11.12.2012 Aufrufe

Was sind unsere Spielregeln? - Kirchengemeinde Wiesenbronn

Was sind unsere Spielregeln? - Kirchengemeinde Wiesenbronn

Was sind unsere Spielregeln? - Kirchengemeinde Wiesenbronn

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Kirchenvorstand auf diese Weise einen gewissen Spielraum zur<br />

Schwerpunktsetzung bei Finanzen und Personal.<br />

Neben die allgemeine Kirchensteuer tritt das Kirchgeld als<br />

„Ortskirchensteuer“. Es handelt sich dabei ebenfalls um eine<br />

Pflichtabgabe, die im Unterschied zur Kirchensteuer nicht<br />

zentral eingezogen und verwaltet wird, sondern der <strong>Kirchengemeinde</strong><br />

direkt zugute kommt. Der Kirchenvorstand legt die<br />

Höhe und die Modalitäten des Einzugsverfahrens fest. Ein<br />

fester Betrag des Kirchgeldes ist zur Deckung des ordentlichen<br />

Haushaltes vorgesehen. Der sogenannte „Kirchgeldmehrertrag“<br />

kann für bestimmte Zwecke und Anschaffungen<br />

verwendet werden, die der Kirchenvorstand beschließt.<br />

Neben den Klingelbeuteleinlagen und freien Kollekten fallen<br />

darunter freiwillige Spenden von Gemeindemitgliedern, wie sie<br />

beispielsweise bei Hausbesuchen und Amtshandlungen gegeben<br />

werden. Gaben und Spenden werden vom Pfarramtsvorstand<br />

in der Gabenkasse des Pfarramtes verwaltet und dem<br />

vorgesehenen Zweck im Haushalt zugeführt. Spenden zur<br />

freien Verfügung können im kleineren Umfang vom Pfarramtsvorstand<br />

für frei bestimmte Zwecke verwendet werden. Anschaffungen<br />

<strong>sind</strong> jedoch immer Angelegenheit des gemeindlichen<br />

Haushaltes; für sie ist ein Beschluss des Kirchenvorstandes<br />

unerlässlich. In jedem Fall muss unbedingt auf den Willen<br />

der Spender geachtet werden. Es gilt der Grundsatz: Spenderwille<br />

ist Königswille. Im Umgang mit anvertrauten Spenden ist<br />

höchste Sorgfalt und Transparenz geboten. Deshalb überprüft<br />

der/die Dekan/in einmal jährlich die Gabenkassen oder beauftragt<br />

eine Person seines/ihres Vertrauens damit. Der Pfarramtsvorstand<br />

gibt dem Kirchenvorstand einmal jährlich einen<br />

Überblick über die Höhe und die Verwendung der eingegangenen<br />

Spenden. Dabei geht es nicht nur um die Zahlen. Tendenzen<br />

bei der Gebefreudigkeit <strong>sind</strong> immer auch ein Indiz für<br />

Entwicklungen im Gemeindeleben.<br />

Kirchgeld<br />

Gaben und<br />

Spenden<br />

B 69

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!