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Ein Versicherungsvertrag reicht meistens aus<br />
Paare, die zusammenleben, können sich einige Versicherungsverträge teilen, auch wenn sie<br />
unverheiratet sind! Die meisten Paare entscheiden sich aber oft erst nach der Hochzeit für<br />
diesen Schritt. Paare können beispielsweise auf eine zweite Haftpflichtversicherung verzichten.<br />
Meistens bleibt der ältere Vertrag bestehen und der neuere Vertrag kann fristlos gekündigt<br />
werden. Es sollte aber überprüft werden, ob das Preis-Leistungsverhältnis bei der<br />
Zusammenlegung gewährleistet ist. Wenn Paare zusammenziehen, können sie auch die<br />
Hausratversicherung zusammenlegen.<br />
Was nach der Hochzeit nicht vergessen werden darf<br />
Wenn ein Ehepartner den Namen des anderen annimmt, müssen einige Behörden, Ämter und<br />
weitere Stellen benachrichtigt werden. Zudem müssen sich Paare entscheiden, welche Steuerklassen<br />
für sie am besten sind. Denn je nachdem wie viel die Partner verdienen oder ob nur<br />
einer ein Einkommen hat, gibt es verschiedene Kombinationen, die sich eignen können.<br />
Unser Team:<br />
Markus Herath<br />
Gabriele Zimmermann<br />
Daniel Herath