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Your Happy Moments - Das Hochzeitsmagazin 2017

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Ein Versicherungsvertrag reicht meistens aus<br />

Paare, die zusammenleben, können sich einige Versicherungsverträge teilen, auch wenn sie<br />

unverheiratet sind! Die meisten Paare entscheiden sich aber oft erst nach der Hochzeit für<br />

diesen Schritt. Paare können beispielsweise auf eine zweite Haftpflichtversicherung verzichten.<br />

Meistens bleibt der ältere Vertrag bestehen und der neuere Vertrag kann fristlos gekündigt<br />

werden. Es sollte aber überprüft werden, ob das Preis-Leistungsverhältnis bei der<br />

Zusammenlegung gewährleistet ist. Wenn Paare zusammenziehen, können sie auch die<br />

Hausratversicherung zusammenlegen.<br />

Was nach der Hochzeit nicht vergessen werden darf<br />

Wenn ein Ehepartner den Namen des anderen annimmt, müssen einige Behörden, Ämter und<br />

weitere Stellen benachrichtigt werden. Zudem müssen sich Paare entscheiden, welche Steuerklassen<br />

für sie am besten sind. Denn je nachdem wie viel die Partner verdienen oder ob nur<br />

einer ein Einkommen hat, gibt es verschiedene Kombinationen, die sich eignen können.<br />

Unser Team:<br />

Markus Herath<br />

Gabriele Zimmermann<br />

Daniel Herath

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