Was sind unsere Spielregeln? - Kirchengemeinde Wiesenbronn
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B 48<br />
KV<br />
Ehrenamtliche<br />
Ausübung dieser Aufgabe jedoch auch an die Beschlüsse des<br />
Kirchenvorstandes gebunden. In der Praxis kann es hilfreich<br />
sein, für diesen Bereich der Kirchenvorstandsarbeit einen –<br />
beschließenden – Personalausschuss einzurichten, der in Zusammenarbeit<br />
mit der kirchlichen Verwaltungsstelle bzw. dem<br />
<strong>Kirchengemeinde</strong>amt der Gesamtkirchengemeinde das<br />
Personalwesen regelt. Nachdem nach der neuen<br />
<strong>Kirchengemeinde</strong>ordnung außer den Pfarrer/innen keine weiteren<br />
Hauptamtlichen, die in der <strong>Kirchengemeinde</strong> Dienst mit<br />
mehr als zehn Wochenstunden tun, mehr im Kirchenvorstand<br />
vertreten sein können, ist der regelmäßige Austausch zwischen<br />
dem Kirchenvorstand und den Hauptamtlichen umso<br />
wichtiger, wenn es um deren Aufgabenbereich geht. In Angelegenheiten<br />
und bei Entscheidungen, die sie persönlich oder<br />
in ihrer Dienstausübung betreffen, <strong>sind</strong> sie rechtzeitig zu<br />
informieren und möglichst auch zu hören. Sinnvoll ist es<br />
auch, wenn der Kirchenvorstand für bestimmte Aufgabenbereiche<br />
und Mitarbeitergruppen regelmäßig einen Platz auf<br />
der Tagesordnung reserviert und eigene Beauftragte ernennt,<br />
die für einen wechselseitigen Informationsfluss Sorge tragen.<br />
Kirchenvorstand und Ehrenamtliche<br />
Im Blick auf die Ehrenamtlichen nimmt der Kirchenvorstand<br />
selbst eine Doppelrolle ein: einerseits hat er als Gemeindeleitung<br />
eine besondere Verantwortung für die Gewinnung,<br />
Begleitung und Unterstützung Ehrenamtlicher, andererseits<br />
<strong>sind</strong> seine meisten Mitglieder selbst ehrenamtlich tätig. Von<br />
daher kommt ihm die Rolle zu, die Belange der Ehrenamtlichen<br />
– ihre Rechte und Pflichten – für sich selbst in Anspruch zu<br />
nehmen und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass andere in der<br />
Gemeinde ehrenamtlich Tätige auf angemessene Weise unterstützt<br />
und gewürdigt werden. Insbesondere durch das neue<br />
Ehrenamtsgesetz ist diese Aufgabe stärker betont. Wenigstens<br />
einmal jährlich soll jetzt der Kirchenvorstand eine eigene Versammlung<br />
der Mitarbeitenden ausrichten und selbst daran<br />
teilnehmen. Neben dem Jahresrückblick auf die geleistete<br />
Arbeit und der gemeinsamen Planung von Projekten können<br />
dabei gemeinsame Regelungen wie beispielsweise zur Hausordnung,<br />
Raumbelegung oder zum Auslagenersatz getroffen<br />
werden, neue Mitarbeitende begrüßt und ausscheidende ge-