00.15 Besondere<br />
Bestimmungen des Auftraggebers.<br />
00.S6 01<br />
Als Vertragsbestandteile gelten:<br />
AZ SiGe-Plan verbindlich<br />
Der Sicherheits- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutzplan (SiGe-Plan), in<br />
der Fassung: _ _ _<br />
BZ Unterlage f.spätere Arbeiten<br />
Die Unterlage für spätere Arbeiten, in der Fassung: _ _ _<br />
00.S6 03<br />
Für den etwaigen Einsatz gefährlicher Stoffe durch den<br />
Auftragnehmer gelten folgende Vereinbarungen:<br />
AZ Ankündigung gefährlicher Stoffe<br />
Der Auftragnehmer beabsichtigt, in der Folge angekündigte<br />
gefährliche Stoffe bis zu den angegebenen Lager- <strong>und</strong><br />
Tagesmengen einzusetzen, weil Ersatzstoffe hierfür nicht<br />
verwendet werden können. Der Auftraggeber veranlasst die<br />
Berücksichtigung der angekündigten Stoffe in einem etwaigen<br />
SiGe-Plan.<br />
Ergibt sich im Zuge der Baudurchführung die Notwendigkeit,<br />
nicht angekündigte gefährliche Stoffe einzusetzen, wird vor<br />
deren Verwenden das Einvernehmen mit dem<br />
Baustellenkoordinator hergestellt.<br />
Auf Verlangen des Auftraggebers werden nähere Angaben<br />
zu den gefährlichen Stoffen beigebracht.<br />
Das Verwenden folgender gefährlicher Stoffe wird<br />
angekündigt (falls erforderlich Hinweis <strong>auf</strong> etwaige Beilagen):<br />
....<br />
00.S6 04<br />
0Z Beistellung von Leistungen des AG<br />
Folgende Materialien oder Eigenleistungen des<br />
Auftraggebers (AG) werden beigestellt <strong>und</strong> sind daher in den<br />
Einheitspreisen nicht einkalkuliert:<br />
_ _ _<br />
00.S6 05<br />
0Z Baustellengemeinkosten<br />
Soweit hierfür keine gesonderten Positionen im<br />
Leistungsvertrag vorgesehen sind, sind etwaige<br />
Baustellengemeinkosten in den Einheitspreisen einkalkuliert.