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Was sind unsere Spielregeln? - Kirchengemeinde Wiesenbronn

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B 2<br />

ArbeitsHandbuch<br />

ArbeitsHandbuch<br />

ArbeitsHandbuch<br />

KirchenVorstand<br />

KirchenVorstand<br />

Die Beziehungen,<br />

in denen wir stehen<br />

Herausgeber: Amt für Gemeindedienst<br />

Nürnberg, August 2001<br />

Harald Wildfeuer, Dr. Thomas Popp<br />

Auflage: 15.000 Stück<br />

Titel und Satz: Herbert Kirchmeyer<br />

Druck: Freimund, Neuendettelsau


Inhaltsverzeichnis<br />

Information................................................................................... 4<br />

Die Beziehungen, in denen wir stehen .............................. 6<br />

Der Infopool im Überblick....................................................... 7<br />

Namen und Organisationen ................................................ 12<br />

Organisationen in alphabetischer Reihe........................ 20<br />

<strong>Was</strong> <strong>sind</strong> <strong>unsere</strong> <strong>Spielregeln</strong>? ............................................. 26<br />

2.1 Der Rahmen ................................................................ 26<br />

2.2 Kleines Einmaleins der Kommunikation.......... 27<br />

2.3 Gesprächsregeln ....................................................... 32<br />

2.4 Keine Angst vor Konflikten .................................. 33<br />

<strong>Was</strong> <strong>sind</strong> <strong>unsere</strong> Themen? .................................................... 39<br />

3.1 Geistliche Gemeindeleitung................................ 39<br />

3.2 Beziehungspflege und Kommunikation.......... 43<br />

3.3 Gestalten des Gemeindelebens...........................51<br />

3.4 Verwalten der Ressourcen .................................... 63<br />

Nachwort .................................................................................... 76<br />

Wunschblatt .............................................................................. 77<br />

Korrekturblatt ..........................................................................A 5<br />

Amt für Gemeindedienst Amt für Gemeindedienst<br />

Postfach 440465 Sperberstraße 70<br />

90209 Nürnberg 90461 Nürnberg<br />

B 3


Information<br />

Die drei<br />

großen B’s<br />

B 4<br />

Sehr geehrte, liebe Kirchenvorsteherin,<br />

sehr geehrter, lieber Kirchenvorsteher,<br />

Sie halten den zweiten Teil Ihres „Arbeitsbuches Kirchenvorstand“<br />

in Händen. Die Startphase im neuen Kirchenvorstand<br />

liegt hinter uns. Und damit eine Zeit voller Begegnungen,<br />

Anregungen und Gespräche. Vieles davon ist in die Neubearbeitung<br />

des Arbeitsbuches gleich mit eingeflossen. Alle<br />

Kirchenvorstände erhalten diese wichtige Arbeitshilfe auf<br />

Kosten der Landeskirche über ihr Pfarramt ausgeliefert. Wir<br />

finden: das ist eine großartige Unterstützung ehrenamtlichen<br />

Engagements durch die Kirchenleitung.<br />

Mit dieser und den folgenden zwei Teillieferungen erhalten<br />

Sie eine umfassende Einführung in die praktische Arbeit in<br />

Ihrem Kirchenvorstand. Wir lassen uns dabei von der Einsicht<br />

leiten, dass die Arbeit im Kirchenvorstand von drei Kräften<br />

geprägt ist, die wir die „drei großen B’s“ nennen:<br />

B 1 steht für die „Beziehungen, in denen wir stehen“<br />

B 2 steht für die „Bedingungen, die uns prägen“<br />

B 3 steht für die „Bilder, die uns leiten“<br />

Vielleicht überraschen Sie die Begriffe. Dahinter verbergen<br />

sich grundlegende Einsichten in das, was Gruppen und ihr<br />

Miteinander bestimmt. Die „Beziehungen“ tragen dem<br />

Gedanken Rechnung, dass im Kirchenvorstand Menschen<br />

miteinander zu tun haben und ihr Miteinander einem bestimmten<br />

Zweck dient, nämlich der Leitung einer <strong>Kirchengemeinde</strong>.<br />

Unter den „Bedingungen“ verstehen wir die Strukturen<br />

und Rahmenbedingungen, die im Kirchenvorstand eine<br />

Rolle spielen. Und mit den „Bildern“ <strong>sind</strong> schließlich die<br />

leitenden Vorstellungen, Visionen und Leitbilder gemeint, an<br />

denen sich einzelne im Kirchenvorstand und der Kirchenvorstand<br />

als Ganzes ausrichten. Natürlich stehen die „drei großen<br />

B’s“ in einem inneren Zusammenhang. Wer sie kennt und wer<br />

mit ihnen steuernd umgehen kann, der beherrscht die hohe<br />

Kunst der Organisationsentwicklung. So nennen Fachleute<br />

das, was Sie im Kirchenvorstand tun, wenn Sie Verantwortung<br />

für die Leitung und Entwicklung Ihrer Gemeinde übernehmen.<br />

Sie merken: das Konzept, das wir Ihnen vorstellen, versteht


Leitung weniger als Anordnen und Bestimmen, sondern mehr<br />

als Steuern und Führen. Weniger als „den Weg vorgeben“ und<br />

mehr als „auf dem Weg begleiten“. Damit Entwicklungen in<br />

der Gemeinde möglich werden und eine gute Richtung<br />

nehmen.<br />

Die vorliegende Teillieferung des „Arbeitsbuches Kirchenvorstand“<br />

beschäftigt sich unter diesem Vorzeichen mit den<br />

„Beziehungen, in denen wir stehen“. Die beiden anderen „B’s“<br />

<strong>sind</strong> dabei nicht außen vor, sondern klingen hin und wieder<br />

an. Der Schwerpunkt liegt aber eindeutig auf den Fragen:<br />

„Wie reden wir im Kirchenvorstand miteinander?“ und:<br />

„Worüber reden wir im Kirchenvorstand?“ Das Konzept hat<br />

Harald Wildfeuer erarbeitet. Wertvolle Anregungen –<br />

insbesondere aus dem Themenheft 1 des früheren Arbeitsbuches<br />

Kirchenvorstand – stammen von Raimund Loebermann,<br />

dem an dieser Stelle nochmals ausdrücklicher Dank für sein<br />

langjähriges Engagement in der Kirchenvorstandsarbeit<br />

gebührt. Mein Kollege Thomas Popp hat den Entwurf vorab<br />

gelesen und dadurch manche Verbesserung ermöglicht. Um<br />

das Layout hat sich wieder Herbert Kirchmeyer gekümmert.<br />

Natürlich freuen wir uns auch bei dieser Teillieferung über<br />

Ihre Rückmeldungen: Bestätigungen, Ergänzungen, Korrekturen,<br />

Kritik – alles ist uns willkommen. Sagen, schreiben, faxen<br />

oder mailen Sie uns. Dann können wir darauf reagieren und<br />

mit Ihnen im Gespräch bleiben – ganz im Sinne der<br />

Beziehungspflege übrigens, die auch das Thema der vorliegenden<br />

Teillieferung ist.<br />

„Gemeindeleitung und Kirchenvorstandsarbeit“<br />

Pfarrer Harald Wildfeuer<br />

Telefon (09 11) 43 16 - 261<br />

Telefax (09 11) 43 16 - 296<br />

eMail gemeindeentwicklung@afg-elkb.de<br />

Im Namen des Teams „Gemeindeentwicklung“ grüßt Sie<br />

herzlich<br />

Ihr<br />

Harald Wildfeuer<br />

Wie reden<br />

wir im<br />

Kirchenvorstand<br />

miteinander?<br />

Kontaktadresse<br />

B 5


Die Beziehungen, in denen wir stehen<br />

B 6<br />

„Beziehungen <strong>sind</strong> das halbe Leben“ sagen manche. Und haben<br />

recht damit. Denn überall, wo Menschen zusammenkommen,<br />

spielen Beziehungen eine entscheidende Rolle. Auch in<br />

der <strong>Kirchengemeinde</strong>. Auch im Kirchenvorstand.<br />

Gemeint ist damit nicht - wenigstens nicht in erster Linie –<br />

das berühmte „Vitamin B“, also die Beziehungen, die einer<br />

braucht, um schneller ans Ziel zu kommen. Vielmehr die Erfahrung,<br />

dass Kirchenvorstandsarbeit in erster Linie<br />

Beziehungspflege ist. Und das in einer dreifachen Weise:<br />

als gegenseitiges Geben und Nehmen von Informationen<br />

als wechselseitige Kommunikation<br />

als gemeinsame Kooperation<br />

Damit <strong>sind</strong> die drei Schlüsselfragen angedeutet, um die es in<br />

diesem Teil des „Arbeitsbuches Kirchenvorstand“ gehen soll:<br />

Wie kommen wir an Informationen?<br />

<strong>Was</strong> <strong>sind</strong> <strong>unsere</strong> <strong>Spielregeln</strong>?<br />

<strong>Was</strong> <strong>sind</strong> <strong>unsere</strong> Themen?


Der Infopool im Überblick<br />

B 7


Der erste<br />

Wegweiser<br />

Pfarramt<br />

B 8<br />

Wer sich auf den Weg macht, braucht Wegweiser. Erst recht,<br />

wenn die Landschaft so bunt, vielfältig und unüberschaubar<br />

erscheint wie die Fülle von Informationen, Zuständigkeiten<br />

und Ansprechpartnern in der<br />

bayerischen Landeskirche. Als Flächenkirche<br />

hat sie ein weitgespanntes Netz von Adressen,<br />

Personen und Einrichtungen, die kompetent Auskunft geben<br />

und unterstützend tätig sein können. – Nur – wie kommt<br />

man schnellstmöglich ans Ziel?<br />

Die Informationssuche beginnt immer ganz konkret dort, wo<br />

die Fragen auftauchen – in der eigenen <strong>Kirchengemeinde</strong>.<br />

<strong>Was</strong> viele nicht wissen oder nicht entsprechend nutzen: Das<br />

Pfarramt ist die erste und zentrale Anlaufstelle bei<br />

Informationsbedarf.<br />

<strong>Was</strong> Sie dort erwarten können<br />

Die Rechtssammlung der Evang.-Luth. Kirche in Bayern mit<br />

allen relevanten gesetzlichen Bestimmungen<br />

Das Amtsblatt für die Evang.-Luth. Kirche in Bayern mit<br />

neuen Gesetzen und aktuellen Mitteilungen aus dem<br />

Landeskirchenamt<br />

Den Personalstand der Evang.-Luth. Kirche in Bayern mit<br />

Namen und Adressen von Pfarrämtern, Dekanaten und<br />

landeskirchlichen Einrichtungen<br />

Die Protokollbücher früherer Kirchenvorstandssitzungen mit<br />

wichtigen Themen und Beschlüssen<br />

Das „Arbeitsbuch Kichenvorstand“ – das Standardwerk für<br />

die Arbeit im KV<br />

Zeitschriften wie „Sonntagsblatt“, „Unser Auftrag“, „Gemeinde<br />

leiten“ oder „Nachrichten“<br />

Fortbildungsprogramme verschiedener Anbieter<br />

Hoffentlich einen Internetanschluß<br />

Einen Pfarrer bzw. eine Pfarrerin, der bzw. die Sie berät und<br />

mit Ihnen nach Lösungen sucht


Manche Fragen – vor allem größere Projekte der Gemeindearbeit,<br />

technische Probleme und Personalangelegenheiten –<br />

lassen sich nicht allein und vor Ort klären. Sie werden auf der<br />

Ebene der Region - im Dekanat oder im Verbund mehrerer<br />

benachbarter Dekanate – weiterverfolgt.<br />

<strong>Was</strong> Sie dort erwarten können<br />

Geordneten Informationsaustausch auf Dekanatssynoden<br />

und Beauftragtentreffen<br />

Unterstützung und Entlastung und bei gemeinsam geplanten<br />

und durchgeführten Projekten<br />

Beratung und Unterstützung in inhaltlichen und organisatorischen<br />

Fragen durch die regionalen Werke und Dienste<br />

(Erwachsenenbildungswerk, Evangelische Jugend, Diakonisches<br />

Werk)<br />

Beratung und Unterstützung in finanziellen, technischen<br />

und personellen Fragen durch die Verwaltungsstelle bzw.<br />

Gesamtkirchenverwaltung<br />

Beratung und Unterstützung in besonderen Fragen durch<br />

haupt- oder ehrenamtlich Beauftragte (z.B. Orgelsachverständiger,<br />

Glockensachverständiger, Kindergartenfachberatung,<br />

Ökologie und Umwelt, Frauengleichstellung<br />

etc.)<br />

Fortbildung durch das regionale Erwachsenenbildungswerk<br />

Wenden Sie sich im Zweifelsfall immer zuerst an<br />

das Dekanatsbüro; dort liegt ein Verzeichnis aller<br />

Beauftragten auf!<br />

Schließlich gibt es Informationsbedarf oder bestimmte Fragestellungen,<br />

die die Auskunft einer landeskirchlichen Dienststelle<br />

erfordern. In der Regel werden diese auf dem Dienstweg<br />

– über Pfarramt und Dekanat – eingeholt. Manche Anfrage<br />

findet jedoch schneller und unkomplizierter eine Antwort,<br />

wenn sie direkt gestellt werden kann. Als Kirchenvorsteher/in<br />

steht Ihnen auch dieser Weg offen. Neben den landes-<br />

Der zweite<br />

Wegweiser<br />

Dekanat<br />

und Region<br />

Der dritte<br />

Wegweiser<br />

Landesweite<br />

Einrichtungen<br />

B 9


Der vierte<br />

Wegweiser<br />

Internet<br />

B 10<br />

kirchlichen Dienststellen stehen Ihnen eine Reihe von landeskirchlichen<br />

Werken und Diensten und weitere Einrichtungen<br />

für bestimmte Arbeitsfelder und Themen zur Verfügung. Eine<br />

entsprechende Übersicht finden Sie in den alphabetisch und<br />

stichwortartig geordneten Verzeichnissen nach den Wegweisern.<br />

Die neuen Medien machen auch vor der Kirche nicht halt.<br />

Gerade das Internet bietet inzwischen eine Fülle von Informationen<br />

schnell und unkompliziert an, die auch Kirchenvorsteher/innen<br />

zur Verfügung stehen.<br />

Folgende Seiten <strong>sind</strong> zur raschen Übersicht<br />

und Informationsbeschaffung hilfreich<br />

www.kirchenvorstand2000.de<br />

Die Internetseite für Kirchenvorstände aus dem Amt für<br />

Gemeindedienst mit aktuellen News, praktischen Tipps und<br />

herunterladbaren Arbeitshilfen sowie der Möglichkeit zur<br />

Kontaktaufnahme<br />

www.bayern-evangelisch.de<br />

Die Website der Landeskirche mit aktuellen News, einem<br />

ausführlichen Adressenüberblick über Gemeinden, Dekanate<br />

und Einrichtungen sowie einem Link zum „Marktplatz“, dem<br />

Forum der Kommunikationsinitiative<br />

In absehbarer Zeit soll ein Intranet für die Evang.-<br />

Luth. Kirche in Bayern eingerichtet werden, in der<br />

eine eigene Plattform für Kirchenvorstände möglich<br />

ist. Bis es soweit ist, folgender Vorschlag: Kirchenvorsteher/innen<br />

tauschen ihre Gedanken und Informationen<br />

auf dem „Marktplatz“ der KI aus. Als Ort bietet<br />

sich das Forum „Heimat Kirche“ unter dem Signet „Das<br />

Leben bereichern“ an.<br />

www.afg-elkb.de<br />

Die Internetseite des Amtes für Gemeindedienst mit einer<br />

Übersicht über die verschiedenen Teams und Arbeitsbereiche<br />

mit Namen, Adressen und konkreten Angeboten.<br />

Besonders interessant für die Kirchenvorstandsarbeit: Team<br />

„Gemeindeentwicklung“


Neben den neuen Medien behalten natürlich auch die klassischen<br />

– Bücher und Zeitschriften – bleibende Bedeutung. Für<br />

Sie als Kirchenvorsteher/in besonders interessant <strong>sind</strong> vor<br />

allem:<br />

Fachbücher<br />

Das neue „Arbeitsbuch Kirchenvorstand“<br />

Herausgegeben vom Amt für Gemeindedienst<br />

Es enthält neben den wichtigsten rechtlichen Bestimmungen<br />

einen grundlegenden Überblick über Ziele, Inhalte und<br />

Methoden der Kirchenvorstandarbeit und kann über die<br />

Pfarrämter bestellt werden<br />

Aktiv im Kirchenvorstand (Luth. Verlagshaus, Hannover)<br />

Der Autor, Dieter Pohl, ist langjähriger Organisationsberater<br />

im Rheinland<br />

Ein Praxisbuch für die Gemeindeleitung zu Fragen rund um<br />

die Sitzungsgestaltung und Organisation der<br />

Kirchenvorstandsarbeit und guten Kopiervorlagen<br />

Fachzeitschriften<br />

„Sonntagsblatt – Evangelische Wochenzeitung für Bayern“<br />

Wochenmagazin mit aktueller Berichterstattung aus der<br />

gesamten Landeskirche und aus den Regionen<br />

Besonders empfehlenswert ist die Beilage „kirche<br />

konkret&kontrovers“ für ehrenamtlich Mitarbeitende<br />

„Rothenburger Sonntagsblatt“<br />

Die älteste protestantische Kirchenzeitung Bayerns informiert<br />

ihre Leser über das kirchliche Leben in den Gemeinden,<br />

der Landeskirche und der weltweiten Ökumene<br />

„Nachrichten der Evang.-Luth. Kirche in Bayern“<br />

Monatszeitschift mit interessanten Themen und aktuellen<br />

Berichten<br />

„Unser Auftrag“<br />

Magazin für ehrenamtlich und hauptamtlich Mitarbeitende<br />

mit jeweils einem thematischen Schwerpunkt<br />

Der fünfte<br />

Wegweiser<br />

Fachliteratur<br />

B 11


Namen und Organisationen<br />

Altenarbeit<br />

Altenhilfe<br />

Arbeitswelt<br />

Arbeitslose<br />

Aussiedler<br />

Asylbewerber<br />

Baumaßnahmen<br />

B 12<br />

„Gemeinde leiten“<br />

Ein neues Magazin für Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher<br />

mit thematischem Schwerpunkt zur Arbeit im<br />

Kirchenvorstand<br />

„Der Gemeindebrief“<br />

Arbeitshilfe mit fertigen Artikeln und Grafiken für<br />

Gemeindebriefe und andere Veröffentlichungen<br />

]komm[<br />

Fachmagazin für kirchliche Öffentlichkeitsarbeit. Erscheint<br />

zweimonatlich mit vielen Anregungen für die Praxis<br />

Die oben genannten Bücher, Zeitschriften und<br />

Magazine sollten wenigstens in jeweils einem Exemplar<br />

zur Einsichtnahme im Pfarramt aufliegen.<br />

Amt für Gemeindedienst<br />

Martina Jakubek 0911/4316 262<br />

Postfach 44 04 65 0911/4316 222<br />

90209 Nürnberg altersarbeit@afg-elkb.de<br />

Diakonisches Werk der Evang.-Luth. Kirche in Bayern<br />

Pfarrer Klaus Meyer 0911/9354 420<br />

Postfach 12 03 20 0911/9354 444<br />

90332 Nürnberg gb3.leitung@diakonie-bayern.de<br />

Kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt<br />

Pfarrer Dr. Hans-Gerhard Koch 0911/4304 227<br />

Postfach 45 01 31 0911/4304 230<br />

90212 Nürnberg kda@kda-bay.de<br />

Diakonisches Werk der Evang.-Luth. Kirche in Bayern<br />

Pfarrer Karl-Heinz Ulrich 0911/9354 391<br />

Postfach 12 03 20 0911/9354 469<br />

90332 Nürnberg gb5.leitung@diakonie-bay.de<br />

Landeskirchenamt<br />

Dipl.-Ing. Heiner Förderreuther 089/5595 496<br />

Postfach 20 07 51 089/5595 249<br />

80007 München


Regionale Verwaltungsstellen bzw. Gesamtkirchenverwaltungen<br />

Adressen über die Dekanate<br />

Amt für Gemeindedienst<br />

Inge Spiegel 0911/4316 193<br />

Postfach 44 04 65 0911/4316 103<br />

90209 Nürnberg offene.behindertenarbeit@afg-elkb.de<br />

Diakonisches Werk der Evang.-Luth. Kirche in Bayern<br />

Dipl.-Psych. Birgit Löwe 0911/9354 311<br />

Postfach 12 03 20 0911/9354 309<br />

90332 Nürnberg gb4.leitung@diakonie-bayern.de<br />

Amt für Gemeindedienst<br />

Karl-Ernst Schaffland 0911/4316 282<br />

Postfach 44 04 65 0911/4316 296<br />

90209 Nürnberg evangelisation@afg-elkb.de<br />

Rechnungsprüfungsamt<br />

Oberamtsrat Edgar Grieser 089/5595 107<br />

Marsstr. 19 089/5595 130<br />

80335 München Grieser@elkb.de<br />

Diakonisches Werk der Evang.-Luth. Kirche in Bayern<br />

Präsident Ludwig Markert 0911/9354 201<br />

Postfach 12 03 20 0911/9354 216<br />

90332 Nürnberg praesidialbüro@diakonie-bayern.de<br />

Regionale Diakoniewerke<br />

Adressen über die Dekanate<br />

Amt für Gemeindedienst<br />

Pfarrer Raimund Loebermann 0911/4316 211<br />

Postfach 44 04 65 0911/4316 222<br />

90209 Nürnberg amtsleitung@afg-elkb.de<br />

Regionale Bildungswerke<br />

Adressen über die Dekanate<br />

Arbeitsgemeinschaft für Evangelische Erwachsenenbildung in Bayern<br />

e.V.<br />

Dipl.-Päd. Lieselotte Goldhammer 08158/2500 0<br />

Postfach 12 57 08158/2500 25<br />

82324 Tutzing landesstelle@aeeb.de<br />

Behinderten<br />

arbeit, offene<br />

Beratungsdienste<br />

Bibelwochen<br />

Datenschutz<br />

Diakonie<br />

Ehrenamtliche<br />

Erwachsenenbildung<br />

B 13


Familienarbeit<br />

FamilienfreizeitenFamilienerholung<br />

Finanzen<br />

Frauenarbeit<br />

Frauengleichstellung<br />

Friedhofsordnung<br />

Gemeindearbeit<br />

B 14<br />

Regionale Bildungswerke<br />

Adressen über die Dekanate<br />

Amt für Gemeindedienst<br />

Evelin Göbel 0911/4316 224<br />

Postfach 44 04 65 0911/4316 222<br />

90209 Nürnberg familienarbeit@afg-elkb.de<br />

Amt für Gemeindedienst<br />

Christa Flurer 0911/4316 191<br />

Postfach 44 04 65 0911/4316 103<br />

90209 Nürnberg familienerholung@afg-elkb.de<br />

Landeskirchenamt<br />

Martin Stengel 089/5595 255<br />

Postfach 20 07 51 089/5595 428<br />

80007 München stengel@elkb.de<br />

Regionale Verwaltungsstellen bzw. Gesamtkirchenverwaltungen<br />

Adressen über die Dekanate<br />

Bayerischer Mütterdienst<br />

Sieglinde Graf 0911/6806 134<br />

Postfach 12 40 0911/6806 177<br />

90544 Stein fb@muetterdienst.de<br />

Frauengleichstellungsstelle<br />

Sigrid Schneider-Grube 089/5595 520<br />

Marsstr. 19 089/5595 560<br />

80335 München fgs@elkb.de<br />

Dekanatsfrauenbeauftragte<br />

Namen und Adressen über die Dekanate<br />

Landeskirchenstelle<br />

Renate Koch 0981/9699 1127<br />

Bischof-Meiser-Str. 16 0981/9699 1120<br />

91522 Ansbach landeskirchenstelle@elkb.de<br />

Amt für Gemeindedienst<br />

Pfarrer Raimund Loebermann 0911/4316 211<br />

Postfach 44 04 65 0911/4316 222<br />

90209 Nürnberg amtsleitung@afg-elkb.de


Gemeindeakademie Rummelsberg<br />

Horst Bracks 09128/9122 0<br />

Rummelsberg 19 09128/9122 20<br />

90592 Schwarzenbruck gemeindeakademie@rummelsberg.de<br />

Amt für Gemeindedienst<br />

Diakon Herbert Kirchmeyer 0911/4316 231<br />

Postfach 44 04 65 0911/4316 101<br />

90209 Nürnberg oeffentlichkeitsarbeit@afg-elkb.de<br />

Regionale Glockensachverständige<br />

Namen und Adressen über die Dekanate<br />

Gottesdienstinstitut der Evang.-Luth. Kirche in Bayern<br />

Pfarrer Dr. Dr. Hanns Kerner 0911/4316 310<br />

Postfach 44 04 45 0911/4316 300<br />

90209 Nürnberg Kerner@Gottesdienstinstitut.org<br />

Amt für Jugendarbeit der Evang.-Luth. Kirche in Bayern<br />

Landesjugendpfarrer Dr. H.-G. Bauer 0911/4304 250<br />

Postfach 45 01 31 0911/4304 247<br />

90212 Nürnberg afj@ejb.de<br />

Regionale Jugendwerke<br />

Adressen über die Dekanate<br />

Amt für Gemeindedienst<br />

Dipl.Rel.Päd. Christine Deeg 0911/4316 134<br />

Diakonin Ute Christa Todt 0911/4316 133<br />

Postfach 44 04 65 0911/4316 101<br />

90209 Nürnberg kinderkirche@afg-elkb.de<br />

Landesverband für evangelische Kindergottesdienstarbeit in Bayern<br />

Pfarrer Dr. Johannes Blohm 0911/4316 131<br />

Postfach 44 04 65 0911/4316 101<br />

90209 Nürnberg kinderkirche@afg-elkb.de<br />

Bayerischer Landesverband evangelischer Tageseinrichtungen<br />

und Tagespflege für Kinder e.V.<br />

Klaus Kuhn 0911/3 67 79 10<br />

Postfach 12 03 30 0911/3 67 79 19<br />

90110 Nürnberg kuhn@elvkita.de<br />

Gemeindeberatung<br />

Gemeindebrief<br />

Glockensachberatung<br />

Gottesdienst<br />

Jugendarbeit<br />

KinderbibelwochenKinderbibeltage<br />

Kinderkirche<br />

Kindertagesstätten<br />

B 15


Kirche im<br />

ländlichen<br />

Raum<br />

Kirche und<br />

Kunst<br />

Kirche und<br />

Umwelt<br />

Kirchenvorstandsberatung<br />

und<br />

-begleitung<br />

Kirchenvorstandsfortbildung<br />

B 16<br />

Landeskirchenamt<br />

Dr. Walther Rießbeck 089/5595 302<br />

Postfach 20 07 51 089/5595 575<br />

80007 München Riessbeck@elkb.de<br />

Arbeitsstelle Kirche im ländlichen Raum<br />

Pfarrer Christoph Drescher 09854/10 76<br />

VHS Hesselberg 09854/10 50<br />

91726 Gerolfingen info@vhs-hesselberg.de<br />

Landeskirchenamt<br />

Kirchenrat Andreas Hildmann 089/5482 19 14<br />

Postfach 20 07 51 089/5482 19 20<br />

80007 München<br />

Landeskirchenamt<br />

Pfarrer Gerhard Monninger 089/5482 19 11<br />

Postfach 20 07 51 089/5482 19 20<br />

80007 München monninger@elkb.de<br />

Amt für Gemeindedienst<br />

Pfarrer Harald Wildfeuer 0911/4316 261<br />

Postfach 44 04 65 0911/4316 296<br />

90209 Nürnberg gemeindeentwicklung@afg-elkb.de<br />

Amt für Gemeindedienst<br />

Pfarrer Harald Wildfeuer 0911/4316 261<br />

Postfach 44 04 65 0911/4316 296<br />

90209 Nürnberg gemeindeentwicklung@afg-elkb.de<br />

Frauenwerk Stein<br />

Pfarrerin Hildegard Bergdolt 0911/6806 131<br />

Postfach 12 40 0911/6806 177<br />

90544 Stein bergdolt@frauenwerk-stein.de<br />

Gemeindeakademie Rummelsberg<br />

Diakon Eckehard Roßberg 09128/9122 22<br />

Rummelsberg 19 09128/9122 20<br />

90592 Schwarzenbruck gemeindeakademie@rummelsberg.de<br />

Heimvolkshochschule Bad Alexandersbad<br />

Pfarrer Dr. Michael Kuch 09232/9939 0<br />

Markgrafenstr. 34 09232/9939 99<br />

95680 Bad Alexandersbad info@heimvolkshochschule-alexandersbad.de


Landvolkshochschule Pappenheim<br />

Pfarrer Günther Werner 09143/604 13<br />

Postfach 20 09143/604 31<br />

91786 Pappenheim werner@elj.de<br />

Regionale Bildungswerke<br />

Adressen über die Dekanate<br />

Volkshochschule Hesselberg<br />

Pfarrer Christoph Drescher 09854/10 76<br />

Hesselbergstraße 09854/10 50<br />

91726 Gerolfingen info@vhs-hesselberg.de<br />

Religionspädagogisches Zentrum der Evang.-Luth. Kirche in Bayern<br />

Pfarrer Axel Piper 09872/509 116<br />

Postfach 1143 09872/509 113<br />

91560 Heilsbronn axel.piper@rpz-heilsbronn.de<br />

Amt für Gemeindedienst<br />

Werner Lauterbach 0911/4316 251<br />

Postfach 44 04 65 0911/4316 222<br />

90209 Nürnberg maennerarbeit@afg-elkb.de<br />

Communität Casteller Ring<br />

Edith Therese Krug 09323/320<br />

Schwanberg 09323/32 116<br />

97348 Rödelsee mail@schwanberg.de<br />

Missionswerk der Evang.-Luth. Kirche in Bayern<br />

Pfarrerin Karin Müller 09874/9 1400<br />

Postfach 68 09874/9 330<br />

91561 Neuendettelsau info@missionwerk-bayern.de<br />

Amt für Gemeindedienst<br />

Diakon Friedrich Rößner 0911/4316 283<br />

Postfach 44 04 65 0911/4316 296<br />

90209 Nürnberg evangelisation@afg-elkb.de<br />

Amt für Gemeindedienst<br />

Diakon Herbert Kirchmeyer 0911/4316 231<br />

Postfach 44 04 65 0911/4316 101<br />

90209 Nürnberg oeffentlichkeitsarbeit@afg-elkb.de<br />

Konfirmandenarbeit<br />

Männerarbeit<br />

Meditation<br />

Spiritualität<br />

Mission<br />

Partnerschaften<br />

MissionarischeProjekte<br />

Öffentlichkeitsarbeit<br />

B 17


Öffentlichkeitsreferentin<br />

Orgelsachberatung<br />

Personalangelegenheiten<br />

Pfarrstellenbesetzung<br />

Pfarrstellenplanung<br />

Pflegedienste<br />

Rechtsfragen<br />

Religiöse<br />

Strömungen<br />

B 18<br />

Landeskirchenamt<br />

Kirchenrätin Andrea Stocker 089/5595 550<br />

Postfach 20 07 51 089/5595 666<br />

80007 München poep@elkb.de<br />

Nordbayern<br />

LKMD Hans-Martin Rauch 0911/214 2192<br />

Burgstr. 7 0911/214 2191<br />

90403 Nürnberg lkmd.rauch.bayern.nord@t-online.de<br />

Südbayern<br />

LKMD Micheal Lochner 089/5595 337<br />

Marsstr. 19 089/5595 557<br />

80335 München lkmd.sued@elkb.de<br />

Regionale Verwaltungsstellen bzw. Gesamtkirchenverwaltungen<br />

Adressen über die Dekanate<br />

Landeskirchenamt<br />

Oberkirchenrat Franz Peschke 089/5595 211<br />

Postfach 20 07 51 089/5595 511<br />

80007 München Peschke@elkb.de<br />

Landeskirchenamt<br />

Oberkirchenrat Franz Peschke 089/5595 211<br />

Postfach 20 07 51 089/5595 511<br />

80007 München Peschke@elkb.de<br />

Diakonisches Werk der Evang.-Luth. Kirche in Bayern<br />

Pfarrer Klaus Meyer 0911/9354 420<br />

Postfach 12 03 20 0911/9354 444<br />

90332 Nürnberg gb3.leitung@diakonie-bayern.de<br />

Landeskirchenamt<br />

KVD Hans-Jürgen May 089/5595 243<br />

Postfach 20 07 51 089/5595 428<br />

80007 München<br />

Kirchenrat Bernhard Wolf 0911/214 2180<br />

Burgstr. 7 0911/214 2181<br />

90403 Nürnberg


Landeskirchenamt<br />

Kirchenrat Dr. Wolfgang Behnk 089/5595 610<br />

Marsstr. 19 089/5595 613<br />

80335 München Behnk@elkb.de<br />

Pfründestiftungsverband<br />

KOVD Herbert Spörl 089/5595 151<br />

Karlstr. 18 089/5595 170<br />

80333 München<br />

Notizen<br />

Sekten und<br />

Weltanschauungsfragen<br />

Vermögensverwaltung<br />

Pfründe<br />

B 19


Organisationen in alphabetischer Reihe<br />

B 20<br />

Amt für Gemeindedienst<br />

Altenarbeit/Behindertenarbeit/Ehrenamtliche/Familienarbeit/<br />

Familienerholung/Gemeindearbeit/Kinderbibelwochen/<br />

Kirnderbibeltage/Kirchenvorstandsfachbegleitung/Kirchenvorstandsfortbildung/Männerarbeit/MissionarischeProjekte/Öffentlichkeitsarbeit<br />

Postfach 44 04 65 0911/4316 0<br />

90209 Nürnberg 0911/4316 101<br />

amtsleitung@afg-elkb.de<br />

Amt für Jugendarbeit der Evang.-Luth. Kirche in Bayern<br />

Jugendarbeit<br />

Postfach 45 01 31 0911/4304 0<br />

90212 Nürnberg 0911/4304 247<br />

afj@ejb.de<br />

Arbeitsgemeinschaft für Evangelische Erwachsenenbildung<br />

in Bayern e.V.<br />

Erwachsenenbildung<br />

Postfach 12 57 08158/2500 0<br />

82324 Tutzing 08158/2500 25<br />

landesstelle@aeeb.de<br />

Arbeitsstelle Kirche im ländlichen Raum<br />

Kirche im ländlichen Raum<br />

VHS Hesselberg 09854/10 76<br />

91726 Gerolfingen 09854/10 50<br />

info@vhs-hesselberg.de<br />

Bayerischer Landesverband evangelischer Tageseinrichtungen<br />

und Tagespflege für Kinder<br />

Kindertagesstätten<br />

Postfach 12 03 30 0911/3 67 79 0<br />

90110 Nürnberg 0911/3 67 79 19<br />

kuhn@elvkita.de


Frauenwerk Stein<br />

Frauenarbeit/Kirchenvorstandsfortbildung<br />

Postfach 12 40 0911/6806 131<br />

90544 Stein 0911/6806 177<br />

fb@frauenwerk-stein.de<br />

Diakonisches Werk der Evang.-Luth. Kirche in Bayern<br />

Altenhilfe/Aussiedler/Asylbewerber/Beratungsdienste/Kirche und<br />

Diakonie/Pflegedienste<br />

Postfach 12 03 20 0911/9354 1<br />

90332 Nürnberg 0911/9354 269<br />

info@diakonie-bayern.de<br />

Frauengleichstellungsstelle<br />

Frauengleichstellung<br />

Marsstr. 19 089/5595 520<br />

80335 München 089/5595 560<br />

fgs@elkb.de<br />

Gemeindeakademie Rummelsberg<br />

Gemeindeberatung/Kirchenvorstandfortbildung<br />

Rummelsberg 19 09128/9122 0<br />

90592 Schwarzenbruck 09128/9122 20<br />

gemeindeakademie@rummelsberg.de<br />

Gottesdinstinstitut der Evang.-Luth. Kirche in Bayern<br />

Gottesdienst<br />

Postfach 440445 0911/4316 310<br />

90209 Nürnberg 0911/4316 300<br />

Gottesdienstinstitut@t-online.de<br />

Heimvolkshochschule Bad Alexandersbad<br />

Kirchenvorstandsfortbildung<br />

Markgrafenstr. 34 09232/9939 0<br />

95680 Bad Alexandersbad 09232/9939 99<br />

info@heimvolkshochschule-alexandersbad.de<br />

B 21


B 22<br />

Kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt<br />

Arbeitswelt/Arbeitslose<br />

Postfach 45 01 31 0911/4304 227<br />

90212 Nürnberg 0911/4304 230<br />

kda@kda-bay.de<br />

Landeskirchenamt<br />

Baumaßnahmen/Finanzen/Kindertagesstätten/Kirche und Kunst/<br />

Kirche und Umwelt/Öffentlichkeitsreferent/Pfarrstellenbesetzung/<br />

Pfarrstellenplanung/Rechtsfragen/Sekten/Weltanschauungsfragen<br />

Postfach 20 07 51<br />

80007 München 089/5595 0<br />

Landeskirchenmusikdirektor für Nordbayern<br />

Orgelsachberatung<br />

Burgstr. 7 0911/214 2192<br />

90403 Nürnberg 0911/214 2191<br />

lkmd.rauch.bayern.nord@t-online.de<br />

Landeskirchenmusikdirektor für Südbayern<br />

Orgelsachberatung<br />

Marsstr. 19 089/5595 337<br />

80335 München 089/5595 557<br />

lkmd.sued@elkb.de<br />

Landesverband für evangelische Kindergottesdienstabeit in<br />

Bayern<br />

Kinderkirche<br />

Postfach 44 04 65 0911/4316 131<br />

90209 Nürnberg 0911/4316 101<br />

kinderkirche@afg-elkb.de


Landvolkshochschule Pappenheim<br />

Kirchenvorstandsfortbildung<br />

Postfach 20 09143/604 13<br />

91786 Pappenheim 09143/604 31<br />

werner@elj.de<br />

Missionswerk der Evang.-Luth. Kirche in Bayern<br />

Mission/Partnerschaften<br />

Postfach 68 09874/9 1400<br />

91561 Neuendettelsau 09874/9 330<br />

info@missionwerk-bayern.de<br />

Pfründestiftungsverband<br />

Vermögensverwaltung/Pfründe<br />

Karlstr. 18 089/5595 151<br />

80333 München 089/5595 170<br />

Rechnungsprüfungsamt<br />

Datenschutz<br />

Marsstr. 19 089/5595 107<br />

80335 München 089/5595 130<br />

Grieser@elkb.de<br />

Regionale Bildungswerke<br />

Ehrenamtliche/Erwachsenenbildung/Kirchenvorstandsfortbildung<br />

Adressen über die Dekanate<br />

Regionale Diakoniewerke<br />

Kirche und Diakonie<br />

Adressen über die Dekanate<br />

Regionale Glockensachverständige<br />

Glockensachberatung<br />

Adressen über die Dekanate<br />

B 23


B 24<br />

Regionale Jugendwerke<br />

Jugendarbeit<br />

Adressen über die Dekanate<br />

Regionale Verwaltungsstellen bzw. Gesamtkirchenverwaltungen<br />

Baumaßnahmen/Finanzen/Personalangelegenheiten<br />

Adressen über die Dekanate<br />

Religionspädagogisches Zentrum der Evang.-Luth. Kirche<br />

in Bayern<br />

Konfirmandenarbeit<br />

Postfach 1143 09872/509 116<br />

91556 Heilsbronn 09872/509 113<br />

axel.piper@rpz-heilsbronn.de<br />

Volkshochschule Hesselberg<br />

Kirchenvorstandsfortbildung<br />

Hesselbergstraße 09854/10 76<br />

91726 Gerolfingen 09854/10 50<br />

info@vhs-hesselberg.de<br />

Notizen


Zum praktischen Umgang mit dem „Infopool“<br />

„Wie komme ich an die richtigen Informationen?“<br />

„Wir haben ein Problem – wer kann uns weiterhelfen?“<br />

„Wer ist mein nächster Ansprechpartner?“<br />

Immer wieder stehen Kirchenvorsteher/innen vor solchen oder<br />

ähnlichen Fragen. Dabei ist es besonders wichtig, möglichst<br />

rasch einen ersten Überblick über das weitmaschige Informations-<br />

und Kontaktnetz <strong>unsere</strong>r Landeskirche zu gewinnen. Sich<br />

zurechtzufinden im Dschungel der Ansprechpartner, Zuständigkeiten<br />

und Informationen. Sich auszukennen, damit sie<br />

aktiv mitreden und mitgestalten können bei dem, was in an<br />

Themen und Herausforderungen in Ihren Kirchenvorstand zu<br />

bewältigen ist. Damit Wichtiges von weniger Wichtigem oder<br />

gar Unwichtigem unterschieden werden kann, braucht es<br />

einen ersten Überblick und eine Orientierungshilfe.<br />

Der „Infopool“ versteht sich als Wegweiser. Er gliedert die<br />

Informationsfülle nach drei Gesichtspunkten:<br />

nach Informationsquellen<br />

nach thematischen Stichworten<br />

nach Namen und Adressen<br />

Je nach Erfordernis kann ein Kirchenvorstand sich die unterschiedlichen<br />

Zugehensweisen zunutze machen. Vielleicht<br />

überprüft er den Bestand an Informationsquellen im Pfarramt<br />

auf seine Aktualität. Vor allem ein Internetanschluss sollte<br />

eingerichtet werden, sofern er noch nicht existiert. Die übrigen<br />

Informationsquellen sollten den Kirchenvorsteher/innen frei<br />

zugänglich sein. Ein Besuch von Kirchenvorsteher/innen in<br />

den Einrichtungen auf Dekanatsebene lohnt sich ebenfalls. Die<br />

Mitarbeitenden dort freuen sich in aller Regel über das Interesse<br />

an ihrer Einrichtung und ihrer Arbeit. Im Bedarfsfalle kann<br />

man später an schon bestehende Kontakte leichter anknüpfen.<br />

Allerdings können auch wir nicht alles wissen und im Blick<br />

haben. So kann es gut möglich sein, dass sich der Fehlerteufel<br />

an der ein oder anderen Adresse eingeschlichen hat. Wenn Sie<br />

darauf aufmerksam geworden <strong>sind</strong>, teilen Sie es uns bitte mit.<br />

Außerdem nehmen wir gerne auf Ihre Anregung hin weitere<br />

Stichworte bzw. Adressen auf.<br />

B 25


<strong>Was</strong> <strong>sind</strong> <strong>unsere</strong> <strong>Spielregeln</strong>?<br />

2.1.<br />

Der Rahmen<br />

B 26<br />

Der Kirchenvorstand ist ein Gremium. Damit ist ein bestimmter<br />

Rahmen vorgegeben, in dem sich die wechselseitige Kommunikation<br />

entfalten kann und durch den sie andererseits<br />

geprägt wird. Gremien arbeiten. Sie haben einen Auftrag und<br />

tragen dafür Verantwortung. Sie planen, beschließen und<br />

überwachen die Ausführung ihrer Beschlüsse. Sie setzen sich<br />

Ziele und setzen sie um. Oder sie bekommen von außen ihren<br />

Auftrag vorgegeben. Ihre Zeit ist begrenzt. Ihre Möglichkeiten<br />

auch. Trotzdem wird Effektivität erwartet. Darüber müssen sie<br />

immer wieder öffentlich Rechenschaft geben. All das prägt<br />

natürlich auch die Kommunikation im Kirchenvorstand entscheidend<br />

mit.<br />

Der Kirchenvorstand ist ein Gremium, das im Auftrag der<br />

<strong>Kirchengemeinde</strong> geistliche und organisatorische Leitungsverantwortung<br />

wahrnimmt. Neben den Inhalten, um die es<br />

dabei immer wieder geht, spielt auch der Beziehungsaspekt<br />

bei seiner Kommunikation eine entscheidende Rolle. Es geht<br />

nicht nur um die Frage: „Worüber reden wir miteinander?“,<br />

sondern eben auch um die gleichrangige Frage: „Wie reden<br />

wir miteinander?“ – Manchen wird das unmittelbar einleuchten.<br />

Anderen ist diese Frage eher fremd oder sie erscheint<br />

ihnen als banale Selbstverständlichkeit. Schließlich sitzen im<br />

Kirchenvorstand lauter erwachsene Menschen, die wissen, wie<br />

man miteinander redet und die ihre langjährigen Vorerfahrungen<br />

mit Kommunikation auch in dieses Gremium<br />

einbringen können. Natürlich stimmt das. Aber genauso<br />

stimmt auch das andere, dass man sich immer wieder bewusst<br />

machen muss, nach welchen <strong>Spielregeln</strong> Kommunikation im<br />

Kirchenvorstand funktioniert. Es geht im Kirchenvorstand<br />

nicht nur darum, sich über inhaltliche Fragen, Probleme und<br />

Aufgaben zu verständigen. Genauso wichtig ist es, wenn auch<br />

oft nicht im Blick, sich über das „Wie“ der Verständigung klar<br />

zu werden.<br />

Der Kirchenvorstand ist keine Wohlfühlgruppe, sondern ein<br />

Arbeitsgremium. Seine Mitglieder kommen nicht unter dem<br />

Gesichtspunkt gegenseitiger Sympathie und Neigung zusammen,<br />

sondern weil sie von der Gemeinde gewählt und beauftragt<br />

<strong>sind</strong>. Sie haben klar umgrenzte Rollen und Funktionen


(z.B. Vorsitz, Vertrauensperson, Stimmrecht oder beratende<br />

Funktion).<br />

Der Kirchenvorstand ist auch keine Familie, in die man hineingeboren<br />

wird und die einem zeitlebens erhalten bleibt,<br />

sondern eine Gemeinschaft auf Zeit. Er trifft sich im Regelfall<br />

einmal im Monat zu einer abendlichen Sitzung. Spätestens<br />

nach sechs Jahren wird neu über die Zusammensetzung abgestimmt.<br />

Der Kirchenvorstand ist eine Zweckgemeinschaft, die mit der<br />

Leitung der Gemeinde beauftragt ist. Es geht dabei weniger<br />

um Selbstverwirklichung und gegenseitige Bestätigung, sondern<br />

um die Erfüllung eines gemeinsamen Auftrages. Unterschiedliche<br />

Meinungen und Prägungen, teilweise gegensätzliche<br />

Positionen <strong>sind</strong> dabei durchaus gewollt und oft genug<br />

durch die Zusammensetzung des Gremiums schon vorgeprägt.<br />

Diese drei Gesichtspunkte: Arbeitsgremium, Gemeinschaft auf<br />

Zeit und Zweckgemeinschaft <strong>sind</strong> im Blick zu behalten. Von<br />

daher ist Kommunikation im Kirchenvorstand sachbezogen,<br />

durch den Auftrag, die Tagesordnung und die zur Verfügung<br />

stehende Zeit begrenzt und zielgerichtet.<br />

Überall, wo Menschen zusammenkommen, findet Kommunikation<br />

statt. Wenn ein Baby zur Welt kommt und seinen ersten<br />

Schrei tut, ist das die erste Form von Kommunikation.<br />

Sein Schreien signalisiert: Ich bin jetzt da und brauche euch!<br />

Kümmert euch um mich! Wenn sich die Blicke zweier<br />

Verliebter kreuzen, ist das ebenfalls eine Form von Kommunikation.<br />

Oft genügt ein Blick, ein Händedruck, eine kleine angedeutete<br />

Geste. Es müssen nicht immer Worte gewechselt<br />

werden, Kommunikation kann auch nonverbal – ohne Worte<br />

– geschehen. Schließlich findet Kommunikation verbal, also in<br />

Gesprächen statt. Gespräche können unterschiedliche Formen<br />

und Inhalte haben:<br />

Die Unterhaltung: Sie dient der Kontaktaufnahme<br />

und Kontaktpflege. Die Inhalte <strong>sind</strong> oft nebensächlich<br />

2.2.<br />

Kleines Einmaleins<br />

der<br />

Kommunikation<br />

B 27


Die vier<br />

Botschaften<br />

B 28<br />

Häufig kreisen sie um das Wetter, Alltagsthemen oder<br />

das allgemeine Wohlbefinden. Die Unterhaltung eröffnet<br />

gelegentlich den Rahmen für weitergehende Gespräche.<br />

Das persönliche Gespräch: Die Gesprächspartner<br />

besprechen Fragen und Probleme, die sie beide persönlich<br />

bewegen. Gemeinsam suchen sie nach einer Lösung<br />

oder einer neuen Orientierung.<br />

Das helfende Gespräch: Der/die Hilfesuchende bittet<br />

um Rat, sucht eine/n zuhörende/n oder mitfühlende/n<br />

Gesprächspartner/in. Diese/r orientiert sich an den Fragen<br />

und Gedanken des/der Hilfesuchenden.<br />

Die Diskussion: Hier steht ein Sachthema im Vordergrund.<br />

Die Gesprächspartner haben eine gemeinsame<br />

Basis, aber vertreten unterschiedliche Standpunkte.<br />

Jede/r versucht, den/die andere/n durch Argumente zu<br />

überzeugen.<br />

Der Konflikt: Eine gemeinsame Basis ist meist nicht<br />

mehr vorhanden. Die Sache, um die es eigentlich geht,<br />

tritt oft genug gegenüber den ungeklärten Beziehungen<br />

in den Hintergrund. Argumente greifen nicht mehr.<br />

Gefühle wie Verunsicherung, Angst oder gar Hass überwiegen.<br />

All diese Gesprächsformen kommen im Kirchenvorstand vor.<br />

Vor Beginn der Sitzung oder in der Pause finden kleine Unterhaltungen<br />

statt. Auf dem Nachhauseweg unterhalten sich<br />

zwei noch über persönliche Fragen. Manchmal wird sogar ein<br />

helfendes Gespräch daraus. Punkte, die auf der Tagesordnung<br />

stehen, laden zur kontroversen Diskussion ein, bei der<br />

unterschiedliche Argumente ausgetauscht werden.<br />

Manchmal entzünden sich an vermeintlichen Sachfragen<br />

auch Konflikte aufgrund unterschiedlicher Grundüberzeugungen<br />

und Wertvorstellungen oder einfach auch nur<br />

deshalb, weil die Rollen und Zuständigkeiten unklar <strong>sind</strong>.<br />

Bei jeder Form von Kommunikation <strong>sind</strong> verschiedene Ebenen<br />

und Botschaften gleichzeitig im Spiel. Nach einer bekannten


und bewährten Theorie (Schulz von Thun) treffen stets die<br />

vier Botschaften des „Senders“ auf die vier Ohren des „Empfängers“:<br />

Sender Empfänger<br />

Botschaft 1 „Sachinhalt“ Sachohr<br />

„<strong>Was</strong> ich dir sagen möchte“ „<strong>Was</strong> möchte er/sie mir sagen?“<br />

Botschaft 2 „Selbstmitteilung“ Selbstmitteilungsohr<br />

„<strong>Was</strong> ich dir von mir sage“ „<strong>Was</strong> ist das für eine/r?“<br />

Botschaft 3 „Beziehungsangebot“ Beziehungsohr<br />

„<strong>Was</strong> ich von dir halte“ „<strong>Was</strong> denkt der/die von mir?“<br />

Botschaft 4 „Appellabsicht“ Appellohr<br />

„<strong>Was</strong> ich erreichen will“ „<strong>Was</strong> erwartet der/die von mir?“<br />

Diese Übersicht macht schnell klar, wie wichtig es für gelingende<br />

Kommunikation ist, dass die jeweilige Botschaft des<br />

Senders auch auf das richtige Ohr beim Empfänger trifft.<br />

Gelingt das, verstehen sich die beiden Gesprächspartner;<br />

andernfalls kommt es zu Kommunikationsstörungen. Ein Beispiel<br />

kann das verdeutlichen:<br />

S sagt: „Ich möchte dir sagen, wann ich in den Ferien Urlaub<br />

machen will.“<br />

E hört: „Der braucht mich nur als Vertretung.“ und wehrt das<br />

Gesprächsangebot ab, weil er/sie sich entweder zu einer<br />

Vertretung gedrängt sieht (Appell) oder als Partner nicht<br />

ernst genommen fühlt (Beziehung). Oder er hört als Selbstmitteilung:<br />

„Der hat’s gut und macht schon wieder Urlaub!“<br />

Im anderen Fall hört E die sachliche Mitteilung des Gegenübers<br />

und reagiert offen darauf: „Du möchtest mir mitteilen,<br />

B 29


Eltern-Ich<br />

Kind-Ich<br />

Erwachsenen-Ich<br />

B 30<br />

wann du Urlaub machst? Sagst du mir noch, warum ich das<br />

wissen soll?“ Damit eröffnet er/sie S die Möglichkeit, das<br />

Gespräch in die Richtung zu lenken, die ihm/ihr angenehm<br />

ist.<br />

Es kommt also darauf an, den richtigen Ton bzw. das richtige<br />

Ohr zu treffen, damit Kommunikation gelingen kann.<br />

Hilfreich ist auch die Unterscheidung von Eltern-Ich, Kind-Ich<br />

und Erwachsenen-Ich, die ursprünglich aus der Transaktionsanalyse<br />

stammt. Sie geht davon aus, dass Kommunikation<br />

grundsätzlich in allen drei Ich-Stufen stattfinden kann. Das<br />

Eltern-Ich steht dabei für die Ebene der Werte und Normen,<br />

das Kind-Ich für Spontaneität und Gefühl, das Erwachsenen-<br />

Ich für Sachlichkeit. Verständigung gelingt dann, wenn die<br />

Gesprächspartner auf der gleichen Ich-Stufe miteinander<br />

kommunizieren. Zu Störungen kommt es, wenn beispielsweise<br />

auf eine Gefühlsäußerung mit Normen oder auf eine sachliche<br />

Mitteilung emotional reagiert wird.<br />

Grundsätzlich müssen beide Partner über eine möglichst große<br />

Schnittmenge an gemeinsamen Symbolen und Zeichen<br />

(Wortschatz, Ausdrucksformen, Gesten, Körpersprache) verfügen,<br />

damit sie gut miteinander kommunizieren können. Je<br />

größer die Schnittmenge, desto leichter fällt die Verständigung.<br />

Den Hintergrund bilden Sprache (Dialekt oder Hochdeutsch),<br />

Milieu (Akademiker/in oder Arbeiter/in), Tradition<br />

(Alteingesessene/r oder Zugezogene/r), oft auch Geschlecht<br />

(Frauen oder Männer) und Generation (Alte oder Junge). Von<br />

daher ist gut zu verstehen, dass die Kunst der Kommunikation<br />

im Kirchenvorstand darin besteht, eine bewusst angelegte<br />

und gewollte Vielfalt unterschiedlicher persönlicher Stile und<br />

Prägungen auf ihre gemeinsame Schnittmenge zu befragen<br />

und diese zur Verständigung zu nutzen. Fragen wie: „<strong>Was</strong> <strong>sind</strong><br />

<strong>unsere</strong> gemeinsamen Themen?“ „<strong>Was</strong> ist unser Leitbild?“ „Wer<br />

<strong>sind</strong> wir als Kirchenvorstand in der XY – Gemeinde?“ verdienen<br />

daher vor allem in der Startphase eines neuen Kirchenvorstandes<br />

besondere Aufmerksamkeit.


Auch im Kirchenvorstand vollzieht sich Verständigung auf<br />

verschiedenen Ebenen (s.o.). Vordergründig <strong>sind</strong> fast alle Themen<br />

auf der Sachebene angesiedelt: Tagesordnungspunkte,<br />

Beschlüsse, Maßnahmen, Finanzen. Wenn es um Geld, um<br />

Termine oder um Gottesdienstfragen geht, geht es immer um<br />

die jeweilige Sache. Aber eben nicht nur.<br />

Doch näher besehen zeigt sich: Fast genauso oft schwingt die<br />

Gefühlsebene mit. Dann ist der Kopf beschäftigt. Aber der<br />

Bauch meldet sich auch zu Wort. Die Stimme zittert, die Hände<br />

werden feucht, das Herz klopft schneller – alles untrügliche<br />

Anzeichen dafür, dass wir auch emotional am Gespräch beteiligt<br />

<strong>sind</strong>.<br />

Schließlich kommt auch die Werteebene immer wieder mit ins<br />

Spiel. Tiefsitzende Überzeugungen, Glaubensmuster, Leitbilder<br />

<strong>sind</strong> gerade im Kirchenvorstand nicht selten anzutreffen. Sie<br />

können die Sachdiskussion immer wieder blockieren und die<br />

Emotionen hoch kochen lassen, wenn sie nicht bewusst gemacht<br />

werden. Andererseits ist ein Gespräch über Werte ausgesprochen<br />

heikel, weil es schnell an den Kern der Persönlichkeit<br />

geht und auf eine hohe Empfindlichkeit trifft.<br />

Alle Ebenen haben ihr Recht. Nur: zur Verständigung<br />

ist es notwendig, die beteiligten Ebenen klarzukriegen.<br />

Wo viele und starke Gefühle im Spiel <strong>sind</strong>, führt es nicht weiter,<br />

sie zu ignorieren. Sympathie und Antipathien, Angst oder<br />

Niedergeschlagenheit können und dürfen angesprochen<br />

werden. Sie <strong>sind</strong> womöglich wichtiger als die „Meinungsverschiedenheiten“<br />

in der Sache. Gefühle können nur ernst genommen<br />

werden, indem man zuhört, versteht, respektiert –<br />

sie lassen sich nicht durch Argumente verändern.<br />

Wo Grundüberzeugungen auf dem Spiel stehen, muss glaubhaft<br />

werden: Andere Meinungen <strong>sind</strong> kein Angriff auf die<br />

Person und ihre Lebensgeschichte. Unterschiedliche Überzeugungen<br />

<strong>sind</strong> – auch im Kirchenvorstand – normal und dürfen<br />

nebeneinander stehen bleiben. Werte von einzelnen werden<br />

von allen respektiert, wenn auch nicht von allen geteilt.<br />

Sachebene<br />

Gefühlsebene<br />

Werteebene<br />

B 31


2.3.<br />

Gesprächsregeln<br />

B 32<br />

Sich verständigen, miteinander kommunizieren, kann man<br />

üben. Die folgenden Gesprächsregeln können dafür eine Hilfe<br />

sein. Sie <strong>sind</strong> keine fertige Gebrauchsanweisung, sondern<br />

laden zum Ausprobieren und zu eigenen Erfahrungen ein.<br />

Manche Gesprächsregeln werden Ihnen selbstverständlich –<br />

fast banal – erscheinen, andere fordern Sie heraus. Stellen Sie<br />

sich ruhig einer neuen Herausforderung und machen Sie Ihre<br />

Erfahrungen damit!<br />

„Ich sage, was ich will“<br />

Geben Sie in das Gespräch hinein, was Sie möchten. Andere<br />

können Ihnen die Entscheidung nicht abnehmen, ob Sie reden<br />

oder lieber schweigen sollen. Sie verantworten, was Sie sagen<br />

– oder eben nicht äußern möchten. Vertrauen Sie darauf, dass<br />

die anderen ebenfalls aussprechen, was sie sagen wollen.<br />

„Störungen haben Vorrang“<br />

Teilen Sie offen mit, was Sie nicht mehr konzentriert bei der<br />

Sache bleiben lässt: was Sie stört, langweilt, ärgert, beunruhigt.<br />

Wenn die Störung behoben ist, geht das Gespräch besser<br />

weiter – für Sie und für die anderen.<br />

„Es kann immer nur eine/r sprechen“<br />

Seitengespräche haben nicht das Recht, Ihre Aufmerksamkeit<br />

abzulenken. Bitten Sie, dass sie unterbleiben – oder dass ihr<br />

Grund (Desinteresse, Unmut, Angst) ausgesprochen wird.<br />

„Ich stehe dahinter“<br />

Verhalten Sie sich im Reden und Nicht-Reden so, wie Sie<br />

wirklich sein möchten? Wenn nicht, dann versuchen Sie ab<br />

und zu, ein bisschen „echter“ zu sein. Probieren Sie Ihren Stil<br />

und registrieren Sie, was Ihnen gut tut.<br />

„Ich achte auch auf meinen Körper“<br />

Ihr Körper registriert oft deutlicher als Ihr Kopf, was Sache<br />

ist. Wenn der Rücken schmerzt, die Hände kalt werden, der<br />

Bauch kribbelt und der Kopf raucht, hat das etwas zu bedeuten.<br />

Hören Sie auf diese „Mitteilungen“ Ihres Körpers.<br />

„Ich sage nicht Wir oder Man, sondern Ich“<br />

Wenn Sie sich äußern, dürfen Sie ruhig auch Ich sagen. Sie<br />

brauchen sich nicht hinter einem Wir oder einem Man zu ver-


stecken. Sie ermutigen damit auch andere, offen zu ihrer Meinung<br />

zu stehen.<br />

„Wenn ich eine Meinung habe, stelle ich keine Frage“<br />

Wenn Sie eine Frage stellen, sagen Sie auch dazu, was Sie<br />

damit bezwecken. Oft verhüllen Fragen Meinungen. Ihr Gegenüber<br />

ahnt oder spürt, dass Sie auf etwas hinauswollen<br />

und wird misstrauisch oder vorsichtig. Einer geäußerten Meinung<br />

können sich andere anschließen – oder ihr auch widersprechen.<br />

„Ich bin mein eigener Anwalt“<br />

Achten Sie darauf, welche Art von Gespräch Sie gerade führen<br />

– und welche Sie führen möchten. Geht es Ihnen um<br />

Durchsetzung und Rechthaben – oder um das gemeinsame<br />

Weiterkommen? Sind Sie an der Meinung des Anderen interessiert<br />

– oder wollen Sie ihn zum Schweigen bringen?<br />

Wo Menschen miteinander zu tun haben, kommt es auch<br />

immer wieder zu Meinungsverschiedenheiten, Missverständnissen<br />

und Konflikten. Das ist normal und gehört zum Leben<br />

– auch in der Kirche und im Kirchenvorstand. Allerdings gibt<br />

es gerade dort eine gewisse Scheu vor Auseinandersetzungen<br />

und Konflikten. Unter Christen sollte es doch anders zugehen<br />

– so die Meinung. Allerdings ist das nicht nur eine Illusion,<br />

sondern auch unrichtig. Ein kurzer Streifzug durch die Geschichte<br />

kann das schnell illustrieren.<br />

Jesus selbst hat sich, wenn es sein musste, leidenschaftlich<br />

gestritten. In den Evangelien wimmelt es nur so von Streitgesprächen<br />

mit den Pharisäern und Schriftgelehrten. Paulus und<br />

Petrus haben um die rechte Praxis im Umgang mit getauften<br />

Heidenchristen einen massiven Konflikt ausgetragen. Die<br />

neutestamentlichen Briefe lassen ahnen, dass auch darüber<br />

hinaus in der frühen Kirche Streit nichts Ungewöhnliches war.<br />

In der weiteren Kirchengeschichte kam und kommt es immer<br />

wieder zu Konflikten und teilweise zu Trennungen, wie am<br />

Beispiel der Reformation oder auch des Kirchenkampfes im<br />

Dritten Reich zu sehen ist. Bis in die Gegenwart hinein setzt<br />

sich das fort, etwa in der Ökumene, wo neben der Bemühung<br />

2.4.<br />

Keine Angst<br />

vor Konflikten!<br />

B 33


Ursachen<br />

Rollen<br />

B 34<br />

um mehr Einheit immer noch das Bedürfnis nach Abgrenzung<br />

vom anderen besteht.<br />

<strong>Was</strong> im Großen gilt, ist natürlich auch im konkreten Horizont<br />

einer Ortsgemeinde zu beobachten. Keine Gemeinde ohne<br />

Konflikte! Ob die Jugend mehr zu sagen hat oder der Frauenkreis,<br />

ob das knapp gewordene Geld weiter großzügig zur<br />

Unterstützung der Kirchenmusik verwendet werden kann<br />

oder endlich einmal dringend benötigte neue Möbel für den<br />

Clubraum im Gemeindehaus angeschafft werden sollen, ob<br />

die Gottesdienstzeit weiterhin auf neun Uhr festgelegt bleibt,<br />

weil man den Hausfrauen entgegenkommen will, oder<br />

zugunsten der Langschläfer und jüngeren Familien auf elf Uhr<br />

verlegt wird – all das muss zwar nicht, aber kann immer<br />

wieder Zündstoff für Konflikte bergen.<br />

Die Ursachen für Konflikte <strong>sind</strong> vielschichtig. Oft liegen sie im<br />

Bereich unterschiedlicher prägender Bilder und Wertvorstellungen.<br />

<strong>Was</strong> man als Christ zu glauben hat, wie man als<br />

Kirchenvorsteher/in zu leben hat – darüber gehen die Meinungen<br />

oft weit auseinander. Lange Zeit spielt das im Kirchenvorstand<br />

scheinbar keine Rolle – bis es an einem konkreten<br />

Beispiel offen als Konflikt aufbricht.<br />

Genauso oft <strong>sind</strong> die Rollen und die Beziehungen der Beteiligten<br />

unklar. Warum hat der Vertrauensmann das Recht, als<br />

Gast an einer nichtöffentlichen Personalausschusssitzung<br />

teilzunehmen, die Elternbeiratsvorsitzende jedoch nicht?<br />

Kann der Pfarrer diejenigen Kirchenvorsteher, die sich nicht<br />

am wöchentlichen Lektorendienst im Gottesdienst beteiligen,<br />

weniger leiden als die anderen, die sich da hervortun? Hat<br />

jetzt die ehrenamtlich Vorsitzende im Aussiedlerausschuss das<br />

Sagen oder der Pfarramtsführer, der dort eigentlich nur als<br />

„normales“ Mitglied mit Sitz und Stimme vertreten ist? – Alles<br />

Fragen, die geklärt werden müssen, bevor sie zu „Tretminen“<br />

werden!


Schließlich spielen Strukturen eine nicht zu unterschätzende<br />

Rolle. Ist allen klar, wer wann zuständig ist für das Protokoll<br />

im Kirchenvorstand? Oder bleibt es immer an denen hängen,<br />

die nicht so leicht Nein sagen können? Will die Pfarrerin<br />

durch das Zurückhalten von Informationen einen Vorteil bei<br />

Entscheidung behalten? Oder hat sie es nur schlicht wieder<br />

vergessen, die übrigen Ausschussmitglieder rechtzeitig zu<br />

informieren? Haben eigentlich immer nur die Alteingesessenen<br />

die Chance, in den Kirchenvorstand gewählt zu werden?<br />

Oder können auch einmal die jungen Frauen aus der Siedlung<br />

eine Kandidatin in den Kirchenvorstand bringen?<br />

<strong>Was</strong> tun, wenn ein Konflikt im Raum steht? Wichtigste<br />

Grundregel im Umgang mit Konflikten: Die nächstliegenden<br />

Reaktionen <strong>sind</strong> nicht immer die besten. Zwei Spontanreaktionen<br />

<strong>sind</strong> denkbar:<br />

Der Konflikt wird unter den Teppich gekehrt oder<br />

verharmlost. „In einer christlichen Gemeinde darf es das<br />

eigentlich gar nicht geben.“ „Mit ein bisschen guten<br />

Willen auf beiden Seiten werden wir schon wieder zusammenkommen.“<br />

Der Konflikt ruft nach einer schnellen Lösung. „Der<br />

Pfarrer soll ein Machtwort sprechen!“ „Wenn Sie nicht<br />

nachgeben, beschwere ich mich beim Dekan über Sie!“<br />

„Das wäre doch gelacht, wenn ich nicht Recht bekomme.<br />

Notfalls trete ich zurück!“<br />

Vier Grund-Sätze können im Umgang mit Konflikten weiterhelfen:<br />

„Konflikte <strong>sind</strong> auch in einer <strong>Kirchengemeinde</strong> normal“<br />

Sie gehören zum Leben dazu und zeigen an, dass sich in einer<br />

Gemeinde – in einem Kirchenvorstand – etwas bewegt. Meinungen<br />

unterscheiden sich, Anschauungen gehen<br />

auseinander, wo sich Menschen aufeinander einlassen. Weil es<br />

meist um etwas geht, was mir und dir wichtig ist, lassen sich<br />

Konflikte nicht immer einfach vermeiden oder umgehen. Die<br />

Zugehörigkeit zum gleichen Kirchenvorstand, der gemeinsame<br />

Strukturen<br />

Konfliktregelung<br />

B 35


B 36<br />

Glaube, die Arbeit an derselben Sache heben das nicht auf. Im<br />

Gegenteil: oft verstärken sie sogar die Auseinandersetzung.<br />

„Konflikte dürfen wahrgenommen und benannt werden“<br />

Auch in einer <strong>Kirchengemeinde</strong> lösen sich Konflikte nicht<br />

durch Verdrängen und Aussitzen. Die Unterschiede möglichst<br />

genau beschreiben, die einzelnen Parteien zu benennen, verringert<br />

meist schon das Gefühl der Bedrohung, das Konflikte<br />

auslösen können. Klare Vorstellungen von dem, was ich will<br />

und was nicht, die Bereitschaft, auch auf das zu hören, was<br />

du willst, all das bringt Licht in das Chaos und durchbricht<br />

den Teufelskreis von Unterstellungen, Vermutungen und Verdächtigungen.<br />

„Konflikte erfordern Gespräche mit Fingerspitzengefühl“<br />

Totschweigen oder mangelnde Gesprächsbereitschaft helfen<br />

nicht weiter. Konflikte müssen besprochen werden. Nur dann<br />

kommt neue Bewegung in die Sache und in die festgefahrenen<br />

Beziehungen. Allerdings gehört dazu ein klar vereinbarter<br />

Rahmen und die entsprechenden <strong>Spielregeln</strong>. „Brüderlich“ –<br />

so die <strong>Kirchengemeinde</strong>ordnung – soll Konfliktregelung im<br />

Kirchenvorstand erfolgen. Das kann nur heißen: Alle Möglichkeiten<br />

der Information über die Positionen und Hintergründe<br />

der Konfliktparteien werden ausgeschöpft. Die Bereitschaft,<br />

die eigene Meinung und die dahinter stehenden Gefühle zu<br />

äußern und die der anderen zu respektieren, gehört dazu.<br />

Hilfreich ist in jedem Fall, wenn ein Mediator/eine Mediatorin<br />

(=Konfliktmittler/in) vermittelnd tätig wird. (s.u. „Praktisches<br />

Konfliktmangement in fünf Schritten“)<br />

„Konflikte können bearbeitet und gelöst und müssen<br />

manchmal ausgehalten werden“<br />

Viele Konflikte <strong>sind</strong> in gemeinsamer Anstrengung lösbar. Ein<br />

Kompromiss wird gefunden. Neue Einsichten machen alte<br />

Fronten überflüssig. Unterschiedliche Positionen entdecken,<br />

wie sie sich gegenseitig ergänzen und bereichern. Manchmal<br />

werden auch nur Teillösungen möglich: ein erster konkreter<br />

Schritt, ein Rahmenabkommen, ein guter Vorsatz. Andere<br />

Gegensätze bleiben – zumindest vorläufig – weiter bestehen.


Sie brauchen vielleicht vertiefte Einsichten, neue Impulse,<br />

grundlegende Veränderungen, ehe sie weiter bearbeitet werden<br />

können. Wenn sich beide Seiten das wenigstens ohne<br />

Schuldzuweisung zugestehen können, wenn sie nicht länger<br />

auf Sieg oder Niederlage spielen, kann der Konflikt zumindest<br />

entschärft werden und verliert so seine zerstörerische Wirkung.<br />

Praktisches Konfliktmanagement in fünf Schritten<br />

In der Praxis hat es sich bewährt, unter der Anleitung eines/r<br />

Mediators/in (s.o.) fünf konkrete Schritte zu gehen:<br />

Diagnose<br />

Im ersten Schritt bittet der/die Mediator/in die Parteien<br />

einzeln darum, kurz zu sagen, worum es bei dem Konflikt<br />

ihrer Meinung nach geht. – Er meldet zurück, was<br />

bei ihm als Informationen auf der Sach- und auf der<br />

Beziehungsebene angekommen ist. Er formuliert das<br />

Ergebnis möglichst in einem Satz, dem beide Parteien<br />

zustimmen können.<br />

Raum zum Erzählen<br />

Beide Parteien erhalten ausführlich Gelegenheit, über<br />

den Konflikt aus ihrer subjektiven Sicht zu reden. Auf<br />

diese Weise erhält der/die Mediator/in einen umfassenden<br />

Einblick in die Konfliktgeschichte. Der andere Partner<br />

hört still zu. Manchmal entschärft allein die Möglichkeit,<br />

sich einen Konflikt von der Seele reden zu können,<br />

die Situation ungemein. Der Konfliktpartner erhält<br />

einen neuen Einblick in die Position seines Gegenübers<br />

und lernt, den Konflikt mit dessen Augen zu sehen. –<br />

Der/die Mediator/in achtet darauf, dass eine offene und<br />

geschützte Atmosphäre besteht und dass Verdächtigungen<br />

und persönliche Angriffe unterbleiben (Ich – Botschaften!)<br />

Konflikthintergrund<br />

Nach der ausführlichen Schilderung durch beide<br />

Konfliktpartner <strong>sind</strong> wesentliche Hintergründe des Konfliktes<br />

vielleicht schon deutlicher. Durch zielgerichtetes<br />

Konfliktmanagemt<br />

B 37


B 38<br />

Nachfragen erhellt der/die Mediator/in den Hintergrund<br />

weiter. Für die Konfliktparteien liefert häufig die<br />

Erhellung des Hintergrundes den Schlüssel zum Verstehen<br />

der Gegenseite. Sie können zwischen dem „eigentlichen“<br />

Konfliktthema und dem „vordergründigen“ Anlass<br />

für ihren Konflikt besser unterscheiden. Sie entdecken,<br />

dass ihr eigentliches Anliegen vielleicht gar nicht weit<br />

auseinanderliegt. Vor diesem Hintergrund erst werden<br />

Lösungen nach dem „Win-Win- Modell“ möglich, bei<br />

denen beide Seiten auf ihre Kosten kommen.<br />

Lösungsansätze<br />

In einem offenen Brainstorming können alle Gesprächsbeteiligten<br />

Lösungsvorschläge unterbreiten. Der/die<br />

Mediator/in sorgt dafür, dass danach jeder Vorschlag<br />

kritisch gewürdigt wird und ein gemeinsamer Lösungsweg<br />

gefunden wird. Vorsicht vor Entweder – Oder – und<br />

Alles – oder – Nichts – Lösungen: auch Teil – Lösungen<br />

<strong>sind</strong> Lösungen!<br />

Vereinbarungen<br />

Wenn ein gemeinsamer Lösungsansatz gefunden ist<br />

bzw. der gemeinsame Rahmen für eine Lösung abgesteckt<br />

ist, können konkrete Lösungsschritte entwickelt<br />

werden: Wer macht was bis wann? Wer überprüft das<br />

Erreichte? Gibt es ein abschließendes Controlling – Gespräch<br />

über die erreichte Lösung?<br />

Notfalls Trennung<br />

Manchmal lässt sich trotz ehrlicher Bemühungen kein<br />

gemeinsamer Rahmen abstecken und kein gemeinsamer<br />

Weg aus der verfahrenen Situation finden. Dann ist eine<br />

offene und faire Trennung, bei der beide Parteien ihr<br />

Gesicht wahren können, die einzige sinnvolle Lösung.<br />

Der/die Mediator/in bereitet diesen – oft sehr schmerzlichen<br />

– Schritt mit beiden Parteien vor und begleitet sie<br />

dabei behutsam.


Die folgende Übersicht macht die vier Aufgabenfelder und die<br />

dafür nötigen Kompetenzen der Kirchenvorstandsarbeit deutlich:<br />

Geistlich<br />

Leiten<br />

Spirituelle<br />

Kompetenz<br />

Gemeinde<br />

Gestalten<br />

„Kyberneteische<br />

Kompetenz“<br />

Beziehungen<br />

pflegen<br />

„Kommunikative<br />

Kompetenz“<br />

Ressourcen<br />

verwalten<br />

„Ökologische<br />

Kompetenz“<br />

Der Kirchenvorstand ist das Leitungsgremium einer evangelischen<br />

<strong>Kirchengemeinde</strong>. Einerseits also ein Gremium wie andere<br />

auch – andererseits ein besonderes Gremium durch den<br />

besonderen Auftrag, den das Evangelium mit sich bringt.<br />

Dieser Auftrag lässt sich am einfachsten so umschreiben:<br />

Evangelische <strong>Kirchengemeinde</strong>n kommunizieren das Evangelium<br />

unter den Bedingungen einer modernen Gesellschaft. Die<br />

„Kommunikation des Evangeliums“ setzt ihrerseits eine „spirituelle<br />

Kompetenz“ bei denen voraus, die sie betreiben. Wer<br />

das Evangelium glaubwürdig und wirksam vermitteln will,<br />

muss selbst im Evangelium verwurzelt sein. Nur dann kann er<br />

glaubwürdig auftreten und andere gewinnen. Das gilt in besonderer<br />

Weise für diejenigen, die in der Gemeinde besondere<br />

Verantwortung tragen und sozusagen „im Rampenlicht „ stehen.<br />

Der Kirchenvorstand hat wie die „Geistlichen“ auch Anteil<br />

am „geistlichen Amt“ (§ 19 KGO) und übt seinen Dienst „in<br />

der Bindung an Gottes Wort in Schrift und Bekenntnis“ (§ 29<br />

und 31 KGO) aus. Zugleich ist er verantwortlich für die „weltlichen“<br />

Geschäfte der <strong>Kirchengemeinde</strong>. „Geistliches“ und<br />

„Weltliches“, Gestalten und Verwalten gehören eng zusammen.<br />

<strong>Was</strong> <strong>sind</strong> <strong>unsere</strong> Themen?<br />

3.1.<br />

Geistliche<br />

Gemeindeleitung<br />

B 39


B 40<br />

Vor diesem Hintergrund hat die gelegentliche Trennung von<br />

„geistlichem Eigentlichen“ und „leidigem Verwaltungskram“<br />

eigentlich kein Recht. Zwar ist bei bestimmten Aufgaben des<br />

Kirchenvorstandes, z.B. bei der Entwicklung von Leitbildern,<br />

oder wenn es darum geht, Spiritualität und christliche Grundwerte<br />

zu fördern oder theologische Grundsatzfragen zu beraten,<br />

das geistliche Element „mit Händen zu greifen“. In der<br />

Praxis gibt es jedoch viel mehr Tagesordnungspunkte, bei<br />

denen „Geistliches“ und „Weltliches“ eng zusammengehören.<br />

Alles, was Verwaltung heißt (Bauen und Finanzen, Personalangelegenheiten,<br />

Friedhofsordnung etc.), will sachgerecht<br />

und evangeliumsgemäß entschieden werden. Und umgekehrt:<br />

Gestaltungsfragen wie etwa die Frage nach neuen<br />

Gottesdienstformen orientieren sich selbstverständlich auch<br />

immer wieder an bestehenden kirchlichen Ordnungen und<br />

dem, was in der konkreten Situation einer Gemeinde sachgemäß<br />

ist.<br />

An einem Beispiel lässt sich das deutlich machen:<br />

Wenn der Kirchenvorstand bei der Erstellung des Kollektenplanes<br />

für die freien Kollekten den Verwendungszweck bestimmt,<br />

kommt er einerseits einer Verwaltungsaufgabe nach.<br />

Andererseits ist diese Entscheidung auch geprägt vom Nachdenken<br />

darüber, was in der Gemeinde gerade dran ist. Sollen<br />

Kollekten für die Renovierung der Orgel oder zur Unterstützung<br />

der Asylbewerber verwendet werden? Hat in diesem Fall<br />

die Kirchenmusik oder die diakonische Verantwortung Vorrang?<br />

Die Entscheidung ist so gesehen auch eine geistliche<br />

Aufgabe.<br />

Die „spirituelle Kompetenz“ des Kirchenvorstandes fällt nicht<br />

einfach vom Himmel, sondern entwickelt sich mit der Zeit:<br />

Ein Kirchenvorstand erarbeitet sich nach und nach theologische<br />

Themen. Er erhält neue Einsichten in wichtigen Fragen<br />

des christlichen Glaubens und im Umgang mit biblischen<br />

Texten. Und er lernt, theologische Aspekte in seine<br />

Entscheidungsfindung mit einzubringen. Dabei hilft ihm eine<br />

Reihe von Vorgaben:


Andachten am Sitzungsbeginn gestalten<br />

In der Regel beginnen die Sitzungen mit einer Andacht und<br />

schließen mit Gebet und Segen. Die Formen dieser spirituellen<br />

Elemente können vielfältig sein – je nach der persönlichen<br />

„Frömmigkeit“ der Teilnehmenden. Wichtig ist jedenfalls, dass<br />

sie von einer zweckfreien Leichtigkeit geprägt <strong>sind</strong> und nicht<br />

als inhaltliche Einstimmung auf den ein oder anderen<br />

„schwierigen“ Tagesordnungspunkt missbraucht werden. Dialogische<br />

und offene Formen, die die Sprachfähigkeit in<br />

Glaubensdingen fördern und auch Alltagserfahrungen zur<br />

Sprache bringen, bewähren sich neben traditionellen<br />

Andachtsformen. Meditative Elemente und Stille <strong>sind</strong> besser<br />

als lange Auslegungen und „Minipredigten“. Wenn die Andachten<br />

reihum wandern und nicht nur Angelegenheit des<br />

Pfarrers/der Pfarrerin bleiben, kommt die gemeinsame geistliche<br />

Leitungsverantwortung noch deutlicher zum Ausdruck.<br />

Themen der Zeit aufgreifen<br />

Auf der Tagesordnung stehen immer wieder Themen, die sich<br />

mit der gesellschaftlichen oder kirchlichen „Großwetterlage“<br />

befassen. Erklärungen synodaler Gremien, der Bericht des<br />

Landesbischofs, Denkschriften und aktuelle Berichte in den<br />

Medien bieten sich dafür an. Bei umstrittenen Themen wie<br />

„Gentechnik“ oder ökologischen Fragen können Mitglieder<br />

des Kirchenvorstandes ihre eigene Fachkompetenz als Mediziner/in,<br />

Ingenieur/in etc. zielgerichtet einbringen (etwa in<br />

Form eines Kurzreferates, Thesenpapieres u.ä.). Gemeinsam<br />

werden Informationen erarbeitet und daraufhin überprüft,<br />

was sie für die eigene Gemeinde bedeuten. Persönliche Meinungen<br />

und Überzeugungen können geäußert und respektiert<br />

werden.<br />

„Konziliares“ Selbstverständnis wagen<br />

Sowohl bei den Äußerungen persönlicher Frömmigkeit als<br />

auch beim Nachdenken über Fragen der Zeit zeigt sich, wie<br />

vielfältig und teilweise gegensätzlich christlich motiviertes<br />

Reden und Handeln sein kann. Das entspricht auch dem Zeugnis<br />

der Bibel, in der das „eine Wort“ Gottes in vielerlei Weise<br />

B 41


B 42<br />

sich menschlichen Ausdruck verschafft. Wie kann ein Minimalkonsens<br />

immer wieder gefunden werden? <strong>Was</strong> ist die gemeinsame<br />

Wahrheit? Wie kann Beliebigkeit verhindert werden? –<br />

Nur „konziliar“ – im gemeinsamen Nachdenken, Suchen, Beten<br />

und Feiern aller Beteiligten. Die Verschiedenheit der Meinungen<br />

und Stile führt dann nicht in die Beliebigkeit, sondern<br />

ergänzt die Begrenztheit der eigenen Sichtweise. Das macht<br />

die Meinungsbildung und Entscheidung nicht unbedingt<br />

leichter und vor allem nicht schneller. Aber es lässt sie tiefer<br />

gehen, sachgerechter und evangeliumsgemäßer ausfallen. So<br />

fördert das konziliare Selbstverständnis die Arbeit im Kirchenvorstand<br />

nachhaltig und bereichert des geistliche Wachstum<br />

der Gemeinde.<br />

Fortbildung nutzen<br />

Kirchenvorstände müssen nicht von Anfang an alles wissen<br />

und können. Zahlreiche Fortbildungsangebote und Seminare<br />

unterstützen sie auf ihrem Weg und fördern ihre Kompetenz<br />

auf unterschiedlichen Feldern. Das Amt für Gemeindedienst,<br />

die Gemeindeakademie Rummelsberg und andere<br />

Fortbildungseinrichtungen der Landeskirche (z. B. kirchliche<br />

Volkshochschulen, Mütterdienst in Stein) bieten Fortbildung<br />

für Kirchenvorsteher/innen an. Regionale Bildungswerke stellen<br />

sich zunehmend dieser Aufgabe. Die entsprechenden Programme<br />

liegen in den Pfarrämtern auf.<br />

Zahlreiche Kirchenvorstände gönnen sich einmal jährlich oder<br />

wenigstens zu Beginn und am Ende der Amtsperiode<br />

Kirchenvorstandswochenenden bzw. Klausurtage. Neben Themen,<br />

die dabei in Ruhe besprochen werden können, <strong>sind</strong> diese<br />

Angebote Atempausen für die Seele und Gelegenheit zur<br />

Beziehungspflege. Beim Amt für Gemeindedienst („Gemeindeleitung<br />

und Kirchenvorstandsarbeit“) gibt es Zuschüsse für<br />

solche Maßnahmen.


Noch einmal begegnet das Stichwort Kommunikation –<br />

diesmal inhaltlich als eine Grundaufgabe des Kirchenvorstandes:<br />

Der Kirchenvorstand ist das Kommunikations-zentrum<br />

der <strong>Kirchengemeinde</strong>. Er hat - oder braucht jedenfalls – eine<br />

hohe „kommunikative Kompetenz“ (siehe dazu Abschnitt 2<br />

„<strong>Was</strong> <strong>sind</strong> <strong>unsere</strong> <strong>Spielregeln</strong>?“) nach allen Seiten. Die folgende<br />

Grafik gibt einen Überblick über die vielseitigen Beziehungen:<br />

Öffentlichkeit<br />

Nachbarn/Partner<br />

Pfarrer/innen<br />

KV<br />

Gemeindemitglieder<br />

Manche der damit verbundenen Aufgaben verstehen sich von<br />

selbst, andere bedürfen der Erläuterung. Für einige gibt es in<br />

der <strong>Kirchengemeinde</strong>ordnung eigene rechtliche Bestimmungen,<br />

andere erschließen sich erst durch eigene praxisnahe<br />

Regelungen. Im Einzelnen:<br />

Kirchenvorstand und Pfarrer/innen<br />

Hauptamtliche<br />

Ehrenamtliche<br />

Die <strong>Kirchengemeinde</strong>ordnung legt auf das partnerschaftliche<br />

Miteinander von Pfarrer/innen und Kirchenvorsteher/innen<br />

größten Wert (§ 19 KGO). Und das mit gutem Grund: Pfarrer/<br />

innen <strong>sind</strong> geborene Mitglieder im Kirchenvorstand und –<br />

wenn nicht durch Wahlvorsitz anders geregelt – dessen Vorsit-<br />

3.2.<br />

Beziehungspflege<br />

und<br />

Kommunikation<br />

KV<br />

Pfarrer/<br />

innen<br />

B 43


Miteinander<br />

und<br />

Gegenüber<br />

B 44<br />

zende. Gelingende Gemeindeleitung setzt also gelingende<br />

Zusammenarbeit zwischen Pfarrer/innen und den übrigen<br />

Mitgliedern des Kirchenvorstandes immer wieder voraus.<br />

Darüber hinaus haben sie mit den gewählten und berufenen<br />

Kirchenvorstandsmitgliedern im Sinne des gemeinsamen<br />

„Priestertums aller Getauften“ die gemeinsame Leitungsverantwortung<br />

für die <strong>Kirchengemeinde</strong>. Neben diese – theologisch<br />

begründete – Gleichheit tritt allerdings auch immer<br />

wieder eine – durch unterschiedliche Funktionen bedingte –<br />

Unterschiedenheit: Pfarrer/innen arbeiten als hauptamtliche<br />

Amtsträger mit ehrenamtlichen Mandatsträgern im Kirchenvorstand<br />

zusammen. In der Praxis wird deshalb aus dem<br />

grundsätzlichen Miteinander im Kirchenvorstand gelegentlich<br />

auch ein Gegenüber, das auf beiden Seiten sorgsamer Beachtung<br />

bedarf.<br />

In der Ausübung des geistlichen Amtes – insbesondere in der<br />

Seelsorge und der Verkündigung – <strong>sind</strong> Pfarrer/innen weitgehend<br />

unabhängig vom Kirchenvorstand. In der Verkündigung<br />

ist der/die Pfarrer/in Schrift und Bekenntnis und dem eigenen<br />

Gewissen verpflichtet. Das führt dazu, dass auf der Kanzel<br />

gelegentlich auch unbequeme Wahrheiten vertreten werden<br />

müssen, die Kritik und Widerspruch auslösen können. Die<br />

seelsorgerliche Verantwortung kann dem Pfarrer bzw. der<br />

Pfarrerin kein Kirchenvorstand abnehmen. In seelsorgerlich<br />

schwierigen Situationen kann und soll der/die Pfarrer/in<br />

allerdings den Rat des Kirchenvorstandes einholen und eine<br />

eventuell abweichende Entscheidung ihm gegenüber darlegen.<br />

Ziel eines solchen Gespräches ist das bessere gegenseitige<br />

Verständnis und das Mittragen von Entscheidungen, die<br />

ansonsten einseitig dem/der Pfarrer/in als mangelnder guter<br />

Wille angelastet werden könnten. Verweigert er/sie eine<br />

Kasualie, muss er/sie den Kirchenvorstand davon informieren.<br />

Ebenso muss er/sie den Kirchenvorstand zu einem beabsichtigten<br />

Übertritt oder Eintritt anhören.


Umgekehrt hat auch der Kirchenvorstand als gewählte Gemeindevertretung<br />

in bestimmten Fällen eine Funktion als Gegenüber<br />

zu seinen geistlichen Mitgliedern. Er nimmt diese<br />

insbesondere wahr<br />

bei der Besetzung einer Pfarrstelle<br />

Bereits im Vorfeld einer Neubesetzung wirkt der Kirchenvorstand<br />

mit: im Rahmen der vorbereitenden Stellenbesetzungsgespräche<br />

führt der/die Regionalbischof/bischöfin ein eigenes<br />

Gespräch mit den gewählten und berufenen Mitgliedern des<br />

Kirchenvorstandes. Dabei kommen die grundlegenden Erfordernisse<br />

der <strong>Kirchengemeinde</strong> in den Blick: Wo liegen bzw.<br />

lagen die Schwerpunkte? <strong>Was</strong> wurde begonnen und soll fortgesetzt<br />

werden? Aber auch: <strong>Was</strong> blieb liegen und soll verstärkt<br />

angegangen werden? In dem Gespräch spiegeln sich<br />

indirekt Stärken, Schwerpunkte und Schwächen, mit denen<br />

der/die bisherige Pfarrer/in gearbeitet hat. Wünsche und Erwartungen<br />

an den/die Nachfolger/in werden konkretisiert.<br />

Jeweils im Wechsel mit dem Landeskirchenrat wählt der Kirchenvorstand<br />

den/die Pfarrer/in. Das Auswahlgespräch mit<br />

den Kandidaten/innen ist kein Verhör und auch keine Prüfung,<br />

sondern der Versuch, die gegenseitigen Erwartungen<br />

und Vorstellungen aufeinander zu beziehen und so zu einer<br />

„guten“ Entscheidung zu kommen. Der Kirchenvorstand stellt<br />

dabei seine Kriterien und die Erfordernisse der Gemeinde<br />

zusammen. Die Bewerber/innen präsentieren ihre Person sowie<br />

ihre beruflichen Erfahrungen und Vorstellungen.<br />

bei der gemeinsamen Rückschau und Auswertung der<br />

Arbeit (= Evaluation)<br />

Wenige Gemeindemitglieder erhalten so umfassend Einblick in<br />

die Arbeit eines/r Pfarrers/in wie die Mitglieder es Kirchenvorstandes.<br />

In vielen Fällen kommen sich Menschen in diesem<br />

Gremium auch persönlich nahe, so dass eine gewisse Vertrautheit<br />

entsteht. Wichtig ist es, im Blick zu behalten, dass<br />

der Kirchenvorstand kein Aufsichtsrat ist. Trotzdem hat ein<br />

Kirchenvorstand im Sinne der Mitverantwortung natürlich<br />

auch immer das Recht und notfalls die Pflicht, seinen geistlichen<br />

Mitgliedern Rückmeldungen auf ihre Arbeit und ihr<br />

Auftreten zu geben. Der Kirchenvorstand hat keine Dienstund<br />

Fachaufsicht über Pfarrer/innen; diese bleibt dem/der<br />

Pfarrstellenbesetzung<br />

Auswertung<br />

der Arbeit<br />

B 45


Konflikt<br />

B 46<br />

Dekan/in als dem/der unmittelbaren Dienstvorgesetzten vorbehalten.<br />

Wohl aber geht es im Kirchenvorstand immer wieder<br />

um Rückblicke und Bilanzierung der geleisteten Arbeit, um die<br />

Frage, wie ein bestimmter Stil oder ein bestimmtes Projekt von<br />

den Gemeindemitgliedern angenommen wurde, und nicht<br />

zuletzt auch um Erfolg und Misserfolg. Persönliche Rückmeldungen<br />

lassen sich leichter im zwischenmenschlichen Dialog<br />

geben; sachbezogene Kritik kann freundlich und positiv formuliert<br />

werden und so die Beziehung stärken. Gerade auch in<br />

dem gegenseitigen Geben und Nehmen solcher Rückmeldungen<br />

bewährt sich die gemeinsame geistliche Verantwortung<br />

im Kirchenvorstand.<br />

in Konfliktsituationen<br />

In schwierigen Fällen kann allerdings eine gedeihliche Zusammenarbeit<br />

nicht mehr unbedingt vorausgesetzt werden: die<br />

Beziehung zwischen Pfarrer/in und Kirchenvorstand kann so<br />

gestört, die Atmosphäre in der Gemeinde so belastet sein,<br />

dass die Chancen für eine gelingende Zusammenarbeit und<br />

ein geistliches Wachstum der <strong>Kirchengemeinde</strong> nicht mehr<br />

gegeben <strong>sind</strong>. In solchen Fällen sieht das Pfarrergesetz ein<br />

Verfahren wegen nichtgedeihlichen Zusammenwirkens vor,<br />

bei dem der Kirchenvorstand mitwirkt. Die Gründe dafür können<br />

vielfältig sein: sie können, müssen aber nicht in jedem<br />

Fall in der Person des/der Pfarrers/in liegen. Oder in strukturellen<br />

Herausforderungen der Gemeinde. Manchmal auch in<br />

der Anspruchshaltung bestimmter Gemeindegruppen oder der<br />

Sturheit einzelner maßgeblicher Personen. Die letzte Konsequenz<br />

ist dann der Stellenwechsel des/der Pfarrers/in, wenn<br />

ein gedeihliches Zusammenwirken nicht mehr vorstellbar ist.<br />

Der Kirchenvorstand hat in solchen Fällen keine leichte Aufgabe.<br />

Einerseits ist er für die Klärung der Situation verantwortlich,<br />

andererseits steht er selbst vermutlich zwischen den<br />

Fronten oder ist gar selbst Konfliktpartei. Das rechtzeitige<br />

Gespräch mit dem/der Dekan/in ist auf jeden Fall zu empfehlen.<br />

Er/sie ist unmittelbare/r Dienstvorgesetzte/r des/der Pfarrers/in<br />

und gleichzeitig Ansprechpartner/in für den Kirchenvorstand<br />

in Fragen der Gemeindeentwicklung. Als Vertretung<br />

der Kirchenleitung ist in solchen Fällen auch der/die zuständige<br />

Regionalbischof/bischöfin einbezogen. Ziel aller Bemühungen<br />

ist nicht „Sieg“ oder „Niederlage“ einer Partei über die


andere, sondern die Wiederherstellung von Lebens- und<br />

Arbeitsbedingungen, die dem geistlichen Wohl und der Glaubwürdigkeit<br />

der <strong>Kirchengemeinde</strong> entsprechen. Kommt es in<br />

der Folge zu einer Versetzung des/der Pfarrers/in, so ist dies<br />

keine Disziplinarmaßnahme, sondern dient dem Schutz des/<br />

der Betroffenen und der Entlastung des Klimas in der betroffenen<br />

<strong>Kirchengemeinde</strong>.<br />

bei Beratung und Visitation<br />

Bei der Visitation durch den/die Regionalbischof/bischöfin<br />

bzw. den/die Dekan/in und im Rahmen längerfristiger<br />

Gemeindeberatungsprozesse nimmt der Kirchenvorstand<br />

ebenfalls eine doppelte Rolle ein: einerseits ist er in der gemeinsamen<br />

Leitungsverantwortung mit den Pfarrer/innen –<br />

andererseits ist er als repräsentative Gemeindevertretung<br />

auch immer wieder Sprachrohr und Anwalt der Gemeindemitglieder<br />

im Gegenüber zu den Hauptamtlichen. <strong>Was</strong> gut ist an<br />

der laufenden Arbeit, was zu kurz kommt, kann angesprochen<br />

und gemeinsam bedacht werden. Eine mögliche Veränderung<br />

kann angeregt werden. Künftig spielt das Wort des Kirchenvorstandes<br />

eine entscheidende Rolle, wenn es um Verbleib<br />

oder Versetzung von Pfarrer/innen nach mehr als zehn<br />

Dienstjahren auf derselben Stelle geht.<br />

Kirchenvorstand und weitere Hauptamtliche<br />

Für die Angestellten der <strong>Kirchengemeinde</strong> ist der Kirchenvorstand<br />

Arbeitgeber. Er schafft im Rahmen der Haushaltsmittel<br />

entsprechende Planstellen, stellt Mitarbeitende ein und erstellt<br />

für sie Dienstanweisungen (§ 22KGO und §§ 55ff. KGO).<br />

Im Rahmen seiner Verantwortung als Arbeitgeber schreibt er<br />

Stellen zur Besetzung aus und führt mit Bewerber/innen Auswahlgespräche.<br />

Dabei müssen Gemeindenähe, fachliche Eignung<br />

und persönliche Voraussetzungen sorgfältig<br />

gegeneinander abgewogen werden. Diskretion und Fairness<br />

<strong>sind</strong> selbstverständlich – gerade Personalentscheidungen<br />

unterliegen der Verpflichtung zur Verschwiegenheit! Abgelehnte<br />

Bewerber/innen werden in ihrer Persönlichkeit und<br />

ihrem Engagement gewürdigt. Für die Angestellten der <strong>Kirchengemeinde</strong><br />

ist der/die geschäftsführende Pfarrer/in in der<br />

Regel der/die unmittelbare Dienstvorgesetzte; er/sie ist in der<br />

Beratung<br />

und<br />

Visitation<br />

KV<br />

Hauptamtliche<br />

B 47


B 48<br />

KV<br />

Ehrenamtliche<br />

Ausübung dieser Aufgabe jedoch auch an die Beschlüsse des<br />

Kirchenvorstandes gebunden. In der Praxis kann es hilfreich<br />

sein, für diesen Bereich der Kirchenvorstandsarbeit einen –<br />

beschließenden – Personalausschuss einzurichten, der in Zusammenarbeit<br />

mit der kirchlichen Verwaltungsstelle bzw. dem<br />

<strong>Kirchengemeinde</strong>amt der Gesamtkirchengemeinde das<br />

Personalwesen regelt. Nachdem nach der neuen<br />

<strong>Kirchengemeinde</strong>ordnung außer den Pfarrer/innen keine weiteren<br />

Hauptamtlichen, die in der <strong>Kirchengemeinde</strong> Dienst mit<br />

mehr als zehn Wochenstunden tun, mehr im Kirchenvorstand<br />

vertreten sein können, ist der regelmäßige Austausch zwischen<br />

dem Kirchenvorstand und den Hauptamtlichen umso<br />

wichtiger, wenn es um deren Aufgabenbereich geht. In Angelegenheiten<br />

und bei Entscheidungen, die sie persönlich oder<br />

in ihrer Dienstausübung betreffen, <strong>sind</strong> sie rechtzeitig zu<br />

informieren und möglichst auch zu hören. Sinnvoll ist es<br />

auch, wenn der Kirchenvorstand für bestimmte Aufgabenbereiche<br />

und Mitarbeitergruppen regelmäßig einen Platz auf<br />

der Tagesordnung reserviert und eigene Beauftragte ernennt,<br />

die für einen wechselseitigen Informationsfluss Sorge tragen.<br />

Kirchenvorstand und Ehrenamtliche<br />

Im Blick auf die Ehrenamtlichen nimmt der Kirchenvorstand<br />

selbst eine Doppelrolle ein: einerseits hat er als Gemeindeleitung<br />

eine besondere Verantwortung für die Gewinnung,<br />

Begleitung und Unterstützung Ehrenamtlicher, andererseits<br />

<strong>sind</strong> seine meisten Mitglieder selbst ehrenamtlich tätig. Von<br />

daher kommt ihm die Rolle zu, die Belange der Ehrenamtlichen<br />

– ihre Rechte und Pflichten – für sich selbst in Anspruch zu<br />

nehmen und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass andere in der<br />

Gemeinde ehrenamtlich Tätige auf angemessene Weise unterstützt<br />

und gewürdigt werden. Insbesondere durch das neue<br />

Ehrenamtsgesetz ist diese Aufgabe stärker betont. Wenigstens<br />

einmal jährlich soll jetzt der Kirchenvorstand eine eigene Versammlung<br />

der Mitarbeitenden ausrichten und selbst daran<br />

teilnehmen. Neben dem Jahresrückblick auf die geleistete<br />

Arbeit und der gemeinsamen Planung von Projekten können<br />

dabei gemeinsame Regelungen wie beispielsweise zur Hausordnung,<br />

Raumbelegung oder zum Auslagenersatz getroffen<br />

werden, neue Mitarbeitende begrüßt und ausscheidende ge-


würdigt werden, sowie einzelne Gruppen und Aktionen vorgestellt<br />

werden. Daneben hat der Kirchenvorstand die Aufgabe,<br />

Ehrenamtliche zu gewinnen und zu fördern. In der Praxis lässt<br />

sich vieles von dem, was zum Thema „Kirchenvorstand und<br />

Hauptamtliche“ gesagt wurde, auf den Bereich ehrenamtlicher<br />

Mitarbeit übertragen. Insbesondere sollte die Beteiligung Ehrenamtlicher<br />

bei Tagesordnungspunkten, die sie direkt betreffen,<br />

selbstverständlich sein. Auch ist es wünschenswert, dass<br />

der Kirchenvorstand eine/n Beauftragte/n für die Ehrenamtlichen<br />

benennt.<br />

Die ehrenamtlichen Mitglieder des Kirchenvorstandes haben<br />

ein Recht auf eine angemessene Einführung und eine entsprechende<br />

Würdigung bei ihrem Ausscheiden. Fortbildung,<br />

Beratung und Unterstützung durch das Amt für Gemeindedienst,<br />

die Gemeindeakademie Rummelsberg sowie weitere<br />

Fortbildungseinrichtungen der Landeskirche stehen ihnen<br />

selbstverständlich zur Verfügung und können von einzelnen<br />

wie von ganzen Kirchenvorständen genutzt werden. Die entsprechenden<br />

Fortbildungsprogramme liegen in den Pfarrämtern<br />

auf. Auch sollte für die Ehrenamtlichen im Kirchenvorstand<br />

ein wertschätzender Umgang (Anruf oder Besuch am<br />

Geburtstag durch den/die Pfarrer/in, verlässliche Anfangsund<br />

Schlusszeiten der abendlichen Sitzungen, langfristige<br />

Terminplanung, spirituelle Ruhezonen etc.) selbstverständlich<br />

sein. In dem Maße, wie hier ein Kirchenvorstand seine eigene<br />

„Kultur“ entwickelt, wird er gleichzeitig kompetent für eine<br />

„Kultur des Ehrenamtes“ in der übrigen Gemeinde.<br />

Kirchenvorstand und Gemeindemitglieder<br />

Bezüglich der Zusammenarbeit von Kirchenvorstand und<br />

„normalen“ Gemeindemitgliedern gibt es einige Anregungen<br />

in der neuen <strong>Kirchengemeinde</strong>ordnung. Ziel ist es, das Mitdenken<br />

und Mittun möglicht vieler Gemeindemitglieder zu<br />

fördern. Auch sie sollen sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten<br />

einbringen können, damit das „Priestertum aller Getauften“<br />

nicht nur ein frommer Wunsch bleibt. Nicht nur alle sechs<br />

Jahre, bei der Wahl des neuen Kirchenvorstandes, steht der<br />

Gemeinde ein Mitspracherecht zu. Auch während der Amtszeit<br />

soll ein regelmäßiger Austausch zwischen Kirchenvor-<br />

KV<br />

Gemeindemitglieder<br />

B 49


KV<br />

Partner<br />

B 50<br />

stand und Gemeinde immer wieder stattfinden. Die grundsätzliche<br />

Öffentlichkeit der Kirchenvorstandssitzungen, die Beachtung<br />

der Wünsche und Anregungen einzelner Gemeindemitglieder<br />

im Kirchenvorstand, schließlich die alljährlich oder bei<br />

Bedarf stattfindende Gemeindeversammlung mögen als Stichworte<br />

hier genügen. (Näheres dazu finden Sie in der Teillieferung<br />

C des „Arbeitsbuches Kirchenvorstand“ unter C 2.1. )<br />

Kirchenvorstand und Nachbarn/Partner<br />

Der Kirchenvorstand vertritt auch die <strong>Kirchengemeinde</strong> nach<br />

außen (§ 18 KGO). Dabei <strong>sind</strong> je nach Anlass der bzw. die<br />

Vorsitzende des Kirchenvorstandes, einzelne<br />

Kirchenvorstandsmitglieder (z.B. Delegierte in dekanatlichen<br />

Gremien bzw. Beauftragte des Kirchenvorstandes) oder der<br />

Kirchenvorstand als Ganzes gefragt. Zwischen einem Kirchenvorstand<br />

und weiteren kirchlichen Einrichtungen im Dekanatsbezirk<br />

bestehen zahlreiche Verbindungen. Insbesondere<br />

bei der Zusammensetzung der Dekanatssynode, des Dekanatsausschusses<br />

und – sofern vorhanden – der Gesamtkirchengemeinde<br />

benennen die einzelnen Kirchenvorstände<br />

ihre Delegierten. Darüber hinaus verfügen weitere kirchliche<br />

Einrichtungen im Dekanatsbezirk (Diakonisches Werk,<br />

Erwachsenenbildungswerk, Dekanatsjugend) über Gremien,<br />

mit denen der Kirchenvorstand über Delegierte bzw. Beauftragte<br />

in regelmäßigem Austausch ist. Zwischen Nachbargemeinden<br />

können Kooperationen vereinbart und gemeinsame<br />

Projektgruppen eingerichtet werden. Gelegentlich ist auch<br />

die Bildung eines gemeinsamen Kirchenvorstandes angeraten<br />

(etwa wenn im Bereich einer Pfarrei mehrere selbständige<br />

<strong>Kirchengemeinde</strong>n existieren). Auch mit ökumenischen Partnern<br />

<strong>sind</strong> gemeinsame Projektgruppen bzw. Sachausschüsse<br />

denkbar. Im Bereich der „Arbeitsgemeinschaft christlicher<br />

Kirchen“ (AcK) liegen diesbezüglich langjährige Erfahrungen<br />

vor. Schließlich können regelmäßige Kontakte bzw. gemeinsame<br />

Kooperationen mit Wohlfahrtsverbänden, Kulturträgern<br />

und örtlichen Vereinen angedacht und ausgebaut werden.<br />

Besonders auf der Ebene der Vereine hat sich die alljährliche<br />

gemeinsame Terminabsprache bewährt.


Kirchenvorstand und Öffentlichkeit<br />

Besonderes Augenmerk verdient in der Informationsgesellschaft<br />

<strong>unsere</strong>r Tage die gemeindliche Öffentlichkeitsarbeit.<br />

Im Umgang mit den klassischen (Tageszeitung, Lokalfunk,<br />

Regionalfernsehen) und zunehmend auch den neuen Medien<br />

(Internet, Mobilfunk) liegen für den Kirchenvorstand besondere<br />

Herausforderungen, aber auch Chancen. Wie wäre es, wenn<br />

im Kirchenvorstand ein Internet – Begeisterter sich für eine<br />

gemeindeeigene Website engagieren könnte? Zu besonderen<br />

Ereignissen könnte der Kirchenvorstand eine Pressekonferenz<br />

einberufen. Außerdem könnte die Herausgabe des Gemeindebriefes<br />

in seinem Namen geschehen. Eine regelmäßige Kolumne<br />

für kirchliche Nachrichten in der Tageszeitung und eine KV<br />

– Seite im Gemeindebrief könnten ebenfalls nicht schaden. Am<br />

besten ernennt der Kirchenvorstand dafür entsprechend motivierte<br />

und geeignete Beauftragte oder er beruft gleich einen<br />

Öffentlichkeitsausschuss ein. In Fragen der gemeindlichen<br />

Öffentlichkeitsarbeit berat und unterstützt das Amt für<br />

Gemeindedienst gerne:<br />

Die Kontaktadresse lautet:<br />

„Gemeindliche Öffentlichkeitsarbeit“<br />

Diakon Herbert Kirchmeyer<br />

Telefon 0911 4316-231<br />

Telefax 0911 4316 101<br />

EMail oeffentlichkeitsarbeit@afg-elkb.de<br />

Die Überschrift klingt missverständlich – so, als ob der Kirchenvorstand<br />

das Gemeindeleben aktiv zu gestalten hätte. In<br />

vielen Fällen ist es auch so, dass Kirchenvorsteher/innen aktiv<br />

in der Gemeinde als Lektor/in, Gemeindebriefausträger/in,<br />

Gruppenleiter/in oder Besuchsdienstmitarbeiter/in mittun.<br />

Sofern sie das gerne und freiwillig leisten, ist dagegen auch<br />

nichts einzuwenden. Häufig fühlen sie sich jedoch durch ihr<br />

Amt als Kirchenvorsteher/in dazu geradezu verpflichtet, etwa<br />

nach dem Motto: „Wenn ich schon im Kirchenvorstand bin,<br />

dann muss ich mich auch für die Gemeinde engagieren.“ Oder<br />

ihnen begegnet mehr oder weniger deutlich ausgesprochen<br />

KV<br />

Öffentlichkeit<br />

3.3.<br />

Gestalten<br />

des<br />

Gemeindelebens<br />

B 51


B 52<br />

eine entsprechende Erwartung durch andere – Hauptamtliche<br />

oder Gemeindemitglieder, die sie gewählt haben. Dagegen<br />

muss betont werden: Der Kirchenvorstand ist nicht der<br />

Mitarbeitendenpool der <strong>Kirchengemeinde</strong>. Seine Aufgabe ist in<br />

erster Linie die Gemeindeleitung. Unter diesem Vorzeichen ist<br />

er verantwortlich für das Gemeindeleben. Und dafür braucht<br />

er eine gehörige Portion „kybernetischer Kompetenz“. Dazu<br />

gehören insbesondere folgende Fähigkeiten:<br />

Wahrnehmen<br />

Der erste Schritt verantwortlicher Gemeindeleitung beginnt<br />

damit, das eigene Wahrnehmungsvermögen zu schulen. <strong>Was</strong><br />

ist dran in <strong>unsere</strong>r Gemeinde? Wo stehen wir gerade in der<br />

Entwicklung <strong>unsere</strong>r Gemeinde? Gibt es Trends, Schwerpunkte,<br />

neue Herausforderungen? Bewährt hat sich dafür das Instrument<br />

einer Gemeindeanalyse, bei der die sogenannten „harten<br />

Daten“, also die sichtbaren und statistisch erfassbaren Daten<br />

wie Altersaufbau, Angebotsprofil, Kasualien und Spendenaufkommen<br />

erfasst werden. Ergänzt wird diese Sicht durch die<br />

sogenannten „weichen Daten“, die die gemeindliche Wirklichkeit<br />

mitprägen, wie Potentiale (<strong>Was</strong> läuft bei uns gut? Wo<br />

haben wir <strong>unsere</strong> Stärken? Wo <strong>sind</strong> wir für andere attraktiv?),<br />

Geschichte (Seit wann gibt es uns? Wo kommen wir her? Welche<br />

Ereignisse oder Persönlichkeiten haben uns geprägt?) und<br />

leitende Bilder (Welches Bild haben wir von uns selbst? Wie<br />

wollen wir von anderen wahrgenommen werden? Welche<br />

Vorbilder prägen <strong>unsere</strong> Frömmigkeit?). Eine solche Analyse<br />

muss nicht immer nüchtern erstellt und ausgewertet werden.<br />

Sie kann – am besten während eines Kirchenvorstandstages<br />

oder eines Wochenendes – gemeinsam erstellt und ausgewertet<br />

werden. Methodisch eignen sich dafür auch ein Spaziergang<br />

durch die Gemeinde oder eine wertschätzende Erkundung,<br />

bei der die Inhalte in Erzählform beigesteuert werden<br />

können. Neben dem Wahrnehmen der gemeindlichen Realität<br />

hält sich ein Kirchenvorstand offen für „die großen Themen“,<br />

die auf landeskirchlicher Ebene oder im ökumenischen Spektrum<br />

angesiedelt <strong>sind</strong>. Dazu gehören volkskirchliche Entwicklungen<br />

und Trends sowie neue Projektideen, die immer wieder<br />

auf die Ebene der eigenen Ortsgemeinde umgesetzt und übertragen<br />

werden: <strong>Was</strong> hat das mit uns zu tun? Wo kommt das in<br />

<strong>unsere</strong>r Gemeinde vor? <strong>Was</strong> können wir damit anfangen?


Entscheiden<br />

Auf dieser Ebene geht es darum, aus den zahlreichen Beobachtungen<br />

die richtigen Schlüsse zu ziehen. Die Aufgabe<br />

heißt jetzt: das Handeln planen. Vielleicht soll ein neues Projekt<br />

angedacht und ausprobiert werden. Oder ein Kreis, der<br />

schon lange keinen Schwung mehr besitzt, kann beendet werden.<br />

Mitarbeitende müssen gefunden werden. Und die Öffentlichkeit<br />

will informiert werden. Die bekannten „W – Fragen“<br />

stellen sich und verlangen nach einer Antwort:<br />

<strong>Was</strong> machen wir?<br />

Für wen machen wir es?<br />

Warum machen wir es?<br />

Wie machen wir es?<br />

Wann machen wir es?<br />

Wer macht es?<br />

Entscheidungen fallen selten leicht. Nicht alles, was wünschenswert<br />

wäre, ist möglich. Manches muss gelassen werden,<br />

damit anderes getan werden kann. Nicht immer <strong>sind</strong> weiche<br />

Lösungen und Kompromisse möglich, die keinem weh tun.<br />

Manchmal geht es nicht ohne Auseinandersetzungen und<br />

Konflikte ab. Wichtig ist es, in solchen Diskussionen das gemeinsame<br />

Ziel nicht aus den Augen zu verlieren und neben<br />

den Sachfragen nicht die persönliche Betroffenheit zu übersehen.<br />

Umsetzen<br />

Der Kirchenvorstand muss und soll nicht alles selbst tun. Aber<br />

er ist dafür verantwortlich, dass in der Gemeinde geplant<br />

gehandelt wird. Dazu schafft er die Rahmenbedingungen<br />

(Jahresplanung, Programme, Zeitpläne) und stellt die nötigen<br />

Mittel zur Verfügung (Räumlichkeiten, Finanzen, personelle<br />

Ressourcen). Ferner bezieht er ehrenamtlich und hauptamtlich<br />

Mitarbeitende in seine Entscheidungen mit ein und nutzt<br />

dafür beispielsweise Mitarbeitendentreffen oder Planungsworkshops.<br />

Er motiviert und gewinnt Mitarbeitende für Projekte<br />

und informiert die gemeindliche Öffentlichkeit über<br />

geplante Vorhaben. Bei besonderen Angelegenheiten (z.B.<br />

B 53


B 54<br />

Abendmahl mit Kindern, Änderungen der Gottesdienstzeiten)<br />

berücksichtigt er die Meinung anderer Gemeindemitglieder,<br />

die er über Gemeindeversammlungen, Fragebogenaktionen<br />

u.ä. einholt. Der Gemeindebrief und die Abkündigungen in<br />

den Gottesdiensten <strong>sind</strong> gute Möglichkeiten, immer wieder<br />

auf regelmäßige Veranstaltungen hinzuweisen bzw. besondere<br />

anzukündigen. Hilfreich ist es, wenn es für verschiedene<br />

Arbeitsfelder eigene Beauftragte gibt (z.B. Jugend, Senioren,<br />

Gottesdienst, Erwachsenenbildung, Kirchenmusik usw.), die als<br />

„Experten“ in ihrem Bereich in Anspruch genommen werden<br />

können. Sie halten den Kontakt zu den Mitarbeitenden in der<br />

Gemeinde und zu den Einrichtungen im Dekanat bzw. in der<br />

Landeskirche, die koordinierend und unterstützend für ihr<br />

Spezialgebiet zuständig <strong>sind</strong>. Bei ihnen laufen Informationen,<br />

Fortbildungsangebote und Anfragen zusammen.<br />

Überprüfen<br />

In regelmäßigen Abständen kommen Schwerpunkte aus dem<br />

Gemeindeleben auf die Tagesordnung des Kirchenvorstandes.<br />

Hauptamtliche, ehrenamtliche Gruppen- und Projektleiter/<br />

innen sowie die Beauftragten bereiten die entsprechenden<br />

Tagesordnungspunkte für den Kirchenvorstand vor. Die Mitglieder<br />

des Kirchenvorstandes informieren sich, fragen nach<br />

und geben ihre Eindrücke und Anregungen weiter. Bei einer<br />

Mitarbeitendenversammlung, beim Jahresbericht des Kirchenvorstandes<br />

auf der Gemeindeversammlung oder bei einer<br />

jährlichen Klausurtagung des Kirchenvorstandes bestehen<br />

weitere Gelegenheiten, laufende und abgeschlossene Projekte<br />

und Gemeindeveranstaltungen zu sichten und zu würdigen. In<br />

diesem Rahmen kann auch nötige Kritik konstruktiv geäußert<br />

werden. Wichtig ist dabei die Zielsetzung: es geht nicht darum,<br />

etwas dahingehend zu bewerten, ob es „gut oder<br />

schlecht“ ist. Sondern darum, ob etwas den Zielvereinbarungen<br />

noch entspricht oder von daher korrigiert<br />

werden soll.<br />

Der Kirchenvorstand wird im Laufe seiner sechs Jahre Amtszeit<br />

immer wieder einmal die Schritte Wahrnehmen – Entscheiden<br />

– Umsetzen – Überprüfen gehen, wenn er die Entwicklung<br />

seiner Gemeinde verantwortlich begleitet. Wichtig ist dabei die<br />

Erkenntnis, dass Gemeindeentwicklung nicht geradlinig und


nur wachstumsorientiert abläuft, sondern eher in<br />

spiralförmigen Abfolgen und immer neuen Suchbewegungen.<br />

Als günstiger Zeitpunkt für eine Gemeindeanalyse und weiterführende<br />

Planungen bietet sich die Startphase im Kirchenvorstand<br />

an. In Form einer Standortbestimmung kann sich der<br />

Kirchenvorstand ein erstes Bild machen: Wo stehen wir gerade<br />

in <strong>unsere</strong>r Gemeindeentwicklung? Wo liegen <strong>unsere</strong> Stärken?<br />

Wo haben wir blinde Flecken? Welche neuen Aufgaben und<br />

Herausforderungen zeichnen sich ab? Die Halbzeit im Kirchenvorstand<br />

ist ein guter Zeitpunkt für eine Zwischenbilanz: <strong>Was</strong><br />

haben wir uns vorgenommen? Wie weit <strong>sind</strong> wir gekommen?<br />

Wie sehen die nächsten konkreten Schritte aus? Schließlich<br />

bietet sich das Ende der Amtsperiode für eine ausführliche<br />

Überprüfung des Erreichten und auch des Offengebliebenen<br />

an: <strong>Was</strong> haben wir uns vorgenommen? <strong>Was</strong> davon haben wir<br />

erreicht? Wie ist es uns dabei gegangen? <strong>Was</strong> ist unser „Vermächtnis“<br />

an den neuen Kirchenvorstand?<br />

Mit Hilfe seiner kybernetischen Fähigkeiten wird der Kirchenvorstand<br />

immer wieder versuchen, die Vielfalt des gemeindlichen<br />

Lebens in den Blick zu nehmen und sinnvoll zu begleiten.<br />

Die Gestaltung des Gemeindelebens ist eine vielschichtige<br />

Aufgabe, denn in den meisten Gemeinden stellt sich das<br />

Gemeindeleben bunt und vielfältig dar. Neben Gottesdiensten<br />

und Amtshandlungen der Pfarrer/innen finden sich zahlreiche<br />

Gruppen und Kreise, die oft unter ehrenamtlicher Leitung<br />

stehen. Mit unterschiedlichsten Angeboten versucht die Gemeinde,<br />

verschiedene Zielgruppen und teilweise gegensätzliche<br />

Bedürfnisse zu erreichen. Dazu kommen eine Reihe von<br />

Selbsthilfegruppen und Aktionsgemeinschaften, die weitgehend<br />

autonom und selbstorganisiert <strong>sind</strong> und in der Gemeinde<br />

Gastrecht genießen. Mit Konzerten, Gemeindefesten und<br />

Projekten geht die Gemeinde oft genug über ihre Binnengrenzen<br />

hinaus und prägt die Kultur im Lebensraum und am<br />

Ort entscheidend mit. Diese kurze Übersicht zeigt eine buntgemischte<br />

Angebotspalette, die häufig nach dem additiven<br />

Prinzip funktioniert: möglichst viel für möglichst viele! Tatsächlich<br />

verbergen sich dahinter höchst unterschiedliche<br />

Formen von Gemeindeleben, die ursprünglich in drei sehr<br />

verschiedenen Räumen beheimatet <strong>sind</strong>:<br />

B 55


Amtskirche<br />

Kirche der<br />

Entschiedenen<br />

Kirche der<br />

Engagierten<br />

Kirche für<br />

andere<br />

Kirche<br />

am Ort<br />

B 56<br />

Kirche und Pfarramt<br />

Sie <strong>sind</strong> die Orte der pastoralen Grundversorgung: Verkündigung<br />

und Gottesdienste, Kasualien, Seelsorge und kirchliche<br />

Unterweisung hatten und haben hier ihren Sitz im Leben der<br />

Gemeinde. Sie <strong>sind</strong> die klassischen Grundaufgaben der Pfarrerinnen<br />

und Pfarrer und der von ihnen repräsentierten „Amtskirche“.<br />

Gemeindehaus<br />

Neben Kirche und Pfarramt traten schon im Pietismus und in<br />

der Erweckungsbewegung fromme Zirkel. In Bibelstunden,<br />

Gebetsgemeinschaften und Hauskreisen wurde die intime<br />

Gemeinschaft und die persönliche Frömmigkeit gepflegt. Als<br />

im 19. Jahrhundert das Vereinswesen entstand, entwickelte<br />

sich auch in den <strong>Kirchengemeinde</strong> bald ein reges Leben an<br />

Gruppen, Kreisen und Chören, das oft durch Verbände (Diakonisches<br />

Werk, Landeskirchliche Gemeinschaft, CVJM,<br />

Frauenbund usw.) getragen war und oftmals immer noch<br />

getragen wird. Schwerpunkte waren diakonische, missionarische<br />

und kirchenmusikalische Akzente. Um sie zu beherbergen,<br />

entstand gleichsam als kirchliches Vereinsheim das Gemeindehaus.<br />

In jüngerer Zeit beanspruchen unterschiedlichste<br />

Selbsthilfegruppen ebenfalls in den Gemeinderäumen Hausoder<br />

zumindest Gastrecht. So beherbergen heutige Gemeindehäuser<br />

Gemeindeleben unterschiedlichster Prägung: neben<br />

der „Kirche der Entschiedenen“ erwecklicher Prägung finden<br />

sich hier die „Kirche der Engagierten“ mit ihren zahlreichen<br />

Gruppen, Kreisen und Chören sowie die diakonisch, politisch<br />

oder sozial motivierte „Kirche für andere“.<br />

Marktplatz<br />

Mit ihren Festen und Feiern, mit Konzerten und kulturellen<br />

Veranstaltungen, mit Erwachsenenbildung und größeren Projekten<br />

wie „Neu anfangen“ geht die <strong>Kirchengemeinde</strong> gewollt<br />

oder ungewollt über die binnenkirchlichen Räume hinaus und<br />

begibt sich auf den bunten „Markt der Möglichkeiten“. Nachbarn,<br />

Partner, aber auch Konkurrenten und Mitbewerber werden<br />

deutlicher. Die Grenzen zwischen der Gemeinde und ihrem<br />

regionalen Umfeld werden durchlässig füreinander. Die<br />

„Kirche am Ort“ zeigt ihr Profil.


Alle Formen von Gemeindeleben erscheinen berechtigt und<br />

sinnvoll. Und doch kommt es in der Praxis immer wieder zu<br />

Unklarheiten und Unstimmigkeiten bis hin zu Konkurrenz und<br />

Rivalität. Häufig haben diese ihre Ursachen in den unterschiedlichen<br />

Vorstellungen von Kirche und den teilweise gegensätzlichen<br />

leitenden Bildern, die damit verbunden <strong>sind</strong>.<br />

Mindestens ebenso häufig liegen die Ursachen allerdings in<br />

fehlenden Absprachen und mangelhafter Koordination. Immer<br />

wieder klagen Mitarbeitende über Überlastung oder zu wenig<br />

Unterstützung.<br />

Wie kann der Kirchenvorstand einen Überblick gewinnen und<br />

die Akzente sinnvoll setzen? Neben den schon erwähnten kybernetischen<br />

Fähigkeiten ist die Zuordnung unterschiedlicher<br />

Aktivitäten zu den inhaltlichen Grunddimensionen kirchlichen<br />

Handelns sinnvoll und hilfreich. Die Grundaufgabe kirchlichen<br />

Handelns ist die Kommunikation des Evangeliums unter den<br />

Bedingungen und Möglichkeiten einer konkreten Ortsgemeinde.<br />

Diese entfaltet sich in vier Dimensionen, wie die<br />

folgende Übersicht zeigt:<br />

leiturgia<br />

Gottesdienst<br />

Spiritualität<br />

koinonia<br />

Gemeinschaft<br />

Gruppen<br />

Kreise<br />

diakonia<br />

Diakonie<br />

Nächstenliebe<br />

martyria<br />

Öffentliches<br />

Zeugnis<br />

Lehre<br />

Grundaufgaben<br />

B 57


1 Leiturgia<br />

B 58<br />

Die vier Begriffe stammen aus dem Griechischen und bezeichnen<br />

schon in der frühen Kirche die Grunddimensionen des<br />

Evangeliums. Sie können auch heute noch dazu helfen, die<br />

Angebote einer <strong>Kirchengemeinde</strong> inhaltlich zuzuordnen. Im<br />

folgenden werden sie näher beschrieben.<br />

Die erste Dimension: „Leiturgia“<br />

Damit ist das gottesdienstliche und spirituelle Leben der Gemeinde<br />

im Blick. Unsere Gottesdienste <strong>sind</strong> geprägt von langer<br />

kirchlicher Tradition. Agenden (= gottesdienstliche Ordnungen)<br />

legen den Ablauf und die Elemente zur Ausgestaltung<br />

fest. Die „Erneuerte Agende“ verbindet das Anliegen einer<br />

wiederkehrenden Grundstruktur mit den zahlreichen Ausgestaltungsmöglichkeiten<br />

durch Varianten zu einzelnen gottesdienstlichen<br />

Elementen. Sie wahrt damit die Erkennbarkeit<br />

und gibt die Möglichkeit, mit dem Gottesdienst vertraut zu<br />

werden. Gleichzeitig trägt sie dem Bedürfnis vieler Menschen<br />

nach Abwechslung und lebendigerer Gottesdienstgestaltung<br />

Rechnung. Neben diese agendarisch geprägten Gottesdienste<br />

treten eine Reihe besonderer Gottesdienste (z.B. Familiengottesdienst,<br />

Feierabendmahl, Jugendgottesdienst, Kantatengottesdienst<br />

usw.) für bestimmte Zielgruppen oder Bedürfnisse<br />

in der Gemeinde. Alle Gottesdienste wollen lebendige Feier der<br />

Gemeinde sein: offen und einladend nicht nur für kirchliche<br />

„Insider“. Allerdings kann keine Gottesdienstform alles gleichzeitig<br />

leisten. Kein Gottesdienst ist „für alle“ da, auch wenn<br />

sich gerade im Kirchenvorstand viele das immer noch wünschen!<br />

Der Kirchenvorstand nimmt das doppelte Anliegen auf: Die<br />

Gemeinde feiert „ihren“ Gottesdienst in vielerlei Formen. Er<br />

macht sich kundig über mögliche Gottesdienstformen und<br />

berät Chancen und Grenzen unterschiedlicher Gestaltungselemente:<br />

Spielräume der Agenden, Zielgruppen- und<br />

Festtagsgottesdienste, Wochengottesdienste, andere<br />

Gottesdienstzeiten usw. Er bedenkt zeitgemäße Ausdrucksweisen:<br />

Nicht immer muss geredet werden. Stille und Musik,<br />

Bilder und Symbole sprechen alle Sinne der Menschen an. Die<br />

Feier des Abendmahles nimmt einen steigenden Stellenwert<br />

ein. Viele Gemeinden feiern es regelmäßig und zunehmend<br />

selbstverständlich. Die Zulassung getaufter Kinder soll auch<br />

vor der Konfirmation die Regel sein – so eine Empfehlung der


Landessynode im Herbst 2000. Die Kirchenvorstände <strong>sind</strong><br />

gebeten, sich damit offen und kreativ auseinander zu setzen.<br />

Alle Überlegungen münden in ein Konzept für das gottesdienstliche<br />

Leben einer Gemeinde, das den Hauptamtlichen<br />

und Ehrenamtlichen einen sicheren Rahmen bietet und genügend<br />

Freiheit zur Ausgestaltung lässt.<br />

Die zweite Dimension: „Diakonia“<br />

Anders als die Liturgie ist die Diakonie weitgehend aus der<br />

Gemeinde ausgewandert. Der Zwang zu mehr Professionalität<br />

und Wirtschaftlichkeit <strong>sind</strong> die hauptsächlichen Gründe dafür.<br />

Neben der institutionellen Diakonie, die sich in Diakonischen<br />

Werken mit ihren Sozialstationen, Heimen, Tagesstätten und<br />

Beratungsangeboten übergemeindlich organisiert, gilt es<br />

trotzdem, den Bereich der gemeindlichen Diakonie im Blick zu<br />

behalten und zu fördern. Ein Kirchenvorstand wird gut daran<br />

tun, eine/n Beauftragte/n für Diakonie zu benennen, der/die<br />

die Verbindung zum regionalen Diakonischen Werk hält und<br />

die Gemeinde in den dortigen Gremien vertritt. Ein Besuchsdienst<br />

im Altenwohnstift im Gemeindegebiet, Mitarbeit in der<br />

Asylbetreuung oder im Arbeitslosenprojekt, eine Partnerschaft<br />

zu einer heilpädagogischen Einrichtung für Jugendliche können<br />

neue Möglichkeiten gemeindlichen Engagements sein<br />

und das diakonische Anliegen konkret werden lassen. Öffentliche<br />

Themen wie Arbeitslosigkeit, Ausländerfeindlichkeit und<br />

Rassismus, Suchtproblematik, die Schwierigkeiten Alleinerziehender<br />

können als diakonische Anliegen entdeckt und auf die<br />

Ortsgemeinde übertragen werden: Wo hat dieses Anliegen<br />

seinen Sitz in <strong>unsere</strong>r Wirklichkeit? <strong>Was</strong> ist <strong>unsere</strong> Aufgabe?<br />

Welche konkreten Möglichkeiten haben wir, hier unterstützend<br />

tätig zu werden? Möglicherweise lässt sich eine<br />

Hausaufgabenbetreuung für ausländische Kinder organisieren.<br />

Oder ein Alleinerziehendentreff entsteht. Oder ein Besuchsdienst<br />

für alleinstehende ältere Gemeindemitglieder. Jeder<br />

Kirchenvorstand kann seinen eigenen Weg finden – vorausgesetzt,<br />

er ist sensibel für die diakonischen Herausforderungen in<br />

der Gemeinde.<br />

2 Diakonia<br />

B 59


3 Koinonia<br />

B 60<br />

Die dritte Dimension: „Koinonia“<br />

Hier stehen die gemeinschaftsbildenden Aktivitäten im Zentrum.<br />

Zahlreiche Gruppen und Kreise haben neben dem Thema<br />

und dem konkreten Anlass vor allem die Begegnung und Förderung<br />

der Gemeinschaft zum Inhalt. Oft kann man den Eindruck<br />

gewinnen, der eigentliche Grund, warum sich ein Kreis<br />

auch nach Jahren immer noch trifft, ist die gesellige Runde, in<br />

der sich die Menschen wohl fühlen. Tatsächlich gewinnt die<br />

Gemeinschaft für viele Menschen in einer immer anonymeren<br />

Gesellschaft zunehmende Bedeutung. Allerdings darf nicht<br />

vergessen werden, dass es andere gibt, die Individualität und<br />

Unabhängigkeit schätzen und sich durch zu intensive<br />

Gemeinschaftsformen eher vereinnahmt und manipuliert fühlen.<br />

Neben den regelmäßigen Gruppen und Kreisen mit hoher<br />

Verbindlichkeit ist es sicherlich sinnvoll, eher offene und<br />

punktuelle „Treffs“ mit deutlich niedrigerer Schwelle anzubieten.<br />

Wie bunt und vielschichtig die einzelnen Angebote gerade<br />

in diesem Bereich <strong>sind</strong>, ist bereits im Zusammenhang der<br />

räumlichen Anbindung im Gemeindehaus angesprochen worden.<br />

Neben Angeboten, die sich altersmäßig an unterschiedliche<br />

Zielgruppen wenden können (Kinder, Jugendliche, Frauen,<br />

Männer, Senioren), stehen solche für Menschen in besonderen<br />

Lebenslagen (Singles, Alleinerziehende, Trauernde) oder solche,<br />

die einem besonderen Zweck verbunden <strong>sind</strong> (Kirchenchor,<br />

Gesprächskreis, Tanzgruppe). Neben die Gruppen und<br />

Kreise, die in irgendeiner Weise „ für andere“ da <strong>sind</strong>, treten<br />

Selbsthilfegruppen, die in der Gemeinde etwas „für sich“ tun<br />

wollen (Mutter – Kind - Gruppen, Arbeitslosentreff,<br />

Aphasikergruppe). So verschieden die Anlässe, Themen, Ziele<br />

und Organisationsformen auch sein mögen, ist all diesen<br />

Gruppen, Kreisen, Chören und Initiativen eines gemeinsam: sie<br />

verstehen sich als Teil der Gemeinde oder doch wenigstens als<br />

deren Gäste. Als solche wollen sie vom Kirchenvorstand bedacht<br />

und unterstützt werden. Der Kirchenvorstand kann diesen<br />

Erwartungen nachkommen, wenn er zu den Gruppenleitern/innen<br />

und Kontaktpersonen Verbindung hält. Er ist<br />

zuständig für die Vergabe von Räumen im Gemeindehaus und<br />

für die Erstellung eines Belegplanes und einer entsprechenden<br />

Hausordnung. Wenigstens einmal jährlich sollte er zu einer<br />

Zusammenkunft aller Mitarbeitenden einladen. Die – ehrenamtlichen<br />

– Gruppenverantwortlichen können zu


Kirchenvorstandssitzungen eingeladen werden und dort als<br />

„Experten“ Rederecht erhalten, wenn es um ihren Arbeitsbereich<br />

geht. Bei der Aufstellung des Haushaltsplanes können<br />

die einzelnen Arbeitsbereiche eigene Budgets erhalten und<br />

einen gewissen Freiraum für Anschaffungen eingeräumt bekommen.<br />

Vernetzung und Zusammenarbeit kann vom Kirchenvorstand<br />

durch entsprechende Projekte – beispielsweise<br />

das gemeinsam vorbereitete und gestaltete Gemeindefest –<br />

gefördert und nach außen hin wirksam demonstriert werden.<br />

Die vierte Dimension: „Martyria“<br />

Schließlich geht es in der Gemeindearbeit auch um<br />

öffentlichkeitswirksame Maßnahmen und um die kirchliche<br />

Unterweisung im weitesten Sinne. Der Religionsunterricht an<br />

der Schule ist zwar rechtlich gesehen eigenständig. Allerdings<br />

kann die Verbindung zur örtlichen Schule durchaus für beide<br />

Seiten gewinnbringend genutzt werden. Direkt in der Zuständigkeit<br />

der <strong>Kirchengemeinde</strong> – und damit des Kirchenvorstandes<br />

– liegt der kirchliche Unterricht für Präparanden und Konfirmanden.<br />

Neben der klassischen Wissensvermittlung spielt<br />

dabei das Kennenlernen der <strong>Kirchengemeinde</strong> und das<br />

projektbezogene Lernen durch Praktika zunehmend eine gewichtige<br />

Rolle. Für viele Kinder und Jugendliche ist die Gemeinde<br />

eine fremde Welt, die sie erst in ihrer Konfirmandenzeit<br />

näher kennenlernen. Im Kindergarten und im Kindergottesdienst<br />

findet religiöse Früherziehung in kindgerechter und<br />

spielerischer Form statt. In der Kinder- und Jugendarbeit<br />

engagieren sich hauptamtliche Pädagogen/innen, aber auch<br />

zahlreiche Ehrenamtliche. Viele Kirchenvorstände haben gerade<br />

an sie übergroße Erwartungen: „Für die Jugend muss mehr<br />

getan werden; schließlich ist sie die Gemeinde von morgen!“<br />

Dem entgegen steht die pädagogische Einsicht, dass Kinder<br />

und Jugendliche nicht nur als nachwachsende Gemeindemitglieder<br />

ihr Recht in der Gemeinde haben, sondern selbst „junge<br />

Gemeinde“ <strong>sind</strong>.<br />

Beim Kirchenvorstand liegt es, mit allen, die in unterschiedlicher<br />

Weise als Religionslehrer/innen, Pfarrer/innen, Pädagogen/innen,<br />

Erzieher/innen, Kindergottesdienstmitarbeiter/<br />

innen engagiert <strong>sind</strong>, das Gespräch zu suchen. Ihre Erfahrungen,<br />

ihre Ideen, ihre Schwierigkeiten, die Trends, die sie beobachten,<br />

die Projekte, die sie vorhaben, sollten ihn interessie-<br />

4 Martyria<br />

B 61


B 62<br />

ren. Solche Gespräche gelingen erfahrungsgemäß leichter,<br />

wenn der Kirchenvorstand nicht als „Aufsicht“, sondern als<br />

„Lernender“ mitredet. Defizite werden auf diesem Weg gemeinsam<br />

erkannt, Initiativen in Absprache ergriffen. Neue<br />

Möglichkeiten (z. B. Kinderbibelwochen, Tauferinnerungsgottesdienste,<br />

Kinderabendmahl, Konfirmandenelterngruppen<br />

oder Schulgottesdienste) lassen sich gemeinsam entwickeln<br />

und werden von vielen mitgetragen.<br />

Darüber hinaus beteiligt sich der Kirchenvorstand an der öffentlichen<br />

Diskussion von Glaubensthemen und aktuellen<br />

Zeitfragen. Er fördert die kirchliche Erwachsenenbildung in der<br />

Gemeinde und arbeitet über seine/n Beauftragte/n im örtlichen<br />

Bildungswerk mit. Die Friedensdekade, die Woche der<br />

ausländischen Mitbürger, Dekanats – Missionstage, der Bußund<br />

Bettag als ökumenisch begangenes Zeugnis, der Einsatz<br />

für den Erhalt des Sonntags als arbeitsfreien Ruhetag können<br />

entsprechende Anlässe sein.<br />

Wichtig ist dabei eine deutliche eigene Position und eine dialogische<br />

Grundhaltung: „Wir haben <strong>unsere</strong> Meinung und stehen<br />

dazu; aber wir <strong>sind</strong> auch an der Meinung anderer und am<br />

Dialog mit ihnen interessiert.“ Im ökumenischen Gesprächskreis,<br />

bei der Bürgerversammlung im Rathaus, am Mahnmal für<br />

die Gefallenen am Volkstrauertag – immer wieder bieten sich<br />

Gelegenheiten und Anlässe für öffentliches Zeugnis. Dabei<br />

wird deutlich: Christliche Lehre geht nicht auf in Merksätzen<br />

und theologischen Richtigkeiten, auch nicht in starren Positionen<br />

und Bekenntnissen. Sie speist sich aus den zahlreichen<br />

Erfahrungen <strong>unsere</strong>r „Vorfahren im Glauben“, die in den biblischen<br />

Erzählungen überliefert werden. Sie hat die Erfahrungen<br />

früherer Christen und ihre Bekenntnisse aufgenommen. Und<br />

sie lebt davon, dass wir heute eigene Erfahrungen im Glauben<br />

machen und mit eigenen Worten davon reden können.


Gestalten des Gemeindelebens und Verwalten der Ressourcen<br />

der Gemeinde gehören untrennbar zusammen. Die Verwaltung<br />

ist in vielen Fällen ein eher „ungeliebtes Kind“ des Kirchenvorstandes,<br />

das aber, wenn es nicht angemessen beachtet wird,<br />

wie im richtigen Leben viel Arbeit und Ärger verursachen kann.<br />

Viele Kirchenvorstände haben das Gefühl, von ihren<br />

Verwaltungsaufgaben förmlich „aufgefressen“ zu werden.<br />

Damit außer der Verwaltung auch die Gestaltung zu ihrem<br />

Recht kommt, ist es notwendig, neben einer gut funktionierenden<br />

Geschäftsordnung die „ökologische Kompetenz“ im<br />

Kirchenvorstand zu entwickeln.<br />

Für die Geschäftsordnung stellt die <strong>Kirchengemeinde</strong>ordnung<br />

seit Januar 2000 eine Reihe wirksamer Instrumente bereit, die<br />

dazu beitragen können, Verwaltungsaufgaben effektiv und<br />

kompetent zu erledigen. Die Wahl eines/r ehrenamtlichen<br />

Vorsitzenden oder eines Präsidiums entlastet Pfarrer/innen von<br />

der Geschäftsführung des Kirchenvorstandes. In vielen Gemeinden<br />

finden sich dafür kompetente und motivierte<br />

Kirchenvorsteher/innen, die häufig aus dem Bereich der Wirtschaft<br />

oder der Verwaltung kommen und ihre beruflichen<br />

Erfahrungen einbringen können.<br />

Für Schwerpunktaufgaben der Verwaltung wie Personal, Finanzen,<br />

Gebäude können entsprechende Sachausschüsse<br />

eingerichtet werden, die Angelegenheiten ihres Aufgabengebietes<br />

vorberaten bzw. beschließen. In diesen Ausschüssen<br />

können auch zum Kirchenvorstand wählbare Gemeindemitglieder<br />

mitwirken, die ansonsten dem Kirchenvorstand nicht<br />

angehören. Auf diese Weise kann sich ein Kirchenvorstand<br />

fachliches Wissen und praktisches Können von Fachleuten zu<br />

eigen machen. Für bestimmte Einrichtungen der Gemeinde<br />

wie Kindergarten, Friedhof oder Sozialstation können eigene<br />

Beauftragte benannt werden. In vielen Fällen existieren entsprechende<br />

Fördervereine, die diese Einrichtungen unterstützen<br />

und mit dem Kirchenvorstand eng zusammenarbeiten. Die<br />

jeweilige Satzung sollte daraufhin überprüft werden, ob der<br />

Kirchenvorstand angemessen in der Vorstandschaft des Vereines<br />

vertreten ist.<br />

3.4.<br />

Verwalten<br />

der<br />

Ressourcen<br />

B 63


Kirchensteuer<br />

B 64<br />

Ein gut organisiertes Pfarramtsbüro und der regelmäßige<br />

Informationsfluss zwischen dem Team der Hauptamtlichen<br />

und dem Kirchenvorstand ist eine weitere Voraussetzung für<br />

die gute Bewältigung der Verwaltungsaufgaben. Das Mitwirken<br />

der betroffenen Hauptamtlichen bei Stellenausschreibungen<br />

und Personalentscheidungen ihres Aufgabenbereiches,<br />

die Budgetierung der Haushaltstitel und eine relative<br />

Eigenständigkeit im Umgang mit den darin vorgesehenen<br />

Mitteln, die Klärung des Raumbedarfes und der Ausstattung<br />

vor größeren Umbaumaßnahmen sollten selbstverständlich<br />

sein.<br />

(Zur Geschäftsordnung des Kirchenvorstandes finden Sie ausführliche<br />

Informationen im „Arbeitsbuch Kirchenvorstand“ –<br />

Teil C 2. Welche Möglichkeiten der KGO nutzen wir?)<br />

Zu den ökologischen Kompetenzen gehören insbesondere<br />

Wirtschaftlichkeit<br />

Es stimmt: <strong>Kirchengemeinde</strong>n <strong>sind</strong> keine Wirtschaftsunternehmen.<br />

Es stimmt aber auch: <strong>Kirchengemeinde</strong>n <strong>sind</strong> – vor<br />

allem in Zeiten knapper werdender Mittel – aufgefordert, wirtschaftlich<br />

mit den Ressourcen umzugehen, die ihnen zur Verfügung<br />

stehen. Im Vergleich mit den meisten anderen Ländern<br />

<strong>sind</strong> <strong>unsere</strong> Gemeinden nach wie vor reich. Andererseits wird<br />

auch deutlich: Die Lebendigkeit und Attraktivität christlicher<br />

Gemeinden hängt nicht nur am Geld. Es ist davon auszugehen,<br />

dass <strong>unsere</strong> Kirche ärmer wird. Die Zahl der Kirchenaustritte<br />

hat sich auf einem relativ hohen Niveau eingependelt. Jahr für<br />

Jahr entspricht sie bundesweit etwa der Bevölkerung einer<br />

mittleren Großstadt. Höher Gebildete und besser Verdienende<br />

treten eher aus als andere. In den neuen Bundesländern <strong>sind</strong><br />

ganze Generationen nicht mehr kirchlich geprägt. Ihre Kinder<br />

werden gar nicht erst getauft und fallen als potentielle Mitglieder<br />

von vornherein aus. Gesamtgesellschaftliche Entwicklungen<br />

wie Geburtenrückgang, Überalterung, kulturelle und religiöse<br />

Vielfalt wirken sich nachhaltig auf die Mitgliedschaft<br />

aus. Das System der Kirchensteuer hat <strong>unsere</strong> Kirche über<br />

Jahrzehnte getragen. Die Steuerreform mit der Verlagerung<br />

von den direkten Steuern (Lohn- und Einkommensteuer) hin<br />

zu indirekten Steuern (Verbrauchssteuer, Ökosteuer) lässt das


Kirchensteueraufkommen vermutlich zurückgehen. Im zusammenwachsenden<br />

Europa ist das deutsche System der Kirchensteuer<br />

als Sonderfall politisch möglicherweise nicht mehr allzu<br />

lange überlebensfähig. Kirchenvorstände haben diese Entwicklungen<br />

im Blick, auch wenn sie diese nicht direkt beeinflussen<br />

können. Nicht hektische, aber vorsorgliche Reaktionen<br />

<strong>sind</strong> angebracht: Heutige Ausgaben werden kritisch auf ihre<br />

Folgekosten überprüft. Vor allem bei Personalstellen und Neubauten<br />

ist dieser Faktor von entscheidender Bedeutung. Der<br />

Kirchenvorstand spielt den Gedanken durch: „<strong>Was</strong> würden wir<br />

tun, wenn wir 10% weniger Geld hätten?“ Der Umgang mit<br />

Spenden und Kirchgeld wird möglichst transparent dokumentiert<br />

und der gemeindlichen Öffentlichkeit zugänglich gemacht.<br />

Die Erfahrung zeigt: Je konkreter ein Verwendungszweck<br />

oder eine notwendige Anschaffung in den Abkündigungen,<br />

im Gemeindebrief oder einer Aktion dargestellt<br />

wird, desto höher ist die Bereitschaft zur finanziellen Unterstützung.<br />

Die Gewinnung von Sponsoren, zeitgemäßes<br />

Fundraising (= Erschließung neuer Einnahmequellen) und<br />

nicht zuletzt die Gründung von Fördervereinen <strong>sind</strong> weitere<br />

Möglichkeiten.<br />

Verträglichkeit<br />

Neben die Ökonomie tritt in christlichen Gemeinden auch die<br />

Ökologie. Das Evangelium verpflichtet auch zu sozialer Gerechtigkeit<br />

und zu ökologischer Verträglichkeit. Die Bewahrung<br />

der Schöpfung, die auch die Mitgeschöpfe umfasst, der<br />

Gedanke, dass alle Menschen ein gottgewolltes Recht auf ein<br />

menschenwürdiges Leben haben, das auch die Achtung ihrer<br />

Grundbedürfnisse nach Nahrung, Kleidung, <strong>Was</strong>ser, Energie<br />

einschließt, haben konkrete Auswirkungen auf den Umgang<br />

mit Ressourcen in der <strong>Kirchengemeinde</strong>. Ökologisches Wirtschaften<br />

schließt den sparsamen Umgang mit Energie und<br />

<strong>Was</strong>ser in kirchlichen Gebäuden ein. In Pfarrämtern kann ein<br />

sparsamer Umgang mit Papier und Fotokopien eingeübt werden.<br />

Abfallvermeidung und Abfalltrennung sollten in kirchlichen<br />

Einrichtungen selbstverständlich sein. Kirchliche Umweltberater<br />

machen eine ökologische Bestandsaufnahme und<br />

beraten bei konkreten Maßnahmen. Bei Veranstaltungen und<br />

Gemeindefesten können Kaffee und andere Produkte aus fai-<br />

Spenden<br />

Sponsoring<br />

Fundraising<br />

Ökologie<br />

Umweltberater<br />

B 65


global<br />

denken<br />

lokal<br />

handeln<br />

Rücklagen<br />

Kein Besitz<br />

sondern<br />

anvertrautes<br />

Gut<br />

B 66<br />

rem Handel verwendet werden. In vielen Gemeinden findet<br />

einmal monatlich oder nach dem Sonntagsgottesdienst ein<br />

Kirchenkaffee statt, bei dem Waren aus dem Eine – Welt –<br />

Laden verkauft werden. Wichtiger als die einzelnen Ideen<br />

erscheint jedenfalls ein „neues Denken“, das im Zusammenhang<br />

mit der „Agenda 21“ eingeübt wird: „Global denken –<br />

lokal handeln“. Der Kirchenvorstand begreift sich dabei als Teil<br />

der „einen Welt Gottes“ und leistet so seinen konkreten Beitrag<br />

zu mehr sozialer Gerechtigkeit und zur Bewahrung der<br />

Schöpfung.<br />

Nachhaltigkeit<br />

Dass bei Investitionen langfristig geplant und auch an Folgekosten<br />

gedacht werden muss, wurde bereits erwähnt. Unter<br />

dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit <strong>sind</strong> auch das Lebensrecht<br />

und die Lebensqualität nachfolgender Generationen von<br />

Bedeutung. Der Kirchenvorstand stellt sich bewusst immer<br />

wieder die Frage: „Wirtschaften wir so, dass auch <strong>unsere</strong><br />

Nachfolger und spätere Generationen in <strong>unsere</strong>r Gemeinde<br />

gute Bedingungen zum Leben vorfinden?“ Die rechtzeitige<br />

Bildung von Rücklagen für den Haushalt, der verantwortliche<br />

Umgang mit Schenkungen und Stiftungen, die Pflege, Instandsetzung<br />

und Renovierung von Gebäuden, die Bewirtschaftung<br />

kirchlicher Immobilien und Grundstücke, der Erhalt<br />

kirchlicher Kindergärten und Friedhöfe <strong>sind</strong> wichtige Aufgaben<br />

auf diesem Weg. Besonders beim Umgang mit dem kirchlichen<br />

Vermögen (Grundstücke, Gebäude, Pfründe) ist<br />

Nachhaltigkeit angesagt. Die KGO sieht vor, dass das kirchliche<br />

Vermögen in seinem Bestand zu erhalten ist. Verkäufe <strong>sind</strong> nur<br />

im Gegenzug gegen Neuerwerb möglich. Die Verantwortung<br />

des Kirchenvorstands lässt sich so zusammenfassen: Wir machen<br />

uns bewusst, dass <strong>unsere</strong> Gemeinde und ihr Vermögen<br />

nicht unser „Besitz“ ist, sondern ein „anvertrautes Gut“, das<br />

uns <strong>unsere</strong> Vorgänger überlassen haben, für das wir eine Zeitlang<br />

verantwortlich <strong>sind</strong> und das wir für nachfolgende Generationen<br />

erhalten wollen. Nicht nur der kurzfristige Gewinn<br />

und Vorteil, nicht nur das, was jetzt machbar ist, steht bei<br />

Investitionen, Renovierungen und Personalplanung im Vordergrund,<br />

sondern auch das, was mittel- und langfristig vertretbar<br />

erscheint.


Die drei grundlegenden Ressourcen, für die der Kirchenvorstand<br />

verantwortlich ist, <strong>sind</strong> Personal, Finanzen und Gebäude.<br />

Die Aufgaben und vielfach auch Belastungen, die daraus<br />

erwachsen, mögen in einzelnen Gemeinden sehr verschieden<br />

sein. Dessen ungeachtet gehört die Verantwortung für diese<br />

Grundressourcen zu den Hauptaufgaben jedes Kirchenvorstandes.<br />

Im einzelnen:<br />

Personalwesen<br />

Der Kirchenvorstand ist Arbeitgeber. Fast alle <strong>Kirchengemeinde</strong>n<br />

beschäftigen auf Teilzeit- oder ganzen Planstellen Mitarbeitende<br />

in festen Arbeitsverhältnissen. Sie leisten ihre Dienste<br />

als Sekretärin im Pfarramt, Erzieherin im Kindergarten, Mesner/<br />

in oder Organist/in im Gottesdienst etc. Der Kirchenvorstand<br />

hat diese Planstellen errichtet und sorgt für ihre finanzielle<br />

Absicherung. So ist er zum Arbeitgeber geworden. Er hat damit<br />

eine große Verantwortung übernommen. Das beginnt mit der<br />

Anstellung eines/r Mitarbeiters/in: der Kirchenvorstand hat im<br />

Vorfeld ein Stellenprofil erstellt. Es enthält die wesentlichen<br />

Grundaufgaben und die Rahmenbedingungen. Auf diesem<br />

Hintergrund schreibt er die Stelle aus. In der Stellenanzeige<br />

werden auch die Erwartungen an potentielle Interessent/innen<br />

sowie die Voraussetzungen für eine Bewerbung genannt. Auf<br />

eine werbende und gewinnende Sprache wird dabei Wert<br />

gelegt. Mit den Bewerber/innen werden – am besten im<br />

Personalausschuss – Auswahlgespräche geführt. Je klarer der<br />

Kirchenvorstand sich über seine Erwartungen ist, desto leichter<br />

fällt das Gespräch. Bei der Entscheidungsfindung spielen<br />

neben der fachlichen Eignung und der Berufserfahrung auch<br />

persönliche Gesichtspunkte und soziale Belange eine Rolle.<br />

Kann und soll die <strong>Kirchengemeinde</strong> behinderte oder schwer<br />

vermittelbare Arbeitnehmer/innen beschäftigen, weil sie nicht<br />

nur auf effiziente Arbeitsleistung, sondern auch auf soziale<br />

Verträglichkeit achtet? Oder lässt sich mangelnde Effektivität<br />

gerade in kirchlichen Arbeitsverhältnissen nicht verantworten?<br />

Wie auch immer die Entscheidung ausfällt – die abgelehnten<br />

Bewerber/innen haben ein Recht darauf, dass ihre Würde respektiert<br />

und ihr Engagement anerkannt wird. Für die angestellten<br />

Mitarbeitenden ist der Kirchenvorstand Dienstherr. Er<br />

ist dafür zuständig, dass sie eine Dienstordnung erhalten, er<br />

muss arbeitsrechtliche und tarifrechtliche Vorschriften beach-<br />

Personal<br />

Finanzen<br />

Gebäude<br />

KV als<br />

Arbeitgeber<br />

KV als<br />

Dienstherr<br />

B 67


Kirchensteuer<br />

B 68<br />

ten, Fürsorge üben und Konflikte regeln. Unterstützt wird er<br />

dabei durch die kirchlichen Verwaltungsstellen bzw. die<br />

<strong>Kirchengemeinde</strong>ämter. Sie unterhalten eine Personalabteilung<br />

und beraten in konkreten Fragen. Sie bereiten die nötigen<br />

Beschlüsse vor und helfen bei der Umsetzung. Der unmittelbare<br />

Dienstvorgesetzte ist in der Regel der/die Pfarramtsführer/in.<br />

Er/sie ist für Dienstbesprechungen verantwortlich,<br />

nimmt die unmittelbare Dienst- und Fachaufsicht wahr, erteilt<br />

Weisungen, nimmt Krankheitsmeldungen und Urlaubsanträge<br />

entgegen. In der Praxis hat es sich aber auch bewährt, Pfarrer/<br />

innen von solchen Doppelaufgaben als Seelsorger und Dienstvorgesetzte<br />

zu entlasten. Die neuen rechtlichen Möglichkeiten<br />

erlauben es, für bestimmte Aufgabenbereiche oder grundsätzlich<br />

die Personalführung an andere geeignete Mitglieder des<br />

Kirchenvorstandes zu übertragen. (Für die konkrete Zusammenarbeit<br />

zwischen Kirchenvorstand und Hauptamtlichen vgl.<br />

das unter 3.2. Gesagte.)<br />

Finanzwesen<br />

Das Geld, über das der Kirchenvorstand zu entscheiden hat,<br />

wird im ordentlichen Haushalt der <strong>Kirchengemeinde</strong> verwaltet.<br />

Für Baumaßnahmen und andere größere Projekte wird ein<br />

außerordentlicher Haushalt erstellt. Der Haushaltsplan legt die<br />

zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben für ein Jahr im<br />

Voraus fest. Die Jahresrechnung weist die tatsächlichen Beträge<br />

aus.<br />

Die finanziellen Mittel, über die eine <strong>Kirchengemeinde</strong> verfügt,<br />

stammen im großen und ganzen aus vier Quellen:<br />

Die Kirchensteuer wird von den Finanzämtern im Auftrag der<br />

Landeskirche eingezogen und von den Kirchensteuerämtern<br />

verwaltet. Die Gemeinden erhalten abhängig von ihrer Größe,<br />

Struktur und Ausstattung nach einem bestimmten Schlüssel<br />

Umlagen und Zuweisungen aus diesen von der Landeskirche<br />

zentral verwalteten Mitteln. Im Rahmen eines Personal- und<br />

Sachkostenrahmens, den der Landesstellenplan vorgibt, kann<br />

der Kirchenvorstand eigene Schwerpunkte bei den Ausgaben<br />

setzen. Wenn beispielsweise die Reinigungsarbeiten ehrenamtlich<br />

übernommen werden, kann das eingesparte Geld anderen<br />

Zwecken zugeführt werden. Allerdings muss der finanzielle<br />

Gesamtrahmen eingehalten werden. Trotzdem hat der


Kirchenvorstand auf diese Weise einen gewissen Spielraum zur<br />

Schwerpunktsetzung bei Finanzen und Personal.<br />

Neben die allgemeine Kirchensteuer tritt das Kirchgeld als<br />

„Ortskirchensteuer“. Es handelt sich dabei ebenfalls um eine<br />

Pflichtabgabe, die im Unterschied zur Kirchensteuer nicht<br />

zentral eingezogen und verwaltet wird, sondern der <strong>Kirchengemeinde</strong><br />

direkt zugute kommt. Der Kirchenvorstand legt die<br />

Höhe und die Modalitäten des Einzugsverfahrens fest. Ein<br />

fester Betrag des Kirchgeldes ist zur Deckung des ordentlichen<br />

Haushaltes vorgesehen. Der sogenannte „Kirchgeldmehrertrag“<br />

kann für bestimmte Zwecke und Anschaffungen<br />

verwendet werden, die der Kirchenvorstand beschließt.<br />

Neben den Klingelbeuteleinlagen und freien Kollekten fallen<br />

darunter freiwillige Spenden von Gemeindemitgliedern, wie sie<br />

beispielsweise bei Hausbesuchen und Amtshandlungen gegeben<br />

werden. Gaben und Spenden werden vom Pfarramtsvorstand<br />

in der Gabenkasse des Pfarramtes verwaltet und dem<br />

vorgesehenen Zweck im Haushalt zugeführt. Spenden zur<br />

freien Verfügung können im kleineren Umfang vom Pfarramtsvorstand<br />

für frei bestimmte Zwecke verwendet werden. Anschaffungen<br />

<strong>sind</strong> jedoch immer Angelegenheit des gemeindlichen<br />

Haushaltes; für sie ist ein Beschluss des Kirchenvorstandes<br />

unerlässlich. In jedem Fall muss unbedingt auf den Willen<br />

der Spender geachtet werden. Es gilt der Grundsatz: Spenderwille<br />

ist Königswille. Im Umgang mit anvertrauten Spenden ist<br />

höchste Sorgfalt und Transparenz geboten. Deshalb überprüft<br />

der/die Dekan/in einmal jährlich die Gabenkassen oder beauftragt<br />

eine Person seines/ihres Vertrauens damit. Der Pfarramtsvorstand<br />

gibt dem Kirchenvorstand einmal jährlich einen<br />

Überblick über die Höhe und die Verwendung der eingegangenen<br />

Spenden. Dabei geht es nicht nur um die Zahlen. Tendenzen<br />

bei der Gebefreudigkeit <strong>sind</strong> immer auch ein Indiz für<br />

Entwicklungen im Gemeindeleben.<br />

Kirchgeld<br />

Gaben und<br />

Spenden<br />

B 69


Gebühren<br />

und<br />

Erstattungen<br />

Neuanschaffungen<br />

B 70<br />

Darunter fallen Nutzungsgebühren für kirchliche Einrichtungen<br />

und Gebäude sowie die Gebühren, die bei Amtshandlungen<br />

erhoben werden. Der Kirchenvorstand legt die Höhe der<br />

Elternbeiträge für die Kindertagesstätte oder die Friedhofsgebühren<br />

in eigenen Ordnungen fest. Er entscheidet über die<br />

Nutzungskosten für gemeindliche Räume durch Dritte im<br />

Rahmen einer entsprechenden Hausordnung. In Gemeinden,<br />

die einer Gesamtkirchengemeinde angehören, ist er dabei an<br />

deren Vorgaben gebunden. Ansonsten bewegt er sich frei<br />

innerhalb eines ortsüblichen Rahmens.<br />

Wer darf Geld ausgeben? Auf diese Frage gibt es eine grundsätzliche<br />

und eine praktische Antwort. Grundsätzlich hat der<br />

Kirchenvorstand die Verfügungsgewalt über die finanziellen<br />

Mittel der <strong>Kirchengemeinde</strong>. Durch den Haushaltsplan, den er<br />

beraten und beschlossen hat, setzt er den finanziellen Rahmen<br />

für alle Einnahmen und Ausgaben. Der/die Kirchenpfleger/in<br />

überwacht den tatsächlichen Rechnungsverlauf und<br />

informiert den Kirchenvorstand über eventuelle Abweichungen,<br />

etwa bei gravierenden Mindereinnahmen oder erheblichen<br />

Mehrausgaben. Der Kirchenvorstand muss sich mit den<br />

Ursachen und möglichen Folgen auseinandersetzen und notfalls<br />

geeignete Maßnahmen ergreifen, die Abhilfe schaffen<br />

können. Größere Ausgaben und Neuanschaffungen (z.B. Computer,<br />

Kopiergerät, Büromöbel) berät er auf der Grundlage von<br />

Kostenvorschlägen und entscheidet dann über die Anschaffung.<br />

Dies gilt auch für den Fall, dass grundsätzlich entsprechende<br />

Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Der Haushaltsplan<br />

sieht darüber hinaus Mittel für verschiedene Aktivitäten<br />

und Arbeitsschwerpunkte der <strong>Kirchengemeinde</strong> vor, z.B. für<br />

Kirchenmusik, Jugendarbeit, Gottesdienstgestaltung etc. Die<br />

haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden in diesen Bereichen<br />

sollten wissen, wieviel Geld wofür zur Verfügung steht. In<br />

bestimmten Grenzen sollten sie über Ausgaben selbständig<br />

entscheiden können. Daher empfiehlt sich eine entsprechende<br />

Budgetierung des Haushaltes durch den Kirchenvorstand. In<br />

der Praxis ist der/die Kirchenpfleger/in für die Kassenführung<br />

zuständig. Die Verantwortung dafür liegt beim Pfarramtsvorstand.<br />

Er weist Rechnungen zur Zahlung an und prüft gemeinsam<br />

mit einem weiteren Kirchenvorstandsmitglied einmal jährlich<br />

den Kassenstand. Der/die Kirchenpfleger/in führt die Aus-


gaben im Rahmen des Haushaltsplanes aus und vereinnahmt<br />

die Einkünfte rechtzeitig und vollständig. Vereinfacht könnte<br />

man das Zusammenspiel von Kirchenvorstand, Pfarramtsvorstand<br />

und Kirchenpfleger/in bei Ausgaben auf folgende Formel<br />

bringen:<br />

Die Beschlussgewalt liegt beim Kirchenvorstand<br />

Die Anordnungsgewalt liegt beim Pfarramtsvorstand<br />

Die Vollzugsgewalt liegt bei dem/der Kirchenpfleger/in<br />

Für die einfachen Geschäfte der laufenden Verwaltung fallen<br />

auch laufende Ausgaben an. Im Pfarramtsbüro etwa müssen<br />

immer wieder regelmäßig Papier, Druckerpatronen und sonstige<br />

Büromaterialien angeschafft werden. Eine Schreibtischlampe<br />

muss ersetzt werden oder ein Türschloss repariert. Für<br />

diese Maßnahmen legt der Kirchenvorstand einen finanziellen<br />

Rahmen fest, innerhalb dessen der Pfarramtsvorstand ohne<br />

weitere Rücksprache mit dem Kirchenpfleger und dem Kirchenvorstand<br />

unmittelbar handeln kann. Die Höhe des zur<br />

Verfügung stehenden Betrages ist nicht grundsätzlich festgelegt,<br />

sondern richtet sich nach den Erfordernissen und Erfahrungen<br />

vor Ort.<br />

Wofür gibt eine Gemeinde ihr Geld aus? Viel Spielraum für eine<br />

freie Entscheidung besteht nicht. In der Regel liegen die meisten<br />

Ausgaben von vornherein fest: Löhne und Gehälter für<br />

Mitarbeitende, Unterhalt von Gebäuden, Energie- und<br />

Sachkosten für Gottesdienste und gemeindliche Veranstaltungen.<br />

In vielen Fällen sieht der Haushaltsplan vor, dass zur<br />

Deckung der laufenden Ausgaben Eigenmittel – etwa aus den<br />

Klingelbeuteleinlagen oder frei verfügbaren Spenden – einzuplanen<br />

<strong>sind</strong>. Trotzdem bleiben gewisse Spielräume für den<br />

Kirchenvorstand bestehen: Wofür soll der Erlös des Gemeindefestes<br />

verwendet werden? Gibt es einen Kollektenplan, in dem<br />

die Verwendung der freien Kollekten geregelt ist? Wofür verwenden<br />

wir Spenden zur freien Verfügung? Bei der Beratung<br />

des Haushaltsplanes können Akzente gesetzt werden: Sollen<br />

alle Haushaltsposten wie bisher berücksichtigt bleiben? Oder<br />

können wir auf Veränderungen im Gemeindeleben auch finan-<br />

laufende<br />

Verwaltung<br />

B 71


B 72<br />

ziell reagieren? Vielleicht ist der Kirchenchor so sehr geschrumpft,<br />

dass er die anspruchsvolle Literatur gar nicht singen<br />

kann, für die immer Mittel eingeplant waren. Vielleicht<br />

könnten wir im Gegenzug dem neu entstandenen Besuchsdienstteam<br />

für die Neuzugezogenen mit diesen Mitteln eine<br />

Fortbildung finanzieren? Auch wenn in aller Regel Ausgaben<br />

„zum Anfassen“ wie z.B. ein neuer Kirchenbus, ein wertvolles<br />

Altarkreuz oder ein Kopiergerät für das Pfarramtsbüro als notwendige<br />

Anschaffung leichter überzeugen und sowohl den<br />

Kirchenvorstand als auch mögliche Spender/innen motivieren,<br />

müssen in einer <strong>Kirchengemeinde</strong> auch immer wieder andere<br />

Entscheidungen getroffen werden: ein Teil des Reinerlöses<br />

<strong>unsere</strong>s Gemeindefestes kommt der Partnergemeinde in<br />

Mecklenburg zugute, die schon lange ihr Kirchendach sanieren<br />

möchte. Der alte Gemeindebus fährt auch noch ein Jahr<br />

länger als geplant, dafür kann im Gemeindehaus die neue<br />

Heizungsanlage, die umweltfreundlicher und wirtschaftlicher<br />

arbeitet, früher eingebaut werden. Das geplante Kirchenkonzert<br />

muss mit zwei Solisten statt mit vieren auskommen, dafür<br />

kann der Asylkreis neue Bücher für den Deutschkurs anschaffen.<br />

So verbinden sich in der Praxis die wirtschaftlichen Notwendigkeiten<br />

des Haushaltsrechtes und die ökologische Kompetenz<br />

des Kirchenvorstandes in geeigneter Weise. Auf diesem<br />

Wege wird der Umgang mit dem Geld zu einem sinnvollen<br />

Steuerungsinstrument für die Entwicklung einer <strong>Kirchengemeinde</strong>.<br />

Bauwesen<br />

Der Kirchenvorstand ist zuständig für die Planung und Errichtung,<br />

den Unterhalt und die Instandsetzung sowie die Nutzung<br />

gemeindeeigener Gebäude. In beinahe jeder Gemeinde<br />

gibt es eine Kirche und ein Pfarrhaus. In diesen Gebäuden<br />

bildet sich der ursprüngliche Gedanke der Parochie ab: eine<br />

regional begrenzte Gemeinschaft (ein Dorf, ein Stadtteil, ein<br />

kleinerer Verbund mehrerer Ortschaften) bildet eine eigene<br />

Ortsgemeinde. Sie unterhält eine eigene Kirche als zentralen<br />

Versammlungsraum und bekommt eine/n eigene/n Pfarrer/in<br />

zugeteilt. Für diesen hat sie das Pfarrhaus bereitzustellen und<br />

zu unterhalten. Neben Kirche und Pfarrhaus besitzen zahlreiche<br />

Gemeinden ein Gemeindehaus als Veranstaltungsort für<br />

Gruppen und Kreise und sonstige Formen von Gemeindeleben.<br />

Auch für dessen Unterhalt <strong>sind</strong> sie zuständig. Je nach


örtlichen Gegebenheiten unterhalten viele Gemeinden weitere<br />

Gebäude, die unterschiedlichen Einrichtungen dienen können,<br />

z.B. Kindertagesstätten, Jugendheime, Sozialstationen, Aussegnungshallen<br />

etc. Neben der <strong>Kirchengemeinde</strong> kommen für<br />

deren Unterhalt in der Regel eigene Rechtsträger in Frage. So<br />

kann die Sozialstation in Trägerschaft des Diakonischen Werkes<br />

sein oder für die Kindertagesstätte ein Trägerverein in Frage<br />

kommen. Wie auch immer – in jedem Fall hat der Kirchenvorstand<br />

eine Mitverantwortung auch für diese Einrichtungen.<br />

Kirche, Pfarrhaus, Gemeindehaus und eventuell weitere Gebäude<br />

wollen errichtet, instandgesetzt und wirtschaftlich unterhalten<br />

werden.<br />

Der Kirchenvorstand hat alle Hände voll zu tun. Er gelangt<br />

gerade auf diesem Feld schnell an seine Grenzen. Wer hat die<br />

Sachkompetenz und die Zeit, sich sachkundig um all das zu<br />

kümmern, was bei einer größeren Baumaßnahme zu beachten<br />

ist? Wie kommen wir an Zuschüsse? Welche Auflagen des<br />

Denkmalschutzes müssen wir beachten? Nicht überall gibt es<br />

einen fähigen Architekten, der mit derlei Vorgängen vertraut<br />

ist. Die Erstellung eines Raumprogrammes, der Baupläne und<br />

eines entsprechenden Finanzierungsplanes <strong>sind</strong> Aufgaben, mit<br />

denen sich ohnehin Fachleute befassen müssen. Der Kirchenvorstand<br />

erteilt hierfür den Auftrag, nachdem er die kirchenaufsichtliche<br />

Genehmigung eingeholt hat. Er lässt sich durch<br />

die Bauabteilung im <strong>Kirchengemeinde</strong>amt oder bei der regionalen<br />

Verwaltungsstelle in geeigneter Form beraten.<br />

Der Bau einer Kirche oder eines Gemeindezentrums <strong>sind</strong> nicht<br />

nur reine Baumaßnahmen, sondern erfordern grundsätzliche<br />

und sorgfältige Überlegungen im Vorfeld: <strong>Was</strong> soll unser<br />

neuer Kirchenbau über uns als Gemeinde aussagen? Passt eine<br />

runde Grundform, die sich um den Altar herum anordnet, zu<br />

<strong>unsere</strong>m Bild als Gemeinde? Sind die Räume im neuen Gemeindehaus<br />

nicht nur funktional und zweckmäßig, sondern<br />

laden sie auch zum Wohlfühlen und Verweilen ein, so dass<br />

daraus ein echter Lebensraum im Zentrum <strong>unsere</strong>r Gemeinde<br />

entstehen kann? Daran wird deutlich, dass Baumaßnahmen<br />

Teil des Gemeindelebens <strong>sind</strong> und dem Gesamtkonzept einer<br />

Gemeinde entsprechen müssen. Nicht nur bei Baumaßnahmen<br />

ist der Kirchenvorstand gefragt. Viel häufiger wird er sich um<br />

den laufenden Unterhalt und die Instandhaltung vorhandener<br />

Gebäude kümmern müssen. Am besten beauftragt er einen<br />

Baumaßnahmen<br />

als Teil des<br />

Gemeindelebens<br />

B 73


Nutzung<br />

kirchlicher<br />

Gebäude<br />

B 74<br />

Bauausschuss damit, einmal jährlich eine Begehung sämtlicher<br />

gemeindeeigenen Gebäude vorzunehmen, die entsprechenden<br />

Mängel aufzuzeichnen und über geeignete Maßnahmen<br />

zu ihrer Behebung zu beraten. Größere Reparaturen erfordern<br />

in der Regel, dass mindestens zwei Angebote eingeholt werden.<br />

Wie können gemeindeeigene Gebäude sinnvoll genutzt werden?<br />

Zunächst steht natürlich ihr ursprünglicher Zweck im<br />

Vordergrund, zu dem sie errichtet wurden. Die Kirche ist<br />

Wahr- und Kennzeichen der Gemeinde. Vielfach prägt sie das<br />

Ortsbild. Oder sie gibt der Gemeinde ihren Namen. Im<br />

Bewußtsein zahlreicher Menschen verkörpert sie geradezu<br />

symbolisch das, was das Wesen von „Kirche“ ausmacht – einen<br />

Raum zum Beten, zur Gottesbegegnung und zur<br />

Selbstfindung.<br />

Gerade Kirchenferne verbinden mit dem Kirchenraum oft viel<br />

mehr als mit dem konkreten Gemeindeleben. Von daher tut<br />

der Kirchenvorstand gut daran, die Kirche möglichst offen zu<br />

halten und den Eingangsbereich informativ und einladend zu<br />

gestalten. Der Kirchenraum ist „die“ Visitenkarte der <strong>Kirchengemeinde</strong>.<br />

Über Gottesdienste und Amtshandlungen verbindet<br />

sich für viele Gemeindemitglieder mit dem Kirchengebäude<br />

ein Stück des eigenen Lebensweges. Viele Menschen reden<br />

deshalb gerne von „meiner“ Kirche, wenn sie die Ortsgemeinde<br />

meinen. Nach evangelischem Verständnis <strong>sind</strong><br />

Kirchengebäude nicht nur „heilige“ Orte, sondern auch<br />

Versammlungsräume, in denen Konzerte, Ausstellungen und<br />

Vorträge zu kirchennahen Themen stattfinden können. In kleineren<br />

Städten und Dörfern ist die Kirche oft der einzige Raum<br />

von hinreichender Größe, Ausstattung und Akustik. Es ist ein<br />

Zeichen christlicher Gastfreundschaft, wenn sie dem Gesangsverein<br />

für ein Jubiläumskonzert oder der örtlichen Schule für<br />

ihre Entlassfeier zur Verfügung gestellt werden kann.<br />

Nicht weniger gelten diese Überlegungen für die Nutzung des<br />

Gemeindehauses. Natürlich haben dort die Gruppen und die<br />

Aktivitäten der Gemeinde Vorrang. Trotzdem kann eine Gemeinde<br />

hier zeichenhafte Gastfreundschaft praktizieren, indem<br />

sie Selbsthilfegruppen beherbergt oder für private Familienfei-


ern Räume bereitstellt und vermietet. Der Kirchenvorstand<br />

regelt die Raumnutzung in einer Hausordnung. Er entscheidet<br />

über die Nutzungsanträge Dritter. Dabei hat er auch die Belastungsgrenzen<br />

seines Hausmeisters und der Reinigungskräfte<br />

im Blick. Gerade die kirchlichen Gebäude ermöglichen einer<br />

Gemeinde, ein reiches inneres Leben zu entfalten und gastfreundlich<br />

und einladend nach außen zu wirken.<br />

Notizen<br />

B 75


Nachwort<br />

B 76<br />

Im Umgang mit Geld, in der Gestaltung des Gemeindelebens,<br />

in der Nutzung von Kirche und Gemeindehaus, im Gespräch<br />

mit Mitarbeitenden und Gemeindemitgliedern – auf vielen<br />

Feldern <strong>sind</strong> Sie als Kirchenvorsteherin oder Kirchenvorsteher<br />

gefordert. Überall geht es um Beziehungen, die gepflegt sein<br />

wollen. Schnell stellt sich das Gefühl ein: Das wird mir zuviel.<br />

Das schaffe ich nicht. <strong>Was</strong> soll ich denn noch alles tun? – Da<br />

tut die Einsicht gut, dass im Kirchenvorstand viele zusammen<br />

wirken. Keine/r muss alles gleich gut können. Keine/r muss<br />

alles allein machen.<br />

Auch ein Kirchenvorstand als Ganzes muss nicht alles<br />

gleichermaßen umsetzen, was in den zurückliegenden Seiten<br />

an Möglichkeiten beschrieben ist. Auswahl ist möglich, Beschränkung<br />

sinnvoll. Welche Anregung können wir übernehmen?<br />

Wo spüren wir eine Herausforderung, der wir uns stellen<br />

wollen? Wofür nehmen wir Unterstützung und Beratung in<br />

Anspruch? <strong>Was</strong> wollen wir in <strong>unsere</strong>m Kirchenvorstand und in<br />

<strong>unsere</strong>r Gemeinde ausprobieren?<br />

Nutzen Sie das vorliegende Arbeitsbuch als Ideensammlung<br />

und als Anregung. Kommen Sie über die Themen und die<br />

Gestaltungsmöglichkeiten ins Gespräch. Und entscheiden Sie,<br />

was in Ihrem Kirchenvorstand und in Ihrer Gemeinde als<br />

Nächstes dran ist.<br />

Wir wünschen Ihnen jedenfalls gute Gedanken und den nötigen<br />

Schwung für Ihre Arbeit im Kirchenvorstand!


An das Amt für Gemeindedienst, Nürnberg, senden<br />

Fax 0911-4316 296 Gemeindeaufbau<br />

Absender<br />

Ja, ich möchte Informationen über<br />

?<br />

Kennen Sie schon...<br />

... die Arbeitshilfen<br />

„Damit Leitung gelingt“<br />

„Von den <strong>Spielregeln</strong> zur Geschäftsordnung“<br />

... die Internetadresse www.kirchenvorstand2000.de<br />

Wunschblatt<br />

B 77


Bitte lassen Sie uns wissen, welche thematischen Schwerpunkte Ihr Interesse<br />

finden. Dies dient uns als Anregung zur weiteren Planung <strong>unsere</strong>r Arbeit.<br />

Herzlichen Dank für Ihre Mühe!<br />

Ihr Team Gemeindeentwicklung<br />

Folgende Themen interessieren mich besonders:<br />

Von der Tagesordnung bis zum Protokoll –<br />

Sitzungen im Kirchenvorstand sinnvoll gestalten<br />

Jetzt verstehen wir uns besser –<br />

Gelingende Kommunikation im Kirchenvorstand<br />

Jetzt kann ich den Vorsitz übernehmen –<br />

Die neuen Möglichkeiten zur Geschäftsordnung im Kirchenvorstand<br />

Verwalten und Gestalten –<br />

Inhaltliche Schwerpunkte setzen im Kirchenvorstand<br />

Miteinander statt Gegeneinander –<br />

Gelingende Kooperation im Kirchenvorstand<br />

Streiten verbindet –<br />

Hilfreicher Umgang mit Konflikten im Kirchenvorstand<br />

Sechs Jahre <strong>sind</strong> eine lange Zeit –<br />

Sinnvolle Planung der KV – Arbeit<br />

Rund ums Ehrenamt –<br />

Impulse aus dem neuen Ehrenamtsgesetz für den Kirchenvorstand<br />

Gemeindeentwicklung mit Pfiff –<br />

Vom Leitbild zum Programm<br />

Wo unser Glaube vorkommt –<br />

Spiritualität im Kirchenvorstand<br />

B 78


Harald Wildfeuer und Thomas Popp <strong>sind</strong> zugleich weiterhin<br />

Ihre Ansprechpartner zu Themen des Kirchenvorstands.<br />

Schreiben Sie. Faxen Sie. Rufen Sie an.<br />

Wir wünschen Ihnen von Herzen eine gelingende, befriedigende<br />

und bereichernde Mitarbeit und Mitverantwortung im<br />

anspruchsvollen Engagement der Gemeindeleitung.<br />

Ihr Team<br />

ARBEITSBUCH KIRCHENVORSTAND<br />

Team „Gemeindeentwicklung + Gemeindeleitung“<br />

Pfarrer Harald Wildfeuer<br />

Telefon 0911-4316 261 I. Chaudhri (Sekretariat)<br />

Fax 0911-4316 296 Telefon 0911-4316 260<br />

gemeindeentwicklung@afg-elkb.de<br />

Pfarrer Dr. Thomas Popp<br />

Telefon 0911-4316 271 Chr. Hille (Sekretariat)<br />

Fax 0911-4316 296 Telefon 0911-4316 270<br />

hauskreisarbeit@afg-elkb.de<br />

„Gemeindliche Öffentlichkeitsarbeit“<br />

Diakon Herbert Kirchmeyer<br />

Telefon 0911-4316 231 H. Rupprecht (Sekretariat)<br />

Fax 0911-4316 101 Telefon 0911-4316 230<br />

oeffentlichkeitsarbeit@afg-elkb.de<br />

Amt für Gemeindedienst Amt für Gemeindedienst<br />

Team Gemeindeentwicklung<br />

Postfach 440465 Sperberstraße 70<br />

90209 Nürnberg 90461 Nürnberg<br />

Kontakt<br />

So kommen<br />

Sie in<br />

Kontakt<br />

mit uns<br />

Allgemeine<br />

Anschrift<br />

B A 579


<strong>Kirchengemeinde</strong>ordnung<br />

RS 300<br />

B A 680<br />

<strong>Kirchengemeinde</strong>ordnung<br />

der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern<br />

(<strong>Kirchengemeinde</strong>ordnung – KGO)<br />

in der Neufassung vom 12. Januar 2000<br />

Die Landessynode hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet<br />

wird, nachdem festgestellt ist, dass die Erfordernisse verfassungsändernder<br />

Mehrheit erfüllt <strong>sind</strong>:<br />

I. Abschnitt<br />

Grundlegung .............................................................................................. §§ 1 – 11<br />

II. Abschnitt<br />

Bereich und Bestand der <strong>Kirchengemeinde</strong>n ................................ §§ 12 – 17<br />

III. Abschnitt<br />

Der Kirchenvorstand<br />

1. Der Kirchenvorstand und seine Aufgaben ................................ §§ 18 – 26<br />

2. Die Zugehörigkeit zum Kirchenvorstand ................................... §§ 27 – 34<br />

3. Die Geschäftsführung des Kirchenvorstandes .......................... §§ 35 – 52<br />

4. Der Kirchenpfleger, die Kirchenpflegerin ................................... §§ 53 – 54<br />

IV. Abschnitt<br />

Kirchengemeindliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ......... §§ 55 – 62<br />

V. Abschnitt<br />

Die ortskirchliche Vermögensverwaltung<br />

1. Die ortskirchlichen Rechts- und Vermögensträger ................. §§ 63 – 64<br />

2. Die Verwaltung des Ortskirchenvermögens .............................. §§ 65 – 70<br />

VI. Abschnitt<br />

Der Haushalt der <strong>Kirchengemeinde</strong><br />

1. Allgemeines ......................................................................................... §§ 71 – 75<br />

2. Der Finanzbedarf der <strong>Kirchengemeinde</strong> .................................... §§ 76 – 79<br />

3. Ordentliche und außerordentliche Deckungsmittel ............... §§ 80 – 85<br />

VII. Abschnitt<br />

Gesamtkirchengemeinden .................................................................. §§ 86 – 97<br />

VIII. Abschnitt<br />

Visitation und Aufsicht<br />

1. Visitation ............................................................................................. §§ 98 – 99<br />

2. Aufsicht ........................................................................................... §§ 100 – 110<br />

IX. Abschnitt<br />

Rechtsbehelfe ....................................................................................... §§ 111 – 112<br />

X. Abschnitt<br />

Übergangs- und Schlussbestimmungen ..................................... §§ 113 – 122

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