11.12.2012 Aufrufe

Was sind unsere Spielregeln? - Kirchengemeinde Wiesenbronn

Was sind unsere Spielregeln? - Kirchengemeinde Wiesenbronn

Was sind unsere Spielregeln? - Kirchengemeinde Wiesenbronn

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Gebühren<br />

und<br />

Erstattungen<br />

Neuanschaffungen<br />

B 70<br />

Darunter fallen Nutzungsgebühren für kirchliche Einrichtungen<br />

und Gebäude sowie die Gebühren, die bei Amtshandlungen<br />

erhoben werden. Der Kirchenvorstand legt die Höhe der<br />

Elternbeiträge für die Kindertagesstätte oder die Friedhofsgebühren<br />

in eigenen Ordnungen fest. Er entscheidet über die<br />

Nutzungskosten für gemeindliche Räume durch Dritte im<br />

Rahmen einer entsprechenden Hausordnung. In Gemeinden,<br />

die einer Gesamtkirchengemeinde angehören, ist er dabei an<br />

deren Vorgaben gebunden. Ansonsten bewegt er sich frei<br />

innerhalb eines ortsüblichen Rahmens.<br />

Wer darf Geld ausgeben? Auf diese Frage gibt es eine grundsätzliche<br />

und eine praktische Antwort. Grundsätzlich hat der<br />

Kirchenvorstand die Verfügungsgewalt über die finanziellen<br />

Mittel der <strong>Kirchengemeinde</strong>. Durch den Haushaltsplan, den er<br />

beraten und beschlossen hat, setzt er den finanziellen Rahmen<br />

für alle Einnahmen und Ausgaben. Der/die Kirchenpfleger/in<br />

überwacht den tatsächlichen Rechnungsverlauf und<br />

informiert den Kirchenvorstand über eventuelle Abweichungen,<br />

etwa bei gravierenden Mindereinnahmen oder erheblichen<br />

Mehrausgaben. Der Kirchenvorstand muss sich mit den<br />

Ursachen und möglichen Folgen auseinandersetzen und notfalls<br />

geeignete Maßnahmen ergreifen, die Abhilfe schaffen<br />

können. Größere Ausgaben und Neuanschaffungen (z.B. Computer,<br />

Kopiergerät, Büromöbel) berät er auf der Grundlage von<br />

Kostenvorschlägen und entscheidet dann über die Anschaffung.<br />

Dies gilt auch für den Fall, dass grundsätzlich entsprechende<br />

Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Der Haushaltsplan<br />

sieht darüber hinaus Mittel für verschiedene Aktivitäten<br />

und Arbeitsschwerpunkte der <strong>Kirchengemeinde</strong> vor, z.B. für<br />

Kirchenmusik, Jugendarbeit, Gottesdienstgestaltung etc. Die<br />

haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden in diesen Bereichen<br />

sollten wissen, wieviel Geld wofür zur Verfügung steht. In<br />

bestimmten Grenzen sollten sie über Ausgaben selbständig<br />

entscheiden können. Daher empfiehlt sich eine entsprechende<br />

Budgetierung des Haushaltes durch den Kirchenvorstand. In<br />

der Praxis ist der/die Kirchenpfleger/in für die Kassenführung<br />

zuständig. Die Verantwortung dafür liegt beim Pfarramtsvorstand.<br />

Er weist Rechnungen zur Zahlung an und prüft gemeinsam<br />

mit einem weiteren Kirchenvorstandsmitglied einmal jährlich<br />

den Kassenstand. Der/die Kirchenpfleger/in führt die Aus-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!