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Elektronische Datenübermittlung im Justizwesen - XJustiz

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1. EINLEITUNG<br />

1.1 Motivation und Zielsetzung<br />

Seite 2<br />

Eine wesentliche Voraussetzung für einen voll ausgebauten elektronischen Rechtsverkehr ist die Entwicklung<br />

eines (zumindest) bundesweit einheitlichen Standards für den Austausch elektronischer Informationen.<br />

Hierbei geht es nicht allein um den Austausch von Dokumenten, für die möglicherweise auf Marktstandards<br />

wie HTML (Hypertext Markup Language) oder PDF (Portable Document Format) zurückgegriffen<br />

werden könnte. Vielmehr sollen auch einzelne verfahrensbezogene Daten - etwa die Adressen von Prozessbeteiligten<br />

oder Angaben über bevorstehende Verhandlungstermine - möglichst so ausgetauscht<br />

werden können, dass sie der Empfänger durch einfachen Mausklick in seine eigene Bürosoftware übernehmen<br />

kann.<br />

Um dies zu ermöglichen, hat die Bund-Länder-Kommission für Datenverarbeitung und Rationalisierung<br />

in der Justiz (BLK) den Datensatz <strong>XJustiz</strong> entwickelt. Darin werden in Form einer Datensatzbeschreibung<br />

Datenfelder definiert, die den Austausch möglichst vieler verfahrensrelevanter Daten ermöglichen<br />

sollen.<br />

Der Datensatz <strong>XJustiz</strong> wurde in den "Organisatorisch-technischen Leitlinien für den elektronischen<br />

Rechtsverkehr mit den Gerichten und Staatsanwaltschaften (OT-Leit-ERV)" als Grundlage der Übermittlung<br />

strukturierter Daten best<strong>im</strong>mt. Diese Leitlinien wurden von der Bund-Länder-Kommission erstellt<br />

und durch Beschluss der Justizministerkonferenz den Ländern und dem Bund zur Einführung des elektronischen<br />

Rechtsverkehrs empfohlen. Eine Übersicht über Hintergrund und Ziele von <strong>XJustiz</strong> bietet der<br />

Leitfaden <strong>XJustiz</strong>, die Anlage 2 der OT Leit ERV.<br />

Die genannten Dokumente sind auf der <strong>XJustiz</strong>-Website http://www.<strong>XJustiz</strong>.de verfügbar.<br />

1.2 Aufbau der Spezifikation<br />

Die formale Definition des Informationsmodells und der Nachrichten erfolgt mit den Mitteln von W3C<br />

XML-Schema. Diese Dokumentation erläutert den Gebrauch der <strong>XJustiz</strong>-Schemata und gibt Hinweise<br />

zu ihrer Nutzung. Darüber hinaus werden in dieser Spezifikation rechtliche Rahmenbedingungen dargestellt<br />

und erforderliche Schlüsseltabellen festgelegt.<br />

Diese Dokumentation erhebt zur Zeit keinen Anspruch auf Vollständigkeit und wird zu gegebenem Zeitpunkt<br />

weiterentwickelt bzw. angepasst.<br />

1.3 Technische Grundsätze des Aufbaus von <strong>XJustiz</strong>;<br />

Der technische Aufbau der Komponenten des Standards <strong>XJustiz</strong> basiert auf den nachfolgend genannten<br />

Grundsätzen:<br />

1. <strong>XJustiz</strong> ist ein auf XML basierendes Datenaustauschformat. Daher basieren alle strukturierten Datentypen<br />

auf den Datentypen von XML Schema.<br />

Solche Datentypen werden durchgängig mit dem Namensraum-Präfix “xs:” gekennzeichnet, z. B.<br />

“xs:string” oder “xs:integer”.<br />

1. Einleitung <strong>XJustiz</strong> 1.7.0; / draft

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