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Was sind unsere Spielregeln? - Kirchengemeinde Wiesenbronn

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B 48<br />

KV<br />

Ehrenamtliche<br />

Ausübung dieser Aufgabe jedoch auch an die Beschlüsse des<br />

Kirchenvorstandes gebunden. In der Praxis kann es hilfreich<br />

sein, für diesen Bereich der Kirchenvorstandsarbeit einen –<br />

beschließenden – Personalausschuss einzurichten, der in Zusammenarbeit<br />

mit der kirchlichen Verwaltungsstelle bzw. dem<br />

<strong>Kirchengemeinde</strong>amt der Gesamtkirchengemeinde das<br />

Personalwesen regelt. Nachdem nach der neuen<br />

<strong>Kirchengemeinde</strong>ordnung außer den Pfarrer/innen keine weiteren<br />

Hauptamtlichen, die in der <strong>Kirchengemeinde</strong> Dienst mit<br />

mehr als zehn Wochenstunden tun, mehr im Kirchenvorstand<br />

vertreten sein können, ist der regelmäßige Austausch zwischen<br />

dem Kirchenvorstand und den Hauptamtlichen umso<br />

wichtiger, wenn es um deren Aufgabenbereich geht. In Angelegenheiten<br />

und bei Entscheidungen, die sie persönlich oder<br />

in ihrer Dienstausübung betreffen, <strong>sind</strong> sie rechtzeitig zu<br />

informieren und möglichst auch zu hören. Sinnvoll ist es<br />

auch, wenn der Kirchenvorstand für bestimmte Aufgabenbereiche<br />

und Mitarbeitergruppen regelmäßig einen Platz auf<br />

der Tagesordnung reserviert und eigene Beauftragte ernennt,<br />

die für einen wechselseitigen Informationsfluss Sorge tragen.<br />

Kirchenvorstand und Ehrenamtliche<br />

Im Blick auf die Ehrenamtlichen nimmt der Kirchenvorstand<br />

selbst eine Doppelrolle ein: einerseits hat er als Gemeindeleitung<br />

eine besondere Verantwortung für die Gewinnung,<br />

Begleitung und Unterstützung Ehrenamtlicher, andererseits<br />

<strong>sind</strong> seine meisten Mitglieder selbst ehrenamtlich tätig. Von<br />

daher kommt ihm die Rolle zu, die Belange der Ehrenamtlichen<br />

– ihre Rechte und Pflichten – für sich selbst in Anspruch zu<br />

nehmen und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass andere in der<br />

Gemeinde ehrenamtlich Tätige auf angemessene Weise unterstützt<br />

und gewürdigt werden. Insbesondere durch das neue<br />

Ehrenamtsgesetz ist diese Aufgabe stärker betont. Wenigstens<br />

einmal jährlich soll jetzt der Kirchenvorstand eine eigene Versammlung<br />

der Mitarbeitenden ausrichten und selbst daran<br />

teilnehmen. Neben dem Jahresrückblick auf die geleistete<br />

Arbeit und der gemeinsamen Planung von Projekten können<br />

dabei gemeinsame Regelungen wie beispielsweise zur Hausordnung,<br />

Raumbelegung oder zum Auslagenersatz getroffen<br />

werden, neue Mitarbeitende begrüßt und ausscheidende ge-

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