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Ausgabe 500 vom 07.05.2010 - Stadt Aken (Elbe)

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Seite 10 <strong>Aken</strong>er Nachrichtenblatt Nr. <strong>500</strong><br />

<strong>500</strong> x ANB<br />

Aufmerksame Leser haben es schon bemerkt, mit der heutigen<br />

<strong>Ausgabe</strong> haben wir das „Halbe Tausend“ geschafft. <strong>500</strong><br />

mal haben wir Redaktionsschluss gehabt, <strong>500</strong> mal haben wir<br />

Texte, Familienanzeigen Inserate und Annoncen zusammengetragen,<br />

<strong>500</strong> mal hat die Druckerei Gottschalk unsere Vorstellungen<br />

umgesetzt, <strong>500</strong> mal haben mittlerweile Generationen<br />

von Austrägern die Zeitungen abgeholt und <strong>500</strong> mal wurde<br />

Ihnen das <strong>Aken</strong>er Nachrichtenblatt kostenlos und druckfrisch<br />

zugestellt. Wenn Sie, liebe Leserinnen und Leser, zum<br />

guten Schluss das ANB nun noch <strong>500</strong> mal gelesen haben,<br />

dann haben wir eigentlich alles erreicht, was sich die „Zunft der<br />

Zeitungsmacher“ von einem Heimatblatt vorstellt.<br />

Dass sie diese Anzahl von <strong>Ausgabe</strong>n einmal erreichen werden,<br />

haben die beiden damals 19jährigen Enthusiasten, die<br />

sich den Titel „Redakteure“ erst verdienen mussten, vor 20<br />

Jahren, als sie die erste <strong>Ausgabe</strong> am 3. August 1990 zusammenstellten,<br />

nicht gedacht. Natürlich war es nicht als kurzfristiges<br />

Projekt geplant, jedoch spielten damals die aktuellen Themen<br />

die Hauptrolle. Es ging darum, die Kommunikation zwischen<br />

den Bürgern und der sich gerade neu konstituierenden<br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung in Gang zu setzen, die Bürgerschaft von den<br />

Veränderungen gesetzlicher Art zu informieren und die Verwaltung<br />

samt <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung im Gegenzug<br />

1992<br />

2010<br />

über Leserbriefe und Artikel von der Meinung der Bürgerschaft<br />

in Kenntnis zu setzen. Die sich neugründenden Vereine waren<br />

mit die ersten, die das Medium ANB als Informations- und Darstellungskanal<br />

nutzen. Vergessen wir nicht, das ANB war das<br />

erste und einzige kostenlos an alle Haushalte verteilte Blatt.<br />

An einen SuperSonntag und einen Wochenspiegel war noch<br />

nicht zu denken. Handwerker und Gewerbetreibende warben<br />

und werben damals wie heute für ihre Dienstleistungen und die<br />

Bürger selbst teilen der Leserschaft in Form von Familienanzeigen<br />

Freud und Leid mit. So ziemlich fast jede <strong>Aken</strong>er Familie<br />

war schon mit einer Geburts-, Jugendweihe-, Hochzeitsoder<br />

auch Traueranzeige im ANB vertreten. Waren es vor<br />

zwanzig Jahren bei den Inseraten in der Mehrzahl PKW -Verkaufsofferten,<br />

Wohnungsgesuche (sogar die eine und andere<br />

Kontaktanzeige war dabei), so sind es heute Wohnungsangebote<br />

und der Wunsch, den jahrelang geliebten und gepflegten<br />

Schrebergarten aus Altersgründen an einen Nachfolger zu<br />

bringen. Die Zeiten ändern sich, die Bevölkerung schrumpft,<br />

<strong>Aken</strong> wird älter. Nicht nur die <strong>Stadt</strong>, die in 2 Jahren 850 Jahre<br />

alt wird, sondern die Bevölkerung wird im Durchschnitt immer<br />

älter, und wenn wir die Fotos aus unseren Anfangsjahren mit<br />

den von heute vergleichen, hat sich auch die Redaktion diesem<br />

natürlichen Trend nicht verschließen können.<br />

Obligatorisch möchten wir an dieser Stelle allen danken, die<br />

mit uns zusammenarbeiten und ohne die es nicht <strong>500</strong> <strong>Ausgabe</strong>n<br />

gegeben hätte:<br />

An erster Stelle die <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Aken</strong> insbesondere Frau<br />

Ludwig, welche von Anfang an unser zentraler Dreh- und Angelpunkt<br />

auf dem Rathaus war und ist und unserem Bürgermeister<br />

Müller, der damals zwei 19-jährigen Schulfreunden<br />

(die keine Ahnung hatten, worauf sie sich einließen) das Vertrauen<br />

schenkte und mit seinem Auftrag den Anstoß zu dieser<br />

Zeitung gab, die Druckerei, die zuerst als Auftragnehmer,<br />

dann seit 12 Jahren als Herausgeber die Produktion und die<br />

Wirtschaftlichkeit des Blattes durchzuführen und zu sichern<br />

hat, die zahlreichen Austräger, die mal mehr und (leider hin<br />

und wieder) mal weniger (!!) regelmäßig das ANB zu Ihnen<br />

bringen, den Handwerkern- und Gewerbetreibenden, die mit<br />

ihren Annoncen das ANB finanzieren und zu guter Letzt Ihnen,<br />

dem Endverbraucher und Leser wegen dem alle vorgenannten<br />

überhaupt an diesem Blatt mitwirken.<br />

In diesem Sinne, bleiben Sie uns gewogen.<br />

Matthias Schmidt, Stefan Krone<br />

Impressum:<br />

Das <strong>Aken</strong>er Nachrichtenblatt ist der <strong>Stadt</strong>anzeiger<br />

und das Amtsblatt für die <strong>Stadt</strong> <strong>Aken</strong> und die Ortschaften<br />

Mennewitz, Kleinzerbst, Kühren und Susigke.<br />

Es erscheint 14tägig (gerade Wochen).<br />

Herausgeber: Matthias Schmidt<br />

Verantwortlich für das Amtsblatt:<br />

Hansjochen Müller, Bürgermeister<br />

Redaktion: Matthias Schmidt, Stefan Krone (e.a.),<br />

mail: anb@godruck.com<br />

Druck und Verlag: Druckerei Gottschalk, PSF 1156,<br />

06382 <strong>Aken</strong>, Tel./Fax: (034909)82103/82949<br />

Für unaufgefordert eingesandte Texte und handschriftlich<br />

oder fernmündlich übertragene Daten<br />

übernimmt der Verlag keine Haftung.<br />

Der Verlag behält sich das Recht zum Kürzen vor.<br />

Einzelbezug über den Verlag möglich.<br />

Annoncen und Texte bleiben, soweit nicht anders<br />

vereinbart, Eigentum des Verlages. Jede weitere<br />

Verwendung – insbesondere Ablichten, Vervielfältigung<br />

oder Abdrucken in einer anderen Zeitung – verstößt<br />

gegen das Urheberrecht und bedarf unserer ausdrücklichen<br />

Zustimmung.<br />

Der Titel „<strong>Aken</strong>er Nachrichtenblatt“ ist gemäß § 5<br />

Abs. 3 MarkenG in allen Schreibweisen und Darstellungsformen<br />

urheberrechtlich geschützt (Titelschutz).<br />

Aus rechtlichen Gründen sind bei Annoncen Irrtümer<br />

vorbehalten. Es gelten die Vorschriften der Preisauszeichnungspflicht.

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