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Auftrag zur Erstellung einer Auslands-Garantie - Naspa

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000531 (10.2008/05.12.4) <strong>Auftrag</strong> <strong>zur</strong> <strong>Erstellung</strong> <strong>einer</strong> <strong>Auslands</strong>-<strong>Garantie</strong><br />

<strong>Auftrag</strong> <strong>zur</strong> <strong>Erstellung</strong> <strong>einer</strong><br />

<strong>Auslands</strong>-<strong>Garantie</strong><br />

An die<br />

Nassauische Sparkasse<br />

<strong>Auslands</strong>Service 490<br />

Carl Bosch Str. 10<br />

65203 Wiesbaden<br />

Ref. Nr.:<br />

Wir bitten Sie, in unserem <strong>Auftrag</strong> und für unsere Rechnung eine <strong>Garantie</strong> gemäß den nachfolgenden Angaben<br />

und Ausstattungsmerkmalen zu erstellen.<br />

Begünstigter (Name und Anschrift)<br />

Währung und Betrag<br />

= % des Gesamtauftragswertes von<br />

Laufzeit (falls der <strong>Auftrag</strong>geber keine Angaben macht oder wenn nach dem auf das Aval anwendbarem<br />

Recht eine Befristung nicht anerkannt wird, ist das Aval unbefristet)<br />

befristet bis unbefristet<br />

<strong>Garantie</strong>art<br />

Bietung Lieferung Vertragserfüllung Zahlung<br />

Anzahlung Gewährleistung Kreditbesicherung<br />

Angaben über das zugrunde liegende Geschäft / <strong>Garantie</strong>gegenstand<br />

(Ausschreibungs-Nr., Tenderschluss, Vertrags-Nr., Vertragsdatum, Vertragswert, <strong>Auftrag</strong>s-Nr., Liefergegenstand)<br />

Wortlaut der <strong>Garantie</strong>urkunde<br />

Standardtext Text gemäß Anlage<br />

Sprache der <strong>Garantie</strong>urkunde<br />

englisch deutsch<br />

Erstellende Bank<br />

Nassauische Sparkasse gegenüber dem<br />

Begünstigten (direkte <strong>Garantie</strong>)<br />

Übermittlung/Versand<br />

Brief per Kurier an SWIFT<br />

Sonstiges<br />

<strong>Auftrag</strong>geber<br />

Begünstigten<br />

<strong>Auftrag</strong>geber:<br />

Name und Anschrift:<br />

Name Ansprechpartner und Telefon:<br />

Kontonummer:<br />

Kreditinstitut nach Wahl der Nassauischen Sparkasse im<br />

Ausland gegenüber dem Begünstigten (indirekte <strong>Garantie</strong>)<br />

Für diesen <strong>Auftrag</strong> gelten die nachfolgenden Bedingungen für das Avalgeschäft, sowie ergänzend die Allgemeinen<br />

Geschäftsbedingungen der Nassauischen Sparkasse (AGB).<br />

Wird die Nassauische Sparkasse aus der <strong>Garantie</strong> in Anspruch genommen, ist der <strong>Auftrag</strong>geber verpflichtet, die auf die<br />

<strong>Garantie</strong> gezahlten Beträge und gffs. im Zusammenhang mit außergerichtlicher oder gerichtlicher Rechtsverfolgung im In- und<br />

Ausland entstandene Aufwendungen unverzüglich valutengleich zu erstatten. Die Nassauische Sparkasse ist berechtigt, ihren<br />

Erstattungsanspruch in das laufende oder ein anderes laufendes Konto des <strong>Auftrag</strong>gebers einzustellen, auch wenn dieses<br />

Konto kein Guthaben aufweist oder dadurch ein eingeräumter Kreditrahmen überschritten wird.<br />

Ort, Datum Unterschrift des <strong>Auftrag</strong>gebers/Firmenstempel


000531 (10.2008/05.12.4) <strong>Auftrag</strong> <strong>zur</strong> <strong>Erstellung</strong> <strong>einer</strong> <strong>Auslands</strong>-<strong>Garantie</strong><br />

Bedingungen für das Avalgeschäft<br />

Die Nassauische Sparkasse (<strong>Naspa</strong>) übernimmt im <strong>Auftrag</strong> von Kunden Bürgschaften und <strong>Garantie</strong>n – nachstehend einheitlich die<br />

Haftungszusage genannt – zu folgenden Bedingungen:<br />

1. Direkte / indirekte Haftungszusage, Abfassung<br />

Die <strong>Naspa</strong> kann die Haftungszusage selbst erstellen (direkte Haftungszusage) oder durch ein anderes Kreditinstitut<br />

(Zweitbank) in dessen Namen erstellen lassen.<br />

Sofern die <strong>Naspa</strong> oder die Zweitbank bei der Abfassung der Urkunde über die Übernahme der Haftungszusage (Urkunde) den<br />

Weisungen des <strong>Auftrag</strong>gebers folgt, trifft sie diesem gegenüber keine Prüfungs- und Hinweispflicht.<br />

Bürgschaften übernimmt die <strong>Naspa</strong> selbstschuldnerisch unter Verzicht auf die Einrede der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit.<br />

2. Avalkonto / Avalprovision<br />

Mit Aushändigung/Absendung der Urkunde oder Absendung des <strong>Auftrag</strong>es <strong>zur</strong> <strong>Erstellung</strong> <strong>einer</strong> Haftungszusage an die Zweitbank<br />

wird das Avalkonto des <strong>Auftrag</strong>gebers mit dem zugesagten Betrag belastet. Von diesem Zeitpunkt an wird dem <strong>Auftrag</strong>geber<br />

Avalprovision auf den belasteten Betrag bis <strong>zur</strong> Ausbuchung in Rechnung gestellt. Bei <strong>einer</strong> etwaigen späteren Inanspruchnahme<br />

ist die Avalprovision bis <strong>zur</strong> Zahlung nach zu entrichten.<br />

3. Rückgabe der Urkunde, Haftungsentlassung Der <strong>Auftrag</strong>geber hat nach Beendigung/Erledigung der Haftungszusage für die<br />

Rückgabe der Urkunde, hilfsweise für die Haftungsentlassung der <strong>Naspa</strong> Sorge zu tragen.<br />

4. Ausbuchung<br />

Bei direkten Haftungszusagen, für die in der Urkunde ein Verfalltag bestimmt ist, wird die <strong>Naspa</strong> die Belastung nach Ablauf<br />

des Verfalltages aus dem Avalkonto ausbuchen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:<br />

- Die Haftungszusage erlischt nach ihrem eindeutigen Wortlaut, wenn vor Ablauf des Verfalltages keine Inanspruchnahme<br />

erfolgt<br />

- Die Haftungszusage deutschem Recht unterstellt wird und<br />

- Die <strong>Naspa</strong> nicht fristgerecht in Anspruch genommen worden ist.<br />

Sollte die <strong>Naspa</strong> aufgrund ausländischen Rechts in einem solchen Fall vom Begünstigten nach Ablauf des Verfalltages noch<br />

aus der Haftungszusage in Anspruch genommen werden, so wird sie nur zahlen, wenn eine Ermächtigung des <strong>Auftrag</strong>gebers<br />

<strong>zur</strong> Zahlung oder eine vollstreckbare Entscheidung auf Zahlung vorliegt. In den übrigen Fällen wird die <strong>Naspa</strong> den Betrag der<br />

Haftungszusage auf dem Avalkonto ausbuchen, wenn sie die über die Haftungszusage ausgestellte Urkunde <strong>zur</strong>ückerhalten<br />

hat oder von dem Begünstigten bzw. der Zweitbank eindeutig aus der Haftung entlassen worden ist. Ist Gegenstand der<br />

Haftungszusage eine Prozessbürgschaft, bei der <strong>zur</strong> Rückgabe der Urkunde die Zustimmung des Begünstigten erforderlich<br />

ist, muss die <strong>Naspa</strong> den belasteten Betrag erst bei Nachweis dieser Zustimmung ausbuchen.<br />

5. Berechtigung <strong>zur</strong> Hinterlegung bei Inanspruchnahme Die <strong>Naspa</strong> ist – im gleichen Maße, wie dies gegenüber dem Begünstigten<br />

in der Haftungszusage vereinbart ist – auch berechtigt, den zugesagten Betrag zu hinterlegen.<br />

6. Prüfung von Unterlagen<br />

Hat die <strong>Naspa</strong> im Zusammenhang mit der Haftungszusage Urkunden/Erklärungen entgegenzunehmen, so wird sie mit der<br />

Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns prüfen, ob diese der äußeren Form nach den Bedingungen für die Inanspruchnahme<br />

aus der Haftungszusage entsprechen. Der <strong>Naspa</strong> obliegen keine weitergehenden Prüfungspflichten, insbesondere auf Echtheit<br />

und Unverfälschtheit, Formrichtigkeit, Vollständigkeit oder Rechtswirksamkeit der Urkunden/Erklärungen und der in ihnen<br />

enthaltenen allgemeinen oder besonderen Bedingungen oder auf Richtigkeit mitgelieferter Übersetzungen. Erklärungen sind<br />

auch dann als ordnungsgemäß anzusehen, wenn sie per Telefax, E-Mail, Fernschreiben oder über sonstige<br />

Kommunikationsmedien übermittelt worden sind.<br />

7. Aufwendungsersatz<br />

Der <strong>Auftrag</strong>geber hat der <strong>Naspa</strong> alle Aufwendungen valutengleich zu ersetzen, die im Zusammenhang mit der Ausführung<br />

seines <strong>Auftrag</strong>es – auch nach Ausbuchung der Haftungszusage und/oder im Zusammenhang mit außergerichtlicher oder gerichtlicher<br />

Rechtsverfolgung im In- und Ausland – entstehen. Dies gilt auch, wenn die <strong>Naspa</strong> von einem Hinterlegungsrecht<br />

Gebraucht macht. Soweit die <strong>Naspa</strong> die Aufwendungen nicht einem laufenden Konto im Rahmen eines Guthabens oder <strong>einer</strong><br />

Kreditlinie belasten kann, sind die von der <strong>Naspa</strong> allgemein für Überziehungen berechneten Zinsen, Gebühren und Provisionen<br />

zu zahlen.<br />

8. Sicherheiten<br />

In Erweiterung von Nr. 21 Abs. 3 AGB sichert das Pfandrecht der <strong>Naspa</strong> deren Ansprüche aus erteilten Aufträgen <strong>zur</strong> Übernahme<br />

von Haftungszusagen auch schon vor deren Fälligkeit.<br />

Der <strong>Auftrag</strong>geber ist entsprechend der in Nr. 22 AGB getroffenen Regelung verpflichtet, der <strong>Naspa</strong> auf Verlangen bankmäßige<br />

Sicherheiten oder Bardeckung zu stellen oder bestehende Sicherheiten zu verstärken, wenn sich aufgrund nachträglich<br />

eingetretener oder bekannt gewordener Umstände eine Veränderung der Risikolage ergibt.<br />

Unbeschadet sonstiger Sicherstellungen sind <strong>zur</strong> Sicherung des Aufwendungsersatzanspruches der <strong>Naspa</strong> alle Ansprüche an<br />

die <strong>Naspa</strong> abgetreten, die dem <strong>Auftrag</strong>geber im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme aus der Haftungszusage gegen<br />

den Begünstigten erwachsen. Die <strong>Naspa</strong> wird die Rückabtretung der Ansprüche vornehmen, sobald sie wegen aller ihrer<br />

Ansprüche gegen den <strong>Auftrag</strong>geber befriedigt ist.<br />

Für den Fall der Hinterlegung wird der Rückerstattungsanspruch, den der <strong>Auftrag</strong>geber durch eine in seinem Namen von der<br />

<strong>Naspa</strong> vorgenommene Hinterlegung erwirbt, dieser bereits jetzt <strong>zur</strong> Absicherung des Aufwendungsersatzanspruches abgetreten.<br />

9. Gerichtsstand<br />

Ist der <strong>Auftrag</strong>geber ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen,<br />

kann die <strong>Naspa</strong> an ihrem allgemeinen Gerichtsstand klagen und nur an diesem Gerichtsstand verklagt werden.<br />

Bankvermerke:<br />

Belastungskonto Avalprovision:<br />

Avalprovisionssatz:<br />

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