09.12.2012 Aufrufe

Energiegenossenschaft Bodensee eG (EgB) - in der Gemeinde ...

Energiegenossenschaft Bodensee eG (EgB) - in der Gemeinde ...

Energiegenossenschaft Bodensee eG (EgB) - in der Gemeinde ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Nummer 38 18. September 2009 Seite 3<br />

- Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig beh<strong>in</strong><strong>der</strong>n.<br />

- Das Parken ist außerhalb <strong>der</strong> dafür gekennzeichneten<br />

Flächen unzulässig, ausgenommen zum E<strong>in</strong>- o<strong>der</strong> Aussteigen,<br />

zum Be- o<strong>der</strong> Entladen.<br />

Tempo-30-Zone:<br />

- E<strong>in</strong>e Beschil<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Zone 30 wird nur am Beg<strong>in</strong>n und am<br />

Ende <strong>der</strong> Zone 30 vorgenommen.<br />

- Für jede <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> Zone liegende Straße gilt die Höchstgeschw<strong>in</strong>digkeit<br />

von 30 km/h.<br />

- Innerhalb <strong>der</strong> Zone 30 gilt <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel die Vorfahrtsregelung<br />

„Rechts-Vor-L<strong>in</strong>ks“.<br />

Als zusätzliche Hilfe für die Verkehrsteilnehmer wurden Wartel<strong>in</strong>ien<br />

und die Zahl 30 auf die Fahrbahn aufgemalt.<br />

Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer um erhöhte Sorgfalt und E<strong>in</strong>haltung<br />

<strong>der</strong> Geschw<strong>in</strong>digkeitsbegrenzung.<br />

Pflanzenbewuchs an Straßen und Gehwegen<br />

Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, müssen die am<br />

Straßenrand beteiligten Personen und Fahrzeuge, die öffentlichen<br />

Straßenflächen ungeh<strong>in</strong><strong>der</strong>t benutzen können. Öffentliche<br />

Straßenfläche <strong>in</strong> diesem S<strong>in</strong>ne ist nicht nur die Fahrbahn selbst,<br />

son<strong>der</strong>n auch die Geh- und Radwege. Durch here<strong>in</strong>ragende<br />

Anpflanzungen kann e<strong>in</strong>e Gefährdung <strong>der</strong> Verkehrsteilnehmer<br />

e<strong>in</strong>treten, z. B. dann, wenn e<strong>in</strong> Fußgänger aus diesem Grund<br />

auf die Fahrbahn ausweicht. Im Interesse <strong>der</strong> Verkehrssicherheit<br />

s<strong>in</strong>d die Bepflanzungen auf das notwendige Maß zurückzuschneiden.<br />

Ganzjährig müssen folgende lichte Räume frei bleiben:<br />

4,50 m über <strong>der</strong> gesamten Fahrbahn<br />

4,00 m über den je 0,50 m breiten Geländestreifen, die an die<br />

bei<strong>der</strong>seitigen Rän<strong>der</strong> <strong>der</strong> Fahrbahn anschließen<br />

2,50 m über Radwegen<br />

2,30 m über Gehwegen<br />

Dieses „Lichtraumprofil“ ist im Schaubild nachfolgend dargestellt.<br />

Abb.: Das Lichtraumprofil an öffentlichen Straßen und Gehwegen<br />

Daneben dürfen auch Verkehrszeichen nicht verdeckt werden.<br />

Die Anpflanzungen s<strong>in</strong>d so zurückzuschneiden, dass das Verkehrszeichen<br />

von den Verkehrsteilnehmern stets rechtzeitig<br />

wahrgenommen werden kann.<br />

An Straßene<strong>in</strong>mündungen und -kreuzungen, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e<br />

mit Vorfahrtsregelungen „rechts vor l<strong>in</strong>ks“, sollten Hecken und<br />

Sträucher zur Gewährleistung <strong>der</strong> Verkehrsübersicht nicht<br />

höher als 70 cm se<strong>in</strong>.<br />

Straßenlaternen s<strong>in</strong>d oft durch Äste und Blätter aus Privatgrundstücken<br />

<strong>der</strong>art e<strong>in</strong>gewachsen, dass <strong>der</strong>en Leuchtkraft<br />

bee<strong>in</strong>trächtigt ist. Auch hier gilt, dass die Baumäste so zurückzuschneiden<br />

s<strong>in</strong>d, dass die Straßenlaterne <strong>in</strong> ihrer Funktion<br />

nicht bee<strong>in</strong>trächtigt ist.<br />

Zur Vermeidung von Schadenersatzansprüchen gegen die<br />

verantwortlichen Grundstückseigentümer und <strong>der</strong>en Besitzer bittet<br />

die Geme<strong>in</strong>deverwaltung alle Betroffenen, die störenden<br />

Anpflanzungen zurückzuschneiden.<br />

Das Schnittmaterial kann selber kompostiert o<strong>der</strong> zum<br />

Recycl<strong>in</strong>ghof <strong>in</strong> <strong>der</strong> Teur<strong>in</strong>ger Straße gebracht werden (freitags<br />

15.00 – 17.00 Uhr, samstags 9.00 – 12.00 Uhr).<br />

Wochenmarkt<br />

an <strong>der</strong> Mühle<br />

jeden Freitag<br />

von 8.00 - 11.00 Uhr<br />

(außer Feiertage)<br />

Donnerstag, 24. September 2009<br />

Biomüll<br />

Öffnungszeiten Wertstoffhof:<br />

freitags 15:00 - 17:00 Uhr<br />

samstags 9:00 - 12:00 Uhr<br />

Sie können bares Geld<br />

sparen!<br />

Kommen Sie<br />

zum nächsten Beratungsterm<strong>in</strong> <strong>in</strong> Oberteur<strong>in</strong>gen.<br />

Das Regionalwerk <strong>Bodensee</strong> berät Sie unverb<strong>in</strong>dlich. Wir<br />

rechnen Ihnen Ihre mögliche Ersparnis (Strom, Gas) bei<br />

e<strong>in</strong>em Wechsel aus. Br<strong>in</strong>gen Sie e<strong>in</strong>fach Ihre letzte Rechnung<br />

mit.<br />

Profitieren auch Sie von den günstigen Tarifen! Mehr als<br />

4500 Kunden können nicht irren.<br />

Term<strong>in</strong>:<br />

Mittwoch, 23. September von 16.00 – 18.00 Uhr, Rathaus<br />

Oberteur<strong>in</strong>gen.<br />

(Der Raum ist ausgeschil<strong>der</strong>t.) E<strong>in</strong>e Anmeldung ist nicht<br />

erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Außerhalb dieses Beratungsterm<strong>in</strong>s erreichen Sie unsere<br />

Vertriebsmitarbeiter per Telefon o<strong>der</strong> E-Mail:<br />

Cornelia Smigoc, Telefon (07542) 9379-100,<br />

E-Mail: cornelia.smigoc@rw-bodensee.de<br />

Hans-Peter Staudenmayer, Telefon: (07542) 9379-121,<br />

E-Mail: hans-peter.staudenmayer@rw-bodensee.de<br />

Den nächsten Beratungsterm<strong>in</strong> <strong>in</strong> Oberteur<strong>in</strong>gen f<strong>in</strong>den Sie<br />

auch im Internet unter: www.rw-bodensee.de.<br />

Regionalwerk senkt Gaspreise zum 1. Oktober<br />

Das Regionalwerk <strong>Bodensee</strong> senkt zum 1. Oktober se<strong>in</strong>e Gaspreise.<br />

Grund ist e<strong>in</strong>e für Verbraucher positive Entwicklung auf<br />

dem Rohstoffmarkt. „Wir wollten so schnell wie möglich den günstigeren<br />

E<strong>in</strong>kaufspreis an unsere Kunden weitergeben“, erläutert<br />

Regionalwerksgeschäftführer He<strong>in</strong>z-Leo Geurtsen. Der Arbeitspreis<br />

für e<strong>in</strong>en Durchschnittshaushalt beträgt 5,45 Cent je kWh.<br />

„Wir liegen mit unseren Preisen dann unter allen regionalen<br />

Anbietern“, stellt Geurtsen fest.<br />

Die neuen Preise gelten sowohl für Neukunden, als auch für Verbraucher,<br />

die schon e<strong>in</strong>en Vertrag mit dem Regionalwerk haben.<br />

Das Regionalwerk erwartet übrigens <strong>in</strong> den nächsten Wochen<br />

se<strong>in</strong>en 5000. Kunden. Als Preis w<strong>in</strong>kt e<strong>in</strong>e Fahrt mit dem Zeppel<strong>in</strong><br />

für zwei Personen. „Vielleicht trifft es ja e<strong>in</strong>en neuen Gaskunden“,<br />

me<strong>in</strong>t Geurtsen.<br />

Am Regionalwerk <strong>Bodensee</strong> s<strong>in</strong>d die sieben Geme<strong>in</strong>den Eriskirch,<br />

Kressbronn, Langenargen, Meckenbeuren, Neukirch,<br />

Oberteur<strong>in</strong>gen und Tettnang zusammen mit den Technischen<br />

Werken Friedrichshafen und dem Alb-Elektrizitätswerk Geisl<strong>in</strong>gen<br />

Steige <strong>eG</strong> beteiligt. Das Regionalwerk betreibt seit 1. Juli<br />

2009 alle <strong>der</strong>zeit verfügbaren Gasnetze <strong>in</strong> Meckenbeuren, Oberteur<strong>in</strong>gen<br />

und Tettnang und alle Stromnetze <strong>in</strong> den Gründungsgeme<strong>in</strong>den<br />

bis auf Neukirch.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!