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Weiterbetrieb von WEA nach 2020

Studie der Deutschen Windguard im auftrag der Naturstrom AG vom Dezember 2016. Mit Inkrafttreten des ersten EEG wurde allen vor dem Jahr 2000 errichteten Anlagen ebenfalls die EEG-Vergütung für eine Laufzeit von 20 Jahren zugesichert [EEG 2000]. Als Inbetriebnahmejahr gilt für diese Anlagen das Jahr 2000, ab 2001 beginnt damit rechnerisch der 20jährige Vergütungszeitraum. Dadurch fallen zum 31. Dezember des Jahres 2020 erstmals Anlagen aus der EEG-Vergütung heraus....

Studie der Deutschen Windguard im auftrag der Naturstrom AG vom Dezember 2016.
Mit Inkrafttreten des ersten EEG wurde allen vor dem Jahr 2000 errichteten Anlagen ebenfalls die EEG-Vergütung für eine Laufzeit von 20 Jahren zugesichert [EEG 2000]. Als Inbetriebnahmejahr gilt für diese Anlagen das Jahr 2000, ab 2001 beginnt damit rechnerisch der 20jährige Vergütungszeitraum. Dadurch fallen zum 31. Dezember des Jahres 2020 erstmals Anlagen aus der EEG-Vergütung heraus....

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Betriebskosten im <strong>Weiterbetrieb</strong>szeitraum<br />

Abbildung 9:<br />

Häufigkeitsverteilung<br />

der Windenergie-<br />

Projekte hinsichtlich<br />

der Abweichung <strong>von</strong><br />

den mittleren Betriebskosten<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

„Basisfall“: Rund 53% der Gesamtleistung, für die Betriebskostendaten<br />

vorliegt, liegt im Bereich des Basisfalls.<br />

„Unterer Kostenbereich“: Rund 20% der Gesamtleistung,<br />

für die Betriebskostendaten vorliegt, liegt im Unteren<br />

Kostenbereich.<br />

„Oberer Kostenbereich“: Rund 22% der Gesamtleistung,<br />

für die Betriebskostendaten vorliegt, liegt im<br />

Oberen Kostenbereich.<br />

Rund 2% der Gesamtleistung, für die Betriebskostendaten<br />

vorliegen, bewegt sich unterhalb der Kosten des Unteren<br />

Kostenbereichs, und rund 3% bewegt sich oberhalb<br />

der Kosten des Oberen Kostenbereichs (d.h. ver<strong>nach</strong>lässigbar<br />

im Sinne der vorliegenden Analyse).<br />

Die ermittelte Verteilung der Projekte im Markt auf die Analysefälle<br />

wird eine wichtige Rolle bei der Interpretation der weiteren<br />

Ergebnisse spielen und in Kapitel 6 wieder aufgegriffen<br />

werden.<br />

4.4 EINSCHÄTZUNG DES VERBLEIBENDEN KOSTENSPIELRAUMS<br />

In Kapitel wurde neben der Definition der Grundannahmen<br />

auch der verbleibende Kostenspielraum bewertet. Für folgende<br />

Betriebskostenbestandteile wurde dieser als extrem begrenzt<br />

bis nicht vorhanden gewertet:<br />

<strong>Weiterbetrieb</strong> <strong>nach</strong> <strong>2020</strong> 23

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