Was sind unsere Spielregeln? - Kirchengemeinde Wiesenbronn
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Gebühren<br />
und<br />
Erstattungen<br />
Neuanschaffungen<br />
B 70<br />
Darunter fallen Nutzungsgebühren für kirchliche Einrichtungen<br />
und Gebäude sowie die Gebühren, die bei Amtshandlungen<br />
erhoben werden. Der Kirchenvorstand legt die Höhe der<br />
Elternbeiträge für die Kindertagesstätte oder die Friedhofsgebühren<br />
in eigenen Ordnungen fest. Er entscheidet über die<br />
Nutzungskosten für gemeindliche Räume durch Dritte im<br />
Rahmen einer entsprechenden Hausordnung. In Gemeinden,<br />
die einer Gesamtkirchengemeinde angehören, ist er dabei an<br />
deren Vorgaben gebunden. Ansonsten bewegt er sich frei<br />
innerhalb eines ortsüblichen Rahmens.<br />
Wer darf Geld ausgeben? Auf diese Frage gibt es eine grundsätzliche<br />
und eine praktische Antwort. Grundsätzlich hat der<br />
Kirchenvorstand die Verfügungsgewalt über die finanziellen<br />
Mittel der <strong>Kirchengemeinde</strong>. Durch den Haushaltsplan, den er<br />
beraten und beschlossen hat, setzt er den finanziellen Rahmen<br />
für alle Einnahmen und Ausgaben. Der/die Kirchenpfleger/in<br />
überwacht den tatsächlichen Rechnungsverlauf und<br />
informiert den Kirchenvorstand über eventuelle Abweichungen,<br />
etwa bei gravierenden Mindereinnahmen oder erheblichen<br />
Mehrausgaben. Der Kirchenvorstand muss sich mit den<br />
Ursachen und möglichen Folgen auseinandersetzen und notfalls<br />
geeignete Maßnahmen ergreifen, die Abhilfe schaffen<br />
können. Größere Ausgaben und Neuanschaffungen (z.B. Computer,<br />
Kopiergerät, Büromöbel) berät er auf der Grundlage von<br />
Kostenvorschlägen und entscheidet dann über die Anschaffung.<br />
Dies gilt auch für den Fall, dass grundsätzlich entsprechende<br />
Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Der Haushaltsplan<br />
sieht darüber hinaus Mittel für verschiedene Aktivitäten<br />
und Arbeitsschwerpunkte der <strong>Kirchengemeinde</strong> vor, z.B. für<br />
Kirchenmusik, Jugendarbeit, Gottesdienstgestaltung etc. Die<br />
haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden in diesen Bereichen<br />
sollten wissen, wieviel Geld wofür zur Verfügung steht. In<br />
bestimmten Grenzen sollten sie über Ausgaben selbständig<br />
entscheiden können. Daher empfiehlt sich eine entsprechende<br />
Budgetierung des Haushaltes durch den Kirchenvorstand. In<br />
der Praxis ist der/die Kirchenpfleger/in für die Kassenführung<br />
zuständig. Die Verantwortung dafür liegt beim Pfarramtsvorstand.<br />
Er weist Rechnungen zur Zahlung an und prüft gemeinsam<br />
mit einem weiteren Kirchenvorstandsmitglied einmal jährlich<br />
den Kassenstand. Der/die Kirchenpfleger/in führt die Aus-