Chemischer Pflanzenschutz - FNL
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Einheitliche Grenzwerte<br />
Seit dem 1. September 2008 gelten EU-weit einheitliche Rückstands-Höchstgehalte.<br />
Für den Verbraucher schaffen sie mehr<br />
Transparenz und in allen Mitgliedstaaten ein gleichermaßen<br />
hohes Sicherheitsniveau.<br />
Die neuen Werte können niedriger sein als die bisherigen<br />
nationalen Höchstgehalte. Sie können aber auch darüber<br />
liegen. Letzteres ist meist dann der Fall, wenn zuvor keine<br />
nationale Höchstmenge vorgegeben war. Deutsche Landwirte<br />
bauen zum Beispiel keine Zitrusfrüchte an. Also waren in<br />
Deutschland Zulassungen für Pfl anzenschutzmittel im Zitrusanbau<br />
nicht nötig. In solchen Fällen galt die analytische Nachweisgrenze<br />
von 0,01 Milligramm pro Kilogramm als zulässiger<br />
Höchstgehalt. In Spanien oder Italien konnte dagegen der in<br />
Rückstandsversuchen ermittelte Wert bei zwei Milligramm<br />
pro Kilogramm liegen, rechnerisch also dem Zweihundertfachen.<br />
Jetzt ersetzt in diesem Fall der höhere, für den ordnungsgemäßen<br />
Anbau festgelegte Wert in allen Ländern der<br />
Gemeinschaft die Nachweisgrenze, sofern er als sicher eingestuft<br />
wurde.<br />
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