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Leitlinie 189<br />

▶ Messung der Sauerstoffsättigung bei Aufnahme [186]<br />

▶ Einsatz eines validierten Instruments der Schweregraderfassung<br />

[58]<br />

▶ Gabe einer leitlinienkonformen antimikrobiellen Therapie<br />

[494 –496]<br />

Von der BQS/Aqua wurden insgesamt acht Prozessvariablen definiert,<br />

darunter Bestimmung der Atemfrequenz, Blutgasanalyse<br />

(BGA) oder Pulsoximetrie innerhalb der ersten 8 Stunden nach<br />

Aufnahme, Beginn der antimikrobiellen Therapie innerhalb der<br />

ersten 8 Stunden nach Aufnahme, Frühmobilisation, Verlaufskontrolle<br />

durch CRP oder PCT, Anpassung der Behandlung bei fehlendem<br />

Ansprechen, Bestimmung der klinischen Stabilitätskritieren<br />

sowie die Dokumentation der palliativen Therapienentscheidung.<br />

11.1.3 Bündel in der Behandlung der ambulant<br />

erworbenen Pneumonie<br />

Aktuell sind nur wenige Daten zu Bündeln bei ambulant erworbener<br />

Pneumonie publiziert. Diese zeigen jedoch ein hohes<br />

Potenzial der Verbesserung des Behandlungsergebnisses bei Patienten<br />

mit schwerer ambulant erworbener Pneumonie bzw.<br />

schwerer Sepsis [132, 497]. Angesichts der schmalen Datenlage<br />

können Elemente des Bündels heute nicht evidenzbasiert begründet<br />

werden. Die Leitliniengruppe schlägt unter dieser Einschränkung<br />

folgende Elemente eines Bündels bei hospitalisierten<br />

Patienten zur möglichen Umsetzung der wesentlichen Punkte<br />

dieser Leitlinie vor:<br />

1. CRB-65 als Instrument der Schweregradbestimmung<br />

2. mindestens einmal tägliche Bestimmung der Vitalparameter<br />

Atemfrequenz, Blutdruck, Puls, Temperatur sowie der<br />

Sauerstoffsättigung bei allen hospitalisierten Patienten mit<br />

Schweregradkriterien (nach CRB-65 bzw. IDSA/ATS)<br />

3. Formulierung eines lokalen Kurz-Standards der antimikrobiellen<br />

Therapie entsprechend der vorliegenden Leitlinie<br />

4. initiale Kombinationstherapie β-Laktam/Makrolid bei Patienten<br />

mit schwerer ambulant erworbener Pneumonie<br />

5. Gabe der antimikrobiellen Therapie binnen 8 Stunden<br />

(bei Patienten mit schwerer Pneumonie bzw. schwerer Sepsis/<br />

septischem Schock möglichst binnen einer Stunde)<br />

6. rasche Flüssigkeitstherapie, Ausgleich einer Elektrolytstörung<br />

und Hyperglykämie, Thromboseprophylaxe, Evaluation<br />

instabiler Komorbiditäten v.a. kardialer Art<br />

7. tägliche Bestimmung der Stabilitätskriterien und Verlaufskontrolle<br />

des CRP oder PCT innerhalb von 3 – 4 Tagen nach Beginn<br />

der antimikrobiellen Therapie zur Überprüfung des Therapieansprechens<br />

bei stationären Patienten<br />

8. Protokoll zur Sequenztherapie und Beendigung der antimikrobiellen<br />

Therapie; z.B. prospektive Anordnung der<br />

Therapiedauer und -applikation in der Kurve<br />

9. Suche nach Risikofaktoren für kardiovaskuläre Erkrankung<br />

Die im BQS/Aqua-Protokoll geforderten Variablen sind durch dieses<br />

Bündel weitreichend erfasst. Über diese hinaus wird die Behandlungsqualität<br />

auch inhaltlich erfasst.<br />

11.1.4 Erforderliche strukturelle Maßgaben<br />

An erster Stelle steht die Bestimmung einer Person oder einer<br />

Gruppe von Personen, die die Implementation (und Auditierung)<br />

des Bündels verantworten soll. Durch diese sollten folgende<br />

Strukturen sichergestellt werden:<br />

1. schriftliche Hinterlegung des Bündels, des CRB-65, des Kurz-<br />

Standards sowie der Stabilitätskriterien im Intranet sowie<br />

zusätzlich Hinterlegung als Ausdruck in Notaufnahmen, IMC<br />

und ICU<br />

2. Ausstattung aller Stationen mit Pulsoximetrie-Geräten oder<br />

anderen Monitor-Geräten, die geeignet sind, die Sauerstoffsättigung<br />

zu bestimmen<br />

3. Formulierung von Regeln des Entlassungsmanagements<br />

(vor allem Früherkennung sozialmedizinischer Probleme)<br />

4. regelmäßige Schulungen aller mit der Behandlung von Patienten<br />

mit ambulant erworbener Pneumonie befassten Ärzte und<br />

Pflegenden<br />

5. regelmäßige Auditierung und Besprechung der Audit-Ergebnisse<br />

11.2 Welche Dokumentation ist geeignet, die Ergebnisqualität<br />

Krankenhausletalität zu reflektieren?<br />

In Deutschland ergeben die Daten des externen Qualitätssicherungsprogramms<br />

gleichzeitig das Benchmark für die Bewertung<br />

des eigenen Ergebnisses. Private Träger wie z. B. der Helios-Konzern<br />

legen als Benchmark aus Routinedaten ihrer Standorte allein<br />

Altersklassen an.<br />

Die Ergebnisse der Berechnung eines prognostischen Instrumentes<br />

durch das Aqua-Institut aus den Daten der Qualitätssicherung<br />

(multivariates Modell, das eine „O:E-Ratio“, das Verhältnis von<br />

beobachteter und erwarteter Letalität ergibt) sprechen dafür,<br />

dass das Alter zwar ein wichtiger prognostischer Faktor ist,<br />

jedoch durch eine Reihe weiterer Kriterien adjustiert werden<br />

muss, um die Krankenhausletalität korrekt einzuschätzen [498].<br />

Zudem bedarf es der Korrektur durch die Anzahl an Fällen, die<br />

einen Therapiezielwechsel zur palliativen Therapie erfahren<br />

haben.<br />

Es ist jedoch seit Einführung des Qualitätssicherungsprogramms<br />

2005 zunehmend fraglich geworden, ob die Gesamt-Krankenhausletalität<br />

ein geeigneter Parameter für die Ergebnisqualität<br />

ist. Die Mehrzahl der Patienten (ca. 80 – 85 %) weist ein geringes<br />

bis mittleres Letalitätsrisiko auf; eine signifikante Verringerung<br />

der Letalität durch Qualitätsmaßnahmen ist hier schwer zu erzielen.<br />

Andererseits haben Patienten mit septischem Schock eine<br />

sehr hohe Letalität; hier ist eine signifikante Verringerung<br />

schwer zu erreichen und statistisch allenfalls dann erkennbar,<br />

wenn die Analyse auf diese Fälle beschränkt wird. Das höchste<br />

Potenzial der Prognoseverbesserung verbirgt sich in der Gruppe<br />

mit schwerer Sepsis. Diese ist mit ca. 15 –20 % relativ häufig,<br />

eine gut strukturierte Therapie mit definierten Zielen anhand<br />

eines Sepsisbündels verbessert die Prognose deutlich [83, 110].<br />

Es gibt Hinweise darauf, dass Patienten, die während des Krankenhausaufenthalts<br />

versterben, möglicherweise zu selten im<br />

Laufe der stationären Behandlung eine Beatmungstherapie erhalten<br />

[123]. Daher ist auch der Anteil der beatmeten an den verstorbenen<br />

Patienten und eine Analyse der Gründe für die unterlassene<br />

Beatmungstherapie geeignet, die Qualität der Versorgung<br />

zu überprüfen.<br />

Interessenkonflikt<br />

!<br />

Eine Übersicht der Interessenkonflikte findet sich im Internet<br />

unter http://www.awmf.org; AWMF-Registernummer 020-020.<br />

<strong>Heruntergeladen</strong> von: Deutsche Gesellschaft für Pneumologie. <strong>Urheberrechtlich</strong> geschützt.<br />

Ewig S et al. Behandlung von erwachsenen Patienten mit ambulant erworbener Pneumonie und Prävention – Update 2016 … Pneumologie 2016; 70: 151–200

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