Energiegenossenschaft Bodensee eG (EgB) - in der Gemeinde ...
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Nummer 38 18. September 2009 Seite 3<br />
- Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig beh<strong>in</strong><strong>der</strong>n.<br />
- Das Parken ist außerhalb <strong>der</strong> dafür gekennzeichneten<br />
Flächen unzulässig, ausgenommen zum E<strong>in</strong>- o<strong>der</strong> Aussteigen,<br />
zum Be- o<strong>der</strong> Entladen.<br />
Tempo-30-Zone:<br />
- E<strong>in</strong>e Beschil<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Zone 30 wird nur am Beg<strong>in</strong>n und am<br />
Ende <strong>der</strong> Zone 30 vorgenommen.<br />
- Für jede <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> Zone liegende Straße gilt die Höchstgeschw<strong>in</strong>digkeit<br />
von 30 km/h.<br />
- Innerhalb <strong>der</strong> Zone 30 gilt <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel die Vorfahrtsregelung<br />
„Rechts-Vor-L<strong>in</strong>ks“.<br />
Als zusätzliche Hilfe für die Verkehrsteilnehmer wurden Wartel<strong>in</strong>ien<br />
und die Zahl 30 auf die Fahrbahn aufgemalt.<br />
Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer um erhöhte Sorgfalt und E<strong>in</strong>haltung<br />
<strong>der</strong> Geschw<strong>in</strong>digkeitsbegrenzung.<br />
Pflanzenbewuchs an Straßen und Gehwegen<br />
Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, müssen die am<br />
Straßenrand beteiligten Personen und Fahrzeuge, die öffentlichen<br />
Straßenflächen ungeh<strong>in</strong><strong>der</strong>t benutzen können. Öffentliche<br />
Straßenfläche <strong>in</strong> diesem S<strong>in</strong>ne ist nicht nur die Fahrbahn selbst,<br />
son<strong>der</strong>n auch die Geh- und Radwege. Durch here<strong>in</strong>ragende<br />
Anpflanzungen kann e<strong>in</strong>e Gefährdung <strong>der</strong> Verkehrsteilnehmer<br />
e<strong>in</strong>treten, z. B. dann, wenn e<strong>in</strong> Fußgänger aus diesem Grund<br />
auf die Fahrbahn ausweicht. Im Interesse <strong>der</strong> Verkehrssicherheit<br />
s<strong>in</strong>d die Bepflanzungen auf das notwendige Maß zurückzuschneiden.<br />
Ganzjährig müssen folgende lichte Räume frei bleiben:<br />
4,50 m über <strong>der</strong> gesamten Fahrbahn<br />
4,00 m über den je 0,50 m breiten Geländestreifen, die an die<br />
bei<strong>der</strong>seitigen Rän<strong>der</strong> <strong>der</strong> Fahrbahn anschließen<br />
2,50 m über Radwegen<br />
2,30 m über Gehwegen<br />
Dieses „Lichtraumprofil“ ist im Schaubild nachfolgend dargestellt.<br />
Abb.: Das Lichtraumprofil an öffentlichen Straßen und Gehwegen<br />
Daneben dürfen auch Verkehrszeichen nicht verdeckt werden.<br />
Die Anpflanzungen s<strong>in</strong>d so zurückzuschneiden, dass das Verkehrszeichen<br />
von den Verkehrsteilnehmern stets rechtzeitig<br />
wahrgenommen werden kann.<br />
An Straßene<strong>in</strong>mündungen und -kreuzungen, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e<br />
mit Vorfahrtsregelungen „rechts vor l<strong>in</strong>ks“, sollten Hecken und<br />
Sträucher zur Gewährleistung <strong>der</strong> Verkehrsübersicht nicht<br />
höher als 70 cm se<strong>in</strong>.<br />
Straßenlaternen s<strong>in</strong>d oft durch Äste und Blätter aus Privatgrundstücken<br />
<strong>der</strong>art e<strong>in</strong>gewachsen, dass <strong>der</strong>en Leuchtkraft<br />
bee<strong>in</strong>trächtigt ist. Auch hier gilt, dass die Baumäste so zurückzuschneiden<br />
s<strong>in</strong>d, dass die Straßenlaterne <strong>in</strong> ihrer Funktion<br />
nicht bee<strong>in</strong>trächtigt ist.<br />
Zur Vermeidung von Schadenersatzansprüchen gegen die<br />
verantwortlichen Grundstückseigentümer und <strong>der</strong>en Besitzer bittet<br />
die Geme<strong>in</strong>deverwaltung alle Betroffenen, die störenden<br />
Anpflanzungen zurückzuschneiden.<br />
Das Schnittmaterial kann selber kompostiert o<strong>der</strong> zum<br />
Recycl<strong>in</strong>ghof <strong>in</strong> <strong>der</strong> Teur<strong>in</strong>ger Straße gebracht werden (freitags<br />
15.00 – 17.00 Uhr, samstags 9.00 – 12.00 Uhr).<br />
Wochenmarkt<br />
an <strong>der</strong> Mühle<br />
jeden Freitag<br />
von 8.00 - 11.00 Uhr<br />
(außer Feiertage)<br />
Donnerstag, 24. September 2009<br />
Biomüll<br />
Öffnungszeiten Wertstoffhof:<br />
freitags 15:00 - 17:00 Uhr<br />
samstags 9:00 - 12:00 Uhr<br />
Sie können bares Geld<br />
sparen!<br />
Kommen Sie<br />
zum nächsten Beratungsterm<strong>in</strong> <strong>in</strong> Oberteur<strong>in</strong>gen.<br />
Das Regionalwerk <strong>Bodensee</strong> berät Sie unverb<strong>in</strong>dlich. Wir<br />
rechnen Ihnen Ihre mögliche Ersparnis (Strom, Gas) bei<br />
e<strong>in</strong>em Wechsel aus. Br<strong>in</strong>gen Sie e<strong>in</strong>fach Ihre letzte Rechnung<br />
mit.<br />
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Term<strong>in</strong>:<br />
Mittwoch, 23. September von 16.00 – 18.00 Uhr, Rathaus<br />
Oberteur<strong>in</strong>gen.<br />
(Der Raum ist ausgeschil<strong>der</strong>t.) E<strong>in</strong>e Anmeldung ist nicht<br />
erfor<strong>der</strong>lich.<br />
Außerhalb dieses Beratungsterm<strong>in</strong>s erreichen Sie unsere<br />
Vertriebsmitarbeiter per Telefon o<strong>der</strong> E-Mail:<br />
Cornelia Smigoc, Telefon (07542) 9379-100,<br />
E-Mail: cornelia.smigoc@rw-bodensee.de<br />
Hans-Peter Staudenmayer, Telefon: (07542) 9379-121,<br />
E-Mail: hans-peter.staudenmayer@rw-bodensee.de<br />
Den nächsten Beratungsterm<strong>in</strong> <strong>in</strong> Oberteur<strong>in</strong>gen f<strong>in</strong>den Sie<br />
auch im Internet unter: www.rw-bodensee.de.<br />
Regionalwerk senkt Gaspreise zum 1. Oktober<br />
Das Regionalwerk <strong>Bodensee</strong> senkt zum 1. Oktober se<strong>in</strong>e Gaspreise.<br />
Grund ist e<strong>in</strong>e für Verbraucher positive Entwicklung auf<br />
dem Rohstoffmarkt. „Wir wollten so schnell wie möglich den günstigeren<br />
E<strong>in</strong>kaufspreis an unsere Kunden weitergeben“, erläutert<br />
Regionalwerksgeschäftführer He<strong>in</strong>z-Leo Geurtsen. Der Arbeitspreis<br />
für e<strong>in</strong>en Durchschnittshaushalt beträgt 5,45 Cent je kWh.<br />
„Wir liegen mit unseren Preisen dann unter allen regionalen<br />
Anbietern“, stellt Geurtsen fest.<br />
Die neuen Preise gelten sowohl für Neukunden, als auch für Verbraucher,<br />
die schon e<strong>in</strong>en Vertrag mit dem Regionalwerk haben.<br />
Das Regionalwerk erwartet übrigens <strong>in</strong> den nächsten Wochen<br />
se<strong>in</strong>en 5000. Kunden. Als Preis w<strong>in</strong>kt e<strong>in</strong>e Fahrt mit dem Zeppel<strong>in</strong><br />
für zwei Personen. „Vielleicht trifft es ja e<strong>in</strong>en neuen Gaskunden“,<br />
me<strong>in</strong>t Geurtsen.<br />
Am Regionalwerk <strong>Bodensee</strong> s<strong>in</strong>d die sieben Geme<strong>in</strong>den Eriskirch,<br />
Kressbronn, Langenargen, Meckenbeuren, Neukirch,<br />
Oberteur<strong>in</strong>gen und Tettnang zusammen mit den Technischen<br />
Werken Friedrichshafen und dem Alb-Elektrizitätswerk Geisl<strong>in</strong>gen<br />
Steige <strong>eG</strong> beteiligt. Das Regionalwerk betreibt seit 1. Juli<br />
2009 alle <strong>der</strong>zeit verfügbaren Gasnetze <strong>in</strong> Meckenbeuren, Oberteur<strong>in</strong>gen<br />
und Tettnang und alle Stromnetze <strong>in</strong> den Gründungsgeme<strong>in</strong>den<br />
bis auf Neukirch.